Oberstufenzentrum Rohrdorferberg Baukredit

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1 Gemeinden Bellikon, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf und Remetschwil Einladung zur ausserordentlichen Einwohner-Gemeindeversammlung Oberstufenzentrum Rohrdorferberg Baukredit Dienstag, 19. Februar 2013, 20 Uhr Informationsbroschüre mit Stimmrechtsausweis

2 Vorwort Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Die Gemeinderäte Bellikon, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf und Remetschwil unterbreiten Ihnen im Rahmen von zeitgleich stattfindenden, ausserordentlichen Gemeindeversamm - lungen am 19. Februar 2013 den Baukredit für das Oberstufenzentrum Rohrdorferberg im Betrag von CHF (brutto). Mit dem Entscheid über den Baukredit für das Oberstufenzentrum wird Ihnen eines der wichtigsten Kreditgeschäfte der vergangenen Jahre vorgelegt, welches für die ganze Region Rohrdorferberg von grosser Bedeutung ist. Diese Broschüre soll Sie ausgewogen über das Bauprojekt orientieren, damit Sie an den Gemeindeversammlungen einen fundierten Entscheid fällen können. Wir bedanken uns für Ihr Interesse an dieser Kreditvorlage. Rohrdorferberg, 17. Dezember 2012 Gemeinderäte Bellikon, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf und Remetschwil Bitte beachten: Stimmrechtsausweis mit Veranstaltungsort auf der letzten Seite Traktandum 1 Oberstufenzentrum Rohrdorferberg / Baukredit 1. Geschichte und Ausblick Im September 2009 überraschte die Stadt Baden die Gemeinden Bellikon, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf und Remetschwil mit der Ankündigung, mittelfristig keine Bezirksschüler mehr aus den vier Gemeinden vom Rohrdorferberg aufnehmen zu können. Im Frühjahr 2010 getätigte Abklärungen ergaben, dass für die Bezirksschüler vom Rohrdorferberg auch an den Schulen in der Umgebung keine Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Die vier betroffenen Gemeinden einigten sich deshalb darauf, den für die eigenen Bezirksschüler benötigten Schulraum am Standort Hüslerberg in Niederrohrdorf selbst zu erstellen, um damit gleichzeitig den bestehenden Oberstufenstandort am Rohrdorferberg, einer Region mit über Einwohnern, langfristig zu sichern. Am 20. März 2012 bewilligten die vier Gemeindeversammlungen einen Projektierungskredit über CHF für das Oberstufenzentrum. Seither hat sich die eingesetzte Baukommission, die aus Fachleuten und politischen Vertretern aus den Gemeinden Bellikon, Remetschwil, Niederrohrdorf und Oberrohrdorf zusammengesetzt ist, intensiv mit der Projektierung des Oberstufenzentrums befasst. Nun ist die Zeit reif, das projektierte Oberstufenzentrum in die Tat umzusetzen. Deswegen wird Ihnen, geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, der Baukredit zur Genehmigung unterbreitet. Es ist vorgesehen, im September 2013 mit den Bauarbeiten zu beginnen, damit die neue Schulanlage auf Beginn des Schuljahrs 2015/16 hin eröffnet werden kann.

