Auszug aus der Sitzung des Gemeinderates Prittriching am

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1 Auszug aus der Sitzung des Gemeinderates Prittriching am Öffentliche Sitzung: 1. Sitzungseröffnung, Bekanntgaben d) Für das Grundstück Ahornweg 9 (Fl.Nr. 570/17 Gemarkung Prittriching, BG Am Verlorenen Bach I ) wurde der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage beantragt. Für das Vorhaben wurde mit Schreiben der Gemeinde Prittriching vom die Genehmigungsfreistellung erteilt. e) Die LEW Verteilnetz GmbH hat mit Schreiben vom die Einspeise- Abrechnungen für die gemeindlichen Photovoltaikanlagen auf dem Rathaus und den Bauhofdächern für das Jahr 2013 vorgelegt. Demnach ergeben sich folgende Jahreseinspeisevergütungen: Rathaus , , ,14 Der jährliche Kostenaufwand für die Finanzierung beträgt bei der Anlage auf dem Rathaus Bei der Rathausanlage ist anzumerken, dass diese im Jahr 2013 mehrere Wochen teilweise ausgefallen ist. Die Angelegenheit ist bei der Versicherung gemeldet. Der Schadensbetrag ist in der Höhe noch nicht festgestellt. Bauhof , , ,93 Der jährliche Kostenaufwand für die Finanzierung beträgt bei der Anlage auf dem Bauhofgebäude Bekanntmachung von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung Gemeinderatssitzung vom Bauhof Prittriching; Darlegung der personellen Situation und Festlegung des weiteren Vorgehens Die Notwendigkeit eines weiteren Mitarbeiters im Bauhof Prittriching wird anerkannt, um der aktuellen Situation rechtzeitig und vorausschauend zu begegnen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stelle in Vollzeit auszuschreiben. Die Stelle wird unbefristet ausgeschrieben. Eine Probezeit ist im Arbeitsvertrag zu vereinbaren. 15 JA : 0 NEIN 3. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift (öff. Teil) Gegen das Sitzungsprotokoll vom wurden hinsichtlich des öffentlichen Teils keine Einwendungen erhoben. Es wurde daher gemäß Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

2 Hinweis: Die Buchstabenfolge im TOP 1 ist zu berichtigen. 4. Bauplan; Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 970/4, Gemarkung Winkl, Bergstr. 13 Auf dem Grundstück Fl. Nr. 970/4 Gemarkung Winkl, Bergstr. 13, wird der Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage beantragt. Hierzu wurde das bestehende landwirtschaftliche Nebengebäude bereits abgerissen. Der Abbruch war verfahrensfrei. Das Bauvorhaben ist nach 34 BauGB zu beurteilen. Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen. Das gemeindliche Einvernehmen nach 36 BauGB wird erteilt. 5. Bauplan; Anbau eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 113, Gemarkung Prittriching, Lechstr. 4 Auf dem Grundstück Fl. Nr. 113 Gemarkung Prittriching, Lechstr. 4, wird der Anbau eines Carports beantragt. Das Bauvorhaben ist nach 34 BauGB zu beurteilen. Das gemeindliche Einvernehmen nach 36 BauGB wird erteilt. 6. Baugebiet "Am Verlorenen Bach III"; Vergabe der Ingenieurleistungen für die Gewerke Straße, Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom unter TOP 4 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Am Verlorenen Bach III gefasst. Die Erschließungsanlagen (Kanal, Wasser, Straße, Strom und Telefon) für das Baugebiet sollen baldmöglichst hergestellt werden. Im Zuge dieser Baumaßnahme soll auch noch der Buchen- und Eschenweg, sowie das südliche Teilstück der Weidenstraße fertiggestellt werden. Hier fehlt noch der Verschleiß und teilweise muss noch an der Straßenentwässerung etwas nachgebessert werden. Für die hierzu erforderlichen Ingenieurleistungen wurde bei der Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbh & Co.KG ein Honorarangebot eingeholt. Mit Schreiben vom hat Steinbacher-Consult ein Angebot vorgelegt. Das voraussichtliche Honorar wurde auf Basis einer groben Kostenschätzung ermittelt. Genauere Zahlen hinsichtlich der zu erwartenden Baukosten können erst nach Vorliegen einer Ausbauplanung genannt werden. Bei der angebotenen Gesamtpauschale von ,00 Brutto handelt es sich um ein äußerst günstiges Angebot. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Auftrag für die vorgenannten Ingenieurleistungen zum Brutto-Angebotspreis von ,00 (= Gesamtpauschale) an die Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbh & Co.KG, Neusäß, zu erteilen. Seite 2 von 5

