ARGE-Newsletter (von Datakontext, Frechen)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ARGE-Newsletter 11-01 (von Datakontext, Frechen) 31.1.2011"

Transkript

1 Newsletter für Mitglieder der ARGE-Entgelt Der ARGE-Newsletter gibt einen Überblick über die Gesetzesentwicklung und verabschiedete Gesetze, die in Kraft getreten sind sowie über Gerichtsurteile, die Einfluss auf Personalverwaltung und Entgeltabrechnung haben. Wichtige Projekte der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger werden begleitet und wir geben Hinweise für die Umsetzung in die betriebliche Praxis. ELENA Neuer Internetservice Sendungsverfolgung Ab Mitte Februar wird die ZSS einen Service bereitstellen, bei dem der Verarbeitungsstatus im Internet verfolgt werden kann Pflegeversicherung - Beitragssatz soll stabil bleiben Der Beitragssatz zur PV soll bis 2014 stabil bleiben Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 Probleme mit dem AGS - einige Finanzämter tragen diesen nicht ein Jahressteuergesetz 2011 Änderung des Arbeitnehmerpauschbetrages soll erst im Dezember in der Entgeltabrechnung berücksichtigt werden Änderung der Lohnsteuerrichtlinie 8.1 (Dienstwagen) Neue Bewertung von Unfallkosten wirkt sich auch bei der 1%-Regelung aus Abfindungen BMF gibt neues Schreiben zur steuerrechtlichen Beurteilung von Abfindungen heraus. Grundlage hierfür sind einige BFH-Urteile, die eine Arbeitnehmerfreundliche Umsetzung fordern Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten Neues BMF-Schreiben mit Pauschalwerten ab Stand der Gesetzgebung Aufbereitet von: Alexander Enderes - Darmstadt Seite 1 von 8 Datum:

2 1 Sozialversicherung 1.1 ELENA Neuer Internetservice Sendungsverfolgung Ab Mitte Februar 2011 stellt die Zentrale Speicherstelle (ZSS) in Würzburg einen Service zur Verfügung, bei dem der Verarbeitungsstatus der ELENA-Sendungen kostenlos im Internet verfolgt werden kann. Dieser Service wendet sich an: Arbeitgeber, die selbst melden, Lohnbüros, die für Kunden (Arbeitgeber) Lohnabrechnungen erstellen und die anfallenden Meldungen erledigen, Steuerberater und -praxen, die die Buchhaltung für ihre Mandanten erledigen, oder Rechenzentren, die für Kunden (Arbeitgeber) den Versand der Meldungen übernehmen und als Absender auftreten. Die häufig zeit- und kostenintensiven Beratungen der ELENA-Hotline können in vielen Fällen vermieden werden, da die Informationen über den Stand der Verarbeitung zukünftig jederzeit und kostenlos einsehbar sind. weitere Info hier:... Quelle: ELENA 1.2 Pflegeversicherung - Beitragssatz soll stabil bleiben In ihrer Antwort auf eine Anfrage der SPD-Fraktion hat die erklärt, dass die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung ohne Beitragssatzerhöhung bis zum Frühjahr 2014 gesichert ist. Es seien aber keine zuverlässigen Voraussagen möglich, wann der Beitragssatz um jeweils ein Zehntel Prozentpunkt angehoben werden müsste, um in den kommenden 40 Jahren die jetzigen Leistungen der Pflegeversicherung zu finanzieren. Sie gehe davon aus, dass die demografische Entwicklung und die Veränderung der Familienstrukturen in Zukunft tendenziell zu einem allmählichen Anstieg des Anteils der stationären Versorgung führen werde. Bei der Lösung der langfristigen Finanzierung der Pflegeversicherung werde die Regierung auch den Aspekt der Lohnzusatzkosten zu berücksichtigen haben. Mit Blick auf den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP fügt sie hinzu, Ziel der dort vereinbarten Ergänzung des bestehenden Umlageverfahrens durch eine Kapitaldeckung sei es, eine nachhaltige und generationen-gerechte Finanzierung der Pflegeversicherung zu gewährleisten. weitere Info hier:... Quelle: hib Nr Steuer 2.1 Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 Fangen Arbeitnehmer im Jahr 2011 neu an zu arbeiten und haben keine Lohnsteuerkarte 2010, müssen sie sich eine "Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011" bei ihrem Finanzamt holen. Diese Bescheinigung enthält alle Daten, die bisher auf der Lohnsteuerkarte standen, auch den "AGS" (allgemeiner Gemeindeschlüssel). In der Lohnsteuerbescheinigung muss der AGS eingegeben werden und ist daher in den EDV-Systemen ein Zwangsfeld. Von diversen Teilnehmern der Jahreswechselseminare haben wir erfahren, dass die Finanzämter den AGS nicht eintragen, das sie ihn nicht kennen. Von der Elsterleitung wurden wir darüber informiert, dass diese Vorgehensweise der Finanzämter nicht richtig ist und die Arbeitgeber auf dem AGS beste- Aufbereitet von: Alexander Enderes - Darmstadt Seite 2 von 8 Datum:

3 hen sollen bzw. müssen. Finanzämter die sich weigern den AGS einzutragen werden von der Elsterprojektleitung angesprochen. 2.2 Jahressteuergesetz 2011 Die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 auf Euro soll noch im Jahre 2011 und nicht wie von der christlich-liberalen Koalition ursprünglich geplant erst 2012 wirksam werden. Ein Vertreter der erläuterte am Mittwochmorgen im Finanzausschuss, es werde derzeit von der Regierung geprüft, die Entlastung der Arbeitnehmer mit der Dezember-Gehaltsabrechnung wirksam werden zu lassen. Da die Lohnsteueranmeldung für die Dezember-Gehälter erst im Januar 2012 erfolgen werde, werde diese Dezember-Lösung erst den Bundeshaushalt 2012 belasten. Das Bundeskabinett werde sich am 2. Februar mit der Maßnahme befassen. Außerdem teilte die Regierung mit, dass 17 der im Steuervereinfachungsgesetz vorgesehenen Maßnahmen bereits 2011 wirksam werden sollen, 12 Maßnahmen erst ab Die wolle, so wurde weiter mitgeteilt, die mit dem Vereinfachungsgesetz vorgesehenen Entlastungen von 590 Millionen Euro allein tragen. Somit würden Länder und Kommunen nicht belastet. CDU/CSU- und FDP-Fraktion begrüßten übereinstimmend den Vorschlag, die Entlastung der Arbeitnehmer bereits mit der Dezember-Gehaltsabrechnung vorzunehmen. Die CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, mit der Kasssenwirksamkeit erst im Jahre 2012 sei die Maßnahme leichter finanzierbar. Die FDP lobte das Vorhaben als sehr gute Maßnahme ohne überbordende Bürokratie. Die Oppositionsfraktionen verlangten Aufklärung über das Wirksamwerden weiterer Maßnahmen wie der Gewährung von Kindergeld bei volljährigen Kindern in Schul- und Berufsausbildung. Hier soll in Zukunft auf die Einkommensüberprüfung verzichtet werden. Die Oppositionsfraktionen wollten wissen, ob nun die Angabe der Regierung, die Maßnahme komme erst 2012, richtig sei oder eine Äußerung der FDP-Fraktion, wonach das Inkrafttreten in diesem Jahr noch Gegenstand der Prüfungen sei. Daraufhin erklärte die Regierung, die Koalition habe sich darauf verständigt, die Änderung bei Kindergeld und Kinderfreibetrag für volljährige Kinder erst 2012 wirksam werden zu lassen. 2.3 Änderung der Lohnsteuerrichtlinie 8.1 (Dienstwagen) Der Absatz 9 Nummer 2 wird komplett geändert. In dieser Richtlinie wird die Versteuerung nach der Fahrtenbuchmethode geregelt. Die Definition der Gesamtkosten wird genauer vorgenommen, u.a. gehören Unfallkosten nicht mehr dazu. Es ist daher zwischen Unfallkosten für Dienst- und Privatfahrten zu trennen. Unfallkosten für Privatfahrten, die vom Arbeitnehmer nicht ersetzt werden müssen, sind dem geldwerten Vorteil zuzurechnen. Es gibt aber eine Bagatellgrenze von Euro; bis zu dieser können die Unfallkosten den Reparaturkosten zugeordnet werden. In Absatz 9 Nummer 1 wird die 1% Pauschalierung geregelt. Durch einen Verweis in dem neuen Satz 7 auf die Sätze 9 bis 16 in Nr. 2 wird die o.g. Regelung mit den Unfallkosten auch auf die Dienstwagen übernommen, die nach der 1% Methode abgerechnet werden. Sollten die Dienstwagen Vollkasko versichert sein und die Selbstbeteiligung weniger als 1000 Euro betragen, entsteht auch dann kein geldwerter Vorteil, wenn der Arbeitgeber diese Selbstbeteiligung übernimmt. Da in diesem Fall der vom Arbeitgeber übernommene Betrag unterhalb der Bagatellgrenze ist und die restlichen Unfallkosten von der Versicherung bezahlt werden entsteht kein geldwerter Vorteil. 2.4 BMF-Schreiben Abfindungen Schreiben vom Das BMF hat diverse Urteile des BFH zum Anlass genommen, das Schreiben vom in zwei wesentlichen Punkte anzupassen. Aufbereitet von: Alexander Enderes - Darmstadt Seite 3 von 8 Datum:

4 Rz. 9 Satz 1 wird wie folgt gefasst: Nach ständiger Rechtsprechung (>BFH vom BStBl II 2002 Seite 180 m. w. N.) setzt die Anwendung der begünstigten Besteuerung nach 34 Absatz 1 und 2 u.voraus, dass die Entschädigungsleistungen zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum zufließen; der Zufluss mehrerer Teilbeträge in unterschiedlichen Veranlagungszeiträumen ist deshalb grundsätzlich schädlich (>BFH vom 3. Juli BStBl II 2004 Seite 447, erste Prüfung), soweit es sich dabei nicht um eine im Verhältnis zur Hauptleistung stehenden geringen Zahlung (maximal 5 % der Hauptleistung) handelt, die in einem anderen Veranlagungszeitraum zufließt (>BFH vom 25. August BStBl II 2010 Seite ). Rz. 12 Satz 6 wird wie folgt gefasst: Bei Berechnung der Einkünfte, die der Steuerpflichtige beim Fortbestand des Vertragsverhältnisses im Veranlagungszeitraum bezogen hätte, ist grundsätzlich auf die Einkünfte des Vorjahres abzustellen (>BFH vom 4. März a. a. O.); es sei denn, die Einnahmesituation ist in diesem Jahr durch außergewöhnliche Ereignisse geprägt (>BFH vom 27. Januar BStBl II Seite ). weitere Info siehe BMF-Schreiben hier:... Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlich ungen zu Steuerarten/einkommensteuer/031 a,templateid=raw,property=publicationfile.pdf Zu diesem Schreiben wird auf einige Urteile des BFH zum Thema Abfindung verwiesen: Abfindung bei Arbeitszeitreduzierung Urteil vom IX R 3/09 Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Abfindung, weil dieser seine Wochenarbeitszeit aufgrund eines Vertrags zur Änderung des Arbeitsverhältnisses unbefristet reduziert, so kann darin eine begünstigt zu besteuernde Entschädigung i.s. von 24 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) liegen (Klarstellung der Rechtsprechung). So entschied der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 25. August 2009 IX R 3/09 in einem Fall, in dem die (klagende) Arbeitnehmerin auf die halbe Wochenstundenzahl ging und dafür von ihrer Arbeitgeberin erhielt. Finanzamt und Finanzgericht (FG) hatten eine steuerbegünstigte Entschädigung vor allem deshalb abgelehnt, weil das Arbeitsverhältnis nicht beendet worden sei. Diese Argumentation ließ der BFH nicht gelten. Eine Entschädigung nach 24 Nr. 1 Buchst. a EStG wird als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt. Das Gesetz verlangt nicht, das Arbeitsverhältnis müsse gänzlich beendet werden. Es setzt lediglich voraus, dass Einnahmen wegfallen und dass dafür Ersatz geleistet wird. So verhält es sich, wenn eine Vollzeitbeschäftigung in eine Teilzeitbeschäftigung überführt und die Arbeitnehmerin dafür abgefunden wird. Der BFH konnte noch nicht endgültig über die Klage entscheiden. Das FG muss in einer neuen Verhandlung und Entscheidung prüfen, ob die Arbeitnehmerin bei der Änderung ihres Arbeitsvertrags unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck gehandelt hat. Abfindung Abschlagzahlung Urteil vom IX R 11/09 Der Bundesfinanzhof hat sich am mit einem Fall befasst, bei dem es um die steuerbegünstigte Behandlung von geteilten Abfindungen geht. Normalerweise darf eine Abfindung nur dann nach der 5- tel Regelung besteuert werden, wenn der ausgezahlte Betrag größer ist als der Verlust, den der Arbeitnehmer im Jahr des Ausscheidens hat. Bei dem entschiedenen Fall hatten Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, dass die Abfindung nicht Ausscheidungsjahr 2006 gezahlt wird, sondern aus Aufbereitet von: Alexander Enderes - Darmstadt Seite 4 von 8 Datum:

5 steuerlichen Gründen erst im Januar Allerdings hatten beide eine kleine Abschlagszahlung von Euro im September 2006 vereinbart. Das Finanzamt sah hierin eine Verletzung des Prinzips der Zusammenballung und versteuerte die Hauptzahlung im Januar 2007 nicht nach dem 5-tel-Prinzip. Der BFH hat diese Regelung als falsch erkannt und entschieden, dass auch die Hauptzahlung steuerbegünstigt berechnet werden kann. Leitsatz des BFH: Eine die Anwendung von 34 EStG rechtfertigende Zusammenballung von Einkünften kommt auch dann in Betracht, wenn zu einer Hauptentschädigungsleistung eine in einem anderen Veranlagungszeitraum zufließende minimale Teilleistung hinzukommt. Fälligkeit einer Abfindungszahlung Urteil vom Az. IX R 1/09 In seinem Urteil hat der BFH entschieden, dass die Zahlung einer Abfindung aus steuerrechtlichen Gründen verschoben werden kann. In dem zu entscheidenden Fall wurde mittels Betriebsvereinbarung die Zahlung der Abfindung zum Ende des Arbeitsverhältnis (November) festgelegt. Aus steuerlichen Gründen wurde zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, dass die Zahlung erst im Januar des Folgejahres vorgenommen. Das Finanzamt war jedoch der Auffassung, das mit dem Sozialplan die Fälligkeit der Abfindungszahlung zwingend auf den Zeitpunkt des Ausscheidens festgelegt worden sei. Dieser Auffassung ist der BFH nicht gefolgt. Zwar gelten Betriebsvereinbarungen nach 77 Abs. 4 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes unmittelbar und zwingend. Jedoch gilt nach allgemeiner Meinung zwischen Betriebsvereinbarung und einzelvertraglicher Regelung grundsätzlich das Günstigkeitsprinzip. Maßstäbe für die Zusammenballung von Einkünften nach 34 EStG Urteil vom IX R 31/09 Leitsätze: 1. Eine Entschädigung führt zu außerordentlichen Einkünften nach 34 Abs. 2 EStG, wenn sie zusammengeballt zufließen, weil der Steuerpflichtige infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einschließlich der Entschädigung in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum insgesamt mehr erhält, als er bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, also bei normalem Ablauf der Dinge erhalten würde (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). 2. Was der Steuerpflichtige bei normalem Ablauf der Dinge erhalten würde, kann nur aufgrund einer hypothetischen und prognostischen Beurteilung ermittelt werden; dabei ist nicht auf die Verhältnisse des Vorjahres abzustellen, wenn die Einnahmesituation durch außergewöhnliche Ereignisse geprägt ist und sich daraus keine Vorhersagen für den (unterstellten) normalen Verlauf bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ableiten lassen Werden Entschädigungen bzw. Abfindungen gezahlt, können diese nach der Fünftel-Regelung gemäß 34 EStG versteuert werden, wenn eine "Zusammenballung" vorliegt. Dies bedeutet, dass die bereits erzielten Einkünfte des Jahres und die Abfindung größer sein müssen als die im Normalfall zu erwartenden Jahresbezüge. Die dazu erforderliche Beurteilung orientiert sich grundsätzlich an den Verhältnissen des Vorjahres, die dem Veranlagungszeitraum, in dem die Entschädigung zufließt, am nächsten liegen. In dem zu entscheidenden Fall war das Einkommen im Vorjahr aufgrund einer unverhältnismäßig hohen Provision nicht aussagefähig, so dass der BFH mehrere Jahre zur Beurteilung herangezogen hat. Aufbereitet von: Alexander Enderes - Darmstadt Seite 5 von 8 Datum:

6 2.4.2 Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten Schreiben vom Mit dem Schreiben vom hat das Bundesfinanzministerium die ab dem geltenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen bekannt gegeben. Mit Geltung ab dem wird der Höchstbetrag für umzugsbedingte Unterrichtskosten auf EUR sowie der Pauschbetrag für die sonstigen Umzugsauslagen auf (Verheiratete) bzw. 640 EUR (Ledige,) erhöht. Für jede Person (außer dem Ehegatten), die zusammen mit dem Arbeitnehmer in einem Haushalt lebt, erhöht sich der Pauschbetrag für die sonstigen Umzugsauslagen um 282 EUR. Dieser Zuschlag wird z.b. für die Kinder, Eltern und Geschwister des Arbeitnehmers berücksichtigt. weitere Info siehe BMF-Schreiben hier:... Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlich ungen zu Steuerarten/lohnsteuer/76a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf 3 Stand der Gesetzgebung Auflistung der wichtigsten laufenden Gesetzesinitiativen. Für Einzelheiten siehe: > Beratungsabläufe > erweiterte Suche > dort im letzten Absatz unter Sonstiges die GESTA-Ordnungsnummer eingeben. GESTA Text Eingebracht von B025 E009 Gesetzesinitiativen der Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes Stand Gesetzentwurf dem Bundestag zugeleitet Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates B017 C030 G011 I001 Stand : Zustimmung des Wirtschaftsausschuss mit kleinen Änderungen Gesetzesinitiativen des Bundesrates Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Stand : Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten Gesetz zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP) (BR -DRS 139/10) Stand : dem Bundestag zugeleitet - noch nicht beraten Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (BR -DRS 27/10) Stand : Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs (BR -DRS 884/09) Hamburg Saarland Baden- Württemberg Hessen Sachsen Nordrhein- Westfalen Stand : Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten Baden- Württemberg Bayern Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Thüringen Aufbereitet von: Alexander Enderes - Darmstadt Seite 6 von 8 Datum:

7 B017 G025 D032 Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Stand : Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten Gesetzesinitiativen der Opposition Gesetz zur strikten Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung Gesetz eingereicht Gesetz zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Bereich des Steuerrechts Beratung Bundestag B009 Gesetz zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Bundesbeamtengesetz und weiteren Gesetzen an die Ausschüsse überwiesen G014 Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils (C-555/07) - Erweiterung des Kündigungsschutzes bei unter 25-Jährigen an die Ausschüsse überwiesen C023 Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ( 622 Absatz 2 Satz 2 BGB ) - Diskriminierungsfreie Ausgestaltung der Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen an die Ausschüsse überwiesen Im Bundesgesetzblatt veröffentlicht M006 Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung M007 der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Finanzierungsgesetz - GKV-FinG) Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP auf BT-Drs 17/3040 M007 Stand: verkündet im Bundesgesetzblatt Teil I 2010 Nr S D024 Haushaltsbegleitgesetz 2011 Stand: verkündet im Bundesgesetzblatt Teil I 2010 Nr S D018 Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) Stand: verkündet im Bundesgesetzblatt Teil I 2010 Nr S G017 Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt - Beschäftigungschancengesetz (BR-DRS 225/10) Hamburg Fraktion die Linken Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen SPD Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen D005 D004 G016 Stand: verkündet im Bundesgesetzblatt Teil I 2010 Nr S Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BR -DRS 4/10) (BT -DRS 17/506) Stand: verkündet im Bundesgesetzblatt Teil I 2010 Nr S. 386 Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz - SozVersStabG Stand: verkündet im Bundesgesetzblatt Teil I 2010 Nr S. 410 Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (BR -DRS 152/10) Aufbereitet von: Alexander Enderes - Darmstadt Seite 7 von 8 Datum:

8 M003 Stand: verkündet im Bundesgesetzblatt Teil I 2010 Nr S Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften (BR -DRS 96/10) (BT -DRS 17/1297) Stand verkündet im Bundesgesetzblatt Teil I 2010 Nr S Aufbereitet von: Alexander Enderes - Darmstadt Seite 8 von 8 Datum:

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen) st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut

Mehr

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen

Mehr

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender, wie Sie bereits der Fachpresse, einigen Internetforen

Mehr

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1495 Landtag 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge

Mehr

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil Ost (nur Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge 0 1

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 24 Nr. 1 Buchst. a, 34 Abs. 2 Nr. 2. Urteil vom 13. August 2003 XI R 18/02

BUNDESFINANZHOF. EStG 24 Nr. 1 Buchst. a, 34 Abs. 2 Nr. 2. Urteil vom 13. August 2003 XI R 18/02 BUNDESFINANZHOF Veräußert der Alleingesellschafter-Geschäftsführer freiwillig alle Anteile an seiner GmbH, kann die Entschädigung für die Aufgabe der Geschäftsführertätigkeit gleichwohl von dritter Seite

Mehr

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen?

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 21 Abs. 2, 52 Abs. 21 Satz 2. Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 28/04

BUNDESFINANZHOF. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 21 Abs. 2, 52 Abs. 21 Satz 2. Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 28/04 BUNDESFINANZHOF Zinsen für ein Darlehen, mit dem während der Geltung der sog. großen Übergangsregelung sofort abziehbare Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) finanziert worden sind, sind auch nach dem

Mehr

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9.

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. September 2014) 19. September 2014 Die nachfolgenden Anmerkungen sollen verdeutlichen,

Mehr

EStG 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, Satz 2, 63 Abs. 1 Satz 2. Urteil vom 23. Februar 2006 III R 8/05, III R 46/05

EStG 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, Satz 2, 63 Abs. 1 Satz 2. Urteil vom 23. Februar 2006 III R 8/05, III R 46/05 BUNDESFINANZHOF Ein Kind, das sich aus einer Erwerbstätigkeit heraus um einen Studienplatz bewirbt, kann ab dem Monat der Bewerbung nach 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG beim Kindergeldberechtigten

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

VI. Steuererhebung -> 2. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)

VI. Steuererhebung -> 2. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) 39b EStG Einkommensteuergesetz (EStG) Bundesrecht VI. Steuererhebung -> 2. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) Titel: Einkommensteuergesetz (EStG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: EStG Gliederungs-Nr.:

Mehr

ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST.

ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST. Verfall Urlaub: Übertragung & ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST. In diesem kurz & knapp wird die Übertragung des gesetzlichen Erholungsurlaubes

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten

Mehr

Nachtrag zum Arbeitsvertrag

Nachtrag zum Arbeitsvertrag Nachtrag zum Arbeitsvertrag zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Original für die Personalakte zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Kopie für den Versicherer

Mehr

Nachberechnung Bezüge

Nachberechnung Bezüge Nachberechnung Bezüge Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1681 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Korrektur aufgrund zu viel oder zu wenig gezahlter Bezüge 2.2. Nachzahlung von Bezügen

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im Scheidungsjahr

Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im Scheidungsjahr Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im sjahr 53 Nach 114 FamFG müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen durch einen Rechtsanwalt vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht vertreten

Mehr

Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen?

Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen? MUSTERFALL Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen? von Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg, Rösrath, www.instrumenta.de Steuerlich kann es vorteilhaft sein, die Beiträge zur Kranken- und zur

Mehr

Als Werbungskosten sind Umzugskosten jedoch nur abziehbar, wenn sie auch tatsächlich betrieblich oder beruflich veranlasst sind.

Als Werbungskosten sind Umzugskosten jedoch nur abziehbar, wenn sie auch tatsächlich betrieblich oder beruflich veranlasst sind. Umzugskosten - Steuerrecht Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 1.1 Steuerrechtliche Einordnung von Umzugskosten 1.2 Höhe und Umfang der Abziehbarkeit der Werbungskosten 2. Arbeitgeberseitige Umzugskostenerstattung

Mehr

- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011

- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil Ost (ohne Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge 0 1

Mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01. 1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege

Mehr

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Arbeitsverhältnis Das Arbeitsrecht ist traditionell das Schutzrecht der Arbeitnehmer! Es befasst sich mit der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,

Mehr

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen

Mehr

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial.

