Neuregelungen der Arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV

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1 Neuregelungen der Arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV Umsetzung der Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge vom Dezember 2008 Dr. Uwe Gerecke 2008 Regionaler Arbeitskreis Hildesheim 24. November 2008

2 Dr. Uwe Gerecke Arbeitsmedizin Betriebsmedizin Umweltmedizin Sportmedizin Ernährungsmedizin Suchtmedizin Notfallmedizin Qualitätsmanagement Fachkraft für Arbeitssicherheit Certified Disability Management Professional Leiter des Betriebsärztlichen Dienstes Stadtwerke Hannover AG Lehrbeauftragter Arbeitsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover Vorsitzender des Landesverbandes Niedersachsen und Präsidiumsmitglied des Verbandes Dt. Betriebs- und Werksärzte e.v. Beratender Arzt der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung LV Nordwest

3 Berufskrankheiten Arbeitsbedingte / Arbeitsmitbedingte Erkrankungen Arbeitsbedingte Gefährdungen

4 Prävention PRÄVENTION Früherfassung von Krankheitssymptomen Suche nach krankheitsauslösenden Faktoren PRIMÄRPRÄVENTION Gesundheitsförderung u. Krankheitsverhütung durch Beseitigung ursächlicher Faktoren SEKUNDÄRPRÄVENTION Früherfassung, Frühdiagnostik und Frühtherapie von Krankheiten TERTIÄRPRÄVENTION Verhüten von Rückfällen Erkrankter u. Erhaltung ihrer Leistungsfähigkeit Lebensqualität VERHALTENSPRÄVENTION Veränderung der Lebensweise Vermeidung gesundheitsschädlichen Verhaltens VERHÄLTNISPRÄVENTION gesundheitsfördernde Arbeitsplatzgestaltung Gefährdungsanalyse Unterweisung Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Individuelle Beratung

5 Arbeitsmedizinische Vorsorge Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen und Gefährdungen Individuelle Prävention Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutz auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung

6

7 Arbeitsmedizinische Vorsorge Beurteilung der individuelle Wechselwirkung von Arbeit und Gesundheit Individuelle arbeitsmedizinische Aufklärung und Beratung Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Erkenntnisse für Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen des Arbeitsschutz

8 Arbeitsmedizinische Vorsorge Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahme Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen Erkennen der Gefährdung bei der Tätigkeit Beratungsgespräch

9 Rechtsgrundlagen Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Arbeitsschutzgesetz* Arbeitssicherheitsgesetz* Arbeitszeitgesetz Berufsgenossenschaftliche Einzelvorschriften BG Vorschrift Arbeitsmedizinische Vorsorge Biostoffverordnung* Bildschirmarbeitsverordnung* Druckluftverordnung Gefahrstoffverordnung* Gentechniksicherheitsverordnung* Jugendarbeitsschutzgesetz Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung* Röntgenverordnung Strahlenschutzverordnung * Eingang in die ArbMedVV

10 3 Abs. 1 ASiG Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen, z.b. bei Planungen, Beschaffungen Gefährdungsbeurteilung Unterweisung der Beschäftigten Arbeitsplatzwechsel / Wiedereingliederung Arbeitnehmer untersuchen, beurteilen und beraten

11 Art. 14 der Richtlinie 89/391/EWG Präventiv medizinische Überwachung ( Health Surveillance ) (1) Zur Gewährleistung einer geeigneten Überwachung der Gesundheit der Arbeitnehmer je nach den Gefahren für ihre Sicherheit am Arbeitsplatz werden Maßnahmen in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften bzw. Praktiken getroffen. (2) Die in Absatz (1) genannten Maßnahmen sind so konzipiert, dass jeder Arbeitnehmer sich auf Wunsch einer regelmäßigen präventivmedizinischen Überwachung unterziehen kann. (3) Die präventivmedizinische Überwachung kann Bestandteil eines nationalen Gesundheitsfürsorgesystems sein.

12 11 ArbSchG Arbeitsmedizinische Vorsorge Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten auf ihren Wunsch unbeschadet den Pflichten aus anderen Rechtsvorschriften zu ermöglichen, sich je nach den Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen, es denn auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und den getroffenen Schutzmassnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.

13 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Erstuntersuchungen vor Aufnahme der Beschäftigung Nachuntersuchungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Nachgehende Untersuchungen nach beruflicher Exposition

14 Qualifikation zu Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV, GefStoffV, BioStoffV, GenTSV, LVASchV Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin vorzugsweise der Betriebsarzt

15 Pflichtuntersuchungen vs. individuelles Selbstbestimmungsrecht Eingriff in Grundrechte der Beschäftigten Art. 2 Abs. 1 GG: Allgemeines Persönlichkeitsrecht Art. 12 Abs. 1 GG: Grundrecht auf freie Berufsausübung Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung vs. Eignungsuntersuchung

