Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand. Ausbaustand und Perspektiven der Schulsozialarbeit
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- Arnim Holtzer
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1 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand Ausbaustand und Perspektiven der Schulsozialarbeit Zusammenfassung der Ergebnisse einer Umfrage der GEW unter den Kultusministerien der Länder vom Oktober 2008 Parallel zu unserer Studie Sozialpädagogische Professionalität für die Schule Zweite Befragung der Hochschulen in Deutschland zur Ausbildungssituation für die Schulsozialarbeit haben wir im Jahr 2008 die Kultusministerinnen und Kultusminister in Deutschland befragt, wie sie die zukünftige Situation der Schulsozialarbeit, insbesondere den Ausbau in ihren Ländern, einschätzen. Dazu entwickelten wir einen Fragebogen, den wir an die Ministerien verschickten. Die Antworten waren vielfältig. Meistens erhielten wir nicht den ausgefüllten Fragebogen, sondern einen Text zurück, in dem uns die Ministerinnen und Minister den derzeitigen Stand und ihre Prognosen mitteilten. Immerhin 10 Ministerien antworteten uns in unterschiedlicher Qualität. Die Antworten dokumentieren wir hier, einmal von Bernhard Eibeck zusammengefasst, und im Original, ebenso wie den eingesetzten Fragebogen und unser Anschreiben. Verwendet haben wir die Ergebnisse auch in einem Aufsatz, der demnächst in einem Sammelband des Kooperationsverbundes Schulsozialarbeit im VS-Verlag veröffentlicht wird. Frankfurt am Main, April 2009, aktualisiert September 2009 Bernhard Eibeck Dipl. Päd. Björn Köhler Dipl. Sozialarb. (FH)
2 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand Ausbaustand und Perspektiven der Schulsozialarbeit Zusammenfassung der Ergebnisse einer Umfrage der GEW unter den Kultusministerien der Länder vom Oktober 2008 Baden Württemberg Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine wichtige Aufgabe der Jugendhilfe ( 13 SGB VIII) - Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, Prävention gegen Arbeitslosigkeit, Gewalt und Sucht. Soziale Benachteiligungen, Abbau von Konfliktpotentialen, besserer Schulerfolg. Aus Sicht der Schulverwaltung ist Jugendsozialarbeit dort wünschenswert, wo die Schulen besondere pädagogische und soziale Aufgabenstellungen haben. Entscheidungen über die Einrichtung von Stellen trifft der öffentliche Träger der Jugendhilfe. Daten über den Ausbaustand liegen nicht vor. Prognosen über den Bedarf kann man nur vor Ort abgeben. Fach- und Dienstaufsicht liegen beim Träger der Jugendhilfe. Konzeptionelle Abstimmung mit der Schule, aber Eigenständigkeit der beiden Seiten Jugendhilfe und Schule. Pflicht zur Zusammenarbeit ist gesetzlich geregelt: 81 SGB VIII und 1 Abs. 3 Schulgesetz BaWü. Bayern Jugendsozialarbeit an Schulen (gem. 13 SGB VIII) wird von der Staatsregierung gefördert als Maßnahme der Jugendhilfe bei besonderem Bedarf ( Brennpunktschulen ). Ausnahmen: Realschulen und Gymnasien. Regelungen zur Förderung auf Landesebene in einer Richtlinie. Zuständig sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe. Zum wird es 350 Stellen an 500 Brennpunktschulen der Schularten Förderschule, Hauptschule, Berufliche Schule geben. Brandenburg Sozialarbeit an Schulen kann wg. mangelnder Ressourcen derzeit nicht an allen Schulen eingerichtet werden. Schwerpunkt: Ganztagsschulen in der Sek. I, Sek. I-Schulen mit sozialräumlich schwierigem Kontext.
3 Es gibt derzeit mit Landesförderung ca. 713 sozialpädagogische Fachkräfte in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit bei freien Trägern der Jugendhilfe, davon 152 Vollzeitstellen in der Schulsozialarbeit. Diese Stellen sind bis zum Jahr 2011 gesichert. Perspektivisch an allen 140 Ganztagsschulen in der Sek I je eine Vollzeitstelle für Schulsozialarbeit (derzeit 60 Stellen). D.h. Steigerung von 152 Stellen auf 232 Stellen (plus 52%) Schulsozialarbeiter gehören nicht zum Personal der Schule. Musterempfehlung sieht vor, dass Schulsozialarbeiter an schulischen Gremien beteiligt werden (ohne Stimmrecht). Es gibt eine Landeskooperationsstelle Schule Jugendhilfe (LSJ). Bremen Schulsozialarbeit soll schwerpunktmäßig eingerichtet werden in Ganztagsschulen, Schulen in sozialen Brennpunkten. Anstellungen werden bei freien Trägern vorgenommen, die vom Land eine Zuwendung erhalten. Stellenumfang in der Regel 30 Wochenstunden. Prognose zum Bedarf in Zukunft nicht möglich. Abhängig von wirtschaftlichen Möglichkeiten und Ausbautempo der Ganztagsschulen. Schulsozialarbeit gehören zum Kollegium der Schule und nehmen an Konferenzen teil Schulsozialarbeiter haben in Ganztagsschule Funktionsstellen und gehören somit zur Schulleitung. Es gibt eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe der Bereich Jugendhilfe und Schule und ein Netzwerk im Rahmen der Serviceagentur Ganztägig lernen. Hamburg Die Schullandschaft wir derzeit so massiv umgebaut, dass eine Beantwortung der Fragen zur Zeit keinen rechten Sinn ergäbe. Hessen In Ganztagsschulen werden sozialpädagogische Fachkräfte benötigt. Es gibt ca. 500 Stellen (27 Millionen Euro) für Schulsozialarbeit in Vorklassen. Schulsozialarbeit ist bis heute Experimentierfeld. Sich verschärfendes Erziehungsdilemma und sich zuspitzende Nicht-Integrationsproblematik. Beides nicht durch Schulsozialarbeit zu lösen. Warnung davor, Schulsozialarbeit als verlängerten Arm von Integrationsbemühungen zu begreifen ( Deutschförderung auf dem Pausenhof ). Konzeptionell gehört Schulsozialarbeit zu SGB VIII ( 1 und 13). Kein Bedarf an jeder Schule. Ein schulbezogener Sozialindex ist in Arbeit. Auf dessen Grundlage wird Ressourceneinsatz für Schulsozialarbeit geprüft.
