STADT NIDEGGEN Die Bürgermeisterin. Konzept zur Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen

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1 STADT NIDEGGEN Die Bürgermeisterin Konzept zur Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen Stand: Oktober 2013

2 Konzept Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen INHALTSVERZEICHNIS Tabellenverzeichnis... 3 Anlagenverzeichnis... 4 Verwendete Unterlagen Einleitung Rechtliche Rahmenbedingungen Rechtliche Grundlagen der Löschwasserversorgung Kriterien der Löschwasserversorgung Prüfanlässe Derzeitige Sachlage im Stadtgebiet von Nideggen Trinkwassermengenpläne der Wasserleitungszweckverbände Darstellung der Löschwasserversorgungsbereiche Löschwassermengenplan Nideggen Identifikation Problembereiche Außenbereichsgrundstücke Darstellung der Problembereiche Zusammenfassung Kostenermittlung Empfehlung der Verwaltung S e i t e 2

3 Konzept Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Tabelle 2: Richtwerte für den Löschwasserbedarf (m³/h) unter Berücksichtigung der baulichen Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung. Auflistung der Problembereiche mit Löschwasserunterversorgung im Stadtgebiet (Bebauungsplan 30 BauGB, Innenbereich 34 BauGB und angrenzende). Seite 10 Seite 16 Tabelle 3: Auflistung der Außenbereichsgrundstücke mit derzeitiger Sachlage. Seite 17 Tabelle 4: Tabelle 5: Tabelle 6: Tabelle 7: Auflistung der Problembereiche im Bebauungsplanbereich, Innenbereich und angrenzende sowie Zuordnung von Lösungsvorschlägen. Auflistung der Problembereiche im Außenbereich (Ansammlung mehrerer Wohnhäuser) sowie Zuordnung von Lösungsvorschlägen. Auflistung von Einzelanwesen im Außenbereich sowie Darstellung einiger Lösungsvorschläge. Auflistung der Flächengrößen zu Anzahl der betroffenen Grundstücke gemäß der Tabellen 4 und 5. Seite 19 Seite 21 Seite 23 Seite 26 Tabelle 8: Prioritätenliste der Problembereiche gemäß Tabelle 7. Seite 27 Tabelle 9: Maßnahmen zur Löschwasserversorgung der Problembereiche gemäß Tabelle 7 und Heranziehen von Kostenansätzen. Seite 28 S e i t e 3

4 Konzept Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen ANLAGENVERZEICHNIS Anlage 1: Karten zur Löschwasserversorgung mit 300 m überbrückbaren Löschwasserbereich Anlage 1.1: Abenden Nord Anlage 1.2: Abenden Süd Anlage 1.3: Berg Anlage 1.4: Berg-Thuir Anlage 1.5: Brück Anlage 1.6: Embken Anlage 1.7: Eschauel Schmidt Anlage 1.8: Klaus Schmidt Anlage 1.9: Muldenau Anlage 1.10: Nideggen Nord 1 Anlage 1.11: Nideggen Nord 2 Anlage 1.12: Nideggen Süd Anlage 1.13: Rath Anlage 1.14: Wollersheim Anlage 2: Vermerk vom Löschwasserversorgung für das Baugebiet Auf dem Hilkenrath und das Anwesen Hollicher Hof im Stadtteil Abenden Anlage 3: Karten zur Löschwasserversorgung mit 500 m überbrückbaren Löschwasserbereich Anlage 3.1: Abenden Nord Anlage 3.2: Berg Anlage 3.3: Brück Anlage 3.4: Nideggen Nord 1 Anlage 3.5: Nideggen Süd Anlage 3.6: Wollersheim Anlage 4: Aktenvermerk: Verwendung Daten von Ausliterungen vergangener Jahre Anlage 5: Vermerk über die Möglichkeit der Erweiterung des Löschbereich-Radius gem. DVGW- Arbeitsblatt W 405 von 300 m auf 500 m Anlage 6: Schreiben WZV Gödersheim Löschwasserversorgung in der Stadt Nideggen Anlage 7: Technische Regel: DVGW-Arbeitsblatt W 405 (Februar 2008) S e i t e 4

5 Konzept Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen VERWENDETE UNTERLAGEN /1/ Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen, BauO NRW, Zuletzt geändert durch Gesetz, 21. März /2/ Bauprüfverordnung, BauPrüfVO, Verordnung zur Änderung der Verordnung über bautechnische Prüfungen und zur Änderung von Sonderbauverordnung, /3/ DVGW-Regelwerk, Technische Regel, Arbeitsblatt W 405, Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung, Februar /4/ Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen, Zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes, 23. Oktober /5/ Klaus Schneider, Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen, Kommentar für die Praxis, 8. Neubearbeitete Auflage, S e i t e 5

6 Konzept Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen S e i t e 6

7 Konzept Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen 1. Einleitung Um den Löschwasserbedarf in einigen Bereichen des Stadtgebietes von Nideggen sicher zu stellen, sind bereits in der Vergangenheit zwei Löschwassertanks gebaut worden (Jahr 2011 Gewerbegebiet Thumer Linde, 100 m³ Löschwassertank und Jahr 2013 Abenden Auf dem Hilkenrath, 50 m³ Tank). Nach Prüfung der derzeitigen Sachlage, auf der Grundlage der Trinkwasserversorgungspläne der Wasserleitungszweckverbände Neffeltal, Gödersheim und Perlenbach, ergibt sich ein weiterer Handlungsbedarf zur Deckung der Löschwasserversorgung in verschiedenen Bereichen im Stadtgebiet. Mit diesem Konzept zur Löschwasserversorgung im Stadtgebiet von Nideggen soll ein konkreter Handlungsbedarf in Bereichen des Stadtgebietes verifiziert und eine wirtschaftliche Lösung für die Herstellung der Löschwasserversorgung ermittelt werden. Im Folgenden werden unter Berücksichtigung der derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen und technischen Regeln Bereiche mit Löschwasserbedarf ermittelt und mit Hilfe von Lösungsansätzen diskutiert. 2. Rechtliche Rahmenbedingungen 2.1 Rechtliche Grundlagen der Löschwasserversorgung Baurecht Nach 4 (1) Nr. 2 BauO NW (Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen) dürfen Gebäude nur errichtet werden, wenn bis zum Beginn ihrer Benutzung die erforderlichen Anlagen zur Versorgung mit Trink- und Löschwasser vorhanden und benutzbar sind. 44 (3) BauO NW erklärt, dass eine ausreichende Wassermenge zur Brandbekämpfung zur Verfügung stehen muss, wobei Abweichungen für Einzelgehöfte in der freien Feldflur zugelassen werden /1/. Die ausreichende Wassermenge wird in der Landesbauordnung nicht weiter erläutert. Hierzu sind im Technischen Regelwerk DVGW-Arbeitsplatt W 405 genaue Zahlen vorhanden. Sonderbauten benötigen zusätzlich ein Brandschutzkonzept (vgl. 54, 58 (3), 69 I, 85 (2) BauO NW, 9 BauPrüfVO (Bauprüfverordnung, Verordnung über bautechnische Prüfungen)), das von einem staatlich anerkannten Sachverständigen nach 85 (2) für die Prüfung des Brandschutzes aufgestellt ist /2/. Die Bauaufsichtsbehörde hat die brandschutzrechtlichen Erfordernisse im Baugenehmigungsverfahren selbst zu prüfen und in eigener Verantwortung zu entscheiden, vgl. BGH, Urteil vom (Az.: III ZR 94/84). S e i t e 7