16

17 Pflichtuntersuchungen Angebotsuntersuchungen Wunschuntersuchungen nach ArbSchG 11

18 Pflichtuntersuchungen Weitergabe der Beurteilung an den Arbeitgeber Die Untersuchung unterliegt der Schweigepflicht. Untersuchungsergebnis: Keine ärztlichen Bedenken Keine ärztlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen Befristete ärztliche Bedenken Dauernde ärztliche Bedenken

19 Pflichten des Arztes Vorschriften ArbMedVV beachten Kenntnisse über Arbeitsplatzverhältnisse Aufklärung über Untersuchungsinhalte und Untersuchungszweck Biomonitoring Bescheinigung erstellen Erkenntnisse auswerten

20 Im Falle gesundheitlicher Bedenken hat der Arzt dem Arbeitgeber schriftlich eine Überprüfung des Arbeitsplatzes zu empfehlen den untersuchten Arbeitnehmer in schriftlicher Form medizinisch zu beraten Im Falle gesundheitlicher Bedenken hat der Unternehmer Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen Schutzmassnahmen zu treffen Betriebliche Möglichkeiten auszuschöpfen, geeignete Tätigkeit anzubieten

21 Pflichtuntersuchungen Weitergabe der Beurteilung an den Arbeitgeber - krebserzeugende Arbeitsstoffe wie Asbest, Benzol, Nickel, Chrom-VI-Verbindungen - Schweißen und Trennen von Metallen bei Luftkonzentrationen von 3 mg/m³ Schweißrauch - unausgehärtete Epoxidharze - extreme Hitzebelastung - extreme Kältebelastung ( < 25 Grad) - Druckluftarbeiten (Überdruck > 0,1 bar) Nichteinhalten des Arbeitsplatzgrenzwertes Hautresorptiven Gefahrstoffen

22 Arbeitsplatzgrenzwert ist der Grenzwert für die durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz. gibt an, bei welcher Konzentration akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit nicht zu erwarten sind. gilt für 8-stündige Exposition an 5 Tagen pro Woche, Lebensarbeitszeit Begrenzung von Kurzzeit-Expositionsspitzen

23 Angebotsuntersuchungen Beurteilung nur an den Arbeitnehmer - Regelmäßiges wiederkehrendes Angebot - Erkrankungen in Zusammenhang mit Tätigkeit - Schädlingsbekämpfung - Begasungen - Lösemittel n-hexan, 2-Butanon, Toluol, Xylol, - Schweißen und Trennen von Metallen bei Luftkonzentrationen von > 3 mg/m³ Schweißrauch -.

24

25

26 Wunschuntersuchung Beurteilung nur an den Arbeitnehmer - G 46 Muskel-Skeletterkrankungen - G 25 Fahr-, Steuer und Überwachungstätigkeit - G 41 Absturzgefahr - Check-up-Untersuchungen -

27 29 UVV Krane (BGV D 6) 7 UVV Flurförderfahrzeuge (BGV D 27) 35 UVV Fahrzeuge (BGV D 29) Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen, die körperlich und geistig geeignet sind Versicherte sind körperlich und geistig geeignet, wenn sie durch ihre Vorbildung, Kenntnisse, Berufserfahrung und persönliche Eigenschaften (z.b. Alter, Zuverlässigkeit) zum Führen des Fahrzeuges befähigt sind.

28 BGR A 3 Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Voraussetzungen Mindestalter 18 Jahre Grundsätzliche Qualifikation zur Elektrofachkraft Gesundheitliche Eignung; diese kann z.b. durch die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 25 Fahr- und Steuertätigkeit nachgewiesen werden Erste-Hilfe-Ausbildung

29

30 Eignungsuntersuchung Beurteilung an den Arbeitnehmer / Arbeitsgeber - Fahrerlaubnisverordnung - Betriebsvereinbarung - Tarifvertrag - Allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze

31 Allgemeine Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Die Untersuchung unterliegt der Schweigepflicht. Der/Die Mitarbeiter/in wird über das Ergebnis informiert. Angeben über Einsatzbeschränkungen werden bei allgemeinen arbeitsmedizinischen Untersuchungen nur mit Zustimmung an den Arbeitgeber weitergeleitet.

32 Ausschuss für Arbeitsmedizin BMAS * geplant Regeln / Erkenntnisse zur arbeitsmediz. Vorsorge Kriterien und Beispiele für Wunschuntersuchungen Empfehlungen für weitere Maßnahmen der individuellen Gesundheitsvorsorge Beteiligung an Regeln / Erkenntnissen zu sonstigen Präventionsmaßnahmen Beratung des BMAS

33

34 Lärmerkrankungen 5 Mio. Beschäftigte Im Lärmbereich 7000 anerkannte Berufskrankheiten pro Jahr 170 Mio. Euro Kosten pro Jahr

