Betrifft: Windpark Untersiebenbrunn; Stellungnahme des BMLFUW gemäß 5 Abs. 4 UVP-G 2000 zu der übermittelten Umweltverträglichkeitserklärung
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- Birgit Bach
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1 A LLGEMEIN E U MWELT P O LIT IK Sektion V Referat Umweltbewertung A-1090 Wien, Spittelauer Lände 5 Telefon: (01) Durchwahl: 3537 Datum: 26. Februar 2014 Telefax Nr.: (01) Zahl: /14 Sachbearbeiterin: DI Eva Margelik / 5-UK/14 An das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr Abteilung Umwelt- und Energierecht Landhausplatz St. Pölten z. Hd. DI Gerersdorfer GZ: RU4-U-690/ Betrifft: Windpark Untersiebenbrunn; Stellungnahme des BMLFUW gemäß 5 Abs. 4 UVP-G 2000 zu der übermittelten Umweltverträglichkeitserklärung Die RENERGIE-ÖKOENERGIE Projektentwicklungs GmbH hat beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung einen Antrag auf Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung zur Errichtung und Betrieb des Windparks Untersiebenbrunn eingebracht. Dem BMLFUW wurde vom Amt der Niederösterreichischen Landesregierung die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) zum im Betreff genannten Projekt übermittelt. Diese UVE langte am 24. Jänner 2014 beim BMLFUW, Referat Umweltbewertung, ein. Die Stellungnahme des BMLFUW soll ein Umweltverträglichkeitsgutachten nach 12 oder eine zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen nach 12a UVP-G 2000 nicht vorwegnehmen, sondern bezieht sich im Wesentlichen darauf, ob die Angaben der UVE vollständig und plausibel sind, sowie fachlich einwandfrei konzipiert wurden. In der vorliegenden Stellungnahme wird daher auf folgende Punkte eingegangen: Darstellung des Untersuchungsrahmens Vollständigkeit der Unterlagen in Hinblick auf die inhaltlichen Anforderungen des 6 Abs. 1 UVP-G 2000 Methodischer Ansatz zur Erstellung der UVE Nachvollziehbarkeit bei der Erstellung der Daten Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, A-1010 Wien, Stubenbastei 5 Telefon (+43 1) , Telefax (+43 1) , office@lebensministerium.at, DVR , Bank PSK , BLZ 60000, BIC OPSKATWW, IBAN AT , UID ATU
2 - 2 - Dem BMLFUW, Referat Umweltbewertung, wurden folgende Unterlagen übermittelt: Mappe Teil I/II 1 UVE 2 Technischer Bericht zur UVE 3 Beilagen zur UVE 4 Lageplan 5 Bestandsplan Anlagen 6 Rodungsplan 7 Abbauplan 8 Bauphasenplan 9 Rekultivierungsplan Abbauprofile 14 Übersichtsplan für den Dolomitabbau 15 Übersichtsplan bzgl. Abbauschema 16 Übersichtsplan Anrainer u. Nachbarn 17 Verkehrsströme 18 3D Darstellungen Titel/Inhalt Teil II/II 19 Geologisch lagerstättenkundliche Beschreibung 20 Fachbeitrag Tiere, Pflanzen, Lebensräume 21 Schalltechnisches Gutachten 22 Emissionsanalyse und Immissionsprognose 23 Energie- und Klimakonzept 24 Sprengtechnische Beurteilung 25 Raumordnung und Landschaftsbild 26 Kurzbeschreibung der UVE 27 Zusammenfassung der UVE Allfällig später als bis zum 22.Jänner 2014 an die Behörde übermittelte Unterlagen konnten in vorliegender Stellungnahme nicht berücksichtigt werden.
