Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen. Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2011

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen. Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2011"

Transkript

1 Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern StB Dipl.-Ök. Thorsten Vree

2 Agenda der 5. Veranstaltung Innergemeinschaftlicher Warenverkehr Innergemeinschaftlicher Erwerb Innergemeinschaftliche Lieferungen Versandhandel Innergemeinschaftliche/r Erwerb/Lieferung neuer Fahrzeuge Innergemeinschaftliches Verbringen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Zusammenfassende Meldungen Fiskalvertretung Seite 2

3 Innergemeinschaftlicher Warenverkehr Bestimmungslandprinzip - Gewerbliche Abnehmer - Besteuerung nach dem Recht des Bestimmungslandes Ursprungslandprinzip - Private Verbraucher - Grds. Besteuerung nach dem Recht des Ursprungslandes - Ausnahmen bei Erwerb neuer Fahrzeuge und Versandhandel Seite 3

4 Innergemeinschaftlicher Erwerb Innergemeinschaftlicher Erwerb ( 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG) Umsetzung des Bestimmungslandprinzips bei unternehmerischen Abnehmern nach Einführung des Binnenmarktes Wirtschaftlich korrespondierend zum Tatbestand der innergemeinschaftlichen Lieferung, jedoch keine rechtliche Verknüpfung Seite 4

5 Innergemeinschaftlicher Erwerb - Tatbestandsmerkmale 1a Abs. 1 UStG Nr. 1 Gegenstand gelangt bei einer Lieferung von einem Mitgliedsstaat in einen anderen Mitgliedsstaat (...) Nr. 2 a Erwerber ist ein Unternehmer und der Gegenstand wird für sein Unternehmenerwirbt Nr. 3 a Lieferer ist ein Unternehmer und die Lieferung erfolgt im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt O D E R U N D Nr. 2 b Erwerber ist eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder nicht für ihr Unternehmen erwirbt Nr. 3 b Lieferung ist im Bestimmungsmitgliedstaat nicht aufgrund der Sonderregelungen für Kleinunternehmer steuerfrei Seite 5

6 Innergemeinschaftlicher Erwerb - Erwerberkreis 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG: Unternehmer u. nicht untern. jur. Pers. Ausnahmen - 1a Abs. 3 UStG: - sog. Schwellenerwerber oder Exoten, die die Erwerbsschwelle von ( der Erwerbe) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht übersteigen und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht übersteigen werden und - nicht auf die Anwendung der Erwerbsschwelle verzichtet haben ( 1a Abs. 4 UStG). nicht Erwerb neuer Fahrzeuge und verbrauchsteuerpflichtiger Waren ( 1a Abs. 5 UStG) Seite 6

7 Innergemeinschaftlicher Erwerb - Erwerberkreis Schwellenerwerber / Exoten - 1a Abs. 3 Nr. 1 UStG: - Unternehmer, die nur vorsteuerschädlich steuerfreie Umsätze ausführen - Kleinunternehmer i.s.d 19 Abs. 1 UStG - Nichtunternehmerische tätige juristische Personen - Unternehmer, der den Gegenstand zur Ausführung von Umsätzen verwendet, die der Durchschnittsbesteuerung unterliegen Seite 7

8 Innergemeinschaftlicher Erwerb - Ortsbestimmung 3d UStG Grundsatz: Ort des Endes der Beförderung/Versendung ( 3d Satz 1 UStG) Verwendung einer anderen Umsatzsteuer-Identifikations-nummer als der des Bestimmungsmitgliedstaates führt zusätzlich zu Versteuerung im Mitgliedstaat der Ausstellung der USt-ID-Nr. bis nachgewiesen wird, dass ige im Bestimmungsmitgliedstaat besteuert doppelter ige ( 3d Satz 2 UStG) Seite 8

9 Innergemeinschaftlicher Erwerb Beispiele a) Der Getränkegroßhändler Jonas kauft monatlich Orangensaft bei einer spanischen Kelterei, Wein bei einem französischen Winzer und Bier bei einer tschechischen Brauerei zum Preis von etwa unter Verwendung seiner deutschen USt-ID-Nr. und lässt sich die Waren jeweils per Spediteur zusenden. b) Der Allgemeinarzt Schnupf kauft einen fabrikneuen PKW zum Preis von in Dänemark, um ihn für seine Hausbesuche zu verwenden. Seite 9

10 Innergemeinschaftliche Lieferungen Innergemeinschaftliche Lieferungen Unternehmerische Abnehmer Beförderungs- /Versendungsfälle Abholfälle = Bestimmungslandprinzip Umsetzung durch 6a Abs. 1 UStG Private Abnehmer und Exoten Beförderungs-/Versendungsfälle Abholfälle = grds. Ursprungslandprinzip Ausnahmen: - 3c UStG bei Überschreiten v. Lieferschwellen in Beförderungs- und Versendungsfällen - 6a Abs. 1 Nr. 2 lit. c) UStG bei Lieferung neuer Fahrzeuge Seite 10

11 Innergemeinschaftliche Lieferungen - Tatbestandsmerkmale 6a Abs. 1 UStG Nr. 1 Unternehmer oder Abnehmer befördert/versendet Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet Nr. 2a Abnehmer ist Unternehmer und hat unternehmerisch erworben O D E R Nr. 2b Abnehmer ist juristische Person, die nichtunternehmerisch erwirbt O D E R Nr. 2c Abnehmer ist bei einer Lieferung eines neuen Fahrzeugs jeder andere Erwerber Nr. 3 Erwerb unterliegt beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat den Vorschriften den Umsatzbesteuerung Seite 11

