NACHBERICHT SCHLADMING ALLERGIE AYURVEDA KOCHKURS ARBEITNEHMER VERANLAGUNG TEIL 1. Die Zeitschrift der angestellten Apothekerinnen und Apotheker

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1 SOZIAL Die Zeitschrift der angestellten Apothekerinnen und Apotheker EUR 2,20 02/2014 NACHBERICHT SCHLADMING ALLERGIE AYURVEDA KOCHKURS ARBEITNEHMER VERANLAGUNG TEIL 1 Österreichische Post AG / Sponsoring.Post 13Z S

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3 EDITORIAL FRÜHLINGSHAFTE GROSSWETTERTAGE Obwohl in den letzten Tagen, den langjährigen Durchschnitt vollkommen ignorierend, unser Zentralgestirn durch seine ungetrübte Anwesenheit für frühlingshafte Temperaturen sorgte, pfeifen uns politisch noch einige eisige Winterstürme um die Ohren. Kaum hatte sich der Orkan Direktbelieferung von Pflegeheimbewohnern gelegt, kam direkt aus Luxemburg das Tief Bedarfsregelung, was bewirkte, dass sich Österreichs Apotheker zunächst wieder warm anziehen mussten. Doch als alle Schal und Mütze wieder angelegt hatten, kam Entwarnung. Für den gelernten Österreicher heißt das: das Konzessionssystem ist nur ein bisserl EU-Rechts-widrig, und ein bisserl ist eigentlich eh nix. (Die praktische und juristisch korrekte Erklärung findet sich auf unserer Website im Blog von Präsidentin Uli Mayer.) Ende Februar wurde es vorübergehend richtig heiß: Bei der VAAÖ-Sportolympiade anlässlich der Apothekerfortbildungswoche in Schladming heizte das VAAÖ-Team (selbstverständlich wieder mit einem Info-Stand vor Ort) ordentlich ein und sorgte für gute Stimmung, nicht nur unter den Angestellten (siehe Bericht Seite 6). Trotz winterlichen Temperaturen wurde dem einen oder anderen VAAÖ-Mitglied warm ums Herz, nachdem sie/er bei einem unserer Arbeitnehmerveranlagungsseminaren erfahren hat, was an Lohnsteuer dem Finanzamt wieder entrissen werden kann (siehe auch Seite 10). Getreu dem Motto (auf unserem VAAÖ-Regenschirm) Wir lassen Sie nicht im Regen stehen, ist Ihr VAAÖ-Team trotz wechselhaftem Aprilwetter an vielen Baustellen im Einsatz: Neue Fortbildungsveranstaltungen, wie z. B. Benvenuti in farmacia Willkommen in der Apotheke Italienisch für angestellte ApothekerInnen (siehe Seite 14), ein neuer Anlauf, die noch nicht erledigte Geschichte mit den Mitarbeiterrabatten einer gesetzlichen Regelung zuzuführen, die Aspirantenausbildung Neu und neue kollektivvertragliche Regelungen betreffend die Krankenhausapotheker, eine sinnvolle Regelung für die Fortbildungen (QiB löst nicht alle Probleme!). Jedenfalls eine Vielzahl an Aufgaben, die in näherer Zukunft noch zu dem einen oder anderen standesinternen Donnerwetter führen könnten. Doch jetzt bleibt mir nur noch uns frohe, sonnige und windstille Ostern zu wünschen und ich verbleibe mit kollegialen Grüßen, euer INHALT 4 EINE NEUE ÄRA BEGINNT Apothekertagung in Schladming 6 VAAÖ-SPORTOLYMPIADE 8 ALLERGIE 9 KOCHEN NACH AYURVEDISCHEN GRUNDSÄTZEN 10 TIPPS ZUR ARBEITNEHMER - VERANLAGUNG Teil 1 14 VAAÖ-VERANSTALTUNGEN 15 TARAMAUS 16 VAAÖ-ASPIRANTENSEMINARE Auch wenn im Text aus Gründen der besseren Lesbarkeit weibliche Formen wie Apothekerinnen nicht explizit ausge schrieben werden, beziehen sich alle personenbezogenen Formulierungen auf weib liche und männliche Personen. Der Verband Angestellter Apotheker Österreichs trauert um sein langjähriges Mitglied: Mag. pharm. Hiltrud Dadak * Mag. Norbert Valecka Unser tiefes Mitgefühl gilt den Angehörigen der Verstorbenen, denen wir in dieser schweren Zeit viel Kraft wünschen. IMPRESSUM EIGENTÜMER UND HERAUSGEBER: Verband Angestellter Apotheker Österreichs, gegr. 1891, Berufliche Interessenvertretung mit Sitz in Wien. VEREINSLEITUNG: Mag. pharm. Ulrike Mayer, Präsidentin, Spitalgasse 31, 1091 Wien, Postfach 85, Tel.: 01/ , Fax: 01/ , info@vaaoe.at LAYOUT UND SATZ: nolimitsadvertising Werbe- und Handels GmbH, Neuhaus, Die Zeitschrift erscheint sechs Mal im Jahr. Der Bezugspreis beträgt Euro 10,90 inkl. MWSt jährlich. CHEFREDAKTION: Mag. iur. Norbert Valecka, Direktor VAAÖ REDAKTION: Mag. Susanne Ergott-Badawi, Mag.iur. Georg Lippay, Mag. Ulrike Mayer, Dr. Vera Moczarski, Mag. Raimund Podroschko, Stefanie Pruckner, Mag. Ursula Thalmann, Mag. Norbert Valecka, Mag. Andrea Vlasek. COVERFOTO: Fotolia DRUCK: W & H Media Druck+Verlag GmbH, 1220 Wien URHEBERRECHT: Die in der Zeitschrift veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere das der Übersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers oder Verlegers in irgendeiner Form reproduziert oder in eine von Maschinen insbesondere Datenverarbeitungsanlagen, anwendbare Sprache übertragen werden. Auch die Rechte der Wiedergabe durch Vortrag, Funk- und Fernsehsendungen, im Magnettonverfahren oder auf ähnlichem Weg bleiben vorbehalten. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in dieser Zeitschrift berechtigt auch ohne jede besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Waren- und Markenschutzgebung als frei zu betrachten wären und von jedermann benutzt werden dürfen. Einschaltungen gemäß 26 Mediengesetz. SOZIAL 02/14 3

