MOBBINGSCHUTZ UND MOBBINGHILFE
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- Gudrun Peters
- vor 8 Jahren
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1 MOBBINGSCHUTZ UND MOBBINGHILFE Bundesministerium f³r Landesverteidigung und Sport 1
2 Impressum: Bundesminister f³r Landesverteidigung und Sport Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Bundesminister f³r Landesverteidigung und Sport BMLVS/Generalstabsabteilung Erscheinungsjahr: Fotos: Cover: Gestaltung und Druck: 2
3 Vorwort des Bundesministers f³r Landesverteidigung und Sport gungen verbunden mit immer neuen Herausforde rungen ist es mir ein besonderes Anliegen, Mobbing am Arbeitsplatz entschieden entgegenzutreten. alle Angeh rigen des Bundesheeres, alle im Sport zu sensibilisieren. Die vorliegende Brosch³re liefert dazu einen wertvollen Beitrag, da sie nicht nur umfassend ³ber dieses Problem informiert, sondern auch angeh rigen eingeladen, sich f³r eine Unternehmenskultur einzusetzen, beruht. Mag. Gerald Klug
4 ches bzw. inkollegiales Verhalten nicht zu dulden und entsprechend ihrer Verantwortung einzuschreiten.ô General Mag. Othmar Commenda Chef des Generalstabes Schikane und Ausgrenzung erh hen die Personal Vorsitzender des Zentralausschusses 4
5 INHALTSVERZEICHNIS KONTAKTE ANHANG...
6
7 1 PR VENTION 1.1 Was ist Mobbing? keiten im Berufsleben hinaus. eine Person gezielt aus einer Gruppe ausgegrenzt wird bzw. wo ver wesentliches Kennzeichen von Mobbing ist das erstarkende Machtver ô - nen. ô lisch verletzt werden und welcher bei lang anhaltender Dauer eine stark 7
8 Bossing Es kann sowohl zwischen Kollegen und Kolleginnen, Kameraden und Kameradinnen passieren, als auch von vorgesetzten Personen und unterstellten Bediensteten ausgehen. vorgesetzte Person Kamerad Kameradin Arbeitnehmer Arbeitnehmerin Mitarbeiter Mitarbeiterin Staffing unterstellte Person
9 Bestandteile unseres gungen oder fortlaufender Umstrukturierungen sowie m glicherweise verschiebt sich bei Mobbing der Schwerpunkt auf die Beziehungsebene. Mobbing wird somit als Prozess verstanden, der sich einem nicht ge zu Selbstmord k nnen Folgen von Mobbing sein. reichende Folgen f³r Dienstnehmer und Dienstgeber zu verhindern, ist es notwendig, zu setzen, z. B.: Teilnahme an Seminaren und Schulungen ³ber Mobbing sowie an
10 1.4 Typische Mobbinghandlungen tung soll eine Hilfestellung beim Erkennen von Mobbing sein, erhebt je Kategorien von Mobbinghandlungen M glichkeit sich mitzu teilen soziale Beziehungen Auswirkun gen auf soziales Ansehen Gesundheit Anschreien oder lautes Schimpfen, Kontaktverweigerung durch abwertende Blicke, Gesten oder Andeu tungen, ohne etwas direkt anzusprechen. Person abgebrochen und ihr wird die M glichkeit genommen, etwas zu
11 Es wird mit derjenigen Person nicht mehr gesprochen, der Person werden entw³rdigende Ausdr³cke nachgerufen, der Versuch, die Person zu einer Untersuchung hinsichtlich ihres Der Person wird keine Arbeitsaufgabe zugewiesen, Arbeitsaufgaben, die zugewiesenen Aufgaben liegen weit unter dem eigentlichen K nnen, opfers zu manipulieren und zu untergraben. 11
12 verpassen, Androhung k rperlicher Gewalt, k rperliche Misshandlungen, Diese Kategorie ist speziell dadurch gekennzeichnet, dass direkte oder 12
