Kindeswohlgefährdung bei elterlicher Partnerschaftsgewalt - Kriterien und Verfahren zur Einschätzung
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- Herta Meissner
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1 Kindeswohlgefährdung bei elterlicher Partnerschaftsgewalt - Kriterien und Verfahren zur Einschätzung Marion Ernst Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt Ministerium der Justiz des Saarlandes Deutsche Richterakademie, Oktober 2010
2 Übersicht Grundsätzliche Erwägungen Zugang und weiterer Kontakt zur Familie Beurteilung der Belastungs- und Gefährdungslage Weiteres Vorgehen Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 2
3 Grundsätzliche Erwägungen Schutz vor neuerlicher Gewalt besitzt oberste Priorität In allen Phasen der Intervention muss die Verhinderung weiterer körperlicher oder seelischer Verletzungen sowohl der Kinder als auch ihrer Mütter vorrangiges Handlungsziel sein. Ist dies gewährleistet, dann können Maßnahmen zur Erholung und Bearbeitung der belastenden, u.u. traumatisierenden Erfahrungen eingeleitet werden, vorrangige Zuständigkeit des ASD für die Kinder, letztlich aber gleichermaßen für den von Gewalt betroffenen Elternteil, wenn er das Kind hauptsächlich versorgt. Kindler Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 3
4 Grundsätzliche Erwägungen Modifikationsbedarf systemtheoretischer Grundlagen in Fällen von (häuslicher) Gewalt Interventionen in der Familie müssen auf linearer Kausalität gründen, denn Zirkuläre Kausalität macht Gewalt zur Verantwortung aller und nicht zur Verantwortung des Täters Barbro Metell Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 4
5 Grundsätzliche Erwägungen Modifikationsbedarf systemtheoretischer Grundlagen Allverantwortlichkeit trägt zur Bagatellisierung der Gewalt wie auch zu ihrer Verfestigung bei, weil sie Schuldgefühle des gewaltbetroffenen Elternteils sowie der Kinder nährt, während das ausgeklügelte Verantwortungs-Abwehrsystem (Deegener) der Gewaltausübenden unterstützt wird Folge: Blick auf erforderlichen Schutz vor Gewalt wird erschwert Sicherheitsmaßnahmen laufen nicht oder verspätet an Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 5
6 Zugang und weiterer Kontakt Jugendämter und Jugendhilfeeinrichtungen haben häufig mit häuslicher Gewalt zu tun - oftmals allerdings ohne Kenntnis dessen. => Screening? Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 6
7 Getrennte Vor- bzw. Einladungen reduzierter, bzw. unbrauchbarer Informationsgehalt gemeinsamer Gespräche Gewalt erleidendes Elternteil ist meist nicht oder nur unzureichend in der Lage, eigene Sichtweise darzustellen (Einschüchterung, Machtgefälle) Eskalationsgefahr im Vorfeld, während und im Nachgang der Gespräche (Gewaltausübung aus Rachemotiven, Ausagieren von Wut) Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 7
8 Erstkontakt zum Gewalt erleidenden Elternteil Vorbehalte und Ängste hinsichtlich der Kooperation insbesondere die Sorge, die Kinder zu verlieren * beeinträchtigtes Selbstbewusstsein * untergrabene Autorität * Paradoxie des schlechten Gewissens (und der Vorwürfe) * Drohungen des Partners (Du bekommst die Kinder nicht! Dafür sorge ich.) * Angst, dass ihr nicht geglaubt wird Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 8
9 Erstkontakt zum Gewalt erleidenden Elternteil Einschätzung der Geschehnisse Verdacht der Falschbeschuldigung regelmäßig unbegründet Wahrscheinlichkeit des Verschweigens der Gewalterfahrung erheblich größer als die der Falschbeschuldigung Dennoch Erfordernis der Einzelfallprüfung regelmäßig keine Gefahr der Instrumentalisierung (Offenlegung der Gewalt erst im Kontext von kindschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen kein Beleg für Rache oder Versuch der taktischen Vorteilsverschaffung) => Grundsätzliches Misstrauen nicht erforderlich Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 9
10 Kontakt zum Kind Positionierung zur Gewaltausübung unerlässlich, um kindlichem Bedürfnis nach normativer Bewertung und Orientierung zu entsprechen Kindler Die Kinder lernen sonst, die Gewalt sei o.k. Oder sie sind von den Erwachsenen um sich herum enttäuscht, die so getan haben, als wüssten oder verstünden sie nichts Babro Metell Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 10
