Amtsblatt. der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden Doberschütz, Jesewitz und Zschepplin. Malerbetrieb seit 1991

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1 PA sämtl. HH Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden Doberschütz, Jesewitz und Zschepplin 31. Januar 2020 Nr. 3/ 30. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Die Stadtverwaltung informiert... 3 Eilenburger Vereine und Verbände Jahre Stunde der Musi lenburg Richard Strauss ENOCH ARDEN OP. 38 Melodram für Sprecher und Klavier nach Alfred Lord Tennyson Öffentliche Bekanntmachungen...13 Öffentliche Ausschreibungen Nächste Ausgabe Fr., 14. Februar 2020 Redaktionsschluss Mi., 5. Februar 2020 Neues aus den Gemeinden: Doberschütz Jesewitz Zschepplin Reinhard Seehafer e Klavier Gellert-Preisträgerr Michael Rotschopf Rezitation Deutscher Fernsehpreis & Grimme-Preisträger Freitag 31 Januar 2020 Beg 19:00 Uhr Aula in der VHS, Dr.-Külz- Ring 9, Eilenburg Karten zu 12,00 (Schüler/Studenten: 4,00 ) an der Abendkasse e.v. (Mitglied im Bundesverband Deutscher Liebhaberorchester e.v.) Gefördert durch die Stadtverwaltung Eilenburg - Anzeige(n) - Malerbetrieb seit / Torgauer Landstraße 40 (Am Plan) Eilenburg Mail: Malermeister.Gawlick@t-online.de Wir bringen Farbe in Dein Leben! Wir suchen Mitarbeiter zur Festeinstellung! Gültig bis März Gutschein 50,- Euro ab einer 500,- Euro Auftragsbestätigung.

2 Erreichbarkeit der Stadtverwaltung Eilenburg Öffnungszeiten des Bürgerbüros Montag, Mittwoch, Freitag Uhr Dienstag, Donnerstag Uhr Samstag Uhr Tel. Bürgerbüro: Tel. Zentrale: Öffnungszeiten des Standesamtes Dienstag Uhr und Uhr Donnerstag Uhr und Uhr sowie nach terminlicher Vereinbarung Tel. Standesamt: , Kulturunternehmung Eilenburg Bürgerhaus Bibliothek Museum Schwimmhalle Tourist-Information Sekretariat des Oberbürgermeisters Fachbereich Oberbürgermeisterbereich Wirtschaftsförderung Öffentlichkeitsarbeit Fachbereich Ordnung und Soziales Sekretariat Ordnung/Sicherheit Schulen Kitas Jugend/Soziales Bauordnungsamt , 268 Fachbereich Finanzen und Controlling Sekretariat Grundstücksverkäufe , 136 sonst. Grundstücksangelegenheiten Steuern Kasse Kinderfonds Fachbereich Bau und Stadtentwicklung Sekretariat Fachbereich Bürgerservice Friedhofswesen Abfall Büro des Stadtrates , 162 Not- und Bereitschaftsdienste Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst: Stadtwerke Eilenburg Stromversorgung (für die Netzgebiete der Stadt Eilenburg, Hainichen und Wedelwitz) Gasversorgung (für die Netzgebiete der Stadt Eilenburg und Hainichen) 0800/Eilenburg oder Fernwärmeversorgung (Netzgebiet Eilenburg-Ost) Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen (bei Störungen in der Wasserversorgung) Abwasserzweckverband Mittlere Mulde 24-Stunden-Service über Funktelefon EWV - Eilenburger Wohnungsbauund Verwaltungsgesellschaft Hausmeister: Klempner: bis , Fa. Richter , Fa. Römhild (nur in Havariefällen außerhalb der Bürozeiten) WGE - Wohnungsgenossenschaft Eilenburg eg Bereitschaftstelefon (nur in Havariefällen) Schlüsseldienst Steinert Bereitschaftstelefon (24 Stunden) oder Apothekenbereitschaft Schloss-Apotheke, Schlossplatz 9, Machern, Berg-Apotheke, Ferdinandstr. 4, Eilenburg, Stadt-Apotheke, Domgasse 1, Wurzen, Apotheke am Markt, Beuchaer Str. 1, Brandis, Engel-Apotheke, Torgauer Str. 18, Eilenburg, Seite Ringelnatz-Apotheke, Dr.-Külz-Str. 3, Wurzen, Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, Eilenburg, Apotheke am Stadtpark, Geschwister-Scholl-Str. 5, Wurzen, Löwen-Apotheke, Rinckartstr. 1, Eilenburg, Adler-Apotheke, Leipziger Str. 13, Brandis, Hirsch-Apotheke, Leipziger Str. 53, Eilenburg, Adler-Apotheke, M.-Luther-Str. 21, Wurzen, Linden-Apotheke, An der Linde 1, Hohburg, Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, Eilenburg, Germania-Apotheke, Wettiner Platz 2, Wurzen, Tierärztlicher Bereitschaftsplan für den Bereich Eilenburg Der Notfallbereitschaftsdienst hat laut Berufsordnung die tierärztliche Versorgung an den Wochenenden, Feiertagen und in den Nachtstunden zu gewährleisten Tierarztpraxis Westermeyer GbR, Eilenburger Chaussee 66, Doberschütz, Tel.: DVM Agnes Telligmann, Kurt-Bennewitz-Str. 25, Eilenburg, Tel: TÄGP Völz, Alte Dübener Str. 16, Zschepplin, Tel , Funk: o Dr. Pötzsch, Eilenburg, Franz-Mehring-Str. 35, Tel.:

3 Neujahrsempfang des Eilenburger Oberbürgermeisters Motto: Zukunftsvisionen Wie soll sich unsere Stadt weiterentwickeln? Fotos: Stadtverwaltung Eilenburg Der Einladung des Eilenburger Oberbürgermeisters Ralf Scheler zum Neujahrsempfang 2020 folgten am Mittwoch, dem 15. Januar, rund 180 Gäste. Im großen Saal des Eilenburger Bürgerhauses versammelten sich Gäste aus Politik und Verwaltung sowie Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt, welche im Vorfeld ihr Interesse bekundet hatten, um am Empfang teilzunehmen. Der Abend stand unter dem Motto Zukunftsvisionen Wie soll sich unsere Stadt weiterentwickeln?. Passend dazu wurde die Bühne des Saals mit einer überdimensionalen Alexa sowie einem zukunftsträchtigen Bürgerservice-Automaten geschmückt. Auch die Tischdekoration mit passenden Sprüchen auf Schokoladentafeln und Servietten wurde entsprechend dem Motto ausgewählt. Zum Auftakt der Veranstaltung begrüßte Alexa die anwesenden Gäste und übergab das Wort an den Oberbürgermeister. Dieser hat zunächst mit allen Anwesenden auf das neue Jahr angestoßen und stellte anschließend die ehemalige MDR-Moderatorin Katrin Huß vor. Frau Huß moderierte das Programm und trug musikalisch zur Unterhaltung der Gäste bei. Oberbürgermeister Ralf Scheler (l.) mit der Moderatorin Katrin Huß (r.) Seite 3 In seiner anschließenden Neujahrsansprache nahm der Oberbürgermeister Bezug auf das Motto des Abends. Er teilte den Gästen mit, dass der Empfang der Startschuss für die Entwicklung eines neuen Leitbildes für die Große Kreisstadt Eilenburg sowie ihrer Ortsteile sein soll. Er sagte: Mit einem tragfähigen Leitbild fixiert der Verfasser jedenfalls in allen Entwicklungsbereichen für sich eine schriftliche Erklärung über Selbstverständnis, Grundprinzipien und eben realistische Zielzustände. Nach innen muss es Orientierung sein, somit handlungsleitend und es muss motivierend auf jeden Einzelnen wirken. Und, ein Leitbild beschreibt gleichermaßen Mission und Vision, bildet den Rahmen für Strategien, Ziele und operatives Handeln. Letztlich wird im Ergebnis die Außenwirkung für alle Beteiligten erreicht. Weiterhin erklärte Ralf Scheler, dass die Stadt Eilenburg in den letzten Jahrzehnten natürlich nicht leitbildlos und schon gar nicht konzeptionslos gearbeitet, sondern sich diesem Thema vor Jahren schon einmal ernsthaft gewidmet hat. Entstanden daraus war Muldestadt mit grünem Herzen - Für ein zukunftsfähiges Eilenburg. Dennoch besteht nach einem so langen Zeitraum die Notwendigkeit einer Neuausrichtung, schließlich ist unsere Entwicklung für die Folgegenerationen Voraussetzung dafür, hier heimisch zu sein, heimisch zu bleiben und ihren Nachfolgern wiederum nötigen Entwicklungsspielraum zu lassen. Nachfolgend geht der Oberbürgermeister auf die Wohnstandortkampagne Lieblingsstadt Eilenburg Das Beste an Leipzig ein und beschreibt den Anwesenden, dass es wichtig ist die Stadt fortzuentwickeln. Er sagte: Es ist Zeit, die Lieblingsstadt Eilenburg weiterzuentwickeln und das aus mehreren Gründen. Unser Land, unsere Region und auch Eilenburg stehen definitiv vor einem neuen Zeitabschnitt. Lange Zeit seit der Wende hat uns der Wille getrieben, unseren Platz im vereinten Deutschland zu finden, unsere Existenz und Wohlstand aufzubauen und unsere wirtschaftliche Stärke und unsere Selbstsicherheit zu fundieren. Wir sind weit gekommen. Eine Generation hat aufgebaut, aber wir haben auch fast eine Generation durch Abwanderung verloren. Nun dreht die Situation langsam wieder, und wir befinden uns auch in einer Zeit wachsender Polarisierung und einer Flut von Informationen und mannigfaltigen Entwicklungen. Deshalb brauchen wir am Anfang des neuen Jahrzehnts auch wir Eilenburger gerade eben wieder ein neues Ziel. Eine neue Geschichte, eine neue Vision von unserer Stadt, die uns die nächsten zwei Dekaden trägt. Diese neue Geschichte, diese neue Vision ist wichtig. Denn Menschen brauchen Ziele, suchen Sinn. Alle Erfahrung zeigt Städte sind attraktiv, die eine eigene, glaubwürdige Geschichte, eine innere Idee haben. Eine Idee, die über Ruhe, Grün und Gemütlichkeit hinausgeht. Dann werden wir attraktiv für Zuwanderer von außen sein und das auch bleiben. Eine solche Vision wird uns Kraft geben, uns selbst als Stadt, als Gemeinwesen aller Eilenburger stärker zu verbinden. Geben wir uns ein Ziel, auf das wir unsere Energie lenken, hinter dem wir uns versammeln, anstatt uns im Tagesgeschäft zu verlieren. Genau deshalb werden wir gemeinsam ein neues Leitbild für Eilenburg erarbeiten. Es ist im Grunde für die jüngere

