Besonderheiten in der ASD-Praxis bei Fällen häuslicher Gewalt

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1 Die Beeinträchtigung des Kindeswohls durch elterliche Partnerschaftsgewalt Besonderheiten in der ASD-Praxis bei Fällen häuslicher Gewalt Marion Ernst, Dipl.-Soziologin Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 1

2 ANWENDUNG Übersicht Grundsätzliche Erwägungen Zugang und weiterer Kontakt zur Familie Beurteilung der Belastungs- und Gefährdungslage Maßnahmenplanung und -umsetzung Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 2

3 Grundsätzliche Erwägungen Schutz vor neuerlicher Gewalt besitzt oberste Priorität In allen Phasen der Intervention muss die Verhinderung weiterer körperlicher oder seelischer Verletzungen sowohl der Kinder als auch ihrer Mütter vorrangiges Handlungsziel sein. Ist dies gewährleistet, dann können Maßnahmen zur Erholung und Bearbeitung der belastenden, u.u. traumatisierenden Erfahrungen eingeleitet werden, vorrangige Zuständigkeit des ASD für die Kinder, letztlich aber gleichermaßen für den von Gewalt betroffenen Elternteil, wenn er das Kind hauptsächlich versorgt. Kindler Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 3

4 Grundsätzliche Erwägungen Modifikationsbedarf systemtheoretischer Grundlagen in Fällen von (häuslicher) Gewalt Interventionen in der Familie müssen auf linearer Kausalität gründen, denn Zirkuläre Kausalität macht Gewalt zur Verantwortung aller und nicht zur Verantwortung des Täters Barbro Metell Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 4

5 Grundsätzliche Erwägungen Modifikationsbedarf systemtheoretischer Grundlagen Allverantwortlichkeit trägt zur Bagatellisierung der Gewalt wie auch zu ihrer Verfestigung bei, weil sie Schuldgefühle des gewaltbetroffenen Elternteils sowie der Kinder nährt, während das ausgeklügelte Verantwortungs-Abwehrsystem (Deegener) der Gewaltausübenden unterstützt wird Folge: Blick auf erforderlichen Schutz vor Gewalt wird erschwert Sicherheitsmaßnahmen laufen nicht oder verspätet an Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 5

6 Zugang und weiterer Kontakt Der ASD hat häufig mit häuslicher Gewalt zu tun - oftmals allerdings ohne Kenntnis dessen. => Screening? Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 6

7 Getrennte Vor- bzw. Einladungen reduzierter bzw. unbrauchbarer Informationsgehalt gemeinsamer Gespräche Gewalt erleidendes Elternteil ist meist nicht oder nur unzureichend in der Lage, eigene Sichtweise darzustellen (Einschüchterung, Machtgefälle) Eskalationsgefahr im Vorfeld, während und im Nachgang der Gespräche (Gewaltausübung aus Rachemotiven, Ausagieren von Wut) Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 7

8 Erstkontakt zum Gewalt erleidenden Elternteil Vorbehalte und Ängste hinsichtlich der Kooperation insbesondere die Sorge, die Kinder zu verlieren * beeinträchtigtes Selbstbewusstsein * untergrabene Autorität * Paradoxie des schlechten Gewissens (und der Vorwürfe) * Drohungen des Partners (Du bekommst die Kinder nicht! Dafür sorge ich.) * Angst, dass ihr nicht geglaubt wird Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 8

9 Erstkontakt zum Gewalt erleidenden Elternteil Einschätzung der Geschehnisse Verdacht der Falschbeschuldigung regelmäßig unbegründet Wahrscheinlichkeit des Verschweigens der Gewalterfahrung erheblich größer als die der Falschbeschuldigung Dennoch Erfordernis der Einzelfallprüfung regelmäßig keine Gefahr der Instrumentalisierung (Offenlegung der Gewalt erst im Kontext von kindschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen kein Beleg für Rache oder Versuch der taktischen Vorteilsverschaffung) => Grundsätzliches Misstrauen nicht erforderlich Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 9

10 Kontakt zum Kind Positionierung zur Gewaltausübung unerlässlich, um kindlichem Bedürfnis nach normativer Bewertung und Orientierung zu entsprechen Kindler Die Kinder lernen sonst, die Gewalt sei o.k. Oder sie sind von den Erwachsenen um sich herum enttäuscht, die so getan haben, als wüssten oder verstünden sie nichts Babro Metell Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 10

11 Befragung der Kinder keine Tabuisierung der Gewalt, aber Gefahr zusätzlicher Belastung (Druck des Schweigegebots erhöht sich) Chance der Entlastung durch das Gefühl, nicht mehr alleine zu sein => Mitteilen der eigenen Gewaltvermutungen oder Wahrnehmungen durch den ASD und Angebot, jederzeit darauf ansprechbar zu sein Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 11