11 Befragung der Kinder Sachverhaltsaufklärung durch kindliche Zeugen nur begrenzt möglich, z.b. wegen Identifikation mit dem Gewalt ausübenden Elternteil und Wahrnehmungsverzerrungen bei lange andauernder und schwerer Gewalt expliziten Bedrohungen des Kindes für den Fall der Aufdeckung der Gewalt Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 11
12 Prüfung Kindeswohlgefährdung Vorgehen Erste Sicherheitseinschätzung Einschätzung der Beeinträchtigungen des Kindes Einschätzung der elterlichen Erziehungsfähigkeiten Einschätzung der elterlichen Veränderungspotentiale DJI-Handbuch Kindeswohlgefährdung Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 12
13 1. Erste Sicherheitseinschätzung Abklopfen auf Akutgefährdung des Kindes zur Überbrückung bis zum nächsten Kontakt bzw. für die Zeit der Erhebung und Bewertung aller relevanten Informationen in der gebotenen Gründlichkeit gegebenenfalls Einleitung von Sofortmaßnahmen Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 13
14 Akutgefährdungen bei elterlicher Partnerschaftsgewalt Erhebung der elterlichen Partnerschaftsgewalt mit Blick auf Hochgefährliche Zuspitzung hohes Traumatisierungspotential durch * Beobachtung schwerer und schwerster Gewalt (Vergewaltigung, Tötung) * erzwungene Übernahme der Täterrolle Tötungsgefahr für das Kind starke Vernachlässigung insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern bei schwersttraumatisierter Mutter Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 14
15 2. Einschätzung kindlicher Belastungen u. Beeinträchtigungen von kindlichen Beeinträchtigungen gesonderte Erhebung der elterlichen Partnerschaftsgewalt, um Spätfolgen ggf. zuordnen zu können (wegen der kumulativen und verdeckten Wirkungsweise von Gefährdungen können Schläfereffekte auftreten) DJI-Handbuch Kindeswohlgefährdung und ASD Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 15
16 Kriterienkataloge kindlicher Belastungen und Beeinträchtigungen z.b. DJI: Schwierigkeiten in der Beziehung zu Hauptbezugspersonen körperliche Einschränkungen /gesundheitliche Beeinträchtigungen; Belastungen / Einschränkungen der psych. Gesundheit Schwierigkeiten in der Beziehung zu Gleichaltrigen Schwierigkeiten im Umgang mit Regeln und Autoritäten außerhalb der Familie Belastungen des Lern- und Leistungsvermögens Schwierigkeiten bei der Entwicklung zu einer eigenständigen Persönlichkeit Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 16
17 Verfahrensweise der Erhebung kindlicher Beeinträchtigungen 1. Grob-Screening ( Augenscheindiagnostik ) Erfassung etwaiger Auffälligkeiten anhand weniger Leitfragen 2. Detaillierte Erfassung und Bewertung bei Hinweisen auf Schwierigkeiten und Förderbedürfnisse mit den üblichen Einschätzungs- und Testverfahren (!) der pädagogischen, medizinischen und psychologischen Sachkundigen Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 17
18 Ressourcen des Kindes Problematik der Ressourcenbetrachtung Versuch bzw. Illusion der Identifikation von vermindertem Schutzbedarf Kontextabhängigkeit der Ressourcenbewertung ( gesundes Misstrauen und Kontrollbedürfnis vs. fehlende Fähigkeit zum Bindungsaufbau) Resilienzforschung positive, stabile Beziehung zu einer erwachsenen Bezugsperson als bedeutsamster Schutzfaktor bzgl. Langzeitschädigungen ( Protektivfaktor ) Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 18
19 3. Einschätzung elterlicher Erziehungsfähigkeiten Pflege, Versorgung, Schutz Bindung Vermittlung von Normen und Werten Förderung Mindeststandards im Sinne eines gerade noch akzeptablen Fürsorgeverhaltens Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 19
20 4. Einschätzung elterlicher Veränderungspotentiale Einschätzung nicht (nur) auf der Paarebene, sondern stets (auch) individuell vornehmen Ressourcen Stabile Sozialbezüge als bedeutsamste Ressource fehlen insbesondere langjährigen Misshandlungsopfern meist völlig: Isolation durch Partner zur Steigerung der Verfügungsmacht und zur Verhinderung von sozialer und juristischer Sanktionierung Eigenisolierung als Folge starker Scham- und Schuldgefühle oder als Symptom einer PTBS Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 20
