Große Anfrage. der Abgeordneten Philipp Heißner, Dennis Gladiator, Richard Seelmaecker, Dr. Jens Wolf, Karin Prien (CDU) und Fraktion vom

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Große Anfrage der Abgeordneten Philipp Heißner, Dennis Gladiator, Richard Seelmaecker, Dr. Jens Wolf, Karin Prien (CDU) und Fraktion vom und Antwort des Senats Betr.: Versagt der Senat Pflegefamilien dringend benötigte Unterstützung? Im Herbst 2015 startete der Senat unter der Überschrift Kindern ein Zuhause geben eine Kampagne zur Gewinnung von Pflegefamilien. Auf seiner Homepage formuliert der Senat: Rund Hamburger Kinder leben derzeit in Pflegefamilien, da ihre Eltern sie aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht ausreichend versorgen, fördern und erziehen können. Und Hamburg braucht weitere engagierte Pflegefamilien, damit noch mehr hilfebedürftige Kinder ein geborgenes und liebevolles Zuhause erhalten. Der Bedarf wird auf Familien für weitere Pflegekinder geschätzt. Einerseits sucht der Senat händeringend neue Pflegefamilien, andererseits erschwert er das Leben der Pflegeeltern: Es gibt eine hohe Fluktuation bei den Beschäftigten des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), der Pflegekinderdienste (PKD) in den Bezirksämtern und der beauftragten freien Träger. Ebenso besteht eine Überlastung der ASD in den Bezirken. Die Forderung nach einer einheitlichen Fallobergrenze für die ASD-Sachbearbeiter steht nach wie vor im Raum, laut Hamburger Abendblatt vom seien 70 Fälle pro Mitarbeiter keine Seltenheit, es wird sogar von mehr als 100 Fällen berichtet (vergleiche Kinder.html). Bei einer derart hohen Fallzahl je Mitarbeiter kann die erforderliche Kontinuität bei der Begleitung von Pflegefamilien kaum entstehen. Auch gibt es erhebliche Probleme bei der Kostenerstattung von Nebenleistungen. Eine entsprechende Nachfrage im Rahmen einer Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 21/1715) wurde nur ausweichend beantwortet. Ein Ärgernis für Pflegeltern ist unter anderem die Kostenübernahme von speziellen Hilfeplanleistungen (zum Beispiel Ergotherapie). So gibt es Leistungserbringer, die aufgrund der langen Bearbeitungsdauer nicht mit dem zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) abrechnen, sondern die Pflegefamilien dazu anhalten, in Vorleistung zu treten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg misst der Pflegekinderhilfe eine hohe Priorität bei. Um noch mehr Kindern ein gutes Aufwachsen in einer Familie zu ermöglichen, sollen mehr Pflegefamilien gewonnen und qualifiziert werden. Deshalb wird diese zentrale Hilfeform kontinuierlich weiterentwickelt. In den vergangenen Jahren hat der Senat eine Reihe wesentlicher Verbesserungen initiiert: Fachliche Standards wurden definiert und Strukturen sowie Verfahren klar geregelt und vereinheitlicht. Die Fachanweisung Pflegekinderdienst, das fachliche Rahmenkonzept für die Hamburger Pflegekinderhilfe, die Arbeitsrichtlinie für den ASD sowie der standardisierte Vertrag zwischen Trägern und Jugendämtern haben erheb-

2 Drucksache 21/3845 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode lich zu einer Qualifizierung beigetragen. Dies wird auch durch anerkannte Experten der Pflegekinderhilfe bestätigt. Mit dem Ziel, diese fachlichen Standards erfolgreich zu implementieren, werden alle Fachkräfte der Pflegekinderdienste in einer dreizehnmonatigen Qualifizierungsreihe, die in Kooperation mit der Universität Siegen erfolgt, fortgebildet. Der Implementierungsprozess wird außerdem durch das Qualitätsmanagementsystem (QMS) unterstützt: Die Tätigkeit der Pflegekinderdienste stellt einen Kernprozess dar, sodass auch mit diesem Instrument die Fachkräfte wichtige Handlungsorientierung erhalten und eine Vereinheitlichung des Handelns erreicht wird. Die im QMS für die Pflegekinderdienste definierten Prozesse stellen die Grundlage für das Personalbemessungssystem dar, das derzeit auch für die Pflegekinderdienste erarbeitet wird. Mit dem Pflegeelternrat haben die Hamburger Pflegeeltern zudem eine starke Interessenvertretung: Er ist ein gut vernetzter und anerkannter Akteur in der Hamburger Jugendhilfe und setzt sich kontinuierlich sowie engagiert für die Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe ein. Die zuständige Behörde und die bezirklichen Jugendämter pflegen mit dem Pflegeelternrat einen engen Austausch. So ist gewährleistet, dass Sichtweisen, Bewertungen und Anregungen der Pflegeeltern stets berücksichtigt werden können. Darüber hinaus ist der Pflegeelternrat beteiligt an der Planung und Durchführung des jährlichen Fachtags zu zentralen Themen der Pflegekinderhilfe, an dem auch ASD-Fachkräfte, Vormünder, Familienrichterinnen und -richter teilnehmen. Das vorrangige Ziel dieser zahlreichen Maßnahmen, Initiativen und Vorhaben ist es, Pflegefamilien professionell zu unterstützten, sodass Kindern ein gutes Aufwachsen ermöglicht wird. In diesem Sinne gut begleitete Pflegeeltern können ihre Erfahrungen an Interessierte vermitteln und zu Bewerbungen bewegen. Die erfolgreichste Maßnahme zur Gewinnung von weiteren Pflegefamilien ist deshalb die Mund-zu-Mund-Propaganda der Pflegeeltern selbst. Öffentlichkeitswirksame Kampagnen zur Gewinnung weiterer Pflegefamilien leisten ebenfalls einen wichtigen Beitrag, da eine breite Öffentlichkeit auf das Thema aufmerksam wird. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hoch ist die Anzahl gemäß 33 SGB VIII in Vollzeitpflege vermittelter Kinder im Jahre 2015 in Hamburg? Bitte nach Bezirken differenziert und insgesamt darstellen. Wie viele dieser Kinder waren/sind jeweils unter sechs Jahre alt und wie viele Kinder sind über sechs Jahre alt? Im Jahr 2015 wurden erstmals in Vollzeitpflege gemäß 33 SGB VIII untergebracht: Bezirksamt / Alter 0 bis u.6 6 bis u bis u und älter gesamt Altona Bergedorf Eimsbüttel Hamburg-Mitte Hamburg-Nord Harburg Wandsbek Hamburg gesamt Quelle: JUS-IT Datawarehouse, Datenerfassungsstand Zuständiges Jugendamt und Alter jeweils zum Zeitpunkt des Hilfebeginns. 2. Wie viele Kinder welcher Altersstufen sind aktuell in Hamburg in Vollzeitpflege bei Pflegefamilien untergebracht? Wie viele Hamburger Kinder welcher Altersstufen sind in Vollzeitpflege bei Pflegefamilien in anderen Bundesländern untergebracht? Bei wie vielen Pflegekindern ist in 2015 nach 86(6) SGB VIII ein anderer örtlicher Träger zuständig geworden? 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/3845 Am 29. Februar 2016 waren in Vollzeitpflege gemäß 33 SGB VIII untergebracht: Alter In Hamburg Anderes Land Gesamt Gesamt Quelle: JUS-IT Datawarehouse, Datenerfassungsstand In dem Jahr 2015 wurden folgende Anzahl Fälle nach 86 (6) abgegeben: Bezirksamt Anzahl Abgaben nach 86 (6) in 2015 Mitte 2 Altona 2 Eimsbüttel 6 Nord 3 Wandsbek 5 Bergedorf 1 Harburg 6 3. Wie hoch ist die Zahl der Fälle, die ein ASD-Mitarbeiter durchschnittlich bearbeitet? Bitte aufschlüsseln nach Bezirksämtern. Gibt es Pläne seitens des Senats, eine einheitliche Fallobergrenze für ASD-Sachbearbeiter einzuführen? Wenn ja, wie hoch ist diese? Wenn nein, warum nicht? Für den ASD ist ein Personalbemessungssystem entwickelt worden, mit dem seit September 2015 auf der Grundlage der festgelegten Arbeitsprozesse und der ermittelten Arbeitsmengen für alle Aufgaben des ASD der Personalbedarf für Hamburg errechnet und auf die Bezirksämter verteilt wird (siehe Drs. 21/741). Es ermöglicht zugleich, zukünftige Entwicklungen zu erfassen und gegebenenfalls eine entsprechende Personalanpassung durchzuführen. Im Folgenden wird die Anzahl Leistungsfälle aufgeführt, die jede Fachkraft durchschnittlich bearbeitet: Bezirksamt Leistungsfälle pro Vollzeitstelle (Soll-Stellen) Hamburg-Mitte 22,66 Altona 21,98 3

4 Drucksache 21/3845 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Bezirksamt Leistungsfälle pro Vollzeitstelle (Soll-Stellen) Eimsbüttel 21,87 Hamburg-Nord 21,37 Wandsbek 20,82 Bergedorf 23,50 Harburg 24,70 FHH Gesamt 22,20 * Quelle; BASFI, Quartalsbericht ASD Fallmengen vom Nur eine möglichst lückenlose und kontinuierliche Betreuung der Pflegeeltern durch staatliche Stellen und freie Träger schafft verlässliche Beziehungen. Bei jedem Fachkraftwechsel muss sich die neue Fachkraft erst einarbeiten und die erforderliche Beziehung aufbauen. Insbesondere aufgrund der Belastungssituation in den ASD ist die Fluktuation erheblich. Wie hoch war die Fluktuation in den einzelnen ASD, PKD und den mit der Betreuung von Pflegefamilien beauftragten freien Trägern im Jahr 2015 (falls die Zahlen für 2015 noch nicht vorliegen, bitte für 2014 angeben)? Bitte aufschlüsseln nach Bezirken. Siehe Anlage Gemäß Punkt E der Fachanweisung Pflegekinderdienst sollen die Bezirksämter im Pflegekinderdienst (PKD) eine Personalausstattung sicherstellen, die einen Betreuungsschlüssel von 1:35 Pflegeverhältnissen gewährleistet. a) Wie wird die Einhaltung dieser Vorgabe in den PKD und bei beteiligten Trägern sichergestellt? Die Einhaltung des Orientierungswertes wird sichergestellt durch ein regelmäßiges Controlling der Fachbereiche durch die Leitungskräfte. Dazu erfolgen regelhaft Auszählungen der Pflegeverhältnisse. Bei Bedarf werden unter Beachtung der Betreuungskontinuität Aufgaben umverteilt. b) Wie beziehungsweise auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung der erforderlichen Personalausstattung? Wie genau wird berechnet, welches Betreuungsverhältnis in den einzelnen PKD tatsächlich vorliegt? Mit der aktuell gültigen Fachanweisung Pflegekinderdienst ist geregelt, dass die Bezirksämter für eine qualifizierte Betreuung von Pflegeverhältnissen und der Eignungseinschätzung von Bewerberinnen und Bewerbern eine Personalausstattung im Verhältnis 1 Vollzeitäquivalent zu 35 