3 2. Projekt Baubeschrieb Das an der Hangkante stehende Primarschulhaus aus den 50er Jahren ist Ausgangspunkt für die städtebauliche Setzung des Erweiterungsbaus. Zwei Baukörper mit Satteldächern werden an den Altbau geschoben und dieser mit einer Aufstockung nach oben erweitert. Mit dem Hanggefälle staffeln sich die einzelnen Gebäudekörper und entwickeln eine angemessene Massstäblichkeit zur benachbarten Wohnbebauung. Mit Vor- und Rücksprüngen tritt die neue Schule auch auf dem oberen Platzniveau differenziert in Erscheinung und fasst räumlich den Eingangsbereich. Die einheitliche Dachform auf allen Gebäudeteilen wie auch der spezielle, strukturierte Fassadenputz tragen dazu bei, dass das neue Schulhaus als Einheit erfahren wird. Es wird nicht ein Kontrast zwischen Alt und Neu gesucht, sondern in der Tradition des «Weiterbauens» mit dem Bestand gearbeitet. Durch die Setzung des Gebäudes an der Hangkante bleibt das wunderbare baumbestandene Hügelplateau vor dem Schulhaus erhalten und bestimmt die hohe Qualität des Aussenraums. Auf dem Platz vor dem Schulhaus steht der Pavillon für die Fahrräder. Mit weit ausladendem Vordach und umlaufender Sitzbank dient dieser gleichzeitig als gedeckter Pausenbereich. Neu werden ein attraktiver Zugang zum Schulhausplatz geschaffen sowie zusätzliche Parkplätze geplant. Der Neubau baut auf der Struktur des Altbaus auf. Die Anlage ist einfach und klar gegliedert. Jeweils zwei Klassenzimmer bilden mit dem dazwischen liegenden Gruppenraum eine Einheit. Diese Einheit kann auch in Zukunft flexibel unterteilt werden. Im Erdgeschoss, in unmittelbarer Nähe zum Eingangsbereich liegen Lehrerzimmer, Mediothek und das Sekretariat. Das bestehende Treppenhaus wird mit einer neuen Treppenanlage ergänzt. Die Korridorzonen werden teilweise möbliert und können so als Aufenthalts- und Kommunikationszonen genutzt werden. Die Aula wird den Bedürfnissen der Oberstufe entsprechend erneuert. Die bestehenden Räumlichkeiten des Primarschulhauses integrieren sich auch funktional optimal in das neue Schulhaus. Das Weiterverwenden der bestehenden Substanz erweist sich als besonders nachhaltig. Der gesamte Neubau entspricht den Minergie-Standardanforderungen. In den Klassenzimmern ist eine kontrollierte Lüftung eingeplant. Raumprogramm Es sind 17 Klassenzimmer für die ca. 340 Schüler vorgesehen, wobei das Projekt bei Bedarf eine Aufstockungsmöglichkeit des Ostflügels um ein Geschoss vorsieht, in welchem zwei weitere Klassenzimmer eingerichtet werden können. Zudem besteht eine zweite Anbaumöglichkeit im Westbereich für weitere Klassenzimmer auf allen Geschossen. Die Klassenzimmer werden durch Gruppenräume, Lernateliers und Aufenthaltszonen ergänzt, womit modernen Schul formen Rechnung getragen wird. Eine grosszügige Mediothek im Eingangsbereich des Gebäudes heisst Besucher willkommen und symbolisiert den offenen Charakter des Ober stufenzentrums. Der Lehrerbereich umfasst ein Lehrerzimmer, ein Arbeitszimmer, ein Sitzungs- sowie ein Materialzimmer. Im ad - ministrativen Bereich sind Räume für die Schulleitung, das Sekretariat, die Schulsozialarbeit, die schulische Heilpädagogik, den Hauswart sowie ein Sitzungszimmer vorgesehen. Die Spezialräume für Werken und bildnerisches Gestalten werden durch vier Musikkojen ergänzt. Die Hauswirtschaft kann im Schulhaus Rüsler sowie im Schulhaus Hinterbächli in Oberrohrdorf benutzt werden. Im Raumprogramm sind selbstverständlich auch ausreichend Archiv- und Lagerräume sowie sanitäre Anlagen enthalten. 1

