Nummer 8/2013, November 2013

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1 Nummer 8/2013, November 2013 UNTERNEHMEN 1. Frohe Weihnachten und alles Gute im Jahr Ausweisung der CO 2 -Emissionen nach französischer Verordnung LEISTUNGSANGEBOT 3. Fahrplaninformationen für Weihnachten 2013 und den Jahreswechsel 2013/ Verändertes Leistungsangebot von und nach der Türkei TERMINALS & AGENTUREN 5. Preislisten für Abstellleistungen 2014 an deutschen Umschlagterminals FORMALIEN / RECHT 6. Anpassung der 53. Ausnahmeverordnung zur 44-Tonnen-Regelung 7. Gefahrguthinweise zu durchgehenden Verkehren mit IMDG-Schiffsverbindungen TERMINE 8. Regionalveranstaltungen Anlagen: Fahrplanregelungen für Weihnachten 2013 und den Jahreswechsel 2013/2014 Terminal- und Agenturöffnungszeiten für Weihnachten 2013 und den Jahreswechsel 2013/2014

2 UNTERNEHMEN 1. Frohe Weihnachten und alles Gute im Jahr 2014 Wenn es draußen kälter wird und die Tage kürzer werden, neigt sich das Jahr dem Ende zu und jeder besinnt sich auf das, was ihm wichtig ist. Wir bedanken uns bei Ihnen herzlich für die erfolgreiche und stets partnerschaftliche Zusammenarbeit. Wir wünschen Ihnen ein fröhliches Weihnachtsfest mit viel Zeit für Besinnlichkeit sowie einen guten Rutsch in ein erfolgreiches Jahr 2014! Kombiverkehr hilft! Auch in diesem Jahr spendet Kombiverkehr zu Weihnachten an den Verein Hilfe für krebskranke Kinder Frankfurt e.v.", um einen Beitrag zur Unterstützung der Organisation und ihrer Helfer zu leisten. Der 1983 gegründete Verein unterstützt mit seinen Aktivitäten die Kinderkrebsklinik des Universitätsklinikums Frankfurt sowie klinikunabhängige Maßnahmen im psychosozialen und medizinischen Bereich sowie in der Forschung. 2. Ausweisung der CO 2 -Emissionen nach französischer Verordnung Seit 1. Oktober 2013 verpflichtet die französische Regierung alle Logistikunternehmen zur Ermittlung und Ausweisung der CO 2 -Emissionen für jeden Transportauftrag, dessen Start- oder Zielpunkt in Frankreich liegt. Die Emissionen sind gegenüber dem Kunden der Transportdienstleistung auszuweisen. Kombiverkehr stellt allen betroffenen Kunden im Vier-Wochen-Rhythmus eine Auswertung zur Verfügung, welche die CO 2 -Emissionen (ermittelt nach dem Erlass des französischen Verkehrsministeriums für die Anwendung der Verordnung bezüglich der Information über die Höhe der Kohlenstoffdioxid-Emission bei einer Transportleistung) pro transportierter Ladeeinheit enthält. Interessenten, die in den Verteiler aufgenommen werden möchten, wenden sich unter Angabe einer entsprechenden -Adresse bitte an: Gunnar Strauch, Unternehmenskommunikation & Vertriebsunterstützung, Telefon / oder gstrauch@kombiverkehr.de. Mehr Informationen zur Emissionsberechnung erhalten Sie bei: Kombiverkehr, Leiter Unternehmenskommunikation & Vertriebsunterstützung, Jan Weiser Telefon / , Fax / oder jweiser@kombiverkehr.de 2