4 Generation und die Folgenden. Zum Ende seiner Rede gab der Oberbürgermeister noch einen kurzen Rückblick auf das Jahr 2019 sowie einen Ausblick auf Darüber hinaus wurde das Motto durch den Vortrag der Gastrednerin Svenja Ritter thematisiert. Frau Ritter ist eine 18-jährige Schülerin am Martin-Rinckart-Gymnasium und eine waschechte Eilenburgerin. Dies verdeutlichte sie in ihrem Vortrag sehr stark und auch wie stolz sie darauf ist. Sie stellte ihre Sicht auf die Stadt dar, sprach vom Abwechslungsreichtum in der Stadt, einem guten Bildungssystem, vielerlei Erholungsangeboten sowie einer guten Kinderbetreuung. Auch die Spielplätze, die Schwimmhalle, den Tierpark, viele Vereine und die Sicherheit in der Stadt empfindet sie als positiv und bemerkenswert. Weiterhin nahm Svenja Ritter Bezug auf Eilenburg als attraktiven Wirtschaftsstandort mit einer guten Verkehrsanbindung. Ihrer Auffassung nach muss die Stadt allerdings ansprechender für junge Leute gemacht werden. So wünscht sie sich beispielsweise Kinoabende im Bürgerhaus, eine Diskothek und einen Jugendklub. Ralf Scheler bei seiner Neujahrsansprache Svenja Ritter schilderte ihre Sicht auf Eilenburg. Zum Abschluss des abendlichen Programms wurden die Gäste mit einer LED-Show von Karsten Wend alias Mr. Fireman unterhalten. Bei angeregten Gesprächen und dem abwechslungsreichen Buffet, welches aus Speisen vom Chang Chen Restaurant, dem Strandhotel, dem Kartoffelsack sowie der Pizzeria Rustica bestand, ließen die Gäste den Abend ausklingen. Stadtverwaltung geht moderne Wege Baumkataster wird digitalisiert Gesunde Bäume begrünen die Stadt, geben uns Schatten, spenden Luft. Sie sind Wegbegleiter auf unserem täglichen Weg und werden oft nur flüchtig betrachtet. Fällt uns auf, dass es einem Baum schlecht geht? Oder sehen wir es erst, wenn der nächste Sturm ihn zum Liegen bringt? Die Stadtverwaltung geht mit offenen und wachen Augen durch die Stadt, denn sie hat eine Verpflichtung gegenüber einer großen Anzahl von Bäumen im öffentlichen Raum. Um den Zustand aller Bäume zu erfassen gibt es das Baumkataster. Durch eine regelmäßige Kontrolle der Bäume können kritische Zustände rechtzeitig erkannt werden und Pflegemaßnahmen eingeleitet werden. Denn oft braucht auch ein Baum nur etwas Pflege. Früher handschriftlich geführt, ist die Verwaltung daran interessiert, moderne Wege zu gehen. Mit Hilfe der Archikart Software AG und zwei externen Baumkontrolleuren wurde dazu in den letzten Monaten ein digitales Baumkataster erstellt, welches ständig fortgeführt wird. Sowohl Grunddaten wie beispielsweise Baumart, Alter, Stammumfang und Kronendurchmesser, als auch Schadensmerkmale wie Totholz oder Pilzbefall wurden auch mit Hilfe eines Tablets erfasst und können so anschließend umfassend von unserer Sachbearbeiterin ausgewertet werden. Viel effektiver können dadurch Pflegemaßnahmen und benötigte finanzielle Mittel geplant oder Gestaltungskonzepte erarbeitet werden. Die große Anzahl erfasster Daten bietet viele Auswertungs- und Analysemöglichkeiten und dadurch lassen sich Ressourcen schonen. Mit der digitalen Bearbeitung legt die Stadtverwaltung außerdem den Grundstein für weitere technische Möglichkeiten. Eine grüne Stadt mit gesunden Bäumen ist ein Stück Lebensqualität für uns alle. Wir wollen, dass uns diese Lebensqualität immer erhalten bleibt. Foto: Stadtverwaltung Eilenburg - Die Mitarbeiterin der Stadtverwaltung für Grünflächen und Baumschutz erfasst Baummerkmale digital. Seite 4

5 Förderung von Demokratieprojekten Anträge können eingereicht werden Die Partnerschaft für Demokratie Eilenburg Bad Düben Laußig fördert auch in diesem Jahr Demokratieprojekte. Für kleinere Projekte und kurzfristigere Vorhaben wurde ein Kleinprojektfonds eingerichtet. Bei diesem können Zuwendungen bis zu einer Höhe von beantragt werden. Für Größere Projekte stehen auch in diesem Jahr wieder Mittel aus dem Projektfonds zur Verfügung. Für den Projektfonds gibt es im Jahr 2020 folgende Antragsfristen: Zu spät eingereichte Projektanträge können nicht berücksichtigt werden. Die Anträge für den Kleinprojektfonds können laufend eingereicht werden. Alle wichtigen Dokumente zur Partnerschaft findet man unter: Aktiv-Oase Eilenburg spendet Euro für Kinderfonds Spendenscheck an Rita Heuschkel von der Stadtverwaltung. Frau Heuschkel übernahm die Spende stellvertretend für den Eilenburger Kinderfonds. Die Aktiv-Oase spendet jedes Jahr zur Weihnachtszeit Geld für einen wohltätigen Zweck. Dazu werden traditionell Spenden bei der Mitgliederweihnachtsfeier gesammelt, unter anderem kommt der Erlös aus dem Losverkauf der Weihnachtstombola einem wohltätigen Zweck zugute. Die Geschäftsführer der Aktiv-Oase verdoppeln dann den gesammelten Betrag. So sind dann Euro für den Eilenburger Kinderfonds zusammen gekommen. Ein großer Dank gilt den Spendern. Der Fonds verfolgt das Ziel, Familien und Alleinerziehenden Hilfe in besonderen Lebens- und Notlagen zu gewährleisten. Des Weiteren werden Mittel aus diesem Fonds für die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen ausgereicht. Foto: Stadtverwaltung Eilenburg Petra Heynig (l.) übergibt einen symbolischen Scheck an Rita Heuschkel (r.). Die Geschäftsführerin der Aktiv-Oase Eilenburg Petra Heynig übergab mit großer Freude einen symbolischen Damit der Eilenburger Kinderfonds auch in Zukunft den Kindern der Stadt Eilenburg helfen kann, werden weitere Spenden benötig. Diese können eingezahlt werden auf das Konto: IBAN: DE BIC: BYLADEM1001 Bank: Deutsche Kreditbank DKB Zahlungsgrund: Spende Kinderfonds Seite 5

6 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden Doberschütz, Jesewitz und Zschepplin - LESERUMFRAGE Wie viele Personen lesen eigentlich das städtische Amtsblatt und in welcher Form? Hat die Papierausgabe auch in Zukunft weiterhin Bestand oder geht der Trend doch zur Onlineausgabe? Was kann die Stadtverwaltung bezüglich des Amtsblattes verbessern oder ändern? Über Ihre Teilnahme an der Leserumfrage und ihre Vorschläge würden wir uns sehr freuen. Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen an: Stadtverwaltung Eilenburg, Oberbürgermeisterbereich, Marktplatz 1, Eilenburg oder geben Sie diesen einfach im Bürgerbüro der Stadt Eilenburg zu den gewohnten Öffnungszeiten ab. An der Umfrage kann ab dem 3. Februar 2020 auch online unter teilgenommen werden. Lesen Sie das Amtsblatt? regelmäßig hin und wieder nie Welche Version lesen Sie? Papier im Internet (Homepage der Stadt) mal so mal so Würde eine reine Onlineausgabe ausreichen? ja nein perspektivisch ja Wie würden Sie eine Onlineausgabe lesen wollen? auf der städtischen Homepage Hinweis per , wenn eine Zusendung per selber abrufen neue Ausgabe erscheint Würden Sie, um weiter eine Papierform zu erhalten, etwas bezahlen? ja nein hängt vom Preis ab Haben Sie noch Hinweise und Meinungen zum städtischen Amtsblatt? Dann schreiben Sie diese bitte hier kurz nieder: Vielen Dank! Seite 6

