Rahmenkonzept der Schulsozialarbeit in den Wolfsburger Schulen

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1 Rahmenkonzept der Schulsozialarbeit in den Wolfsburger Schulen Stand: November 2014

2 Rahmenkonzept AUSGANGSLAGE PRÄAMBEL ZIEL DES RAHMENKONZEPTS DEFINITION SCHULSOZIALARBEIT RECHTLICHER RAHMEN ZIELE DER SCHULSOZIALARBEIT ZIELGRUPPEN HANDLUNGSFELDER (ANGEBOTE) KINDERSCHUTZ STRUKTURELLE RAHMENBEDINGUNGEN / RESSOURCEN KOOPERATION DAS STEUERUNGSMODELL QUALITÄTSENTWICKLUNG ÖFFENTLICHKEITSARBEIT GENDER UND CULTURAL MAINSTREAMING SCHLUSSBEMERKUNGEN IMPRESSUM

3 Ausgangslage Stellen der Schulsozialarbeit in den Wolfsburger Schulen der Sekundarstufe I 14 Schulsozialarbeiter/-innen an 3 Schulzentren, 2 Gesamtschulen, 2 Förderschulen und 2 Gymnasien, Einstellungsträger für 12 Schulsozialarbeiter/-innen ist die Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Jugend - Abt. Sozialer Dienst, für 2 Schulsozialarbeiter/- innen bekommen die jeweiligen Schulen einen Zuschuss aus dem Geschäftsbereich Schule 3 Akutberater/-innen, Einstellungsträger ist die Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Jugend - Abt. Sozialer Dienst 3 Sozialarbeiter/-innen im Übergang Schule-Beruf (Profilierung Hauptschule), Einstellungsträger ist die Stadt Wolfsburg - Abt. Jugendförderung, finanziert vom Land 7 Schulsozialarbeiter/-innen, Pädagogische Mitarbeiter/-innen; Einstellungsträger ist das Land Niedersachsen 10 Schulsozialarbeiter/-innen, Einstellungsträger sind Die Neue Schule ggmbh und das Bistum Hildesheim 1 Schulsozialarbeiter/-in, im Projekt 2. Chance - Schulverweigerung, angestellt bei der Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Jugend - Abteilung Sozialer Dienst 2 Schulsozialarbeiter/-innen, im Projekt 2. Chance - Schulverweigerung, angestellt beim CJD Wolfsburg 2

4 Vier Schwerpunkte der Schulsozialarbeit Tätigkeitsfelder der Schulsozialarbeit in den Schulen/Schulzentren: Beratung und Begleitung von Schülern/-innen, Eltern und Lehrkräften Einzelfallhilfe und Krisenintervention (Beratung und ggf. initiierende Hilfen nach SGB VIII) Entwicklung und Durchführung präventiver bzw. intervenierender Konzepte, auch im Rahmen von Unterrichtsprojekten Sozialpädagogische Gruppenarbeit - Die Sozialarbeiter/-innen in der Akutberatung sind keiner Schule angegliedert und können von allen Schulformen - einschließlich der Grundschulen - angefordert werden. Die Akutberatung berät Lehrer, Schulsozialarbeiter an den Schulen und Familien. Sie initiiert Jugendhilfemaßnahmen bei Bedarf. - Die Sozialarbeiter/-innen der 2. Chance arbeiten mit Schulverweigerern von Schulen, mit denen sie Zielvereinbarungen geschlossen haben. 3