4 APOTHEKERTAGUNG SCHLADMING EINE NEUE ÄRA BEGINNT Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, nicht nur mit einem anderen Tagungsort, sondern vor allem mit dem Medikations management hat die diesjährige Apothekertagung in Schladming gezeigt, wohin sich die Arbeit an der Tara entwickeln wird. Ein Blick auf die Highlights. Die Fortbildungswoche der Österreichischen Apothekerkammer - traditionell größter Treffpunkt des österreichischen Apothekerstandes hat heuer erstmals in Schladming stattgefunden. Das Thema Medikationsmanagement lockte dabei wesentlich mehr KollegInnen als in den letzten Jahren an. Besonders interessant war der Besuch von Lawrence D. Brown, Präsident der Vereinigung der amerikanischen Apotheker, denn auch die USA starten nun mit dem Projekt Medikationsmanagement. Der US-Experte: Die Apotheker sollen mehr Verantwortung in der Medikation übernehmen. Es geht nicht mehr nur darum, Doppelverschreibungen, falsche Dosierungen und Wechsel- oder Nebenwirkungen zu managen, sondern wir wollen die Arzneimitteltherapie optimieren. MEDIKATIONSMANAGEMENT IN DEUTSCHLAND In Ländern wie Kanada, USA, Australien und Großbritannien dürfen Apotheker unter bestimmten Umständen auch eine Therapie mit einem verschreibungspflichtigen Arzneimittel initiieren, bei einem verschriebenen Präparat die Dosierung ändern oder den Wirkstoff austauschen sowie Arzneimittel und Impfstoffe injizieren. In Deutschland sollen in dieser Richtung nun auch neue Wege verfolgt werden. Dabei unterscheidet man zwischen einfachem Medikationsmanagement, wobei Interaktionen, Doppelverordnungen und offensichtliche Risiken erfasst werden. Ein solches einfaches Medikationsmanagement machen bereits die meisten Apotheken, gab Prof. Dr. Martin Schulz, Arzt und Apotheker und Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker, Einblick. Inter- mediäres Medikationsmanagement hingegen bezieht das Patientengespräch und die Angehörigen ein. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Optimierung der Anwendung und der Therapieund Einnahmetreue. Das erweiterte Medikationsmanagement erfasst zusätzlich klinische Daten zu Erkrankungen und Laborwerten. Die Ausbildung der Apotheker muss hierfür aber noch drastisch adaptiert werden. ELEKTRONISCHER MEDIKATIONS- CHECK Die Arzneimittelsicherheit bei der Abgabe kann am besten mit einer automatischen EDV-Unterstützung optimiert werden. Die Medikation wird dabei direkt mit den persönlichen Erkrankungen oder besonderen Lebensumständen eines Patienten abgeglichen. Die nötigen Informationen müssen dafür in einer Patientendokumentation festgelegt werden, erklärte Mag. pharm. Ursula Tschorn. Basis dafür liefert beispielsweise die Codierung für Krankheiten und besondere Zustände von Patienten, die dauerhaft oder längerfristig bestehen. Die ABDA-Datenbank und das CAVE- Modul werden in Form von Rohdaten den Softwarehäusern im Apothekenmarkt zur Verfügung gestellt. Diese binden die Daten in ihre bestehenden Apothekensysteme ein und aktualisieren sie üblicherweise in einem monatlichen Rhythmus. Trotz aller Daten wird jede Risikoprüfung aber nur so gut sein, wie der Apotheker informiert ist. INTENSIVKURS MEDIKATIONS- MANAGEMENT Großen Zuspruch bei den Apothekern fand der Intensivkurs Medikationsmanagement mit Mag. pharm. Martina Anditsch, Mag. pharm. Sonja Mayer, Mag. pharm. Christina Labut und Mag. pharm. Dr. Alexander Hartl. Die limitierten Plätze waren sehr schnell ausgebucht. Grundlage jedes Medikations- Bürgermeister Jürgen Winter, Mag. Madlin Zimmermann, Pharm. D., PhD Lawrence D. Brown, Stefanie Pruckner, Mag. Raimund Podroschko 4 SOZIAL 02/14