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial. 113 Zusatztipps Über das unmittelbare Ausfüllen der Formulare hinaus gibt es eine Reihe Tipps und Informationen, die für Sie wichtig sein können. Dabei geht es beispielsweise um die Besteuerung der betrieblichen

Mehr

Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung

Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung 1 Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung Für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z. B. Weihnachtsgeld) gilt eine besondere Regelung für die Beitragsberechnung, wenn im Monat

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

Die Steuerliche Behandlung von Abfindungen

Die Steuerliche Behandlung von Abfindungen Die Steuerliche Behandlung von Abfindungen 1. Definition Im allgemeinen versteht man unter einer Abfindung eine Entschädigung, die vom entlassenden Arbeitgeber wegen einer von ihm veranlassten Beendigung

Mehr

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften

Mehr

Bürgerentlastungsgesetz

Bürgerentlastungsgesetz Bürgerentlastungsgesetz Durch die Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können die Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung seit 2010 steuerlich stärker berücksichtigt werden. 1. Allgemeines zum Bürgerentlastungsgesetz

Mehr

Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung

Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung Ein Arbeitnehmer (Beamter), der von seinem Arbeitgeber für drei Jahre an eine andere als seine bisherige Tätigkeitsstätte abgeordnet

Mehr

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)

Mehr

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten. Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge Inhalt 1. Was wird gefördert? 2. Wie viel Prozent bringt das? 3. In welchem Alter ist das sinnvoll? 4. Wie viel muss man sparen? 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? 6. Wie groß sollten die Verträge

Mehr

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Telefonvortrag am 3. März 2009 für das Portal Mittelstand-und-Familie Lothar Winkel, Steuerberater, Berlin www.mittelstand-und-familie.de

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Teilzeitbeschäftigte 209

Teilzeitbeschäftigte 209 Teilzeitbeschäftigte 209 Teilzeitbeschäftigte Erläuterungen zur Teilzeitarbeit Der Gesetzgeber verfolgt seit Ende 2000, in Kraft getreten zum 01.01.2001, mit dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete

Mehr

Wird die Abfindung ganz oder teilweise in die eigene betriebliche Altersversorgung investiert, kann die Steuerbelastung sinken.

Wird die Abfindung ganz oder teilweise in die eigene betriebliche Altersversorgung investiert, kann die Steuerbelastung sinken. Personen, die aus einem Unternehmen ausscheiden und mit einer Abfindungszahlung verabschiedet werden, stellen schnell fest, dass die steuerliche Belastung enorm ist. Da sämtliche Freibeträge abgeschafft

Mehr

Änderungsinformationen zur Lohnbuchhaltung. TOPIX:8 Version 8.8.1, Stand 03/2013. TOPIX Informationssysteme AG

Änderungsinformationen zur Lohnbuchhaltung. TOPIX:8 Version 8.8.1, Stand 03/2013. TOPIX Informationssysteme AG Änderungsinformationen zur Lohnbuchhaltung TOPIX:8 Version 8.8.1, Stand 03/2013 TOPIX Informationssysteme AG Inhalt 1 Neuberechnung der Lohnsteuer... 3 1.1 Neuberechnung durchführen... 3 1.2 Zahlungsvorgang

Mehr

Butter bei die Fische. Studium und Selbständigkeit. 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center

Butter bei die Fische. Studium und Selbständigkeit. 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center Butter bei die Fische Studium und Selbständigkeit 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center Grundsätzlich Während der Vorlesungszeit: nicht mehr als 20 Wochenstunden bzw. 26 Wochen im

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Kranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge

Kranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken peb damit sich erstklassiger Versicherungsschutz und finanzieller Spielraum im Alter nicht ausschließen. Die

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung

Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung Zuschuss zur privaten Krankenversicherung Für die Berechnung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung werden der allgemeine Beitragssatz und das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung

Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung Deutscher Bundestag Drucksache 17/13079 17. Wahlperiode 16. 04. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden

Mehr

Versorgungsbezugsempfänger

Versorgungsbezugsempfänger Versorgungsbezugsempfänger Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 154 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 2 2 2 5 Seite 2 1. Ziel Das Info beschreibt, wie Sie Versorgungsbezugsempfänger

Mehr

Beispiel überschießendes Kindergeld:

Beispiel überschießendes Kindergeld: Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.

