Geschäftsbericht 2019/20

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1 Geschäftsbericht 2019/20 MIV-Geschäftsbericht 2019/20 1

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3 Einblicke Analysen & Perspektiven

4 Inhalt 4 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

5 Inhalt 1 Weg und Ziel 6 2 Agrarpolitik und Markt 8 3 Öffentlichkeitsarbeit, Presse und Events 22 4 Wissenschaft und Forschung 30 5 Recht und Qualität 46 6 Tarifpolitik, Arbeit und Soziales 56 7 Logistik und Beschaffung 62 8 Nachhaltigkeit, Umwelt und Energie 68 9 Der MIV im Netzwerk und seine Gremien Mitglieder Fördermitglieder 92 MIV-Geschäftsbericht 2019/20 5

6 Kapitel Weg und xyziel Liebe Mitglieder und Förderer, liebe Freunde des Milchindustrie-Verbandes, COVID-19 beschäftigt uns: Das Virus bestimmt unser tägliches Leben, im Privatleben und am Arbeitsplatz. Beim letzten Geschäftsbericht war uns noch nicht bewusst, dass wir systemrelevant sind in der akuten Krise spürten wir es dann deutlich. Viele Exportmärkte schlossen sich für die Molkereien, das Gaststätten- und Kantinengeschäft entfiel. Langsam geht es wieder aufwärts, die tiefen Preise aus März und April sind überwunden. Wir hoffen, dass Corona beherrschbar bleibt und eine zweite Welle uns verschont. Die Unsicherheit bleibt: Erst wenn Impfstoffe zur Verfügung stehen, kann Entwarnung gegeben werden. Wir können stolz sein auf unsere Branche: Wir waren immer lieferfähig, die Lieferketten sind nicht unterbrochen worden. Dagegen irritiert mich die Reaktion einiger Agrarpolitiker: Manch einer tut so, als wären Preisrückgänge vermeidbar gewesen etwas mehr Regulierung und schon sinken die Preise nicht mehr. Ich erinnere mich an eine Weltpreistafel vom IFCN: Weltweit gingen die Preise zurück, in vielen großen Milcherzeugerländern mehr als in Deutschland. Und in Europa gab es sogar Gegenden, wo Milch einfach in das Güllefass gepumpt wurde das alles konnten wir durch gute Zusammenarbeit unter den Molkereien verhindern. Die Politik war trotz Corona aktiv: Neue Vorschläge im Green Deal liegen vor, die Farm to Fork-Strategie soll das in der Lebensmittel- und Landwirtschaft umsetzen. Parallel dazu laufen die Beratungen im Parlament zur großen Agrarreform, die mal GAP 2020 hieß, nun wohl erst 2023 relevant werden wird. Weniger Regulierung wird dabei ein frommer Wunsch bleiben. 6 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

7 Mitglieder des MIV-Vorstandes und Gäste bei der Sommer-Sitzung 2019 Der MIV-Vorstand bei der Jahrestagung in Frankfurt Reihe oben v.l.n.r.: Ralf Hinrichs, Ingo Müller, Hans Holtorf, Markus Mühleisen, Dr. Thomas Obersojer, Frank-Andreas Uszko, Morten Felthaus Reihe unten v.l.n.r.: Jakob Ramm, Philipp Guht, Eckhard Heuser, Peter Stahl, Matthias Oettel, Rolf Bausch, Florian Bauer, Claus Naarmann nicht im Bild: Robert Hofmeister, Jan Kruise, Detlef Latka Die Briten wollen sich mit dem Brexit endgültig verabschieden. Das könnte sehr bitter für uns alle werden: Großbritannien als Drittland, das will sich keiner vorstellen. Denken wir positiv, sehen wir auch die Chancen, die sich auftun! Wenn wir flexibel bleiben, zusammen mit unseren Milcherzeugern, werden wir diese aufregende Zeit meistern und überstehen, davon bin ich fest überzeugt. Mein Dank gilt dem Hauptamt in den Geschäftsstellen Berlin, Brüssel und Peking für den großen Einsatz im Sinne unserer Mitglieder sowie meinen ehrenamtlich tätigen Vorstandskollegen. Über die Arbeit des MIV informiert nun dieser Jahresbericht ich wünsche viel Vergnügen und neue Erkenntnisse bei der Lektüre. Corona beeinflusst auch die Verbandsarbeit: Traditionell trifft sich die Branche im Oktober zur MIV- Jahrestagung. Diese muss 2020 leider entfallen. Wir können nicht alle Molkerei-Chefs und Chefinnen in einen Saal einladen, solange das Virus aktiv ist. Für diese Entscheidung bitten wir um Ihr Verständnis wir hoffen auf ein persönliches Wiedersehen im nächsten Jahr. Peter Stahl Vorsitzender MIV-Geschäftsbericht 2019/20 7

8 Kapitel xy 8 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

9 Branchenstrategie 2030 Milchkaufverträge Volatilität Farm2Fork Agrarpolitik und Markt Brexit Protektionismus 1 Corona AG Freihandelsabkommen MIV-Geschäftsbericht 2019/20 9

10 1. Agrarpolitik und Markt Corona verändert die Welt Obwohl das Jahr 2020 zunächst unter günstigen Vorzeichen begann und die Preise für Milchprodukte anzogen, wurde der Milchmarkt ab Februar zunehmend von der Corona-Pandemie beeinflusst. Die Preise erholten sich zwar nach Lockerung der Schutzmaßnahmen teilweise, aber die Corona-Krise hat insgesamt zu einer starken Verunsicherung aller Marktteilnehmer geführt. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die deutschen Molkereien waren zur Zeit des Lockdowns sehr unterschiedlich. fast auf null zurück. Der Export war gestört und die Notierungen gingen zurück. Gerade im Eiweißbereich tauchten die Preise fast bis auf Interventionsniveau ab. Hilfreich waren die Beihilfen zur Privaten Lagerhaltung für Butter, Magermilchpulver sowie Käse, die bis zum 30. Juni 2020 beantragt werden konnten. Dennoch mussten die Rohmilchpreise nicht nur in Deutschland gesenkt werden. Die Politik handelte schnell und richtig. Das Kurzarbeitergeld verhinderte einen noch größeren Entwicklung des Preises für Magermilchpulver durch Corona Preise Magermilchpulver, Lebensmittelqualität, EUR/Tonne (Preisermittlung Kempten) Ende Januar Verlängerung Neujahrsferien in China, Logistik erschwert 26. Februar Erste Coronafälle in NRW, Absage von Messen und Großveranstaltungen 16. März Schließung von Schulen und Restaurants abends, Veranstaltungsverbot 18. März Schließung von Restaurants und vielen Geschäften 22. März Beschluss Kontaktverbot für zwei Wochen 1. April Verlängerung Kontaktverbot bis nach Ostern 15. April Erste vorsichtige Lockerungen beschlossen bis Anfang August zunehmende Lockerungen, Food- Service reaktiviert, aber wieder steigende Fallzahlen Mehrere Phasen sehr umfangreicher Einkäufe im LEH ZMB GmbH Im Januar 2020 wurden erste Meldungen aus China laut, die über eine ansteckende Lungenerkrankung berichteten. Schon bald darauf kam es zu ernsten Logistikproblemen beim Export nach China. Die ersten (bekannten) Erkrankungen in Deutschland traten in Bayern auf. Ende Februar wurden dann reihenweise Messen und Großveranstaltungen abgesagt; auch das Berliner Milchforum im März fiel aus diesem Grunde aus. Schulen und Restaurants wurden ab Mitte März geschlossen. Kontaktverbote galten bis nach Ostern, ab Mitte April gab es erste vorsichtige Lockerungen. Über das weitere Vorgehen kann man nur spekulieren: Solange der Virus in den USA, Brasilien und China wütet, ist es für eine Entwarnung zu früh. Erst wenn die richtigen Medikamente entwickelt wurden oder ausreichender Impfschutz zur Verfügung steht, können wir zum Alltag zurückkehren. Die Wirtschaft leidet nachhaltig unter dieser Pandemie. Die Nachfrage von Großverbrauchern fiel Zusammenbruch am Arbeitsmarkt. Dadurch steigt natürlich die Staatsverschuldung gewaltig und wird eine Haushaltssanierung in Zukunft notwendig machen. Die Nachfrage nach Milcherzeugnissen im europäischen Einzelhandel nahm stark zu, da viele Kunden nun zu Hause festsaßen und Kantinen sowie Restaurants geschlossen waren. Geholfen hat die wissenschaftliche Aussage des Bundesinstituts für Risikobewertung (BFR): Covid ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Lebensmitteln nicht übertragbar. Dieser Satz gab Sicherheit und Vertrauen. 10 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

11 Der MIV richtete eine Corona AG ein, die tagesaktuell die Probleme analysierte und Lösungsmöglichkeiten aufzeigte. Nur so ist es gelungen, auch in der milchstarken Saison alle Rohmlichbestände zu erfassen und zu verarbeiten. In anderen EU-Mitgliedsländern war das nicht immer der Fall. Milchverarbeitung wurde richtigerweise von der deutschen Bundesregierung als systemrelevant anerkannt. Die Absatzzahlen im LEH haben sich zwischenzeitlich normalisiert, wenn auch eine gewisse Kaufzurückhaltung im In- und Ausland spürbar bleibt. Der Kunde König hält sein Geld zusammen und erwartet schwere Zeiten. Viele Branchen wurden noch viel härter getroffen als die Milchwirtschaft. Dies wird die Kaufkraft in Zukunft national und international negativ beeinflussen. Milchmarkt 2019 ausgeglichener als in den Vorjahren, 2020 unter Corona-Einfluss Die Lage am Milchmarkt in Deutschland stellte sich 2019 ausgeglichener dar als in den Vorjahren, berichtet die ZMB. Das Wachstum des Milchaufkommens hat sich weltweit deutlich verlangsamt. In Deutschland lag die Milchanlieferung im Schnitt auf dem Vorjahresniveau. Bei Magermilchpulver wurden die Bestände aus den Vorjahren weiter abgebaut, während sich bei Butter die Verfügbarkeit verbessert hat. Die Fettverwertung ist damit gesunken, die Eiweißverwertung hingegen gestiegen. Die Milcherzeugerpreise konnten das Vorjahresniveau allerdings nicht ganz erreichen. Gesamtwirtschaftliche Lage eingetrübt 2019 ist die deutsche Wirtschaft um 0,6 % gewachsen und damit langsamer als zuvor 2018 lag die Steigerung noch bei 1,5 %. Die Konjunktur im verarbeitenden Gewerbe hat sich im Vergleich zu den Vorjahren beruhigt; als Stütze für die Wirtschaft haben aber die höhere private und staatliche Nachfrage gewirkt. Der Arbeitsmarkt erwies sich trotz des konjunkturellen Abschwungs als robust. Die Beschäftigung hat weiter zugenommen, wenn auch langsamer. Die Arbeitslosenquote ist weiter gesunken und lag im Jahresschnitt bei 5,0 %. Auf 1,4 % verringert hat sich die Inflationsrate, die 2018 noch bei 1,8 % gelegen hatte. Die internationalen Rahmenbedingungen blieben von verstärkten Tendenzen zum Protektionismus gekennzeichnet. Der Streit um Airbus-Subventionen zwischen den USA und der EU hat im Herbst Deutschland: Wirtschaftliche Entwicklung BIP* (Mrd. EUR) +/ % gegenüber VJ ,9 +4, , ,5 +3,4 +3,5 +3,1 +2, , , *in jeweiligen Preisen ZMB GmbH Quelle: Statistisches Bundesamt MIV-Geschäftsbericht 2019/20 11

12 1. Agrarpolitik und Markt Milchanlieferung in Deutschland und Anteil von Biomilch Erzeugerstandort, in Mio. t Anlieferung von Kuhmilch (in Mio. t) 26,9 27,3 27,4 27,3 1,09 1,36 1,38 1,55 Anteil Biomilch (in %) 30,3 29,3 28,2 1,93 2,24 2,25 31,5 31,3 31,7 2,32 3, ZMB GmbH Quelle: ZMB GmbH, BMEL, BLE EU-28: Milchanlieferung in Mio. t/tagesdurchschnitt 15,0 14,0 13,0 12,0 11,0 10, Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sept Okt ZMB GmbH Quelle: ZMB GmbH, Eurostat, Nationale Statistiken Deutschland: Milcherzeugerpreise EUR/100 kg, tatsächl. Inhaltsstoffe, ab Hof, ohne MwSt 45 monatlich Nov Dez 3,73 Jahresdurchschnitt 2019 zur Einführung von Strafzöllen für verschiedene Produkte, darunter auch Butter und Käse aus bestimmten EU-Ländern, geführt. Die Ölpreise blieben vergleichsweise niedrig und haben die Kaufkraft der ölexportierenden Länder anhaltend geschwächt. Gleichzeitig hat der starke US-Dollar die Wettbewerbsfähigkeit der EU am Weltmarkt gestärkt. Der Brexit, der im Laufe von 2019 mehrfach verschoben wurde, hat immer wieder für Verunsicherungen gesorgt. Stagnierendes Milchaufkommen höhere Konzentration der Inhaltsstoffe Die Milchanlieferung an die deutschen Molkereien belief sich 2019 auf 32,4 Mio. t und lag damit geringfügig um 0,1 % unter dem Vorjahresniveau. Von deutschen Erzeugern wurden 31,7 Mio. t Milch an deutsche Molkereien angedient, was einen marginalen Anstieg im Vergleich zu 2018 bedeutet. Bis einschließlich Juli 2019 wurde das Vorjahresniveau fast durchgängig unterschritten. Ab August setzte wieder ein leichtes Wachstum im Vergleich zum Vorjahr ein. Die Wetterverhältnisse gestalteten sich im Sommer 2019 regional erneut ungünstig für die Produktion von Futter. Darüber hinaus führte Hitzestress mehrfach zu einem Rückgang der Milchleistungen. Die Witterungsverhältnisse waren zumeist aber weniger extrem als im Sommer Vor allem im Osten Deutschlands, aber auch in Teilen Niedersachsens mussten erneut Grünlandschnitte wegen Trockenheit ausfallen. Die Gehalte an Inhaltsstoffen sind 2019 angestiegen, was die Rohstoffverfügbarkeit insgesamt erhöht hat. Der Fettgehalt erreichte mit 4,13 % seinen höchsten Stand seit Der durchschnittliche Eiweißgehalt lag mit 3,47 % über dem Niveau der vergangenen Jahre ZMB GmbH Quelle: ZMB GmbH, BMEL, BLE Erneut mehr Bio-Milch Die Anlieferung von Bio-Milch an die deutschen Molkereien ist 2019 weiter gewachsen, wobei sich die Geschwindigkeit verlangsamt hat: Nach der Steigerung um rund 20 % im Kalenderjahr 2018 belief sich die Zunahme 2019 auf 6,0 %. Die Bio-Milchmenge hat damit einen historischen Höchststand von 1,2 Mio. t erreicht. Der Anteil von Bio-Milch an der Gesamtanlieferung lag im Jahres- 12 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

13 Umsatz und Absatz von Trinkmilch und Milchimitaten im LEH Januar bis Dezember 2019, Prozentveränderung gegenüber Vorjahreszeitraum Umsatz Absatz Konsummilch gesamt Biomilch Weidemilch Imitate* +9,2 +8,7 +14,3 +16,5 +28,4 +33,8-3,9 4,6 * aus Soja, Hafer, Lupine, Reis, Hirse, Mandel usw. ZMB GmbH Quelle: ZMB GmbH, Nielsen Handelspanel/Market Track schnitt bei 3,65 % und war damit höher als je zuvor. Der Absatz von Bio-Konsummilch im deutschen Lebensmitteleinzelhandel ist erneut weitergewachsen. Strukturwandel in der Milchviehhaltung Milchkuhhaltungen (in Tausend) 101 Kühe je Haltung (Stück) 68 Strukturwandel in der Milchviehhaltung fortgesetzt Was den Strukturwandel in der Milchviehhaltung betrifft, hat sich die Entwicklung der vergangenen Jahre 2019 weiter fortgesetzt. Die Zahl der Milchkühe lag im November 2019 bei 4,012 Mio. und damit um 2,2 % niedriger als zum Vorjahresmonat. Dies bedeutete den niedrigsten Kuhbestand im vergangenen Jahrzehnt. Die Zahl der Haltungen von Milchkühen sank im Vorjahresvergleich um 4,6 % auf Ställe. In allen Größenklassen waren Rückgänge festzustellen, erstmals auch bei den Haltungen mit mehr als 100 Kühen. Die durchschnittliche Kuhzahl je Betrieb hat sich auf 66,9 Tiere erhöht, was einen Anstieg um 21 Tiere seit 2010 bedeutet. Verbraucherpreise für Butter, Sahne und Konsummilch EUR je Einheit 2,00 41, ZMB GmbH 84,9 49, Butter, Handelsmarke 250 g H-Milch, Karton, 1 L, 3,5 % Fett Schlagsahne, 200 g, 30 % Fett 59,9 71, , Quelle: ZMB GmbH, destatis Markt für Konsummilch etwas geschrumpft Im weißen Sortiment hat sich der schrumpfende Trend aus den Vorjahren 2019 erneut bestätigt. Die Herstellung von Konsummilch sank im Schnitt um 2,5 % und erreichte mit 4,6 Mio. t einen neuen Tiefststand. Der Absatz im deutschen Lebensmitteleinzelhandel schrumpfte nach den Erhebungen von Nielsen im Rahmen des Handelspanels 2019 merklich um 4,6 %. Gleichzeitig konnten die 1,50 1,00 0,50 0,00 Jan 10 Jan 11 Jan 12 Jan 13 Jan 14 Jan 15 Jan 16 Jan 17 Jan 18 Jan 19 Jan 20 ZMB GmbH Quelle: ZMB GmbH, Nielsen Handelspanel/Market Track MIV-Geschäftsbericht 2019/20 13

14 1. Agrarpolitik und Markt Exporte in Drittländer nach zwei schwächeren Vorjahren um 31 % auf 0,37 Mio. t deutlich gesteigert werden. Größter Abnehmer war dabei China. Die Preise für Konsummilch sind im Laufe des Jahres leicht gestiegen. Im Jahresdurchschnitt lagen sie etwa auf dem Niveau von 2018, das mit höheren Preisen begonnen hatte. Die Herstellung von Sahne ist auf dem Vorjahresniveau stabil geblieben, während bei Frischprodukten erneut ein leichter Rückgang zu beobachten war. Fermentierte Frischprodukte ohne Zuwächse wachsen weiter, wobei sich die Zunahmen aber im Vergleich zu den Vorjahren verlangsamt haben. Mehr Butter erzeugt Die deutschen Molkereien haben 2019 wieder mehr Butter produziert, nachdem die Herstellung in den drei Vorjahren kontinuierlich geschrumpft war. Mit t wurden 2,7 % mehr erzeugt als Dabei dürfte der höhere Fettgehalt in der angelieferten Milch eine Rolle gespielt haben. Der Absatz im deutschen Lebensmitteleinzelhandel, der in den Vorjahren bei ungewöhnlich hohen Preisen gesunken war, hat sich auf dem Vorjahresniveau stabilisiert. Erneut zugenommen hat indessen der Absatz von Milchstreichfetten, wobei sich das Wachstum jedoch merklich verlangsamt hat und fast zum Stillstand gekommen ist. Die Erholung des Butterabsatzes nach dem Ende der extremen Hochpreisphase dürfte insgesamt noch am Anfang stehen. Deutschlands Butterexporte sind 2019 gestiegen und haben ihren höchsten Stand der vergangenen Jahre erreicht. Die Importe blieben hingegen etwa auf dem Niveau des Vorjahres stabil. Die Preise für Butter sind 2019 gesunken und haben im Jahresdurchschnitt erstmals seit 2016 die Marke von 4 EUR/kg unterschritten, lagen aber weiter über dem langjährigen Durchschnitt. In der ersten Jahreshälfte bewegten sich die Butternotierungen höher als in der zweiten Jahreshälfte, was von der üblichen saisonalen Entwicklung abweicht. Damit hat das Milchfett die Milchpreise weniger stark gestützt als in den beiden Vorjahren. Auch für die Verbraucher ist Butter im Lebensmitteleinzelhandel günstiger geworden. Der Preisrückgang war aber weniger stark ausgeprägt als auf Großhandelsebene. Mehr Käse hergestellt Die Käseproduktion in Deutschland ist 2019 erneut stärker ausgeweitet worden: Nach den Angaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft (BLE) auf Basis der Meldeverordnung Milch wuchs sie ohne die Berücksichtigung von Schmelzkäse um 2,1 % auf einen neuen Rekordstand von 2,39 Mio. t. Die Exporte von Käse konnten 2019 um 3,1 % gesteigert werden. Italien war nach wie vor der größte Absatzmarkt für deutschen Käse, allerdings mit einem Rückgang um 4,5 % im Vergleich zum Vorjahreszeit- Butterpreise Schnittkäsepreise EUR/kg 7 6 Butter, Blockware Jahresdurchschnitt Butter EUR/kg 4,3 4,0 Schnittkäse Jahresdurchschnitt Schnittkäse, Brote 3,7 5 3,4 4 3,1 3 2,8 2,5 2 2, ZMB GmbH Quelle: Notierung Hannover, ab Okt nationale Notierung Kempten 1, ZMB GmbH Quelle: Preisnotierungen Kempten, ab 2009 Hannover 14 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

15 raum. Die Exporte in Drittländer wuchsen um 4,5 %. Der internationale Handel mit Käse ist 2019 wieder stärker gewachsen als in den Vorjahren. Der Absatz von Käse im deutschen Lebensmitteleinzelhandel ist nach den Erhebungen von Nielsen 2019 im Schnitt leicht um 1,1 % gesunken. Es ist aber von einem steigenden Außer-Haus-Konsum auszugehen. Magermilchpulverpreise EUR/kg 4,0 3,5 3,0 Magermilchpulver, Lebensmittelqualität Jahr MMP Die Preise für Schnittkäse gestalteten sich 2019 weniger volatil als in den Vorjahren; vom Jahresbeginn bis in den Herbst hinein bewegten sie sich weitgehend seitwärts. Erst zum Jahresende konnten Preisanhebungen durchgesetzt werden. Für kurzfristige Abschlüsse mit Schnittkäse wurden im Jahresdurchschnitt etwas höhere Preise notiert als im Vorjahr. Bei den langfristigen Kontrakten lagen die Erlöse etwa auf dem Vorjahresniveau. Magermilchpulver deutlich fester bewertet Die Herstellung von Milchtrockenerzeugnissen fiel 2019 niedriger aus als im Vorjahr. Wie aus den Erhebungen der BLE im Rahmen der Meldeverordnung Milch hervorgeht, wurden mit t 5,2 % weniger Magermilchpulver hergestellt als im Vorjahr und damit erstmals seit 2014 die Marke von t unterschritten. Die Produktion von Vollmilchpulver schrumpfte etwas stärker um 6,5 %. An sonstigen Erzeugnissen in Pulverform wurden hingegen 7,1 % mehr hergestellt als im Vorjahr. Bei Molkenpulver belief sich der Rückgang auf 1,8 % und war damit schwächer ausgeprägt als im Vorjahr. Die Preise für Vollmilchpulver stiegen im Laufe von 2019 an und übertrafen das Vorjahresniveau. Der Preisanstieg fiel allerdings schwächer aus als bei Magermilchpulver, was auf die gesunkene Fettverwertung zurückzuführen ist. So wurde das Niveau von 2017 im Schnitt nicht erreicht. 2,5 2,0 1,5 1, ZMB GmbH Molkenpulverpreise EUR/kg 1,4 1,2 1,0 0,8 0,6 0,4 Quelle: Preisfeststellungen ZMP, ab Mai 2009 Kempten 0, ZMB GmbH Vollmilchpulverpreise EUR/kg 4,5 4,0 3,5 Molkenpulver, Futtermittelware Jahresschnitt Quelle: Preisfeststellungen ZMP, ab Mai 2009 Kempten Vollmilchpulver Jahr VMP Verwertung am Weltmarkt erholt Die Preise für Milchprodukte am Weltmarkt haben sich 2019 unterschiedlich entwickelt, während die Erlöse im Schnitt gestiegen sind. Am stärksten erholt haben sich die Preise für Magermilchpulver; sie erreichten ihren höchsten Stand seit Leicht erholt haben sich die Erlöse für Vollmilch- 3,0 2,5 2,0 1, ZMB GmbH Quelle: Preisfeststellungen ZMP, ab Mai 2009 Kempten MIV-Geschäftsbericht 2019/20 15