5 1. Präambel Schulsozialarbeit ist ein immer bedeutsameres Handlungsfeld zwischen Schule und Jugendhilfe. Der Wunsch der Stadt Wolfsburg ist es, in Kooperation mit dem Land Niedersachsen Schulsozialarbeit auf Grundlage des vorliegenden Rahmenkonzepts zu fördern. Der heutigen Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe in Wolfsburg liegt ein erweitertes und gemeinsames Bildungsverständnis aller in diesem Handlungsfeld Beteiligten zu Grunde. Ganzheitliche Bildung für alle Kinder und Jugendlichen bedeutet, informelle, formelle und nonformelle Bildungsprozesse miteinander zu verknüpfen und die jeweils von Jugendhilfe und Schule verantworteten Bildungsangebote so zu ergänzen, dass alle Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung Unterstützung finden können. In der Praxis hat sich der integrative Arbeitsansatz zwischen Jugendhilfe und Schule bewährt. Schulsozialarbeit trägt zur Entwicklung einer neuen Qualität in der pädagogischen Arbeit der Schule und der Jugendhilfe bei. Sie wird der ihr zugedachten Brückenfunktion zwischen Jugendhilfe und Schule gerecht. Schulsozialarbeit ist eine zusätzliche pädagogische Ressource, die den schulischen Alltag bereichert, gelingende Bildungsprozesse fördert und somit Kindern und Jugendlichen die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. 2. Ziel des Rahmenkonzepts Das vorliegende Rahmenkonzept versteht sich als Grundlagendokument und als mittelfristiges Planungsinstrument für die Schulsozialarbeit, unabhängig von der Trägerschaft. Es schafft einen verbindlichen Rahmen für die Schulsozialarbeit an den weiterführenden Schulen. Es ist innerhalb von 2 Jahren nach Beschluss durch den Rat der Stadt Wolfsburg zu evaluieren. Die Verantwortung für den weiteren Prozess - das vorliegende Rahmenkonzept umzusetzen und zu evaluieren - liegt bei der Projektgruppe (Geschäftsbereich Jugend/Schule) und den Trägern der Schulsozialarbeiterstellen sowie den Stelleninhaber/-innen und den Schulen. Die Zielvereinbarungen der jeweiligen Schulen/Schulzentren werden in den Steuergruppen im Sinne des Rahmenkonzeptes erarbeitet. Die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule im Rahmen der Schulsozialarbeit wird grundsätzlich in einer schriftlichen Zielvereinbarung zwischen den Beteiligten (Schulleitung /Stadt Wolfsburg) geregelt. Die Steuergruppen an jeder Schule bzw. den Schulzentren analysieren den Bedarf und die Ressourcen der Schulen sowie der Schulsozialarbeit. Unter Berücksichtigung dieser Bedarfe und Ressourcen erstellt die Jugendhilfe ein Angebot möglicher Handlungsfelder der Schulsozialarbeit, die in der Zielvereinbarung festgehalten werden. 4

6 3. Definition Schulsozialarbeit Unter Schulsozialarbeit wird ein Angebot des Landes und der kommunalen Jugendhilfe verstanden, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte kontinuierlich am Ort Schule tätig sind und mit Lehrkräften auf einer verbindlich vereinbarten und gleichberechtigten Basis zusammenarbeiten, um junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern, dazu beitragen Bildungsbenachteiligungen zu vermeiden und abzubauen, Erziehungsberechtigte und Lehrer bei der Erziehung und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zu beraten und zu unterstützen sowie zu einer schülerfreundlichen Umwelt beizutragen. Zu den sozialpädagogischen Angeboten und Hilfen der Schulsozialarbeit gehören insbesondere die Beratung und Begleitung von einzelnen Schüler/-innen, die sozialpädagogische Gruppenarbeit, die Zusammenarbeit mit und Beratung der Lehrer/-innen und Erziehungsberechtigten, offene Gesprächs-, Kontakt- und Freizeitangebote, die Mitwirkung in Unterrichtsprojekten und in schulischen Gremien sowie die Kooperation und Vernetzung mit dem Gemeinwesen. (Definition nach Dr. Karsten Speck, Erziehungswissenschaftler an der Universität Oldenburg) Vgl.: Speck, Karsten. Qualität und Evaluation in der Schulsozialarbeit. Konzepte, Rahmenbedingungen und Wirkungen. S. 23. Verlag für Sozialwissenschaften/ GWV Fachverlag GmbH, Wiesbaden Rechtlicher Rahmen Bezüglich der allgemeinen Ziele von Schule und Jugendhilfe besteht auf der Gesetzesebene weitgehend Übereinstimmung. Beide Systeme verfolgen das gleiche Ziel: junge Menschen in ihrem Sozialisationsprozess zu fördern und zu unterstützen. (NSchG 2, SGB VIII 1, 11 und 13) Im SGB VIII 1 Abs. 4 erhält die Jugendhilfe den Auftrag, dazu beizutragen, für Kinder und Jugendliche positive Lebensbedingungen zu schaffen. Es handelt sich um eine Querschnittsaufgabe, die sich u. a. auch auf die Zusammenarbeit mit Schule bzw. Schulverwaltung bezieht. Die verbindliche Kooperation von Jugendhilfe und Schule wird ebenso im SGB VIII 81 und im Niedersächsischen Schulgesetz 25 Abs.3 festgeschrieben. Schulsozialarbeit richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen gemäß SGB VIII 11 mit dem Ziel, sie zur Selbstbestimmung zu befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anzuregen und hinzuführen. Schulsozialarbeit leistet Jugendsozialarbeit gemäß SGB VIII 13 für solche Kinder und Jugendlichen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Sozialpädagogen unterstützen laut RDErL.d.Mk v Abs. 2.9 die Schule bei der Berufsorientierung. Schulsozialarbeit vernetzt den schulischen Lebensraum mit anderen Jugendhilfeleistungen, insbesondere den Hilfen zur Erziehung (SGB VIII 27-35). Dem Kindesschutz kommt gesellschaftlich eine immer größere Bedeutung zu. Da Schule sich zunehmend zum Lebensraum von Kindern entwickelt, ist dem Kindesschutz entsprechend Rechnung zu tragen. Der Kindesschutz ist im SGB VIII 8a und im Bundeskinderschutzgesetz (hier insbesondere im Art. 1, Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)) verankert. 5