7 Neues aus dem Bürgerhaus Neues aus der Schwimmhalle Tickets Online Ü 30 Party Sa um Uhr Nach einer längeren Discopause geht`s nun wieder los, denn unsere Ü 30 Party steht vor der Tür. Für gute Musikstimmung sorgt DJ Manu. Puppenbühne Rabatz - Frau Holle Di um Uhr Die beiden liebenswerten Herzberger Puppenspieler spielen das alte Gebrüder Grimm Märchen original und kindgerecht. Lesung Sylke Tannhäuser Krimikulisse Leipzig Di um Uhr Sylke Tannhäuser nimmt Sie mit auf Ermittlertour ihres Oberkommissars Heinrich Heine Henne quer durch verschiedene Fälle. Freuen Sie sich auf einen unterhaltsamen Krimiabend mit Sylke Tannhäuser r. Lesung Axel Petermann Die Diagramme des Todes Do um Uhr Ein True-Crime- -T Thriller um den Fall eines Serienmörders, der das Morden zur Kunst erhoben hat - Schlafraubend authentisch. Kabarett Sanftwut Lieber die Katze im Sack als nen Drachen im Bett Sa um Uhr Gewohnt fröhlich, gewohnt bissig. Mit entwaffnendem Humor und traumhaften Gesangseinlagen. Und Achtung: Wer sich tatsächlich einen Drachen ins Bett holt, sollte einen Feuerlöscher griffbereit haben. Kabarett fünf vor 5" So um Uhr Kabarett academixer / Leipziger Central Kabarett / Leipziger Funzel / Leipziger Pfeffermühle und Kabarett Sanftwut. fünf vor 5" ist ein Highlight-Programm der Leipziger Kabaretts. Die Show ist ein Kompliment an Leipzig, die einen solch bunten Haufen an Frohnaturen vorweisen kann. Schwimmhallen Fitness Challenge - Schwimm Dich fit in 175 Tagen bis Ein sportlicher Vergleich für Jedermann. Zu gewinnen gibt es Gutscheine für die Schwimmhalle. Lange Saunanacht Fr von Uhr bis Uhr Lassen Sie sich an diesem Abend zu einem mottobezogenen Thema verwöhnen. Schwimmhalle Eilenburg - Kinderfasching Fr Uhr Uhr Motto: Steinzeit Neues aus dem Stadtmuseum Öffentliche Bergkellerführung Sa um 9.00 Uhr und Uhr Öffentliche Bergkellerführung für Ferienkinder Auf den Spuren der Heinzelmännchen Di und Di jeweils Uhr Anmeldungen im Stadtmuseum Eilenburg: Sonderausstellung Die Geschichte der Heinzelmännchen in Papier bis Horst Schuberts Papierplastiken faszinieren bereits tausende Menschen in allen Teilen Deutschlands. Was der gelernte Schauwerbegestalter aus Papier zaubert ist fast unvorstellbar. r. Die filigranen Welten des 86-jährigen tragen das Prädikat einzigartig. Lassen Sie sich überraschen. Museumspädagogisches Angebot zur Sonderausstellung Heinzelmännchen in Papier Di und Fr jeweils Uhr Um eine Anmeldung im Stadtmuseum Eilenburg unter wird gebeten. Sonntagsschule So um Uhr Geisterstätten - Vergessene Orte mit dem Autor Uwe Schimunek. Der Wahl-Leipziger hat faszinierdende Geschichten zu den in Mitteldeutschland aufgespürten Objekten - auch Eilenburg - aufgeschrieben. In Wort und Bild möchte er mit Ihnen gemeinsam diese Geisterstätten besuchen. Weitere Informationen / Öffnungszeiten sowie das aktuelle Programmheft unter Seite 7

8 Neues aus dem Stadtmuseum Eilenburg Sonderausstellung Die Geschichte der Heinzelmännchen in Papier Wer kennt sie nicht, die kleinen hilfsbereiten Hausgeister, die nachts die Arbeit der Menschen verrichten und dabei unbeobachtet bleiben wollen. In der Ausstellung Heinzelmännchen in Papier erweckt der ehemalige Schauwerbegestalter Horst Schubert die kleinen Wichtel zum Leben und versetzt dadurch die Besucher in großes Staunen. Die Ausstellungsvitrinen sollten aufmerksam betrachtet werden, denn im Rahmen der Ausstellung liegt ein Quiz bereit und wird bei der richtigen Beantwortung aller Fragen mit einer kleinen Nascherei belohnt. Bergkellerführungen Öffentliche Bergkellerführungen Samstag, , um 9.00 Uhr und Uhr Bergkellerführungen für Ferienkinder Auf den Spuren der Heinzelmännchen Dienstag, , 10:00 Uhr Dienstag, , 10:00 Uhr Bergkellerführungen sind nur mit Voranmeldung möglich (Tel: )! Bitte tragen Sie festes Schuhwerk, warme Kleidung und bringen Sie eine Taschenlampe mit. Treffpunkt ist die Kellerstraße, gegenüber der Hausnummer 18, an der Treppe zur Friedrichshöhe. Öffentliches Museumspädagogisches Angebot zur Sonderausstellung im Stadtmuseum Eilenburg Zur aktuellen Sonderausstellung Heinzelmännchen in Papier sind alle Ferienkinder eingeladen einem museumspädagogischen Angebot beizuwohnen. Beginnend mit einer Lesung über das kleine Wichtelvolk erstreckt sich das Angebot über die Besichtigung der Sonderausstellung bis hin zu einem kleinen Quiz im Zusammenhang mit der Heinzelmännchen in Papier - Ausstellung. Im Anschluss können die kleinen und großen Besucher das Museum erkunden. Dienstag, , 10:00 Uhr Freitag, , 10:00 Uhr Anmeldungen im Stadtmuseum Eilenburg: Eintrittspreis (Führung): Erw.: 5,-/Ki.:2,- Sonntagsschule um 15 Uhr Uwe Schimunek Lesung: Geisterstätten Vergessene Orte Im Rahmen der Leipziger Buchmesse führt das Eilenburger Museum bereits zur guten Tradition geworden seinen Lesemarathon durch. Verschiedene Autoren stellen ihren Lesern ihre neuesten Veröffentlichungen vor. Den Auftakt macht am 1. März Uwe Schimunek. Er entführt uns in Wort und Bild zu Geisterstätten, wie er sie u. a. auch in Eilenburg fand. Er hat zu den von ihm besuchten vergessenen Orten phantastische Geschichten aufgeschrieben. Brillante Bilder machen seine aufgespürten Geschichten für den Hörer lebendig. 5. Lesemarathon im Stadtmuseum in Eilenburg am und In Zusammenarbeit mit dem Lychatz Verlag (Leipzig) sind zwei bekannte Autoren eingeladen. Mit dem Buch von Uwe Schimunek Balduin und die Krümel im Kaffee erhält die spannende Zeitreisegeschichten-Reihe ein weiteres Band. Diesmal reist der junge Balduin ins frühe 20. Jahrhundert nach Dresden zu einer Frau mit außergewöhnlichem Erfindergeist Melitta Bentz. Die Bücher des abenteuerlustigen Balduin wurden unter anderem von der AJuM (AG Jugendliteratur und Medien der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) als sehr empfehlenswert eingestuft. Die Autorin Hetty Krist liest Rübe, Rübe, Rübezahl, Licht im Dunkel, Pocco Pissi in Paris der etwas andere Reiseführer und Marta. Mehr Informationen zu den Büchern und Altersempfehlungen finden Sie beiliegend und auf der Website des Verlages wwww.lychatz.com. Die Lesungen finden im Lesecafe und im Klassenzimmer des Eilenburger Stadtmuseums statt und dauern jeweils 45 Minuten. Museumseintritt: 1,00 /Kind, 3,00 /Erw. Voranmeldungen werden ab sofort im Eilenburger Stadtmuseum, telefonisch unter , entgegen genommen. Anmeldeschluss ist der 2. März Der Lesemarathon wird unterstützt vom Studienkreis Eilenburg und dem Eilenburger Museums- und Geschichtsverein e. V. Im Anschluss an die Veranstaltungen werden die Bücher signiert und können käuflich erworben werden. Frau Gisela Mundkowsky Frau Annemarie Herzig Herr Werner Noack Frau Anita Dietrichs Frau Gerda Lindner Herr Fritz Baum Frau Ingeborg Hein Frau Brigitte Moritz Frau Gisela Fichtner Frau Ingeburg Ahrend Frau Gisela Winkler Frau Brigitte Einhorn Frau Helga Götze Frau Gertha Müller Herr Gerhard Dietze Herr Dieter Städter Frau Jutta Kunze Frau Sigrid Dietze Frau Erika Nowack Frau Christa Kubiak 95. Geburtstag 90. Geburtstag 90. Geburtstag 90. Geburtstag 90. Geburtstag 90. Geburtstag 90. Geburtstag 90. Geburtstag 85. Geburtstag 85. Geburtstag 85. Geburtstag 85. Geburtstag 85. Geburtstag 85. Geburtstag 80. Geburtstag 80. Geburtstag 80. Geburtstag 80. Geburtstag 80. Geburtstag 80. Geburtstag Frau Gisela Reichert Frau Käthe Scholta Herr Günter Gumpricht Frau Bärbel Reichardt Frau Ingrid Weiß Herr Wolfram Jentzsch Frau Isolde Pilz Frau Karin Buch Herr Peter Brennessel Herr Klaus-Peter Sinnig Frau Elke Stötzner Herr Uwe Neugebauer Herr Eberhard Luft Seite Geburtstag 80. Geburtstag 80. Geburtstag 80. Geburtstag 80. Geburtstag 75. Geburtstag 75. Geburtstag 75. Geburtstag 70. Geburtstag 70. Geburtstag 70. Geburtstag 70. Geburtstag 70. Geburtstag Wir gratulieren auch den nicht genannten Geburtstagskindern recht herzlich! Sollte eine Gratulation nicht gewünscht werden, bitten wir um schriftliche Information mindestens acht Wochen vor dem Geburtstag unter Stadtverwaltung Eilenburg, Bürgerbüro, Marktplatz 1, Eilenburg.