Pflegeverhältnissen sicherstellen. c) In welchen PKD beziehungsweise bei welchen Trägern wird die Vorgabe eingehalten, bei welchen nicht? d) Wie viele Pflegeverhältnisse betreut eine Fachkraft in den einzelnen PKD? Wie ist die durchschnittliche Fallzahl pro Fachkraft und wie viele Fälle werden jeweils maximal von einer Fachkraft betreut? Bitte aufschlüsseln nach Bezirken, Abteilungen und insgesamt. Siehe Anlage 2. Leichte Schwankungen in der Anzahl der zu betreuenden Pflegekinder sind mit beendeten und neuen Pflegeverhältnissen zu erklären. Die Träger Das Rauhe Haus und GM Jugendhilfe GmbH haben einen Betreuungsschlüssel von 1:42, da diese Träger keine Eignungseinschätzung von Bewerberinnen und Bewerbern vornehmen, sondern ausschließlich Pflegefamilien beraten und begleiten. 6. Als Instrument zur Steuerung des Personaleinsatzes und zur Verhinderung einer Überforderung der Mitarbeiter ist das Personalbemessungssystem erarbeitet und eingeführt worden. Nach welchen Kriterien wurde 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/3845 dort die Betreuung der Pflegefamilien bemessen? Mit welchen Ergebnissen? Bitte aufschlüsseln nach Bezirken. Führten die Ergebnisse zur Schaffung neuer Stellen? Bitte aufschlüsseln nach Bezirken. Siehe Vorbemerkung. 7. Im Rahmen der Hilfeplanung für das in einer Pflegefamilie untergebrachte Kind sollen zwei Mal pro Jahr alle beteiligten Akteure zusammenkommen und in einem Hilfeplan verbindliche Vereinbarungen treffen. Darüber hinaus soll es zweimal jährlich eine schriftliche Berichterstattung über den Hilfeverlauf geben (Fachanweisung Punkt D.6). Wurden in allen Fällen zwei Hilfeplangespräche geführt und zwei Berichte vorgelegt? Wenn nein, in wie vielen Fällen nicht? Aus welchen Gründen nicht? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. In der folgenden Tabelle sind die Anzahl Fälle für das Jahr 2015 aufgeführt, in denen die oben genannten Regelungen nicht vollständig berücksichtigt wurden: Bezirksamt Anzahl der Fälle Hamburg-Mitte 81 Altona 33 Eimsbüttel 76 Hamburg Nord 112 Wandsbek 153 Bergedorf 90 Harburg 101 Die Bezirksämter begründen die mangelnde Berücksichtigung unter anderem mit personellen Engpässen und Terminverschiebungen aufgrund von Urlaub oder Krankheit. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Stellenausstattung des ASD im Jahr 2015 im Zuge der Stabilisierungsmaßnahmen beziehungsweise der im September 2015 erfolgten Einführung eines Personalbemessungssystems um 75,48 Stellen erhöht wurde. Insofern waren in 2015 noch nicht alle Stellen besetzt. Als weitere Gründe benennen die Bezirksämter Zuständigkeitswechsel, laufende Einarbeitung von Fachkräften sowie Urlaubs- und Krankenvertretung. Die Bezirksämter nutzen die nunmehr eingetretene personelle Stabilisierung des ASD, um die fachlichen Standards in vollem Umfang im Handeln des ASD zur Anwendung zu bringen. Dazu finden Gespräche mit den ASD Leitungen statt. In gemeinsamen Gesprächen mit den Leitungen des ASD und des PKD werden bei Bedarf Maßnahmen zur verlässlichen Kooperation beider Dienste eingeleitet. Die Organisationsaufmerksamkeit der Bezirksämter richtet sich dabei auf die selbstverständliche Anwendung und konsequente Umsetzung der QM Prozesse. Zur Unterstützung des Leitungshandelns in den Bezirksämtern hat die Steuerungsgruppe Jugendhilfe in ihrer Sitzung am 7. April 2016 beschlossen, in Ergänzung zu den bereits erfolgten beziehungsweise vorgesehenen Einführungsmaßnahmen zusätzliche gemeinsame Veranstaltungen des Projekts QJ der BASFI und der QM Assistenzen der Bezirksämter für Leitungskräfte des ASD und des PKD durchzuführen. Jedes Bezirksamt erarbeitet dazu einen Umsetzungs- und Zeitplan. Zum Stand der Umsetzung wird der Steuerungsgruppe Jugendhilfe laufend berichtet. 8. Welchen Inhalt haben die Hilfeplangespräche? Maßnahmen welcher Art werden dort vereinbart? Wer sind die Kostenträger? Existieren hierfür einheitliche Standards und ein einheitlicher Katalog möglicher Leistungen und Nebenleistungen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 5

6 Drucksache 21/3845 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Im Hilfeplangespräch werden neben der aktuellen Situation in der Pflegefamilie und Herkunftsfamilie insbesondere die gesundheitliche, emotionale und schulische Entwicklung sowie der individuelle Förderbedarf des Pflegekindes erörtert. Weitere zentrale Themen sind die Gestaltung von Besuchskontakten und die Ziele für den weiteren Hilfeverlauf. Welche Leistungen und Nebenleistungen unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen gewährt werden können, regelt differenziert die Arbeitshilfe für die Gewährung einmaliger Beihilfen und Zuschüsse gemäß 39 Absatz 2 SGB VIII (FHH-Portal, HzE Wirtschaftliche Jugendhilfe für Hilfen zur Erziehung gemäß SGB VIII). Kostenträger sind die Stadt Hamburg, der Rentenversicherungsträger oder die Krankenkasse. 