Leitfaden zur Einrichtung integrierter internationaler Studiengänge mit Doppelabschluss 1 (Double-Degree-Programme) an der FAU

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1 Referat L 1 FRIEDRICH-ALEXANDER UNIVERSITÄT ERLANGEN-NÜRNBERG Leitfaden zur Einrichtung integrierter internationaler Studiengänge mit Doppelabschluss 1 (Double-Degree-Programme) an der FAU Vorwort Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) unterstützt alle Fakultäten bei den strategischen Überlegungen zum Auf- und Ausbau ihrer internationalen Zusammenarbeit im Kontext der institutionellen sowie fakultätsspezifischen Internationalisierungsstrategie. Die Anbahnung neuer internationaler Kooperationen trägt zum höheren Bekanntheitsgrad der FAU im In- und Ausland sowie Stärkung des internationalen Austauschs und Gewinnung von hochqualifiziertem wissenschaftlichem Nachwuchs aus dem Ausland entscheidend bei. Dabei gewinnen Kooperationen zum Aufbau von gemeinsamen Studienangeboten mit ausländischen Partnerhochschulen wie Doppelabschlussprogrammen für die Internationalisierung der Lehre zunehmend an Bedeutung und stellen ein Kriterium dar, an dem die Internationalisierungsbemühungen der Fakultäten durch Dritte (z. B. Ministerien, Förderorganisationen etc. ) gemessen werden. Derzeit bestehen an der FAU 26 Doppelabschlussabkommen mit ausländischen Partnerhochschulen aus Australien, Frankreich, Irak, Italien, Polen, Portugal, Schweden, Spanien, Südafrika, Südkorea und Ungarn. 11 Master- und 4 Bachelorstudiengänge bieten im Rahmen einer Hochschulkooperation einen Doppelabschluss an. Auch künftig sollen die Initiierung und der Ausbau integrierter internationaler Studienangebote mit Doppelabschluss vorrangig auf Graduiertenebene institutionell unterstützt werden. Auf Grund eines komplexen und zeitintensiven Prozesses zur Einrichtung gemeinsamer Studienangebote sollen die folgenden Ausführungen in Anlehnung an die Empfehlungen der HRK und des DAAD Interessierten helfen, die erforderlichen Schritte zu bedenken und einzuleiten. Im Einzelnen werden die wichtigsten Aspekte wie folgt beschrieben: Definition Integrierte internationale Studiengänge mit Doppelabschluss (Double-Degree-Programme) sind gemeinsame Programme mit einer ausländischen Hochschule zur Erreichung von zwei Abschlüssen in einem Studiengang (Doppelabschlussprogramme) 2. Double-Degree- Programme sind keine eigenständigen Studiengänge, sondern verknüpfen die Einzelstudiengänge der jeweiligen Partnerhochschule/n durch die wechselseitige Anerkennung der jeweils an der Partnerhochschule erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen 3. Integraler Bestandteil eines Studiengangs mit Doppelabschluss ist ein mindestens einjähriger Studienaufenthalt an der ausländischen Partnerhochschule bei Bachelor-Studiengängen bzw. ein mindestens einsemestriger Aufenthalt im Ausland bei Master-Programmen. Das Studium an der Partnerhochschule verläuft nach einem zwischen beiden Hochschulen abgestimmten Studienplan. Die Studienabschnitte im Ausland müssen in Blöcken von jeweils mindestens einem Semester abgehalten werden. Die Möglichkeit für die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, an den Partnerhochschulen zu unterrichten, soll genutzt werden. 4 1 Im Folgenden wird das Verfahren zur Einführung und Implementierung eines Doppelabschlussprogramms im Rahmen des bestehenden Studiengangs erläutert. Bei der Einführung eines neuen Studiengangs mit Doppelabschluss ist der Einrichtungsprozess unter zu beachten. 2 Bei einem Joint-Degree-Programm wird ein gemeinsamer Abschluss von beiden Partnerhochschulen verliehen. 3 Vgl.: Bayerisches Berichtswesen zur Internationalisierung (entnommen aus dem Glossar, verabschiedet am durch die AG Berichtswesen am Bayerischen Ministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst) 4 Stand: Juli 2015