4 Sonnenenergie Auf den Südseiten des Zentraldachs sowie des Westdachs soll mit Solarpanels Sonnenenergie produziert werden. Die IG Solar, welche sich aus Einwohnern aus allen vier Gemeinden zusammensetzt und im Dezember 2012 in eine Genossenschaft umgewandelt wurde, erarbeitet zurzeit ein Detailprojekt für eine Sonnenenergie-Anlage, die ca kwh pro Jahr produzieren kann, was dem Bedarf von etwa 10 Einfamilienhäusern entspricht. Das Oberstufenzentrum wird von der Sonnenenergie-Anlage in finanzieller Hinsicht nicht tangiert. Der Verband stellt der Betreiberin lediglich die Dachfläche für die Stromproduktion zur Verfügung. Schulbetrieb Die Standortwahl für das Oberstufenzentrum erfolgte u.a. aufgrund des Umstands, dass die bestehende Infrastruktur des Schulhauses Rüsler, wo die Primarschule Niederrohrdorf untergebracht ist, mitbenützt werden kann. Mit der gleichzeitigen Nutzung einzelner Anlagen durch die Primar- und die Oberstufe entstehen positive Synergie-Effekte; so können u.a. die bestehende Heizzentrale sowie verschiedene Unterrichtsräume und Aussenanlagen gemeinsam genutzt und besser ausgelastet werden. Um den Bedarf an Turnlektionen abdecken zu können, erweitert die Gemeinde Niederrohrdorf ihre Mehrzweckhalle Rüsler um eine vierte Turnhalle. Die investitionstreibenden Räume für die Hauswirtschaft und für das Werken im Primarschulhaus Rüsler können ebenfalls von der Oberstufe genutzt werden, was zur Entlastung des Investitionsbedarfs beiträgt. Nutzungsspitzen bei der Hauswirtschaft werden zudem über den bestehenden Standort Oberrohrdorf abgedeckt. Das neue Oberstufenzentrum erfüllt alle Anforderungen des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) an einen modernen Schulbetrieb und ermöglicht es, im vernünftigen Rahmen auf bevorstehende Ent - wicklungen im Schulbereich reagieren zu können. Stellungnahme der Schulleitung «Mit dem Bau des neuen Oberstufenzentrums Rohrdorferberg werden die Grundlagen geschaffen, den gesellschaftlichen Entwicklungen, den Erkenntnissen aus der Lernforschung sowie den kantonalen Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Das Zusammenführen aller drei Oberstufenzüge (Real-, Sekundar- und Bezirksschule) ermöglicht es der Schule, den Unter - richt noch stärker zu individualisieren und zu differenzieren. An allen drei Oberstufenzügen lernen Jugendliche mit unterschiedlichen Stärken und Schwächen, mit unterschiedlichen Bedürfnissen für ihr Lernverhalten und mit unterschiedlicher Herkunft. Mit diesen Unterschieden muss die Oberstufe immer besser umgehen können, um den Jugendlichen eine bestmögliche Bildung zu vermitteln. Diese Anforderungen kann die Kreisschule mit dem Einzug ins neue Oberstufenzentrum erfüllen, weil u.a. auch räumlich neue Möglichkeiten geschaffen werden.» 2 Stellungnahme der Kreisschule «Ein umfassendes Volksschulangebot direkt am Rohrdorferberg ist unbestritten ein wichtiger Vorteil für die beteiligten vier Gemeinden und steigert deren Attraktivität. Alle drei Ausbildungsstufen an einem Standort erlauben eine optimale Ressourcenplanung und fördern die soziale Kompetenz, wie auch die Identifikation aller Beteiligten. Mit dem geplanten Oberstufenzentrum schaffen wir die Grundlage, den neuen, anspruchsvollen Unterrichtsformen gerecht zu werden; wir sind jederzeit gerüstet, um den kontinuierlichen Veränderungen in der Bildungslandschaft gerecht zu werden. Zudem wird durch diese Infrastruktur der Grundstein gelegt, als attraktiver Arbeitgeber aufzutreten und den Lernenden zu ermöglichen, unter idealen Bedingungen neues Wissen zu entdecken. Das neue Oberstufenzentrum ist verkehrsmässig gut erschlossen und daher für alle Schüler und Schülerinnen am Rohrdorferberg gut erreichbar. Das Schulhaus ist so konzipiert, dass es jederzeit erweitert werden kann; so trägt es dem Bevölkerungswachstum flexibel Rechnung. Die Bildung ist unser höchstes Gut. Wir sehen in diesem Projekt eine einmalige Chance, für die Bevölkerung am Rohrdorferberg optimale Bedingungen zu schaffen.»