7 Der Geschäftsbereich Jugend bietet durch entsprechende Schulungen, aber auch durch die Hilfe und Unterstützung durch insoweit erfahrene Fachkräfte und die Möglichkeiten anonymer Fallberatung, die Möglichkeit, den Kindesschutz im schulischen sowie familiären Rahmen sicherzustellen. Hierbei spielt auch die Schulsozialarbeit eine gewichtige Rolle und stellt ein niedrigschwelliges Angebot im Netzwerk unterstützender Hilfen dar. 5. Ziele der Schulsozialarbeit in Kooperation mit Schule Bezogen auf die Schülerinnen und Schüler: Förderung der Persönlichkeitsentwicklung Emotionale Stabilisierung Erwerb und Förderung sozialer Kompetenz Unterstützung bei Lebenskrisen in Schule, Familie und Gemeinwesen Förderung der Konfliktfähigkeit und konstruktiver Konfliktlösungen Erfolgreicher Übergang Schule Beruf, Berufsorientierung Prävention Soziale Integration Partizipation Alltags- und Lebensbewältigung Bezogen auf die Institution Schule: Kulturelle Integration Sensibilisierung und Aufklärung der Lehrkräfte Soziale Integration Ermöglichung gesellschaftlicher, politischer und kultureller Teilhabe Vernetzung und Kooperation von Schule und anderen Institutionen Entwicklung eines sozialpädagogischen Schulprofils Unterstützung bei der psychosozialen Entlastung der Lehrkräfte Bezogen auf die Eltern: Förderung der Erziehungskompetenz der Eltern Motivierung der Eltern zur Mitwirkung bei schulischen Prozessen Abbau von Schwellenängsten gegenüber der Schule Vermittlung an weitere Beratungsstellen Bezogen auf die Öffentlichkeit: Integration der Schule in das Gemeinwesen und Öffnung nach außen Mitarbeit an einem attraktiven Schulprofil durch sozialpädagogische Fachkompetenz Vernetzung der Angebote im Bereich der Hilfen zur Erziehung, des Jugendschutzes, der Berufsvorbereitung, des Freizeitbereichs und der Gesundheitsförderung Indikatoren für die Zielerreichung werden in den Schulen konkretisiert und in der Zielvereinbarung durch die Steuergruppe formuliert. Die Evaluation erfolgt vorbereitend durch die Schulsozialarbeiter/-innen. Zum Schuljahresende werden die Ergebnisse der Evaluation an die Lenkungsrunde berichtet. Ziel der Evaluation ist es, eine Datengrundlage zu haben für Qualitätsentwicklung. 6

