Stellungnahme. der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, Vorstandsbereich Jugendhilfe und Sozialarbeit,
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- Ewald Adenauer
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1 Stellungnahme der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, Vorstandsbereich Jugendhilfe und Sozialarbeit, im Rahmen der Anhörung des Sozialausschusses des Landtags Mecklenburg-Vorpommern am 15. Mai 2013 zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (4. ÄndG KiföG M-V), Drucksache 6/1621 Heike Schweda, Leiterin Vorstandsbereich Jugendhilfe/Sozialarbeit Daniel Taprogge, Referent Tarifpolitik & Kita 1
2 I. Vorbemerkung Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern hat in den vergangenen Jahren bereits die aus ihrer Sicht notwendigen Verbesserungen zum Kindertagesförderungsgesetz (KiföG MV) vorgelegt und zur Diskussion gestellt. So haben wir inhaltliche Gemeinsamkeiten mit zahlreichen Verbänden und Interessensvertretern festgestellt. Dies betrifft vor allem diese Stichpunkte: Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation; Ausbau der Qualität der Arbeit in den Einrichtungen bei Beibehaltung des guten quantitativen Betreuungsangebots; Erhöhung der Zeiten für die mittelbare Arbeit (Vor- und Nachbereitungszeit) für Elternarbeit, Teamarbeit, Beobachtung und Dokumentation; Schaffung von einheitlichen Bedingungen für die Kitas in Mecklenburg-Vorpommern; Sicherung der Qualität durch eine stärkere Absicherung und Unterstützung von Fort- und Weiterbildungen der Fachkräfte und eine Verbesserung und Absicherung der Fachberatung. Über diese Aspekte hinaus haben wir in den vergangenen Jahren stets auf Missstände bei den konkreten Arbeitsbedingungen von Erzieherinnen und Erziehern hingewiesen. Hier steht vor allem die Diskrepanz bei Bezahlung und anderen Beschäftigungsbedingungen wie Urlaub zwischen kommunalen und freien Trägern von Kindertagesstätten im Vordergrund. Ebenfalls hat die GEW MV Verbesserungen bei Bildung und Erziehung im Hort sowie bei der Berücksichtigung der Integration vor allem vor dem Hintergrund der Debatte um Inklusion eingefordert. Wir möchten hier vorab betonen, dass wir in einer Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation, die durch eine Änderung des Betreuungsschlüssels erfolgen muss, die zentrale Herausforderung und den Schlüssel zur Durchsetzung einer besseren Qualität der frühkindlichen Bildung sehen. Die GEW M-V schlägt weiterhin folgende Betreuungsrelation vor: Krippe 1:4 Kindergarten 1:8 Hort 1:12 Diese Forderung ist das Ergebnis wissenschaftlicher Erkenntnisse der frühpädagogischen Forschung und von internationalen Vergleichen. 1 Im politischen Raum werden sie derzeit ernsthaft diskutiert, so 1 So z.b. Viernickel/Schwarz (2009): Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung Wissenschaftliche Parameter zur Bestimmung der pädagogischen Fachkraft-Kind-Relation, Berlin.; Deutsche Liga für das Kind (2008): Gute Qualität in Krippe und Kindertagespflege. Positionspapier der Deutschen Liga für das Kind, Berlin.; Prof. Fthenakis, W. E. (2003), in: Auf den Anfang kommt es an! Perspektiven zur Weiterentwicklung des Spektrums der Tageseinrichtungen für Kinder in Deutschland. 2
3 hat beispielsweise die SPD-Bundestagsfraktion für Krippe und Kindergarten gleichlautende Forderungen am in einem Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht (DS 17/1973). Klar ist, dass diese Änderungen nicht von heute auf morgen umgesetzt werden können. Eine schrittweise Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation durch Änderung des Betreuungsschlüssels, wie es die GEW und die Liga der Wohlfahrtsverbände bereits in der Anhörung zum 3. Änderungsgesetz des KiföG MV im Jahre 2010 vorgeschlagen haben, ist ein notwendiger Weg. Diesen geht die Landesregierung mit der Vorlage des 4. Änderungsgesetzes zum KiföG MV in dieser Legislaturperiode, wenn