ZUSAMMENFASSUNG BERICHT DER EXPERTENGRUPPE KUNDENMOBILITÄT BEI BANKKONTEN. EUROPÄISCHE KOMMISSION GD Binnenmarkt und Dienstleistungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ZUSAMMENFASSUNG BERICHT DER EXPERTENGRUPPE KUNDENMOBILITÄT BEI BANKKONTEN. EUROPÄISCHE KOMMISSION GD Binnenmarkt und Dienstleistungen"

Transkript

1 EUROPÄISCHE KOMMISSION GD Binnenmarkt und Dienstleistungen FINANZINSTITUTE Privatkundengeschäft, Verbraucherpolitik und Zahlungsverkehrssysteme Brüssel, 5. Juni 2007 ZUSAMMENFASSUNG BERICHT DER EXPERTENGRUPPE KUNDENMOBILITÄT BEI BANKKONTEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG Die in diesem Bericht geäußerten Meinungen sind die Meinungen der Expertengruppe und ihrer Mitglieder und nicht die der Europäischen Kommission.

2 VORWORT DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION Die Kommission sieht in der Kundenmobilität einen Schlüsselfaktor zur Förderung von Wettbewerb auf dem Finanzdienstleistungsmarkt für Privatkunden. Diese Einschätzung wird durch die Ergebnisse der Untersuchung des Privatkundenbankgeschäfts durch die Kommission bestätigt. Aus dem Bericht über die Untersuchung des Retail-Bankgeschäfts 1 geht hervor, dass Kundenmobilität und Wahlmöglichkeiten Wettbewerbsdruck verursachen, der den vorhandenen und potentiellen Anbietern als Ansporn zur ständigen Leistungsverbesserung dient, und deshalb sollten Kundenmobilität und Wahlmöglichkeiten als ein wichtiger Beitrag zu einem wettbewerbsfähigen Bankenmarkt für Privatkunden gesehen werden. Außerdem können Hindernisse für die Mobilität als Zutrittsschranken wirken. Im Mai 2006 richtete die Kommission die Expertengruppe Kundenmobilität bei Bankkonten (im Folgenden die Gruppe ) mit dem Auftrag ein, bestehende Hindernisse, die den Kunden einen Bankenwechsel erschweren, zu ermitteln und der Kommission Empfehlungen für Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Hindernisse zu unterbreiten. 2 Die Sachverständigen (Liste in Anhang 1) wurden ad personam ausgewählt und vertreten nicht unbedingt die Meinung ihrer jeweiligen Organisationen. Die Gruppe wurde ersucht, einen Schlussbericht mit ihren Erkenntnissen und Empfehlungen vorzulegen. Die Kommission steht auf dem Standpunkt, dass der Bericht der Gruppe ein sehr wichtiger Beitrag zur Vorbereitung ihrer Politik auf dem Gebiet der Kundenmobilität bei Bankkonten ist. In diesem Zusammenhang ist der Hinweis wichtig, dass sich das Mandat der Gruppe nicht auf die Messung der Auswirkungen ihrer Empfehlungen erstreckte. In Übereinstimmung mit den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung und anknüpfend an die Arbeiten der Gruppe wird die Kommission eine öffentliche Konsultation über den Bericht durchführen und die Auswirkungen der Empfehlungen der Gruppe untersuchen. Anschließend wird die Kommission prüfen, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Kundenmobilität bei Bankkonten ergriffen werden sollten. 1 2 Arbeitsunterlage der Dienststellen der Kommission, SEK(2007) 106, 31. Januar Abrufbar unter folgender Adresse im Internet: Beschluss der Kommission Nr. 2006/355/EG vom 16. Mai 2006 (ABl. L 132, S. 37).

3 ZUSAMMENFASSUNG EINLEITUNG Die Expertengruppe Kundenmobilität bei Bankkonten (im Folgenden die Gruppe ) hatte den Auftrag, drei Konstellationen von Kundenmobilität zu prüfen: den Wechsel im Inland (Wechsel von einer Bank zu einer anderen innerhalb desselben Mitgliedstaates), den grenzübergreifenden Wechsel (Wechsel von einer Bank in einem Mitgliedstaat zu einer Bank in einem anderen Mitgliedstaat) und die grenzübergreifende Eröffnung eines Kontos (Eröffnung eines Bankkontos in einem anderen Mitgliedstaat mit persönlichem Erscheinen und ohne). Die Mitglieder der Gruppe waren bei den meisten Themen unterschiedlicher Ansicht. Während Verbraucherexperten die Kundenmobilität bei Bankkonten für problematisch erachten, halten Sachverständige für den Bankensektor dies im Grunde nicht für ein Problem. Beide Seiten stützen sich bei ihren Aussagen auf eine Reihe vorliegender Berichte, Studien und Erhebungen. In diesem Schlussbericht der Gruppe werden die Diskussionen zusammengefasst und die Empfehlungen der in der Gruppe mitwirkenden Sachverständigen vorgestellt. Der Bericht gibt entweder die einhellige Meinung oder die jeweils zum Ausdruck gebrachten unterschiedlichen Standpunkte der Teilnehmer wieder. Die Empfehlungen stehen unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Folgenabschätzungen vorgenommen werden, bevor eine Umsetzung der Empfehlungen ins Auge gefasst werden kann. Gegenstand des Berichts ist die Kundenmobilität bei Girokonten, einschließlich der zugehörigen Zahlungsvorgänge (Bankanweisungen, Lastschriftverfahren und Barabhebungen), und bei einfachen Sparkonten (ausgenommen sind Anlagen wie Wertpapierdepots oder Lebensversicherungen), da hier die Hindernisse und Lösungen gleich beziehungsweise ähnlich sind wie bei Girokonten. Außerdem konzentriert sich der Bericht auf das Privatkundengeschäft (wobei als Privatkunden Einzelpersonen und Kleinst- und Kleinbetriebe gelten). ALLGEMEINES In diesem Kapitel werden einige Themen behandelt, die die Gruppe beziehungsweise einige ihrer Mitglieder für die Erörterung der Kundenmobilität für wichtig erachteten. a) Künftige Entwicklungen auf dem Zahlungsverkehrsmarkt Die Gruppe ist der Meinung, dass die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Richtlinie über Zahlungsdienste) und ihr Zusammenwirken mit der Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) Auswirkungen auf die Kundenmobilität bei Bankkonten haben werden, da in beiden Fällen der künftige Markt für Zahlungsdienste definiert wird. Die Sachverständigen sind jedoch uneins darüber, welche Auswirkungen dies sein werden und wie sie die verschiedenen Konstellationen von Kundenmobilität beeinflussen werden. Verbraucherexperten zufolge besteht noch ein hohes Maß an Unsicherheit, was die Durchführung der Richtlinie über Zahlungsdienste und die Einführung von SEPA-Produkten anbelangt. Die Sachverständigen für den Bankensektor folgen den Verbraucherexperten in dieser Einschätzung nicht und führen an, dass mit dem Erlass der Richtlinie über Zahlungsdienste einige Hindernisse für Kundenmobilität, zum Beispiel Kontoschließungsgebühren, beseitigt würden, während die Schaffung des SEPA ihrer Meinung und der Meinung einiger Wissenschaftler nach dazu führen wird, dass die Notwendigkeit, ein Bankkonto in einem anderen Mitgliedstaat zu eröffnen, abnehmen wird, die Kunden jedoch zusätzlich die Möglichkeit erhalten werden, Angebote zu vergleichen und in einem anderen

