Sachverständigen-Gutachten

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1 Sachverständigen-Gutachten vom , signiert am 27. März 2014 Qualifizierung eines Mammutbaumes auf dem Grundstück K, O straße in 5 G als Beurteilungsgrundlage für die Beantragung von Fördermitteln für den Baumerhalt und Risikoeinschätzung bzgl. haftpflichtrelevanter Belange. Zugleich: Überprüfung und Würdigung des Fachgutachtens Nr. 23/2013 über den Gesundheitszustand von zwei Mammutbäumen auf der Anlage O Straße 9a 9c in der B Baumpflege GmbH, 4 n. im Auftrag des Baumbesitzers, Herrn T K O straße 8 in 5 G

2 Dipl.-Ing. Dr. rer. hort. Hans-Joachim Schulz Von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewertungs- und Entschädigungsfragen in Gartenbaubetrieben; Blumen und Zierpflanzen einschl. Stauden; Baumschulen; Gemüsebau; Obstbau; Umweltschutz im Gartenbau Garten- Landschafts- und Sportplatzbau, Teilbereiche: Garten- und Landschaftsbau Herstellung und Unterhaltung; Wertermittlung von Freianlagen, Gärten Grünanlagen Gehölze; Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen, Baumwertermittlung Sonnengarten 7, Waldbröl, Telefon: +49 (0) mail: web:

3 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Sachverständigen-Gutachten vom , signiert am 27. März 2014 Qualifizierung eines Mammutbaumes auf dem Grundstück KOLLENBERG, Obergelperstraße in Gummersbach als Beurteilungsgrundlage für die Beantragung von Fördermitteln für den Baumerhalt und Risikoeinschätzung bzgl. haftpflichtrelevanter Belange. Zugleich: Überprüfung und Würdigung des Fachgutachtens Nr. 23/2013 über den Gesundheitszustand von zwei Mammutbäumen auf der Anlage Obergelper Straße 9a 9c in Gummersbach-Hülsenbusch der BEHNKE Baumpflege GmbH, Brüggen. im Auftrag des Baumbesitzers, Herrn Torge Kollenberg Obergelperstraße 8 in Gummersbach

4 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Inhaltsverzeichnis 0 Vorbemerkungen Anlass und Auftraggeber des Gutachtens Umfang des Sachverständigen-Gutachtens Ortsbesichtigung Sonstige Unterlagen Grundsätzliches Rechtliches, stets aus sachverständiger Sicht Grundsätzliches zum Lebewesen Baum Grundsätzliches zur vorliegenden Baumart Mammutbaum Holzbiologische und baumstatische Kenndaten Sachvorträge im Fachgutachten der Firma BEHNKE Parameter Vitalität und Kompensationsfähigkeit Parameter Wachstumsphasen anhand der Kronenstruktur Differenzierung des SachB nach Schädigungsgrad Lebenserwartung Zusammenfassende Behauptungen der Firma BEHNKE zu den Mammutbäumen Behauptungen bzgl. Mammutbaum Behauptungen im SachB bezüglich Baum Zur Notwendigkeit gerätetechnischer Unterstützung hinsichtlich der Verkehrssicherheit der Mammutbäume Grundsätzliches zu Baumkontrollen Zum Schalltomograph-Resultat zu Baum Maßnahmenkatalog des SachB zu Baum Unnötige schalltomographischen Untersuchungen an Baum Pflege- und Kontrollkosten für Baum Resümee der Würdigung des SachB Fachliche Beurteilung von Mammutbaum Baumdaten Pflegezustand Prüfung der Frage der Widmung von Baum 2 als Baum- Naturdenkmal Gewichtung der Kriterien Erläuterungen zum Kriterium Alter Erläuterungen zum Kriterium Vitalität Beurteilungsspannen bzgl. einer Baum-Naturdenkmal-Würdigkeit Klassifizierung von Mammutbaum Ergebnis der Prüfung von Baum 2 als Baum-Naturdenkmal Versicherungstechnische Belange Zusammenfassung und Ergebnis Anlage 1 Bilder Nr. 1 bis 9 in Originalgröße, sowie weitere Bilder Anlage 2 Kurzstellungnahme des Unterzeichners vom

5 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Vorbemerkungen 0.1 Anlass und Auftraggeber des Sachverständigen-Gutachtens Mit Datum vom erstellte die Firma BEHNKE Baumpflege GmbH, Brüggen im Auftrag des Bürgervereins Gummersbach e. V., Hermannsburgstraße 23 in Gummersbach das Fachgutachten 23/2013 (im Folgenden als Sachvortrag BEHNKE = SachB abgekürzt) zu zwei Mammutbäumen auf der Liegenschaft Obergelper Straße 9a c in Gummersbach, Ortsteil Hülsenbusch mit sinngemäßem Ergebnis, dass es sich um Problembäume handele, die stark (SachB, Seite 8 oben) bis sehr stark (SachB, Seite 27) geschädigt seien. Für Baum 2 wird gemäß Scan 1 zusammengefasst. Scan 1 Auszug aus dem SachB, Seiten 43 unten / 44 oben Demzufolge ist Baum 2 nicht förderungswürdig und Baum 1 wird als bedingt förderungswürdig (SachB, Seite 24, letzter Satz) testiert. Die Behauptungen des SachB werden mit einer Kostenprognose für die nächsten 15 Jahre mit einer Summe in Höhe von rd ,- EUR ver-

6 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März knüpft (s. Scan 2), woraufhin es zu der Entscheidung kam, die beiden Mammutbäume zu fällen. Scan 2 Auszug aus dem SachB, Seite 45 oben Bei der Fällung des ersten (nach dem SachB bedingt förderungswürdig) Mammutbaumes formierten sich verschiedene Kreise aus Politik, Vereinen, Nachbarn und Bürgern, die die Baumbeseitigung substantiiert und mit Engagement in Frage stellten 1, woraufhin der Baumeigentümer die beabsichtigte Fällung des zweiten Mammutbaumes aussetzte. Der Baumeigentümer beauftragte zudem den Unterzeichner mit Schreiben vom , in der Angelegenheit gutachterlich tätig zu werden. 0.2 Umfang des Sachverständigen-Gutachtens Der Gutachtensauftrag resultiert aus dem genannten Schreiben des Baumeigentümers, wo es auszugsweise heißt: beauftrage ich Sie ein Gutachten zu dem auf meinem Grundstück Obergelperstr. 8, Gummersbach stehenden Mammutbaum zu erstellen. Dieses Gutachten wird u. a. für die Versicherung des Grundstücks und dem darauf befindlichen Mammutbaum sowie für die Beantragung von Fördermitteln für die weitere Pflege benötigt. Bitte würdigen Sie ebenfalls das vorliegende Fachgutachten über den Gesundheitszustand von zwei Mammutbäumen auf der Anlage Obergelper- 1 U. a. erstellte der Unterzeichner im Auftrag von Herrn WINCKELHOCH, Stadtverordneter im Rat der Stadt Gummersbach mit Datum vom eine kurze Stellungnahme mit dem Inhalt, dass der SachB in seinen beurteilungserheblichen Feststellungen völlig invalide und nicht belastbar sei.

7 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März straße 9a 9c in Gummersbach-Hülsenbusch des Unternehmens Behnke Baumpflege GmbH, Brüggen fachlich. 0.3 Ortsbesichtigung Die Erstbesichtigung fand am 08. Februar 2014 statt, nachdem kurz zuvor der erste Mammutbaum aufgrund der Behauptungen im SachB gefällt worden war und man mich um Feststellungen bat (vgl. Fußnote 1). Aufgrund der seinerzeit vorgefundenen Verhältnisse darf man mit belastbarer Sicherheit davon ausgehen, dass noch (mehr oder weniger) sämtliche Teile der gefällten Konifere seinerzeit vor Ort vorhanden waren, und zwar der noch vorhandene Baumstubben der Hauptstamm das die Krone tragende Starkastwerk 2 das übrige Astwerk der Krone. Anlässlich dieser Besichtigung erfolgten die Untersuchungen und Aufzeichnungen des Unterzeichners an Ort und Stelle. Zur Veranschaulichung und Verdeutlichung der vorgefundenen Verhältnisse und Erkenntnisse wurden zahlreiche Lichtbilder gefertigt, auf die beispielhaft in dieser Expertise zurückgegriffen wird. Noch am gleichen Tag erstellte der Unterzeichner die in Fußnote 1 erwähnte Kurzstellungnahme (siehe Anlage 2 zu dieser Expertise). 0.4 Sonstige Unterlagen Von Auftraggeberseite wurden zudem verschiedene Unterlagen zur Verfügung gestellt, und zwar 2 Nach ZTV-Baumpflege werden Wurzeln und Äste nach ihrem Durchmesser klassifiziert; es gilt: Feinstast: Ø bis 1 cm Feinstwurzel: Ø kleiner 0,1 cm Feinast: Ø über 1 cm bis 3 cm Feinwurzel: Ø 0,1 cm bis 0,5 cm Schwachast: Ø über 3 cm bis 5 cm Schwachwurzel: Ø über 0,5 cm bis 2,0 cm Grobast: Ø über 5 cm bis 10 cm Grobwurzel: Ø über 2,0 cm bis 5,0 cm Starkast: Ø über 10 cm Starkwurzel: Ø größer 5,0 cm

8 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März verschiedene Lichtbilder, die die Verhältnisse vor der Fällung von Mammutbaum 1 dokumentieren alte Schriftwechsel und verschiedene Unterlagen zu beiden Bäumen. 1 Grundsätzliches 1.1 Rechtliches, stets aus sachverständiger Sicht Sachverständige sind gut beraten, sich nur fachlich zu äußern und rechtliche Belange den dafür ausgebildeten Juristen zu überlassen. Da im Bereich der agraren und gartenbaulichen Taxation sehr spezifische Rechtsvorgaben bestehen, muss ein Sachverständiger mit dem Dilemma leben, dass er sich zum Recht nicht äußern, es andererseits aber in seiner Expertise berücksichtigen soll, sonst ist das Gutachten wertlos. Da zwangsläufig die spezifischen rechtlichen Gegebenheiten bei Wertermittlungen im weiten Spektrum des Gartenbaus (von Produktionsgärtnereien, Gemüse, Baumschulen, Obstbau, Blumen- und Zierpflanzenbau bis hin zum Garten- und Landschaftsbau, öffentliche und private Grünflächen bzw. Gartenanlagen, Schutz- und Gestaltungsgrün) die Vorgehensweise bei der Wertermittlung selbst elementar beeinflussen und fallspezifische Rechtskonstellationen (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und einschlägige Rechtsprechung), vor allem dem Betroffenen - er ist i. d. R. Laie - nicht bekannt sind und deshalb auch oft zu unrealistischen Ansprüchen führen, aber auch, weil Rechtliches unmittelbar Wirkung auf Fachliches zeigt, muss das Gutachten zwangsläufig hin und wieder auf Rechtsvorgaben eingehen. Deshalb erfolgt an dieser Stelle der Hinweis, dass Äußerungen des Unterzeichners in diesem Gutachten zu Belangen des Rechts stets aus sachverständiger Sicht gemeint sind und keinesfalls eine abschließende rechtliche Würdigung vorwegnehmen. 3 3 Das OLG Hamm hat in seiner Entscheidung vom W 111/11, IfS Informationen 3/2012, 12/13 explizit diese Textpassage des Unterzeichners als unbedenklich angesehen und festgestellt, dass der Unterzeichner damit keine endgültige Rechtsentscheidung vorwegnimmt, was eine Befangenheit begründen könnte.

9 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Zum Lebewesen Baum Grundsätzlich besteht ein Baum aus unter- und oberirdischen Teilen. Sichtbar ist der Stamm mit der regelmäßig darauf sitzenden Krone. Sämtliche Baumteile sind artenspezifisch ausgeformt. Das Wurzelsystem verankert den Baum und gibt ihm die notwendige Standsicherheit. Darüber hinaus (und dies ist wenigstens genauso wichtig) nimmt das Wurzelsystem primär Feuchtigkeit und Nährstoffe auf, die über Leitungsbahnen in Wurzeln, Stamm, Ästen und Zweigen zu den Blättern transportiert werden. Dort werden (Stichwörter: Assimilation/Photosynthese) Assimilate gebildet, die wiederum baumabwärts transportiert werden, weil sie im Wurzelbereich benötigt werden (ein Teil wird auch als Reservestoff im Baum abgelagert, um "schlechte Zeiten" zu überstehen). Die Hauptleitungsbahnen, die als Transportwege dienen, befinden sich direkt im Bereich der Rinde. Da also der Kronenbereich direkt abhängig vom Wurzelnetz ist und umgekehrt, pendelt sich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen ober- und unterirdischen Baumteilen ein. Jede Störung (sowohl ober- als auch unterirdisch) beeinflusst dieses ausgewogene Verhältnis negativ. Es gibt natürliche Störungen, wie bspw. besonders trockene oder nasse Jahreszeiten, Früh- oder Spätfröste, besonders harte Winter etc., die die Entwicklung eines Baumes insofern negativ beeinflussen, als dass das Wachstum geringer ist (evtl.. der Baum auch eingeht, was äußerst selten vorkommt, so dass man eine solche Auswirkung vernachlässigen kann). Bäume sind "Lebewesen", die standortgebunden sind und vor negativen Einflüssen bzw. Einwirkungen nicht fliehen können. Deshalb haben sie Systematiken entwickelt, um sich vor Beeinträchtigungen selbst zu schützen. Sie grenzen durch baumeigene Sperrriegel, z. B. natürlich absterbendes Astwerk gegen den lebendigen, gesunden Holzbereich ab, lange bevor dieses Astwerk dann endgültig abgestorben ist. Ein Baum erkennt i. d. R. eine beginnende Morschung im Holzkörper als Schwächung und Angriff auf seine Statik. Er versucht durch zusätzliches Zellwachstum (Reaktionsholz) um

10 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März und in der Nähe des "Schwächebereichs" die Schadstelle zu stabilisieren um drohenden Gefahren für seine Existenz entgegenzuwirken. Reaktionsholzbildungen signalisieren deshalb i. d. R. darunter bzw. dahinter verborgende Holzgewebeschwächungen (meist Morschungen). Die natürlichen Störungen setzen sich von unnatürlichen ab, worunter man Eingriffe des Menschen versteht. Solche sind z.b. Veränderungen des Grundwasserspiegels, Bodenverdichtungen sowie Oberflächenversiegelungen im Wurzelbereich, Auf- und Abgrabungen von Wurzeln, Stammverletzungen, Kappen von Kronenteilen usw. Nach solchen Eingriffen, die nicht direkt den Baum schädigen, sterben meist Baumteile ab mit Konsequenz, dass das Gleichgewicht zwischen ober- und unterirdischen Baumteilen gestört wird, wobei zusätzlich über die absterbenden Baumteile Schadpilze die Substanz eines Baumes gefährden können. Eingriffe, die direkt den Baum schädigen (Astabschneidungen, Stammverletzungen, Wurzeldurchtrennungen) haben grundsätzlich drei negative Konsequenzen: a) das ausgewogene Verhältnis ober- und unterirdischer Baumteile wird gestört, b) durch die offenen Baumwunden tritt sofort Luft ein, wodurch die Leitungsbahnen blockiert werden (Art Luftembolie). Nadelgehölze versuchen solche Öffnungen durch Harzfluss i. d. R. erfolgreich zu schließen, c) durch offene Baumwunden können schädigende (holzzersetzende) Pilzmycele angreifen, die den Baum zum Absterben bringen können und gegen die ein Baum nur dann spezifische Sperrriegel im Holzkörper aufbauen kann, wenn die Wundflächen nicht zu groß sind und wenn das Gehölz gut konditioniert ist, also seine Lebensbedingungen wachstumsförderlich sind. Zudem wirken artenspezifische Belange. Da man in nicht seltenen Fällen Baumteile entfernen muss (Stichwörter: Kronenlastigkeit, Windbruch, Lichtraumprofil an öffentlichen Straßen usw.), also zwangsläufig gezwungen ist, mechanisch in den Baum einzugreifen, haben Wissenschaft und Praxis ihre Erkenntnisse gesammelt und ausgewer-

