DNS:NET INTERNET SERVICE GMBH
|
|
- Margarete Dresdner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 DNS:NET Internet Service GmbH Ostseestraße 111 l 0409 Berlin Es schreibt Ihnen: Bundesnetzagentur Alexander Lucke z. Hd. der Beschlusskammer 3 Geschäftsführer (CEO) Tulpenfeld 4 Telefon Telefax Bonn alexander.lucke@dns-net.de - geschwärzte Fassung I enthält keine Geschäftsgeheimnisse Berlin, Stallun1nahma zu.,entwurf einer RaluliarunlsvarfüiUnl im Bareich Anrufzustelluni in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten", Aktenzeichen BK3-12/011 bis 067 Hier: Stallun1snahma dar DNS:NET Internat Service GmbH Sehr geehrte Damen und Herren, die Bundesnetzagentur hat im Amtsblatt Nr. 8 vom als Mitteilung Nr. 264/2012 den "Entwurf einer Regulierungsverfügung im Bereich "Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten", Aktenzeichen BK3-12/0ll bis 067, veröffentlicht und um Stellungnahme gebeten. DieDNS:NET Internet Service GmbH möchte als doppelt betroffenes Unternehmen, das einerseits als Teilnehmernetzbetreiber unmittelbar reguliert wird und anderseits sich mit anderen Teilnehmernetzbetreibern direkt oder indirekt zusammenschaltet, von dieser Möglichkeit im Folgenden Gebrauch machen, sich aber auf einige, wesentliche Punkte beschränken: Die Auferlegung einer Zugangsverpflichtung ist richtig. Die Auferlegung einer Ex-post-Entgeltkontrolle ist für den gesamten Genehmigungszeitraum ausreichend. DNS:NET Tel. (0 30) S1tz Bernau bei Berlin Commerzbank AG Internet Service GmbH Fax (0 30) HRB FF AG FrankfurtJO. BLZ Konto Ostseestraße 111 mfo@dns-net.de Geschäftsführer.Aiexander Lucke Sparkasse Barnim Berlin http llwww.dns-net.de Steuernummer 37 I 189 I BLZ Konto
2 Sofern eine Ex-ante-Entgeltkontrolle auferlegt wird, sind die Kosten für die Anrufzustellung in den alternativen Teilnehmernetzen individuell (asymmetrisch} und nicht symmetrisch an den Kosten der Telekom Deutschland im Wege einer Vergleichsmarktbetrachtung auszurichten. Eine individuelle Ex-ante-Entgeltkontrolle wäre durch eine Clusterung möglich und praktikabel, bei dem je nach Verkehrsgrößen und genutzter Infrastruktur (klassische versus "hochleistungsfähige" bzw "neue und verbesserte Infrastruktur", vgl. 2 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 3 Nr. 4TKG und 32 Abs. 3 Nr. 3 TKG} unterschiedliche Entgelte für die verschiedenen Cluster von der BNetzA in einem Kostenmodell in Abhängigkeit von den Investitionen des individuellen Unternehmens festgelegt würden. Die Abweichung von der EU-Terminierungsempfehlung durch Kel statt LRIC ist richtig. Kurz: Sog. "Symmetrische" Entgelte über alle Marktteilnehmer und alle Technologien hinweg behandeln Ungleiches gleich und verletzen damit einen elementaren Grundsatz des Rechtssystems. Durch "symmetrische" Entgelte würden die Bestrebungen, neue NGA-Hochleistungsnetze im TKG zu fördern, "spezifische lnvestitionsrisiken" zu berücksichtigen ( 30 Abs. 3 TKG} ad absurdum getrieben, weil klassische Netze ebenso wie NGA Netze behandelt würden. Ebenso sind die unterschiedlichen und individuellen Skaleneffekte ehemaliger Monopolisten und kleinerer Netzbetreiber angemessen zu würdigen. Eine pragmatische und zutreffende Alternative wäre eine an den Kel orientierte Clusterung der Entgelte. I. Beitrag der DNS:NET Internet Service GmbH am Ausbau der neuen Netze (NGA} Die DNS:NET Internet Service GmbH ist ein Telekommunikationsunternehmen, das eigene Glasfasernetze sowie zwei eigene Rechenzentren in Berlin betreibt. Mit den Glasfasernetzen auf einer Länge von mehr als-in der Berliner Innenstadt werden Gebäude angeschlossen und