12 Innergemeinschaftliche Lieferungen Besonderheiten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Möglichkeit der Be- oder Verarbeitung vor Lieferung im Auftrag des Abnehmers ( 6a Abs. 1 S. 2 UStG) Ortsbestimmung 3 Abs. 6 Satz 1 UStG = Beginn der Beförderung/Versendung der Waren Seite 12

13 Innergemeinschaftliche Lieferungen Nachweispflichten ( 6a Abs. 3 UStG) Besondere Rechnungshinweise gem. 14a UStG Materielle Voraussetzung für Steuerfreiheit der ig Lieferung ist Buch- und Belegnachweis gem. 17a bis 17c UStDV: u.a. Aufzeichnung der USt-ID-Nr. des Abnehmers, Versandnachweis/ Empfangsbestätigung/Versicherung über die Verbringung der Waren in einen anderen Mitgliedstaat Vertrauensschutz bei unrichtigen Angaben des Abnehmers, die der Leistende bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte ( 6a Abs. 4 UStG) Seite 13

14 Innergemeinschaftliche Lieferungen Beispiele a) Die Continental AG verkauft Autoreifen an Peugeot in Frankreich und versendet die Reifen per Spedition von Deutschland nach Frankreich. Peugeot verwendet gegenüber Conti ihre französische USt-ID Nr. b) Wie a, allerdings verwendet Peugeot anstelle dessen ihre italienische USt-ID-Nr. c) Ein deutscher Edelmetallhändler liefert Edelmetalle an Peugeot, die die Metalle per Spedition zu einem deutschen Unternehmer, das Autokatalysatoren herstellt, bringen lässt. Peugeot verwendet ihre französische USt-ID-Nr. Nach Herstellung der Autokatalysatoren gelangen die Autokats nach Frankreich. Seite 14

15 Versandhandel 3 c UStG als besondere Ortbestimmungsregelung Durchbrechung des Grundsatzes des Ursprungslandprinzips bei privaten Erwerbern Abnehmer ist Privatperson oder Exot Transport der Ware durch den leistenden Unternehmer Überschreiten der Lieferschwelle des Bestimmungsmitgliedstaates (idr ) oder bei Verzicht auf ihre Anwendung erfolgt Besteuerung nach Bestimmungslandprinzip Umsatzsteuerliche Registrierungsverpflichtung des Leistenden im Bestimmungsmitgliedstaat Seite 15

16 Versandhandel Beispiele a) Der Däne Jesperson kauft einen Heimtrainer sowie eine Jeans aus dem neuen Ottokatalog und erhält die Waren nach Überweisungseingang vom Ottoversand nach Hause gesandt. Otto liefert ansonsten Waren im Wert von pro Jahr an Privatkunden in Dänemark. b) Jesperson ist zu Besuch in Hamburg und kauft dort günstig zwei Rolf Benz-Sofas zum Preis von insgesamt ein. Da er öfters in Hamburg ist, holt er beim nächsten Besuch die Sofas mit seinem Transporter persönlich ab. Seite 16

17 Innergemeinschaftliche/r Lieferung/Erwerb neuer Fahrzeuge Neue Fahrzeuge Erwerb im Gemeinschaftsgebiet durch Lieferung im Gemeinschaftsgebiet durch Unternehmer u.a. Privatperson u.a. Untern. / Privatpers. u. a. 1a UStG 1b UStG 2, 2a UStG 6a (1) Nr. 2c UStG Bestimmungslandprinzip Seite 17

18 Innergemeinschaftliche/r Lieferung/Erwerb neuer Fahrzeuge Lieferung eines neuen Fahrzeugs - Definition nach 1b Abs. 2 UStG: Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge, die bestimmte Ausstattungs- und Nutzungsmerkmale erfüllen (Motorstärke, Größe, Kilometerleistung, Alter etc.) Lieferung durch Unternehmer an Privatpersonen - Als ig Lieferung steuerfrei ( 6a Abs. 1 Nr. 2 lit. c) UStG) - Erwerb unterliegt Besteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat ( 1b UStG) Seite 18

19 Innergemeinschaftliche/r Lieferung/Erwerb neuer Fahrzeuge Lieferung von Privatpersonen an Privatpersonen - Fiktive Unternehmereigenschaft der liefernden Privatpersonen ( 2a UStG) - Als ig Lieferung steuerfrei ( 6a Abs. 1 Nr. 2 lit. c) UStG) - Erwerb unterliegt Besteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat ( 1b UStG) - Sonderregelung für Vorsteuerabzug ( 15 Abs. 4a UStG) Deklarationspflichten der liefernden Privatperson ( 16 Abs. 4a UStG) Fahrzeugeinzelbesteuerung bei der erwerbenden Privatpersonen ( 16 Abs. 5a, 18 Abs. 5a und Abs. 10 UStG) Seite 19

20 Innergemeinschaftliche/r Lieferung/Erwerb neuer Fahrzeuge Beispiele a) Uta aus München fährt im Mai nach Italien in den Urlaub und sieht dort bei einem FIAT-Händler den brandneuen Alfa Brera, den sie nach kurzen Verhandlungen für netto kauft und mit ihm nach Beendigung ihres Urlaubes am 15. Juni nach Deutschland fährt. b) Im August entdeckt sie ihren Traumwagen und verkauft den Brera, der bis dato nur km gefahren wurde, für an ihre italienische Freundin in Rom. Seite 20

