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1 Power Systems Innovations - und Produktionsstandort auch bei Ausschreibungen sichern! Stellungnahme von VDMA Power Systems zum Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen September 2015

2 Executive Summary Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beschreibt mit dem Eckpunktepapier Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen vom 31. Juli 2015 auf Basis wissenschaftlicher Empfehlungen im Grundsatz den richtigen Weg zur Mengensteuerung und zur wettbewerblichen Preisfindung. Die Eckpunkte sind damit auch Ergebnis intensiver Beratungen in zahlreichen Workshops mit aktiver Einbindung von VDMA Power Systems und direkten Gesprächen mit dem BMWi. Die Hersteller von Energieanlagen im VDMA begrüßen die große Dialogbereitschaft des BMWi und sehen im Eckpunktepapier eine insgesamt gute Grundlage für die Ausarbeitung technologiespezifischer Modelle, die Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen ermöglichen, damit diese entlang der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegten Mengenziele ausgebaut werden, die Vergütungen für Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen wettbewerblich ermitteln, die beim Übergang in das wettbewerbliche System Rücksicht nehmen auf spezifische Bedingungen der verschiedenen Erzeugungstechnologien, wie Planungs- und Realisierungszeiträume, Akteursstrukturen, Investitionsvolumen oder Netzanbindung, die etwa durch Prototypenregelungen und Toleranzen bei den gebotenen Kapazitäten Voraussetzungen für technische Innovationen sichern. Hintergrund und Ziele, Vorgehen und Zeitplan sowie die Zusammenfassung in der Einleitung der Eckpunkte geben einen guten Überblick über Motivation, Prozess und Vorschläge des BMWi. Für die Hersteller von Energieanlagen ist zusätzlich zu den drei Zielen des BMWi, Mengensteuerung, Kosteneffizienz und Wahrung der Akteursvielfalt der Erhalt des Innovations- und Produktionsstandorts Deutschland entscheidend. Akteursvielfalt muss auch die Vielfalt, Vielzahl und Stärke der Hersteller und Zulieferer beinhalten. Übergreifende Fragen des Ausschreibungsdesigns, die in den wissenschaftlichen Empfehlungen zu Ausschreibungen für erneuerbare Energien von den Beratern des BMWi Fraunhofer ISI, consentec, ECOFYS, Takon, BBG & Partner, Görg und ZSW intensiv beleuchtet sind, werden in den Eckpunkten nur kompakt angerissen. Eckpunkte technologiespezifischer Ausschreibungsdesigns werden in dem Papier detaillierter aber noch nicht hinreichend beleuchtet und sind auf Basis wissenschaftlicher und praktischer Empfehlungen im Gesetzgebungsprozess weiter auszuarbeiten. VDMA Power Systems nimmt zu den Eckpunkten des BMWi auf Basis des Positionspapiers Ausschreibungsmodelle im EEG: Innovationskraft und Technologieführerschaft sichern! vom 26. Juni 2015 ausführlich Stellung. Antworten auf übergreifende und auf technologiespezifische Fragen müssen in dem Referentenentwurf des BMWi zusätzlich, teilweise auch anders, bedacht werden. VDMA Power Systems macht darüber hinaus konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung technologiespezifischer Ausschreibungsdesigns. Wesentliche Punkte sind in der Tabelle angeführt und werden auf den folgenden Seiten ausgeführt. Windenergie an Land Zu berücksichtigen Bundesweite Ausschreibung eines angemessenen Volumens, das abgebaute Kapazitäten und nicht realisierte Mengen berücksichtigt Verteilung der Anlagen auf ganz Deutschland zum Erhalt von Akzeptanz und Optimierung der Netzintegration Sicherung des Innovations-, Technologie- und Produktionsstandorts 2 Vorschlag von VDMA Power Systems Glättung des Ausschreibungsvolumens: MW jährlicher Nettoausbau + durchschnittlicher erwarteter Abbau der Jahre 2016 bis Zusätzlich 10 % Sicherheitsaufschlag in den ersten 2 Jahren verteilt auf quartalsweise Runden Anpassung des Referenzertragsmodells auf Basis einer wissenschaftlichen Analyse Klar definierte Regelung für Prototypen und Testanlagen an Land

3 Offshore- Windenergie Biomasse Wasserkraft Festlegung des Volumens von Ausschreibungen so, dass Kostensenkungspotentiale ausgeschöpft werden Mengensteuerung, Kosteneffizienz und Erhalt der Akteursvielfalt durch kontinuierlichen Ausbau von Projekten und Netzanschlüssen auch im Übergang Netzanbindung auf See mit ausreichendem Vorlauf umsetzen und dynamische Entwicklung bei der Netztechnik zulassen, so dass Netzanschlusskosten optimiert werden können Erhalt der Akteursvielfalt auch bei Herstellern für Wettbewerb und Innovationskraft zur Realisierung von Kostensenkung Sicherstellung der Projektentwicklung auch im zentralen Modell Wahrung der Rechtssicherheit durch Bestands- und Vertrauensschutz für Projektentwickler Jährliches Ausbauziel von nur 100 MW für Neuanlagen Drohender Abbau von Bestandsanlagen und erhebliches Potenzial für Anlagenmodernisierungen Sehr inhomogene Anwendungen mit unterschiedlichsten Brennstoffen Kein Ausbauziel im EEG 2014 und geringes Potenzial für Neuanlagen Modernisierungsstau bei teilweise sehr alten Bestandsanlagen Lange Planungs-, Genehmigungs- und Realisierungszeiten Flexibilität bei Überschreiten des Ausbauziels für das Jahr Kein Abschmelzen im Übergang. Das Ausschreibungsvolumen kann ggf. nach Überprüfung der Zielerreichung bzw. -überschreitung im zentralen Modell geglättet abgeschmolzen werden Mehrfache Ausschreibung von mindestens 900 MW pro Jahr und Überprüfung der Dauer der Übergangsphase sowie Ausweitung auf 4 Jahre, wenn 3 Jahre für die praktische Umsetzung nicht ausreichen Kapazitätszubau bei Offshore-Netz und Offshore-Windenergie Projekten so flexibilisieren und verzahnen, dass auch kostengünstigere Netzanbindungen hoher Leistung genutzt werden können Klar definierte Regelung für Prototypen und Offshore-Windenergie Testanlagen an Land und auf See sowie für Gründungs- und Netztechnik Ausreichend zeitlicher Vorlauf und Personal beim Wechsel zu einem zentralen Ausschreibungsmodell Angemessene Berücksichtigung der Projektierungskosten Schnelle Umsetzung der BMWi- Studie zu Ausschreibungen bei Biomasse Ausweitung der Ausschreibungen auf Modernisierung und Erweiterung von Bestandsanlagen Ausschreibung ggf. in 2 Segmenten Option der EU-Beihilferichtlinie für Ausnahmen von Ausschreibungen für neue Projekte nutzen Ausschreibung von Modernisierung und Erweiterung von Wasserkraftanlagen >1 MW prüfen, BMWi- Studie durchführen Im Ausschreibungsdesign mindestens 5 Jahre Realisierungsfrist festlegen Die Berücksichtigung dieser und der im Folgenden ausgeführten Punkte im Referentenentwurf des BMWi kann einen stabilen Heimatmarkt sichern. So kann der exportorientierte Energieanlagenbau die globale Führungsstellung des Innovations- und Produktionsstandorts Deutschland erhalten und ausbauen. 3