3 - 3 - Das BMLFUW nimmt zu den Schutzgütern Boden, Tiere, Pflanzen und Lebensräume sowie zum Fachbereich Wildökologie der vorliegenden UVE wie folgt Stellung: 1. Generelle Anmerkungen zur UVE Die Unterlagen der begutachteten Fachbereiche und Schutzgüter sind zwar gut strukturiert, weisen jedoch zahlreiche Mängel auf. Zur ausreichenden Nachvollziehbarkeit der UVE sind umfangreiche Ergänzungen erforderlich. In Bezug auf das Schutzgut Boden ist die Betrachtung der Auswirkungen auf die Bodenfunktionen und die Beschreibung der Sicherstellung der Maßnahmenwirksamkeit unzureichend. Die vom Projektwerber vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und Lebensräume sind nicht ausreichend nachvollziehbar. Dies gilt insbesondere für die methodische Herangehensweise und den Untersuchungsrahmen. Eine grundlegende Überarbeitung ist sowohl im Rahmen der UVE als auch der vorliegenden Naturverträglichkeitserklärung erforderlich. Im Folgenden sind die für die jeweiligen Fachbereiche notwendigen Ergänzungen, untergliedert nach den gemäß 6 UVP-G 2000 idgf geforderten Angaben zur Umweltverträglichkeitserklärung, dargestellt. 2. Notwendige Ergänzungen 2.1. zu: Beschreibung der voraussichtlich vom Vorhaben erheblich beeinträchtigten Umwelt Tiere/Lebensräume/Wildökologie Die Methode zur Bewertung der Sensibilität von Tierarten, Lebensräumen und Pflanzen ist nicht ausreichend nachvollziehbar (Fachbericht Tiere, Pflanzen, Lebensräume Tab. 2 S. 11). Zur Einstufung der Sensibilität werden sieben Kriterien beschrieben, diese werden bei den Bewertungen der Arten jedoch nur teilweise angewendet. So kommen z.b. für Fledermäuse und Vögel nur vier Kriterien zur Anwendung, die zudem anders benannt sind (Vögel: S. 67, Fledermäuse: S. 92). Unter diesen Kriterien wird der Begriff Artbestände erwähnt, es fehlen aber Angaben, wie die Bestände der einzelnen Arten bewertet und welche fachlichen Grundlagen dafür herangezogen wurden. Ebenso fehlt eine nachvollziehbare Bewertung der Lebensräume. Die Methodik zur Bewertung der Sensibilität von Arten und Lebensräumen ist daher zu überarbeiten und zur ausreichenden Nachvollziehbarkeit auch auf Artengruppen zu beziehen (Vögel, Fledermäuse, etc.).
4 - 4 - Für die Darstellung der Arten und ihrer Lebensräume sind aktuelle Daten heranzuziehen, wie z.b. aus den Projekten CORO-Skat (Conservation of Raptors and Owls -Slowakia Austria) 1 und LIFE+ Projekt Großtrappe 2. Dem Fachbericht Tiere, Pflanzen, Lebensräume ist als Teil der UVE in einem kurzen Kapitel eine Naturverträglichkeitserklärung (S. 98 ff) angeschlossen. Die Inhalte dieser Naturverträglichkeitserklärung sind großteils nicht nachvollziehbar. Eine Überarbeitung im Hinblick auf Aktualität und Qualität der herangezogenen Daten ist erforderlich. Ebenso sind Angaben über den aktuellen Erhaltungszustand der relevanten Natura Schutzgüter zu machen 3 (). Der geplante Windpark Untersiebenbrunn befindet sich direkt angrenzend an bzw. im Nahbereich von Natura-2000-Gebieten wie z.b. den March-Thaya-Auen. Nach vorliegenden Unterlagen kommen einige Arten im Untersuchungsgebiet vor, die dem Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie unterliegen. Es ist daher eine Erhebung und Gefährdungseinschätzung von Zugvogelkorridoren zu ergänzen. Dabei sind auch allfällige bestehende Beeinträchtigungen, insbesondere durch andere bestehende bzw. genehmigte Windkraftanlagen in der Umgebung, zu berücksichtigen zu: Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt Tiere/Lebensräume/Wildökologie Die zur Bewertung des Eingriffsausmaßes genutzten Kriterien/Begriffe Reproduktionseinheit, -rate, und -erfolg sind nicht verständlich und müssen definiert werden (Fachbericht Tiere, Pflanzen, Lebensräume, siehe Tab. 3, S. 13). Negative Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Tiere ergeben sich u.a. auch durch indirekte Habitatverluste. Die Auswirkungen von Hindernis- und Scheucheffekten auf Tiere wurden in der gegenständlichen UVE nicht geprüft. Das allfällig zu erwartende Verlustpotenzial durch indirekten Lebensraumverlust für Vögel und Fledermäuse muss daher erfasst und ergänzt werden. Dabei ist auch zu prüfen, ob das Vorhaben in einem Verbindungskorridor liegt, z.b. zwischen Brutplatz und Nahrungsgebiet. In den vorliegenden Ausführungen wird festgehalten, dass das Planungs- /Untersuchungsgebiet auf keiner regional bedeutenden Vogel-Durchzugsroute liegt (S. 106). Diese Aussage ist ohne die Angabe fachlicher Grundlagen nicht nachvollziehbar. Entsprechende Untersuchungen und/oder die Auseinandersetzung mit einschlägiger Literatur sind erforderlich. 1 Projekt CORO-Skat - Conservation of Raptors and Owls - Slowakia Austria 2 LIFE+ Projekt Großtrappe ( ) 3 siehe dazu auch: Suske, W., Bieringer, G. & Ellmauer, Th. (2011): Natura 2000 und Artenschutz. Empfehlungen für die Planungspraxis beim Bau von Verkehrsinfrastruktur. ASFINAG.