5 APOTHEKERTAGUNG SCHLADMING FOTO: VAAÖ managements ist ein fundiertes Wissen, das nur teilweise durch das Pharmaziestudium vermittelt wird. Interaktionen, Pharmakokinetik und -dynamik müssen für den Einzelfall bekannt sein. Beispielsweise verändern sich Pharmakokinetik und -dynamik vieler Wirkstoffe mit zunehmendem Alter, da die Funktionstüchtigkeit von Leber und Niere sinkt; durch die verminderte Organleistung ist die Eliminationshalbwertszeit zahlreicher Medikamente erhöht. Zudem nimmt der relative Fett anteil zu, die Muskelmasse, der Flüssigkeitsanteil und das Gesamtgewicht nehmen jedoch ab. Die Gesamtheit dieser Faktoren bewirkt, dass die Toxizität von Arzneimitteln schwerer kalkulierbar wird. Mögliche Auswirkungen wie erhöhtes Blutungsrisiko, Krampfrisiko oder QT-Intervallverlängerung sollen aber dem Apotheker bekannt sein. Ein Beispiel aus der Praxis: Kombiniert der Patient Tramadol mit CYP2D6-Hemmern, zum Beispiel Antidepressiva wie Paroxetin und Fluoxetin, wird die analgetische Wirkung von Tramadol gehemmt, gleichzeitig steigt der Serotoninspiegel. Nicht selten erhöht der Patient daraufhin die Dosis von Tramadol, da die analgetische Wirkung ausbleibt. Die Folge: Ihm wird zunehmend übel. MANAGEMENT DER HYPERTONIE Jede chronische Lifestyle-Erkrankung verlangt nach einem besseren Therapiemanagement: Noch dazu, wenn neue Wirkprinzipien zur Hypertoniebehandlung nicht in Sicht sind, aber die alten und effizienten Therapien nicht richtig ausgenützt werden. In den vergangenen 20 Jahren ist kein einziges neues Wirkprinzip hinzugekommen. Großes Problem ist allerdings nicht das Manko an neuen Medikamenten, sondern vielmehr, dass die vorhandenen Mittel bei der Therapie längst nicht ausgeschöpft werden und die Compliance besonders schlecht ist. Wir wissen, dass nach einem halben Jahr die Hälfte der Patienten die Medikamente absetzt, erklärte Univ.-Prof. Dr. Dieter Magometschnigg. Medikationsmanagement als intensive und wiederholte Beratung des Patienten könnte hier leicht Verbesserungen bringen. Ziele sind beispielsweise die tägliche Übermittlung der selbst gemessenen Blutdruckwerte via SMS an eine Datenbank. Grafisch aufbereitet lässt sich vom Arzt mit einem Blick erkennen, ob die Therapie ausreichend und wirkungsvoll ist. DIABETES-DISEASE-MANAGEMENT Auch die Betreuung von Diabetes-Patienten bietet ein Betätigungsfeld für den Apotheker. Um nämlich die medizinische Versorgung der Diabetiker zu intensivieren, wurde von der Sozialversicherung bereits 2006 ein Disease- Management-Programm mit einem vorgegebenen Rahmen etabliert. Ärzte bekommen für den Aufwand ein eigenes Honorar. Allerdings hat man mit diesem Programm nur wenig Erfolg erzielt, denn die Beteiligung der Diabetiker liegt bei nicht einmal 10%. Vielleicht kann hier die Apotheke als neue Anlaufstelle für Diabetiker punkten, hofft Prim. Prof. Dr. Peter Fasching. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist sicherlich auch die Beratung über spezielle Nahrungsergänzungen für den Diabetiker. Vom altbekannten Zimt oder Bockshornklee über relevante Studien und Wirkungsnachweise von Bittergurke, Geissraute, Charantea, Vaccinium sowie Coccinia informierte Univ.- Prof. Dr. Sabine Glasl-Tatzreiter. COPD UND ASTHMATHERAPIE Zu den chronischen Erkrankungen zählen neben Hypertonie und Diabetes natürlich auch Lungenerkrankungen, die gerade in der Betreuung oftmals eine Herausforderung darstellen. Für beide Krankheitsbilder ist das Erreichen einer Nikotinkarenz eine wichtige Voraussetzung. Aus der Vergangenheit wissen wir bereits, dass gerade bei der Raucherentwöhnung der Apotheker eine wichtige Ansprechperson ist, der motivieren und den Erfolg somit auch steuern kann. An medikamentöser Therapie werden für COPD je nach GOLD- Stadium kurzwirksame Bronchodilatatoren (SABA short acting beta agonists bzw. SAMA short acting muscarinic antagonists) bzw. langwirksame Bronchodilatatoren (LAMA long acting muscarinic antagonists) oder LABA (long acting beta agonists) eingesetzt. Bei schwereren COPD-Formen mit häufigen Exazerbationen haben inhalative Steroide (ICS) auf jeden Fall einen Stellenwert. Bei ganz schweren Formen kann der PDE IV-Inhibitor Roflumilast eingesetzt werden, um Exazerbationen zu vermindern. Oft ist auch eine begleitende Sauerstoffgabe bei Hypoxämie notwendig (Sauerstofftankstelle Apotheke!). Auch die Asthmatherapie wird in Zukunft immer individueller gestaltet werden. Das bestmögliche Therapieregime umfasst die Vermeidung von auslösenden Ursachen, eine medikamentöse Behandlung nach Step-up-/ Step-down-Therapieschema, die Überwachung des Therapieerfolgs sowie individuelle Betreuung. Die richtige Anwendung von Inhalationshilfen ist dabei eine wichtige Säule. Einen genauen Überblick über die wichtigsten Applikatoren gab Univ.-Prof. Dr. Helmut Viernstein. Mitnehmen für den Tara- Alltag sollte man, dass es fast immer nötig ist, mit dem Kunden die Verwendung der Inhalationshilfe genau zu besprechen. Die Fortbildungswoche in Schladming war ein großer Erfolg und hat uns gezeigt, dass sowohl der Ort als auch das Thema richtig gewählt wurden. Ich freu mich schon auf Schladming 2015 und hoffe, Sie (auch?) nächstes Jahr (wieder) zu treffen. Beitrag von Mag. Raimund Podroschko SOZIAL 02/14 5

6 VAAÖ-SPORTOLYMPIADE VAAÖ-SPORTOLYMPIADE Nach den erfolgreichen Go-Kart-Rennen in den vorangegangenen Jahren hat sich der VAAÖ auch in diesem Jahr für seine sportbegeisterten Freunde einen tollen Event ausgedacht. Die VAAÖ-Sportolympiade bot den zahlreichen TeilnehmerInnen darunter angestellte und selbstständige KollegInnen sowie Freunde des Apothekerverlags, des Apothekerverbands und viele mehr fünf Stationen mit sportlichen Aktivitäten. Die TeilnehmerInnen traten gegeneinander beim Zimmergewehrschießen, Kegeln, Sackhüpfen, Frisbee und Papierrollenstapeln an. Ziel war es, bei den einzelnen Disziplinen möglichst viele Punkte zu ergattern. Welche Aktivität zuerst bestritten wurde, lag dabei im Ermessen der TeilnehmerInnen, es war jedoch jeder auf sich alleine gestellt. Ganz im Sinne des olympischen Gedankens dabei sein ist alles, stellen sich über 50 TeilnehmerInnen den sportlichen Herausforderungen. Aber nicht nur die TeilnehmerInnen hatten viel Spaß, auch das Publikum kam dabei voll auf seine Kosten. Zielgenauigkeit und Treffsicherheit waren beim Zimmergewehrschießen und Frisbee von Bedeutung, weshalb wahrscheinlich viele TeilnehmerInnen mit genau diesen beiden Disziplinen begonnen hatten. Denn Getränke wurden während der gesamten Veranstaltung gereicht. Beim Kegeln hatte man drei Chancen. Jeder umgeworfene Kegel war einen Punkt wert und so hatte man in dieser Disziplin die Möglichkeit seine Punktewertung aufzupolieren. Es wurde nur eine Sau geschossen der erfolgreiche, bärtige Schütze möchte ob seiner Schüchternheit allerdings anonym bleiben. Durch Gehen, große langsame Sprünge, schnelles Hüpfen oder auch im Duett wurden beim Sackhüpfen die verschiedensten, teils sehr kreativen Taktiken angewendet, um die vorgegebene Strecke möglichst schnell zurückzulegen. Glücklicherweise kam es zu keinem Unfall. Wir ApothekerInnen sind also gut in Schuss! Geschick und ein ruhiges Händchen benötigte man beim Papierrollenstapeln, denn die Herausforderung war hier, möglichst alle Rollen ohne Verluste von einem Stapel auf den anderen zu legen. Für jede verlorene Rolle gab es Punkteabzug. Richtig spannend wurde es dann bei der Siegerehrung, konnte doch niemand einschätzen wie stark die Gegner waren. Einen Preis bekamen dann aber nur die Besten, die unter der Moderation eines wie immer hervorragend aufgelegten Bernd Cernin das Siegertreppchen bestiegen. Wir gratulieren den glücklichen GewinnerInnen: Damen: 1. Prasch Sandra 2. Schwingshackl Anika 3. Nikles Stefanie Herren: 1. Kreutner Bernhard 2. Welzel Robert 3. Müller-Uri Christian Nach der sportlichen Anstrengung ließen die TeilnehmerInnen und ZuschauerInnen den Abend bei Speis und Trank gemütlich ausklingen und freuten sich schon auf die Herausforderungen beim VAAÖ-Abend im nächsten Jahr. Beitrag von Mag. Madlin Zimmermann FOTOS: VAAÖ 6 SOZIAL 02/14