8 6. Zielgruppen Schulsozialarbeit richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte und Familien, die Lehrkräfte und die Schulleitung. Die Angebote der Schulsozialarbeit und ihre Arbeitsansätze richten sich prinzipiell an alle Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule/Schulstufe, für die Schulsozialarbeit eingerichtet wurde. Besonderer Unterstützung bedürfen (entsprechend SGB VIII 13) junge Menschen, die durch ihre soziale, ökonomische und kulturelle Situation benachteiligt sind, deren soziale und berufliche Integration aufgrund von sozialen und/oder individuellen Schwierigkeiten erschwert ist, bei denen erzieherische, psychosoziale und familiäre Probleme vorliegen, die sich auf der Verhaltensebene zum Beispiel durch Schulverweigerung, erhöhte Aggressivität und Gewaltbereitschaft ausdrücken. 7. Handlungsfelder (Angebote) Jede Schule braucht ein individuelles Handlungskonzept für die Schulsozialarbeit, das mit Hilfe der Steuergruppe erarbeitet und gelebt wird. Kernbereiche von Schulsozialarbeit, die in unterschiedlicher Gewichtung nach Bedarf und Möglichkeit an den einzelnen Standorten realisiert werden, sind: Einzelfallhilfe - im Sinne individueller Hilfen Krisenintervention Beratung von Schülerinnen und Schülern, Zusammenarbeit und Beratung der Lehrer/-innen und Erziehungsberechtigten Offene Gesprächs- und Kontaktangebote Mitwirkung in Unterrichtsprojekten und in schulischen Gremien Prävention Netzwerkarbeit Folgende beispielhafte Handlungsfelder werden in einer Zielvereinbarung zwischen der Stadt Wolfsburg mit der jeweiligen Schule konkretisiert: Einzelfallbezogene Beratung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern (sowohl als offenes Angebot als auch in Form von aktiv zugehender Beratung) Schülerorientierte Projekte (gezielte Einzelfall- bzw. Gruppenaktivitäten zur sozialen und integrativen Förderung von Schüler/-innen z.b. mit Migrationshintergrund, Übergang Schule- Beruf, Übergang Grundschule weiterführende Schule, gezielte sozialpädagogische Freizeitangebote etc.) 7

9 Gruppenbezogene Sozialtrainings ( Verhaltenstraining, Streitschlichter-Programme, Gewaltprävention, soziale Kompetenztrainings, Kommunikations-Training, Regelakzeptanz, Entwicklung von Teamfähigkeit etc.) Beratungsangebote für Eltern und Lehrkräfte (Teilnahme oder Moderation von Fallberatungen zu einzelnen Schülern) Kooperation mit Lehrkräften (sozialpädagogische Fachkraft im Unterricht, gemeinsame Fortbildungen) Kooperation 2. Chance (Arbeit mit Schulverweigerern) Kooperation mit Jobwerk, Ausbildungsbetrieben und außerschulischen Institutionen Kooperation mit Akutberatung Kooperation mit dem Jugendamt zur Entwicklung erzieherischer Hilfen Schulinterne Arbeit und Vernetzung (Steuergruppe, Konferenzen, Dienstbesprechungen, Klassenkonferenzen, Schulprogramme etc.) Vernetzung im Gemeinwesen (Stadtteilorientierung, Beratungsstellen, Vereine, Polizei, Arbeitskreise, ) etc. 8. Kinderschutz Die körperliche, emotionale und sexuelle Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft ist von höchster Bedeutung. Durch gesetzliche Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes und weiterer Gesetze wird diesem Umstand Rechnung getragen. Dies betrifft auch den Rahmen der Schule und damit auch der Lehrerschaft und Schulsozialarbeit. Im 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), einem Teil des Bundeskinderschutzgesetzes, sind ausdrücklich die Berufsgruppen der Lehrer und Sozialarbeiter genannt, die bei gewichtigen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung zu handeln haben. Unterstützung und Beratung in Fragen des Kinderschutzes bieten die insoweit erfahrenen Fachkräfte, deren Kontaktdaten über den Bereich Kinderschutz im Allg. Sozialen Dienst abgefragt werden können. Wenn der Verdacht der Kindeswohlgefährdung besteht, sind die betreffenden Kinder und Jugendlichen, sowie deren Eltern anzusprechen und Hilfen anzubieten, sofern dadurch nicht das Kindeswohl (weiter) gefährdet wird. Dabei kann die Schulsozialarbeit mit einbezogen werden. Wird diese Hilfe nicht angenommen und/oder der Zustand verändert sich nicht positiv, ist der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes einzuschalten. 8

