Wissenswertes über das Zeugnis
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- Eduard Möller
- vor 8 Jahren
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1 Sonderinformation des Personalrates Wissenswertes über das Zeugnis Presserechtlich verantwortlich: Renate R. Holzbauer, Personalrat Universität München Schellingstraße 10, München, Redaktion: Ausschuss f. Kommunikation des Personalrates, Eigendruck im Selbstverlag Tel. Nr. 089/
2 Allgemeine Richtlinien Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen bei Kündigung auf Verlangen ein Arbeitszeugnis auszustellen. In 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es: "Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistung und Führung im Dienst zu erstrecken." Der Anspruch auf ein Zeugnis verjährt erst nach 30 Jahren. Grundsätzliches zum Inhalt Das Bundesarbeitsgericht hat zum Inhalt des Arbeitszeugnisses einige Grundsätze aufgestellt. Das Arbeitszeugnis muss danach: Alle für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers wesentlichen Angaben vollständig erhalten In seiner Aussage der Wahrheit entsprechen Vom verständigen Wohlwollen für den Arbeitnehmer getragen sein Dem Arbeitnehmer sein weiteres Fortkommen nicht unnötig erschweren Trotzdem kann ein Arbeitszeugnis auch negative Wertungen enthalten. Die weit verbreitete Ansicht, es dürfe nichts Negatives im Zeugnis stehen, ist falsch. Im Gegenteil: Unterschlägt der Arbeitgeber wichtige Tatbestände, macht er sich eventuell gegenüber dem neuen Arbeitgeber haftbar. In ein Arbeitszeugnis gehören grundsätzlich nur Tatsachen von Belang, an denen ein zukünftiger Arbeitgeber interessiert sein könnte. Bloße Behauptungen, Mutmaßungen oder gar Vorfälle, die für die Beurteilung der Leistung und des Verhaltens nicht charakteristisch sind, gehören nicht ins Zeugnis. Lesen Sie daher Ihr Zeugnis aufmerksam durch. Wenn es in einem ungünstigen Licht erscheint, bemühen Sie sich um eine Korrektur. Denken Sie daran, dass Sie ein Berufsleben damit leben müssen, nicht Ihr Arbeitgeber. Der Aufbau eines Arbeitszeugnisses Personalien: Akademischer Grad, Name, Vorname, Geburtsdatum Dauer der Tätigkeit und genaue Bezeichnung Inhalt Ihrer Aufgaben Bewertung Ihrer Leistungen Bewertung Ihres Verhaltens Austrittsgrund mit Schlussformulierung Hinweise zu Zeugnisformulierungen Aufgrund der von den Arbeitsgerichten aufgestellten Grundsätze, ein Zeugnis wohlwollend zu formulieren und das weitere Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig zu erschweren, hat sich eine Zeugnissprache eingebürgert, die häufig besser klingt als sie tatsächlich ist. Daher berechtigt nicht jedes gut formuliertes Zeugnis zum stolzen Vorzeigen, denn die anscheinend gute Aussage beinhaltet oft eine negative Beurteilung. Seite 1 von 8
3 Nicht jeder, der ein Zeugnis liest oder schreibt, weiß, was mit dem gewählten Wortlaut gemeint ist. Es haben sich eine Reihe von standardisierten Formulierungen eingebürgert, die immer wieder als verschlüsselte Bewertungen im Text auftauchen. Sie haben meist eine andere Bedeutung, als ihnen der völlig unbefangene Leser entnehmen kann. Doch noch verbreiteter als die Verwendung von Codes ist das willkürliche Weglassen positiver und gängiger Formulierungen, um damit die Schwächen des Beurteilten hervorzuheben. Fehlt eine Aussage offenkundig, die jeder in diesem Zusammenhang erwartet, wird der Leser natürlich misstrauisch. Heißt es etwa in dem Zeugnis einer Kassiererin " sie war pünktlich und fleißig", so ist dem eingeweihten Leser klar, dass der Beurteilten damit Unehrlichkeit bescheinigt werden soll, denn die drei Begriffe ehrlich, pünktlich, fleißig gehören in einem Arbeitszeugnis immer zusammen. Tätigkeitsbeschreibung und Leistungsverhalten Das Zeugnis soll ein getreues Spiegelbild der erbrachten Tätigkeiten und der Leistung sein. Das Weglassen bestimmter ausgeübter Tätigkeiten oder bestimmter Bewertungen kann eine entsprechende Bedeutung haben oder so aufgefasst werden: fehlt die Benotung, so deutet dies auf