9 Straßensperrungen in der Stadt Eilenburg Straße: Maßnahme: Puschkinstr. Vollsperrung Bauabschnitt zwischen Windmühlenstr. und Gabelweg Der Verkehr wird örtlich umgeleitet. Zeitraum: Grund: Auswechslung der Trinkwasserleitung, Austausch Trinkwasserhausanschluss Straße: OT Zschettgau, Am Käuzchenturm, Im Bauerndorf Maßnahme: halbseitige Sperrung Zeitraum: Grund: ON-Verkabelung + Mittelspannungskabel für Mitnetz Strom Datum/Uhrzeit Rubrik Ort Veranstaltung Veranstalter Fr., Uhr Sport Dr.-Külz-Ring 9 (VHS) Qigong Anmeldung erwünscht. Volkshochschule Eilenburg, Tel.: , Fr., :45 Uhr Fr., :30 Uhr Mi., Uhr So., Uhr Di., Uhr Di., Uhr Mi., Uhr Mi., Uhr Fr., Uhr Fr., Uhr Sport Schwimmhalle Eilenburg Wassergymnastik Anmeldung erwünscht. Kultur Aula VHS (Dr.-Külz-Ring 9) Stunde der Musik - Kammermusikabend Reinhard Seehafer - Klavier, Michael Rotschopf Rezitation Natur Tierpark Eilenburg Naturschutzstammtisch offener Treffpunkt zu Fragen rings um Naturschutz Kultur Bürgerhaus Eilenburg 1. Kinderfasching Die Kleinen und Kleinsten aus Nah und Fern sind zu Spiel und Spaß eingeladen. Familie Kellerstraße Bergkellerführungen für Ferienkinder Auf den Spuren der Heinzelmännchen Anmeldung erforderlich. Taschenlampe und warme Kleidung notwendig Kultur Bürgerhaus Eilenburg 2. Kinderfasching Hier feiern die Kinder der Schulen, Horte und Kita Fasching. Kultur Sternwarte Eilenburg Ein weiter Blick ins All Vortrag ab 12 Jahre Familie Begegnungsstätte d. Volksolidarität Filmvorführung Südafrika mit Dr. Peter Paschke Natur Strandhotel Mitgliederversammlung Satzungsänderungen, Kassenbericht 2019, Entlastung des Vorstandes, außerordentliche Vorstandswahl durch Angliederung der Torgauer, Wahl der Delegierten zur Landesversammlung Kultur Schwimmhalle Eilenburg Kinderfasching Motto: Steinzeit Eintritt 4,- (inklusive kleiner Verpflegung). Seite 9 Volkshochschule Eilenburg, Tel.: , Musikverein Eilenburg e. V. Tel.: NABU Landesverband Sachsen, Regionalgruppe Eilenburg Torgau, Peter Solluntsch, Tel.: nabu-eilenburg@gmx.de Eilenburger Carneval Club e. V., Stadtmuseum, Tel.: , Eilenburger Carneval Club e. V., Sternwarte Juri Gagarin, Tel.: , Club 50 plus, Frau Dietrich, Tel.: NABU Landesverband Sachsen, Regionalgruppe Eilenburg Torgau, Peter Solluntsch, Tel.: nabu-eilenburg@gmx.de Schwimmhalle, Tel.: ,

10 Ankündigung Nächster Stammtisch des Tourismus- und Gewerbevereins Eilenburg e. V. (kurz #TGVeb ) am um 19:00 Uhr im Strandhotel Eilenburg. Es ist wieder soweit. Der #TGVeb setzt im Februar die Stammtischrunde mit dem 1. Stammtisch des Jahres 2020 fort. Nach dem Jahresabschluss 2019 will die #TGVeb - Stammtischrunde aufbauend auf die letzte Projektveranstaltung des #TGVeb Mittelstand im ganzen Land eines der zwei Hautthemen erneut aufgreifen und eine konkrete, besondere Möglichkeit des aktiven Herangehens an die Gewinnung von Personal für Unternehmen aufzeigen. Das Thema des nächsten #TGVeb - Stammtisches soll die Gewinnung und Bindung von Jugendlichen als künftige Mitarbeiter für regionale Unternehmen sein. Diesmal wird als Gast Frau Rößler von der ASG - Sachsen mbh aus ihrem Tätigkeitsfeld als Praxisberaterin an der Friedrich - Tschanter - Oberschule Eilenburg vortragen und die Möglichkeiten der ASG, als regionaler Dienstleister mit einer Niederlassung in Leipzig vorstellen. Für das leibliche Wohl und eine angenehme Atmosphäre wird in bewährter Weise durch das Strandhotel Eilenburg gesorgt werden. Die detaillierte Einladung folgt im nächsten Amtsblatt. SFV Petri-Heil Eilenburg e. V. Terminänderung Einladung zum 1. Arbeitseinsatz und zur 1. Mitgliederversammlung 2020 Liebe Angelfreunde, hiermit laden wir euch recht herzlich zu unserem ersten Arbeitseinsatz 2020 ein. Schwerpunkte sind der Zufluss zu unserem Gewässer, den es gilt ordentlich frei zu halten und auch die Ordnung und Sauberkeit am gesamten Alsenwasser. Bitte bringt Werkzeug mit. Ort: Insel Alsen Zeit: Samstag, der , 8:00 Uhr Für das leibliche Wohl wird wie immer vom Sportfreund Volker Krause gesorgt. Unsere 1. Versammlung findet nicht am statt, sondern erst am Ort: Gartenlokal Schloßaue Zeit: 10:00 Uhr Schwerpunkt ist die Beitragskassierung für 2020 Hierbei ist zu beachten, dass ohne Fangkarte 2019 keine Ausgabe der neuen Marken erfolgt. Auch muss der gültige Fischereischein vorliegen. Unsere 2. Versammlung ist dann laut Plan am Ort: Gartenlokal Schloßaue Zeit: 10:00 Uhr Hier kann letztmalig der Beitrag für 2020 entrichtet werden!!! René Wagner, 1. Vorsitzender Rotkreuzkurse und Blutspende Der DRK Kreisverband Eilenburg bietet zahlreiche Rotkreuzkurse an, sei es für den Führerschein, Ersthelfer in Betrieben oder wenn es um die Erste Hilfe am Kind und im Sport geht. Hier werden die typischen Notfälle und Verletzungen behandelt und die wichtigen Hilfsmaßnahmen können geübt werden. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen, die über die Homepage ( oder telefonisch bei Detlev Funke unter erfolgen kann. Seite 10 Blut zu spenden und dabei einen kleinen Teil des eigenen Lebenssaftes herzugeben, ist ein Symbol für Mitmenschlichkeit und Hilfe auf Gegenseitigkeit. Mit meinem Blut rette ich Leben! - Wer dringend Blut braucht, ist auf eine Blutspende angewiesen. Ein kostenloser Gesundheitscheck ist immer inklusive (Früherkennung). Umfangreiche Studien belegen, dass für regelmäßige Blutspender das Risiko, einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zu erleiden, sinkt. Die Blutspende findet wieder am , und am in der Zeit von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr im DRK Pflegeheim in der Walter-Stöcker-Str. 8a statt. Alle Kursangebote und Blutspendetermine findet man auf der Homepage des DRK Kreisverbandes Eilenburg ( Detlev Funke, Kreisverband Eilenburg

11 Adventsfrühstück mit den Angehörigen in der Tagespflege Foto: DRK Eilenburg Am veranstaltete die Tagespflege des DRK Eilenburg ein Adventsfrühstück mit den Gästen und ihren Angehörigen. Auf den festlich dekorierten Tischen leuchtete an jedem Platz ein kleines Kerzenlicht in selbstgebastelten Weihnachtstüten. Diese Überraschung haben unsere Betreuer vorbereitet, die es sich nicht nehmen ließen unseren Tagesgästen eine Freude zu machen. Nach einer kurzen Begrüßung durch die Heimleiterin Frau Christoph begann das gemeinsame Frühstück. Es gab Kaffee, Tee, Stolle, selbstgebackene Plätzchen und leckere Schnittchen, die wieder mit allem was das Herz begehrt belegt waren. Dass die Versorgung der Gäste so reibungslos ablief, dafür sorgten neben dem Team der Tagespflege die fleißigen Hände des Teams der Küche und natürlich die tatkräftige Unterstützung durch Frau Dreiling. Nach dem Frühstück folgte noch eine kleine Adventsgeschichte mit anschließender Vorstellungsrunde der Mitarbeiter und Beschreibung des Tätigkeitsfeldes. Für die Angehörigen und Gäste wurde ein Fotobuch bereitgelegt mit einer Chronik von Festen und Veranstaltungen im Jahr Anschließend ließen wir die gemütliche Runde ausklingen indem Angehörige ihre Erfahrungen untereinander austauschten und die gestellten Fragen von unserem Team beantwortet wurden. Pflegedienstleitung Tagespflege Nicol Freis Sportverein SV Lokomotive Eilenburg e. V. wird neuer Werbepartner für So geht sächsisch Freistaat Sachsen würdigt Engagement Eine Skisprungschanze im Flachland - auch so geht sächsisch! Stolz präsentieren wir künftig ein großes So geht sächsisch -Banner an der Schanzenanlage. Die Abteilung Ski des SV Lokomotive Eilenburg e. V. erhält nun für aktuelle Projekte und die Vereinsarbeit zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 500 zur Umsetzung von aufmerksamkeitsstarken Werbemaßnahmen unter dem Slogan So geht sächsisch. Die Eilenburger Skispringer weihten 1958 ihre große Flachlandschanze ein, der erste Mattenschanzenneubau in Deutschland musste die Schanze aus Sicherheitsgründen komplett gesperrt werden, konnten aber auf Grund des großen Engagements der vielen ehrenamtlichen Helfer am 6. November 1999 wieder eingeweiht werden. Unter Anleitung erfahrener Übungsleiter konnten in den letzten Jahrzehnten hunderte Kinder einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung nachgehen und vielseitige Fähigkeiten und Fertigkeiten schulen. Wir bieten unseren jungen Sportlern ein reges Vereinsleben und in den Schulferien Trainingslager, die uns auch über die Grenzen des Freistaates hinaus bringen. Als Talentpunkt des Deutschen Skiverbandes und Talentestützpunkt des Sächsischen Skiverbandes ist es uns gelungen zahlreiche Sportler an die Leistungszentren in Oberwiesenthal und Klingenthal zu delegieren. Bereits 1987 nahm Joachim Petzold an der Vierschanzentournee teil. Martin Hamann gehört zum aktuellen Kader der Nationalmannschaft und sprang im letzten Jahr im Rahmen des Weltcups in Oberstdorf 224 Meter weit! Echten sächsischen Pioniergeist bewiesen die Eilenburger Übungsleiter als sie Ende der 90er Jahre Mädchen von den Schanzen springen ließen. Eine von ihnen, Ulrike Gräßler, wurde 2009 Vizeweltmeisterin bei den Damen und war Seite 11 Olympiateilnehmerin in Sotschi Auch im vergangenen Jahr konnten wieder vier junge Talente unseres Vereins an die sächsischen Leistungszentren wechseln. Ministerpräsident Michael Kretschmar wies in seiner Ansprache bei der Urkundenübergabe im Dezember 2019 auf das Ehrenamt hin: Der Sport in Sachsen wird maßgeblich durch die leidenschaftliche und ehrenamtliche Arbeit in den Vereinen geprägt. Gerade auch die Angebote im Sport sind es, die eine wichtige Rolle für den Zusammenhalt hier bei uns im Freistaat spielen. Der Wettbewerb soll dieses wunderbare Engagement zusätzlich unterstützen und anerkennen. 370 Vereine haben sich 2019 beworben. 100 von ihnen haben die unabhängige Jury aus Vertretern der Kampagne und des Landessportbundes überzeugt darunter die Eilenburger Skispringer! Eine Übersicht über die Sportvereine, die demnächst mit So geht sächsisch werben, ist unter und zu finden. Foto: Privat Ministerpräsident Michael Kretschmar mit Andre Piossek.