8 Konzept Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen Löschwasservorhaltung Die Löschwasservorhaltung ist gem. 47a Landeswassergesetz kein Bestandteil der öffentlichen Wasserversorgungsaufgabe. Ausschlaggebend ist hier der 1 (2) Satz 1 und 2 FSHG NRW (Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung), aus dem eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Kommune im Rahmen der nichtpolizeilichen- und ordnungsrechtlichen Gefahrenabwehr hervorgeht /4/. Die Kosten dieser kommunalen Pflichtaufgabe im Bezug auf die Löschwasserversorgung tragen die Gemeinden (vgl. 40 (1) FSHG und LG Bonn, Urteil vom (Az.: 4 O 7/07)). Technisches Regelwerk DVGW-Arbeitsblatt W 405 Dieses technische Regelwerk ist für die Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung gem. 48 (1) LWG (Landeswassergesetz) bindend. Die Aussagen zum Grund- und Objektschutz sind allgemein maßgebend für die Löschwasserbedarfsermittlung zur Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben des FSHG. Eine vorrangige Sicherstellung der Löschwasserversorgung über das öffentliche Trinkwasserversorgungsnetz ist jedoch nicht verpflichtend für den Wasserversorger. Das Arbeitsblatt W 405 wird durch Rechtsprechung und Anerkennung bzw. Anwendung der Brandschutzdienststellen als Grundlage für die Löschwassermengenbereitstellung genutzt und gilt als verbindliche Auslegungshilfe der unbestimmten Rechtsbegriffe des FSHG und der BauO NW. Demnach ist für die Löschwassermengenberechnung und umsetzung das Arbeitsblatt W 405 heranzuziehen; vgl. auch LG Bonn SgE Feu 1 II FSHG Nr. 29 (Sammlung gerichtlicher Entscheidungen zum Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz). S e i t e 8

9 Konzept Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen 2.2 Kriterien der Löschwasserversorgung Die Kriterien zur Sicherstellung des Löschwasserbedarfes ergeben sich aus dem Arbeitsblatt W 405. Grundsätzlich muss eine Unterscheidung von Grundschutz und Objektschutz bei der Ermittlung des Löschwasserbedarfes erfolgen. Begriff Grundschutz: Der Grundschutz beschreibt den Brandschutz für Wohngebiete, Gewerbegebiete, Mischgebiete und Industriegebiete ohne erhöhtes Sach- und Personenrisiko. Nachfolgende Tabelle 1 listet unter Berücksichtigung der baulichen Nutzung (gem. 17 BauNVO) und der Gefahr einer Brandausbreitung den Löschwasserbedarf bzw. den Grundschutz bezogen für Wohngebiete, Gewerbegebiete, Mischgebiete und Industriegebiete auf /3/. Bei kleinen ländlichen Ansiedlungen von 2 bis 10 Anwesen und Wochenendhausgebieten ist der Löschwasserbedarf, ungeachtet der baulichen Nutzung und Gefahr der Brandausbreitung, mit 48 m³/h anzusetzen. Die Richtwerte beziehen sich auf den Normalfall, d.h. auf die vorhandene bzw. im Bebauungsplan vorgesehene bauliche Nutzung. Für Einzelobjekte sind begründete Ausnahmen zulässig. Die Richtwerte gelten nicht für abgelegene Einzelanwesen, z.b. Aussiedlerhöfe /3/. Der Nachweis der Löschwassermenge gemäß Tabelle 1 ist für eine Löschzeit von 2 Stunden zu führen. S e i t e 9

10 Konzept Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen Tabelle 1: Bauliche Nutzung gem. 17 BauNVO Richtwerte für den Löschwasserbedarf (m³/h) unter Berücksichtigung der baulichen Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung /3/. reine Wohngebiete (WR), allgem. Wohngebiete (WA), besondere Wohngebiete (WB), Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD) a) Gewerbegebiete (GE) Kerngebiete (MK) Industriegebiete (GI) Zahl der Vollgeschosse (N) N 3 N > 3 N 3 N = 1 N > 1 - Geschossflächenzahl 1 < GFZ 2,4 0,3 GFZ 0,7 < GFZ 0,3 GFZ 0,7 < GFZ (GFZ) 0,7 1,2 0,7 1 - Baumassenzahl c) (BMZ) BMZ 9 Löschwasserbedarf Bei unterschdl. Gefahr der m³/h m³/h m³/h m³/h Brandausbreitung e) klein mittel groß : feuerbeständige d), hochfeuerhemmende d) oder feuerhemmende d) Umfassungen, harte Bedachungen d) 2 : Umfassungen nicht feuerbeständig oder nicht feuerhemmend, harte Bedachungen oder Umfassungen feuerbeständig oder feuerhemmend, weiche Bedachungen d) 3 : Umfassungen nicht feuerbeständig oder nicht feuerhemmend; weiche Bedachungen, Umfassungen aus Holzfachwerk (ausgemauert). Stark behinderte Zugänglichkeit, Häufung von Feuerbrücken usw. a) : soweit nicht unter kleinen ländlichen Ansiedlungen fallend b) : GFZ = Verhältnis von Geschossfläche zu Grundstücksfläche c) : BMZ = Verhältnis vom gesamten umbauten Raum zu Grundstücksfläche d) : Die Begriffe feuerhemmend, hochfeuerhemmend und feuerbeständig sowie harte Bedachung und weiche Bedachung sind baulicher Art e) : Begriff nach DIN Teil 2: Brandausbreitung ist die räumliche Ausdehnung eines Brandes über die Brandausbruchstelle hinaus in Abhängigkeit von der Zeit. Die Gefahr der Brandausbreitung wird umso größer, je brandempfindlicher sich die überwiegende Bauart eines Löschbereiches erweist. S e i t e 10

11 Konzept Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen Begriff Objektschutz: Der Objektschutz ist ein über den Grundschutz hinausgehender, objektbezogener Brandschutz, z.b. für große Objekte mit erhöhtem Brandrisiko, z.b. zur Herstellung, Verarbeitung und Lagerung brennbarer oder leicht entzündbarer Stoffe für Objekte mit erhöhtem Personenrisiko, z. B. Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäuser, Hotels, Hochhäuser und für sonstige Einzelobjekte in Außenbereichen, wie Aussiedlerhöfe, Raststätten, Kleinsiedlungen, Wochenendhäuser. Für den Objektschutz ist jeweils zu ermitteln, in welchem Umfang für die Bereitstellung des Löschwassers Eigenversorgungsanlagen, Löschwasserbehälter, Löschwasserteiche, oberirdische Gewässer usw. in Frage kommen, oder inwieweit die Entnahme aus dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz möglich ist. Sofern der volle Löschwasserbedarf nicht unmittelbar aus dem Trinkwasserrohrnetz gedeckt werden kann, ist darauf zu achten, dass das Rohrnetz nur für die vereinbarte Teilleistung herangezogen wird /3/. Für abgelegene Einzelanwesen in ländlichen Gebieten kann die Löschwasserversorgung dann als ausreichend angesehen werden, wenn das Löschwasser mit gemeindlicher Löschhilfe aus größerer Entfernung z.b. mit Tanklöschfahrzeugen oder mit Behälterfahrzeugen beschafft wird. Anzustreben sind für diese Selbsthilfe oder zur Unterstützung der Feuerwehr unterirdische Löschwasserbehälter gem. DIN 14220, Staumöglichkeiten an nahen Oberflächengewässern oder Löschwasserteiche gem. DIN Der empfohlene Löschwasservorrat je Einzelanwesen beträgt 30 m³ /3/. Bei einer im Einzelfall durch die zuständige Brandschutzdienststelle durch Verwaltungsakt festgestellten erhöhten Brandlast oder Brandgefährdung und der damit verbundenen erforderlichen besonderen Löschwasserversorgung, erlaubt 1 (2) S. 3 FSHG die Kostenübertragung auf den Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, vgl. auch OLG Köln, Urteil vom (Az.: 17 U 47/07) /5/. Weitere Einzelheiten sind dem Arbeitsblatt W 405 zu entnehmen (siehe Anlage 7). S e i t e 11