35

36 Neue EG-Lärmschutz Richtlinie (2003/10/EG) seit Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung Pflichtuntersuchung ab 85 db(a) ab 5 m/s² ab 1,15 m/s² in x- und y-richtung ab 0,8 m/s² in z-richtung Angebotsuntersuchung ab 80 db(a) ab 2,5 m/s² ab 0,5 m/s² Exposition Lärm (G 20) Hand-Arm- Vibrationen (G 46) Ganzkörper- Vibrationen (G 46)

37

38 Exposition Feuchtarbeit (G 24) Atemschutz (G 26) Auslandsaufenthalt (G 35) Bildschirmarbeit (G 37) Pflichtuntersuchung > 4 Stunden / Schicht Atemschutzmasken Klasse 2 und 3 Tropen, Subtropen Angebotsuntersuchung 2-4 Std. / Schicht - gebläseunterstützte Hauben - P1 oder P2- Masken Sehtest nach BildschArbV

39 Risiko Zeckenbiss?

40 Exposition Pflichtuntersuchung Angebotsuntersuchung Biostoffe (G 42) Gezielte Tätigkeiten mit Infektionserregern der Risikogruppe 3 und nicht gezielte Tätigkeiten der Schutzstufe 3 Gezielte Tätigkeiten mit Infektionserregern der Risikogruppe 2 und nicht gezielte Tätigkeiten der Schutzstufe 2, es sei denn, nach der Gefährdungsbeurteilung und aufgrund der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht von einer Infektionsgefährdung auszugehen Masern, Mumps Röteln, Keuchhusten in medizin. Einrichtungen für Kinder Borrelien, FSME bei Waldarbeitern Hepatitis A in Kläranlagen und Kanalisation

41 Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen¹ Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Muskel-Skelett- Belastungen und Erkrankungen¹ Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Hauterkrankungen ¹unter Einbeziehung der Verringerung von psychischen Fehlbelastungen und Förderung der systematischen Wahrnehmung des Arbeitsschutzes in Unternehmen

42 Zwei Ansätze im Gesundheitsschutz Krankheitsvermeidung (pathogenet. Ansatz) Leitfrage: Was macht krank? Ziel: Vermeidung / Verringerung krankmachender Faktoren Krankheitsrisiken z. B. Lärm, Gefahrstoffe, Unfälle, Gerätesicherheit, Staub, Klima, Strahlung, Arbeitszeitregime, Stress Gesundheitsförderung (salutogenet. Ansatz) Leitfrage: Was erhält gesund? Ziel: Erhöhung der Arbeitszufriedenheit und Leistungsfähigkeit Gesundheitsressourcen z. B. Handlungsspielräume, Mitsprache, Beteiligung, Qualifizierungschancen, Identifikationsmöglichkeiten...

43 Einführung von Gesundheitsprozessen Gesundheitsrelevante Themen für KMU (Auswahl aus Positionspapier des Forum KMU des Dt. Netzwerkes Gesundheitsförderung): Arbeitssicherheit Körperliche Belastungen Psychische Beanspruchungen Die Gesundheit der Auszubildenden Work-Life-Balance Individuelles Konzept für den Betrieb Was ist finanziell möglich? Welche Gesundheitsgefahren können verhindert werden? Welche Ressourcen können gefördert werden? Welche wirtschaftlichen Vorteile ergeben sich durch die Maßnahmen für den Betrieb? in Anlehnung an Dr. U. Roth, Herbsttagung VDBW, Dresden 2008

44 Altern und Krankheitshäufigkeit Krankheiten mit Prävention ohne Prävention Übergewicht Herzinfarkt Bluthochdruck Diabetes mellitus Schlaganfall Osteoporose Depressionen Immunkrankheiten u.a. Alter 20 Jahre 40 Jahre 60 Jahre 80 Jahre aus Dr. Pape, Dr.Schwarz, H. Gillessen: Ernährung nach dem Insulinprinzip, Dt. Ärzte-Verlag

45

46

47 Gesundheitsangebote

48 Psychische Belastungen im Betrieb Erfassung psychischer Belastungen und Ressourcen

49 Betriebliches Eingliederungsmanagement 84 Abs. 2 SGB IX Nach 6-wöchiger Erkrankung eines Mitarbeiters bzw. wiederholter Arbeitsunfähigkeit von insgesamt 42 Tagen in 12 Monaten Der Arbeitgeber klärt, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden kann und welche Hilfen dazu notwendig sind.

50 Arbeitsfähigkeitsindex und der Einfluss von BGM/BGF Arbeitsfähigkeit nach Ilmarinen (ABI) sehr gut gut mäßig schlecht Individuelle Gesundheitsförderung, Ergonomische Maßnahmen, verbessertes Führungsverhalten Nur individuelle Gesundheitsförderung Keine Maßnahmen Alter (Jahre) nach Dr. Arnold, VBG, 2007

51

52 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit

53 Dr. Uwe Gerecke Betriebsärztlicher Dienst Stadtwerke Hannover AG // Ihmeplatz 6f // Hannover Tel (0511) // Fax (0511) // Vorname Name // Abteilung // Telefon

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