Attraktive Lösungen zur Umsetzung des Rechtsanspruches der Arbeitnehmer/innen auf Entgeltumwandlung

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1 Betriebliche Altersversorgung Attraktive Lösungen zur Umsetzung des Rechtsanspruches der Arbeitnehmer/innen auf Entgeltumwandlung Folie 1

2 Betriebliche Altersversorgung - Entgeltumwandlung Versorgungssituation das System privat Altersversorgung Eigenvorsorge Gesetzliche Rente betrieblich Folie 2

3 Gesetzliche Rentenversicherung Der Generationenvertrag funktioniert nicht mehr Auf immer weniger Beitragszahler kommen immer mehr Rentner Durchschnittliche Lebenserwartung steigt Längerer Rentenbezug Späterer Berufseinstieg / früherer Rentenbeginn Geringere Beitragseinnahmen Alterspyramide aus dem Gleichgewicht Weniger Zahler / mehr Rentner Folie 3

4 Gesetzliche Rentenversicherung Versorgungssituation - die Prognose (bezogen aufs Bruttoeinkommen) derzeit geht man von rd. 32 % aus Folie 4

5 Betriebliche Altersversorgung - Entgeltumwandlung Versorgungssituation die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) Fazit: Eigenvorsorge ist unerlässlich! Folie 5

6 Betriebliche Altersversorgung - Entgeltumwandlung Entgeltumwandlung bringt mehr als private Vorsorge, wegen der staatlichen Förderung Art der Förderung Steuerfreiheit der Beiträge, die vom Bruttolohn geleistet werden kein Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen Voraussetzungen Altersvorsorgevertrag über den Arbeitgeber Beitragszahlung direkt vom Bruttolohn durch den Arbeitgeber Altersversorgungsleistungen (Rente/Kapital)- bereits ab dem 62. Lebensjahr Folie 6

7 Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg Direktversicherung Entgeltumwandlung - weniger Steuern und Sozialbeiträge Folie 7

8 Maximale Fördergrenzen (nach 3 Nr.63 EStG) bis zu jährlich 2.976,00 (monatlich 248,00 ) steuerfrei Direktversicherung Direktversicherung Direktversicherung (= 4 % der Beitragsbemessungsgrenze* in der gesetzlichen Rentenversicherung) zusätzlich bis zu jährlich 1.800,00 (monatlich 150,00 ) steuerfrei, sofern noch keine Direktversicherung alt ( 40b) maximale steuerfreie Einzahlung bis zu jährlich 4.776,00 (monatlich 398,00 ) bis zu jährlich 2.976,00 (monatlich 248,00 ) sozialversicherungsfrei (= 4 % der Beitragsbemessungsgrenze* in der gesetzlichen Rentenversicherung) * (Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Rentenversicherung für das Jahr 2016: ,00 ) Folie 8

9 Betriebliche Altersversorgung - Finanzierungswege Entgeltumwandlung Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung Entgeltumwandlung Arbeitnehmer zahlt Beitrag Merkmale der Entgeltumwandlung Arbeitgeber erfüllt Rechtsanspruch Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten Schafft ein Sozialbudget für die Finanzierung von betrieblichen Leistungen Folie 9

10 Betriebliche Altersversorgung - Entgeltumwandlung Beispielberechnung: staatliche Förderung Lohnsteuerklasse I (ledig) Gesamtbrutto monatlich Bruttobeitrag Entgeltumwandlung Gesamtbrutto monatlich neu Sozialabgaben Steuern Nettogehalt monatlich Ihr Vorsorgebeitrag zur Entgeltumwandlung ohne Entgeltumwandlung 3.000,00 Euro 0,00 Euro 3.000,00 Euro - 620,26 Euro - 498,83 Euro 1.880,91 Euro Ihre staatliche Förderung (Ersparnis aus Steuern und Sozialabgaben) Ihr effektiver Netto-Aufwand für die Entgeltumwandlung mit Entgeltumwandlung 3.000,00 Euro - 100,00 Euro 2.900,00 Euro - 599,59 Euro - 469,32 Euro 1.831,09 Euro 100,00 Euro - 50,18 Euro = 49,82 Euro Folie 10