eine besonders schlechte Arbeitsleistung hin, bei Werbefachleuten, Kundenberatern, Konstrukteuren etc. sollte eine Bemerkung über ihre Kreativität enthalten sein, bei Kundendiensttechnikern, Organisatoren, Analytikern, Naturwissenschaftlern kann eine Bewertung der systematischen Arbeitsweise erwartet werden, bei EDV-Administratoren ist analytisches Denkvermögen wichtig, bei Chefsekretärinnen, Personalsachbearbeitern, Buchhaltern etc. ist Zuverlässigkeit und Diskretion wichtig, wichtig sind Bemerkungen über das Fachwissen eines Arbeitnehmers, über die Weiterentwicklung und Fortbildung, den Umfang des Fachwissens und seine Tiefe, bei vielen Berufen ist der praktische Nutzen des eingebrachten Fachwissens für das Unternehmen wichtig, bei Buchhaltern, Kraftfahrern, Bankangestellten, Erziehern etc. ist Zuverlässigkeit von großer Bedeutung, bei Kraftfahrern und Maschinenbedienern ist die Unfallfreiheit, die Wahrung der Betriebssicherheit, die ordnungsgemäße Wartung der Maschinen wichtig, Bemerkungen über die Arbeitsmenge und das Arbeitstempo sind in vielen Bereichen, z.b. bei Prämien- und Akkordarbeiten unabdingbar, bei Leitungspersönlichkeiten ist die Selbständigkeit von Bedeutung. Führungsverhalten Neben den Tätigkeiten im einzelnen und der Bewertung der Leistung ist auch das Führungsverhalten in vielen Berufsgruppen wichtig. Dies gilt für alle Mitarbeiter, die Untergebene zu betreuen haben, ggf. auch freie Mitarbeiter oder Kunden führen müssen. Dabei ist insbesondere der Führungsstil und der Erfolg der Führungsarbeit für einen zukünftigen Arbeitgeber von Bedeutung. Seite 2 von 8
4 Beispiel: Durch seinen kollegialen Führungsstil hat er die Mitarbeiter seiner Abteilung zu neuen Leistungen und zu besonders guten Betriebsergebnissen in der Abteilung führen können. Allerdings sollte die Bewertung nicht übertrieben werden, um nicht unglaubwürdig zu überziehen und ironisch zu klingen. Beispiel: Durch seinen herausragenden und kooperativen Führungsstil konnte er ein ausgezeichnetes Verhältnis zu allen seinen Mitarbeitern realisieren und das Abteilungsklima zu produktiven Höchstleistungen führen. Andere Formulierungen können katastrophal sein und auf fehlende Führungseigenschaften hinweisen. Beispiel: Gerade seine Mitarbeiter schätzten ihn als angenehmen und sehr umgänglichen Vorgesetzten. Hier wird zum Ausdruck gebracht, dass eher die Untergebenen, als der Vorgesetzte geführt haben und dass die Untergebenen dem Vorgesetzten mehr oder weniger auf der Nase herumtanzten. Sozialverhalten Eine Aussage zum Sozialverhalten ist im Zeugnis unabdingbar und wichtig. Auch hier ist darauf zu achten, dass dies nicht zu gering geschätzt wird, andererseits aber auch nicht übertrieben wird. Beispiel: Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Arbeitskollegen wie auch Kunden war jederzeit vorbildlich. Diese normale und gut zu wertende Formulierung wird durch Übertreibungen ins Gegenteil verkehrt: Um das Wohl seiner Mitarbeiter, insbesondere auch im privaten Bereich, kümmerte er sich ganz besonders. Im Mitarbeiterkreis galt er als toleranter Kollege. Insbesondere von den Mitarbeitern war er in herausragender Weise geschätzt worden (also nicht von den Vorgesetzten, von dem Arbeitgeber und von den Kunden). Weglassen problematischer Vorfälle etc. dient der Pflicht zur Erstellung eines wohlwollenden Zeugnisses. Weglassen darf aber nicht zur völligen Entstellung der Tätigkeit des Arbeitnehmers führen. Die Wahrheitspflicht und Vollständigkeitspflicht setzt dem Weglassen Grenzen. Weglassen von ganzen Komplexen (Benotung, Führungsverhalten, Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden, Organisationsvermögen etc.) ist möglich. Es signalisiert ein beredtes Schweigen. Für bestimmte Berufsgruppen werden bestimmte Eigenschaften, Fähigkeiten, Verhaltensweisen in der Branche erwartet / verlangt. Fehlen diese, so ist dies für den Leser eine klare Aussage. Seite 3 von 8
