THEMENSERVICE 02/2013. Tipps für die Steuererklärung

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1 THEMENSERVICE 02/2013 Tipps für die Steuererklärung Februar 2013

2 IMPRESSUM Herausgeber ECONA Shopping GmbH Wöhlertstr Berlin Telefon 030 / Telefax 030 / WWW // Ansprechpartner Paul Peters PR & Social Media Manager Telefon 030 / presse@sparwelt.de WWW Redaktion Daniel Engelbarts (Geschäftsführer & Chefredakteur) Torsten Elsner (leitender Finanzredakteur) Copyright ECONA Shopping GmbH 2013 Diese Publikation bietet allgemeine, unverbindliche Informationen, die dem Kenntnisstand und der Auffassung der ECONA Shopping GmbH zum Zeitpunkt der Veröffentlichung entsprechen. Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Recherche und Redaktion der vorliegenden Publikation gilt kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität. Dies gilt auch und insbesondere für besondere Umstände etwaiger Einzelfälle. Die Nutzung der gebotenen Inhalte erfolgt daher in eigener Verantwortung und ist gebunden an die Quellennennung Sparwelt.de/ECONA Shopping GmbH. Alle Rechte, auch der auszugsweisen Vervielfältigung, liegen bei der ECONA Shopping GmbH. Seite 2

3 INHALTSVERZEICHNIS Das Wichtigste im Überblick Steueränderungen für die neue Steuererklärung für Steuertipps für Angestellte Steuertipps für Familien und Eltern Steuern in der Freizeit und im Ehrenamt Abseits ausgetretener Steuerpfade Seite 3

4 Das Wichtigste im Überblick Die alljährliche Steuererklärung gehört sicher nicht zu den liebsten Aufgaben des Steuerzahlers. Die Aussicht auf eine hohe Steuererstattung lässt viele aber schon früh mit der Pflichtübung beginnen. Der größtmöglichen Steuererstattung steht aber ein schier undurchdringliches Steuerdickicht im Wege. Immer neue Steueränderungen erschweren zusätzlich die Erstellung der Steuererklärung. Auch wenn es viele gute Software-Programme für die Steuererklärung gibt, hilft das Wissen über wenig bekannte Steuertricks und aktuelle Änderungen weiter. Auch bei der Steuererklärung für 2012 gibt es einige Neuerungen zu beachten. Kinderbetreuungskosten sind zum Beispiel generell nur noch als Sonderausgaben absetzbar, und Berufspendler müssen bedenken, dass sie Kosten für den Arbeitsweg einheitlich für das ganze Jahr abrechnen. Steuertipps für eine hohe Steuererstattung Wer die besten Möglichkeiten kennt, seine Aufwendungen von der Steuer abzusetzen, erhält die höchste Steuererstattung. Bei vielen Arbeitnehmern machen die Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit einen großen Posten aus. Was viele nicht wissen: Es muss nicht zwangsläufig die kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz eingetragen werden. Außerdem können auch private Telefongespräche von der Steuer abgesetzt werden, wenn man als Arbeitnehmer über eine längere Zeit hinweg auswärts tätig ist. Familien können Kinderbetreuungskosten nun einfacher absetzen, denn der Grund der Kinderbetreuung hat steuerlich keinen Einfluss mehr. Erhöht wurde auch der Betrag, bis zu dem Kosten für ein Erststudium abgesetzt werden können. Beide Aufwendungen kommen als Sonderausgaben in die Steuererklärung. Mieter einer Wohnung sollten sich ihre Nebenkostenabrechnung auch unter steuerlichen Aspekten genauer anschauen und nach abzugsfähigen haushaltsnahen Dienstleistungen beziehungsweise Handwerkerleistungen Ausschau halten. Außerdem lässt sich die Steuerlast auch durch Sachspenden senken. So finden auch Kleiderspenden an eine gemeinnützige Organisation ihren Weg in die Steuererklärung. Seite 4