11 Private Vorsorge (Gesamtkapital aus dem Nettosparen) versus Bruttobeitrag 100 / Monat 30 Steuer(-Ersparnis) 20 SV(-Ersparnis) 50 Netto Eigenbeitrag Annahmen: Ledig, StKl. I, Bruttoverdienst Euro, Kirchensteuer 8%, Eintrittsalter 35 Jahre, Endalter 67, Tarif N(I)-AR1 Fazit: Entgeltumwandlung bringt mehr als Private Vorsorge Entgeltumwandlung (Gesamtkapital aus dem Bruttosparen) Leistung aus: Staatliche Förderung Eigenbeitrag Folie 11

12 Betriebliche Altersversorgung -Entgeltumwandlung Im Vergleich zu einer privaten Rentenversicherung Ergebnis: Stand: / AG Folie 12

13 Betriebliche Altersversorgung - Entgeltumwandlung Vorteile Arbeitnehmer steuerfreie Beitragszahlung Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge nachhaltige Verbesserung der Altersversorgung Unwiderruflicher Anspruch des Beschäftigten auf die Versicherungsleistungen Auszahlung der Leistungen an Sie, Ihren Ehegatten, waisenrentenberechtigte Kinder auch Lebenspartner/Lebensgefährte Auszahlung als lebenslange Rente oder als Kapital Rentenleistungen werden erst im Rentenalter - zu den meist günstigeren Steuersätzen - besteuert und i.d.r. sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen. Flexibilität (Beitragsfreistellung und Reduzierung möglich) bei Arbeitgeberwechsel: Weiterführung bzw. Übertragung möglich (Portabilität) Schutz vor staatlichem Zugriff bei Arbeitslosigkeit (Hartz IV-sicher) Folie 13

14 Betriebliche Altersversorgung -Entgeltumwandlung Vorteile für den Arbeitgeber Einsparpotenzial bei einer jährlichen Entgeltumwandlung von 1.200,00 Euro pro Arbeitnehmer * Anzahl der Mitarbeiter pro Jahr Sozialversicherungs-Ersparnis für den Arbeitgeber in 5 Jahren 5.797, , ,00 in 10 Jahren in 20 Jahren 1 231, , , , , , , , , ,00 * Berechnungsgrundlage: Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung 19,325 % (Stand 2016); Jahreseinkommen der Arbeitnehmer bis zur BBG in der GKV ,00 Euro (Stand 2016) , , ,00 Folie 14

15 Betriebliche Altersversorgung - Finanzierungswege Entgeltumwandlung und gemischte Finanzierung Gemischte Finanzierung Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen Beitrag Der Arbeitgeber entscheidet über die Art der Finanzierung Merkmale der gemischten Finanzierung Stärkt die Mitarbeiterbindung und steigert die Beteiligung an der bav Diverse Ausgestaltungsmöglichkeiten Kostenneutrale Weitergabe der Lohnnebenkostenersparnis Matching-Systeme Folie 15

16 Betriebliche Altersversorgung - Entgeltumwandlung Beispielberechnung: staatliche Förderung inkl. AG-Zuschuss i.h.v. 20 % (= Soz.Vers.Ersparnis AG) Lohnsteuerklasse I (ledig) Gesamtbrutto monatlich Arbeitgeber-Zuschuss Gesamtbeitrag Entgeltumwandlung Gesamtbrutto monatlich neu Sozialabgaben Steuern Nettogehalt monatlich Gesamtbeitrag zur Entgeltumwandlung Arbeitgeber-Zuschuss Eigenbeitrag zur Entgeltumwandlung ohne Entgeltumwandlung 3.000,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 3.000,00 Euro - 620,26 Euro - 498,83 Euro 1.880,91 Euro staatliche Förderung (Ersparnis aus Steuern und Sozialversicherung) effektiver Arbeitnehmer-Netto-Aufwand für die Entgeltumwandlung mit Entgeltumwandlung 3.000,00 Euro + 20,00 Euro - 120,00 Euro 2.900,00 Euro - 599,59 Euro - 469,32 Euro 1.831,09 Euro 120,00 Euro - 20,00 Euro = 100,00 Euro - 50,18 Euro = 49,82 Euro Folie 16 Stand: / AG Folie 16