21 Innergemeinschaftliches Verbringen 3 Abs. 1a UStG / 1a Abs. 2 UStG Unternehmer verbringt Gegenstand nicht nur vorübergehend zu eigenen unternehmerischen Zwecken in einen anderen Mitgliedstaat Fiktion einer innergemeinschaftlichen Lieferung mit Steuerbefreiung im Ursprungsland ( 6a Abs. 2 UStG) Fiktiver innergemeinschaftlicher Erwerb ( 1a Abs. 2 UStG) führt zur Erwerbsbesteuerung im Bestimmungsland Umsatzsteuerliche Registrierungsverpflichtung des Unternehmers im Bestimmungsmitgliedstaat Seite 21

22 Innergemeinschaftliches Verbringen Beispiele a) Ein polnischer Zulieferer der Volkswagen AG bringt Teile in das bei VW in WOB unterhaltene Lager. VW entnimmt die Teile bei Bedarf und schreibt dem Polen den Kaufpreis gut. b) Zur Ausführung einer Werkleistung bringt der deutsche Unternehmer U sein Werkzeug in die Niederlande. Nach Beendigung der Arbeiten bringt er das Werkzeug nach Deutschland zurück. Seite 22

23 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Kontrolle und Überwachung des innergemeinschaftlichen Warenund Dienstleistungsverkehrs im Binnenmarkt Gibt Auskunft über Status des Abnehmers (Unternehmer) Vergabe der USt-IdNr. durch lokale Behörden (Bundeszentralamt für Steuern) an Unternehmer und nichtunternehmerische juristische Personen bzw. Schwellenerwerber, die die Erwerbsschwelle überschreiten oder auf ihre Anwendung verzichten ( 27a UStG) Bestätigungsverfahren ( 18e UStG) Vertrauensschutzregelung ( 6a Abs. 4 UStG) Folgen der Verwendung einer USt-ID-Nr. Seite 23

24 Zusammenfassende Meldungen Verpflichtung zur vierteljährlichen Aufstellung über innergemeinschaftliche Warenlieferungen, innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte in den Fällen des 25b Abs. 2 UStG und über im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführte sonstige Leistungen für die der im anderen MS ansässige Leistungsempfänger dort die Steuer schuldet ( 18a UStG) unter Angabe der belieferten USt-ID- Nrn. und der Summe der jeweils an die USt-ID-Nrn. erbrachten Leistungen Kontrolle der ordnungsgemäßen Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs durch Abgleich über Zentralrechner der lokalen Finanzbehörden mit Informationsaustausch über erkannte Abweichungen Aufklärung der Abweichungen im Rahmen von Umsatzsteuer- Sonderprüfungen Seite 24

Agenda der 4. Veranstaltung

Agenda der 4. Veranstaltung Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern StB Dipl.-Ök.Thorsten Vree PwC Agenda der 4. Veranstaltung Innergemeinschaftlicher Warenverkehr

Mehr

Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb

Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb MERKBLATT Recht und Steuern Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb Bezieht ein Unternehmer eine Warenlieferung von einem Unternehmer aus dem EU- Binnenmarkt unterliegt dieser Umsatz beim

Mehr

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08 Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403

Mehr

Lieferschwellen und Erwerbsschwellen in den EU-Mitgliedstaaten

Lieferschwellen und Erwerbsschwellen in den EU-Mitgliedstaaten UMSATZSTEUER Lieferschwellen und Erwerbsschwellen in den EU-Mitgliedstaaten Im Zusammenhang mit der sogenannten Versandhandelsregelung (Versendung bzw. Beförderung der Gegenstände durch den Lieferanten

Mehr

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 17. A. Allgemeiner Überblick über die Regelungen des Umsatzsteuer-Binnenmarktes 23

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 17. A. Allgemeiner Überblick über die Regelungen des Umsatzsteuer-Binnenmarktes 23 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 17 Rdn. A. Allgemeiner Überblick über die Regelungen des Umsatzsteuer-Binnenmarktes 23 I. Die Europäische Union 1 23 1. Historische Entwicklung 1 23 2.

Mehr

19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)

19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Kleinunternehmerinnen/ Kleinunternehmer Nach 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete Steuer von den Kleinunternehmern (vgl.

Mehr

Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2009

Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2009 Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2009 Lösungen zu den Übungsaufgaben zur Umsatzsteuer 1. Aufgabe a) Horst hat die

Mehr

è die andere Lieferung gilt nicht als Warenbewegung und damit kann keine Steuerbefreiung

è die andere Lieferung gilt nicht als Warenbewegung und damit kann keine Steuerbefreiung Voraussetzungen zur Umsatzsteuerbefreiung gemäß 4 Nr. 1b i.v.m. 6a UStG -innergemeinschaftliche Lieferungen- BMF-Schreiben vom 06.01.2009 I. Grundvoraussetzungen: - eine im Inland steuerbare Lieferung

Mehr

Informationen zur elektronischen Übermittlung der ZM finden Sie auf der Internetseite www.bzst.bund.de.