11 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März tet, so dass man sich heute darüber im klaren ist, wenn ein Baum mechanisch verletzt wurde (z.b. Anfahrschaden durch PKW etc.) oder man Baumteile entfernen muss, dass dann eine bestimmte Vorgehensweise erforderlich ist. So gibt es umfangreiche Regelwerke und Veröffentlichungen, wie man frische Stammverletzungen behandelt, wie Schnittlinien bei Astabtrennungen anzulegen sind, wie und in welchen Fällen Wundverschlussmittel aufzutragen sind usw. Es würde den Rahmen hier weit übersteigen, wollte man dazu detailliert ausführen. Neben sämtlichen handwerklichen Bestimmungen (wie, wo und wann führt man Schnittmaßnahmen an Bäumen durch), ist es ein Grundprinzip, dass das artentypische Aussehen eines Baumes möglichst erhalten wird, und wenn dies (solche Fälle gibt es) nicht in ausreichendem Maße möglich ist, so soll wenigstens hinterher noch ein Baum mit Stamm und Krone übrigbleiben. Aus sachverständiger Sicht sind neben den genannten Aspekten auch noch rechtliche Vorgaben relevant, denn nach 94 BGB sind Bäume wesentliche Grundstücksbestandteile (soweit sie nicht wie bspw. Baumschulpflanzen, nur zum vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden sind - 95 BGB). Wenn also durch mechanische Eingriffe ein Baum beschädigt wird, so tritt im Grunde eine schadenersatzrelevante Grundstücksbeschädigung ein. Weil ein Baum in sich ein ausgewogenes Lebewesen ist und eine direkte Abhängigkeit zwischen oberirdischen (Stamm und Krone) und unterirdischen Teilen (Wurzelwerk) besteht, und weil Nachteile für den unterirdischen Bereich sich im oberirdischen Teil zeigen (und umgekehrt), lassen sichtbare Beeinträchtigungen des oberirdischen Teils sofort Rückschlüsse auf Nachteile im unterirdischen oder nicht sichtbaren Bereich zu, wenn der oberirdische Teil keine Beschädigungen oder Schaderregerbefall zeigt. Dies ist Standardwissen und wird in bundesweit bekannten, jährlichen Weiterbildungsveranstaltungen vertieft (Das Gehölzsymposium in Hannover, Deutsche Baumtage, Osnabrücker Baumpflegetage, Nordische Baumpflegetage in Rostock u. a.). Grundsätzlich bekannt ist:

12 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März o sämtliche Bäume, die sehr nah an der Straße stehen, sind meist im Wurzelwachstum dorthin begrenzt, denn unter dem Straßenprofil wachsen nur in seltenen Fällen Wurzeln, o sämtliche Bäume, zuasphaltiert, zubetoniert und zuplattiert bis an den Stammfuß, sind Risikobäume, o Trockenäste im Kronenbereich sind Indikatoren für Nachteile im Standort (Salzschäden, Bodenverdichtungen, Oberflächenversiegelungen, Wurzelabtrennungen, Staunässe oder Grundwasserabsenkungen, parkende Autos zwischen Bäumen, Stammverletzungen etc.), o sichtbare Morschungen, Stammrisse mit Stammeinbuchtungen, Falten am Stamm, Reaktionsholz, beschädigte Wurzelteile im Stammfußbereich usw. sind Alarmzeichen, die besonders untersucht werden sollten, o Baumpilzbefall, wobei die Fruchtkörper der Pilze einen Befall anzeigen, können Alarmzeichen sein und zwingen zu untersuchen, um welchen Pilz es sich handelt (ist er ein Holzzerstörer oder nicht?), diese Untersuchungen sollten unter Umständen auch auf die benachbart stehenden Bäume befallener Exemplare ausgedehnt werden, o Bauarbeiten im Bereich von Bäumen erfordern Baumschäden verhinderndes Vorgehen (RAS-LP 4 4, entsprechende DIN-Vorschriften 5 ), o Abhacken oder Abtrennen von stärkeren Wurzeln sind massive Eingriffe in das Lebewesen Baum, die je nach Schwere des Eingriffs, den Baum direkt (= Gefährdung der Standsicherheit) oder indirekt (= kurz- bis mittelfristiges Abfaulen der Haltewurzeln über die offenen Baumwunden) totalschädigen, o neben Beschädigungen an den Haltewurzeln verliert der Baum bei Wurzelabtrennungen die hinter der Trennstelle liegenden Feinwurzeln; dies ist gravierend, weil an einer Grob- oder Starkwurzel zig Quadratmeter für die Baumernährung notwendige Feinwurzeln hängen, o Bäume, die unmittelbar entlang von Bächen oder Flussläufen stehen, haben (artenspezifischen), den Standortgegebenheiten entsprechenden Wurzelraum gebildet, der - sieht man von z.b. Erlen und Weiden ab - 4 RAS-LP 4 = Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS), Teil: Landschaftspflege (RAS- L), Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen, DIN = Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen

13 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März durch die ständig wasserführende Linie begrenzt wird, o länger anhaltender Wasserstau, der auf durchwurzelten Bodenraum wirkt, verursacht Luftabschluss und Absterben des gesamten staunässebeeinträchtigten Wurzelbereichs, o gleiches gilt für Grundwasserabsenkungen, wo eine Unterversorgung beeinträchtigte Wurzeln absterben lässt, o Stagnation im Wuchsverhalten (mit Trockenholzbildungen in der Krone) kann auf Beeinträchtigungen des Wurzelbereichs fußen. o entsprechend des Wurzelverlustes soll eine Kronenreduktion erfolgen, o Anfahrschäden, bei denen die Rinde bis auf das Kernholz abgerissen wird, sich nach Prellschäden löst oder als gequetschte "Prellfläche" zurückbleibt, sind massive Baumbeschädigungen, weil im beeinträchtigten Rindenbereich die Versorgung der darüber bzw. darunter liegenden Baumteile ausfällt oder u. U. massiv eingeschränkt ist. Wächst dagegen ein Baum normal und zeigen seine Lebensäußerungen (Zuwachs = Trieblänge, Laub- bzw. Nadelfärbung etc.) Vitalität, lässt dies den Umkehrschluss zu, dass eventuelle Beeinträchtigungen keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen Grundsätzliches zur vorliegenden Baumart Mammutbaum Vorliegend handelt es sich um die Baumart Sequoiadendron giganteum (dt. Bergmammutbaum oder Mammutbaum). Der Nachvollziehbarkeit der späteren Darlegungen halber, sind grundsätzliche Fakten dieser Baumart dienlich. 6 Es handelt sich um einen zu der Familie der Zypressengewächse gehörenden Nadelbaum, mit imposanten Wuchshöhen 7, die in Mitteleuropa 30 m bis etwa 50 m erreichen und eindrucksvolle, stark abholzig wachsende Stäm- 6 Arboristische Literatur zum Mammutbaum, Beispiele: WARDA, H.-D. (2002) Das große Buch der Garten- und Landschaftsgehölze, 2. Auflage, BRUNS-Eigenverkag, Bad Zwischenahn, S. 812 ff. KRÜSSMANN, G. (1983) Handbuch der Nadelgehölze, 2. Auflage, Parey Verlag, S. 312 ff. EISELT, M.G./SCHRÖDER, R. (1976), Nadelgehölze, Interdruck Leipzig, S. 229 ff. 7 Um 80 m Höhe in Nordamerika (Sequoia-Nationalpark).

14 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März men entwickeln, die am Stammfuß durchaus Durchmesser bis ca. 12 m haben können, wobei sich dieses Maß dann in 1 m Höhe auf 8 9 m verringert. Mammutbäume bilden in der Jugendphase eine typische Pfahlwurzel aus 8, die sich im Laufe der Zeit zu einer Herzwurzel mit einer weit über die Traufkrone hinaus erstreckenden, nur in den obersten cm aufhaltendem Wurzelsystem entwickelt. Die Durchwurzelungsintensität übertrifft das dichte oberflächennah liegende Wurzelgeflecht der bekannten Rotbuche deutlich. Folglich stehen Mammutbäume auf einer (gemessen an ihrer Wuchshöhe) relativ dünnen Wurzelplatte, die wenn es der Standort zulässt durchaus eine Flächendimension von 0,4 Hektar erreichen kann. Evolutionär bzw. genetisch entwickelt, sind Mammutbäume in der Lage, viele hundert Jahre alt zu werden. Die bekannten Exemplare in den USA sollen über Jahre alt sein. In Deutschland sind einzelne Bäume mit einem Alter bis um 180 Jahre notiert. Mammutbäume gedeihen auf allen normalen, kultivierten Böden, in denen sich - soweit sie tiefgründig 9 sind - das vorgenannte flache Wurzelwerk ausbreiten kann. Handelt es sich um frische, feuchte, nährstoffreiche, sandige Lehmböden, dann wird das Wachstum optimal sein. PH-Werte von leicht sauer bis leicht alkalisch werden ohne weiteres vertragen. Anzumerken ist noch, dass sich die abfallenden Nadeln von Mammutbäumen im Gegensatz zu Kiefern und Fichten - relativ schnell zersetzen, so dass sich die häufig bei Kiefern und Fichten beklagte Nadelspreu bei weitem nicht so negativ (z. B. auf Rasen und Blumenbeeten) auswirkt. 8 So dies der Standort zulässt. I. d. R. reicht diese Pfahlwurzel nicht tiefer als 1 m in den Boden. 9 Tiefgründig heißt vorliegend, einige Dezimeter tief ohne Staunässe und durchwurzelbar.

15 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Holzbiologische und baumstatische Kenndaten Der Mammutbaum besitzt ein verfärbtes Kernholz und zählt gemeinhin zu den mäßig abschottenden 10 Baumarten. Borke/Bast sind extrem dick. Würdigt man die statischen Baummerkmale, so ist der Mammutbaum (im Vergleich zu anderen Baumarten) eher als unauffällig zu klassifizieren, was nachstehende Tabelle 1 belegt. Tabelle 1 Statikrelevante Baumeigenschaften (nach WESSOLLY, ERB) 11 Elastizitätsmodul 12 kn/cm² Elastizitätsgrenze % längs zur Faser kn/cm² Druckfestigkeit radial zur Faser kn/cm² tangential zur Faser kn/cm² Cw-Vorschlag im Orkan belaubt Stieleiche 690 0,41 2,8 0,75 0,53 0,25 2 Mammutbaum 455 0,04 1,8 0,30 0,35 0,20 3 Ross-Kastanie 525 0,27 1,4 0,45 0,31 0,35 4 Schwarz-Pappel 730 0,22 1,6 0,27 0,34 0,30 5 Platane 625 0,43 2,7 0,80 0,51 0,25 Man erkennt, dass das Holz des Mammutbaumes eine relativ geringe Druckfestigkeit aufweist, wohingegen die anderen Beispiele (Eiche und Platane) günstiger liegen. Maßgeblich ist die Elastizitätsgrenze, die bei dieser Baumart bei rd. 27 % liegt. Verformungen bis zu diesem Prozentwert sind linear elastisch, d.h., nach einer Beanspruchung durch Dehnung geht die Verformung wieder in ihren Ursprungszustand zurück. Wird der Wert überschritten, verformt sich das Holz plastisch; es verbleibt ein Teil der Verformung. Bei Überschreiten der Elastizitätsgrenzen spricht man auch von Primärversagen. Der Baum bzw. Ast bleibt i. d. R. danach noch stehen bzw. am Baum und 10 Unter Abschottung versteht man die Fähigkeit aller Bäume, sich mit baumeigenen Kräften gegen holzzersetzende Schädiger (zumeist Pilze) zu wehren. Dazu werden um die Schadstellen toxische Phenole in die noch nicht befallenen Holzzellen eingelagert, die wenn man so will und wenn es gelingt den Defekt einkapseln. Die Spanne der Abschottung reicht von gut über mäßig bis hin zu schlecht. 11 WESSOLLY, L., ERB, M. (1998) Handbuch der Baumstatik und Baumkontrolle, Patzer Verlag, Seite Verhältniswert zwischen Spannung und Dehnung. Das Elastizitätsmodul ist ein Maß für die Steifigkeit.

16 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März versucht, Bereiche mit plastischer Holzverformung zu kompensieren. Tabelle 1 macht den deutlichen Vorteil bei der Elastizitätsgrenze des Mammutbaumes vor den Baumarten Rosskastanie und Pappel deutlich. Das Holz des Mammutbaumes verfügt grundsätzlich über eine Elastizitätsgrenze vergleichbar mit Eiche und Platane, die bekanntermaßen nicht als bruchanfällig gelten. Die Werte von Tab.1, Spalten 4 6 sind stets im Zusammenhang mit dem Cw- Wert zu sehen, der eine Messzahl für die Winddurchlässigkeit einer belaubten Baumkrone ist. Mammutbäume, die deutlich weicheres Holz (= signifikant geringe Druckfestigkeit) als z.b. eine Kastanie (Cw-Wert: 0,35) haben, besitzen eine windschlüpfrigere Krone (Cw-Wert 0,20), was hinsichtlich der relativ geringen Druckfestigkeit kompensiert. Fasst man zusammen, dann ist der Mammutbau im Einzelfall trotz der benadelten Krone und der relativ geringen Druckfestigkeit des Holzes und weiterer Eigenschaften 13 nicht mehr windanfällig, als andere Baumarten. Keinesfalls neigt diese Baumart zum Grünastbruch (z. B. die Pappel) wie hin und wieder kolportiert wird, was nicht heißt, dass keine Äste abbrechen können. Aber Solches passiert auch bei anderen Baumarten. 2 Sachvorträge im Fachgutachten der Firma BEHNKE (SachB) Die Darlegungen im SachB sind durch die gewählte Strukturierung bzw. den Ordnungsrahmen relativ schwer nachzuvollziehen, da nicht immer eindeutig klar ist, für welchen Baum Feststellungen getroffen werden, da jeweils erklärende Anmerkungen fehlen. Der SachB ist aus Sicht des Unterzeichners wie folgt geordnet: Pos Pos Pos. 20 ff. Anlage Untersuchungsergebnisse Baum 1 (mittlerweile gefällt) mit Schallergebnissen und Kostenquantifizierungen Untersuchungsergebnisse Baum 2, wie vor Zusammenfassung Analyse zum Pilzbefall SV FERNER 13 Z. B. mäßige Abschottung, zwischen den Weichholz- und Hartholzarten einzuordnen.