4 Mitgliedstaat ein Bankkonto zu eröffnen. Die Gruppe erkennt an, dass Maßnahmen zur Beseitigung von Hindernissen ergriffen werden müssen, die der grenzübergreifenden Eröffnung von Bankkonten und dem grenzübergreifenden Bankenwechsel im Wege stehen, um die potentiellen Vorteile des SEPA zu maximieren. Eine weitere wichtige Entwicklung auf dem Zahlungsverkehrsmarkt, die bei der Diskussion über Kundenmobilität berücksichtigt werden sollte, ist nach den Bankenexperten in der Gruppe die Tatsache, dass Zahlungsdienste in zunehmendem Maße von neuen Anbietern erbracht werden, unter anderem von neuen Kreditinstituten (ohne Filialnetz), öffentlichen Verkehrsunternehmen, mobilen Akteuren usw. Diese Experten unterstreichen, dass alle Maßnahmen, die zur weiteren Erhöhung der Kundenmobilität in Betracht gezogen würden, unbedingt unterschiedslos für alle Akteure auf dem Markt, für Kreditinstitute, egeld-institute oder Zahlungsverkehrsinstitute, gelten müssten. Den Verbraucherexperten zufolge kann es Einfluss auf die Stärke des Wettbewerbsdrucks auf dem Zahlungsverkehrsmarkt haben, wie groß der Zustrom neuer Akteure auf den Markt ausfallen wird. Allerdings hat das Problem neuer Akteure nach Meinung dieser Sachverständigen nichts mit der Kernfrage der Diskussion, der Verbesserung der Kundenmobilität, zu tun, da die Hürden für einen Wechsel der Bank davon unberührt blieben. Außerdem werde unter anderem das Ausmaß des Vertrauens der Kunden in diese neuen Akteure, aber auch die Anpassung der angebotenen Produkte an die Kundenbedürfnisse, darüber entscheiden, in welchem Umfang die von neuen Anbietern erbrachten Dienstleistungen von den Kunden in Anspruch genommen würden. b) Bankenwechsel oder Multibanking Einige Bankenexperten halten Multibanking (Unterhaltung von Konten bei mehreren Banken) an Stelle des Bankenwechsels für die wichtigste Form der Mobilität und für eine Alternative zum Wechsel. Den Verbraucherexperten zufolge hat Multibanking nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und ist kein Ersatz für den Wechsel der Bank. c) Kundenverhalten Das Kundenverhalten richtet sich nach Auffassung der Gruppe im Wesentlichen danach, ob die Kunden mit ihrer derzeitigen Bank zufrieden sind, ob sie träge sind, ob sie meinen, alle Banken seien gleich, ob sie Interesse daran zeigen und verstehen, welche Dienstleistungen sie erhalten und welche Dienstleistungen und Preise andere Institute anbieten, sowie nach verschiedenen Faktoren, auf die sie bei der Auswahl einer Bank (Produktqualität, Merkmale der Dienstleistung oder des Produkts, Preis, Vertrauen, örtliche Gegebenheiten usw.) oder bei der Entscheidung für einen Wechsel der Bank (Unzufriedenheit mit der derzeitigen Bank, günstigere Preise oder bessere Dienstleistung oder persönliche Gründe, wie Wechsel des Arbeitsplatzes, des Wohnorts, Heirat usw.) Wert legen. Den Bankenexperten zufolge lässt sich für Europa kaum ein einziger bestimmender Faktor für einen Bankenwechsel oder für Multibanking benennen, weshalb es schwierig werden könne, eine einheitliche Lösung umzusetzen. Niedrige Kundenmobilitätsraten sind für die Bankenexperten an sich kein Problem, sondern vielmehr Ausdruck einer hohen Kundenzufriedenheit und der Tatsache, dass Kunden oft Beziehungen zu mehreren Banken unterhalten. Nach Ansicht der Sachverständigen für Verbraucherfragen ist bei der Beurteilung der Notwendigkeit von Maßnahmen zur Verbesserung von Kundenmobilität und von Wettbewerb bei dem Aspekt der Kundenzufriedenheit Vorsicht geboten, da die Kundenzufriedenheit von den jeweiligen Erwartungen abhänge. Ihrer Meinung nach ist es wichtig, Kunden die Möglichkeit zu bieten, ohne Hindernisse mobil zu sein, da unter diesen Umständen selbst zufriedene Kunden zu einem Wechsel bereit sein könnten, um bessere Angebote auf dem Markt zu nutzen.