Informationen zur elektronischen Übermittlung der ZM finden Sie auf der Internetseite www.bzst.bund.de. ANLEITUNG zur Zusammenfassenden Meldung Abkürzungen: ZM = Zusammenfassende Meldung USt-IdNr. = Umsatzsteuer-Identifikationsnummer UStG = Umsatzsteuergesetz USt = Umsatzsteuer AO = Abgabenordnung BZSt =

Mehr

Neue Anforderungen an die Buch- und Belegnachweise bei Ausfuhrlieferungen und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Neue Anforderungen an die Buch- und Belegnachweise bei Ausfuhrlieferungen und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 1 Umsatzsteuer: Neue Anforderungen an die Buch- und Belegnachweise bei Ausfuhrlieferungen und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 8 GZ. RV/2592-W/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adr1, vom 1. Juli 2008 gegen den Bescheid des A. vom 5. Juni 2008 betreffend Festsetzung

Mehr

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer I. Allgemeines II. Wer ist Kleinunternehmer III. Ermittlung der Umsatzgrenzen IV. Folgen der Kleinunternehmerregelung V. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle

Mehr

Der Warenverkehr in der EU Versendung/Lieferung - Kurzinformation Stand: Januar 2015

Der Warenverkehr in der EU Versendung/Lieferung - Kurzinformation Stand: Januar 2015 Der Warenverkehr in der EU Versendung/Lieferung - Kurzinformation Stand: Januar 2015 2 Grundsätzliches Während beim Ausfuhrgeschäft eine Ware aus dem Zollgebiet der EU in ein Drittland verbracht wird,

Mehr

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Um innergemeinschaftliche Leistungen besser kontrollieren zu können, hat der Unternehmer für innergemeinschaftliche Lieferungen und seit dem 01.01.2010

Mehr

Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellte Rechtssubjekte im EU-Binnenmarkt

Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellte Rechtssubjekte im EU-Binnenmarkt Ein Merkblatt Ihrer IHK Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellte Rechtssubjekte im EU-Binnenmarkt 1. Anwendungsbereich 1.1 Privatpersonen 1.2 Andere Rechtssubjekte 1.3 Erwerbsteuer des

Mehr

Merkblatt zur innergemeinschaftlichen Lieferung

Merkblatt zur innergemeinschaftlichen Lieferung Merkblatt zur innergemeinschaftlichen Lieferung I. Innergemeinschaftliche Lieferung Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung wird der Gegenstand der Lieferung aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in

Mehr

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Dreiecksgeschäft? Ein Dreiecksgeschäft ist ein Sonderfall des Reihengeschäftes. Die Grundregeln des Reihengeschäftes sind im Infoblatt

Mehr

Reihengeschäfte. Reihengeschäfte. Grundsätze (Rz 450 UStR)

Reihengeschäfte. Reihengeschäfte. Grundsätze (Rz 450 UStR) Reihengeschäfte Definition Ein Gegenstand Mehrere (mindestens zwei) geschäfte Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer 1 Reihengeschäfte Grundsätze (Rz 450 UStR)

Mehr

25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten,

25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten, 25. November 2009 Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung Sehr geehrte Mandanten, durch das Jahressteuergesetz 2009 ergeben sich weit reichende Änderungen für Unternehmer, die Dienstleistungen

Mehr

Umsatzsteuer; Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz oder von Elektrizität und damit zusammenhängende

Umsatzsteuer; Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz oder von Elektrizität und damit zusammenhängende Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim

Mehr

USt-Gelangensbestätigung

USt-Gelangensbestätigung Sonderrundschreiben USt-Gelangensbestätigung Neuregelung ab 01. Oktober 2013 BMF-Schreiben vom 16. September 2013 - 2 - Inhaltsverzeichnis 1. Die Grundproblematik der innergemeinschaftlichen Lieferung

Mehr

Sitz Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. ggf. abweichender Ort der Geschäftsleitung Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. Straße Haus-Nr. Haus-Nr.

Sitz Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. ggf. abweichender Ort der Geschäftsleitung Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. Straße Haus-Nr. Haus-Nr. An das Finanzamt Eingangsstempel oder -datum 1 2 Steuernummer 3 4 5 6 7 8 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts i. S. des 1 Abs.

Mehr

Umsatzsteuer bei Lieferungen an Privatpersonen im EU-Binnenmarkt

Umsatzsteuer bei Lieferungen an Privatpersonen im EU-Binnenmarkt Umsatzsteuer bei Lieferungen an Privatpersonen im EU-Binnenmarkt Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover 1. Besteuerung im Ursprungsland Die Umsatzbesteuerung von Warenlieferungen an Privatpersonen

Mehr

Vorwort... 1 Wie prüfen Sie Ihren Umsatzsteuerfall... 10 und lösen ihn rasch und richtig?... 10

Vorwort... 1 Wie prüfen Sie Ihren Umsatzsteuerfall... 10 und lösen ihn rasch und richtig?... 10 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 1 Wie prüfen Sie Ihren Umsatzsteuerfall... 10 und lösen ihn rasch und richtig?... 10 1. Unternehmer... 12 1.1. Unternehmereigenschaft... 12 1.2. Unternehmenseinheit... 14

Mehr

Umsatzsteuer Stand 20.01.2015 ECONECT/hemmer Steuerfachschule GmbH 2014/2015

Umsatzsteuer Stand 20.01.2015 ECONECT/hemmer Steuerfachschule GmbH 2014/2015 Umsatzsteuer Stand 20.01.2015 Karteikarten Umsatzsteuer Inhalt 2 A. Übersicht B. Steuerbarkeit C. Steuerbefreiungen D. Bemessungsgrundlagen E. Steuersatz F. Steuerschuld und Steuerschuldverhältnis G. Vorsteuerabzug

Mehr

DIE GELANGENSBESTÄTIGUNG

DIE GELANGENSBESTÄTIGUNG Hubert GmbH DIE GELANGENSBESTÄTIGUNG Neuer Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Definition der innergemeinschaftlichen Lieferung Ein Gegenstand gelangt von Deutschland in einen anderen

Mehr

NEUE MELDEPFLICHTEN DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG AB 1.7.2010

NEUE MELDEPFLICHTEN DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG AB 1.7.2010 MANDANTENINFORMATION Sonderausgabe August 2010 Themen dieser Ausgabe Neuerungen zum Umsatzsteuerrecht Neue Meldepflichten der Zusammenfassenden Meldung ab 1.7.2010 Meldepflicht für innergemeinschaftliche