4 Inhaltsverzeichnis EXECUTIVE SUMMARY. 2 ZENTRALE POSITIONEN VON VDMA POWER SYSTEMS IM ÜBERBLICK... 5 STELLUNGNAHMEN UND ANTWORTEN ZUM ECKPUNKTEPAPIER DES BMWI 10 I EINLEITUNG II ÜBERGREIFENDE FRAGEN DES AUSSCHREIBUNGSDESIGNS Ausschreibungsgegenstand Rahmenbedingungen der Ausschreibungen Akteursvielfalt und Ausnahmen von der Ausschreibung III WINDENERGIE AN LAND Ausschreibungsgegenstand und Freigrenzen Ausschreibungsverfahren Teilnahmevoraussetzungen Zuschlagserteilung und Übertragbarkeit Neue Rolle des Referenzertragsmodells Weitere Stellungnahmen von VDMA Power Systems IV. WINDENERGIE AUF SEE Einführung Eckpunkte des zentralen Systems Alternativen zum zentralen System Notwendigkeit eines Übergangssystems Eckpunkte der Einmalauktion als Übergangssystem Alternativen zur Einmalauktion Das konkrete Ausschreibungsdesign bei Windenergie auf See Weitere Stellungnahmen von VDMA Power Systems V. BIOMASSE UND WASSERKRAFT Einführung Biomasse Wasserkraft FAZIT

5 Zentrale Positionen von VDMA Power Systems im Überblick I. Einleitung VDMA Power Systems vertritt im Bereich erneuerbare Energien die Hersteller von Onshoreund Offshore-Windenergieanlagen, von Bioenergie- und Wasserkraftanlagen. Die ausgeführten Stellungnahmen zu den Eckpunkten und Antworten auf die spezifischen Fragen des BMWi sind in dem Referentenentwurf des BMWi zu berücksichtigen. Hintergrund und Ziele, Vorgehen und Zeitplan sowie die Zusammenfassung in der Einleitung der Eckpunkte geben einen guten Überblick über die Motivation, den Prozess und die Vorschläge des BMWi. Für die Hersteller von Energie-Anlagen ist zusätzlich zu den drei Zielen des BMWi, Mengensteuerung, Kosteneffizienz und Wahrung der Akteursvielfalt als weiteres Ziel der Erhalt des Innovations-, Technologie-, und Produktionsstandorts Deutschland entscheidend. Akteursvielfalt muss also auch die Vielfalt, Vielzahl und Stärke der Hersteller und Zulieferer beinhalten. II. Übergreifende Fragen des Ausschreibungsdesigns Die Antworten von VDMA Power Systems auf übergreifende Fragen des BMWi und die entsprechenden Stellungnahmen beziehen sich auf die Ausgestaltung von Ausschreibungsmodellen in allen Technologien. Die kompakten Ausführungen des Eckpunktepapiers des BMWi zu Ausschreibungsgegenstand, Rahmenbedingungen der Ausschreibungen sowie Akteursvielfalt und Ausnahmen sind nachvollziehbar aber nicht in allen Punkten ausreichend. VDMA Power Systems begrüßt und unterstützt die in den Eckpunkten ausgeführte technologiespezifische Ausprägung der Ausschreibungsdesigns. Darüber hinaus sind Ausschreibungsmodelle mit dem künftigen Strommarktdesign zu verzahnen, Innovationsanreize jenseits der Ausschreibungen zu generieren, Europarechtskonformität und Flexibilität bei Beihilfeleitlinien im Blick zu halten sowie Kriterien an markt- und industriegerechte Ausschreibungen zu erfüllen, die in den technologiespezifischen Kapiteln der Stellungnahme ausgeführt werden. III. Windenergie an Land Referenzertragsmodell solide anpassen Die Eckpunkte des BMWi entsprechen bei der Windenergie an Land in vielen Punkten den Positionen von VDMA Power Systems. Eine Ausnahme bildet der Vorschlag des BMWi zur Neuausrichtung des Referenzertragsmodells, der über das Ziel hinaus schießt. Die Parametrisierung der Vorschläge des IE Leipzig zur Anpassung des Referenzertragsmodells würde die Dauer der Zahlung des Anfangswertes so stark verkürzen, dass dies voraussichtlich zu sehr hohen Geboten führen würde. Dieser Vorschlag wäre quasi ein Stauchungsmodell für Onshore-Windenergie vergleichbar mit dem derzeit gültigen Offshore-Windenergie- Stauchungsmodell. Für einen fairen Ausgleich zwischen ertragreichen und weniger ertragreichen Standorten, der eine effiziente Ausschreibung an windhöffigen Standorten in ganz Deutschland ermöglicht, schlägt VDMA Power Systems stattdessen eine Anpassung des Referenzertragsmodells auf Basis einer auch Finanzierungsstrukturen berücksichtigenden, wissenschaftlichen Analyse vor. Ergebnisse der Analyse dazu sind möglichst schon im Referentenentwurf zu berücksichtigen. In der Übergangsphase bis zum muss das EEG 2014 mit dem bestehenden Referenzertragsmodell in vollem Umfang Anwendung finden. Höchstpreis möglichst vermeiden Risiken notfalls dynamisch einkalkulieren Ein ambitionierter Höchstpreis würde insbesondere in Kombination mit dem in den Eckpunkten vorgeschlagenen Referenzertragsmodell die Zielerreichung gefährden und strategisches Bieten anreizen. Die Festlegung eines Höchstpreises ist nicht erforderlich, so lange ausreichend Flächen Wettbewerb angemessen ermöglichen. Sollte ein Höchstpreis unvermeidlich sein, muss dieser sorgfältig und transparent berechnet werden, angemessene Aufschläge etwa für Bieterrisiken oder Vergütungsausfall bei anhaltenden negativen Strompreisen enthalten und auf Änderungen der Rahmenbedingungen wie z.b. Zinssteigerungen reagieren. 5

