Rahmenkonzept. Standards im Kinderschutz

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1 Rahmenkonzept Standards im Kinderschutz

2 Präambel Eine der zentralen Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe ist die Unterstützung von Eltern in der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung. Darüber hinaus hat die Sicherstellung des Kinderschutzes in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Durch die Einführung des 8a SGB VIII wurden die im Kinderschutz wahrzunehmenden Aufgaben präzisiert. Der Fachbereich Jugend der Region Hannover und der Fachbereich Jugend und Familie der Landeshauptstadt Hannover haben in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, die Aufgaben auch weiterhin auf qualitativ hohem Niveau erfüllen zu können. Um diese Qualität langfristig sichern und weiterentwickeln zu können, haben sich die beiden Fachbereiche auf ein Rahmenkonzept Standards im Kinderschutz (in Anlehnung an den Qualitätsrahmen Kinderschutz des ISA Münster) verständigt. Ziel dieses Konzeptes ist es, umfassende, gemeinsame Standards auf den verschiedenen Ebenen in der Kinderschutzarbeit zu definieren. Die vier Ebenen 1. Schlüsselprozesse / interne Verfahren 2. Controlling / Qualitätsmanagement 3. Personalentwicklung 4. Vernetzung / Kooperation beinhalten ebenfalls die gemeinsame Qualifizierung der Fachkräfte in den Sozialen Diensten beider Fachbereiche. Für die Umsetzung und Weiterentwicklung eines abgestimmten Konzeptes Standards im Kinderschutz ist es erforderlich, im Rahmen einer zentralen Steuerung - die einzelnen Themen im Kinderschutz zusammenzuführen, aufeinander abzustimmen und weiterzuentwickeln - die Schnittstellen zwischen der öffentlichen Jugendhilfe und anderen Akteuren (Gesundheitswesen, Schulen, freie Träger der Jugendhilfe, Polizei/Justiz, etc.) zu identifizieren und zu bearbeiten - hausinterne Kooperationsbedarfe der Jugendhilfe zu ermitteln, geregelte Verfahrensabläufe zwischen den einzelnen Diensten zu erarbeiten und diese regelmäßig weiter zu entwickeln - einen regelmäßigen Kinderschutzbericht zu erstellen - durch ein Fortbildungskonzept Kinderschutz die unterschiedlichen Qualifizierungsangebote aufeinander abzustimmen - die regelmäßigen Netzwerktreffen zu organisieren und fachlich zu betreuen - Öffentlichkeitsarbeit zu organisieren und Infomaterial zu erstellen. Darüber hinaus müssen die Neuerungen aus dem Bundeskinderschutzgesetz aufgenommen werden. Gez. Alisa Bach Gez. Anke Broßat-Warschun Leiterin des Fachbereich Jugend der Region Hannover Leiterin des Fachbereich Jugend und Familie der Landeshauptstadt Hannover

3 1. Schlüsselprozesse / interne Verfahren 1.1. Vermeidung von Informationsverlusten bez. eingehenden Meldungen Minderjährige betreffend 1.2. Gesicherte Erreichbarkeit des Jugendamtes (ASD / KSD) Falleingangsmanagement für alle Meldungen, die Minderjährige betreffen Der Soziale Dienst ist für Krisenfälle rund um die Uhr erreichbar Dienstanweisung / Richtlinie Schulung der MA der Telefonzentrale, des Bürgeramtes und weiterer zentraler Verwaltungsstellen Gewährleistung der persönlichen Erreichbarkeit der Dienstellen während der Geschäftszeiten 1.3. Qualifizierte und standardisierte Gefährdungseinschätzung 1.4. Enge Zusammenarbeit der Dienste innerhalb des Fachbereiches Erarbeitung fachlicher Standards Abgestimmte Verfahren der Zusammenarbeit bei häuslicher Gewalt / Partnerschaftsgewalt sexualisierter Gewalt Vernachlässigung Misshandlung Kindern psychisch kranker / suchterkrankter Eltern Die Dienste kennen sich untereinander und nutzen sich gegenseitig bei der Gefährdungseinschätzung und der Unterstützung von Kindern und ihren Familien Einrichtung einer Rufbereitschaft/Notdienstes außerhalb der Geschäftszeiten MA besitzen Fachkenntnisse über die jeweiligen Risikolagen und deren Auswirkungen auf Kinder Kooperationsvereinbarungen mit den beteiligten Institutionen und Beratungsstellen Bearbeitungsverfahren nach 8a SGB VIII Gegenseitiges Vorstellen der Arbeitsweisen u. Angebote Regelmäßige gemeinsame Dienstbesprechungen Einzelfallbezogene Zusammenarbeit im Rahmen der bestehenden Verfahren und Standards