12 Evangelische Kirchengemeinde Martin Rinckart Eilenburg, Nikolaiplatz 3, Tel Die Kirche im Internet: jeden Do Uhr Morgengebet in der Nikolaikirche jeden Fr Uhr Abendgebet in der Sakristei der Marienkirche Öffnungszeiten Gemeindebüro: Dienstag 9.00 Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr Pfarrerin Edelgard Richter Tel.: Sa., 1. Februar Uhr St. Nikolai ANgeDACHT mit Kinder Gottesdienst u. Singschule So., 9. Februar Uhr St. Nikolai - Gottesdienst So., 16. Februar Uhr Laußig Gottesdienst Di., 4. Februar Uhr Treffen der Paten MGH Arche, Nikolaiplatz 3, 2. OG Mi., 5. Februar Uhr Spätlese Nikolaiplatz 3, Gemeinderaum Fr., 7. Februar Uhr Café International MGH Arche, Nikolaiplatz 3, 2. OG Di., 11. Februar Uhr Andacht Seniorenresidenz, Sydowstr. 1c Mi., 12. Februar Uhr Seniorengesprächskreis Nikolaiplatz 3, Gemeindesaal, 1. OG So., 16. Februar Uhr Landeskirchliche Gemeinschaft Nikolaiplatz 3, Gemeinderaum mittwochs Uhr Interkultureller Handarbeitstreff mit Fr. Richter im Mehrgenerationenhaus Uhr Rinckart-Singschule für Kinder zw Jahren, Nikolaiplatz Uhr Rinckart-Flöten, Nikolaiplatz 3, 1. OG donnerstags Uhr Pop - Chor, Gemeindesaal, Nikolaiplatz 3, 1. OG Uhr Marinerichterskandal, Gemeindesaal, Nikolaiplatz 3 Nikolaikirche offen für alle - donnerstags von Uhr ist der Chorraum der Nikolaikirche und die Rinckartkapelle geöffnet. Es werden Bücher und kleine Geschenke zu fairen Preisen angeboten. Während der Ferien finden die musikalischen Gruppen nicht statt. Seite 12

13 Sitzung des Stadtrates Sehr geehrte Einwohner der Stadt Eilenburg, ich gestatte mir, Sie recht herzlich zur Sitzung des Stadtrates am Montag, dem , 16:30 Uhr in das Bürgerhaus Eilenburg (Großer Saal), Franz-Mehring- Straße 23 einzuladen. Tagesordnung öffentliche Sitzung 1. Bestätigung der Tagesordnung 2. Einwände zur Niederschrift vom Bekanntgabe eines nichtöffentlich gefassten Beschlusses 4. Einwohnerfragestunde 5. Verwendung der Pauschale zur Stärkung des ländlichen Raumes 6. Fördergebiet Stadtzentrum, Förderung von Baumaßnahmen am Gebäude Wallstraße 5 7. Straßenausbau Postweg Bau- und Finanzierungsbeschluss 8. Ankündigung der Einziehung einer Teilfläche der Wallstraße 9. Einwohnerversammlungen Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen vom bis und Nachträge Nachträgliche Aufnahme einer Belastungsvollmacht zu Beschluss 34/2019-VII vom Sonstige Informationen und öffentlich zu behandelnde Anfragen der Stadträte Scheler Oberbürgermeister Die Beschlussvorlagen sind sofern keine Gründe dagegen sprechen im Internet einsehbar unter Sitzung des Ortschaftsrates Sehr geehrte Einwohner der Ortsteile der Stadt Eilenburg, ich gestatte mir, Sie recht herzlich zur Sitzung des Ortschaftsrates am Dienstag, dem , 19:00 Uhr in das Bürgerbegegnungszentrum Zschettgau, Im Bauerndorf 10 einzuladen. Zum Tagesordnungspunkt 5 sind insbesondere die Bürger des Ortsteiles Wedelwitz aufgerufen, an dieser Sitzung teilzunehmen. Öffentliche Sitzung 1. Bestätigung der Tagesordnung 2. Einwände zur Niederschrift vom Einwohnerfragestunde 4. Information zum Stand der Umsetzung von Projekten aus dem SIMUL-Wettbewerb 5. Abstimmung der Bürger des Ortsteiles Wedelwitz zu Gestaltungsvorschlägen für den Trafo-Turm 6. Beschluss zur Aufteilung des Budgets des Ortschaftsrates für Veranstaltungen in den Ortsteilen Auskünfte zu Anfragen der Ortschaftsräte 7.1. Rhythmus der Straßenreinigung in den Ortsteilen 7.2. Envia-Hausanschlüsse von Stromleitungen 7.3. Ergänzung Straßenbeleuchtung Zschettgau Am Käuzchenturm 7.4. Sachstand Brücke Bach Wedelwitz 8. Sonstige Informationen und Anfragen der Ortschaftsräte Ein nichtöffentlicher Teil schließt an. Feustel Ortsvorsteherin IMPRESSUM Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen für alle Haushalte kostenlos. - Herausgeber: Große Kreisstadt Eilenburg, Telefon: , Fax: Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0, Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Oberbürgermeister der Stadt Eilenburg, Herr Scheler - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, Herzberg, An den Steinenden 10, Eingereichte Manuskripte erheben keinen Anspruch auf Veröffentlichung bzw. Vollständigkeit. Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Seite 13

14 Stellenausschreibung Die Muldestadt Eilenburg liegt in der Region Leipzig und ist nur 25 Kilometer bzw. 25 Minuten mit der S-Bahn von der Messemetropole Leipzig entfernt. Neben einer attraktiven Lebensqualität verfügt die charmante Kleinstadt über eine abwechslungsreiche Kultur- und vielfältige Vereinslandschaft sowie einige einzigartige Natur- und Sporterlebnisse. Die Stadtverwaltung Eilenburg sucht zum eine(n) Auszubildende(n) Fachinformatiker/in Fachrichtung Systemintegration Was sollten Sie mitbringen: Hochschulreife oder Sie streben diese mit guten Noten an Kommunikationsstärke und Freude am Umgang mit Menschen Flexibilität und Zuverlässigkeit Technische Affinität, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit Gepflegte Erscheinung und korrekte Umgangsformen Führerschein Klasse B Ansprechpartner: Stadtverwaltung Eilenburg Marktplatz Eilenburg FB Bürgerservice Frau Morgenstern Tel.: Stelle: Auszubildende/r jobs@eilenburg.de Was ist zu tun: Ausbildung im theoretischen Teil als Blockunterricht am beruflichen Schulzentrum 7 Elektrotechnik Leipzig Im praktischen Teil innerhalb der Stadtverwaltung: Netzwerkdesign und Systembetreuung, Anwendungsinstallation bei Clients und Servern, Fehleranalyse in komplexen EDV-Systemen, IT-Sicherheit, Projektmanagement in der System- und Netzwerkadministration Einsatz in verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung Was bieten wir: Anspruchsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben Ausbildungsvergütung nach TVAöD Betriebliche Altersvorsorge Die Ausbildungszeit beträgt 40 Stunden/Woche. Interessiert? Dann bewerben Sie sich jetzt! Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aus Kostengründen werden eingereichte Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Die Rücksendung erfolgt nach Abschluss des Verfahrens. Mit der Abgabe der Bewerbung willigt der/die Bewerber/in in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Wenn es nicht zu einer Einstellung kommt bzw. kein frankierter Rückumschlag beiliegt, werden die Bewerbungsunterlagen in regelmäßigen Abständen auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Ihre schriftliche Bewerbung mit den vollständigen Unterlagen (Lebenslauf, letztes Schulzeugnis, Praktikumsnachweise u. a. wichtige Nachweise) richten Sie bitte bis zum an die: Stadtverwaltung Eilenburg, FB Ordnung und Soziales, Ausbildung, Marktplatz 1, Eilenburg. Scheler Oberbürgermeister Seite 14

15 Öffentliche Ausschreibungen auch online Aktuelle Leistungsbeschreibungen nach VOB und VOL sind im Internet unter in der Rubrik Rathaus - Ausschreibungen/Vergaben zu finden. Bekanntmachung Änderung 54 Bestandsverzeichnisse Mit Inkrafttreten des neugefassten Sächsischen Straßengesetzes vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762) geändert worden ist, weist die Gemeinde Doberschütz auf folgende Neuerung bzw. Neufassung hin. 54 Bestandsverzeichnisse (Übergangsvorschrift zu 4) Absatz (3) Satz 1 und 2: Sind Straßen, Wege und Plätze im Sinne von 53 Absatz 1 Satz 1 nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 in ein Bestandsverzeichnis aufgenommen, verlieren sie den Status als öffentliche Straße. Wer ein berechtigtes Interesse an der Eintragung als Straße, Weg oder Platz im Sinne von 53 Absatz 1 Satz 1 hat, hat dies der Gemeinde schriftlich bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 mitzuteilen. gez. Märtz Bürgermeister Ortschaftsrat Sprotta Sehr geehrte Einwohner der Ortschaften Sprotta und Sprotta-Siedlung, die nächste Sprechstunde des Ortschaftsrates Sprotta findet turnusmäßig in Sprotta-Siedlung statt. Wir laden interessierte Bürger am: Mittwoch, dem 5. Februar 2020 von 17:00 18:00 Uhr dazu ein. Diese Sprechstunde findet in der KITA Siedlerzwerge in Sprotta-Siedlung statt. U. Storek F. Linke Ortsvorsteher stellv. Ortsvorsteher Einladung Am Donnerstag, 6. Februar 2020, findet um 19:30 Uhr im Versammlungsraum der Gemeinde Doberschütz, Breite Straße 17, Doberschütz, die 2. öffentliche Verwaltungsausschusssitzung statt. Tagesordnung 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister und Bestätigung der Niederschrift vom Einwohnerfragestunde 3. Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen 3.1. Zustimmung zum Abschluss eines Gas-Konzessionsvertrages mit Tyczka TotalGaz GmbH 4. Sonstiges/Informationen gez. Märtz Bürgermeister Seite 15

