unterweisungskalender 2016

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1 unterweisungskalender 2016

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3 Sicherheitsunterweisung kurz, aber nicht zu knapp Die Arbeitsvorbereitung und die Unterweisung von Arbeitsabläufen gehört für Sie als Unternehmer bzw. Unternehmerin oder Führungskraft zu den alltäglichsten Aufgaben. Dennoch stellen wir fest, dass dies beim Thema Arbeitsschutz oft schwer fällt. Um Sie bei dieser Aufgabe zu unterstützen, haben wir den Unterweisungskalender 2016 erstellt. Im Kalendarium finden Sie wöchentlich Vorschläge für Unterweisungen zu häufig vorkommenden Arbeitsabläufen. Die Inhalte der wöchentlichen Unterweisungen sind in Anlehnung an unser Motto kurz, aber nicht zu knapp bemessen. Der Vorspann dieses Kalenders soll Ihnen zunächst einen Überblick über Neuerungen in der Organisation der Prävention der BG RCI geben. Darüber hinaus stellen wir Ihnen an dieser Stelle weitere Angebote der BG RCI zum Thema Unterweisung vor. Viel Erfolg bei Ihren Unterweisungen wünscht Ihre Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie Spartenprävention

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5 Inhalt Rund um die BG RCI 04 Die Prävention der BG RCI: Kontakte und Informationen 10 Aktionen und Medien Wochenunterweisungen Packmaschinen/Palettierer 19 Sicherheitsfachkräfte 21 Betriebsärzte 23 Sicherheitsbeauftragte 25 Betriebsanweisungen 27 Unterweisung 29 Gefahrstoffe (Umgang und Lagerung) 31 Gefahrstoffsymbole I 33 Gefahrstoffsymbole II 35 Zusammenlagerung von Gefahrstoffen 37 Einsatz von Klebstoffen 39 Benutzung von Absaugeinrichtungen 41 Umgang mit Messern 43 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) 45 Erste Hilfe 47 Psychische Belastungen (Stress) 49 Muskel- und Skeletterkrankungen 51 Ergonomie 53 Hand- und Hautschutz 55 Schichtarbeit 57 Lärm 59 Hitzearbeit 61 Außendienst 63 Verkehrssicherheit 65 Ladungssicherung 67 Verladearbeiten 69 Krane 71 Fahrzeuge (LKW, Ladekran) 73 Anschlagmittel 75 Gabelstapler 77 Beladung von Silofahrzeugen 79 Fahrzeug-Werkstätten 81 Lager 83 Leitern 85 Stolper- und Sturzgefahren 87 Brandschutz 89 Umgang mit Spraydosen 91 Fremdfirmeneinsatz 93 Gerüste 95 Instandhaltungsarbeiten 97 Steigleitern 99 Umgang mit Hochdruckreinigern 101 Beseitigung von Störungen 103 Elektroarbeiten 105 Biogefährdung 107 Arbeiten an Walzen (z. B. Walzenstühlen) 109 Lösen von Umreifungsbändern 111 Schnee- und Eisglätte 113 Gutes Licht am Arbeitsplatz 115 Abbrucharbeiten 117 Absturzsicherungen 119 Handgeführte Maschinen 121 Umgang mit Druckluftnaglern 123 Umgang mit Hammer und Meißel

6 Die Prävention der BG RCI: Kontakte und Informationen Berufsgenossenschaftliche Prävention muss immer auf dem neuesten Stand sein. Technische Innovationen verändern laufend die Arbeitssituation. Prävention leistet aber noch mehr. Durch ihre große Fachkompetenz und das Wissen um die Unfallgefahren sorgt die Prävention immer wieder für Verbesserungen und Weiterentwicklungen an Maschinen und Arbeitsplätzen. Vorbeugen und Verhüten im Mittelpunkt Dank unseres Präventionsansatzes verhüten und bekämpfen wir die Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz schon im Vorfeld. Wir beraten, unterstützen und qualifizieren unsere Mitgliedsunternehmen und Versicherten umfassend in allen Fragen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Mit Investitionen in intensive wissenschaftliche Forschung auf internationalem Niveau wird eine moderne, zukunftsorientierte und praxisnahe Präventionsarbeit gesichert. Kompetenz-Center Für die fachliche Expertise gibt es sieben Kompetenz-Center: Arbeitsmedizin, Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe, Gesundheit im Betrieb, Notfallprävention, Qualifizierung, Technische Sicherheit, Präventionsprodukte und -marketing. Leiter der Prävention Dipl.-Ing. Helmut Ehnes, Langenhagen Stellvertr. Leiter der Prävention (Spartenprävention) N. N. Stellvertr. Leiter der Prävention (Projekte) Dipl.-Ing. Michael Kunze, Köln Koordination Kompetenz-Center Dr. med. Harald Wellhäußer, Heidelberg Spartenprävention Die betriebsnahe Betreuung, die sogenannte Spartenprävention, ist in drei Sparten organisiert: Rohstoffe - Baustoffe (Sparte 1), Chemie - Papier - Zucker (Sparte 2), Handwerk (Sparte 3). Weitere Angebote sind die Beratung für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), der Messtechnische Dienst sowie die Organisation des Arbeitsschutzes. Die regionale Präsenz der Spartenprävention wird durch neun Präventionszentren gewährleistet. 4 5

7 Rohstoffe - Baustoffe (Sparte 1) Gewerbezweige: Naturstein-Industrie, Kies- und Sand-Industrie, Erdöl- und Erdgas-Industrie, Zement-Industrie, Kalk- und Gips-Industrie, Transportbeton-Industrie, Beton- und Betonfertigteil- Industrie, Asphaltmischwerke und Recycling von Altbaustoffen, Braunkohle, Steinkohle, Salze und Erze. Chemie - Papier - Zucker (Sparte 2) Die Präventionszentren der BG RCI Nordrhein-Westfalen Bochum Schleswig-Holstein Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Bremen Brandenburg Niedersachsen Langenhagen Berlin Sachsen-Anhalt Gewerbezweige: Organische und anorganische chemische Industrie, Erdöl- und Erdgas-Industrie, Lacke- und Farben-Industrie, Kosmetik- Industrie, Seifenund Waschmittel-Industrie, Pharma-Industrie, Gummi-Industrie, Film- und Datenträgerherstellung, Herstellung von Chemiefasern, Kunststoffherstellung und -verwertung, Explosivstoff- Industrie, chemische, biologische und gentechnische Laboratorien, Papier-, Pappenund Faserplattenfabriken, Holzzellstofffabriken und Holzschleifereien, Zuckerfabriken, Zuckerraffinerien, Herstellung von Kandis, Sirup, Kunsthonig und Ähnlichem ohne Vorderbetrieb sowie Herstellung von Instantzucker. Größere Betriebe der Gewerbezweige: Herstellung und Zurichtung von Leder, Herstellung von Pergament und Rohhaut, Herstellung von technischen Artikeln aus Leder und ähnlichen Erzeugnissen, Arbeitsschutz- und Stanzartikeln, Pressereien und Prägeanstalten, Fahrzeugausstattung, Herstellung von Wachstuch, Ledertuch, Linoleum und ähnlichen Erzeugnissen. Köln Hessen Thüringen Gera Sachsen Handwerk (Sparte 3) Rheinland- Pfalz Saarland Mainz Heidelberg Baden-Württemberg Nürnberg Bayern Präventionszentren Gewerbezweige: Herstellung von Koffern, Mappen, Taschen, Rie men, Gürteln, Lederhandschuhen, Galanteriewaren usw. (Feinsattlereien), Färben von Lederwaren, industrielle Herstellung von Polsterwaren und Polstermaterial, handwerkliche Raumausstatter, Sattler, Polsterer und Dekorateure. Kleinere Betriebe der Gewerbezweige: Herstellung und Zurichtung von Leder, Herstellung von Pergament und Rohhaut, Herstellung von technischen Artikeln aus Leder und ähnlichen Erzeugnissen, Arbeitsschutz- und Stanzartikeln, Pressereien und Prägeanstalten, Fahrzeugausstattung, Herstellung von Wachstuch, Ledertuch, Linoleum und ähnlichen Erzeugnissen.

8 Zuständigkeiten und Standorte der Prävention für die betriebsnahe Betreuung Die betriebsnahe Betreuung der Prävention orientiert sich an den Bundesländergrenzen und Regierungsbezirken. Bei Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz wenden Sie sich bitte an die Präventionszentren. Präventionszentrum Berlin zuständig für Berlin und Brandenburg Magazinstraße Berlin Postanschrift: Postfach Berlin neue Adresse ab : Innsbrucker Straße Berlin Rohstoffe - Baustoffe (Sparte 1) Tel.: praevention-berlin-sparte1@bgrci.de Leitung: Jürgen Pester Chemie - Papier - Zucker (Sparte 2) Tel.: praevention-berlin-sparte2@bgrci.de Leitung: Sybille Simon Handwerk (Sparte 3) Tel.: praevention-berlin-sparte3@bgrci.de Leitung: Patrick Werther Präventionszentrum Bochum zuständig für Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster sowie die Stadt Essen Waldring Bochum Postanschrift: Postfach Bochum Rohstoffe - Baustoffe (Sparte 1) Tel.: praevention-bochum-sparte1@bgrci.de Leitung: Christian van den Berg Chemie - Papier - Zucker (Sparte 2) Tel.: praevention-bochum-sparte2@bgrci.de Leitung: Dr. Dieter Bärhausen Handwerk (Sparte 3) Tel.: praevention-bochum-sparte3@bgrci.de Leitung: Jörg Reinartz Präventionszentrum Gera zuständig für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Amthorstraße Gera Postanschrift: Postfach Gera Chemie - Papier - Zucker (Sparte 2) Tel.: praevention-gera-sparte2@bgrci.de Leitung: Sybille Simon Handwerk (Sparte 3) Tel.: praevention-gera-sparte3@bgrci.de Leitung: Patrick Werther zugehörige Standorte: Dresden und Halle Ludwig-Hartmann-Straße Dresden Postanschrift: Postfach Dresden Rohstoffe - Baustoffe (Sparte 1) Tel.: Chemie - Papier - Zucker (Sparte 2) Tel.: Handwerk (Sparte 3) Tel.: Merseburger Straße Halle Postanschrift: Postfach Halle Chemie - Papier - Zucker (Sparte 2) Tel.: Präventionszentrum Hamburg zuständig für Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein Borsteler Chaussee Hamburg Rohstoffe - Baustoffe (Sparte 1) Tel.: praevention-hamburg-sparte1@bgrci.de Leitung: Martin Böttcher Chemie - Papier - Zucker (Sparte 2) Tel.: praevention-hamburg-sparte2@bgrci.de Leitung: Jan Martius Handwerk (Sparte 3) Tel.: praevention-hamburg-sparte3@bgrci.de Leitung: Stefan Olf Rohstoffe - Baustoffe (Sparte 1) Tel.: praevention-gera-sparte1@bgrci.de Leitung: Jürgen Pester 6 7

9 Präventionszentrum Heidelberg zuständig für Baden-Württemberg Kurfürsten-Anlage Heidelberg Postanschrift: Postfach Heidelberg Rohstoffe - Baustoffe (Sparte 1) Tel.: praevention-heidelberg-sparte1@bgrci.de Leitung: Gerhard Czuck Chemie - Papier - Zucker (Sparte 2) Tel.: praevention-heidelberg-sparte2@bgrci.de Leitung: Dr. Volker Wittneben Handwerk (Sparte 3) Tel.: praevention-heidelberg-sparte3@bgrci.de Leitung: Gero Meßmann zugehöriger Standort: Karlsruhe (Schließung zum ) Kriegsstraße Karlsruhe Postanschrift: Postfach Karlsruhe Rohstoffe - Baustoffe (Sparte 1) Tel.: Präventionszentrum Köln zuständig für Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf (mit Ausnahme der Stadt Essen) Stolberger Straße Köln Postanschrift: Postfach Köln neue Adresse zum : Gladbacher Straße Köln Rohstoffe - Baustoffe (Sparte 1) Tel.: praevention-koeln-sparte1@bgrci.de Leitung: Christian van den Berg Chemie - Papier - Zucker (Sparte 2) Tel.: praevention-koeln-sparte2@bgrci.de Leitung: Dr. Dieter Bärhausen Handwerk (Sparte 3) Tel.: praevention-koeln-sparte3@bgrci.de Leitung: Jörg Reinartz zugehöriger Standort: Bonn Peter-Hensen-Straße Bonn Postanschrift: Postfach Bonn Umzug ins Präventionszentrum Köln zum Rohstoffe - Baustoffe (Sparte 1) Tel.: Präventionszentrum Langenhagen zuständig für Bremen und Niedersachsen Theodor-Heuss-Straße Langenhagen Postanschrift: Postfach Langenhagen Rohstoffe - Baustoffe (Sparte 1) Tel.: praevention-langenhagen-sparte1@bgrci.de Leitung: Martin Böttcher Chemie - Papier - Zucker (Sparte 2) Tel.: praevention-langenhagen-sparte2@bgrci.de Leitung: Jan Martius Handwerk (Sparte 3) Tel.: praevention-langenhagen-sparte3@bgrci.de Leitung: Stefan Olf Präventionszentrum Mainz zuständig für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland Lortzingstraße Mainz Postanschrift: Postfach Mainz Rohstoffe - Baustoffe (Sparte 1) Tel.: praevention-mainz-sparte1@bgrci.de Leitung: Jochen Stürtz Chemie - Papier - Zucker (Sparte 2) Tel.: praevention-mainz-sparte2@bgrci.de Leitung: Dr. Jürgen Wilke Handwerk (Sparte 3) Tel.: praevention-mainz-sparte3@bgrci.de Leitung: Gerd Tombült zugehörige Standorte: Frankfurt und Saarbrücken Stützeläckerweg Frankfurt vorauss. Umzug ins Präventionszentrum Mainz zum Chemie - Papier - Zucker (Sparte 2) Tel.: Talstraße Saarbrücken vorauss. Umzug ins Präventionszentrum Mainz zum Rohstoffe - Baustoffe (Sparte 1) Tel.: Präventionszentrum Nürnberg zuständig für Bayern Südwestpark 2 und Nürnberg Rohstoffe - Baustoffe (Sparte 1) Tel.: praevention-nuernberg-sparte1@bgrci.de Leitung: Ulrich Kretschmer Chemie - Papier - Zucker (Sparte 2) Tel.: praevention-nuernberg-sparte2@bgrci.de Leitung: Dr. Harald Wetterich Handwerk (Sparte 3) Tel.: praevention-nuernberg-sparte3@bgrci.de Leitung: N. N. zugehöriger Standort: Bad Abbach (Schließung zum ) Raiffeisenstraße Bad Abbach Handwerk (Sparte 3) Tel.:

10 Kompetenz-Center der Prävention Für die fachliche Expertise sind in der Prävention sieben Kompetenz-Center (KC) zuständig. KC Arbeitsmedizin Kurfürsten-Anlage Heidelberg Postanschrift: Postfach Heidelberg Tel.: Fax: Leitung: Dr. Matthias Kluckert Referate: Arbeitsmedizinische Organisationsdienste, Grundlagen der Arbeitsmedizin. Dem KC Arbeitsmedizin sind BONFIS und ODIN zugeordnet: BONFIS Bergbaulicher Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen fibrogene Stäube Hunscheidtstraße Bochum Postanschrift: Postfach Bochum Tel.: Fax: ODIN Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen Kurfürsten-Anlage Heidelberg Postanschrift: Postfach Heidelberg Tel.: Fax: Internet: KC Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe Kurfürsten-Anlage Heidelberg Postanschrift: Postfach Heidelberg Tel.: Fax: Leitung: Dr. Harald Wellhäußer Referate: Explosionsschutz, Gefahrstoffe, Biostoffe, Analytik. Dem KC Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe sind das Institut für Gefahrstoff-Forschung, das Labor Leuna sowie das Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien zugeordnet: Institut für Gefahrstoff-Forschung an der Ruhr-Universität Bochum Waldring Bochum Postanschrift: Postfach Bochum Tel.: Fax: Labor Leuna Rudolf-Breitscheid-Straße 18 Gebäude E Leuna Tel.: Fax: praevention-leuna-labor@bgrci.de Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien Kurfürsten-Anlage Heidelberg Tel.: Fax: gischem@bgrci.de KC Gesundheit im Betrieb Lortzingstraße Mainz Postanschrift: Postfach Mainz Tel.: Fax: gesundheit-im-betrieb@bgrci.de Leitung: Dr. Helmut Nold Referate: Arbeitspsychologie, Beschäftigungsfähigkeit, Ergonomie, Gesundheitsmanagement. KC Notfallprävention Berliner Straße 2 a Clausthal-Zellerfeld Tel.: Fax: notfallpraevention@bgrci.de Leitung: Wolfgang Roehl Referate: Absturzprävention, Atemschutz, Brandschutz, Notfallmanagement. Dem KC Notfallprävention sind die Hauptstellen für das Gruben rettungswesen Clausthal-Zellerfeld, Hohenpeißenberg und Leipzig zugeordnet: Referat Notfallmanagement und Hauptstelle für das Grubenrettungswesen Clausthal-Zellerfeld Berliner Straße 2 a Clausthal-Zellerfeld Tel.: Fax: notfallpraevention-clz@bgrci.de Referat Atemschutz und Hauptstelle für das Grubenrettungswesen Hohenpeißenberg Unterbau 71 1/ Hohenpeißenberg Tel.: Fax: notfallpraevention-hpb@bgrci.de Referat Absturzsicherung und Hauptstelle für das Grubenrettungswesen Leipzig Friederikenstraße Leipzig Tel.: Fax: notfallpraevention-lpz@bgrci.de 8 9

11 Referat Brandschutz und Kooperationspartner RAG-Hauptstelle für das Grubenrettungswesen Herne Wilhelmstraße Herne Tel.: Fax: KC Qualifizierung Kurfürsten-Anlage Heidelberg Postanschrift: Postfach Heidelberg Tel.: Fax: Leitung: Ulrich Bürkert Referate: Bildungsmanagement, Seminarorganisation. Dem KC Qualifizierung sind die Bildungszentren Laubach und Maikammer zugeordnet. Weitere Bildungsstandorte befinden sich in Bad Münder, Gernsbach und Leinfelden-Echterdingen. Bildungszentrum Haus Laubach Zentrum für Arbeitssicherheit der BG RCI Dörrenbergweg Laubach Tel.: Fax: (Qualifizierung) Fax: (Verwaltung) Internet: Bildungszentrum Haus Maikammer Zentrum für Arbeitssicherheit der BG RCI Obere Mühle Maikammer Tel.: Fax: (Qualifizierung) Fax: (Verwaltung) qualifizierung-maikammer@bgrci.de verwaltung-maikammer@bgrci.de Internet: Berufsgenossenschaftliches Schulungszentrum Stuttgart e. V. Rohrer Straße Leinfelden-Echterdingen Tel.: Fax: info@schulungszentrum-oberaichen.de Internet: KC technische Sicherheit Theodor-Heuss-Straße Langenhagen Postanschrift: Postfach Langenhagen Tel.: Fax: technische-sicherheit@bgrci.de Leitung: Dr. Jost-Peter Sonnenberg Referate: Anlagen- und Verfahrenssicherheit, Maschinensicherheit, Produktprüfung und -beratung. Dem KC Technische Sicherheit ist die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle zugeordnet: DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle c/o BG RCI Theodor-Heuss-Straße Langenhagen Postanschrift: Postfach Langenhagen Tel.: Fax: pruefstelle@bgrci.de KC Präventionsprodukte und -marketing Kurfürsten-Anlage Heidelberg Postanschrift: Postfach Heidelberg Tel.: Fax: praeventionsprodukte@bgrci.de Leitung: Dr. Michael Glück Referate: Bibliotheksdienste, Medien, Veranstaltungen und Kampagnen, Wissensmanagement. weitere Bildungsstandorte Berufsgenossenschaftliche Bildungsstätte Hannover e. V. Lug ins Land Bad Münder Tel.: Fax: info@bg-bildung.de Internet: Weitere Kontaktdaten: unter Papierzentrum Gernsbach Scheffelstraße Gernsbach Tel.: (Zentrale) oder -178 Fax: info@papierzentrum.org Internet: Information und Service in Ihrer nähe Adressen und Kontakte 7/2015 1

12 Die neue Präventionsstrategie der BG RCI Die Präventionsstrategie Vision Zero. Null Unfälle gesund arbeiten! strebt mittels geeigneter präventiver Maßnahmen eine Arbeitswelt an, in der niemand bei der Arbeit verletzt, getötet oder so schwer verletzt wird oder erkrankt, dass er lebenslange Schäden davonträgt. Mit der Präventionsstrategie Vision Zero. Null Unfälle gesund arbeiten! legt die BG RCI Ziele fest, die in den kommenden zehn Jahren erreichbar erscheinen. Sieben Ziele Die Festlegung quantitativer wie qualitativer Ziele ist ein geeignetes Instrument, um alle betrieblichen Akteure und Multiplikatoren von der Notwendigkeit weiterer Anstrengungen auf dem Gebiet der Prävention zu überzeugen und um weitere Erfolge zu erreichen. Auf dem Weg dorthin dienen die Festlegung von Meilensteinen und ein regelmäßiges Reporting dazu, das Erreichen der Ziele zu überprüfen. Die Wirksamkeit, die Kundenwahrnehmung und -akzeptanz aller Präventionsmaßnahmen sollen dabei regelmäßig und systematisch hinterfragt und evaluiert werden. Ziel 1: Senkung des Arbeitsunfallrisikos in den Mitgliedsunternehmen der BG RCI Durch geeignete Präventionsmaßnahmen soll das Risiko, einen meldepflichtigen Arbeitsunfall zu erleiden, bis 2024 um 30 Prozent gesenkt werden (1.000 Vollarbeiterquote). Ziel 2: Halbierung der Anzahl der neuen Arbeitsunfall- Rentenfälle Durch geeignete Präventionsmaßnahmen soll insbesondere die Anzahl der schweren Arbeitsunfälle, die zeitweise oder auf Dauer Körperschäden zur Folge haben (neue Arbeitsunfall- Rentenfälle), bis 2024 um 50 Prozent gesenkt werden. Ziel 3: Halbierung der Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle Durch geeignete Präventionsmaßnahmen soll die Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle bis 2024 ebenfalls um 50 Prozent gesenkt werden. Ziel 4: Verringerung der Anzahl der anerkannten Berufskrankheiten Durch geeignete Präventionsmaßnahmen soll die Anzahl der anerkannten und erstmals zu entschädigenden Berufskrankheiten, die nicht aufgrund langer Latenzzeiten auf frühere Expositionen am Arbeitsplatz zurückzuführen sind, weiter gesenkt werden.* Ziel 5: Steigerung der Anzahl unfallfreier Betriebe Die Anzahl der Betriebe, die über einen definierten Zeitraum keine meldepflichtigen Arbeitsunfälle aufweisen, soll gesteigert werden. Ziel 6: Bedarfsgerechte Präventionsangebote und Präventionsmaßnahmen Alle Präventionsangebote und Präventionsmaßnahmen der BG RCI, wie beispielsweise die Beratung der Unternehmen, Aus- und Weiterbildungsangebote, Präventionskampagnen, Veranstaltungen, Präventionsmedien, Angebote für besondere Zielgruppen, sind: kundenorientiert und richten sich am Bedarf der Unternehmen aus zeitgemäß und berücksichtigen aktuelle Entwicklungen auf Wirksamkeit geprüft und evaluiert klar strukturiert und praxisnah insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen umsetzbar Ziel 7: Steigerung der Nutzung der BG RCI-Präventionsangebote Die Anzahl der Mitgliedsunternehmen, die Präventionsangebote der BG RCI aktiv in Anspruch nehmen und für ihre betriebliche Präventionsarbeit nutzen, zum Beispiel Aus- und Weiterbildungsangebote, Demonstrations- und Praxismodelle oder Kampagnenmodule, soll erhöht werden. Außerdem soll die Anzahl der Betriebe, die das Gütesiegel der BG RCI tragen, gesteigert werden. * Da bei den Berufskrankheiten die Jahreswerte von der jeweiligen Rechtslage zur Entschädigung von Berufskrankheiten (BK-Liste, Anerkennungskriterien, Expositionsgrenzen, Dosiswerte, Rückwirkungsklauseln) abhängig sind, ist eine Festlegung zum angestrebten prozentualen Rückgang nicht möglich. Die Entwicklung bei den einzelnen Berufskrank heiten wird jedoch im Rahmen des jährlichen Reportings dargestellt

13 Das Gütesiegel Sicher mit System Beste Produktqualität und optimale wirtschaftliche Ergebnisse lassen sich auf Dauer nur erzielen, wenn die Arbeitsprozesse sicher und gesundheitsgerecht gestaltet sind. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zählen deshalb zu den unverzichtbaren Zielen jedes erfolgreichen Unternehmens. Die innerbetriebliche Organisation des Unternehmens muss gewährleisten, dass die Belange der Arbeits sicherheit und des Gesundheitsschutzes systematisch in alle betrieblichen Prozesse integriert und stets berücksichtigt werden. Unternehmen, welche in dieser Art und Weise ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden, profitieren nicht nur von der hohen Motivation ihrer Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen und der großen Personalverfügbarkeit, sondern aufgrund minimierter Ausfallzeiten durch geringere Unfallkosten stehen sie auch wirtschaftlich besser da, erreichen höhere Produktqualität und erzielen vor allem ein optimiertes Image bei Kunden, Mitarbeitern, Auftraggebern und in der Öffentlichkeit. Die BG RCI hat sich zur Aufgabe gemacht, ihre Mitgliedsunternehmen bei der Umsetzung dieser unverzichtbaren sozialen Pflichten und der Integration in die Unternehmensziele zu unterstützen. Mit dem Gütesiegel Sicher mit System (SmS) bietet sie ihren Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, die Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb durch eine neutrale Stelle auf freiwilliger Basis und kostenlos überprüfen zu lassen. Werden im Zuge dieser Überprüfung Schwachstellen festgestellt, so werden dem Unternehmer kostenlos Vorschläge unterbreitet, um diese Defizite zu beheben. Nach erfolgreichem Abschluss der Überprüfung erhält das Unternehmen die Berechtigung, das Gütesiegel Sicher mit System öffentlichkeits- und werbewirksam zu führen. Mit der Vergabe des Gütesiegels Sicher mit System bestätigt die BG RCI, dass das antragstellende Unternehmen die grundlegenden rechtlichen Anforderungen für die systematische organisatorische Einbindung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gemäß den Vergabebedingungen erfüllt. Vorteile eines gut organisierten Arbeitsschutzes: Gesündere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie verringerte Fehlzeiten Weniger Verfahrensfehler, Störungen und technische Risiken Höhere Produktivität und Qualität der Produkte Motivierende Arbeitsbedingungen, die Leistungsfähigkeit und Kreativität fördern Eine gute Gelegenheit, betriebliche Abläufe und die Unternehmenskultur zu verbessern Eine lohnende Investition, die sich nach Erfahrungen vieler Betriebe schon bald rechnet

14 Sicherheitskurzgespräche : unterweisung leicht und wirkungsvoll Dialog statt Monolog! Das Konzept mit wenig vorgegebenen Texten und dem Suchbild als Erfolgskontrolle bindet die Beschäftigten bei der Unterweisung ein kurzweilig, nachhaltig, und wenn nötig auch über sprachliche Barrieren hinweg. einfach und vielseitig Jedes Sicherheitskurzgespräch (SKG) besteht aus einem geleimten Abreißblock im Format DIN A4. Zusätzlich können die Lektionen und das Suchbild als pdf-datei unter downloadcenter.bgrci.de heruntergeladen und z. B. mit einem Beamer für einen größeren Personenkreis auf Leinwand projiziert werden. wirkungsvoll Das Unterweisen direkt vor Ort erhöht nicht nur die Aufmerksamkeit zugleich wird das Wissen durch den direkten Bezug zum Arbeitsplatz auch nachhaltig transportiert. flexibel Durch die knappe Darstellung auf den Infoblättern kann der/die Unterweisende flexibel entscheiden, welche Teile der ausführlichen Erläuterungen er/sie weitergeben möchte. Betriebliche Gegebenheiten können einfach ergänzt werden. Inhalt Die Inhalte der Unterweisung sind auf fünf Lektionen verteilt. Jede Lektion besteht aus einem Infoblatt mit einem Bild, das sich auf die jeweiligen Kernaussagen konzentriert. Ziel ist es, anhand der Kernaussagen ein Gespräch mit den Beschäftigten zu führen, in dem das sichere Arbeiten im Unternehmen zur Sprache kommt im Idealfall direkt vor Ort am Arbeitsplatz. Auf einem Suchbild verstecken sich eine Reihe von Sicherheitsmängeln, die es zu finden gilt. Es dient wiederum der Kommunikation, vertieft auf unterhaltsame Art das vorher Behandelte und wendet es beispielhaft an. Das Suchbild ist auch als betriebliches Gewinnspiel einsetzbar. Ein separates Lösungsblatt zeigt die versteckten Mängel und erläutert deren Vermeidung. Für jede Lektion gibt es ein Erläuterungsblatt für den Unterweisenden/die Unterweisende, das ausführlich die relevanten Fakten zum jeweiligen Unterweisungsthema aufführt. Diese Erläuterungen enthalten z. B. auch weiterführende Quellenangaben sowie mögliche Unfallbeispiele. Mit Hilfe des zugehörigen Formblatts können Sie die durchgeführte Unterweisung bequem und ausreichend dokumentieren. Breites themenspektrum Einige Beispiele: Benutzung von Leitern, Instandhaltungsarbeiten, Denk an mich Dein Rücken!, Erste Hilfe, Lagerung von Gefahrstoffen. Eine Übersicht aller lieferbaren Titel finden Sie im Medienshop der BG RCI unter medienshop.bgrci.de. Es erscheinen kontinuierlich weitere Themen. Kostenlose Bestellmöglichkeit Mitgliedsbetriebe der BG RCI können die Sicherheitskurzgespräche unter medienshop.bgrci.de in einer der Betriebsgröße angemessenen Anzahl kostenlos bestellen. Ein Bezug ist auch im Ergänzungsdienst (automatische Belieferung mit Neuerscheinungen) möglich