5 Die Bankenexperten bringen auch vor, dass einer Reihe von Quellen zufolge die Kundennachfrage auf den Bankenmärkten einiger Mitgliedstaaten in hohem Maße national ausgerichtet ist. Dem halten die Verbraucherexperten entgegen, dass die begrenzte Nachfrage der Kunden nach grenzübergreifenden Dienstleistungen zumindest teilweise auf einen fehlenden grenzübergreifenden Wettbewerb zwischen den Banken zurückzuführen ist und allgemeiner auf Hindernisse für einen Wechsel, zu denen mangelnde Transparenz und Vergleichbarkeit von Angeboten verbunden mit einem Mangel an Vertrauen von Kunden zu ausländischen Anbietern gehören. Die Bankenexperten verweisen darauf, dass hilfreiches Informationsmaterial in ausreichender Menge zur Verfügung steht und die meisten Kunden gebildet genug sind, um die Gebühren von Girokonten und zugehörigen Diensten zu verstehen. d) Bankenstrategien Die in der Gruppe vertretenen Bankenexperten halten es für wichtig, die Expansionsstrategien von Banken zu analysieren, da einige Konstellationen von Kundenmobilität ihrer Meinung nach größere Bedeutung als andere haben können, und zwar in Abhängigkeit von den Expansionsstrategien und der Marktorientierung der Banken. Sie beziehen sich hierbei insbesondere auf Beispiele von Bankenstrategien, die dazu führen, dass sich ein Bankenwechsel für den Kunden erübrigt. Laut Bankenexperten ist ferner die Erbringung von Dienstleistungen für Kunden in mehreren Ländern mit zusätzlichen Kosten für die Banken verbunden, die aus unterschiedlichen rechtlichen und regulatorischen Bestimmungen für die Eröffnung von Bankkonten resultieren. Die Verbraucherexperten können Bankenstrategien an sich nicht als relevant für den Abbau von nachfragebezogenen Einschränkungen der Kundenmobilität wie mangelnder Transparenz und Vergleichbarkeit von Informationen oder Kontoschließungsgebühren anerkennen. DISKUSSIONEN UND EMPFEHLUNGEN 3 a) Bankenwechsel Informationsasymmetrie und fehlende Transparenz bei den Preisen Nach Meinung der Sachverständigen für Verbraucherfragen sind Informationen über Produkte und Preise nicht transparent, nicht problemlos verfügbar und nicht vergleichbar. Außerdem gebe es eine Vielzahl von Gebühren. Sie argumentieren, dass Informationsasymmetrie, die Komplexität von Produkten sowie begrenzte Mitteilungsfähigkeiten, kognitive Kenntnisse und Rechenkenntnisse auf Seiten der Kunden eine uneingeschränkte Austauschbarkeit komplexer Produkte und Dienstleistungen verhindern. Dementsprechend legten Kunden tendenziell bei der Suche nach alternativen Produkten an Stelle der Kriterien Preise und Vertragsbedingungen mangelhafte Ersatzkriterien (Marken, Ansehen, Nähe) an. Die Bankenexperten beschreiben die Kunden als zunehmend erfahren und mit weit reichenden Kenntnissen und Fähigkeiten ausgestattet, die sie in die Lage versetzten, Entscheidungen zu treffen. Nähe, Marken und Ansehen sollten ihres Erachtens nicht als mangelhafte Ersatzkriterien eingestuft werden. Auf Wettbewerbsmärkten könnten sich unterschiedliche Preisstrukturen herausbilden, in denen die Bankenexperten den Grund für die Gebührenvielfalt sehen. Sie betonen, dass Banken bereits jetzt zur Information der Kunden über ihre Gebühren gemäß Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 verpflichtet sind sowie zur Einhaltung einer Vielzahl innerstaatlicher Offenlegungsvorschriften. Darüber hinaus werde mit Titel III der Richtlinie über Zahlungsdienste eine einheitliche Transparenzregelung im Zahlungsverkehrsraum eingeführt, wodurch die Informationsasymmetrie verringert werden dürfte, und die Bankenexperten vertreten in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die Empfehlungen der Gruppe nicht 3 Die genannten Empfehlungen werden entweder einhellig von der gesamten Gruppe unterstützt oder nur von einigen Mitgliedern der Gruppe.

6 Forderungen wiederholen sollten, die bereits in der Richtlinie über Zahlungsdienste enthalten seien. Die Verbraucherexperten sehen in Titel III der Richtlinie über Zahlungsdienste eine gute einheitliche Basis für die Erhöhung der Preistransparenz, auf der weitere Maßnahmen aufgebaut werden könnten. Der Bericht enthält neun Empfehlungen zur Verringerung der Informationsasymmetrie und zur Verbesserung der Preistransparenz (die in der Gruppe unterschiedlich breite Unterstützung finden): Durchführung einer europaweiten Studie dazu, wie sich der Prozess der Suche nach einem Bankkonto und der Entscheidung für ein Bankkonto in verschiedenen Mitgliedstaaten tatsächlich gestaltet; Programme für Finanzerziehung; Überblick über Informationsvorschriften; Bereitstellung von Gebührenlisten, jährlichen Auszügen über gezahlte Bankgebühren und Informationen über Änderungen der Preislisten für Kunden; öffentliches nationales Glossar mit der Terminologie des Privatkundengeschäfts; Datenbank mit Vergleichen der Preise von Produkten und Dienstleistungen in den einzelnen Mitgliedstaaten und EU-Portal mit Verknüpfungen mit nationalen vergleichenden Plattformen und Informationsplattformen im Internet. Bündelung und Koppelung von Produkten Verbraucherexperten zufolge kann die Bündelung und Koppelung von Produkten die Transparenz beeinträchtigen und Kunden den Vergleich von Angeboten und Preisen erschweren. Cross-Selling verstärke die Abhängigkeit der Kunden von ihrer Bank und könnte es somit für einen Kunden problematischer machen, sich aus einer Vertragsbeziehung zu lösen oder nicht nur die Dienste einer Bank in Anspruch zu nehmen. Außerdem könnten die Kunden vielleicht nicht die optimale Lösung finden. Die Verbraucherexperten stehen auf dem Standpunkt, dass Verbraucher immer die Möglichkeit haben sollten, Dienstleistungen getrennt einzukaufen, ohne als Voraussetzung für den Einkauf anderer Dienstleistungen ein Konto eröffnen zu müssen und umgekehrt (Produktkoppelung). Die Bankenexperten halten die Produktbündelung für die Kunden insofern für vorteilhaft, als die Kunden eine einmalige Gebühr für ein Paket von Dienstleistungen zahlen müssen, die einzeln höhere Kosten verursachen würden. Außerdem sei dieses Angebot unproblematisch, solange die Kunden die Möglichkeit hätten, einen Vertrag, ob gekoppelt/gebündelt oder nicht, zu kündigen. Die Verbraucherexperten räumen ein, dass bestimmte Kunden einen gewissen Nutzen von der Produktbündelung haben könnten, sehen hierin jedoch einen rein statischen Effekt, der von dem dynamischen Effekt der für alle Kunden nachteiligen Einschränkung des Wettbewerbs aufgewogen werde. Außerdem sei es den Kunden in vielen Fällen nicht möglich, einen Vertrag zu kündigen, da die Kosten hierfür durch die Produktbündelung sehr hoch seien. Die Verbraucherexperten empfehlen, die Produktkoppelung und reine Produktbündelung zu untersagen. Für viele Fälle der gemischten Produktbündelung empfehlen sie, die Kunden besser zu informieren. Die Bankenexperten erkennen zwar die Bedeutung von Transparenz an, empfehlen jedoch, die Frage der Koppelung und Bündelung von Produkten dem Wettbewerb der Banken untereinander zu überlassen. Verwaltungsaufwand Den Sachverständigen für Verbraucherbelange zufolge kann der Wechsel bei Girokonten für die Kunden ein sehr komplizierter Vorgang sein, da über das Konto eine Vielzahl von alltäglichen Vorgängen abgewickelt wird. Für das Ausfüllen der Formulare, die für die Eröffnung eines neuen Kontos, die Schließung des alten Kontos, die Überweisung des Restbetrags, die Übertragung von Lastschriftverfahren und für neue Zahlungsanweisungen erforderlich seien, sowie für die Unterrichtung von Geschäftspartnern über die neue Kontonummer, müsse ein Kunde Zeit und Mühe aufwenden. Außerdem bestehe die Möglichkeit, dass Lastschriften oder sonstige Zahlungsvorgänge verloren gingen.

