Nr. 9 Brilon, Jahrgang 45

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1 Amtsblatt der Stadt Brilon / Hochsauerland Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Brilon Herausgeber: Stadt Brilon, Der Bürgermeister, Am Markt 1, Brilon Das Erscheinen wird mit Inhaltsangabe in der Ortsausgabe der in Brilon erscheinenden Tageszeitung WESTFALENPOST bekanntgegeben. Bezug durch die Stadtverwaltung, Fachbereich 1 Nr. 9 Brilon, Jahrgang 45 I N H A L T : 97. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Brilon zur Darstellung von Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen im Stadtgebiet mit der Folge der Ausschlusswirkung an anderer Stelle Öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit seinen Bestandteilen und Anlagen gemäß 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)

2 Bekanntmachung 97. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Brilon zur Darstellung von Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen im Stadtgebiet mit der Folge der Ausschlusswirkung an anderer Stelle Öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit seinen Bestandteilen und Anlagen gemäß 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Brilon hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2013 die Aufstellung der 97. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Brilon gemäß 2 (1) BauGB beschlossen. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung von Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen im Stadtgebiet mit der Folge der Ausschlusswirkung für Windenergieanlagen an anderer Stelle gemäß 35 (3) Satz 3 BauGB. Planbereich der 97. Flächennutzungsplanänderung ist das gesamte Stadtgebiet. Die Gebietsabgrenzung ist aus den beigefügten Übersichtsplänen ersichtlich. In der Ratssitzung am 09. September 2015 wurden 7 ausgewählte Konzentrationszonen gebilligt und die Weiterführung des Verfahrens auf deren Grundlage beschlossen. Ferner hat der Rat die einmonatige öffentliche Auslegung der Planunterlagen und die parallele Behördenbeteiligung sowie die Abstimmung mit den Nachbarkommunen gemäß 4 (2) und 2 (2) i.v.m. 4 a BauGB beschlossen. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit liegen der Planentwurf zur 97. FNP-Änderung bestehend aus den Ausschnittplänen zur Darstellung der Änderungsbereiche (Konzentrationszonen 1-7 zur Windenergienutzung als überlagernde Darstellung) die Planblätter 1-8 o Übersichtsplan 1.1 Bestehende Windenergieanlagen o Übersichtsplan 2.1 Gesamtplan harte Tabukriterien o Übersichtsplan 3.1 Suchbereiche nach Abzug harte Tabukriterien o Übersichtsplan 4.1 Gesamtplan weiche Tabukriterien o Übersichtsplan 5.1 Suchbereiche nach Abzug harte und weiche Tabukriterien o Übersichtsplan 6.1 Suchräume der verbleibenden Potentialflächen o Übersichtsplan 7.1 Verbleibende 9 Potentialflächen davon 7 FNPÄ-Bereiche o Übersichtsplan 8.1 Gebilligte 7 Konzentrationszonen (Stand: ) die Planbegründung der Umweltbericht die Artenschutzrechtlichen Fachbeiträge zur 97. FNP-Änderung in Brilon: o Teil I Erfassung der Fledermäuse o Teil II Erfassung der Avifauna und Bewertung aus Artenschutzsicht die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen 2 Übersichtspläne zur Plangebietsabgrenzung 1