15 unfallbrennpunkte der BG RCI Im Rahmen der Unfallbrennpunkt -Reihe greifen wir möglichst zeitnah Themen auf, die bei der Beobachtung des aktuellen Unfallgeschehens hervorstechen. Die Unfallbrennpunkte richten sich in erster Linie an die Unternehmensleitung und Führungskräfte. Die Veröffentlichungen bestehen jeweils aus einem Plakat sowie einer Unterweisungshilfe. Krantransport von Betonfertigteilen Das Plakat dient dazu, die Belegschaft auf den jeweiligen Unfallschwerpunkt als Thema hinzuweisen und so die Nachhaltigkeit der erfolgten Unterweisung zu erhöhen. Die Unterweisungshilfe der eigentliche Unfallbrennpunkt ist viergeteilt. Zunächst wird eine betriebliche Unfallsituation geschildert, um Betroffenheit zu erzeugen. Der zweite Teil beschreibt konkrete Maßnahmen, die zur Vermeidung der Unfallgefahren beitragen. Diese Seite dient als Grundlage für die Unterweisung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Teil drei richtet sich an die Führungskräfte und enthält eine Checkliste mit weiteren Maßnahmen. Zu guter Letzt findet sich am Ende ein Formblatt zur Dokumentation der durchgeführten Unterweisung. So nicht! Sondern so! Wenn Sie die Unfallbrennpunkte der BG RCI einsetzen wollen, finden Sie diese in unserem Internetauftritt. Herunterladen des Merkblatts: unterweisung/unfallbrennpunkt/

16 Gefährdungsbeurteilung Sieben Schritte zum Ziel Gefährdungsbeurteilungen sind das zentrale Instrument im Arbeitsschutz und der Schlüssel zur Verringerung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen. Der Nutzen von Gefährdungs beurteilungen liegt auf der Hand: Wichtige Informationen und Hinweise werden gewonnen über: Gefährdungen und Belastungen an Arbeitsplätzen Notwendige technische und organisatorische Schutz - maßnahmen Den erforderlichen Einsatz persönlicher Schutz ausrüstungen Inhalte für Unterweisungen Kosten und Ausfallzeiten als Folge von Unfällen oder Erkran kungen können verringert werden. Gefährdungsbeurteilungen sind ein Führungsinstrument für Verantwortliche und tragen dazu bei, Wirtschaftlichkeit, Wettbewerbsfähigkeit und das Unternehmensimage durch verantwortliches Handeln zu verbessern. Gefährdungsbeurteilungen sind ein wesentliches Kriterium im Rahmen von Begutachtungen. Die Gefährdungsbeurteilung trägt der allgemeinen Fürsorgepflicht des Unternehmers Rechnung. Die Pflicht zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ergibt sich aus den 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes bzw. 3 der ABBergV. Durchführung und Dokumentation Die Gefährdungsbeurteilung sollte in sieben Schritten durchgeführt werden: 1. Erfassen der Betriebsorganisation: Bevor Sie die Gefährdungsbeurteilungen für einzelne Tätigkeiten erstellen, sollten Sie Ihr Unternehmen strukturiert erfassen. So können Sie Schritt für Schritt die Gefährdungsbeurteilung für überschaubare Bereiche erstellen. 2. Erfassen der Tätigkeiten: Nachdem Sie die Arbeitsbereiche festgelegt haben, erfassen Sie jetzt die zugehörigen Tätigkeiten. Dazu gehören auch Tätigkeiten und Arbeitsabläufe wie z. B. Wartung, Instandhaltung oder Reparatur. 5. Festlegen von Schutzzielen und Maßnahmen: Es werden Schutzziele und Maßnahmen festgelegt, die aus Sicht der Unfallverhütung bzw. aus praktischer und betriebswirtschaftlicher Sicht vertretbar sind und den größten Nutzen versprechen. 6. Realisieren der Maßnahmen: Beauftragen Sie geeignete Personen mit der Umsetzung der Maßnahmen und vereinbaren Sie verbindliche Termine für die Erledigung. 3. Ermitteln der möglichen Gefährdungen und Belastungen: Die betriebliche Gefährdungs- und Belastungssituation wird analysiert. Unfallschwerpunkte werden herausgearbeitet, ebenso wie anderes Gefährdungspotenzial. 4. Beurteilen des Risikos: In diesem Schritt wird das vorliegende Gefährdungspotenzial beurteilt. Es wird hierbei abgewogen und verglichen, ob das vorliegende Gefährdungspotenzial größer oder kleiner ist als das Grenzrisiko. In der Regel ist das Gefährdungspotenzial größer als das Grenzrisiko. 7. Kontrolle der Wirksamkeit: Es wird geprüft, ob die ausgewählten Maßnahmen termingerecht durch die benannten Personen umgesetzt worden und wirksam sind. Hierhinter verbirgt sich die Frage, ob sich das Arbeitsschutzniveau verbessert hat und die betrieblichen Gefährdungs- und Belastungsfaktoren vermindert oder beseitigt worden sind. Den Abschluss dieses Regelkreises stellt somit die Beurteilung dar, in der festgestellt wird, ob es sich bei dem verbleibenden Risiko um das sogenannte unvermeidbare Restrisiko handelt

17 Arbeitshilfen der BG RCI Die BG RCI verfügt über ein System verschiedener Arbeitshilfen zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Das Dachprodukt stellt hierbei das Merkblatt A 016 Gefährdungsbeurteilung Sieben Schritte zum Ziel dar, dass die grundsätzliche Vorgehensweise zur Durchfüh- rung der Gefährdungsbeurteilung beschreibt. Ergänzt wird dieses Basisprodukt durch verschiedene Gefährdungskataloge und Systeme zur Dokumentation. Der Anwender hat dabei die wahl zwischen dem branchen- und gewerbezweigübergreifenden Katalog A 017 Gefährdungsbeurteilung Gefährdungskatalog Das Merkblatt A 017 wird regelmäßig aktualisiert und bietet dem Nutzer mit umfassenden Angaben zu Rechtsbezügen und weiteren Schriften der BG RCI die Möglichkeit, sich in einzelne Themenaspekte, soweit erforderlich, gezielt einzuarbeiten. Dem A 017 sind folgende Produkte zur Dokumentation zugeordnet: Ordner Arbeitshilfe zur Gefährdungsbeurteilung zum Ausfüllen per Hand GefDok light, bestehend aus Excel-Tabellenblättern, die am PC ausgefüllt werden können GefDok KMU ist eine einfache Datenbank für kleinere und mittlere Unternehmen. Hier ist der Gefährdungskatalog des A 017 in die Datenbank eingebunden. Gleich zeitig wurde die Möglichkeit geschaffen, zusätzliche gewerbezweigs pezifische Gefährdungskataloge zu verwenden, wie sie in über 14 Merkblättern der BG RCI auf Basis des Katalogs des Merkblatts A 017 enthalten sind GefDok 32, das als hochwertige Datenbank, neben der Möglichkeit der umfassenden Gefährdungsbeurteilung auf Basis der gleichen Kataloge wie GefDok KMU die verknüpfte Nutzung der Daten zur Gefährdungsbeurteilung für andere Zwecke wie beispielsweise das Gefahrstoffkataster erlaubt und verschiedensten branchen- und gewerbezweigspezifischen Gefährdungskatalogen, die gleichzeitig auch zur Dokumentation verwandt werden können Diese Schriften verzichten weitgehend auf die Nennung von Rechtsbezügen und sind dadurch schlanker. Folgende gewerbezweigspezi fische Arbeitshilfen sind verfügbar: Verschiedene Baukästen zur Gefährdungsbeurteilung beispielsweise für die Naturstein- oder Betonindustrie e.checks als Druckprodukte zum Ausfüllen per Hand beispielsweise für Polsterer und Sattler e.checks als Datenbank Die unten stehende Abbildung verdeutlicht das System. Dachprodukt a 016 a 017 Dachprodukt a 016 Baukästen e.checks Dachprodukt a 016 a 017 Baukästen e.checks Im Fachwissenportal der BG RCI unter tion/fachwissen-portal/ werden in der Rubrik Gefährdungs beurteilung alle vorhandenen Arbeitshilfen der BG RCI beschrieben.

18 DEZEMBER 53. Woche MONTAG Dienstag Mittwoch 30 Donnerstag 31 Silvester Freitag Samstag Sonntag Neujahrstag 16 17

19 Notizen Packmaschinen/Palettierer 2 Häufige Gefahren Bewegte Maschinenteile sowie Einzugs- und Quetschgefahren, z. B.: Am laufenden Rotor der Packmaschine An Förderbändern und Rollenbahnen Bei Hub- und Senkbewegung am Palettierer und Haubenautomat Durch automatischen Anlauf bei taktgesteuerten Arbeitsabläufen Beim Bruch von Hubketten Absturz bei Wartung und Störungsbeseitigung Reizung der Augen und der Haut bei Kontakt mit Staub Reizung der Atemwege beim Einatmen von Staub Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Dezember 2015 Mo Di Mi Do Fr Sa So Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung: Allpolige Unterbrechung der Stromzufuhr und Sicherung gegen Wiedereinschalten Einlegen der mechanischen Sicherungen bei Arbeiten unter angehobenen Anlageteilen Rollenbahnen nicht betreten Betriebsanleitungen und Sicherheitshinweise beachten Prüfungen: Regelmäßige Prüfung der Anlage durch eine befähigte Person PSA: Bei Staubentwicklung, z. B. bei Störungsbeseitigung, Atemschutzmaske FFP2 Tragen einer staubdichten Schutzbrille Feiertage: Heiligabend, Weihnachtsfeiertag, Weihnachtsfeiertag, Silvester Mehr Infos unter

20 Januar 01. Woche MONTAG Dienstag Mittwoch 06 Donnerstag 07 Heilige Drei Könige* Freitag Samstag Sonntag 18 19

21 Notizen Sicherheitsfachkräfte Aufgaben: Beratung des Arbeitgebers bei: Der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen Der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln Der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie Der Beurteilung der Arbeitsbedingungen Die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel zu überprüfen Januar 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit: Die Arbeitsstätten zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken Auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen Darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten Stellung im Unternehmen: Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstehen unmittelbar dem Leiter des Betriebes. Feiertage: Neujahrstag, Heilige Drei Könige* * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter

22 Januar 02. Woche MONTAG Dienstag Mittwoch 13 Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 20 21

23 Notizen Betriebsärzte Aufgaben: Beratung des Arbeitgebers bei: Der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen Der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen Der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln Arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere: Des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung, der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeits umgebung Der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb Des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess Der Beurteilung der Arbeitsbedingungen Die Arbeitnehmer arbeitsmedizinisch zu untersuchen Januar 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Feiertage: Neujahrstag, Heilige Drei Könige* Die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten, insbesondere: Die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber mitzuteilen Auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen zu untersuchen Darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten Stellung im Unternehmen: Betriebsärzte sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen Fachkunde weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. Betriebsärzte sind nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und haben die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten. Betriebsärzte unterstehen unmittelbar dem Leiter des Betriebes. * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter

24 Januar 03. Woche MONTAG Dienstag Mittwoch 20 Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 22 23

25 Notizen Sicherheitsbeauftragte Aufgaben: Unterstützung der Arbeitgeber bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Überzeugen vom Vorhandensein und von der Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und der persönlichen Schutzausrüstungen Auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam zu machen Januar 2016 Um das Amt der Sicherheitsbeauftragten ausüben zu können, sind ihnen nachstehende Rechte zu gewähren: Keine Benachteiligung in der Ausübung ihrer Tätigkeiten Verbesserungsvorschläge zum Arbeits- und Gesundheitsschutz anzuregen Die für ihre Tätigkeiten notwendigen Informationen abzufordern (z. B. Statistiken zum Unfallgeschehen) Allgemeine Informationen über Arbeitsunfälle zu erhalten Teilnahme an Begehungen und an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses Die erforderliche Zeit für die Erfüllung ihrer Aufgaben Ungehinderte Bewegungsfreiheit in ihren Zuständigkeitsbereichen Kostenübernahme für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Arbeitsentgeltfortzahlung Niederlegung ihrer Ehrenämter Mo Di Mi Do Fr Sa So Feiertage: Neujahrstag, Heilige Drei Könige* * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter

26 Januar 04. Woche MONTAG Dienstag Mittwoch 27 Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 24 25

27 NOTIZEN BetRIeBSANweISuNGeN Die Erstellung von Betriebsanweisungen ist eine allgemeine Pflicht des Unternehmers / der Unternehmerin. Sie ist in aller Regel das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Betriebsanweisungen sind Anweisungen und Angaben des Unternehmers an die Beschäftigten mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Sie regeln arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen das Verhalten im Betrieb und eignen sich als Grundlage für die Unterweisung. Sie können darüber hinaus dem Sach- und Umweltschutz dienen. Durchführung und Dokumentation: Betriebsanweisungen müssen in verständlicher Form und Sprache den Mitarbeitenden die notwendigen Informationen zu Gefahren, Schutzmaßnahmen usw. bei seiner Tätigkeit geben. Diese Informationen müssen konkret abgefasst sein. Das bedeutet, dass Arbeitsmittel, Stoffe und persönliche Schutzausrüstung genau bezeichnet sein müssen. JANUAR 2016 MO DI MI DO FR SA SO Der Umfang einer Betriebsanweisung sollte die Größe einer DIN A4-Seite nicht überschreiten. Betriebsanweisungen sollten grafisch einheitlich gestaltet sein z. B. Blau für Maschinen und Arbeitsverfahren sowie Orange für Gefahrstoffe und Grün für Persönliche Schutzausrüstungen. Betriebsanweisungen müssen an geeigneten Stellen ausgelegt oder ausgehängt werden, so dass sie jederzeit vom Personal gelesen werden können. Verbindlich werden die Anweisungen erst mit Datum und der Unterschrift des Unternehmers bzw. der Unternehmerin oder einer entsprechend beauftragten Person Feiertage: Neujahrstag, Heilige Drei Könige* * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter

28 MONTAG Dienstag Februar 05. Woche Mittwoch 03 Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 26 27

29 Notizen Unterweisung Erstunterweisungen, z. B.: Von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Von Leiharbeitnehmern und Leiharbeitnehmerinnen Beim Einsatz neuer Arbeitsstoffe Bei Arbeitsverfahren im Betrieb Wiederholungsunterweisungen: Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung In angemessenen Zeitabständen (mind. 1 jährlich) Unterweisungen aus besonderem Anlass bei: Ungewöhnlich oder selten vorkommenden Arbeiten Arbeitsplatzwechsel Festgestelltem sicherheits- und gesundheitswidrigem Verhalten Unfällen oder Beinahe-Unfällen Neuen Erkenntnissen über gesundheitsgerechtes Verhalten am Arbeitsplatz Unterweisung ist Führungsaufgabe: Das Unternehmen bzw. der Arbeitgeber ist für die Unterweisung verantwortlich. Februar 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So In der betrieblichen Praxis führen die Vorgesetzten die Unterweisung durch. Unterweisungen müssen didaktisch und methodisch vorbereitet sein (beachte Tabelle). Unterweisungen müssen mindestens einmal jährlich erfolgen und erforderlichenfalls wiederholt werden. Bei Jugendlichen halbjährliche Unterweisungsfristen beachten. Die Unterweisungen sind zu dokumentieren. Grad des Behaltens : Art der Unterweisung Anteil, der im Gedächtnis bleibt Hören 20 % Sehen 30 % Hören und Sehen 50 % Aktives Mitdenken 80 % Selbst tun 90 % Mehr Infos unter

30 MONTAG Dienstag Februar 06. Woche Mittwoch 10 Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 28 29

31 Notizen Gefahrstoffe (Umgang und Lagerung) Häufige Gefahren Gesundheitsschädigungen, z. B. Verätzungen, allergische Reaktionen Entstehung von Bränden und Explosionen Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Februar 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Vor dem Umgang mit Gefahrstoffen sind Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen zu erstellen. Hierbei ist das Substitutions- und Minimierungsgebot zu beachten. Mögliche technische Schutzmaßnahmen: Verwendung geschlossener Anlagen Erfassung der Gefahrstoffe am Entstehungsort oder an der Austrittsstelle Lüftung Leitfähig geerdete Behälter verwenden Umgang: PSA-Benutzung beachten Kontakt mit der Haut und den Augen vermeiden Gefahrstoffe nicht in Lebensmittelbehältern und Lebensmittel nicht in Chemikalienbehältern aufbewahren oder zubereiten Nach Hautkontakt gründlich reinigen (Hautschutzplan beachten) Nicht rauchen, essen, trinken oder schnupfen Lebensmittel nicht in der Nähe von Gefahrstoffen aufbewahren Benetzte Kleidung, gegebenenfalls auch die Unterwäsche, sofort wechseln Bei brennbaren und explosiblen Gefahrstoffen geeignete Brandund Explosionsschutzmaßnahmen durchführen Gefahrstoffe nur in Originalgebinden oder speziellen Lagertanks lagern Behälter unter Umständen in Auffangwannen lagern Am Arbeitsplatz nur die für einen ungehinderten Arbeitsablauf notwendige Menge aufbewahren Mehr Infos unter

32 MONTAG Dienstag Februar 07. Woche Mittwoch 17 Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 30 31

33 NOTIZEN GefAHRStoffSyMBoLe I GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien: die neuen Piktogramme ersetzen die orangefarbenen Gefahrensymbole. Es gibt 9 neue Piktogramme für physikalisch-chemische, Gesundheits- und Umweltgefahren. H-Sätze (Hazard Statements) und P-Sätze (Precautionary Statements) lösen die früheren R-Sätze (Gefahrenhinweise) und die S-Sätze (Sicherheitsratschläge) ab. GeSuNDHeItSGefAHReN Piktogramm Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Mindeststandards beim umgang mit Gefahrstoffen GHS 06 totenkopf mit gekreuzten Knochen Sofort lebensbedrohliche Vergiftung, auch durch kleine Mengen. GHS 08 Gesundheitsgefahr Keinesfalls einatmen oder verschlucken! Haut- und Augenkontakt unbedingt vermeiden! Kein ungeschützter Umgang. FEBRUAR 2016 MO DI MI DO FR SA SO Etikett beachten Zeitversetzt schwere Gesundheits schäden möglich, z. B. Krebserkrankung, Organschäden, Allergie bei Einatmen. Lungenschäden bei Verschlucken möglich. GHS 05 ätzwirkung Schwere Verätzungen! Schwere Augenschäden! Nicht verschlucken! Haut- und Augenkontakt unbedingt vermeiden! Schutzbrille oder Schutzschild und Schutzhandschuhe tragen GHS 07 Ausrufezeichen Reizwirkung auf Haut, Augen oder Atemwege. Gesundheitsschädlich. Kann Hautallergie auslösen. Betäubende Dämpfe. Nicht einatmen, verschlucken oder berühren. Geschlossene Arbeitskleidung, ggf. zusätzlich Persönliche Schutzausrüstung tragen. Mehr Infos unter

34 MONTAG Dienstag Februar 08. Woche Mittwoch 24 Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 32 33

35 Notizen Gefahrstoffsymbole II physikalisch-chemische Gefahren und Umweltgefahren Piktogramm GHS 01 Explodierende Bombe Explosiv Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Mindeststandards beim Umgang mit Gefahrstoffen Bereitstellungs- und Lagervorschriften beachten! Stoffe nicht verunreinigen Februar 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So GHS 02 Flamme Entzündbar durch Fremdeinwirkung (z. B. Energie, Luft, Wasser) oder selbstentzündbar. GHS 03 Flamme über einem Kreis Brandverursachend oder brand verstärkend. GHS 04 Gasflasche Tiefkalt verflüssigte Gase: Kälteverletzung bei Berührung. Unter Druck stehende Gase: Zerbersten der Behälter möglich. GHS 09 Umwelt Gewässergefährdend Zündquellen vermeiden (z. B. offenes Feuer, Rauchen, Funken). Wenn vorhanden, Inertisierung aufrechterhalten. Erdung sicherstellen. Vorsicht auch bei leeren Gebinden Bereitstellungs- und Lagervorschriften beachten! Stoffe nicht verunreinigen. Benetzte Kleidung sofort ausziehen. Für ausreichende Belüftung sorgen. Gasflaschen gegen Umfallen sichern. Für ausreichende Belüftung sorgen. Nicht erwärmen. Nicht verschütten! Nicht in Kanalisation, offene Gewässer oder in den Boden gelangen lassen. Mehr Infos unter

36 MONTAG Dienstag März 09. Woche Mittwoch 02 Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 34 35

37 Notizen Zusammenlagerung von Gefahrstoffen Eine Zusammenlagerung liegt vor, wenn sich verschiedene Stoffe in: einem Lagerabschnitt, einem Container, einem Sicherheitsschrank oder einem Auffangraum befinden. März 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Häufige Gefahren Erhöhung des Gefahrenpotentials der einzelnen Gefahrstoffe Wechselwirkung von Stoffen Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Mengen begrenzen Lagerhöchstmengen nicht überschreiten Zusammenlagerungsmöglichkeiten nach TRGS 510 beachten Feiertage: Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag Mehr Infos unter

38 MONTAG Dienstag März 10. Woche Mittwoch 09 Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 36 37

39 Notizen Einsatz von Klebstoffen Häufige Gefahren Irritation, Sensibilisierung und Schädigung der Haut Entwicklung von Allergien Reizung der Augen, Schleimhäute und Atemwege Brand- und Explosionsgefahr Verklebung von Haut und Augen bei der Verwendung von Sekundenklebern Krebserzeugende Inhaltstoffe Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung März 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Substitutionsmöglichkeiten prüfen Minimierungsgebot beachten Sicherheitsdatenblatt beachten Hautkontakt vermeiden Geeignete PSA einsetzen Für gute Belüftung sorgen, ggf. Absauganlagen benutzen Zündquellen vermeiden Arbeitsbereiche absperren Notwendigkeit von arbeitsmedizinischer Vorsorge prüfen Feiertage: Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag Mehr Infos unter

40 MONTAG Dienstag März 11. Woche Mittwoch 16 Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 38 39

41 Notizen Benutzung von Absaugeinrichtungen Häufige Gefahren Falsche Planung von Absauganlagen Falsche Dimensionierung / Gestaltung Falscher Umgang Problematik Luftführung / Zuluft Mangelndes Wissen Daraus resultierend besteht die Gefahr der erhöhten Exposition gegenüber Gefahrstoffen aller Art mit dem Risiko von akuten oder chronischen Erkrankungen. Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung März 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Feiertage: Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag Weitestgehende Einhausung der Quelle Gefahrstoffe an der Entstehungsstelle unter Beachtung der Ausbreitungsrichtung absaugen Richtige Anordnung des Erfassungselements Einstellen eines ausreichenden Luftstromes Gleichmäßige Verteilung der Ansaugluftgeschwindigkeit Ausreichende Zuluft Vermeiden von Luftzug Unbelastete Frischluft ansaugen Als praktische Tipps für den betrieblichen Alltag gilt Folgendes: Absauganlagen sind nachzuführen (Beachtung der Betriebsanweisung). Wo abgesaugt wird, muss ausreichend Zuluft vorhanden sein. Die Zuluft sollte möglichst gerichtet eingeblasen werden. Den betreffenden Arbeitsplatz nie isoliert betrachten, sondern inkl. des direkten Umfeldes, z. B. Querströmungen einbeziehen. Die jährliche Sachkundeprüfung durchführen. Mehr Infos unter

42 MONTAG Dienstag März 12. Woche Mittwoch 23 Donnerstag 24 Freitag Samstag Sonntag Karfreitag Ostersonntag 40 41

43 Notizen Umgang mit Messern Messer werden bei vielen Arbeiten quer durch alle Branchen eingesetzt. Sie sind für die Arbeit meist unverzichtbar. Schnittverletzungen sind eine der Hauptunfallursachen. Häufige Gefahren Schnitt- und Stichverletzungen durch: Verwendung falscher Messer wie z. B. Cuttermesser mit Abbrechklingen, Kartoffelmesser etc. Keine Nutzung von Schnittschutzhandschuhen etc. Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung März 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Auf den Einsatz von Cuttermessern mit Abbrechklingen verzichten Auf den Einsatz von Messern mit spitzen Klingen möglichst ver zichten Prüfen, ob der Einsatz von Messern vermieden werden kann (z. B. durch die Verwendung von Mehrwegverpackungen, Vermeidung von Entgratungsarbeiten in der Kunststoffindustrie etc.) Prüfen, welche Art von Messer bzw. Klinge erforderlich ist (muss es eine spitze Klinge sein etc.) Sicherheitsmesser verwenden Geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden Feiertage: Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag Mehr Infos unter

44 MONTAG Dienstag Ostermontag März 13. Woche Mittwoch 30 Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 42 43

45 Notizen Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) Gehörschutz bei: Einem Beurteilungspegel von 80 db(a) oder mehr Lauten Einzelgeräuschen Kopfschutz: Wenn die Gefahr der Kopfverletzung besteht, z. B. durch herabfallende Gegenstände. Augen- und Gesichtsschutz bei: Mechanischen/chemischen Einwirkungen Optischen/thermischen Gefährdungen Atemschutz: Von der Umgebungsluft abhängige Geräte, z. B. Atemschutzmaske mit Partikelfilter P2 gegen Quarzfeinstaub Von der Umgebungsluft unabhängige Geräte, z. B. Pressluftatmer Handschutz: Wenn die Gefahr der Handverletzung besteht. Auswahl der Schutzhandschuhe hat arbeitsplatz-/tätigkeitsbezogen zu erfolgen. Fußschutz: Wenn die Gefahr z. B. durch herabfallende Gegenstände auf die Füße besteht. März 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Absturzgefährdung: Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (Auffanggurte) Persönliche Schutzausrüstungen zum Halten und Retten (Haltegurte) Beachte: Grundlage für jeglichen Einsatz von PSA ist die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung des Mitarbeiters! Feiertage: Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag Mehr Infos unter

46 MONTAG Dienstag April 14. Woche Mittwoch 06 Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 44 45

47 Notizen Erste Hilfe Notruf Erste Hilfe Krankenhaus Sofortmaßnahmen Rettungsdienst Rettungskette: Jedes Unternehmen ist verpflichtet, Erste-Hilfe-Maßnahmen zu organisieren, um Unfallfolgen so gering wie möglich zu halten. Erste-Hilfe-Einrichtungen sind: Ersthelfer- bzw. Betriebssanitäterschaft in Abhängigkeit von der Betriebsgröße Notfallplan Verbandbuch Meldeeinrichtung (Telefon, Funk) Verbandkasten C (klein) DIN Verbandkasten E (groß) DIN Rettungsgeräte und -transportmittel Ggf. Sanitätsraum Informationen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Namen, Rufnummern und Adressen z. B. von Ersthelfern, Krankenhaus, Durchgangsärztin oder -arzt Standort von Verbundkästen Flucht- und Rettungswege Alarmplan April 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Angaben bei Notruf: Wo ist der Unfallort? Was ist passiert? Wie viele Verletzte? Welche Verletzungen? Warten auf Rückfragen! Pflichten der Beschäftigten: Erste Hilfe leisten Unterstützung von Erste-Hilfe-Maßnahmen Unverzügliche Meldung von Verletzungen, z. B. Verbandbuch Aufbewahrungszeit: 5 Jahre Anordnung befolgen, sich in ärztliche Behandlung zu begeben (Durchgangsärztin oder -arzt) Sich bei Eignung zum Ersthelfer ausbilden lassen Mehr Infos unter