2 Zielsetzung an der FAU Die FAU fördert die Einführung und Implementierung von Doppelabschlussprogrammen mit der folgenden Zielsetzung 5 : - Stärkung der Zusammenarbeit mit ausländischen wissenschaftlichen Einrichtungen, - Stärkung der internationalen Sichtbarkeit der FAU im Ausland, - Ausbau der Hochschulkooperationen unter Bezugnahme auf die international bekannten Forschungsstärke und -schwerpunkte der FAU, - Verbesserung der internationalen Mobilität durch den Austausch von Lehrenden und Lernenden, - Internationalisierung der Curricula und der Studierendenschaft, - Erhöhung des Anteils fremdsprachiger Studienangebote und Vermittlung der internationalen und interkulturellen Kompetenzen an alle FAU-Studierenden, - Rekrutierung von hochqualifizierten Studierenden aus dem Ausland. Folgende Prinzipien werden hierbei verfolgt: - Relevanz für die FAU muss durch ein Schreiben des Fakultätsrats begründet werden, in dem der Stellenwert des Studienprogramms deutlich erkennbar dargelegt wird, - Relevanz für die Fakultät ergibt sich aus der fakultätsspezifischen Internationalisierungsstrategie und den in der Vorbereitungsphase erarbeiteten studiengangsspezifischen Kriterien, an denen sich die Doppelabschlussprogramme messen lassen müssen, - Finanzierung/ Kapazitäten müssen sichergestellt werden, z. B. durch die Ressourcen der Fakultät oder eingeworbenen Drittmittel (DAAD, DFH, etc.); der Bedarf an Anschubfinanzierung muss im Vorfeld geklärt werden, - Qualitätsstandards werden gewährleistet auf Grund der an der FAU und in den Fakultäten bereits festgelegten Qualitätssicherungsverfahren sowie der regelmäßigen Evaluationen und vertragliche Absprachen mit der Partnerhochschule, - Nachhaltigkeit wird erwartet durch die Fortsetzung der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit von i. d. R. fünf bzw. sieben Jahren und das Einfordern einer längerfristigen Zusammenarbeit. Vorgehen an der FAU 1. Vorbereitungsphase 1. Der/die Programminitiator/in trifft die Vorbereitungen zur Einrichtung des Doppelabschlussprogramms an der FAU. Dies setzt Abstimmungsgespräche mit dem künftigen Vertragspartner sowie mit den Referaten L 1, L 2 und L 8 voraus. Das Referat L2 wird über die Gestaltung des Vertrags, Einwerbung von Drittmitteln und Fördermöglichkeiten für Lehrende und Studierende im Vorfeld konsultiert. Bezüglich des Doppelabschlussprogramms koordiniert das Referat L 2 den Gremienweg. Das Referat L 8 berät (eventuell gemeinsam mit den Q-Koordinatorinnen und -koordinatoren der jeweiligen Fakultät) bezüglich der Einbettung des Studiengangs in das Qualitätsmanagement der Fakultät sowie über passende Qualitätssicherungsinstrumente. Bei internationalen Kooperationen prüft der/ die Programminitiator/in in Abstimmung mit dem Kooperationspartner und dem Referat L 8 die nationalen Vorgaben auf Widersprüchlichkeit. Sollten Widersprüche auftreten, unterstützt das Referat L 8 den/ die Programminitiator/in bei der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung beim Akkreditierungsrat. 5 In Anlehnung an den Selbstbericht der FAU Erlangen-Nürnberg zum HRK-Audit Internationalisierung der Hochschulen von 2011 und die Internationalisierungsstrategie der FAU: 2

3 Das Referat L1 entscheidet nach einer rechtlichen Prüfung der Unterlagen auch, ob und inwieweit es sich um eine wesentliche Änderung eines Studiengangs handelt. Betreffend eines neuen Studiengangs oder einer wesentlichen Änderung eines Studiengangs koordiniert das Referat L 1 den Gremienweg 6. Grundsätzlich gilt: Für die Einführung von Doppelabschlussprogrammen sollte ein zeitlicher Vorlauf von mindestens 1,5 Jahren eingeplant werden. 2. Der/die Programminitiator/in holt die Stellungnahme der Fakultät ein. Hierzu gehört die Vorklärung zur Realisierbarkeit und Unterstützung des Vorhabens durch den Fakultätsrat. Als allgemeine Diskussionsgrundlage kann eine vorab ausgefüllte Vorhabenbeschreibung dienen (Bereitstellung durch das Referat L 2 auf Nachfrage). Die Stellungnahme beinhaltet auch die strategische Passung ins Konzept zum Studiengangsportfolio der Fakultät. 