3 Das Ingenieurbüro Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbh & Co.KG, Richard- Wagner-Straße 6, Neusäß, wird beauftragt, die Ingenieurleistungen (Planung, Ausschreibung, Bauleitung) für Herstellung der Erschließungsanlagen (Straßen-, Kanalund Wasserleitungsbau) im Baugebiet Am Verlorenen Bach III und die Fertigstellung des Buchen- und Eschenweges sowie das südliche Teilstück der Weidenstraße gemäß dem o.g. Angebot vom auszuführen. Die Brutto-Auftragssumme beträgt für alle vorgenannten Ingenieurleistungen zusammen Pauschal ,00 inklusive Nebenkosten. Planpausen und Vervielfältigungen werden nach tatsächlichem Anfall berechnet. 7. Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung des neugewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Winkl gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG Die Freiwillige Feuerwehr Winkl hat am in der Alten Schule in Winkl eine ordnungsgemäße Mitgliederversammlung abgehalten. Der bisherige Kommandant Siegmund Schäffler hat sich erneut für das Amt zur Verfügung gestellt. Herr Schäffler wurde von den aktiven Feuerwehrleuten mit 25 von 26 Stimmen (1 Enthaltung) zum Kommandanten gewählt. Die Wahlzeit beträgt sechs Jahre. Herr Schäffler erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen und hat die erforderlichen Lehrgänge nach 7 AVBayFwG absolviert. Die Bestätigung des Kreisbrandrates Johann Koller steht noch aus. Die erforderliche Bestätigung durch die Gemeinde kann ohne Bedenken erfolgen. Herr Siegmund Schäffler wird als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Winkl gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt. 8. Antrag des Landesbundes für Vogelschutz in Bayern e.v. (LBV), Kreisgruppe Landsberg am Lech, auf Erteilung der Genehmigung zur Anbringung von 10 Mauerseglerkästen am Schulhaus Prittriching (Schulstr. 12) und Gewährung eines Zuschusses Der Antragsteller hat mit Schreiben vom vorgenannten Antrag gestellt. Der Antrag wurde vollständig zur Kenntnis gegeben. Beim Mauersegler handelt es sich laut Antrag um eine schützenswerte und interessante Vogelart, die an Gebäuden brütet und an modernen Gebäuden immer weniger Nistmöglichkeiten findet. Durch das Anbringen von Nistkästen kann diese Vogelart wirksam unterstützt werden. Das Schulgebäude eignet sich sehr gut für eine solche Maßnahme. Von einer raschen Besiedlung kann ausgegangen werden, da dort regelmäßig Mauersegler beobachtet werden. Es wird vorgeschlagen, 10 Kästen an der Süd- (4 Kästen) und Ostseite (6 Kästen) anzubringen. Verschmutzungen durch den Kot der Vögel sind nicht zu erwarten. Seite 3 von 5

4 Beratung: Im Zuge der Beratung wurde festgehalten, dass das Schulgebäude ein Baudenkmal im Sinne von 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG) ist und daher in der Denkmalliste aufgeführt ist. Dem Grunde nach sind Veränderungen an einem Baudenkmal erlaubnispflichtig. Es ist entgegen der Aussage im Antrag zu befürchten, dass doch eine nennenswerte Verschmutzung (Wände und besonders die Hoffläche am Haupteingang an der Südseite) stattfindet. Das Gemeinderatsmitglied Georg Lichtenstern, auf dessen landwirtschaftlichem Anwesen auch Mauersegler nisten, stellt sehr wohl eine beachtliche Verschmutzung fest. Im Schulhaus halten sich täglich rund 100 Schulkinder auf. Eine entsprechende Verschmutzung würde sicher von den Lehrern und Eltern gerügt werden mit der Folge, dass zusätzliche Arbeiten auf die Gemeinde zukommen. Auch wenn eine Erlaubnis auf jederzeitigen Widerruf erteilt werden würde, erscheint eine spätere Beseitigung der Kästen problematisch, da dann gerade auch von den Antragstellern dies als ein nicht vertretbarer Eingriff ausgelegt werden kann. Der Antrag des LBV Bayern, Kreisgruppe Landsberg am Lech, auf Anbringung von 10 Mauerseglerkästen an der Schule Prittriching (4 an der Südseite und 6 an der Ostseite) wird abgelehnt, weil a) die Schule ein Baudenkmal ist, b) doch mit einer beachtlichen Verschmutzung und damit mit Folgekosten zu rechnen ist und c) eine spätere, seitens der Gemeinde für notwendig erachtete, Beseitigung ggf. sehr schwerlich durchzusetzen ist. 9. Grundschule Scheuring/Prittriching; Schuletat für das Jahr 2014 Am wurde der Schuletat 2014 im Beisein der Schulleiterin, Frau Rektorin Dott, und des 1. Bürgermeisters der Gemeinde Scheuring, Herrn Manfred Menhard, besprochen. Bei den einzelnen Bereichen wurden alle vertretbaren und zumutbaren Kürzungen vorgenommen. Im Bereich der EDV müssen PCs bzw. Notebooks ausgetauscht bzw. ergänzt werden. Ebenso müssen zusätzliche Windows-Lizenzen und Virenschutzprogramme angeschafft werden. Dies u.a. wegen der neuen Schulverwaltungssoftware. Weiterhin werden Regale, ein Schrank für Lehrmittel, 3 Stühle für das Lehrerzimmer in Prittriching und 2 Prospektständer in Scheuring benötigt. Im Prittrichinger Schulhaus sollte der Gang im Erdgeschoss neu gestrichen werden. Ferner wird gewünscht, dass das Fußball-Minispielfeld an der Nordseite ein Ballfangnetz erhält, weil immer wieder der Ball in das Nachbargrundstück geschossen wird. Der 1. Bürgermeister bemerkte, dass die Hauptspielrichtung von Ost nach West verläuft und an den beiden Enden ausreichend hohe Ballfangnetze angebracht sind. Er hat diesen Antrag daher abgelehnt, weil er unverhältnismäßig ist. Weiterhin wird seitens der Schulleitung die Anbringung von Rauchmeldern in den Klassenzimmern der beiden Schulen für notwendig erachtet. Hierzu bemerkte der 1. Bürgermeister, dass die Schule in den Jahren angebaut und renoviert wurde. Dabei wurden auch die brandschutztechnischen Vorgaben erfüllt. So sind beispielsweise in den Gängen Rauchmelder bereits vorhanden. Seite 4 von 5