13 F³r die Entstehung sowie f³r den weiteren Verlauf von Mobbing ist das Zusammenspiel von mehreren Faktoren relevant. Mobbing ist ein als auch das Unternehmen, in welchem sich Mobbing etabliert, verant wortlich sind. diesem Prozentsatz. Das Mobbingrisiko ist laut diverser Studien sowohl in den ersten als auch in den letzten Berufsjahren am h chsten sowie bei Frauen h her M gliche Faktoren bzw. Merkmale der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Mobbing durch mitarbeitende Personen Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes, Arbeit von Kollegen oder Kolleginnen muss miterledigt werden, fachliche Inkompetenz der vorgesetzten Person,
14 der Opfer: Leistungsprobleme, soziale Anpassungsprobleme, Behinderungen, Erkrankungen, Fehler im F³hrungsverhalten. Ursachen f³r Mobbing Schlechtes Betriebsklima und mangelnde Streitkultur, unklare Aufgabenverteilung, starre Hierarchien und hohe Verantwortung bei geringem Handlungs spielraum, Arbeiten erschweren. 14
15 2 INTERVENTION deutlich angesprochen und das Bem³hen gezeigt werden, eine gemein nen des Vertrauens eingeholt werden. gen und nach Verb³ndeten zu suchen. legen und Kolleginnen bzw. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu beob achten. Die Person sollte dar³ber nachdenken, welchen Anteil sie selbst am Geschehen haben k nnte und sollte das eigene Verhalten hinterfragen. es sich, jegliche Handlungen und Vorkommnisse in Bezug auf Mobbing sein.
16 Folgende Angaben sollten in jedem Fall festgehalten werden: Was ist passiert? Wann ist es passiert? Wer war beteiligt? Wie ist es mir ergangen? Wen habe ich informiert? Kurze Darstellung des Sachverhaltes Datum und Uhrzeit Mit welcher Person haben Sie ³ber die 16
17 Problem/Anliegen Helpline-Service PV, GIB à Konflikt Mobbingverdacht Dienstpflichtverletzung Info vorgesetzte Person, sofern nicht involviert Psychologische Beratung/Betreuung Rechtliche Beratung/Betreuung Vermittlung BeurteilungundMa nahmensetzung Ma nahmen OHNE Sanktion Ma nahmen MIT Sanktion Kollegen oder Kolleginnen bzw. Kameraden oder Kameradinnen, Mob erste Hilfestellung und Unterst³tzung eingeholt werden. 17
18
19 3 SANKTION Mobbing erf³llen. zu veranlassen, um ein Auskommen an der Dienststelle zu erm glichen und den Dienstbetrieb dementsprechend aufrecht erhalten zu k nnen. ergeben. m glichen Konsequenzen reichen hierbei von einer Belehrung und Er mahnung bis hin zur Einleitung und Durchf³hrung eines Disziplinarver hen kann.
20 3.3 Relevante Rechtsnormen º 4 Verhalten gegen³ber Untergebenen lungen Abschlie end ist zu betonen, dass Mobbing im Bundesdienst sowohl disziplinar- wie auch dienstrechtlich geahndet wird und unter Umstõnden strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.
21 4 BERICHTSWESEN Das Team ägender Mainstreamingô erstellt aufgrund der bisherigen wird. gebracht. 21
22 5 SCHLUSSBESTIMMUNGEN Die Brosch³re ämobbingschutz und Mobbinghilfeô wird von der Bundesminster f³r Landesverteidigung und Sport Vorsitzender des Zentralausschusses 22
23 6 LITERATURHINWEISE Mobbing Verlag. Berlin, Orlanda Frauenverlag - handels AG -.
24 7 KONTAKTE Helpline-Service Heerespsychologischer Dienst Abteilung Disziplinar- und Beschwerdewesen Parlamentarische Bundesheerkommission 24
25 8 ANHANG
26 Mobbingtagebuch Datum Uhrzeit 26
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28
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