21 . Bereitschaft zur Veränderung / Mitwirkung (anfängliche) Leugnung des Gewaltgeschehens seitens des gewalterleidenden Elternteils kein Indikator für mangelnde Einsicht oder Kooperationsbereitschaft ausgeprägte Tendenzen zur Leugnung/Bagatellisierung der Gewalt seitens der Gewaltausübenden u.a. zum Zweck sozialer o. rechtlicher Sanktionsumgehung i.d.regel mangelnde (intrinsische) Motivation Sensibilisierung für die kindlichen Schädigungen kann Motivation stärken Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 21
22 . Befähigung zur Veränderung / Mitwirkung chronische Gefühlen der Hilf- und Hoffnungslosigkeit / Depressionen bedürfen vielfach einer therapeutischer Hilfe bevor Hilfen zur Erziehung greifen können Beendigung schwerer Gewalt ganz überwiegend nur durch Trennung möglich Trennung erfordert meist Beratung über rechtliche Schutzmöglichkeiten sowie psychosoziale Unterstützung zu deren Inanspruchnahme (Umgang mit Ängsten, Lähmungen, Ambivalenzen ) Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 22
23 . Vielen Dank! Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 23
24 Exkurs: Datenschutz bei (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung Zulässige Informationsweitergabe von Arztpraxen und Jugendhilfeeinrichtungen an Jugendamt oder Familiengericht Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 24
25 Ablaufschema für die Prüfung einer Informationsweitergabe ohne Einwilligung der Eltern 1. Einschätzung der Gefährdungssituation Grad des Gefährdungspotentials sehr niedrig niedrig eher hoch hoch sehr hoch Grad der Gewissheit 1 sehr unsicher 2 unsicher 3 eher sicher 4 sicher 5 sehr sicher Guter Start ins Kinderleben Uniklinik Ulm (Prof. Dr. Jörg Fegert/ PD Dr. Ute Ziegenhain) gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.v. Informationszentrum Kindesmisshandlung/ Kindesvernachlässigung / Nationales Zentrum Frühe Hilfen: Datenschutz bei Frühen Hilfen. Praxiswissen kompakt. Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 25
26 Ablaufschema für die Prüfung einer Informationsweitergabe ohne Einwilligung der Eltern Eine Informationsweitergabe ohne Einwilligung kommt in Betracht, wenn sich die Einschätzung unter beiden Aspekten im hellorangen bis roten Bereich (3-5) befindet Bestehen Wahrnehmungs- oder Einschätzungsunsicherheiten (1-2), so ist die Unsicherheit zu reflektieren. Bleibt eine deutliche Unsicherheit bestehen, soll der Sorge um das Kind möglichst im kontinuierlichen Kontakt mit der Familie nachgegangen werden Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 26
27 Ablaufschema für die Prüfung einer Informationsweitergabe ohne Einwilligung. 2. Bewertung der Tragfähigkeit der Hilfebeziehung Reichen die eigenen fachlichen Möglichkeiten zur Abwendung der Gefahr aus? 1 gut 2 eher gut 3 eher schlecht 4 schlecht 5 sehr schlecht Kann für die Inanspruchnahme von Hilfe (weiter) geworben werden Dringlichkeit Verlässlichkeit u. Tragfähigkeit der Beziehung i.e.s 1 gut 2 eher gut 3 eher schlecht 4 schlecht 5 sehr schlecht Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 27
28 Ablaufschema für die Prüfung einer Informationsweitergabe ohne Einwilligung der Eltern Befinden sich alle vier Einschätzungen im hellorangen bis roten Bereich (3-5), ist eine Informationsweitergabe sinnvoll und zulässig. Wenn keine andere Möglichkeit besteht, die Gefährdung abzuwenden, ist sie sogar geboten. In allen anderen Fällen bedarf es einer Einwilligung der Beteiligten im Familiensystem Guter Start ins Kinderleben Uniklinik Ulm (Prof. Dr. Jörg Fegert/ PD Dr. Ute Ziegenhain) teilweise gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.v. (Dr. Thomas Meysen / Lydia Schönecker / Hanne Stürtz) zitiert nach: Datenschutz bei Frühen Hilfen. Praxiswissen kompakt. Informationszentrum Kindesmisshandlung/ Kindesvernachlässigung / Nationales Zentrum Frühe Hilfen: Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 28
29 . Die Gewalt zu beenden, ist unerlässlich. Sie zu beenden, genügt meist nicht. Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 29
