FRANCHISE-HANDBUCH Vor- und Nachteile des Franchising
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- Erwin Bäcker
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Seite Vor- und Nachteile des Franchising Für den Franchise-Geber (FG) bzw. das gesamte Franchise-System Expansionsmöglichkeiten Für einen Unternehmer ist die Möglichkeit der schnellen Expansion ein wesentlicher Grund für die Wahl des Franchising. Während der Aufbau eigener Filialen viel Geld erfordert und nur langsam möglich ist, bietet die Vergabe von Franchisen die Möglichkeit, kostengünstig ein Vielfaches dieser Expansionsrate zu erreichen. Die Systemausbreitung bietet dabei weitere Vorteile: Sie führt zu einer tiefen und gleichmäßigen Ausschöpfung des Marktpotenzials. Selbst in potenzialschwachen Gebieten können Vertriebsstellen rentabel betrieben werden. Erreicht wird dies durch die Erfahrung des FG und die Kundennähe des FN, der den Kunden vor Ort ( all business is local ) mit Werbemaßnahmen anspricht. Die unternehmerische Initiative kann direkt am point of sale ansetzen. Die Kundennähe des FN bringt dem FG aktuelle Informationen über die Bedürfnisse des Marktes, auf die er dann in entsprechender Weise reagieren kann. Neben diesen Informationen wird der FG aber auch über die wirtschaftliche Entwicklung der FN durch periodische Berichte informiert. So kann er Rückschlüsse ziehen auf die Wirksamkeit seines Systems bzw. auf Gebiete, in denen sich eine weitere Ausbreitung seines Systems lohnen wird. Diese Synergieeffekte gestatten dem System nicht nur eine kontinuierliche Ausbreitung, sondern auch die Absicherung der beteiligten Partner aufgrund der gefestigten Marktposition des Franchise-Systems. Eine Expansion verspricht zudem eine höhere Wirksamkeit von überregionalen Marketingmaßnahmen wie Werbeaktionen in bundesweiten Zeitschriften. Daneben bleiben jedoch lokale Aktionen der FN weiterhin bestehen.
2 Seite 2 Finanzielle Aspekte Da die Einrichtung einer Filiale viel Geld kostet (ca DM Gesamtkosten bei VIF), unterliegt ein Unternehmer finanziellen Einschränkungen bei einer Expansion. Die Vergabe von Franchisen löst dieses Problem, da ein FN den Aufbau seines Geschäftes selbst finanzieren muss. Dies hat den weiteren Vorteil, dass der FN durch den hohen finanziellen Einsatz ein eigenes Interesse an der positiven Entwicklung seiner Existenzgründung hat. Die frei werdenden Kapitalreserven des FG können somit für andere Zwecke bei der Expansion verwendet werden. Bei Abschluss eines neuen Franchise-Vertrages wird zudem eine Abschlussgebühr fällig, auf die ein FG auch deswegen nicht verzichten wird, da sie unseriöse FN fernhält. Diese Gebühr wie auch die laufenden Gebühren, die sorgfältig auf die Leistungen des FG abgestimmt sind, stellen eine weitere Finanzquelle dar, der in anderen Systemen nichts vergleichbares gegenübersteht. Durch die Werbegebühren und/oder die Schaffung eines Werbefonds ist mit steigendem Budget auch effektivere Werbung möglich. Die Ausbreitung des Systems führt zudem zu günstigeren Einkaufskonditionen, die sowohl FN wie FG zugute kommen. Allerdings bringt eine steigende FN-Zahl den Nachteil mit sich, dass der materielle, zeitliche und personelle Aufwand zur Betreuung und Verwaltung ansteigt. Motivation der Franchise-Nehmer Der FN muss von sich aus Gefallen am Franchise-System haben, d.h. an dem Geschäftskonzept, der Organisation und dem Verbund aus vielen einzelnen Partnern, die die gleichen Leistungen erbringen. Seine Motivation gründet sich zum einen auf den Reiz der unternehmerischen Selbständigkeit und zum anderen auf die hohen finanziellen Aufwendungen, die dieser in der Gründungsphase machen muss. Bleibt er erfolglos, so ist dies mit hohen finanziellen Verlusten für ihn verknüpft. Aber auch für den FG ist dies mit hohem Risiko verknüpft, da sein Image und das aller FN Schaden durch einen erfolglosen und/oder unseriösen FN erleiden kann. Der FG braucht sich auch nicht mit Personalentscheidungen vor Ort zu beschäftigen, die ihn einen hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand kosten würden. Der FN wird in eigenem Interesse darauf achten, nur bestmögliches Personal einzustellen, da seine Mitarbeiter in hohem Maße seinen eigenen Verdienst mit beeinflussen.