mb- bzw. mh-konzepte für Privat- und Geschäftskunden umgesetzt. Zu den Diensten der DNS:NET gehören hier die Internet- und Telefonversorgung. Darüber hinaus befasst sich das Unternehmen seit 2010 intensiv mit dem Ausbau sogenannter weißer Flecken in Brandenburg. Hierzu hat die DNS:NET in den vergangenen Monaten mehr als..dslams an Outdoor-Standorten errichtet. Aktuell werden weitere..standorte fertig gestellt, weitere..standorte sind in Planung. DNS:NET errichtet zum Großteil FTTC-Netze, verlegt also Glasfaserleitungen (ggf. unter Nutzung vorhandener Trassen) bis zum Kabelverzweiger der Telekom, neben dem ein eigenes Multifunktionsgehäuse errichtet wird. Ein solcher FTTC-Ausbau ist sehr kostenintensiv, garantiert den Endkunden jedoch Bandbreiten von 50 MBit/sund mehr. Als wichtigstes Vorleistungsproduktwird hier die TAL am KVZ genutzt. DNS:NET Tel. (0 30) Sitz: Bernau be1 Berlin Commerzbank AG Internet Service GmbH Fax (0 30) HRB FF AG FrankfurUO. BLZ Konto Ostseestraße 111 info@dns-net.de Geschäftsführer: Alexander Lucke Sparkasse Barnim Berlin Steuernummer 37 I 189 I BLZ Konto
3 ln einigen Projekten hat DNS:NET darüber hinaus mb- und FTIH-Konzepte umgesetzt, also Glasfasern bis in die Häuser bzw. bis in die Wohnungen verlegt. Auch sämtliche me-netze werden so geplant, dass das me-netz in einem zweiten Schritt in ein mh-netz "umgebaut" werden kann. Bis zum Ende des Jahres 2012 wird ein Gebiet von mehr als-haushalten erschlossen sein. Das Unternehmen ist dann in mehr als..orten präsent. Hierbei handelt es sich oft um kleine Orte, teils auch Dörfer im ländlichen Raum. Das Unternehmen investiert jährlich in den Breitbandausbau weißer Flecken. II. Zum Entwurf der Regulierungsverfügungen 1. Zutreffende Auferlegung einer Zugangsverpflichtung, 21 TKG Die Auferlegung einer Zugangsverpflichtung gem. 21 TKG ist richtig und entspricht im Übrigen den Vorgaben der EU-Kommission aus dem Notifizierungsschreiben zum Vorverfahren. Nur durch eine Zugangsverpflichtung können mögliche Streitigkeiten technischer oder wirtschaftlicher Art in einem geordneten Verfahren zwischen den beteiligten Unternehmen geklärt werden. Diese Ansicht wird durch die Neuregelung in 18 TKG bestätigt, wonach Zugangsverfahren nun unabhängig von den Marktfestlegungen zur Sicherung der sog. Any-to-any-Kommunikation eröffnet sind. Bei Feststellung von SMP sollte dann auch das speziellere Verfahren nach 21 TKG auferlegt werden. 2. Fehlende Berücksichtigung der individuellen Förderung von NGA-Netzausbaus gern. 2 TKG und Risikozuschlägen für NGA-Ausbaus gern. 32 Abs. 3 Nr. 3 TKG Der Entwurf ist betreffend den Festlegungen zur Entgeltregulierung in mehrfacher Hinsicht abzuändern. Bereits die Grundannahmen sind falsch. Die Festlegung von "symmetrischen" Entgelten fördert Ungleichheiten, statt diese zu beseitigen, und konterkariert die gesetzlichen Bestrebungen, neue Höchstleistungsnetze (NGA) zu bauen, vgl. 2 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 3 Nr. 4 TKG und angemessene Risikoaufschläge bei der Kapitalverzinsung zu genehmigen, vgl. 32 Abs. 3 Nr. 3 TKG, und Investitionsrisiken zu berücksichtigen ( 30 Abs. 3 TKG). Die nächste Entgeltgenehmigung bietet die Gelegenheit, falsche Weichenstellungen in der Vergangenheit nun in die richtige Bahn zu lenken. Wie auch das VG Köln und in mehrfacher Entscheidungspraxis festgestellt hat, sind die Kel gemäß 31 TKG individuell festzulegen, vgl. bspw. VG Köln, Az.: 1 L 793/11. Auch der vorliegende Entwurf hebt darauf ab, dass nach dem TKG eine individuelle Betrachtung vorzunehmen ist. Es besteht daher kein Grund mehr, der DNS:NET Tel. (0 30) Sitz: Bernau bei Berlin Commerzbank AG Internet Service GmbH Fax (0 30) HRB FF AG Frankfurt/0. BLZ Konto Ostseestraße 111 info@dns-net.de Geschäftsführer: Alexander Lucke Sparkasse Barnim Berlin Steuernummer 37 I 189/20575 BLZ Konto