auch in kleineren Schritten als wir dies gefordert haben. Die GEW hält an der Forderung nach einer schnellen Veränderung der Fachkraft-Kind-Relation bzw. des Betreuungsschlüssels nach den oben genannten Gruppengrößen fest. II. Fachkraft-Kind-Relation - Senkung der Fachkraft-Kind-Relation im Kindergarten Die GEW hat bereits in den vorangegangenen Novellierungen des Gesetzes und zu verschiedenen anderen Gelegenheiten in diesem Haus eine spürbare Senkung der Fachkraft-Kind-Relation in Krippe, Kindergarten und Hort gefordert. Wie in der Vorbemerkung bereits ausgeführt, ist der geforderte Betreuungsschlüssel keine utopische Maximalforderung, wie man sich ähnliches von Tarifverhandlungen ausmalen mag. Die Forderung ist wissenschaftlich unterlegt und wird ähnlich oder gleichlautend im politischen Raum (siehe Antrag der SPD-Bundestagsfraktion aus dem Jahr 2010) in Parlamenten diskutiert und gefordert. Wir bewerten die von der Landesregierung vorgelegte schrittweise Absenkung der zu fördernden Kinder je Fachkraft im Kindergarten als den richtigen Weg. Allerdings könnten aus Sicht der GEW die Schritte auch größer ausfallen. Hier fordern wir noch in dieser Legislaturperiode weitere Maßnahmen durch die Verabschiedung eines Stufenplans zur Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation, damit auch in Krippe und vor allem Hort mehr pädagogische Fachkräfte die Kinder fördern können. Ein solcher verbindlicher Stufenplan könnte folgende Schritte umfassen: 2016: Absenkung im Hort auf 1: : Absenkung in der Krippe auf 1:5 2018: Absenkung im Hort auf 1: : Absenkung im Kindergarten auf 1:14 Die GEW begrüßt das Ziel der Landesregierung, dass die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation auch tatsächlich auf dauerhafte Verkleinerungen von Gruppen bringen soll. Allerdings bleibt zunächst abzuwarten, ob die getroffenen Regelungen im Gesetzentwurf diesen Effekt haben werden. Die 3
4 Gesetzesbegründung hebt diesen Effekt zwar eindeutig hervor, aus der konkreten Formulierung der Norm kann ein Bezug zur tatsächlichen Gruppengröße jedoch nicht direkt geschlossen werden. Im Gesetzentwurf wird neu geregelt, dass von der gesetzlichen Bestimmung der Fachkraft-Kind- Relation im Durchschnitt künftig nur in einem zeitlich engeren und räumlich anders definierten Maße abgewichen werden darf. Diese Konkretisierung wird durch die GEW begrüßt. Die konkrete Umsetzung dieser Norm muss allerdings genau beobachtet werden. Der Gesetzgeber sollte evaluieren, ob der erhoffte Effekt durch den Gesetzesvollzug eintritt. - Weitere notwendige Veränderungen im Hortbereich Die personelle Ausstattung für die Bildungsarbeit im Hort muss verbessert werden. Gerade bei neuen pädagogischen Konzepten, wie der offenen Hortarbeit, wird mehr pädagogisches Personal benötigt. Die Erweiterung der Integrationsarbeit auf den Hort wird von der GEW begrüßt. Allerdings wird durch den Gesetzentwurf nicht deutlich, wie dies mit zusätzlichen Mitteln unterstützt werden soll. Der Hort hat und benötigt weiterhin einen eigenständigen Bildungsauftrag. Dieser wird ihm auch in diesem Gesetz zugestanden. Eine Kooperation im Sinne einer Ganztagsschule ist dadurch selbstverständlich möglich, allerdings ist der Hort kein Anhängsel der Schule. Beide Bildungseinrichtungen haben eine eigene Rolle. III. Arbeitsbedingungen des Personals in Kindertageseinrichtungen - Tarifliche Beschäftigungsbedingungen Die Verankerung eines Mindestlohns von 8,50 /Stunde ist eine folgerichtige Umsetzung der Politik der Landesregierung, niedrige Löhne in Mecklenburg-Vorpommern zu bekämpfen. Allerdings kann dieser Stundenlohn nicht als untere Lohngrenze von pädagogischen Fachkräften angesehen werden. Gute Arbeit muss auch gut bezahlt werden! Bei Erzieherinnen und Erziehern kann nicht über einen Stundenlohn von 8,50 /Stunde geredet werden, hier müssen ordentliche Gehälter realisiert werden. Tarifliche Stundenlöhne liegen