9. Wie wird verfahren, wenn zwischen zwei Hilfeplangesprächen zusätzlicher Förderbedarf besteht? Wie ist die Kostenübernahme geregelt? Bei zusätzlichem Förderbedarf stellen die Pflegeeltern vor Beginn der Leistung einen entsprechenden Antrag beim Jugendamt, der diesen prüft und bei festgestelltem Bedarf bewilligt. 10. In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs 21/1715 erläutert der Senat, dass Pflegeeltern bei einmaligen Leistungen nicht in Vorleistung treten müssten und Anträge in der Regel innerhalb von zwei Wochen bearbeitet würden. Eventuelle Verzögerungen oder Beschwerden würden nicht erfasst. Dieser Darstellung widerspricht das Bekanntwerden von Fällen, in denen Leistungserbringer nicht mit dem ASD abrechnen, sondern die Pflegefamilien in Vorleistung treten lassen. Sind dem Senat diese Vorkommnisse bekannt? Wenn ja, was beabsichtigt der Senat dagegen zu unternehmen? Wenn nein, warum nicht? Beabsichtigt der Senat, im Rahmen eines Qualitätsmanagements Bearbeitungszeiten und Beschwerden zu erfassen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Dem Senat sind entsprechende Vorkommnisse nicht bekannt. Das eingeführte Beschwerdemanagement sieht vor, dass auch Beschwerden bezüglich der Pflegekinderdienste systematisch erfasst werden. Eingehende Beschwerden sind gemäß den Prozessvorgaben umgehend zu bearbeiten und statistisch nach verschiedenen Kriterien zu erfassen. Die Kriterien sind unter anderem betroffener Bereich, Inhalte der Beschwerde, Bewertung und Ergebnis. Das Beschwerdeaufkommen soll anhand der Statistik regelmäßig ausgewertet werden, um Handlungsbedarfe zu erkennen und umzusetzen. Bearbeitungszeiten sollen nicht erfasst werden. 11. Gemäß 37 (3) SGB VIII soll im Rahmen einer jugendamtlichen Prüfung mindestens ein Hausbesuch jährlich stattfinden. Gemäß D.3 der Fachanweisung Pflegekinderdienst sollen mindestens zwei Kontakte mit dem Pflegekind sowie mindestens vier Kontakte mit den Pflegepersonen erfolgen, davon zwei Hausbesuche in der Pflegefamilie. Hat im Jahr 2015 in allen Fällen ein Hausbesuch gemäß 37 (3) SGB VIII stattgefunden? Wenn nein, in wie vielen Fällen konnte dies aus welchen Gründen nicht gewährleistet werden? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Haben darüber hinaus 2015 in allen Fällen die gemäß D.3 Fachanweisung vorgesehen Kontakte stattgefunden? Wenn nein, in wie vielen Fällen und aus welchen Gründen konnte dies nicht gewährleistet werden? Bitte nach Bezirken und der Art des Kontakts, der nicht stattgefunden hat, aufschlüsseln. 6

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/3845 PKD BA Hamburg- Mitte Die oben benannten Regelungen wurden vollständig berücksichtigt. PKD BA Altona In 31 Fällen wurden keine zwei Hausbesuche durchgeführt und in 23 Fällen fanden keine vier Kontakte zu den Pflegepersonen statt. PKD BA Eimsbüttel In 20 Fällen wurden keine zwei Hausbesuche durchgeführt. PKD BA Hamburg Nord In zwei Fällen wurden keine zwei Hausbesuche durchgeführt, in zwei Fällen fanden keine zwei Kontakte zum Pflegekind statt. Außerdem fanden in zwei Fällen keine vier Kontakte zu den Pflegepersonen statt. PKD BA Wandsbek In elf Fällen wurden keine zwei Hausbesuche durchgeführt, in sechs Fällen fanden keine zwei Kontakte zum Pflegekind und in drei Fällen fanden keine vier Kontakte zu den Pflegepersonen statt. PKD BA Bergedorf In 23 Fällen wurden keine zwei Hausbesuche durchgeführt, in neun Fällen fanden keine zwei Kontakte zum Pflegekind und in 23 Fällen fanden keine vier Kontakte zu den Pflegepersonen statt. PKD BA Harburg In 29 Fällen wurden keine zwei Hausbesuche durchgeführt, in 21 Fällen fanden keine zwei Kontakte zum Pflegekind statt. Außerdem fanden in 13 Fällen keine vier Kontakte zu den Pflegepersonen statt. PKD freie Träger In 79 Fällen wurden keine zwei Hausbesuche durchgeführt, in 49 Fällen fanden keine zwei Kontakte zum Pflegekind statt. In 56 Fällen fanden keine vier Kontakte zu den Pflegepersonen statt. Die Pflegekinderdienste nennen für die Nichtberücksichtigung dieser Regelungen personelle Engpässe durch unter anderem Krankheit, Vakanzen und Vertretungssituationen. Die Bezirksämter geben an, dass zukünftig die Einhaltung der Regelungen durch die Leitungskräfte stärker kontrolliert werden soll und gegebenenfalls Hausbesuche umgehend nachgeholt werden. Darüber hinaus werden Gespräche mit Fachkräften und Leitungen geführt, um sie ausdrücklich auf die Einhaltung der Fachanweisung PKD hinzuweisen. Das zuständige Fachreferat der BASFI wird einen gemeinsamen Jour Fixe mit den bezirklichen PKD einrichten. Im Übrigen siehe Antwort zu Gemäß des Fachlichen Rahmenkonzepts für die Hamburger Pflegekinderhilfe heißt es Perspektivisch wird es außerdem darauf ankommen, angemessene Unterstützung von Pflegefamilien mit behinderten Kindern durch leistungsübergreifende Verfahren sicherzustellen. (Seite 33.) a) Welche Maßnahmen wurden in den letzten zwei Jahren eingeleitet, die dieser Zielsetzung dienen? Leistungen für Pflegekinder mit einer wesentlichen körperlichen und/oder geistigen Behinderung, die den Anforderungen des 53 SGB XII entspricht, sind im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII zu erbringen. So wurde mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom (BVerwG 5C 6.11) festgestellt, dass es sich in diesen Fällen nicht um Leistungen der Jugendhilfe handelt. 7