3 LEISTUNGSANGEBOT 3. Fahrplaninformationen für Weihnachten 2013 und den Jahreswechsel 2013/2014 Bitte beachten Sie die Fahrplanregelung (Regelung vom 16. Dezember 2013 bis 12. Januar 2014) für Weihnachten 2013 und den Jahreswechsel 2013/2014, die den letzten Informationsstand vom 28. November 2013 hat und im Anhang beigefügt ist. Über den Downloadbereich auf sowie über die Registrierung für meinkombiverkehr und die damit verbundene Nutzung der Onlineanwendung Persönliche Fahrplanhefte haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich eine aktualisierte Version dieser Fahrplanregelung ausgeben zu lassen. Mehr zur Registrierung erfahren Sie unter > Kundeninformationen > Online-Fahrplan > Persönliche Fahrplanhefte. Im angegebenen Zeitraum kann es zu veränderten Abholtagen und -zeiten im Ankunftsterminal kommen. Informieren Sie sich hierzu bitte rechtzeitig vorher bei der jeweiligen Kombiverkehr-Agentur vor Ort oder laden Sie sich die aktuellen Terminal- und Agenturöffnungszeiten im Downloadbereich (Kategorie Terminals & Agenturen) herunter. Die Anlage dieses Newsletters hat den letzten Informationsstand vom 28. November Beachten Sie bitte darüber hinaus, dass die Verbindungen zwischen Duisburg, Neuss, Dortmund und Rotterdam v.v. sowie die Verbindungen Neuss Budapest v.v. und Wels Wien v.v. in der beigefügten Fahrplanregelung nicht abgebildet sind. Diese werden Ihnen von den jeweiligen Mitarbeitern des Internationalen Verkehrs mitgeteilt. Fahrplaninformationen betreffend der Züge, die in Zusammenarbeit mit HUPAC Intermodal angeboten werden, erhalten Sie auf der Internetseite unter Fahrplan > Zirkulationsplan (täglich aktuell) oder in der abzurufenden Datei unter Fahrplan > Feiertagsregelung. Fragen zum Thema Fahrplan beantwortet Ihnen: Kombiverkehr, Produktion, Teamleiter Fahrplan, Markus Engel Telefon / , Fax / oder 3

4 4. Verändertes Leistungsangebot von und nach der Türkei Die am 7. Oktober 2013 eingeführte Verbindung zwischen Deutschland und der Türkei hat sich erfolgreich am Markt etabliert. Da die Laufzeiten von fünf Tagen je Richtung stabil sind, haben sich Kombiverkehr und Adria Kombi dazu entschlossen, die Relation zwischen Ljubljana und Cerkezköy (ehemals Halkali) v.v. mit Anschluss an Deutschland via dem Gateway Ljubljana Ende November 2013 einzustellen. Die letzte Abfahrt von Ljubljana nach Cerkezköy erfolgte am 18. November 2013, in der Gegenrichtung am 25. November Für Ihre Transporte von und nach der Türkei können Sie alternativ das neue Leistungsangebot Frankfurt / Ludwigshafen Triest v.v. mit Weiterleitung per Fähre in die türkischen Häfen Tekirdag und Pendik nutzen. Fragen zu diesem Leistungsangebot mit Fährverbindung von und nach der Türkei richten Sie bitte an: Kombiverkehr, Leiter Ost- und Südosteuropaverkehr, Ulrich Bedacht Telefon / , Fax / oder ubedacht@kombiverkehr.de TERMINALS & AGENTUREN 5. Preislisten für Abstellleistungen 2014 an deutschen Umschlagterminals Ab sofort stehen die für 2014 geltenden nationalen Abstellbedingungen und Abstellgebühren auf unserer Internetseite unter > Downloads (Kategorie Nebengebühren National bzw. Nebengebühren Gefahrgut) zur Verfügung. Die internationalen Abstellbedingungen werden nach Fertigstellung ergänzt. Ihre Fragen dazu beantwortet: Kombiverkehr, Produktion, Leiter Terminals, Ablauforganisation & Projekte, Daniel Jähn Telefon / , Fax / oder djaehn@kombiverkehr.de 4