7 Die Bankenexperten sehen nicht in dem Wechsel an sich das Hindernis, sondern in der Wahrnehmung des Wechsels als schwierig durch die Kunden. Einige Sachverständige des Bankensektors betonen, dass Probleme von Kunden beim Bankenwechsel durch den Verwaltungsaufwand und durch Hindernisse innerhalb von Regierungen und Unternehmen verursacht werden. Diese schienen nicht in der Lage zu sein, die Angaben zur Bankverbindung ihrer Kunden in ihrer Verwaltung für die Ausführung von Lastschriftverfahren rasch zu ändern. Die Bankenexperten weisen auf die Tatsache hin, dass die Banken in einer Reihe von Mitgliedstaaten bereits Angebote für einen Wechsel haben, die ihrer Einschätzung nach erfolgreich sind und Kunden den Wechsel erleichtern. Den Verbraucherexperten zufolge müssten die Kunden selbst in einigen Fällen trotz dieser Wechselangebote einen großen Aufwand betreiben. Die Verbraucherexperten sehen in der Notwendigkeit, die Kontonummer ändern zu müssen, ein potentielles Hindernis, dass die Kunden vom Wechsel zu einer anderen Bank abhält, weil sie alle Beteiligten (Arbeitgeber, Auftraggeber von Lastschriften usw.) über ihre neue Bankverbindung informieren müssen. Sie halten es daher für erforderlich, die Mitnahme von Kontonummern zu ermöglichen (Portabilität von Kontonummern), und verweisen auf das schwedische Bankgiro - System als ein Beispiel. Bankenexperten zufolge hält das Bankgiro -System keinem Vergleich mit einem etwaigen Vorschlag für ein übergeordnetes EU-Mobilitätssystem für Girokonten stand, das von allen europäischen Banken angewandt werden müsste, und es würde, was ein ganz wichtiger Aspekt sei, erhebliche Änderungen der grundlegenden Infrastruktur jeder einzelnen Bank erfordern. Der Bericht enthält zehn (zum Teil von allen, zum Teil nur von einigen Mitgliedern der Gruppe getragene) Empfehlungen zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands: dies sollte dem Wettbewerb der Banken untereinander überlassen werden; Leitfäden aller Banken für einen Wechsel; europäischer Leitfaden für grenzübergreifenden Bankenwechsel; nationale Dienstleistungen für die Vornahme eines Wechsels und ihre Hauptmerkmale; Auftrag an den Europäischen Zahlungsverkehrsausschuss, eine zusätzliche optionale Dienstleistung auf der Grundlage seiner derzeitigen Standards zu entwickeln oder die Möglichkeit zu prüfen, seine Standards zur Erhöhung der Mobilität auf SEPA-Produkte (zum Beispiel R-Meldungen) auszuweiten; Banken sollten den das Konto wechselnden Kunden eine Übersicht über immer wiederkehrende Bankgeschäfte geben; Verpflichtung der Auftraggeber von Lastschriftverfahren, die Kontoangaben innerhalb einer vorgegebenen Frist zu ändern, und EU-weite Portabilität von Kontonummern. Kontoschließungsgebühren Kontoschließungsgebühren erhöhen die Kosten eines Wechsels zu einer anderen Bank und stellen somit ein Hindernis für einen solchen Wechsel dar. Während Gebühren für die Schließung von Girokonten in mehr als der Hälfte der EU-Mitgliedstaaten abgeschafft wurden, gibt es sie in anderen Staaten noch und werden den Kunden von einigen Banken bei der Kontoschließung tatsächlich in Rechnung gestellt. Die Bankenexperten sind der Meinung, dass in keiner Empfehlung der Gruppe Dinge aufgegriffen werden sollten, die bereits in der Richtlinie über Zahlungsdienste enthalten sind, und dass etwaige Maßnahmen, die über die Bestimmungen der Richtlinie über Zahlungsdienste hinausgehen, der Selbstregulierung der Banken überlassen bleiben sollte. Die Verbraucherexperten betonen, dass die Bestimmungen der Richtlinie über Zahlungsdienste die Abschaffung von Kontoschließungsgebühren nur bei Verträgen mit einer Dauer von mehr als zwölf Monaten vorsehen, und sie stehen auf dem Standpunkt, dass über die Bestimmungen der Richtlinie über Zahlungsdienste hinausgehende Maßnahmen in Vorschriften geregelt werden sollten.