12 Konzept Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen 3. Prüfanlässe Im Rahmen von Bauvoranfragen und Bauanträgen muss u.a. in der Stellungnahme der Stadt Nideggen an das Bauordnungsamt des Kreises Düren auf die Löschwasserversorgung eingegangen werden. Hierzu soll unter Punkt 3 Erschließung / Ziffer 21. Löschwasserversorgung ausreichend, ja oder nein, angekreuzt werden. Seitens der Stadt Nideggen wurde bisher die Leitungsdimensionierung vom Trinkwasser aufgeführt, mit dem Hinweis, dass ein Hydrant in entsprechender Entfernung vorhanden ist. Aufgrund der Landesbauordnung, Novellierung vom , 4 Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden, (1), Ziffer 2 ist eine ausreichende Trink- und Löschwasserversorgung sicher zu stellen /1/. Seit der Novellierung ist in den Stellungnahmen an den Kreis Düren der Punkt 3 / Ziffer 21 (siehe 2.1) aufgeführt. Aus einem Schreiben des Kreises Düren, Untere Bauaufsicht, vom geht hervor, dass für jedes Bauvorhaben der Nachweis der ausreichenden Löschwasserversorgung zu führen ist. Die ausreichende Löschwasserversorgung soll bei Sonderbauten um die Angabe der tatsächlich zur Verfügung stehenden Löschwassermenge (in m³ für 2 h) konkret benannt werden (Schreiben Kreis Düren, Untere Bauaufsicht, vom ). S e i t e 12

13 Konzept Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen 4. Derzeitige Sachlage im Stadtgebiet von Nideggen Zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung des Stadtgebietes von Nideggen ist eine Zustandserfassung der zur Verfügung stehenden Wassermenge aus dem Trinkwassernetz erforderlich. Hierzu haben die einzelnen Wasserverbände Trinkwassermengenpläne erarbeitet, die einen Überblick über das Versorgungsgebiet liefern. In den Trinkwassermengenplänen sind die zu Löschwasserzwecken zur Verfügung stehenden Wassermengen dargestellt. 4.1 Trinkwassermengenpläne der Wasserleitungszweckverbände Der Trinkwassermengenplan des WZV Gödersheim deckt die Ortsteile Abenden, Berg, Berg- Thuir, Brück, Nideggen, Rath und Wollersheim ab. In dem Plan sind die Leitungen mit Leitungsdurchmesser und die Hydranten dargestellt. Der Trinkwassermengenplan des WZV Neffeltal erfasst die Ortsteile Embken und Muldenau. In diesem Plan sind die Leitungen mit dem Leitungsdurchmesser dargestellt. Der Trinkwassermengenplan des WZV Perlenbach erfasst den Ortsteil Schmidt sowie die Außenbereiche Gerstenhof und Klaus. In diesem Plan sind die Leitungen mit Leitungsdurchmesser und Hydranten dargestellt. Der Trinkwassermengenplan enthält u.a. folgende Informationen (am Beispiel des Löschwassermengenplanes des WZV Gödersheim): Darstellung des bestehenden Trinkwasserrohrnetzes sowie der Hydranten, Gauss-Krüger-Raster mit gewählten Löschwasserflächen 200 m x 200 m, Bereitstellungsleistung des Rohrnetzes mit den Leistungsklassen < 24 m³/h, 24 m³/h, 48 m³/h, 72 m³/h, 96 m³/h, 144 m³/h und 192 m³/h in Anlehnung an die Mengenvorgaben für den Grundschutz gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 405. Für die Erstellung des Trinkwassermengenplans wurde die netzbedingte Bereitstellungsleistung mit der Aussage je Bezugseinheit (Löschwasserfläche) ermittelt. Die Bereitstellungsleistung wurde in Anlehnung an das Arbeitsblatt W 405 klassifiziert. Als Bezugseinheit für die Bereitstellungsleistung dienen die Planquadrate (Gauss-Krüger-Raster, 200 m x 200 m). Somit liegt die maximale Entfernung innerhalb eines Planquadrates unter dem von der Feuerwehr zugelassenen Umkreis von 300 m (maximaler Hydranteneinflussbereich). Die Löschwasserkapazitätsanalyse wird über die Rohrnetzberechnung nachgewiesen. Hierzu wird ein Rechennetzmodell genutzt. Für jede S e i t e 13

14 Konzept Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen gewählte Teilfläche des verrohrten Versorgungsgebietes wird die Entnahmemenge einer benachbarten Hydrantengruppe (i.d.r. aus zwei bis drei Hydranten; in Einzelfällen aus einem Hydrant) ermittelt. Für die Mengenermittlung werden die Hydranten mit relativ ungünstiger hydraulischer Lage innerhalb der Teilfläche herangezogen. Somit weisen die übrigen Hydranten der Teilfläche mehr oder weniger höhere als die ermittelten Entnahmemengen auf (Rechenzentrum für Versorgungsnetze Wehr GmbH; Hydraulische Berechnung des Wasserrohrnetzes des WZV Gödersheim). 4.2 Darstellung der Löschwasserversorgungsbereiche Die Trinkwassermengenpläne der Wasserleitungszweckverbände sind Ausarbeitungen, die der Stadt Nideggen durch die Verbände zur Verfügung gestellt wurden. Die Änderungen dieser Pläne in Löschwasserversorgungsbereiche basiert auf der Datengrundlage der Trinkwassermengenpläne. Die beschriebenen Wassermengen wurden nicht im Einzelnen durch Ausliterungen überprüft. Für die Erarbeitung der Versorgungsbereiche werden die im Trinkwassermengenplan dargestellten Wassermengen übernommen. Eine vollständige Abdeckung des Löschwasserbedarfes aus dem Trinkwassernetz ist nicht immer möglich. Hierzu sind weitere Maßnahmen zu prüfen. Eine Möglichkeit zur Darstellung von Löschwasserversorgungsbereichen ist der 300 m Radius um Hydranten. Eine weitere Möglichkeit stellt die Wasserentnahme aus einem oberirdischen Wassersystem (bspw. ein Fluss) dar. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Entnahmestellen für die Feuerwehr erreichbar sein müssen. Die Tiefe der Gewässer muss mit mindestens 7 dm von Wasseroberfläche zur Gewässersohle gesichert sein, ebenso auch die Fließgeschwindigkeit eines Baches oder Flusses. Wasserentnahmestellen aus oberirdischen Wassersystemen und die o.g. 300 m-radien sind in den einzelnen Lageplänen der Ortsteile im Stadtgebiet Nideggen dargestellt (siehe Anlagen 1 und 3). Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Überbrückung des Löschwasserversorgungsbereiches mit dem 300 m Radius maßgebend. Des Weiteren kann auf die Daten von Ausliterungen zurückgegriffen werden, die im Bereich der Abendener Straße (Plan Nideggen Süd) und Frankenstraße (Plan Berg) herangezogen worden. Diese Ausliterung erfolgte im Zuge eines Bauantrages. Hierbei muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass Ausliterungen Momentaufnahmen sind, die die zum Messzeitpunkt zur Verfügung stehende Wassermenge wiedergibt (s. Anlagen 1.3, 1.12, 3.2, 3,5 und 4). Je nach Tageszeit und durchgeführter Probenahme ergeben sich unterschiedliche Maßangaben. Bspw. ist die zu Löschwasserzwecken zur Verfügung stehende Löschwassermenge zu Stoßzeiten (hohe Wasserentnahme aus dem Trinkwassernetz) geringer als zu Zeiten mit weniger Wasserentnahme. S e i t e 14