Mehr

Praktiker-Lexikon Umsatzsteuer

Praktiker-Lexikon Umsatzsteuer Praktiker-Lexikon Umsatzsteuer Bearbeitet von Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen 2., komplett überarbeitete und erweiterte Auflage 2011. Buch. 548 S. Kartoniert ISBN 978 3 941480 40 7 Steuern > Steuerrecht allgemein,

Mehr

Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen. Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2011

Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen. Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2011 www.pwc.de Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern StB Dipl.-Ök. Thorsten Vree Agenda der 8. Veranstaltung Fehlerhafter Steuerausweis Unrichtiger

Mehr

Abschnitt I: Umsatzsteuer allgemein

Abschnitt I: Umsatzsteuer allgemein Abschnitt I: Umsatzsteuer allgemein 1. Umsatzsteuerpflichtige Tatbestände... 11 1.1 Welche Leistungen unterliegen der Umsatzsteuer?... 11 1.2 Was versteht man unter Eigenverbrauch?... 18 1.3 Einfuhr von

Mehr

Steuer- und WirtschaftsKartei. Umsatzsteuer 2010. Prüfen Sie Ihren Umsatzsteuerfall... und lösen Sie ihn rasch und richtig!

Steuer- und WirtschaftsKartei. Umsatzsteuer 2010. Prüfen Sie Ihren Umsatzsteuerfall... und lösen Sie ihn rasch und richtig! SWK Steuer- und WirtschaftsKartei 84. Jahrgang / November 2009 Umsatzsteuer 2010 Prüfen Sie Ihren Umsatzsteuerfall... und lösen Sie ihn rasch und richtig! Von Mag. Susanne Baumann und Dr. Stefan Melhardt

Mehr

MERKBLATT. Inhalt: Recht und Steuern

MERKBLATT. Inhalt: Recht und Steuern MERKBLATT Recht und Steuern Umsatzbesteuerung bei Lieferungen an Privatpersonen und diesen in weiten Teilen gleichgestellten Rechtssubjekten (sogenannte Halbunternehmer) im EU-Binnenmarkt Die Umsatzbesteuerung

Mehr

Teil 3: Fälle zum Umsatzsteuergesetz

Teil 3: Fälle zum Umsatzsteuergesetz Teil 3: Fälle zum Umsatzsteuergesetz Allgemein 1) Erklären Sie die Begriffe Bestimmungslandprinzip und Ursprungslandprinzip! 2) Wer ist Unternehmer isd UStG? 3) Was ist Steuertatbestand im Umsatzsteuergesetz.

Mehr

Anlage 1: Überblick über den Ort der sonstigen Leistung nach neuem Recht

Anlage 1: Überblick über den Ort der sonstigen Leistung nach neuem Recht Anlage 1: Überblick über den Ort der sonstigen Leistung nach neuem Recht Sonstige Leistung Ort der sonstigen Leistung, B2B Ort der sonstigen Leistung, B2C im Zusammenhang mit einem Grundstück kurzfristige

Mehr

1. Leistungsempfänger ist kein Unternehmer ( 3a Abs. 1 UstG)

1. Leistungsempfänger ist kein Unternehmer ( 3a Abs. 1 UstG) Der neue Ort der sonstigen Leistung im Sinne des UstG Änderung seit dem 01. Januar 2010 I. Allgemeines Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Sie ist eine

Mehr

Steuereinflüsse im Unternehmen Verkehrsteuerliche Einflüsse SWS: 2 Prof. Dr. Christoph Voos

Steuereinflüsse im Unternehmen Verkehrsteuerliche Einflüsse SWS: 2 Prof. Dr. Christoph Voos Steuereinflüsse im Unternehmen Verkehrsteuerliche Einflüsse SWS: 2 Prof. Dr. Christoph Voos Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.v.) Ablauf der

Mehr

Umsatzsteuerrecht. Sommersemester 2012

Umsatzsteuerrecht. Sommersemester 2012 Umsatzsteuerrecht Sommersemester 2012 1 Wiederholung Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer Berechnung 02.07.2012 13:31 2 Bemessungsgrundlage Fall nach BStBl I 2006, 193 Das Fitnessstudio K versteuert seine

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer. Nr. 116/12

Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer. Nr. 116/12 Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Nr. 116/12 Ansprechpartnerin: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.: 0911/13

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB

Mehr

Innergemeinschaftlicher Erwerb oder Erwerb aus Drittländern

Innergemeinschaftlicher Erwerb oder Erwerb aus Drittländern Innergemeinschaftlicher Erwerb oder Erwerb aus Drittländern Steuerrechtliche Fragen in der Medienbearbeitung Hannover 3. Mai 2012 Harald Müller Der Fall: Bibliothek kauft Bücher aus Japan im Wert von 2.500,-

Mehr

Merkblatt Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer

Merkblatt Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer IHK-Information Merkblatt Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Die Umsatzbesteuerung wird von vielen Unternehmen wegen ihres komplizierten Verfahrens kritisiert.