4 Mecklenburg-Vorpommern Seit 1999 ist Schulsozialarbeit fachlich und bedarfgerecht etabliert. Träger der öffentlichen Jugendhilfe erhalten Landes- bzw. ESF-Mittel als Lohnkostenzuschuss. Es gibt 255 unbefristete Vollzeitstellen, davon 18 in Trägerschaft der Kommunen und 237 bei Verbänden und Vereinen. Dazu Landesprogramm Lehrer in der Schulsozialarbeit mit 24 Stellen. Der Stellenbedarf wir in den nächsten zehn Jahren um ca. 20 % (51 Stellen) steigen. Es ist angestrebt, das Landesprogramm so fortzuführen, dass in jeder weiterführenden und beruflichen Schule ein Schulsozialarbeit tätig werden kann. Schulsozialarbeiter gehören nicht zum Kollegium der Schule, nehmen aber an den Konferenz (ohne Stimmrecht) teil. Es gibt einen Landesfachverband der Schulsozialarbeit und eine interministerielle Projektgruppe (Sozialministerium und Bildungsministerium zur Begeleitung der Schulsozialarbeit). Niedersachsen Es gibt eine nicht zu erfassende Vielzahl von Formen sozialpädagogischer Arbeit an der ( eigenverantwortlichen ) Schule. Eine zentrale Erfassung ist nicht beabsichtigt. Im Landesdienst beschäftigte sozialpädagogische Fachkräfte sind an Ganztagsschule eingesetzt. An beruflichen Schule gibt es 95 feste Stellen im Landesdienst. 95 % der Hauptschulen erhalten sozialpädagogische Unterstützung zur Stärkung der Ausbildungsreife und Berufswahlreife. Mit einer Landesförderung soll die Halbtagsbeschäftigung einer sozialpädagogischen Fachkraft an jeder Hauptschule ermöglicht werden. Die in der Schule hauptamtlich tätigen sozialpädagogische Fachkräfte sind stimmberechtigte Mitglieder der Gesamtkonferenz. Sozialpädagogische Fachkräfte der außerschulischen Partner können als Gäste eingeladen werden. Nordrhein-Westfalen Die Schule organisiert ihre inneren Angelegenheiten eigenständig. Das betrifft auch die Einrichtung von Schulsozialarbeit. Es ist möglich, vor Ort zu entscheiden, ob Lehrerstellen umgewandelt werden. Es können bis zu 2 Lehrerstellen unbefristet mit Schulsozialarbeit besetzt werden. Dabei wird das Benehmen mit der örtlichen Jugendhilfe hergestellt. Landesförderung aus dem Schuletat gibt es für Grundschulen (593 Stellen) Hauptschulen (250 Stellen) Realschulen (3 Stellen) Weiterbildungskollegs (15 Stellen) Gesamtschulen (240 Stellen) Förderschulen (100 Stellen) Darüber hinaus gibt es eine unbekannt Zahl von Stellen in kommunaler und freier Trägerschaft. Schulsozialarbeiter gehören zum Kollegium der Schule, sind stimmberechtigte Mitglieder der Lehrerkonferenz.
5 Rheinland-Pfalz Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Jugendhilfe an allgemeinbildenden Schulen. Das Land fördert mit einem Festbetrag ( Euro/Jahr/Stelle), die Kommune muss diesen Betrag um ein Drittel aufstocken. Das Land fördert an 184 allgemeinbildenden Schulen 118,25 Stellen. (aktualisiert ab 2009/ Schulen mit 123 vollen Stellen).Dabei sind alle Hauptschulen, die einen Bedarf angemeldet haben. Ein weiterer Ausbau ist vorgesehen, aber nicht an allen Schulen. Daneben Förderung von Projekten für Schulverweigerer. Inhaltliche Vorgaben die Leitlinien für Schulsozialarbeit (download unter: und durch Standards der Schulsozialarbeit an Hauptschulen : gemeinsam vereinbarte Konzeption als Grundlage, Kommunikations- und Kooperationsstrukturen, Einrichtung eines Beirats, Fachaufsicht durch das örtliche Jugendamt, räumliche und sachliche Arbeitsbedingungen müssen durch die Schule gegeben sein. Es gibt eine Landesinitiative Schulsozialarbeit Rheinland-Pfalz (LISS Frankfurt am Main, April 2009, aktualisiert September 2009 Bernhard Eibeck Referent für Jugendhilfe und Sozialarbeit bei GEW-Hauptvorstand
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