17 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Mit der Erhebung der Kenndaten der Bäume, wie sie in nachstehender Tabelle 2 zusammengefasst werden, geht der Unterzeichner, bis auf die Altersbestimmung 14 und die Lebenserwartung im Großen und Ganzen einher. Aufgrund der Messungen hat Baum 2 allerdings eine Kronenbreite von m. Tabelle 2 Parameter Baum 1 (gefällt) Baum Stammdurchmesser [m] 2,17 2,27 2 Baumhöhe [m] 28,88 24,00 3 Kronendurchmesser [m] 14,00 16,00 4 Alter [Jahre] Lebenserwartung mittel- bis langfristig langfristig Der SachB benutzt für eine Zustandsqualifizierung unterschiedliche Punktesysteme, die sich für die Einschätzung monetär nicht messbarer Kriterien bewährt haben, und zwar (beispielhaft dargestellt) für Baum 1 Seite 4 Vitalität und Kompensationsfähigkeit Seite 5 Wachstumsphasen anhand der Kronenstruktur Seite 6 Lebenserwartung Baum 1 Scan 3 Auszug aus dem SachB, Baum1, Seite 8 oben, 14 Die Mammutbäume dürften allenfalls 120 bis 140 Jahre und nicht 180 Jahre alt sein, wie im SachB geschätzt. Allerdings ist der Umstand, dass die Bäume etwa 40 bis 60 Jahre jünger sind, relativ beurteilungsunerheblich. Es handelt sich gemessen an der evolutionär grundsätzlich möglichen Lebenserwartung dieser Art um relativ junge Bäume, die - würde man das evolutionär mögliche Potential von nur 500/600 Jahren zugrunde legen, dann gerade einmal etwa % einer möglichen Lebensdauer erreicht hätten.

18 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Baum 2 Scan 4 Auszug aus dem SachB, Baum 2, Seite 28 Fasst man die Ergebnisse der Scan 3 (s. vorherige Seite) und 4 zusammen, dann schätzt der SachB die Bäume wie in Tabelle 3 dargestellt ein. Tabelle 3 Beurteilungsparameter Baum gefällt Baum Vitalität und Kompensatonsfähigkeit Wachstumsphasen der Baumkrone Differenzierung nach Schadensgrad Lebenserwartung Mittel bis langfristig 5 Schadstufenkennzeichnung 3 4 stark geschädigt 3 4 sehr stark geschädigt Die Punktesysteme des SachB sind inhomogen und eine Mischung aus persönlichen Annahmen des Erstellers des SachB sowie anerkannten Punktverfahren, was es in den folgenden Abschnitten zu belegen gilt. 2.1 Parameter Vitalität und Kompensationsfähigkeit Der SachB führt für Vitalität und Kompensationsfähigkeit mit dem in Scan 5 wiedergegebenen Notenschlüssel ein. Baum 1 Scan 5 Auszug aus dem SachB, Seite 4, Baum 1

19 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Im SachB ist eine Beschreibung der einzelnen Punkte des in Scan 5 wiedergegebenen Notenschlüssels nicht zu finden. Dies trifft auch für Baum 2 zu. Noten von 0 bis 3 umfassen wenn es Sinn geben soll z. B. die Punkte (man kann auch vergleichbare Adjektive nehmen) für die Assimilationsfläche 0 = sehr gut, sehr groß 1 = gut, groß 2 = ausreichend, klein 3 = mangelhaft, zu klein. Schon hieran erkennt man, dass zwischen 1 (gut) und 2 (ausreichend) die Qualifizierung befriedigend fehlt. Allerdings hat der in Scan 5 auf der vorherigen Seite vorgestellte Notenschlüssel ein gravierendes, alles ad absurdum führenden Manko. Es dürfte nämlich Jedermann/-frau einleuchten, dass man die in Scan 5 genannten höchst unterschiedlichen Aspekte (a) Beurteilung der Assimilationsflächen (b) Totholzbildung (c) Rindenzuwächse (d) Kompartimentierungsfähigkeit (Abschottungsvermögen) nicht in eine Beurteilungsspanne wie immer sie auch aussehen mag pressen kann, weil schlicht unmöglich. Weder wurde die Assimilationsfläche vom SachB bestimmt, noch der Rindenzuwachs gemessen. Die Abschottung umfasst die Spannen gut mäßig schlecht (s. Darlegungen in Fußn. 10, Seite 13). Es handelt sich also um eine dreistufige Punktierung. Sie ist nicht auf einer 4-stufigen Skala 0 3 anzuwenden. Wie will man mit gleichem Notenschlüssel eine optimale Assimilationsfläche, höchste Rindenzuwächse, aber völlige Ungepflegtheit mit massiver Totholzbildung bei mittlerer Fähigkeit zur Abschottung benoten? Es geht nicht. Zudem mischt der SachB den Begriff offenbar nach Belieben mit eigenen Erfindungen und der Vitalitätsbeurteilung anhand der Kronenstruktur nach

20 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März ROLOFF (im SachB unter Pos. 2.2, Seite 5 für Baum 1 angewendet; dazu im nächsten Abschnitt). Baum 1 Baum 2 Scan 6 Auszug aus SachB, Seite 3 (Bildtext zu Baum 1) und Seite 25 (Bildunterschrift zu Baum 2) Meter Abb. 1 Skizze zur Verdeutlichung der Überbauung der Traufkrone (s. auch spätere Abb. 5, Seite 26 Fazit: Der SachB ist hinsichtlich seiner Einschätzung der Position Vitalität und Kompensationsfähigkeit invalide und fachlich nicht belastbar. Schon die Behauptung auf Seite 3 (Baum 1) und Seite 25 (Baum 2), die Bäume stünden auf einer angeschütteten Fläche (s. Scan 6), was indiziert, sie seien angeschüttet, ist schlicht falsch, wie die nebenstehende Abb. 1 visualisiert. Überbaut ist der mit Pfeil markierte Bereich. Überschüttungen sind aufgrund der Wurzelanläufe nicht vorhanden. 2.2 Parameter Wachstumsphasen anhand der Kronenstruktur Hier wendet der SachB die bekannte Vitalitätsbeurteilung anhand der Kronenstruktur nach ROLOFF 15 an. Es gehört sich in Zeiten des offenbar bedenkenlosen Plagiatierens, dass man Abgeschriebenes kennzeichnet. Scan 7 gibt die Einteilung nach ROLOFF wieder (vom Unterzeichner wurden die 15 ROLOFF, A. (2002) Baumkronen, Verständnis und praktische Bedeutung eines komplexen Naturphänomens, Ulmer Verlag.

21 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Punktwerte mit roter Schrift eingefügt). Scan 8 zeigt dann die Einschätzung des SachB, die der Unterzeichner nicht teilt. Dass ROLOFF anhand der Kronenstruktur auf die Vitalität schließt, kann man in dem in Fußnote 15 zitierten Werk, dort S. 39 nachlesen, wo die Überschrift des Grundlagenkapitels heißt: Vitalitätsbeurteilung anhand der Kronenstruktur. (0) (1) (2) (3) Scan 7 Auszug aus dem SachB, Seite 5 Baum 1 Baum 2 Scan 8 Auszüge aus dem SachB, Seite 8 (Baum 1) und Seite 27 (Baum 2) Der SachB liegt völlig daneben, wenn es die Bäume bei 2 3 bzw. 3 nach ROLOFF einstuft. Weder sind die Terminalen der Mammutbäume ab-

22 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März gestorben bzw. abgängig, noch die Seitenäste. Die Vitalität beider Bäume ist (im Rahmen des aus der Schule bekannten Notenschlüssels von 1 6) zumindest als gut zu klassifizieren, was die folgende Abb. 2, Abb. 3 (auf der nächsten Seite) und Abb. 4 auf Seite 22 veranschaulichen. Baum 2 Vergrößerung des Wipfels von Baum 2 vitale Feinäste mit arttypischen Trieblängen Abb. 2 Visualisierung der Vitalität des Mammutbaums 2, wie er vom Unterzeichner im Febr vorgefunden wurde. Siehe dazu auch Bilder in der Anlage, Seiten 66/67. Man erkennt die geschlossene Kronenstruktur, die einen artentypischen Habitus formt (was übrigens der SachB auf Seite 19, 4. Abs. für Baum 1 selbst schreibt). Deutlich kann man die auf eine hohe Vitalität hinweisende Trieblänge (Vergrößerung in Abb. 2 für Baum 2) erkennen. Siehe dazu auch die späteren Bilder z. B. auf Seiten 66/67 in dieser Expertise im Anhang. Fazit: Der SachB ist hinsichtlich der Einteilung der Kronenstrukturen der Bäume nach ROLOFF invalide und nicht belastbar.

23 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Baum 2 Baum 1 gefällt Abb. 3 Veranschaulichung der Vitalität der Baumkronen nach ROLOFF, die ohne Diskussionsbedarf eine Einstufung mit 1 bis 1,5 zulassen. Das Bild wurde dem Unterzeichner vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Offenbar handelt es ich um zwei unterschiedliche Genotypen. Baum 1 hat einen mehr kompakten Habitus, während der noch stehende Mammutbaum mehr in die Breite wächst und auch seine Seitenäste etwas lockerer anordnet. Nirgends ist auf den Lichtbildern (dem Unterzeichner zur Verfügung gestellt) in den Abbildungen 2 4 die für die Resignationsphase nach ROLOFF typische Rücksetzung der Krone zu erkennen, was an dieser Stelle mit dem Absterben ganzer Wipfeltriebe einhergehen müsste. Es könnte sein, dass an beiden Bäumen die Terminalspitze in der Vergangenheit ausgebrochen ist, was jeder Baum durch die Bildung von Reiteraten (Neuaustrieb von Seitenästen) kompensiert, die sich zu einem neuen Mitteltrieb entwickeln werden.

24 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Baum 2 Baum 1 gefällt Abb. 4 Veranschaulichung der Vitalität der Baumkronen nach ROLOFF, die ohne Diskussionsbedarf eine Einstufung mit 1 bis 1,5 zulassen. Das Bild wurde dem Unterzeichner vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Scan 9 Auszug aus dem SachB, Seite 5

25 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Differenzierung des SachB nach Schädigungsgrad Der SachB wählt hier einen eigenen Schlüssel, der in Scan 9 eingefügt auf der vorherigen Seite - abgebildet ist und dessen Noten verbal verifiziert werden. Diese Skala ist erst einmal auch für Laien leicht nachzuvollziehen, da sie mit der aus der Schule bekannten Notengebung 2 (= gut) bis 5 (= mangelhaft) einhergeht. Höchst problematisch sind allerdings die Qualifizierungen in den einzelnen Noten, da es zu Doppelungen kommt. So wird artentypischer Kronenaufbau (in den Noten 2 und 3) schon unter der vorherigen Position taxiert, wo die Kronenstruktur im Fokus steht. Vitalität (in Note 3) wurde schon unter der Position Vitalität und Kompensationsfähigkeit (Seite 4 des SachB) erfasst und benotet. Auch der Zeitfaktor wird doppelt erfasst, denn er hat eine eigene Position Lebenserwartung (Pos. 2.4, Seite 6 des SachB). Wie schon bei dem Beurteilungsparameter Vitalität und Kompensationsfähigkeit dargelegt, fasst die Punktierung Schädigungsgrad ebenfalls mehrere Parameter zusammen. Zumindest die Beurteilungsparameter Funktionserfüllung und Kosten (Kontrolle und Pflege) 16 reihen sich hier ein. Die Verkehrssicherheit kommt hinzu. Kosten für den Baumerhalt kann ein Gutachten durchaus aufführen (weil für den Auftraggeber von Bedeutung). Allerdings obliegt die Beurteilung, ob diese Kosten ein Qualitätsmerkmal sind, allein dem Auftraggeber. Betrachtet man dann einmal das Ergebnis des SachB hinsichtlich der Position Schädigungsgrad wiedergegeben in Scan 10 dann löst dies fachlichen Erklärungsbedarf aus. Wenn der SachB auf Seite 24 die Wirtschaftlichkeit des Baumerhaltes in Frage stellt, dann läuft es Gefahr, interessenorientierte Feststellungen zu machen. 16 Es wird noch darzustellen sein, dass die Kostenqualifizierungen des SachB exorbitant überhöht sind (s. S. 42, Pos. 2.8).

26 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Baum 1 Baum 2 Scan 10 Auszüge aus dem SachB, Seite 8 (Baum 1) und Seite 27 (Baum 2) Hält man den tatsächlichen Zustand von Mammutbaum 2 an 17, dann ließe sich beiden Bäumen in der Terminologie der Punktvergabe von Scan 10 die Punktzahl 2,5 zuordnen, wozu folgende Fakten beitragen: artentypischer Kronenaufbau ordentliche Vitalität volle Funktionserfüllung 18, baumbiologische Funktionsdefizite waren nicht zu erkennen in hohem Maß erhaltenswürdig geringer Pflegeaufwand nach Beseitigung der in der Vergangenheit unterlassenen Pflegemaßnahmen (insbesondere Totholzbeseitigung) 17 Dieser Baum existiert noch; mit belastbarer Sicherheit darf man davon ausgehen, dass Baum 1 zumindest in diesem Zustand war. Der SachB taxiert Baum 1 sogar etwas besser als Baum 2). 18 Wobei der Unterzeichner die gestalterischen Komponenten für das Grundstück anspricht. Siehe dazu Dissertation des Unterzeichners Der Geldwert von Gehölzen als Grundstücksbestandteil und bei Unterschutzstellungen im Rahmen von Baumschutzsatzungen, Grundlagen, Methodenvergleich, Stärken- und Schwächeanalyse, Effizienz von Baumschutzsatzungen, Ersatz, Ausgleich, Ausgleichszahlungen im Fokus naturschutzrelevanter Ziele, Dissertation 2004, Digital-Bibliothek, Universität Hannover

27 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März allenfalls leichte Beeinträchtigungen bei Baum 1 im Zuge der Errichtung des neuen Wohnhauses Lebenserwartung deutlich über 50 Jahre. Es bleibt im Dunklen, was den SachB bewogen hat, eine derart negative Einschätzung, wie in Scan 10 zu lesen, abzugeben. Vielleicht haben die überflüssigen Schalltomograph-Untersuchungen dazu geführt, die was die Fakten belegen schlicht falschen Ergebnisse (gemeint ist der Fäulegrad von 20 % unten am Stamm, dazu später) testiert haben. Scan 11 Auszug aus dem SachB, Seite Lebenserwartung Grundsätzlich kann man mit der vom SachB verwendeten Einteilung - wiedergegeben als Scan 11 einhergehen. Üblich ist dagegen die Differenzierung: kurzfristig: 5 bis 10 Jahre; mittelfristig: über 10 bis 25 (35) Jahre; langfristig: über 35 Jahre. Der Unterzeichner hat keine Zweifel, dass Lebensbaum 2 noch eine Lebenserwartung von über 50 Jahren hat. Vom Habitus des Baumes 1 existieren nur noch Bilder. Beurteilen ließen sich die nach Fällung zurück bleibenden Holzteile (vom Baumstubben über Stamm und Astwerk bis hin zu Trieblängen benadelter Äste). Aufgrund dieser Erkenntnisse wäre Baum 1 hinsichtlich der Lebenserwartung (vor der mit nichts zu begründenden Fällung) mit langfristig einzustufen gewesen und hätte (wie Nr. 2) an Ort und Stelle noch über 50 Jahre stehen können. Folglich teilt der Unterzeichner die vom SachB vorgenommene Qualifizierung (vgl. SachB, Seiten 8 bzw. 27 für Baum 2)

