Mehrwertsteuer. 1. Aktualitäten Saldosteuersatz 3. Ausblick Visp,
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- Gertrud Vogel
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1 Mehrwertsteuer 1. Aktualitäten Saldosteuersatz 3. Ausblick 2016 Visp, GEHRIG steuerberatung gmbh Bahnhofstrasse 10 Postfach Visp Tel Fax
2 1. Aktualitäten 2015 Abstimmungen Mit 71.5% wird die Volksinitiative «Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!» abgelehnt «Energie- statt Mehrwertsteuer» Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab
3 1. Aktualitäten 2015 per wenig Neues, ein paar Präzisierungen Übersicht Änderungen der MWST-Infos 02 Steuerpflicht Steuerpflicht von ausländischen Unternehmen 04 Steuerobjekt Bekanntmachungsleistungen, Spenden und Werbeleistungen 06 Ort der Leistungserbringung Vermietung/Leasing sowie bei Veredelung 12 Saldosteuersätze neue Steuersätze Änderungen von Branchen-Infos 14 Finanzbereich Kollektive Kapitalanlagen 19 Gemeinwesen Parkplätze und häuser von Gemeinwesen Quelle => Mehrwertsteuer => Änderungen => Zeitrahmen eingeben
4 1. Aktualitäten 2015 Entwürfe MWST-Branchen-Info 11 Luftverkehr Derzeit keine Branchen-Info Zahlreiche Erläuterungen für und rund um den Luftverkehr MWST-Info 12 Saldosteuersätze Neue und angepasste Steuersätze
5 1. Aktualitäten 2015 Neue Steuersaldosteuersätze Tätigkeit Ab (neu) Alkoholische Getränke: Handel, sofern nicht vorsteuerbelastet 6.7% Bildhauerei aller Art: reine Bearbeitungen 6.1% Körpertherapie, soweit nicht anderswo genannt 6.1% Parkplätze im Freien oder in Unterständen: Vermietung 5.2% Druckerei: Leistungen, die zum reduzierten Satz steuerbar sind 0.1%
6 1. Aktualitäten 2015 Erhöhung der Steuersaldosteuersätze Tätigkeit Bis (alt) Ab (neu) Transport von Gegenständen, sofern mit Hilfe von Fahrrädern, Mofas oder Motorrädern erbracht 5.2% 6.1% Velo- und Motogeschäft: sämtliche branchenüblichen Tätigkeiten 1.3% 2.1% Senkung des Steuersaldosteuersatzes Tätigkeit Bis (alt) Ab (neu) Körpertraining mit Instruktion wie Aqua-Fit, Aerobic, Pilates, Zumba, Yoga 6.7% 6.1%
7 1. Aktualitäten 2015 Änderungen / Präzisierungen für Saldosteuersätze Tätigkeit SSS «Architekturbüro» und «Ingenieurbüro» SSS «Fitnesscenter» und «Sportanlagen» SSS «Grabstein-Bildhauerei, «Holzbildhauerei/Holzschnitzerei» und «Steinbildhauerei» SSS «Standbau» SSS «Tierheim» Inhalt Gelten auch für Bauleitungsarbeiten Gelten nur für branchenübliche Leistungen Gelten nur für Lieferungen mit Bearbeitung Gilt nicht für reine Montagen Gilt ebenfalls für Tierhotels
8 1. Aktualitäten 2015 Was tun bei einer betroffenen «Tätigkeit»? Bis und mit 2014 mit SSS abgerechnet: ESTV informierte im Dezember über die Änderung Wechsel zur effektiven Methode: schriftliche Meldung bis spätestens Bisher effektiv abgerechnet; neu mit SSS Wechsel von effektiver Abrechnung zu SSS per möglich Schriftlich via Formular «Unterstellungserklärung Saldosteuersatzmethode» bis zum einreichen.
9 2. Saldosteuersatz Prinzipien zur Erinnerung Für kleinere Unternehmen gedacht Fakturierung der Leistungen wie bei effektiver Abrechnung Abrechnung der Vorsteuern durch reduzierte Pauschalansätze sog. Saldosteuersätze Halbjährliche statt quartalsweise Abrechnung Mindestens ein Jahr muss SSS beibehalten werden Wechsel von der effektiven Abrechnung zur SSS erst nach drei Jahren möglich. Ausnahmen: - Wechsel SSS-Satz der betroffenen Tätigkeit/Branche - Wechsel Steuersatz Gesetzliche Grundlagen: Art. 35 Abs. 1 lit. b und Art. 37 Abs. 1 4 MWSTG // Art MWSTV
10 2. Saldosteuersatz Für kleinere Unternehmen gedacht Jahresumsatz bis höchstens CHF und jährliche Steuerschuld von höchstens CHF (Art. 37 Abs. 1 MWSTG) Ausnahme: Falls ein Kriterium um bis zu 50% in zwei aufeinander folgenden Jahren überschritten wird Wechsel zur effektiven Abrechnung zu Beginn des dritten Jahres (Art. 81 Abs. 3 MWSTV) Ausnahme: Falls ein Kriterium um mehr als 50% überschritten wird Wechsel zur effektiven Abrechnung zu Beginn des folgenden Jahres (Art. 81 Abs. 3 MWSTV). Bei Neugründungen sogar rückwirkender Entzug der SSS-Abrechnungsmethode Beispiel: Weinhändler erzielte folgende Umsätze (inkl. MWST) aus steuerbelasteten Gütern: 2013: CHF 4.9 Mio.; 2014: CHF 6 Mio.. Anwendbar ist ein Saldosteuersatz von 1.3% = Steuerzahllast von TCHF 78. Für 2015? SSS, da Steuerschuld < CHF ; Wechsel zur effektiven Abrechnung ab 2016, sofern Jahresumsatzgrenze im 2015 übertroffen wird.