3. Das Referat L 2 stellt alle erforderlichen Informationen für die Gremienentscheidung zusammen und holt die Stellungnahme der Universitätsleitung ein. 2. Genehmigungsphase 1. Wird die Einrichtung eines Doppelabschlussprogramms von der Universitätsleitung und dem jeweiligen Fakultätsrat befürwortet, werden die Ziele und formalen Rahmenbedingungen in einer Kooperationsvereinbarung (Agreement of Cooperation) festgehalten. 2. Der/die Programminitiator/in erstellt den Vertragsentwurf einer Kooperationsvereinbarung und reicht den Entwurf zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen beim Referat L 2 ein. Ein Muster kann zur Verfügung gestellt werden. Hierbei ist folgendes zu beachten: Vertragspartner: Vertragspartner eines Doppelabschlussprogramms mit einer anderen Hochschule oder wissenschaftlichen Einrichtung ist grundsätzlich die FAU. Der Kooperationsvertrag wird vom Präsidenten unterschrieben. Voraussetzung für die Unterschrift des Präsidenten ist das Vorliegen der zu erbringenden Unterlagen und die Einhaltung des Gremienwegs. Vertragsdauer Es wird empfohlen, den Kooperationsvertrag auf fünf, max. (bei Drittmittelförderung) sieben Jahre zu befristen mit der Option der automatischen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, damit sichergestellt ist, dass einerseits nicht mehr aktive Partnerschaften nach einer gewissen Zeit automatisch zum Erliegen kommen und zum anderen erfolgreiche Kooperationen unbürokratisch fortgesetzt werden können. Vertragssprache Kooperationsvereinbarungen sollten möglichst in englischer Sprache abgeschlossen werden, da der Aufwand für Übersetzung und deren offizielle Überprüfung entfällt und mögliche Differenzen in der Übersetzung, die zu späteren Streitpunkten werden können, von vornherein ausgeschlossen werden. Für Übersetzungen von Verträgen in (eine) andere Fremdsprache(n) ist der Initiator einer neuen Kooperation verantwortlich. Finanzierung Kooperationen auf Fakultätsebene werden grundsätzlich von den Fakultäten betreut. Den Fakultäten obliegt die volle (auch finanzielle) Verantwortung. Es stehen von Seiten der FAU keine zusätzlichen Mittel für die Kooperation zur Verfügung. Sollten aus einem Vertrag finanzielle Verpflichtungen für die Universität entstehen, muss die Mittelverfügbarkeit vorher schriftlich bestätigt und mit dem Vertragsentwurf eingereicht werden. 6 vgl. 3

4 Mobilitätsziele Ziel einer Kooperationsvereinbarung ist die bilaterale Ausgewogenheit der Mobilitäten. Erwartet wird ein regelmäßiger Austausch von mind. fünf deutschen und ausländischen Studierenden pro Jahr in beide Richtungen. Mustervertrag Einen Mustervertrag in englischer Sprache stellt das Referat L 2 zur Verfügung. Der Mustervertrag kann individuell gestaltet bzw. nach Bedarf ergänzt werden. Als Ausgangsbasis der weiteren (rechtlichen) Abstimmung werden gegebenenfalls auch Formulare/ Standardverträge der Partneruniversitäten akzeptiert. Kooperationsverträge müssen in jedem Fall vor einer Unterzeichnung juristisch durch das Referat L 1 geprüft werden. Qualitätssicherung Zur Qualitätssicherung kann folgende Regelung als Muster verwendet werden: 1. Die Qualitätssicherung im Studiengang XY erfolgt federführend durch die Universität Erlangen-Nürnberg. Das Qualitätsmanagement der Universität Erlangen-Nürnberg koordiniert die an beiden Standorten anzuwendenden Qualitätssicherungsmaßnahmen. Die Erkenntnisse aus der Qualitätssicherung dienen den Gremien der Universität als eine Grundlage für Entscheidungen zur Weiterentwicklung des Studiengangs. 2. Die Universität [Name der kooperierenden Hochschule] gewährleistet für den Studiengang XY die Einrichtung von Studiengangsstrukturen, in denen mindestens einmal im Studienjahr die Ergebnisse der Qualitätssicherung behandelt werden. In diesen Strukturen sind Vertreter der Studierenden zu beteiligen. 