15 Konzept Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen 4.3 Löschwassermengenplan Nideggen Um den Löschwasserversorgung für das Stadtgebiet darzustellen, wurden die Trinkwassermengenpläne der Wasserleitungszweckverbände Gödersheim, Neffeltal und Perlenbach für die jeweiligen Ortsteile überarbeitet. In den Lageplänen der Anlagen 1 sind für alle Ortsteile im Stadtgebiet von Nideggen die Möglichkeiten der Entnahme aus oberirdischen Wassersystemen und Löschbereichen mit einem Radius von 300 m für mit Löschwasser unterversorgte Bereiche, d.h. für Bereiche mit einer Löschwasserversorgung < 48 m³/h, dargestellt. Stellenweise sind die Ergebnisse von Ausliterungen einzelner Hydranten als Momentaufnahme mit aufgeführt. Die möglichen Entnahmestellen aus den oberirdischen Wassersystemen wurden mit der Feuerwehr im Vorfeld abgestimmt (z.b. im Ortsteil Brück). Anzumerken ist, dass generell bei der Darstellung der 300 m Radien die Geländehöhe nicht berücksichtigt wurde. Ebenso ist die Straßenführung sowie die Eisenbahnlinie nicht berücksichtig worden. Hier ist im Ernstfall die Verlegung einer Brücke durch die Feuerwehr notwendig. Weiterhin muss beachtet werden, dass grundsätzlich bei Geländeerhöhungen von 10 m und Überbrückungslängen von 100 m ein Druckverlust in den Löschschläuchen der Feuerwehr von jeweils einem bar zu verzeichnen sind. 4.4 Identifikation Problembereiche Nach Aufstellung der Lagepläne mit entsprechenden Wasserentnahmestellen aus oberirdischen Wassersystemen und des überbrückbaren Löschbereiches (300 m Radius um Hydrant) bleiben Bereiche im Stadtgebiet Nideggen übrig, die nicht den Grundschutz gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt W 405 (48 m³/h) wiedergeben. In nachfolgender Tabelle 2 sind die derzeitigen Problembereiche im Stadtgebiet aufgelistet. Hier sind nur Problembereiche aufgeführt, die entweder im Innenbereich gem. 34 BauGB oder einem Bebauungsplanbereich gem. 30 BauGB zugehören, bzw. angrenzende Grundstücke. S e i t e 15

16 Konzept Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen Tabelle 2: Problembereich Auflistung der Problembereiche mit Löschwasserunterversorgung im Stadtgebiet (Bebauungsplan 30 BauGB, Innenbereich 34 BauGB und angrenzende). Flächengröße* Zuordnung aktueller Versorgungsstand 1 ca m² Abenden Auf dem Hilkenrath/ Am < 24 m³/h; < 400 l/min Roßberg 2 ca m² Berg Im Bruch 36 m³/h 3 ca m² Brück Höhenweg/ 24 m³/h; 400 l/min/ Hetzinger Hof 36 m³/h; 600 l/min 4 ca m² Nideggen Im Jungholz < 24 m³/h; < 400 l/min 5 ca m² Nideggen Berger Acker < 24 m³/h; < 400 l/min 6 ca m² Wollersheim Auf der Heide 36 m³/h; 600 l/min *ergibt sich aus der Addition der Flächengröße der jeweiligen Parzellen/ Flurstücke mit aufstehender Bebauung bspw. Wohnhaus, Gartenhaus, etc. zum jetzigen Zeitpunkt Anzumerken ist, dass in den mit Löschwasser unterversorgten Bereichen (Grundschutz < 48 m³/h) keine baurechtlich ausgewiesenen Gewerbe- oder Industriegebiete vorhanden sind, die einen Grundschutz von 96 m³/h erfordern. 4.5 Außenbereichsgrundstücke Gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt W 405 beziehen sich die Richtwerte für den Grundschutz auf den Normalfall, d.h. auf die vorhandene bzw. im Bebauungsplan vorgesehene bauliche Nutzung. Für Einzelobjekte sind begründete Ausnahmen zulässig. Die Richtwerte gelten nicht für abgelegene Einzelanwesen, z.b. Aussiedlerhöfe (siehe Anlage 6). Unter dem Begriff Objektschutz fallen gemäß dem Arbeitsblatt W 405 u.a. sonstige Einzelobjekte in Außenbereichen, Aussiedlerhöfe, Raststätten, Kleinsiedlungen und Wochenendhäuser. Für den Objektschutz ist jeweils zu ermitteln, in welchem Umfang für die Bereitstellung des Löschwassers Eigenversorgungsanlagen, Löschwasserbehälter, Löschwasserteiche, oberirdische Gewässer usw. in Frage kommen, oder inwieweit die Entnahme aus dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz möglich ist /3/. In nachfolgender Tabelle sind alle Außenbereichsgrundstücke aufgelistet. S e i t e 16

17 Konzept Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen Tabelle 3: Auflistung der Außenbereichsgrundstücke mit derzeitiger Sachlage. Nummer Flächengröße* ca. Zuordnung 1 ca m² Berg-Thuir 2 ca m² Eschauler Weg Schmidt*** aktueller Versorgungsstand/ derzeitige Sachlage < 24 m³/h < 400 l/min 24 m³/h 400 l/min 3 ca m² Klaus Schmidt keine Daten 4 ca m² Nideggen Im Kühlenbusch < 24 m³/h < 400 l/min m² Gerstenhof Schmidt 96 m³/h, l/min m² Gastronomie und Segelclub Eschauel keine Daten; Löschwasser aus offenem Gewässer (Rursee) m² Wildpark Schmidt 36 m³/h, 600 l/min m² Hein, Taberhilte und Meertens Nähe Mestrenger Mühle keine Daten; Kall zu wenig Wasserführung m² Zweifallshammer keine Daten; Kall zu wenig Wasserführung m² Bell, südlich Zweifallshammer keine Daten Einzelanwesen*; Kall zu wenig Wasserführung m² Hof Mausauel keine Daten Einzelanwesen*; derzeit baurechtliche Prüfung m² Wingertsweg Nideggen/Brück keine Daten; kein Hydrant m² Hof Fischer keine Daten Einzelanwesen*; kein Hydrant m² Haus Schöller (altes) keine Daten Einzelanwesen*; kein Hydrant m² Gut Kirschbaum 100 m³ Löschwassertank in 350 m Entfernung m² Hürt < 24 m³/h, < 400 l/min 20 m³ Tank vorhanden m² Forsthaus Hetzingen keine Daten Einzelanwesen* m² Aussiedlerhöfe Esser und Zens 72 m³/h; l/min m² Forsthaus Bade keine Daten Einzelanwesen* m² Hof Klösgen, Richter Berg < 24 m³/h; < 400 l/min laut Aussage** Herr m² vorhanden Gödersheimer Mühle, Burg Kemmerling ist ein Hydrant Gödersheim mit 72 m³/h im 300 m Radius m² Gödersheimer Ölmühle keine Daten Einzelanwesen*; kein Hydrant S e i t e 17