8 Der Bericht enthält drei Empfehlungen zur Lösung des Problems der Kontoschließungsgebühren (die in der Gruppe unterschiedlich breite Unterstützung finden): Verbot von Schließungsgebühren bei einfachen Sparkonten; eindeutige Angaben der Gebühren für die Kündigung von Produkten, die in Verbindung zu Girokonten stehen, und Abschaffung von Strafgebühren und Schließungsgebühren für Kunden, die ihren Girokontovertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, auch bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten. b) Grenzübergreifende Kontoeröffnung Die Gruppe stellte eine Reihe von Hindernissen fest, die einer Eröffnung eines Bankkontos in einem anderen Mitgliedstaat im Wege stehen. Rechtliche und regulatorische Hindernisse Die Bankenexperten nennen als häufigsten Grund für die Verweigerung einer Kontoeröffnung die unzureichende Kenntnis des Kunden und somit die Nichtbeachtung des Prinzips Know your Customer und Antigeldwäschevorschriften. Die Gruppe unterbreitet hierzu zwei Empfehlungen: Die Kommission sollte die Auswirkungen der Antigeldwäschevorschriften auf die Kundenmobilität und die Auswirkungen unterschiedlicher rechtlicher und regulatorischer Anforderungen für die Eröffnung von Bankkonten in der EU untersuchen. Informationshindernisse und Unsicherheit Die Verbraucherexperten sind der Meinung, dass es für die Kunden schwierig ist, Informationen über die Angebote, darüber, was sie tun müssen und welche Unterlagen sie beibringen müssen, zu erlangen. Internetseiten und Kontaktformulare seien fast immer nur in der jeweiligen Landessprache abgefasst. Die Informationen seien oftmals unvollständig. Die Anforderungen an die Kunden schienen nicht nur innerhalb eines bestimmten Mitgliedstaates, sondern selbst von einer Bankfiliale zur anderen unterschiedlich zu sein. Die Bankenexperten sehen hierin eine Folge der Unsicherheit über die Anwendung der Antigeldwäschevorschriften und des Prinzips Know your Customer auf Gebietsfremde. Sie heben außerdem hervor, dass für das Nicht-Präsenzgeschäft strengere regulatorische Anforderungen gelten. Relative Unsicherheit in Bezug auf ecommerce und digitale Unterschriften bestehe nach wie vor. Der Bericht enthält hierzu sechs Empfehlungen (die in der Gruppe unterschiedlich breite Unterstützung finden): Förderung der Erstellung von Webseiten von Banken in mehreren Sprachen; offener und nicht diskriminierender Zugang aller Banken in der EU zu bestehenden Registern mit relevanten Informationen über Kunden; Ausarbeitung eines einheitlichen Mobilitätsformulars; Verbot von Verwaltungsvorschriften, die nach EU-Recht als direkte oder indirekte Diskriminierung gelten könnten; Prüfung durch die Kommission, ob Bankkonten vermittels einer qualifizierten elektronischen Signatur in der gesamten EU eröffnet werden können, und Erkundung durch die Kommission und nationale Behörden, ob eine direkte Zuordnung von Steuernummer und Wohnsitz möglich ist. Geschäftsentscheidungen von Banken Mit Ausnahme der Institute in einigen Staaten, in denen ein Recht auf ein Basisbankkonto festgeschrieben ist, sind Banken nicht zur Einrichtung von Konten verpflichtet. Die Bankenexperten sehen in dieser Freiheit der Vertragsschließung ein Grundprinzip der Marktwirtschaft, das in den Verfassungen mehrerer Mitgliedstaaten garantiert wird. Verbraucherexperten halten dem entgegen, dass eine Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen Leben ohne Bankkonto heute nicht möglich ist. Verbraucher ohne Bankkonto hätten ernstzunehmende Schwierigkeiten bei der Arbeitsplatzsuche und seien von sozialer Ausgrenzung

9 bedroht. Aus diesem Grund könnte die Bereitstellung eines Basisbankkontos als Verpflichtung zur Erbringung einer Universaldienstleistung vorgesehen werden. Die Bankenexperten weisen darauf hin, dass das Problem der sozialen Ausgrenzung nicht Gegenstand dieses Berichts ist und die Gruppe nicht ausführlich über Verpflichtungen zur Erbringung einer Universaldienstleistung an sich gesprochen hat. Der Bericht enthält drei Empfehlungen (die in der Gruppe unterschiedlich breite Unterstützung finden): Bereitstellung von Informationen auf der Ebene der EU für Verbraucher darüber, bei welchen Banken Kunden aus anderen Mitgliedstaaten Konten eröffnen können; Prüfung der Frage, warum die Banken in einigen Mitgliedstaaten Gebietsfremden nicht die Möglichkeit der Kontoeröffnung bieten, falls es solche Mitgliedstaaten gibt, und Einführung eines Rechts auf ein Basisbankkonto. Eröffnungs- und Schließungsgebühren Themen und Empfehlungen wie im Kapitel Bankenwechsel.

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) Ressort Wirtschaft Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 3 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

SEPA Single Euro Payments Area. Das neue europaweit einheitliche Zahlungssystem.