5 Ansicht von Norden Ansicht von Süden Grundriss Erdgeschoss 3

6 3. Kosten Prognostizierte Baukosten (inkl. Projektierung, +/ 10 %) BKP 1 Vorbereitungsarbeiten CHF BKP 2 Gebäude CHF BKP 4 Umgebung CHF BKP 5 Baunebenkosten CHF BKP 9 Ausstattung CHF Gesamtkosten CHF Mehrkosten Im Vergleich zu den mit dem Vorprojekt geschätzten Kosten von CHF weist der Baukredit eine Kostensteigerung von CHF aus. Gleichzeitig werden jedoch Einsparungen an verschiedenen Bauteilen im Umfang von CHF realisiert, was zu einer Nettozunahme von CHF führt. Die Mehrkosten haben die nachfolgend beschrie - benen Ursachen. BKP 112 Abbruch Vordach CHF BKP 119 Asbestsanierung CHF BKP 201 Altlastensanierung CHF BKP 211 mögliche Aufstockung Ost CHF bestehende Betondecke anpassen (unter Terrain) CHF BKP 221 zusätzliche Fenster zur Aula CHF BKP 23 Zusatzanforderungen zu Elektroanlagen CHF BKP 274 Verglasungen für flexible Schulformen CHF BKP 271 akustische Massnahmen Musikzimmer und Aula CHF BKP 4 Rampe und Brunnen CHF BKP 9 Ausstattungen (Möblierung, Geräte usw.) CHF Kostenverteiler Gemäss 5 der neuen Satzungen des Gemeindeverbandes Kreisschule Rohrdorferberg (siehe Traktandum 2 auf Seite 7) werden die Investitionskosten für Schulanlagen gemäss der Einwohnerzahl der Verbandsgemeinden auf die Gemeinden verteilt. Massgebend ist die Einwohnerzahl desjenigen Jahres, in welchem die Kostenanteile beschlossen werden. Für vorliegendes Kreditgeschäft sind es somit die Einwohnerzahlen vom 31. Dezember Weil diese Zahlen jedoch heute noch nicht bekannt sind, werden beispielhaft die Zahlen per 31. Dezember 2011 aufgeführt, um die Kostenanteile zu beschreiben. Die effektive Berechnung erfolgt dann aufgrund der massgebenden Einwohnerzahlen per 31. Dezember Einwohnerzahlen per 31. Dezember 2011: Bellikon Einwohner 14,3 % Niederrohrdorf Einwohner 31,9 % Oberrohrdorf Einwohner 35,4 % Remetschwil Einwohner 18,4 % 4

7 Blick in ein Klassenzimmer Blick zur Wandtafel Blick auf den Pausenplatz, links der Pavillon Perspektive von Westen Ansicht von Westen Ansicht von Osten 5

8 Kantonsbeitrag Gemäss 67a Schulgesetz gewährte der Kanton noch bis 31. Juli 2012 Beiträge an Neubauten von Oberstufenzentren in der Höhe von 5 % bis 20 % der subventionsberechtigten Ausgaben. Dem Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) wurde im Januar 2012 ein entsprechendes Subventionsgesuch eingereicht. Mit Schreiben vom 18. Juli 2012 hat das Departement BKS einen Staatsbeitrag in Höhe von CHF (18 %) zugesichert. Wegen der teilweisen Umnutzung des Schulhauses Rüsler muss die Gemeinde Niederrohrdorf einen Teil der im Jahr 2007 an diese Schulanlage ausgerichteten Subvention zurückerstatten (CHF ). Betriebskosten Anders als die Investitionskosten werden die Betriebskosten des künftigen Oberstufenzentrums gemäss 10 der neuen Satzungen (siehe Traktandum 2 auf Seite 7) auf die jeweilige Anzahl Schüler aus den vier Gemeinden verteilt. Die Betriebskosten des Oberstufenzentrums hängen stark von nur beschränkt beeinflussbaren Faktoren ab. So sind die Schulgelder für Realschüler wegen den geringen Klassengrössen meist deutlich höher, als jene für Sekundar- oder Bezirksschüler. Die Lehrergehälter spielen ebenso eine wichtige Rolle wie auch die kapitalisierte Infrastruktur und deren Unterhalts - kosten. In geringerem Masse wirksam sind hingegen die Transportkosten für die Gemeinden. Ein einigermassen verlässlicher Vergleich kann also nur unter reduzierten Bedingungen erfolgen. Die angestellten Berechnungsmodelle lassen darauf schliessen, dass die Schulgelder der Kreisschule um ca. CHF sinken werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Anlagekosten von den Gemeinden direkt finanziert werden und deshalb im Schulgeld nicht eingerechnet werden müssen. Berücksichtigt man die Anlagekosten im Rahmen einer Vollkostenrechnung (inkl. Abschreibungen) so werden die Kosten pro Schulkind im Durchschnitt für alle Oberstufen um ca. CHF auf ca. CHF steigen. Dies ist einerseits auf die Anlagekosten zurückzuführen, nicht zu unterschätzen sind jedoch auch die Effekte, die durch die «Stärkung der Volksschule Aargau» (u.a. Strukturwechsel 6/3) ausgelöst werden. 4. Antrag Für den Bau des Oberstufenzentrums Rohrdorferberg sei folgender Baukredit (Gemeindeanteil) zu genehmigen: Gemeinde Bellikon Brutto-Verpflichtungskredit CHF Gemeinde Niederrohrdorf Brutto-Verpflichtungskredit CHF Gemeinde Oberrohrdorf Brutto-Verpflichtungskredit CHF Gemeinde Remetschwil Brutto-Verpflichtungskredit CHF