4 Telekom überhöhte Entgelte zu genehmigen, um die alternativen Teilnehmernetzbetreiber vor zu niedrigen Terminierungsentgelten zu schützen, weil diese die durch Reziprozitätsvereinbarungen unmittelbar dem Schicksal der Telekom folgen (so aber Entgeltbeschluss der BNetzA gegenüber Telekom, Az.: BK 3c-ll/008, S. 37 des Umdrucks: "Um die Wettbewerbschancen etablierter alternativer Teilnehmernetzbetreiber nicht zu beeinträchtigen, sind die Wiederbeschaffungskosten" der Telekom zu bestimmen und die historischen Abschreibungen nicht zu berücksichtigen). Hohe Entgelte gegenüber Telekom zu bestimmen, um die alternativen Teilnehmernetzbetreiber mittelbar zu schützen, lief schon bei dem sog. "Anschlusskostenbeitrag" fehl (vgl. EuGH, Urteil vom , Rs-C-152/07 bis C-154/07). Vorzuziehen ist daher eine Entgeltgeltgenehmigung, die unmittelbar die unterschiedlichen Kosten der jeweiligen Unternehmen unter Berücksichtigung ihrer individuellen Skaleneffekte und die unterschiedlichen Investitionen für die Terminierung berücksichtigt. Diese Sichtweise entspricht auch den gesetzlichen Vorgaben der 31 ff. TKG und insbesondere der des 34 TKG, bei dem es auf die Kostensituation des jeweiligen regulierten Unternehmens ankommt ("... hat das beantragende Unternehmen die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen vorzulegen, insbesondere 1. aktuelle Kostenunterlagen... "). Denn bei Terminierungsentgelten liegt es in der Hand des individuellen terminierenden Unternehmens, ob es neu investiert in NGA- und NGN-Netze und Infrastrukturen, insbesondere in Glasfaserausbau, und dadurch höhere Entgelte bekommt oder ob die alte Technik weitergenutzt wird und daher niedrigere Entgelte genehmigt werden. Diese Kosten sind von dem jeweiligen Unternehmen durch seine individuellen Kostenunterlagen (vgl. 34 TKG) nachzuweisen. Auch bei der politisch gewollten Wohnraummodernisierung dürfen nicht alle Wohnraummieten im Durchschnitt einfach erhöht werden, sondern nur die Modernisierungsmaßnahmen werden gefördert (vgl. aktuelles Mietrechtsänderungsgesetz in den 555a bis 555f BGB-E). Mit dem symmetrischen Ansatz würde aber genau das erfolgen: es würde eine gesetzliche Mietanhebung festgelegt, in der Hoffnung, dass dadurch eine Renovierung veranlasst würde. Solche Annahmen sind in einer wirtschaftlich ausgerichteten Weit aber unrealistisch, bei der es Anreize für solche Investitionen bedarf. Der Gesetzgeber hat diese individuelle Betrachtung mit der Ermöglichung eines Risikozuschlags für investierende Unternehmen gesehen, vgl. 32 Abs. 3 Nr. 3 TKG. Da die Ex-ante-Entgeltregulierung anhand individueller Kostenunterlagen jedoch äußerst aufwendig ist und insbesondere für kleinere Unternehmen eine unangemessene Härte bedeuten würde, wäre daher für ein pragmatisches Vorgehen eine Clusterung vorzunehmen. BNetzA müsste ein Kostenmodell aufsetzen, dass die unterschiedliche Investitionen in neue Netze (Netze der nächsten Generation, vgl. 32 Abs. 3 Nr. 3 TKG) berücksichtigt sowie die jeweilige Größe der Unternehmen, um deren Skaleneffekte zu bestimmen. DNS:NET Tel. (0 30) Sitz: Bemau bei Berlin Commerzbank AG Internet Service GmbH Fax (0 30) HRB FF AG Frankfurt/0 BLZ Konto Ostseestraße 111 mfo@dns-net.de Geschäftsführer: Alexander Lucke Sparkasse Barnim Berlin Steuernummer 37 I 189 I BLZ Konto