11 2. Saldosteuersatz Was ist massgebend für die Berechnung der Jahresumsatzlimite? Steuerbare Lieferungen im Inland (inkl. Lieferungen ins Ausland = Export) Steuerbare Dienstleistungen, für welche der Ort im Inland liegt (inkl. steuerbefreite Dienstleistungen) Was sind steuerbefreite Dienstleistungen? (Art. 23 Abs. 2 Ziffer. 9 und 10 MWSTG) Vermittlungen im Ausland Reisebüro und TO: auch Leistungen, welche von Dritten im Ausland erbracht werden
12 2. Saldosteuersatz Wann kann der SSS nicht in Anspruch genommen werden? Gesetzliche Grundlage: Art. 77 MWSTV Bei Option Wenn Pauschalsteuersatz in Anspruch genommen werden kann Gemeinwesen Verlagerungsverfahren nach Art. 63 MWSTG Importeure/Exporteure Gruppenbesteuerung nach Art. 13 MWSTG Konzernstruktur Leistungen mehr als zu 50% an effektiv abrechnende, beherrschte Gesellschaften oder von solchen beherrscht werden Mutter/Tochter-Strukturen Sitz/Betriebsstätten in Samnaun / Sampuoir
13 2. Saldosteuersatz Auswirkungen Wechsel effektiven Abrechnung zur SSS (Art. 79 MWSTV) Keine Korrekturen auf Warenlager, Betriebsmittel und Anlagegüter Gleichzeitiger Wechsel der Abrechnungsart von vereinbart auf vereinnahmt: Gutschrift der Umsatzsteuer auf Debitoren; Belastung der Vorsteuer auf den Kreditoren (Art. 79 Abs. 4 lit. a MWSTV) Gleichzeitiger Wechsel der Abrechnungsart von vereinnahmt auf vereinbart: Belastung der Debitoren; Gutschrift der Vorsteuer auf den Kreditoren (Art. 79 Abs. 4 lit. b MWSTV)
14 2. Saldosteuersatz Auswirkungen Wechsel SSS zur effektiven Abrechnung (Art. 81 MWSTV) Keine Korrekturen auf Warenlager, Betriebsmittel und Anlagegüter Gleichzeitiger Wechsel der Abrechnungsart von vereinbart auf vereinnahmt: Gutschrift der Umsatzsteuer zum bisherigen Saldosteuersatz auf Debitoren; keine Korrektur auf Kreditoren (Art. 81 Abs. 6 lit. a MWSTV) Gleichzeitiger Wechsel der Abrechnungsart von vereinnahmt auf vereinbart: Belastung der Debitoren zum bisherigen Saldosteuersatz; keine Korrektur auf Kreditoren (Art. 81 Abs. 6 lit. b MWSTV)
15 2. Saldosteuersatz Hinweise für die Praxis Eigenverbrauch bei SSS ist abgegolten; hingegen aber auch keine Einlageentsteuerung Zusätzliche Formulare bei Exporte und bei der Anrechnung der fiktiven Vorsteuer notwendig Liegenschaften: Bei Verwendung für nicht mehr unternehmerische Zwecke oder für ausgenommene Umsätze Abrechnung zum Zeitwert (Art. 93 MWSTV) Steuerbelastung bei effektiver Abrechnung und SSS gelegentlich prüfen. Für SSS spricht, wenn - Administrationsaufwand gering ausfallen soll - Vorsteueraufrechnungsrisiken bestehen (Privatentnahmen) - keine grösseren Investitionen anstehen - Tätigkeit mit niedrigem SSS - Einsatz von älteren Betriebsmittel - Überdurchschnittlich hohe Profitabilität - Überdurchschnittliche Personalintensität
16 3. Ausblick 2016 Was ist für 2016 vorgesehen? : Neues überarbeitetes Mehrwertsteuergesetz : Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu punktuelle Änderungen im MWSTG : Voraussichtliches Inkrafttreten der Teilrevision des MWSTG und MWSTV Was ändert sich im Wesentlichen? Steuerpflicht von TCHF 100 aufgrund weltweitem Umsatz (heute: nur Inland-Umsatz) Steuerpflicht von Gemeinwesen ab TCHF 100 (heute: TCHF 25 an Nicht-Gemeinwesen; TCHF 100 total) (Wieder-)Einführung der Margenbesteuerung auf Kunstgegenstände (heute: fiktiver VOST-Abzug) Vermietung von Parkplätzen sind steuerpflichtig (heute: nur solche im Gemeingebrauch)
17 Stefan GEHRIG eidg. dipl. Steuerexperte Betriebsökonom FH (HWV) Mitglied der vcard GEHRIG steuerberatung gmbh Bahnhofstrasse 10 Postfach Visp Tel Fax
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