Mehr

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von Sebastian Tenbergen Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik Seite 1 Inhalt Vorbemerkung...

Mehr

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren.

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren. 1.PersönlicheDaten Tragen Sie hier Ihre persönlichen Daten, wie z.b. den Namen, die Versicherungsnummer, Ihre Adresse, den FamilienstandunddieKontonummerein. 2.Bezugs,PensionsauszahlendeStellen TragenSiehierdieAnzahlderArbeitgeberein,beidenenSieimbetreffendenKalenderjahrbeschäftigtwaren.

Mehr

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim

Mehr

Kranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge

Kranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken peb damit sich erstklassiger Versicherungsschutz und finanzieller Spielraum im Alter nicht ausschließen. Die

Mehr

Presse-Information. / Industrie-Pensions-Verein e.v.

Presse-Information. / Industrie-Pensions-Verein e.v. Pressemitteilung Nr. 3 vom August 2010 Auswirkung des Bürgerentlastungsgesetzes auf Betriebsrentner - Warum Arbeitgeber ihre Betriebsrentner aufklären sollten - In der Beratung des Industrie-Pensions-Vereins

Mehr

Anke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte

Anke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte Anke Schröder Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Die neue Rentenbesteuerung A. Einführung Bisherige Besteuerung von Alterseinkünften... 6 B. Neuregelungen

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

Swiss Life Vorsorge-Know-how

Swiss Life Vorsorge-Know-how Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und

Mehr

Informationen zum Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Informationen zum Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld Informationen zum Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld In der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten von ihrer Krankenkasse während der Mutterschutzfrist ein Mutterschaftsgeld.

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf

Mehr

Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen

Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 128 und 129 der Bundesverfassung 1 nach

Mehr

Reisekosten-Reform (Teil 1)

Reisekosten-Reform (Teil 1) Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014)

Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014) Deutscher Bundestag Drucksache 18/187 18. Wahlperiode 16.12.2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

13b UStG. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Schwerpunkt: Bauträger und Bauleistungen Klare Regeln ade?

13b UStG. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Schwerpunkt: Bauträger und Bauleistungen Klare Regeln ade? 13b UStG Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers Schwerpunkt: Bauträger und Bauleistungen Klare Regeln ade? Bärbel Ettig Bilanzbuchhalterin 1 Mehrere BMF-Schreiben: Erweiterung 13b UStG auf Bauträger

Mehr

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem

Mehr

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

OFD Frankfurt am Main 22. ESt-Kartei Karte 13. Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 II/1600

OFD Frankfurt am Main 22. ESt-Kartei Karte 13. Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 II/1600 OFD Frankfurt am Main 22 ESt-Kartei Karte 13 Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 Verteiler FÄ: II/1600 Besteuerung von Rentennachzahlungen Die Besteuerung von Rentennachzahlungen richtet sich nach

Mehr

87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen

87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen 87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen EStG 10 Sachverhalt Der verheiratete Steuerberater A erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i. H. von 120.000 Euro.

Mehr

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.

Mehr

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

TECHNISCHE INFORMATION LESSOR LOHN/GEHALT BEITRAGSNACHWEIS-AUSGLEICH BUCH.-BLATT MICROSOFT DYNAMICS NAV

TECHNISCHE INFORMATION LESSOR LOHN/GEHALT BEITRAGSNACHWEIS-AUSGLEICH BUCH.-BLATT MICROSOFT DYNAMICS NAV MICROSOFT DYNAMICS NAV Inhaltsverzeichnis TECHNISCHE INFORMATION: Einleitung... 3 LESSOR LOHN/GEHALT Beschreibung... 3 Prüfung der Ausgleichszeilen... 9 Zurücksetzen der Ausgleichsroutine... 12 Vorgehensweise

Mehr

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Sozialversicherungskennzahlen 2010

Sozialversicherungskennzahlen 2010 Sozialversicherungskennzahlen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten- und Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

Eine wichtige Entscheidung KVSA Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt Laut Tarifvertrag beteiligen sich die Beschäftigten an der Finanzierung Ihrer Betriebsrente. Diese Beteiligung nennt sich Arbeitnehmeranteil

Mehr

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief

Mehr