28 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Baum 1: mittel- bis langfristig Baum 2: mittelfristig nicht. Baum 1 hatte vorher und Baum 2 hat noch eine Lebenserwartung von über 50 Jahren. 2.5 Zusammenfassende Behauptungen der Firma BEHNKE zu den Mammutbäumen Behauptungen bzgl. Mammutbaum 1 Mit Scan 12 behauptet der SachB, die Kronentraufe von Baum 1 (gemeint ist die Projektion des kreisförmigen Kronenrandes auf dem Boden) sei weitgehend überbaut, was konkret nicht zutrifft. Baum 1 Scan 12 Auszug aus dem SachB, Seite 6 Meter Abb. 5 Skizze zur Verdeutlichung der Überbauung der Traufkrone (wie Abb. 1, Seite 18) Wenn Baum 1 einen Kronendurchmesser von 14 m hatte (vgl. SachB, Seite 3) bei zentraler Lage der Krone über dem Stammmittelpunkt, dann veranschaulicht nebenstehende Abb. 5 (idenetisch mit Abb. 1, Seite 18), dass die Traufkrone nicht einmal zur Hälfte überbaut ist. Parkplätze, die der SachB behauptet, sind im Süden nicht vorhanden. Die Feststellung, dass über Jahrzehnte hinweg Humusschichten beseitigt wurden, ist eine durch

29 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März nichts zu verifizierende Behauptung, sie ist reine Spekulation. Offenbar weiß der SachB nicht, dass die Nadelspreu von Mammutbäumen fast so schnell verrottet, wie die Blätter der Laubbäume und nicht wie Fichten oder Kiefern eine relativ dicke Nadelstreuschicht bilden, die sich nur langsam zersetzt. Und selbst wenn die Mammutnadeln weggekehrt worden sind, hat das auf die Oberbodenschicht (Mutterbodenschicht) nirgends ist zu erkennen, dass sie abgetragen worden wäre - keine so negativen Auswirkungen, wie der SachB mit seiner unbewiesenen Behauptung glauben machen will. Baum 1 Scan 13 Auszug aus dem SachB zu Baum 1, Seite 7 Alle in Scan 13 zu lesenden Sachvorträge sind nicht untersuchte Behauptungen. Von Bodenmüdigkeit spricht man, wenn durch agrare Produktionsverfahren einem Boden ständig Nährstoffe entzogen werden, ohne kompensierende Düngungen (z. B. auf Baumschulflächen oder in der Landwirtschaft). Es muss die Frage erlaubt sein, was die 1000-jährigen Mammutbäume in den USA gemacht haben, ohne dass es Baumpfleger gab, die Bodenmüdigkeit behauptend, diese ausgeglichen haben oder die Bäume mit interessanten Schnittmaßnahmen (die Pflege genannt werden) malträtieren, denn mit dem Schnitt in die Krone reduziert man die Assimilationsfläche und damit die Energiefabrik von Bäumen, was maßgeblich nachhaltig auf Vitalität sowie Kompartimentations- und Adaptiervermögen wirkt. Wenn der SachB die Assimilationsfläche bewertet (Parameter in Scan 5, Seite 16 in dieser Expertise), dann müsste er konsequenterweise einen Baum nach durchgeführten Baumpflegemaßnahmen in Form von Verringerung des Kronenvolumens schlechter einschätzen als vorher, denn durch den Rückschnitt verringert sich die Assimilationsfläche. Der SachB würde also die eigene Profession ad absurdum führen.

30 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Gleiches gilt für die angeblich im Boden vorhandenen Krankheitserreger. Der SachB nennt sie nicht mit Namen und verifiziert sie auch nicht. Allgemeinplatzformulierungen erzeugen allenfalls eine negative Stimmung. Hier reihen sich auch die angeblich toxisch wirkenden Stoffe ein. Toxine sind Gifte. Der SachB bleibt das Untersuchungsergebnis oder zumindest genaue Bezeichnungen der angeblich im Boden wirkenden Giftstoffe schuldig, die beeinträchtigen sollen. Baum 1 Scan 14 Auszug aus dem SachB zu Baum 1, Seite 8 Der SachB bleibt sämtliche Erläuterungen schuldig, worin denn die eingeschränkten Funktionsmängel 19 bestehen sollen. Wenn die Vitalität gut ist, dann müsste sie im Vitalitätsschlüssel ( 0 3 im SachB) eine Zuordnung zwischen 0 und 1 haben und nicht wie auf Seite 4 des SachB 1 2. Weder lassen sich schüttere Feinaststrukturen an den dem Unterzeichner überlassenen Fotos erkennen (vgl. z. B. Abb. 2-4, Seiten 20-22) noch das Absterben von Feinästen und Zweigen im äußeren Kronenbereich. Schon gar nicht eine größere Beeinträchtigung aller Funktionen. Diesbezüglich hat der Unterzeichner die vorhandenen Baumreste begutachtet. Der SachB ergeht sich in Allgemeinplätzen ohne die angeblichen Funktionsbeeinträchtigungen im Detail zu nennen. Scan 15 Auszug aus dem SachB zu Baum 1, Seite 8 Baum 1 19 Schon die Wortwahl ist ein Widerspruch in sich. Entweder existieren Funktionsmängel oder die Funktion ist eingeschränkt. Eingeschränkte Mängel gibt es nicht.

31 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Mit vitaler Schwäche im vorstehenden Scan 15 meint der SachB eventuell eine Vitalitätsschwäche, die gemäß Scan 14 noch mit den Worten immer noch guter Vitalitätszustand bezeichnet wurde. Der SachB muss sich entscheiden, was nun gilt. Eventuell werden auch die üblicherweise mit Nadelfall einhergehenden Bräunungen verwechselt, die auch bei Kiefern auftreten, die je nach Art und Standort ihre 3 8 Jahre alten Nadeln abwerfen, die dabei noch am Gehölz Gelb- bzw. Braunfärbungen kurz vor dem Abfallen gehäuft annehmen. Baum 1 Scan 16 Auszug aus dem SachB zu Baum 1, Seite 8 Auf den Befall mit dem so genannten Triebsterben bei Mammutbäumen wird noch später eingegangen. Befallene Äste werden üblicherweise weggeschnitten. Die dabei entstehenden größeren Löcher wachsen in relativ kurzer Zeit durch Neuaustrieb wieder zu. Scan 17 Auszug aus dem SachB zu Baum 1, Seite 8 Baum 1 Auch für die Behauptung in Scan 17 bleibt der Sachvortrag BEHNKE jeglichen Beweis schuldig. Was heißt in diesem Zusammenhang tiefer gehend? Mit dem eingesetzten Schalltomographen lassen sich keine Wurzelstockfäulen (sie liegen i. d. R. nahe der Erdoberfläche) detektieren. Zweifel hinsichtlich einer derartigen Fäule (wie groß sie auch immer sein mag) ergeben sich schon allein aus der Begutachtung des seinerzeit noch vorhandenen Wurzelstubbens, an dem trotz intensiver Suche durch den Unterzeichner keine Anzeichen für einen Holzschaden im Wurzelstock vorhanden waren. Auch nicht für die im SachB behauptete 20 %-ige Stammholzfäule.

32 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Behauptungen im SachB bezüglich Baum 2 Die Behauptungen des SachB bezüglich des Mammutbaumes 2 zu würdigen sind präziser möglich, weil dieser Baum noch vorhanden ist. Baum 2 Scan 18 Auszug aus dem SachB zu Baum 2, Seite 26 Bild Nr. 1 Bild Nr. 2 Der Unterzeichner konnte an keiner Stelle erkennen, dass es sich um einen weitgehend überfüllten Standort handelt. Die Bilder in Abb. 6 dokumentieren keine Überfüllung, sondern Oberflächenneigungen, wie sie schon seit Jahrzehnten dort existieren dürften. Wie schon bei Baum 1, spekuliert der SachB hinsichtlich des Nadelfalls der Koniferen. Wie Foto 3 in Abb. 6 dokumentiert, fallen die Mammutbaumnadeln zu Boden und bleiben dort auch liegen. Der Erklärungsbedarf hinsichtlich des durch Entfernen der Nadeln verhinderten Humuseintrags, wurde schon bei Baum 1 angesprochen. Bild Nr. 3 Abb. 6 Standortverhältnisse von Mammutbaum 2

33 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Baum 2 Scan 19 Auszug aus dem SachB zu Baum 2, Seite 26 Der SachB produziert auch bei Baum 2 Allgemeinplätze, wobei durch die Verwendung von nicht angepassten Textbausteinen der Bezug verloren geht und sich Invaliditäten auftun. Nach Scan 18 (s. Seite vorher) existiert (a) (b) (c) eine offene Oberfläche mit sicher gestelltem Eintrag von Wasser und Nährstoffen, wobei spekulativ Humusschichten beseitigt wurden. Da keine Humusschichten beseitigt wurden, bleiben übrig (a) und (b), die als günstige Standortbedingungen zu bezeichnen sind. Wenn es dann in Scan 19 heißt: In vielen Bereichen hat sich eine Bodenmüdigkeit eingestellt, die auf zuvor beschriebenen Ursachen zurück zu führen sind und es sich bei diesen Ursachen um die günstigen Fakten (a) und (b) handelt, dann darf die Frage erlaubt sein, wieso günstige Standortbedingungen zu einer angeblichen Bodenmüdigkeit führen sollen? Auf den Erklärungsbedarf zu der behaupteten und durch keine Analyse verifizierten Bodenmüdigkeit, wurde bereits zu Scan 13, S. 27 ausgeführt. Hinweis: An dieser Stelle muss gesagt werden, dass es auch nicht erforderlich ist, eine Bodenanalyse hinsichtlich Nährstoffe zu machen. Der Baum hat sich seit weit über 100 Jahren von den Luft- und Bodennährstoffen prächtig ernährt und wird es auch weiter tun. Auf die Allgemeinplätze des 2. Abschnitts in Scan 19 hat sich der Unterzeichner bereits bei Scan 13, S. 28 geäußert.

34 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Baum 2 Scan 20 Auszug aus dem SachB zu Baum 2, Seite 27 Wie an vielen Stellen, bleibt der SachB auch hier nebulös, formuliert inhaltsleere Worthülsen und liegt fachlich daneben. Ein Auftraggeber einer solchen Stellungnahme möchte schon wissen, was der SachB unter deutlich eingeschränkte Funktionsmängel und einer größeren Beeinträchtigung aller Funktionen versteht. Eine sehr schüttere Feinaststruktur, eine Vergreisung sowie das Absterben von Feinästen und Zweigen im äußeren Kronenbereich, kann mit den behaupteten Funktionsbeeinträchtigungen nicht gemeint sein, denn sie sind wie die nachstehend verkleinerten Bilder des Unterzeichners (sie sind im Anhang vergrößert abgebildet) belegen - nicht vorhanden. Bild Nr. 4 Bild Nr. 5 Bild Nr. 6 Bild Nr. 7 Abb. 7 Beispiele für die Wüchsigkeit (Vitalität) des Mammutbaums 2

35 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Stattdessen dokumentieren die Trieblängen keine verminderte Vitalität, die Kronenstruktur ist üblich und artgerecht (genotypisch neigt Baum 2 mehr zu einer stumpfen Kegelform) und das behauptete Absterben von Zweigen im äußeren Kronenbereich sucht man vergebens. Baum 2 Scan 21 Auszug aus dem SachB zu Baum 2, Seite 27 Bei den Feststellungen des SachB in Scan 21 handelt es sich um Textwiederholungen wie bei Baum 1 (siehe Darlegungen zu Scan 16, Seite 29). 2.6 Zur Notwendigkeit gerätetechnischer Unterstützung hinsichtlich der Verkehrssicherheit der Mammutbäume Vorweggenommenes Ergebnis Der Zustand beider Mammutbäume rechtfertigt aus Sicht des Unterzeichners unter keinen, nur denkbaren fachlichen Erfordernissen zur Überprüfung der Standsicherheit eine Baumuntersuchung mittels gerätetechnischer Unterstützung (hier: Schalltomograph). Für diese Feststellung bedarf es nicht der Sachkunde eines vereidigten Gutachters. Das weiß jeder versierte Baumkontrolleur. Siehe dazu auch Kritik zu Scan 32, S Grundsätzliches zu Baumkontrollen Im Rahmen dieser Expertise soll das Prozedere nur kurz skizziert werden. Details sind in den einschlägigen Normen bzw. Regelwerken nachzulesen FLL-Baumkontrollrichtlinien Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen, FLL-Baumuntersuchungsrichtlinien - Richtlinien für eingehende Untersuchungen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen, Der Unterzeichner leitet die diesbezüglichen FLL-Regelwerksausschüsse und -Arbeitskreise bei der Forschungsgesellschaft Landschaftsbau Landschaftsentwicklung e. V. (FLL), Bonn.

36 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, reicht gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung eine qualifizierte visuelle Inaugenscheinnahme aller Baumteile (Krone, Stamm, Wurzelanläufe und Baumumfeld) vom Boden aus. Ergeben sich dabei nicht zu klärende Gefährdungspotenziale, steht eine Baumuntersuchung an, die im ersten Schritt eine spezifische intensive Inaugenscheinnahme durch einen Spezialisten beinhaltet. Erst wenn dabei nicht zu klärende Gefährdungspotenziale zurück bleiben, kommt gerätetechnische Unterstützung zum Zuge. Dies war und ist im vorliegenden Fall absolut und völlig überflüssig, weil Baum 1 vital und absolut stand- und bruchsicher war, was man an dem umgelegten Baum dokumentieren kann. Die im SachB durchgeführte Schalluntersuchung ist zudem schlicht falsch (worauf unter Pos. 2.7, S. 38 ff.noch einzugehen sein wird). Für Baum 2 gilt das Vorgesagte hinsichtlich der Stand- und Bruchsicherheit des Baumes Zum Schalltomograph-Resultat zu Baum 2 Baum 2 Scan 22 Auszug aus dem SachB zu Baum 2, Seite 39 Die Aussage in Scan 22 ist keine Überraschung. Jeder versierte Baumkontrolleur hätte die vorhandene, absolute Standsicherheit von Baum 2 allein aufgrund einer Inaugenscheinnahme festgestellt. Der Einsatz des Schalltomographen verursacht ausschließlich vermeidbare Kosten.

