Die Unterlagen zu den einzelnen Sachgeschäften können während 14 Tagen vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
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- Sylvia Brandt
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1 EINWOHNERGEMEINDE Die Versammlung wird durch den Tambourenverein Rothrist eröffnet. TRAKTANDENLISTE 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November Jahresrechnung Rechenschaftsbericht Kreditabrechnung Kanalisation Hölzliweiden/Stockweg 5. Festlegung der Gemeinderatsentschädigungen für die Amtsperiode 2018/21 6. Verpflichtungskredit von CHF für die Erweiterung der Schulanlage Bifang 7. Verschiedenes und Umfrage Die Unterlagen zu den einzelnen Sachgeschäften können während 14 Tagen vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Aus ökonomischen (Druck- und Versandkosten) und ökologischen (Altpapier) Gründen wurde der Umfang der Gemeindeversammlungsvorlage reduziert. Der Rechenschaftsbericht wurde nicht mehr abgedruckt. Er kann jedoch bei der Gemeindekanzlei bestellt oder im Internet unter eingesehen werden.
2 Berichte und Anträge des Gemeinderates Traktandum 1 Protokoll Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2016 wurde von der Finanzkommission geprüft und für in Ordnung befunden. Das Protokoll wurde allen Rednern und weiteren Interessierten zugestellt und kann auch im Internet unter eingesehen werden. Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2016 sei zu genehmigen. Traktandum 2 Jahresrechnung 2016 Die Finanzkommission hat die Jahresrechnung der Einwohnergemeinde für das Jahr 2016 eingehend geprüft. Die Erläuterungen der Jahresrechnung in gekürzter Form sowie die Ergebnisübersicht sind weiter hinten in dieser Vorlage abgedruckt. Die vollständige Jahresrechnung kann kostenlos bei der Abteilung Finanzen bezogen oder im Internet unter eingesehen werden. Die Jahresrechnung und die Belege liegen zudem während 14 Tagen vor der Gemeindeversammlung in der Abteilung Finanzen zur Einsichtnahme auf. Die Jahresrechnung 2016 der Einwohnergemeinde sei zu genehmigen.
3 Traktandum 3 Rechenschaftsbericht 2016 Der Rechenschaftsbericht kann kostenlos bei der Gemeindekanzlei bezogen oder im Internet unter eingesehen werden. Der Rechenschaftsbericht für das Jahr 2016 der Einwohnergemeinde sei zu genehmigen. Traktandum 4 Kreditabrechnung Kanalisation Hölzliweiden/Stockweg An der Einwohnergemeindeversammlung vom 14. Juni 2012 wurde für die Ergänzung des Kanalisationsnetzes Hölzliweiden bis Stockweg ein Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 370' (inkl. MWST), zuzüglich allfällige Bauteuerung, bewilligt. Die Kreditabrechnung schliesst mit Bruttoanlagekosten von total CHF (inkl. bezogene Vorsteuern) ab, sodass eine Kreditunterschreitung von CHF resultiert. Begründung für die Abweichung vom Kostenvoranschlag: Der Baugrund für den Rohrvortrieb war bedeutend besser als erwartet. Die offenen Gräben wurden im Winter erstellt, sodass auf die Grabenspriessung verzichtet werden konnte. Projektoptimierung zwischen der Bauleitung und der Unternehmung. Die Kreditabrechnung für die Ergänzung des Kanalisationsnetzes Hölzliweiden bis Stockweg sei zu genehmigen.
4 Traktandum 5 Gemeinderatsentschädigungen für die Amtsperiode 2018/21 Gemäss 20 Abs. 2 lit. e des Gemeindegesetzes ist die Gemeindeversammlung zuständig für die Festlegung der Entschädigungen der Mitglieder des Gemeinderates. In Rothrist werden die Gemeinderatsbesoldungen jeweils im Hinblick auf eine neue Amtsperiode der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom 6. Juni 2013 entspricht die Entschädigung der Gemeinderäte altersunabhängig dem Maximum der Gehaltsstufe 8 des Gemeindepersonals, im Verhältnis zum genehmigten Pensum. Für die Amtsperiode 2018/21 wurden für die Mitglieder des Gemeinderates gesamthaft 150 Stellenprozente bewilligt. Die Verteilung der individuellen Pensen auf die einzelnen Ratsmitglieder erfolgte durch den Gemeinderat wie folgt: Gemeindeammann Hans Jürg Koch: 68 % Vizeammann Heinz Kellerhals: 24 % Gemeinderat Peter Vonlanthen: 20 % Gemeinderat Philipp Steffen: 20 % Gemeinderat Adrian Schmitter: 18 % Im Jahr 2017 werden somit folgende Entschädigungen ausgerichtet: Gemeindeammann: CHF (68% der Maximalbesoldung des Gemeindepersonals) Vizeammann: CHF (24% der Maximalbesoldung des Gemeindepersonals) 2 Gemeinderäte je: CHF (20% der Maximalbesoldung des Gemeindepersonals) 1 Gemeinderat: CHF (18% der Maximalbesoldung des Gemeindepersonals) Per 1. Januar 2017 hat der Gemeinderat für die Gemeinde Rothrist ein neues Führungsmodell beschlossen und eine Geschäftsleitung, bestehend aus dem Gemeindeschreiber, dem Leiter Finanzen und dem Leiter Planung und Bau, eingesetzt. Verschiedene Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung wurden an die Geschäftsleitung delegiert, soweit dies rechtlich möglich und sinnvoll ist. Das neue Führungsmodell wird mittelfristig zu einer Entlastung der Exekutive führen. Wie stark die einzelnen Gemeinderäte tatsächlich entlastet werden, kann jedoch im heutigen Zeitpunkt noch nicht schlüssig beurteilt werden. Es ist auch zu bedenken, dass die Gemeinde Rothrist in den vergangenen Jahren stark gewachsen ist und dadurch nicht nur die Arbeitsmenge für die Verwaltung, sondern auch diejenige der Gemeinderäte zugenommen hat. Eine Erhebung im Rahmen der Verwaltungsanalyse 2015 hat denn auch ergeben, dass die tatsächliche zeitliche Belastung der einzelnen Gemeinderäte zum Teil sehr deutlich über dem besoldeten Pensum liegt. Die Einführung des neuen Führungsmodells soll dazu beitragen, dass die besoldeten Pensen der Gemeinderäte zumindest nicht erhöht werden müssen; eine Pensumreduktion ist aber aus heutiger Sicht nicht angezeigt. Das besoldete Gesamtpensum des Gemeinderates soll deshalb auch in der Amtsperiode 2018/21 bei 150 % liegen. Für Termine ausserhalb der ordentlichen Gemeinderatssitzungen sollen die Gemeinderäte jedoch keine zusätzlichen Sitzungsgelder und Spesen mehr abrechnen (ausgenommen Sitzungen von Kommissionen). Im Jahr 2016 wurde dafür ein Betrag von rund CHF ausbezahlt, was ungefähr einer Entschädigung für ein 15 %- Pensum entspricht.