5 Bei Vorgesetzten ist das Führungsverhalten unerlässlich. Sozialverhalten sollte nicht fehlen. Überzogene, zu gute Bewertungen können das Zeugnis ins Gegenteil verkehren, machen jedenfalls misstrauisch. Zeugnisbenotung und Geheimzeichen Nichts erregt mehr Ärgernis und Streit als die Zeugnisbenotung. In den allermeisten Zeugnisrechtsstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten wird insbesondere die Zeugnisbenotung angegriffen. Daneben aber besteht immer wieder der Verdacht und die Angst bei Arbeitnehmern, dass das Zeugnis irgendwelche geheimen Zeichen enthalten soll. Geheimzeichen Menschen, die zu Verschwörungstheorien neigen, oder Arbeitnehmer, die im Streit vom Arbeitgeber scheiden, haben immer wieder den Verdacht, dass in ihrem scheinbar positiven Zeugnis irgendwelche geheimen Zeichen für neue Arbeitgeber enthalten sind. Im Normalfall ist dies sicherlich nicht richtig. Wenn solche Geheimzeichen enthalten wären, würde sie im Zweifel der neue Arbeitgeber als Adressat mangels Kenntnisse auch gar nicht verstehen. Gleichwohl aber gibt es gewisse Absonderlichkeiten, auf die die Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten sollten, deren Beseitigung der Arbeitnehmer verlangen kann. Dazu gehören z.b. Eselsohren, Flecke und Unsauberkeiten. Der Arbeitgeber hat ein ordentliches und sauberes Zeugnis zu übergeben. Eselsohren könnten eine Kundgabe der Missachtung enthalten. Dagegen ist das Unterstreichen der Telefonnummer auf dem Firmenbogen ungewöhnlich und könnte ein Geheimzeichen oder einen Hinweis auf einen zu erwartenden Anruf enthalten. Dies ist zu unterlassen. Ähnliches gilt für Ausrufungszeichen und Unterstreichungen innerhalb des Textes. Zeugnisse sollten einen gewissen sachlichen Charakter enthalten. Ausrufungszeichen sind normalerweise unangebracht. Dies gilt erst recht für Unterstreichungen. Bewertungen Das Zeugnis muss Bewertungen zur Führung und Leistung enthalten. Kein Arbeitgeber ist an eine bestimmte Bewertungsskala gebunden. Er kann die Bewertung mit eigenen Worten durchführen. Dies ist auch generell empfehlenswert, um die abgedroschene Zufriedensheits-Skala zu vermeiden. Bewertung der Arbeitsleistungen Sehr gute Leistungen Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. Wir waren mit seinen/ihren Leistungen in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden. Seine/Ihre Leistungen haben in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden. Gute Leistungen Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Wir waren mit seinen/ihren Leistungen voll und ganz zufrieden. Seine/Ihre Leistungen haben unsere volle Anerkennung gefunden. Seite 4 von 8
6 Er/Sie hat unseren Erwartungen/Anforderungen in bester Weise entsprochen. Befriedigende Leistungen Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Wir waren mit seinen/ihren Leistungen voll/jederzeit zufrieden. Er/Sie hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen. Ausreichende Leistungen Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenden Arbeiten zu unserer Zufriedenheit erledigt. Wir waren mit seinen/ihren Leistungen zufrieden. Mangelhafte Leistungen Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Arbeiten im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt. Seine/Ihre Leistungen haben unseren Erwartungen entsprochen. Er/Sie war immer mit Interesse bei der Sache. Unzureichende Leistungen Er/Sie hat sich bemüht, die ihm/ihr übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen. Er/Sie hat sich bemüht, unseren Erwartungen/Anforderungen zu entsprechen. Konnte unseren Erwartungen entsprechen. Er zeigte für seine Arbeit Verständnis. Zeugnisformulierung: Verschleiern und Ausweichen Um unangenehme Tatsachen zu verschweigen oder um falsche Fährten zu legen und dadurch Konflikte mit den ausscheidenden Mitarbeitern zu vermeiden, wird in Zeugnissen immer wieder ausgewichen und Unwichtiges hervorgehoben. So soll der Anschein von guten Zeugnissen erweckt werden. Der Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, dass im Zeugnis zunächst seine Tätigkeit beschrieben wird, dann sein Leistungs- und