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8 ALLERGIE ALLERGIE In Österreich sind etwa zwanzig Prozent der Bevölkerung von einer Allergie betroffen. Vor allem Hasel- und Erlenpollenallergiker bekamen dies heuer auf Grund der milden Temperaturen schon zwei bis drei Wochen früher als üblich zu spüren. Gerötete, juckende Augen, Niesreiz und Fließschnupfen sind Anzeichen der enormen Histaminfreisetzung aus den Mastzellen. Prophylaktisch reduzieren Nasenspülungen mit Salzwasser und Nasengele, die einen schützenden Film auf den Schleimhäuten bilden, das Eindringen der Pollen. Mastzellenstabilisierende Arzneistoffe wie die Cromoglicinsäure eignen sich sehr gut zur lokalen Behandlung, aber auch schon vorbeugend in Form von Augentropfen und Nasensprays. Weiters spielen bei der symptomatischen Behandlung vor allem die oralen Antihistaminika der neueren Generation wie Desloratadin, Fexofenadin und Levocetirizin eine wichtige Rolle. Diese Wirkstoffe müssen während der Beschwerdezeit regelmäßig eingenommen werden. Kommt es trotzdem zu einer Verstärkung der Symptome, sollte der Patient zur Abklärung zu einem Arzt verwiesen werden, denn oftmals entwickeln sich Entzündungen. Diese können durch orale Antihistaminika alleine nicht zufriedenstellend behandelt werden und es wird ein Glucocorticoid (z.b. als Nasenspray) zusätzlich verordnet. Ein neuer Kombinationsnasenspray, der sowohl Azelastin als auch Fluticason enthält, steht ebenso für diesen Zweck zur Verfügung. Je früher die richtige Therapie begonnen wird, umso eher kann eine Entwicklung von einer allergischen Rhinitis zu einem allergischen Asthma hintan gehalten werden, und so die Lebensqualität für die Betroffenen wesentlich verbessert werden. Reagiert eine Person mit sehr starken Symptomen auf ein Allergen, dann bietet sich, wenn kein schweres Asthma vorliegt, die spezifische Immuntherapie (SIT) als einzig kausale Therapie der Allergie an. Der Erfolg einer Hyposensibilisierung ist bei jenen am größten, die auf wenige Allergene reagieren und möglichst früh damit beginnen. Die SIT steht in Tropfenform, als Sublingual tabletten und als subcutane Injektion zur Verfügung und wird über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren durchgeführt. In den kommenden Wochen findet für die Kunden die Vorsorgeaktion Allergie-Risikocheck in den Apotheken im Burgenland, in NÖ, Salzburg und Wien statt. Beitrag von Mag. Elisabeth Biermeier FOTO: ISTOCKPHOTOS 8 SOZIAL 02/14

9 AYURVEDISCH KOCHEN KOCHEN NACH AYURVEDISCHEN GRUNDSÄTZEN Die Philosophie hinter Kochen nach ayurvedischen Grundsätzen ist so einfach und so leicht verdaulich wie die ayurvedische Küche selbst. Sie wirkt stärkend auf den Körper und den Geist und führt zu mehr Wohlgefühl und Ausgeglichenheit. Die Kunst des Kochens besteht nicht zuletzt darin, aus dem Bauch heraus und mit Fingerspitzengefühl Zutaten und Gewürze auszuwählen und zu dosieren. Noch köstlichere und im wahrsten Sinne des Wortes leicht verdauliche Kost entsteht dann, wenn wir unsere spontanen Fertigkeiten mit den Weisheiten der ayurvedischen Küche verbinden. Dies wurde am in die Praxis umgesetzt. Im Ess:enz Kochstudio im 6. Wiener Gemeindebezirk trafen sich Apothekerinnen aus den Bereichen Krankenhauspharmazie und Offizinapotheke und kochten ein siebengängiges Menü, welches aus Suppe, Reis, Dal (Hülsenfrüchte), Gemüsespeise, Fleisch, Chutney und einer Süßspeise bestand. Die Teilnehmerinnen lernten somit sieben verschiedene Speisen kennen, die sowohl einzeln als auch kombiniert genossen werden können. Was dabei herausgekommen ist? Einfach gutes Essen und gute Laune! Beitrag von Mag. Susanne ergott-badawi FOTOS: VAAÖ SOZIAL 02/14 9