5 Wie die 150 Stellenprozente auf die einzelnen Behördenmitglieder aufgeteilt werden, wird der neu gewählte Gemeinderat nach erfolgter Ressortzuteilung entscheiden. a) Die Höhe der Gemeinderatsbesoldungen entspricht altersunabhängig dem Maximum der Gehaltsstufe 8 des Gemeindepersonals (im Jahr 2017: CHF ), im Verhältnis zum jeweiligen Pensum. b) Für die Amtsperiode 2018/21 werden für die Mitglieder des Gemeinderates gesamthaft 150 Stellenprozente bewilligt. Die Verteilung der individuellen Pensen auf die einzelnen Ratsmitglieder erfolgt durch den neu gewählten Gemeinderat. c) Bei einer vom Gemeinderat beschlossenen generellen Gehaltsanpassung für das Gemeindepersonal im Sinne von 21 Abs. 4 des Personalreglementes werden die Entschädigungen des Gemeinderates entsprechend angepasst.
6 Traktandum 6 Erweiterung Schulanlage Bifang, Verpflichtungskredit Am 24. November 2016 bewilligte die Einwohnergemeindeversammlung für die Erweiterung der Schulanlage Bifang einen Projektierungskredit von CHF Die vom Gemeinderat beauftragten Planer, as zwöi GmbH, haben in der Zwischenzeit das Projekt ausgearbeitet und den Kostenvoranschlag erstellt. Baubeschrieb Im Bifang am Natternweg soll ein zusätzliches Gebäude für die Primarschule erstellt werden. Das Schulhaus nimmt einen zweiten Primarschulzug mit 6 Klassen auf, dazu die notwendigen Spezial-, Gruppen- und Nebenräume. Damit kann der grossen Schülerzahl im Osten der Gemeinde begegnet und die Klassenverschiebung in andere Schulanlagen verhindert werden. Das Rösslischulhaus kann dann wie vorgesehen ausschliesslich für den Kindergarten genutzt werden. Das geplante Schulhaus Bifang 2 ist in Stil und Bauart dem Gebäude Bifang 1 angepasst und so angeordnet, dass auf die umliegenden Wohngebiete Rücksicht genommen wird und die Anwohner gegen Immissionen weitgehend geschützt sind. Das Schulhaus erfüllt die Anforderungen des MINERGIE-Standards. Das Gebäude ist in Massivbauweise vorgesehen. Sämtliche Schulräume verfügen über eine Komfortlüftung, optimale Beleuchtung (LED) und zweckmässige Möblierungen. Analog zum Schulhaus Bifang 1 ist eine hinterlüftete Fassadenverkleidung mit Vollkernplatten und einer zeitgemässen Wärmedämmung geplant. Energiesparende technische Anlagen und solide Baumaterialien sorgen für geringe Unterhaltskosten. Die Zimmer entsprechen der bewährten Bauart vom Schulhaus Bifang 1 und sind mit Medienanschlüssen (UKV) und interaktiven Wandtafeln ausgerüstet. UNTERGESCHOSS: - 2 Mehrzweckklassenzimmer - 1 Gruppenraum - 2 Musikräume - Lager, EDV, Technik und Hauswart - Vorraum, Treppe ERDGESCHOSS: - Eingangsbereich inkl. gedeckte Verbindung zum Schulhaus Bifang 1-3 Klassenzimmer - 1 Halbklasse / Lehrerarbeitsraum - 1 Gruppenraum - Personenaufzug (3 Geschosse) - Toiletten - Vorraum, Treppe
7 1. OBERGESCHOSS: - 5 Klassenzimmer - 2 Gruppenräume - Vorraum, Treppe UMGEBUNG: - Autoparkplätze inkl. 1 Behinderten-PP - Rasenplatz Veloabstellplätze sind beim Schulhaus Bifang 1 in genügender Anzahl vorhanden. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: - Vorbereitungsarbeiten CHF 25'000 - Gebäude Schulhaus CHF 4'215'000 - Umgebungsarbeiten CHF 220'000 - Baunebenkosten CHF 95'000 - Ausstattungen CHF 425'000 Anlagekosten inkl. MWST CHF 4'980'000 Für die Erweiterung der Schulanlage Bifang sei ein Verpflichtungskredit von CHF 4'980'000 (inkl. MWST), zuzüglich allfällige Bauteuerung, zu bewilligen.
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