5 1. Steueränderungen für die neue Steuererklärung für 2012 Neues Steuerjahr - neue Steueränderungen. Steuerzahler, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2012 erledigen, sollten folgende Änderungen beachten, um eine möglichst hohe Steuererstattung herauszuholen: Eine wichtige Änderung betrifft Arbeitnehmer, die die Kosten für ihren Arbeitsweg von der Steuer absetzen wollen. Konnten in der Steuererklärung für das Steuerjahr 2011 noch tageweise höhere Kosten für öffentliche Verkehrsmittel abgesetzt werden, werden ab dieser Steuersaison die Ausgaben nur noch jährlich verglichen. So können Pendler für alle Fahrten des Jahres entweder nur die Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer oder ausschließlich die Ticketkosten ansetzen. Vereinfacht hat sich die Möglichkeit, Kinderbetreuungskosten von der Steuer abzusetzen. Ab der Steuererklärung für 2012 können diese Aufwendungen als Sonderausgaben eingetragen werden, unabhängig davon, ob die Eltern erwerbstätig sind oder nicht. Abzugsfähig sind die Betreuungskosten für Kinder bis zum Alter von maximal 14 Jahren. Erstattet werden zwei Drittel der Kosten bis maximal Euro. Auch Hausbesitzer, die ihre Immobilie unter dem durchschnittlichen Mietpreis zum Beispiel an Verwandte vermieten, haben eine Änderung zu beachten, wenn sie Werbungskosten im Zusammenhang mit der vermieteten Wohnung absetzen wollen. Um sich den vollen Werbungskostenabzug zu sichern, muss die Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Warmmiete betragen. Liegt die Miete darunter, kann auch nur ein Teil der Werbungskosten abgesetzt werden. Der restliche Betrag findet steuerlich keine Berücksichtigung. 2. Steuertipps für Angestellte 2.1. Dienstwagen-Regelung jetzt auch für Fahrräder Frischluft-Fans, die ihren Arbeitsweg mit dem Fahrrad bestreiten, dürfen sich über einen neuen Erlass der Finanzbehörden freuen. Demnach gilt, rückwirkend für das Jahr 2012, das sogenannte Dienstwagenprinzip auch für Fahrräder. Damit haben Unternehmen die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern ein Dienstfahrrad zur Verfügung zu stellen. Ob diese das Rad dienst- Seite 5

6 lich oder privat nutzen, spielt keine Rolle. Die Arbeitnehmer versteuern das Rad pauschal mit monatlich einem Prozent des Listenpreises. Tipp: Wenn der Arbeitgeber auf eigene Kosten kein Fahrrad zur Verfügung stellt, kann man als Angestellter trotzdem Geld sparen, indem man das Rad über die Firma least. Durch Gehaltsumwandlung kostet diese Variante den Arbeitgeber keinen Euro. Der Arbeitnehmer profitiert von einer niedrigeren Steuer und kann das Rad am Ende der Leasing-Laufzeit günstig erwerben. Nettovergleich Firmen-Fahrrad mit Gehaltsumwandlung bei Steuerklasse I Firmenrad Ohne Gehaltsumwandlung Mit Gehaltsumwandlung Bruttogehalt 3.000,00 Euro 3.000,00 Euro Nettogehalt 1.895,72 Euro 1.872,72 Euro Nettobelastung durch Leasing- Rad inklusive Versteuerung des geldwerten Vorteils 43,00 Euro Vergleich Eigenkauf bei Bruttolistenpreis des Fahrrads von Euro Gesamtkosten inkl. Versicherung nach 36 Monaten Ersparnis gegenüber Eigenkauf 2.780,00 Euro 1.748,00 Euro 1.032,00 Euro Quelle: LeaseRad 2.2. Arbeitsweg: Der kürzeste Weg ist nicht immer der beste Für viele Arbeitnehmer ist der Arbeitsweg einer der lukrativsten Posten der Steuererklärung. Was viele nicht wissen: Es muss nicht zwangsläufig die kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz eingetragen werden. Auch wenn der Finanzbeamte mit Routenplanern umzugehen vermag, kann unter Umständen ein längerer Arbeitsweg eingetragen werden. Diese Umstände müssen dem Finanzamt aber genau dargelegt werden. Dabei muss der bisherige angenommene Richtwert von einer 20-minütigen Zeitersparnis nicht un- Seite 6