5 Der Schuletat für das Jahr 2014 wird dem Grunde nach genehmigt. Bei den beantragten Rauchmeldern in den Klassenzimmern ist zu prüfen, ob dies aus versicherungs- und haftungsrechtlichen Gründen zwingend notwendig ist. Sofern die Notwendigkeit bejaht wird, sind Angebote einzuholen und dem Gemeinderat zu abschließenden Entscheidung vorzulegen. 10. Kommunalwahl am ; Festsetzung des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer und die Mitglieder des Wahlvorstandes Bei der Kommunalwahl im Jahr 2008 wurden für die Wahlhelfer, die ganztags tätig waren, 25 und für die Wahlhelfer, die nur bei der Ermittlung des Stimmergebnisses mitgewirkt haben, 15 als Entschädigung festgesetzt. Das in 10 Abs. 2 Bundeswahlordnung festgelegte Erfrischungsgeld in Höhe von 21 kann als Auslegungshilfe herangezogen werden. Eine Regelung in den entsprechenden Wahlgesetzen für die Kommunalwahlen gibt es nicht. Nachdem die Gemeindewahlen mit den Landkreiswahlen kombiniert sind, beteiligt sich der Landkreis Landsberg mit einer Pauschale an den entstehenden Unkosten. Die Wahlhelfer, die ganztags (einschließlich der Ermittlung des Stimmergebnisses) tätig sind, erhalten eine Entschädigungspauschale von 30 und diejenigen Wahlhelfer, die nur bei der Ermittlung des Stimmergebnisses mitwirken, 20. Die Beschäftigten der VG und der Gemeinde erhalten anstelle der Entschädigungspauschale einen entsprechenden Freizeitausgleich. 11. Wünsche und Anträge a) Herr Alexander Ditsch hat angefragt, ob für die Kommunalwahlen am noch Wahlhelfer benötigt werden. Der 1. Bürgermeister bemerkte, dass auf geeignete Wahlhelfer demnächst zugegangen wird. Er geht davon aus, dass hierbei ausreichend Helfer gefunden werden. Amtierende und sich bewerbende Gemeinderatsmitglieder werden nicht herangezogen. Dies hat sich auch bei der letzten Wahl schon bewährt. b) Herr Patric Robichaud hat festgestellt, dass bei den im Rahmen der Schiedsuntersuchung wegen Asphaltmindereinbau vorgenommenen Bohrkernentnahmen an der Gemeindeverbindungsstraße Prittriching Winkl im Januar 2014 schon jetzt Setzungen eingetreten sind. Es sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, damit sich keine weiteren Schäden ergeben (s.a. Gemeinderatsbeschluss vom , TOP 12). c) Herr Alexander Ditsch hat vorgetragen, dass die Parksituation an der südlichen Abzweigung Kreisstraße LL 7 / Hauptstraße beim Anwesen Hauptstr. 10 sich wieder verschlechtert hat. Der Gemeinderatsbeschluss vom , TOP 10, sollte daher vollzogen werden. Seite 5 von 5

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