10 TIPPS ZUR ARBEITNEHMERVERANLAGUNG TIPPS ZUR ARBEITNEHMERVERANLAGUNG TEIL 1 Begleitend zu unseren Seminaren in den Bundesländern starten wir mit diesem Artikel eine zweiteilige Serie mit Tipps zum Steuersparen im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung. Bis Ende Jänner 2014 (bei elektronischer Übermittlung bis Ende Februar 2014) müssen die Lohnzettel aller Dienstnehmer für das Jahr 2013 an die jeweiligen Finanzämter übermittelt worden sein. Damit steht nun einer Arbeitnehmerveranlagung nichts mehr im Wege. Wer im Jahr 2013 das ganze Jahr beschäftigt war, nur einen Dienstgeber und ein monatlich im Wesentlichen gleich hohes Einkommen hatte und weder Sonderausgaben noch Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen will, hat i.d.r. keinen Anlass, eine Veranlagung zu beantragen, er ist auch nicht dazu verpflichtet. Wer aber im Jahr 2013 zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehr Dienstgeber gehabt hat oder ohne Erfüllung der Voraussetzungen den Alleinverdienerabsetzbetrag berücksichtigt bzw. einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zu den Kinderbetreuungskosten erhielt, ist bis zum 30. Sept zur Abgabe einer Steuererklärung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung verpflichtet. Wer Krankengeld bezogen, oder einen Freibetrag aufgrund einer früheren Veranlagung gehabt hat, muss die Erklärung nach Aufforderung durch das Finanzamt abgeben. Wer im Jahr 2013 andere, nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte über 730 gehabt hat, muss bis / (bei elektronischer Abgabe der Erklärung) eine Einkommensteuererklärung abgeben. Wer hingegen nicht das ganze Jahr beschäftigt war (z.b. Aspiranten, die erst im Laufe des Jahres ins Berufsleben eingestiegen sind, Wochen- oder Kinderbetreuungsgeldbezieher etc.), ein stärker schwankendes Einkommen hatte (z.b. stark unterschiedliches Dienstausmaß) oder erstmals Sonderausgaben, Werbungskosten u.a. geltend macht, kann über die freiwillige Veranlagung bereits bezahlte Steuer zum Teil zurück bekommen. Unter Umständen kann es sogar sinnvoll sein, eine Veranlagung zu machen, wenn man aufgrund eines geringen Einkommens gar keine Lohnsteuer bezahlt hat. Die freiwillige Veranlagung kann noch fünf Jahre im Nachhinein erfolgen. Die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2009 ist daher bis längstens einzureichen. Solange ein Veranlagungsbescheid nicht rechtskräftig geworden ist (ein Monat nach Zustellung), können im Wege einer Beschwerde Änderungen beantragt werden. Nach Eintritt der Rechtskraft ist das Ergebnis der Veranlagung weitgehend endgültig. Im Falle einer freiwilligen Veranlagung kann diese im Rechtsmittelweg zurückgezogen werden, wenn die Neuberechnung aufgrund einer Fehlberechnung des Arbeitgebers eine Nachforderung statt einer Rückzahlung ergibt. Die Arbeitnehmerveranlagung kann entweder elektronisch über Finanz- Online, mit dem Formular L1 per Post oder persönlich beim Finanzamt übermittelt werden. Die Belege sind nicht 10 SOZIAL 02/14

11 TIPPS ZUR ARBEITNEHMERVERANLAGUNG FOTOS: FOTOLIA beizulegen, müssen aber sieben Jahre lang aufbewahrt werden und sind dem Finanzamt auf Verlangen vorzulegen. Zunächst ein kurzer Überblick, was Sie im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen können: Sonderausgaben Werbungskosten Außergewöhnliche Belastungen mit und ohne Selbstbehalt Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag inkl. Kinderzuschlag (der Arbeitgeber kann dies aber auch schon während des Kalenderjahres berücksichtigen) Unterhaltsabsetzbetrag Mehrkindzuschlag Kinderfreibetrag Pendlerpauschale (wenn nicht schon vom Arbeitgeber berücksichtigt) Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag SONDERAUSGABEN Sonderausgaben sind private Ausgaben, die steuerlich begünstigt werden. Sonderausgaben werden grundsätzlich in dem Jahr berücksichtigt, in dem sie bezahlt werden. Im Normalfall können Sie Sonderausgaben nur für Aufwendungen geltend machen, die Sie für sich selber bezahlen. Leistet man Zahlungen für seinen nicht dauernd getrennt lebenden Ehepartner, eingetragenen Partner, für sein Kind (Kinderoder Unterhaltsabsetzbetrag) sowie für seinen Partner in Lebensgemeinschaft mit Kind, kann der Sonderausgabenabzug in den folgenden Fällen erfolgen: Beiträge zu Personenversicherungen inkl. Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung Nachkauf von Schulzeiten Selbstversicherung von Angehörigen Aufwendungen zur Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung Kirchenbeiträge Haben Sie keine Sonderausgaben, wird trotzdem automatisch bei der laufenden Lohnverrechnung das Sonderausgabenpauschale in Höhe von 60 jährlich von den Einkünften abgezogen. Sonderausgaben sind zum Teil beschränkt und zum Teil unbeschränkt abziehbar. Kirchenbeiträge und Spenden sind gesondert geregelt. 1. Beiträge und Versicherungsprämien zu bestimmten Personenversicherungen (nicht Sachversicherungen): Kranken-, Unfall-, bestimmte Lebens versicherungen (bei Abschluss nach nur bei Rentenvereinbarung, nicht: prämienbegünstigte Altersvorsorgemodelle) 2. freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung 3. Ausgaben zur Wohnraumschaffung oder zur Wohnraumsanierung mindestens achtjährig gebundene Beiträge, die vom Wohnungswerber zur Schaffung von Wohnraum an Bauträger geleistet werden Beträge, die zur Errichtung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen verausgabt werden Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum/energiesparende Maßnahmen (Austausch von Fenstern und Türen, Elektro-, Gas-, Wasser-, Heizungsinstallationen, Anschluss an Versorgungsnetze, Wärmeschutz von Außßenwänden, etc.) durch befugte Unternehmer Rückzahlung von Darlehen, die für die Schaffung von Wohnraum oder für die Sanierung von Wohnraum/ energiesparende Maßnahmen aufgenommen wurden sowie Zinsen für derartige Darlehen 4. Freiwillige Weiterversicherung, Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung in unbeschränkter Höhe 5. Renten und dauernde Lasten in unbeschränkter Höhe 6. Steuerberatungskosten in unbeschränkter Höhe 7. Spenden an bestimmte Lehr- und Forschungseinrichtungen und an Dachverbände zur Förderung von Behindertensport sowie Spenden an humanitäre Einrichtungen und Organisationen für Umwelt-, Natur- und Artenschutz (Liste siehe Website des Finanzministeriums oder freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände udgl. bis zu 10% der Einkünfte des Vorjahres 8. Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften (höchstens 400 jährlich) Bestimmte Sonderausgaben (Punkt 1.-3.) sind nur im Rahmen des gemeinsamen Höchstbetrages (sogenannte Topf-Sonderausgaben ), die für einen Steuerpflichtigen allein jährlich betragen, wirksam. Dieser Topf verdoppelt sich für Alleinverdiener/ Alleinerzieher. Wer mindestens drei Kinder hat, für die Familienbeihilfe bezogen wird oder der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, für den erhöht sich der Betrag um weitere auf bzw. bei Alleinverdienern/-erziehern auf Dieser Erhöhungsbetrag kann nur von einer Person beantragt werden. Allerdings wird jeder Betrag im Rahmen des Topfes nur zu einem Viertel tatsächlich steuermindernd berücksichtigt. Ab steuerpflichtigen Einkünften von mehr als bis zu Einkünften von reduziert sich der abzugsfähige Betrag nach der folgenden Formel: ( Gesamtbetrag der Einkünfte) x (Sonderausgabenviertel-60) / Ab Einkünften von können keine Topfsonderausgaben mehr geltend gemacht werden. Das Pauschale von 60 wird aber in jedem Fall berücksichtigt. WERBUNGSKOSTEN Werbungskosten eines Arbeitnehmers sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. Sie stehen also in unmittelbarem Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit. SOZIAL 02/14 11