4 2. Controlling / Qualitätsmanagement 2.1. Fortlaufende Optimierung der Schlüsselprozesse im Kinderschutz Systematische Überprüfung / Modifizierung der Prozesse Einführung eines Fehlermanagements Systematische Erfassung und Bearbeitung von Fehlerquellen (im Sinne einer lernenden Organisation) Regelmäßige Evaluation (Anwendbarkeit / Wirkung) Systematische Kontrolle der Arbeitsabläufe durch die Leitung / Dienst- und Fachaufsicht Fehlerberichtssystem 2.2. Standardisierte Dokumentation Aktenführung ist geregelt Dienstanweisung Auswertung und Bewertung erfolgt Ergebnisse aus der Fehleranalyse werden umgesetzt 2.3. Berichtswesen Zentrales Berichtswesen zum Kinderschutz existiert Einheitliche Dokumentation Anzahl der Fälle Ergebnisse der Gefährdungseinschätzung nach Kategorien Beteiligte Kooperationspartner Erfolgte Maßnahmen 2.4. Qualitätsvereinbarungen gem. 8a Abs. 2 SGB VIII mit den freien Trägern der Jugendhilfe Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrags nach 8a SGB VIII Regelmäßiger Kinderschutz-Bericht Bestandteil der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen Verfahrensweise ist beschrieben Schnittstellen identifiziert Standardisierte Dokumentation vorhanden 2.5. Einhaltung des Datenschutzes Verfahren und Ansprechpartner in Fragen des Datenschutzes sind vorhanden 8a-Fachkräfte sind ausgebildet / vorhanden Bereichsspezifischer Ansprechpartner ist benannt und qualifiziert

5 3. Personalentwicklung 3.1. Qualifizierte Fachkräfte im Kinderschutz 3.2. Sofortmassnahmen bei Kindeswohlgefährdung sind jederzeit möglich 3.3. Umsetzung 72 a SGB VIII Prüfung der persönlichen Eignung im Hinblick auf das Vorliegen von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 3.4. Qualitätssicherung/-entwicklung (Fachkraft) Alle im Kinderschutz tätigen MA sind Fachkräfte (Dipl.-Soz.Päd. / Dipl.Soz.Arb) mit entsprechender (Zusatz)Qualifikation Fallzahlbelastung ist ermittelt Überprüfungs- und Interventionsfälle sind definiert Das erweiterte Führungszeugnis wird regelmäßig eingefordert Reflektionsverfahren sind vorhanden (Supervision, Fach-/Kollegiale Beratung, Coaching, Intervision, o.ä.) MA haben die Möglichkeit, Fehler in angemessener Weise und ohne Furcht vor Sanktionierung zu reflektieren Vermittlung von Kernkompetenzen durch regelmäßige (u. verpflichtende) Fortbildungen (Gemeinsames Curriculum von Landeshauptstadt Hannover und Region Hannover; Teilnahmeangebot an die 5 eigenständigen Jugendämter) Ausreichende personelle Ressourcen Arbeitsplatzbeschreibung Dienstanweisung / Richtlinie (intern) Zeitliche und finanzielle Ressourcen werden zur Verfügung gestellt Schulungen im Rahmen des Verwaltungsreformprozesses (VPR) / Führungskräfteentwicklungsprogramm (FKE) 3.5. Fach-/Dienstaufsicht Die Fach- und Dienstaufsicht ist in Kinderschutzfällen unmittelbar beteiligt Dienstanweisung / Richtlinie

6 4. Vernetzung / Kooperation 4.1. Zentrale Koordinierung Kinderschutz / Netzwerk-Regie Installierung einer Koordinierungsstelle Kinderschutzangebote werden im Rahmen einer Gesamtplanung zentral koordiniert 4.2. Enge und verbindliche Zusammenarbeit der Kooperationspartner Schule Polizei / Justiz Freie Träger der Jugendhilfe Gesundheitswesen 4.3. Kooperation mit Angeboten der Frühen Hilfen Die Organisation des Netzwerkes ist geregelt Kooperationsvereinbarungen sind abgeschlossen Abstimmung bei der Angebotsplanung erfolgt Zusammenarbeit ist geregelt Ansprechpartner/Organisator ist bekannt Die Kooperationspartner treffen sich regelmäßig, um die Vereinbarungen im Hinblick auf ihre Wirkung, ihre Schwachstellen etc. zu prüfen und weiter zu entwickeln Die Kooperationspartner nutzen gegenseitig ihre Kompetenzen in der Einzelfallbeurteilung/- bearbeitung Gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen Die Kooperationspartner kennen sich untereinander Die Angebote Frühe Hilfen sind bekannt und werden genutzt Bedarf und Angebote Frühe Hilfen werden ermittelt und aufeinander abgestimmt 4.4. Beschwerdemanagement Einzelfälle, in denen ein Klärungsbedarf bezüglich der Vorgehensweise bzw. unterschiedlicher Einschätzungen besteht, werden nachbereitet. Richtlinie / Arbeitshilfe

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