3 gemäß 3 (2) BauGB in der Zeit vom 23. November bis einschließlich 23. Dezember 2015 zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Stadt Brilon, Am Markt 1, Fachbereich IV -Bauwesen-, Abteilung Stadtplanung, Zimmer 32, während der Dienststunden (montags bis mittwochs Uhr und Uhr, donnerstags Uhr und Uhr und freitags Uhr) öffentlich aus. Hier können auch die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen und Erlasse) eingesehen werden. Die aktuelle Version der Planunterlagen kann auch über das Internetportal der Stadtplanungsabteilung der Stadt Brilon http: // unter der Rubrik Bauleitpläne, Unterpunkt Bauleitpläne im Verfahren bzw. Unterpunkt Aktuelle Bürgerbeteiligungen (für den Zeitraum der Offenlegung) einsehen werden. Folgende Arten umweltbezogener Informationen / Stellungnahmen sind verfügbar: Art der vorhandenen Information Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von den Nachbargemeinden Urheber Thematischer Bezug a) Stellungnahme zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung (RO) und Landesplanung gemäß 34 (1) LPlG: Beachtung des Ziel 17 (2) Unzerschnittene Freiräume Keine Zerschneidung durch WEA, aber im Einzelfall von artenschutzrechtlicher Bedeutung Belange des Waldes ggf. Beachtung der separaten Kriterien Laubwaldbestände, Saatgutbestände, Naturwaldzellen oder forstliche Versuchsflächen - falls vorhanden- als Ziele der RO und Einstellung in die kommunale Planung; keine Vermischung mit unzerschnittenen Räumen!; Erfordernis einer Artenschutzprüfung I ggf. II für die Potentialflächenkulisse a) Bezirksregierung Arnsberg - Regionalplanungsbehörde- b) Bezirksregierung Arnsberg -Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW c) Geologischer Dienst NRW b) Stellungnahme zu den im tages-/ oberflächennahen Bereich unter dem Plangebiet möglicherweise vorhandenen Hohlräumen und Verbruchzonen c) Empfehlungen für den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung im Hinblick auf die Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter Boden und Wasser 2

4 d) Hochsauerlandkreis -Fachdienste 33, 35, 37 (SG 37/6) und 51 (SG 51/3)- e) Landesbetrieb Wald und Holz NRW f) Landwirtschaftskammer NRW g) Stadt Bad Wünnenberg h) Stadt Marsberg i) Verein für Naturund Vogelschutz im HSK e. V. (gemeinsam mit LNU, NABU und BUND) j) Wasserverband Aabach-Talsperre d) Stellungnahmen zu Wasser- und Grundwasserschutz, zur Tabuisierung von Unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen (UZVR), zur Modifizierung der artenschutzrechtlichen Betrachtung, zum Immissionsschutz i.v.m. Vorsorgeabständen e) Stellungnahme zum Verlust der Schutz-, Erholungs- und Nutzfunktionen des Waldes bei Inanspruchnahme für die Windenergie f) Stellungnahme zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen und zum Vorsorgeabstand zur Wohnnutzung im Außenbereich g) Stellungnahme zum unzureichenden Schutzabstand zur Ortslage Bleiwäsche und zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Grundlagen der Stadt Bad Wünnenberg h) Stellungnahme zu möglichen negativen Auswirkungen auf Siedlungsflächen und das Landschaftsbild im Marsberger Stadtgebiet; besonderes Schutzbedürfnis des Naturparks Diemelsee i) Stellungnahme zur Forderung eines Sicherheitsabstandes um NSG,Tabuisierung von LSG -Typ C-, weitergehender Artenschutz und größere Schutzabstände zu Brutplätzen für planungsrelevante Vogelarten, bes. für Rotmilan und Uhu j) Stellungnahme zur Berücksichtigung der WSchGVO des Wasserverbandes Aabach- Talsperre Umweltbericht Landschafts- und Planungsbüro Dipl. Ing. Reinhard Bölte, Paderborn - Schloß Neuhaus Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter i. S. d. 1 (6) Nr. 7 BauGB sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern; Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung und Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen; Artenschutzrechtliche Fachbeiträge Teile I - II (Stand: 10/2015) Planungsbüro für Landschafts- & Tierökologie, Wolf Lederer, Geseke Zielartenerfassung zahlreicher planungsrelevanter Brutvogelarten -für die ggf. artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gelten- im Stadtgebiet in 2013 und 2015 (darunter zahlreiche windenergiesensible Arten wie z. B. die streng geschützten Arten 3