17 Private Vorsorge (Gesamtkapital aus dem Nettosparen) versus Bruttobeitrag 120 / Monat 20 AG-Zuschuss) 30 Steuer(-Ersparnis) 20 SV(-Ersparnis) 50 Netto Eigenbeitrag Annahmen: Ledig, StKl. I, Bruttoverdienst Euro, Kirchensteuer 8%, Eintrittsalter 35 Jahre, Endalter 67, Tarif N(I)-AR1 Fazit: Entgeltumwandlung bringt mehr als Private Vorsorge Entgeltumwandlung (Gesamtkapital aus dem Bruttosparen) Leistung aus: Arbeitgeber- Zuschuss Staatliche Förderung Eigenbeitrag Folie 17

18 Betriebliche Altersversorgung - Entgeltumwandlung Beispielberechnung: staatliche Förderung inkl. AG-Zuschuss (Matching-System) Lohnsteuerklasse I (ledig) Gesamtbrutto monatlich Arbeitgeber-Zuschuss Gesamtbeitrag Entgeltumwandlung Gesamtbrutto monatlich neu Sozialabgaben Steuern Nettogehalt monatlich Gesamtbeitrag zur Entgeltumwandlung Arbeitgeber-Zuschuss Eigenbeitrag zur Entgeltumwandlung ohne Entgeltumwandlung 3.000,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 3.000,00 Euro - 620,26 Euro - 498,83 Euro 1.880,91 Euro staatliche Förderung (Ersparnis aus Steuern und Sozialversicherung) effektiver Arbeitnehmer-Netto-Aufwand für die Entgeltumwandlung mit Entgeltumwandlung 3.000,00 Euro + 100,00 Euro -200,00 Euro 2.900,00 Euro - 599,59 Euro - 469,32 Euro 1.831,09 Euro 200,00 Euro - 100,00 Euro = 100,00 Euro - 50,18 Euro = 49,82 Euro Folie 18 Stand: / AG Folie 18

19 Betriebliche Altersversorgung - Finanzierungswege Arbeitgeberfinanzierung Der Arbeitgeber entscheidet über die Art der Finanzierung Altersvorsorge statt Gehaltserhöhung Arbeitgeber zahlt Beitrag Klassische Arbeitgeberfinanzierung Arbeitgeber zahlt Beitrag Merkmale Altersvorsorge statt Gehaltserhöhung Verbilligung von Lohnrunden (Lohnnebenkostenersparnis) Automatische Beteiligung an der bav Merkmale der klassischen Arbeitgeberfinanzierung Erhöht die Zufriedenheit der Mitarbeiter und senkt die Fluktuation bzw. stärkt die Mitarbeiterbindung Verbessert die Wettbewerbsposition gegenüber Mitbewerbern in Bezug auf qualifizierte Mitarbeiter Erhöht die Attraktivität als potenzieller Arbeitgeber Folie 19

20 Betriebliche Altersversorgung Altersvorsorge statt Gehaltserhöhung So profitieren Sie als Arbeitgeber: AG-finanzierte Altersvorsorge spart Lohnnebenkosten Lohnerhöhung von 100 Euro. Arbeitnehmer, Steuerklasse 1, Bruttogehalt Euro monatlich, Sozialversicherung: Arbeitnehmer-Anteil 20,675%, Arbeitgeber-Anteil 19,325%. Brutto./.Individuelle Lohn-und Kirchensteuer sowie Soli./. Sozialversicherung Netto Kosten Arbeitgeber Eine Gehaltserhöhung von 100 Euro erhöht das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers um 51,52 Euro und kostet den Arbeitgeber 119,33 Euro ,00 355,43 516, , ,00 383,24 537, ,21 119, , ,00 DV 355,43 516, ,69 100,00 Eine arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge spart dem Arbeitgeber 19,33 Euro und erhöht den Beitrag für die Altersversorgung des Arbeitnehmers von 51,52 Euro auf 100 Euro. Folie 20

21 Betriebliche Altersversorgung - Entgeltumwandlung Konzept zur systematischen Umsetzung Beschluss der Geschäftsleitung Beratung der Mitarbeiter während der Arbeitszeit als Ausdruck der sozialen Verantwortung und der sozialen Kompetenz des Arbeitgebers Informationsveranstaltung für Führungskräfte und Betriebsräte über die Vorteile der Entgeltumwandlung und über die Umsetzung im Betrieb Mitarbeiter-Information Persönlicher Beratungstermin während der Arbeitszeit und Chance sich die Vorteile der Entgeltumwandlung zu sichern. Folie 21

