Kinderschutzgruppenarbeit in Österreich

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1 Kinderschutzgruppenarbeit in Österreich Wolfgang Novak Kinderschutzgruppe Donauspital im SMZ-Ost Wien Dresden, 9. Mai 2015

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7 Überblick Allgemeines Kinderschutzforum Wien u. Bundesländer Gesetzliche Grundlagen Anzeigepflicht Studien / Projekte Zahlen aus Wien / Donauspital Probleme / Ziele / Zusammenfassung 7

8 Allgemeines Kinderschutzgruppenarbeit ist in Österreich anerkannt und gesetzlich verankert Kinderschutzgruppen (KSG) sind bundesweit an allen Kinderabteilungen etabliert, wo eine Kinderabteilung ist muss auch eine KSG sein KSG gibt es nur in Krankenhäusern, dzt. 42 Kinderschutzzentren außerhalb der KH bieten Beratung Krisenintervention Psychotherapie 8

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11 Allgemeines Dachverband aller KSG gibt es nicht Jahrestreffen 1 x jährlich Vernetzung Kinder- u. Jugendpsychiatrie (KJP) Kinderschutzzentren Pädagogen Regelmäßige Themen Anzeigepflicht lt. Ärztegesetz Mitarbeit in div. Arbeitsgruppen Teilnahme an div. Expertentreffen Datenschutz vs. Qualitätssicherung 11

12 Kinderschutzforum Wien Bewährte Plattform für Schnittstellenproblematik mit Allen KSG der Stadt Krankenhausträger Jugendamt Polizei Justiz Gerichtsmedizin Medien Projekt Forensische Kinderuntersuchungsstelle FOKUS Inbetriebnahme demnächst 12

13 Bundesländer Steiermark Forensische Untersuchungsstelle Graz seit 2008 Niederösterreich DNA Labor Mödling Aufbau forensischer Strukturen Tirol KSG Innsbruck: 3-Säulen Modell Opferschutzgruppe KSG Gerichtsmedizin 13

14 Ärztegesetz Österreich 54 Abs 5 Ergibt sich für den Arzt in Ausübung seines Berufes der Verdacht, dass ein Minderjähriger misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht worden ist, so hat er unverzüglich Anzeige zu erstatten. Richtet sich der Verdacht gegen einen nahen Angehörigen ( 166 StGB), so kann die Anzeige so lange unterbleiben, als dies das Wohl des Minderjährigen erfordert und eine Zusammenarbeit mit dem Jugendwohlfahrtsträger und gegebenenfalls eine Einbeziehung einer Kinderschutzeinrichtung an einer Krankenanstalt erfolgt. 14

15 Differenzierte Anzeigepflicht Unter bestimmten Voraussetzungen, wie: Gewährleistung von Schutz d. Kinder Verdacht richtet sich gegen einen nahen Angehörigen Meldung an den Jugendwohlfahrtsträger (JWT) Einbeziehung einer KSG kann die Anzeige so lange unterbleiben, als dies das Wohl des Minderjährigen erfordert Das Ärztegesetz in Österreich gibt uns somit die legale Möglichkeit, abzuwägen, ob das Kindeswohl der Anzeige entgegensteht 15

16 Differenzierte Anzeigepflicht Undifferenzierte Anzeigepflicht oft kontraproduktiv Misshandelnde Eltern gehen mit therapiebedürftigen Opfern nicht ins Krankenhaus aus Angst vor Anzeige Erschwert Aufbau einer Zusammenarbeit mit Eltern Opfer sprechen nicht über Täter aus ihrem Familienverband, wenn sie wissen, dass daraus eine Anzeige resultiert Hintanhalten d. Anzeige oft hilfreich Eltern zu Kooperation besser motivierbar Kinder zu Aussagen über Täter aus ihrem Familienverband besser motivierbar 16

17 Studie zur differenzierten Anzeigepflicht Institut für Rechts- u. Kriminalsoziologie, Wien Vergleich Anzahl und Qualität der behördlichen Anzeigen vor und nach der Einführung der differenzenzierten Anzeigepflicht Vor 1998 musste jeder Verdachtsfall reflexartig zur Anzeige gebracht werden Flut von Anzeigen Rate der Anklageerhebung: 18% nahezu keine Verurteilungen Nach 1998 deutlich weniger Anzeigen differenzierter u. substanzieller Rate der Anklageerhebung: 40% deutlich mehr Verurteilungen 17

18 Studie Arbeitsweise Kinderschutzgruppen Institut f. Ethik u. Recht in d. Medizin, Uni Wien Begleitende Beobachtung KSG in Wien u. Niederösterreich 742 Fälle Jahr Zahl der Fälle