10 In Fällen akuter Kindeswohlgefährdung ( Leib und Leben ) ist das Jugendamt sofort einzuschalten! Es empfiehlt sich, bezüglich des Verdachts von Kindeswohlgefährdungen sich berufsgruppenübergreifend auszutauschen, z. B. durch Einbeziehung der Akutberatung, um Sicherheit in der eigenen Wahrnehmung zu bekommen und die Beteiligten entsprechend anzusprechen. Der Datenschutz ist in allen Fällen von Kindeswohlgefährdung per Gesetz (Bundeskinderschutzgesetz - Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 4 in Verbindung mit StGB 34 Rechtfertigender Notstand) außer Kraft gesetzt! Um Sicherheit in den Abläufen zu bekommen und sich den Kinderschutz als wichtige Aufgabe unserer Gesellschaft zu verdeutlichen, werden Schulungen durch den Geschäftsbereich Jugend jährlich angeboten. Vertrauens- und Datenschutz Jugendhilfe und Schule haben unterschiedliche Datenschutzbestimmungen zu beachten. Gemeinsam ist beiden Arbeitsbereichen, dass ein besonderer Schutz vertraulicher Informationen zu gewährleisten ist. Für die Jugendhilfe gelten 61 ff. SGB VIII, 35 SGB I, 67ff. SGB X. Für die Lehrkräfte gilt das NSchG. Die Tätigkeit der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen unterliegt einem erhöhten Vertrauensschutz, der im StGB 203 geregelt ist. Für den Bereich des Kinderschutzes gilt StGB 34 (Rechtfertigender Notstand) in Verbindung mit 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) als Teil des Bundeskinderschutzgesetzes. 9. Strukturelle Rahmenbedingungen / Ressourcen Schulsozialarbeit und Schule brauchen für die Zusammenarbeit einen strukturellen Rahmen. Dazu gehören: eine schriftliche Zielvereinbarung eine verlässliche (auf Dauer angelegte) personelle und sachliche Ausstattung der Schulsozialarbeit eine angemessene räumliche Ausstattung (eigener, möglichst zentral gelegener Raum mit einer für ein funktionsfähiges Büro üblichen sachlichen und technischen Ausstattung, bedarfsgerechte Möblierung, Fachliteratur, pädagogische Medien) Zugang zu allen für die Schulsozialarbeit relevanten Räumen ein schulspezifisches Konzept der Schulsozialarbeit erarbeitet von der Steuergruppe, verabschiedet vom Schulvorstand 9

11 Festlegung von Handlungsschwerpunkten und sonstigen Leistungen, kalkuliert in ihrer zeitlichen Dimension : - effektiver Umgang mit der Arbeitszeit der Schulsozialarbeit - Vereinbarung über Kriterien der Umsetzung und Evaluation - Festlegung der regelmäßigen oder bedarfsorientierten Teilnahme in Gremien, Konferenzen - Arbeitsplatzbeschreibung in Absprache mit der/dem Vorgesetzten (vereinbart in der Zielvereinbarung) Die Erreichbarkeit der Schulsozialarbeit ist transparent. Einbindung der Schulsozialarbeit ins Schulprogramm 10. Kooperation Schulsozialarbeit wird in die Entwicklung des Schulprogramms und Schulentwicklungsplanung mit einbezogen. nimmt nach Bedarf an Schulkonferenzen teil und findet bei pädagogischen Maßnahmen Gehör. hält Kontakt zu jugendrelevanten Einrichtungen (Jugendhäuser, Vereine, Beratungsstellen, Jugendamt etc.). führt gegebenenfalls Schülerinnen und Schüler an geeignete Angebote heran (siehe Einzelfallhilfe). nimmt an außerschulischen Gremien des Netzwerkes, wie z. B. Arbeitskreis Schulsozialarbeit, Stadtteilkonferenzen, Arbeitskreis Kriminalprävention etc., regelmäßig oder bei Bedarf teil und bringt ihr Fachwissen ein. hält Kontakt zu weiterführenden Schulen, abgebenden Schulen und kann kurzzeitig im Rahmen eines einzelfallbezogenen Übergangsmanagements in weiterführende Schulen hinein wirken. 10