16 Einladung zur Gemeinderatssitzung Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde Jesewitz findet am Donnerstag, dem , 19:30 Uhr in der Aula der Grundschule Jesewitz, Schulstraße 11 in Jesewitz statt. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich eingeladen. In der Zeit von 18:30 bis 19:30 Uhr ist eine Besichtigung der neu geschaffenen Räumlichkeiten in der Grundschule Jesewitz für alle Interessierten möglich. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung der Niederschrift vom Einwohnerfragestunde 4. Beschluss Erste Lesung Entwurf Haushaltsplan Beschluss Aufstellung einer Ergänzungssatzung An der Linde im OT Groitzsch der Gemeinde Jesewitz 6. Beschluss Billigung und Offenlegung des Bebauungsplanes Nr. 2 In der Heimmark im OT Pehritzsch 7. Beschluss Vergabe von Planungsleistungen zum Bauvorhaben Ausbau der Bushaltestelle Hauptstraße, OT Pehritzsch 8. Beschluss Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses im OT Gallen, Antragsteller: Michael Mieth, Leipzig 9. Beschluss Antrag auf Neubau Abstellraum und Terrassenüberdachung im OT Weltewitz, Antragsteller: Frau Silke und Herr Andre Lemke, OT Weltewitz 10. Beschluss Antrag auf Anbau an ein Seitengebäude zur Erweiterung der Beherbergungsstätte im OT Liemehna, Antragsteller: Bruderschaft Liemehna e. V. Gilbert Peikert, OT Liemehna 11. Beschluss Vergabe von Planungsleistungen zum Bauvorhaben Neubau Feuerwehrgerätehauses im OT Liemehna 12. Beschluss Verkauf des Flurstückes 71/8 der Flur 1, Gemarkung Jesewitz 13. Beschluss Verkauf des Flurstückes 109 der Flur 3, Gemarkung Gallen 14. Beschluss Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 82/15 der Flur 1, Gemarkung Liemehna 15. Beschluss Tausch der gemeindeeigenen Flurstücke 71/5 und 84/4 der Flur 1, Gemarkung Jesewitz gegen die Flurstücke 541 und 543 der Flur 1, Gemarkung Jesewitz mit Wertausgleich 16. Beschluss Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 17. Verschiedenes Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. Tauchnitz Bürgermeister Ausfall Sprechstunde Bürgermeisterin der Gemeinde Zschepplin Am Dienstag, dem , fällt die Bürgermeister-Sprechstunde von Uhr im Gemeindeamt Zschepplin, OT Naundorf, Bahnhofstraße 1 aus. Berkes Bürgermeisterin Bewerbung für FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) Pädagogik an der Grundschule Zschepplin Die Grundschule Zschepplin, OT Hohenprießnitz, ist als Einsatzstelle für das FSJ Pädagogik gelistet. Möchtest du mit dem FSJ Pädagogik Seite 16 - viele neue Erfahrungen sammeln? - einen Dienst an der Gesellschaft wahrnehmen? - Verantwortung übernehmen? - Dich ausprobieren und das mitten in einer Schule? Dann bewirb dich online unter Der Bewerbungszeitraum für das Schuljahr 20/21 beginnt am 2. Januar 2020 und endet am 30. April 2020 (bitte Wunscheinsatzstelle Grundschule Zschepplin eintragen). Mit dieser Kombination aus Praxis und Theorie ist das FSJ Pädagogik eine ideale Referenz in deinem Lebenslauf, besonders wenn du später im pädagogisch-sozialen Bereich arbeiten möchtest. Alle weiteren Informationen zu den Rahmenbedingungen und dem Taschengeld findest du im Portal FSJ-Pädagogik. Wir freuen uns auf deine Unterstützung! Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Zschepplin über die Festsetzung und Errichtung der Grundsteuer B für das Kalenderjahr 2020 Die Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Zschepplin sind gegenüber dem Kalenderjahr 2019 bisher unverändert geblieben und gelten bis zum Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 weiter. Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2020 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird daher aufgrund von 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBI: I S. 965) in der derzeit

17 geltenden Fassung, die Grundsteuer für das Jahr 2020 in derselben Höhe wie für das Jahr 2019 durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. In diesen Fällen wird auf die Versendung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2020 verzichtet. Somit die Bitte an alle Steuerpflichtigen: Warten Sie nicht auf den Grundsteuerbescheid Bei Nichtzahlung zu den unten stehenden Fälligkeitsterminen setzt das EDV-bedingte Mahnverfahren ein und verursacht zusätzliche Kosten. Festsetzung der Grundsteuer Gemäß 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz wird hiermit für die Gemeinde die Grundsteuer für das Veranlagungsjahr 2020 in gleicher Höhe wie im Jahr 2019 festgesetzt. Grundsteuerpflichtige, die keinen Grundsteuerbescheid für das Veranlagungsjahr 2020 erhalten, haben 2020 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2019 zu entrichten. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein wie durch den Zugang eines schriftlichen Steuerbescheides. Ein neuer Grundsteuerbescheid wird nur erstellt, wenn Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen, bei den Fälligkeitsterminen oder bei den Eigentumsverhältnissen eintreten. Bei einer Änderung der Grundsteuerhebesätze oder der Bemessungsgrundlage werden gemäß 27 Abs. 2 Grundsteuergesetz Änderungsbescheide erstellt. Fälligkeit der Grundsteuer Die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2020 wird mit in den je zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar 2020, 15. Mai 2020, 15. August 2020 und 15. November 2020 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des 28 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2020 in einem Betrag am 1. Juli 2020 fällig. Zahlungsaufforderung Die Steuerschuldner werden gebeten sofern keine Einzugsermächtigung erteilt worden ist die Grundsteuer für 2020 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid ergeben, zu überweisen oder beim Verwaltungsverband Eilenburg-West einzuzahlen. Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt worden ist, bitten wir um Überweisung der Grundsteuern 2020 auf folgendes Bankkonto der Gemeinde Zschepplin: Commerzbank AG IBAN: DE BIC: DRESDEFF850 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1, Eilenburg hier handelnd für die Gemeinde Zschepplin einzulegen. Eilenburg, Michael König Verbandsvorsitzender 3. Satzung zur Änderung der Satzung zur Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Zschepplin Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (SächsGVBl. S. 62), in der derzeit gültigen Fassung, sowie des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) vom (SächsGVBl. S 225), in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Zschepplin in seiner öffentlichen Sitzung am folgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung zur Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Zschepplin beschlossen: Artikel 1 Die Satzung zur Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Zschepplin (Betreuungssatzung) vom zuletzt geändert durch Satzung vom wird wie folgt geändert: 1. In 3 Absatz 2 wird Satz 2 ergänzt: Die Öffnungszeit wird vom Träger der Kindertageseinrichtung in Abstimmung mit dem Elternbeirat und dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe in der Zeit 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr festgelegt. 2. In 3 Absatz 6 wird Punkt 3 ergänzt: Sowie an Brückentagen, wenn diese vor einem Samstag liegen oder die Schließzeit nach Punkt 2 anschließt. 3. In 4 Absatz 6 wird der Satz 2 gestrichen. 4. Der 4 Absatz 9 erhält folgende neue Fassung: Der Träger bzw. die Kindertagespflegeperson kann das Betreuungsverhältnis fristlos kündigen, wenn Seite die Personensorgeberechtigten gegen Verpflichtungen aus dieser Satzung verstoßen, 2. das Kind spezieller Hilfe bedarf, die durch die Kindertageseinrichtung trotz erheblicher Bemühungen fachlich nicht geleistet werden kann, 3. die Aufnahme durch unwahre Angaben erreicht worden ist, 4. das Kind mehr als 4 Wochen unentschuldigt die Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege nicht besucht oder 5. die Personensorgeberechtigten trotz vorheriger Mahnung ihren Verpflichtungen entsprechend der Elternbeitragssatzung nicht oder nicht vollständig nachkommen. Eine Wiederaufnahme des Kindes ist frühestens nach vollständiger Begleichung der rückständigen Forderungen möglich. Gegebenenfalls ist eine Neuanmeldung für einen Betreuungsplatz erforderlich. 6. die Kindertageseinrichtung geschlossen wird. Artikel 2 Diese Satzung tritt am in Kraft. Zschepplin, Berkes Bürgermeisterin

