HDI Versicherung AG Tarif für das Wohnungsbau-Konzept Mehrfamilienhäuser

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1 HDI Versicherung AG Tarif für das Wohnungsbau-Konzept Mehrfamilienhäuser Stand

2 Inhalt 1 Allgemeine Bestimmungen Vorbemerkung Anwendungsbereich Versicherungsnehmerstellung Mindestanzahl für die Anwendung des Wohnungsbau-Konzeptes Einzelverträge Laufzeit der Verträge Zeichnung von Wohngebäuden älter als 10 Jahre Vertragsgrundlage Allgemeine Beitragshinweise Sonderkonditionen Wegfall der Sonderkonditionen und des erweiterten Versicherungsschutzes im Falle der Veräußerung Wegfall der Sonderkonditionen und des erweiterten Versicherungsschutzes im Falle eines Verwalterwechsels Wegfall der Sonderkonditionen und des erweiterten Versicherungsschutzes bei Unterschreiten der Mindestanzahl versicherter Gebäude Bündelungsrabatt Beitragsanpassung Nicht versicherte Gebäude Nicht ständig bewohnte Wohngebäude Selbstbeteiligung Gleitende Neuwertversicherung Versicherungssumme Wohnflächenmodell für Mehrfamilienhäuser Umrechnung von Neubauwerten in Euro Unterversicherung Unterversicherungsverzicht Wohnfläche Feuer-Rohbauversicherung für Neubauten Erweiterte Rohbauversicherung für Neubauten Weiche Dachung Grobe Fahrlässigkeit Anzeige der Gefahrerhöhungen Vorversicherungen Inkassoverfahren Maklerklausel Aufsichtsbehörde Gerichtsstand Tarifzonen Versicherungsumfang der Pakete in der Wohngebäudeversicherung Grunddeckung VGB 2011 Versicherungssumme und Paket Basis Klausel GB Paket Grundstück & Garten Klausel GB Paket Risiko Plus Klausel GB Paket Risiko Plus Spezial für das Wohnungsbau-Konzept Klausel GB Paket Ableitungsrohre Klausel GB Paket Elementar Klausel GB 3326 / Klausel GB Tarif Wohngebäudeversicherung im Wohnungsbau-Konzept Grundbeitragsatz je MK Wert 1914 für ständig bewohnte Gebäude Paket Basis Grundbeitragssatz je MK Wert 1914 für nicht ständig bewohnte Gebäude Paket Basis Zuschläge für Pakete Beitragszuschläge Beiträge Einzelgefahren Grundbeitragssatz je Gefahr Beitragszuschläge Divisionstabelle für Euro-Werte... 14

3 6.1 Divisionstabelle in Euro für Neu- und Umbauten im lfd. Jahr Divisionstabelle in Euro für die Umrechnung von Vorjahreswerten Faktoren der Beitragsanpassung Anpassungsfaktor (für Neugeschäft ab VGB 2008 ) Beispiele zur Beitragsberechnung Tarif Glasversicherung Besondere Hinweise Beiträge Wohnungsbau-Konzept Tarif Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung Besondere Hinweise Beiträge Wohnungsbau-Konzept Tarif Bauherren-Haftpflichtversicherung Besondere Hinweise Beiträge Wohnungsbau-Konzept Zusatzrisiken /17