6 Ausschreibungsvolumen glätten In den Eckpunkten fehlen noch konkrete Vorschläge zur Festlegung des Ausschreibungsvolumens. Wie in der Stellungnahme aufgeführt, ist ein kontinuierlicher regional ausgewogener Ausbau der Windenergie an Land entscheidend. VDMA Power Systems schlägt quartalsweise Ausschreibungen eines geglätteten Volumens vor, das den Durchschnitt der erwarteten Abbauten über den Zeitraum von 2016 bis 2035 berücksichtigt. Dabei ist am Nettoausbauziel von Megawatt pro Jahr festzuhalten, nicht realisierte Mengen vergangener Runden und abgebaute Kapazitäten sind, wie von den Beratern des BMWi vorgesehen, auf das Ausschreibungsvolumen aufzuschlagen. Die von den Beratern ebenfalls vorgeschlagene Glättung des Ausschreibungsvolumens ist zur Verstetigung des Ausbaus geboten. In den ersten acht Ausschreibungsrunden ist zusätzlich ein Aufschlag von zehn Prozent des Brutto- Ausbauziels erforderlich, da, bei einer Realisierungswahrscheinlichkeit nach der Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) von erfahrungsgemäß etwa 90 Prozent, der Umfang nicht realisierter Projekte frühestens nach zwei Jahren erkennbar wird. Danach können nicht realisierte Projektvolumina vorheriger Runden aufgeschlagen werden. Präqualifikation angemessen festlegen Die BImSchG-Genehmigung ist wie in den Eckpunkten vorgeschlagen als materielle Präqualifikation für die Teilnahme an Ausschreibungen festzulegen. Der vorgeschlagene Bid-Bond in Höhe von Euro pro Megawatt, der bei Gebotsabgabe zusätzlich zur materiellen Präqualifikation (BImSchG-Genehmigung) vorzulegen ist, erscheint angemessen. Eine Teilnahme ohne BImSchG-Genehmigung sollte, wie von den Beratern des BMWi vorgeschlagen, allenfalls als zusätzliche Option und nur mit hohen finanziellen Hürden sowie bei gleicher Realisierungsfrist möglich sein. Die von den Beratern des BMWi vorgeschlagenen Euro pro Megawatt erscheinen für diese Option angemessen. Realisierung sicherstellen Wird ein Projekt nicht innerhalb der Realisierungsfrist von 24 Monaten umgesetzt, wird die Sicherheit entsprechend der Vorschläge der Eckpunkte schrittweise einbehalten und verfällt nach sechs Monaten (= Pönale). Die Förderberechtigung soll wie vorgeschlagen erst nach weiteren sechs Monaten verfallen. VDMA Power Systems unterstützt auch diese Vorschläge. Übertragung ausschließen Eine Übertragbarkeit der Förderberechtigung von einem Projekt auf ein anderes Projekt ist für VDMA Power Systems, wie in den Eckpunkten und von den Beratern des BMWi vorgeschlagen, auszuschließen. Der Handel mit Projekten soll weiterhin jederzeit möglich sein. Prototypenregelung umsetzen Eine Regelung für die Ausnahme von klar definierten Prototypen und Testanlagen ist erforderlich. Die Eckpunkte schlagen die Ausnahme von der Teilnahme an Ausschreibungen vor, ohne dies zu konkretisieren. Der Vorschlag von VDMA Power Systems zur Prototypenregelung ist umzusetzen, um den Innovationsstandort Deutschland zu sichern. Mindestgröße vermeiden Eine Mindestgröße für Gebote von 1 Megawatt (Ausnahme von WEA < 1 MW) sollte vermieden werden. Mit Blick auf Ausnahmen von Ausschreibungen sollten die Regelungen aus dem EEG 2014 für Kleinwindenergieanlagen bis 100 Kilowatt auch weiter Bestand haben. Angemessene Toleranz nach oben wie nach unten zulassen In den Eckpunkten bleibt offen, ob eine Toleranz beim Ausschreibungsvolumen nach oben vorgesehen ist. Die wissenschaftlichen Empfehlungen sehen fünf Prozent nach oben und eine Lösung für zusätzliche Erweiterungen entsprechend der Verordnung für PV-Freiflächenanlagen-Ausschreibungen vor. Eine Toleranz nach oben ist für die Hersteller von Windenergieanlagen um zehn Prozent der bezuschlagten Nennleistung erforderlich, um Steigerungen in der Nennleistung über den gesamten Förderzeitraum des Projekts zu ermöglichen. 6

7 IV Windenergie auf See Kontinuität des Ausbaus ist angesichts der langen Vorlaufzeiten für die Offshore- Windindustrie von entscheidender Bedeutung. Nur mit einem angemessenen Volumen können ambitionierte Kostensenkungsziele erreicht werden. Die im Eckpunktepapier des BMWi und in den wissenschaftlichen Empfehlungen des Beraterkonsortiums des BMWi beschriebenen Zielmodelle haben für unterschiedliche Akteure Vor- oder auch Nachteile. Nachteile müssen, wie auch vom BMWi und den Beratern anerkannt wird, durch einen angemessenen Übergang abgemildert werden. Die Dauer, der Umfang und die Kriterien des Übergangs sind mit der Branche abzustimmen, um Kontinuität im Übergang zu sichern. Kein Abschmelzen im Übergang Die Vorschläge der Eckpunkte des BMWi für ein zentrales Ausschreibungsmodell für Offshore-Windenergie mit einem recht kurzen Übergang von drei Jahren und einer einmaligen Ausschreibung von maximal Megawatt im Übergang müssen dringend überprüft werden. Die in den Eckpunkten des BMWi vorgeschlagene Übergangsdauer ist mit einem Zeitstrahl zu hinterlegen und zu plausibilisieren. Die Festlegung des Übergangs muss so erfolgen, dass erneute Installationslücken vermieden werden. Die vorgeschlagene Menge von MW für drei Jahre ist für eine weitere Industrialisierung und Kostensenkung bereits zu knapp bemessen. Eine weitere Beschneidung dieser Menge durch Abschmelzen des möglichen Überhangs über das Megawatt-Ziel für das Jahr 2020 würde einen Einbruch des Heimatmarktes der deutschen Offshore-Windindustrie nach sich ziehen mit erheblichen Auswirkungen auf den Produktionsstandort. Dies kann nicht Ziel des Bundeswirtschaftsministeriums und der Bundesregierung sein. Bei einer Ausschreibung im Jahr 2017 kann ohnehin noch nicht gesichert bekannt sein, in welcher Höhe bis 2020 ein Überhang vorhanden sein wird. Das Abschmelzen ist daher ggf. geglättet im Zielmodell vorzunehmen. Innovation und Kostensenkung durch Mehrfachauktion ermöglichen Eine Einmalauktion würde den Stand der Technologie im Jahr 2017 zum Zeitpunkt der Ausschreibungen auf die Dauer der Übergangsphase zementieren und damit Innovationen für Kostensenkungen entgegenwirken. VDMA Power Systems schlägt vor, den kontinuierlichen Ausbau auch in der Übergangsphase durch mehrere Ausschreibungen mit angemessenem Volumen sicherzustellen. Dazu ist die Übergangsphase ggf. auf vier Jahre (2021 bis 2024) mit durchschnittlich mindestens 900 MW pro Jahr auszuweiten. Dies synchronisiert den Ausbau der Offshore-Windenergie Projekte (OWP) mit dem heutigen Stand der Technik der Netzanschlüsse und eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit technischer Anpassungen auch im Bereich Netzanschluss. Die Ausschreibungen im Übergang sollten nach den Vorschlägen für das sogenannte Modell O-NEP+ in den Jahren 2017 bis ggf durchgeführt werden. Dies kann zum Beispiel durch zwei Ausschreibungen in Einklang mit der Bereitstellung der Netzanbindungen nach dem O-NEP 2025 etwa in den Jahren 2017 und 2019 erfolgen. Netzanbindung und Ausbau synchronisieren Wettbewerbliche Ausschreibungen für Offshore-Windenergie benötigen in allen Modellen ein flexibles Netzanbindungsregime mit einem mit dem Bau der Projekte synchronen und beschleunigten Netzausbau. Das geltende Netzanbindungsregime mit dem Offshore- Netzentwicklungsplan (O-NEP) muss weitergeführt und nach dem angemessenen Übergang im Zielmodell weiterentwickelt werden, um Wettbewerb zu ermöglichen. Die im O-NEP 2024 vorgeschlagene Reduktion der Netzanbindungen würde ein Abschmelzen eines möglichen Überhangs über das Ziel Megawatt für das Jahr 2020 in der Übergangsphase vorfestlegen und muss schnellstmöglich korrigiert werden. Netzanbindungen auf See sind nicht nur in der Übergangsphase, sondern auch in dem Zielmodell mit ausreichend Vorlauf umzusetzen. Der Vorlauf einer Netzanbindungsstation ist zumindest im Übergang erforderlich. 7