18 Hinweis nach 4 SächsGemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Zschepplin über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (SächsGVBl. S. 62), in der derzeit gültigen Fassung, sowie des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) vom (SächsGVBl. S 225), in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Zschepplin in seiner öffentlichen Sitzung am folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Zschepplin über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen beschlossen. Artikel 1 Die Satzung der Gemeinde Zschepplin über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen vom wird wie folgt geändert: 1. In 2 Absatz 2 wird nach dem Wort Krippenbereich das Wort Kindergartenbereich ergänzt. 2. In 5 Absatz 2 Satz 1 ersetzt die Zahl 3 die Zahl In 5 Absatz 2 wird der Punkt b) gestrichen. 4. In 5 Absatz 3 wird der Punkt b) gestrichen. 5. In 5 Absatz 4 wird der Punkt b) gestrichen. 6. Die in 4 Absatz (3) benannte Anlage erhält folgende neue Fassung: (1) Der Elternbeitrag beträgt 1. bei der Betreuung als Kinderkrippenkind gemäß 1 Abs. 2 SächsKitaG (in der Regel bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres - Kinderkrippe) Kinder aus vollständige Familien Alleinerziehende Betreuungszeit 1. Kind 2. Kind 3. Kind 1. Kind 2. Kind 3. Kind 9,0 Stunden 225,00 135,00 45,00 202,50 121,50 40,50 8,0 Stunden 200,00 120,00 40,00 180,00 108,00 36,00 7,0 Stunden 175,00 105,00 35,00 157,50 94,50 31,50 6,0 Stunden 150,00 90,00 30,00 135,00 81,00 27,00 4,5 Stunden 112,50 67,50 22,50 101,25 60,75 20,25 2. bei der Betreuung als Kindergartenkind gemäß 1 Abs. 3 SächsKitaG (in der Regel von der Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt - Kindergarten) Kinder aus vollständige Familien Alleinerziehende Betreuungszeit 1. Kind 2. Kind 3. Kind 1. Kind 2. Kind 3. Kind 9,0 Stunden 134,00 80,40 26,80 120,60 72,36 24,12 8,0 Stunden 119,11 71,47 23,82 107,20 64,32 21,44 7,0 Stunden 104,22 62,53 20,84 93,80 56,28 18,76 6,0 Stunden 89,33 53,60 17,87 80,40 48,24 16,08 4,5 Stunden 67,00 40,20 13,40 60,30 36,18 12,06 3. bei der Betreuung als Hortkind gemäß 1 Abs. 4 SächsKitaG (schulpflichtige Kinder in der Regel bis zur Vollendung der vierten Klasse - Hort) Kinder aus vollständige Familien Alleinerziehende Betreuungszeit 1. Kind 2. Kind 3. Kind 1. Kind 2. Kind 3. Kind 6,0 Stunden 78,00 46,80 15,60 70,20 42,12 14,04 5,0 Stunden 65,00 39,00 13,00 58,50 35,10 11,70 Seite 18

19 (2) Für Alleinerziehende ermäßigt sich der Elternbeitrag wie in Abs. 1 dargestellt. Werden mehrere Kinder einer Familie oder von Alleinerziehenden in einer Kindertageseinrichtung betreut, so ermäßigt sich der Elternbeitrag für das zweite und dritte Kind wie in Abs. 1 dargestellt (Geschwisterermäßigung). Für das vierte und jedes weitere Kind entfällt der Elternbeitrag. Bei der Geschwisterermäßigung werden alle Kinder berücksichtigt, die die Einrichtungen Hort, Kindergarten und Kinderkrippe tatsächlich besuchen. Die Sätze 1 bis 3 gelten grundsätzlich, wenn die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit in der Kinderkrippe und im Kindergarten 6 Stunden pro Tag und im Hort 5 Stunden pro Tag nicht übersteigt oder das Kind Eingliederungshilfe erhält oder das Kind sich in einer besonderen familiären Situation befindet und eine tägliche Betreuung von 9 Stunden aus sozialpädagogischer Sicht vom Jugendamt befürwortet wird. Beträgt die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit in der Kinderkrippe und im Kindergarten mehr als 6 Stunden pro Tag oder im Hort mehr als 5 Stunden pro Tag, gelten die Sätze 1 bis 3 nur für Familien, in denen beide Eltern berufstätig (mindestens 25 Stunden pro Woche) sind bzw. nur für Alleinerziehende, die berufstätig (mindestens 25 Stunden pro Woche) sind oder einer Ausbildung nachgehen. Im Übrigen beträgt abweichend von Satz 1 bis 3 der Elternbeitrag pro Monat: 1. bei der Betreuung als Kinderkrippenkind gemäß 1 Abs. 2 SächsKitaG (in der Regel bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres - Kinderkrippe) Kinder aus vollständige Familien Alleinerziehende Betreuungszeit 1. Kind 2. Kind 3. Kind 1. Kind 2. Kind 3. Kind 9,0 Stunden 225,00 165,00 105,00 210,00 156,00 102,00 8,0 Stunden 200,00 140,00 80,00 185,00 131,00 77,00 7,0 Stunden 175,00 115,00 55,00 160,00 106,00 52,00 und für das vierte und jedes weitere Kind bei 9 h Betreuung 75,00 und für das vierte und jedes weitere Kind bei 8 h Betreuung 50,00 und für das vierte und jedes weitere Kind bei 7 h Betreuung 25,00 2. bei der Betreuung als Kindergartenkind gemäß 1 Abs. 3 SächsKitaG (in der Regel von der Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt - Kindergarten) Kinder aus vollständige Familien Alleinerziehende Betreuungszeit 1. Kind 2. Kind 3. Kind 1. Kind 2. Kind 3. Kind 9,0 Stunden 134,00 98,27 62,53 125,07 92,91 60,75 8,0 Stunden 119,11 83,38 47,64 110,18 78,02 45,86 7,0 Stunden 104,22 68,49 32,76 95,29 63,13 30,97 und für das vierte und jedes weitere Kind 44,67 und für das vierte und jedes weitere Kind 29,78 und für das vierte und jedes weitere Kind 14,89 3. bei der Betreuung als Hortkind gemäß 1 Abs. 4 SächsKitaG (schulpflichtige Kinder in der Regel bis zur Vollendung der vierten Klasse - Hort) Kinder aus vollständige Familien Alleinerziehende Betreuungszeit 1. Kind 2. Kind 3. Kind 1. Kind 2. Kind 3. Kind 6,0 Stunden 78,00 52,00 26,00 71,50 48,10 24,70 und für das vierte und jedes weitere Kind 13,00 (3) Wird die vertraglich vereinbarte Betreuungsdauer innerhalb der Öffnungszeit überschritten, werden weitere Entgelte nach folgenden Maßgaben erhoben: 1. für die Betreuung als Kinderkrippenkind für jede weitere angefangene Stunde ein weiteres Entgelt in Höhe von 5,80 Euro 2. für die Betreuung als Kindergartenkind für jede weitere angefangene Stunde ein weiteres Entgelt von 2,20 Euro 3. für die Betreuung als Hortkind für jede weitere angefangene Stunde ein weiteres Entgelt von 2,09 Euro (4) Für Gastkinder werden Entgelte erhoben. Das Entgelt beträgt für die Betreuung eines Gastkindes, wenn in dieser Satzung nichts anderes geregelt ist, pro Tag 1. bei Kinderkrippenkindern gemäß 1 Abs. 2 SächsKitaG (in der Regel bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres - Kinderkrippe) Betreuungszeit Täglicher Betrag 9,0 Stunden 20,27 8,0 Stunden 18,02 7,0 Stunden 15,77 6,0 Stunden 13,51 4,5 Stunden 10,14 Seite 19

20 2. bei Kindergartenkindern gemäß 1 Abs. 3 SächsKitaG (in der Regel von der Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt - Kindergarten) Betreuungszeit Täglicher Betrag 9,0 Stunden 15,97 8,0 Stunden 14,20 7,0 Stunden 12,42 6,0 Stunden 10,65 4,5 Stunden 7,99 3. bei Hortkindern gemäß 1 Abs. 4 SächsKitaG (schulpflichtige Kinder in der Regel bis zur Vollendung der vierten Klasse - Hort); während der Schulzeit/außerhalb der Schulferien Betreuungszeit Täglicher Betrag 6,0 Stunden 10,11 5,0 Stunden 8,43 (5) Für die Hortbetreuung in den Schulferien, wenn das Kind den Hort sonst nicht besucht, wird ein weiteres Entgelt in Höhe von 94,02 pro Woche erhoben. (6) Für Kinder, die nach Ablauf der Öffnungszeit der Kindertageseinrichtung noch nicht abgeholt worden sind, werden die vollen Betriebskosten für jede angefangene Betreuungsstunde erhoben. 1.1 für die Betreuung als Kinderkrippenkind für jede weitere angefangene Stunde ein weiteres Entgelt in Höhe von 29,02 Euro 2. für die Betreuung als Kindergartenkind für jede weitere angefangene Stunde ein weiteres Entgelt von 26,43 Euro 3. für die Betreuung als Hortkind für jede weitere angefangene Stunde ein weiteres Entgelt von 45,97 Euro Artikel 2 Diese Satzung tritt am in Kraft. Zschepplin, Berkes Bürgermeisterin Hinweis nach 4 SächsGemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bekanntmachung der Gemeinde Zschepplin über die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Zschepplin Freizeitzentrum am Fichtbusch im Ortsteil Hohenprießnitz OT Hohenprießnitz Seite 20 Der Gemeinderat Zschepplin hat in seiner öffentlichen Sitzung am den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Zschepplin Freizeitzentrum am Fichtbusch im Ortsteil Hohenprießnitz einschließlich der Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit 4a BauGB beschlossen. Mit der 1. Änderung wird der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplanes fortgeschrieben. Betroffen ist das Flurstück 156/1 und eine Teilfläche des Flurstückes 154/1 (Bundesstraße 107) der Flur 3 in der Gemarkung Hohenprießnitz (siehe Lageplan). Zusammenfassend sollen folgende Punkte im Bebauungsplan ergänzt werden: - Möglichkeit der Aufnahme einer Betriebsleiterwohnung - die kurzzeitige nicht gewerbliche Beherbergung - die Verringerung der Länge der öffentlich auszubauenden Straße - Anpassung der Baugrenzen zur Einhaltung der erforderlichen Waldabstände Aufgrund der geringen Änderungen werden die Grundzüge der Planung nach 13 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht berührt. Demnach kann das beschleunigte, vereinfachte Verfahren nach 13 Abs. 2 und 3 BauGB angewendet werden. Nach 13 Abs. 3 BauGB kann im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4