4 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Vorbemerkung Bei der Wohngebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser nach dem Wohnungsbau- Konzept wird die Versicherungssumme auf Basis des Wert 1914 und nach dem unter Punkt 1.20 aufgeführten Möglichkeiten ermittelt. 1.2 Anwendungsbereich Das Wohnungsbau-Konzept kann angewendet werden für bewohnte Gebäude innerhalb Deutschlands, die zu mehr als 50 % die Ermittlung erfolgt nach der Wohn-/ Nutzfläche in Quadratmeter zu Wohnzwecken genutzt werden. Gebäude mit einem Versicherungswert (Neubauwert) über 10 Mio. Euro sind ausdrücklich zu benennen; bis dahin ist die Höchsthaftung des Versicherers auf 10 Mio. Euro je einzelnes Gebäude und je Schadenfall begrenzt. Uns bleibt es jedoch vorbehalten, Anträge auf Versicherungsschutz abzulehnen oder in Einzelfällen abweichende Vereinbarungen zu treffen. 1.3 Versicherungsnehmerstellung Versicherungsnehmer ist der jeweilige Hauseigentümer/die jeweilige Wohnungseigentümer-Gemeinschaft, gegebenenfalls vertreten durch den Hausverwalter. 1.4 Mindestanzahl für die Anwendung des Wohnungsbau-Konzeptes Die Mindestanzahl für die Anwendung des Wohnungsbau-Konzeptes beträgt 10 Wohngebäudeversicherungen. Des Weiteren können Glas-, Haus- und Grundbesitzerund Bauherren-Haftpflichtversicherungen zusätzlich abgeschlossen werden. 1.5 Einzelverträge Es wird je versichertes Objekt ein Einzelvertrag erstellt. Die im Rahmen des Wohnungsbau-Konzeptes abgeschlossenen Verträge bleiben rechtlich selbständige Verträge. 1.6 Laufzeit der Verträge Die Laufzeit der Verträge beträgt grundsätzlich 1 Jahr. 1.7 Zeichnung von Wohngebäuden älter als 10 Jahre Bisher nicht bei HDI versicherte Wohngebäude, die älter als 10 Jahre sind, können nach derzeitigem Stand weiterhin allein gezeichnet werden. 1.8 Vertragsgrundlage Vertragsgrundlage für die Wohngebäudeversicherung bilden die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 2011 Versicherungssumme) in Verbindung mit den Paketen und sonstigen Vereinbarungen zur HDI Wohngebäudeversicherung. Für die Glasversicherung gelten die Allgemeinen Glas-Versicherungsbedingungen (AGlB 2011) in Verbindung mit dem Paket Kosten Plus und sonstigen Vereinbarungen zur HDI Glasversicherung. Für die Haus- und Grundbesitzer- und Bauherren-Haftpflichtversicherung gelten die Allgemeinen Haftpflicht-Versicherungsbedingungen (AHB) mit den Paketen und sonstigen Vereinbarungen zur HDI Haftpflichtversicherung. 1.9 Allgemeine Beitragshinweise In der Verbundenen Wohngebäudeversicherung erfolgt die Beitragsberechnung nach Angabe des MK Wertes In der Glasversicherung- und Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung erfolgt die Beitragsberechnung nach Angabe der Wohn-/Gewerbeeinheiten. Gewerblich genutzte Einheiten entsprechen je angefangene 100 qm Nutzfläche einer Wohneinheit, mindestens jedoch zwei Wohneinheiten. 4/17

5 In der Bauherren-Haftpflichtversicherung erfolgt die Beitragsberechnung nach der jeweiligen Bausumme. Alle im Tarif ausgewiesenen Beiträge sind Nettobeiträge und beinhalten keine Versicherungssteuer Sonderkonditionen Für die versicherten Sparten gelten die jeweils gültigen Sonderkonditionen für das Wohnungsbau-Konzept Wegfall der Sonderkonditionen und des erweiterten Versicherungsschutzes im Falle der Veräußerung Die Sonderkonditionen und das Paket Risiko Plus Spezial für das Wohnungsbau- Konzept entfallen zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages, wenn das Gebäude veräußert wird oder im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf Dritte übergeht. Das Kündigungsrecht des Erwerbers oder des VR nach 95 ff. VVG bleibt unberührt. Die Sonderkonditionen und das Paket Risiko Plus Spezial für das Wohnungsbau- Konzept bleiben bestehen, wenn die Hausverwaltung auch nach der Veräußerung des Objekts oder der Überführung in Wohnungseigentum, Verwalterin des Objekts im Sinne des WEG ist Wegfall der Sonderkonditionen und des erweiterten Versicherungsschutzes im Falle eines Verwalterwechsels Die Sonderkonditionen und das Paket Risiko Plus Spezial für das Wohnungsbau- Konzept entfallen zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages, wenn die Hausverwaltung Verwalterin des versicherten Objektes war und ihre Verwalterstellung durch Verwalterwechsel entfällt Wegfall der Sonderkonditionen und des erweiterten Versicherungsschutzes bei Unterschreiten der Mindestanzahl versicherter Gebäude Die Sonderkonditionen und das Paket Risiko Plus Spezial für das Wohnungsbau- Konzept entfallen zu den nächsten Hauptfälligkeiten der verbleibenden Verträge, wenn der versicherte Gebäudeversicherungsbestand des Versicherungsnehmer/Hausverwalter unter 10 Wohngebäudeversicherungen fällt. Den Versicherungsnehmern wird die Weiterführung der Verträge zu Normalkonditionen angeboten. Als Stichtag gilt der 1. Januar eines jeden Jahres Bündelungsrabatt Beim Abschluss von 2 Versicherungssparten je versichertes Objekt wird ein Rabatt von 5 % auf die Gesamtprämie gewährt. Beim Abschluss von 3 Versicherungssparten erhöht sich der Rabatt auf 10 %. Als bündelungsfähige Sparten gelten die Gebäude-, Glas- und Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Beitragsanpassung Der Beitrag in der Verbundenen Gebäudeversicherung verändert sich entsprechend der Anpassung des Versicherungsschutzes gemäß 10 Nr. 2 VGB 2011 Versicherungssumme. Der Beitrag in der Glas-Pauschalversicherung für Mehrfamilienhäuser verändert sich gemäß 6 AGlB Der Beitrag in der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung verändert sich gemäß Ziffer 15 AHB Nicht versicherte Gebäude Nicht versicherbar sind: a) Wohnheime, Übergangsheime, Burgen, Klöster, Schlösser, Massagesalons (keine Massagepraxen), Diskotheken und ähnliche Betriebe, Eros-Center, Stundenhotels, Altpapierhandel/-verwertung, Rohproduktehandel/-verwertung und Trocknungssowie Industrieanlagen. 5/17

