Konzernbetriebsvereinbarung zum Telefonieren auf Basis des Internet-Protokolls (KBV Voice over IP)
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- Ingeborg Schreiber
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1 KBV Voice over IP Seite 1 von 3 Konzernbetriebsvereinbarung zum Telefonieren auf Basis des Internet-Protokolls (KBV Voice over IP) Die Unternehmensleitung der LANXESS Deutschland GmbH schließt im Namen und im Auftrag der in Anlage 1 aufgeführten GESELLSCHAF- TEN mit dem Konzernbetriebsrat LANXESS nachstehende Konzernbetriebsvereinbarung (KBV) ab. 1. Gegenstand Die GESELLSCHAFTEN setzen die Voice over IP (VoIP)-Dienstleistung und die dazu gehörigen Endgeräte ein und schaffen damit die Grundlage für die Einbindung der Telefonie in den modernen Computer- Arbeitsplatz. Als IP Telefonie (IPT) oder VoIP wird das Telefonieren auf Basis des Internet-Protokolls (IP) bezeichnet. Damit wird die Nutzung eines gemeinsamen Netzwerkes für Sprache und Daten ermöglicht. 2. Geltungsbereich Die KBV gilt für alle Mitarbeiter/innen der GESELLSCHAFTEN mit Ausnahme der Leitenden Angestellten im Sinne des 5 Abs. 3 BetrVG. 3. Datenschutz Das System erfasst nur die für die Funktionserfüllung notwendigen personenbezogenen Daten. Es verarbeitet und speichert diese nur so lange, wie es für die Funktionserfüllung erforderlich ist. Soweit das System bei einem externen Provider betrieben wird, ist dieser zu verpflichten, sich an die datenschutzrechtlichen Bestimmungen dieser KBV zu halten. Die GESELLSCHAFTEN gewährleisten, dass personenbezogene Daten in dem System umfassend gegen Missbrauch gesichert werden. Die Beschreibung der erfassten personenbezogenen Daten, einschließlich des elektronischen Telefonbuches ist als Anlage 2 Bestandteil dieser Vereinbarung. Gesprächsinhalte werden nicht aufgezeichnet und/oder gespeichert, das Abhören und Aufzeichnen von Gesprächen wird technisch für den Betreiber des Systems sowie die GESELLSCHAFTEN ausgeschlossen.
2 KBV Voice over IP Seite 2 von 3 Gesprächsbezogene Daten werden nach maximal drei Monaten gelöscht, soweit dies gesetzlich nicht anders geregelt ist. 4. Gesprächsdatensätze Die Beschreibung der erfassten Gesprächsdatensätze in ihrer aktuellen Fassung ist als Anlage 3 Bestandteil dieser Vereinbarung; die Daten dienen der technischen Abwicklung. 5. Informationen an die Mitarbeiter/innen Die Mitarbeiter/innen werden über die einzusetzenden technischen Systeme und ihre Nutzungsmöglichkeit informiert. Die Information soll die Zielsetzung, die Beschreibung des Systems und seiner Komponenten sowie die Veränderungen im Arbeitsbereich beinhalten. 6. Informationen des Konzernbetriebrats Die GESELLSCHAFTEN werden den Konzernbetriebsrat rechtzeitig über den geplanten Einsatz von weiteren neuen Systemen und den Ausbau des vorhandenen Systems, über die Nutzung weiterer Funktionen und über Anpassungen, die aufgrund geänderter Techniken erforderlich sind, informieren, so dass Anregungen des Konzernbetriebsrats im Entscheidungsprozess vor Umsetzung der Maßnahme berücksichtigt und entsprechende Mitbestimmungsrechte gewahrt werden können. Die Beschreibung der derzeit in den GESELLSCHAFTEN eingesetzten Basisfunktionalitäten ist als Anlage 4 Bestandteil dieser Vereinbarung. Der Konzernbetriebsrat erhält auf Verlangen zusätzliche Erläuterungen der Unterlagen. 7. Leistungs- und Verhaltenskontrolle Leistungs- und Verhaltenskontrolle findet nicht statt. Ausnahmen bedürfen vorab der Zustimmung des zuständigen Betriebsrates. 8. Schlussbestimmungen Die KBV tritt rückwirkend zum 1. Juli 2012 in Kraft. Sie kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres, erstmals zum 31. Dezember 2013 schriftlich gekündigt werden. Bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung gilt diese Vereinbarung weiter. Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollte die KBV in Teilen oder einzelnen Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen in Kraft. Die Parteien verpflichten sich,
3 KBV Voice over IP Seite 3 von 3 zügig eine neue Regelung zu vereinbaren, die der unwirksamen am nächsten kommt. Leverkusen / Mannheim, 3. September 2012 gez. Seufert / Lichtenberg.. LANXESS Deutschland GmbH Unternehmensleitung gez. Hippler. Konzernbetriebsrat LANXESS Anlagen
4 Anlage 1 der KBV Voice over IP Seite 1 von 1 Die KBV Voice over IP gilt für die nachstehenden GESELLSCHAFTEN: LANXESS AG LANXESS Deutschland GmbH LANXESS Accounting GmbH Saltigo GmbH Aliseca GmbH Rheinchemie Rheinau GmbH Perlon Monofil GmbH LANXESS Distribution GmbH Ionenaustauscher Bitterfeld GmbH LANXESS Buna GmbH
5 Anlage 2 der KBV Voice over IP Seite 1 von 1 Aufstellung der erfassten personenbezogenen Daten (einschließlich elektronisches Telefonbuch) Personalnummer / CWID (sogenannte User-ID) Namensdaten Organisationszugehörigkeit Werksadresse Rufnummern - dienstlich, - privat nur mit Zustimmung der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters, - weitere Dienste (Fax-Nummer; Pager-Nummer) Zusätzlich werden technische Daten für betriebliche Zwecke der Nachrichtentechnik gespeichert. Dazu zählt das Merkmal amtsberechtigt / nicht amtsberechtigt. Im Datensatz des elektronischen Telefonbuchs wird festgehalten, wer die letzte Änderung durchgeführt hat. Hierzu wird die Benutzerkennung der / des Ändernden mit Änderungsdatum und Uhrzeit gespeichert.
6 Anlage 3 der KBV Voice over IP Seite 1 von 1 Aufbau der Grundgebühren Datensätze Rufnummer, von der das Gespräch geführt wurde Datum und Zeit: Gesprächsbeginn Gesprächsdauer Zielrufnummer: angewählte Nummer und Vorwahl Gesprächstyp: intern, extern gehend, extern kommend IP-Adressen der am Gespräch beteiligten Komponenten (Voice Gateway; IPT Cluster, IP-Telefone) Lauf-Nummer des Gebührensatzes (z.b. für Fehlersuche) Kennzeichen für Ruf-Umleitung (bei eingeschalteter Rufumleitung laufen gegebenenfalls anfallende Gebühren auf dem weiterleitenden Apparat auf.)
7 Anlage 4 der KBV Voice over IP Seite 1 von 1 Derzeit bei den GESELLSCHAFTEN eingesetzte Funktionen (Teilnehmer-Leistungsmerkmale) Rückfrage Gesprächsübernahme/-übergabe Makeln Dreierkonferenz Anrufumleitung, direkte Umleitung und Rufweiterschaltung Kurzwahl Rückruf Sammelanschluss Anruf übernehmen (für alle Endgeräte in Anrufübernahmegruppen) Parken Briefkasten Zweitanruf ( Anklopfen ) Chef-Sekretär/in-Funktion Rufnummernanzeige Stand: Juni 2012
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