18 Konzept Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen Fortsetzung Tabelle 3 Nummer Flächengröße* aktueller Versorgungsstand/ Zuordnung ca. derzeitige Sachlage m² Rentmühle, Tschauner laut Aussage** Herr Kemmerling ist ein Hydrant mit 48 m³/h im 300 m Radius vorhanden m² Cremer Mühle 48 m³/h, 800 l/min * Die Richtwerte beziehen sich auf den Normalfall, d.h. auf die vorhandene bzw. im Bebauungsplan vorgesehene bauliche Nutzung. Für Einzelobjekte sind begründete Ausnahmen zulässig. Die Richtwerte gelten nicht für abgelegene Einzelanwesen, z.b. Aussiedlerhöfe (Arbeitsblatt W 405). ** Telefonat am , 14:46 Uhr mit Herrn Jörg Kemmerling vom WZV Neffeltal, Gödersheim. ***Der Eschauler Weg muss instand gesetzt werden. 5. Darstellung der Problembereiche Grundsätzlich wird bei der Darstellung der Problembereiche zwischen Bereichen im Bebauungsplan oder Innenbereich und Außenbereich unterschieden und getrennt betrachtet. Gem. DVGW Arbeitsblatt W 405 beziehen sich die Richtwerte (s. Tabelle 1) auf den Normalfall, d.h. auf die vorhandene bzw. im Bebauungsplan vorgesehene bauliche Nutzung. Im nachfolgenden Text werden alle Problembereiche aufgeführt, die entweder in einem Bebauungsplanbereich gem. 30 BauGB oder im Innenbereich gem. 34 BauGB liegen bzw. angrenzen. S e i t e 18

19 Konzept Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen Tabelle 4: Auflistung der Problembereiche im Bebauungsplanbereich, Innenbereich und angrenzende sowie Zuordnung von Lösungsvorschlägen. Problembereich Beschreibung 1 Abenden Auf dem Hilkenrath/ Am Roßberg Der Problembereich Abenden Auf dem Hilkenrath/ Am Roßberg umfasst eine Flächengröße von ca m² (92 Grundstücke). Für diesen Bereich gibt der WZV Gödersheim anhand des Löschwassermengenplanes eine Löschwassermenge von < 24 m³/h an. Vorschläge zum Sichern der Löschwasserversorgung sind einem Aktenvermerk vom zu entnehmen. Dieser Vermerk ist diesem Konzept als Anlage 2 beigefügt. Lösungsvorschläge Kombination aus Löschwassertank und GWL (siehe Aktenvermerk Anlage 2) 50 m³ Tank auf dem Grundstück der Schreinerei Jansen (Gemarkung Abenden, Flur 2, Flurstück 112) sowie ein GWL zur Sicherung mit Löschwasser aus der Rur 2 Berg Im Bruch Der Problembereich Berg Im Bruch umfasst eine Gesamtflächengröße von m² bestehend aus 17 Grundstücken mit Gebäudeaufbauten. Die Versorgung mit Löschwasser aus dem Trinkwassernetz beträgt laut WZV Gödersheim 36 m³/h. 25 m³ Tank auf einem städtischen Grundstück (an das Baugebiet angrenzend), Ausgleichsfläche (Klärung mit der Unteren Landschaftsbehörde) oder GWL 3 Brück Höhenweg/ Hetzinger Hof Ein weiterer Problembereich mit unterversorgtem Löschwasser (24 und 36 m³/h) liegt in Nideggen-Brück. Davon betroffen sind einzelne Grundstücke entlang des Höhenweges sowie die Gebäude am Hetzinger Hof. In Summe ist eine Flächengröße von ca m² (26 Grundstücke mit Gebäudeaufbauten) betroffen. Aufgrund der topographisch ansteigenden Lage des Höhenweges ist die Versorgung mit Löschwasser durch Druckabfall in den Wasserschläuchen der Feuerwehr gekennzeichnet. Im Bereich des Hetzinger Hofes stellen die Zuwegung zur Rur sowie die angrenzend verlaufende Eisenbahnlinie eine Behinderung für die Löschwasserentnahme aus der Rur dar. Hierbei sollte mit der Feuerwehr und den beteiligten Stellen erörtert werden, inwiefern ein Rettungsweg zur Rur mit Wasserleitungsführung unter der Eisenbahnlinie her zu einer verbesserten Versorgung mit Löschwasser führt. 50 m³ Tank auf einem städtischen Grundstück (an das Baugebiet Höhenweg angrenzend) und 25 m³ Tank im Bereich Hetzinger Hof (kein städtisches Grundstück in direkter Umgebung, Rücksprache mit entsprechenden Eigentümern) oder GWL S e i t e 19

20 Konzept Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen Fortsetzung Tabelle 4 Problembereich Beschreibung 4 Nideggen Im Jungholz Aufgrund der ansteigenden Höhe der Straße Im Jungholz sind die letzten Grundstücke mit einer Gesamtflächengröße von m² ein mit Löschwasser unterversorgter Bereich (< 24 m³/h). Die Quadratmeterzahl setzt sich aus 17 Grundstücken mit Gebäudeaufbauten zusammen. 5 Nideggen Berger Acker Südöstlich in Nideggen liegen die Straßenzüge Berger Acker, Schützenstraße und Teile von Auf der Erdmaar, die ebenso mit einer Unterversorgung von Löschwasser (< 24 m³/h) gekennzeichnet sind. Hiervon betroffen sind eine Flächengröße von m², bzw. 108 Grundstücke mit Gebäudeaufbauten. Der Grund für die Unterversorgung liegt, nach Aussagen des WZV Gödersheim, an einem zu geringen Gefälles des Geländes. 6 Wollersheim Auf der Heide Im Ortsteil Wollersheim, Auf der Heide, sind die letzten 18 Grundstücke mit einer Gesamtflächengröße von ca m² mit Löschwasser unterversorgt. Derzeit werden auf Basis der Löschwassermengenpläne des WZV Gödersheim 36 m³/h vorgehalten. Lösungsvorschläge 70 m³ Tank evtl. Flurstück 147 oder Flurstück 211 oder GWL Ausbau Wassernetz: Hier plant der WZV die Instandsetzung der Wasserleitung in den nächsten 2 bis 3 Jahren. 25 m³ Tank (Für ein Grundstück müssen Gespräche mit entsprechenden Eigentümern geführt werden) oder GWL In Tabelle 5 sind die Problembereiche aufgeführt, die im Außenbereich liegen und ein Wohnbereich aufgrund von Ansammlung einzelner Wohnhäuser darstellen. Hier wurde in der Vergangenheit Wohnbebauung zugelassen, die unter heutigen gesetzlichen Bestimmungen ein Bestandschutz besitzt. Bei zukünftigen Anträgen auf Änderung der vorhandenen Bebauung (bspw. Errichtung einer neuen Garage) werden solche Bauvorhaben seitens des Bauordnungsamtes in der Regel nicht mehr zugelassen. S e i t e 20