7 bedingt erreicht werden. In zwei Urteilen (VI R 19/11 & VI R 46/10) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Einzelfälle zu prüfen sind. So kann auch ein Arbeitsweg mit einer geringeren Zeitersparnis "offensichtlich verkehrsgünstiger" sein. Die angegebene Strecke muss vom Steuerzahler aber auch wirklich genutzt werden. Die theoretische Möglichkeit, die alternative Strecke nutzen zu können, reicht nicht aus Private Telefonate auf Dienstreisen von der Steuer absetzbar Wer häufig im Auftrag seines Arbeitgebers unterwegs ist, hat eine weitere Möglichkeit, seine Steuerlast zu senken. Dies gilt allerdings nur, wenn die Dienstreise länger dauert. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil (VI R 50/10) festgelegt. Zwar sind private Telefongespräche eigentlich nicht als Werbungskosten absetzbar. Doch bei einer mindestens einwöchigen Auswärtstätigkeit sieht dies anders aus. In einem solchen Fall "lassen sich die notwendigen privaten Dinge aus der Ferne nur durch über den normalen Lebensbedarf hinausgehende Mehrkosten regeln", urteilt der Oberste Gerichtshof für Steuern. Diese Mehrkosten können als beruflich veranlasster Mehraufwand den Werbungskosten zurechenbar sein Pauschale für berufsbedingte Umzüge erhöht Wer aus beruflichen Gründen umziehen muss, kann das Finanzamt an den anfallenden Kosten beteiligen. Wer Belege sammelt und die einzelnen Posten nachweist, kann nicht nur die reinen Umzugs- bzw. Transportkosten absetzen, sondern auch die weiteren Ausgaben, die mit dem Umzug in Verbindung stehen, wie zum Beispiel die Reise-, Fahrt- und Übernachtungskosten bei Wohnungsbesichtigungen, doppelten Mietzahlungen oder Maklerkosten. Aber auch ohne Nachweise geht man nicht leer aus. In diesem Fall können Aufwendungen in Höhe der Umzugskostenpauschale als Werbungskosten in die Steuererklärung eingetragen werden. Die Höhe der Pauschale wird regelmäßig angepasst: Seite 7

8 Übersicht der Höhen der Umzugspauschale Anspruch für Bis Februar Ab 1. März Ab 1. Januar Ab 1. August Ledige 657 Euro 679 Euro 687 Euro 695 Euro Eheleute Euro Euro Euro Euro Jedes Kind oder mit umziehende Familienmitglieder Umzugsbedingte Unterrichtskosten für ein Kind 289 Euro 299 Euro 303 Euro 306 Euro Euro Euro Euro Euro Quelle: Bundesministerium für Finanzen Um einen Umzug als Werbungskosten absetzen zu können, muss dieser aus beruflichen Gründen erfolgt sein. Berufliche Gründe liegen zum Beispiel vor, wenn man seinen Arbeitsplatz wechselt, erstmals eine Stelle antritt oder im Interesse des Arbeitgebers die Wohnung wechselt. Auch wenn sich die Fahrzeit zur Arbeit um mindestens eine Stunde verringert, kann der Umzug beruflich veranlasst sein. Stichtag für die Ansetzung ist jeweils der Tag bei Beendigung des Umzugs. 3. Steuertipps für Familien und Eltern 3.1. Einfacherer Abzug von Kinderbetreuungskosten Mit der Steuererklärung für das Jahr 2012 können Kinderbetreuungskosten einfacher abgesetzt werden. Hatten bis zum Jahr 2011 noch das Alter des Kindes und die Berufstätigkeit der Eltern großen Einfluss auf die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, spielt seit 2012 die Art der Kinderbetreuung steuerlich keine Rolle mehr. Kosten für die Kindertagesstätte oder die Tagesmutter können ab der Steuererklärung für das Jahr 2012 als Sonderausgaben in die Steuererklärung eingetragen werden. Damit können 2/3 der Kosten und ma- Seite 8