12 TIPPS ZUR ARBEITNEHMERVERANLAGUNG Bestimmte Werbungskosten, dazu ge - hören die Sozialversicherungsbeiträge ebenso wie die Mitgliedsbeiträge zu Gehaltskasse, Apothekerkammer und VAAÖ (auch die Beträge, die für eine Dienstzeitanrechnung bezahlt werden) und Wohnbauförderungsbeiträge, werden vom Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug automatisch berücksichtigt. Das Service-Entgelt für die e-card ist ebenfalls ein Pflichtbeitrag und wird bei der Lohnverrechnung automatisch be - rücksichtigt. Die steuerwirksamen Werbungskosten reduzieren die Steuerbemessungsgrundlage und vermindern daher die Lohnsteuer im Ausmaß des Steuertarifes (also zwischen 0 und 50%). Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden grundsätzlich mit dem Verkehrsabsetzbetrag ( 291 jährlich, dieser ist in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet) abgegolten, ausgenommen es besteht Anspruch auf Pendlerpauschale. Das Pendlerpauschale können Sie bei Ihrem Arbeitgeber durch eine Erklärung (aktuell nur mehr durch den amtlichen Ausdruck des Pendlerrechners, das Formular L 34 gilt nicht mehr) geltend machen, damit es monatlich berücksichtigt wird. Sollten Sie dies versäumt haben, können Sie die Geltendmachung bei der Arbeitnehmerveranlagung nachholen (Näheres dazu in der kommenden Ausgabe der Pharmazie Sozial). Prinzipiell müssen Werbungskosten durch entsprechende Nachweise (Rechnungen, Fahrtenbuch) belegt werden können. Wenn nach Art und Höhe ein Nachweis nicht möglich ist, genügt die Glaubhaftmachung. Jedem aktiven Arbeitnehmer steht ein Werbungskostenpauschale in der Höhe von 132 jährlich zu. Dieses Pauschale ist schon in den Lohnsteuertabellen eingerechnet und wird unabhängig davon, ob Werbungskosten anfallen, von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage abgezogen. Die Folgenden in der Praxis am häufigsten anfallenden Werbungskosten wirken sich daher nur dann steuermindernd aus, wenn sie insgesamt mehr als 132 jährlich betragen: Gewerkschaftsbeiträge (werden nicht auf das Werbungskostenpauschale angerechnet): Mitgliedsbeiträge zur Gehaltskasse, Apothekerkammer und VAAÖ werden bereits bei der monatlichen Gehaltsabrechnung als Werbungskosten steuermindernd berücksichtigt. ACH- TUNG: Die Gehaltskasse stellt keine Bestätigung mehr über die einbehaltenen Mitgliedsbeiträge aus. Wenn die Apotheke Gehaltskassenumlage, Kammerumlage, und VAAÖ-Mitgliedsbeitrag nicht berücksichtigt hat, dann kann dies nicht über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden, die Gehaltsabrechnungen müssen vom betreffenden Lohnsteuerbüro aufgerollt werden. Arbeitskleidung: Die Anschaffung typischer Arbeitskleidung (z.b. Arbeitsmäntel), die üblicherweise nicht privat getragen wird, kann abgesetzt werden. Nach Art. XX des Kollektivvertrags für Pharmazeuten haben Dienstnehmer mit einem Dienstausmaß von mehr als 20 Wochenstunden Anspruch auf einen Mantel je Arbeitsjahr, Dienstnehmer mit einer wöchentlichen Arbeitszeit bis zu 20 Wochenstunden einen Mantel jedes zweite Jahr. Die Reinigungskosten derselben sind nur bei außergewöhnlicher beruflicher Verschmutzung steuerlich absetzbar. Arbeitsmittel und Werkzeuge sind bis 400 (= geringwertiges Wirtschaftsgut) zur Gänze im Anschaffungsjahr absetzbar, über 400 werden nur die jährlichen Abschreibungsbeträge AFA berücksichtigt. Wenn das Arbeitsmittel in der zweiten Jahreshälfte angeschafft wird, kommt im ersten Jahr nur die Hälfte der AFA zur Geltung. Computer: Ohne Nachweis wird ein Privatanteil von 40% angenommen. PC, Bildschirm und Tastatur bilden eine Einheit. Bei Anschaffungskosten von über 400 wird eine dreijährige Nutzungszeit angenommen. Beispiel: Sie kaufen am 7.9. einen Computer. Die Kosten betragen Der Privatanteil, die 40%, machen 360, bzw. in diesem Fall, weil der Computer erst in der zweiten Jahreshälfte gekauft wurde, 180 im ersten und im vierten Jahr aus. Eine nachträgliche Anschaffung von Maus, Drucker, Scanner, USB-Stick, Handbücher Software etc. die 400 nicht übersteigen, können sofort zur Gänze abgesetzt werden. 12 SOZIAL 02/14