8 Prototypenregelung einführen Auch bei Offshore-Windenergieanlagen muss der Vorschlag von VDMA Power Systems zur Prototypenregelung umgesetzt werden. Klar definierte Prototypen- und Teststandorte müssen an Land wie auf See außerhalb von Ausschreibungen umgesetzt werden können. Projektierung sicherstellen Die rechtzeitige und im Volumen ausreichende Projektentwicklung muss auch im zentralen Modell erfolgen. Ausreichend zeitlicher Vorlauf muss sichergestellt werden. Angemessene personelle Ressourcen sind bei den zuständigen Behörden (aktuell vorgeschlagen sind BSH/ BNetzA) beim Wechsel zu einem zentralen Ausschreibungsmodell vorzuhalten. Projektierungskosten angemessen entschädigen Rechtssicherheit muss im Übergang wie auch im zentralen Modell gewährleistet sein. Die Wahrung des Bestands- und Vertrauensschutzes für Projektentwickler erfordert die angemessene Berücksichtigung der Projektierungskosten genehmigter und fortgeschrittener Projekte bei Entschädigungen für Projekte, die Ausschreibungen im Übergang nicht gewinnen. Die Vorschläge des BMWi in den Eckpunkten zur Berücksichtigung durchschnittlicher Projektentwicklungskosten weisen gegenüber Vorschlägen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in die richtige Richtung. Eine Berücksichtigung der tatsächlichen Projektierungskosten erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Projekte klagesicher in zentrale Ausschreibungen überführt werden. Designkriterien abstimmen Um einen kontinuierlichen Ausbau auch nach dem Jahr 2020 zu ermöglichen, braucht die Branche im Jahr 2016 Gewissheit über das Ausschreibungsdesign. Investoren müssen bei langen Realisierungszeiten vor der finalen Investitionsentscheidung Sicherheit bezüglich des Rahmens zur Bemessung von Vergütungshöhe und -dauer haben. Basis, Mechanismus, Volumen, Frequenz, Preisregel, Zuschlagskriterium, Präqualifikationsanforderungen und Sicherheiten der Ausschreibungen sowie Pönalen bei Nichtrealisierung nach Umsetzungsfrist müssen so ausgestaltet werden, dass sie Akteursvielfalt erhalten und gleichzeitig eine hohe Realisierungswahrscheinlichkeit unterstützen. Kriterien des Ausschreibungsdesigns des Übergangsmodells wie auch des Zielmodells sind umgehend gemeinsam mit den betroffenen Akteuren zu definieren und festzulegen. 8

9 V Biomasse und Wasserkraft 1. Biomasse Angesichts des nur geringen Ausbauziels der Bundesregierung von 100 Megawatt und des breiten Anwendungs- und Brennstoffspektrums sowie des vor allem im Bereich der Modernisierung und Flexibilisierung von Bestandsanlagen liegenden Potenzials gibt es im Bereich Biomasse kaum Ansatzpunkte, wie ein Ausschreibungsdesign allein für Neuanlagen gestaltet werden könnte. Kleine Biogasanlagen auf Güllebasis und kleine Holzvergasungsanlagen eignen sich auch wegen ihrer Akteursstruktur nicht für Ausschreibungen. Trotz des Bekenntnisses des BMWi zum Ausbauziel von 100 Megawatt dürfte sich die katastrophale Marktlage und damit die Perspektive für Bioenergieanlagenhersteller nur wenig verbessern, wenn es nicht gelingt, neue Märkte im Bereich Erweiterung und Modernisierung zu erschließen. Modernisierung ausschreiben Da eine Anhebung des Ausbauziels bzw. eine Anhebung der Vergütung auf das Niveau des EEG 2012 vom BMWi derzeit nicht verfolgt wird, besteht durch die Ausschreibung der Modernisierung von Bestandsanlagen zumindest eine Chance, frühzeitigen Rückbau zu begrenzen und Kapazitätszuwächse für die flexible und bedarfsgerechtere Erzeugung von Strom und ggf. Wärme durch Erweiterungen zu ermöglichen. Für die Ausgestaltung eines Ausschreibungsmodells im Bereich Biomasse sind die Potenziale der Flexibilisierung durch Modernisierungen zu heben, Planungs- und Realisierungszeiten sowie Wettbewerbssituation zu berücksichtigen. Rückbau vermeiden Für Biomasse wird es nach den Vorschlägen der Eckpunkte des BMWi 2016 keine Einführung eines Ausschreibungsmodells geben, sondern nur eine Verordnungsermächtigung, die erst die Ergebnisse einer Prüfung abwartet. Hier ist Eile geboten, um Rückbauten zu vermeiden. VDMA Power Systems gibt in der Stellungnahme erste Antworten auf Fragen des BMWi und wird sich aktiv in die Beratungen der Verordnung einbringen. 2. Wasserkraft Angesichts des Modernisierungsstaus der oft bereits sehr alten Anlagen im Bereich der Wasserkraft sollte, wie auch bei der Bioenergie, der Fokus nicht auf Neuanlagen, sondern auf der Modernisierung und Erweiterung von Bestandsanlagen liegen. Wegen der sehr langen Genehmigungszeiten ist bei der Entwicklung eines Ausschreibungsmodells entscheidend, Ausschreibungsvolumen ausreichend hoch und Signale für einen Systemwechsel langfristig genug anzulegen. Wegen der Akteursstruktur sollten kleine Anlagen mit einer installierten Leistung kleiner 1 Megawatt, wie dies in der EU-Beihilfeleitlinie angelegt ist, von der Ausschreibungspflicht ausgenommen werden. Ausschreibung prüfen Die in den Eckpunkten des BMWi genannten Probleme für eine Ausschreibung (genehmigungsrechtliche Risiken bei der Umsetzung von ausgeschriebenen Projekten, geringe Zahl von Akteuren) lassen sich durch ein geeignetes Ausschreibungsdesign lösen. VDMA Power Systems steht hier bei der weiteren Diskussion als Ansprechpartner zur Verfügung. In jedem Fall ist der Modernisierungsstau auch im Wasserkraftbereich zu berücksichtigen. Wie bei Bioenergie kann es auch bei der Wasserkraft für den Fall der Durchführung von Ausschreibungen nicht um Neuanlagen gehen, sondern um Erweiterungen von Bestandsanlagen. Erweiterung und Modernisierung ermöglichen Wie bei der Bioenergie ist auch für die Wasserkraft ein Modell zur Ausschreibung der Erweiterung und Modernisierung von Wasserkraftanlagen noch in 2015/ 2016 zu entwickeln. Erste Anregungen gibt VDMA Power Systems im Rahmen der Stellungnahme bei den Antworten auf Fragen des BMWi und bringt sich gerne in die Ausarbeitung eines Modells ein, das technologische Entwicklungen und Innovationen berücksichtigt. 9