9 ximal Euro pro Jahr abgezogen werden. Diese Regelung gilt für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren. Auch wenn keine Vorlagepflicht für die Nachweise von Kinderbetreuungskosten besteht, sollten Steuerzahler eine Rechnung über die Kosten sowie die Zahlung auf das jeweilige Konto nachweisen können. Nicht absetzbar sind übrigens Kosten für Unterricht oder Freizeitbeschäftigung Höhere Kosten für ein Erststudium absetzbar In welcher Form Studienkosten von der Steuer absetzbar sind, hat in den letzten Monaten für viel Verwirrung gesorgt. Erst im Juli 2011 hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Kosten für ein Erststudium direkt nach dem Schulabschluss als Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Kurz darauf hat der Gesetzgeber, zum Unmut vieler Studenten, den alten Stand wieder hergestellt, so dass solche Studiengebühren nur als Sonderausgaben abgesetzt werden können. Ein kleines Trostpflaster gibt es trotzdem: Seit 2012 kann als Maximalwert Euro angesetzt werden, vorher waren es nur Euro. Ausgenommen von der Regelung sind Studierende, die ihr Erststudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Zweitstudium nach einem abgeschlossenen Erststudium absolvieren. Das gleiche gilt für Erststudierende im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses, zum Beispiel bei der Ausbildung an einer Berufsakademie. Diese können die Aufwendungen für ihr Studium weiterhin als Werbungskosten in die Steuererklärung eintragen. Die Ansetzung als Werbungskosten hat den Vorteil, dass der absetzbare Betrag nicht nach oben begrenzt ist. Der noch größere Vorteil liegt in der Möglichkeit begründet, dass die Kosten des Studiums die Steuerlast der kommenden Jahre mindern können. Dazu nötig ist ein "Antrag auf Verlustfeststellung". Dies bietet sich an, wenn man als Studierender während des Studiums keine weiteren Einnahmen hatte. Im Gegensatz dazu können Sonderausgaben nicht als Verlust in kommende Jahre vorgetragen werden. Können die Sonderausgaben aufgrund mangelnder Einnahmen nicht verrechnet werden, wären die Aufwendungen steuerlich verloren. Seite 9

10 3.3. Rechtzeitiger Wechsel der Steuerklasse bringt mehr Elterngeld Werdende Eltern, die 2013 ein Kind erwarten, müssen sich auf Änderungen bei der Berechnung des Elterngeldes einstellen. Ein wichtiges Kriterium, das direkten Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes hat, ist die rechtzeitige Wahl der optimalen Steuerklasse für den Elternteil, der den Großteil der Elternzeit übernehmen möchte. Denn für die Berechnung zählt nur noch die Steuerklasse, die in den zwölf Monaten vor der Geburt überwog. Bei verheirateten Paaren bringt die Steuerklasse III das meiste Netto vom Brutto. Diese Steuerklasse müsste dann in den zwölf Monaten vor Geburtstermin mindestens sieben Monate lang auf der Steuerkarte stehen. 4. Steuern in der Freizeit und im Ehrenamt 4.1. Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags Wer in seiner Freizeit in einer Nebentätigkeit als Trainer, Künstler, Betreuer oder Pfleger aktiv ist, kann den um 300 Euro erhöhten Übungsleiterfreibetrag von Euro pro Jahr nutzen. Diese Steuervergünstigung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn die Nebentätigkeit für eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtung geleistet wurde. Verdient man mehr, kann man zusätzlich die Grenze der geringfügigen Beschäftigung nutzen. Auch diese Grenze hat sich erhöht und beläuft sich nun auf 450 Euro. Das bedeutet, dass man als nebenberuflicher Trainer bis zu 650 Euro im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen kann Aufpassen bei häufigen privaten Ebay-Verkäufen Die gute Nachricht vorweg: Gelegentliche Verkäufe über Auktionsportale interessieren das Finanzamt auch in Zukunft nicht. Wer wirklich nur unregelmäßig einige Waren aus seinem Besitz auf Ebay verkauft, tut dies weiterhin steuerfrei. Anders sieht die Sachlage bei gewerblichen Händlern aus. Sie müssen ihre Einnahmen mit dem Finanzamt teilen. Jedoch fällt die Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Verkäufer oftmals nicht leicht. Einen genauen Wert, der private von gewerblichen Verkäufern trennt, gibt es nämlich nicht. Mit etwa 40 Verkäufen pro Monat wird nur ein Richtwert gegeben. Aber nicht allein die Anzahl der Auktionen oder die Höhe der Umsätze sind entscheidend. Auch wer sich beim Verkauf auf Seite 10