21 Konzept Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen Tabelle 5: Auflistung der Problembereiche im Außenbereich (Ansammlung mehrerer Wohnhäuser) sowie Zuordnung von Lösungsvorschlägen. Problembereich Beschreibung 7 Nideggen Im Kühlenbusch Lösungsvorschläge Ausbau Wassernetz: Im Kühlenbusch sind 11 Grundstücke mit Gebäudeaufbauten mit einer Flächengröße von m² mit Löschwasser unterversorgt. Hier steht aus dem Wasserleitungsnetz eine Löschwassermenge von weniger als 24 m³/h zur Verfügung. 8 Ortsteil Berg-Thuir Der Ortsteil Berg-Thuir befindet sich komplett im Außenbereich. Da allerdings im Arbeitsblatt 405 unter dem Punkt Grundschutz für kleine ländliche Ansiedlungen von 2 bis 10 Anwesen und Wochenendhausgebieten der Löschwasserbedarf, ungeachtet der baulichen Nutzung und Gefahr der Brandausbreitung, mit 48 m³/h anzusetzen ist, ergibt sich hierdurch ein weiterer Problembereich. In Berg-Thuir befinden sich nach derzeitiger Datenlage 13 Grundstücke mit Gebäudeaufbauten. Die Löschwasserversorgung liegt gemäß dem Löschwassermengenplan des WZV Gödersheim bei < 24 m³/h. Hier plant der WZV die Instandsetzung der Wasserleitung in den nächsten 2 bis 3 Jahren. 70 m³ Tank auf einem städtischen Grundstück (eventuell in der Straße Thuir) oder Rücksprache mit den Anliegern und auf einem privatem Grundstück (Bei Einbau eines Löschwassertanks im Straßenbereich ist zu beachten, dass der Entnahmestutzen am Straßenrand aus der Erdoberfläche herausragt. Eine anschließende Wiederherstellung der Straßendecke muss in der Planung berücksichtigt werden. Eine andere Möglichkeit ist nach Rücksprache mit den Anliegern die Planung eines Löschwassertankes auf einem privaten Grundstück.) S e i t e 21

22 Konzept Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen Fortsetzung Tabelle 5 Problembereich Beschreibung 9 Schmidt Eschauler Weg Der Außenbereich Eschauel in Nideggen Schmidt ist mit einer privaten Trinkwasserleitung erschlossen. Der WZV Perlenbach gibt für diesen Bereich eine Trinkwasserversorgung von < 24 m³/h an. Der Problembereich umfasst eine Flächengröße von ca m². 10 Schmidt Klaus Der Außenbereich Klaus in Nideggen Schmidt wird mit Außnahme einer privaten Hausanschlußleitung nicht versorgt. Da eine Wassertransportleitung seitens des WZV Perlenbach nicht offiziell verlegt ist und die Grundstücke über eine private Hausanschlußleitung mit Trinkwasser versorgt werden, ist zur vollständigen Deckung des Löschwasserbedarfes ein Löschwassertank mit einer Dimensionierung von 100 m³ zu planen. 11 Nideggen-Brück Wingertsweg Zwischen den Ortsteilen Nideggen und Nideggen-Brück liegt der Wingertsweg, der mit 11 angrenzenden Grundstücken eine Gesamtflächengröße von ca m² bildet und mit Löschwasser unterversorgt ist. Hiervon betroffen ist auch ein Pferdehof (Burgstraße 6). Hierzu liegen seitens des WZV Gödersheim keine Trinkwasserdaten und folglich auch keine Löschwassermengen vor. Lösungsvorschläge GWL Das Löschwasser kann nur durch Tankfahrzeuge im Pendelverkehr (befahrbarer Bereich) und mittels Schlauchleitungen (schlecht befahrbarer Bereich) herangebracht werden. Einbau eines 100 m³ Tanks (Rücksprache mit den Anliegern oder der Gemeinde Simmerath für ein entsprechendes Grundstück) Der Einbau eines Löschwassertanks stellt für diesen Bereich aufgrund der Topographie ein Platzproblem dar. Das Löschwasser kann nur durch Tankfahrzeuge im Pendelverkehr (befahrbarer Bereich) und mittels Schlauchleitungen (schlecht befahrbarer Bereich) herangebracht werden. In Tabelle 6 werden Problembereiche aufgelistet, die als Einzelanwesen im Außenbereich vorkommen. S e i t e 22

23 Konzept Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen Tabelle 6: Auflistung von Einzelanwesen im Außenbereich sowie Darstellung einiger Lösungsvorschläge. Problembereich Beschreibung 12 Nideggen-Brück Hof Fischer Westlich des Ortsteils Nideggen-Brück liegt der Hof Fischer. Der Hof liegt als Einzelanwesen im Außenbereich. Daten zur Lage von Hydranten bzw. die Lage der Trinkwasserleitung und deren Dimensionierung sind der Stadt Nideggen nicht bekannt. 13 Nideggen-Anwesen Schöller (alt) Westlich des Ortsteils Nideggen liegt das alte Anwesen Schöller. Das Haus ist zwar durch die Straße Im Kühlenbusch erschlossen, dennoch führt eine private Straße im Außenbereich zu dem Einzelanwesen. Daten zur Lage von Hydranten bzw. die Lage der Trinkwasserleitung und deren Dimensionierung sind der Stadt Nideggen nicht bekannt. Lösungsvorschläge Prüfung weiterer Möglichkeiten zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung; Rücksprache mit dem Brandschutzingenieur des Kreises Düren; Eigenvorsorge Prüfung weiterer Möglichkeiten zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung; Rücksprache mit dem Brandschutzingenieur des Kreises Düren; Eigenvorsorge 14 Forsthaus Hetzingen Außerhalb des Ortsteils Nideggen-Brück in südlicher Richtung liegt das Forsthaus Hetzingen. Der Hof liegt als Einzelanwesen im Außenbereich. Daten zur Lage von Hydranten bzw. die Lage der Trinkwasserleitung und deren Dimensionierung sind der Stadt Nideggen nicht bekannt. 15 Forsthaus Bade Außerhalb des Ortsteils Nideggen-Berg in südlicher Richtung an der K 48 liegt das Forsthaus Bade. Der Hof befindet sich als Einzelanwesen im Außenbereich. Daten zur Lage von Hydranten bzw. die Lage der Trinkwasserleitung und deren Dimensionierung sind der Stadt Nideggen nicht bekannt. Prüfung weiterer Möglichkeiten zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung; Rücksprache mit dem Brandschutzingenieur des Kreises Düren; Eigenvorsorge Prüfung weiterer Möglichkeiten zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung; Rücksprache mit dem Brandschutzingenieur des Kreises Düren; Eigenvorsorge S e i t e 23

24 Konzept Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen Fortsetzung Tabelle 6 Problembereich Beschreibung 16 Berg Hof Klösgen Außerhalb des Ortsteils Nideggen-Berg in nordwestlicher Richtung an der L 11 liegt der Hof Klösgen. Der Hof befindet sich als Einzelanwesen im Außenbereich. Angrenzend zum Hof befindet sich ein weiteres Wohnhaus. Gemäß den Trinkwasserplänen des WZV Gödersheim stehen zu Löschwasserzwecken aus dem Leitungsnetz < 24 m³/h Wasser zur Verfügung. Hiervon betroffen ist eine Flächengröße von ca m². 17 Gödersheimer Ölmühle Am Gödersheimer Weg liegt zwischen den Anwesen Burg Gödersheim und der Rentmühle, die Gödersheimer Ölmühle. Hier ist im Gödersheimer Weg zwar eine Trinkwasserleitung erdverlegt, aber kein Hydrant vorhanden. Nach telefonischer Auskunft durch Herrn Jörg Kemmerling (WZV Neffeltal vom , ca. 14:50 Uhr) steht aus der Leitung zu Löschwasserzwecken im Bereich der Burg Gödersheim 72 m³/h Löschwasser und im Bereich der Rentmühle 48 m³/h Löschwasser zur Verfügung. Im Bereich der Ölmühle würde der zusätzliche Aufbau eines Hydranten den Problembereich Gödersheimer Ölmühle absichern. Lösungsvorschläge GWL Prüfung weiterer Möglichkeiten zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung; Rücksprache mit dem Brandschutzingenieur des Kreises Düren; Eigenvorsorge Bspw. Herstellen eines Hydranten 18 Gastronomie und Segelclub am Eschauel Die Sicherstellung der Löschwasserversorgung ist im Jahre 2006 u.a. im Zuge einer Baugenehmigung zur Erweiterung/ den Umbau des Kiosk Eschauel ausführlich diskutiert worden. Zwischen dem Schiffsanleger der Rurseeschifffahrt und dem Wendehammer befindet sich eine alte Zuwegung, die auch jetzt im Brandfall durch die Feuerwehr genutzt werden kann. 19 Wildpark Schmidt Der Trinkwassermengenplan gibt für den Bereich des Wildparkes einen Versorgungsstand von 36 m³/h bzw. 600 l/min an. siehe Brandschutzkonzept: Schild Feuerwehrzufahrt gem. DIN 4066 aufstellen Löschwasserversorgung über Pendelverkehr mit Tanklöschfahrzeugen Anzustreben ist die Errichtung einer Wasserentnahmestelle an den vorhandenen Teichen S e i t e 24