37 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Baum 2 Scan 23 Auszug aus dem SachB zu Baum 2, Seite 39 Wie dargelegt, sind an den Mammutbäumen keine Umstände vorhanden, die einen Vitalitätsabbau bedingen. Offen bleibt, was der SachB unter einem mittleren Abbau der Vitalität versteht. Richtig ist, dass die Krone von Baum 1 wie die von Baum 2 völlig ungepflegt mit relativ hohen Totholzanteilen war. Die VTA-Begrifflichkeit Unglücksbalken ist hinsichtlich ihrer Angst indizierenden Formulierung seit Jahren überholt und durch baumpflegende Maßnahmen zu korrigieren. Baum 2 Scan 24 Auszug aus dem SachB zu Baum 2, Seite 39 In Scan 20, Seite 32 hat der SachB noch behauptet, Baum 2 hätte eine sehr schüttere Feinaststruktur sowie absterbende Feinäste und Zweige im äußeren Kronenbereich, die gemäß 1. Absatz in Scan 24 zu artgerechtem und geschlossenem Habitus mutiert sind. Praktisch ist dies nicht möglich, denn absterbende Äste im äußeren Kronenbereich lösen geschlossene, artgerechte Habitusstrukturen auf. Folglich stimmt eine der Feststellungen des SachB nicht. Die Feststellung zu den angeblichen Sprödbrüchen reiht sich in die Allgemeinplatzaussagen des SachB ein. Es gibt keine Baumart, die absolut resistent gegen abbrechende Äste ist. Von Mammutbäumen brechen nicht mehr oder weniger Äste ab, wie von vielen anderen Baumarten. Selbst

38 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März wenn Mammutbäume naturgemäß bruchanfälliger wären als andere Baumarten, verletzt ein Baumeigentümer nicht seine Verkehrssicherungspflicht, wie der BGH in einem aktuellen Urteil judiziert hat. 21 Unter dem Abschnitt , S. 13 hat der Unterzeichner dargelegt, dass die baumstatischen Eigenschaften von Mammutbäumen die vom SachB inhaltsleer in den Raum gesetzte Gefährdung nicht haben. Baum 2 Scan 25 Auszug aus dem SachB zu Baum 2, Seite 39 Ausweislich der Expertise SV FERNER ist Baum 2 nicht von dem, ein Triebsterben bei Mammutbäumen verursachenden Pilz befallen. Von daher sind die Anmerkungen in Scan 25 entbehrlich. Baum 2 Scan 26 Auszug aus dem SachB zu Baum 2, Seite 39 Offenbar möchte die Firma BEHNKE dem Auftraggeber ein Bodenverbesserungsmittel verkaufen (später in der Kostenkalkulation taucht diese Leistung wieder auf). Grundsätzlich ist eine Bodenverbesserung aufgrund der örtlichen Verhältnisse entbehrlich. Man könnte darüber nachdenken, wenn man vorher eine Bodenanalyse gemacht hat und dabei festgestellte Defizite kompensieren möchte. 21 BGH-Urteil vom III ZR 352/12; s. unter Baumkontrolle, BGH-Entscheidungen.

39 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Baum 2 Scan 27 Auszug aus dem SachB zu Baum 2, Seite 39 unten, 40 oben Für die Behauptungen in Scan 27 bleibt der SachB jeglichen Beweis schuldig. Ggf. wird mit den angeblichen Abgrabungen der Umstand berücksichtigt, dass die sich gen Norden anschließende Liegenschaft terrassenförmig tiefer liegt. Das Haus ist zumindest dort schon mehrere Jahrzehnte vorhanden. Sollte es bei der Errichtung dieses Objektes und durchgeführtem Erdplanum zu Wurzelabtrennungen gekommen sein, so hat Baum 2 das offenbar und ohne Beeinträchtigungen weggesteckt. Woher plötzlich eine Nichtgewährleistung der Versorgung mit Wasser und Nährstoffen kommen soll, wo man in Scan 18, Seite 30 nachlesen kann Der Eintrag von Wasser und Nährstoffen ist sichergestellt, wird das Geheimnis des SachB bleiben. In Konsequenz sind auch die Spekulationen in Scan 27 hinsichtlich des Nadelfalls obsolet Maßnahmenkatalog des SachB zu Baum 2 Baum 2 ist, wie vormals Baum 1, vital, gesund (abgesehen vom Triebsterben bei Baum 1, was zu beseitigen ist) und hochgradig standsicher. Baum 2 Scan 28 Auszug aus dem SachB, Seite 40

40 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Mit dem SachB in Scan 26 auf der vorherigen Seite geht der Unterzeichner einher, dass eine fachgerechte Kronenpflege zu erfolgen hat. Eine Regelkontrolle alle 6 Monate entbehrt jeder Grundlage, wenn der Baum von Totholz befreit ist und die Wuchsdefizite bereinigt wurden. Vorliegend reicht eine Baumkontrolle alle 3 5 Jahre aus. Baum 2 Scan 29 Auszug aus dem SachB, Seite 40 Da keine Wurzelverluste bei aum 2 stattgefunden haben, stehen auch keine, Solches kompensierende Maßnahmen an. Bezüglich der überflüssigen Empfehlung des SachB in Scan 29 hinsichtlich eines Bodenverbesserungsmittels, wurde vorher ausgeführt. 2.7 Zu den unnötigen schalltomographischen Untersuchungen an Baum 1 Baum 1 Scan 30 Auszug aus dem SachB, Seite 14

41 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Mit Scan 30 siehe auf der vorherigen Seite und späterem Scan 32 behauptet der SachB, dass aufgrund der Untersuchung mit dem Schalltomographen etwa 20 % des Stammquerschnitts mit Holzfäule durchsetzt sei. Der Unterzeichner hat den Vorteil, dass er in diesen Bereich hineinschauen kann, denn Baum 1 wurde auf Höhe der in Scans 30 und folgenden 31 abgebildeten Stämme (in Scan 31 mit installierten Mess-Sensoren) gefällt. Baum 1 Scan 31 Auszug aus dem SachB, Seite 14 Wie die verkleinerten Fotos Nr. 8 und 9 dokumentieren, existiert dort an keiner Stelle die gemutmaßte 20 %-ige Holzfäule. Auch bezüglich der in Scan 31 zu lesenden, gemutmaßten früheren Stammverletzung, liegt der SachB daneben. Solche Rindenbilder sind typisch für Mammutbäume aufgrund ihrer spezifischen rippenförmigen Rindenbildung, die relativ weit in Richtung Stamminneres reichen, einwachsen und durchaus mehrere Dezimeter Länge erreichen können. Die Querschnitte in den nachstehenden Fotos visualisieren dieses baumtypische Wachstum (s. dazu auch die Bilder auf S. 68). Bild Nr. 8 Bild Nr. 9 Abb. 8 Beispiele für dicke Borke/Bast und tiefreichende Rindeneinschlüsse; nirgends erkennt man die Statik reduzierende Holzfäulen

42 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Die nicht belastbaren Ergebnisse der Schallung an Baum 1 könnten zwei Ursachen haben, die der SachB aus welchen Gründen auch immer nicht berücksichtigt haben könnte. (a) Bei der sehr dicken Borke (im Gegensatz zum verfärbten Kernholz) des Mammutbaums, die auffallend weich und schwammig ist (s. SachB, Seite 3, Steckbrief Mammutbaum), besteht die Gefahr, dass die Sensorennadeln nicht gleichmäßig tief genug sitzen. (b) Mammutbäume haben artbedingt ausgeprägte Rindeneinwallungen (vgl. z. B. Fotos Nr. 8 und 9 vorher), die wie übrigens auch Frostrisse im Holzkörper nicht selten als Fäulnis interpretiert werden. 22 Man kann über die Beweggründe des SachB, an Baum 1 unten am Stamm eine 20 %-ige Holzfäule (gemessen am Stammquerschnitt) festzustellen, nur spekulieren. Sachlich nicht in Ordnung ist es dagegen, dass der SachB verschweigt, dass eine 20 %-ige Holzfäule wäre sie tatsächlich vorhanden völlig ungefährlich hinsichtlich der Standsicherheit des Baumes ist. In der Republik stehen auf öffentlichen Plätzen und an Straßen Hunderttausende von Bäumen, die nicht nur 20 % Holzfäule im Stamm aufweisen, sondern die komplett hohl sind, was absolut ungefährlich ist, solange die Restwandstärke nicht etwa 10 % vom Stammradius unterschreitet 23 und man weiß, welche Pilzart die Morschung bewirkt. Dabei sind nur die Baumpilze gefährlich, die mehr Holz wegfressen, als der betreffende Baum durch Zuwachs jährlich produziert. Scan 32 Auszug aus BSach, Seite 2 22 Zudem gibt es Kritiker des verwendeten ARBOTOM-Geräts, die behaupten, dass die Software grundsätzlich nicht in der Lage sei, tiefe Rindeneinwallungen oder Risse im Stamm von Holzfäule zu unterscheiden. 23 In diesem Zusammenhang muss die Anmerkung erfolgen, dass die monokausale Regel von VTA t/r = 30 % = 0,3 (was meint, dass bei Unterschreiten der Restwandstärke von 30 % des Radius eine Umsturzgefahr besteht) durch über Untersuchungen mittels Zugversuch widerlegt wurde. Die Grenze tritt bei t/r = 10 % = 0,1 ein. Durch Reduzierung der Kronenangriffsfläche kann man in solchen Fällen wieder die Standsicherheit herstellen.

43 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März In diesem Zusammenhang muss noch auf eine Formulierung des SachB, wiedergegeben in Scan 32 eingefügt auf der vorherigen Seite - eingegangen werden. Es ist befremdlich, dass der SachB Dinge behauptet, die sachlich falsch sind, nichtsdestotrotz aber die Motivation für die völlig unnötige Schalluntersuchung liefern. Weder waren sichtbare Schäden im Wurzelraum noch auffällige Pilzfruchtkörper sowohl an Baum 1 als auch an Baum 2 vorhanden, die einer gerätetechnischen Untersuchung bedurften. An dieser Stelle muss des Weiteren die Frage erlaubt sein, warum der SachB die sichtbaren Schäden im Wurzelraum sowie die auffälligen Pilzfruchtkörper nicht fotografisch dokumentiert hat? Baum 1 Scan 33 Auszug aus dem SachB zu Baum 1, Seite 16 Es wurde detailliert nachgewiesen, dass an Mammutbaum 1 keine Holzfäule vorhanden war. Der Unterzeichner hat diesbezüglich den Baumstubben und den Stamm intensiv begutachtet. Die artspezifischen Rindeneinschlüsse haben evtl. den SachB dazu verleitet Holzfäulen zu detektieren, was Indiz dafür ist, dass man im Hause BEHNKE offenbar Defizite hinsichtlich der Interpretation der Schallgrafiken insbesondere bei Mammutbäumen - hat.

44 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Pflege- und Kontrollkosten für Baum 2 Der vorgefundene Baumzustand indiziert, dass in den letzten 15 bis 20 Jahren (evtl. auch länger) keine Baumpflege durch eine Fachfirma stattgefunden hat. Stattdessen wurde am Baum 2 (z. B. seitlich zum tiefer liegenden Nachbargrundstück) mangelhaft herumgeschnitten. Erforderlich ist eine Erstmaßnahme (Kronenpflege zur Herstellung der Verkehrssicherheit aufgrund des Totholzes in der Krone) sowie Folgemaßnahmen. Notwendige Baumkontrollen werden separat kalkuliert. Sie lassen sich bei entsprechender Logistik auch in die Folgemaßnahmen integrieren. (a) Erstmaßnahmen (zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit) Aufgrund der Örtlichkeit sind die Arbeiten mittels Seilklettertechnik (SKT) durchzuführen. Abzuarbeiten sind die Leistungspositionen der o ZTV- Baumpflege Entfernung von Totholz o ZTV Baumpflege Leichte Kronenteileinkürzung am Dachüberhang gen Norden um ca. 1,5 Meter auf Ableitung; Einkürzung eines eingerissenen Astes im oberen Kronenbereich, eines Astes, der stärker aus dem Kronenmantel herauswächst und Entfernung von (abgestorbenen) Starkästen, die mangelhaft ohne Ableitung im unteren Kronenmantel in der Vergangenheit eingekürzt wurden. Kletterteam (SKT B) bestehend aus zwei Kletterern (SKT B) und einem Bodenmann einschließlich Fahrzeiten (Fahrradius geschätzt 50 km), Stundensatz 2 SKT B + 1 Bodenmann: 134,- EUR. 10,0 Std. x 134,00 EUR EUR 1.340,00 4,0 Betriebsstunden LKW x 35,00 EUR EUR 140,00 2,0 Betriebsstunden Häcksler x 35,00 EUR EUR 70,00 ca. 2 m³ Entsorgung Schreddergut x 30,00 EUR EUR 60,00 Kalkulatorische Kosten der Erstmaßnahme (exakt)... EUR 1.610,00 Kalkulatorische Kosten der Erstmaßnahme rd... EUR 1.600,00 (b) Kalkulatorische Kosten der Folgemaßnahmen Erfahrungsgemäß reduzieren sich die Kosten bei Regelkontrollen und Regelpflegen erheblich. Aufgrund des Baumzustandes und erfolgter Erstmaßnahme darf man Folgepflege alle 3 bis 5 Jahre unterstellen, die bei pessimistischer Einschätzung zumindest mit der unteren Spanne von 3 Jahren

45 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März anzusetzen ist, bei denen das unter (a) genannte Baumpflegeteam mit deutlich geringeren Leistungen zum Einsatz kommt. Unvorhersehbar sind Sondermaßnahmen, die aus Naturereignissen entstehen können. 5,0 Std. x 134,00 EUR EUR 670,00 Transporter und Entsorgung (geringe Entsorgungsmengen) An-/Abfahrt: ca. 100 km x 0,40 EUR EUR 40,00 Entsorgung (Schreddergut) 0,5 m³ x 30,00 EUR EUR 15,00 Zwischensumme... EUR 725,00 Zuschlag /Kostensteigerungen bei Blick in die Zukunft EUR 175,00 Gesamtkosten einer Folgemaßnahmen... EUR 900,00 (c) Baumkontrolle (nach FLL-Baumkontrollrichtlinien) Kalkulatorische Kosten für eine Regelkontrolle: Erstellung eines Datenprotokolls mit Maßnahmenempfehlung und Kostenschätzung, Leistung durch Fachagrarwirt für Baumpflege, Baumsanierung 2,00 Std. x 55,00 EUR EUR 110,00 Fahrtkosten: ca. 100 km x 0,40 EUR EUR 40,00 Zwischensumme... EUR 150,00 Zuschlag /Kostensteigerungen bei Blick in die Zukunft EUR 50,00 Summe Kosten für eine Baumkontrolle... EUR 200,00 Diese Kosten entfallen bei der Erstmaßnahme, da der Baum in diesem Zuge kontrolliert wird. Aktuell sind keine Defekte zu sehen, die eine eingehende Untersuchung (Baumuntersuchung) in einem Zeitraum von 5 bis 10 Jahren (und länger) erkennen lassen. Erforderlich sind Regelkontrollen alle 3 5 Jahre, die hier ebenfalls kalkulatorisch mit der pessimistischen Annahme alle 3 Jahre kalkuliert werden. Auflistung für 5 mal 3 Jahre = 15 Jahre (a) Erst-/Sofortmaßnahme (dabei erfolgt 1. Regelkontrolle) EUR 1.600,00 (b) 5 Folgemaßnahmen x 900,- EUR EUR 4.500,00 (c) 5 Regelkontrollen x 200,- EUR EUR 1.000,00 Kalkulatorische Kosten netto... EUR 7.100,00 zzgl. 19 % USt. EUR 1.340,00 Summe für 15 Jahre (exakt 8.449,-) rd.... EUR 8.500,00

46 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Resümee der Würdigung des SachB Der Sachvortrag BEHNKE, formuliert im Fachgutachten Nr. 23/2013, ist in entscheidungserheblichen, die Fällung von Mammutbaum 1 verursachenden Feststellungen und Behauptungen sachlich und fachlich falsch. Hierunter fallen primär die angeblich bei Baum 1 im Stamm vorhandenen Holzfäulen in einer Dimension von 20 %, die behaupteten Pilzfruchtkörper an den Bäumen und die angeblich sichtbaren Schäden im Wurzelraum. Des weiteren tragen die Behauptungen des SachB bezüglich des Befalls von Baum 1 mit dem Triebsterben nicht zu einer sachlichen Beurteilung des Befalls bei, denn bei dem Pilz Botryosphaeria dothidea handelt es sich bekanntermaßen nicht um einen schwerwiegenden Schwächeparasit, sondern um einen Befall, dem mit geeigneten, in dieser Expertise angesprochenen Mitteln ohne weiteres zu begegnen ist, was überall in der Republik bei entsprechender Sachkunde praktiziert wird. Eine Standsicherheitsgefährdung resultiert aus einem solchen Befall ohnehin grundsätzlich nicht. Ebenso daneben liegen die Kostenquantifizierungen des SachB, Seite 45 (rd ,-), die etwa um den Faktor 4 signifikant überhöht sind. Wenn es im SachB auf Seite 46 unter der Schlussbemerkung heißt (s, Scan 32): Scan 34 Auszug aus SachB, Seite 46 dann muss der Unterzeichner feststellen, dass er nach Verifizierung und Würdigung des SachB nicht erkennen vermag, dass diese ausdrückliche, aus sachverständiger Sicht haftungsrelevante Versicherung in den Sachvortrag der Baumpflegefirma, artikuliert in dem Fachgutachten 23/2013 Eingang gefunden haben.