Mehr

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009 Information zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei der Vermietung, des Ankaufes und des Verkaufes von Frachtcontainern (Neu- und Gebrauchtcontainer) im privaten Bereich ab 01.01.2009 A. Sachverhalt Ein

Mehr

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem

Mehr

SONDER- KLIENTEN-INFO

SONDER- KLIENTEN-INFO 20 Neufeldweg 3, 80 Graz Tel: +43 (0) 316 42428-0, Fax: -31 office@binder-partner.com www.binder-partner.com LG für ZRS Graz, FN 2201a SONDER- KLIENTEN-INFO ZUR ERINNERUNG: FRISTVERKÜRZUNG BEI ZUSAMMENFASSENDER

Mehr

Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009

Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009 Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009 I. Versteuerung von Anzahlungen 1. Was sind Anzahlungen? Anzahlungen (auch: Abschlagzahlungen, Vorauszahlungen)

Mehr

15. Einheit VO Finanzrecht USt SS 2013 1

15. Einheit VO Finanzrecht USt SS 2013 1 15. Einheit 1 Sonstige Leistung ( 3a UStG) = alles, was nicht in einer Lieferung besteht ( 3a Abs 1 UStG) Tun zb Dienstleistungen Dulden zb Vermietung Unterlassen zb Verzicht auf die Ausübung von Rechten

Mehr

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung? Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet

Mehr

Innergemeinschaftliche Lieferungen. Sehr geehrte Mandanten,

Innergemeinschaftliche Lieferungen. Sehr geehrte Mandanten, Innergemeinschaftliche Lieferungen Sehr geehrte Mandanten, innergemeinschaftliche Lieferungen (gemäß 4 Nr. 1 b UStG i.v.m. 6 a UStG) werden von der deutschen Finanzverwaltung in höchstem Maß überwacht,

Mehr

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung) Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).

Mehr

8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR)

8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR) 8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR) 1 Grundlagen [1] Innergemeinschaftlicher Warenverkehr Unternehmer: Bestimmungslandprinzip (= Besteuerung mit der USt des Bestimmungslandes; gleiche Belastung

Mehr

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Dreiecksgeschäft? Ein Dreiecksgeschäft ist ein Sonderfall des Reihengeschäftes. Die Grundregeln des Reihengeschäftes sind im Infoblatt

Mehr

Agenda der 11. Veranstaltung

Agenda der 11. Veranstaltung Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern StB Dipl.-Ök.Thorsten Vree PwC Agenda der 11. Veranstaltung Grundlagen Gegenstand der Grunderwerbsteuer

Mehr

HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT

HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT ZUR UMSATZSTEUER 2010 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE FÜR ANWALTLICHE DIENSTLEISTUNGEN BEI AUSLANDSBEZUG Das Umsatzsteuergesetz wurde mit Wirkung zum 01.01.2010 geändert.

Mehr

Buchungshilfe Umsatzsteuerrelevante Sachverhalte

Buchungshilfe Umsatzsteuerrelevante Sachverhalte Buchungshilfe Umsatzsteuerrelevante Sachverhalte Kontenrahmen 13 (Standarderfassung) Inhaltsverzeichnis 1. Steuerfreie Umsätze... 1 1.1. Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug... 1 1.2. Steuerfreie Umsätze

Mehr

Mehrwertsteuerpaket: Neuer Ort der sonstigen Leistung ab 2010 - was Unternehmer jetzt beachten müssen

Mehrwertsteuerpaket: Neuer Ort der sonstigen Leistung ab 2010 - was Unternehmer jetzt beachten müssen Mehrwertsteuerpaket: Neuer Ort der sonstigen Leistung ab 2010 - was Unternehmer jetzt beachten müssen Prüfung des Orts der sonstigen Leistung Ab dem 1.1.2010 gelten neue Regelungen für die Bestimmung des

Mehr

Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber

Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber insbesondere bei Leistungen durch ausländische Unternehmer Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Seit dem 1.1.2002 kann die Vergabe von Aufträgen

Mehr

Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer

Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer EXISTENZGRÜNDUNG E35 Stand: November 2013 Ihr Ansprechpartner Dr. Thomas Pitz E-Mail thomas.pitz @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-211 Fax (0681) 9520-389 Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Inhalt:

Mehr

EU-Verzollungen am Beispiel der Muster AG

EU-Verzollungen am Beispiel der Muster AG EU-Verzollungen am Beispiel der Muster AG Um was geht es bei der EU-Verzollung? Über Deutschland Die MusterAG ist in Deutschland umsatzsteuertechnisch selbst registriert und verfügt dadurch über den Status

Mehr

12.03.2009. IT-Dienstleister International 19. März 2009 in München. 2009 Prof. Dr. Thomas Küffner WP/StB/RA/FA f. SteuerR

12.03.2009. IT-Dienstleister International 19. März 2009 in München. 2009 Prof. Dr. Thomas Küffner WP/StB/RA/FA f. SteuerR 1 IT-Dienstleister International 19. März 2009 in München 1. Prüfungsschema 2. Grenzüberschreitende Ausgangsleistung 3. Grenzüberschreitende Eingangsleistung 4. Überlassung von Software 5. Neuerungen ab

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/1441-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch OWEH&CASH, vom 6. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes

Mehr

Umsatzsteuer verstehen und berechnen

Umsatzsteuer verstehen und berechnen Beck kompakt Umsatzsteuer verstehen und berechnen von Regine Funke-Lachotzki, Robert Hammerl 1. Auflage Umsatzsteuer verstehen und berechnen Funke-Lachotzki / Hammerl ist ein Produkt von beck-shop.de Thematische

Mehr

LESS-FIBU EG-Buchungen 1

LESS-FIBU EG-Buchungen 1 LESS-FIBU EG-Buchungen 1 Modul EG-BUCHUNGEN Das FIBU-Modul EG-BUCHUNGEN ermöglicht es Ihnen, die speziellen Umsatzsteuerbuchungen bei innergemeinschaftlichem Erwerb sowie die Zusammenfassende Meldung für