3 Seite 3 Kontroll- und Weisungsbefugnisse Alle FG sichern sich in den Franchise-Verträgen umfangreiche Kontroll- und Weisungsbefugnisse. Zweck dieser Regelungen ist die Kontrolle des Gesamtsystems, um den Erfolg der Geschäftsidee abzusichern. Die FN müssen für die erhaltenen Leistungen billigen, dass ihre firmenspezifischen Informationen einer großen Transparenz unterliegen. Die Vergleichbarkeit der FN zur Aufdeckung von Schwächen und Stärken einzelner FN kann dadurch gewährleistet werden. Auflösung der Franchise-Verträge Sofort nach Abschluss eines Franchise-Vertrages werden erhebliche Investitionen für den FN fällig. Aufgrund der relativ langen Laufzeit der komplexen Verträge werden diese meist ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit geschlossen. Eine Auflösung eines Franchise-Vertrages gestaltet sich rechtlich sehr schwierig und ist mit der relativ einfachen Kündigung eines Arbeitnehmers nicht vergleichbar. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fühlt sich der ehemalige FN zudem dem System nicht mehr verpflichtet und kann bei negativem Verhalten für das Franchise-System einen erheblichen Imageverlust verursachen. Auswahl geeigneter Franchise-Nehmer Ein Franchise-Konzept kann auf die Dauer nur mit seriösen FN funktionieren. Die Selektion geeigneter Partner ist aus diesem Grund eine sehr wichtige, aber auch zeitraubende Angelegenheit. Die Vermittlung des Know-how, die Überlassung des Markennamens und alle anderen Leistungen, die einem FN erhebliche Vorteile während der Gründungsphase gegenüber anderen Existenzgründern verschaffen, werden jedoch häufig während einer längeren zeitlichen Bindung immer weniger honoriert. Einerseits kann der FN versuchen, vom Qualitätsniveau und dem Markenzeichen zu profitieren, indem er selbst unter der geforderten Qualität bleibt (Trittbrettfahrer). Andererseits kann bei dem FN nach einiger Zeit ein verstärktes Selbstbewusstsein hervorgerufen durch den geschäftlichen Erfolg dazu führen, dass er immer mehr Regelungen des FG als zu einschränkend empfindet und sich dagegen auflehnt. Nutzen Abmahnverfahren nichts, kann es zum Bruch zwischen den Vertragsparteien kommen.
4 Seite Für den Franchise-Nehmer Die wirtschaftliche und rechtliche Selbständigkeit Der FN ist im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Die Höhe seines Einkommens kann er bis zu einem bestimmten Grad durch seinen eigenen Einsatz bestimmen. Er findet ein vollständig ausgearbeitetes Geschäftskonzept ebenso wie ein Corporate Identity Konzept vor, das er sowohl benutzen darf als auch muss. Die Vorteile für den FN ergeben sich aus der Kopplung seiner eigenen Selbständigkeit mit den Vorteilen eines Großsystems kombiniert mit den Vorteilen des mittelständischen Unternehmens, ohne deren jeweilige Nachteile zu realisieren. Individuelle Anpassungen nach den Wünschen des FN sind jedoch nicht möglich, um die Einheitlichkeit des Systems zu wahren. Im wesentlichen muss sich der FN anpassen und Kompromisse eingehen. Zudem entsteht durch die Kontrollmöglichkeiten des FG eine große Transparenz unter den Systempartnern. Neben der Zugehörigkeit zu einer großen Systemfamilie genießt der FN einen Marken- und Gebietsschutz. Außerdem ist er bei Angriffen von außen nicht auf sich allein gestellt, sondern erhält rechtliche Unterstützung durch den FG. Diese Vorteile bringen aber auch die Einschränkung mit sich, dass der FN Rücksicht auf die Interessen der anderen Systemmitglieder nehmen muss. Dies bedeutet die strikte Einhaltung der Vorgaben der Franchise-Vereinbarung. Zieht man das hohe Risiko einer Existenzgründung in Erwägung, wird dies ein Hauptgrund zum Anschluss an ein erprobtes Franchise-System sein. Der FN profitiert vom Image und Bekanntheitsgrad des Franchise-Systems, ohne auf seine rechtliche Selbständigkeit zu verzichten. Bei Problemen steht ihm der FG zur Seite. Durch diese Faktoren wird das Risiko eines Konkurses während der Startphase für den FN minimiert.
5 Seite 5 Betreuung durch den Franchise-Geber Die umfangreiche Betreuung durch den FG ist einer der größten Pluspunkte eines Franchise-Systems. Die Schulung zu Beginn der Partnerschaft vermittelt dem FN umfangreiche Kenntnisse über Branche, Produkte und Arbeitsweise. Hinzu kommen Schulungsmaßnahmen, die in regelmäßigen Abständen vom FG organisiert und durchgeführt werden und zu deren Teilnahme sich der FN vertraglich verpflichtet. Dabei wird Know-how nicht nur durch Vorträge ermittelt; ein ganz wesentlicher Punkt ist der Erfahrungsaustausch mit anderen FN auf entsprechenden Tagungen. Bereitgestellte Pläne zur Kundenakquisition und zur Werbung helfen dem FN von Anbeginn seiner neuen Tätigkeit. Seine lokale Werbung wird durch die überregionale Werbung durch die Systemzentrale ergänzt. Ferner wird durch Präsenz auf Messen dem interessierten Publikum die Marke vorgestellt. Diese umfangreiche Betreuung durch den FG hat aber auch ihren Preis. Neben den Beiträgen der FN zur Finanzierung der überregionalen Werbemaßnahmen, die sich nach dem Umsatz richten, kalkuliert der FG Gebühren für die Verwaltung und die Bereitstellung des Know-how mit ein. Beschaffungskonditionen Große Bestellmengen verschaffen dem FG günstigere Konditionen. Diese wird er zumindest teilweise an seine FN weitergeben, die somit Vorteile gegenüber Einzelunternehmen haben. Expansionsmöglichkeiten Da der Franchise-Vertrag Größe und Lage des Verkaufsgebietes vorschreibt, gestaltet sich die Ausweitung des FN-Geschäftes als schwierig, da sie nur mit Zustimmung des FG möglich ist. Auswahl eines geeigneten Franchise-Gebers Die enge Bindung zwischen FG und FN kann dazu führen, dass eine strategisch falsche Geschäftspolitik der Zentrale einen FN ruinieren kann. Minimieren lässt sich ein solches Risiko aber, indem man sich einem etablierten System anschließt. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass der FG Mitglied im Deutschen Franchise-Verband ist, der seine Mitglieder zu einem Ehrenkodex für Franchising verpflichtet.
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