16 1. Agrarpolitik und Markt Weltmarktpreise USD je t Butter MMP VMP 500 Jan 10 Jan 11 Jan 12 Jan 13 Jan 14 Jan 15 Jan 16 Jan 17 Jan 18 Jan 19 Jan 20 ZMB GmbH Deutschland: Pro-Kopf-Verbrauch Deutschland: Milcherzeugerpreise ZMB GmbH Quelle: ZMB GmbH Preise für konventionelle Kuhmilch, EUR/100 kg, Bundesdurchschnitt, 4,0 % Fett, 3,4 % Eiweiß, Durchschnitt aller Güteklassen, ab Hof, ohne Mehrwertsteuer Butter Käse Joghurt usw. Konsummilch 5,8 5,9 6,0 6,1 25,1 24,4 23,9 25,0 29,2 29,8 30,2 30,0 49,5 51,4 52,2 52,6 2019* ZMB GmbH *vorläufig Quelle: ZMB GmbH, BLE Jan Feb März Apr Mai Jun Jul Aug Sept Okt Nov Dez Quelle: ZMB GmbH, BLE pulver, während bei Butter ein deutlicher Rückgang festzustellen war. Die EU war über weite Teile des Jahres sehr konkurrenzfähig am Weltmarkt, insbesondere mit Magermilchpulver und Butter. Damit konnte sie ihre Position am Weltmarkt teilweise verbessern und ihren Marktanteil ausbauen. Bei Vollmilchpulver mussten allerdings weitere Einbußen hingenommen werden. Die Exporte Deutschlands von Milchprodukten sind im Vergleich zum Vorjahr insgesamt betrachtet etwas gestiegen. Prozentual betrachtet haben die Exporte von flüssigen Milchprodukten in Kleinpackungen am stärksten zugenommen, was auf eine höhere Nachfrage Chinas zurückzuführen ist. Milchauszahlungspreise leicht unter Vorjahr Die Milchauszahlungspreise in Deutschland haben 2019 im zweiten Jahr in Folge leicht nachgegeben. Im Jahresdurchschnitt betrug der Auszahlungspreis für konventionelle Milch mit 4,0 % Fett und 3,4 % Eiweiß ab Hof ohne MwSt. einschließlich Nachzahlung 33,7 Cent/kg das sind 1,9 % weniger als im Vorjahr. Regional waren gewisse Preisunterschiede festzustellen. Deutsche Milch und Milchprodukte im internationalen Handel Im ersten Quartal 2020 exportierte Deutschland rund ein Prozent mehr Käse als im Vorjahr. Das ist mit den coronabedingten Einschränkungen immer noch ein sehr stabiles Ergebnis. 82 % des Käses wurden innerhalb der EU verkauft (ohne VK), mit einer leicht rückläufigen Tendenz (0,3 %) gegenüber dem Vorjahr. Der Absatz in Drittländer konnte hingegen um 7 % gesteigert werden. Der Brexit erschwert den Vergleich des aktuellen Jahres zum Vorjahr, da das Vereinigte Königreich mit dem Februar zum EU-Drittland wurde, aber mit über t im ersten Quartal kein unbedeutender Abnehmer ist. Innerhalb der EU ging der Absatz insbesondere im Gastronomiebereich durch die coronabedingten Schließungen von Gaststätten und Hotels zurück. Italien, Spanien, Finnland und das Vereinigte Königreich benötigten weniger Käse aus deutscher Produktion. Erfreulich war, dass die Niederlande, Dänemark, Griechenland und Belgien dagegen mehr 16 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

17 bestellten und dadurch die Ausfuhren insgesamt in EU-Mitgliedstaaten nahezu konstant blieben. Die Exporte in Nicht-EU-Länder in Europa machen rund die Hälfte der Drittlandsmenge an Käse aus. Der Löwenanteil entfällt nun auf die Briten, mit deutlichem Abstand folgen die Schweiz, die Ukraine, Bosnien-Herzegowina und Serbien. In Asien wächst das Interesse an deutschem Käse langsam und so konnten in der Region t im ersten Quartal abgesetzt werden. Das entspricht einem Zuwachs von 17 %. Japan (7.500 t) und Südkorea (6.200 t) sind die beiden Spitzenreiter. Während aber bei Japan die Nachfrage schon seit Jahren langsam, aber kontinuierlich wächst, ist das Interesse in Südkorea noch recht neu: Gegenüber dem Vorjahresquartal hat sich die Menge sprunghaft um t erhöht. Recht weit abgeschlagen, aber dennoch die drittwichtigste Destination im asiatischen Raum ist Saudi-Arabien mit t. Der amerikanische Doppelkontinent orderte in den ersten vier Monaten 2020 knapp t Käse in Deutschland; dies entspricht ziemlich genau der Vorjahresmenge. Die USA als wichtigster Nachfrager aus dieser Region ist dabei knapp unter die t gefallen, während sich die Nachfrage der Dominikanischen Republik mit rund t deutlich (+40 %) nach oben entwickelt hat. Chile zeigte sich in diesem Jahr bisher noch nicht so interessiert wie im Vorjahr ( 16 %). Allerdings hat das Land auch seit Längerem mit der eigenen instabilen politischen Lage zu kämpfen. Von den rund t Butter im ersten Quartal 2020, die außerhalb Deutschlands verkauft wurden, verblieben rund 90 % in der EU (ohne VK). Rund t wurden in Drittländern vermarktet. In den europäischen Nicht-EU-Staaten (inklusive VK) wurden davon t nachgefragt, Asien war mit t größte Abnehmerregion. Südkorea, Saudi-Arabien und Japan sind die drei wichtigsten Einzeldestinationen in der Region, wenngleich die Mengen mit ca. 500 t pro Land recht bescheiden sind. Saudi-Arabien hatte allerdings im Vorjahreszeitraum nur 100 t deutsche Butter importiert und auch Südkorea importierte doppelt so viel wie im Vorjahr. Die USA bewegen sich mit 330 t auf Platz sechs im Drittlands-Ranking. Deutsches Magermilchpulver verbleibt überwiegend in der EU und nur rund ein Drittel wird im Drittgebiet abgesetzt. Die Ausfuhren in die EU stellten im ersten Quartal 2020 kaum Probleme dar: Hier wurde ein im Vergleich zum Vorjahr recht stabiles Niveau erreicht. Der Brexit verursachte auch hier eine Verschiebung, die Ausfuhren in der EU lagen ohne VK rund 4,4 % unter dem Vorjahr. Mit den Mengen nach VK reduziert sich der Abstand theoretisch auf 1,5 %. Schwieriger gestaltete sich der Absatz außerhalb der EU: Mit t wurden ca. 35 % weniger Absatz von Milchprodukten im LEH (Jan. Dez. 2019, Prozentveränderung gg. Vorjahreszeitraum) Absatz (t) 5,3 Umsatz (EUR) Konsummilch 5,0 0,7 Sahne 2,6 5,5 Joghurt 4,1 0,8 Quark 1,1 1,4 Käse SB 0,3 4,3 Käse Theke 4,8 0,1 Butter 10,8 +0,7 Mischfette 3,4 Deutschland: Exporte von Milchprodukten Januar bis Dezember, in t Laktose Molkenpulver Butter Frischprodukte Käse Magermilchpulver Vollmilchpulver Kondensmilch Milch (lose) Milch (abgepackt) ZMB GmbH Quelle: ZMB GmbH, Nielsen Handelspanel/ Market Track. ZMB GmbH Quelle: Statistisches Bundesamt MIV-Geschäftsbericht 2019/20 17

18 1. Agrarpolitik und Markt Chinas Milchimporte in t 211,3 55,0 46,1 287,5 70,4 175, ZMB GmbH 264,6 88,5 325,0 341,8 129,9 319,7 376,0 167,6 402,7 430,6 235,0 617,8 401,3 252,8 670,0 433,4 200,3 347,0 493,7 184,5 413,7 527,0 247,3 470,1 544,9 280, ,0 343,6 671,2 182,0 100,5 244,6 Molkenpulver Magermilchpulver Vollmilchpulver Käse Butter Januar bis April 148,8 131,5 165,7 113,8 328,7 331, Quelle: ZMB GmbH, Comtrade, TDM abgesetzt. Das verringerte die gesamten Ausfuhren auf rund t ( 18 %), so wenig wie zuletzt 2015 im selben Zeitraum. Insbesondere die Mengen in den asiatischen Raum sanken um rund t, davon entfielen t allein auf China. Auch die Mengen nach Indonesien reduzierten sich deutlich ( t), wenn auch auf einem geringeren Niveau als nach China. Die Streitigkeiten zwischen der EU und Indonesien zum EU-Einfuhrverbot für nicht-zertifiziertes Palmöl haben sich jedoch nicht wie befürchtet ausgewirkt, zumindest nicht im ersten Quartal. Gedroht hatte Indonesien, in der zweiten Jahreshälfte die Einfuhrlizenzen für europäische Ware weniger großzügig zu vergeben. Bemerkenswert ist die Position Ägyptens als wichtigstes Drittland für den Absatz von deutschem Magermilchpulver im ersten Quartal 2020 mit über t rangiert das Land sogar noch weit vor China mit rund t. Deutsches Molkenpulver erreichte mit einem Mengenzuwachs im Export von insgesamt rund 11 % ( t) ein ausgesprochen gutes erstes Quartal. Die Drittlandsmengen konnten auf t gesteigert werden, was vor allem aus dem größeren Interesse im asiatischen Raum (Thailand, Indonesien und Malaysia) resultierte. Der Zuwachs von rund t innerhalb der EU ist den Niederländern zu verdanken: Die Menge konnte von t auf t erhöht werden. Dieses Polster hat die verminderte Nachfrage aus anderen Staaten, insbesondere Dänemark, gut abgefedert durch Corona-Krise beeinflusst Das Jahr 2020 hatte zunächst unter günstigen Vorzeichen begonnen. Bei guter Nachfrage am Binnenmarkt und an den internationalen Märkten sowie verringerten Beständen zogen die Preise für Milchprodukte an. Es zeichneten sich steigende Erzeugerpreise ab. Ab Februar wurde der Milchmarkt zunehmend von der Corona-Pandemie beeinflusst. Zunächst hielten sich die Auswirkungen weitgehend auf Störungen der Lieferketten und Verzögerungen der Logistik durch den Lockdown in China begrenzt. Ab März führten die Eindämmungsmaßnahmen in der EU und weiteren Regionen der Welt zu Marktverwerfungen, da die Nachfrage aus dem Großverbraucherbereich stark eingebrochen war, während im Lebensmitteleinzelhandel Rekordbestellungen aufgrund von Hamsterkäufen zu beobachten waren. Der Konsum von Lebensmitteln hat sich gezwungenermaßen in die Haushalte verlagert. Das Tourismusgeschäft ist zum Erliegen gekommen, was zu Veränderungen des Bedarfs in den typischen Urlaubsländern geführt hat. Die Preise für die meisten Milchprodukte gaben rasch stark nach. Nach Anpassungen der Milchverarbeitung und mit einer teilweisen Normalisierung der Nachfrage, nachdem die zuvor ungekannten Schutzmaßnahmen wieder gelockert wurden, setzte eine Erholung der Preise ein, ohne aber das 18 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

19 Ausgangsniveau wieder zu erreichen. Zusätzlich zu den messbaren Folgen hat die Corona-Krise zu einer starken Verunsicherung der Marktteilnehmer geführt zumal ein starker Einbruch des weltweiten Wirtschaftswachstums und des internationalen Handels prognostiziert wird. Branchenstrategie Milch 2030 Die deutsche Milchwirtschaft hat sich eine Branchenstrategie 2030 gegeben. Anlässlich der Unterzeichnung des Dokuments freute sich der MIV-Vorsitzende Peter Stahl über den erreichten Kompromiss. Der Deutsche Bauernverband, der Deutsche Raiffeisenverband sowie der Milchindustrie-Verband konnten nach monatelanger Diskussion das Papier vorstellen. Nun geht es an die Umsetzung, insbesondere in den Bereichen Qualitätssicherung sowie Branchenkommunikation. Schwieriger Brexit Das Vereinigte Königreich ist mittlerweile völkerrechtlich Drittland. Lediglich die alten Verlängerungsbeschlüsse aus 2019 bewirken den derzeit noch freien Warenverkehr. Premier Johnson will diesen Zustand nicht mehr weiter verlängern und spielt Roulette bei den Austrittsverhandlungen. Wenn die Verhandler kein Ergebnis zustande bringen, droht der harte Brexit zum 1. Januar England ist ein großer Nettoimporteur von Molkereierzeugnissen; der Aufbau von WTO-gebundenen Zöllen hätte dramatische Auswirkungen auf beiden Seiten des Ärmelkanals. Man kann nur hoffen, dass bis zum Herbst 2020 ein Abkommen zur Verfügung steht. CAP-Reform 2020 verspätet Die Gemeinsame Marktorganisation (CAP oder GAP) sollte bereits 2020 wirksam werden. Nach schwierigen Diskussionen unter verschiedenen Präsidentschaften und der neuen Zusammensetzung des EU-Parlaments wurden die Entscheidungen verzögert. Mit Übergangsmaßnahmen sollte sichergestellt werden, dass die alte Marktorganisation weiterarbeiten kann. Die neue Kommission unter Präsidentin von der Leyen hat darüber hinaus ihren Green Deal ausgerollt: Dabei soll eine Farm2Fork- Strategie die Landwirtschafts- und Ernährungspolitik grüner machen. Der neue EU-Finanzrahmen wurde deutlich erweitert und riesige Hilfspakete für Südeuropa geschnürt. Zum ersten Mal darf die EU-Kommission Kredite aufnehmen. Unter deutscher Präsidentschaft seit dem Sommer 2020 sollen die Beratungen fortgesetzt werden. Die CAP- Reform wird wohl erst 2023 in Kraft treten können. Freihandelspolitik der Europäischen Union Europa verhandelt mit vielen Ländern Freihandelsabkommen, jedoch konnten mit den beiden größten Handelspartnern, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten, bisher keine Fortschritte erzielt werden. Die USA sind angriffslustig und verhängen Zusatzzölle auch für Lebensmittel wie Käse mit Ursprung Europa. Der Grund ist der Handels- MIV-Vorsitzender Peter Stahl präsentiert gemeinsam mit seinen Branchenvertetern die Ergebnisse der Sektorstrategie 2030 auf der Grünen Woche in Berlin. MIV-Geschäftsbericht 2019/20 19

20 1. Agrarpolitik und Markt Milchpreis versus MMP-Weltmarkt und Ölpreis MMP (EUR/t) Öl (EUR/100 l) Milchpreis (EUR/100 kg) EUR/t 4000 EUR/100 l bzw. 100 kg Jan 00 Jan 01 Jan 02 Jan 03 Jan 04 Jan 05 Jan 06 Jan 07 Jan 08 Jan 09 Jan 10 Jan 11 Jan 12 Jan 13 Jan 14 Jan 15 Jan 16 Jan 17 Jan 18 Jan 19 Jan 20 ZMB GmbH Quellen: ZMB GmbH, BLE, eia streit um subventionierten Flugzeugbau hüben wie drüben. Die Lebensmittelwirtschaft wird in Geiselhaft genommen. Mit anderen Regionen war man erfolgreicher: Das Mercosur-Abkommen (Argentinien, Brasilien Paraguay, Uruguay) war in trockenen Tüchern, muss aber jetzt noch die nationalen Parlamente passieren, was anscheinend schwierig ist. Offenbar macht es wenig Sinn, wenn die EU-Kommission Außenhandelsverträge abschließen darf und im Nachgang erst die nationalen Parlamente befragt werden müssen. Mit Mexiko konnte erfolgreich ein Freihandelsabkommen unterzeichnet werden. Auch die Verhandlungen mit Japan verliefen einfacher, das Abkommen ist bereits in Kraft und fördert den Export u. a. von europäischen Milcherzeugnissen. Mit Vietnam erzielte man ebenfalls ein Abkommen, was sich genauso positiv auf den Milchexport auswirken wird. Mit China laufen Gespräche, die sich aber mutmaßlich sehr schwierig gestalten. Neuseeland und Australien fordern umfangreiche Abkommen gerade auch im Milchbereich, die Angebote der EU-Kommission sind den Neuseeländern bisher aber nicht gut genug. Milchkaufverträge in der Diskussion Ein Dauerbrenner ist die Diskussion um die Gestaltung der Milchlieferverträge und Milchlieferordnungen in Deutschland. Bei jeder Preiskrise kommt das Thema wieder hoch und Teile der Politik versprechen sich eine bessere Krisenfestigkeit der deutschen Milchwirtschaft durch mehr Regulierung. Das EU-Recht lässt das optional zu und mit weiteren Verschärfungen ist im Zuge der Reform der Gemeinsamen Marktordnung zu rechnen. Die deutschen Molkereiverbände berichten von vielen 20 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

21 Anpassungen und Flexibilisierungen in bestehenden Verträgen. Diese werden von den Verhandlungspartnern ausgehandelt und gestaltet. Jeder Fall ist anders und bedarf der Prüfung vor Ort, wie Prof. Dr. Holger Thiele vom ife Institut in Kiel dies in einer aktualisierten Studie eindrucksvoll dargestellt hat. Brüssel hat darüber hinaus eine Richtlinie gegen unfairen Wettbewerb verabschiedet. Die komplizierte Richtlinie enthält z. B. zehn verbotene Klauseln, die im Anwendungsbereich der UTP-Richtlinie (unfair trading practices) stets als unlauter gelten, so u. a. Zahlungen des Käufers später als 30 Tage für verderbliche Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse, Zahlungen des Käufers später als 60 Tage für andere Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse usw. Diese Richtlinie muss in Deutschland noch in nationales Recht umgewandelt werden, wobei die BLE in Bonn die überwachende nationale Stelle werden soll. Fairer Handel in Deutschland Die Bundesregierung wird noch 2020 eine Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes verabschieden. Dahinter steckt das Zweite Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette (sog. UTP-Richtlinie). Das Gesetz wird dann in Lebensmittellieferkettengesetz umbenannt. Ziel der Richtlinie ist es, die Stellung der Erzeuger in der Lebensmittelversorgungskette zu stärken. Zu diesem Zweck sollen verschiedene Handelspraktiken gänzlich verboten (sog. schwarze Liste), andere Praktiken für den Fall untersagt werden, dass sie vorher nicht klar und eindeutig vereinbart wurden (sog. graue Liste). Neues Import-Recht Importe von Milcherzeugnissen aus Drittländern spielen derzeit nur eine untergeordnete Rolle, nennenswerte Mengen kommen lediglich aus der Schweiz (mit Sonderkonditionen) sowie Neuseeland. Früher wurden attraktive Importlizenzen in einem schwierigen Zuteilungsverfahren ausgegeben. Derjenige, der viele Tochterunternehmen hatte, konnte umso mehr Anträge stellen. Das soll nun verboten werden, sogenannte verbundene Unternehmen dürfen nur noch einen Antrag stellen. Ob das Auswirkungen auch auf das Brexit-Geschäft haben wird, bleibt abzuwarten. Die Novellierung der Milch-Güteverordnung feiert Geburtstag Im Jahr 2010 fing alles an: Das BMEL lud ein zu einer Videokonferenz: Novellierung der Milch- Güteverordnung. Aufhänger waren die Zu- und Abschläge bei Abnehmern ohne eigene Milchverarbeitung. Aus dem MIV heraus wurden anschließend weitere Themen an das BMEL adressiert, die Unternehmen und Erzeuger in der täglichen Umsetzung zunehmend vor Probleme stellten und eine schnelle Anpassung der Milch-Güteverordnung sinnvoll erscheinen ließen. Die ersten Schritte waren recht schnell vollzogen, Eckpunkte diskutiert und festgezurrt. Doch der Weg bis zur Fertigstellung sollte ein weiter sein. Die Gemeinsame Agrarpolitik, Milchkrisen mit entsprechenden Rettungsprogrammen sowie weitere (Verordnungs-)Themen verzögerten die Bearbeitung und Fertigstellung auf Seiten der Behörden. Am Ende verschlang die Abstimmung mit dem Hygienerecht zur Bewertung von Keimzahl und Zellzahl nochmals Zeit. Die diversen Sichtweisen der Bundesländer mit unterschiedlichen Prioritäten je nach Nord oder Süd, West oder Ost taten ihr Übriges. Rund zehn Jahre später hat noch immer keine überarbeitete, finale Version der Verordnung das Licht der Welt erblickt. Jedoch ist man so nah dran wie nie zuvor. Die Abstimmungsrunden sind durchlaufen und auch wir als MIV haben immer wieder fundierte Ansätze zur Verbesserung des jeweiligen Status eingebracht. Die Ressortabstimmung ist geschafft und das Dokument liegt bei der EU zur dreimonatigen Notifizierung. Sollten keine Anmerkungen eingehen, könnte der 2010 eingeschlagene Weg noch dieses Jahr beendet werden. Über die Neuerungen haben wir berichtet, nur Details wurden noch modifiziert und sollten im Ergebnis der Milchwirtschaft in der täglichen Arbeit mehr Sicherheit, Klarheit und gleiche Vorgehensweisen ermöglichen. Was lange währt, wird endlich gut. MIV-Geschäftsbericht 2019/20 21

22 Kapitel xy 22 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

23 MIV-Jahrestagung Milchpolitischer Frühschoppen Branchenstrategie 2030 Öffentlichkeitsarbeit, Presse und Events Brüsseler Milchgipfel Corona 2 Milch-Montag Referentenfrühstücke MIV-Geschäftsbericht 2019/20 23

24 2. Öffentlichkeitsarbeit, Presse und Events Vorteile der Milch als gesundes und nachhaltiges Lebensmittel unterstreichen Die Arbeit des Milchindustrie-Verbands fokussierte sich im Bereich Öffentlichkeitsarbeit erneut darauf, die positiven Aspekte von Molkerei-Produkten sowie die dahinterstehenden intensiven Qualitätsbestrebungen gegenüber Medien, Politik und Verbrauchern zu betonen. Dazu dienten zum einen mehrere Informationsund Gesprächsformate für Journalisten sowie Abgeordnete und ihre Mitarbeiter. Zum anderen sorgte kontinuierlicher neuer Content auf den verbandseigenen Webseiten, über Print-Produkte wie dem Milchpolitikreport sowie auf Social Media sprich Twitter für Aufmerksamkeit. MIV-Jahrestagung 2019 in Frankfurt Wechsel im Vorstand des MIV Im Rahmen der 108. Mitgliederversammlung des Milchindustrie-Verbandes wurde neben dem Jahresrückblick, der Genehmigung des Jahresabschlusses und der Entlastung des Vorstands von den Mitgliedern ein neuer Vorstand für die nächsten zwei Jahre gewählt. Dr. Thomas Obersojer (Bayerische Milchindustrie), Matthias Oettel (Molkerei MEGGLE), Frank-Andreas Uszko (Zott) und Morten Felthaus (Omira) wurden neu in das Gremium gewählt. Im Anschluss an die Mitgliederversammlung berief der neue Vorstand Peter Stahl (Hochland) einstimmig erneut zum Vorstandsvorsitzenden. Zum Schatzmeister und Stellvertreter wurde Jakob Ramm (Milchwerke Schwaben) gewählt; Hans Holtorf (frischli Milchwerke) wurde ebenfalls als Stellvertreter bestätigt. Drei Vorträge zu aktuellen Themen bot der öffentliche Teil der MIV-Jahrestagung: Natürliche Gentechnik Prof. Siegfried Scherer, TU München/Lehrstuhl für mikrobielle Ökologie, beschrieb, wie das neue CRISPR/Cas-Verfahren Fortschritte in der Züchtung von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen erbringen kann und dies auf einem bislang nicht möglichen einfachen, schnellen und kostengünstigen Weg. CRISPR (Clustered Regularly Interspaced Short Palindromic Repeats) sind Abschnitte sich wiederholender DNA, die im Erbgut vieler Mikroorganismen auftreten. CRISPR/Cas würde z. B. die Möglichkeit bieten, multiresistente Starterkulturen zu entwickeln, sodass phagenbedingte Säuerungsstörungen verhindert werden könnten. Kulturen könnten auch in die Lage versetzt werden, Schadkeime und Pathogene mit Bakteriozinen zu hemmen, für eine schnellere Käsereifung zu sorgen oder Aroma und Textur gezielt einzustellen. Bei Nutztieren können z. B. Ertragssteigerung oder Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten, bei Nutzpflanzen erhöhte Stressresistenz oder ebenfalls Ertragssteigerung in den Fokus treten. Nach einem EuGH-Urteil ist die neue Technologie jedoch pauschal als Gentechnik einzustufen, sodass ihre Anwendung unnötig begrenzt wird. Denn CRISPR/Cas kommt in der Natur vor (entdeckt wurde es bei Streptococcus thermophilus), die Auswirkungen solcher Veränderungen des Genoms lassen sich nicht vorhersagen. Wenn Wissenschaftler dagegen gezielte Änderungen vornehmen, wissen sie, was sie tun, sagte Scherer. Er verlieh seiner Frustration Ausdruck, dass wissenschaftliche Erkenntnisse von der Politik nur dann in Entscheidungen einbezogen werden, wenn sie in die jeweilige politische Landschaft passen. Wir brauchen dringend ein neues Gentechnikrecht, forderte der Mikrobiologe. Der Milchmarkt in China Axel Wildner, Agrarreferent an der deutschen Botschaft in Peking, gab einen profunden Einblick in Land und Markt. Die alles kontrollierende kommunistische Partei hat als Leitlinien für den Agrarsektor die Selbstversorgung, Marktorientierung und Qualitäts- statt Quantitätsproduktion ausgegeben. 24 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