8 Drucksache 21/3845 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Infolge dieser höchstrichterlichen Entscheidung sind Pflegekinder mit einem Eingliederungsbedarf in die Eingliederungshilfe des SGB XII zu überführen. Durch die unterschiedlichen Zuständigkeitsregelungen der Sozialgesetzbücher VIII und XII kann der Sozialleistungsträger Hamburg auch zuständig werden, wenn die Jugendhilfezuständigkeit für ein Pflegekind im Rahmen des 86,6 SGB VIII schon vor Jahren an ein auswärtiges Jugendamt abgegeben wurde. Für auswärtige Pflegekinder mit Eingliederungsbedarf hat Hamburg 2015 eine Sonderzuständigkeit beim Fachamt Eingliederungshilfe im Bezirksamt Wandsbek (W/EH) eingerichtet. In den vorher zuständigen Jugendämtern bleiben in diesen Fällen jedoch die jugendamtlichen Aufgaben für erlaubnispflichtige Pflege nach 44 SGB VIII (Pflegeerlaubnis), das daraus resultierende Recht der Pflegepersonen auf Beratung im Umgang mit dem Pflegekind ( 37,2 SGB VIII) sowie die Verpflichtung zum Schutz des Kindes in der Pflegefamilie ( 37,3 SGB VIII). Im Rahmen des Gesamtplanverfahrens werden von W/EH die Jugendämter regelhaft beteiligt. b) Existiert eine einheitliche Regelung, wie mit dem zusätzlichen Bedarf für behinderte Pflegekinder umgegangen wird? Gibt es zusätzliche Leistungen und Angebote für diese Pflegefamilien? Wenn ja, welche und wie viele? Wenn nein, warum nicht? Jugendhilfe- und Eingliederungsleistungen für behinderte Pflegekinder müssen neben dem Pflegegeld auch den individuellen erforderlichen Förderungs- und Unterstützungsbedarf der Kinder beinhalten. Generelle Regelungen wären in diesem Zusammenhang weder zielführend noch rechtmäßig, sondern müssen sich am jeweiligen Einzelfall orientieren. Pflegekindern mit Behinderungen stehen hierbei auch die Regelangebote der Behindertenhilfe zur Verfügung. c) Wie viele behinderte Pflegekinder gibt es in Hamburg? Wie viele sind außerhalb Hamburgs in jeweils welchen Bundesländern untergebracht? Besteht bei der Leistungserbringung vonseiten der Behörde ein Unterschied, ob die behinderten Kinder in Hamburg oder außerhalb untergebracht sind? W/EH hat seit 2015 die Zuständigkeit für 13 Pflegekinder mit Eingliederungsbedarf in seine Zuständigkeit übernommen. Im Bereich der Jugendhilfe wird das Merkmal Eingliederungsbedarf nach 53 SGB VIII in JUS-IT nicht erfasst. Zur Beantwortung der Frage müssten daher circa Jugendhilfeakten bezüglich dieses Merkmals geprüft und gegebenenfalls eine Begutachtung eingeleitet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 13. Pflegeeltern müssen sorgfältig ausgesucht und qualifiziert werden. a) In welcher Form geschieht das? Wie lange dauern Schulungen für Pflegeeltern? Personen, die sich für die Aufnahme eines Hamburger Pflegekindes interessieren, müssen zunächst eine Informationsveranstaltung in der Hamburger Pflegeelternschule besuchen. Die Teilnahme ist verpflichtend, um sich für die verbindliche Grundqualifizierung anzumelden. In der Dauerpflege umfasst die Informationsveranstaltung fünf Stunden, für die Bereitschaftspflege zweieinhalb Stunden. Nach der Teilnahme an der Informationsveranstaltung werden die Bewerberinnen und Bewerber an ihren bezirklichen Pflegekinderdienst weitergeleitet. Personen aus den Bezirken Altona und Wandsbek haben die Möglichkeit, sich in ihrem zuständigen Bezirk oder beim Pflegekinderdienst des Freien Trägers PFIFF ggmbh zu bewerben. Nach erfolgtem Erstgespräch bewertet die Fachkraft, ob die Bewerberinnen und Bewerber für die verbindliche Grundqualifizierung infrage kommen und meldet diese dann in der Hamburger Pflegeelternschule an. Die verbindliche Grundqualifizierung von Pflegeelternbewerberinnen und -bewerbern umfasst insgesamt 30 Zeitstunden und findet in zwei Seminaren von jeweils fünf 8