21 BauGB, vom Umweltbericht nach 2a und von der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen nach 3 Abs. 2 BauGB verfügbar sind, abgesehen werden. Ebenfalls wird auf die zusammenfassende Erklärung nach 10 Abs. 4 BauGB verzichtet. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung in der Fassung vom liegen zu jedermann Einsicht in der Zeit vom bis im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki- Platz 1, Eilenburg, Zimmer 2.07 während folgender Zeiten öffentlich aus: Montag von Uhr Dienstag von Uhr und Uhr Donnerstag von Uhr und Uhr Freitag von Uhr Zusätzlich können die Unterlagen über das Beteiligungsportal der Gemeinde Zschepplin unter und im Landesportal startseite eingesehen werden. Für Rückfragen steht das beauftragte Büro IBS, Ingenieurgesellschaft für Bau- und Sachverständigenwesen mbh, Telefon , Fax , info@ibs-eilenburg.de zur Verfügung. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen zu den Änderungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgetragene Anregungen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers und ggf. die vollständige Anschrift des betroffenen Grundstückes/ Gebäudes enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung unberücksichtigt. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden während der Auslegungsfrist beteiligt. Zschepplin, gez. Berkes Bürgermeisterin Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Hinter der Schlossbreite im vereinfachten Verfahren nach 13b Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat der Gemeinde Zschepplin hat in seiner Sitzung am nachfolgenden Beschluss gefasst: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Zschepplin beschließt die Durchführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Hinter der Schlossbreite für den Geltungsbereich gemäß dem in der Anlage 1 gekennzeichneten unbeplanten Außenbereiches der Ortslage Hohenprießnitz. Der Bebauungsplan dient der planungsrechtlichen Umsetzung der planerischen Zielsetzung. Ziel des Bebauungsplanes Hinter der Schlossbreite ist die Entwicklung eines in ökologischer Bauweise gebauten Wohngebietes für Ein- und Mehrfamilienhäuser mit generationsübergreifendem Wohnen in Anlehnung an die bestehende Bebauung. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca m². 2. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Hinter der Schlossbreite erfolgt nach 13b BauGB, der für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen das Verfahren nach 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB und die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach 13a Abs. 2 BauGB vorsieht. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von FFH- oder Vogelschutzgebieten vor. 3. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans ist gemäß 2 Abs. 1 in Verbindung mit 13 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Hinweise: Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach 13b BauGB aufgestellt. Daher wird von einer Umweltprüfung nach 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2a BauGB, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 6a Absatz 1 BauGB und 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB wird gemäß 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Seite 21 Die Möglichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht, wenn der Entwurf des Bebauungsplans nach 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt wird. Der Zeitraum der Auslegung wird gesondert öffentlich bekannt gemacht. Des Weiteren werden berührte Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Anlage 1 Geltungsbereich zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Hinter der Schlossbreite Zschepplin, gez. Berkes Bürgermeisterin

22 Beschluss über die Offenlegung des Bebauungsplans Noitzscher Straße der Gemeinde Zschepplin, OT Hohenprießnitz gemäß 13b BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Zschepplin hat in seiner Sitzung am den Entwurf des Bebauungsplans Noitzscher Straße im OT Hohenprießnitz in der Fassung vom samt Begründung gebilligt und gemäß 3 Abs. 2 BauGB zur Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Offenlage bestimmt (Beschluss-Nr. 79/2019). Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 122/4, 122/6, 122/7 und 133/1 in der Flur 3, Gemarkung Hohenprießnitz. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß 13b BauGB aufgestellt. Gemäß 13b Abs. 2 i.v.m. 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach 2a, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 6a Abs. 1 und 10a Abs. 1 abgesehen; 4c ist nicht anzuwenden. Der Entwurf des Bebauungsplans Noitzscher Straße im OT Hohenprießnitz und die Begründung werden in der Zeit vom bis einschließlich beim Verwaltungsverband Eilenburg-West, Eilenburg, Maxim-Gorki-Platz 1, öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können von Jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift während der folgenden Dienstzeiten vorgebracht werden: Montag 09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Freitag geschlossen im Internet auf der Website abrufbar. Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Hallorenring 4, Halle (Saale), Telefon , Fax , info@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung. Außerdem können Sie die Planunterlagen im Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter bzw. buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite einsehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Noitzscher Straße im OT Hohenprießnitz unberücksichtigt bleiben. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen. Zschepplin, den gez. Berkes Bürgermeisterin Der Entwurf des Bebauungsplans Noitzscher Straße im OT Hohenprießnitz und die Begründung sind zusätzlich Räumlicher Geltungsbereich (Auszug aus RAPIS, Raumplanungsinformationssystem Bauleitplanung) Jagdgenossenschaft Hohenprießnitz Das Protokoll der Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Hohenprießnitz vom liegt ab im Verwaltungsverband Eilenburg West, Maxim-Gorki-Platz 1, Eilenburg, Zimmer 2.05 zu den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme für Mitglieder der Jagdgenossenschaft für einen Monat aus. Der Jagdvorstand Hohenprießnitz Jagdgenossenschaft Naundorf Einladung für alle Mitglieder der Jagdgenossenschaftsversammlung am Sonnabend, dem um Uhr im Gasthaus Zum Schenkteich in Naundorf. Tagesordnung: 1. Begrüßung der Jagdgenossen und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Rechenschaftsbericht der Jagdpächter 4. Bericht des Kassenführers, Bericht des Kassenprüfers, Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Jagdjahres 2019/ Beschlussfassung über die Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers 6. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages 2020/ Beschlussfassung über den Haushaltsplan des Jagdjahres 2020/ Diskussion, Sonstiges 9. Schlusswort des Jagdvorstehers Anschließend Wildessen für die Mitglieder (mit Partner) Die Mitglieder werden gebeten, sich bei einer der folgenden Personen anzumelden (telef.): Ute Reichert, Naundorf oder Siegfried Jäger, Steubeln Die Vorstandschaft i. A. L. Huber Seite 22

23 Ortschaft Naundorf - Einladung Unsere nächste Ortschaftsratssitzung findet am Dienstag, dem um Uhr im Versammlungsraum der Ortschaft Naundorf, Bahnhofstraße 1, Zschepplin statt. Dazu möchte ich Sie recht herzlich einladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bestätigung der Tagesordnung 2. Protokollkontrolle der Ortschaftsratssitzung vom Diskussion zum Haushaltsplan 2020 der Gemeinde Zschepplin 4. Stand der Vorbereitung der Ortsveranstaltungen Anfragen von Bürgern und Verschiedenes Nier Ortsvorsteher Anzeige(n) Seenland erleben Buchenberg Sulzberg Waltenhofen Weitnau Fordern Sie gleich Ihren gratis Prospekt mit Wandervorschlägen an! Klare Naturseen Landleben pur zentrale Lage gemütliche Unterkünfte großes Wanderwegenetz Hier geht s zu unserer Seite AllgäuerSeenland.de Rathausplatz Sulzberg Tel / Fax 08376/ Seite 23

24 Vom Auftrag in den Briefkasten 1. Verkauf Durch unseren Medienberater oder den Verkaufsinnendienst werden die Anzeigen verkauft. Zunächst erhalten die Kunden Angebote mit allen notwendigen Informationen (Preis, Erscheinungstermin, usw.). Alle Absprachen mit dem Kunden zur Gestaltung der Anzeige werden erfasst und anschließend in der Datenbank eingepflegt. Stetig kümmert sich der Verkausinnendienst auch um die Kundenstammpflege. 2. Erfassung/ Anzeigensatz Die erfassten Aufträge werden auf Vollständigkeit geprüft. Noch fehlende Angaben werden mithilfe des Kunden vervollständigt. Erst jetzt kann das kreative Team unserer Anzeigenabteilung die Kundenwünsche umsetzen. Die Richtigkeit der Anzeige gewährleisten sowohl unsere Korrekturleser/-innen, als auch der Kunde selbst, denn auf Wunsch erhält dieser einen Korrekturabzug. Durch stetigen Kontakt zwischen Mitarbeitern und Auftraggeber werden die jeweiligen Wünsche des Kunden umgesetzt, deren Zufriedenheit an oberster Stelle steht. 3. Textvorbereitung Die Grundlage für gute Redaktionsarbeit ist die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Verwaltungen. In dieser Abteilung kommt das Datenmaterial an und wird zugeordnet. Um eine schnellere Arbeitsweise zu ermöglichen, werden die Manuskripte in sogenannte Jobs (mehrere kleine Textteile) zerlegt. Außerdem werden Satzund Gestaltungshinweise für weitere Arbeitsschritte hinterlegt. Die Verantwortung der Endkontrolle und der fertigen Textseiten auf Vollständigkeit, Rechtschreibung und Gestaltung liegt ebenfalls in der Redaktion. Auf Wunsch erhält auch die Verwaltung eine Korrektur. LINUS WITTICH Medien KG An den Steinenden 10, Herzberg (Elster) 4. Umbruch Unsere Mitarbeiter/-innen des Gesamtumbruchs erstellen nun eine vollständige Seite, wie sie später auch gedruckt wird. Entweder das Layout der Seite ist durch die Wünsche des Kunden vorgegeben oder aber unsere Mitarbeiter/- innen dürfen selbst mit viel Kreativität an die Gestaltung der Seite gehen. Das eingegangene Material aus der Redaktion und die fertigen Anzeigen werden zu einem Gesamtbild verarbeitet. Und auch in diesem Schritt erfolgt sowohl von den Verwaltungen selbst, als auch von unserer Redaktion eine erneute Kontrolle. 5. Druck Das Druckverfahren wird als Rollenoffsetdruck bezeichnet. Die fertige Druckplatte wird auf den Plattenzylinder in der Druckmaschine gespannt. Ein Farbwerk färbt die Druckplatte ein, danach wäscht das Feuchtwerk diese, wodurch farbfreundliche (druckende) Stellen die Druckfarbe behalten und die restlichen Stellen sauber gewaschen werden. Die Druckfarbe wird von der Druckplatte auf den Gummituchzylinder übertragen und von diesem aus auf die Papierbahn gebracht (indirektes Druckverfahren). Je nach Seitenanzahl und Farbigkeit der Zeitung durchläuft die Bahn mehrere Druckwerke. Die fertigen Zeitungen werden abgezählt, verpackt, mit Packzetteln versehen oder mit Beilagen bestückt. Erst dann sind sie bereit, zu unseren Kunden gebracht zu werden. 6. Logistik/ Verteilung Die fertigen Zeitungen werden maschinell gezählt, verpackt und den Zeitungsausträgern bzw. den Verteilpartnern ausgeliefert. Unsere Abteilung Logistik betreut den reibungslosen Ablauf, erfasst Reklamationen und hält engen Kundenkontakt. Dadurch können wir eine haushaltdeckende Verteilung gewährleisten. Anzeigenteil Seite 24

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