6 b) Sonstige Heime, Gästehäuser, Bodybuildingstudios, Ehehygiene- und Sexartikelhandel, Bars, Videotheken, Filmverleihe, Spielhallen-/salons, Spielotheken, es sei denn, sie sind in Kenntnis der jeweiligen Risikosituation vom Versicherer in den Vertrag eingeschlossen worden. c) Hochhäuser mit mehr als 10 Obergeschosse über dem Erdgeschoss, es sei denn, sie sind in Kenntnis ihrer baulichen Eigenschaft vom Versicherer in den Vertrag eingeschlossen worden. d) Im Verfall befindliche und zum Abbruch bestimmte Gebäude sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Als im Verfall befindlich gilt ein Gebäude, wenn der bauliche Zustand durch Abnutzung oder unterbliebene Instandsetzung am Schadentag eine zweckbestimmte Nutzung nicht mehr zulässt. Zum Abbruch bestimmt sind Gebäude dann, wenn die Genehmigung zum Abbruch beantragt wurde. e) Häuser bzw. Wohneinheiten, die widerrechtlich bewohnt werden, sind nicht versichert. f) Ganz oder teilweise leer stehende Gebäude gelten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Nicht ständig bewohnte Wohngebäude Gebäude, die vorübergehend ungenutzt/leerstehend sind, können nur in Abstimmung mit dem Spartenbevollmächtigten gezeichnet werden. Je nach Grund des Leerstandes sowie Zustand des Objektes ist eine Zeichnung sorgfältig zu prüfen. Als Beitrag für das nicht ständig bewohnte Gebäude ist der dreifache Beitragssatz vom Paket Basis für ständig bewohnte Gebäude zu berechnen. Dieses gilt nicht für die weiteren Pakete. Das Paket Elementar kann nur ohne das Überschwemmungsrisiko abgeschlossen werden Selbstbeteiligung Bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung wird der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag je Versicherungsfall um die vereinbarte Selbstbeteiligung gekürzt. Der Beitrag ist stets aus der vollen Versicherungssumme zu berechnen Gleitende Neuwertversicherung Die gleitende Neuwertversicherung ( 9 VGB 2011 Versicherungssumme) ist eine besondere Form der Neuwertversicherung, bei der sich die Leistungen des Versicherers den Kostenänderungen im Bauwesen anpassen. Die Versicherungssumme wird nach Preisen des Jahres 1914 gebildet. Der Beitrag für die Versicherungssumme 1914 wird mit dem zum eines jeden Jahres festgesetzten Anpassungsfaktor multipliziert. Der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Baupreisindex für Wohngebäude und der Tariflohnindex für das Baugewerbe geändert haben Versicherungssumme 1914 Die Versicherungssumme 1914 ( 12 VGB Versicherungssumme) wird nach dem ortsüblichen Neubauwert des Gebäudes entsprechend seiner jeweiligen Größe und Ausstattung sowie seines Ausbaus nach Preisen des Jahres 1914 gebildet. Einzubeziehen sind auch die Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Die Versicherungssumme Wert 1914 kann ermittelt werden: nach dem in Punkt 1.21 beschriebenen Wohnflächenmodell durch Umrechnung des Neubauwertes (eines anderen Jahres) durch eine vom Versicherer anerkannte Schätzung eines Bausachverständigen Wohnflächenmodell für Mehrfamilienhäuser Ermittlung der Versicherungssumme 1914 durch Multiplikation der qm-wohnfläche mit Faktor in MK: 6/17