19 Studie Arbeitsweise Kinderschutzgruppen Institut f. Ethik u. Recht in d. Medizin, Uni Wien Geschlechtsverteilung 19

20 Studie Arbeitsweise Kinderschutzgruppen Institut f. Ethik u. Recht in d. Medizin, Uni Wien Altersverteilung 20

21 Studie Arbeitsweise Kinderschutzgruppen Institut f. Ethik u. Recht in d. Medizin, Uni Wien Verdachtsarten 21

22 Studie Arbeitsweise Kinderschutzgruppen Institut f. Ethik u. Recht in d. Medizin, Uni Wien Verdachtsarten 22

23 Studie Arbeitsweise Kinderschutzgruppen Institut f. Ethik u. Recht in d. Medizin, Uni Wien Vermutete Täter 23

24 Studie Arbeitsweise Kinderschutzgruppen Institut f. Ethik u. Recht in d. Medizin, Uni Wien Verteilung der Verdachtsfälle Mädchen Buben Verdacht auf körperliche Misshandlung 45,1% 54,9% Verdacht auf sexuellen Missbrauch 86,3% 13,7% Verdacht auf Verwahr-losung/Vernachlässigung 47,0% 53,0% Seite 24

25 Studie Arbeitsweise Kinderschutzgruppen Institut f. Ethik u. Recht in d. Medizin, Uni Wien Verteilung der Verdachtsfälle Mädchen Buben Verdacht auf körperliche Misshandlung 45,1% 54,9% Verdacht auf sexuellen Missbrauch 86,3% 13,7% Verdacht auf Verwahr-losung/Vernachlässigung 47,0% 53,0% Seite 25

26 Studie Arbeitsweise Kinderschutzgruppen Institut f. Ethik u. Recht in d. Medizin, Uni Wien Aussagen Je jünger, desto stärker repräsentiert Schlüsselrolle der Mediziner Prinzip Multiprofessionalität der KSG bewährt Mediziner Psoychologen Sozialarbeiter Krankenpflege Abwägung der polizeilichen Anzeige Helferkonferenz 26

27 K.o.-Tropfen, Date-Rape-Drogen Drogenunterstützte Strafdelikte γ-hydroxybutyrat GHB, Liquid Ecstasy γ-butyrolacton GBL Wesentlich leichter zu beschaffen Rasche Metabolisierung zu GHB Problem 1 Nachweisbarkeit von GHB Blut 6 Std. Harn 12 Std. Problem 2 endogenes GHB Messmethoden so genau, dass endogenes GHB messbar ist Beweiswürdigung unmöglich 27

28 Studie Differenzierung exogenes/endogenes GHB Institut f. Ethik u. Recht in d. Medizin, Uni Wien Cutoff-Werte 4,0 µg/ml im Blut 10,0 µg/ml im Harn Werte darunter sind entweder exogen oder endogen Unterschiede an C-Atomen Forschungsprojekt Steht am Anfang Sehr hoher Aufwand Erfolgversprechend 28

29 Amt f. Kinder, Jugend u. Familie, Wien Gefährdungsabklärungen 2014 Gesamt: davon Verdacht auf Vernachlässigung 5693 Verdacht auf Psychische Gewalt 3060 Verdacht auf Körperliche Gewalt 1593 Verdacht auf Sexuelle Gewalt 168 Seite 29

30 Amt f. Kinder, Jugend u. Familie, Wien Gefährdungsabklärungen Seite 30

31 Amt f. Kinder, Jugend u. Familie, Wien Gefährdungsmeldungen Seite 31

32 Amt f. Kinder, Jugend u. Familie, Wien Kooperation Zusammenarbeit mit Kinderschutzgruppen Anfänglich schwierig Konkurrenzdenken Qualitätssicherung unmöglich Datenschutzproblem Kinder- u. Jugendhilfegesetz Novelle 2013 Datenaustausch geregelt Qualitätssicherung jetzt möglich 32

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35 Probleme Nachholbedarf Forensischen Untersuchungsstellen Kinder- u. Jugendpsychiatrischen Einrichtungen Problem mit Befangenheit Forensiker, die im Abklärungsprozess involviert waren, gelten vor Gericht als befangen 35

36 Ziele / Zusammenfassung Flächendeckende Versorgung mit Kinderschutzgruppen Flächendeckende Schaffung von forensischen Untersuchungsstellen Aufnahme ins Regierungsprogramm Projekt Forensische Kinderuntersuchungsstelle FOKUS Inbetriebnahme demnächst in Wien Differenzierte Anzeigepflicht Wertvolles Rechtsgut 36

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43 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 43

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