12 Befragung der Kinder Sachverhaltsaufklärung durch kindliche Zeugen nur begrenzt möglich, z.b. wegen Identifikation mit dem Gewalt ausübenden Elternteil und Wahrnehmungsverzerrungen bei lange andauernder und schwerer Gewalt expliziten Bedrohungen des Kindes für den Fall der Aufdeckung der Gewalt Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 12

13 Beurteilung und Bewertung der Beeinträchtigungs- und Gefährdungslage Elterliche Partnerschaftsgewalt ist ein Indikator (potentieller) Kindeswohlgefährdung => Prüfauftrag Kindeswohlgefährdung 8a SGB VIII, 1666, 1666a BGB Unbedingtes Erfordernis der Sachverhaltsaufklärung im Hinblick auf Art und Ausmaß der Partnerschaftsgewalt DJI-Handbuch Kindeswohlgefährdung und ASD Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 13

14 Prüfung Kindeswohlgefährdung Vorgehen Erste Sicherheitseinschätzung Einschätzung der Beeinträchtigungen des Kindes Einschätzung der elterlichen Erziehungsfähigkeiten Einschätzung der elterlichen Veränderungspotentiale DJI-Handbuch Kindeswohlgefährdung Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 14

15 Kindliche Belastungen und Beeinträchtigungen von kindlichen Beeinträchtigungen gesonderte Erhebung der elterlichen Partnerschaftsgewalt, um Spätfolgen ggf. zuzuordnen (wegen der kumulativen und verdeckten Wirkungsweise von Gefährdungen können Schläfereffekte auftreten) z.b. DJI-Kriterien Schwierigkeiten in der Beziehung zu Hauptbezugspersonen; körperliche Einschränkungen /gesundheitliche Beeinträchtigungen; Belastungen o. Einschränkungen der psych. Gesundheit; Schwierigkeiten in der Beziehung zu Gleichaltrigen; Schwierigkeiten im Umgang mit Regeln und Autoritäten außerhalb der Familie; Belastungen des Lern- und Leistungsvermögens; Schwierigkeiten bei der Entwicklung zu einer eigenständigen Persönlichkeit Erhebung der kindlichen Beeinträchtigungen mit den üblichen Einschätzungs- und Testverfahren DJI-Handbuch Kindeswohlgefährdung und ASD Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 15

16 Elterliche Erziehungsfähigkeit Pflege, Versorgung, Schutz Bindung Vermittlung von Normen und Werten Förderung Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 16

17 Bindung Trennungen sind kein zuverlässiger Indikator für mangelnde Bindung (Fluchtversuche) vermehrtes Auftreten deutlicher Rollenumkehr insbesondere beim Miterleben lang andauernder und schwerer Gewalt durch ältere Kinder bindende Wirkung von Gewalt Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 17

18 Krankmachende Bindung Kinder sind oft bis hin zur Selbstaufgabe an jene Erwachsene gebunden, die sie in ihrer Selbstachtung und Integrität verletzt und ihre Entwicklungsbedürfnisse missachtet haben Zittelmann Eine solche intensive, aber krankmachende Bindung verhindert die normale Autonomieentwicklung Beurteilungskriterium: Nicht die Enge der Bindung ist entscheidend, sondern ihre Qualität Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 18

19 Erziehungsfähigkeit des gewalttätigen Elternteils Ein Teil der Partnerschaftsgewalt ausübenden Eltern weist deutlich verminderte Erziehungsfähigkeiten auf sehr hohe Selbstbezogenheit, geringe erzieherische Konstanz übermäßig autoritäre Erziehungsvorstellungen, mangelnde Bindungstoleranz (Abwertung und Herabwürdigung des anderen Elternteils; mangelnde Vermittlung von Wertschätzung, gezieltes Untergraben) Kindler 2004, 2006 Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 19

20 Erziehungsfähigkeit des Gewalt erleidenden Elternteils eine hohe Anzahl der von Partnergewalt betroffenen Mütter bringt die Stärke zu weitgehend unauffälligem Fürsorge- und Erziehungsverhalten auf sie sind aber nicht in der Lage, die Belastungen des Kindes durch die Gewalt auszugleichen Bei einer Minderheit der Mütter zeigen sich deutliche Beeinträchtigungen im Erziehungsverhalten, die zu kindlichen Entwicklungsbeeinträchtigungen beitragen: Kindler Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 20

21 Erziehungsfähigkeit des Gewalt erleidenden Elternteils Beeinträchtigungen im Erziehungsverhalten in Form * erhöhter Ungeduld und Aggressivität, teils auch Gewalttätigkeit * erheblich herabgesetzte Aufmerksamkeit und Beständigkeit gegenüber den emotionalen Bedürfnissen des Kindes (insbesondere bei PTPS der Mutter) Nach einer Beendigung der Gewalt klingen die Symptome vielfach allmählich wieder ab Unterstützende Maßnahmen bei der Beendigung der Gewalt und Hilfen zur Erziehung hilfreich bzw. unerlässlich Kindler Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 21