22 Betriebliche Altersversorgung - Entgeltumwandlung Konzept zur systematischen Umsetzung Beratung während der Arbeitszeit jeder Arbeitnehmer erhält eine persönliche und individuelle Beratung während der Arbeitszeit, als Ausdruck der sozialen Verantwortung und der sozialen Kompetenz des Arbeitgebers :. individuelle Versorgungsanalyse Berücksichtigung der bestehenden Versorgungsansprüche (gesetzliche und private Vorsorge) und Ausweis der Versorgungslücke im Alter Aufzeigen der Vorteile der Entgeltumwandlung (Steuer-und Sozialversicherungsersparnis) Berechnungsgrundlage ist das Bruttoeinkommen und die Steuerklasse des Mitarbeiters individueller Lösungsvorschlag zur Entgeltumwandlung Folie 22

23 Betriebliche Altersversorgung Unser Service Entgeltumwandlung - weniger Steuern und Sozialbeiträge Folie 23

24 Betriebliche Altersversorgung -Entgeltumwandlung Vorteile - ausgewählte Presseartikel Folie 24

25 Stand: / AG Betriebliche Altersversorgung Entgeltumwandlung Monatsbeiträge für 250,00 Euro Gesamtrente* zum 67. Lebensjahr (Direktversicherung) Monatsbeiträge in Euro Lassen Sie den Faktor Zeit für sich arbeiten, es lohnt sich! Fazit: je früher, desto besser! Bruttobeitrag effektiver Nettobeitrag** bei staatlicher Förderung von 50% Eintrittsalter in Jahren * Die monatliche Gesamtrente enthält Überschusswerte, diese sind nicht für die gesamte Laufzeit garantiert. DV-Tarif GS III AR1 mit Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ** Die staatliche Förderung besteht aus Einsparungen bei Lohnsteuer und ggf. Sozialabgaben. Die Höhe der Förderung wird jeweils individuell berechnet. Folie 25

26 Betriebliche Altersversorgung Einfach -Gut -Beraten Ihr zuverlässiger, kompetenter und bewährter Partner in der betrieblichen Altersversorgung : Folie 26

27 Anhang 1 Folie 27

28 Betriebliche Altersversorgung - Entgeltumwandlung Fragen und Antworten (1/2) 1. Lohnt sich die Entgeltumwandlung auch wenige Jahre vor der Rente? Ja, denn Sie profitieren auch zu diesem Zeitpunkt noch erheblich von der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit. Die Versteuerung findet erst bei der Auszahlung im Alter statt. Aber dann ist die Steuerbelastung in der Regel deutlich niedriger. Die Stiftung Warentest hat im Finanztest Spezial Altersvorsorge im Betrieb die Entgeltumwandlung auch Arbeitnehmern über 55 Jahren empfohlen. 2. Hat die Entgeltumwandlung auch Nebenwirkungen? Wenn Sie Bruttolohn in Versorgungslohn umwandeln, werden für die umgewandelten Gehaltsteile keine Beiträge zur Sozialversicherung (SV) einbehalten. Deswegen hat die Beitragsersparnis entsprechende Leistungsminderungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung,dem Arbeitslosengeld und dem Krankengeld zur Folge. Beispiel: 100 Euro Gehaltsumwandlung ergeben derzeit eine Minderung der gesetzlichen Rente von monatlich 0,99 Euro (0,92 Euro Ost) für jedes Jahr der Entgeltumwandlung.* (Beispiel: 25 Jahre Laufzeit entsprechen ca. 25 Euro (23 Euro Ost) monatlich weniger gesetzliche Rente.*) Da die Beitragsersparnis in eine attraktiv verzinste betriebliche Versorgung eingezahlt wird, gilt das was die Verbraucherzentrale in ihrer Broschüre Altersvorsorge richtig planen auf der Seite 36 folgendermaßen beschreibt: Die Schmälerung der gesetzlichen Rente ist allerdings minimal und kann im Grunde vernachlässigt werden. Eine gute Betriebsrente gleicht das locker aus. Das zeitlich befristete Krankengeld/ Arbeitslosengeld verringert sich analog zum Umwandlungsbetrag. Die Positivwirkung eines lebenslangen zusätzlichen Rentenbezugs kompensiert dies jedoch bei weitem. Zudem fällt dies natürlich nur dann ins Gewicht, wenn überhaupt Krankengeld / Arbeitslosengeld in Anspruch genommen wird. (Werte 2015) 3. Sind Leistungen aus der BetriebsRente in der Krankenversicherung der Rentner beitragspflichtig? Sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind, haben Sie aus Versorgungsbezügen Beiträge in die GKV und die gesetzliche Pflegeversicherung zu leisten. Für freiwillig in der GKV Versicherte gilt grundsätzlich dasselbe. Sind Sie privat krankenversichert, sind keine Beiträge zu leisten. Stand: / AG Folie 28