Führungsverhalten beurteilt wird und schließlich sein Sozialverhalten noch abgehandelt wird. Eine Vertauschung der Komponenten führt zur Abwertung des Zeugnisses. Nennung von Nebenaufgaben vor Hauptaufgaben Die Aufzählung der verschiedenen Tätigkeiten und die richtige Reihenfolge der Wertigkeit alleine kann auch zwar in sich unproblematisch sein. Diese Aufzählung kann aber durch einen Schlusssatz entwertet werden, z.b.: Mit seinen Leistungen, insbesondere mit seinen Investitionsentscheidungen und seinen Finanzierungsmodellen konnten wir insgesamt zufrieden sein. Dieser Schlusssatz wertet alles vorangegangene. Er besagt, dass der Arbeitnehmer bei den wirklich wichtigen Dingen im einzelnen durchaus mangelhafte Leistungen erbracht hat. Hochstilisieren von Unwichtigem Die beliebteste Form der Verschleierung besteht darin, Unwichtiges hochzustilisieren und über Gebühr zu loben. So entsteht stets der Eindruck eines guten Zeugnisses, das aber bei genauer Betrachtung inhaltsleer und widersprüchlich ist. Seite 5 von 8
7 Negativ ist die Aussage für einen Ingenieur / Diplomkaufmann / Juristen: er setzte seine Fachkenntnis zur Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben ein, er setzte sich für die Belange der Firma ein. Es ist wohl klar, dass ein Unternehmen beim Engagement einer hochbezahlten Fachkraft erwarten darf, dass er sein Fachwissen zur Durchführung seiner Aufgaben einsetzt / dass er sich für die Belange der Firma einsetzt. Noch gravierender ist diese Formulierung, wenn es sich um höhere Managerpositionen oder um leitende Angestellte handelt. Wenn diese Beurteilung nicht weitere heraushebende Attribute enthält, ist sie in jedem Falle negativ zu sehen. Vielsagend ist auch folgende Zeugnisbemerkung beim Personalchef: Seine klaren Anweisungen an die Abteilungsleiter und Untergebenen waren bemerkenswert. In seiner Pünktlichkeit war er stets ein Vorbild für alle Mitarbeiter. Seine Korrespondenz war stets vorbildlich sortiert und zeitnah erledigt worden. Dies sind für eine Führungsposition alles Selbstverständlichkeiten, die verschleiern, dass die wirklich wichtigen Dinge unerwähnt bleiben. Dass der Personalleiter klare Anweisungen gibt, muss nicht als alleiniges Tribut hervorgehoben werden. Ebenso ist es nicht gut gemeint, wenn einem Kapitän gute Navigationskenntnisse, einem Diplompädagogen Einfühlungsvermögen in die sozialen Belange, einem Ingenieur technisches Verständnis und einem Elektrotechniker Verständnis für die Zusammenhänge des Energiekreises attestiert werden. Diese Hinweise könnten aussagen, dass die betreffende Person über das selbstverständliche Basiswissen hinaus nicht allzu viel geboten hat. Verdeckte Kritik wird von vielen Arbeitnehmern im Zeugnis leichter akzeptiert, als direkte Kritik. Verdeckte Kritik ist aber ebenso schädlich und vom Arbeitnehmer zu analysieren. Kritik kann schon in einer veränderten Reihenfolge der Zeugniskomponenten enthalten sein, z.b. Sozialverhalten vor der Tätigkeitsbeschreibung. Gleiches gilt hier für die Hochstilisierung von Selbstverständlichkeiten oder Banalitäten. Gleiches gilt für die übermäßige Verwendung von schönen, aber inhaltsleeren Formulierungen, wie sie zum Teil in Politikerreden, Jubiläums- und Grabreden zu finden sind. Seite 6 von 8
8 Interpretationshilfen für Zeugnisformulierungen Damit Sie Ihre Arbeitszeugnisse besser einschätzen können und wissen, was Sie wegschicken, zeigen die folgenden Übersichten die gebräuchlichsten Formulierungen, bei denen Aussage und tatsächliche Bedeutung oft erheblich voneinander abweichen. Wenn Sie eine dieser Formulierungen in Ihrem Zeugnis wieder finden, sollten Sie Rücksprache mit Ihrem Chef nehmen und gegebenenfalls um ein anderes Zeugnis bitten. Bewertung des Sozialverhaltens DAS WIRD GESAGT Er war stets freundlich und aufmerksam. DAS IST GEMEINT Er war ein angenehmer Mitarbeiter. Er war an selbständiges Arbeiten gewöhnt und genoß unser vollstes Vertrauen. Er hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt. Er war ein