5 Schwarzstorch, Rotmilan, Baumfalke, Uhu oder Wachtel); Fachliche Notwendigkeit von artspezifischen Schutz-Zonen gegenüber WEA-Standorten um Brutvorkommen bzw. Schlafplätze bei einigen Vogelarten; Ermittlung von Landschaftsbereichen mit besonderen Habitatfunktionen für Fledermäuse ; Bewertung der Suchräume für die Ausweisung von Windvorrangzonen hinsichtlich ihres artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials; Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit a) Private 2 bis 9 b) Privater 10 c) Privater 11 4 a) Bezugnahme auf die Suchbereiche (SB) 29, 35 und (ausgehend von den 74 SB zu den frühzeitigen Beteiligungsverfahren!): nicht ausreichender Schutzabstand zur Ortslage Bleiwäsche keine Höhenbegrenzung von WEA Befürchtung von Lärmimmissionen Beeinträchtigung des Ortsbildes von Bleiwäsche und Verunstaltung des Landschaftsbildes Unzureichende Erfassung der planungsrelevanten Vogelarten in der ASP (Standort Schwarzstorch im Leiberger Wald) b) Befürchtung von Konflikten bei Realisierung des Suchraums 2 westlich von Scharfenberg angrenzend an das Glennetal (2 Potentialflächen): Schutzwürdigkeit der Musenbecke, des Hollenhohl, des alten Kalksteinbruchs, der Weiher, des NSG es mit Heide und Findlingen und des Menschen (Forsthaus) Kollision mit jagdlichen und forstlichen Belangen gesundheitliche Risiken für den Menschen aufgrund zu geringer Abstände andere Potentialflächen besser geeignet c) Befürchtung von Konflikten bei Realisierung des Suchraums 1 zwischen Altenbüren und Scharfenberg (6 Potentialflächen): Schallimmissionen für die Rixener Bürger und eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential Vogelrastplatz geschützter Arten westlich des Alten Soestweges bis zur K 57 ( Hühnerfeld ) zu geringe Vorsorgeabstände zum Wohnen

6 Windsberg: Probleme bei Zuwegung und Erschließung Waldschneisen notwendig, Abtragung von Waldboden, Baugrund fraglich wegen früherem Schieferbergbau Im Rahmen der Offenlegungsfrist können Stellungnahmen zum Planwerk sowohl schriftlich als auch mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß 3 (2) Satz 2 i. V. m. 4 a (6) BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Brilon deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollantrag gemäß 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Parallel zur öffentlichen Auslegung möchte die Verwaltung die Öffentlichkeit im Rahmen einer zusätzlichen Informationsveranstaltung über den aktuellen Planungsstand unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung geben. Ziel ist es, eine weitere Plattform für einen Dialog schaffen. Die Bürgerinformationsveranstaltung findet am statt. Montag, dem 30. November 2015, um 19:00 Uhr in der Aula des Gymnasiums Petrinum, Zur Jakobuslinde 21 in Brilon Bei dieser Veranstaltung handelt es sich nicht um einen gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritt. Daher wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Einwendungen zum Änderungsentwurf -wie oben ausgeführt- schriftlich oder mündlich zur Niederschrift innerhalb der Offenlegungsfrist geltend gemacht werden müssen. Bekanntmachungsanordnung Die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes zur 97. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Brilon zur Darstellung von Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen im Stadtgebiet mit der Folge der Ausschlusswirkung an anderer Stelle mit ihren Bestandteilen und Anlagen wird hiermit angeordnet. Brilon, den 09. November 2015 Der Bürgermeister Gez. Dr. Bartsch 5

7 Stadt Brilon 97. Änderung des Flächennutzungsplanes Darstellung von Windkonzentrationszonen Plangebietsgrenze (identisch mit Stadtgebiet) kein Maßstab Stand:

8 Stadtgebiet Brilon

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