12 11. Das Steuerungsmodell VV II GBL 02 u. 55 ABL 02 u. 55 Projektgruppe Lenkungsrunde Schulsozialarbeit Qualitätszirkel Vertreter aller Schulformen (Schulleitung) Vertreter der Sozialarbeit an Schulen Vertreter der Beratungslehrer Vertreter der Ganztagskoordinatoren Vertreter der Elternvertreter Vertreter der Schülervertreter Projektgruppe Steuergruppen Schulsozialarbeit Sozialarbeiter an der jeweiligen Schule Beratungslehrkräfte Ganztagskoordinatoren Elternvertreter Schulleitung Schülervertreter Projektgruppe Steuergruppen Schulsozialarbeit Analyse der Ressourcen und Probleme der jeweiligen Schule Konzeptionsentwicklung der jeweiligen Schule Beginn Aufgaben Reflektion der Kooperation Analyse der sozialen Situation Absprache von Projekten und Aktivitäten regelhaft Mitglieder der Steuergruppe Sozialarbeiter/-innen an der Schule Beratungslehrkräfte Ganztagskoordinatoren Elternvertreter Schülervertreter Projektgruppe Schulleitung Die Projektgruppe Die Projektgruppe besteht aus Mitarbeiter/-innen des GB Jugend und GB Schule. Aufgabenbereiche der Projektgruppe: Prozessbegleitung (GB Schule) Fach- und Personalverantwortung für die Schulsozialarbeiter/-innen (GB Jugend) Begleitung der Steuerungsgruppen, des Qualitätszirkel und der Lenkungsrunde Begleitung der Weiterentwicklung von Schule (u. Schulsozialarbeit) zum Lebensraum für Kinder und Jugendliche Begleitung von Arbeitskreisen Entwicklung von Handlungsleitlinien Konfliktmanagement Netzwerkarbeit Controlling 11

13 12. Qualitätsentwicklung Die Qualitätssicherung der Schulsozialarbeit befasst sich kritisch mit der eigenen Arbeit. Ins Blickfeld rücken somit auch Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufe. Methoden der Qualitätssicherung innerhalb der Angebote der Schulsozialarbeit bilden: Teambesprechungen, Konferenzen, Dienstbesprechungen Kollegiale Beratung Fortbildungen und Supervision Befragungen und Auswertungen Dokumentation Statistik Selbst- und Fremdevaluation Konzeptionsentwicklung für die einzelnen Schulen Erfolgskriterien sind dabei: Das Beratungs- und Betreuungsangebot wird von den unterschiedlichen Zielgruppen wahrgenommen. Es wird eine gemeinsame Halbjahresplanung in der Steuergruppe abgestimmt und dokumentiert. Es gibt ein an der jeweiligen Schule abgestimmtes Verfahren zur Begleitung von Schülerinnen und Schülern. 13. Öffentlichkeitsarbeit Die Schulsozialarbeit muss als ein Bestandteil der Schule sichtbar sein. Die Erarbeitung des schulspezifischen Konzepts mit Zielen und Handlungsschwerpunkten wird eingebunden ins Schulprogramm und seine schriftliche Darstellung. Schulsozialarbeit ist dargestellt auf der schuleigenen Homepage. 14. Gender und Cultural Mainstreaming Auch dieser Bereich begleitet das Rahmenkonzept in allen Punkten und erfolgt auf unterschiedlichsten Wegen an den Schulen. Dabei muss die jeweilige Situation in der Schule berücksichtigt werden, insbesondere was die Bereiche der Inklusion und Integration angeht. 12

14 15. Schlussbemerkungen Das Rahmenkonzept entstand über den Zeitraum von zwei Jahren. Dazu wurde eine geschäftsbereichsübergreifende Arbeitsgruppe aus den Geschäftsbereichen Jugend und Schule eingesetzt. Ein wichtiges Ziel war von Beginn an eine breite Beteiligung aller Gruppen in Schule. Die Beteiligung wurde gewährleistet durch Rücksprachen, Dienstbesprechungen, Workshops und dem neu eingerichteten Qualitätszirkel. Darüber hinaus wurden bei der Erarbeitung auch die Relevanz von Schulsozialarbeit und die Notwendigkeit, flächendeckend in den Schulen sozialpädagogische Arbeit und Sozialpädagogen als Ansprechpartner vorzuhalten, deutlich. Die Projektgruppe bedankt sich bei allen Beteiligten für die gute Begleitung, die kritischen Anregungen und Beiträge sowie die Durchhaltekraft. Dieses Rahmenkonzept ist gültig durch den Ratsbeschluss vom. Impressum Herausgeber Stadt Wolfsburg Porschestr Wolfsburg Projektgruppe Stadt Wolfsburg Geschäftsbereich Schule Petra Schmieta-Lüdtke Tel.: Stadt Wolfsburg Geschäftsbereich Jugend Hartmut Engelland Tel.: Stand: November

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