47 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Fachliche Beurteilung von Mammutbaum 2 Vorweggenommenes Ergebnis: Bei Baum 2 handelt es sich um einen relativ jungen 24 ( Jahre alten) Mammutbaum (bot. Sequoiadendron giganteum), der zusammenfassend gesagt kerngesund, allerdings völlig ungepflegt ist. Nach erforderlicher Abarbeitung der Pflegedefizite darf man für diesen Baum (bei vorsichtigem Ansatz) 25 noch eine Lebenserwartung von 50 Jahren und mehr prognostizieren, wobei vorausgesetzt ist, dass sich Standortverhältnisse und Baumumfeld nicht gravierend ändern. Abb. 9 Baum 1 und 2 im Vergleich, das Lichtbild wurde dem Unterzeichner zur Verfügung gestellt. 24 Unter den in Fußnote 14, Seite 15 genannten Prämissen. 25 Mit der Formulierung bei vorsichtigem Ansatz soll ausgedrückt werden, dass eine Schätzung im sicheren Bereich erfolgt. Man könnte ohne fachliche Bedenken auch 100, 200, 300 Jahre und mehr konstatieren, denn die Baumart verfügt für solche Lebensdauer über das evolutionär entwickelte genetische Potenzial. Aufgrund eigener Erfahrungen kann der Unterzeichner einen Zeitraum von zwei Generationen (Ø je 25 Jahre) überblicken, was zu der Schätzung im sicheren Bereich führt.

48 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Baumdaten Mammutbaum 2, Standortverhältnisse und Vitalität Alter: ca Jahre Höhe: ca. 23,00 24,00 m Kronenbreite: ca. 18,00 20,00 m (statt 16,00 m im SachB) Stammumfang (StU) 26 : rd. 8,00 m. Anmerkungen: Im Vergleich zu Genotypen mit kompaktem pyramidalem Habitus, hat dieser Baum eine mehr lockere Kronenform. Der Vergleich von Baum 1 und Baum 2 in Abb. 9 auf der vorherigen Seite verdeutlicht den Unterschied. Bei dem zu taxierenden Mammutbaum wachsen die Seitenäste mehr horizontal, sie sind länger und scheinen größere Internodienabstände zu haben, wodurch die gesamte Krone breitpyramidaler und transparenter wirkt. Abb. 10 Blick auf Mammutbaum 2 anlässlich der Ortsbesichtigung im Februar 2014 Offenbar ist in der Vergangenheit der Leittrieb ausgebrochen, wodurch mehrere Äste unterhalb der Bruchstelle zwieselartig nach oben gewachsen sind und eine eher stumpfe Baumspitze gebildet haben. Abb. 10 (Vergrößerung aus Bild 0, Seite 64) visualisiert den Bereich, ab dem mehrere Seitenäste den Mitteltrieb substituieren. 26 Nach Regelwerken des Garten- und Landschaftsbaus in 1 m Stammhöhe gemessen.

49 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Unterhalb dieses Bereiches findet sich eine Defektstelle am Hauptstamm, die überwallte Wundränder aufzuweisen scheint. Die Wurzelanläufe (vgl. Abb. 6, Seite 30) sind artentypisch kräftig ausgebildet und zeigen keine Umstände an, die auf im Holzinneren verborgene Defektstellen hinweisen. Aufgrund der Trieblänge (vgl. Abb. 7, Seite 32) ist die Vitalität des Baumes zumindest als gut zu qualifizieren. Der Standort im engen Bereich um den Stammfuß herum ist als unauffällig zu bezeichnen. Defizite waren nicht zu erkennen. In Richtung Baum zielt ein wegeartig ausgebauter, mit Kantenstein gefasster Bereich mit einer wassergebundenen Decke und Splittauflage, die nicht oberflächenversiegelnd ist. 10 m 20 m 30 m 192 Wiesengrundstück Abb. 11 Visualisierung (ohne vermessungstechnische Genauigkeit) des potentiellen Wurzelraums, der Baum 2 zukünftig zu Verfügung steht. Die gestrichelte rote Linie veranschaulicht die Dimension der möglichen horizontalen Ausbreitung überall hin in dort vorhandene (nicht versiegelte) Vegetationsflächen. Der Wurzelraum kann sich im Weiteren, auch auf das weitläufige, sich anschließende Wiesengrundstück ausdehnen (und wird es auch gemacht haben) und ihm steht die relativ große Vegetationsfläche des Vorgartenberei-

50 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März ches der angrenzenden Liegenschaft (wo Baum 1 stand) zur Verfügung. Im Ergebnis sind gute Verhältnisse hinsichtlich Standort und Baumumfeld zu konstatieren. Abb. 12, auf der vorherigen Seite veranschaulicht (ohne vermessungstechnische Genauigkeit) das Vorgesagte. Um Blitzschäden vorzubeugen, ist in dem Baum ein Blitzableiter zu installieren. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Montage baumschonend erfolgt, d. h. die Befestigungspunkte am Stamm dürfen diesen nicht einschnüren. Man dürfte dabei nicht umhinkommen, Schraubverbindungen am Stamm zu platzieren. Die Montage sollte mit einem versierten Bampfleger abgesprochen werden. 3.2 Pflegezustand von Baum 2 und potenzielle Pilzinfektion Der Baum ist legt man Standards der ZTV-Baumpflege 27 an völlig ungepflegt. In der Vergangenheit sind (insbesondere nach dem vom Unterzeichner gemutmaßten Ausbruch der Wipfelspitze) das Wachstum der Äste nicht frühzeitig, zurückhaltend und baumschonend korrigiert worden, so dass sich ungünstige Astformen, Totholz 28 u. ä. Wuchsformen entwickelt haben, die zivilisatorischen Bedingungen und Umständen im Wege stehen. Benutzt man einen Vergleich aus dem Bereich des Homo sapiens, dann wäre Baum 2 mit einem gesunden, vitalen, aber völlig ungepflegten, ungewaschenen, verdreckten Menschen zu vergleichen. Zum testierten Befall mit Mammutbaum-Triebsterben an Baum 1 Bezüglich der vom SachB veranlassten Untersuchungen, testiert das baumpathologische Sachverständigen-Büro Dr. FERNER mit Schriftsatz vom (im Folgenden GutF abgekürzt) an Baum 1 eindeutig einen Befall mit Botryosphaeria dothidea (gemeinhin Triebsterben bei Mammut- 27 Einschlägiges Regelwerk: Zusätzlich technische Vertragsbedigungen Baumpflege, der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung, Landschaftsbau e. V. (FLL), Bonn in aktueller Ausgabe 2006; momentan findet eine Novellierung statt. 28 Die Bildung eines Teils von Totholz ist eine natürliche Reaktion, bei der sich Bäume von unproduktiven, nicht mehr optimal zur Erhaltung des Systems Lebewesen Baum beitragenden Ästen (z. B. Schattenäste ) in einer Art Selbstreinigung trennen.

51 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März bäumen genannt). An Proben von Baum 2 ließ sich kein Befall testieren, noch konnten Anzeichen für B. dothidea gefunden werden (s. GutF, Seite 1, erster Satz unter Fazit ). Es ist nicht auszuschließen, dass sich Baum 2 eventuell infiziert hat. Deshalb ein kurzer Exkurs in den Schädling, der zeigt, dass es durchaus realisierbare Möglichkeiten der Bekämpfung gibt. Exkurs in den Befall mit B. dothidea Bei diesem Schädling handelt es sich um einen Sekundärschädiger (Schwächeparasit), der sich nur auf Mammutbäumen etablieren kann, die sich geschwächt in einer Stresssituation befinden (KEHR (2004). 29 Demzufolge tritt der Befall etwa seit 10 Jahren in Deutschland auf. CECH/TOMICZEK (2013) 30 mutmaßen in Österreich eine mehrwöchige heiße Witterung und Trockenstress als Ausbruch der Infektion. KEHR (s. Fußnote 29) tritt dem bei. Erfahrungsgemäß reduziert sich der Befall mit der Entfernung der befallenen Zweigspitzen (sie sind unbedingt einer Verbrennung zuzuführen) und Bewässerung befallener Bäume in lang anhaltenden Trocken- bzw. Hitzeperioden bei ggf. Unterpflanzung des Traufkronenbereichs mit Bodendeckern (wenn dieser von einer Gras-/Rasenfläche gebildet wird). 31 Der Auffassung des Unterzeichners tritt auch das GutF bei, indem es auf Seite 2 unter Fazit über diesbezügliche Erfahrungen auf der Insel Mainau (Bodensee) berichtet. Bei Niederschlagsmengen von 800 mm und mehr im Oberbergischen Kreis, halten sich lang dauernde Trockenperioden in Grenzen. Trotzdem sollte man wenn sie auftreten nach etwa Tagen mit langsam Wasser sprudelnden Regnern wässern. 29 KEHR, R. (2004) Triebschäden an Mammutbäumen (Sequoiadendron giganteum) durch Botryosphaeria dothidea auch in Deutschland nachgewiesen, Nachrichtenblatt Dt. Pflanzenschutzdienst 2004, 56 (2), 37 ff. 30 CECH, T. L., TOMICZEK, C. (2013) Botryosphaeria-Krebs (Botryosphaeria dothidea) des Mammutbaumes in Österreich zu, Forstschutz aktuell 2013 (57/58), 37 ff. 31 Rasen unter Bäumen wird flapsig auch als grünes Leichentuch der Bäume bezeichnet, weil ihr dichtes Wurzelwerk i. d. R. alle natürlichen Immissionen (Regen, Nährstoffe aus der Luft) aufsaugt, festhält und eine Verfrachtung in unter der Rasenfläche befindliche Bodenschichten, wo sich die Baumwurzeln befinden) verhindert. Auf diese Weise können Wurzeln verdursten und verhungern.

52 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Prüfung der Frage einer Widmung von Mammutbaum 2 zum Baum-Naturdenkmal Auftragsgemäß soll diese Expertise der Frage nachgehen, ob Voraussetzungen für die Generierung von Fördermittel für den Baumerhalt bestehen. Substantiiert ist dies mit einer Punktewertung nach UNGER 32 möglich, der mit Unterstützung des Unterzeichners im Rahmen einer Diplomarbeit einen Beurteilungsrahmen entwickelt hat, der Argumente für die Frage liefert, ob ein Baum die Kriterien für die Widmung als Baum-Naturdenkmal erfüllt. Tabelle 4 Punkt-Rahmen zur Bewertung der Schutzkriterien von Baum-Naturdenkmalen Wissenschaft Naturkunde Landeskunde Seltenheit Eigenart Schönheit Ökologie Alter Vitalität Wohlfahrtswirkung Gestaltung Nr Z. a b a b a b a b a b a b a b a b a b a b a b 1 1 neutral 1 neutral 1 neutral 2 viele 1 neutral 1 neutral 2 neutral 2 jung 1 tot 2 neutral 1 neutral 2 2 wichtig 2 wichtig 2 wichtig 4 einige 2 wenig 2 4 wichtig 4 mittel 2 ansprechend absterbend 4 wichtig 2 gering 3 3 wertvoll 3 wertvoll 3 wertvoll 6 wenige 3 etwas 3 schön 6 wertvoll 6 alt 3 deutlich schwach 6 wertvoll 3 wichtig 4 4 sehr wertvoll 4 sehr wertvoll 4 sehr wertvoll 8 selten 4 sehr 4 sehr schön 8 sehr wertvoll 8 sehr alt 4 geschwächt 8 sehr wertvoll 4 sehr wichtig sehr selten 5 äußerst max.. Alter 5 vital, Stufe unentbehrlich unentbehrlich unentbehrlich wunderschön unentbehrlich unentbehrlich unentbehrlich UNGERS Ziel ist es, die Ausweisung von Baum-Naturdenkmalen zu vereinheitlichen und nachvollziehbarer bzw. plausibler zu machen und Interessierten ein praktikables Werkzeug an die Hand zu geben, um derartige Abwägungen auf eine ausreichend objektivierte Basis zu stellen. 32 UNGER, J. (1999) Theorie und Praxis der Ausweisung von Bäumen als Naturdenkmal dargestellt an Fallbeispielen aus dem Kreis Höxter, Diplomarbeit, Hochschule Ostwestfalen-Lippe (frühere FH Höxter).

53 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Als Arbeitshilfe zur Ausweisung von Baum-Naturdenkmalen dient UNGER ein Kriterienkatalog, der die in Tabelle 4 auf der vorherigen Seite gelisteten Naturdenkmal- bzw. Schutzkriterien enthält. 1. Wissenschaftliche Schutzkriterien 2. Naturkundliche Schutzkriterien 3. Landeskundliche Schutzkriterien (enthalten sind darin die Kriterien geschichtlich und kulturell ) 4. Seltenheit 5. Eigenart 6. Schönheit 7. Ökologie 8. Alter 9. Vitalität 10. Wohlfahrtswirkung 11. Gestalterische Bedeutung Aufbauend auf dem vorgestellten Kriterienkatalog wird ein Wertungsschema zur Ermittlung schutzwürdiger Bäume auf der Grundlage des Punktessystems der Matrix in Tabelle 4 definiert. Je nach fallspezifischer Einschätzung, werden den Beurteilungskriterien Punkte aus der vorher definierten Matrix zugeordnet. Als Ergebnis erhält man die Summe der Einzelwertungen der Schutzkriterien. Die maximale Punktzahl beträgt Gewichtung der Kriterien Sieben der insgesamt elf Schutzkriterien werden einfach gewichtet und erhaben Punktzahlen von 1 5. Hierbei handelt es sich um die Kriterien Wissenschaftliche sowie Naturkundliche Schutzkriterien, Landeskundliche Schutzkriterien (enthalten sind die Kriterien geschichtlich und kulturell), Eigenart, Schönheit, Vitalität und Gestalterische Bedeutung. In der Summe sind folglich für diese Kriterien maximal (7 x 5 =) 35 Punkte möglich. Aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung werden die vier Schutzkriterien Seltenheit, Ökologie, Alter sowie Wohlfahrtswirkung doppelt gewertet. Sie haben die Punktzahlen 2,4,6,8,10. Ihr Maximalwert endet bei (4 x 10 =) 40 Punkten. Die zeilenmäßig saldierten Summen zeigt Tabelle 7, Seite 55.