25 Im Fokus steht dabei Milch, ihr Konsum wird über Schulmilchprogramme gefördert, die zum lebenslangen Konsum erziehen sollen. Daneben fördert die Regierung auch das Auslandsengagement der heimischen Milchindustrie: 14 Unternehmen sind in den Bereichen Frische, Pulver und Babyfood über Foreign Direct Investments in Auslandsmärkten engagiert. Ziel ist dabei vor allem die Kostensenkung. Im Inland ist noch immer eine zu geringe Auslastung der installierten Milchverarbeitungskapazitäten gegeben. China wird also auf längere Sicht auf Mopro-Importe angewiesen sein. Der Marktzugang ist sehr bürokratisch und formalisiert, chinesische Prüfer nehmen bei allen Lieferanten Audits vor, die zu bearbeitenden Fragebögen sind riesig. Bei Säuglingsnahrung ( t Import im Wert von 2,5 Mrd. USD) erweisen sich diese Prozeduren durchaus als nichttarifäre Handelshemmnisse. Deutschland habe im laufenden Jahr bereits Molkereiprodukte im Wert von 200 Mio. Euro nach China geliefert, berichtete Wildner. Für Fragen zum chinesischen Markt steht der Branche ein Kontaktbüro des MIV in Peking zur Verfügung, Wildner lobte speziell die gute Zusammenarbeit mit dieser Einrichtung. Image der Milch Milch der kurze Weg vom Kulturgut zum Problem lautete das Thema für Prof. Gunther Hirschfelder, Universität Regensburg/Institut für vergleichende Kulturwissenschaft. Der Wissenschaftler untersuchte, was die Gesellschaft missverstanden und was die Molkereien nicht kommuniziert haben. Aktuell steht Milch keineswegs in einer Qualitäts-, wohl aber in einer Vertrauenskrise, sagte Hirschfelder. Dahinter steht eine Entfremdung der Verbraucher vom Herstellprozess von Lebensmitteln. Ernährung sei kein kognitiver, sondern ein emotionaler Vorgang. Informationen werden über Influencer verbreitet, die heute anstelle von Experten die Deutungshoheit besitzen. Essen wird ideologisiert, erklärte Hirschfelder, die Ernährung dient auch dem Ausdruck des Lifestyles. Milch, so Hirschfelder abschließend, wird als Superfood ihren Stellenwert auch in einer sich verändernden Gesellschaft behalten. Die Kommunikation braucht jedoch starke Bilder. Die nächste Jahrestagung findet am 22. Oktober 2020 statt, coronabedingt jedoch als Videokonferenz. Eindrücke von der MIV-Jahrestagung 2019 in Frankfurt. MIV-Geschäftsbericht 2019/20 25

26 2. Öffentlichkeitsarbeit, Presse und Events Brüsseler Käsehappen 2020 Der Brüsseler Käsehappen des MIV ist ein informelles Zusammenkommen von Vertretern der EU-Kommission, des Europäisches Parlaments, von Mitgliedstaaten und Verbänden und bietet in ungezwungener Atmosphäre die Gelegenheit zu einem interdisziplinären Austausch. Er findet immer Anfang Januar statt und genießt große Beliebtheit. Milch-Montag 2020 Am 20. Januar fand der Milch-Montag in Berlin statt. Die MIV-Veranstaltung ist ein jährlicher Spitzentreff der Milchbranche, der traditionell im Rahmen der Internationalen Grünen Woche abgehalten wird. Die historische Meierei Bolle bot den Gästen aus Wirtschaft und Politik ideale Möglichkeiten zu intensiven Gesprächen und wertvoller Kontaktpflege. Peter Stahl als Vorsitzender des Milchindustrie- Verbandes, der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel sowie der Milchpräsident des Deutschen Bauernverbandes Karsten Schmal eröffneten die Veranstaltung mit ihren Festreden. Milchpolitischer Frühschoppen 2020 Am 21. Januar fand in der Vertretung des Freistaates Bayern der Milchpolitische Frühschoppen statt, ebenfalls traditionell am Rande der Grünen Woche. Zum Veranstaltungsthema Deutsche Milch mit deutscher Flagge? Fluch oder Segen der Herkunftsbezeichnung wurde über das Für und Wider einer solchen Regelung diskutiert. Das Podium besetzten diesmal Herbert Dorfmann (MdEP), Alexander Anton (EDA), Dr. Sascha Weber (Thünen- Institut) sowie Burkhard Endemann (B&L Medien- Gesellschaft). Anselm Richard vom Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben begleitete die Diskussion als Moderator. EDA-Generalsekretär Anton sprach in seinem Podiumsbeitrag von Gastronationalismus und Gastrochauvinismus. Sein Verband, der europäische Milchindustrie-Verband, spricht sich klar gegen jede verbindliche Herkunftsbezeichnung aus und vertritt diese Position vor der EU-Kommission. Dr. Sascha Weber ist sich sicher, dass die wirklichen Kaufentscheidungsmotive der Verbraucher in Qualität, Geschmack und Haltbarkeit sowie Preisstellung stecken. Die Herkunft ist dem Konsumenten erst weit nachgelagert wichtig. Zudem würden alle Milchprodukte, die in der EU verkehrsfähig sind, per se eine hohe Qualität mitbringen. Weber stellte fest, dass die Verbraucher in der Summe keinen Wert auf Kenntnis der Herkunft eines Produkts legen, außerdem könne sich jeder, der dies wissen will, schon heute alle Informationen im Internet beschaffen. Der traditionelle Milch-Montag 2020 fand noch vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie in der historischen Meierei Bolle statt. 26 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

27 Beim Milchpolitischen Frühschoppen stand das Thema Herkunftsbezeichnung im Mittelpunkt der Diskussionen. Die Verbraucher seien heute kritischer und würden nach Transparenz verlangen, meinte hingegen Burkhard Endemann. Würde Brüssel eine verbindliche Herkunftsbezeichnung verhängen, werde sich die Branche nicht wehren können. Bei einer freiwilligen Kennzeichnung besteht die Gefahr, dass sich die Verbraucher fragen, warum bestimmte Produkte die Deklaration tragen, andere aber nicht. Eine verbindliche Herkunftskennzeichnung besteht bereits seit Längerem bei Gemüse, Fleisch oder Honig, stellte Dr. Bettina Hartwig, BMEL, fest. Wenn deutsche Produkte unter höheren Standards erzeugt werden als im EU-Ausland, würden die Landwirte wohl auch auf eine verbindliche Herkunftsbezeichnung drängen. Von daher müsse über den weiteren nationalen Weg nachgedacht werden. Hierzu entgegnete Anton direkt, dass es ausschließlich milchsektorspezifische Regelungen geben kann, denn Milch sei hinsichtlich der Verarbeitungsstufen und ihrer Qualität einzigartig im Agrarbereich. Was in allen Diskussionen über eine verbindliche Herkunftsbezeichnung meist zu kurz kommt, ist der Handel. Dieser hat ein gutes Gespür dafür, wie er seine Kunden ansprechen muss. Bisher zeigt der LEH in Bezug auf die Herkunftsbezeichnung aber keinen allzu großen Elan. Dies kann getrost als Beleg dafür gesehen werden, dass die Verbraucher sich eher wenig um die Herkunft der Erzeugnisse kümmern. Brüsseler Milchgipfel 2020 Green Deal für Milch? lautete das Motto des diesjährigen traditionellen Milchgipfels, eine vom Milchindustrie-Verband speziell für Vertreter der europäischen Politik- und Verbandsszene in Brüssel ausgerichteten Vortragsveranstaltung im Übrigen die erste Veranstaltung, die in Brüssel zum Green Deal stattfand. Mit ca. 180 Teilnehmern war das Event am 20. Februar 2020 in der bayerischen Landesvertretung sehr gut besucht. Der MIV-Vorsitzende Peter Stahl und Barbara Schretter, Leiterin der bayerischen Landesvertretung in Brüssel, begrüßten die Gäste und führten in das Thema ein. Im Anschluss gab Cristina Lobillo- Borrero von der Generaldirektion Landwirtschaft bei der EU-Kommission einen Überblick über den Green Deal und seine potenziellen Auswirkungen auf die Milchbranche. Die Einzelheiten dazu würden in der Farm-to-Fork-Strategie, die damals für Ende März 2020 angekündigt war, niedergelegt sein. In Zukunft müsse sich jede politische Maßnahme den Zielen des Green Deals unterordnen, so Lobillo- Borrero. Mit ihr diskutierten im Anschluss der Europa-Abgeordnete Herbert Dorfmann aus Süd- MIV-Geschäftsbericht 2019/20 27

28 2. Öffentlichkeitsarbeit, Presse und Events tirol, der die Forderung aufstellte, der Green Deal müsse auf realen Gegebenheiten und wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Günther Felßner, Vizepräsident des Bayerischen Bauernverbandes, begrüßte den Green Deal, warnte allerdings auch vor einer Fülle von existenzgefährdenden Auflagen für die Landwirte und brachte das Augenmerk auf die Ernährungssicherheit, da 10 % der Weltbevölkerung an Hunger litten. Die interessierten Gäste des Gipfels beteiligten sich rege an der Diskussion unter der Moderation des Journalisten Dr. Detlef Fechtner. Kommunikation die Branche macht sich auf den Weg?! Als Ergebnis der Strategie 2030 der deutschen Milchwirtschaft wurde eine zunehmende gesellschaftliche Kritik an moderner Milchproduktion und -verarbeitung festgehalten. Zwar gibt es Aktivitäten unterschiedlicher Organisationen der Milchbranche auf regionaler Ebene, diese sind in ihrer Reichweite jedoch begrenzt. Die Aufgabe, die sich den verschiedenen Stakeholdern der Strategie stellte, lautet, eine gemeinsame, in der Öffentlichkeit präsente und wahrnehmbare Branchenkommunikation des deutschen Milchsektors zu schaffen. Der MIV hat hierfür seine Strukturen genutzt und die Experten aus den Molkereien hinzugezogen, um gemeinsam mit Vertretern von DRV und DBV Themen von der Milcherzeugung bis hin zu Milch als gesundem und nachhaltigem Lebensmittel zu diskutieren. Im Rahmen eines coronabedingt komplett digital durchgeführten Pitches stellten vier Agenturen ihre Vorschläge für einen kritisch-konstruktiven Dialog mit der Öffentlichkeit sowie die nachhaltige Sicherung der Akzeptanz für die Milch vor. Damit das Projekt der Gewinner-Agentur starten kann, ist eine Zusage zur Beteiligung über einen Zeitraum von zunächst drei Jahren von mindestens 80 % der deutschen Milchverarbeitung als Voraussetzung bestimmt worden. Tagesgeschäft: Tierwohl, Gesundheit und etwas Milchpreis In den letzten Jahren waren die im Lebensmitteleinzelhandel sich hoch und runter bewegenden Produktpreise und deren Auswirkungen auf die Erzeugerpreise regelmäßig Gegenstand der Gespräche mit Journalisten und der Berichterstattung. Der Milchpreis bewegte sich in den vergangenen Monaten über einem Krisenniveau eher seitwärts und induzierte nur wenige Artikel. Selbst teilweise sinkende Milchpreise im Rahmen der Corona-Pandemie wurden durch andere Themen des Tagesgeschäfts überlagert. Das Thema Green Deal für die Milch erstmalig in Brüssel beim MIV-Milchgipfel. 28 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

29 Gleichwohl ist festzustellen, dass das Thema Tierwohl gegenwärtig ist. Getrieben wird dies durch Aktivitäten von NGOs, die zum Teil durch fragwürdige Vorgehensweisen Bildmaterial auch von Milchviehbetrieben gewinnen und an Medien zielorientiert vergeben. Richtig ist, dass eindeutige Verstöße gegen Tierwohl nicht akzeptabel sind. Klar ist aber auch, dass die Definition, Auslegung und Bestrafung dazu den Überwachungsbehörden obliegen. So ist es nicht verwunderlich, dass das Thema Tierwohl in Umfragen sehr wohl Auswirkungen auf die ethische Positionierung zur Tierhaltung und bislang in geringem Maße auch auf das Konsumverhalten der Verbraucher hat. Der Milchindustrie-Verband steht als Ansprechpartner für recherchierende Journalisten sowie Privatpersonen zur Verfügung. Dabei geht es darum, das Wissen über die Vorteile von Milchprodukten in der Ernährung und ihre Werthaltigkeit zu unterstreichen. Die persönliche Kontaktpflege zu Journalisten und Redaktionen sowie die Beantwortung von Presseanfragen sind wichtig. Orte der Begegnung dafür sind die MIV-Pressegespräche zur Grünen Woche, zum Berliner Milchforum oder der MIV-Jahrestagung. Journalisten suchen Zahlen-Daten-Fakten Egal welcher Kontext und Aufhänger: Wichtig für eine fundierte Argumentation rund um den Milchmarkt ist eine gute Datengrundlage. Für die MIV- Mitgliedsunternehmen bereitet die ZMB GmbH im Detail eine große Vielfalt an Informationen, Zusammenhängen und Hintergründen auf. Auszüge davon finden auch Eingang in die öffentliche Website des MIV unter und bilden eine hervorragende Grundlage für die Gespräche mit Journalisten und Stakeholdern. Wiederkehrende Fragestellungen zum Milchmarkt werden hier auch als FAQs aufbereitet und stetig ergänzt. Das Nachschlagewerk MILKIPEDIA auf wächst inhaltlich weiter und bildet damit eine gute Ergänzung im Kommunikationsmix. Politische Dialogformate des MIV Neben dem sehr gut besuchten Milchpolitischen Frühschoppen zur Internationalen Grünen Woche erscheint mehrmals im Jahr der MIV-Milchpolitikreport, der wichtige politische Stakeholder fundiert über wesentliche Themen rund um die Milch informiert. Im vergangenen Jahr wurde der Milchpolitikreport einem Relaunch unterzogen und optisch neu gestaltet. Mit einer Mischung aus fachlicher Diskussion und historischem Ort konnten die Referentenfrühstücke im Mendelssohn-Museum in Berlin bei den Teilnehmern punkten. Die Idee des Formats haben wir in Coronazeiten weitergedacht und in Form eines digitalen Frühstücks einen interessanten Austausch rund um den Milchmarkt und die Betroffenheit der Branche geboten. MIV-Geschäftsbericht 2019/20 29

30 Kapitel xy 30 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

31 Produktvielfalt QM-Milch Gesunde Ernährung Fokus Forschung Wissenschaft und Forschung Qualitätssicherung Wissenschaftlicher Beirat 3 Nachhaltigkeit Reformulierung MIV-Geschäftsbericht 2019/20 31

32 3. Wissenschaft und Forschung Vielfältiges Themenspektrum: Von Neuen Molekularen Technologien bis zum angewandten Tierwohl im Stall Der Milchindustrie-Verband sorgt über seine unterschiedlichen Gremien, allen voran seinem Wissenschaftlichen Beirat, aber auch über zahlreiche Arbeitskreise und die Zusammenarbeit mit externen Instituten, für eine enge Verzahnung zwischen Forschung und Praxis. Damit können sich MIV-Mitgliedsunternehmen darauf verlassen, stets auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand rund um den Themenkomplex Milch zu sein so z. B. wenn es um aktuelle ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse, die neuesten Informationen zu Inhaltsstoffen, jüngste Studien zu Haltungsformen oder den derzeitigen Stand des europäischen Gentechnikrechts geht. Nachhaltigkeit und Tierwohl: das Thema der nächsten Jahre Nachhaltigkeit und Tierwohl werden zukünftig ein Wettbewerbsinstrument. Bereits heute treten NGOs mit Fokus auf die Milch an Molkereien heran. Der LEH hat Anforderungen in Zusammenhang mit der Haltungskennzeichnung vorgestellt, der Tierschutzbund hat Milch-Kriterien aufgestellt und vergibt ein Siegel. Das Nachhaltigkeits-Modul wurde mit dem Ziel einer flächendeckenden Umsetzung erstellt, und zwar bei QM-Milch gemeinsam mit dem Thünen- Institut für Betriebswirtschaft. Das Modul kann freiwillig von den Molkereien als Basistool angewendet werden. Mit dem Nachhaltigkeitsmodul wurden die drei Säulen der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie und Soziales), ergänzt um den Bereich Tierwohl, noch stärker in der Milcherzeugung verankert. Bei der Entwicklung waren Milchviehhalter sowie Molkereivertreter aus verschiedenen Bundesländern einbezogen, um praxistaugliche Lösungen zu erarbeiten. Marco Grundt Tierwohl ist ein Wettbewerbsinstrument der nächsten Jahre. 32 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

33 Pilotphase erfolgreich In der öffentlich geförderten Pilotphase zum Nachhaltigkeitsmodul aus Mitteln des BMEL/ BLE wurden ca Datensätze von Landwirten erhoben. Die Rücklaufquoten sind gut; der Fragebogen wird demnach von den Landwirten akzeptiert. Einige Molkereien führen eine Gesamterhebung durch, andere befragen eine kleinere Gruppe. Dabei wird zumeist das offene Verfahren angewendet. Die Gesamtauswertung zeigt, dass Milcherzeuger mit einer guten Ausbildung punkten, sie produzieren grüne Energie, tragen zur Biodiversität bei, legen Wert auf Tierwohl sowie das Ehrenamt. Kritische Punkte z. B. sind die hohe Arbeitsbelastung, das Risikomanagement sowie das Nährstoffmanagement. Der bundesweite Gesamtbericht wurde den Molkereien im Sommer 2020 zugesandt. Nachhaltigkeits-Modul wird fortgeführt Das Nachhaltigkeitsmodul unterstützt auch die Kommunikation von Molkereien, Landwirten und der Milchbranche insgesamt und trägt somit zur Vertrauensbildung und Transparenz bei. Deshalb wird das Modul fortgeführt: ab 1. Juli 2020 über drei Jahre. Unter Berücksichtigung der Workshop- Ergebnisse von November 2019 wurde der Fragebogen angepasst. Es nehmen 27 Molkereien am Nachhaltigkeitsmodul teil. QM-Milch-Standard 2020 Der QM-Milch-Standard 2020 gilt seit 1. Januar 2020: Neu ist, dass das Bestehen des Audits von der Punktzahl der erfüllten Kriterien abhängt. Die Audithäufigkeit ergibt sich aus der Bewertung der drei Risikogruppen Tierschutz, Hygiene Milch und Betriebliches Umfeld. Lebensmitteleinzelhandel wird in die Trägerschaft QM-Milch eingebunden Vertreter der Wertschöpfungskette Milch haben sich im Mai 2020 in einer gemeinsamen Absichtserklärung zur Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssystems QM-Milch bekannt. Unterzeichner sind die Vorsitzenden und Präsidenten des Bundesverbandes des Deutschen Lebensmittelhandels sowie von QM-Milch mit seinen Trägerverbänden DBV, DRV und MIV. Hier geht es u. a. darum, in den kommenden 18 Monaten ein auf Milchprodukten auslobungsfähiges System zu etablieren. Über diese Kennzeichnung sollen die gemeinsamen Anstrengungen sichtbarer werden. Basis dafür ist ein Standard mit auslobungsfähigen und belastbaren Kriterien, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und der guten fachlichen Praxis beruhen. Um dieses Ziel mit einem hohen Maß an Verbindlichkeit sicherzustellen, werden bei Nutzung der Kennzeichnung Molkereien und Lebensmittelhändler künftig vertraglich als Systemteilnehmer agieren. Gleichzeitig wird der Lebensmitteleinzelhandel neben der Milcherzeugung und -verarbeitung in die Trägerschaft des Systems QM-Milch eingebunden. Zusätzlich wird bis Mitte 2021 ein optionales QM-Zusatzmodul (Arbeitstitel: QM-Stufe 2 ) entwickelt. Es enthält weitere belastbare Tiergesundheits- und Tierwohlkriterien. Die Unterzeichner der Absichtserklärung sind sich einig, dass der höhere Aufwand im Einkauf von Rohmilch und Milchprodukten berücksichtigt werden muss. Die Umsetzung wird vom QM-Fachbeirat begleitet. Es wird davon ausgegangen, dass die sogenannte QM-Stufe 2 der Stufe 2 der Haltungsformkennzeichnung ( entsprechen soll. MIV-Geschäftsbericht 2019/20 33

34 3. Wissenschaft und Forschung Eine Novellierung des europäischen Gentechnikrechts wird intensiv diskutiert. Bei der Initiative Tierwohl (Tochterfirma von QS- Bonn) diskutiert derzeit eine AG Rind die Einstufung von Rindfleisch in Stufe 2 der haltungsform.de. Der MIV hat hier einen Sitz. Die derzeitigen Vorschläge sind insbesondere in Bayern auf Kritik gestoßen. Diskussionen über ohne Gentechnik halten an Der Milchsektor ist nach wie vor die stärkste Branche, bezogen auf den Umsatz an VLOG-Ware (VLOG = Verein für Lebensmittel ohne Gentechnik). Inhaltlich werden die Anforderungen an den VLOG-Standard in der Fachgruppe Standard mit drei Vertretern aus der Milchindustrie bearbeitet. Begleitet wird die Tätigkeit durch einen Arbeitskreis im MIV. Themen der Fachgruppe Standard sind u. a.: Einbeziehung von Aufzuchtbetrieben, zunächst erfolgt jedoch eine Datenerhebung. Schaffung einer VLOG-Datenbank von Mitglieder- und Erzeugerbetrieben über alle Branchen (Gruppenorganisatoren = Molkereien, Stufe Primärerzeugung einschließlich aller Auditergebnisse). Diese sieht der MIV kritisch, da hier noch eine weitere Datenbank mit Daten inkl. Auditergebnissen von Landwirten aufgebaut werden soll. Die EU-Ausweitung mit dem Büro Brüssel sorgt für Skepsis. Es bleibt abzuwarten, ob die VLOG- Mitgliederversammlung im November 2020 der Finanzierung dieses Büros zustimmen wird. Neue Molekulare Technologien (NMT): BMEL und MIV offen Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, die Deutsche Forschungsgemeinschaft sowie die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften haben 2019 eine Stellungnahme zu Neuen Molekularen Technologien (NMT) erarbeitet. Sie empfehlen eine Novellierung des europäischen Gentechnikrechtes. So sollten die GVO-Definition oder die zugehörigen Ausnahmegenehmigungen überarbeitet werden. Ziel ist, dass genomeditierte Organismen nicht unter den Anwendungsbereich des Gentechnikrechts fallen, wenn keine artfremde genetische Information eingefügt ist und/oder eine Kombination von genetischem Material vorliegt, die ebenso auf natürliche Weise vorkommt oder aus konventionellen Züchtungsverfahren resultieren könnte. Über NMT wurde in den verschiedenen Gruppen im Milchindustrie-Verband diskutiert, wobei das Ergebnis mit den Ausführungen aus der Wissenschaft übereinstimmt. Das BMEL mit Bundes- 34 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

35 ministerin Klöckner an der Spitze ist ebenfalls offen für die Anwendung der Genschere bei der Zucht von Kulturpflanzen (BMEL, 2020) wie auch einige Vertreter der Grünen. Die MIV-Sicht: Der wissenschaftliche Fortschritt ist zu fördern, wobei gleichzeitig die Gesundheit von Mensch und Tier wie auch die Umweltaspekte zu berücksichtigen sind. Neue Züchtungstechniken sind differenziert zu betrachten, d. h. risikoorientiert und wissenschaftsbasiert, und zwar anhand der Art der genetischen Veränderung. Mutationen bei Pflanzen durch neue Züchtungsmethoden, die sich von den natürlich auftretenden Genveränderungen nicht unterscheiden, sollten von aufwendigen rechtlichen Vorgaben ausgenommen werden. Da mit dem Import von Produkten zu rechnen ist, die aus der Herstellung mit den neuen Verfahren stammen, ist eine EU-Regelung unerlässlich, um der jetzigen Rechtsunsicherheit bei Importeuren und Verarbeitern zu begegnen. Die EU-Gesetzgebung ist nach dem EuGH-Urteil anzupassen. Aktuelle ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse zu Milch Experten forschen weltweit zum gesundheitlichen Wert von Milch und Milcherzeugnissen. Der MIV berichtet kontinuierlich: Eine Proteinergänzung, insbesondere von Milchproteinen, verbessert die Muskelproteinsynthese, die -masse und die körperliche Erholung nach dem Sport. Die Untersuchung von über Europäern zeigte, dass der Verzehr von Obst und Gemüse, Ballaststoffen und Milchprodukten das Risiko für einen Schlaganfall senkt. Aus einer Studie mit Studenten ergibt sich, dass ein höherer Verzehr von Milch und Milchprodukten mit einem geringen Auftreten von Kopfschmerzen (wie Migräne oder Spannungskopfschmerz) einhergeht. Eine verstärkte Aufnahme von Milch und Milchprodukten insgesamt, von Milch insgesamt oder Käse ist mit einem reduzierten Risiko für eine Hyperurikämie assoziiert. Bei einer Hyperurikämie sind die Harnsäurewerte im Blut erhöht, was oft zu Krankheiten wie z. B. Gicht, führt. Eine US-amerikanische Untersuchung findet einen schützenden Zusammenhang zwischen der Aufnahme von Milch und Milchprodukten insbesondere Joghurt und Eiscreme während der Pubertät und dem späteren Auftreten einer Endometriose. Der Verzehr von Kefir führt zu positiven Wirkungen auf Parameter des Metabolischen Syndroms. Eine chinesische Untersuchung zeigt den linearen Zusammenhang zwischen der täglichen Aufnahme von Milch und dem verminderten Risiko, an Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu leiden bzw. zu sterben. Die systematische Auswertung von Studien weltweit kommt zu dem Resultat, dass im Rahmen einer energie-reduzierten Kost die vermehrte Aufnahme von Milch und Milchprodukten mit einer geringeren Fettmasse und einem verminderten Körpergewicht einhergeht. Die Ernährung hat einen Einfluss auf das Risiko für Dickdarmkrebs (kolorektales Karzinom). Der Verzehr von Joghurt scheint das Auftreten von Polypen als potenzielle Krebsvorstufe zu reduzieren. Es gibt Hinweise, dass der Verzehr von Milch und Milchprodukten mit einem geringen Risiko für Krebs im Mund-Rachen-Bereich einhergeht. Eine Studie zeigt, dass die Supplementation von Molkenprotein bei mangelernährten Krebspatienten, die sich einer Chemotherapie unterziehen, zu einer verbesserten Körperzusammensetzung, Muskelstärke und weniger Nebenwirkungen führt. Die Vorteile und Potenziale von Lactoferrin im Rahmen einer Krebstherapie fasst ein Übersichtsartikel zusammen. Lactoferrin zeigt auf molekularer Ebene verschiedene Angriffspunkte gegen Krebszellen. Es ist bei oraler Aufnahme gut bioverfügbar und verträglich. MIV-Geschäftsbericht 2019/20 35