9 Gemeindeverband Kreisschule Rohrdorferberg Satzungen Totalrevision Traktandum 2 Sachverhalt Damit der Neubau des Oberstufenzentrums erfolgen und der Gemeindeverband die Schulanlage übernehmen und betreiben kann, müssen die Satzungen des Verbandes geändert werden. Erwägungen Die Satzungen beinhalten allgemeine Bestimmungen sowie explizite Ausführungen zu den Schulanlagen, zum Schulbetrieb, zu den Mitwirkungsrechten der Stimmberechtigten sowie zur Organisation des Verbandes. Gegenüber dem heutigen Verband soll die Abgeordnetenversammlung aufgelöst und durch einen Vorstand ersetzt werden. Die demokratischen Volksrechte werden durch das gesetzliche Initiativ- und Referendumsrecht gewahrt. Die Organe des Verbandes sind der Vorstand, der aus je zwei Vertretern aus den Verbandsgemeinden gebildet wird und die heute bestehende Abgeordnetenversammlung ersetzt, sowie die Kreisschulpflege und die Kontrollstelle. Die Kosten für die Schulanlagen werden gemäss der Einwohnerzahl der Verbandsgemeinden per 31. Dezember desjenigen Jahres, in welchem die Verbandsgemeinden die Kostenanteile beschliessen, auf die Gemeinden verteilt. Die Kosten für den Schulbetrieb hingegen werden anhand der jeweiligen Anzahl Oberstufenschüler auf die Gemeinden verteilt (Schulgeld). Die Satzungen sind gemäss 20 Abs. 2 Gemeindegesetz (GG) von der Gemeindeversammlung zu genehmigen. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) hat die Satzungen gestützt auf 77 GG geprüft und die Genehmigung in Aussicht gestellt. Antrag Die Satzungen des Gemeindeverbands Kreisschule Rohrdorferberg seien zu genehmigen. 7

10 Zusatztraktanden Gemeinde Niederrohrdorf: Oberstufenzentrum Rohrdorferberg / Öffentlich-rechtlicher Vertrag Erweiterung Turnhalle Rüsler / Baukredit Sanierung Roter Platz / Baukredit Grundriss der geplanten Turnhallen-Erweiterung 8