zwischen 12,64 und 17,74, je nach Berufserfahrung. Diese oben beschriebenen Stundenlöhne sind jedoch in nur etwa einem Drittel der Kitas Realität. Dort gilt der TVöD oder eine entsprechende ähnliche, tarifliche oder arbeitsvertraglich fixierte Regelung (letzteres meist im kirchlichen Bereich durch deren Arbeitsvertragsrichtlinien). Mehrheitlich sind die Gehälter wesentlich niedriger, hier geschieht erst jetzt vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ein wenig. Einer gewerkschaftlichen Mitgestaltung durch den Abschluss von Tarifverträgen verweigern sich die meisten (freien) Träger von Kindertageseinrichtungen. Eines ihrer Argumente ist, dass die Kostenträger, also in diesem Fall das jeweilige Jugendamt der kreisfreien Stadt oder des Landkreises, diese hohen Personalkosten, die tarifvertraglich vereinbart würden, nicht in den Leistungsverhandlungen refinanzieren würden. 4
5 Die bereits heute im KiföG MV getroffene Norm, dass nur solche Träger Anspruch auf den Landesanteil für die Kindertagesförderung erhalten, die sich an tariflichen Bedingungen orientieren, wird im Gesetzestext nicht weiter konkretisiert. Alleine in der Gesetzesbegründung wird ausgeführt, dass diese Norm eine Verpflichtung zur Orientierung an einer tariflichen oder dieser entsprechenden Entlohnung meint. Hier wird als Bezugsrahmen der TVöD genannt, der einen solchen Rahmen absteckt. In dieser Frage sollte der Gesetzgeber jedoch konkreter werden. Die GEW fordert, dass nur solche Träger künftig eine Kindertagesstätte betreiben dürfen, die ihre Beschäftigten auf Grundlage eines Tarifvertrages oder einer für die Kirchen bindenden ähnlichen Regelung anstellen. Nur durch eine konkrete Norm kann der in einigen Bereichen eingetretenen Lohnspirale nach unten begegnet werden. Insofern schlagen wir konkret vor, dass folgende Sätze der Gesetzesbegründung in 19 Abs. 3 eingefügt werden: Maßstab für ein der tariflichen Entlohnung entsprechendes Entgelt kann der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in seiner jeweils gültigen Fassung sein. Den Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Rahmen der Leistungs- und Entgeltverhandlungen nach 16 Absatz 1 ist regelmäßig dann Genüge getan, wenn der Träger der Kindertageseinrichtung an einen Tarifvertrag oder diesem gleichgestellte Regelungen gebunden ist. - Mindestbeschäftigungsumfang Die Erweiterung der Beschäftigungszeiten von pädagogischen Fachkräften in der Gruppe um die Zeiten der mittelbaren pädagogischen Arbeitszeit wird durch die GEW begrüßt. Künftig sollte vor allem aus pädagogischen Erwägungen eine Erweiterung der unmittelbaren pädagogischen Arbeitszeit der Fachkraft in der Gruppe von fünf auf sechs Stunden erfolgen. - Mittelbare pädagogische Arbeitszeit In Fragen von Vor- und Nachbereitungszeit und anderen Arbeiten, die nicht unmittelbar am Kind erfolgen, wird keine Änderung durch die Landesregierung vorgeschlagen. Die GEW regt an, ihre bereits in der Anhörung 2010 vorgelegten Vorschläge, zu übernehmen: a. Ersatzlose Streichung der Worte in der Regel und Vollzeitstelle. Der Arbeitsaufwand für die mittelbare pädagogische Arbeit ist für eine Teilzeitkraft nicht niedriger als für eine Vollzeitkraft. Die Teilzeitkraft muss ebenso wie die Vollzeitkraft für die Kinder ihrer Gruppe Entwicklungs- und Bildungsberichte schreiben, hat ebenso die kompletten Pflichten bei der Elternarbeit und nimmt auch vollständig an Teamsitzungen teil. Dennoch bekommt sie nur eine anteilige Teilzeitstundenzahl für mittelbare pädagogische Arbeit und kann nicht nach 45 Minuten die einstündige Teamsitzung verlassen oder nur drei statt vier Seiten Entwicklungsberichte schreiben. 5