5 Das am vorgestellte sog. WIK-Modell der BNetzA kommt dem leider nicht nach. Die Prämissen des WIK Modells beruhen auf einem einzigen bundesweiten Netz. Das modellierte Netz soll sich nach den Aussagen des WIK an dem "realen Netz ausrichten". Es ist voll vermascht, hierarchisch aufgebaut, und enthält auf oberster Ebene 7 Knoten, darunter 73, darunter 7300 sog. "MPoPs" auf unterster Ebene. Die Ebenen sind jeweils mit dem Faktor 1:10 gebildet. Die "MPoPs" (Metropolitan Point of Presence) entsprechen in etwa den heutigen HVt. Unterhalb der MPoP gibt es laut Auftrag der BNetzA vom WIK keine Kostenmodellierung, wie wir dem Termin am entnehmen mussten. Das heißt, mit dem WIK-Modell ist eine Berücksichtigung von unterschiedlichen Kosten entsprechend des individuellen NGA-Ausbaus und daher eines angemessenen Risikozuschlags für den Infrastrukturausbau unmöglich. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass sich der "demarcation point", also die Grenze zwischen Anschlussliniennetz und überregionalem Verkehr in den NGN/NGA-Netzen verschiebt. Je nach Netzinfrastruktur besteht also eine erheblich unterschiedliche und individuell zu betrachtende Kostensituation. Wenn sich der "demarcation point" zum Kunden verschiebt, werden damit die verkehrsabhängigen Kosten größer. Ein Wesensmerkmal der NGAINGN-Netze ist es gerade, dass sich dieser "demarcation point" zum Kunden hin verschiebt. Damit ist klar, dass dieser NGN/NGA-Ausbau im WIK-Modell per definitionem nicht abgebildet werden kann. Die hier vorgeschlagene Vorgehansweise ist auch mit den Vorgaben der EU-Terminierungsempfehlung 2009/396/EG konform. Mit dem dort vorgeschlagenen Abbau von Asymmetrien sind die unterschiedlichen Entgelte zwischen dem Fest- und den Mobilfunknetzen gemeint. Der Unterschied zwischen den Mobilfunk- und dem Festnetz beträgt in Deutschland immer noch fast das 10-fache. ln anderen Ländern, bspw. Österreich, beträgt der Faktor nicht einmal mehr 2. Dem Infrastrukturausbau wurde in Österreich dadurch Rechnung getragen, dass zwar die Mobilfunkterminierungsentgelte abgesenkt wurden, die Terminierungsentgelte im Festnetz dagegen angehoben wurden. Daher entspricht eine Regulierung nach Kelim Festnetz weit mehr den Vorgaben der EU-Terminierungsempfehlung. LRIC könnte allenfalls für die Regulierung der Mobilfunknetze angewendet werden, um so die Asymmetrien zwischen Mobilfunk und Festnetz abzubauen. Eine solche Vorgehensweise würde mit der vorgeschlagenen Clusterung ebenfalls beschritten werden. 3. Grundsätzliche Bedenken an vorausgehender Marktanalyse und fehlendem Migrationspfad Die Gestaltung der Marktanalyse für die Märkte 2 und 3 ist für die nächste Regulierungsperiode von größter Bedeutung, weil die Migration in das NGN und ein sich daraus ergebender Parallelbetrieb größte Herausforderungen für den DNS:NET Tel. (0 30) Sitz: Bernau bei Berlin Commerzbank AG Internet Service GmbH Fax (0 30) HRB FF AG FrankfurUO. BLZ Konto Ostseestraße 111 info@dns-net.de Geschäftsführer: Alexander Lucke Sparkasse Barnim Berlin Steuernummer 37/189/20575 BLZ Konto
6 Markt mit sich bringen. Wichtig ist, dass auch der Parallelbetrieb von PSTN- und NGN-Zusammenschaltung keine Möglichkeiten eröffnet, die Regulierung zu umgehen. Gleichzeitig ist für alle Marktteilnehmer wichtig, dass die Migration transparent und für alle Parteien gleich vorhersehbar verläuft. Sie darf nicht allein der freien Willkür und dem Markterfolg der Telekom überlassen werden. Daher sind ausgewogene Zeitvorgaben und Migrationsszenarien durch die BNetzA erforderlich. Dem kommt der Entwurf in Teilen nur ungenügend nach. So werden zwar zu Recht IC-Leistungen in die Regulierung aufgenommen, wie die