5 FORMALIEN / RECHT 6. Anpassung der 53. Ausnahmeverordnung zur 44-Tonnen-Regelung Fahrzeuge, die im Vor- und Nachlauf zum nächstgelegenen geeigneten Terminal des Kombinierten Verkehrs eingesetzt werden, dürfen in Deutschland ein Gesamtgewicht von 44 Tonnen haben, also vier Tonnen mehr als Fahrzeuge, die im reinen Straßenverkehr unterwegs sind. Diese Sonderregelung wird in der 53. Ausnahmeverordnung zur StVZO vom 2. Juli 1997 geregelt, die im August 2013 in Teilen leicht angepasst wurde. Die Änderungen haben jedoch keine Auswirkungen auf den eigentlichen Kern der Ausnahmeverordnung (44 Tonnen im Vor- und Nachlauf), sondern beziehen sich ausschließlich auf die Definition des Kombinierten Verkehrs im Absatz 2 und 3 des 1. Diese wurden entsprechend europäischer Vorgaben neu formuliert und lauten nun wie folgt: Absatz 2:,,(2) Kombinierter Verkehr im Sinne des Absatzes 1 sind Güterbeförderungen, bei denen der Lastkraftwagen, der Anhänger, der Sattelanhänger mit oder ohne Zugmaschine, der Wechselbehälter oder der Container von mindestens 20 Fuß Länge die Zu- und Ablaufstrecke auf der Straße und den übrigen Teil der Strecke auf der Schiene oder auf einer Binnenwasserstraße oder auf See zurücklegt." In Absatz 3: Der Abschnitt 6 Abs. 2 der Verordnung über den grenzüberschreitenden Kombinierten Verkehr" wurde durch den Abschnitt,, 17 Absatz 1 der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr vom 28. Dezember 2011 (BGBI I S. 42)" ersetzt. Die Erläuterungen und den vollständigen Gesetzestext finden Sie auf unseren Internetseiten unter > Wissen > Kombinierter Verkehr > Vorteile. Ihre Fragen dazu richten Sie bitte an: Kombiverkehr, Leiter Marketing, Rainer Mertel Telefon / , Fax / oder rmertel@kombiverkehr.de 7. Gefahrguthinweise zu durchgehenden Verkehren mit IMDG-Schiffsverbindungen Wir weisen erneut darauf hin, dass bei der durchgehenden Buchung von Ladeeinheiten mit Gefahrgut auf Schiffen, die nach dem IMDG-Code verkehren, spätestens bei der Anlieferung der Ladeeinheit am Abgangsterminal die Dangerous Goods Declaration (DGD) oder das Multimodale Beförderungspapier / Multimodal Dangerous Goods Form an die Agentur vor Ort übergeben werden muss. 5

6 Dies gilt für unsere durchgehenden Verkehre auf folgenden Relationen: Kiel Göteborg Majnabbe v.v. Lübeck Finnland v.v. Triest Türkei v.v. Triest Griechenland v.v. Bei Verkehren via Triest benötigt der Hafen zusätzlich noch das Material Data Safety Sheet (MSDS) (dt.: Sicherheitsdatenblatt), das in elektronischer Form direkt an die jeweilige Buchungsstelle (an der die Ladeeinheit aufgeliefert wird) und zusätzlich an die Agentur in Triest zu senden ist. Bitte denken Sie bei Verkehren mit Fähranbindung über Triest an das Zusenden aller weiteren Beförderungspapiere (z.b. Zolldokumente, CMR-Frachtbrief etc.) an die Buchungsstelle und an die Agentur in Triest. Bei gebrochen gebuchten Verkehren bitten wir Sie, die oben angegebenen Unterlagen direkt an die beauftragte Reederei zu senden. Ihre Fragen hierzu beantwortet: Kombiverkehr, Produktion, Leiter Gefahrgut- und Abfalltransporte, Ullrich Lück Telefon / , Fax / oder TERMINE 8. Regionalveranstaltungen Zur Regionalveranstaltung in Ihrer Region laden wir Sie bereits heute herzlich ein. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich auf das persönliche Gespräch mit Ihnen. Der nächste Termin ist: 5. Dezember 2013 München Mehr Informationen zu den Regionalveranstaltungen erhalten Sie bei: Kombiverkehr, Leiter Unternehmenskommunikation & Vertriebsunterstützung, Jan Weiser Telefon / , Fax / oder 6

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