Bulletin Neues aus der DVFA Sonderausgabe zu MiFID II/MiFIR Februar 2015
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- Joachim Krause
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1 Neues aus der DVFA Sonderausgabe zu MiFID II/MiFIR Februar 2015 Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management
2 Liebe Mitglieder, mit diesem Schreiben informieren wir Sie über wichtige regulatorische Änderungen im Zuge der Implementierung von MiFID II und MiFIR. Die für viele unserer Mitglieder wesentlichen Änderungen betreffen u.a. Research und mit Research verbundene Dienstleistungen. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich mit den organisatorischen und rechtlichen Anforderungen auseinanderzusetzen, die mit MiFID II und MiFIR einhergehen. Die DVFA beschäftigt sich intensiv mit dieser Thematik und wird sich in den weiteren Regulierungsprozess aktiv einbringen, insbesondere zu den vielfach noch offenen Fragen der praktischen Umsetzung, und darüber hinaus mit anderen berufsspezifischen Verbänden zusammenarbeiten. Parallel dazu wird die DVFA in den kommenden Monaten verstärkt Informationsveranstaltungen für Ihre Mitglieder anbieten. Schon heute möchte ich Sie auf die nächsten DVFA Insights zu diesem Themengebiet aufmerksam machen, die am 27. März 2015 von Uhr in den Räumlichkeiten von ThomsonReuters im Messeturm stattfinden werden. EINLADUNG Mit den besten Grüßen DVFA Insights +++ MiFID II Regulierung Referent: Dr. Joachim Kayser, PricewaterhouseCoopers "Was uns die ESMA mit der MiFID II-Regulierung beschert." Stefan Bielmeier Vorstandsvorsitzender DVFA e.v. Die Einladung ist unseren Mitgliedern gestern zugegangen. 2
3 DVFA SONDERTHEMA MiFID II/MiFIR "Inducements" (Zuwendungen im Bereich Wertpapierresearch und damit verbundene Dienstleistungen) Wesentliche Änderungen betreffen unter anderem Investment Research und damit verbundene Dienstleistungen. Die ESMA definiert Inducements im Rahmen von MiFID II weiter als nur nur Research; enthalten sind z. B. auch direkte Kick-backs oder Provisionen. A. Eckpunkte der MiFID II-Regulierung (in Bezug auf Investment Research) Der Final Report der ESMA ("ESMA s Technical Advice to the Commission on MiFID II and MiFIR") spezifiziert u.a. die Veränderungen im Bereich Wertpapierresearch und damit verbundene Dienstleistungen (z.b. Corporate Access), die die ESMA zunächst mit ihrem Consultation Paper vom 22. Mai 2014 und zuletzt am 19. Dezember 2014 im Technical Advice (s. v.a. S ) beschrieben hat, und die Asset Manager und Broker in punkto Dienstleistungen (Research, Corporate Access, Seminare) zum 3. Januar 2017 umgesetzt haben müssen.* Die Umsetzungen der MiFID II/MiFIR- Vorgaben zu Inducements werden nach heutigem Kenntnisstand die Geschäftsprozesse und potentiell ganze Geschäftsmodelle von Sell-side Häusern und Asset Managern, hier insbesondere die Prozesse bei der Nutzung von Brokerdienstleistungen, tiefgreifend verändern: 1. Die Regulierung betrifft nicht nur Aktienresearch, sondern Research für alle Anlageklassen. 2. Die Regulierung zielt darauf ab, die Bezahlung von Handelsprovisionen vollständig von der Bereitstellung von Research und anderen Dienstleistungen des Brokers an den Asset Manager zu entkoppeln. 3. Grundsätzlich betrachtet ESMA jegliches Research eines Brokers an einen Asset Manager als nicht erlaubte Zuwendung, es sei denn, sie fallen entweder in die Kategorie minor nonmonetary benefits, die in einer Positivliste abschließend definiert werden sollen, oder sie werden explizit vom Assetmanager bezahlt. 4. Research gilt nach der heute vorliegenden Auffassung der ESMA dann als zulässiges "minor non-monetary benefit", wenn das Research zeitgleich einem breiteren Publikum oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. 5. Die Abrechnungsmodalitäten von Research sollen sich insofern verändern, als Asset Manager ein spezifisches Budget festlegen und kontrollieren müssen, über die sie dem Broker Research direkt bezahlen ( separate research payment account ). Zwar darf der Asset Manager die Verwaltung dieser Researchzahlungen einem unabhängigen Dritten übertragen. Aber die bisherigen Formen von Commission Sharing Agreements (CSA), bei denen ein Execution Broker die Verteilung von Research Commissions vornimmt, sind damit in ihrer jetzigen Form nicht mehr zulässig, und müssen angepasst werden. 6. Asset Manager können das Budget d.h. die Kosten für Research selbst tragen, oder ihren Kunden in Rechnung stellen. Letzteres verlangt aber die Zustimmung des Kunden sowie eine ex-ante Planung und einen ex-post Abgleich der angefallenen Kosten. 7. Wenn Asset Manager Research mit ihren Kunden abrechnen, müssen sie die Qualität und den erwarteten Kundennutzen des eingekauften *Andere Bestandteile von MiFID II z.b. zu HFT, algorithmischen Handel etc. werden von der DVFA nicht bearbeitet. 3