30 Maßnahmenplanung und umsetzung Eignungskriterien für Hilfemaßnahmen auf der Paarebene Spezifische Fallkonstellationen und Vorgehensweisen * Zusammenarbeit bei Leugnung der Gewalt * Vorgehen bei Rückkehr zum gewalttätigen Elternteil * Anrufung des Familiengerichts * Wohnungsverweisung nach 1666 BGB * Inobhutnahme *Umgang Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 30
31 ! Grundsätzlich kein Erfordernis neuer Maßnahmen und Methoden im Allgemeinen Spezifizierung sinnvoll Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 31
32 Eignungskriterien für Hilfemaßnahmen in Fällen häuslicher Gewalt Paarebene Gegenanzeige für übliche Formen einigungsorientierter Beratung und Mediation (Kindler) z.b. klassische Trennungs- und Scheidungsberatung denn sie erfordern gleiche Augenhöhe Kontraindikation auch für Paarberatung o. therapie wegen * Stabilisierung der Gewaltdynamik * Verstärkung vorhandener Verantwortungsdiffusion Das Paar ist nicht gewalttätig und hat auch kein Kommunikationsproblem Erfordernis getrennter Betreuung der beiden Elternteile (Stärkung vs. Verantwortungsübernahme) U.U. spezifische gewaltorientierte Paarberatung Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 32
33 Zusammenarbeit bei Leugnung der Gewalt! getrenntes Ansprechen auf die Gewalt! Verhalten gegenüber gewaltausübendem Elternteil klare Positionierung zur Gewaltausübung keine Verurteilung der Person des Gewaltausübenden Kooperation mit seinen Persönlichkeitsaspekten, die die Gewaltausübung ablehnen Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 33
34 Zusammenarbeit bei Leugnung der Gewalt Verhalten gegenüber gewalterleidendem Elternteil etwaige Bedrohung oder Furcht vor Eskalation ansprechen Hinweis auf größere Gefährdung beim Verbleib Gewaltfreie Wege aufzeigen (rechtlicher Schutz) zur Inanspruchnahme motivieren auch psychosoziale Fachberatung anregen ggf. mögliche Scham- und Schuldgefühle ansprechen Verständnis für die schwierige Situation vermitteln Schädigung der Kinder erläutern Hilfeangebot erneuern Zeit zum Aufbau einer vertrauensvollen Arbeitsbeziehung einräumen Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 34
35 Zusammenarbeit bei Leugnung der Gewalt An den kindlichen Beeinträchtigungen lässt sich nicht arbeiten, wenn die Gewalt als Ursache dauerhaft geleugnet wird => Anrufung des Familiengerichts Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 35
36 Vorgehen bei Rückkehr zum gewalttätigen Elternteil Rückkehr kein Zeichen für Entwarnung auch kein nachträgliches Indiz für Fehlalarm meist Fortsetzung der Gewalt nach Rückkehr => Erfordernis des Kontakterhaltes bzw. -wiederherstellung und Fortsetzung der Hilfemaßnahmen =>Herausnahme des Kindes regelmäßig nicht erforderlich bei starker Verstrickung der Mutter, die auch mittelfristig keine Loslösung erwarten lässt, erfolgt Anrufung des Familiengerichts (u.u. Wohnungsverweisung 1666 BGB) Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 36
37 Umgang Umgang ist nicht per se dem Kindeswohl förderlich Die negativen Effekte eines anhaltenden (gewaltfreien) elterlichen Konflikts sind stärker als die positiven Effekte von Umgangskontakten Beurteilung Eignung Qualität der Bindung bzw. positive Kontaktqualität ausreichende Erziehungsfähigkeit des umgangsberechtigten/-bergehrenden Elternteils Kindler et al. 2004, Kavemann Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 37
38 Konsolidierung zumindest einer Bindung Partnerschaftsgewalt scheint in der Mehrheit der Fälle die Bindungsbeziehung zu beiden Elternteilen beobachtbar zu desorganisieren Wenigstens eine organisierte Bindung ist für eine gesunde psychische Entwicklung bedeutsam Umgang unter belastenden Bedingungen kann desorganisierend wirken Ggf. Abkehr vom ansonsten sinnvollen Prinzip der Erhaltung möglichst aller Bindungen zugunsten der Möglichkeit zur Konsolidierung zumindest einer Bindung Kindler Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 38
39 Kindeswohlgefährdung eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH FamRZ 1956, 350 = NJW 1956, 1434) Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 39