54 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Sowohl das Schutzkriterium Ökologie wie auch die Wohlfahrtswirkung sind Funktionen von Bäumen, die über die Grundstücksgrenzen hinaus wirken. Sie kommen der Allgemeinheit zu Gute und sind für das menschliche Überleben und Wohlergehen unabdingbar. Innerhalb dieser beiden Schutzkriterien finden die Standortverhältnisse Berücksichtigung. Seltenheit und Alter sind eng korreliert. Es sind Hauptgründe für die Naturdenkmalausweisung. Das Alter und Seltenheit als Schutzkriterien tragen zur Funktionserfüllung der anderen Schutzkriterien bei, sie finden sich in den Schutzkriterien wissenschaftlich, naturkundlich, geschichtlich (s. landeskundlich), Eigenart und Ökologie. Je älter ein Baum ist, desto seltener ist er und umso wertvoller wird er für die Wissenschaft, und die Naturkunde. Mit zunehmendem Alter entwickelt ein Baum Eigenarten und im Regelfall eine Dominanz (mächtige Stämme, dicke knorrige Äste, ggf. altersbedingte, ungefährliche Holzwucherungen, Beulen und Rindenfalten, bizarre Habiti etc.), die jüngere Bäume niemals erreichen können. Die ökologische Wertigkeit steigt ebenfalls mit zunehmendem Alter, denn ein solcher Baum bietet anderen Lebewesen mehr Lebensraum. Folglich kommt den Schutzkriterien Alter und Seltenheit eine Schlüsselfunktion zu. Sie ließen sich statt 2-fach auch 3-fach werten. 4.2 Erläuterungen zum Kriterium Alter Um dem jeweiligen Baum gerecht zu werden, wird die Altersstufe ermittelt, in der sich der zu bewertende Baum proportional zur Lebenserwartung (erreichbares Lebensalter) gesehen, momentan befindet. Die dabei zugrunde liegende Differenzierung soll mit Hilfe von zwei Beispielen verdeutlicht werden. Tabelle 5 Alterseinteilung am Beispiel Linde (Tilia ssp.) jung mittel alt sehr alt max. Alter Jahre älter als 100 älter als 200 älter als 300 älter als

55 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Linden können, evolutionär entwickelt zumindest 500 Jahre alt werden. Diese 500 Jahre werden in fünf gleichgroße Wertungsstufen von je 100 Jahren unterteilt. Somit erhält eine 150 Jahre alte Linde nur 4 Punkte, während eine 350 Jahre alte Linde 8 Punkte erhalten würde (vgl. Tab. 5 auf Seite vorher). Mammutbäume haben in Deutschland eine Lebenserwartung von durchaus 300 Jahren. Auch für diese 300 Jahre wird die 5-stufige Wertungsskala mit gleich großen Perioden beibehalten. Daraus ergibt sich folgende Punkt- Verteilung. Tabelle 6 Alterseinteilung am Beispiel Mammutbaum (Sequoiadendron spec.) jung mittel alt sehr alt max. Alter Jahre älter als 60 älter als 120 älter als 180 älter als Diese Einteilung kann man diskutieren und die Auffassung vertreten, dass andere Zuordnungen angezeigt sind. Bei Anwendung einer derartigen Differenzierung in einem Kreis, einer Stadt oder einer Region unterliegen alle zu beurteilenden Bäume einer einheitlichen Matrix, was Nachvollziehbarkeit, Akzeptanz und Objektivierung unterstützen dürfte. 4.3 Erläuterungen zum Kriterium Vitalität Die Spalte 9 der Matrix UNGER für die Vitalität hat fünf Wertungseinheiten. Die Vitalitätsbeurteilung nach ROLOFF hat nur vier Stufen. Die fünfte Stufe im Wertungsraster steht für den abgestorbenen Baum. Unter ökologischen Gesichtspunkten ist es vorteilhaft, einen Baum nach dem Absterben nicht zu entfernen, vorausgesetzt dies ist aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich. In einigen Fällen können auch Gründe der Ästhetik für oder gegen den Erhalt (z.b. in Parkanlagen) des toten Baumes sprechen. In anderen Kulturkreisen erhält und schätzt man auch auf öffentlichen Flächen abgestorbene Bäume sehr hoch ein (Beispiel: Verbotene Stadt in Peking, s. Abb. 12 im Folgenden).

56 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Beurteilungsspannen bzgl. einer Baum-Naturdenkmal-Würdigkeit Die Baum-Naturdenkmalwürdigkeit wird anhand der Summe der Wertungen der einzelnen Schutzkriterien beurteilt. Dabei im Fokus steht die Frage: Ab welcher Punktzahl ist der Baum würdig als Naturdenkmal zu werden? ausgewiesen Abb. 12 Tote, abgestorbene Bäume als Kulturdenkmal in der Verbotenen Stadt in Peking (Foto SCHULZ) Als Höchstpunktzahl könnte wie gesagt - ein Baum theoretisch maximal 75 Punkte erreichen. Die Grenze, ab der überhaupt Überlegungen hinsichtlich einer Naturdenkmal-Würdigkeit anzustellen sind, dürfte sich im Bereich der saldierten Punkte der Zeilen 2 und 3 der UNGER schen Tabelle (nachstehend modifiziert) abspielen. Eine Denkmal-Würdigkeit dürfte man dagegen im Bereich der Punktierung der Zeilen 3 und 4 zu suchen haben. UNGER hat folgende Grenzen vorgeschlagen, die der Unterzeichner für plausibel hält. 1) 0 bis 38 Punkte nicht denkmalwürdig Bis zu einer Punktzahl von 38 (sie entspricht etwa dem Mittelwert der Salden in Spalte 12, Zeilen 2 und 3, exakt ergibt sich [ ] : 2 = 37,5) handelt es sich bei dem zu taxierenden Baum nicht um ein Naturdenkmal. 2) 38 bis 49 Punkte potentiell denkmalwürdig Ab der Hälfte der maximal möglichen 75 Punkte (0,5 x 75 = 37,5) ließen sich Überlegungen hinsichtlich einer Baumdenkmal-Würdigkeit anstellen. Folglich bestimmt UNGER die untere Grenze bei 38 Punkten, die bis zu der Punktziffer 49 reicht.

57 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März ) 50 bis 75 Punkte denkmalwürdig (Ausweisung als Baum-Naturdenkmal). Ab einer Punktzahl 50 (sie entspricht 2/3 des Maximums) und darüber, ist die Denkmal-Würdigkeit im Rahmen dieser Taxierung eingetreten. Tabelle 7 dient der Nachvollziehbarkeit der Grenzziehung der der Abwägung: Erläuterungen zur Klassifizierung 1) bis 3) in Verbindung mit Tabelle 7 Tabelle 7 Punkterahmen zur Bewertung der Schutzkriterien von Baum-Naturdenkmalen Wissenschaft Naturkunde Landeskunde Seltenheit Eigenart Schönheit Ökologie Alter Vitalität Wohlfahrtswirkung Gestaltung Σ der Punkte Nr a Z. a b a b a b a b a b a b a b a b a b a b a b 1 1 neutral 1 neutral 1 neutral 2 viele 1 neutral 1 neutral 2 neutral 2 jung 1 tot 2 neutral 1 neutral wichtig 2 wichtig 2 wichtig 4 einige 2 wenig 2 4 wichtig 4 mittel 2 ansprechend absterbend 4 wichtig 2 gering wertvoll 3 wertvoll 3 wertvoll 6 wenige 3 etwas 3 schön 6 wertvoll 6 alt 3 deutlich schwach 6 wertvoll 3 wichtig sehr wertvoll 4 sehr wertvoll 4 sehr wertvoll 8 selten 4 sehr 4 sehr schön 8 sehr wertvoll 8 sehr alt 4 geschwächt 8 sehr wertvoll 4 sehr wichtig sehr selten 5 äußerst max.. Alter 5 vital, Stufe unentbehrlich unentbehrlich unentbehrlich wunderschön unentbehrlich unentbehrlich unentbehrlich 75 Die Summe aller Wertungspunkte in Zeile 2 der Matrix ergibt 30 Punkte. Die Saldierung der Punkte in Zeile 3 endet bei 45 Punkte. Dazwischen liegt der Schwellenwert zur Diskussion einer Denkmalwürdigkeit, der wie folgt fixiert wurde. Zuzüglich zu Zeile 2 sollte die Mehrheit der 11 Kriterien d.h. mindestens sechs Kriterien, und davon 2 doppelt bewertete (also die Hälfte der insgesamt 4 doppelt gewichteten Kriterien) eine Wertung der Zeile 3 beinhalten. Als Punktedifferenz zwischen Zeile 2 und Zeile 3 ergeben sich (4 x 1) + (2 x 2 =) 8 Punkte. Addiert man zur Summe der Punkte (Zeile 2, Spalte 12) die-

58 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März se Punktedifferenz hinzu dann ergeben sich ( =) 38 Punkte, an der die Diskussions-Schwelle beginnt. Ein Baum ab 50 Punkten wäre würdig, als Baum-Naturdenkmal ausgewiesen zu werden, was auch einem Schwellenwert von 75 Punkten (max. Wert) x 2/3 = 50 Punkten entspräche. Vorteile des Punktematrix Das von UNGER entwickelte Raster kann bei Bedarf relativ einfach um weitere Schutz- bzw. Wertkriterien erweitert werden. Entsprechend erhöhen sich dann die Höchstpunktzahl sowie die Schwellenwerte der Klassifizierungen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der einheitlichen Bewertung anhand des Punkterasters und der individuellen Klassifizierungen mittels Punktzahl durch die einzelnen Städte oder Kreise. Man kann fallspezifische Belange modifiziert integrieren. Es besteht Übereinstimmung mit der Rechtsprechung, da die Schutzkriterien aus der Bundes- und Ländergesetzgebung übernommen wurden. Hervorstechender Vorteil ist die Praktikabilität dieser Punktwertung. Als Grenzen/Schwächen des Punkterasters sind stichwortartig zu nennen: o Fragen bzgl. der Vollständigkeit: Wurden alle Wertungskriterien erfasst? o Gewichtung der einzelnen Kriterien innerhalb des Punkterahmens. o Fehlender monetärer Bezug. 4.5 Klassifizierung: Ergebnis für Mammutbaum 2 In Tabelle 8 s. nächste Seite wird Baum 2 hinsichtlich seines Potentials von Kriterien als Baum-Naturdenkmal untersucht (gepunktet). Die markierten Punkte in Tabelle 8 ergeben eine Summe von 51 Punkten. Der Unterzeichner hat bis auf die fünf Kriterien Seltenheit, Eigenart, Schönheit, Vitalität und Gestaltung eine Zuordnung um eine Stufe über mittlere Verhältnisse angenommen und die übrigen sechs Kriterien in der Mitte der Beurteilungsspanne angesiedelt.

59 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Tabelle 8 Punkt-Rahmen zur Bewertung der Schutzkriterien für Mammutbaum 2 Wissenschaft Naturkunde Landeskunde Seltenheit Eigenart Schönheit Ökologie Alter Vitalität Wohlfahrtswirkung Gestaltung Summe der Punkte/Zeile Nr b Z. a b a b a b a b a b a a b a b a b a b a b 1 1 neutral 1 neutral 1 neutral 2 viele 1 neutral 1 neutral 2 neutral 2 jung 1 tot 2 neutral 1 neutral 2 2 wichtig 2 wichtig 2 wichtig 4 einige 2 wenig 2 4 wichtig 4 mittel 2 ansprechend absterbend 4 wichtig 2 gering 3 3 wertvoll 3 wertvoll 3 wertvoll 6 wenige 3 etwas 3 schön 6 wertvoll 6 alt 3 deutlich schwach 6 wertvoll 3 wichtig sehr wertvoll 4 sehr wertvoll 4 sehr wertvoll 8 selten 4 sehr 4 sehr schön 8 sehr wertvoll 8 sehr alt 4 geschwächt 8 sehr wertvoll 4 sehr wichtig sehr selten 5 äußerst max.. Alter 5 vital, Stufe unentbehrlich unentbehrlich unentbehrlich wunderschön unentbehrlich unentbehrlich unentbehrlich Punktsumme 51 Über diese Qualifizierung lässt sich diskutieren. Mammutbaum-Freunde könnten einzelne Aspekte (z. B. Seltenheit, Eigenart, Alter) höher in den Skalen einordnen, andere eventuell niedriger. Mit weiteren Kriterien, die nicht aus der Naturschutzgesetzgebung des Bundes und der Länder stammen, wie z. B. Bedeutung für Tourismus, Element für sozioökologisches Engagement, Kosten für den Baumerhalt etc., ließe sich die Beurteilungsmatrix erweitern. Je mehr Kriterien die Matrix enthält, desto sicherer wird das Ergebnis, weil man davon ausgehen kann, dass bei dem Versuch einer Objektivierung nicht ständig interessenorientierte Zuordnungen das Ergebnis beeinflussen. 4.6 Ergebnis der Prüfung von Baum 2 als Baum-Naturdenkmal Die vom Unterzeichner vorgestellte Punktwertung endet bei einer Summe von 51 Punkten, Im Rahmen der Spanne

60 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März (a) bis 38 Punkte, nicht denkmalwürdig (b) Punkte, potentiell denkmalwürdig (c) Punkte, würdig einer Widmung als Baum-Naturdenkmal rutscht das Ergebnis so eben in die Kategorie (c), wonach sich eine Baum- Naturdenkmal-Würdigkeit ergibt. Selbst wenn man die Kriterien Wissenschaft, Naturkunde, Landeskunde eine Stufe herunter setzt, würde die dadurch um 3 reduzierte Punktzahl durch vier zusätzliche Punkte kompensiert werden, wenn man die Aspekte Seltenheit und Alter auf 10 Punkte heraufstuft, wofür es Gründe gibt, denn Mammutbäume mit einem Alter wie vorliegend, sind in der Republik soweit bekannt geworden sehr selten. Integriert man vorliegend noch den Aspekt Kostenübernahme des Baumerhaltes, die Förderung und/oder das Engagement vom Baumfreunden (woraus eine hohe Punktierung resultiert), dann verfestigt sich die Feststellung, dass das Baum 2 die Vorraussetzungen eine Widmung als Baum- Naturdenkmal erfüllt. Somit gibt es gewichtige Gründe für die Ausweisung von Mammutbaum 2 als Baum-Naturdenkmal, was in Nordrhein-Westfalen aus sachverständiger Sicht aufgrund gesetzlicher Vorgaben zur Folge hätte, dass die widmende Verwaltung sich zumindest an den Kosten für den Baumerhalt beteiligen müsste. Damit wäre auch die Förderungswürdigkeit des Baumes manifestiert. 5 Versicherungstechnische Belange Grundsätzlich sind an das Anforderungsprofil privater Baumeigentümer hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht ihrer Bäume die geringsten Anforderungen zu stellen. Allerdings hat ein privater Baumeigentümer nach BGH- Entscheidung vom im Rahmen des Möglichen dafür zu sorgen, dass von seinen Bäumen keine Gefahr für andere ausgeht. Er ist nicht nur verpflichtet, seine Bäume in angemessenen Abständen auf Krankheits- 33 BGH-Urteil vom VI ZR 84/94, Urteile & Recht, Baumkontrolle, BGH-Urteil Nr. 6.