9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/3845 Abendveranstaltungen oder jeweils einem Wochenendseminar statt. Die Teilnahme an den Qualifizierungskursen wird zertifiziert und ist eine verbindliche Voraussetzung für die vom Jugendamt abschließend festgestellte Eignung. b) Welche Institutionen führen diese Schulungen durch? Die Schulungen werden in der Hamburger Pflegeelternschule, die von dem Träger PFIFF ggmbh betrieben wird, durchgeführt. c) Wie viele Stellen stehen dafür jeweils zur Verfügung? Wie hat sich diese Zahl seit Jahresanfang 2015 entwickelt (bitte monatlich angeben)? Wie ist der Personalschüssel bei den Trägern der Schulungen? Die Stadt Hamburg finanziert mit einer Zuwendung aktuell 2,5 Vollzeitstellen für die Durchführung von Informationsveranstaltungen, Grundqualifizierungen und Fortbildungen für Pflegepersonen. d) Sind im Rahmen der oben genannten Kampagne vom Herbst 2015 bereits erste Erfolge ersichtlich? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Gab es eine Ausweitung der Qualifizierungsprogramme? Wenn ja, in welcher Weise und in welchem personellen und/oder finanziellen Umfang? Wenn nein, warum nicht? Mit der Kampagne wurden zahlreiche Bürgerinnen und Bürger auf das Thema Pflegekinderhilfe aufmerksam: So waren im Kampagnenzeitraum mehr als die Hälfte der Anmeldungen zu den Informationsabenden auf die Kampagne selbst zurückzuführen. Die positiven Auswirkungen der Kampagne auf die Anzahl Pflegefamilien lassen sich erst mittelfristig erkennen, da die Vorbereitung auf diese Aufgabe und Anerkennung als Pflegestelle eines längeren Vorlaufes bedarf. Das Qualifizierungsprogramm wurde nicht ausgeweitet, da das bestehende den Anforderungen gerecht wird. 14. In der Sitzung des Familienausschusses vom 12. Januar 2016 sagten die Senatsvertreter, dass sie einen Bedarf nach mehr Pflegefamilien, insbesondere in der Bereitschaftspflege, sehen. Sie sahen den Rückgang an Pflegefamilien durch verschärfte Regelungen in Folge des Sonderausschusses Chantal begründet. a) Welche Maßnahmen hat der Senat seit diesen Verschärfungen ergriffen, um mehr Familien als Pflegefamilien, insbesondere in der Bereitschaftspflege, zu gewinnen? Im Sommer 2014 wurde eine Plakatkampagne durchgeführt, außerdem ein großes Sommerfest für alle Pflegefamilien auf der Trabrennbahn Bahrenfeld. Zu diesem Anlass hat der Senat sieben Pflegefamilien für ihr großes ehrenamtliches Engagement mit der Medaille für treue Arbeit im Dienste des Volkes in Bronze ausgezeichnet. Zusätzlich zur allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit für die Hamburger Pflegekinderhilfe wurde im Herbst 2014 mit zusätzlichen öffentlichkeitswirksamen Werbemaßnahmen die Bereitschaftspflege beworben. Hier zählten unter anderem: - Redaktionelle Anzeige und Bericht zur Bereitschaftspflege in allen Ausgaben des Hamburger Wochenblatts mit einer Auflage von Stück - Anzeige im Hamburger Abendblatt im Dezember 2014 und eine weitere im Januar

10 Drucksache 21/3845 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode - Berichterstattung im Fernsehen Gleichzeitig wurden die Rahmenbedingungen für die Bereitschaftspflege verbessert. Hierzu zählen folgende Maßnahmen: - Das Pflegegeld für Bereitschaftspflegeltern wurde am 1. April 2015 um 114 Euro auf Euro erhöht und damit der Pflegegeldpauschale analog einer Erziehungsstelle angepasst. - Darüber hinaus haben Bereitschaftspflegeeltern die Möglichkeit erhalten, einer Berufstätigkeit nachzugehen, solange insbesondere die Erreichbarkeit sowie bei Bedarf eine 24-stündige Betreuung des Pflegekindes gewährleistet ist. Diese Möglichkeit muss im Rahmen der Hilfeplanung vereinbart werden. - Zusätzlich besteht nun auch die Möglichkeit, ein Bereitschaftspflegekind aufzunehmen, auch wenn bereits ein weiteres Pflegekind auf Dauer in der Pflegefamilie lebt. - Auch im Jahr 2016 wird die Bereitschaftspflege verstärkt beworben. Hierfür wurde Kontakt mit dem Kita-Träger Elbkinder, dem Tagesmütter- und -väter-verein sowie mehreren Schulen aufgenommen, um mögliche Informationsveranstaltungen für interessierte Bürgerinnen und Bürger gemeinsam zu planen. Im Oktober 2015 hat die zuständige Behörde eine weitere Plakat- und Medienkampagne durchgeführt. Sie beinhaltete folgende Maßnahmen: - Als Auftakt stellte der Präses der zuständigen Behörde im Rahmen einer Landespressekonferenz die Kampagne vor. - Ein Plakat mit dem Claim: Geben Sie Kindern ein Zuhause war an 405 Kultursäulen im Hamburger Stadtgebiet zu sehen. - Außerdem wurde eine Aktionswebseite geschaltet ( Bei der Auswahl der Beispiele wurde besonders darauf geachtet, auch Familien mit Migrationsgeschichte anzusprechen. - Gleichzeitig hat die zuständige Fachbehörde in enger Kooperation mit dem Träger PFIFF ggmbh eine aktive Presseberichterstattung zur Pflegekinderhilfe betrieben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. b) Welche Mittel und Stellen wurden dafür jeweils zur Verfügung gestellt? Für die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Pflegekinder in Hamburg wird im Rahmen einer Projektzuwendung durch die Stadt Hamburg eine 0,9-Stelle finanziert, die beim Träger PFIFF ggmbh angesiedelt ist. Für die Durchführung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen stehen jährlich Euro an Honorarmitteln und Euro für Sachkosten zur Verfügung. Die Kosten für die Aktionswebseite und die Plakate wurden von der zuständigen Fachbehörde getragen. c) Welche