10 Stellungnahmen und Antworten zum Eckpunktepapier des BMWi I. Einleitung Keine Fragen des BMWi Stellungnahmen von VDMA Power Systems: Für alle Hersteller und Zulieferer von Motorenanlagen, thermischen Turbinen und Kraftwerken, Wasserkraftanlagen sowie Windenergieanlagen sind verlässliche energiepolitische Rahmenbedingungen elementar. Sie sind die Voraussetzung, um in unternehmerisches Risiko gehen zu können. Eine kalkulierbare Marktentwicklung ist, neben Anreizen für Innovationen, in Deutschland Grundlage für die starke Position der deutschen Industrie am Weltmarkt. Geschlossene Wertschöpfungsketten sind ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor. Konkurrenzfähige Stromkosten für die im internationalen Wettbewerb stehende Industrie müssen erhalten werden. VDMA Power Systems unterstützt daher die politisch gesetzten Ziele zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und damit die Ausbaupfade, die wettbewerbliche Preisfindung und den Erhalt der Akteursstruktur nach dem EEG 2014 ausdrücklich. Deutschland ist der Heimat- und Leitmarkt für viele Hersteller von Stromerzeugungsanlagen und deren Zulieferer. Dies ist mit Sorgfalt zu berücksichtigen, denn bisher gab es Ausschreibungen im Wesentlichen in Märkten, die keine eigene, etablierte herstellende Industrie hatten. Nur wenn am deutschen Markt Rahmenbedingungen herrschen, die die technischen Möglichkeiten der Anlagen und Notwendigkeiten des Stromversorgungssystems berücksichtigen, kann Deutschland in der Weiterentwicklung der Anlagen- und Systemtechnik führend bleiben und seine Wettbewerbsfähigkeit am Innovations- und Produktionsstandort Deutschland sowie auf den Exportmärkten erhalten. Rahmenbedingungen, die lediglich die anlagenbezogenen Stromkosten und nicht die Gesamtsystemsicht adressieren, wären letztlich auch volkswirtschaftlich suboptimal. Insofern begrüßt VDMA Power Systems den offenen Diskussionsprozess im Rahmen der Strommarktplattform. Die Gesetzgebungsprozesse zur Umsetzung der Vorschläge des Weißbuchs Ein Strommarkt für die Energiewende wie etwa zum Entwurf zum Strommarktgesetz, des Referentenentwurfs für das Kraft-Wärme-Kopplungs- Gesetz sowie des Eckpunktepapiers Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare- Energien-Anlagen des BMWi sind eng aufeinander abzustimmen und miteinander zu verzahnen. Die Stellungnahmen von VDMA Power Systems sind dabei zu berücksichtigen. Hintergrund und Ziele, Vorgehen und Zeitplan sowie die Zusammenfassung in der Einleitung der Eckpunkte geben einen guten Überblick über die Motivation, den Prozess und die Vorschläge des BMWi. Für die Hersteller von Energie-Anlagen ist zusätzlich zu den drei Zielen des BMWi, Mengensteuerung, Kosteneffizienz und Wahrung der Akteursvielfalt als weiteres Ziel der Erhalt des Innovations-, Technologie-, und Produktionsstandorts Deutschland entscheidend. Akteursvielfalt muss auch die Vielfalt und Stärke der Hersteller und Zulieferer beinhalten. Der Zeitplan des BMWi ist dringend einzuhalten, um das Ziel der Mengensteuerung durch kontinuierlichen Ausbau auch im Übergang zu sichern. II. Übergreifende Fragen des Ausschreibungsdesigns Die folgenden übergreifenden Stellungnahmen beziehen sich auf die Ausgestaltung von Ausschreibungsmodellen in allen Technologien: Die kompakten Ausführungen des Eckpunktepapiers des BMWi Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien- Anlagen zu übergreifenden Fragen des Ausschreibungsdesigns wie dem Ausschreibungsgegenstand, zu Rahmenbedingungen der Ausschreibungen sowie zu Akteursvielfalt und Ausnahmen von der Ausschreibung sind nachvollziehbar aber nicht in allen Punkten ausreichend. VDMA Power Systems begrüßt und unterstützt die technologiespezifische Ausprägung der Ausschreibungsdesigns. Darüber hinaus sind Ausschreibungsmodelle mit dem künftigen Strommarktdesign zu verzahnen, Innovationsanreize jenseits der Ausschreibungen 10

11 zu generieren, Europarechtskonformität und Flexibilität bei Beihilfeleitlinien im Blick zu halten sowie Kriterien an markt- und industriegerechte Ausschreibungsdesigns zu erfüllen. 1. Ausschreibungsgegenstand Keine Fragen des BMWi Stellungnahmen von VDMA Power Systems: VDMA Power Systems unterstützt die Festlegung des Gegenstands der Ausschreibung auf die gleitende Marktprämie. Eine Festlegung auf eine fixe Marktprämie würde Projektierer und Betreiber nicht nur beim Wechsel zu Ausschreibungen überfordern, sondern auch unnötig Risikoaufschläge bei Geboten erzwingen, die den Zielen der Kosteneffizienz und der Akteursvielfalt zuwider laufen würden. Allenfalls große Akteure im Markt könnten Risiken erfolgreich streuen. 2. Rahmenbedingungen der Ausschreibungen Keine Fragen des BMWi Stellungnahmen von VDMA Power Systems: VDMA Power Systems unterstützt die Beibehaltung der Rahmenbedingungen des EEG 2014 etwa zu Netzanschlussbedingungen, zum Anlagenbetrieb, Einsatzstoffen, Berechnung und Dauer der Förderung. Änderungen am EEG 2014, die durch den Wechsel zu Ausschreibungen erforderlich werden, wie Veränderungen am Referenzertragsmodells für Windenergieanlagen, sind gemeinsam mit Projektierern, Betreibern und Herstellern anzupassen. Dies vermeidet Verunsicherung und stellt einen Ausgleich zwischen ertragreichen und weniger ertragreichen Standorten sicher, was fairen Wettbewerb zulässt und einzelne Interessengruppen nicht übervorteilt. Vorschläge von VDMA Power System zur Anpassung des Referenzertragsmodells, die in Kapitel III Windenergie an Land ausgeführt werden, sind dabei zu berücksichtigen. Änderungen weiterer Rahmenbedingungen beim Wechsel zu Ausschreibungen würden Projektierer, Betreiber und Hersteller gleichermaßen verunsichern und belasten. Netzanschlussbedingungen sind weiterhin im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes zu regeln. Die Einbindung der Stakeholder bei der Ausarbeitung der Netzanschlussbedingungen im Forum Netztechnik und Netzbetrieb des VDE ist dabei zu optimieren. Kosten der Regeln für Netzbetreiber, Betreiber und Hersteller der Anlagen sind miteinander abzuwägen und zu einem volkswirtschaftlichen Optimum zu führen. Netz- und Systemdienstleistungen, die über Mindestanforderungen hinausgehen, sind im Rahmen des Strommarkts wirtschaftlich zu berücksichtigen. 3. Akteursvielfalt und Ausnahmen von der Ausschreibung Stellungnahmen von VDMA Power Systems: VDMA Power Systems unterstützt das Ziel des BMWi, den Erhalt der Akteursvielfalt zu gewährleisten. Dieses Ziel ist auf Hersteller und Zulieferer auszudehnen. Wettbewerb darf auch in diesen Akteursgruppen durch den Wechsel zu Ausschreibungen nicht gefährdet werden. Innovationen und technologische Weiterentwicklungen sind durch Prototypenregelungen abzusichern. Die Vorschläge von VDMA Power Systems, sind unter III. Windenergie an Land und IV. Windenergie auf See ausgeführt. Möglichst einfache, transparente und verständliche Regeln der Ausschreibungen sind insgesamt erforderlich. Die Ausschöpfung der Freigrenzen der Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission mit bis zu sechs Windenergieanlagen oder bis zu sechs Megawatt installierter Leistung würden bei durchschnittlichen Projektgrößen der vergangenen Jahre bis zu 60 Prozent der installierten Leistung von Ausschreibungen ausnehmen und das Volumen sowie den möglichen Wettbewerb um die verbliebenen Ausschreibungsmengen über die Maßen einschränken. 11