Mehr

Umsatzsteuer 2013. Wichtige Informationen für Sie als Unternehmer. München, 23.09.2013. Sehr geehrte Damen und Herren,

Umsatzsteuer 2013. Wichtige Informationen für Sie als Unternehmer. München, 23.09.2013. Sehr geehrte Damen und Herren, Brennpunkt Umsatzsteuer 2013 Wichtige Informationen für Sie als Unternehmer München, 23.09.2013 Sehr geehrte Damen und Herren, bereits zu Beginn des Jahres hat sich abgezeichnet, dass doch einige ursprünglich

Mehr

Übungsaufgaben zur Vorbereitung auf die Klausur

Übungsaufgaben zur Vorbereitung auf die Klausur Übungsaufgaben zur Vorbereitung auf die Klausur 1) Maschinenhersteller M aus München verfügt neben seinen Produktionshallen über ein ungenutztes Grundstück, das er für eine spätere Erweiterung des Unternehmens

Mehr

Bestimmung des Ort der sonstigen Leistung. gem. 3a UStG ff. ab dem 01.01.2010 (Mehrwertsteuerpaket)

Bestimmung des Ort der sonstigen Leistung. gem. 3a UStG ff. ab dem 01.01.2010 (Mehrwertsteuerpaket) Bestimmung des Ort der sonstigen Leistung gem. 3a UStG ff ab dem 01.01.2010 (Mehrwertsteuerpaket) Gemeinschaftsrechtliche Bestimmung Zunächst bestimmt Art. 43 MwStSystRL, wer für die Zwecke der Anwendung

Mehr

Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht

Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht Ein Merkblatt Ihrer IHK Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht Die Kleinunternehmerbesteuerung ist in 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) geregelt. Der 19 UStG räumt den sogenannten Kleinunternehmern gewisse

Mehr

Aktuelle Änderungen bei der Umsatzsteuer für polnische Unternehmer in Deutschland. Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater 11.

Aktuelle Änderungen bei der Umsatzsteuer für polnische Unternehmer in Deutschland. Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater 11. Aktuelle Änderungen bei der Umsatzsteuer für polnische Unternehmer in Deutschland Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater 11. Juni 2010 Seminar UNI-BUD in Kolberg 11.-12.06.2010 BM Partner Revision GmbH

Mehr

Innergemeinschaftliche Lieferungen

Innergemeinschaftliche Lieferungen Innergemeinschaftliche Lieferungen Warenverkauf in der EU Warenlieferungen zwischen Unternehmern innerhalb der EU sind unter bestimmten Voraussetzungen als innergemeinschaftliche (ig) Lieferungen von der

Mehr

Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins

Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins HLB Ratgeber II/2014 Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins Steuertipps rund um die Rechnung und die elektronische Rechnung Dem Finanzamt genügt oft schon ein kleiner formaler Fehler um den

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

= Rundschreiben Nr. 2/2013

= Rundschreiben Nr. 2/2013 = Rundschreiben Nr. 2/2013 21. Januar 2013 Sehr geehrte Damen und Herren, im vorliegenden Rundschreiben gehen wir auf die verschiedenen und vielfältigen Än- derungen im MwSt-Bereich ein, welche mit dem

Mehr

Orlando-Finanzbuchhaltung

Orlando-Finanzbuchhaltung Allgemeine Informationen Ein Dreiecksgeschäft liegt dann vor, wenn sich ein Warenverkauf über 3 EU-Länder erstreckt. Bei einem Dreiecksgeschäft handelt es sich um ein Reihengeschäft, bei dem eine umsatzsteuerliche

Mehr

Insgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers,

Insgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers, Umsatzsteuer: Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz C.O.X. Mitja Wolf Wie muß eine Rechnung aussehen? Zunächst ist festzuhalten, daß ab 1.1.2002 auf allen Rechnungen für steuerfreie Umsätze ein Hinweis auf

Mehr

Differenzbesteuerung im Gebrauchtwarenhandel

Differenzbesteuerung im Gebrauchtwarenhandel Differenzbesteuerung im Gebrauchtwarenhandel Der Umsatz mit Gebrauchtgegenständen, Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten kann im Wege der Differenzbesteuerung versteuert werden. Erwirbt

Mehr

Überprüfung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern von Kunden im EU- Ausland

Überprüfung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern von Kunden im EU- Ausland Überprüfung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern von Kunden im EU- Ausland 1. Warum ein Unternehmer die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern seiner EU- Kunden überprüfen sollte a) Liefert ein deutscher

Mehr

Steuerberater. Merkblatt. Vorsteuervergütungsverfahren. Inhalt. Steffen Feiereis

Steuerberater. Merkblatt. Vorsteuervergütungsverfahren. Inhalt. Steffen Feiereis Steuerberater Steffen Feiereis Merkblatt Vorsteuervergütungsverfahren Inhalt 1 Allgemeines 2 Regelung seit 01.01.2010 3 In Deutschland ansässige Unternehmen 3.1 Unternehmerbescheinigung 3.2 Vorsteuervergütungsverfahren

Mehr

Workshop: Praktische Anwendungsfälle der sog. Fiskalverzollung (Zollverfahren 42)

Workshop: Praktische Anwendungsfälle der sog. Fiskalverzollung (Zollverfahren 42) Workshop: WS Süd GmbH Steuerberatungsgesellschaft Karlsruher Straße 21 78048 Villingen-Schwenningen Telefon +49 7721 99818-0 Telefax +49 7721 99818-10 www.ws-sued.de Praktische Anwendungsfälle der sog.