29 Betriebliche Altersversorgung - Entgeltumwandlung Fragen und Antworten (2/2) 4. Was passiert, wenn ich mir die Entgeltumwandlung nicht mehr leisten kann? Es besteht die Möglichkeit, die Beitragszahlung im Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber zu verringern oder einzustellen. Die Beiträge und Leistungen werden der neuen Situation angepasst. 5. Was passiert, wenn ich aus der Firma ausscheide? Als versicherte Person haben Sie von Beginn an einen unwiderruflichen Anspruch auf die versicherten Leistungen. Auch beim Ausscheiden bleiben Ihnen die Versorgungsansprüche gemäß der vereinbarten Versorgungszusage erhalten. 6. Muss ich bis zum vertraglich vereinbarten Endalter bezahlen oder kann ich die verminderte Leistung früher in Anspruch nehmen? Sie können die Leistungen früher abrufen, wenn Sie sich nach Vollendung des 62. Lebensjahres altersbedingt oder infolge voller Erwerbsminderung i. S. d. Deutschen Rentenversicherung im Ruhestand befinden. Bei einem vorgezogenen Abruf verringern sich die Leistungen. Wenn Sie länger als bis zum 67. Lebensjahr arbeiten, können Sie auch länger einzahlen und erhalten somit mehr Leistung. Ein Abruf ist flexibel zwischen dem 62. und 72. Lebensjahr möglich. Bei einer Direktversicherung ist der Abruf ohne die Beendigung der beruflichen Tätigkeit möglich. 7. Wer kann Leistungen im Todesfall erhalten? Sofern bei Ihrem Tod Leistungen fällig werden, sind in der genannten Reihenfolge widerruflich begünstigt: Ihr Ehegatte bzw. Ihr Lebenspartner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft; falls dieser nicht vorhanden ist, Ihre kindergeldberechtigten Kinder bis zu einem bestimmten Höchstalter; falls Sie auch keine kindergeldberechtigten Kinder haben, Ihr namentlich benannter Lebensgefährte bzw. Lebenspartner einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft (eheähnliche Lebensgemeinschaft). Stand: / AG Folie 29

30 Betriebliche Altersversorgung - Entgeltumwandlung Auswirkungen auf die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) Rentenleistungen aus der Entgeltumwandlung sind um ein mehrfaches höher als die Rentenansprüche in der GRV, die im gleichen Zeitraum entstehen würden Annahmen: Beginn-Alter 32 Jahre / jährliche Entgeltumwandlung von 1.200,00 Euro Renten Rentenleistung zum 67. Lj. Rentenleistung zum 67. Lj. aus Entgeltumwandlung aus GRV* Garantie 135,00 Euro / mtl. rund 35,00 Euro / mtl. (oder eine Kapitalzahlung von ,00 Euro) Gesamt ** 188,00 Euro / mtl. rund 35,00 Euro / mtl. (oder eine Kapitalzahlung von ,00 Euro) * 1.200,00 (jährl. Entgeltumwandlung). / ,00 (Durchschnittsverdienst in GRV) x 28,61 (aktueller Rentenwert in GRV) = 0,98 monatliche Rentenanwartschaft (pro Jahr) Stand: / AG ** Gesamt-Rente und -Kapital enthalten Überschusswerte, diese sind nicht für die gesamte Laufzeit garantiert (BL/DV - Tarif GSIII AR1 BUB). Folie 30

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