7 Mehrfamilienhäuser * (mit und ohne Unterkellerung) 135 MK je qm/wohnfläche * Mitversichert gelten zum Gebäude gehörende Garagen sowie zu privaten Zwecken genutzte Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück. Beispiel Mehrfamilienhaus 350 qm Wohnfläche x 135 MK = MK Versicherungssumme 1914 Das Wohnflächenmodell findet keine Anwendung bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen Umrechnung von Neubauwerten in Euro Der Neuwert in Euro-Preisen eines anderen Jahres wird mittels des Baupreisindex auf die Versicherungssumme 1914 umgerechnet. Der Versicherungsnehmer ist für die zutreffende Angabe des Neuwertes und der Versicherer für die Umrechnung verantwortlich. Beispiel Neuwert des Jahres Divisor für ,97 Versicherungssumme MK 1.23 Unterversicherung Wenn die Versicherungssumme 1914 bei Vertragsabschluss richtig (s. Punkt 1.20) ermittelt worden und bei Werterhöhungen durch An-, Um- oder Ausbauten entsprechend aufgestockt worden ist, kann keine Unterversicherung entstehen Unterversicherungsverzicht Unterversicherungsverzicht ( 26 VGB 2011 Versicherungssumme) gilt vereinbart, wenn die Versicherungssumme 1914 a) nach dem Wohnflächenmodell für Mehrfamilienhäuser zutreffend ermittelt wurde oder b) aufgrund einer anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen festgesetzt wird oder c) der zutreffende Neuwert in Preisen eines anderen Jahres vom Versicherer umgerechnet wird. Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, kann der Unterversicherungsverzicht nur gemäß Punkt b) gewährt werden Wohnfläche Als Wohnfläche gilt die Grundfläche aller Räume des Gebäudes, die zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. Dazu gehören auch zu Wohn- oder Hobbyzwecken ausgebaute Speicherräume. Bei Wohn- und Geschäftshäusern zählt auch die gewerbliche Nutzfläche zur Wohnfläche. Als gewerbliche Nutzfläche gilt die Grundfläche aller Räume der Gewerbeeinheiten einschließlich der Lagerräume. Ausgenommen bleiben Kellerräume, Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen und sonstige Speicherräume. Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen: voll die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern; zur Hälfte die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter und weniger als 2 Metern sowie von Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen, nach allen Seiten geschlossenen Räumen; 7/17