11 Oberstufenzentrum Rohrdorferberg / Öffentlich-rechtlicher Vertrag Traktandum 3 Sachverhalt Der Gemeindeverband Kreisschule Rohrdorferberg wird Nutzer des neuen Oberstufenzentrums. Das Oberstufenzentrum befindet sich auf einem Grundstück, welches im Eigentum der Gemeinde Niederrohrdorf steht; aus diesem Grund müssen die Rechtsverhältnisse zwischen dem Verband und der Standortgemeinde vertraglich geregelt werden. Erwägungen Die Gemeinderäte der vier beteiligten Gemeinden haben sich entschieden, anstelle eines traditionellen zivilrechtlichen Baurechtsvertrags einen öffentlich-rechtlichen Nutzungsvertrag abzuschliessen. Vorteil eines solchen Rechtstitels ist die weitaus höhere Flexibilität und die daraus resultierenden Kostenvorteile in Bezug auf allfällige zukünftige Vertragsanpassungen. Der öffentlich-rechtliche Nutzungsvertrag lehnt sich an das zivilrechtliche Baurecht gemäss Art. 779 ff. ZGB an. Das Nutzungsrecht umfasst den für das Oberstufenzentrum benötigten Landanteil am Grundstück Parzelle Nr. 242 (Hüslerberg) im Umfang von 9 200,27 m 2 sowie die darauf stehenden Schulanlagen. Dem Verband wird das Recht eingeräumt, auf der bezeichneten Grundstückfläche Schulbauten zu erstellen und jene zu nutzen. Das Nutzungsrecht wird auf 50 Jahre abgeschlossen und kann im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden. Die Gemeinde Niederrohrdorf ist berechtigt, die Aula des Schulhauses Hüslerberg im bestehenden Umfang kostenlos zu nutzen, d.h. durch ortsansässige Vereine, für die Gemeindeversammlungen sowie für die Primarschule. Für die Nutzung des Grundstücks entrichtet der Verband der Gemeinde Niederrohrdorf eine Entschädigung, die sich am Wert des Grundstücks bemisst. Der Präsident der kantonalen Schätzungskommission nach Baugesetz hat als Grundstückwert einen Preis von CHF 300 pro m 2 empfohlen. Bei einer Nutzfläche von 9 200,27 m 2 ergibt dies einen Grundstückwert von CHF , der zum Zinssatz der Aarg. Kantonalbank für variable Hypotheken verzinst wird. Dieser Zinssatz, der alle 8 Jahre den aktuellen Verhältnissen angepasst wird, beträgt gegenwärtig 2,75 %. Dies entspricht heute einem jährlichen Nutzungsertrag von CHF für die Gemeinde Niederrohrdorf. Gemäss 4 und 5 der Schulgeldverordnung hat die Standortgemeinde an den gesamten Investitions- und Betriebskosten für das Oberstufenzentrum eine Standortgunst von je 10 % zu übernehmen. Im öffentlich-rechtlichen Nutzungsvertrag sowie auch in den Verbands - satzungen (siehe Traktrandum 2 auf Seite 7) ist festgehalten, dass diese Standortgunst für die Gemeinde Niederrohrdorf entfällt. Der öffentlich-rechtliche Vertrag muss gemäss 20 Abs. 2 Gemeindegesetz (GG) von der Gemeindeversammlung genehmigt werden. Antrag Der öffentlich-rechtliche Vertrag mit dem Gemeindeverband Kreisschule Rohrdorferberg sei zu genehmigen. 9