6 b. Verlängerung des Zeitumfangs der mittelbaren Arbeit auch für die Altersgruppe 0 bis drei Jahre und für die Arbeit im Hort. Die auch durch den vorgelegten Gesetzentwurf gestiegenen Aufgaben und Anforderungen an die Arbeit von Erzieher/innen beziehen sich nicht alleine auf die Arbeit in der Altersgruppe drei bis sechs Jahre. Daher ist es notwendig, die veränderten Zeiten für mittelbare pädagogische Arbeit auch auf die Beschäftigten in Krippe und Hort auszudehnen. - Fort- und Weiterbildung Die GEW begrüßt die vorgeschlagene Regelung und Konkretisierung in 11 a Abs. 2 ausdrücklich. Hier werden Aspekte, die die GEW in der Anhörung im Sozialausschuss zum 3. Änderungsgesetz KiföG MV vorgetragen hatte, nun in das Gesetz aufgenommen. Die getroffenen Regelungen werden die Absicherung einer guten und beständigen Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte sichern. IV. Ausbildung von Fachkräften Die GEW setzt sich bei der Reform der Ausbildung von Fachkräften grundsätzlich für eine Akademisierung ein. Mit Interesse haben wir Modellprojekte zur Verknüpfung der Fachschul- und Fachhochschulausbildung (Beispiel SKD Greifswald und HS Neubrandenburg) zur Kenntnis genommen. Auch berufsbegleitende Ausbildung bzw. Teilzeitausbildungsgänge an den Beruflichen Schulen bieten durch die Modularisierung der Fachschulausbildung Vorteile für die Schülerinnen und Schüler. Nicht kohärent erscheint der Vorschlag der Landesregierung, die Ausbildungszeit schrittweise auf 36 Monate zu verkürzen. Die heutige Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern mit Hochschulreife dauert an den Fachschulen zwei Jahre, lediglich Schülerinnen und Schüler ohne den entsprechenden Abschluss besuchen vor der Fachschulausbildung zur/zum staatlich anerkannte/n Erzieher/in zwei Jahre den Ausbildungsgang Sozialassistenz. Aus Sicht der GEW muss die Ausbildungsstruktur überdacht werden. Ein stärkerer Praxisbezug ist sowohl für Fachschülerinnen und Fachschüler wie auch für die Studierenden der HS Neubrandenburg dringend geboten. Daher wird die Möglichkeit des Dualen Studiums an der HS Neubrandenburg ausdrücklich begrüßt. V. Finanzierung und Landesrahmenvereinbarung Die GEW regt an, dass in dieser Legislaturperiode die Überarbeitung des Finanzierungssystems in einer Expertengruppe vorgenommen werden soll. Hintergrund für diese Forderung ist die Erfahrung, dass zahlreiche Maßnahmen des Gesetzes in der Vergangenheit vor Ort nicht finanziert werden konnten. Hier ist es der GEW nicht immer einsichtig, ob dies aufgrund einer realen Unterfinanzierung 6
7 des gesamten Systems oder aber durch mangelnde Umsetzungen gesetzlicher Vorgaben und einer Disparität bei den Verhandlungen zwischen Kita-Träger und örtlichem Träger erfolgt. - Landesrahmenvereinbarung Seit zwei Jahren verhandeln nun die kommunalen Spitzenverbände und die Liga der freien Wohlfahrtspflege eine Landesrahmenvereinbarung gemäß 78f des Achten Buches Sozialgesetzbuch zu den Regelungen zur Berechnung von Personal- und Sachkosten. Bislang kam keine solche Vereinbarung zustande. Die GEW fordert nun, dass klare und einheitliche Standards für die Finanzierung der Kitas durch den Gesetzgeber oder die Landesregierung auf dem Wege der Verordnung vorgeschrieben werden. Wir bekommen derzeit die Schwierigkeiten im Rahmen von Verhandlungen von Tarifverträgen mit. In den Leistungsverhandlungen berechnet der Landkreis A z.b. für Krankentage pauschal 10 Tage dabei liegt die BKK-Krankenstatistik bei 13,6 Tagen und für Fort- und Weiterbildungen eine Pauschale von 160 Euro pro Weiterbildungstag je Erzieherin. Der Landkreis B wiederum orientiert sich hier in den Leistungsverhandlungen an der Krankenstatistik, gewährt für Fort- und Weiterbildungen aber nur 150 Euro je Fachkraft im Jahr. Für die Bemessung des Personalbedarfes sind zusätzlich zur Fachkraft-Kind-Relation jeweils zu berücksichtigen: - 20% Ausfallzeit und - die notwendige Arbeitszeit für die mittelbare pädagogische Arbeit hinzuzurechnen, die sich aus der Erfüllung der Anforderungen aus der Bildungskonzeption ergibt. Hier sind verbindliche und landeseinheitliche Standards zu treffen. Dies ist im Sinne der Beschäftigten, aber auch