8 nicht die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von weniger als 1 Meter. Hinweis für Gebäude in Hanglage: Die Zuordnung einer im Hang liegenden (untersten) Geschossebene eines Wohngebäudes als Wohn- und Kellerräume ist in Abhängigkeit von Bauweise und überwiegender Nutzungsart fallweise vorzunehmen. In unklaren Fällen ist eine Anfrage beim Spartenbevollmächtigten erforderlich Feuer-Rohbauversicherung für Neubauten Das im Bau befindliche Wohngebäude und die zu seiner Einrichtung notwendigen, auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe sind während der Zeit des Rohbaus bis zur bezugfertigen Herstellung gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladungen versichert. Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser sowie gegen Sturm und Hagel tritt erst dann in Kraft, wenn das versicherte Gebäude bezugsfertig ist (Ausnahme: Erweiterte Rohbauversicherung). Bezugsfertig ist ein Gebäude, wenn nur noch die üblichen Einrichtungsgegenstände (Möbel, Gardinen usw.) fehlen, damit es bewohnbar ist. Das Ausstehen von Restarbeiten (Tapezieren, Malerarbeiten) schließt die Annahme der Bezugsfertigkeit nicht aus. Die Feuer-Rohbauversicherung ist im Paket Basis in der Grunddeckung bis zu 12 Monate beitragsfrei mitversichert. Voraussetzung für die beitragsfreie Mitversicherung ist jeweils der gleichzeitige Abschluss einer Verbundenen Wohngebäudeversicherung mit einer Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr Erweiterte Rohbauversicherung für Neubauten Feuer Versicherungsschutz wie Rohbauversicherung Leitungswasser Schäden durch Leitungswasser mit Ausnahme von Frostschäden vor Bezugsfertigkeit. Die Bestimmungen von 22 Nr. 1 c) VGB 2011 Versicherungssumme bleiben unberührt. Sturm Schäden durch Sturm/Hagel vor Bezugsfertigkeit, wenn das Gebäude fertig gedeckt ist und alle Außentüren eingesetzt sind und alle Fenster verglast oder in anderer Weise gleichwertig verschlossen sind Weiche Dachung Vollständige oder teilweise Dacheindeckung mit Holz, Ried, Schilf, Stroh oder ähnlichem Grobe Fahrlässigkeit Gemäß 81 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist der Versicherer bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. In den Paketen Basis und Risiko Plus wird auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei Schäden bis zur ausgewiesenen Schadenhöhe verzichtet Anzeige der Gefahrerhöhungen a) Die Durchführung von Modernisierungs-, Sanierungs-, Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen stellt keine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung dar. b) Alle sonstigen Erhöhungen der Gefahrenlage bei versicherten Gebäuden bleiben anzeigepflichtige Tatbestände. Es gelten die entsprechenden 23 bis 27 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). 8/17

9 Insoweit regelt sich die Versicherbarkeit der Gebäude und zwar unabhängig von der neuen Risikosituation automatisch nach Ziffer 1.2 und 1.16 des Tarifes für das Wohnungsbau-Konzept. c) Gleiches gilt bei eingetretenen Nutzungsänderungen. d) Werden bereits versicherte Objekte während der Vertragslaufzeit unter Denkmalschutz gestellt, handelt es sich hierbei um eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung gemäß 23 ff. VVG Vorversicherungen Für Versicherungsverträge, die bereits bei der HDI Versicherung AG bestanden, erfolgt die Einbeziehung in das Wohnungsbau-Konzept auf Wunsch des Versicherungsnehmers zur nächsten Hauptfälligkeit Inkassoverfahren Das Inkasso wird durch den Versicherer im Lastschriftverfahren bei dem jeweiligen Versicherungsnehmer durchgeführt. Die Beiträge werden jährlich im Voraus erhoben Maklerklausel Der Versicherungsmakler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen entgegenzunehmen. Er ist durch den Maklervertrag verpflichtet, diese unverzüglich an uns weiterzuleiten Aufsichtsbehörde Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Graurheindorfer Str. 108, Bonn Gerichtsstand Für den Gerichtsstand gilt die gesetzliche Regelung. 9/17

10 2 Tarifzonen Tarifzone I: Leitungswasserzone 1/Sturmzone Tarifzone II: Leitungswasserzone 1/Sturmzone Tarifzone III: Leitungswasserzone 2/Sturmzone Tarifzone IV: Leitungswasserzone 2/Sturmzone /17