36 3. Wissenschaft und Forschung Milch das wertvolle Grundnahrungsmittel Milch und Milchprodukte sind wichtiger Bestandteil einer ausgewogenen Ernährung. Verschiedene Institutionen und Gesellschaften betonen daher ihre ernährungsphysiologischen Vorteile: Im IN FORM-Magazin Kompass Ernährung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft wird Milch als wertvolles Grundnahrungsmittel bezeichnet. Immer wieder stellen Kritiker den gesundheitlichen Nutzen von Milch und Milchprodukten jedoch infrage. Dabei werden vor allem einzelne kritische Studienaussagen in den Vordergrund gestellt und der international wissenschaftlich bestätigte ernährungsphysiologische Stand zur gesundheitlichen Wirkung von Milcherzeugnissen übergangen. Der Milchindustrie-Verband aktualisiert regelmäßig auf seiner Website ( den aktuellen Stand zu verschiedenen Fragestellungen wie zum Metabolischen Syndrom oder Krebs. Hinzu kommen die gemeinsam mit dem Europäischen Milchindustrieund Internationalen Milchwirtschaftsverband erarbeiteten Gegendarstellungen. Gießener Vegetarische Lebensmittelpyramide ist lakto-ovo-vegetarisch Zum Erreichen einer vollwertigen Ernährung bei vegetarischer Kost soll die Gießener Vegetarische Lebensmittelpyramide helfen. Die aktualisierte, bereits seit 2010 bestehende Pyramide ist konsistent lakto-ovo-vegetarisch (also inkl. Milch, Milchprodukten und Ei) konzipiert und empfiehlt u. a. den täglichen Verzehr von zwei bis drei Portionen an Milch und Milchprodukten sowie zwei bis drei Portionen Käse. Milch und Zahngesundheit Milch und Milchprodukte sind Bestandteil einer zahngesunden Ernährung, unterstreicht die Empfehlung von IN FORM der Bundesregierung (Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung). Zahlreiche Veröffentlichungen unterstreichen die anti-kariogene und zahnschützende Wirkung von Milch. Erste Untersuchungen deuten darauf hin, dass Mundspülungen mit Casein oder Milch der Zahngesundheit dienen können. Milch gehört zu den empfehlenswerten Getränken für Kinder Verschiedene US-amerikanische Ernährungs- und Gesundheitsverbände haben Empfehlungen zum Getränkekonsum in der frühen Kindheit veröffentlicht. Es wird der Konsum von pasteurisierter Trinkmilch ab einem Alter von zwölf Monaten empfohlen. Milch ist die Hauptquelle für Energie, Calcium, Vitamin A und D sowie Zink bei Kleinkindern und damit ein unerlässlicher Bestandteil einer gesunden Ernährung. Verschiedene Studien zeigen die positiven Effekte von Milch und Milchprodukten für Heranwachsende: Eine aktuelle Auswertung verschiedener Studien unterstreicht, dass Milch und Milchprodukte nicht zur Entwicklung von Übergewicht von Kindern beitragen, sondern die Bildung der sogenannten Magermasse unterstützen. Aus wissenschaftlicher Sicht besteht somit kein Grund, Kindern aus Schlankheitsgründen Milch und Milchprodukte vorzuenthalten, fassen die europäischen Wissenschaftler zusammen. Eine Übersichtsstudie weist darauf hin, dass Kinder, die Vollmilch trinken, schlanker sind als Kinder, die fettreduzierte Milch konsumieren. Der Zusammenhang zwischen einer verkürzten Schlafphase und dem Risiko für Übergewicht bei Heranwachsenden wird ebenfalls diskutiert. Nun deutet eine Studie darauf hin, dass Schüler mit wenig Schlaf öfter salzige Snacks, Softdrinks, Fastfood und Tee (mit Zucker) verzehren und gleichzeitig weniger Obst, Saft, Milch und Joghurt aufnehmen. Laktoseintoleranz Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung bestätigt, dass eine laktosefreie Kost auch für Personen mit einer Laktoseintoleranz nicht gerechtfertigt ist. Die individuelle Verträglichkeit sollte ermittelt und entsprechende Ernährungsempfehlungen abgeleitet werden. Der Milchzucker hat wichtige Aufgaben für die Darmgesundheit, u. a. durch die positive Beeinflussung der bakteriellen Besiedlung, und hilft bei der Aufnahme von Calcium. 36 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

37 Quelle: Max Rubner-Institut (MRI) Wissenschaftliche Diskussion zur A2-Milch Weltweit werden verschiedenste gesundheitliche Vorteile der sogenannten A2-Milch postuliert. Das Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn) hat daher aktuell den wissenschaftlichen Status quo zu A1-/A2-Milch zusammengetragen und ausgewertet. Auf Basis der vorliegenden Forschungsergebnisse lässt sich derzeit keine Empfehlung für die A2-Milch aussprechen. Um gesicherte Aussagen hinsichtlich der Verträglichkeit oder gesundheitlichen Wirkungen machen zu können, sind weitere Studien notwendig. Die A2-Milch besitzt eine andere Aminosäure im Beta-Casein als die herkömmliche A1-Milch. Reformulierung: MRI veröffentlicht Monitoringbericht 2019 Der Ergebnisbericht Version 2.0, Juni 2020 zum Produktmonitoring des Max Rubner-Instituts (MRI) im Rahmen der nationalen Reduktionsund Innovationsstrategie zeigt klar, dass die Unternehmen der Milchindustrie freiwillig die Zusammensetzung ihrer Produkte den aktuellen Entwicklungen, der Nachfrage und damit den Verbrauchererwartungen entsprechend anpassen. Im Zeitraum 2016 bis 2019 hat die Milchindustrie u. a. den Zucker- sowie den Energiegehalt bei Joghurt- und Quarkzubereitungen, jeweils mit Kinderoptik, signifikant reduziert. Bei Joghurt sind es 20 % weniger Zucker und bei Quark etwa 18 %. Der Energiegehalt bei Joghurt mit Kinderoptik wurde um 22 % gesenkt, bei Quark mit Kinderoptik um 9 %. Darüber hinaus liegen die Zuckergehalte von Joghurt- und Quarkzubereitungen mit Kinderoptik unterhalb der jeweiligen Kategorie ohne Kinderoptik. Die marktrelevanten Joghurtzubereitungen mit Kinderoptik haben im Median den niedrigsten Zuckergehalt aller marktrelevanten Joghurtzubereitungen. Auch die meisten marktrelevanten Quarkzubereitungen mit Kinderoptik weisen im Median weniger Zucker auf als Fruchtquarks ohne Kinderoptik. Milchindustrie: Kooperativ mit weitgehender Zuckerreduktion Die Milchindustrie ist damit auf einem sehr guten Weg zur Umsetzung der Reduktions- und Innovationsstrategie. Der MIV-Branchenbeitrag, wonach die Milchindustrie bei gesüßten Milchprodukten mit Kinderoptik eine Senkung des Gesamtzuckergehalts um 15 % im Median anstrebt, wird bei Joghurt- und Quarkzubereitungen von den Molkereien sogar übertroffen. BMEL/Janine Schmitz/photothek.net Julia Klöckner präsentiert die nationale Reduktions- und Innovationsstrategie, an der sich die Milchindustrie beteiligt. MIV-Geschäftsbericht 2019/20 37

38 3. Wissenschaft und Forschung Obwohl Milchprodukte keine Hauptquelle für Zucker in der menschlichen Ernährung darstellen, leistet die Milchindustrie mit ihrer Prozessvereinbarung und weiterführenden Maßnahmen in Form von Forschungsprojekten sowie Kommunikationsund Weiterbildungsaktivitäten einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg der Strategie. Die Milchindustrie möchte gemeinsam mit weiteren Branchen den Gesamtprozess forcieren. Chlorathöchstwerte für Milch und Milchprodukte Aktuell wurde die Verordnung (EU) 2020/749 über die Höchstgehalte an Rückständen von Chlorat veröffentlicht. Für die Kategorie Milch liegt der RHG (Rückstandshöchstgehalt) bei 0,1 mg/kg Rohmilch, wärmebehandelte Milch und Milch zur Herstellung von Erzeugnissen auf Milchbasis i. S. der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013. Der RHG gilt für verzehrfertige Milch (in Verkehr gebracht oder nach Anweisung des Herstellers rekonstituiert). Der MIV hatte gegenüber dem BMEL aufgezeigt, wie über das Trinkwasser im Rahmen der molkereitechnologischen Verarbeitung (wie Aufkonzentrierung, Trocknung) Chlorat in Milcherzeugnisse eingetragen werden kann. QAV-Grenzwerte: Stand der Beratungen Bis Ende 2019 sollten die befristeten QAV-Rückstandhöchstgehalte (quaternäre Ammoniumverbindungen, RHG) für DDAC und BAC in Höhe von je 0,1 mg/kg Lebensmittel (Rohmilch) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1119/2014 geprüft und ggf. auf Basis einer Neubewertung der Daten geändert werden. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informierte, dass es nach dem 31. Dezember 2019 nicht zu einer automatischen Absenkung des bestehenden RHG in Milch kommt. Die EU-Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten das weitere Vorgehen prüfen. Der MIV hat sich gegenüber dem BMEL für die Beibehaltung des temporären RHG (0,1 mg/kg Rohmilch jeweils für BAC und DDAC) ausgesprochen. Mineralölrückstände Bereits im Jahr 2017 hat sich die EU-Kommission für ein Monitoring von Mineralölrückständen in Lebensmitteln ausgesprochen (Empfehlung (EU) 2017/84). Aktuell wurde der Fokus auf pflanzliche Öle als Zutat für Säuglingsnahrung, Süßigkeiten und Fisch gelegt. Außerdem sollen die Untersuchungen um verschiedene Lebensmittelkategorien wie Milch und Milchprodukte sowie Säuglingsanfangs- und Folgenahrung erweitert werden. Aktuelle Themen beim Marienfelder Gespräch 2020 mit den Leitern von BfR und BVL sowie dem MIV-Vorstand. 38 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

39 Die Nachweise von Mineralölrückständen (MOAH) in Säuglingsnahrung hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veranlasst, einen Technischen Report zu veröffentlichen. Auf EU-Ebene sollen Schwellenwerte für MOAH in Säuglingsnahrung o. Ä. eingeführt werden. Mikroplastik Mikroplastik ist ubiquitär verbreitet, auch im menschlichen Darm wurde es gefunden. Über die Atmung scheinen ebenfalls Mikroplastikteilchen in den Körper zu gelangen, da der Abrieb von Autoreifen eine bedeutende Quelle für Mikroplastik in der Umwelt ist. Wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Mikroplastik in Lebensmitteln ein gesundheitliches Risiko darstellt, liegen derzeit nicht vor, erklärt der Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) Prof. Andreas Hensel. Am BfR wird über Mikroplastik geforscht, bislang fehlen aber allgemein anerkannte und validierte Methoden zur Identifizierung und quantitativen Analyse. MIV-Hintergrundinformationen Der MIV arbeitet den aktuellen wissenschaftlichen Stand zu aktuellen, die Milch betreffenden Themenkomplexen auf. Diese werden den MIV-Mitgliedern intern und z. T. extern zur Verfügung gestellt: Hintergrundinformationen, Sachstandspapiere und Empfehlungen des MIV u. a. zu: Die Vielfalt der Milch und Milchprodukte: Der Verbraucher hat die Wahl! (08/2020) Milch und Gesundheit (08/2020) Nanotechnologie (08/2020) Salz (08/2020) Arsen (08/2020) Listeria monocytogenes (07/2020) Chlorat (06/2020) Pyrrolizidin-Vorkommen, Minderung des Eintrages in die Milchkette (06/2020) Hormone in der Milch (05/2020) Milchfett (03/2020) Mineralölkohlenwasserstoffe MOSH/MOAH (03/2020) Wiederkäuer-Transfettsäuren (03/2020) Klonen (03/2020) Milch und Jod (03/2020) Influenza/Pandemie (01/2020) Laktose (01/2020) Gentechnik (01/2020) Bakteriophagen (01/2020) Marienfelder Gespräch 2020: Wissenschaft und Molkereiindustrie im Austausch Im Rahmen der Internationalen Grünen Woche in Berlin fand am 20. Januar 2020 mit der Leitung des BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) und BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) sowie dem Vorstand des Milchindustrie-Verbandes das 43. Marienfelder Gespräch statt. Seit über 40 Jahren diskutieren hier Wissenschaft und Milchindustrie aktuelle Themen der Milchbranche. Wissenschaftlicher Beirat als bedeutendes Gremium im wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Handeln Vertreter aus Wissenschaft, Verwaltung und Milchindustrie trafen sich anlässlich der 44. Sitzung des Wissenschaftlichen Beirats im November 2019 in Hamburg. Anlässlich dieses Treffens, das alle zwei Jahr stattfindet, wird zu Themen aus den Bereichen Ernährung und Medizin, Technik und Verpackung, Chemie und Mikrobiologie, Hygiene und Analytik, Tierernährung, Lebensmittelüberwachung, Umwelt, Betriebswirtschaft und Recht diskutiert. Geleitet wurde die Veranstaltung vom stellvertretenden Vorsitzenden des MIV, Hans Holtorf. In seiner Begrüßungsrede ging der MIV-Vorsitzende Peter Stahl u. a. auf die Themen Branchenstrategie, Tierwohl, Nachhaltigkeit, Reduktionsund Innovationsstrategie sowie Milchmarkt ein, die die Unternehmen besonders beschäftigt haben. Er forderte Respekt und Achtung vor allen Tieren, auch vor Nutztieren. Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz muss es daher eine Null- Toleranz geben. Stahl warb für eine möglichst hohe Beteiligung unter den Molkereien am QM- Nachhaltigkeitsmodul. MIV-Geschäftsbericht 2019/20 39

40 3. Wissenschaft und Forschung Referenten und Teilnehmer beim 44. Wissenschaftlichen Beirat in Hamburg. MIV/Fritz Meffert Ernährung Der Präsident des Max Rubner-Instituts Prof. Pablo Steinberg sprach zur Reduktions- und Innovationsstrategie der Bundesregierung, wobei er u. a. deutlich machte, dass Ernährungsziele langfristig sind und von mehreren Faktoren abhängen. Gentechnik Prof. Klaus-Dieter Jany vom Wissenschaftlerkreis Grüne Gentechnik zeigte, dass genetische Verbesserungen Mehrertrag, Resistenz gegen Krankheiten oder Klimaeinflüsse heute schnell und definiert u. a. mittels CRISPR/Cas möglich sind. Das EuGH-Urteil von 2018 stuft jedoch alle durch Mutagenese erzeugten Veränderungen als Gentechnik ein. Dieses ist sachlich nicht zutreffend. Solche Mutationen, die zu mit natürlichen Mutationen vergleichbaren Ergebnissen führen, sollten von dem Gentechnik-Verbot ausgenommen werden. Forschungsprojekt BOVILE In Milch wurden sog. CRESS-DNA-Moleküle gefunden, denen hypothetisch krebserregende Eigenschaften zugeschrieben werden. Prof. Christina Hölzel (CAU Kiel) stellte dazu fest, dass eine Pathogenität dieser Moleküle postuliert worden ist, basierend auf epidemiologisch schwach fundierten Mutmaßungen. CRESS-DNA-Moleküle kommen ubiquitär vor und werden nicht nur in Milch gefunden. Das Forschungsprojekt BOVILE (BLE) widmet sich der Ermittlung der Zusammenhänge. Fake News: Ultra-processed Food Am Beispiel Ultra-processed Food erläuterte Prof. Thomas Henle (TU Dresden), wie die Meinung eines einzelnen Wissenschaftlers aufgegriffen wird und zu Restriktionen industriell hergestellter Produkte führen kann. In Wirklichkeit ist dessen Meinung völlig aus der Luft gegriffen. Eventuelle Gefahren werden durch Einzelne hochgespielt, um so zwischen guten und schlechten Lebensmitteln zu unterscheiden. Henle rief dazu auf, dass die Wissenschaft solchen Positionen mit einer offensiven Strategie entgegentreten sollte. Tierwohl und Kosten Prof. Harald Grethe (Humboldt-Universität, Berlin) sprach zu Tierwohl bei Kühen und den damit verbundenen Kosten. In der Diskussion wurde eine deutlich stärker marktorientierte Lösung gefordert. Voraussetzung dafür ist eine bundeseinheitliche Rinderhaltungsverordnung mit Sanktionen, aber auch Unterstützung bei der Umstellung und Einhaltung der Anforderungen. 40 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

41 Milch zum Festpreis Prof. Holger Thiele (ife Institut für Ernährungswirtschaft) stellte die bereits realisierten Festpreis-Systeme für den Rohmilchbezug vor. Im Ergebnis erhöhen börsenbasierte Festpreissysteme den Milchpreis nicht. Allerdings werden Milchpreisschwankungen vermindert. So verbessern Festpreismodelle die Liquidität der Erzeuger und stellen ein marktorientiertes Risikomanagement dar. Neue Mitglieder im Wissenschaftlichen Beirat Es wurden drei neue Mitglieder in den Wissenschaftlichen Beirat des MIV aufgenommen: Prof. Dr. med. vet. Cornelia Deeg ist Veterinärmedizinerin und leitet seit Mai 2017 den Lehrstuhl für Tierphysiologie an der Ludwig-Maximilians- Universität München. Prof. Dr. Reinhard Kohlus studierte an der Technischen Universität Clausthal Verfahrenstechnik und Technomathematik. Seit 2009 ist er Professor im Fachgebiet Lebensmittelverfahrenstechnik und Pulvertechnologie an der Universität Hohenheim. wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Handeln des Milchindustrie-Verbandes. Die Kenntnis wissenschaftlicher Fakten und der Umgang mit diesen ist unerlässliche Grundlage der Lebensmittel- und Prozesssicherheit, Rechtsetzung, Produktentwicklung, Risikokommunikation und wirtschaftlichen Ausrichtung in den Unternehmen und im Verband. Der Wissenschaftliche Beirat des Milchindustrie- Verbandes kann auf eine sehr lange Tradition zurückblicken. Die konstituierende Sitzung war bereits Die Treffen finden alle zwei Jahre statt. Milch-Wissenschaftlicher Innovationspreis 2019 geht an Prof. Michael Pfaffl Seit 2010 vergibt der Milchindustrie-Verband einen Forschungspreis. Mit diesem Preis, der jährlich vergeben werden kann, wird die Relevanz von Forschung und Wissenschaft im MIV deutlich sichtbar. Er wird für innovative milchspezifische und praxisnahe Leistungen aus den verschiedenen Wissenschaftsbereichen, von den Naturwissenschaften bis zur Rechts- und Wirtschaftswissenschaft, die für die Molkereipraxis und Milchwissenschaft von besonderer Bedeutung sind, verliehen. Prof. Dr. Sebastian Hess studierte in der Fachrichtung Agrarwissenschaften an der University of California in Davis und an der Georg-August-Universität in Göttingen, wo er auch promovierte. Seit 1. Oktober 2019 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Agrarmärkte an der Universität Hohenheim. MIV-Wissenschaftlicher Beirat, ein Traditionsgremium seit 70 Jahren Die breite Abdeckung der Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats bietet für die Molkereien die bei der täglichen Arbeit benötigte Expertise. Damit ist der Beirat ein bedeutendes Gremium im MIV/Fritz Meffert MIV-Geschäftsbericht 2019/20 41

42 3. Wissenschaft und Forschung Im Rahmen des 44. Wissenschaftlichen Beirates in Hamburg wurde der Milch-Wissenschaftliche Innovationspreis 2019 an Herrn Prof. Michael W. Pfaffl verliehen, der die Professur für Molekulare Physiologie am Lehrstuhl für Tierphysiologie & Immunologie der Technischen Universität München in Freising Weihenstephan inne hat. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind u. a. Immun-Monitoring bei Milchkühen, Immunologie und Physiologie der Milchdrüse, mrna (messenger Ribonukleinsäure) und kleine regulative microrna Profiling in Milch und Rinderorganen. Die Jury begründet die Vergabe des Preises mit seiner wissenschaftlich fundierten Basisarbeit sowie seiner aktiven Unterstützung der Molkereiwirtschaft bei der Versachlichung unberechtigt kritischer Aussagen über Milch. eventuelle unternehmensspezifische Projekte. Solche Vorhaben können anschließend zur Förderung durch das BMWi eingereicht werden. MIV, der starke Forschungspartner in der Milchbranche In den vergangenen 23 Jahren wurde mit 48 Instituten bzw. Professoren an 23 Standorten erfolgreich zusammengearbeitet. Darüber hinaus gehören weitere Professoren an zusätzlichen Standorten über den Wissenschaftlichen Beirat des Milchindustrie-Verbandes zum Forschungsnetzwerk. Um den Kontakt zu den Forschungsstandorten weiter zu intensivieren, finden die Sitzungen der Preisträger des Milch-Wissenschaftlichen Innovationspreises: Prof. Michael W. Pfaffl (Technische Universität München) und Hans Holtorf (stellv. Vorsitzender MIV). MIV/Fritz Meffert 2010: Prof. Dr. Jörg Hinrichs (Universität Hohenheim) 2011: Prof. Dr. Dr. h. c. Erwin Märtlbauer (Ludwig-Maximilians-Universität München) 2012: Prof. Dr.-Ing. Petra Först (Technische Universität München) 2013: Prof. Dr. Knut J. Heller (Max Rubner-Institut, Kiel) 2014: Prof. Dr. Ludwig Theuvsen (Georg-August-Universität Göttingen) 2015: Prof. Dr.-Ing. Ulrich Kulozik (Technische Universität München) 2016: Prof. Dr. Siegfried Scherer (Technische Universität München) 2017: Prof. Dr. Hiltrud Nieberg (Thünen-Institut für Betriebswirtschaft) 2018: Prof. Dr. Thomas Henle (Technische Universität Dresden) 2019: Prof. Dr. Michael W. Pfaffl (Technische Universität München) 11. Ideenbörse Forschung 2020: Milch hat Zukunft Perspektiven und Chancen Im Wechsel mit dem Wissenschaftlichen Beirat findet im 2-jährigen Rhythmus die MIV-Ideenbörse Forschung statt. Unter dem Titel Milch hat Zukunft Perspektiven und Chancen werden sich am 18. und 19. November 2020 führende Wissenschaftler und Unternehmensvertreter im Rahmen einer Videokonferenz austauschen. Ziel der Ideenbörse ist die Entwicklung von Ideen für neue, praxisnahe, milchwirtschaftsrelevante Gemeinschaftsforschungsvorhaben sowie für Arbeitsgruppe Forschung regelmäßig an verschiedenen Instituten statt. Zudem werden Institutsleiter als Gäste zu den Sitzungen geladen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, neue Forschungsansätze vorzustellen. Forschung mit Perspektive, stets anwendernah und innovativ Der MIV nutzt dabei das Programm zur Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), um Forschungsvorhaben zu initiieren, die 42 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

43 Im engen Austausch mit der Forschung Deutsches Institut für Lebensmitteltechnik e. V. (DIL) Eidgenössische Technische Hochschule Zürich Fachhochschule Hannover Fraunhofer-Institut für Verfahrenstechnik und Verpackung (IVV) Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Friedrich-Löffler-Institut Friedrich-Schiller-Universität Jena Gottfried Wilhelm Leibnitz Universität Hannover Hochschule Anhalt ife Informations- und Forschungszentrum für Ernährungswissenschaft e. V. Justus-Liebig-Universität Gießen Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) Max Rubner-Institut (MRI) Kiel/Karlsruhe Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover Technische Universität Berlin Technische Universität Dresden Technische Universität Kaiserslautern Technische Universität München Technische Universität München (WZW) Technische Universität München (ZIEL) Thünen-Institut für Betriebswirtschaft Universität Bayreuth Universität Hamburg Universität Hohenheim Veterinärmedizinische Universität Wien in enger Zusammenarbeit zwischen der Arbeitsgruppe Forschung und den wissenschaftlichen Instituten entwickelt werden. Dabei beteiligen sich die Unternehmen über den MIV mit einem zehnprozentigen Industrieanteil bezogen auf die Förderung durch das BMWi. Der Milchindustrie-Verband ist einer der forschungsintensivsten Ernährungsbereiche im FEI (Forschungskreis der Ernährungsindustrie e. V.). Für den Milchindustrie-Verband ist der Vorsitzende der MIV AG Forschung Dr. Hans Besner (Müller Service GmbH) im Vorstand des FEI aktiv. Gemeinschaftsforschung fördert Nachwuchs Den Nutzen aus den Vorhaben und Kontakten haben nicht nur die Wirtschaft und die Wissenschaft. Gleichzeitig werden über die Projektbearbeitung Nachwuchswissenschaftler ausgebildet, die später Branchenfokus der FEI-Projekte Fleischerzeugnisse 8 % (+2 %) Getreideerzeugnisse 18 % (+1 %) Produkte sonstiger Wirtschaftszweige 13 % ( 2 %) Süßwaren 9 % (+1 %) Obst- und Gemüseerzeugnisse 7 % ( 2 %) Getränke 21 % (+1 %) Milchprodukte 24 % ( 1 %) Quelle: Forschungskreis der Ernährungsindustrie e. V. (FEI) MIV-Geschäftsbericht 2019/20 43