11 Ebay ähnlich wie ein Händler verhält, beispielsweise per Werbung auf sein Angebot aufmerksam macht, kann schnell ins Visier des Fiskus geraten. Wer denkt, sich bei der Fülle an Angeboten am Finanzamt vorbeiverkaufen zu können, hat sich getäuscht. Das Finanzamt macht sich per Software gezielt auf die Suche nach Privatverkäufern, die die Voraussetzungen für gewerbliche Verkäufer erfüllen Haushaltsnahe Dienstleistungen in der Nebenkostenabrechnung Durch steigende Energiekosten sind die Nebenkostenabrechnungen, die alljährlich in den Briefkästen von Mietern landen, selten gern gesehene Mitteilungen. Was viele Mieter aber nicht wissen: Einige Posten der Abrechnungen können sie von der Steuer absetzen. Denn viele Leistungen, die der Vermieter eines Hauses an die Mietparteien weiterreicht, können als haushaltsnahe Dienstleistung bzw. Handwerkerleistung ihren Weg in die Steuererklärung finden. Als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar sind zum Beispiel die in der Nebenkostenabrechnung aufgeführten Kosten für die Reinigung des Treppenhauses, für den Hausmeister oder die Gartenpflege. Reparaturkosten für den Aufzug oder ähnliche Posten der Nebenkostenabrechnung können als Handwerkerkosten abgerechnet werden. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind auf einen Maximalbetrag von Euro und Handwerkerkosten auf maximal Euro begrenzt Sachspenden können von der Steuer abgesetzt werden Dass Geldspenden von der Steuer abgesetzt werden können, dürfte allgemein bekannt sein. Weniger geläufig ist die Tatsache, dass die Absetzbarkeit als Sonderausgaben auch für Sachspenden gilt. So können zum Beispiel Kleiderspenden an eine gemeinnützige Organisation in der Steuererklärung angegeben werden. Dafür wird vom Spendenempfänger eine Spendenbescheinigung benötigt, die den aktuellen Marktwert und Zustand der Spende auflistet. Spender können bis zu 20 Prozent vom Gesamtbetrag ihrer Einkünfte als Spenden bei den Sonderausgaben eintragen. Seite 11

12 5. Abseits ausgetretener Steuerpfade 5.1. Pokergewinne können steuerpflichtig sein Häufige und hohe Gewinne bei Pokerturnieren können der Einkommensteuer unterliegen. Diese Meinung vertritt das Finanzgericht Köln, das den Fall eines Flugkapitäns verhandelte, der in vielen Jahren bei Pokerspielen Preisgelder im sechsstelligen Bereich gewann (Az.: 12 K 1136/11). Das Gericht folgte damit der Auffassung des zuständigen Finanzamts, das in dem Gewinn Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb sah. Steuerfrei wären lediglich die Gewinne eines Hobbyspielers. Das Gericht vertritt weiterhin die Auffassung, dass der Steuerpflichtige in diesem Fall mit guten Erfolgsaussichten an renommierten Pokerturnieren teilnehmen konnte und wiederholt Gewinne erzielte Big Brother-Gewinn muss versteuert werden Die Teilnahme bei Big Brother ist kein reines Vergnügen. Dieser Meinung ist seit April letzten Jahres auch der Bundesfinanzhof. In einem Urteil (IX R 6/10) wurde entschieden, dass der Gewinner der 5. Big Brother-Staffel seinen dort erzielten Gewinn in Höhe von 1 Mio. Euro versteuern müsse. Bei Big Brother handelt es sich demnach nicht um ein Spiel. Vielmehr sieht das Gericht hierin eine steuerpflichtige sonstige Leistung. In der Urteilsbegründung heißt es dazu: Der Kläger schuldete dem Veranstalter "seine ständige Anwesenheit im BB- Haus; er musste sich während seines Aufenthalts ununterbrochen filmen und belauschen lassen und nach Auswahl an Wettbewerben mit anderen Kandidaten teilnehmen." Die Zufallskomponente in Form der Publikumsvotings ist Teil des Teilnahmevertrags und stellt sich als konkrete Ausgestaltung der vertraglich von vornherein eingeräumten Gewinnchance dar. Seite 12

13 ist ein unabhängiges, redaktionell geführtes Ratgeberportal, das Verbraucher beim cleveren Online-Shopping und Sparen berät. Eine 17-köpfige Fachredaktion berichtet täglich über die besten Angebote, weist den Weg zu kostenlosen Gutscheinen und bietet Informationen zu allen relevanten Aspekten des Online-Shoppings. Monatlich wird Sparwelt.de von ca. 3,5 Millionen Nutzern besucht. Seite 13

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