11 3 Versicherungsumfang der Pakete in der Wohngebäudeversicherung 3.1 Grunddeckung VGB 2011 Versicherungssumme und Paket Basis Klausel GB 3321 Privat genutzte Garagen, Carports und Nebengebäude Grundstückseinfriedungen, Hof- und Gehwegbefestigungen, verankerte Spielgeräte, Hundehütten, technische und optische Sicherungen, Wege- und Gartenbeleuchtungen 1 %* Grobe Fahrlässigkeit 15 %* Kosten für Hotelunterbringung 1 %* Telefonkosten 100 EUR Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen Aufräumungs- und Abbruchkosten / Bewegungs- und Schutzkosten 10 %* Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen / Veränderungen der öffentlichrechtlichen Vorschriften Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten Schadenermittlungskosten Mehrkosten durch Preissteigerungen Mietausfall / Mietwert für Wohnräume Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges Implosion, Verpuffung, Schäden durch Blindgänger Nutzwärmeschäden Fahrzeuganprall Überschalldruckwellen Überspannungs-, Überstrom- und Kurzschlussschäden Rauch- und Rußschäden Wasseraustritt aus Aquarien, Wasserbetten, Zimmerbrunnen oder Wassersäulen, Bruchschäden an Gasrohren und Lüftungsrohren Armaturen (Bruchschäden und Austausch nach einem Versicherungsfall Frost- und sonstige Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück zur Versorgung versicherter Gebäude Frost- und sonstige Bruchschäden an weiteren Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück Frost- und sonstige Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks Schäden im Zusammenhang mit Innerer Unruhe Feuer-Rohbauversicherung beitragsfrei 10 %* EUR max. 12 Monate 200 EUR 1 %* 1 %* 12 Monate 3.2 Paket Grundstück & Garten Klausel GB 3322 Frost- und sonstige Bruchschäden an weiteren Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück Frost- und sonstige Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks Regenwassernutzungsanlagen Kosten für Gartenbepflanzungen Kosten für Aufwendungen für die Beseitigung von durch Sturm oder Blitzschlag umgestürzter bzw. im Stamm geknickter Bäume auf dem Versicherungsgrundstück Grundstückseinfriedungen, Hof- und Gehwegbefestigungen, verankerte Spielgeräte, Hundehütten, technische und optische Sicherungen, Wege- und Gartenbeleuchtungen 10 %* 10 %* EUR EUR 10 %* 11/17

12 3.3 Paket Risiko Plus Klausel GB 3323 Grobe Fahrlässigkeit 30 %* Böswillige Beschädigung inkl. Graffiti Armaturen (Bruchschäden und Austausch nach einem Versicherungsfall) Bissschäden an elektrischen Leitungen und Anlagen und Dämmungen durch Nagetiere EUR 500 EUR EUR Überspannung-, Überstrom- und Kurzschlussschäden durch Blitz Sengschäden Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes Mehrverbrauch von Frischwasser, Gas, Heizöl EUR Erweiterte Rohbauversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel) 24 Monate Aufräumungs- und Abbruchkosten / Bewegungs- und Schutzkosten Erweiterte Rohbauversicherung (zus. Leitungswasser, Sturm/Hagel) beitragsfrei 24 Monate Kosten für die Dekontamination von Erdreich 50 %* Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen / Veränderungen der öffentlichrechtlichen Vorschriften Mehrkosten für alters-/oder behindertengerechten Wiederaufbau nach einem Schaden 10 %* Mehrkosten durch Technologiefortschritt 10 %* Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte EUR Rückreisekosten aus dem Urlaub (bei Schäden ab EUR) EUR Mietausfall / Mietwert für Wohnräume max. 24 Monate Mietausfall / Mietwert für Gewerberäume max. 6 Monate 3.4 Paket Risiko Plus Spezial für das Wohnungsbau-Konzept Klausel GB 3334 (gilt nur in Verbindung mit Paket Risiko Plus) Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte 10 % * Kosten für Hotelunterbringung 5 % * Schäden durch radioaktive Isotope EUR Einbruchdiebstahlschäden an Gebäudezubehör EUR Schäden durch Einbruch an Münzzeitzählern 250 EUR Anbauküchen und Anbaumöbel EUR Vom Mieter in das Gebäude eingefügte Sachen Kosten für die Dekontamination von Erdreich 100 % * Mehrkosten durch Technologiefortschritt 100 % * Provisorische Reparaturen Externe Lagerkosten 12 Monate Kosten im Sachverständigenverfahren bei Schäden über EUR Schlüsselverlust des Verwalters EUR Mietausfall/-verlust für Gewerberäume 12 Monate Garantierter GDV-Standard Bruchschäden an Schläuchen von Waschmaschinen und Wäschetrocknern Rohrverstopfungen 500 EUR, max EUR p. a. 3.5 Paket Ableitungsrohre Klausel GB 3335 Frost- und sonstige Bruchschäden an Wasserableitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück Frost- und sonstige Bruchschäden an Wasserableitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstück 1 % * 1 % * 3.6 Paket Elementar Klausel GB 3326 / Klausel GB 3327 Überschwemmung Überflutung durch Witterungsniederschläge Rückstau Erdbeben Versichert, wenn die Klausel GB 3326 vereinbart wurde 12/17