44 3. Wissenschaft und Forschung Projektbearbeitung AG Forschung angenommen abgelehnt in der Wirtschaft hoch qualifiziert eine Anstellung finden können. Schließlich werden qualifizierte milchwissenschaftliche Experten in den verschiedensten Bereichen benötigt. Forschung im MIV: Selektion der Projekte sichert Praxisnähe, Nutzen und umfängliche Bewilligung Im MIV werden seit 1997 durch die Arbeitsgruppe Forschung vorwettbewerbliche Gemeinschaftsforschungsvorhaben initiiert und begleitet, zahlreiche Projektvorschläge kommen direkt aus der Wissenschaft. Von 2009 bis 2019 wurden insgesamt 122 Projekte geprüft. Davon sind ca. 40 % der Ideen u. a. wegen der zu dem Zeitpunkt fehlenden Praxisrelevanz vom MIV nicht weiterverfolgt worden. Dieses Vorgehen sichert die hohe Qualität der Anträge und damit den Nutzen für die Milchindustrie. In den 23 Jahren seit Gründung der AG Forschung (1997 bis 2019) hat das BMWi ca. 44 Mio. Euro öffentliche Mittel für MIV-Projekte zur Verfügung gestellt. Dabei laufen die Forschungsvorhaben nach den jetzigen AiF-Strukturen über 2 bis 2,5 Jahre bei einem Fördervolumen je Institut von maximal Euro. Die hohe Bewilligungsquote resultiert aus der guten Vorbereitung durch Wissenschaft und Industrie. Die Qualität der Vorselektion und Begleitung sichert und erhöht die Aussicht auf die Bewilligung. Gemeinschaftsforschungsprojekte BMWi/AiF Fördervolumen (EUR) Anzahl der Projekte MIV-Geschäftsbericht 2019/20

45 In 2019 sind 6 Projekte mit einem Gesamtvolumen von über 2 Mio. Euro angelaufen und in 2020 erfolgte bereits die Bewilligung von 9 Forschungsvorhaben mit einem Gesamtvolumen von über 3,6 Mio. Euro, unter anderem zu folgenden Themen: Reformulierung von Fruchtjoghurt durch Reduktion des Gesamtzuckergehalts UV-Behandlung von opaken Milchmedien zum Einstellen des Vitamin D3-Gehalts Evaluierung des Potentials Clean-Label-fähiger Fließhilfsmittel Migration von Ölen aus Pralinenfüllungen Einbringen von Gasblasen in fettreduzierte fermentierte Milchprodukte Energieeffiziente Sprühtrocknung Beschädigungspotenzial von Früchten in Fruchtzubereitungen Enzymatisches Generieren erhöhter Süße zur Zuckerreduktion Verbesserte Wertschöpfung durch praxisnahe Milchforschung MIV als starker Forschungspartner in der Milchbranche Milchindustrie ist eine Schlüsselbranche Milch ist ein gesundes Lebensmittel Milch-Forschung: anwendernah und innovativ mit hoch attraktiver vorwettbewerblicher Kooperation Neue Ideen und Projektbegleitung im MIV über AG Forschung und Ideenbörse Forschung Milch hat Zukunft IGF-Förderchancen sehr hoch Publikation der Forschungsergebnisse Karriere-Chance für Nachwuchs-Wissenschaftler Jährlicher Milch-Wissenschaftlicher Innovationspreis Flyer Milch: Fokus Forschung fördern 2019 wurde die MIV-Studie zum Milchforschungsstandort aktualisiert. Die AG Forschung hat zur Umsetzung der Ziele verschiedene Maßnahmen erarbeitet, eine davon ist der Flyer Milch: Fokus Forschung fördern. Ziel ist die Sichtbarmachung und Stärkung einer vorwettbewerblichen und praxisnahen Forschung. So gibt es viele positive Aspekte, die dafürsprechen, sich für die Zukunft von Wissenschaft und Wettbewerbsfähigkeit in der Milchwirtschaft einzusetzen die zehn wichtigsten Argumente sind in dieser Broschüre zusammengestellt: MIV-Geschäftsbericht 2019/20 45

46 Kapitel xy 46 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

47 Kennzeichnung primäre Zutat Fertigpackungs-VO Nutri-Score EU-Vermarktungsstandards Genfer Akte Recht und Qualität Health-Claims-VO EU-Öko-VO 4 Herkunftskennzeichnung MIV-Geschäftsbericht 2019/20 47

48 4. Recht und Qualität Farm-to-Fork-Strategie prägt die Zukunft der Branche Kennzeichnungsvorschriften in jedweder Form beschäftigten auch im abgelaufenen Berichtszeitraum den MIV. Sei es zur Herkunftskennzeichnung, Gattungsbezeichnung oder Nährwertkennzeichnung der MIV macht national wie auf EU-Ebene seinen Einfluss auf die Gesetzgebung geltend, um die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen bestmöglich zu vertreten. Aktionsplan der Farm-to-Fork-Strategie betrifft viele Aspekte der Mopro-Herstellung und Vermarktung Ende Mai 2020 hat die EU-Kommission ihre lang angekündigte Farm-to-Fork-Strategie veröffentlicht. Sie ist Teil des Green Deals und soll einen relevanten Beitrag zum Erreichen der Klimaneutralität bis 2050 und eines verbesserten Umweltschutzes leisten. Der dort vorgeschlagene Aktionsplan sieht insg. 27 Maßnahmen im Bereich der gesamten Lebensmittelkette vor, die zwischen 2020 bis 2024 vorgelegt werden sollen. Relevant für die Milchindustrie sind u. a. folgende Initiativen: Initiative zur Anregung der Reformulierung bzw. der Festlegung von maximalen Gehalten für bestimmte Nährstoffe (Ende 2021) Revision der EU-Vermarktungsstandards im Lichte nachhaltiger Lebensmittel (2021 bis 2022) Kreislaufwirtschaft besser informierte Bürgerinnen und Bürger effizientere Lebensmittelerzeugungssysteme gesunder Lebensmittelkonsum und Verringerung von Lebensmittelverlusten und -verschwendung nachhaltigere Verarbeitung und nachhaltigerer ländlicher Verkehr Bessere Lagerung und Verpackung Festlegung von Nährwertprofilen, um die Werbung für ungesunde Lebensmittel zu beschränken (Ende 2022) Vorschlag für ein harmonisiertes verpflichtendes Nährwertlabel auf der Verpackungsvorderseite, um den Verbrauchern eine gesundheitsbewusste Lebensmittelwahl zu ermöglichen (Ende 2022) Harmonisierte verpflichtende Herkunftskennzeichnung für bestimmte Erzeugnisse (Ende 2022) Revision des MHD-Rechts zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen (Ende 2022) Revision der Tierwohlgesetzgebung (Ende 2023) Überarbeitung des EU-Schulmilchprogramms im Hinblick auf gesündere und nachhaltigere Lebensmittel (2023) Rechtsrahmen für eine nachhaltige Lebensmittelkennzeichnung (2024). Das Mammutprojekt soll auf einem Rechtsrahmen für nachhaltige Lebensmittelsysteme fußen, das aber erst im Jahr 2024 vorgelegt werden soll, obwohl die meisten Initiativen bereits vorher schon entwickelt werden sollen. Hier wird Kohärenz gefragt sein. Abschlussbericht zu den EU-Vermarktungsstandards Seit mehreren Jahren versucht die EU-Kommission, die landwirtschaftlichen Vermarktungsstandards zu überprüfen. Eine im Jahr 2019 dafür beauftragte Agentur hat nun im April 2020 ihren Evaluierungsbericht vorgelegt. Der MIV hatte sich im Vorfeld durch Interviews und Online-Konsultationen aktiv mit eingebracht, um den Status quo zu erhalten. Untersucht wurden im Milchbereich die Standards für Streichfette, Konsummilch, Kasein und Dauermilcherzeugnisse sowie der zugrunde liegende Bezeichnungsschutz. In diesem Zusammenhang stellt der Bericht fest, dass sich die milchrechtlichen Vermarktungsstandards und 48 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

49 der Bezeichnungsschutz bewährt haben und somit beibehalten werden sollen. Die unzulässige Verwendung von geschützten Milchbezeichnungen bei der Vermarktung von pflanzenbasierten Ersatzprodukten stelle hingegen ein Problem dar. Eine Folgenuntersuchung wird angeregt. Weiterhin solle das Verbraucherverständnis im Hinblick auf Vermarktungsstandards verbessert werden. Eine EU-weite Käsedefinition, wie sie der MIV gefordert hatte, ist jedoch aufgrund der rechtlich unterschiedlichen Ausgangssituationen in den Mitgliedstaaten nicht realistisch. Auch sei nicht ersichtlich, dass das Fehlen einer solchen Definition zu Problemen in der Branche geführt habe. Ob und wie die EU-Kommission die o. g. Empfehlungen umsetzen wird, ist noch nicht bekannt. Jedoch soll im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie die EU-Kommission die Vermarktungsstandards auf ihre Nachhaltigkeit hin überprüfen und zwischen 2021 und 2022 einen entsprechenden Vorschlag vorlegen. Im Rahmen der laufenden GAP Reform setzt sich der MIV für eine Stärkung des milchrechtlichen Bezeichnungsschutzes ein. Der AGRI-Ausschuss im EU-Parlament hat entsprechende Änderungen vorgeschlagen, über die das neue EU-Parlament noch abstimmen muss. EU tritt Genfer Akte bei Das Abkommen von Lissabon aus dem Jahre 1958, das Deutschland nicht ratifiziert hat, bildet die Grundlage eines internationalen Systems für die Registrierung und den Schutz von geografischen Angaben (geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben) und wird von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet. Dieses Abkommen wurde 2015 mit der Genfer Akte revidiert. Die Genfer Akte ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der das Abkommen von Lissabon modernisiert und dessen Geltungsbereich nun auch auf geografische Angaben erweitert. Ferner können auch zwischenstaatliche Organisationen beitreten. Die EU ist der Genfer Akte am 13. November 2019 beigetreten. Nach dem Beitritt der EU zur Genfer Akte ist es nun die Aufgabe der EU-Kommission, bei WIPO Anmeldungen zur internationalen Eintragung geografischer Angaben von Erzeugnissen mit Ursprung in der EU einzureichen. Auch die Beantragung der Löschung einer solchen Eintragung obliegt der EU-Kommission. Darüber hinaus ist es Aufgabe der EU-Kommission zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Schutzes einer gemäß der Genfer Akte international eingetragenen geografischen Angabe mit Ursprung in einem Drittland in der gesamten EU erfüllt sind. Das Einspruchsverfahren für im internationalen Register eingetragene geografische Angaben von Drittstaaten ist in Art. 6 ff der Verordnung (EU) 2019/1753 geregelt. Nachdem der Schweizer Bundesrat dem Antrag auf Beitritt am 5. Juni 2020 zugestimmt hat, wird die Schweiz in Kürze ebenfalls der Genfer Akte beitreten. Dieser Beitritt wird drei Monate nach Hinterlegung der Beitrittserklärung in Kraft treten. Es ist zu erwarten, dass dann der Streit über die Gattungsbezeichnung Emmentaler auch auf dieser Ebene fortgeführt werden wird. Aktuelles zu Gattungsbezeichnungen Havarti Am 23. Oktober 2019 wurde der Käse Havarti als geschützte geografische Angabe (g.g.a.) nach der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 eingetragen. Die entsprechende Schutzverordnung trat am 12. November 2019 in Kraft und gilt seit 12. Mai Bedauerlicherweise konnte nicht verhindert werden, dass Havarti als g.g.a. eingetragen wurde. Erreicht wurde zumindest, dass deutschen Herstellern, die Käse unter dem Namen Havarti vor dem 5. Oktober 2010 in Verkehr gebracht haben, eine Übergangsfrist von fünf Jahren, d. h. bis zum 11. Mai 2025, gewährt wird, den Namen Havarti weiter zu verwenden. Mozzarella di Gioia del Colle Italien hat beantragt, Mozzarella di Gioia del Colle als geschützte Ursprungsbezeichnung einzutragen. Am 13. Dezember 2019 hat die Schutzgemeinschaft für Milch und Milcherzeugnisse e. V. (SMM) im Namen der deutschen Hersteller von Mozzarella Einspruch gegen diesen Schutzantrag eingelegt. Ziel ist es, eine Feststellung zu erreichen, dass durch die Registrierung nur der vollständige Name MIV-Geschäftsbericht 2019/20 49

50 4. Recht und Qualität Mozzarella di Gioia del Colle geschützt wird, nicht aber der Name Mozzarella, der eine Gattungsbezeichnung ist. Emmentaler Das Europäische Markenamt (EUIPO) hat den Antrag der Sortenorganisation Emmentaler Switzerland, den Namen Emmentaler als Wort-(Kollektiv-)Marke nach der Verordnung (EU) 2017/1001 einzutragen, abgelehnt. Grund für die Ablehnung war das Vorliegen absoluter Eintragungshindernisse diese hatte der MIV mit Schreiben vom 28. Februar 2018 an EUIPO übermittelt. Die Sortenorganisation Emmentaler Switzerland hat Beschwerde gegen die Entscheidung des EUIPO eingelegt; mit einer Entscheidung der Beschwerdekammer des EUIPO wird noch in diesem Jahr gerechnet. Kommt die verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der EU? Die Farm-to-Fork-Strategie sieht einen Vorschlag für eine harmonisierte verpflichtende Herkunftskennzeichnung für bestimmte Erzeugnisse vor (Ende 2022). Der MIV konnte erreichen, dass Milch und Milch als Zutat dort nicht mehr ausdrücklich erwähnt werden. Es heißt jetzt u. a. die Kommission wird in Erwägung ziehen, eine Ausweitung der verpflichtenden Ursprungs- oder Herkunftsangabe auf bestimmte Erzeugnisse vorzuschlagen und dabei die Auswirkungen auf den Binnenmarkt in vollem Umfang zu berücksichtigen. Die EU-Kommission begründet ihre Absicht mit dem Wissenswunsch der Verbraucher, der im Zentrum der Farm-to- Fork-Strategie steht. Aber was hat Ursprungskennzeichnung mit Nachhaltigkeit zu tun? Kurze Wege, sogenannte short supply chains, sind interessante Konzepte, die man durchdenken könnte, um die lokale Wirtschaft zu unterstützen. Aber dies sollte nicht im Zuge einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung zu Lasten von Erzeugnissen gehen, an deren Herstellung mehrere Mitgliedstaaten beteiligt sind dies ist doch gerade als Erfolg eines funktionierenden Binnenmarktes zu werten. Nachhaltigkeit erfordert eine Gesamtbetrachtung, die den Lebenszyklus eines Erzeugnisses ermittelt. Dort kann evtl. die Entfernung eine Rolle spielen, aber auch andere Kriterien müssen berücksichtigt werden. Der MIV verfolgt das Thema aus nächster Nähe und ist mit der EU-Kommission in engem Kontakt. Nationale verpflichtende Herkunftskennzeichnung Milch Acht EU-Mitgliedstaaten haben nationale Gesetze zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung bei Milch und Milchprodukten verabschiedet. Die Vorreiterrolle hatte dabei Frankreich. Derzeit ist beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Verfahren bezüglich des französischen Dekrets zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung bei Milch anhängig. Der EuGH hat sich mit den Fragen zu befassen, ob mit der Berichtspflicht der EU-Kommission zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung bei Milch und Milchprodukten nach Art. 26 Abs. 5 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) dieser Rechtsbereich harmonisiert ist und es somit den EU- Mitgliedstaaten verwehrt ist, einzelstaatliche Regelungen zur Herkunftskennzeichnung nach Art. 39 LMIV zu erlassen. Die weiteren Fragen beschäftigen sich mit Art. 39 Abs. 2 LMIV und den dort niedergelegten Voraussetzungen ( eine Verbindung zwischen bestimmten Qualitäten des Lebensmittels und seinem/r Ursprung/Herkunft ; die Mehrheit der Verbraucher messen diesen Informationen wesentliche Bedeutung bei ), die eine nationale Regelung zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung erfüllen muss. Wie zu hören ist, haben die Einlassungen Frankreichs und der EU-Kommission in der mündlichen Verhandlung am 3. Juni 2020 weder die EuGH- Richter noch den Generalanwalt überzeugt. Der Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen vom 16. Juli 2020 deutlich gemacht, dass das französische Dekret nicht mit EU-Recht in Einklang steht und daher aufzuheben ist. Diese Position hat auch der MIV in Gesprächen mit der EU-Kommission wiederholt vertreten. Mit einer Entscheidung des EuGH wird noch in diesem Jahr gerechnet. Sie wird wesentlichen Einfluss auch auf den Bestand der in den anderen EU-Mitgliedstaaten erlassenen nationalen Gesetze zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung bei Milch haben, ebenso wie auf die erneut anstehende Diskussion zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung im Rahmen der Farm-to- Fork-Strategie. 50 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

51 Die Kennzeichnung der primären Zutat gilt seit April 2020 Die Durchführungsverordnung 2018/775 zur Herkunftsangabe der primären Zutat (falls diese einen anderen Ursprung hat als das Endlebensmittel) ist seit 1. April 2020 anwendbar. Da die EU-Kommission mit ihren Auslegungshilfen in Verzug war, hatte der MIV im September 2019 zu einem Seminar eingeladen, in dem einige Fragen geklärt werden konnten. Erst Ende Januar 2020 hat die EU-Kommission ihre nicht rechtsverbindliche Auslegungshilfe veröffentlicht. Während einige Fragen der Wirtschaft zufriedenstellend beantwortet werden, sind andere Fragen weiterhin offen. Kommt ein EU-einheitliches Nährwertsymbol auf der Verpackungsvorderseite? Im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie hat die EU- Kommission ihren Bericht über die Verwendung zusätzlicher Formen der Angabe oder Darstellung der Nährwertkennzeichnung, den sie für das EU- Parlament und den Rat zu erstellen hat, mit zwei Jahren Verzögerung veröffentlicht. Darin werden u. a. die derzeit in einzelnen EU-Mitgliedstaaten eingeführten bzw. geplanten sogenannten FOP- Symbole ( Front of Pack ) dargestellt. Die EU-Kommission kommt in ihrem Bericht zu dem Ergebnis, dass solche Symbole den Verbrauchern helfen, eine gesundheitsbewusste Lebensmittelwahl zu treffen. Daher sei es angemessen, eine harmonisierte verpflichtende Nährwertkennzeichnung auf der Verpackungsvorderseite einzuführen. In Kürze soll dazu eine Folgenabschätzung durchgeführt werden. Der MIV begrüßt die Richtung eines harmonisierten Ansatzes, lehnt allerdings jegliche Verpflichtung ab. Die deutsche Ratspräsidentschaft möchte das Thema in der zweiten Jahreshälfte 2020 vorantreiben. Frankreich, Belgien, Deutschland und vermutlich auch Luxemburg und Spanien werden den Nutri-Score unterstützen. Italien hat schon heftige Bedenken geäußert und schlägt ein alternatives Batterie-Modell vor. Die skandinavischen Staaten fördern seit Jahrzehnten das Schlüsselloch-Symbol bzw. Finnland das Herzsymbol. Ob man sich am Ende bei dem Flickenteppich auf ein einheitliches System einigen wird, ist höchst fraglich. Richtlinie zu unlauteren Geschäftspraktiken (Dual Quality) Im Dezember 2019 wurde die Richtlinie zu unlauteren Geschäftspraktiken (UGP) veröffentlicht. Bei Vorliegen legitimer und objektiver Faktoren wie z. B. nationaler Gesetzgebung, Verfügbarkeit bzw. Saisonalität von Rohstoffen, Reformulierungsaktivitäten sowie unterschiedlicher Verpackungsgrößen können Doppelstandards gerechtfertigt sein. Die Richtlinie muss bis zum 28. November 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland stünde somit eine Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) an. Fraglich ist jedoch, wie sich das auf die Praxis auswirken wird. Eine Untersuchung der EU-Forschungsstelle kommt zu dem Schluss, dass bei einer Mehrheit der verglichenen Produkte die Verpackung mit der Zusammensetzung übereinstimmt und somit nicht das vermutete Ost-West Gefälle der Qualitäten besteht. Vor drei Jahren hatten sich einige osteuropäische Mitgliedstaaten bei der EU-Kommission beschwert, dass auf ihrem Gebiet Markenlebensmittel geringerer Qualität angeboten würden im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten. Daraufhin wurde die EU-Kommission aktiv. Die neue EU-Öko-Verordnung gilt erst ab dem 1. Januar 2022 Die neue EU-Öko-Verordnung ist am 17. Juni 2018 in Kraft getreten und soll nun ab dem 1. Januar 2022 gelten. Auch wenn aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen der betroffenen Wirtschaftsbeteiligten und des Corona-Geschehens alle darin vorgesehenen 31 delegierten Rechtsakte für 25 Durchführungsrechtsakte noch nicht erlassen wurden, wollte die EU-Kommission bis zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses an dem vorgesehenen Zeitplan festhalten. Sie fürchtet, bei einer Verschiebung des Geltungsbeginns einen Präzedenzfall zu schaffen, der sich negativ auf zukünftige Verordnungsvorhaben auswirken könnte. So ist beispielsweise vorgesehen, dass der Anhang der derzeitigen EU-Öko-Verordnung, die zum 31. Dezember 2022 aufzuheben ist, mit den bisher zugelassenen Zutaten und Zusatzstoffen aus nicht ökologischem Ursprung nebst Durchführungsregelungen fortgilt. Auch die Veröffentlichung der geplanten Positivliste für in der Öko-Produktion MIV-Geschäftsbericht 2019/20 51

52 4. Recht und Qualität zugelassene Reinigungs- und Desinfektionsmittel wurde bis auf Weiteres verschoben; die derzeitigen Vorschriften sollen bis zur Veröffentlichung dieser neuen Liste weitergelten. Nach der allgemeinen Übergangsvorschrift der neuen Öko-Verordnung können alle Erzeugnisse, die nach Maßgabe der alten Öko-Rechtslage vor dem 1. Januar 2022 produziert wurden, weiterhin in Verkehr gebracht werden, bis die Bestände aufgebraucht sind. EU-Kommission evaluiert Health-Claims- Verordnung Die Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (Health-Claims-Verordnung) zum Schutz der Verbraucher und zur Gewährleistung eines wirksamen Funktionierens des Binnenmarkts gibt seit Juli 2007 den Rahmen für die Verwendung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben bei der Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie bei der Werbung hierfür vor. Zu dieser Verordnung hat die EU-Kommission im Mai 2020 die Ergebnisse ihrer obligatorischen Evaluation vorgelegt. Der vollständige Bericht besteht aus fünf Dokumenten, die insgesamt 333 Seiten umfassen. Dabei hat sie sich insbesondere mit den noch nicht existierenden Nährwertprofilen und Gesundheitsbezogenen Angaben über Pflanzen beschäftigt. In der Health-Claims-Verordnung ist vorgesehen, dass die Kommission bis zum 19. Januar 2009 für Lebensmittel oder bestimmte Lebensmittelkategorien Nährwertprofile hätte festlegen sollen. Unter Nährwertprofilen sind Grenzwerte für Nährstoffe wie Fett, Zucker und Salz zu verstehen, oberhalb derer nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben eingeschränkt oder verboten sind. Konkret soll mit den Nährwertprofilen vermieden werden, dass nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben den Ernährungsstatus eines Lebensmittels verschleiern und so den Verbraucher irreführen können, wenn dieser um eine ausgewogene Ernährung bemüht ist. Trotz anfänglicher Fortschritte kam es auf EU-Ebene nicht zur Festlegung von Nährwertprofilen, da das Thema sehr umstritten ist und sich einige Mitgliedstaaten 2009 dem Versuch der Kommission, solche Profile aufzustellen, heftig widersetzten. Bei den gesundheitsbezogenen Angaben über Pflanzen und Pflanzenzubereitungen und dem allgemeinen Rechtsrahmen für die Verwendung von Pflanzen und Pflanzenzubereitungen in Lebensmitteln kommt die Kommission zu dem Schluss, dass hier noch weiterer Klärungsbedarf besteht, weil in diesem Bereich spezielle nationale Rechtsvorschriften existieren. In diesen Vorschriften werden dieselben Pflanzen teils als Arzneimittel, teils als Nahrungsergänzungsmittel oder als pflanzliche Lebensmittel angesehen. Deshalb sei eine EU-weite Harmonisierung nicht nur zur einheitlichen Information für die Verbraucher wichtig, sondern auch für die reibungslose Funktion des Binnenmarkts erforderlich, damit die Hersteller und Inverkehrbringer von Pflanzenprodukten in allen Mitgliedstaaten den gleichen Wettbewerbsbedingungen unterliegen. Milchrechtlicher Bezeichnungsschutz unter Druck Der Erfolg von Milchersatzprodukten auf pflanzlicher Basis hat nicht nur Auswirkungen auf die Absatzmenge von Milchprodukten und das Produktionsspektrum von Molkereien, sondern auch auf die Anwendung der einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften durch die Gerichte in den Mitgliedstaaten. So sehen deutsche Obergerichte in den Werbeaussagen Die rein pflanzliche Alternative zu Butterschmalz sowie Käse-Alternative keinen Verstoß gegen den milchrechtlichen Bezeichnungsschutz, weil der Verbraucher nicht irregeführt würde. Über diese Entwicklung hatten wir im letzten Geschäftsbericht ausführlich informiert. Mit dem gleichen Argument hat nun auch das höchste niederländische Gericht in einem Verfahren des niederländischen Milchindustrieverbandes (NZO) gegen Alpro entschieden, dass die Wortkombinationen Yoghurt variation und Pflanzen Variation Joghurt nicht gegen den Bezeichnungsschutz verstoßen. Um eine verbindliche Auslegung des EU-Bezeichnungsschutzrechts und damit eine einheitliche Rechtsauffassung zu diesem bisherigen Graubereich zu erhalten, müsste ein nationales Gericht den EuGH zu den o. a. Bezeichnungen anrufen. Eine andere Möglichkeit wäre, das Bezeichnungsschutzrecht mit einem absoluten Schutzbereich wie bei den geschützten Ursprungsbezeichnungen zu erweitern. In diesem Regelungsbereich ist es grundsätzlich untersagt, 52 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