erforderlichen NGN-Verbindungsleistungen, jedoch gleichzeitig eine Art Strafzahlung durch die Telekom in Form des Wandlungsentgelts durch die Aufnahme in die Marktanalyse bereits im Rahmen der Marktanalyse quasi mittelbar genehmigt. Auch die vorliegenden Regulierungsverfügungen müssen ebenso wie die Regulierungsverfügung gegenüber der Telekom und die Marktanalysen in ein regulatorisches Migrationszenario eingebetet werden, weil andernfalls große Wettbewerbsverzerrungen unvermeidlich werden und die Migration und die Preise für die IC-Leistungen willkürlich würden. Die vorliegenden Regulierungsverfügungen müssen daher ergebnisoffen festgelegt werden, damit Änderungen der Festlegungen der Marktanalyse hier noch ausreichend umgesetzt werden können. Wir hoffen auf die Berücksichtigung der von uns genannten Punkte, denn der NGAINGN-Ausbau ist ein branchenübergreifendes Anliegen. Nur durch eine berechenbare und individuell gerechte Regulierung lassen sich Investitionen in den NGAINGN-Ausbau rechtfertigen. Sollten sie Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen DNS:NET Internet Service GmbH Alexander Lucke Geschäftsführer DNS:NET TeL (0 30) Sitz: Bernau bei Berlin Commerzbank AG Internet Service GmbH Fax (0 30) HRB FF AG Frankfurt/0. BLZ Konto Ostseestraße 111 Geschäftsführer: Alexander Lucke Sparkasse Barnim Ber1in dns-net.de Steuernummer 37 I 189 I BLZ Konto
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrMit Sicherheit mehr Lebensqualität
Mit Sicherheit mehr Lebensqualität Service mit Sicherheit Suchen Sie eine haushaltsnahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen mobilen Mittagstisch, einen Einkaufsdienst, einen Fahrdienst? Oder möchten
MehrSonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen
Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de
MehrDeutschland-Check Nr. 35
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668
MehrErgänzende Stellungnahme zu dem Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
www.wpk.de/stellungnahmen/ 12. Oktober 2010 Ergänzende Stellungnahme zu dem Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen Nach dem Schreiben vom 7. September
Mehr30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe
30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des
MehrA. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse )
Die Versendung von Eintragungsnachrichten und sonstigen Nachrichten des Gerichts über EGVP an den Notar ist nicht möglich. Was kann der Notar tun, um den Empfang in seinem Postfach zu ermöglichen? In zahlreichen
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
Mehrlernen Sie uns kennen...
KARRIERE lernen Sie uns kennen... Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Steuerberatungskanzlei. Nachfolgend möchten wir Ihnen Gelegenheit bieten, uns und unsere Denkweise näher kennenzulernen. Im Grunde
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrGrußwort Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Produktpiraterie
Gesperrt bis zum Beginn - Es gilt das gesprochene Wort! Grußwort Bundesministerium für Arbeit und Soziales Produktpiraterie Gesprächskreis Verbraucherpolitik Friedrich-Ebert-Stiftung 25. Oktober 2007,
MehrPressespiegel 30. November 2009 Inhalt:
Pressespiegel 30. November 2009 Inhalt: 1. Recherche nach BUGLAS...2 http://www.onlinekosten.de vom 27.11.09, BUGLAS: Forderungskatalog für Glasfaserausbau...2 Kölner Stadt-Anzeiger (Kölner Stadt-Anzeiger
MehrNicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003
Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.
MehrDIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG.
DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. Falls Sie Fren zur weiteren Vorgehensweise haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Wertpapiermakler, Bankberater, Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrSEPA-Umstellungshilfe für die VR-NetWorld-Software zur Nutzung von SEPA-Lastschriften
SEPA-Umstellungshilfe für die VR-NetWorld-Software zur Nutzung von SEPA-Lastschriften Inhaltsverzeichnis: 1. SEPA-Umstellungshilfe Seite 2-4 2. Ändern einer bestehenden Lastschrift Seite 5 3. Anlegen einer
MehrHerrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe
MehrVerband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU
Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist
MehrLEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE
STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,
MehrFragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule
Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder, die bbs1celle betreiben nun bereits seit einigen Jahren ein
MehrEin Vorwort, das Sie lesen müssen!
Ein Vorwort, das Sie lesen müssen! Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer am Selbststudium, herzlichen Glückwunsch, Sie haben sich für ein ausgezeichnetes Stenografiesystem entschieden. Sie
MehrLichtbrechung an Linsen
Sammellinsen Lichtbrechung an Linsen Fällt ein paralleles Lichtbündel auf eine Sammellinse, so werden die Lichtstrahlen so gebrochen, dass sie durch einen Brennpunkt der Linse verlaufen. Der Abstand zwischen
MehrOutlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang
sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
Mehr1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher
Robert Rademacher Präsident Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe - Zentralverband - 1. Fabrikatshändlerkongress Schlussworte Robert Rademacher 24. Oktober 2008 Frankfurt Es gilt das gesprochene Wort Meine sehr
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrL10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016
L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 Referentin: Dr. Kelly Neudorfer Universität Hohenheim Was wir jetzt besprechen werden ist eine Frage, mit denen viele
MehrInformationsblatt Induktionsbeweis
Sommer 015 Informationsblatt Induktionsbeweis 31. März 015 Motivation Die vollständige Induktion ist ein wichtiges Beweisverfahren in der Informatik. Sie wird häufig dazu gebraucht, um mathematische Formeln
MehrTeilzeitarbeit. Nr. 154/04
Teilzeitarbeit Nr. 154/04 Ansprechpartner: Frank Wildner Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.: 0911/13 35-428 Fax: 0911/13 35-463 E-Mail:
MehrGPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
MehrInformationen als Leistung
PUSH-NOTIFICATIONS 2 Informationen als Leistung Immer mehr Anbieter von Apps möchten mehr als nur eine schöne Oberfläche, sondern den Usern auch wirklichen Nutzen bieten. Der Nutzen besteht darin, aktuelle
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrAnleitung Nutzung VOR SORGE-Check. http://vorsorgecheck.wasseraktiv.at/ S.g. Damen und Herren,
Anleitung Nutzung VOR SORGE-Check http://vorsorgecheck.wasseraktiv.at/ S.g. Damen und Herren, Im Auftrag von Lebensministerium, der Landesregierung, ÖWAV und ÖVGW sowie dem Städte- und Gemeindebund dürfen
MehrBefristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2
Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung
MehrAnleitung über den Umgang mit Schildern
Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder
MehrInformationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen
Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas Das Bildungspaket Mitmachen möglich machen So informieren Sie Eltern, Kinder und Jugendliche Helfen Sie mit, dass bedürftige Kinder die Leistungen auch
Mehr«Anlegernr» MS "Patmos" GmbH & Co. KG i.l. Ordentliche Gesellschafterversammlung 2012 im schriftlichen Verfahren
«Anlegernr» «Anschriftszeile_1» «Anschriftszeile_2» «Anschriftszeile_3» «Anschriftszeile_4» «Anschriftszeile_5» «Anschriftszeile_6» «Anschriftszeile_7» Hamburg, 13. April 2012 MS "Patmos" GmbH & Co. KG
MehrStaatssekretär Dr. Günther Horzetzky
#upj15 #upj15 Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie,
MehrWichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor
Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung
MehrPrimzahlen und RSA-Verschlüsselung
Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Michael Fütterer und Jonathan Zachhuber 1 Einiges zu Primzahlen Ein paar Definitionen: Wir bezeichnen mit Z die Menge der positiven und negativen ganzen Zahlen, also
MehrDokumentation zur Versendung der Statistik Daten
Dokumentation zur Versendung der Statistik Daten Achtung: gem. 57a KFG 1967 (i.d.f. der 28. Novelle) ist es seit dem 01. August 2007 verpflichtend, die Statistikdaten zur statistischen Auswertung Quartalsmäßig
MehrCharakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.
Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrAllensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern
August 2007 Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern Allensbach befragte im Juni 2007 eine repräsentative Stichprobe von 1000 Müttern und Vätern, deren (jüngstes) Kind ab dem 1.1.2007 geboren
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrHandbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)
Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...
MehrBerlin, 16. August 2006 Seite 1 von 5 20060816-Stellungnahme-DE-2006-0457
STELLUNGNAHME GEGENÜBER DER EU-KOMMISSION ZUR NOTIFIZIERUNG EINER REGULIERUNGSVERFÜGUNG DER BUNDESNETZAGENTUR ZUM IP-BITSTROM-ZUGANG; REGISTRIERTE NOTIFIZIERUNG DE/2006/0457 Der Verband der deutschen Internetwirtschaft
MehrSäuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?
Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Begleitinformationen: Handout für das Verkaufspersonal im Handel Bei Rückfragen sprechen Sie uns bitte gerne an: DIÄTVERBAND e. V.
MehrTeilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.
Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Problemdarstellung: In letzter Zeit erhalte ich auffallend häufig Beratungsanfragen von Teilzeitbeschäftigten,
Mehrsondern alle Werte gleich behandelt. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass Ergebnisse, je länger sie in der Vergangenheit
sondern alle Werte gleich behandelt. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass Ergebnisse, je länger sie in der Vergangenheit liegen, an Bedeutung verlieren. Die Mannschaften haben sich verändert. Spieler
Mehr1. Einführung 2. 2. Erstellung einer Teillieferung 2. 3. Erstellung einer Teilrechnung 6
Inhalt 1. Einführung 2 2. Erstellung einer Teillieferung 2 3. Erstellung einer Teilrechnung 6 4. Erstellung einer Sammellieferung/ Mehrere Aufträge zu einem Lieferschein zusammenfassen 11 5. Besonderheiten
MehrBei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,
Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, weil dieser Aspekt bei der Diskussion der Probleme meist
MehrWelches Übersetzungsbüro passt zu mir?
1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,
MehrDiskussionspapier. Marktprozesse für den Austausch elektronischer Preisblätter Netznutzung
Diskussionspapier Marktprozesse für den Austausch elektronischer Preisblätter Netznutzung Erstellt von der EDNA-Projektgruppe Elektronisches Preisblatt Version V01, 6. Juli 2015 Diskussionspapier Marktprozesse
MehrAuftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV
Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Lieferant: VDEW-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Email: Netzbetreiber: Stadtwerke Mosbach
MehrII. Daten sichern und wiederherstellen 1. Daten sichern
II. Daten sichern und wiederherstellen 1. Daten sichern Mit der Datensicherung können Ihre Schläge und die selbst erstellten Listen in einem speziellen Ordner gespeichert werden. Über die Funktion Daten
MehrDas Festkomitee hat die Abi-Seite neu konzipiert, die nun auf einem (gemieteten) Share Point Server
Hallo Leute Das Festkomitee hat die Abi-Seite neu konzipiert, die nun auf einem (gemieteten) Share Point Server (= echtes - zeug ) liegt! Die neue Form hat insbesondere folgende Vorteile: Du bekommst einen
MehrDie ideale Welt für Markenprodukte im Internet. Nutzen Sie mit Arendicom-Web- Shops die Chance eines einzigartigen Vermarktungskonzepts!
Die ideale Welt für Markenprodukte im Internet Nutzen Sie mit Arendicom-Web- Shops die Chance eines einzigartigen Vermarktungskonzepts! Willkommen bei e-shop-direct.com by arendicom Ihrem Online Shop Nutzen
MehrVerjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft
Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen
MehrInformation zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier
Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
Mehr33 - Leistungsvoraussetzungen
Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen
MehrPädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?
Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung
MehrZwischenablage (Bilder, Texte,...)