13 Erdsenkung Erdrutsch Schneedruck Lawinen Vulkanausbruch Selbstbeteiligung je Schadenfall 10 % des Schadens, mind. 500 EUR, max EUR = versichert * Die Entschädigungsgrenze in Prozent der Versicherungssumme 1914 wird jeweils mit dem im Zeitpunkt des Versicherungsfalles für den Vertrag geltenden Anpassungsfaktor multipliziert ( 10 Nr. 2 a) VGB 2011 Versicherungssumme). 4 Tarif Wohngebäudeversicherung im Wohnungsbau- Konzept 4.1 Grundbeitragsatz je MK Wert 1914 für ständig bewohnte Gebäude Paket Basis Tarifzone I II III IV Wohnungsbau-Konzept 0,40 0,40 0,40 0, Grundbeitragssatz je MK Wert 1914 für nicht ständig bewohnte Gebäude Paket Basis Tarifzone I II III IV Wohnungsbau-Konzept 1,20 1,20 1,20 1, Zuschläge für Pakete Tarifzone I II III IV Grundstück & Garten Risiko Plus Risiko Plus Spezial für Wohnungsbau-Konzept Ableitungsrohre (Einschluss je 1 % VSU Wert 1914, max. 10 % der VSU Wert 1914) * 0,05 0,05 0,05 0,05 0,15 0,15 0,15 0,15 0,10 0,10 0,10 0,10 0,09 0,09 0,09 0,09 * multipliziert mit dem im Zeitpunkt des Versicherungsfalles für den Vertrag geltenden Anpassungsfaktor Zürszone GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 Elementar inklusive Überschwemmung Elementar ohne Überschwemmung 4.4 Beitragszuschläge 0,18 0,36 0,54 0,15 Tarifzone I II III IV Gebäude mit weicher Bedachung 0,50 0,50 0,50 0,50 13/17

14 Gaststätte bis 20 % Flächenanteil Gaststätte bis 35 % Flächenanteil Gaststätte bis 49 % Flächenanteil 0,20 0,20 0,20 0,20 0,40 0,40 0,40 0,40 0,60 0,60 0,60 0,60 Feuer-Rohbauversicherung (Einmalbeitrag/prt) 0,15 0,15 0,15 0,15 Denkmalschutz Anfragepflichtig 5 Beiträge Einzelgefahren Nur zulässig, wenn die kombinierte Versicherung aller Gefahren (s. Punkt 4.1) aufgrund anderweitig bestehender Versicherungen (z. B. ehemalige Monopolversicherung) nicht möglich ist. 5.1 Grundbeitragssatz je Gefahr Feuer Leitungswasser Leitungswasser Sturm/Hagel Sturm/Hagel (Zone 1) (Zone 2) (Zone 1) (Zone 2) Grundbeitragssatz 0,15 0,25 0,25 0,18 0, Beitragszuschläge (siehe Punkt 4.4) 6 Divisionstabelle für Euro-Werte Hinweis: Multipliziert man den Divisor mit 100, erhält man den (auf eine ganze Zahl gerundeten) Baupreisindex des entsprechenden Jahres. 6.1 Divisionstabelle in Euro für Neu- und Umbauten im lfd. Jahr Jahr Divisor ,75 (Mai 2008) ,86 (Mai 2009) ,98 (Mai 2010) ,30 (Mai 2011) 6.2 Divisionstabelle in Euro für die Umrechnung von Vorjahreswerten Jahr Divisor Jahr Divisor Jahr Divisor Jahr Divisor Jahr Divisor , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,93 14/17