53 die geschützte Bezeichnung selbst oder irgendeine Abwandlung zur Beschreibung oder zur Werbung für ein anderes Produkt zu verwenden. Ob politisch eine Mehrheit für diese Verschärfung in Brüssel zu organisieren wäre und ob die EU- Kommission im Lichte ihres Green Deals überhaupt dazu bereit wäre, ist die eine Frage. Die andere Frage ist, ob eine solche Diskussion nicht den gesamten milchrechtlichen Bezeichnungsschutz gefährden würde, weil angesichts der zuvor aufgezeigten Gerichtsurteile und Verbraucherakzeptanz die Lobby der veganen Ersatzprodukte-Hersteller im Schulterschluss mit profilierungssüchtigen NGOs bei den politischen Entscheidungsträgern immer mehr Gehör fände. Novellierung der Fertigpackungs-Verordnung Nach dem Abschluss der Verbände-, Länder- und Ressortanhörungen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) seinen Entwurf im Februar 2020 bei der EU-Kommission zur Notifizierung eingereicht. In diesem Verordnungsentwurf findet sich auch eine vom MIV geforderte Änderung zur Angabe des Abtropfgewichts und des Prüfzeitraums bei Mozzarella und Käse, der in einer oder aus einer Flüssigkeit in Verkehr gebracht wird. Zeitpunkt der Herstellung soll nunmehr der Zeitpunkt sein, in dem das Erzeugnis mit der Umverpackung vereint und diese geschlossen wird sowie die erforderlichen Kennzeichnungsmerkmale aufgebracht werden. Für Fertigpackungen mit Abtropfgewicht- Kennzeichnung für Mozzarella und Käse, der in einer oder aus einer Flüssigkeit in Verkehr gebracht wird, soll nun der Zeitpunkt der Herstellung auf fünf Tage nach Abfüllung festgelegt werden. Die davon abweichenden Prüfzeiträume betragen für Fertigpackungen mit Abtropfkennzeichnung bei Mozzarella und Käse, der in einer oder aus einer Flüssigkeit in Verkehr gebracht wird, zukünftig bis 14 Tage nach dem Zeitpunkt der Herstellung. Darüber hinaus sollen die bisherigen besonderen Kennzeichnungsregelungen für die Füllmengen von Milcherzeugnissen mit Ausnahme der Milchmischgetränke (Gewicht), bei ungezuckerten Kondensmilch-Erzeugnissen, die in anderen Behältnissen als Metalldosen oder Tuben abgefüllt sind (Gewicht und das Volumen), bei Buttermilcherzeugnissen (Gewicht oder Volumen) sowie bei Speiseeis (Volumen) beibehalten werden. Nutri-Score in Deutschland Ende September 2019 hat Ministerin Klöckner entschieden, das Nutri-Score-Kennzeichen als erweiterte, freiwillige Nährwertkennzeichnung in Deutschland einzuführen. Im November 2019 wurde vom BMEL ein Referentenentwurf vorgelegt, der die rechtliche Grundlage für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit dem Nutri- Score-Kennzeichen in Deutschland beinhaltet. In der BMEL-Anhörung hat sich der MIV zu dem Referentenentwurf geäußert und dabei u. a. folgende Punkte von Bedeutung ausgeführt: Es muss Rechtssicherheit bei der Verwendung des Nutri-Score-Kennzeichens geben und klar sein, auf welcher unionsrechtlichen Rechtsgrundlage sie beruht. Der nationale Verordnungsentwurf enthält keine eigenständige Regelung, sondern verweist nur pauschal auf die Gemeinschaftskollektivmarke Nutri-Score. Es gibt Stimmen, die sagen, dass dies nicht den Anforderungen an das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot genügt. Die Verwendung des Nutri-Score-Kennzeichens muss auf Freiwilligkeit basieren. Aber steht das dann in Einklang mit den Regelungen in der in Bezug genommenen Markensatzung zur Verwendung des Logos Nutri-Score, wonach die Anmeldung einer Marke zur Folge haben soll, MIV-Geschäftsbericht 2019/20 53

54 4. Recht und Qualität dass alle unter diese Marke fallenden Artikel verpflichtend mit dem Nutri-Score-Kennzeichen zu versehen sind? Änderungen des Algorithmus sind notwendig. Bei zahlreichen Produkten besteht keine Möglichkeit, diese durch Reformulierung in den grünen Bereich zu bekommen. Auf der einen Seite soll der Nutri-Score den Herstellern Anreize zur Reformulierung bieten, dies funktioniert aber nicht z. B. bei Käse, da bei einem Fettgehalt von 12 bis 40 % oder einem Salzgehalt von 0,1 bis 2,5 % die Bewertung gleich bleibt. Die Regelungen müssen auch in Einklang mit den nationalen Verzehrsempfehlungen der DGE (Zehn Regeln der DGE) gebracht werden. Das natürlich vorkommende Kalzium sollte im Algorithmus Berücksichtigung finden. Auch die Bewertung des Milchfettes in Käse ist kritikwürdig. Ruminante Fettsäuren haben positive Wirkungen, das findet sich im Nutri-Score nicht wieder. Es ist daher eine Differenzierung zwischen den verschiedenen gesättigten Fettsäuren vorzunehmen. Der MIV hat eine Stellungnahme zur Anpassung des Algorithmus abgegeben, wonach die Proteinbewertungen auf mindestens 15 Punkte angehoben und nur 60 % der deklarierten gesättigten Fettsäuren von Milch und Milchprodukten in die Nutri-Score-Bewertung einbezogen werden. Offen ist auch, wie die Unterschiede zwischen dem französischen Milchrecht, das der Regelung zugrunde gelegt wird, und dem deutschen Milchrecht (Käse- VO, Milcherzeugnis-VO) behoben werden können etwas, das dringend notwendig ist. Der freie Warenverkehr darf durch die Verwendung des Nutri-Score-Kennzeichens nicht eingeschränkt werden. Da nur wenige EU-Mitgliedstaaten bisher das Nutri-Score-Kennzeichen eingeführt haben bzw. die Einführung beabsichtigen, stellt sich die Frage, ob der freie Warenverkehr durch die Anbringung des Nutri-Score-Kennzeichens beeinträchtigt wird. Zu befürchten ist, dass die EU-Mitgliedstaaten, die kein Nutri- Score-Kennzeichen einführen, dieses auch nicht auf Import-Produkten dulden werden. In der EU sollte nur ein einheitliches, europäisches Nährwertkennzeichnungssystem eingeführt werden, aber nicht wie von der EU-Kommission jetzt in ihrer am 20. Mai 2020 vorgelegten Farm-to-Fork-Strategie vorgeschlagen verpflichtend, sondern weiterhin freiwillig. Im März 2020 hat Deutschland den Regelungsentwurf nach Brüssel zur Notifizierung geschickt. Die EU-Kommission und Italien haben Stellungnahmen abgegeben, sodass sich die Notifizierungsfrist bis September 2020 verlängert. Es wird damit gerechnet, dass die Regelung zur Verwendung des Nutri-Score-Kennzeichens in Deutschland wie vom BMEL geplant unverändert im Herbst 2020 in Kraft treten wird. Leitlinie zur Wiederaufnahme der Rohmilchanlieferung Seit dem 14. Dezember 2019 gilt die neue EU-Kontroll-Verordnung. Ab diesem Zeitpunkt gibt es keine Rechtsgrundlage mehr für die bisherige behördlich angeordnete Aussetzung der Rohmilchanlieferung wegen Überschreitung der Grenzwerte von Keim- oder Zellzahlen. Nunmehr hat die zuständige Behörde nur noch zu verifizieren, ob der Milcherzeuger, der die Grenzwerte für Keim- und Zellzahlen überschreitet, die Ablieferung eingestellt hat. Auch die bisherigen Regelungen für die Zulassung der Wiederaufnahme der Rohmilchanlieferung sind aufgehoben worden. Vor dem Hintergrund dieser neuen Rechtslage haben sich alle Betroffenen auf die Erarbeitung eines abgestimmten Verfahrens verständigt, um ein einheitliches Aussetzungs- und Wiederaufnahmeverfahren zu etablieren. Ziel ist es, hieraus eine offizielle Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis zu entwickeln, die dann bundesweit von den Behörden zu beachten wäre. Corona und Erleichterungen bei der Lebensmittelkennzeichnung Wegen möglicher logistischer Engpässe aufgrund der Corona-Pandemie konnte es passieren, dass die Rohstoff- und Zutatenströme sich ändern oder Verpackungsmaterial nicht zur Verfügung steht. Dies hat die EU-Kommission dazu veranlasst, den Mit- 54 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

55 gliedstaaten einen gewissen Spielraum bezüglich einiger Kennzeichnungsvorgaben einzuräumen, solange gewisse Bedingungen eingehalten werden. Auch BMEL-Staatssekretärin Kasch hatte die Obersten Landesbehörden angewiesen, den gesetzlichen Spielraum zu nutzen, um Abhilfe zu schaffen. ISO-Standard vegan und vegetarisch ISO/DIS Auf internationaler Ebene stehen die Arbeiten zum ISO-Normentwurf Definitions and technical criteria for foods and food ingredients suitable for vegetarians or vegans and for labelling and claims kurz vor dem Abschluss. Das DIN hatte dazu ein Spiegelgremium initiiert, in dem sich auch der MIV eingebracht und es aus nationaler Sicht begleitet hat. Bereits beschlossen wurde, dass der Internationale Standard nicht in das nationale Regelwerk (als DIN-Norm) übernommen wird und es insofern auch keine Übersetzung geben wird. Aus Sicht der deutschen Milchwirtschaft birgt diese Norm keine Gefahr für den milchrechtlichen Bezeichnungsschutz. Sie richtet sich nur an die Hersteller von veganen und vegetarischen Lebensmitteln sowie deren Zulieferer. Diese Gruppen sahen aufgrund der weltweit vernetzten Lieferketten für Rohmaterialen Bedarf für eine internationale Norm, um den zukünftig steigenden Warenaustausch zu vereinfachen. Codex Alimentarius Auch im zurückliegenden Berichtsjahr hat der MIV noch einmal beratend die Bundesregierung im Rahmen des Codex Alimentarius unterstützt. Im November 2019 hat sich das Codex Alimentarius- Diätkomitee (CCNFSDU) u. a. mit der Überarbeitung des Codexstandards für Folgenahrung (Codexstandard ) befasst. Die Überarbeitung dieses Standards betraf den Anwendungsbereich, die Produktdefinition sowie die Kennzeichnung für Folgenahrung für ältere Säuglinge (sechs bis zwölf Monate), die wesentlichen Zusammensetzungserfordernisse für Folgenahrung für ältere Säuglinge und die Produkte für Kleinkinder (älter als zwölf Monate bis 36 Monate) sowie die Produktdefinition und die Kennzeichnung für Produkte für Kleinkinder. Umstritten war die Kennzeichnungsregelung zu Cross Promotion ( Cross Promotion zwischen den Produktkategorien auf dem Etikett/in der Kennzeichnung des Produktes ist nicht zulässig. ). Es zeigte sich einmal mehr, dass es weltweit ein sehr unterschiedliches Verständnis über diesen Begriff gibt. Letztendlich konnte durchgesetzt werden, dass die Definition der WHO zu Cross Promotion nicht in die Kennzeichnungsregelung aufgenommen wurde. Die neue Formulierung lautet nun: Die Kennzeichnung von Folgenahrung für ältere Säuglinge muss deutlich in einer Weise erfolgen, dass jede Verwechslungsgefahr mit Säuglingsnahrung, Produkten für Kleinkinder und Nahrung für besondere medizinische Zwecke für Kleinkinder ausgeschlossen ist, insbesondere in Bezug auf den verwendeten Text, Bilder und Farben, um dem Verbraucher eine klare Unterscheidung zwischen ihnen zu ermöglichen. Die Kennzeichnung von Folgenahrung für ältere Säuglinge soll nicht auf Säuglingsnahrung, Produkte für Kleinkinder oder Nahrung für besondere medizinische Zwecke für Kleinkinder verweisen, einschließlich Zahlen, Texten, Aussagen oder Bildern dieser Produkte. Damit ist das CCNFSDU den Einwänden des MIV gefolgt, dass der Begriff Cross Promotion u. a. nicht im Codex Alimentarius definiert ist und mit einer Regelung zu Cross Promotion das Codexmandat überschritten würde. Die o. g. Formulierung wurde als Kompromiss von allen anwesenden Staaten akzeptiert, sodass das CCNFSDU die entsprechenden Regelungen auf Stufe 7 des achtstufigen Codex-Annahmeverfahrens angehoben hat. Diese müssen vom CCFL in dessen nächster Sitzung voraussichtlich im Herbst 2021 noch bestätigt werden, bevor die Codex Alimentarius Kommission (CAC) diese endgültig verabschieden kann. MIV-Geschäftsbericht 2019/20 55

56 Kapitel xy 56 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

57 Qualifikationsbedarf Tarifsituation Nachtschichtzuschläge Tarifpolitik, Arbeit und Soziales Ausbildungsbetrieb des Jahres 5 EU-Projekt Angebote Ausbildungseinrichtungen MIV-Geschäftsbericht 2019/20 57

58 5. Tarifpolitik, Arbeit und Soziales Einsatz für die sozialen Belange sowie die Aus- und Weiterbildung Ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt des MIV liegt im Bereich der Tarifpolitik, Arbeit und Soziales. Für seine tarifgebundenen Mitglieder handelt der MIV entsprechende Flächentarifverträge aus und berät in Fragen der Tarifpolitik. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung der Aus- und Weiterbildung nicht nur junger Molkereifachleute. MIV als Tarifpartner Der Hauptvorstand der Gewerkschaft Nahrung- Genuss-Gaststätten (NGG) hat am 20. November 2019 seine tarifpolitische Empfehlung für die Tarifrunde 2020 beschlossen. Danach sollen die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen im Jahr 2020 um 5 bis 6,5 % steigen. Die Laufzeit der Tarifverträge soll zwölf Monate betragen. Ferner sollen die Ausbildungsvergütungen vorrangig in Festbeträgen erhöht werden, die Arbeitgeber sollen einen monatlichen Zuschuss zu den Fahrtkosten für den Berufsschulabschluss zahlen und Auszubildende im erlernten Beruf sollen nach ihrer erfolgreichen Ausbildung unbefristet übernommen werden. Für die meisten Tarifgebiete Milch wurden im Jahr 2019 Entgelttarifverträge mit einer Laufzeit von zwei Jahren vereinbart, sodass in diesen Tarifgebieten im Jahr 2020 keine Tarifverhandlungen geführt wurden. Die Tarifsituation in den Regionen Tarifgebiet MIV Nord/West In dem Tarifgebiet MIV Nord/West hat der zwischen MIV und der Gewerkschaft NGG am 13. März 2019 abgeschlossene Lohn- und Gehaltstarifvertrag noch eine Laufzeit bis zum 28. Februar Tarifgebiet Milchwirtschaft Ostdeutschland Die Gewerkschaft NGG hat den Lohn- und Gehaltstarifvertrag Milchwirtschaft Ostdeutschland fristgerecht zum 30. September 2020 gekündigt. Forderungen zum Abschluss eines Anschlusstarifvertrags Lohn und Gehalt lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Tarifgebiete Milchwirtschaft Bayern Die Entgelttarifverträge Milchindustrie Bayern und Schmelzkäseindustrie Bayern sowie die der Tarifgebiete Molkereien/Käsereien in Bayern und Molkereien/Käsereien im bayerischen Schwaben, die gemeinsam verhandelt werden, sind jeweils zum 30. September 2020 kündbar. Forderungen der Gewerkschaft NGG zum Abschluss von Anschlusstarifverträgen lagen zum Redaktionsschluss noch nicht vor. Die Entgelttarifverhandlung für die bayerische Milchwirtschaft wird am 10. September 2020 aufgenommen. Streit über Nachtschichtzuschläge spitzt sich zu Der Streit über Nachtarbeiterzuschläge dauert an. Die Gewerkschaft NGG beruft sich dabei weiterhin auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21. März 2018 (10 AZR 34/17), wonach eine tarifrechtliche Regelung in der Textilindustrie, die Nachtarbeit mit einem Zuschlag von 50 % zum Stundenlohn vorsieht, während Nachtarbeit im Schichtbetrieb nur mit einem Zuschlag von 15 % vergütet wird, gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Der MIV vertritt dagegen die Auffassung, dass das o. g. BAG-Urteil nicht pauschal auf Tarifverträge in der Milchwirtschaft zu übertragen sei. Es sei eine Einzelfallbetrachtung der jeweiligen tarifvertraglichen Regelungen sowie die Prüfung erforderlich, ob es eine sachliche Rechtfertigung für die Differenzierung gebe. Die MIV-Position ist im zurückliegenden Berichtszeitraum von den Arbeitsgerichten bundesweit bestätigt worden. Diese teilen die Auffassung der Arbeitgeberseite, dass den Tarifvertragsparteien bei der Gestaltung u. a. der Nachtschichtzuschläge ein weiter Spielraum zustehe, in den Gerichte nicht einzugreifen haben. Die Differenzierungen 58 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

59 der Nachtarbeitszuschläge in den Manteltarifverträgen der Milchwirtschaft seien wirksam, weil sie den zulässigen Gestaltungsspielraum nicht überschreiten und daher mit Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz vereinbar sind. Die Auffassung der Arbeitgeberseite ist zwischenzeitlich auch in zwei Verfahren betreffend den Manteltarifvertrag MIV Nord/West vom Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen bestätigt worden. In der mündlichen Verhandlung am 14. Mai 2020 hat es angekündigt, die Berufung der Kläger kostenpflichtig zurückzuweisen und die Revision zum BAG nicht zuzulassen. Dieselbe Entscheidung hat am 10. Juli 2020 auch das LAG München betreffend den Manteltarifvertrag Molkereien/Käsereien in Bayern angekündigt. Somit haben bereits zwei LAGs zu Regelungen betreffend Nachtschichtzuschlägen in Manteltarifverträgen Milch richtungsweisende Entscheidungen getroffen. Abzuwarten bleibt, ob die Gewerkschaft NGG wirklich Nichtzulassungsbeschwerden beim BAG einlegen wird. im Jahr 2012 ins Leben gerufene Auszeichnung würdigt jährlich ein Unternehmen, das sich in besonderem Maße für eine qualitäts- und zukunftsorientierte Ausbildung engagiert. Die Bergader Privatkäserei ist der achte Gewinner dieses Preises. Ziel der Auszeichnung ist es, die technisch anspruchsvollen und modernen Berufe in der Molkereiwirtschaft öffentlichkeitswirksam darzustellen, um deren großes Potenzial für einen sicheren Zukunftsjob nachhaltig zu festigen. Denn die Berufsbilder des Milchtechnologen und Milchwirtschaftlichen Laboranten sind in allen Bereichen der Lebensmittelindustrie äußerst gefragt. Dieser Preis soll für die gesamte Molkereibranche ein Ansporn sein, sich noch mehr für die Aus- und Weiterbildung junger Menschen einzusetzen. Ausbildungsbetrieb des Jahres 2019 Die Bergader Privatkäserei GmbH wurde im Rahmen des 112. ZDM-Verbandstages am 28. September 2019 in der Berliner Ufa-Fabrik zum Ausbildungsbetrieb der deutschen Milchwirtschaft 2019 gekürt. Diese vom MIV und ZDM gemeinsam 9 v.l.n.r.: Claus Wiegert, Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes des ZDM; das Team Bergader; Torsten Sach, Geschäftsführer ZDM MIV-Geschäftsbericht 2019/20 59

60 5. Tarifpolitik, Arbeit und Soziales EU-Projekt Mapping skills needs and supply in the dairy industry abgeschlossen Das Projekt lief vom 1. Dezember 2016 bis zum 29. Februar 2020 und wurde in Deutschland vom Zentralverband Deutscher Milchwirtschaftler (ZDM) und dem MIV durchgeführt. Der Abschlussreport mit Handlungsempfehlungen wurde Ende November 2019 auf einer Konferenz an der Universität Leeuwarden präsentiert und danach der EU-Kommission vorgelegt und positiv bewertet. Ziel des Projekts war es, einerseits den Qualifikationsbedarf der europäischen Milchwirtschaft in 14 Ländern derzeit und in Zukunft (für die nächsten fünf Jahre) zu erfassen und andererseits mit dem Angebot der Ausbildungseinrichtungen in der Milchwirtschaft abzugleichen, um bestehende Lücken zu identifizieren. Die Untersuchung wurde in drei spezifischen Bereichen durchgeführt: Milchwirtschaftliche Fähigkeiten, digitale Fähigkeiten und grüne Fähigkeiten. Dazu wurden aber auch zukünftig als wichtig erachtete Fähigkeiten über eine offene Fragestellung ermittelt, die hauptsächlich Antworten in den Bereichen Managementfähigkeiten und Rekrutierung lieferten. der befragten Unternehmen gaben dies an. Auf Platz 2 folgte der molkereispezifische Qualifikationsbedarf (ca. 75 %). Dies ist von Bedeutung, da in vielen Ländern die Tendenz besteht, die milchspezifische Ausbildung in eine allgemeine Ernährungsausbildung mit der Möglichkeit der Spezialisierung auf Milchprodukte umzuwandeln. Weitere wichtige Kompetenzen, die von der Milchwirtschaft gefordert werden, sind digitale Fähigkeiten, wirtschaftliches Verständnis und Lebensmittelsicherheit (alle diese Punkte erfuhren mehr als 60 % Zustimmung). Auf der Grundlage dieser Ergebnisse wurden Empfehlungen für den Milchsektor erarbeitet; diese Empfehlungen auf europäischer Ebene sind im Abschlussreport zusammengestellt. Darüber hinaus liegen auch nationale Ergebnisse und Empfehlungen vor. Der Abschlussreport sowie die nationalen Empfehlungen wurden im Januar 2020 allen Mitgliedern des MIV und des ZDM in elektronischer Form zugestellt und sind auf den jeweiligen Internetseiten der teilnehmenden Organisationen und Institutionen veröffentlicht. Das größte Problem für die europäische Milchwirtschaft (kleine, mittlere und große Molkereien) ist die Sicherung von Arbeitskräften, fast 80 % MIV und ZDM sind die deutschen Projektpartner bei dem EU-Projekt Mapping skills needs and supply in the diary sector Co-funded by the Erasmus+ Programme of the European Union The European Commission support for the production of this publication does not constitute endorsement of the contents which reflects the views only of the authors, the commission can not be held responsible for any use which may be made of the information contained therein. 60 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

61 MIV-Geschäftsbericht 2019/20 61

62 Kapitel xy 62 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

63 Ökologische Verpackung Verpackungsgesetz Logistik und Beschaffung Digitale Spedition EU-Kunststoffstrategie 6 Fahrermangel Recyclingfähigkeit MIV-Geschäftsbericht 2019/20 63

64 6. Logistik und Beschaffung Nachhaltigkeit ist mehr als Recycling Inverkehrbringer befüllter Verpackungen sehen sich einem Wust an Vorschriften gegenüber, der durch den Wunsch seitens Politik und Verbraucher zu mehr Nachhaltigkeit stetig wächst. Bei der Bewertung von Vormaterialien und der Verpackung an sich fällt der Blick des Gesetzgebers vor allem auf die Recyclingfähigkeit bzw. den Einsatz von Rezyklaten. Aber auch Aspekte wie die Senkung des CO 2 -Verbrauchs sollen Berücksichtigung finden, ebenso wie die Vorteile des chemischen Recyclings. Der Milchindustrie-Verband wird die Entwicklungen weiter eng begleiten, um seine Mitglieder bei unternehmerischen Entscheidungen in Sachen Verpackung und Transport zu unterstützen. Dazu gehört auch die kritische Würdigung innovativer Konzepte wie z. B. digitaler Transportnetzwerke. Das Verpackungsgesetz in Deutschland Neben den europäischen Vorgaben im Rahmen der Kreislaufwirtschaft bleiben auch die nationalen Vorgaben für Unternehmen bindend. Allen voran steht hier das Verpackungsgesetz (VerpackG), das seit 2019 in Deutschland gilt. Die übergeordneten Ziele des Gesetzes sind, Verpackungsmaterial zu vermeiden und zu reduzieren sowie Materialien mit einer großen Reyclingfähigkeit bzw. recycelte Materialien (Rezyklate) einzusetzen. Das ist in der Theorie schnell erklärt, in der Praxis finden sich jedoch viele Stolpersteine. Grundlagen richtig gewählt? Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert in Deutschland die Inverkehrbringer befüllter Verpackungen. Um diese Registrierung einheitlich zu gestalten, ersann man den Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen, der sodann zu großen Diskussionen führte. Die Einordnung richtet sich danach, wo die Verpackungen nach ihrer Entleerung typischerweise anfallen: in einem privaten Haushalt (oder gleichgestellten Anfallstellen) wo die Verpackungen über ein duales System entsorgt werden oder z. B. in der industriellen Weiterverarbeitung, womit die Verpackung unter die Gewerbeabfallentsorgung fällt. Daher geht die ZSVR bei der Einordnung auch nach der Inhaltsmenge, was mitunter willkürlich erscheinende Einordnungen zur Folge hat. Eingeordnet wird nach den drei Hauptkriterien: Ist die Verpackung mit Ware befüllt? Ist es eine Verkaufs-/Umverpackung? Fällt diese nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall an (Verpackungsgröße)? Wird nur ein Kriterium erfüllt, ist die Verpackung nach Ansicht der Zentralen Stelle systembeteiligungspflichtig. Eine Reihe von Einordnungsentscheidungen sind auf der Homepage der ZSVR einsehbar. Diese Entscheidungen sind häufig streitbar und kostentreibend und nicht immer übertragbar: Wird dem Unternehmen A eine Freistellung von der Systembeteiligungspflicht erteilt, gilt dies nicht unbedingt auch für das Unternehmen B, auch wenn die Bedingungen augenscheinlich identisch sind. Auch der Begriff typischerweise ist vielen noch ein Dorn im Auge. Für diesen Begriff gibt es keine rechtliche Definition, weshalb die ZSVR ihre eigene Definition verwendet bzw. verwenden kann. Chemisches Recycling als optionale Lösung Des Weiteren orientiert sich das VerpackG noch immer nur am Recycling und berücksichtigt keine anderen Nachhaltigkeitsaspekte wie den CO 2 -Verbrauch bei der Herstellung der Verpackung und deren Vormaterialien. Auch das chemische Recycling, zu dem mittlerweile zahlreiche Projekte laufen, findet keine Berücksichtigung und zählt nicht zur stofflichen Verwertung, auch nicht auf EU-Ebene. Dies ist aus bestimmten Richtungen so gewünscht. Umweltverbände und auch der ein oder andere Recycler argumentieren, dass chemisches Recycling die wertstofflichen Verfahren vom Markt verdrängen könnte und die vorgegebene Abfallhierarchie (Vermeidung, Wiederverwendung und Recycling) untergraben könnte. Gerade jedoch für komplexere Kunststoffe, deren Recycling in mechanischen Verfahren nicht wirtschaftlich ist, ist das chemische Verfahren eine gute Lösung. Zumal diese Kunststoffe bei Nichtaufbereitung durch das chemische Verfahren in die thermische Verwertung 64 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