3. Der Nachweis der vom Bay. StMBW geforderten Akkreditierung des Studiengangs soll im Rahmen eines Verfahrens der Systemakkreditierung an der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg erbracht werden. Die FAU bemüht sich um eine Akkreditierung im Rahmen der Systemakkreditierung. Weitere einzureichende Unterlagen: Detailregelungen zum Studienverlauf, Detailregelungen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren, Anerkennungstabelle, ggf. mit Notenumrechnungstabelle, Weitere Dokumente, auf die im Vertrag Bezug genommen wird. Dokumentation der Einbettung des Studiengangs in das Qualitätsmanagement der Fakultät (evtl. Einbindung in die Evaluationsordnung) Dokumentation der Einbettung des von der Partnerhochschule zu verantwortenden Anteils am Studiengang in das QM der Partnerhochschule 3. Das Referat L 2 legt nach Prüfung den Vertragsentwurf dem Referat L 1 vor und informiert den/ die Antragsteller/in über den Ausgang der juristischen Prüfung. 4. Der/die Antragsteller/in überarbeitet bei Bedarf den Vertragsentwurf in Abstimmung mit dem Referat L 1 und stimmt die endgültige Version mit dem/ der Vertragspartner/ in ab. 5. Das Referat L 2 sorgt gemeinsam mit dem/ der Antragsteller/in für die auf dem Dienstweg einzuholenden notwendigen Unterschriften. 6. Der/ die Antragsteller/ in schickt den Vertrag im Original an den zukünftigen Partner. Ein Original mit allen Unterschriften verbleibt in der Registratur. 4

5 3. Umsetzungsphase 1. Für jede Kooperationsvereinbarung wird von beiden Parteien jeweils eine Person als Doppelabschlussprogrammbeauftragte/ r für die vereinbarte Zusammenarbeit für die folgenden Querschnittsaufgaben benannt: Gesamtkoordination und -kommunikation mit dem Vertragspartner, Marketingkommunikation, darunter Bereitstellung und Pflege der Informationen zum Studienprogramm und Weiterleitung dieser Informationen an die zentralen Service-Einrichtungen; Erstellung einer Webseite mit transparenten Informationen (möglichst in Unterrichtssprache) zu den Bewerbungs- und Zulassungsabläufen, fachliche Beratung und Betreuung der Programmstudierenden, Koordination der Bewerbungs-, Auswahl- und Zulassungsprozesse, Mithilfe bei der organisatorischen Betreuung der Incomer durch die frühzeitige Mitteilung der nominierten Studierenden an das Referat L 2, Koordination der obligatorischen Anerkennung von an der Partnerinstitution erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, administrative Abwicklung des Programms und (sofern vorhanden) Budgetverwaltung sowie Mittelzuteilung. 2. Umsetzung der Zusammenarbeit in der Qualitätssicherung Die Studiengangsverantwortlichen der FAU und der Partnerhochschule tauschen sich in regelmäßigen Abständen (mindestens alle zwei Jahre) über die Evaluationsergebnisse aus. Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Zu Dokumentationszwecken sollten die Ergebnisse dieser Gespräche in Form eines Ergebnisprotokolls zu den aus den Ergebnissen abgeleiteten Maßnahmen festgehalten werden. 3. Das Studienprogramm wird regelmäßig evaluiert. Entsprechende Abfragebögen zum Verlauf des Doppelabschlussprogramms werden zur Verfügung gestellt. Die Kooperationsvereinbarung kann im Fall der negativen Evaluation, z. B. bei wiederholtem Nichterreichen der Mobilitätsziele, gekündigt werden. Weitere Informationen Für weitere Fragen stehen Ihnen Frau Dr. Brigitte Perlick (brigitte.perlick@fau.de, ) vom Referat für Internationale Angelegenheiten (L 2), Frau Dr. Elena Zeißler (elena.zeissler@fau.de, ) oder Herr Christian Riel (christian.riel@fau.de, ) vom Referat für Rechtsangelegenheiten, Studienprogrammentwicklung und Studienzuschüsse (L 1) sowie Magdalena Lieb (magdalena.lieb@fau.de, ) vom Referat für Qualitätsmanagement und Evaluation (L 8) gerne zur Verfügung. 5

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