48 MONTAG Dienstag April 15. Woche Mittwoch 13 Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 46 47

49 Notizen Psychische Belastungen (Stress) Stress kann Folge von Belastungen sein, die sich aus der Arbeitsaufgabe (z. B. hohe Verantwortung), Arbeitsorganisation (z. B. Schichtarbeit, Zeitdruck), Arbeitsumgebung (z. B. Lärm, Hitze) oder sozialen Beziehungen (z. B. Konflikte mit Kollegen / Kolleginnen) ergeben. Auch diese Belastungen sind in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Häufige Gefahren Häufiger, andauernder Stress durch z. B. ständigen Zeitdruck, Konflikte mit Kollegen und Vorgesetzten oder Mängel in der Arbeitsorganisation kann gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Kopfschmerzen, Rückenschmerzen oder Magen- Darm-Beschwerden nach sich ziehen. Da es bei gestressten Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen auch zu Denkblockaden, Nervosität und Konzentrationsstörungen kommen kann, steigt das Risiko für Fehler und Unfälle. April 2016 Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Mo Di Mi Do Fr Sa So Arbeitsorganisation optimieren Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung Beschäftigte entsprechend ihrer Qualifikation einsetzen Aufgaben eindeutig formulieren Klare Festlegung von Zuständigkeiten Unterweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen durchführen Unterstützung anfordern (z. B. Springersystem organisieren) Beschäftigten Rückmeldung über Arbeitsqualität geben Anerkennung zeigen Störungen des Arbeitsablaufs möglichst ausschließen Offene Gesprächskultur mit konstruktiver Kritik Gemeinsame betriebliche Veranstaltungen durchführen (Betriebsfeiern, -sport) Mehr Infos unter

50 MONTAG Dienstag April 16. Woche Mittwoch 20 Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 48 49

51 Notizen Muskel- und Skeletterkrankungen Häufige Gefahren Rückenbeschwerden in Zusammenhang mit dem Bewegen (Heben, Tragen, Schieben, Ziehen) schwerer Lasten, ungünstigen Körperhaltungen, Vibrationen, Zwangshaltungen, Bewegungsmangel, einseitigen körperlichen und psychischen Belastungen. Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung April 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Zunächst konkrete Gefährdungsbeurteilung mit z. B. Leitmerkmalmethode durchführen, um zu hohe Belastungen zu erkennen durch: Gewicht Häufigkeit Wegstrecke Einsatz technischer Hebe- und Tragehilfen: Vorhandene technische Hebe- und Tragehilfen nutzen Hebe- und Tragehilfen sorgsam und bestimmungsgemäß verwenden Defekte an technischen Hebe- und Tragehilfen melden Technische Hebe- und Tragehilfen nur nach Unterweisung benutzen Organisatorische Maßnahmen: Ausgleichübungen am Arbeitsplatz durchführen Regelmäßige Pausen einplanen Beim Sitzen die Sitzpositionen wechseln Ungünstige Körperhaltungen vermeiden Zwangshaltungen vermeiden Beim Heben und Tragen Hilfe holen Rückenschonendes Heben und Tragen: Lasten körpernah mit gestrecktem Rücken heben Aus den Beinen heben Beim Heben Füße dicht an die Last bringen Beim Tragen von Lasten Oberkörper gerade halten und nicht verdrehen Lasten wenn möglich körpernah tragen und gleichmäßig verteilen Mehr Infos unter

52 MONTAG Dienstag April 17. Woche Mittwoch 27 Donnerstag 28 Freitag Samstag Sonntag Tag der Arbeit 50 51

53 Notizen Ergonomie Häufige Gefahren Vorzeitige Ermüdung Fehlbelastungen Über- und Unterforderung Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung April 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Fahrzeuge: Schwingungsgedämpfte Sitze Verstellbare Sitze Gute Rundumsicht Sichere Auf- und Abstiegsmöglichkeit Lärm- und Staubreduzierung in den Führerhäusern Klimatisierung Arbeitsplätze: Ausreichendes Flächen- und Raumangebot Begrenzung des Greifraumes für häufig wiederkehrende Handgriffe Arbeitshöhe bei stehender Tätigkeit und schweren Werkstücken: mm; bei kleineren Teilen und feineren Arbeiten: mm Bei Feinarbeiten die Möglichkeit der Einrichtung eines Sitzarbeitsplatzes prüfen; Sitzarbeitsplatz geht vor Steharbeitsplatz. Maschinen, Anlagen, Werkzeuge: Arbeitsmittel wählen, die auf Körperkräfte und Körpermaße des Menschen abgestimmt sind Softwareergonomie beachten Arbeitsumgebung: Beleuchtung, Klima, Lärm günstig gestalten Arbeitskleidung entsprechend der Jahreszeit In Werkhallen ausreichende Raumtemperatur Heben und Tragen von Lasten, Zwangshaltung: Heben und Tragen von Lasten mit Transportmitteln oder geeigneten Hebehilfen Zwangshaltungen (gebückt, gehockt, kniend) durch Hilfsmittel vermeiden Mehr Infos unter

54 MONTAG Dienstag Mai 18. Woche Mittwoch 04 Donnerstag 05 Christi Himmelfahrt Freitag Samstag Sonntag 52 53

55 NOTIZEN HAND- und HAutSCHutZ Häufige Gefahren Feuchtarbeiten Abrasive Stoffe Mechanische Gefährdungen, wie z. B. Schnittverletzungen Säuren und Laugen Allergisierende Substanzen (z. B. aus Praxishilfen) Hautresorptive gesundheitsgefährdende Stoffe UV-Strahlung Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung MAI 2016 MO DI MI DO FR SA SO Hautschutzplan erstellen Verwendung von geeigneten Körperschutzmitteln (Schuhe, Kleidung, Handschuhe) Hautschutz -, Hautpflege- und geeignete Hautreinigungspunkte verwenden Allergisierende Substanzen meiden Klimaeinflüsse wie z. B. Kälte, Feuchtigkeit oder UV-Strahlung vermeiden Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Feuchtarbeit > 2 Std. oder mit hautresorptiven gesundheitsgefährdenden Gefahrstoffen Durchbruchszeiten der Handschuhe gegenüber Gefahrstoffen beachten Feiertage: Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag, Pfingst montag, Fronleichnam* * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter

56 MONTAG Dienstag Mai 19. Woche Mittwoch 11 Donnerstag 12 Freitag Samstag Sonntag Pfingstsonntag 54 55

57 Notizen Schichtarbeit Häufige Gefahren Durch Schichtarbeit bedingte Störungen des Biorhythmus können Schlafstörungen, Ernährungs- und Gesundheitsdefizite sowie soziale Probleme verursachen. Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Mai 2016 Beschränkung der Arbeitszeit von Nachtarbeitnehmern auf 8 Stunden (abweichende Regelungen siehe Arbeitszeitgesetz) Auf geeignete Beleuchtung achten Besonders auf ausgewogene, gesunde Ernährung achten Auch nach der Nachtschicht den Wecker stellen Die Arbeitszeit von Nacht- und Schichtarbeitnehmern und weitere Maßnahmen sind nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen, z. B. durch einen Schichtplan. Die speziellen betriebsärztlichen Angebote bei Schichtarbeit nutzen Mo Di Mi Do Fr Sa So Feiertage: Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag, Pfingst montag, Fronleichnam* * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter

58 MONTAG Dienstag Pfingstmontag Mai 20. Woche Mittwoch 18 Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 56 57

59 Notizen Lärm Als Lärm bezeichnet man Geräusche, die das Gehör schädigen können oder die als störend empfunden werden. Eine Gefährdung des Gehörs besteht bereits bei Tages-Lärmexpositionspegeln ab 80 db(a). Häufige Gefahren Eine lang andauernde Einwirkung von hohen Schallpegeln kann zu Gesundheitsschäden, insbesondere zu Gehörschäden, führen. Bei sehr hohen Schallpegeln können einzelne kurzzeitige Schallereignisse zu einer bleibenden Gehörschädigung führen. Einzelne Schallereignisse, die über den Umgebungsgeräuschen liegen, können, z. B. durch Schreck oder Ablenkung, eine erhöhte Unfallgefahr darstellen. Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Technische Maßnahmen: Kapselung von Maschinen und Geräten Lärmarme Werkzeuge verwenden Fenster und Türen von Lärmschutzkabinen geschlossen halten Mai 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Organisatorische Maßnahmen: Räumliche und zeitliche Abtrennung von lärmintensiven Arbeiten Kennzeichnung der Lärmbereiche Persönliche Gehörschutzmittel: Bei Arbeiten in Lärmbereichen muss die Unternehmerin bzw. der Unternehmer den Beschäftigten persönliche Gehörschutzmittel zur Verfügung stellen. Bei Lärm ab 85 db(a) oder beim Aufenthalt in gekennzeichneten Lärmbereichen müssen die persönlichen Gehörschutzmittel getragen werden. Auf guten Sitz und Hygiene achten Feiertage: Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag, Pfingst montag, Fronleichnam* * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter

60 MONTAG Dienstag Mai 21. Woche Mittwoch 25 Donnerstag 26 Fronleichnam* Freitag Samstag Sonntag 58 59

61 Notizen Hitzearbeit Arbeit, bei der es infolge von Belastungen aus Hitze, körperlicher Arbeit und gegebenenfalls stark isolierender Bekleidung zu einer Überwärmung des Körpers kommt, nennt man Hitzearbeit. Häufige Gefahren Kann der Körper die überschüssige Wärme nicht abgeben, kommt es zu einem Anstieg der Körpertemperatur mit zunehmenden gesundheitlichen Risiken. Verschiedene Erkrankungsbilder wie Hitzekollaps, Hitzeerschöpfung, Hitzekoller, Hitzekrämpfe, Hitzschlag bis hin zum Hitzetod drohen. Anzeichen von Gesundheitsstörungen durch Hitze sind u. a.: Zunehmendes Schwächegefühl Kopfschmerz, Schwindel, Übelkeit, Brechreiz Hautrötungen, später Blässe mit kaltem Schweiß Mai 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Feiertage: Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag, Pfingst montag, Fronleichnam* * Regionale Feiertage in Deutschland 1 Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Technisch: Belüftung, Luftkühlung, Luftdusche, Schutz vor Wärmestrahlung (Abschirmung) Organisatorisch: Reduzierung der Arbeitsschwere und/oder Aufenthaltszeit im Hitzebereich Entwärmungsphasen (Tätigkeiten ohne Hitzeeinwirkung) einplanen Arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß gesetzlicher Vorgaben Persönlich: Angepasste Arbeitskleidung, persönliche Schutzausrüstung (Hitzeschutzkleidung, Kühlweste, Brille) Ausreichende Flüssigkeitsaufnahme Mehr Infos unter

62 MONTAG Dienstag Juni 22. Woche Mittwoch 01 Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 60 61

63 Notizen AuSSendienst Häufige Gefahren Zeitdruck Überforderung Verschmelzen von Arbeitsplatz und Privatsphäre Unzureichende ergonomische Bedingungen bei der Nutzung der Arbeitsmittel Soziale Isolation im betrieblichen und privaten Bereich Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Juni 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Klare und angemessene Ziele setzen Tages- und Wochenplanung durchführen Feste Zeiten für Pausen und Freizeit zur Entspannung einplanen; währenddessen Kommunikationsgeräte abschalten Zeiten der Erreichbarkeit betrieblich vereinbaren Mobile Arbeitsgeräte im Hinblick auf ergonomische Gesichtspunkte auswählen Auch bei der Arbeit mit mobilen Geräten für ergonomische Bedingungen sorgen, z. B.: Laptop nicht auf dem Schoß, sondern auf einer festen Unterlage, z. B. Tisch im Café oder an Plätzen mit Tisch in der Bahn verwenden Während der Autofahrt möglichst nicht telefonieren und wenn, Freisprechanlage/Headset verwenden Regelmäßig an den Mitarbeitertreffen teilnehmen Mehr Infos unter

64 MONTAG Dienstag Juni 23. Woche Mittwoch 08 Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 62 63

65 Notizen Verkehrssicherheit Häufige Gefahren Fehlverhalten Fehlende oder falsche Ladungssicherung, Überladung Mangelhafter Zustand der Fahrzeuge Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Juni 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Betrieb: Sicherheitsgurt anlegen Den Fuß fest umschließendes Schuhwerk tragen Ladung sichern und zul. Gesamtgewicht einhalten Regelmäßige Ruhepausen Sommer- und Winterreifen je nach Jahreszeit Telefonieren nur bei Stillstand des Fahrzeuges Reparatur/Wartung: Regelmäßige Inspektion, Wartung und Reinigung Im Gefahrenbereich des fließenden Verkehrs Warnweste tragen Organisation: Unterweisung im Umgang mit dem speziellen Fahrzeug durchführen Fahrzeuge entsprechend der Arbeitsaufgabe/Anforderungen auswählen Fahrerlaubnis regelmäßig überprüfen Qualifizierungsmaßnahmen, z. B. Schulung zur Ladungssicherung, Fahrsicherheitstraining Prüfungen: Sichtprüfung vor Fahrtantritt, z. B. Prüfung von Reifenzustand, Beleuchtung Fahrzeuge mindestens einmal jährlich und nach wesentlichen Änderungen prüfen Regelmäßige Untersuchungen nach StVZO Prüfergebnisse dokumentieren und bereithalten Arbeitsmedizinische Vorsorge: Gemäß dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung organisieren Gesundheitsprüfung ab dem 50. Lebensjahr für Lkw-Fahrerinnen bzw. -Fahrer Mehr Infos unter

66 MONTAG Dienstag Juni 24. Woche Mittwoch 15 Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 64 65

67 Notizen Ladungssicherung Häufige Gefahren Verrutschendes, herabfallendes Ladegut Umkippende Fahrzeuge Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Juni 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Ladung ist so zu verladen und zu sichern, dass die Anforderungen der Straßen verkehrsordnung erfüllt sind. Im normalen Fahrbetrieb, z. B. bei Vollbremsungen, darf die Ladung nicht verrutschen oder herabfallen. Verantwortlich sind alle am Lade- und Transportprozess Beteiligten wie Fahrerinnen und Fahrer, Verladerinnen und Verlader sowie deren Vorgesetzte Das Personal muss geschult sein. Formschluss: Das Ladegut wird so lückenlos geladen, dass ein Verrutschen nicht möglich ist, z. B. Palette an Palette. Darunter fallen auch die Varianten des Direktzurrens, z. B. Schrägzurren und Diagonalzurren. Kraftschluss beim Niederzurren: Mit Zurrmitteln wird die Ladung durch eine hohe Anpresskraft, d. h. durch Erhöhung der Reibung, am Verrutschen gehindert. Die Ladefläche muss möglichst trocken und sauber sein. Beim Niederzurren ist die Vorspannkraft des Spannelementes (z. B. einer Ratsche) und der Zurrwinkel entscheidend. Berechnungen sind erforderlich. Antirutschmatten, Kantenschützer und Kantengleiter verwenden Geeignete Fahrzeuge mit Zurrpunkten einsetzen Mehr Infos unter