SEPA Single Euro Payments Area. Das neue europaweit einheitliche Zahlungssystem. SEPA Single Euro Payments Area Das neue europaweit einheitliche Zahlungssystem. Das ist neu im europäischen Zahlungsverkehr. Sind Ihnen auf Ihrem Kontoauszug die Begriffe IBAN und BIC aufgefallen? Sie

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Leitfaden zu Starmoney 9.0

Leitfaden zu Starmoney 9.0 Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu Starmoney 9.0 Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und diese der

Mehr

Leitfaden zu Starmoney 9.0

Leitfaden zu Starmoney 9.0 Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu Starmoney 9.0 Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und diese der

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Wesentliche Änderungen

Wesentliche Änderungen Wesentliche Änderungen 42 Wesentliche Änderungen Fassung vom 30.12.2004: Kapitel 3: Beschreibung des Verfahrens Barzahlungen an Kunden Gesetzestext 42 42 Auszahlung der Geldleistungen Geldleistungen nach

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

SEPA DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN ZU SEPA. Zahlungsverkehr ohne Grenzen. Inhalt

SEPA DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN ZU SEPA. Zahlungsverkehr ohne Grenzen. Inhalt SEPA DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN SEPA DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN ZU SEPA Zahlungsverkehr ohne Grenzen Seit Anfang 2008 werden nach und nach europaweit einheitliche Standards für Überweisungen, Lastschriften sowie

Mehr

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) 20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll

Mehr

Leitfaden zu WISO Mein Geld 2013 Professional

Leitfaden zu WISO Mein Geld 2013 Professional Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu WISO Mein Geld 2013 Professional Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt

Mehr

Leitfaden zu Windata Professional 8

Leitfaden zu Windata Professional 8 SEPA-Umstellung: Single Euro Payment (1) Area IBAN (SEPA)-Umstellung & BIC anpassen Leitfaden zu Windata Professional 8 Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem

Mehr

Europaweit überweisen. Mit SEPA.

Europaweit überweisen. Mit SEPA. SEPA Europaweit überweisen. Mit SEPA. Gut vorbereitet. Seit Februar 2014 gelten im Euroraum neue Verfahren für Überweisungen und Lastschriften. Wir haben Ihnen alles Wissenswertes zu SEPA zusammengestellt.

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Arbeitsprogramm 2009-2010

Arbeitsprogramm 2009-2010 EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION BESCHÄFTIGUNG, SOZIALES UND CHANCENGLEICHHEIT Sozialer Dialog, soziale Rechte, Arbeitsbedingungen, Anpassung an den Wandel Sozialer Dialog und Arbeitsbeziehungen

Mehr

Leitfaden zu Starmoney Business 6.0

Leitfaden zu Starmoney Business 6.0 Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu Starmoney Business 6.0 Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und

Mehr

Leitfaden zu Jameica Hibiscus

Leitfaden zu Jameica Hibiscus Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu Jameica Hibiscus Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und diese

Mehr

Leitfaden zu Windata Professional 8

Leitfaden zu Windata Professional 8 Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu Windata Professional 8 Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 9.9.2015 L 235/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1506 R KOMMISSION vom 8. September 2015 zur Festlegung von Spezifikationen für Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener

Mehr

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Empfehlung der Kommission vom 23. April 1998 zu Bankentgelten im Zusammenhang mit der Umstellung auf den Euro (98/286/EG) (*)

Empfehlung der Kommission vom 23. April 1998 zu Bankentgelten im Zusammenhang mit der Umstellung auf den Euro (98/286/EG) (*) J4 Empfehlung der Kommission vom 23. April 1998 zu Bankentgelten im Zusammenhang mit der Umstellung auf den Euro (98/286/EG) (*) DIE KOMMISSION DER EUROPA È I- SCHEN GEMEINSCHAFTEN Ð gestuètzt auf den

Mehr

1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen

1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen 1. Einführung In orgamax stehen Ihnen die gängigsten Konten des Kontenrahmens SKR03 und SKR04 zur Verfügung. Damit sind im Normalfall alle Konten abgedeckt, die Sie zur Verbuchung benötigen. Eine ausführliche

Mehr

effektweit VertriebsKlima

effektweit VertriebsKlima effektweit VertriebsKlima Energie 2/2015 ZusammenFassend - Gas ist deutlich stärker umkämpft als Strom Rahmenbedingungen Im Wesentlichen bleiben die Erwartungen bezüglich der Rahmenbedingungen im Vergleich

Mehr

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014 EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

Leitfaden zu Moneyplex 12

Leitfaden zu Moneyplex 12 Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu Moneyplex 12 Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und diese der

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Leitfaden zu Quicken 2012

Leitfaden zu Quicken 2012 Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Wir machen den Weg frei. Leitfaden zu Quicken 2012 Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt

Mehr

Wechselbereitschaft von. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014. www.putzundpartner.de 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG

Wechselbereitschaft von. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014. www.putzundpartner.de 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Wechselbereitschaft von Stromkunden 2014 Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Telefon: +49 (0)40 35 08 14-0 Seite Telefax: 0 +49 (0)40 35 08 14-80

Mehr

Leitfaden zu Windata Professional 8

Leitfaden zu Windata Professional 8 Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu Windata Professional 8 Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und

Mehr

Leitfaden zu VR-Networld

Leitfaden zu VR-Networld Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Wir machen den Weg frei. Leitfaden zu VR-Networld Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt

Mehr

zur SEPA-Umstellung am Point of Sale: ec-kartenzahlungen mit PIN-Eingabe (SCC) und ohne PIN- Eingabe (SDD) InterCard AG InterCard Händlerinformation

zur SEPA-Umstellung am Point of Sale: ec-kartenzahlungen mit PIN-Eingabe (SCC) und ohne PIN- Eingabe (SDD) InterCard AG InterCard Händlerinformation InterCard Händlerinformation zur SEPA-Umstellung am Point of Sale: ec-kartenzahlungen mit PIN-Eingabe (SCC) und ohne PIN- Eingabe (SDD) Stand: April 2015 V 1.00 InterCard AG 56.402.001 (0415) Mehlbeerenstraße

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung

Mehr

Private Altersvorsorge

Private Altersvorsorge Private Altersvorsorge Datenbasis: 1.003 Befragte im Alter von 18 bis 65 Jahren, bundesweit Erhebungszeitraum: 10. bis 16. November 2009 Statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: HanseMerkur,

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle: Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring

Mehr

Managementbewertung Managementbewertung

Managementbewertung Managementbewertung Managementbewertung Grundlagen für die Erarbeitung eines Verfahrens nach DIN EN ISO 9001:2000 Inhalte des Workshops 1. Die Anforderungen der ISO 9001:2000 und ihre Interpretation 2. Die Umsetzung der Normanforderungen

Mehr

Leitfaden zu S-Banking für Ihr ipad

Leitfaden zu S-Banking für Ihr ipad Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu S-Banking für Ihr ipad Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und