61 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März befall zu überwachsen, sondern auch solche Pflegemaßnahmen vorzunehmen, welche für das Beibehalten der Standfestigkeit notwendig sind. Hinweisen anderer Nachbarn auf Krankheitszeichen ist der private Baumeigentümer ggf. nachzugehen. Falls sich dabei nicht abschließend zu klärende Krankheitszeichen ergeben, sind Baumuntersuchungen durch eine Fachfirma erforderlich. Das OLG Düsseldorf 34 hat allerdings in einer aktuellen, neueren Entscheidung zur Verkehrssicherungspflicht privater Grundstückseigentümer im fallspezifisch zu beurteilenden Fall eines Umsturzes einer etwa 200 Jahre alten Eiche sinngemäß festgestellt, dass der Privateigentümer Baumkontrollen selbst durchführen kann und sich hierbei keiner Fachfirma bedienen muss. Im vorliegenden Fall ist der versicherungstechnisch zu beurteilende Mammutbaum (Baum 2) hochgradig standsicher. Nach Erledigung der zwingend erforderlichen Beseitigung der Totholzanteile in der Baumkrone, gepaart mit baumpflegerischen Maßnahmen (hier Beseitigung von Fehlentwicklungen im Astwerk der Krone) durch eine Fachfirma, ist der Baum verkehrssicher bis an die Grenzen des nicht abzusichernden üblichen Lebensrisikos. Baumkontrollen sind alle 3 5 Jahre erforderlich. Bei der kostenkalkulazion unter Pos Seite 42 wurden 3-jährige Zeiträume unterstellt. Es bietet sich an, diese durch eine Fachfirma durchführen zu lassen, die im Bedarfsfall solche Umstände beseitigt, aus denen bis zum Zeitpunkt der nächsten Regelkontrolle (3 5 Jahre später) konkrete (nicht grundsätzlich mögliche) Verkehrsgefährdungen entwickeln könnten. Fasst man zusammen, dann bestehen im vorliegenden Fall keinerlei fachliche Bedenken, den Mammutbaum 2 zu versichern, so wie jeder gesunde Baum zu versichern ist, wenn ein Baumeigentümer ihn periodisch durch eine Fachfirma pflegen lässt. 34 OLG Düsseldorf, Urteil vom I-9 U 38/13; Quelle: s. Fußnote vorher, OLG- Urteil Nr. 66a.

62 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Zusammenfassung und Ergebnis Im Rahmen dieser Expertise wurden verschiedene Aspekte im Zusammenhang von zwei Mammutbäumen auf den Liegenschaften an der Obergelperstraße in Gummersbach-Hülsenbusch behandelt, von denen ein Mammutbaum (Baum 1) aufgrund einer als Fachgutachten bezeichneten schriftlichen Äußerung der Firma BEHNKE Baumpflege GmbH, Brüggen zu Beginn des Jahres 2014 gefällt wurde. Die für Baum Nr. 2 ebenfalls beabsichtigte Fällung wurde ausgesetzt. 6.1 Die Auseinandersetzung mit dem als Fachgutachten bezeichneten Sachvortrag der Firma BEHNKE (SachB) in den Abschnitten 2 ff. (Seiten 14 bis 44) hat ergeben, dass dieser Sachvortrag in weitaus überwiegenden Teilen (abgesehen von den festgestellten vorhandenen Pflegedefiziten in den Baumkronen) nicht ansatzweise fachlich belastbar ist und einer kritischen Würdigung nicht standhält. Es werden Fakten behauptet (z. B. Pilzfruchtkörper an den Bäumen, sichtbare Schäden im Wurzelraum), die sachlich nicht vorhanden waren. Bei den ohnehin unnötigen Untersuchungen mittels Schalltomograph (hier mit ARBOTOM-System) wurde für Baum 1 eine angeblich vorhandene Holzfäule von ca. 20 % der Stammquerschnittsfläche festgestellt, die nicht vorhanden war. Beide Bäume waren (abgesehen von völliger Ungepflegtheit und den durch den Sachverständigen Dr. FERNER analysierten Befall mit dem Pilz Botryosphaeria dothidea an Baum 1, der ohne weiteres mit geeigneten Maßnahmen zu bekämpfen ist) gesund, vital und hochgradig standsicher. Sämtliche Spekulationen in den Äußerungen der Firma BEHNKE (abgesehen von den unter vorherigem Spiegelpunkt genannten As-

63 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März pekten) sind nicht belastbar, sondern gehäuft Ängste produzierende Allgemeinplätze ohne konkrete Verifizierungen. Teilweise widersprechen sich die für Jedermann/-frau nachlesbaren Feststellungen im SachB. Es ist nicht zu erkennen, dass der SachB die behaupteten Erkenntnisse der Wissenschaft und dem Stand der Technik hinsichtlich Baumkontrollen gefolgt ist. Alle Kostenkalkulationen hinsichtlich Sofortmaßnahmen zur Behebung der Kronenungepflegtheit, des Pilzbefalls an Mammutbaum 1 sowie die zukünftig anfallenden Kosten für Kontrollen und Pflege sind maßlos überhöht. Die Auffassung einer 2 x jährlichen Baumkontrolle nach Behebung der Mängel reiht sich darin ein, eine Baumkontrolle alle 3 5 Jahre wäre für beide hochgradig standsicheren Bäume ausreichend gewesen. Im Ergebnis ist der SachB schlicht falsch und irreführend. 6.2 Die fachliche Beurteilung des nicht gefällten Mammutbaumes 2 (s. Pos. 3, Seite 25 ff. kommt zu dem Ergebnis, dass der Baum hochgradig standsicher ist und er es wegen seiner günstigen Standortverhältnisse auch noch Jahrzehnte bleiben wird. Der Unterzeichner prognostiziert aufgrund Baumart, -zustand, Standortverhältnisse und den unproblematisch, üblicherweise zu behebenden Pflegedefiziten in der Krone einen langfristigen Baumerhalt mit über 50 Jahren. Voraussetzung ist dabei der gesicherte Schutz des Wurzelraumes nach ZTV-Baumpflege, DIN und RAS-LP Nach Beseitigung der Pflegedefizite in der Krone (lt. Sachvortrag des Baumbesitzers schon in Angriff genommen), gehen von den Bäumen keinerlei Verkehrsgefährdungen im Rahmen der von der Rechtsprechung dazu entwickelten Grundsätze aus. 35 Zu DIN und RAS-LP 4 siehe unter Fußnoten 4 und 5, Seite 10.

64 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Nach Beseitigung der Pflegedefizite in der Krone reicht es, den Baum alle 3 5 Jahre hinsichtlich der Verkehrssicherheit zu kontrollieren, falls sich keine externen Veränderungen ergeben. 6.3 Die Prüfung, ob Mammutbaum 2 Kriterien für die Ausweisung als Baum-Naturdenkmal erfüllt, kommt mittels einer Punktschätzung nach UNGER 36 zu dem Ergebnis, dass Baum-Naturdenkmal-Würdigkeit besteht. Im Rahmen der Beurteilungsspanne (a) 0 38 Punkte nicht denkmalwürdig (b) Punkte potentielle Denkmalwürdigkeit und (c) Punkte denkmalwürdig erreicht der Baum 51 Punkte, so dass im Rahmen der Wertungsskala Baum-Naturdenkmal-Würdigkeit besteht. Damit dürfte auch die Frage hinsichtlich der Generierung öffentlicher Fördermittel für den Baumerhalt zu bejahen sein. 6.4 Die Summe der kalkulatorischen Kosten der Sofortmaßnahme und die für einen 15-jährigen Zeitraum zukünftig aufzuwendenden Beträge haben eine kalkulatorische Höhe von 8.500,- EUR. betragen nur (8.500,- EUR dividiert durch ,- EUR x 100 = 25,15 % bzw.) 25 % der im SachB behaupteten Beträge. 6.5 Sowie die Defizite in der Baumkrone beseitigt sind, ein anzuratender Blitzableiter montiert ist und eine Regelkontrolle alle 3 5 Jahre organisiert sind, bestehen aus sachverständiger Sicht keine Bedenken, diesen hochgradig standsicheren, gesunden, mit einer Lebenserwartungsprognose von mehreren Jahrzehnten (hier über 50 Jahre) testierten Mammutbaum zu versichern. 36 S. Fußnote 32, Seite 50.

65 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Im Rahmen dieser Expertise wurde dem Umstand nicht nachgegangen, dass durch die aus sachverständiger Sicht schadensersatzrelevante, unnötige Fällung von Baum 1 unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung neben den Aufwendungen für die Erstellung dieser Expertise - einen Schaden in einer Dimension von mehreren zehntausend EUR entstanden ist. Waldbröl, den Anlage 1: Bilder Nr. 1 bis 9 in Originalgröße, sowie weitere Bilder Anlage 2: Kurzstellungnahme des Unterzeichners vom

66 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Blick auf den Standort von Mammutbaum 2; an keiner Stelle war zu erkennen, dass es sich um einen weitgehend überfüllten Standort handelt. Die Bilder auf dieser und auf der nächsten Seite dokumentieren keine Überfüllung, sondern Oberflächenneigungen, wie sie schon seit vielen Jahren dort existieren dürften. Wie schon bei Baum 1, spekuliert das SachB hinsichtlich des Nadelfalls der Koniferen. Wie die Fotos belegen, fallen die Mammutbaumnadeln zu Boden und bleiben dort auch liegen. Der Erklärungsbedarf hinsichtlich des durch Entfernen der Nadeln verhinderten Humuseintrags, wurde im Gutachten angesprochen. Anlage 1 Bild Nr. 0 Bild Nr. 1

67 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Bild Nr. 2 Beide Fotos auf dieser Seite veranschaulichen die Standortverhältnisse von Baum 2. Auf Bild oben erkennt man den gefällten Baum 1 im angrenzenden Vorgartenbereich, in den Baum 2 seine Wurzeln in der Vergangenheit hat wachsen lassen, was auch zukünftig passieren wird. Zudem erkennt man die Zuwegung (Fl. St. Nr. 242; s. Abb. 11, Seite 47). Bild unten zeigt den Stammfußbereich von Baum 2 mit seinem artentypischen Wuchs. Die dort lagernden Materialien sollten entfernt werden. Bild Nr. 3

68 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Bild Nr. 4 Die Bilder auf dieser und der nächsten Seite dienen beispielhaft der Veranschaulichung der Vitalität von Baum 2, was man an den Trieblängen der Verzweigung erkennt (s. Bild Nr. 4, 6 und 7). Des Weiteren dokumentiert Bild Nr. 5, dass sich der Mammutbaum nicht in einem Zustand befindet, bei dem die Triebspitze und die Seitenäste fragmentär absterben oder eine entsprechend absterbende Kronensilhouette zurücklassen. Bild Nr. 5

69 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Bild Nr. 6 Bild oben zeigt beispielhaft die normale Trieblänge und Nadelentwicklung bei Baum 2. Bild Nr. 11, Seite 64 zeigt am Astwerk von gefälltem Baum 1, dass auch die Trieblängen dort unauffällig wuchsen und Vitalitätsdefizite nicht zu erkennen waren. Der braune Ast ist abgebrochen. Bild unten zeigt die seitliche Ausdehnung der Krone von Baum 2 in Richtung des tiefer liegenden Nachbargrundstücks. Hier sind moderate Astkürzungen erforderlich. Bild Nr. 7

70 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Bild Nr. 8 Beispiele für dicke Borke/Bast und tiefreichende Rindeneinschlüsse bei dem gefällten Baum 1. Nirgends erkennt man die, die angeblich die Statik reduzierende Holzfäulen. Deutlich sind zudem die für Mammutbäume typischen Rindeneinschlüsse zu erkennen, die partiell wie Stammrisse aussehen. Bei schalltomographischen Untersuchungen können solche Risse bekanntermaßen zu Fehlinterpretationen führen. Bild Nr. 9

71 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Bild Nr. 10 Bild oben veranschaulicht beispielhaft die mächtige Größe des unnötigerweise gefällten Baums 1. Nirgends waren am Stamm oder an den Starkästen im Holzkörper etablierte Morschungen bzw. Holzfäulen zu erkennen. Bild unten dokumentiert an Feinästen des gefällten Baums 1 anlässlich der Ortsbesichtigung des Unterzeichners am beispielhaft, dass diese, eine normale, artentypische Länge aufweisen. Folglich trifft die im SachB behauptete Vitalitätseinbuße (trotz des Befalls mit Mammutbaum- Triebsterben) nicht zu. Bild Nr. 11

72 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Bild Nr. 12 Blick auf die Kronensilhouette von Baum 2 aus Richtung der Obergelperstraße. Man sieht deutlich die über Jahrzehnte nicht erfolgten Baumpflegemaßnahmen. Hier sind moderate Asteinkürzungen erforderlich, wobei darauf zu achten ist, den spezifischen Habitus zu erhalten. Zudem ist der Einbau eines Blitzableiters anzuraten. Foto unten zeigt angrenzende Vegetationsflächen, die als Wurzelraum dienen. Dort lagernde Materialien sollten entfernt werden. Eine Unterpflanzung mit schattenverträglichen Bodendeckern wäre vorteilhaft (sie hält den Boden offen und feucht), wobei dabei unbedingt darauf zu achten ist, dass man dazu keine Bodenlockerung z. B. mit Fräsgeräten durchführt, weil die Mammutbaumwurzeln oberflächennah wachsen. Bild Nr. 13

73 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Bild Nr. 14 Auf Foto oben schaut der Betrachter in den Kronenbereich unmittelbar anschließend an den Stammkopf von Baum 1. Man erkennt relativ umfangreiches Totholz. Bild unten visualisiert die Feinaststruktur auf der Bild 7 gegenüber liegenden Seite. Auch hier sind keine nennenswerten Vitalitätseinbußen feststellbar, noch lassen sich die im SachB behaupteten abgestorbenen Seitenäste erkennen. Im Gegenteil, die Benadelung reicht bis an den Rand der Kronensilhouette. Das vorhandene Totholz ist zu entfernen. Bild Nr. 15

74 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März Anlage 2

75 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März

76 Dr. Hans-Joachim Schulz Gutachten vom 20. März

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