12 Ausführungen in den Eckpunkten des BMWi zur bereits heute eingeschränkten Akteursvielfalt bei der Windenergie auf See teilt VDMA Power Systems nicht. In Deutschland und Europa sind inzwischen eine Vielzahl von Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerken, Fonds und Versicherungen aber auch mittelständische Projektierer und Privatanleger im Bereich Offshore-Windenergie aktiv. Der deutsche Markt zeichnet sich auch hier im Vergleich zu anderen Märkten, in denen bereits Ausschreibungen durchgeführt werden, durch eine erhöhte Akteursvielfalt aus. Diese gilt es bei Projektierern und Betreibern, aber auch bei Herstellern und Zulieferern, zu erhalten und möglichst zu stärken. Natürlich spielen kleine Akteure bei der Offshore Windenergie eine geringere Rolle als bei Windenergie an Land und treten vor allem als Anleger in Erscheinung. Der Schutz kleinerer Akteure ist dadurch aber im Bereich Offshore-Windenergie umso wichtiger. Projektfinanzierungen, die zunehmend auch von Konsortien mit Energieversorgern genutzt werden, sind zwingend weiter zu ermöglichen. Fragen des BMWi: Windenergie an Land Räumt das Ausschreibungsdesign bei der Windenergie an Land grundsätzlich auch kleinen Akteuren hinreichende Wettbewerbschancen ein? Welche Maßnahmen innerhalb des Ausschreibungsdesigns könnten kleinen Akteuren einen einfachen Zugang zur Ausschreibung ermöglichen? VDMA Power Systems hält breite Ausnahmen von der Ausschreibung dann für vermeidbar, wenn das Ausschreibungsdesign Bieterrisiken und gravierende Zugangshürden vermeidet. Die Einrichtung der Unterarbeitsgruppe Akteursvielfalt und Bürgerenergie zur Diskussion von Vorschlägen zum Erhalt der Akteursvielfalt und die Berücksichtigung der Ergebnisse in der Erarbeitung technologiespezifischer Ausschreibungsdesigns werden daher begrüßt. Sind die Projekte kleinerer Akteure unabhängig vom Zuschlagsrisiko der Ausschreibung grundsätzlich wettbewerbsfähig? Gleichen Kostenvorteile in der Projektierung Nachteile bei der Beschaffung von Anlagen aus? Im bestehenden EEG 2014 sind Projekte kleinerer Akteure wettbewerbsfähig. Sie können dies aus Sicht von VDMA Power Systems auch im Rahmen von Ausschreibungen bleiben, wenn unverhältnismäßig hohe Zugangshürden vermieden werden. Ob Kostenvorteile in der Projektierung mögliche Nachteile ausgleichen und ob die in den wissenschaftlichen Empfehlungen zu den Eckpunkten skizzierten Kostenvorteile oder -nachteile überhaupt zum Tragen kommen, ist von Projektspezifika abhängig und kann nicht pauschal beantwortet werden. Benötigen Bieter, die nur ein Projekt entwickeln, weitere Schutzmaßnahmen? Inwieweit Bieter, die nur ein Projekt entwickeln weitere Schutzmaßnahmen benötigen, kann VDMA Power Systems als Herstellerverband nicht abschließend beurteilen. Für diese Bieter besteht offensichtlich ein besonders hohes Risiko der Nichttragbarkeit von versunkenen Kosten. Für konkrete Vorschläge sind hier aber in erster Linie die Interessenvertreter der Projektierer gefragt. Falls ja: Besteht ein Unterschied zwischen windschwächeren und windstärkeren Standorten? Bieter an windschwächeren Standorten hätten bei Beibehaltung des bestehenden Referenzertragsmodells bei Ausschreibungen gegenüber Bietern an windertragreicheren Standorten Nachteile. Ob diese Nachteile durch die vorgeschlagenen Anpassungen am Referenzertragsmodell ausgeglichen werden o- der gar zu einer Benachteiligung von ertragreicheren Standorten führen, hängt u.a. von der Grundvergütung ab und kann nicht abschließend beurteilt werden. In jedem Fall führen die Vorschläge des Energieinstituts Leipzig zu einer drastischen Verkürzung der Anfangsvergütung insbesondere an ertragreicheren Standorten und gleichzeitig an Standorten mit einem Wert von um die 80-12