12 Traktandum 4 Erweiterung Turnhalle Rüsler / Baukredit Ausgangslage Mit Inbetriebnahme des Oberstufenzentrums werden die Schulklassen des neuen Oberstufenzentrums ihre Turnstunden in der Turnhalle Rüsler abhalten. Die Gemeindeversammlung hat am 20. März 2012 einen Projektierungskredit für die Erweiterung der Turnhalle Rüsler um eine vierte Turnhalle und einen Garderobentrakt bewilligt. Eine Baukommission, bestehend aus Vertretern der Schule, der Vereine und der Gemeinde hat im vergangenen Jahr das Erweiterungsprojekt erarbeitet. Erwägungen Baubeschrieb Die neue Turnhalle mit den Annexbauten liegt östlich der bestehenden Turnhalle. Von aussen wird sie als eigenständiger eingeschossiger Baukörper wahrgenommen, welcher über Gehwege mit der bestehenden Primarschule und dem neuen Oberstufenzentrum vernetzt ist. Im Untergeschoss ist die Halle mit der bestehenden Turnhalle auf der gleichen Erschliessungsebene verbunden, sodass eine grosse Flexibilität in der Nutzung und Zuteilung der vier einzelnen Hallen gewährleistet wird. Baulich lehnt sich die neue Halle an die bestehende Anlage an. Sie ergänzt das Ensemble auf der östlichen Seite und wirkt als Abschluss des Schulperimeters. Der Raum zwischen den beiden Turnhallen wird für die Anordnung von 60 Fahrradständern für Schüler und Besucher genutzt. Die flache Umgebung des heutigen Sportplatzes wird im Bereich der neuen Halle nur leicht angepasst und in die bestehende Umgebungsgestaltung integriert. Erschlossen wird die Halle über einen neuen Weg vom Schulhaus Rüsler aus, wie auch über den nordöstlichen, bestehenden Kiesweg sowie einer Treppe Richtung Oberstufenschulhaus. Die Grünflächen werden mit Rasenflächen begrünt, sodass das Gebäude auch optisch zum Sportplatzbereich gehört. Raumprogramm Die neue Einfachturnhalle dient als Ergänzung zur heutigen Sportanlage. Tagsüber wird sie hauptsächlich durch die Schulen belegt, während die Halle in den Abend- und Randstunden den Vereinen zur Verfügung steht. Über einen separaten Aussenzugang kann sie eigenständig genutzt werden. Die Halle kann auch gegenüber der Mehrzweckhalle betrieblich abgetrennt werden, und es können parallele Aktivitäten und Veranstaltungen abgehalten werden. Mit zwei Garderobenpaaren kann der Bedarf der neuen Turnhalle gedeckt und auch jener der bestehenden Hallen entlastet werden. Neu stehen jedem abtrennbaren Hallenteil separate Garderoben zur Verfügung. Je zwei Garderobenräume verfügen über eine gemeinsame Duschanlage. Ergänzt werden die allgemeinen Garderoben durch zwei Lehrerumkleideräume sowie WC-Anlagen. 10 Kosten Prognostizierte Baukosten (inkl. Projektierung, +/ 15 %) BKP 1 Vorbereitungsarbeiten CHF BKP 2 Gebäude CHF BKP 3 Betriebseinrichtungen CHF BKP 4 Umgebung CHF BKP 5 Baunebenkosten CHF BKP 9 Ausstattung CHF Gesamtkosten CHF

13 Im Vergleich zu den mit dem Projektierungskredit geschätzten Kosten von CHF weist der Baukredit eine Kostensteigerung von CHF aus. Die Mehrkosten haben insbesondere die nachfolgend beschriebenen Ursachen. BKP 1 Mehrkosten für Baugrubensicherung CHF BKP 2 BKP 4 Erschliessung der Halle über Ausseneingang, Verbreiterung der Halle, zusätzliche Fluchtwege, Umlegung Fernwärme zum Oberstufenzentrum CHF Verbindungsweg, Velounterstand, Trockenplatz anstelle von Wiese, Parkplätze, Rampe CHF Im Rahmen der Projektierung konnten insbesondere Einsparungen im Bereich der Betriebseinrichtungen ( CHF ), bei den Nebenkosten ( CHF ) sowie in weiteren Bereichen erzielt werden. Die Baukosten wurden mit vier ähnlichen, in den Jahren 2007 bis 2010 erstellten Turnhallenbauten verglichen. Mit einem Kubikmeterpreis (BKP 2/3) in Höhe von CHF 628 liegen die Kosten in Niederrohrdorf im Bereich der verglichenen Projekte. Der angestellte Vergleich zeigt insbesondere auf, dass als Hauptkostentreiber der Umstand bezeichnet werden kann, dass nur eine einzelne Halle mit einem versenkten Untergeschoss erstellt wird. Werden mehrere Hallen gleichzeitig mit einem versenkten Untergeschoss erstellt, so wirkt sich dies kostensenkend auf den Kubikmeterpreis aus. Niederrohrdorf 1 Halle pro m 3 CHF 628 Lausanne 1 Halle pro m 3 CHF 734 Mont-sur-Rolle 1 Halle pro m 3 CHF 733 Chiasso Doppelturnhalle pro m 3 CHF 472 Mörschwil Dreifachturnhalle pro m 3 CHF 410 Kantonsbeitrag Gemäss 67a Schulgesetz gewährte der Kanton noch bis 31. Juli 2012 Beiträge an Neubauten von Oberstufenzentren in der Höhe von 5 % bis 20 % der subventionsberechtigten Ausgaben. Dem Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) wurde im Januar 2012 ein entsprechendes Subventionsgesuch eingereicht. Mit Schreiben vom 31. Mai 2012 hat das Departement BKS einen Staatsbeitrag in Höhe von CHF (17 %) zugesichert. Termine Stimmt die Gemeindeversammlung dem Kreditgeschäft zu, sollen im März die Baueingabe, die Ausführungsplanung sowie die Submissionen erfolgen. Der Baubeginn ist auf Herbst 2013 vorgesehen. Die Halle wäre dann im Herbst 2014 bezugsbereit. Die Bautermine werden mit den Arbeiten beim Oberstufenzentrum koordiniert, damit die Emissionen für die angrenzenden Bewohner und die umliegenden Schulanlagen möglichst verträglich gehalten werden können. Anpassungen Pausenplätze und Schulhaus Rüsler Im Zusammenhang mit der Erweiterung der Schulanlagen Hüslerberg und Rüsler sollen die Pausenplätze für die Primarschüler aufgewertet werden. Dafür wird nordwestlich des Schulhauses Rüsler ein neuer Pausenbereich geschaffen. Die dafür notwendigen Kosten in der Höhe von CHF werden mit einem separaten Budgetkredit über die Laufende Rechnung bewilligt. Die baulichen Anpassungen beim Schulhaus Rüsler für die Benutzung durch Primarschüler werden deutlich kostengünstiger realisiert werden können als angenommen wurde, weil praktisch alle Arbeiten von den Hauswarten selbst ausgeführt werden können. Antrag Für die Erweiterung der Turnhalle Rüsler sei ein Baukredit von CHF zu genehmigen. 11