25 Konzept Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen Fortsetzung Tabelle 6 Problembereich Beschreibung 20 Mestrenger Mühle angrenzende Anwesen Hein, Taberhilte und Meertens Für diesen Bereich liegen keine Daten aus Trinkwassermengenplänen vor, woraus die Löschwasserversorgung abgeleitet werden kann. Zum einen sind die Anwesen sehr exponiert und zum anderen ist das Aufstauen der Kall, aufgrund der zu geringen Wasserführung / -tiefe nicht möglich. 22 Zweifallshammer Für diesen Bereich liegen keine Daten aus Trinkwassermengenplänen vor, woraus die Löschwasserversorgung abgeleitet werden kann. Zum einen ist das Anwesen sehr exponiert und zum anderen ist das Aufstauen der Kall, aufgrund der zu geringen Wasserführung / -tiefe nicht möglich. 23 Anwesen Bell südlich von Zweifallshammer Für diesen Bereich liegen keine Daten aus Trinkwassermengenplänen vor, woraus die Löschwasserversorgung abgeleitet werden kann. Zum einen ist das Anwesen sehr exponiert und zum anderen ist das Aufstauen der Kall, aufgrund der zu geringen Wasserführung / -tiefe nicht möglich. 24 Hof Mausauel südlich Staubecken Obermaubach Für diesen Bereich liegen keine Daten aus Trinkwassermengenplänen vor, woraus die Löschwasserversorgung abgeleitet werden kann. Aufgrund der exponierten Lage und der dementsprechenden Zuwegung ist eine Anfahrt nur über Obermaubach möglich. Die Rur ist über die angrenzende Eisenbahnlinie bedingt zugänglich. Lösungsvorschläge Prüfung weiterer Möglichkeiten zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung; Rücksprache mit dem Brandschutzingenieur des Kreises Düren; Eigenvorsorge Prüfung weiterer Möglichkeiten zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung; Rücksprache mit dem Brandschutzingenieur des Kreises Düren; Eigenvorsorge Prüfung weiterer Möglichkeiten zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung; Rücksprache mit dem Brandschutzingenieur des Kreises Düren; Eigenvorsorge Prüfung weiterer Möglichkeiten zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung; Rücksprache mit dem Brandschutzingenieur des Kreises Düren; Eigenvorsorge Bspw. Wasserentnahme aus der Rur oder den vorhandenen Teichen S e i t e 25

26 Konzept Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen Abschließend werden die Problembereiche zusammenfassend dargestellt. Hierbei wurde die Flächengröße in Bezug zu der Anzahl der betroffenen Grundstücke bzw. Aufbauten gesetzt. Das Verhältnis spiegelt die Besiedlungsdichte der einzelnen Bereiche wieder. Durch die Instandsetzung der Trinkwasserleitung Nideggen Im Kühlenbusch über die Abendener Straße sind die Problembereiche Nideggen Berger Acker und Nideggen Im Kühlenbusch in der weiteren Betrachtung zu vernachlässigen, da nach Auskunft des WZV Gödersheim, die Löschwassersituation hierdurch verbessert wird (siehe Anlage 6). Der Problembereich Abenden ist durch den Einbau des 50 m³ Löschwassertankes und einer Wasserentnahmemöglichkeit aus der Rur als gesichert anzusehen. Im Folgenden werden die übrigen Problembereiche mit Hilfe der Anzahl betroffener Grundstücke und Flächengröße aufgeführt. Tabelle 7: Problembereich Abenden Auf dem Hilkenrath/ Am Roßberg Auflistung der Flächengrößen zu Anzahl der betroffenen Grundstücke gemäß der Tabellen 4 und 5. Flächengröße* ca. [m²] Anzahl betroffene Grundstücke* ca. wird derzeit bearbeitet gem. Vermerk Anlage 2 Verhältnis Flächengröße zu Anzahl Grundstücke Berg - Im Bruch : 552 Brück Höhenweg, He. Hof : Nideggen Jungholz : Nideggen Berger Acker Instandsetzung der Wasserleitung Wollersheim A. d. Heide : Nideggen Im Kühlenbusch Instandsetzung der Wasserleitung Berg Thuir : Schmidt Eschauler Weg : 5099 Schmidt Klaus : Nideggen-Brück Wingertsweg : *: zum jetzigen Zeitpunkt, aufgrund der Flurkartenauswertung aus dem GIS des Krieses Düren Anhand der Verhältniszahl kann abschließend eine prioritäre Auflistung der in Tabelle 7 aufgeführten Problembereiche durchgeführt werden. Hierzu sind Bereiche mit einem engeren Verhältnis im Bezug auf die Löschwasserversorgung und des damit betroffenen Schutzgutes (Mensch) an erster Stelle angesetzt, als Bereiche mit einem weiten Verhältnis. Dies ist durch die enge Siedlungsdichte und der damit im Ernstfall durch Feuer betroffene Schutzgüter anzunehmen. Demnach ergibt sich folgende prioritäre Darstellung. S e i t e 26

27 Konzept Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen Tabelle 8: Prioritätenliste der Problembereiche gemäß Tabelle 7. Priorität Bereich 1 Berg Im Bruch 2 Nideggen Im Jungholz 3 Wollersheim Auf der Heide 4 Brück Höhenweg/ Hetzinger Hof 5 Nideggen-Brück Wingertsweg 6 Schmidt Eschauler Weg 7 Schmidt Klaus 8 Berg Thuir 6. Zusammenfassung 6.1 Kostenermittlung Die Anschaffungskosten für einen Löschwassertank sind von der Dimensionierung abhängig und liegen zwischen für einen 30 m³ Tank und für einen 50 m³ Tank ( ). Diese Preise beziehen sich auf einen Tank aus Stahl mit einer Epoxid-Innenbeschichtung und einer Fiberglas-Außenbeschichtung (Erdtank). Für Einbaukosten können ca zusätzlich veranschlagt werden. Die Baumaße eines 50 m³ Tanks betragen bspw. Länge: ca. 10,60 m, Durchmesser: 2,50 m, Höhe mit Dom: 3,50-3,70 m. Da die Lieferung eines Löschwassertankes nur per Schwertransport möglich ist, sind Straßensperrungen und Einweiser zu berücksichtigen. Der Löschwassertank kann auch aus Beton oder GFK (Glasfaserverstärkter Kunststoff) hergestellt werden. Hierzu sind im Einzelfall entsprechende Überlegungen zu treffen und Angebote verschiedener Firmen einzuholen. Die Kosten für einen Löschwassertank können, wie die Erfahrung zeigt verringert werden, indem gebrauchte Tanks verwendet werden. Die derzeitigen Wartungskosten können am Beispiel des Löschwassertanks Nideggen (Einbau Ende 2011) herangezogen werden. Hierzu werden seitens der Feuerwehr einmal jährlich der Wasserstand sowie der Hydrant im Rahmen der jährlichen Hydrantenkontrolle (< 1,5 /Hydrant) überprüft. Weitere Wartungskosten sind aufgrund der fehlenden Erfahrung nicht bekannt. S e i t e 27