4 Research auf Basis schriftlich festgelegter Kriterien regelmäßig überprüfen und ihren Kunden offenlegen, nach welchen Kriterien sie Research einkaufen. Dies wird voraussichtlich in Form einer Policy dokumentiert werden können. 8. Broker, die Handels- und Researchdienstleistungen erbringen, müssen unabhängige Preise für den Handel und für Research bzw. andere Dienstleistungen definieren. Dies betrifft insbesondere maßgeschneidertes Research ("bespoke/taylorized") d.h. vom Broker für den Asset Manager speziell angefertigtes Research. Research gilt nicht als maßgeschneidert und damit nicht als Zuwendung, wenn es zum Zeitpunkt der Bereitstellung an den Asset Manager im öffentlichen Raum z.b. über die Homepage des Brokers verfügbar gemacht wird. B. Mögliche Folgen und offene Punkte Die MiFID II-Regulierung zu Zuwendungen bietet aller Voraussicht nach Chancen und Risiken für Broker und Asset Manager. Wenngleich es schwierig sein dürfte, zum heutigen Zeitpunkt bereits eine Folgenabschätzung vorzunehmen, stellen sich die folgenden Fragen: 1. Wie wird sich die Kostenstruktur im Asset Management verändern z.b. durch a. zusätzlichen administrativen Aufwand (Reporting, Budgetierung, Messung der Qualität) b. Researchkosten, die nicht dem Kunden in Rechnung gestellt werden oder geteilt werden können c. Kosten für andere Dienstleistungen, z.b. Corporate Access? 2. Dient es der Aufwertung von Broker-Research, wenn ein Preis definiert, und damit ein Wert dokumentiert wird? 3. Werden Asset Manager zukünftig verstärkt Buy-side Research aufbauen, da die Anstellung eigener Research-Einheiten trotz vermutlich höherer Kosten administrativ wesentlich einfacher und effektiver sein dürfte als der Zukauf von Research? 4. Welche Chancen bieten sich für ein Banken- und Asset Manager-unabhängiges Research im Markt? 5. Wie wird sich die Researchabdeckung ( Coverage ) von klein- und mittelgroßen Unternehmen durch Broker entwickeln? Da die Kosten für die Coverage von Small und Mid Caps nicht mehr über die Gesamtheit aller Handelsprovisionen eines Brokers gedeckt werden können, ist diese Gewichtsklasse von Unternehmen unmittelbarer dem Interesse (oder Desinteresse) von Anlegern ausgesetzt - mit allen negativen und wirtschaftspolitisch sicher nicht gewollten Folgen für die dann eingeschränkten Möglichkeiten von Kapital am Kapitalmarkt. 6. Wie wird Research und mithin auch der Preis von Research im Fixed Income definiert, wo sich Research heute als Bestandteil der Geld- Brief-Spanne angesehen wird? 7. Wie werden Broker zukünftig mit Corporate Access umgehen, einer Dienstleistung, mit der Brokeranalysten ihre Unternehmenskenntnis gegenüber ihren Kunden dokumentieren? 8. Welches sind Qualitätskriterien für Research und wie wird Research künftig definiert? (Ist alles Research, was heute so bezeichnet wird?) 9. Wenn Research als Dienstleistung und Handelsprovisionen entbündelt werden, wird Research dann im derzeitigen fiskalischen Regime in Deutschland mehrwertsteuerpflichtig? 10. Welche Auswirkungen hat eine stärkere Regulierung des Researchangebots auf die Marktstruktur? Diese Fragen wird die DVFA mit einer neu gegründeten Kommission in den kommenden Wochen und Monaten bearbeiten. 4
5 IMPRESSUM TERMINE 2015 Herausgeber: DVFA e.v. V.i.S.d.P.: Ralf Frank Amtsgericht Frankfurt am Main HRB Bezugsbedingungen: Die Publikation erscheint unregelmäßig und ist ein kostenloser Service für Mitglieder der DVFA. Der Bezug ist zu jedem Zeitpunkt kündbar. Datenschutz: Die Empfängerdaten werden vertraulich behandelt und in keinem Fall an Dritte weitergegeben. Haftungsausschluss: Der Inhalt der Publikation ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. Die Informationen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar und begründen kein Beratungsverhältnis. Termine Konferenzen und Foren DVFA Insights +++ MiFID II Regulierung DVFA Frühjahrskonferenz th Life Science Conference Fixed Income Forum SCC_ Small Cap Forum DVFA Asset Management Forum DVFA Immobilien Forum Investment Consultant Conference Termine Finanzakademie 2015 CCrA - Certifi ed Credit Analyst AIM - Applied Investment Management CIIA - Certifi ed International Investment Analyst Weitere Termine entnehmen Sie bitte unserer Webseite: KONTAKT DVFA e.v. Mainzer Landstraße 47a DE Frankfurt Tel. +49 (0) Fax +49 (0) bulletin@dvfa.de Web:
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