15 1926 0, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,31 7 Faktoren der Beitragsanpassung 7.1 Anpassungsfaktor (für Neugeschäft ab VGB 2008 ) Der Anpassungsfaktor wurde für Euro-Bedingungswerke konzipiert und mit einem Startwert von 12,99 für 2000 definiert. Er wird bedingungsgemäß auf zwei Nachkommastellen gerundet. ab Faktor ab Faktor ab Faktor ab Faktor , , , , , , , , , , , ,66 8 Beispiele zur Beitragsberechnung (Versicherungsbeginn 2012) Mehrfamilienhaus nach Wohnungsbau-Konzept Tarifzone II, Wert 1914: MK, Baujahr 1998 (schadenfrei) Versicherte Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel Gewünschte Pakete: Paket Basis Paket Risiko Plus Paket Risiko Plus Spezial für Wohnungsbau-Konzept Paket Grundstück & Garten Grundbeitragssatz Paket Basis je MK Wert 1914 Basis/Zone II: 0,40 Beitragszuschläge für die Pakete Risiko Plus 0,15 Risiko Plus Spezial für das Wohnungsbau-Konzept 0,10 Grundstück & Garten 0,05 Beitragssatz je MK Wert 1914 gesamt 0,70 Beitrag je MK x MK Wert 1914 (= Nettobeitrag Basisjahr) 37,80 MK multipliziert mit dem Anpassungsfaktor 15,66 (2012) 591,95 Netto-Jahresbeitrag (zuzüglich gesetzlicher Versicherungssteuer) 591,95 9 Tarif Glasversicherung 9.1 Besondere Hinweise Der Tarif gilt für alle Gebäude, die überwiegend d. h. zu mindestens 51 % zu Wohnzecken genutzt werden. Beitragsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten. 15/17

16 Gewerblich genutzte Einheiten entsprechen je angefangene 100 qm Nutzfläche einer Wohneinheit, mindestens jedoch zwei Wohneinheiten. 9.2 Beiträge Wohnungsbau-Konzept Beitrag je Wohneinheit Mehrfamilienhaus dem allgemeinen Gebrauch dienende Verglasung Mehrfamilienhaus alle Gebäudeverglasungen 4,00 17,50 Paket Kosten Plus Sonderkosten für Gerüste, Kräne und Beseitigung von Hindernissen Erneuerung von Anstrichen, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken, und Folien Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen Kosten für das Beseitigen, Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern Entschädigungsgrenzen Beitragszuschlag 5,90 10 Tarif Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung 10.1 Besondere Hinweise Der Tarif gilt für alle Gebäude, die überwiegend d. h. zu mindestens 51 % zu Wohnzecken genutzt werden. Beitragsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten. Der Beitrag (auch Mindestbeitrag) ist für jedes selbständige Grundstück getrennt zu berechnen. Gewerblich genutzte Einheiten entsprechen je angefangene 100 qm Nutzfläche einer Wohneinheit, mindestens jedoch zwei Wohneinheiten Beiträge Wohnungsbau-Konzept Deckungssummen je Schadenereignis pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 15 Mio. 50 Mio. Mehrfamilienhaus je Wohneinheit Mindestbeitrag Unbebaute Grundstücke je 100 qm Fläche Mindestbeitrag 8,20 32,80 0,45 54,00 9,80 39,20 0,54 64,80 11 Tarif Bauherren-Haftpflichtversicherung 11.1 Besondere Hinweise Die Versicherung endet mit Beendigung der Bauarbeiten, spätestens drei Jahre nach Versicherungsbeginn Beiträge Wohnungsbau-Konzept Beiträge in Euro je angefangene Bausumme Deckungssummen je Schadenereignis pauschal für Personen- und Sachschäden 15 Mio. 50 Mio. 16/17

17 für Vermögensschäden Baussumme Beitragssatz Mindestbeitrag Beitragssatz Mindestbeitrag bis ,61 39,50 0,73 47,40 bis ,46 100,40 0,55 120,50 bis ,38 248,80 0,46 298,60 bis ,30 417,60 0,36 501,10 bis ,26 497,70 0,31 597,20 bis ,23 583,40 0,28 700,10 bis ,18 629,20 0,22 755,00 über , ,60 0, ,50 Mitversicherung von Fertighäusern bis zu einer Bausumme von Euro ist möglich; in diesen Fällen gilt ein Beitragsnachlass von 50 % Zusatzrisiken Deckungssummen je Schadenereignis pauschal für Personenund Sachschäden, für Vermögensschäden Bauen in eigener Regie Zuschlag je angefangene Eigenleistung einschließlich Nachbarschaftshilfe Planung/Bauleitung durch die Bauherren Zuschlag auf den Beitrag oder Mindestbeitrag 15 Mio. 50 Mio. 1,00 1,20 50 % 50 % 17/17

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