5 - 5 - Es ist darzustellen, inwieweit der gegenständliche Windpark, unter Berücksichtigung umgebender Windkraftanlagen, den für Zugvögel offenen Bereich weiter einengt. Eine allfällige Gefährdung bzw. Beeinträchtigung von sensiblen Vogelarten ist aufzuzeigen und unter Berücksichtigung der Sensibilität (siehe dazu unter Punkt 2.3) zu bewerten. In den vorliegenden Unterlagen wird festgestellt, dass bestimmte Vogelarten im Untersuchungsgebiet keine geeigneten Lebensräume vorfinden, wie z.b. der Kaiseradler, und deshalb eine Beeinflussung durch das Vorhaben auszuschließen ist (Fachbericht Tiere, Pflanzen, Lebensräume, S. 105). Die vorhandenen Lebensräume erscheinen jedoch aufgrund ihrer Ausstattung durchaus für diese Vogelarten geeignet. Entsprechende Erläuterungen sind erforderlich, um diese Feststellungen fachlich nachvollziehen zu können. Boden Zusätzlich zu den in den Unterlagen gemachten Angaben zur landwirtschaftlichen Produktion sind Auswirkungen auf die für die Rekultivierung relevanten Bodenfunktionen, insbesondere auf die Bodenfunktionen Bestandteil des Naturhaushaltes (Wasserhaushalt, Stoffhaushalt) und Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium (Filter und Puffer) darzustellen. Dazu sind als Grundlagen die ÖNORM L1076 sowie der Leitfaden zur Bodenfunktionsbewertung: Methodische Umsetzung der ÖNORM L1076 (BMLFUW 2013) bzw. gleichwertige Unterlagen (Vorstufen: Leitfäden aus Salzburg und Oberösterreich) heranzuziehen (s. auch UVE Leitfaden ) zu: Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung oder zur Einschränkung wesentlicher nachteiliger Auswirkungen Tiere/Lebensräume Laut Angaben in den Unterlagen ist für vier Fledermausarten durch das Vorhaben eine mäßige Eingriffserheblichkeit zu erwarten. Als Ausgleichsmaßnahme wird das Anlegen von Bracheflächen vorgeschlagen (Fachbericht Tiere S. 97, Tab. F7). Zur Gewährleistung dieser Bewertung sind die Maßnahmen verbindlich als Bestandteil des Vorhabens vorzusehen, insbesondere auch deshalb, weil das Vorhaben am Rande eines Natura und Vogelschutz-Gebietes gelegen ist. Die Planung und Bewertung von Maßnahmen ist aufbauend auf der zu überarbeitenden Bewertung des Ist-Zustands und der Auswirkungen (siehe Punkt 2.3, 2.4) neu vorzunehmen. 4 UVE-Leitfaden 2012: Umweltbundesamt (2012): UVE-LEITFADEN. Eine Information zur Umweltverträglichkeitserklärung. Überarbeitete Fassung
6 - 6 - Boden In den Unterlagen gibt es zwar einen Hinweis auf die Verwendung der Richtlinie zur sachgerechten Bodenrekultivierung 5. Für die Maßnahmenwirksamkeit ist jedoch sicherzustellen, dass diese Richtlinie zur Anwendung kommt bzw. die sachgerechte Umsetzung durch eine bodenkundliche Baubegleitung bzw. entsprechend qualifizierte Personen gewährleistet ist. Somit können Schäden, die durch Unachtsamkeit bzw. unsachgemäßen Umgang während der Bauphase entstehen und im Nachhinein nur mehr eingeschränkt zu beheben sind (z.b. Bodenverdichtung), im Vorfeld vermieden werden zu: Allgemein verständliche Zusammenfassung Die angeführten Mängel in Bezug auf die betrachteten Schutzgüter/Fachbereiche sind auch in der allgemein verständlichen UVE-Zusammenfassung entsprechend zu ergänzen. 3. Empfehlungen 3.1. zu: Beschreibung des Vorhabens Im Fachbeitrag Raumordnung und Standortwahl, Kap , wird auf die rechtskräftigen Gwka-Widmungsflächen und die Unanwendbarkeit des NÖ- Raumordnungsprogrammes für Windkraftanlagen verwiesen. Eine grundsätzliche Diskussion der Standortwahl mit diesem Planungsdokument, auch wenn derzeit lediglich ein Entwurf zur Verordnung über ein Sektorales Raumordnungsprogramm über die Nutzung der Windkraft in Niederösterreich vorliegt, wäre angebracht. Insbesondere scheint die Diskussion informativ, ob sich die vorliegende Projektierung des WP Untersiebenbrunn mit der im Verordnungsentwurf Windkarte NO_Nov2013_final kartierten Fläche WE 27 deckt oder gegebenenfalls nicht deckt. gemäß 6 Abs. 2 Z 32 UKG Dr. Karl Kienzl 5 BMLFUW (2012): Richtlinien für die sachgerechte Bodenrekultivierung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen. Fachbeirat für Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz, Arbeitsgruppe Bodenrekultivierung, 2. Auflage, 2012.
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