Zwischenablage was ist das? Informationen über. die Bedeutung der Windows-Zwischenablage Kopieren und Einfügen mit der Zwischenablage Vermeiden von Fehlern beim Arbeiten mit der Zwischenablage Bei diesen
MehrMobile Intranet in Unternehmen
Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet
MehrSpeicher in der Cloud
Speicher in der Cloud Kostenbremse, Sicherheitsrisiko oder Basis für die unternehmensweite Kollaboration? von Cornelius Höchel-Winter 2013 ComConsult Research GmbH, Aachen 3 SYNCHRONISATION TEUFELSZEUG
Mehrwegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung
Abmahnung Eine Abmahnung ist Ausdruck der Missbilligung eines Fehlverhaltens unter Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft, sofern dieses Verhalten nicht geändert bzw. eingestellt wird. 1. Wann ist
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
MehrBewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde
Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der
MehrHintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.
HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker
MehrGeld Verdienen im Internet leicht gemacht
Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das
Mehrjuris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:
juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Aktenzeichen: 21-8413.10 Erlassdatum: 30.11.2004 Fassung vom: 30.11.2004 Gültig ab: 01.01.2005 Quelle: Gliederungs-
MehrPersönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl
Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon
MehrGutes Leben was ist das?
Lukas Bayer Jahrgangsstufe 12 Im Hirschgarten 1 67435 Neustadt Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium Landwehrstraße22 67433 Neustadt a. d. Weinstraße Gutes Leben was ist das? Gutes Leben für alle was genau ist das
Mehr1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr
1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Dr. Vogelsang, sehr geehrter Herr Strunz, und meine sehr geehrte Damen und Herren, meine
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrEntsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
MehrRichtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"
Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form
MehrDie sechs häufigsten Fehler
Die sechs häufigsten Fehler Broschüre 06 ... hätte ich das gewusst, hätte ich es anders gemacht! Gerade zum Anfang des Verkaufsprozesses passieren die meisten Fehler. Das wollen Sie bestimmt nicht irgendwann
MehrAntrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'
Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrAn die Gläubiger der ALPHA Events UG
An die Gläubiger der ALPHA Events UG Sekretariat: Anja Krammer Aktenzeichen: 1616066 dk/sv Datum: 24.06.2015 Durchwahl: 0821/25272-70 Fax: 0821/25272-51 Email: anja.krammer@anchor.eu Insolvenzantragsverfahren
MehrInfo zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit
Da es oft Nachfragen und Verständnisprobleme mit den oben genannten Begriffen gibt, möchten wir hier versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Nehmen wir mal an, Sie haben ein Stück Wasserrohr mit der
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrInternationales Altkatholisches Laienforum
Internationales Altkatholisches Laienforum Schritt für Schritt Anleitung für die Einrichtung eines Accounts auf admin.laienforum.info Hier erklären wir, wie ein Account im registrierten Bereich eingerichtet
MehrTarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)
Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,
MehrInbetriebsetzung von PV-Anlagen zum Jahresende
Bundesverband Solarwirtschaft e.v., Dezember 2009 Inbetriebsetzung von PV-Anlagen zum Jahresende Die hohe Nachfrage nach Anschlüssen von Photovoltaikanlagen zum Jahresende hat bei vielen Netzbetreibern
MehrVORLAGE für Vaterschaftsaberkennungsverfahren K L A G E
VORLAGE für Vaterschaftsaberkennungsverfahren Absender: (Vorname + Name) (Adresse) (PLZ + Ort) Kantonsgericht Nidwalden Zivilabteilung/Grosse Kammer Rathausplatz 1 6371 Stans (Ort), (Datum) K L A G E In
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 10 B 3.02 OVG 10 A 10426/02 In der Verwaltungsstreitsache hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. Dezember 2002 durch den Vorsitzenden Richter am
MehrÖrtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau
Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrLangfristige Genehmigungen
MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen
Mehr50. Mathematik-Olympiade 2. Stufe (Regionalrunde) Klasse 11 13. 501322 Lösung 10 Punkte
50. Mathematik-Olympiade. Stufe (Regionalrunde) Klasse 3 Lösungen c 00 Aufgabenausschuss des Mathematik-Olympiaden e.v. www.mathematik-olympiaden.de. Alle Rechte vorbehalten. 503 Lösung 0 Punkte Es seien
MehrAbschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:
Abschrift Absender: Stadt - Einwohneramt Adresse: Mit Postzustellungsurkunde Herr Betr.: Staatsangehörigkeit; Optionspflicht aufgrund Eintritt der Volljährigkeit Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Optionserklärung
Mehr