zuverlässiger und selbständiger Mitarbeiter. Er ist ein Bürokrat. Eigeninitiative ist nicht seine Stärke. Er erledigte alle Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse. Er war eifrig, aber nicht besonders tüchtig. Mit seinen Vorgesetzten ist er gut zurechtgekommen. Er ist Mitläufer, der sich gut anpaßt. Er war tüchtig und wußte sich gut zu verkaufen. Er ist ein unangenehmer Mitarbeiter. Wegen seiner Pünktlichkeit war er stets ein gutes Vorbild. Er bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden. Er war in jeder Hinsicht eine Niete, seine Leistungen liegen unter dem Durchschnitt. Er hat versagt. Er hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt. Er hat getan, was er konnte, aber das war nicht viel. Alle Arbeiten erledigte er mit großem Fleiß und Interesse. Er war eifrig, aber nicht besonders tüchtig. Er war immer mit Interesse bei der Sache. Er hat sich angestrengt, aber nichts geleistet. Im Kollegenkreis galt er als toleranter Mitarbeiter. Für Vorgesetzte ist er ein schwerer Brocken. Wir lernten ihn als umgänglichen Mitarbeiter kennen. Viele Mitarbeiter sahen ihn lieber von Hinten als von vorn. Er ist ein zuverlässiger/gewissenhafter Mitarbeiter. Durch seine Geselligkeit trug er zur Verbesserung des Betriebsklimas bei. Innerhalb und außerhalb unseres Unternehmens trat er/sie stets engagiert für die Interessen seiner/ihrer Kollegen ein. Gegenüber seinen/. Er ist zur Stelle, wenn man ihn braucht, aber er ist nicht immer brauchbar. Er neigt zu übertriebenem Alkoholgenuss. Er/Sie war Mitarbeiter/in des Betriebsrates. Er/sie war homosexuell/lesbisch. Für die Belange der Belegschaft bewies er/sie stets Einfühlungsvermögen. Er/sie war ständig auf der Suche nach sexuellem Kontakt. Seite 7 von 8
9 Formulierungen zum Austrittsgrund DAS WIRD GESAGT Er/Sie verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir bedauern sein/ ihr Ausscheiden sehr und wünschen für die Zukunft alles DAS WIRD GEMEINT Die Firma verliert ihn/sie sehr ungern. Er/Sie verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir bedauern sein/ ihr Ausscheiden und wünschen für die Zukunft alles Gute. Er/Sie verlässt uns auf eigenen Wunsch. Er/Sie verlässt uns im gegenseitigen Einvernehmen. Keine Bemerkungen zu Austrittsgrund. Die Firma verliert ihn/sie ungern. Er/Sie hinterlässt keine Lücke. Die Firma hat gekündigt. Die Firma hat gekündigt. Negative Beendigungsformeln DAS WIRD GESAGT Unsere besten Wünsche begleiten ihn/sie. Wir wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles nur erdenkliche Gute. DAS WIRD GEMEINT Ironisch gemeinte Schlussformeln, die auf arbeitgeberseitige (fristlose) Kündigung hindeuten. Wir wünschen ihm/ihr alles Gute, vor allem Gesundheit. Für seine/ihre Mitarbeit bedanken wir uns. Ironische Umstellung der üblichen Formel "wir bedanken uns Wir wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute, auch Erfolg. Mangelhafte Leistungsbewertung. Wir wünschen ihm/ihr für seinen/ihren weiteren Weg in einem anderen Unternehmen viel Erfolg. Wir hoffen, dass er /sie seine/ihre Leistungsfähigkeit In einem anderen Unternehmen voll entfalten kann. Wir wünschen ihm/ihr, dass er/sie künftig viel Erfolg haben wird. Möge er/sie woanders erfolgreich sein. Abschließend noch einmal eine mangelhafte Bewertung. Einen Erfolg, den er /sie bisher noch nicht hatte. Was kann man gegen ein ungünstiges Zeugnis tun? Wenn Sie ein schlechtes Zeugnis erhalten, bitten Sie freundlich um eine Korrektur. Hierbei hat es sich als günstig erwiesen, wenn Sie ein vorformuliertes Zeugnis vorlegen können, das nur noch unterschrieben bzw. nur leicht abgeändert werden muss. Denken Sie daran, dass Sie dieses Zeugnis Ihr ganzes Berufsleben begleitet. Wenn das nicht hilft, bleibt nur noch der Weg über das Arbeitsgericht. Aber hier hat es sich gezeigt, dass Sie häufig statt eines Arbeitszeugnisses nur eine einfache Arbeitsbescheinigung erhalten, was ebenso wie ein schlechtes Zeugnis aussieht. Seite 8 von 8
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