40 Modifikationsbedarf Davon auszugehen, dass die Misshandlung eine intersubjektive Funktion für den Gesamtzusammenhang besitzt und die einzelnen Familienmitglieder zur Entstehung und Aufrechterhaltung beitragen, verkennt die Realität von Misshandlungsbeziehungen Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 40
41 Kontakt zum gewaltausübenden Elternteil Sicherheit des gewalterleidenden Elternteils beachten => Vorabinformation unerlässlich => geeignete Schutzmaßnahmen absprechen u.u. Eigensicherung klare Positionierung zur Gewalt Verantwortlichkeit benennen Gewaltausübenden nicht auf Gewalttätigkeit reduzieren Erläutern, dass und wie die Partnerschaftsgewalt das Kind schädigt: ein guter Vater schlägt nicht Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 41
42 Bindung Trennungen sind kein zuverlässiger Indikator für mangelnde Bindung (Fluchtversuche) vermehrtes Auftreten deutlicher Rollenumkehr insbesondere beim Miterleben lang andauernder und schwerer Gewalt durch ältere Kinder bindende Wirkung von Gewalt Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 42
43 Krankmachende Bindung Kinder sind oft bis hin zur Selbstaufgabe an jene Erwachsene gebunden, die sie in ihrer Selbstachtung und Integrität verletzt und ihre Entwicklungsbedürfnisse missachtet haben Zittelmann Eine solche intensive, aber krankmachende Bindung verhindert die normale Autonomieentwicklung Beurteilungskriterium: Nicht die Enge der Bindung ist entscheidend, sondern ihre Qualität Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 43
44 Erziehungsfähigkeit des gewalttätigen Elternteils Ein Teil der Partnerschaftsgewalt ausübenden Eltern weist deutlich verminderte Erziehungsfähigkeiten auf sehr hohe Selbstbezogenheit, geringe erzieherische Konstanz übermäßig autoritäre Erziehungsvorstellungen, mangelnde Bindungstoleranz (Abwertung und Herabwürdigung des anderen Elternteils; mangelnde Vermittlung von Wertschätzung, gezieltes Untergraben) Kindler 2004, 2006 Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 44
45 Erziehungsfähigkeit des Gewalt erleidenden Elternteils eine hohe Anzahl der von Partnergewalt betroffenen Mütter bringt die Stärke zu weitgehend unauffälligem Fürsorgeund Erziehungsverhalten auf nur wenige von ihnen sind aber in der Lage, die Belastungen des Kindes durch die Gewalt auszugleichen Bei einer Minderheit der Mütter zeigen sich deutliche Beeinträchtigungen im Erziehungsverhalten, die zu kindlichen Entwicklungsbeeinträchtigungen beitragen: Kindler Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 45
46 Erziehungsfähigkeit des Gewalt erleidenden Elternteils Beeinträchtigungen im Erziehungsverhalten in Form erhöhter Ungeduld und Aggressivität, teils auch Gewalttätigkeit erheblich herabgesetzte Aufmerksamkeit und Beständigkeit gegenüber den emotionalen Bedürfnissen des Kindes (insbesondere bei PTPS der Mutter) Nach einer Beendigung der Gewalt klingen die Symptome vielfach allmählich wieder ab Unterstützende Maßnahmen bei der Beendigung der Gewalt und Hilfen zur Erziehung hilfreich bzw. unerlässlich Kindler Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 46
47 Bindungsdesorganisation (Bindungstheorie) Zugänglichkeit zur Bindungsperson zentral für innere emotionale Sicherheit Gewalt gegen Mutter oder Vater wird als Bedrohung dieser Bindungsbeziehung erlebt Bindungsdesorganisation = Verlust der inneren Sicherheit, momentane Zusammenbrüche organisierten Bindungsverhaltens Kindler Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 47
48 Einstufung der Taten als Gewalt/Verbrechen Differenziert nach aktuellem/früheren Partner(n) BMFSFJ: Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland 2004 Beurteilung der Situation als aktueller Partner frühere Partner Gesamt Gewalt 56 % 87 % 79 % Verbrechen 10 % 44 % 35 % etwas, das in Paarbeziehungen manchmal passieren kann 56 % 19 % 28 % etwas, für das der Partner bestraft werden sollte etwas, für das der Partner verantwortlich ist etwas, für das ich mich verantwortlich fühle 17 % 60 % 49 % 52 % 70 % 65 % 36 % 20 % 24 % Gesamt 100 % 100 % 100 % Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 48
Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung bei elterlicher Partnerschaftsgewalt: Kriterien und Verfahren
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