14 Traktandum 5 Sanierung Roter Platz / Baukredit Situation Der rote Sportplatz westlich der Schulanlage Hüslerberg ist dringend sanierungsbedürftig. Wegen dem Neubau des Oberstufenzentrums sowie wegen der ebenfalls anstehenden Erweiterung der Turnhalle wurde die Sanierung seit dem Jahr 2010 jedoch kontinuierlich hinausgeschoben, um diese zwei Projekte nicht zu präjudizieren. Erwägungen Baubeschrieb Der bestehende Belag des roten Platzes muss entfernt und durch einen neuen RUB TAN Belag ersetzt werden. Da der bestehende Belag mit Schwermetallen belastet ist, muss dieser gemäss Bestimmungen der Altlastenverordnung in einer besonderen Deponie entsorgt werden. RUB TAN ist ein Outdoor-Sportbelagssystem, welches nachweislich das Unfallrisiko mindert. Die Sanierungsarbeiten werden etwa acht bis neun Wochen dauern. Geräte Die neuen Spielgeräte sollen die Unter- sowie die Oberstufenschüler ansprechen. Aus diesem Grund wurden insbesondere Geräte zum Balancieren, Klettern, Rutschen und Relaxen ausgewählt. Ausserdem sollen zwei Basketball-Körbe, zwei Fussball-Tore sowie verschiedene Bodenhülsen für weitere Ballsportarten (Handball, Volleyball) eingebaut werden. Kosten Installation, Vor- und Abbrucharbeiten CHF Unterbauarbeiten CHF Betonarbeiten, Randabschlüsse CHF Entwässerung, Drainagen CHF Asphaltbeläge CHF Allwetter-Sportbeläge CHF Spielgeräte CHF Total CHF Antrag Für die Sanierung des Roten Platzes sei ein Verpflichtungskredit von CHF zu bewilligen. 12

15 Ihr Stimmrechtsausweis Bitte vergessen Sie nicht, diesen Stimmrechtsausweis an die ausserordentliche Gemeinde versammlung mitzubringen. Visualisierung der Turnhallen-Erweiterung

16 Stimmrechtsausweis P.P Niederrohrdorf zur Teilnahme an der ausserordentlichen Einwohner-Gemeindeversammlung vom Dienstag, 19. Februar 2013, 20 Uhr in der Aula Hüslerberg Niederrohrdorf ab 19:30 Uhr Konzert der Schüler-Big-Band der Musikschule Region Baden ORCAMEDIA ASW Gemeinden Bellikon, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf und Remetschwil

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