68 MONTAG Dienstag Juni 25. Woche Mittwoch 22 Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 66 67

69 Notizen Verladearbeiten Vermeiden Sie beim Anheben der Last Schrägzug und achten Sie auf ausreichende Abstände zu festen Teilen der Umgebung. Setzen Sie Lasten nur auf ebenem und trag fähigem Untergrund ab. Häufige Gefahren Getroffen werden von herabfallender Last Eingequetscht werden zwischen Last und festen Teilen der Umgebung Getroffen werden von umkippenden Lasten Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Juni 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Bewegen Sie schwere und sperrige Lasten aus sicherem Abstand. Stellen Sie sich nie zwischen Last und feste Teile der Umgebung. Führen Sie die Last mit geeigneten Hilfsmitteln. Als Kranführer / Kranführerin arbeiten Sie erforderlichen falls mit Anschlägern und Einweisern zusammen. Nutzen Sie die vorgeschriebenen Hand zeichen zur Verständigung. Achten Sie bei jedem Arbeitsschritt auf die Standfestigkeit der schon auf der Ladefläche befindlichen Ladungsteile. Sichern Sie diese wenn nötig gegen Umkippen. Mehr Infos unter

70 MONTAG Dienstag Juni 26. Woche Mittwoch 29 Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 68 69

71 Notizen Krane Häufige Gefahren Fehlbedienung Anstoßen der Last an Menschen/ Anlagen Quetschung von Personen durch fehlende Sicherheitsabstände Pendelnde Lasten Lastabsturz Absturz von Personen von der Krankonstruktion Stromschlag durch Berühren einer Hochspannungsleitung Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Juni 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Betrieb: Betriebsanweisung erstellen und unterweisen Sicherheitsabstand mind. 0,5 m zu festen Teilen der Umgebung Standsicherheit gewährleisten Schrägzug/Losreißen festsitzender Lasten ist verboten. Max. Tragfähigkeit/Lastmoment beachten; Überwachungseinrichtungen nicht manipulieren Verständigung mit dem Einweiser/ Anschläger bzw. der Einweiser-/ Anschlägerin z. B. durch vereinbarte Handzeichen Nur geeignete Anschlagmittel verwenden Funktion der Hakensicherung am Kranhaken regelmäßig überprüfen Aufenthalt von Personen nicht unter schwebenden Lasten Zusammenstoß von mehreren Kranen auf einer Kranbahn verhindern Organisatorische Anforderungen: Sachkundeprüfung in Fristen entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, mindestens einmal jährlich Schriftliche Beauftragung durch die Unternehmerin/den Unternehmer Technische Anforderungen: Sichtbarer Hinweis auf die zulässige Tragfähigkeit/Lastmoment erforderlich Funktionsfähige Hakensicherung erforderlich Anforderungen an die Kranfahrerin bzw. den Kranfahrer: Mindestens 18 Jahre Körperlich/geistig geeignet Zuverlässig Nachweis der Befähigung Mehr Infos unter

72 MONTAG Dienstag Juli 27. Woche Mittwoch 06 Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 70 71

73 Notizen Fahrzeuge (LKW, Ladekran) Häufige Gefahren Unfälle durch Fahrzeugmängel Herabfallende, verrutschende Ladung Fehlverhalten des Fahrers bzw. der Fahrerin, z. B. Abspringen Umkippen der Fahrzeuge wegen unzureichender Aufstellung der Fahrzeuge, z. B. zu nah an Böschungskanten Kollision des Kranauslegers mit der Umgebung während der Fahrt Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung juli 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Prüfung vor Fahrtantritt Ladung auf der Ladefläche mit Zurrmitteln korrekt sichern Sicherheitsgurt anlegen Kranausleger in Transportstellung bringen/festlegen Bei Ladekranen Zubehörteile/Lastaufnahmeeinrichtungen auf dem Fahrzeug sichern Festes Schuhwerk tragen Auf- und Abstiege richtig benutzen, nicht abspringen Durchfahrtshöhen beachten Beim Rückwärtsfahren Einweiser bzw. Einweiserin beauftragen / Kamerasysteme benutzen Ausreichenden Abstand zu Gräben/Böschungen einhalten An Kippkanten ohne festen Anschlag mindestens 5,00 m Abstand halten Beim Abstellen gegen unbefugtes Benutzen (Schlüssel abziehen) und gegen Wegrollen sichern Bei Reparatur im fließenden Verkehr Warnkleidung tragen Kranbetrieb: Kran auf tragfähigem Untergrund korrekt abstützen, Unterlagen verwenden Sicherheitsabstand zu elektrischen Freileitungen beachten Kran und Lastaufnahmeeinrichtungen nicht überlasten Lasten nicht über Personen schwenken bis 12 t Gesamtgewicht 0,60 m bei mehr als 12 t bis 1,00 m 40 t Gesamtgewicht β Mehr Infos unter

74 MONTAG Dienstag Juli 28. Woche Mittwoch 13 Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 72 73

75 Notizen Anschlagmittel 60 Tragmittel Lastaufnahmemittel Neigungswinkel Anschlagmittel Häufige Gefahren Lastabsturz auf Grund des Überschreitens der zulässigen Tragfähigkeit des Anschlagmittels bzw. Verwendung von beschädigten Anschlagmitteln falscher Auswahl von Anschlagmitteln von Lasten, die nicht sicher angeschlagen sind, weil sie sich ungewollt verlagert bzw. unbeabsichtigt ausgehakt haben. Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung juli 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Technische Anforderungen: Kennzeichnung der Anschlagmittel, z. B. Tragfähigkeit Anschlagen: Nur genormte und gekennzeichnete Anschlagmittel verwenden Bei Ketten den Kettenanhänger beachten Belastungstabellen beachten Maximaler Neigungswinkel 60 Kantenschutz verwenden bei scharfen Kanten Lasthaken so einsetzen, dass ein unbeabsichtigtes Aushängen verhindert wird Anschlagmittel so aufbewahren, dass sie nicht beschädigt werden Ketten: Kennzeichnung auf den Kettenanhängern Ablegereife z. B. bei Verformungen, Rissen Chemiefaserbänder: Aufnäher enthalten Angaben z. B. über die Tragfähigkeit. Ablegereife z. B. bei Beschädigungen der Webkanten Prüfungen: Vor dem Gebrauch Sichtkontrolle Prüfung in regelmäßigen Abständen durch befähigte Person Stahldrahtseile: Ablegereife z. B.: Wenn mehrere Drähte in einem kurzen Seilbereich gebrochen sind Bei Quetschungen oder Knickung des Seiles Drahtbrüche Litzenbrüche Quetschungen Knicke Mehr Infos unter

76 MONTAG Dienstag Juli 29. Woche Mittwoch 20 Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 74 75

77 Notizen Gabelstapler Häufige Gefahren Stolpern, Rutschen, Stürzen beim Auf- und Absteigen Umkippen des Gabelstaplers Anfahren von Personen und Geräten Herabfallen von Lasten Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung juli 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Betrieb: Fahrerrückhalteeinrichtungen benutzen (z. B. Bügel) und ggf. nachrüsten Beim Beladen Tragfähigkeitsdiagramm beachten Die Last möglichst nahe am Gabelrücken aufnehmen und in niedriger Stellung der Gabelzinken verfahren Kurven mit angepasster Geschwindigkeit durchfahren; beim Befahren von Steigungen und Gefällen Last bergseitig führen Personen nur auf hierfür vorgesehenen Mitfahrersitzen befördern Für Montagearbeiten Arbeitsbühnen mit Seiten- und Rückenschutz verwenden Gabelstapler gegen unbeabsichtigte Benutzung sichern, z. B. Schlüssel abziehen Gabelstapler mit Flüssiggasantrieb nicht in Räumen unter Erdgleiche abstellen Beim Betrieb von Gabelstaplern mit Verbrennungsmotor in Räumen Katalysatoren/Rußfilter zur Abgasreinigung benutzen Prüfungen: Regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person Tägliche Sichtprüfung durch die Fahrerin bzw. den Fahrer Anforderungen an die Fahrerin bzw. den Fahrer: Ausgebildet Mindestens 18 Jahre alt Vom Unternehmer bzw. von der Unternehmerin schriftlich beauftragt und eingewiesen Jugendliche nur zu Ausbildungszwecken unter Aufsicht einsetzen Mehr Infos unter

78 MONTAG Dienstag Juli 30. Woche Mittwoch 27 Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 76 77

79 Notizen Beladung von Silofahrzeugen Häufige Gefahren Störungsbeseitigung: Absturz vom Fahrzeug oder von der Verladebühne Staubaustritt beim Befüllen Überdruck beim Öffnen der Domdeckel Verletzungen durch Fahrzeugbewegungen, besonders bei Rückwärtsfahrt Gefahren beim Rangieren von Bahnwaggons Quetschgefahr durch Verladegarnitur Kontakt mit Gefahrstoffen Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung juli 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Benutzen der vorhandenen Geländer bei jedem Aufenthalt auf dem Fahrzeug Vor dem Öffnen der Domdeckel den Behälter drucklos machen Rückwärtsfahrten nur mit Einweiser Sichtkontakt auf den Fahrbereich bei Rangierbetrieb Beim Anfahren auf stehende Waggons den dahinterliegenden Verkehrsraum beobachten Abgekuppelte Waggons mit Hemmschuh gegen Ablaufen feststellen Für den Rangierbetrieb eine Betriebsanweisung erstellen Prüfungen: Regelmäßige Prüfung der Anlagen durch eine befähigte Person PSA: Sicherheitsschuhe beim Aufenthalt auf dem Fahrzeug Staubmaske (FFP2) Schutzbrille Geschlossene Arbeitskleidung Mehr Infos unter

80 MONTAG Dienstag Mittwoch 03 Donnerstag 04 August 31. Woche Freitag Samstag Sonntag 78 79

81 Notizen Fahrzeug-Werkstätten Häufige Gefahren Stolpern, Stürzen, Absturz Quetschen Gesundheitsschädliche Gase und Dämpfe Brandgefahr Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Werkstätten: Notausgänge kennzeichnen und freihalten Brandschutzvorkehrungen treffen Gefahrstoffe sachgerecht lagern Ordnung und Sauberkeit halten Arbeitsgruben: Arbeitsgruben müssen jederzeit beidseitig zugänglich sein Nicht benutzte Gruben abdecken, umwehren oder durch Ketten absperren Beim Auftreten gesundheitsschädlicher Gase und Dämpfe natürliche bzw. technische Lüftungsmaßnahmen nutzen August 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Feiertage: Mariä Himmelfahrt* * Regionale Feiertage in Deutschland Hebebühnen, Gruben- und Getriebeheber, Krane, Batterieladeräume: Betriebsanweisungen beachten und bestimmungsgemäß verwenden Bedienung nur durch geeignetes, unterwiesenes und beauftragtes Personal Sichern von schweren Teilen: Fahrzeuge gegen unbeabsichtigtes Bewegen sichern, z. B. durch Feststellbremse oder Unterlegkeile Bewegliche Fahrzeugteile, z. B. Kippmulden, Ladeschaufeln, Führerhäuser oder Pritschen, gegen Absinken formschlüssig sichern An und unter Fahrzeugen / schweren Teilen nur arbeiten, wenn diese z. B. durch Unterstellböcke gesichert sind Persönliche Schutzausrüstungen: Sicherheitsschuhe Hand- und Hautschutz Ggf. Helm Mehr Infos unter

82 MONTAG Dienstag Mittwoch 10 Donnerstag 11 August 32. Woche Freitag Samstag Sonntag 80 81

83 Notizen Lager Häufige Gefahren Angefahren werden Verletzt werden durch Lagermaterial Stolpern, Stürzen Überlastung beim Heben und Tragen Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung August 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Feiertage: Mariä Himmelfahrt* Technische Anforderungen: Kennzeichnungen anbringen Fuß- und Fahrwege trennen, ausreichend breit anlegen, ausleuchten Verkehrsregelungen Ebene und tragfähige Verkehrswege und Flächen Geeignete Geräte/Hebehilfen verwenden wie z. B. Mitgängerflurförderzeuge Betrieb: Ordnung und Sauberkeit Fehlstellen im Bodenbelag markieren und schnellstens beseitigen Ausgelaufene Lagergüter/Flüssigkeiten sofort entfernen Verkehrs- und Fluchtwege, Feuerlöscher, Fluchttüren, Elektroschaltschränke freihalten Prüfungen: Lagereinrichtungen, z. B. Paletten, Gitterboxen, vor jeder Benutzung und in regelmäßigen Abständen prüfen Betriebsanweisungen für: Die Lagerplätze der einzelnen Produkte und die Art der Lagerung Die maximalen Stapelhöhen Die zu benutzenden Einrichtungen Die maximal zulässigen Gesamtgewichte PSA: Sicherheitsschuhe Schutzhelm bei Kranbetrieb * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter

84 MONTAG Dienstag Mariä Himmelfahrt* Mittwoch 17 Donnerstag 18 August 33. Woche Freitag Samstag Sonntag 82 83

85 Notizen Leitern 1 m Häufige Gefahren Wegrutschen, Einsinken und Umfallen der Leiter Abstürzen von der Leiter Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Allgemein: Geeignete Leitern zur Verfügung stellen, Anzahl und Größe beachten Leitern im Verkehrsbereich durch Absperrungen sichern Keine behelfsmäßigen Verlängerungen benutzen Leitern regelmäßig sowie vor jeder Benutzung prüfen Schadhafte Leitern nicht benutzen unbrauchbar machen und entsorgen Beim Besteigen von Leitern möglichst mit beiden Händen festhalten August 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Anlegeleitern: Den richtigen Anlegewinkel einhalten: Mindestens 1,00 m über die Austrittsstelle hinausragen lassen Gegen Umfallen sichern, z. B. durch Fußverbreiterungen Mit beiden Füßen auf einer Sprosse stehen Oberste 4 Sprossen nicht benutzen Bei Bauarbeiten: Keinen Standplatz höher als 7,00 m Gewicht von mitzuführenden Werkzeugen/Material nicht mehr als 10 kg Windangriffsfläche von mitgeführten Gegenständen nicht mehr als 1,00 m Feiertage: Mariä Himmelfahrt* * Regionale Feiertage in Deutschland Stehleitern: Nur mit fest angebrachten Spreizsicherungen verwenden Nicht als Anlegeleitern benutzen Von Stehleitern nicht auf andere Arbeitsplätze oder Verkehrswege übersteigen Oberste Sprosse nicht besteigen. Ausnahme: sofern eine Sicherheitsbrücke vorhanden ist Auf Treppen und schiefen Ebenen Holmverlängerungen einsetzen Mehr Infos unter