konkreten Ergebnisse dieser Maßnahmen hat der Senat beobachtet? In der Folge der Maßnahmen ist die Anzahl der Interessenten für Informationsveranstaltungen gestiegen; insbesondere für den Bereich der zeitlich befristeten Pflegeformen. Im Bereich der Bereitschaftspflege sind acht neue Pflegestellen akquiriert worden. d) Wie evaluiert der Senat die aktuellen Bemühungen, mehr Pflegeeltern zu gewinnen? Bitte jeweils auch auf den besonderen Bedarf der Bereitschaftspflege eingehen. Die zuständige Behörde vereinbart mit dem durchführenden Träger PFIFF ggmbh konkrete Maßnahmen zur Werbung von Pflegefamilien. Hierfür wird ein Maßnahmenplan erarbeitet sowie abgestimmt und in regelmäßigen Abständen die Zielerreichung überprüft. Auch ist eine Evaluation in Form der Zuwendungskonkretisierung sowie des jährlichen Sachberichtes gegeben. 10

11 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/ Wie viele Familien haben 2015 Interesse an der Übernahme eines Pflegeverhältnisses gezeigt? Wie viele davon erfüllten die notwendigen Voraussetzungen? Wie viele Bewerber und Bewerberinnen haben 2015 die notwendige Grundqualifizierung erworben, wie viele haben sie nicht erworben? Wie viele davon betreuen mittlerweile ein Pflegekind? Im Jahr 2015 haben insgesamt 360 interessierte Personen an den Informationsabenden teilgenommen. Davon haben 346 Personen die notwendigen Voraussetzungen erfüllt und die entsprechende Grundqualifizierung erworben. Es ist statistisch nicht erhoben, wie viele dieser Bewerber und Bewerberinnen bereits ein Pflegekind bei sich aufgenommen haben. 16. Der PUA Yagmur regte in seinem Abschlussbericht (Drs 20/14100) an,... das fachliche Rahmenkonzept für die Hamburger Pflegekinderhilfe zu ergänzen: Vor einer Rückführungsentscheidung ist zu prüfen, ob angesichts des Zeitverlaufs die Rückführung an sich bereits das Kindeswohl gefährden würde. In das Rahmenkonzept sollten daher klarere zeitliche Vorgaben für die Rückführungsentscheidung aufgenommen werden, die unter Einbeziehung von Erfahrungen in anderen Staaten das Bindungsverhalten von Kindern verschiedener Altersstufen berücksichtigen. In das fachliche Rahmenkonzept für die Hamburger Pflegekinderhilfe sollte darüber hinaus die Vorgabe aufgenommen werden, dass im Falle einer Entscheidung über eine Rückführung deren fachliche Begründung schriftlich zu dokumentieren ist. a) Wie viele Kinder wurden ab dem Jahre 2015 im Alter von null drei Wochen, vier acht Wochen, acht zwölf Wochen und älter als zwölf Wochen in die Herkunftsfamilie zurückgeführt? Bitte pro Bezirk ausweisen. Es wurden ab dem Jahr 2015 keine Kinder unter der zwölften Lebenswoche in ihre Herkunftsfamilie zurückgeführt. Die folgende Tabelle gibt an, wie viele Kinder im Alter ab zwölf Wochen und unter 14 Jahren zurückgeführt wurden: Bezirksamt Anzahl Rückführung > 12 Wochen Hamburg-Mitte 3 Altona 2 Eimsbüttel 3 Hamburg Nord 3 Wandsbek 19 Bergedorf 0 Harburg 0 b) Wie viel Zeit vergeht zwischen einer Fremdplatzierung und der Rückführung in die Herkunftsfamilie durchschnittlich, welche Dauer ist angestrebt und wie viel Zeit vergeht längstens? Inwiefern spielt das Alter der Kinder dabei eine Rolle? Im Anlagenband der Fachanweisung ASD ist mit der A2.4-AR12 Arbeitsrichtlinie Bewilligung von Vollzeitpflege nach 33 SGB VIII geregelt, dass für eine Rückführung immer die kindliche Zeitperspektive handlungsleitend ist. Dabei soll spätestens nach zwei Jahren eine eindeutige Perspektive (Rückführung oder Verbleib in der Pflegestelle) für das Pflegekind geschaffen sein. In Fällen, in denen Kinder seit dem zurückgeführt wurden, betrug die durchschnittliche Unterbringungsdauer vor einer Rückführung gut 107 Wochen, die längste 407 Wochen. c) Ist in das Rahmenkonzept die Vorgabe aufgenommen worden, dass im Falle einer Entscheidung über eine Rückführung deren fachliche Begründung schriftlich zu dokumentieren ist? Wenn ja, in welcher Form? 11

12 Drucksache 21/3845 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Die Entscheidung über eine Rückführung trifft der zuständige ASD in enger Kooperation mit der Fachkraft des Pflegekinderdienstes und setzt eine fachliche Einschätzung und Begründung voraus. Dies erfolgt im Rahmen der Hilfeplanung und wird dementsprechend dokumentiert. Dies ist sowohl mit der Fachanweisung ASD (Anlagenband, Arbeitsrichtlinie Bewilligung von Vollzeitpflege nach 33 SGB VIII ), mit der Fachanweisung PKD und dem Fachlichen Rahmenkonzept geregelt. Eine Ergänzung im fachlichen Rahmenkonzept ist deshalb nicht erforderlich. Im Übrigen siehe Drs. 21/ Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro Pflegekind und Jahr? Wie groß ist die Spannbreite der Kosten pro Pflegekind (höchste Kosten und niedrigste Kosten) und Jahr? Bitte aufschlüsseln nach Bezirksämtern. Die folgende Übersicht zeigt die durchschnittlichen, die höchsten und die niedrigsten Jahreskosten für die im Fachverfahren JUS-IT registrierten Pflegekinder, die im Jahr 2015 ganzjährig (365 Tage) eine Leistung nach 33 SGBVIII erhielten. Die Jahreskosten beinhalten neben dem pauschalierten Pflegegeldern auch die Kosten für Nebenleistungen und die Kosten für zusätzliche Hilfen nach dem SGB VIII, beispielsweise die Kosten einer Hilfe gemäß 35a SGB VIII in Kombination mit einer Hilfe gemäß 33 SGB VIII. Bezirksamt Durchschn. Jahreskosten Max. Jahreskosten Min. Jahreskosten Hamburg-Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg Nord Wandsbek Bergedorf Harburg Quelle: JUS-IT Datawarehouse, Datenerfassungsstand