65 Die ökologische Verpackung wurde bei einem MIV-Workshop 2019 intensiv diskutiert. (Verbrennung) gehen, die wiederum nach der Abfallhierarchie die am wenigsten zu präferierende Lösung ist. Lebensmittel mit besonderen Bedingungen zu Recht Für den Lebensmittelbereich bleibt die Lage komplizierter. Schon seit Längerem haben die Molkereien das Verpackungsmaterial reduziert, sodass hier kein großer Spielraum bleibt. Nun melden sich erste Stimmen, dass durch eine zu starke Reduzierung und die Verwendung anderer Materialien die Recyclingfähigkeit leide. Fakt bleibt aber auch, dass der Joghurtbecher nicht beliebig dünn gestaltet werden kann, soll er weiterhin als Schutz vor Verderb und beim Transport dienen. Auch ist der Einsatz von Rezyklaten beim Verpacken eines sensiblen Milchproduktes weitaus komplizierter als bei z. B. Mineralwasser. Der Fettanteil der Produkte wirkt auf einzelne Stoffe im Material sehr viel anziehender als reines Wasser. Nicht ohne Grund sind die Vorgaben der EFSA entsprechend streng. Keine Molkerei möchte ihr hochwertiges Produkt in eine minderwertige Verpackung abfüllen, aber auch viele Anbieter von Verpackungen haben diesbezüglich große Bedenken. Das Problem kann nur in einer Zusammenarbeit von Herstellern, Inverkehrbringern (Molkerei) und Entsorgern/Recyclern gelöst werden. Die Molkereien haben jedoch unabhängig davon vielfach die Verpackung schon umgestellt. Beispielsweise wurde wo es geht Verbundmaterial durch Monomaterial ersetzt. Da das ökologische Design berücksichtigt werden muss, wurden auch die Farbstoffe umgestellt, damit das Material vom Sensor in der Sortieranlage erkannt werden kann. Die ökologische Verpackung Aufgrund der aktuell anstehenden Neuerungen bei Kunststoffverpackungen hatte der MIV im November 2019 einen sehr gut besuchten Workshop abgehalten. Die Teilnehmer diskutierten angeregt mit den Referenten der EU-Kommission, aus der Industrie, Beratung sowie den Verbänden. Im Vordergrund standen das neue Verpackungsgesetz, der Management-Leitfaden des Runden Tisches zum Eco-Design von Kunststoffverpackungen, die europäische Kunststoffstrategie sowie die Möglichkeit für Molkereien, nachhaltige Verpackungen einzusetzen. Denn in erster Linie geht es um die Vermeidung und das Recycling von Kunststoffverpackungen. Es wurden Zielkonflikte wie Materialeinsparung versus Recycling oder Funktionalität versus Kosten, Hemmnisse der Recyclingfähigkeit und viele andere wichtige Aspekte zur ökologi- MIV-Geschäftsbericht 2019/20 65

66 6. Logistik und Beschaffung nationales Recht zu überführen. Deutschland diskutiert derzeit den Entwurf des Bundeskabinetts, Einwegkunststoffartikel (EWKVerbotsV, Juni 2020) zu verbieten, für die es bereits umweltfreundliche Alternativen gibt. Betroffen davon sind aber auch die Deckel beispielsweise des Getränkekartons, der in Deutschland mehrheitlich verwendet wird. Unter dem Stichwort Tethered Caps sollen diese Deckel dann stabil mit dem Getränkekarton verbunden sein. Deutschland ist Vorreiter beim Thema Verpackungsregelungen. schen Verpackung angesprochen. Die EU-Kommission wird zur Klarstellung noch einen Leitfaden zur Kunststoffstrategie wie auch einige Durchführungsrechtsakte dazu veröffentlichen. EU-Kunststoffstrategie wirkt auf nationale Gesetzgebung Das VerpackG soll nun überarbeitet werden, leider jedoch soll nur das Verbot von Einwegkunststoffbeuteln übernommen werden. Allerdings wird dieser Gesetzentwurf zum Verbot leichter Kunststofftragetaschen derzeit kontrovers diskutiert. Noch Anfang Mai 2020 sahen die einen ihn als nicht weit genug gefasst, die anderen, wie der Deutsche Städtetag, sehen das Gesetz als nicht unbedingt notwendig. Man hätte auch die als Selbstverpflichtung angelegte Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen des Bundesumweltministeriums (BMU) mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) aus 2016 ausweiten können. Das sieht naturgemäß auch der HDE so, zumal dieser von dem Gesetz sehr überrascht wurde. Die Selbstverpflichtung des Handels hatte große Wirkung gezeigt die Zahl der Einwegplastiktüten hat sich nachweislich deutlich reduziert. Das Gesetz war damit nicht notwendig, sondern vielleicht eher politisch motiviert. Aber auch seitens der EU folgen weitere Vorgaben, deren Umsetzung anstehen. Insbesondere die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie (SUP) gibt bestimmte Rahmenbedingungen vor, die es gilt, in Deutschland ist bei den Regelungen zu Verpackungen weiter als andere Mitgliedstaaten der EU. Das mag man positiv oder negativ betrachten. Positiv ist dies sicherlich aus Umweltschutzgründen zu bewerten. Negativ wird es dann, wenn strengere Regularien zu einer Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil deutscher Unternehmen führen. Aus Sicht anderer Staaten nimmt Deutschland eine Vorreiterrolle ein und durch die deutsche EU-Ratspräsidentschaft werden weitere Vorstöße zum Thema Kreislaufwirtschaft erwartet. Der MIV wird dies weiter kritisch begleiten, um seine Mitglieder mit entsprechenden Informationen bei unternehmerischen Entscheidungen hinsichtlich der Verpackungen zu unterstützen. Halbpaletten besser Kunststoff als Holz? Bestimmte Produktsortimente liefern die Molkereien auf Halbpaletten aus Holz an den Handel. Häufig handelt es sich dabei um Handelsmarken, die am Verkaufsort einfach und ohne weiteres Handling auf den Paletten verräumt werden. Die Probleme und hohen Kosten der seit Jahrzehnten verwendeten Düsseldorfer Halbpalette sind bekannt. Zwei Handelsunternehmen haben daher eigene neue Ladungsträger aus Kunststoff entwickelt, deren Einsatz als retailerspezifische Insellösung erhebliche zusätzliche Komplexität mit sich bringen würde. Von den Herstellern dieses neuen Palettentyps gibt es allerdings konstruktive Signale, dass die neuen Paletten nicht nur isoliert, sondern auf breiter Front zur Verfügung stehen könnten. Aktuell gibt es Überlegungen, Ideen und Konzepte zum Tauschprozess sowie eine zukunftsfähige Struktur über die verschiedenen Stufen zu entwickeln. Wichtig ist eine durchgehende Akzeptanz über alle Stufen: von den Herstellern über die Palettendienstleister bis hin zum Lebensmittel- 66 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

67 einzelhandel. Die ersten Schritte sind getan, es kommt nun auf ein weiterhin konstruktives Miteinander der Beteiligten an. Spezialfahrzeug Milchsammelwagen Rohmilch auf dem Weg zur Molkerei Über den Tellerrand schauen, das ist ebenfalls die Aufgabe von Verbänden. In einem Fachseminar bot der MIV den Spezialisten aus den Molkereien zum wiederholten Male die Möglichkeit, zu verschiedenen Schwerpunkten Denkanstöße mitzunehmen und Kontakte mit Referenten und Berufskollegen zu knüpfen. Innovationen in der Milchsammel- und Annahmetechnik sowie aktuelle Fahrzeugentwicklungen und Möglichkeiten der Gewichtsreduktion wurden vorgestellt und diskutiert. Neben der Technik gilt es genauso, die organisatorischen und erfassungsspezifischen Herausforderungen und Ansätze zu beachten. Einer Vielzahl an Aspekten ist Aufmerksamkeit zu schenken, sodass die gekühlte Rohmilch effizient und kostengünstig in perfekter Qualität vom Milcherzeuger zur Molkerei transportiert werden kann. Digitale Speditionen als Zukunft der Lkw-Logistik? Eine besondere Anforderung in der Transportlogistik ist es, die Summe der Leerkilometer je Umlauf weitestmöglich zu reduzieren bei gleichzeitig hoher Auslastung der Fahrzeuge. Wenn Speditionen oder Planer von Logistiknetzwerken bei isolierter Vorgehensweise an Grenzen kommen, schlägt die Stunde der neuen digitalen Transportnetzwerke. Verschiedene Transportunternehmer melden an eine zentrale Stelle, wo Lkw leer werden. Auf einer Meta-Plattform für Ladungsquellen (Sammeln/ Zusammenfassen der Quellen) werden die Bedarfe und freie Transportkapazitäten übereinandergelegt. Der Preis wird i.d.r. im Vorfeld vereinbart, Zeitfensterbuchungen werden bei Bedarf übernommen. Vorteilhaft ist es, wenn nur direkte Frachtführer und keine Mittelsmänner zwischen der Plattform und den Spediteuren involviert sind. Von besonderer Wichtigkeit sind weiterhin Fragen wie Haftung, Ladungsträgerabwicklung und Bewertung der Zuverlässigkeit. Im Trockensortiment gibt es bereits erste Angebote, die bei vergleichbarer Realisierung für den Frischebereich auch für Molkereien interessant sein können. Sollten Netzwerke auch mit Frischekapazitäten ausgestattet sein, könnten bestehende und durchaus gut funktionierende Prozesse demnächst durch optimierte Ergebnisse einer digitalen Spedition ergänzt werden. Der MIV bietet seinen Mitgliedern Möglichkeiten zum Austausch und Denkanstöße im Bereich Lkw-Logistik. MIV-Geschäftsbericht 2019/20 67

68 Kapitel xy 68 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

69 Lebensmittelverschwendung Plastikstrategie EU-Emmissionshandelssystem Kreislaufwirtschaft Nachhaltigkeit, Umwelt Wiederverwendung Wasser und Energie 7 Carbon Footprint Klima- & Ressourcenschutz Energieeffizienz MIV-Geschäftsbericht 2019/20 69

70 7. Nachhaltigkeit, Umwelt und Energie Klimaschutz und effiziente Ressourcennutzung als ein Grundpfeiler der Milchindustrie Für die deutsche Molkereibranche ist Klima- und Ressourcenschutz ein zentrales Anliegen: Zahlreiche Unternehmensbeispiele zeugen davon, nicht nur die wirtschaftliche Leistung, sondern auch die langfristige Nachhaltigkeit kontinuierlich verbessern zu wollen. In die Diskussionen mit den verschiedenen Stakeholdern auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene bringt der MIV Wissen und Erfahrung ein und setzt sich so intensiv für die Belange seiner Mitglieder ein. Vermeidung und Reduzierung von Lebensmittelverschwendung Eine effiziente Ressourcennutzung ist ein Grundpfeiler des Milchindustriesektors. Die Vermeidung und Reduzierung von Lebensmittelabfällen wird sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene auf jeder Stufe der Lebensmittelversorgungskette näher betrachtet und ist ein Thema, das eng mit den Nachhaltigkeitsbemühungen und der gesellschaftlichen Verantwortung des MIV verbunden ist. Die EU-Kommission hat die Minderung der Lebensmittelabfälle als einen wesentlichen Bestandteil des EU-Pakets zur Kreislaufwirtschaft aufgenommen. Bis 2030 ist geplant, die Lebensmittelverschwendung in Europa pro Kopf zu halbieren und Lebensmittelverluste entlang der Produktions- und Lieferkette zu verringern. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Forschungsprojekts FUSIONS wurden Empfehlungen zu Praktiken und wirksamen Ansätzen in der EU sowohl auf europäischer als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten vorgeschlagen. Auch die Entwicklung einer gemeinsamen EU-Messmethodik für Lebensmittelabfälle wurde diskutiert. Die EU-Plattform für Lebensmittelverluste und Lebensmittelabfälle unter der Generaldirektion Gesundheit der EU-Kommission soll vor allem dem Austausch und dem Dialog Der MIV setzt sich mit seinen Mitglieder für die Vermeidung und Reduzierung von Lebensmittelverschwendung ein. 70 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

71 zu diesem Thema dienen. Aspekte wie Lebensmittelspenden, Messung von Lebensmittelabfällen und Datumskennzeichnung werden hier diskutiert und untersucht. Über EDA als Mitglied der Plattform bringt der MIV hier sein Wissen und seine Erfahrung ein. Die EU-Kommission erarbeitet dazu einen technischen Leitfaden, der voraussichtlich Ende 2022 veröffentlicht werden wird. Die europäische Milchindustrie betont, dass innerhalb der EU die unterschiedlichen Auffassungen bzw. Verwendungen der Haltbarkeitsdaten bei Milchprodukten bestehen bleiben und diese Vielfalt bewahrt werden soll. Aber auch der Einsatz bedarfsgerechter Verpackungen als Schutz der Lebensmittel vor Verderb ist bei der Reduzierung der Lebensmittelabfälle zu berücksichtigen. Im Mai 2019 verabschiedete die Kommission einen delegierten Rechtsakt zur gemeinsamen Methodik bei der Messung von Lebensmittelabfällen. Auf Grundlage der nationalen Daten aus den Mitgliedstaaten wird die Kommission voraussichtlich bis 2023 EU-Ziele festlegen. Neben ihrer Initiative Zu gut für die Tonne! verfolgt die Bundesregierung eine weitere nationale Strategie, die den Rahmen für die Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen steckt und so ein gesellschaftliches Umdenken erreichen will. Unternehmen des Lebensmittelgroß- und -einzelhandels haben in diesem Zusammenhang eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet. Weitere veröffentlichte Leitfäden der Kommission, z. B. für Lebensmittelspenden, aber auch für die Verwertung ehemaliger Lebensmittel und Nebenprodukte aus der Lebensmittelkette zur Herstellung von Futtermitteln, ohne Abstriche bei der Lebens- und Futtermittelsicherheit zu machen, sollen bei der Erreichung der Ziele helfen. EU-Emissionshandelssystem Beginn der 4. Handelsperiode steht bevor Die Produkte Milch und Rahm in fester Form, Casein, Laktose und Laktosesirup sowie Molke in fester Form bleiben auch in der 4. Handelsperiode des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) ( ) auf der sogenannten Carbon-Leakage-Liste. Für die Molkereien, die unter das EU-EHS fallen, ist die Beibehaltung des Sonderstatus von großer Wichtigkeit. Der MIV hat sich intensiv eingesetzt, um dieses positive Ergebnis zu erzielen. Der Carbon-Leakage-Status soll eine Verlagerung von CO 2 -Emissionen ins außereuropäische Ausland aufgrund steigender Produktionskosten verhindern. Im Rahmen des Green Deals hat die EU-Kommission vorgeschlagen, das EU-EHS sowohl auf den See- als auch auf den Straßenverkehr auszuweiten und gleichzeitig die kostenlos zugeteilten Zertifikate an die Fluggesellschaften zu reduzieren. Um hier das Risiko von Carbon Leakage zu verhindern, denkt die Kommission über einen sogenannten Carbon Border Adjustment Mechanism nach, um sicherzustellen, dass der Preis von Importen in die EU den CO 2 -Gehalt genauer widerspiegelt. Des Weiteren hat die EU-Kommission eine Konsultation zur Überarbeitung der kostenlosen Zuteilungsregeln sogenannter Free Allocation Rules durchgeführt, an der der MIV teilgenommen hat. Der Verband hat dabei unterstrichen, dass bei Standorten mit mehreren Produktlinien die Flexibilität und Innovation berücksichtigt werden müssen und sich der Verwaltungsaufwand verringern sollte. Eine Entscheidung über die kostenlose Zuteilung wird gegen Ende 2020 erwartet. Das neue Gesetz zum Brennstoffemissionshandel Das Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (BEHG), veröffentlicht im Dezember 2019, soll die Grundlagen für den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus fossilen Brennstoffen schaffen und für eine Bepreisung dieser Treibhausgasemissionen sorgen, soweit diese nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind. Ab Januar 2021 wird damit eine CO 2 -Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme eingeführt. Kurz nach Veröffentlichung des BEHG hat der Bundesrat wegen steuergesetzlicher Regelungen zur Umsetzung des Klimapakets 2030 den Vermittlungsausschuss angerufen, der sich auf eine Erhöhung des Zertifikatspreises geeinigt hat. Das gerade in Kraft getretene Gesetz musste daher wieder umgeschrieben werden. MIV-Geschäftsbericht 2019/20 71

72 7. Nachhaltigkeit, Umwelt und Energie Die Bundesregierung hat inzwischen den neuen Gesetzentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des BEHG vorgelegt. Die CO 2 -Bepreisung wird ab 2021 bei einem Festpreis von nun 25 Euro je Tonne statt 10 Euro liegen, 2022 bei 30 Euro (statt 20), 2023 bei 35 Euro (statt 25), 2024 bei 45 Euro (statt 30), 2025 bei 55 Euro (statt 35) und ab 2026 zwischen 55 und 65 Euro (statt zwischen 35 bis 55). Dieser Preissprung könnte sich auf einige Unternehmen des Milchsektors negativ auswirken: Unternehmen, die nur geringfügig über dem jeweilig geforderten Schwellenwert für die Beanspruchung der Besonderen Ausgleichsregelung liegen, könnten dieses Privileg durch den Preissprung verlieren. Der MIV hat sich mit diesen Bedenken mit der Bitte um Berücksichtigung an die Politik gewandt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein wichtiger Stützpfeiler bei der Energiewende. Ihr Anteil lag im Jahr 2019 bei rund 43 % und soll bis 2025 auf 40 bis 45 % steigen und gemäß der Vereinbarung im Koalitionsvertrag auf 65 % im Jahr Auch das neue nationale Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) soll zur Energiewende beitragen. Wichtiger Bestandteil der Einigung zur Einführung des BEHG ist die Senkung der EEG- Umlage, die aus den Einnahmen des BEHG finanziert werden soll. Nach jetzigem Stand ist jedoch zu befürchten, dass die Senkung der EEG-Umlage bei Unternehmen mit der Besonderen Ausgleichsregelung dazu führen kann, dass sie unter den Schwellenwert rutschen und somit nicht mehr die Entlastung in Anspruch nehmen können. Daher prüft die Bundesregierung derzeit Möglichkeiten, diese Situation zu vermeiden. Ein mögliches Szenario wäre beispielsweise die Absenkung der Schwellenwerte. Die Bundesregierung hat aufgrund der Corona- Pandemie eine kleine Novelle des EEG im Mai 2020 verabschiedet. Es wurde u. a. beschlossen, dass für das Antragsjahr 2020 eine Sonderregelung für Fristen bei der Besonderen Ausgleichsregelung gelten wird. Nachweise für die Antragstellung, die normalerweise eine strenge materielle Ausschlussfrist vorsehen, dürfen bis zum 30. November 2020 nachgereicht werden. Eine vom Bundeswirtschaftsministerium eingesetzte Expertenkommission empfiehlt aber in ihrem Bericht eine umfassende Reform der Energiepreise, um die Klimaziele zu erreichen. Sie schlägt vor, dass Umlagen (auch die EEG-Umlage Eine Novelle des EEG oder eine Senkung der Stromkosten sind für stromkostenintensive Molkereiunternehmen notwendig. 72 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

73 und die Umlage für die Kraft-Wärme-Koppelung) und Steuern auf Elektrizität wegfallen sollen und der CO 2 -Ausstoß hoch bepreist (mindestens 50 Euro je Tonne) werden müsse. Eine Novelle des EEG oder eine Senkung der Stromkosten sind gerade für stromkostenintensive Molkereiunternehmen dringend notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit auf dem europäischen und weltweiten Markt zu sichern. EEG: Herausforderungen zur Strommengenabgrenzung Im 3. Quartal 2019 hat der MIV einen erfolgreichen Workshop zum Thema Abgrenzung von Stromdrittmengen durchgeführt. Schließlich hat das neue Energiesammelgesetz für viel Unsicherheit bei den Betreibern von EEG-umlageprivilegierten Anlagen gesorgt, die eine Stromkostenentlastung wie z. B. die Besondere Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen wollten. Insbesondere standen in der Diskussion die Zuordnung von Eigen- und Drittverbrauch, Bagatellregelung nach 62 a EEG und Schätzungen als Alternative zur Messung im Fokus. Es wurden konkrete Beispiele und vielseitige Fragen der Teilnehmer diskutiert und beantwortet, ebenso wie Fragen zum Antragsverfahren für 2020 und Der MIV hat mit dem Beratungsunternehmen envistra Handlungsempfehlungen und eine Checkliste dazu erarbeitet. Die Plastikstrategie, die Kreislaufwirtschaft und ihre Richtlinien Die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie trat im Juli 2019 in Kraft; sie zielt darauf ab, bestimmte Kunststoffe wie Plastikteller, Trinkhalme, Besteck zu verbieten, um die Verschmutzung der Umwelt einzudämmen. Die EU-Kommission erarbeitet dazu ergänzende Leitlinien, die in der zweiten Hälfte 2020 erwartet werden. Hier hat sich der MIV insbesondere zu den Definitionen Lebensmittelbehälter und Herstellerverantwortung eingebracht. Zur Umsetzung der Richtlinie hat das Bundesumweltministerium bereits einen Referentenentwurf veröffentlicht: eine Verordnung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff. Der Vollzug der Inverkehrbringensverbote soll Aufgabe der Länder sein. Die Verordnung soll am 3. Juli 2021 in Kraft treten. Mit der Kunststoffstrategie will man den Übergang Europas zu einer Kreislaufwirtschaft (circular economy) beschleunigen. Ab 2030 sollen nur noch sichere, kreislauffähige und nachhaltige Produkte auf den europäischen Markt gelangen. Dazu hat die Kommission einen Aktionsplan als Teil des Green Deals veröffentlicht. Der MIV hat über seinen Dachverband dazu ein Positionspapier erarbeitet. Des Weiteren hatte die EU-Kommission die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle novelliert. Hier spielen auch kunststoffreiche Abfälle und ihre Wiederverwertung eine große Rolle. Bis zum 5. Juli 2020 hätten die Änderungen der EU-Verpackungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Coronabedingt wird sich der Zeitplan der Bundesregierung jedoch verzögern. Die Bundesregierung hat die geforderten Grundlagen der Kreislaufwirtschaft für weniger Abfall und mehr Recycling und die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in einem Gesetzentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verankert. Neben einer Harmonisierung der Begrifflichkeiten wurden die erweiterte Herstellerverantwortung verschärft, neue Wiederverwendungs- und Verwertungsquoten bestimmt und eine neue Berechnungsmethode für die Recyclingquote festgelegt. Der Entwurf enthält darüber hinaus noch eine Obhutspflicht, die in der europäischen Richtlinie nicht vorgesehen ist. Sie besagt, dass die Produktverantwortlichen dafür sorgen sollen, dass retournierte Waren nicht mehr aus wirtschaftlichen Gründen vernichtet werden dürfen. Auch weitere Anforderungen der EU-Einwegkunststoff-Richtlinie sind im nationalen Gesetzentwurf enthalten. Die freiwillige Verwendung des PEF-Projektes Das Projekt Product Environmental Footprint (PEF) für Milchprodukte zur lebenszyklusbasierten ökologischen Bewertung sowie seine von der EDA koordinierten Product Environmental Footprint Category Rules (PEFCR) wurden MIV-Geschäftsbericht 2019/20 73