13 Prozent des Referenzstandorts. Die Finanzierung würde stark erschwert und tendenziell wäre mit sehr hohen Geboten zu rechnen. Dies trifft einen Großteil der Projekte und wäre mit Blick auf die Diskussion zu einer regionalen Verteilung kontraproduktiv. Gezielte Maßnahmen für kleine Akteure, die etwa nur ein Projekt umsetzen, sind positiv zu prüfen. VDMA Power Systems überlässt es Projektieren und Betreibern sowie deren Vertretern entsprechende Vorschläge zu konkretisieren. Wie groß ist die jährlich installierte Leistung, die im Schnitt auf diese Akteure entfällt? Wie groß die installierte Leistung ist, die im Schnitt auf diese Akteure fällt, kann möglicherweise aus der Betreiberdatenbank herausgelesen oder auf Basis der Daten der Studie der Deutschen WindGuard zur Akteursvielfalt für den BWE ermittelt werden. Könnten Förderprogramme die eventuellen Nachteile für solche Akteure mindern, beispielsweise durch Erleichterungen der Finanzierung der Projektentwicklung oder eine Verringerung des finanziellen Ausfallrisikos? Förderprogramme könnten die Finanzierung der Projektentwicklung erleichtern und das finanzielle Ausfallrisiko vermindern. Vorschläge des BDEW zur Versicherung des Ausfallrisikos erscheinen komplex, sollten aber wie ggf. auch Vorschläge anderer Verbände geprüft werden. Könnte mehr Rechtssicherheit im Planungs- und Genehmigungsprozess, z. B. durch Unterstützung der Planungsträger und der Genehmigungsbehörden durch Wissensvermittlung und Austausch zum Erhalt der Akteursvielfalt beitragen? Erhöht Transparenz, z. B. durch eine Darstellung der Planungsprozesse in den Ländern zur Abschätzung der Angebotssituation die Akteursvielfalt? Wissensvermittlung und Austausch zur Unterstützung der Planungsträger und Genehmigungsbehörden ist sicher hilfreich und wird etwa durch Organisationen wie die Fachagentur Windenergie an Land koordiniert. Planungsprozesse in den Ländern sollten allerdings gerade bei lokalen Projektierern bekannt sein. Verstärkte Transparenz würde daher größenunabhängig eher neuen Akteuren auf dem Markt helfen als gezielt kleinen Projektierern vor Ort. Werden in anderen Bereichen Probleme im Hinblick auf die Akteursvielfalt gesehen? Zum Erhalt der Akteursvielfalt bei Herstellern von Onshore-Windenergieanlagen ist, wie auch bei Herstellern für Offshore-Windenergieanlagen sowie zum Erhalt des Innovations-, Technologie- und Produktionsstandorts Deutschland eine Regelung für Prototypen- und Testanlagen an Land erforderlich. Entsprechende Vorschläge werden in den beiden Kapiteln zur Windenergie an Land und zur Windenergie auf See ausgeführt. Welche begleitenden Instrumente sind sinnvoll, um die Akteursvielfalt zu erhalten und eine möglichst umfangreiche Flächenentwicklung dauerhaft anzustoßen? VDMA Power Systems unterstützt das Ziel des BMWi, der Umsetzung eines einfachen, transparenten und verständlichen Verfahrens. Auch die Wahl der Designkriterien späte Ausschreibung mit hoher materieller und geringer finanzieller Präqualifikation für Ausschreibungen für die Förderung von Windenergieanlagen an Land hält der VDMA für richtig. Eine Aufteilung des Bid Bonds analog des PV-Piloten in einen niedrigeren Bid Bond von Euro pro Megawatt (Erstsicherheit) bei Gebotsabgabe mit anschließender Aufstockung auf Euro pro Megawatt (Zweitsicherheit) für die bezuschlagten Projekte würde die Ausschreibungsteilnahme insbesondere kleinerer Akteure erleichtern. Konkrete Vorschläge zu möglichen Begleitinstrumenten können allerdings weniger von Hersteller- als von Projektierer- und Betreiberseite aus gemacht werden. 13

14 III. Windenergie an Land Im Bereich Windenergie an Land hat sich VDMA Power Systems in enger Abstimmung der Hersteller von Windenergieanlagen mit wesentlichen Projektierern und Betreibern in die Diskussion wesentlicher Kriterien des Ausschreibungsdesigns im BMWi eingebracht. So konnten konkrete Vorschläge und Positionen erarbeitet werden, die auf den folgenden Seiten ausgeführt und begründet werden. 1. Ausschreibungsgegenstand und Freigrenzen Keine Fragen des BMWi Stellungnahmen von VDMA Power Systems: VDMA Power Systems unterstützt das Bieten für die Förderhöhe für eine bestimmte installierte Leistung (Nominalleistung) und die Festlegung des Gegenstands der Ausschreibung auf die gleitende Marktprämie bei Windenergie an Land wie auch bei allen anderen Technologien. Mit der verpflichtenden Direktvermarktung auf Basis einer gleitenden Marktprämie wurden Marktelemente in das EEG 2014 eingeführt, die sich in der Praxis bewährt haben. Die Einführung einer fixen Marktprämie würde erhebliche Risikoaufschläge verursachen und insbesondere kleine Akteure beim Systemwechsel überfordern. Bei der Vergütungsdauer ist bei Ausschreibungen für die Windenergie an Land an 20 Jahren festzuhalten. Ein Förderzeitraum von 20 Jahren ist bewährte Praxis. Neben der Einführung der Ausschreibungen sind weitere Änderungen und damit weitere Unsicherheiten zu vermeiden. Festlegungen von Mindest- oder Maximalgrößen für Windenergieprojekte oder eine Beschränkung der Flächenkulisse würden das Volumen möglicher Projekte und damit den Wettbewerb unnötig einschränken und sind nicht erforderlich. Die Größe der verfügbaren Flächen begrenzt die Maximalgröße der Windenergieprojekte ohnehin stark. Die Einführung einer Mindestgröße, die über das im EEG vorgesehene Minimum von 100 kw hinausgeht, wird von VDMA Power Systems nicht unterstützt. Die Festlegung der Mindestgröße auf 1 Megawatt würde einzelne Hersteller begünstigen, die noch Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung kleiner 1 MW anbieten und möglicherweise technologische Fehlentwicklungen anreizen. Sollte die Festlegung einer Mindestgröße erforderlich sein, sollte diese mit der Regelung zu Kleinwindenergieanlagen synchronisiert werden. 2. Ausschreibungsverfahren VDMA Power Systems unterstützt die Auswahl der Preisregel Pay as bid in einem statischen Verfahren. Bei Windenergie an Land sind analog der FFAV statische Ausschreibungsverfahren angemessen. Komplexe, aufwändige dynamische Verfahren würden kleinere Bieter, die mit Ausschreibungsverfahren nicht vertraut sind, überfordern und die Gefahr strategischen Bietens bei mehrstufigen dynamischen Verfahren mit öffentlich einsehbarer Gebotsabgabe erhöhen. Dynamische Auktionen bieten den Mehrwert der Informationsgenerierung. Da es jedoch erwartungsgemäß im deutschen Markt eine eher geringe Unsicherheit der Bieter wie auch des Auktionators hinsichtlich der tatsächlichen Projektkosten und Stromerzeugungskosten gibt, fällt dieser Vorteil weg. Die Einheitspreisregel Pay as cleared kann nach Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt getestet und eingeführt werden, wenn sie höheren Wettbewerb und mehr Kosteneffizienz verspricht und hält. Wie beurteilen Sie die Regelungen zum Höchstpreis und zur Ausschreibungshäufigkeit, auch vor dem Hintergrund der Flächenverfügbarkeit und Wettbewerbssituation? Höchst- und Mindestgebotspreise reizen strategisches Verhalten der Bieter an. VDMA Power Systems lehnt die Einführung eines Höchstpreises ab, da die Gefahr besteht, dass sich Bieter ggf. an dem Höchstpreis orientieren könnten. Bei ausrei- 14