22 Besonderheiten in der ASD-Praxis bei Fällen häuslicher Gewalt Maßnahmenplanung und umsetzung Grundsätzlich kein Erfordernis neuer Maßnahmen und Methoden gegebenenfalls Spezifizierung sinnvoll Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 22

23 ! Die Gewalt zu beenden, ist unerlässlich. Die Gewalt zu beenden, genügt meist nicht. Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 23

24 Eignungskriterien für Hilfemaßnahmen in Fällen häuslicher Gewalt Paarebene Gegenanzeige für übliche Formen einigungsorientierter Beratung und Mediation (Kindler) z.b. klassische Trennungs- und Scheidungsberatung denn sie erfordern gleiche Augenhöhe Kontraindikation auch für Paarberatung o. therapie wegen * Stabilisierung der Gewaltdynamik * Verstärkung vorhandener Verantwortungsdiffusion Das Paar ist nicht gewalttätig und hat auch kein Kommunikationsproblem Erfordernis getrennter Betreuung der beiden Elternteile (Stärkung vs. Verantwortungsübernahme) U.U. spezifische gewaltorientierte Paarberatung Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 24

25 Eignungskriterien für Hilfemaßnahmen in Fällen häuslicher Gewalt Pädagogisch-therapeutische Angebote für Kinder => Frau Lappehsen-Lengler Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 25

26 Spezifische Fallkonstellationen und Vorgehensweisen Zusammenarbeit bei Leugnung der Gewalt Vorgehen nach Polizeieinsatz Vorgehen nach Mitteilung des Gerichts vor ablehnender Entscheidung ü. Gewaltschutzantrag Vorgehen bei Rückkehr zum gewalttätigen Elternteil Anrufung des Familiengerichts Wohnungsverweisung nach 1666a BGB Inobhutnahme Umgang Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 26

27 Probleme im Kontext des Umgangs Mehrfachnennungen. Fallbasis: Cluster 3, Umgangsprobleme angegeben BMFSFJ: Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland 2004 drohte, mir/den Kindern etwas anzutun drohte die Kinder zu entführen 26,9 28,8 entführte die Kinder 9 griff mich körperlich an 41 griff die Kinder körperlich an versuchte mich umzubringen 11,1 14,6 versuchte die Kinder umzubringen 2,6 sonst. Probl. mit Gewalt/Drohung 26, Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 27

28 Umgang Umgang ist nicht per se dem Kindeswohl förderlich Die negativen Effekte eines anhaltenden (gewaltfreien) elterlichen Konflikts sind stärker als die positiven Effekte von Umgangskontakten Beurteilung Eignung Qualität der Bindung bzw. positive Kontaktqualität ausreichende Erziehungsfähigkeit des umgangsberechtigten/-bergehrenden Elternteils Kindler et al. 2004, Kavemann Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 28

29 Konsolidierung zumindest einer Bindung Partnerschaftsgewalt scheint in der Mehrheit der Fälle die Bindungsbeziehung zu beiden Elternteilen beobachtbar zu desorganisieren Wenigstens eine organisierte Bindung ist für eine gesunde psychische Entwicklung bedeutsam Umgang unter belastenden Bedingungen kann desorganisierend wirken Ggf. Abkehr vom ansonsten sinnvollen Prinzip der Erhaltung möglichst aller Bindungen zugunsten der Möglichkeit zur Konsolidierung zumindest einer Bindung Kindler Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 29

30 PAS manipulative Entfremdung keinerlei Belege für ein derartiges Syndrom Erfordernis der Prüfung von Fällen der Umgangsverweigerung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Erfahrungen des Kindes und des überwiegend betreuenden Elternteils Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 30

31 Kooperation Sach- Gewaltschutz Fam.-Gericht Kindertherapie Familiengericht verständige Kindsch.-Recht ÄrztInnen Interventionsstelle ASD Beratungsst. Staats- an- Polizei Frauenhaus Schule/ KiTa waltschaft Frauennotruf

32 . Vielen Dank! Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 32

33 Kindeswohlgefährdung eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH FamRZ 1956, 350 = NJW 1956, 1434) Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 33

34 Bindungsdesorganisation (Bindungstheorie) Zugänglichkeit zur Bindungsperson zentral für innere emotionale Sicherheit Gewalt gegen Mutter oder Vater wird als Bedrohung dieser Bindungsbeziehung erlebt Bindungsdesorganisation = Verlust der inneren Sicherheit, momentane Zusammenbrüche organisierten Bindungsverhaltens Kindler Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Miniterium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes 34

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