Mehr

Rechnungseingang: Checkliste

Rechnungseingang: Checkliste Rechnungseingang: Checkliste Seite 1 Rechnungseingang: Checkliste Für Zwecke des Vorsteuerabzugs muss eine Rechnung nach 14 Abs. 4 und 14a folgende Angaben enthalten: vollständiger Name und die vollständige

Mehr

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten!

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! I. Aussonderung von Unterlagen a) Fristberechnung Zu Beginn des Jahres 2015 dürfen wieder umfangreiche Geschäftsunterlagen ausgesondert

Mehr

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Umsatzsteuer im Auslandsgeschäft

Umsatzsteuer im Auslandsgeschäft Umsatzsteuer im Auslandsgeschäft 20. Windenergietage Schönefeld, Hotel Holiday Inn, 25.-27.11.2011 Dr. Anja Wischermann Rechtsanwältin, Steuerberater Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer C.O.X. Mitja Wolf Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein neuer Bausteuerabzug eingeführt. Ebenso wie bei der Lohnsteuer und bei der Ausländersteuer hat

Mehr

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Exinger GmbH Wien, 16. Februar 2009 2003 Firm Name/Legal Entity Übersicht Grundlagen der Besteuerung Annahmen Einkommensteuerliche Würdigung g Umsatzsteuerliche

Mehr

Warenwirtschaft Produktionssteuerung Finanzbuchhaltung Formulare, Listen Internetshop

Warenwirtschaft Produktionssteuerung Finanzbuchhaltung Formulare, Listen Internetshop Export-Aufträge Lieferung Rechnung Warensendung EG Gelangensbestätigung Warensendung Drittland Warensendung Zoll Umsatzsteuervoranmeldung Meldungen Statistisches Bundesamt Wenn Sie Fragen haben dann rufen

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 14 GZ. RV/1085-W/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch STB, gegen die Bescheide des FA betreffend Umsatzsteuer 1999

Mehr

Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013

Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013 Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG Rechtsstand: April 2013 Inhalt I. Muster (Brutto-Rechnungsbetrag über 150 )... 2 II. Erleichterungen für Rechnungen von weniger als 150,- brutto (sog. Kleinstbetragsrechnungen)

Mehr

Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer)

Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer) Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer) Grundregel für Kleinunternehmer Als Kleinunternehmer haben Sie umsatzsteuerlich ein Wahlrecht: Verrechnung ohne Umsatzsteuer: Sie verrechnen Ihrem Kunden keine Umsatzsteuer,

Mehr

Voraussetzungen am Beispiel einer CH-Exportsendung via Transitland Deutschland nach Oesterreich

Voraussetzungen am Beispiel einer CH-Exportsendung via Transitland Deutschland nach Oesterreich EU-VERZOLLUNG ODER DIE IDEE MIT DEM TRANSITLAND Ihre Vorteile als Schweizer Exporteur Gleichstellung mit allen anderen EU-Lieferanten Fiskalisch der gleiche Vorgang wie bei einem EU-Lieferanten. Reduzierte

Mehr

Dr. Klaus Junkes-Kirchen 13.09.2013

Dr. Klaus Junkes-Kirchen 13.09.2013 19 % 1 UStG Steuerbare Umsätze: Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens

Mehr

ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG (ZM) für sonstige Leistungen ab 2010

ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG (ZM) für sonstige Leistungen ab 2010 ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG (ZM) für sonstige Leistungen ab 2010 Gesetzliche Grundlagen: Ab 2010 sind auf Grund der RL 2008/8/EG in allen EU-Mitgliedstaaten bestimmte sonstige Leistungen in die ZM aufzunehmen.

Mehr

Differenzbesteuerung. Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover

Differenzbesteuerung. Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Differenzbesteuerung Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Handelt ein Unternehmer mit Gebrauchtwaren, die in der Regel häufig von privat und damit ohne Umsatzsteuer erworben werden,

Mehr

Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und Grunderwerb ( 13b UStG)

Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und Grunderwerb ( 13b UStG) Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und Grunderwerb ( 13b UStG) Im Haushaltsbegleitgesetz 2004 wird die Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ( 13b UStG) neu

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 01/2015: - Besteuerung der Mütterrente geklärt (FinMin) - Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten (BFH) - Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH) - PKW-Nutzung durch

Mehr

Rechnungen richtig erstellen und Vorsteuerabzug sichern

Rechnungen richtig erstellen und Vorsteuerabzug sichern Rechnungen richtig erstellen und Vorsteuerabzug sichern Die Umsetzung der Mehrwertsteuer- Systemrichtlinie, der EU-Rechnungsrichtlinie als auch aktuell die neue obligatorische Gelangensbestätigungen (eingeführt

Mehr

Hier könnte Ihr Logo stehen! (Dies ist nur ein Beispiel, Gestaltung nach Ihren Vorgaben möglich)

Hier könnte Ihr Logo stehen! (Dies ist nur ein Beispiel, Gestaltung nach Ihren Vorgaben möglich) Hier könnte Ihr Logo stehen! (Dies ist nur ein Beispiel, Gestaltung nach Ihren Vorgaben möglich) Diplom-Kaufmann Dr. Herbert Rechtslage Steuerberater Königsallee 437/1 40215 Düsseldorf Telefon 02 11/12

Mehr

Vorsteuerabzug und Eigenverbrauch

Vorsteuerabzug und Eigenverbrauch Vorsteuerabzug und Eigenverbrauch Mag. Barbara Slawitsch 24. 11. 2004 Barbara Slawitsch 1 Einleitung Zusammenhang Eigenverbrauch - Vorsteuerabzug Ziel der Umsatzsteuer: Belastung des Letztverbrauchs Erwerb

Mehr