86 MONTAG Dienstag Mittwoch 24 Donnerstag 25 August 34. Woche Freitag Samstag Sonntag 84 85

87 Notizen Stolper- und Sturzgefahren Häufige Gefahren Umknicken beim Abspringen z. B. von Fahrzeugen und Maschinen Sturz von höher gelegenen Arbeitsplätzen Stolpern, Ausrutschen und Umknicken auf der Ebene oder beispielsweise durch Granulat, Schläuche, Leitungen und Flüssigkeiten am Boden Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung August 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Feiertage: Mariä Himmelfahrt* Verkehrswege sollten möglichst waagerecht oder nur leicht geneigt angelegt sein und keine Löcher, Rillen oder sonstige Stolperstellen aufweisen Ablauföffnungen, Ablaufrinnen und ähnliche Vertiefungen sicher und bodengleich abdecken Abschnitte von Verkehrswegen, die besonderem Verschleiß unterliegen, zusätzlich stabilisieren z. B. durch Kantenbefestigungen an Türschwellen und Treppenstufen Vermeidung glatter Böden, z. B. Einlassen von Gummistreifen in Treppen oder Anätzen der Oberfläche bzw. mechanisches Aufrauen Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz und der Verkehrswege Schläuche und Elektrokabel stolpersicher verlegen Leitern müssen stand- und trittsicher sein Verkehrswege kennzeichnen, Trennung der Fahr- und Fußwege nach Möglichkeit Podestleitern verwenden Aufstieg auf Fahrzeuge und Maschinen: Aufstiege benötigen ausreichend breite, tiefe und rutschhemmende Trittflächen sowie Haltegriffe/ -stangen für sicheres Ein- und Aussteigen. Nicht abspringen beim Ein- und Aussteigen alle Tritte benutzen Aufstiegshilfen verwenden auch bei Instandhaltungsarbeiten für sichere Standflächen sorgen * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter

88 MONTAG Dienstag Mittwoch 31 Donnerstag 01 September 35. Woche Freitag Samstag Sonntag 86 87

89 Notizen Brandschutz Häufige Gefahren Personenschäden Umweltschäden Explosionsschäden Vermögensschäden Freisetzung von Gefahrstoffen Existenzgefahr für das gesamte Unternehmen Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung September 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Für den Brandfall Alarmplan aufstellen und bekannt machen Einsatz der Feuerlöscher gemäß dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung Feuerlöscheinrichtungen in ausreichender Anzahl bereithalten und gut erreichbar positionieren Hinweisschilder für Feuerlöscheinrichtungen anbringen und beachten Fluchtwege kennzeichnen und freihalten Zufahrten für die Feuerwehr freihalten Feuer- und explosionsgefährdete Bereiche durch Aufstellen von Hinweisschildern kennzeichnen, offenes Feuer und Zündquellen fernhalten Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bedienung der Feuerlöscher unterweisen Regelmäßig Brandschutzübungen durchführen An oder in der Nähe von Arbeitsplätzen leicht entzündliche, brandfördernde oder selbstentzündliche Stoffe nur in einer Menge lagern, die für den Fortgang der Arbeiten erforderlich ist Nach Beendigung der Arbeit an Elektrogeräten (z. B. Wasserkocher, Kaffeemaschine, etc.) Stecker möglichst ziehen Mehr Infos unter

90 MONTAG Dienstag Mittwoch 07 Donnerstag 08 September 36. Woche Freitag Samstag Sonntag 88 89

91 Notizen UMGANG MIT Spraydosen Häufige Gefahren Das Treibmittel der Spraydose kann extrem oder leicht entzündbar sein Der Nutzinhalt der Spraydose kann leicht entzündbar, reizend oder ätzend sein Bei Überhitzung von Spraydosen besteht die Gefahr, dass die Spraydose zerbersten kann Die Spraydose kann sich in einen Flammenwerfer verwandeln, wenn in offene Flammen gesprüht wird Bei Verwendung in kleinen Räumen oder von undichten Spraydosen kann sich das Flüssiggas in Bodennähe ansammeln. Es kann sich eine explosionsfähige Atmosphäre bilden Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung September 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Auf Spraydosen mit entzündbarem Treibgas verzichten oder andere Ausbringungsmechanismen z. B. Pumpspray einsetzen Betriebsanweisung für Tätigkeiten mit Spraydosen erstellen, dabei das Sicherheitsdatenblatt sowie die auf der Druckgasdose abgedruckte oder dem Behälter beigefügte Gebrauchsanweisung berücksichtigen Spraydosen nicht an Stellen aufbewahren, an denen sie auf Temperaturen von mehr als 50 C erwärmt werden können, z. B. durch Sonneneinstrahlung oder durch Heizungen Nicht in offene Flammen sprühen Bei Sprüharbeiten in Räumen auf gute Belüftung achten Spraydosen, die sichtbare Mängel aufweisen oder undicht sind, nicht verwenden Spraydosen nicht in Durchgängen oder Durchfahrten, Treppenräumen, Gebäudeoder Stockwerksfluren sowie auf Dachböden lagern oder bereitstellen Geeigneten Feuerlöscher bereithalten Entleerte oder beschädigte Spraydosen als Sondermüll entsorgen Beim gewerblichen Transport von Spraydosen je nach Menge die Vorschriften der Gefahrgutverordnung-Straße beachten (Gefahrgutbeauftragter, Kennzeichnung) Mehr Infos unter

92 MONTAG Dienstag Mittwoch 14 Donnerstag 15 September 37. Woche Freitag Samstag Sonntag 90 91

93 Notizen FREMDFIRMENEINSATZ Häufige Gefahren Gegenseitige Gefährdung der Mitarbeitenden von verschiedenen Unternehmen Mangelhafte Informationen der Fremdfirma über die Betriebsabläufe vor Ort Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung September 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Benennung einer Koordinatorin bzw. eines Koordinators Gemeinsamer Ortstermin Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung durch die Fremdfirma für deren Mit arbeitende und einer Gefährdungsbeurteilung durch den Auftraggeber für dessen Mitarbeitende Abgleich der Gefährdungsbeurteilungen Abstimmung und Festlegung der erforderlichen Maßnahmen mit der Koordinatorin bzw. dem Koordinator Benennung von Ansprechpartnern bei Auftraggeber und Fremdfirma Einweisung der aufsichtsführenden Person der Fremdfirma durch den Auftraggeber über besondere Betriebsgefahren Unterweisung der Mitarbeitenden der Fremdfirma durch deren aufsichtsführende Person Schriftliche Dokumentation der Unterweisungen Bereitstellen geeigneter PSA und geprüfter Arbeitsmittel durch Fremdfirma und/oder Auftraggeber nach Absprache Mehr Infos unter

94 MONTAG Dienstag Mittwoch 21 Donnerstag 22 September 38. Woche Freitag Samstag Sonntag 92 93

95 NOTIZEN GeRüSte Häufige Gefahren Herunterfallen von der Arbeitsbühne Kippen der Arbeitsbühne Herunterfallen von Werkzeugen und Material Überlastung der Arbeitsbühne Verletzungen durch nicht geschlossene Aufstiegsbühne Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung SEPTEMBER 2016 MO DI MI DO FR SA SO Die Beschäftigten müssen fachlich geeignet und speziell für diese Arbeiten unterwiesen sein. Fahrbare Arbeitsbühnen nach Aufbau und Verwendungsanleitung des Herstellers errichten Nur Bauteile eines Herstellers verwenden In Gebäuden maximal 12 m Höhe Außerhalb von Gebäuden maximal 8 m Höhe Es muss ein sicherer Innenaufstieg vorhanden sein. Überbrückungen zwischen fahrbaren Arbeitsbühnen untereinander oder Gebäuden / Bauteilen sind unzulässig. Das Anbringen von Hebezeugen ist verboten. An fahrbaren Arbeitsbühnen muss an der jeweiligen Arbeitsebene ein dreiteiliger Seitenschutz vorhanden sein. Fahrbare Arbeitsbühnen sind vor der Verwendung von einer befähigten Person zu prüfen. Zulässige Belastung beachten Fahrbare Arbeitsbühnen nur lang sam und auf ebenem, tragfähigem, hindernisfreiem Untergrund verfahren Fahrrollen müssen nach dem Verfahren durch Bremshebel festgesetzt werden. Jeglichen Anprall vermeiden Vor dem Verfahren lose Teile gegen Herabfallen sichern und nach Möglichkeit ohne Material verfahren Nicht auf Belagflächen abspringen Aufenthalt von Personen auf fahrbaren Arbeitsbühnen während des Verfahrens ist nicht zulässig. Es dürfen keine defekten Gerüstteile verbaut werden. Mehr Infos unter

96 MONTAG Dienstag Mittwoch 28 Donnerstag 29 September 39. Woche Freitag Samstag Sonntag 94 95

97 Notizen Instandhaltungsarbeiten Häufige Gefahren Unzureichende Vorbereitung Zeitdruck Arbeiten an laufenden Maschinen oder Anlagen Improvisation Schwierige Umgebungsbedingungen, z. B. enge Räume, Hitze Arbeiten mit Gefahrstoffen Absturz Ausrutschen Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung September 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Maßnahmen vor Beginn der Instandhaltungsarbeiten: Betriebsmittel gegen ein unbefugtes oder irrtümliches Ingangsetzen sichern Gefahrbringende Bewegungen infolge gespeicherter Energie, z. B. Druckluft, Federn, angehobener Maschinenteile, verhindern Festlegen besonderer Sicherheitsmaßnahmen, wenn Arbeiten an laufenden Maschinen erforderlich sind Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen bei verketteten Anlagen, wenn einzelne Anlagenteile weiter betrieben werden müssen Maßnahmen nach Beendigung der Instandhaltungsarbeiten: Anbringen aller Schutzeinrichtungen Überprüfung der Funktion des Betriebsmittels und der Schutzeinrichtungen Vor dem Anlaufen von Maschinen und Anlagen sicherstellen, dass alle Personen die Gefahrenbereiche verlassen haben Aufräumen und ggf. Reinigung der Instandhaltungsstelle Vollzähligkeit des verwendeten Werkzeugs und der Hilfsmittel vor Wiederinbetriebnahme kontrollieren Freigabe durch verantwortliche Person vor Wiederinbetriebnahme der Anlage Mehr Infos unter

98 MONTAG Dienstag Tag der Deutschen Einheit Mittwoch 05 Donnerstag 06 Oktober 40. Woche Freitag Samstag Sonntag 96 97

99 Notizen Steigleitern Häufige Gefahren Absturz von der Leiter Höhenangst, Kreislauf, Schwindel Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Oktober 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Feiertage: Tag der Deutschen Einheit, Reformationstag* * Regionale Feiertage in Deutschland Technische Maßnahmen: Steigleitern müssen fest angebracht sein. Steigleitern müssen an ihrer Austrittsstelle eine bewegliche Durchgangs sperre haben. Steigleitern mit mehr als 3 m (bei Zugängen zu maschinellen Anlagen), ansonsten 5 m Fallhöhe müssen mit Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz ausgestattet sein. Solche Einrichtungen sind z. B.: Mitlaufendes Auffanggerät einschließlich fester Führung (Steigschutzeinrichtung) Mitlaufendes Auffanggerät an beweglicher Führung (Seilsicherung) Durchgehender Rückenschutz, beginnend zwischen 2,2 m und 3 m oberhalb der Einstiegsebene der Person Bauteile oder Streben, die auf Grund ihrer Anordnung und Beschaffenheit geeignet sind, den Rückenschutz zu ersetzen. Bei Fallhöhen von mehr als 10 m darf nur PSA gegen Absturz (z. B. Steigschutzeinrich tungen) vorgesehen werden. An Steigleitern müssen Ruhebühnen im Abstand von höchstens 10 m vorhanden sein. Steigleitern mit Absturzhöhen über 10 m müssen mit Steigschutzeinrichtungen ausge rüstet sein. Organisatorische Maßnahmen: Betriebsanweisung erstellen und Unterweisung durchführen Steigleitern und Steigschutzeinrichtungen sind regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Auswahl geeigneter Personen, z. B. ohne Höhenangst (ggf. Vorsorgeunter suchung G 41) Nutzung von PSA gegen Absturz ist im Rahmen der jährlichen Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln. Mehr Infos unter

100 MONTAG Dienstag Mittwoch 12 Donnerstag 13 Oktober 41. Woche Freitag Samstag Sonntag 98 99

101 Notizen Umgang mit Hochdruckreinigern Häufige Gefahren Rückstoß Schneidwirkung des Strahls Leckagen, Austreten von Druckflüssigkeit Gefahrstoffe, z. B. Lösemittel Heiße Flüssigkeiten Heiße Teile Durch den Strahl gelöste Wurfstücke Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen Abgase Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Oktober 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Feiertage: Tag der Deutschen Einheit, Reformationstag* * Regionale Feiertage in Deutschland Elektrisch betriebene Hochdruckreiniger nur über Speisepunkt mit FI-Schutzschalter anschließen Vor jeder Inbetriebnahme Sichtprüfung der Spritzpistole, Schlauchleitung und Sicherheitseinrichtungen Von Hand geführte Spritzeinrichtungen nur von einem sicheren Standplatz aus bedienen Keine Körperteile in den Flüssigkeitsstrahl bringen Hochdruckstrahl nicht auf Personen richten Bei Rückprall von gelösten Teilen Spritzschutz verwenden Schlauchleitung nicht einklemmen, über scharfe Kanten ziehen oder mit Fahrzeugen überfahren Zug- oder Biegebeanspruchung der Schlauchleitung vermeiden Die Betätigungseinrichtung der Spritzeinrichtung nicht in Einschaltstellung festsetzen Nicht von Leitern aus arbeiten; Gerüst benutzen Bei Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsende Gerät gegen unbeabsichtigtes Betätigen sichern PSA : Stiefel, Hose, Handschuhe Kopf- und Gesichtsschutz Ggf. Atemschutz Mehr Infos unter

102 MONTAG Dienstag Mittwoch 19 Donnerstag 20 Oktober 42. Woche Freitag Samstag Sonntag

103 Notizen Beseitigung von Störungen Häufige Gefahren Quetschen und Scheren Abstürzen Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Oktober 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Vorbeugende Instandhaltung: z. B. verschlissene Fertigungseinrichtungen/ -teile austauschen oder reparieren und genaue Einstellung von Schaltern Die mit der Störungsbeseitigung beauftragten Personen müssen über das Sicherungskonzept und die steuerungstechnischen Zusammenhänge und Abhängigkeiten der Anlagenkomponenten, auch unter Berücksichtigung zwischenzeitlich erfolgter technischer Veränderungen, genau informiert sein. Schaffung eines sicheren Standplatzes an hoch gelegenen Arbeitsplätzen Planung und Rücksprache mit Vorgesetzten Ausschalten der Anlagenteile und gegen Wiedereinschalten sichern Leichte Zugänglichkeit zu Störungsquellen Nutzung der verriegelten Zugänge Nutzung der Vor-Ort-Steuerung Wenn erforderlich, Anlagenteile in Referenzposition fahren Sicherung der Auflasten oder sich absenkender Maschinenteile gegen unbeabsichtigte Bewegung Abstimmung bei der Zusammenarbeit mehrerer Personen Persönliche Schutzausrüstungen: Sicherheitsschuhe Schutzhandschuhe Arbeitsschutzhelm Gehörschutz Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz Feiertage: Tag der Deutschen Einheit, Reformationstag* * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter

104 MONTAG Dienstag Mittwoch 26 Donnerstag 27 Oktober 43. Woche Freitag Samstag Sonntag

105 Notizen Elektroarbeiten Häufige Gefahren Beim Berühren spannungsführender Teile kommt es zu einer Körperdurchströmung. Beim unsachgemäßen Hantieren an spannungsführenden Teilen bzw. beim Ziehen von NH-Sicherungseinsätzen kann es zur Bildung von Lichtbögen kommen, die zu schweren Verbrennungen an Gesicht und Händen führen. Bei Elektroarbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen, z. B. Leiter, Gerüst, besteht die Gefahr des Absturzes. Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Oktober 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Geeignete isolierende Arbeitsschutzkleidung tragen Elektrotechnische Laien dürfen elektrische Betriebsmittel lediglich mit dafür vorgesehenen Bedienteilen schalten und steuern. Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen Arbeiten durchführen, für die sie unterwiesen und schriftlich beauftragt sind, z. B. das Ziehen von NH-Sicherungs einsätzen. Alle anderen Elektroarbeiten dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Prüfungen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Erste Hilfe: Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen sollten regelmäßig in Erster Hilfe aus- und weitergebildet werden. 31 Feiertage: Tag der Deutschen Einheit, Reformationstag* * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter

106 MONTAG Dienstag Reformationstag* Allerheiligen* Mittwoch 02 Donnerstag 03 November 44. Woche Freitag Samstag Sonntag

107 Notizen Biogefährdung Häufige Gefahren Gesundheitsgefährdung durch Biostoffe, die am Baustoff anhaften oder durch Kontakt mit benutzten Spritzen und Kanülen, Nagetiere, Vögel oder andere Tiere und durch deren Exkremente übertragen werden Lokale Entzündungen und Durchfall, seltener Infektionen durch Bakterien und Viren Sensibilisierende oder toxische Wirkungen bestimmter Bakterien und Schimmelpilze Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Technische Anforderungen : Leicht zu reinigende Oberflächen für Fußböden Vom Arbeitsplatz getrennte Möglichkeiten zur Aufbewahrung und Einnahme der Pausenverpflegung November 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Feiertage: Allerheiligen*, Buß- und Bettag* * Regionale Feiertage in Deutschland Organisatorische Maßnahmen: Vor Pausen und nach Beendigung der Tätigkeit Hände waschen Milde Hautreinigungsmittel und die Möglichkeit zum hygienischen Trocknen der Hände, z. B. Einweghandtücher, zur Verfügung stellen Regelmäßige Reinigung und regelmäßiger Wechsel der Arbeitskleidung und der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung und persönlicher Schutzausrüstung aufbewahren Einsatz von staubarmen Reinigungsmethoden (wie z. B. Naßreinigung oder Verwendung von Staubsaugern der Staubklasse H, ggf. mit Vorabscheider) Erstellung einer Betriebsanweisung für den Umgang mit Biostoffen und Unterweisung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Verbot von Essen, Trinken, Rauchen und Schnupfen am Arbeitsplatz Mittel zur Wundversorgung bereitstellen PSA: Handschutz: nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe Hautschutz gemäß Hautschutzplan Soweit erforderlich Atemschutzmaske mit Atemfilter P2 und Ausatemventil Mehr Infos unter

108 MONTAG Dienstag Mittwoch 09 Donnerstag 10 November 45. Woche Freitag Samstag Sonntag

109 Notizen Arbeiten an Walzen (z. B. Walzenstühlen) Walzenstühle werden in verschiedenen Branchen eingesetzt. Hauptsächlich finden sie in der Gummiindustrie Verwendung, um auf ihnen Rohgummimischungen, sogenannte Felle, herzustellen. Aber auch in der Lack- und in der Kunststoffindustrie sind Walzenstühle vorzufinden. Häufige Gefahren Gefahr des Einzugs von sich gegenläufig bewegenden Walzen Gefahr des Schneidens durch den Einsatz von Messern Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung November 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Feiertage: Allerheiligen*, Buß- und Bettag* Trennende Schutzeinrichtung soweit möglich Vermeidung weiterer Gefahrstellen gegen Lärm, Gefahrstoffe, elektrostatische Aufladung, hohe Temperaturen Niemals mit Handschuhen arbeiten Sicherung durch Verdeckung, soweit möglich (an Getriebe etc.) Schutzeinrichtung mit Annäherungsfunktion (BWS) Sicherung durch Not-Aus: Schaltstangen bei Labor- (< 400 mm) und großen Walz werken (> 400 mm) Schaltbleche bei Laborwalz werken (< 400 mm Walzendurchmesser) Reißleinen als zusätzliche Not-Halt-Einrichtung bei Labor- (< 400 mm) und großen Walz werken (> 400 mm Walzendurch messer) Nach Betätigen von Not-Halt-Einrichtungen ist folgendes erforderlich: Ein Anhalten der Bewegung nach < 1/3 Umdrehung Walzen müssen in der Bewegung selbsttätig reversieren um ⅓ ⅔ des Walzenumfangs und/oder selbsttätig auseinanderfahren oder manuell ausein ander gefahren werden können (⅓ ⅔ des Walzen umfangs). * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter

110 MONTAG Dienstag Mittwoch 16 Donnerstag 17 Buß- und Bettag* November 46. Woche Freitag Samstag Sonntag

111 Notizen Lösen von Umreifungsbändern Häufige Gefahren Nach dem Trennen des unter Spannung stehenden Packstahlbandes können die Stahlbandenden hochschnellen und Schnittverletzungen, besonders Augen verletzungen, verursachen. Auf dem Boden liegendes Packstahlband kann beim Darauftreten hochschlagen und Beinverletzungen verursachen. Schnittverletzungen der Hände durch das Stahlband Stolpergefahr durch Stahlbänder Benutzung ungeeigneter Werkzeuge wie z. B. Meißel zum Öffnen von Packstahlbändern Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung November 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Betriebsanweisung erstellen und unterweisen Benutzung von Sicherheits- Stahlbandscheren, wenn möglich Benutzung von geeigneter PSA (Visierhelm, Schutzhandschuhe und Armstulpen) Vor dem Lösen der Bänder sicheren Standplatz einnehmen Sicherheitsabstände einhalten Stahlband nicht in der Nähe von Kanten schneiden Stahlbänder direkt nach dem Schneiden entsorgen Feiertage: Allerheiligen*, Buß- und Bettag* * Regionale Feiertage in Deutschland Mehr Infos unter

112 MONTAG Dienstag Mittwoch 23 Donnerstag 24 November 47. Woche Freitag Samstag Sonntag

113 Notizen Schnee- und Eisglätte Halten Sie die Verkehrswege ständig frei, auch bei Neuschnee. Häufige Gefahren Ausrutschen und stürzen auf der Ebene, an Gefällstrecken oder auf schneebedeckten Eisflächen Unkontrolliert rutschende Fahrzeuge Abgehende Dachlawinen oder herab fallende Eiszapfen Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung November 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Verkehrswege freihalten und streuen Benutzung reflektierender Winterschutzkleidung Benutzung rutschfesten Schuhwerks Verzicht auf unsichere Verkehrsmittel (z. B. Zweiräder) Beseitigung von Dachlawinen und Eiszapfen Organisatorische Maßnahmen Vorbeugende Instandhaltung der Verkehrsflächen (z. B. Beseitigung von Schlaglöchern) Frühzeitige Organisation des Winterdienstes Feiertage: Allerheiligen*, Buß- und Bettag* * Regionale Feiertage in Deutschland Tragen Sie gut sichtbare, reflektierende Winterschutzkleidung und rutschfestes Schuhwerk. Achten Sie auf Dachlawinen und Eiszapfen. Melden oder beseitigen Sie die Gefahren. Mehr Infos unter

114 MONTAG Dienstag Mittwoch 30 Donnerstag 01 Dezember 48. Woche Freitag Samstag Sonntag

115 Notizen Gutes Licht am Arbeitsplatz Bei der Arbeit werden bis zu 80 Prozent der Informationen visuell aufgenommen. Deswegen hat die Beleuchtung einen wesentlichen Einfluss auf eine adäquate Informationsverarbeitung. Eine gute Beleuchtung hilft den Beschäftigten, die Arbeit sicher und ohne zusätzliche Gesundheitsgefahren durchzuführen. Unfallgefahren werden frühzeitig erkannt und Fehler werden vermieden. Dabei wird einer vorzeitigen Ermüdung vorgebeugt und die Aufmerksamkeit bleibt erhalten. Da die Beleuchtung Einfluss auf wichtige Körperfunktionen ausübt, hat sie eine hohe Bedeutung für die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit. Die neue DGUV Information Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten enthält wichtige Anforderungen und Empfehlungen zur Optimierung. Dezember 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Grundregeln für eine gute Beleuchtung sind: Auf eine ausreichende Beleuchtungsstärke und ausgewogene Helligkeitsverteilung achten Die Vorteile des Tageslichts nutzen Eine günstige Lichtrichtung für das räumliche Sehen und für die visuelle Verständigung wählen Störende Blendung und Reflexionen vermeiden Störende Schatten im Arbeitsbereich und auf Verkehrswegen verhindern Lampen mit einer guten Farbwiedergabe verwenden, damit z. B. Sicherheitsfarben erkannt werden Lampen mit einer geeigneten Lichtfarbe einbauen Regelmäßige Wartung und Reinigung der Beleuchtungsanlage durchführen Beachten, dass Lichtbedarf und Blendempfindlichkeit im Alter zunehmen Feiertage: Heiligabend, Weihnachtsfeiertag, Weihnachtsfeiertag, Silvester Gütemerkmale der Beleuchtung Vorteile einer guten Beleuchtung Mehr Infos unter

116 MONTAG Dienstag Mittwoch 07 Donnerstag 08 Dezember 49. Woche Freitag Samstag Sonntag

117 Notizen Abbrucharbeiten Einziehen H 1,5 H Abgreifen, Abtragen 0,5 m Eindrücken H H 0,5 H 0,5 H Häufige Gefahren Stolpern, Rutschen, Abstürzen Herabstürzende Gebäudeteile Gefahrbringende Bewegung von Fahrzeugen und Baumaschinen Staub, Lärm, Schwingungen und Gefahrstoffe Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Dezember 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Feiertage: Heiligabend, Weihnachtsfeiertag, Weihnachtsfeiertag, Silvester Reihenfolge der einzelnen Abbruchabschnitte bestimmen Gefahrenzonen (z. B. Abwurfbereich) und Aufstellorte von Prallwänden festlegen Die schriftliche Abbruchanweisung muss vor Ort sein und den Mitarbeitenden bekannt sein Beim Abbruchfortschritt Statik und Standsicherheit beachten Auf Leitungen (Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Telefon und Fernwärme) achten Witterungseinflüsse berücksichtigen Sicherheitsabstände zwischen Großgeräten und abzubrechenden Bauteilen einhalten Verkehrs- und Fluchtwege von Material freihalten Gefahrenbereiche absperren oder durch Warnposten sichern Bauteile nicht unterhöhlen oder waagerecht einschlitzen Abbruch von Hand: Absturzsicherung von Personen Abwurföffnungen sichern Beim Demontieren Bauteile vor dem Lösen gegen Herabfallen sichern Bei Einsturzgefahr von Bauteilen Arbeit einstellen, Gefahrenbereich verlassen, Baustellenbereich sichern Mehr Infos unter

118 MONTAG Dienstag Mittwoch 14 Donnerstag 15 Dezember 50. Woche Freitag Samstag Sonntag

119 Notizen Absturzsicherungen Häufige Gefahren Absturz durch fehlende bzw. mangelhafte Absturzsicherungen Falsche Handhabung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Absturzsicherungen sind erforderlich an allen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, die höher liegen als: 0,00 m: an / über Wasser bei Stoffen, in denen man versinken kann 0,50 m: an Bedienungsständen für Maschinen und deren Zugänge 1,00 m: in allen stationären Betrieben / an Treppenläufen / an Wandöffnungen 2,00 m: an allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen 3,00 m: bei Arbeiten auf Dächern 5,00 m: z. B. beim Mauern über Hand Dezember 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Feiertage: Heiligabend, Weihnachtsfeiertag, Weihnachtsfeiertag, Silvester Mögliche Schutzmaßnahmen: Seitenschutz, z. B. Geländer Fanggerüste, Fangnetze, Fangwände Abdeckungen bei Öffnungen Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz Seitenschutz/Höhe des Seitenschutzes: Bis 12 m Absturzhöhe: 1,00 m Über 12 m Absturzhöhe: 1,10 m An Bedienungsständen und Zugängen für Maschinen: 1,10 m Abdeckung bei Öffnungen: Bodenöffnungen durchtrittsicher und unverschieblich abdecken Wandöffnungen mit Seitenschutz sichern Arbeitsmedizinische Voraussetzungen: Nur höhentaugliche Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen mit Arbeiten an hochgelegenen Plätzen betrauen Mehr Infos unter

120 MONTAG Dienstag Mittwoch 21 Donnerstag 22 Dezember 51. Woche Freitag Samstag Sonntag Heiligabend 1. Weihnachtsfeiertag

121 Notizen Handgeführte Maschinen Häufige Gefahren Wegfliegende Material- und Werkzeugsplitter sowie Schleiffunken Stäube, insbesondere quarzhaltiger Feinstaub Lärm und Vibrationen Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung Technische Anforderungen: Kennzeichnung der Schleifkörper und Trennscheiben, Verfalldatum beachten Schutzhauben bei Handtrenn- und Handschleifmaschinen Dezember 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Feiertage: Heiligabend, Weihnachtsfeiertag, Weihnachtsfeiertag, Silvester Betrieb: Entsprechend der auszuführenden Arbeit den richtigen Schleifkörper/die richtige Trennscheibe verwenden Zum Aufspannen nur gleichgroße, zur Maschine gehörende Spannflansche verwenden Möglichst nur vibrationsarme/schallgedämmte Geräte verwenden Drehzahl der Maschine niemals höher als die des Schleifkörpers/der Trennscheibe Werkstücke vor dem Bearbeiten sicher auflegen und einspannen Maschine stets beidhändig führen nicht verkanten Trennscheibe nicht als Schleifscheibe verwenden Bei Druckluftwerkzeugen Schlauchverbindung gegen unbeabsichtigtes Lösen sichern und vor dem Trennen drucklos machen Bei Arbeiten im Nassbereich die erforderlichen Schutzmaßnahmen einhalten Bei Staubentstehung Maßnahmen zur Staubreduzierung durchführen Bei allen Schleif-, Trenn-, Bohr- und Meißelarbeiten: Schutzbrille und Gehörschutz Bei Staub: Atemschutz mit Partikelfilter FFP2 Mehr Infos unter

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