der Träger. VI. gezielte individuelle Förderung Mit der dritten Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes wurde die gezielte individuelle Förderung eingeführt. Neben die alltagsintegrierte Beobachtung und Dokumentation wurde ein zusätzliches Screening-Verfahren mit einer zusätzlichen jährlichen Förderung in Höhe von fünf Millionen Euro gestellt. Die GEW hat diese Umsetzung der gezielten individuellen Förderung bereits 2010 kritisiert und sieht sich insbesondere durch den Praxisbericht der Liga der freien Wohlfahrtspflege, aber auch durch zahlreiche Praxisberichte aus der eigenen Mitgliedschaft, in dieser Position gestärkt. Die Kritik an dem Verfahren ist kurz geschildert: neben die ohnehin stattfindende Beobachtung und Dokumentation der Entwicklungsschritte von Kindern wird ein zweites Verfahren gestellt. Hierfür erhalten die beteiligten Kitas Fördermittel für zusätzliches Personal, das die Beobachtungen 7
8 durchführt und standardisierte Fragebögen ausfüllt. Diese werden zur Auswertung geschickt und die Kita erhält (mitunter nach mehreren Wochen) das Ergebnis. Dies fließt oft nach einem größeren zeitlichen Abstand - in ein Gespräch mit den Eltern. Jedoch ist nicht klar, was in der Zwischenzeit oder auch nach dem Elterngespräch geschieht. Wer organisiert dann die Förderung für das Kind, wer trägt eventuell anfallende Kosten für diese Förderung etc. Diese Fragen sind nicht geklärt. Diesem Verfahren steht das Bundesprogramm Frühe Chancen. Hier werden Fachkräfte für Sprachförderung und Integration gefördert, die direkt mit den Kindern arbeiten können und ihren Förderbedarf erkennen. Dafür ist kein Screeningverfahren notwendig, da Erzieherinnen und Erzieher in ihrer Ausbildung Förderbedarfe erkennen und mit ausreichend Zeit auch hierauf eingehen können. Daher schlägt die GEW vor, die Sozialraumorientierung weiter zu verfolgen, sich jedoch von dem zusätzlichen Instrument der Beobachtung durch das DESK-Verfahren zu trennen. Stattdessen sollten die fünf Millionen Euro in wirkliche und direkte Förderung von Kindern in den Schwerpunkt-Kitas fließen. Eine Abstimmung der Förderprogramme von Land und Bund sollte angestrebt werden. VII. Inklusion Jetzt auch noch Inklusion wie sollen wir das alles schaffen? Inklusion ist keine Aufgabe, die Erzieherinnen und Erziehern zusätzlich zu allen anderen gestellt wird. Es geht darum, Spiel, Lernen und Partizipation in der inklusiven Kindertageseinrichtung zu entwickeln. Hunderte von Kindertagesstätten praktizieren das Konzept der Integration, der gemeinsamen Erziehung und Bildung von Kindern mit und ohne Behinderung. Hunderte von Kindertagesstätten sind dem Konzept der vorurteilsbewussten Erziehung verpflichtet. Hunderte von Kindertagesstätten realisieren geschlechtersensible Pädagogik. Hunderte von Kindertagesstätten achten die kulturelle Vielfalt der Kinder. Hunderte von Kindertagesstätten fördern jedes einzelne Kind in seiner Einzigartigkeit. Bei Inklusion geht es ums Ganze. Nicht um eine Aufgabe, ein Thema, eine Methode, die neben den vielen anderen steht. Inklusion ist das Dach, unter dem sich die verschiedenen Ansätze vereinen, es ist die Klammer, mit der das alles zusammengehalten wird. Inklusion ist auch das Fundament von Werten und Haltungen. Dies ist ein Auszug aus dem Vorwort der GEW-Broschüre Auf dem Weg zu einer inklusiven Kindertagesstätte. Fachlich sind Praxis und Wissenschaft bereits sehr weit, jedoch fehlt die Bündelung der verschiedenen Akteure. Die Expertenkommission Inklusion des Bildungsministeriums hat den frühpädagogischen Bereich bislang nicht ganz erfasst, vermutlich konnte sie dies aufgrund der Komplexität und ihres Auftrags auch nicht. Wir schlagen vor, dass Inklusion im Bereich der frühkindlichen Pädagogik bis zum Ende der Legislaturperiode gesondert diskutiert wird. 8
zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
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