15 chender Flächenverfügbarkeit besteht ausreichend Wettbewerb und Höchstpreise sind dann nicht erforderlich. Bei Festsetzung eines ambitionierten Höchstpreises im Bereich der Vollkosten droht auch bei Berücksichtigung der mit der Ausschreibung verbundenen zusätzlichen administrativen Kosten und Bieterrisiken eine geringe Realisierungsquote und ein Nicht-Erreichen der Ausbauziele, wenn bei Festlegung des Höchstpreises Kosten und Risiken unterschätzt werden. Im Zusammenspiel des Vorschlags des IE Leipzig zur Reform des Referenzertragsmodells und eines ambitionierten Höchstpreises sehen wir weitere Risiken hinsichtlich des Nichterreichens der Ausbauziele. Die Umsetzung der Vorschläge würde die Dauer der Anfangsvergütung für die meisten Projekte so stark verkürzen, dass eine Finanzierung der Projekte nur mit hohen Geboten darstellbar ist. Dies würde wie ein Onshore-Windenergie Stauchungsmodell wirken. Die Festlegung eines Höchstpreises widerspricht auch dem erklärten Ziel der Bundesregierung und des Bundestages einer wettbewerblichen Preisfindung an Stelle administrativ festgelegter Vergütungen. VDMA Power Systems unterstützt hingegen den Verzicht auf einen Mindestpreis in den Eckpunkten des BMWi. Einerseits könnten Mindestgebotspreise den Winner s Curse ein zu niedriges Gebot, das nicht realisiert werden kann verhindern, andererseits würden Mindest- wie Höchstgebotspreise den Gebotsrahmen von Ausschreibungsmodellen stark einengen. VDMA Power Systems schlägt in Bezug auf die Ausschreibungsfrequenz vier Ausschreibungen pro Jahr vor. Die gleichmäßige Verteilung des Gesamtausschreibungsvolumens sollte sich nicht nur bezogen auf das jährliche Volumen gleichmäßig auf die Ausschreibungsrunden verteilen, sondern auch über die Jahre. Dies sichert einen kontinuierlichen Ausbau im Übergang und bei der Etablierung von Ausschreibungen. VDMA Power Systems schlägt daher eine Glättung des Ausschreibungsvolumens und damit des Bruttoausbaus auf Basis der im Rahmen der Marktanalyse des BMWi zu den Ausschreibungen für die Förderung von Windenergieanlagen an Land prognostizierten Bruttoausbauzahlen für die Jahre 2016 bis 2035 vor. Wie sollte ein Höchstpreis bestimmt werden und mit welchem Ziel? Sollte die Einführung von Höchstpreisen nicht vermeidbar sein, dann sind Risikoaufschläge, administrative Kosten und Zinsentwicklungen angemessen zu berücksichtigen. Zudem hat die Wahl eines Referenzertragsmodells sowie andere Designkriterien wie das Ausschreibungsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Höhe eines Höchstpreises mit dem Projekte finanziert werden können. Alternativ könnte ein Höchstpreis auf Basis der Studie der Deutschen WindGuard zu den Kosten der Windenergie an Land festgelegt werden. Eine genaue Methodik wäre zu erarbeiten. Des Weiteren müsste ein Höchstpreis bei Änderungen der Rahmenbedingungen (wie z.b. im Falle eines Zinsanstiegs) dynamisch angepasst werden. Welche Aspekte des Ausschreibungsverfahrens (Preisregel, Ausschreibungsfrequenz) erhöhen Wettbewerbschancen für kleinere Akteure an schlechteren Windstandorten (< 85 Prozent Referenzstandortgüte) Die Preisregel hat für sich genommen noch keine entscheidende Auswirkung auf die Akteursvielfalt, sondern allenfalls im gesamten Ausschreibungsdesign. Wie bei PV-Freiflächen ist die Preisregel auch bei Windenergie an Land nach den ersten Ausschreibungsrunden zu überprüfen. Eine hohe Ausschreibungsfrequenz unterstützt kleinere Akteure, da sie beim Scheitern in einer Ausschreibungsrunde zu einem späteren und nicht allzu fernen Zeitpunkt erneut bieten können. Quartalsweise Ausschreibungen sollten dabei für die Windenergie an Land ausreichen. Ist die vorgeschlagene Ausnahmeregelung für Anlagen < 1 MW sinnvoll? 15

16 Eine Mindestgröße zur Teilnahme an der Ausschreibung wird als nicht sinnvoll angesehen. Kleinwindenergieanlagen sind bereits durch das EEG 2014 hinreichend beschrieben und definiert. Sollte eine Mindestausschreibungsmenge erforderlich sein, sollte diese auf 100 Kilowatt begrenzt werden, um nicht einzelne Hersteller, die noch Windenergieanlagen etwas kleiner als 1 MW installierter Leistung anbieten, zu begünstigen oder Fehlanreize für technologische Entwicklungen zu setzen. Eine Ausnahmeregelung ist weder sinnvoll noch erforderlich. Dies wäre auch nicht im Sinne der Kosteneffizienz sowie der Mengensteuerung und ist für den Erhalt der Akteursvielfalt nicht erforderlich. Die von den EU-Beihilfeleitlinien zugelassene De-Minimis-Regel (6 Megawatt/sechs Anlagen) würde erheblichen Spielraum für Ausnahmen von Ausschreibungen lassen, die das Volumen der ausgeschriebenen Projekte stark einengen würden. Selbst bei restriktiver Anwendung (6 Megawatt) wären beispielsweise im Jahr 2014 etwa ein Sechstel der installierten Leistung, bei großzügiger Auslegung (sechs Anlagen) sogar zwei Drittel des Marktes ausgenommen worden. Kleine Akteure behalten ihre Wettbewerbsfähigkeit, wenn das Ausschreibungsdesign fair, einfach und transparent ausgestaltet ist. 3. Teilnahmevoraussetzungen VDMA Power Systems unterstützt die Vorschläge der Eckpunkte des BMWi zu den materiellen und finanziellen Teilnahmevoraussetzungen einer Genehmigung nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImschG-Genehmigung) und Euro pro Megawatt, zur Realisierungszeit von maximal 36 Monaten sowie im Bedarfsfall des sukzessiven Anfalls der Pönale nach 24 Monaten. Fragen des BMWi: Halten Sie es für erforderlich, bei Hinterlegung einer deutlich höheren Sicherheit (100 Euro/kW) auf die materielle Qualifikationsanforderung zu verzichten? Welche Auswirkungen hätte dies auf die Akteursstruktur? Ein Bid Bond in Höhe von etwa Euro pro Megawatt kann allenfalls als zusätzliche Option für Projekte im Genehmigungsverfahren ohne Vorliegen einer BImSchG-Genehmigung festgelegt werden, wie die Berater des BMWi dies vorschlagen. Für diese Option müssen, wie auch von den Beratern des BMWi vorgeschlagen, die gleichen Realisierungsfristen gelten wie bei einer Teilnahme mit BImSchG. Die optionale Einführung einer späten Ausschreibung ohne materielle und mit hoher finanzieller Präqualifikation ist zu prüfen. Größere Projektierer versprechen sich durch die Alternative mit hoher finanzieller Sicherheit an Stelle einer materiellen Präqualifikation mit BImSchG-Genehmigung mehr Flexibilität, was sinnvoll sein kann, so lange die Akteursvielfalt auf der Kundenseite dadurch nicht bedroht wird und Ausschreibungen fair und administrierbar bleiben. Kann es sinnvoll sein, die finanzielle Strafe bei Nichterfüllung insbesondere für kleine Akteure durch eine andere Strafe (Ausschluss von weiteren Ausschreibungen) zu ersetzen? Welche Auswirkungen hätte dies auf andere Risiken? Nein. Andere Strafen sind nicht sinnvoll, da sie gerade kleinere Akteure in ihrer Existenz gefährden würden. Die wissenschaftlichen Empfehlungen für das BMWi haben das hinreichend beschrieben. Welche weiteren Modelle sind geeignet, um eine Balance zwischen hoher Realisierungsrate und einer Minimierung der Bieterrisiken zu schaffen? Die Anpassung des Referenzertragsmodells auf Basis der Vorschläge einer wissenschaftlichen Analyse gemeinsam mit den Projektierern, Betreibern, Finanzierern und Herstellern könnte Realisierungsrate und Minimierung der Bieterrisiken in Balance bringen. Die Vorschläge des IE-Leipzig hingegen sind dazu ungeeignet. 16

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