74 7. Nachhaltigkeit, Umwelt und Energie 2018 fertiggestellt und von der EU-Kommission anerkannt begann die Übergangsphase, in der die potenziellen Anwendungen der Methode bewertet werden sollen. Die PEF-Methodik zielt auf einen freiwilligen und harmonisierten Ansatz ab, ohne eine Kennzeichnung auf der Verpackung vorzusehen. Milch-PEF wurde als Referenzmethode für diesen Sektor definiert. Er erkennt das kontinuierliche Bemühen der europäischen Milchbranche an, nicht nur seine wirtschaftliche Leistung, sondern auch seine langfristige Nachhaltigkeit zu verbessern. Der MIV hat über seinen Dachverband die Möglichkeit genutzt, die Methodik für Milcherzeugnisse mitzugestalten. Er befürwortet die Anwendung der PEF-Methode zur Festlegung eines harmonierten Ansatzes zur Messung der Umweltleistung von Produkten, jedoch nur auf freiwilliger Basis und ohne On-Pack-Labeling. PEF wird bei künftigen Legislativvorschlägen auf EU-Ebene berücksichtigt werden, hieß es von der EU-Kommission. Klimaschutz und Energieeffizienz Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, die nationalen Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 % und bis 2050 um 80 bis 95 % im Vergleich zum Jahr 1990 zu reduzieren. Klima- und Ressourcenschutz spielen für die Milchwirtschaft eine bedeutende Rolle. Das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (IFEU) hat Ende 2019 die Daten einer MIV-Umfrage zu Energiebedarf und Treibhausgasemissionen ausgewertet und dabei die Ergebnisse der im Jahr 2014 durchgeführten Studie (Umweltbilanz von Milch und Milcherzeugnissen) berücksichtigt. Bezogen auf eine Tonne der von den Molkereien verarbeiteten Milch, sank der Energieaufwand ab dem Jahr 1993 deutlich um 18 %. Auch der Treibhauseffekt (energiebedingte Treibhausgasemissionen) sank zwischen 1993 und 2010 signifikant um 20 % und blieb danach trotz gestiegener Milchverarbeitung auf dem gleichen Niveau. Die Einflussfaktoren sind vor allem Energieeffizienzmaßnahmen der Molkereien, der grünere Strommix sowie der Einsatz von kohlenstoffärmeren Energieträgern. Methanemissionen der Milcherzeugung Seit der im Jahr 2006 von der Welternährungsorganisation (FAO) veröffentlichten Studie Livestock s Long Shadow gelten Rinder als Hauptverursacher des menschengemachten Klimawandels. Fleisch- sowie Milchverzicht werden pauschal als Strategie im Kampf gegen globale Klimaerwärmung empfohlen. Inzwischen zweifelt die Wissenschaftswelt verstärkt an dem Anteil der Huftiere an der Klimaerwärmung. Die These: Es gibt keine überzeugende Evidenz, dass Rinder und Milchkühe für einen menschengemachten Klimawandel verantwortlich sind. Auf Satellitenbildern ist es klar erkennbar, wo sich das Methan in der Atmosphäre ansammelt und in welchen Jahreszeiten. Dort, wo die meisten Rinderherden stehen, gibt es allerdings besonders wenig Methan. Darüber hinaus sind die Fragen der Methansequestrierung sowie der Klimawirkung von Methan bisher nicht ausreichend erforscht. In einem 14-minütigen Film setzt sich Prof. Dr. Peer Ederer kritisch mit dem Einfluss der Rinder auf das Klima auseinander: Emissionsgrenzwerte für Staub und Abwasser (BREF) Die BVT-Schlussfolgerungen für die Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (FDM BREF) wurden am 4. Dezember 2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die vereinbarten Inhalte des Dokuments müssen innerhalb von zwei Jahren ins nationale Recht übernommen werden; vier Jahre nach der Veröffentlichung müssen die Schlussfolgerungen EU-weit an den Anlagen (auch Alt-Anlagen) umgesetzt sein. 74 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

75 Das Umweltbundesamt (UBA) hat bereits den ersten Entwurf zur Umsetzung des neuen BREF- Dokuments in die deutsche Abwasserverordnung vorgestellt. Es wird angestrebt, die Anhänge der Abwasserverordnung für die Lebensmittelindustrie (aktuell Milchverarbeitung im Anhang 3) zusammenzufassen. Der MIV begleitet die Umsetzung des BREFs in nationales Recht; entsprechende Stellungnahmen wurden den Behörden übermittelt. Grundsätzlich begrüßt der MIV die Vereinheitlichung von Umweltauflagen innerhalb der Europäischen Union. Allerdings sollte Deutschland auch von den möglichen Ausnahmen Gebrauch machen (Grenzwerte für Abwasser- und Staubemissionen) und den Umsetzungsspielraum nutzen, insbesondere dort, wo bereits im deutschen Recht höhere Anforderungen gelten als im europäischen Umfeld. Wiederverwendung von Wasser Trinkwasser ist eine der wichtigsten Ressourcen der Zukunft. Die Wiederverwendung von Wasser in der Milchindustrie wird daher in den kommenden Jahren stark an Bedeutung gewinnen. Während in einigen EU-Ländern (u. a. Vereinigtes Königreich, Niederlande, Belgien, Spanien, Italien) die technologischen Verfahren rechtlich abgesichert sind und nachweislich erfolgreich angewendet werden, lassen sie sich in Deutschland, insbesondere aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen, nicht bzw. nur unter einem erheblichen bürokratischen Aufwand realisieren. Die MIV-Arbeitsgruppe Umwelt hat im Rahmen mehrerer Sitzungen über die Vor- und Nachteile sowie technologischen Verfahren zur Wiederverwendung von Wasser diskutiert. Die Verwendung von aufbereitetem Wasser in den Molkereien soll zukünftig transparent und rechtlich sicher definiert werden. Die ersten Pilotprojekte wurden bereits abgeschlossen. Afrikanische Schweinepest und Auswirkungen auf die Milchindustrie Der MIV hat einen Leitfaden zu den Auswirkungen eines möglichen Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland auf die Milchindustrie erarbeitet. Die spezifischen Fragen beziehen sich insbesondere auf die Milchsammlung. Der MIV empfehlt u. a., die Abläufe auf Mischbetrieben rechtzeitig mit dem Veterinäramt durchzusprechen. Sollten sich im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland die Schweinebestände reduzieren, können daraus für die Milchindustrie massive Probleme bei der Weiterverwertung bzw. Entsorgung der tierischen Nebenprodukte resultieren. Der MIV hat seine Mitgliedsunternehmen zur Verwertung der tierischen Nebenprodukte befragt. Um die Versorgung der Bundesrepublik mit hochwertigen Milchprodukten weiter sicherzustellen und erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden abzuwenden, müssen Verwertungsmöglichkeiten für die tierischen Nebenprodukte ermöglicht und ein rechtlicher Rahmen so schnell wie möglich geschaffen werden. Die Afrikanische Schweinepest ist nicht auf Rinder übertragbar. Es besteht keine Verbrauchergefährdung. IT-Sicherheit bei den Betreibern von kritischen Infrastrukturen Die Betreiber sogenannter kritischer Anlagen aus verschiedenen Wirtschaftsbereichen wurden mit Inkrafttreten der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) dazu verpflichtet, die Einhaltung eines Mindeststandards an IT-Sicherheit nachzuweisen. Als Kritische Infrastrukturen im Sinne des Gesetzes gelten u. a. Anlagen zur Bearbeitung und Verarbeitung von Lebensmitteln ab der bearbeiteten, verarbeiteten oder produzierten Lebensmittelmenge von t/jahr. Im MIV-Arbeitskreis IT werden regelmäßig praxisrelevante Fragen aus dem Bereich IT-Sicherheit sowie rechtliche Grundlagen (Evaluierung BSI-KritisV, IT-Sicherheitsgesetz 2.0) intensiv diskutiert. Die ersten Molkereien haben bereits Informationssicherheitsmanagementsysteme (ISMS) eingeführt und sind nach ISO zertifiziert. MIV-Geschäftsbericht 2019/20 75

76 Kapitel xy 76 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

77 Rund 80 Mitglieder Büro in Brüssel 10 Arbeitsgruppen 6 Internationale Kooperationspartner 4 Produktgruppen Der MIV im Netzwerk und seine Gremien Büro in Berlin Wissenschaftlicher Beirat 8 8 Nationale Kooperationspartner Büro in Peking MIV-Geschäftsbericht 2019/20 77

78 8. Der MIV im Netzwerk und seine Gremien Der MIV im Netzwerk und seine Gremien Das MIV-Büro in Brüssel Der MIV ist seit dem Jahrhundertwechsel mit einem eigenen Büro in Brüssel vertreten, um die Interessen der deutschen Molkereien vor den EU- Institutionen besser und direkter wahrzunehmen.. Es fungiert als wichtiges Bindeglied zwischen dem Berliner MIV-Büro, den deutschen Molkereien und den EU-Institutionen sowie dem Dachverband EDA. Der direkte Kontakt vor Ort ist ein großer Vorteil für den MIV. So kann rechtzeitig Einfluss auf EU- Gesetzesvorhaben genommen werden, damit die Anliegen der deutschen Milchindustrie ausreichend Gehör finden. Büro in Peking Das bereits im September 2014 installierte Projekt China-Büro Peking, das der MIV und die Export- Union für Milchprodukte zusammen mit dem Exportverband German Meat unter Ko-Finanzierung durch das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) betreibt, hat sich auch 2019/2020 als zuverlässige Stütze erwiesen. Im vergangenen Jahr unterstützte Yanqin Yan die Behörden beider Seiten in Abstimmung mit dem Verband bei der Entwicklung des elektronischen Registrierungssystems für Betriebe im Lebensmittelbereich (CIFER). Zudem stand sie der Geschäftsstelle mit Rat und Tat bei grundsätzlichen Auslegungsfragen der chinesischen Rechtsprechung zur Seite. Im ersten Halbjahr 2020 konnte Frau Yan die aufgrund der Corona-Pandemie MIV-Kooperationspartner Regional DRV DBV QM EUCOLAIT Milchwirtschaftliche Landesvereinigungen im Bundesgebiet VBPM IPMB Verband der Bayerischen Privaten Milchwirtschaft e. V. Interessengemeinschaft privater Milchverarbeiter Bayerns e. V. National Lebensmittelverband ZAW BPM VDM* GML SMM VBPM IPMB EXU ZMB ZDM BUMO FDE EDA EU National VDM Verband der Deutschen Milchwirtschaft e. V. GML Gemeinschaft der Milchwirtschaftlichen Landesvereinigungen e. V. ZMB Zentrale Milchmarkt Berichterstattung GmbH EXU Export-Union für Milchprodukte e. V. BUMO Bundesverband Molkereiprodukte e. V. ZDM Zentralverband Deutscher Milchwirtschaftler e. V. BPM Bundesverband der Privaten Milchwirtschaft e. V. DRV Deutscher Raiffeisenverband e. V. DBV Deutscher Bauernverband e. V. Lebensmittelverband Deutschland e. V. (ehem. BLL) SMM Schutzgemeinschaft für Milch- und Milcherzeugnisse e. V. ZAW Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e. V. QM QM-Milch e. V. * Deutsches Nationalkomitee im IDF GDP DSF International IDF International EUCOLAIT Europäischer Milch-Handelsverband EDA Europäischer Milchindustrieverband DSF Dairy Sustainability Framework IDF Internationaler Milchwirtschaftsverband FDE Europäischer Verband der Lebensmittelindustrie GDP Weltmilchplattform 78 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

79 von China eher spontan geforderten zusätzlichen Bescheinigungen schnell und komplikationsfrei an die chinesischen Behörden weiterleiten. Zudem konnte sie auf kurzem Wege sowohl dem Verband als auch den chinesischen Behörden die Sachlage erläutern. Ebenso gelang es ihr, schnell aufkommende Gerüchte auszubremsen und mit relevanten Zollstellen in China kurzfristige Lösungen zu erzielen. MIV-Kooperationspartner EDA Präsident: Michel Nalet (FR) Generalsekretär: Alexander Anton (DE) als Tätigkeitsschwerpunkte (Außen-)Handels- und Marktfragen für den europäischen und internationalen Milchsektor, die auch in den verschiedenen Produktgruppen Käse, Butter und Milchpulver/Kasein des Verbandes durch die Mitglieder diskutiert werden. Der Verband dient den Mitgliedern aber auch als Sprachrohr gegenüber der EU-Kommission. Über EUCOLAIT ist der MIV damit in den Sitzungen der MMO (Milk Market Observatory)-Gruppe der EU-Kommission vertreten. Der MIV ist über die Export-Union für Milchprodukte (Vorsitz: Gerhard Meier) und den Bundesverband Molkereiprodukte in die Arbeit von EUCOLAIT einbezogen. Durch die Einbindung von Karin Monke (Geschäftsführerin der Export-Union und Vizepräsidentin von EUCOLAIT) in den Vorstand von EUCOLAIT ist eine Integration in die Entscheidungsgremien gewährleistet. Der Europäische Milchindustrie-Verband (EDA) ist die Stimme der europäischen Milchindustrie bei der EU in Brüssel. EDA behandelt Themen aus den Bereichen Agrarpolitik und Handel (GAP 2020, Brexit, Freihandelsabkommen usw.), Lebensmittelrecht (Herkunftskennzeichnung, Nährwertkennzeichnung, Kontaminanten, Zusatzstoffe usw.), Ernährungswissenschaft und Umwelt (EU-Plastikstrategie, Energierecht, Lebensmittelverschwendung usw.). Die Plattform ermöglicht die Positionierung der gesamten europäischen Milchindustrie zu wichtigen EU-Themen und verleiht so der europäischen Interessenvertretung mehr Gewicht. Auch der Kontakt zu Milchindustrie-Verbänden aus anderen Mitgliedstaaten ist ein wichtiger und bereichernder Aspekt. EUCOLAIT Präsident: Frank van Stipdonk (NL) Generalsekretär: Jukka Likitalo (FI) FoodDrinkEurope Präsident: Marco Settembri (Nestlé CEO for Europe, Middle East and North Africa) Generalsekretärin: Mella Frewen (IRL) FoodDrinkEurope integriert neben den jeweiligen nationalen Spitzenverbänden auch die europäischen Branchenverbände wie den europäischen Verband der Milchindustrie EDA. FoodDrinkEurope vertritt auf europäischer Ebene die Interessen der gesamten Lebensmittelbranche und wird hier auch vom MIV unterstützt. Ein Schwerpunkt ist das europäische Lebensmittelrecht. Der europäische Verband des Handels für Milcherzeugnisse (EUCOLAIT) mit Sitz in Brüssel hat MIV-Geschäftsbericht 2019/20 79

80 8. Der MIV im Netzwerk und seine Gremien IDF Präsidentin: Dr. Judith Bryans (UK) Generaldirektorin: Caroline Emond (CA) Des Weiteren arbeitet der MIV zusammen mit dem Bundesverband Molkereiprodukte e. V. unter seinem Präsidenten Manfred Heimes. Export-Union für Milchprodukte e. V. Dem Internationalen Milchwirtschaftsverband gehören derzeit 47 Länder aus aller Welt an. Seine Arbeit konzentriert sich auf die Schwerpunkte Milchwirtschaft, milchrechtliche Fragen (z. B. Codex), Ökonomie und Umwelt. Der MIV ist über den VDM Mitglied im IDF. GDP Präsident: Rick Smith (USA) Geschäftsführer: Donald Moore (USA) Die Kooperation des MIV mit der Export-Union für Milchprodukte e. V. (EXU) hat sich über Jahrzehnte gefestigt. Die Bürogemeinschaft der beiden Verbände war daher eine logische Konsequenz. Der Arbeitsschwerpunkt ist namensgebend, nämlich der Export von Milch und Milchprodukten. Die EXU informiert dabei die Mitglieder sowohl Händler als auch Hersteller zu Belangen des Außenhandels innerhalb der EU und in Drittländer. Kompetenzbereiche der EXU sind daher z. B. Zoll, Handelsabkommen, EU- und Drittlandsvorschriften, Veredelungsverkehr, Hygienevorschriften und Veterinärzertifikate usw. GDP mit Sitz in den USA ist ein internationaler Verband von Unternehmen und Verbänden, der sich insbesondere um die Themenfelder Ernährung und Nachhaltigkeit inklusive Kommunikation im Milchsektor kümmert. MIV im deutschen Netzwerk Der MIV ist Mitglied in vielen Dach- und Förderverbänden, wie z. B. dem Lebensmittelverband Deutschland unter dem Vorsitz von Philipp Hengstenberg. Über den VDM Verband der Deutschen Milchwirtschaft ist der MIV u. a. in den Runden Tisch der Milchwirtschaft eingebunden. Der MIV betreibt eine Bürogemeinschaft zusammen mit der Export-Union für Milchprodukte e. V. und dem Zentralverband deutscher Milchwirtschaftler e. V. (ZDM-Geschäftsführer: Syndikusrechtsanwalt Torsten Sach). Dieser vertritt die Interessen der Molkereifachleute und berät in Fragen der Aus-, Fort- und Weiterbildung in den milchwirtschaftlichen Berufen sowie der Gesetzgebung, u. a. dem Arbeitsrecht. Exportförderung durch die GEFA Die GEFA German Export Association for Food and Agriproducts ist eine vollständig durch die Wirtschaftsverbände und eigene Projekte finanzierte Institution zur Exportförderung von Produkten der verschiedenen Mitglieder. Die GEFA führt im Auftrag ihrer Mitglieder unterschiedliche Maßnahmen zur Förderung des Absatzes deutscher Produkte im Ausland durch. So werden beispielsweise Listungsgespräche mit ausländischen Handelsketten oder Gemeinschaftsstände auf wichtigen internationalen Messen organisiert. Die GEFA bringt ebenfalls Maßnahmen in das BMEL-Förderprogramm ein. Eigene Veranstaltungen sind zum Beispiel der Diplomaten-Salon und das Diplomaten-Frühstück, die jährlich mit unterschiedlichen Schwerpunkten ausgerichtet werden. Beim Empfang der Länderreferenten im Rahmen des Außenwirtschaftstages 80 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

81 steht die Kontaktpflege mit den deutschen Botschaften im Mittelpunkt. Der Milchindustrie-Verband zählt zu den GEFA-Gründungsmitgliedern und ist im Vorstand der GEFA über die Export-Union für Milchprodukte e. V. (Karin Monke) vertreten. Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e. V. ZMB Zentrale Milchmarkt Berichterstattung GmbH Die ZMB Zentrale Milchmarkt Berichterstattung GmbH wird von Monika Wohlfarth als Geschäftsführerin geleitet und nimmt Aufgaben der Marktberichterstattung wahr. Sie übernahm damit die Aufgaben der alten ZMP, die im Rahmen der Abwicklung des Absatzfonds ihre Tätigkeit einstellte. Die ZMB ist die Tochtergesellschaft des MIV und teilt das Büro in Berlin mit dem MIV. Sie informiert die Mitglieder der verschiedenen Milchverbände und berät Politik und Öffentlichkeit in Bezug auf Milchmarktdaten sowie -entwicklung. In den Gremien der EU-Kommission ebenso wie bei den europäischen Verbänden werden die Daten vorgestellt und interpretiert. Die Zusammenstellung von wöchentlichen, monatlichen sowie Jahresberichten ist eine der wichtigsten Aufgaben. Der ZAW ist der Spitzenverband der Werbewirtschaft in Deutschland. Er bildet ein großes, leistungsfähiges Netzwerk von 43 Mitgliedsorganisationen und repräsentiert so umfassend sämtliche Branchen und Disziplinen der Werbung. Der ZAW will politisch ausgewogene und wirtschaftlich optimale Rahmenbedingungen für die Werbewirtschaft erreichen. Des Weiteren organisiert und fördert der ZAW seit über 40 Jahren die Selbstregulierung der Werbewirtschaft in Deutschland und in Europa durch den Deutschen Werberat (für Inhalte und Aussagen in der Werbung) und den Deutschen Datenschutzrat Online-Werbung (im Bereich des werbewirtschaftlichen Datenschutzes). Deutscher Bauernverband e. V. Der MIV ist förderndes Mitglied im Deutschen Bauernverband und dort im erweiterten Präsidium vertreten. Die Geschäftsstelle des QM-Milch e. V. sowie das Sekretariat des Verbandes der Deutschen Milchwirtschaft sind beim DBV angesiedelt. MIV-Geschäftsbericht 2019/20 81

82 8. Der MIV im Netzwerk und seine Gremien Der Vorstand (Stand September 2020, *tbc) Vorsitzender: Peter Stahl, Hochland SE, Heimenkirch Morten Felthaus, Omira GmbH, Ravensburg Stellv. Vorsitzender: Hans Holtorf, Frischli Milchwerke GmbH, Rehburg-Loccum Ralf Hinrichs, Molkerei Ammerland eg, Wiefelstede-Dringenburg Stellv. Vorsitzender und Schatzmeister: Jakob Ramm, Milchwerke Schwaben eg, Ulm Robert Hofmeister, Käserei Champignon Hofmeister GmbH & Co. KG, Lauben; Präsident des Verbandes der Bayerischen Privaten Milchwirtschaft Florian Bauer, J. Bauer GmbH & Co. KG, Wasserburg Jan Kruise, FrieslandCampina Germany GmbH, Heilbronn Rolf Bausch, Edelweiss GmbH & Co. KG, Kempten Detlef Latka, Hochwald Foods GmbH, Thalfang 82 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

83 Markus Mühleisen, Arla Foods Deutschland GmbH, Düsseldorf Kerstin Picker-Münch*, Mondelez Deutschland GmbH, Bremen Ingo Müller, DMK Deutsches Milchkontor GmbH, Bremen Frank-Andreas Uzsko, Zott SE & Co. KG, Mertingen Claus Naarmann, Privatmolkerei Naarmann GmbH, Neuenkirchen Ehrenvorsitzender: Toni Meggle, Meggle GmbH & Co. KG, Wasserburg Dr. Thomas Obersojer, Bayerische Milchindustrie eg, Landshut Matthias Oettel, Meggle GmbH & Co. KG, Wasserburg MIV-Geschäftsbericht 2019/20 83

84 8. Der MIV im Netzwerk und seine Gremien Geschäftsstelle Hauptgeschäftsführer: Eckhard Heuser, Dipl.-Ing. agr. Geschäftsführer: Syndikusrechtsanwalt Dr. Jörg W. Rieke Geschäftsführende Wissenschaftliche Leiterin: Dr. Gisela Runge, Lebensmittelchemikerin, Dipl.-Oecotrophologin 84 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

85 Referenten Dr. Björn Börgermann RAin Astrid Stein Dr. Katrin Lehmann Büro Brüssel: Leitung: Amelie de Grahl Karin Monke Marcin Preidl Syndikusrechtsanwalt Torsten Sach MIV-Geschäftsbericht 2019/20 85

86 8. Der MIV im Netzwerk und seine Gremien Produktgruppen Dauermilch Vors.: n.n. Geschäftsstelle: Eckhard Heuser Milchfrischprodukte/Konsummilch Vors.: Lars Schäkel Stellv. Vors.: Florian Bauer Geschäftsstelle: Torsten Sach Milchfetterzeugnisse (MIV/DRV/BPM) Vors.: n.n. Stellv. Vors.: Dr. Franz Mayer Geschäftsstelle: Torsten Sach/ Heinrich Schmidt (DRV) Käse und Schmelzkäse Vors.: Ingo Müller Stellv. Vors.: Josef Weixlgartner Geschäftsstelle: Dr. Jörg Rieke/ Amelie de Grahl Arbeitsgruppen Umwelt (MIV/VDM) Vors.: Lars Dammann/Rainer Bertsch Geschäftsstelle: Astrid Stein/Marcin Preidl Beschaffung Vors.: Alfons Thumbach Stellv. Vors.: Marc Tarrach Geschäftsstelle: Karin Monke Sozialpolitik Vors.: Werner Giselbrecht Geschäftsstelle: Dr. Jörg W. Rieke Qualität und Produktsicherheit Vors.: Hans Holtorf Geschäftsstelle: Dr. Gisela Runge Forschung Vors.: Dr. Hans Besner Stellv. Vors.: Dr. Ralf Zink Geschäftsstelle: Dr. Gisela Runge Logistik Vors.: Rainer Jüngling Stellv. Vors.: Matthias Arnold Geschäftsstelle: Dr. Björn Börgermann Erzeugerfragen Geschäftsstelle: Dr. Björn Börgermann PR-Ausschuss Vors.: Oliver Bartelt Geschäftsstelle: Dr. Björn Börgermann Wissenschaftlicher Beirat Vors.: Hans Holtorf Stell. Vors.: Dr. Ralf Zink Geschäftsstelle: Dr. Gisela Runge Recht Vors.: Tobias Prokein Geschäftsstelle: Dr. Jörg Rieke Außenhandel Export-Union für Milchprodukte e. V. Vors.: Gerhard Meier Geschäftsführung: Karin Monke/ Dr. Björn Börgermann 86 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

87 Team Vorne v. l. n. r.: Jana Halbreiter, Ines Terbeck, Cathrin Smalla, Dr. Katrin Lehmann, Dr. Gisela Runge Mitte v. l. n. r.: Astrid Stein, Claudia Stiehler, Monika Hubar, Laura Wenk, Torsten Sach Hinten v. l. n. r.: Dr. Björn Börgermann, Marcin Preidl, Dr. Jörg Rieke, Amelie de Grahl, Karin Monke, Eckhard Heuser MIV-Geschäftsbericht 2019/20 87

88 Mitglieder 88 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

89 MIV-Geschäftsbericht 2019/20 89

90 Mitglieder 90 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

91 MIV-Geschäftsbericht 2019/20 91

92 Fördermitglieder 92 MIV-Geschäftsbericht 2019/20

Herzlich willkommen zur Jahrespressekonferenz. Krefeld, 10. Januar 20181

Herzlich willkommen zur Jahrespressekonferenz. Krefeld, 10. Januar 20181 Herzlich willkommen zur Jahrespressekonferenz Krefeld, 10. Januar 20181 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 20 20 NRW: Milcherzeugung Anzahl Milchkühe in NRW Milchkühe Milchkuhhalter Anzahl Milchkuhhalter

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