28 Konzept Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen Die Anschaffungskosten für ein Gerätewagen Logistik (GWL) betragen ca mit einer Anschaffungsdauer von ca. 1 1,5 Jahren aufgrund der Sonderanfertigung. Durch die Anschaffung des GWL ist die Erweiterung des Löschbereiches von 300 m auf 500 m gemäß dem Aktenvermerk der Anlage 5 möglich. Der vergrößerte Löschbereich von 500 m Radius ist in den Lageplänen der Anlage 3 dargestellt. Wartungskosten für einen Gerätewagen Logistik können anhand eines Fahrzeuges mit dem gleichen Fahrzeuggestell (Mercedes Benz Atego 1326 AF) herangezogen werden. Hierbei handelt es sich um ein Löschgruppenfahrzeug Typ HLF 20/16. Der Aufbau für ein Gerätewagen Logistik ist allerdings etwas anders; dementsprechend ist die Versicherung des Fahrzeuges ausgelegt. Als Beispiel wird hier das Löschgruppenfahrzeug Typ HLF 20/16 verwendet. Demnach ergeben sich folgende Wartungs- und Unterhaltungskosten (Fahrzeug DN-2112/ ): Treibstoff ca /Jahr Instandhaltung ca /Jahr Versicherung ca. 680 /Jahr Tabelle 9: Prioritätennummer Maßnahmen zur Löschwasserversorgung der Problembereiche gemäß Tabelle 7 und Heranziehen von Kostenansätzen. Bereich Dimension Tank Kosten Tank (neu) inkl. Einbau Möglichkeit GWL 1 Berg Im Bruch 25 m³ Tank oder GWL* Nideggen Im Jungholz Wollersheim Auf der Heide Brück Höhenweg/ Hetzinger Hof Nideggen-Brück - Wingertsweg Schmidt Eschauler Weg 70 m³ Tank oder GWL* 25 m³ Tank oder GWL* 50 m³ Tank (Höhenweg) 25 m³ Tank (Hetzinger Hof) oder GWL* GWL wegen Ausrüstung GWL wegen Ausrüstung 7 Schmidt Klaus 100 m³ Tank Berg Thuir 70 m³ Tank geschätzte Kosten gesamt *Gerätewagen Logistik (GWL) mit Ausrüstung zur Wasserförderung über weite Strecken. Dieser beinhaltet 2 Tragkraftspritzen, ein Schlauchcontainer mit 2 km B-Schläuchen S e i t e 28

29 Konzept Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen Der Einbau unterirdischer Löschwassertanks ist zum Einen von den Kosten teurer als die Anschaffung eines Gerätewagens Logistik und zum Anderen sind hier weitergehende Planungen und damit verbunden auch Personalkosten notwendig. Die o.g. Preise sind Kosten für neue Löschwassertanks. Die Tanks werden auch in gebrauchter Form und günstiger bei entsprechenden Firmen angeboten. Als Beispiel hat die Stadt Nideggen Ende 2011 einen 100 m³ Löschwassertank (gebraucht) für insgesamt ca einbauen lassen. 6.2 Empfehlung der Verwaltung Nach dem derzeitigen Stand zur Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen sind Bereiche vorhanden, die durch den Bau eines Löschwassertankes gesichert werden können. Andere Bereiche wiederum können nur gesichert werden, sofern ein Löschwassertank oder ein Gerätewagen Logistik zur Verfügung stehen. Gemäß dem derzeitigem Stand kann abschließend festgehalten werden, dass im Maßnahmenplan des Brandschutzbedarfsplans ein Gerätewagen Logistik beschafft werden soll. Sofern diese Planung umgesetzt wird, ergeben sich für den Bau von unterirdischen Löschwassertanks noch zwei zu versorgende Bereiche. Zum einen in Nideggen-Schmidt Klaus und zum anderen Berg-Thuir (siehe Tabelle 9). Teilweise sind Zustimmungen der Grundstückseigentümer für die Einbringung der Löschtanks einzuholen. Hierdurch können weitere zusätzliche Kosten entstehen. Abgelegene Einzelanwesen wurden in der weiteren Betrachtung zunächst nicht herangezogen. Hierbei ist immer eine Einzelfallbetrachtung notwendig. Gemäß 1 (2) FSHG treffen die Gemeinden Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. Sie stellen eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher. Stellt die Bauaufsichtsbehörde auf der Grundlage einer Stellungnahme der zuständigen Brandschutzdienststelle fest, dass im Einzelfall wegen einer erhöhten Brandlast oder Brandgefährdung eine besondere Löschwasserversorgung erforderlich ist, hat hierfür der Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte Sorge zu tragen /4/. Allein die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens lässt keine Rückschlüsse auf die Notwendigkeit einer besonderen Löschwasserversorgung zu /5/. Im Auftrag (Krantz) S e i t e 29

30 Anlagen zum Konzepl Löschwasserversorgung im Städtgebiet Nideggen Anlagen

31 Anlagen zum Konzept Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen An lage l Karten zur Löschwa sse rversorgu ng mit 300 m ü berbrückba ren Löschwasse rbere ich

32 Anlagen zum Konzept Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen Anlage L.1 Abenden Nord

33 Leoende: hematische Da überbrückbarer Löschbereich (300m) (ohr)'e Berücksichtigung Straßen- ". Eisefrbahnführung) Lö+hwasserentnahmemög.H*keit iches 24 m3/h (400 l/min) t tuoo,'1,&\..f x min).'i

34 Anlagen zum Konzept Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideggen Anlage 1.2 Abenden Süd

35 Abe en 24 m3/h (400 l/min) ä<,,,d 48 m3/h (800 l/min) Maßstab 50m - I 200m N f 36 m3lh (600 l/min) Leoende: überbrückbarer Löschbereich (300m) iohne Berücksichtigung Straßen-, Eisenbahnführung )

36 Anlagen zum Konzept Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Nideg8en Anlage 1.3 Berg

37 Ausliierung v ergab für beide Hydranten in Summe 75 m3/h - -l i ro'n,/t (600l/min) < 24 m3lh (< 400i/min) (800 limi 72m3lh (1.200 Umin) /'\', übe.brückbarer Löschbereich (30 (ohne Berücksichtigung Straßen- Eisenbahnführung )

_~óéêáëåüéë=i~åçéë~ãí ÑΩê=t~ëëÉêïáêíëÅÜ~Ñí. jéêâää~íí=kêk=nkulr. Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung

_~óéêáëåüéë=i~åçéë~ãí ÑΩê=t~ëëÉêïáêíëÅÜ~Ñí. jéêâää~íí=kêk=nkulr. Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung _~óéêáëåüéë=i~åçéë~ãí ÑΩê=t~ëëÉêïáêíëÅÜ~Ñí jéêâää~íí=kêk=nkulr pí~åçw=mukommm ~äíé=kìããéêw=nkvjs ^åëéêéåüé~êíåéêw=oéñéê~í=oq e~ìë~åëåüêáñíw qéäéñçåw qéäéñ~ñw fåíéêåéíw bjj~áäw i~ò~êéííëíê~ É=ST UMSPS=jΩåÅÜÉå

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