Mehr

Finanzdienstleistungen

Finanzdienstleistungen Methodenblatt Finanzdienstleistungen Ein Quiz für junge Leute Zeit Material 30 bis 40 Minuten beiliegende Frage und Auswertungsbögen Vorbereitung Das Satzergänzungs oder Vier Ecken Spiel aus Projekt 01

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

Einführung. SEPA Verfahren. Information der Stadt Kitzingen

Einführung. SEPA Verfahren. Information der Stadt Kitzingen Einführung SEPA Verfahren Information der Stadt Kitzingen Inhaltsübersicht Fragestellungen SEPA was ist das überhaupt? Was bedeuten IBAN und BIC? Wo finde ich meine persönliche IBAN und BIC? Was geschieht

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

Checkliste. Erfolgreich Delegieren

Checkliste. Erfolgreich Delegieren Checkliste Erfolgreich Delegieren Checkliste Erfolgreich Delegieren Erfolgreiches Delegieren ist für Führungskräfte von großer Bedeutung, zählt doch das Delegieren von n und Projekten zu ihren zentralen

Mehr

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten Fragen und Antworten im Umgang mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren eanv in Bezug auf die ZKS-Abfall -Allgemeine Fragen- www.zks-abfall.de Stand: 19.05.2010 Einleitung Auf den folgenden Seiten

Mehr

Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung

Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung ÄNDERUNG DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN, DIE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG AN ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN

Mehr

Leitfaden zu NetXP Verein

Leitfaden zu NetXP Verein Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu NetXP Verein Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und diese der

Mehr

Der Arbeitsrechtler. GHR Arbeitsrechtsteam. Vertrauen ist gut Kontrolle besser?

Der Arbeitsrechtler. GHR Arbeitsrechtsteam. Vertrauen ist gut Kontrolle besser? GHR Arbeitsrechtsteam Vertrauen ist gut Kontrolle besser? Die Verwendung von Social Media, insbesondere Internet und E-Mails, für private Zwecke am Arbeitsplatz ist für jeden Arbeitgeber und jeden Arbeitnehmer

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Vorlage zur Kenntnisnahme. Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2009

Vorlage zur Kenntnisnahme. Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2009 10.8 Digitalisierte Unterschriften bei der Sparkasse 0050-36 Drucksache 16/3377 02.07.2010 16. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Information zum neuen ELBA Zahlungsbeleg ( SEPA Überweisung )

Information zum neuen ELBA Zahlungsbeleg ( SEPA Überweisung ) Information zum neuen ELBA Zahlungsbeleg ( SEPA Überweisung ) Im Zuge der Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrs werden mittelfristig Kontonummer und BLZ durch IBAN und BIC abgelöst! Dies

Mehr

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.1.2010 K(2010)19 endgültig EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 13.1.2010 für den sicheren elektronischem Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Einzigkeit

Mehr

Robot Karol für Delphi

Robot Karol für Delphi Robot Karol für Delphi Reinhard Nitzsche, OSZ Handel I Version 0.1 vom 24. Januar 2003 Zusammenfassung Nach der Einführung in die (variablenfreie) Programmierung mit Robot Karol von Freiberger und Krško

Mehr

Angenommen am 14. April 2005

Angenommen am 14. April 2005 05/DE WP 107 Arbeitsdokument Festlegung eines Kooperationsverfahrens zwecks Abgabe gemeinsamer Stellungnahmen zur Angemessenheit der verbindlich festgelegten unternehmensinternen Datenschutzgarantien Angenommen

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.11.2011 KOM(2011) 710 endgültig 2011/0327 (COD) C7-0400/11 Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG

Mehr

Bitte führen Sie vor der Umstellung eine Datensicherung Ihrer Profi cash-bestandsdaten durch.

Bitte führen Sie vor der Umstellung eine Datensicherung Ihrer Profi cash-bestandsdaten durch. SEPA-Umstellungsanleitung für Profi cash Diese Anleitung beschreibt die wesentlichen Schritte zur automatisierten Umstellung Ihrer in Profi cash hinterlegten nationalen Zahlungsaufträge in SEPA-Aufträge.

Mehr

(EuGVVO) 5. Innerhalb des Insolvenzverfahrens werden nicht alle

(EuGVVO) 5. Innerhalb des Insolvenzverfahrens werden nicht alle Teil 1: Einleitung Eine eindeutige Bestimmung der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines grenzüberschreitenden Insolvenzverfahrens sowie für insolvenzbezogene Einzelentscheidungen ist erforderlich,

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014 LEITLINIE NR. 7 Gegenstand: Die Bedeutung von innerhalb von 24 Stunden Artikel: 8 Absätze 2 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Leitlinien: Nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung muss innerhalb von

Mehr

IMI-Grundlagen 1. EINLEITUNG... 2 2. GRUNDLAGEN... 2

IMI-Grundlagen 1. EINLEITUNG... 2 2. GRUNDLAGEN... 2 IMI-Grundlagen 1. EINLEITUNG... 2 2. GRUNDLAGEN... 2 2.1. WAS IST IMI?... 2 2.2. WIE FUNKTIONIERT IMI?... 3 2.3. ÜBERWINDUNG VON SPRACHBARRIEREN... 3 2.4. WER MACHT WAS IN IMI?... 4 2.4.1. ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN...

Mehr

(ABl. Nr. L 372 S. 31) EU-Dok.-Nr. 3 1985 L 0577

(ABl. Nr. L 372 S. 31) EU-Dok.-Nr. 3 1985 L 0577 HausTWRL 3 3. Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen 1) (ABl. Nr. L 372 S. 31) EU-Dok.-Nr.

Mehr

Wenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen.

Wenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen. 1 PIN/TAN-T-Online-WebBanking mit moneyplex Bis auf wenige Ausnahmen bieten heute fast alle Kreditinstitute modernes und hoch sicheres HBCI-Internetbanking an. Um mit nicht HBCI-fähigen Banken trotzdem

Mehr

Stadtwerke im Spiegelbild der öffentlichen Meinung. Energie 2009

Stadtwerke im Spiegelbild der öffentlichen Meinung. Energie 2009 Stadtwerke im Spiegelbild der öffentlichen Meinung Energie 2009 Untersuchungsdesign Institut: TNS Emnid Medien- und Sozialforschung GmbH Erhebungszeitraum: 26.06. - 04.07.2009 Grundgesamtheit: Stichprobe:

Mehr

Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner?

Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Leitfaden zum österreichischen Einheitlichen Ansprechpartner für EU/EWR Dienstleister Sie sind Staatsangehörige/r eines EU- bzw. EWR-Staates oder für eine

Mehr

Software WISO Hausverwalter 2014 Datenübernahme aus WISO Mein Geld Version / Datum V 1.0 / 06.06.2013

Software WISO Hausverwalter 2014 Datenübernahme aus WISO Mein Geld Version / Datum V 1.0 / 06.06.2013 Software WISO Hausverwalter 2014 Thema Datenübernahme aus WISO Mein Geld Version / Datum V 1.0 / 06.06.2013 Um das Verbuchen von Einnahmen und Ausgaben zu erleichtern steht Ihnen die Schnittstelle zur

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN

UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten, die Ihnen bei der Umstellung vom DTAUS- auf das SEPA-Zahlungswesen in Stotax Gehalt und Lohn zur

Mehr

INFORMATIONSBLATT. Wohnsitzwechsel. Vorwort

INFORMATIONSBLATT. Wohnsitzwechsel. Vorwort INFORMATIONSBLATT Wohnsitzwechsel Vorwort 1 Der Wechsel Ihres Hauptwohnsitzes - egal ob er mit dem Neuerwerb eines Hauses bzw. einer Wohnung verbunden ist oder nicht - erfordert eine Reihe von Schritten,

Mehr

Die GAP ist... Die GAP ist nicht... Europäische Kommission Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Die GAP ist... Die GAP ist nicht... Europäische Kommission Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Die GAP ist... Die GAP ist nicht... Europäische Kommission Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Die GAP ist mit der Zeit gegangen Manche loben die GAP, andere kritisieren sie. Die GAP war ein Erfolg,

Mehr

ratgeber SEPA, IBAN und BIC? Was bedeuten

ratgeber SEPA, IBAN und BIC? Was bedeuten Der Countdown läuft: In wenigen Monaten ist die gute, alte Kontonummer Geschichte. Ersetzt wird sie durch eine internationale Kontonummer mit bis zu 34 Stellen. Ab dem 1. Februar 2014 ist diese neue Zahlenkombination

Mehr

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-

Mehr

zur Kreditwürdigkeitsprüfung

zur Kreditwürdigkeitsprüfung EBA/GL/2015/11 19.08.2015 EBA Leitlinien zur Kreditwürdigkeitsprüfung 1 Inhaltsverzeichnis Abschnitt 1 Verpflichtung zur Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten 3 Abschnitt II Gegenstand, Anwendungsbereich

Mehr

Bezahlen von Lohn und Gehalt per SEPA

Bezahlen von Lohn und Gehalt per SEPA Bezahlen von Lohn und Gehalt per SEPA (Single Euro Payments Area) Einrichtungshilfe Stand 2013-11-15 SEPA - Hintergrund Der Begriff Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, auf Englisch Single Euro Payments

Mehr

Elternumfrage 2014. Kita und Reception. Campus Hamburg

Elternumfrage 2014. Kita und Reception. Campus Hamburg Elternumfrage 2014 Kita und Reception Campus Ergebnisse der Elternumfrage 2014 Um die Auswertung der Elternumfrage 2014 richtig lesen und interpretieren zu können, sollten folgende Punkte beachtet werden:

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichthof vom 04.12.

Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichthof vom 04.12. Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichthof vom 04.12.2009 V ZR 44/09 Revolution des Abrechnungsbildes der WEG und der praktischen

Mehr

Leitfaden zu VR-Profi cash

Leitfaden zu VR-Profi cash Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu VR-Profi cash Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und diese der

Mehr

Elternumfrage 2015. Kindergarten (mit Krippe und Vorschule) Phorms Campus München

Elternumfrage 2015. Kindergarten (mit Krippe und Vorschule) Phorms Campus München Elternumfrage 2015 Kindergarten (mit Krippe und Vorschule) Phorms Campus München Ergebnisse der Elternumfrage 2015 Um die Auswertung der Elternumfrage 2015 richtig lesen und interpretieren zu können, sollten

Mehr

2 Informationen zur SEPA-Formatierung

2 Informationen zur SEPA-Formatierung SEPA Inhaltsverzeichnis 1 SEPA (SINGLE EURO PAYMENTS AREA)... 2 1.1 Einführung... 2 1.2 Vorteile von SEPA-Überweisungen... 2 2 Informationen zur SEPA-Formatierung... 3 2.1 Formatierungsgrundsätze... 3

Mehr

DWS Fondsplattform Die Investmentplattform für professionelle Anleger

DWS Fondsplattform Die Investmentplattform für professionelle Anleger DWS Fondsplattform Die Investmentplattform für professionelle Anleger *DWS Investments ist nach verwaltetem Fondsvermögen die größte deutsche Fondsgesellschaft. Quelle: BVI. Stand: 30. April 2007. Alle

Mehr

Die neuen SEPA-Lastschriften

Die neuen SEPA-Lastschriften Die neuen SEPA-Lastschriften Die Gläubiger-Identifikations-Nummer (Gläubiger-ID) (Englischer Name: Creditor-ID) Um Lastschriften einziehen zu können, benötigen Sie eine Gläubiger-Identifikations- Nummer.

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Gesetzliche Änderungen im Zahlungsverkehr. IBAN und BIC die neue Kontonummer und Bankleitzahl. Informationen für Privatkunden

Gesetzliche Änderungen im Zahlungsverkehr. IBAN und BIC die neue Kontonummer und Bankleitzahl. Informationen für Privatkunden Gesetzliche Änderungen im Zahlungsverkehr IBAN und BIC die neue Kontonummer und Bankleitzahl. Informationen für Privatkunden Einheitlicher Zahlungsverkehr in Europa. Die Welt wächst immer mehr zusammen.

Mehr

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird.

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird. STOP! ACHTUNG! Die nachfolgenden Unterlagen dürfen Sie nur und ausschließlich nach Rücksprache mit unserem Kundenservice verwenden, falls unser Reseller (= Ihr Provider) die für Sie registrierten Domainnamen

Mehr