13 TIPPS ZUR ARBEITNEHMERVERANLAGUNG FOTOS: FOTOLIA Internet ist entsprechend der beruflich veranlassten Verwendung absetzbar. Eine Aufteilung in privat und beruflich wird, wenn eine Abgrenzung nicht möglich ist, geschätzt. Anteilig zu rechnen sind die Providergebühr, die Leitungskosten (Online-Gebühr) oder die Kosten für die Pauschalabrechnung (Paketlösung Telefon + Internet). Telefon, Handy: Bei Handys kann der nachgewiesene bzw. glaubhafte gemachte berufliche Anteil an Anschaffungskosten, Grund- und Gesprächsgebühren geltend gemacht werden. Reisekosten: Wenn der Dienstgeber keine oder nur einen Teil der steuerlich zulässigen Reisekostenersätze zahlt, kann man unter Voraussetzung einer beruflich veranlassten Reise (mind. 25 km in eine Richtung, Reisedauer mehr als drei Stunden) Aufwendungen geltend machen. Fahrtkosten können für jede beruflich veranlasste Fahrt (auch unter 25 km und unter drei Stunden Fahrtdauer) im tatsächlich angefallenem Umfang (Bahn, Flug, Taxi, Kfz) geltend gemacht werden. Kraftfahrzeug: Entweder Kilometergeld (0,42, bis zu km im Jahr ein Fahrtenbuch ist zu führen, Reisekostenabrechnung mit Arbeitgeber u. U. auch ausreichend) oder tatsächlich angefallene Kosten entsprechend der beruflichen Nutzung. Tagesgelder: jede angefangene Stunde 2,20 (max. 26,40 pro Tag) Nächtigungskosten: in belegbarer tatsächlicher Höhe inkl. Frühstück (ohne Nachweis 15 pauschal im Inland). Bei Auslandsreisen sind Tagesund Nächtigungsgelder mit dem Höchstsatz der Bundesbediensteten absetzbar. Aus- und Fortbildung, Umschulung: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen zur Erlangung von Kenntnissen, die eine zukünftige Berufs - ausbildung ermöglichen (Ausbildung) oder die einer Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten zur Ausübung einer Tätigkeit dienen (Fortbildung) oder eine umfassende Umschulung darstellen, sind als Werbungskosten absetzbar. Beispiele: Kurskosten, Kosten für Kursunterlagen, Skripten und Fachliteratur, auch Fahrtkosten zu Fortbildungsveranstaltung, Nächtigungskosten in belegbarer tatsächlicher Höhe inkl. Frühstück (ohne Nachweis 15 pauschal im Inland). Studium: ist als Zweitstudium mit enger Verflechtung zum Erststudium oder als Umschulung absetzbar. Sprachkurse, wenn die Sprache im Beruf benötigt wird. Studienreisen: Eindeutig von Privatreise abgrenzbar, beruflicher Anlass, Programm nur auf Pharmazeuten zugeschnitten, durchschnittlich 8 Stunden täglich. Unter diesen Voraussetzungen sind Fahrt- und Aufenthaltskosten, Teilnahmegebühren, Kongressunterlagen absetzbar. Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten: Zwei haushaltsführende Wohnsitze, wenn der Beschäftigungsort zu weit vom Familienwohnsitz entfernt ist, um täglich nach Hause zu fahren (jedenfalls bei einer Entfernung von 120 km). Absetzbar sind: Miet- und Betriebskosten, Anschaffung der erforderlichen Einrichtungsgegenstände, oder Hotelkosten bis zu monatlich. Weiters Aufwendungen für Familienheimfahren bis zu höchstens 306 pro Monat (Bahnkarte, Kilometergeld). Bei Verheirateten (oder eingetragenen Partnern, Lebensgemeinschaft) mit steuerlich relevantem Einkommen des Partners (mehr als jährlich oder mehr als 1/10 des Steuerpflichtigen) auf Dauer absetzbar, ansonsten auf zwei Jahre beschränkt, wenn Partner nicht berufstätig ist. Bei Alleinstehenden auf sechs Monate befristet. Fachliteratur: Fachbücher (oder entsprechende elektronische Datenträger) sind absetzbar. Lexika und Nachschlagewerke zählen nicht dazu, ebenso wenig Zeitungen. Sonstige Werbungskosten: Fehlgelder (Kassengelder, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ersetzen muss), Betriebsratsumlage 2. Teil: Pendlerpauschale, Außergewöhnliche Belastungen (in der nächsten Ausgabe) Beitrag von Mag. Georg Lippay SOZIAL 02/14 13

14 VAAÖ Die Nr. 1 auch wenn s um Fortbildung geht PFLEGEKARENZ UND PFLEGETEILZEIT ANMELDUNG & INFORMATION VAAÖ Verband angestellter Apotheker Spitalgasse 31/3, A-1090 Wien Tel.: 01/ / 400 DW info@vaaoe.at FOTOLIA.COM VAAÖ-Veranstaltungen 2014 Die Details zu jedem Event finden Sie zeitgerecht auf unserer Homepage. Es werden ca. 6 Wochen vor der Veranstaltung Einladungen an die Mitglieder der jeweiligen Landesgruppe versandt. Selbstverständlich finden Sie wie gewohnt die Vorankündigungen auch in der ÖAZ sowie der Vereinszeitschrift pharmazie sozial! Wir freuen uns auf Sie! Anfängerkurs Italienisch für Angestellte Apotheker Innsbruck :30 Uhr, Hotel Innsbruck, Innrain 3, 6020 Innsbruck Anfängerkurs Italienisch für Angestellte Apotheker Wien :30 Uhr, VAAÖ, 3. Stock, Spitalgasse 31, 1090 Wien AUSGEBUCHT (ein zusätzlicher zweiter Termin wird noch angeboten) Seminar: Der (weite) Weg in die Selbstständigkeit, Tag 1, Wien Hotel Ibis, Mariahilfer Gürtel 22-24, 1060 Wien, 9:00-19:00 Uhr Seminar Der (weite) Weg in die Selbstständigkeit, Tag 2 Wien Hotel Ibis, Mariahilfer Gürtel 22-24, 1060 Wien, 9:00-19:00 Uhr Vortrag: Gesund durch s Jahr mit den 5 Elementen, Linz 18:30 Uhr* Kommunikationsseminar mit Daniela Zeller Wien Uhr* Vortrag: Gesund durch s Jahr mit den 5 Elementen, Salzburg 18:30 Uhr* Kommunikationsseminar mit Daniela Zeller Innsbruck Hotel Innsbruck, Innrain 3, 6020 Innsbruck, 14:00 18:00 Uhr Vortrag: Gesund durch s Jahr mit den 5 Elementen, Graz 18:30 Uhr* Kommunikationsseminar mit Daniela Zeller Graz Hotel Europa Graz, Bahnhofgürtel 89, 8020 Graz, 14:00 18:00 Uhr Vortrag: Gesund durch s Jahr mit den 5 Elementen, Klagenfurt 18:30 Uhr* Kongress: Medikationsmanagement der Apotheker Wien intra- und extramural im Fokus: Neurologie und Onkologie * Ayurveda Kochabend mit Mag.pharm. Susanne Ergott Badawi, Turnsaal der NMS (Neue Mittelschule) Graz-St. Peter, Brucknerstraße 53, 8010 Graz, 19:00 Uhr Graz Selbstverteidigungskurs für LG OÖ und Szbg* Salzburg Ayurveda Kochabend mit Mag.pharm. Susanne Ergott Badawi 18:30 Uhr* Innsbruck oder Telfs *Der genaue Veranstaltungsort wird noch bekannt gegeben! 14 SOZIAL 02/14

15 TARAMAUS EHRE, WEM EHRE GEBÜHRT FOTOS: FOTOLIA, VAAÖ Hallo meine Lieben! Im Zuge des Umbaus des Apothekerhauses (siehe Taramaus in Pharmazie Sozial 03/13 ihr erinnert euch sicherlich daran) wird überlegt, die Räume und Hallen des Hauses ehrenhalber nach mehr oder weniger verdienten ehemaligen und gegenwärtigen ApothekerInnen und MitarbeiterInnen des Hauses zu benennen. Eure Taramaus hat ihre Ohren gespitzt (Spitzmaus) und hat schon ein paar Vorschläge aufgeschnappt (Schnappmaus): Das Dr.-Helmuth-Szongott-Raucherzimmer mit Turbinenabluftsystem Die pompöse Franz-Diettrich-Eingangshalle mit Kammerbüste (rechts) und ringförmiger Stuckatur Die Royal-Albert-Hall, ein großer, schalldicht isolierter Raum, in dem einfache Problemstellungen komplex analysiert werden. Selbständige sollten das Zimmer ob absoluter Unbestechlichkeit meiden. Die Gottfried-Bahr-Schaltzentrale mit dem Herzstück der Computeranlage AS 400 und besonders großer Return-Taste Der neue Festsaal: Salon-Mursch-A mit oberösterreichischem Herrgottswinkel (vulgo Veitsch-Eckerl) Der kammerlaboreigene Dr.-Heini- Burgasser-TV-Raum für große Fernsehauftritte, die nie erfolgt sind Das Präsidenten-Zimmer mit obligatorischem Digi-Voting (und gratis W-LAN) Die vegane Valecka-Werksküche mit großem Salatbuffet und kleinen Portionen, als Berts Food Pharmacy auch für auswärtige Gäste und Freunde der Mayer-Kur zugänglich. Der neue Dr.-Christiane-Körner- Schminkraum mit Tageslicht, quer liegenden Spargeln in Mundhöhlenbreite und perlendem Vorhang zaubert jeder/m ein Lächeln ins Gesicht. Der Obmann der Abteilung der Angestellten bekommt einen Fitnessraum, den Podroschko- Gerold- Schwitzkasten, welcher auch für kürzere oder längere Besprechungen genützt werden kann. Der Rehak-Westflügel des Apothekerverbandes für Skype-Sitzungen mit auswärtigen Funktionären (klein und dunkel, mit extrem rutschigem Parkett, aber sehr gutem Echo da qibbelts) Der Cabana-Korridor mit vielen abgesägten Stuhlbeinen, endet abrupt im Nirgendwo Die Mag. pharm. - Kellertreppe, wird monatlich nach dem (selbständigen) Apotheker benannt, der am lautesten über die schlechte Geschäftslage klagt (führt nur abwärts) Der Müller-Uri-Spiegelsaal mit Raum für nur eine Person und dem praktischem Click -Lichtschalter (wahlweise auch im Collect-Modus betätigbar) Der Traxler-Spot für die kleinen Lücken zwischen den Parkplätzen vor dem Apothekerhaus Das Biba-Schladming-Zimmer mit extra Kühlung für alle, die die Fortbildung lieber im Overall besuchen wollen. Tagungsstempel stehen vor der Eingangstür bereit, falls schönes Wetter dazwischen kommt! Das Bärtigen-Zimmer im Nusserl-Stil, Eintritt nur nach bestandener Arbeitsrechtsprüfung (Skriptum AR wie ich es sehe im 5. Stock erhältlich). Der John-Oliver-Stone-Heimkinoraum mit Plakaten von Taxi Driver über Falling Down ein ganz normaler Tag bis hin zu Warum muss die Woche einen Mittwoch haben?! Der Auto-Tuningraum im Abart(h)- Look mit Sinnsprüchen versehen wie: Oft hast ein Pech, würde lieber schlecht hören. Das International Officer`s Zimmer, Termine bitte nur nach Voranmeldung Es waren da noch ein paar andere Namen im Spiel für Räume, die aber besser nicht nach Personen benannt werden sollten, auch wenn es manches Mal ganz treffend wäre. Beim Umbau kann ja eigentlich gar nichts mehr schief gehen. Der mittlerweile schwer suizid-gefährdete Super-Mario hat alles fest im Griff. Und falls er nicht überraschend an eine andere Baustelle entsandt (überlassen) wird, wird sicher alles sehr fesch. Solltet ihr auch noch ein paar gute Einfälle für Namen haben, dann schickt sie doch bitte direkt an den Apothekerverband, die freuen sich über jede gute Idee! Alles Liebe, Eure Taramaus SOZIAL 02/14 15

16 7 Aspirantenseminare oder Seminar Taxierung magistraler Rezepte Preise magistraler Rezepturen selbst berechnen? Das macht doch der Computer! Taschenrechner nicht vergessen! Sitzungszimmer VAAÖ, 1090 Wien, Spitalgasse 31/3, Uhr Vortragende: Mag.pharm. Ulrike Mayer Aspirantenseminar Vom Brutto zum Netto Taschenrechner nicht vergessen! Sitzungszimmer VAAÖ, 1090 Wien, Spitalgasse 31/3, Uhr Vortragender: Mag.iur. Georg Lippay Seminar Praktisches Arbeitsrecht, Sitzungszimmer VAAÖ, 1090 Wien, Spitalgasse 31/3, Uhr Vortragende: Mag.iur. Ursula Thalmann Wien Wien Wien Aspirantenseminar Praktisches Arbeitsrecht Landesgeschäftsstelle der ÖAK-Tirol, Sparkassenplatz 3, 6020 Innsbruck ca Vortragende: Mag.iur. Ursula Thalmann Aspirantenseminar Vom Brutto zum Netto Taschenrechner nicht vergessen! Landesgeschäftsstelle der ÖAK-Tirol, Sparkassenplatz 3, 6020 Innsbruck ca Vortragender: Mag.iur. Norbert Valecka Innsbruck Innsbruck Keine Teilnahmegebühr! Ein kleines Buffet zur Stärkung stellen wir Ihnen gerne vor den Veranstaltungen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Mag.pharm. Andrea Vlasek Mag.pharm. Elisabeth Biermeier Mag.pharm. Sylvia Mayr gf. LGrO Wien LGrO NÖ Landesgruppenobfrau Tirol

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