13 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/3845 Anlage 1 Fluktuation in den einzelnen ASDs Bezirksamt Abschnitt 1. Quartal Quartal Quartal Quartal 2015 ** Hamburg-Mitte Region 1/ASD 1 0,00 0,00 0,00 0,60 0,00 0,75 1,25 0,00 Region 1/ASD 2 0,00 1,77 1,75 1,00 0,00 0,00 0,00 0,64 Region 1/Asyl 1,00 0,00 0,00 2,50 0,00 2,00 0,00 1,00 Region 2/ASD 1 2,00 3,07 0,00 0,64 1,00 1,00 2,25 1,00 Region 2/ASD 2 0,00 3,00 1,00 2,00 2,00 2,00 1,00 0,00 Region 3/ASD 1 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 Region 3/ASD 2 0,00 0,50 0,00 0,00 0,00 1,77 1,00 0,00 Hamburg-Mitte Gesamt 3,00 9,34 2,75 6,74 3,00 7,52 6,50 2,64 Altona JA 1/ASD 1 0,00 3,00 0,00 0,00 0,77 1,00 1,77 0,77 JA 1/ASD 2 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 JA 2/ASD 1 0,00 0,50 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 JA 2/ASD 2 1,64 1,00 0,00 0,00 1,50 0,00 1,00 0,00 JA 2/ASD 3 mit Asyl 0,00 3,92 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Altona Gesamt 1,64 8,42 1,00 1,00 3,27 1,00 2,77 1,77 Eimsbüttel* JA 1/ASD 1 0,75 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 JA 2/ASD 1 0,00 1,89 0,00 2,00 0,00 1,00 1,00 0,00 JA 2/ASD 2 0,00 1,00 1,78 0,00 0,00 3,00 0,00 0,00 JA 3/ASD 1 mit Asyl 1,75 2,75 0,00 0,00 0,00 2,25 0,00 0,00 Eimsbüttel Gesamt 2,50 6,64 1,78 2,00 0,00 6,25 2,00 0,00 Hamburg-Nord JA 1/ASD 1 0,86 0,75 0,00 0,00 0,00 1,00 1,00 0,00 JA 1/ASD 2 0,00 1,00 0,00 0,00 1,00 1,00 0,00 0,00 JA 1/ASD 3 1,00 2,00 0,00 0,00 0,00 0,75 1,00 0,00 JA 2/ASD 1 1,00 0,00 1,00 0,00 0,00 2,00 0,00 0,00 JA 2/ASD 2 1,00 1,00 2,00 1,90 1,00 1,77 0,77 0,00 JA 2/ASD-Asyl 0,00 0,50 0,00 0,00 0,00 0,77 0,00 0,00 Hamburg-Nord Gesamt 3,86 5,25 3,00 1,90 2,00 7,29 2,77 0,00 Wandsbek JA 1/ASD 1 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 1,77 1,15 JA 1/ASD 2 1,00 2,00 0,00 1,64 0,00 1,00 1,00 0,00 JA 2/ASD 1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 JA 2/ASD 2 0,77 0,00 1,54 0,00 0,00 0,75 0,00 0,00 JA 2/ASD 3 0,00 0,00 1,00 2,59 2,69 2,05 0,00 3,00 JA 2/ASD Z Asyl 0,00 2,00 0,00 1,00 0,00 0,00 1,80 3,49 JA 3/ASD 1 1,00 0,00 2,64 0,00 0,00 1,64 0,00 1,00 JA 3/ASD 2 2,00 2,00 1,00 3,00 0,00 0,00 1,00 1,54 JA 3/ASD 3 0,00 0,00 0,00 2,00 0,00 0,00 0,64 0,00 Wandsbek Gesamt 4,77 6,00 6,18 11,23 2,69 5,44 6,21 12,18 Bergedorf ASD 1 0,25 1,82 2,00 1,00 2,00 3,05 1,00 2,00 ASD 2 mit Asyl 1,50 3,23 2,00 1,00 2,00 2,26 2,49 2,00 ASD 3 1,02 1,13 0,00 2,00 1,00 0,90 2,49 0,00 Bergedorf Gesamt 2,77 6,18 4,00 4,00 5,00 6,21 5,98 4,00 Harburg* JA 1/ASD 121 0,00 1,50 1,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 JA 1/ASD 122 1,00 3,00 0,00 0,77 1,76 1,00 3,00 1,87 JA 1/ASD 123 0,00 0,00 0,00 0,50 0,23 0,00 0,50 0,00 JA 2/ASD 121 0,00 0,00 0,00 0,50 0,00 0,00 2,00 0,00 JA 2/ASD 122 0,00 1,00 1,00 0,00 3,00 0,64 0,00 1,00 Harburg Gesamt Hamburg Gesamt Quelle: Angaben der Bezirksämter 1,00 5,50 2,00 2,77 4,99 1,64 5,50 2,87 19,54 47,33 20,71 29,64 20,95 35,35 31,73 23,46 * Die statistischen Gebiete der jeweiligen Regionen E/JA 2, H/JA 1 und H/JA 2 werden gemeinsam von mehreren Organisationseinheiten betreut. In JUS-IT erfolgt für diese eine Auswertung. ** Die Auswahlgespräche zu einem zentralen Ausschreibungsverfahren fanden im Dezember 2015 statt. Daraus resultierende Einstellungen erfolgten in

14 Drucksache 21/3845 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Fluktuation in den PKD 1. Quartal Quartal Quartal Quartal 2015 Bezirksamt Hamburg-Mitte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Altona 0,00 0,57 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Eimsbüttel 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Hamburg-Nord 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 1,00 1,00 0,00 Wandsbek 0,00 0,00 0,00 1,00 1,00 1,00 0,00 0,00 Bergedorf 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,77 Harburg 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,74 1,00 0,00 Hamburg Gesamt 0,00 0,57 1,00 1,00 1,00 2,74 2,00 2,77 Quelle: Angaben der Bezirksämter Fluktuation freie Träger Bezirksamt 1. Quartal Quartal Quartal Quartal 2015 Großstadt-Mission 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 LEB 0,00 0,00 0,00 0,00 0,75 0,00 0,00 0,00 PFIFF ggmbh 0,00 0,00 0,30 1,00 0,03 0,11 1,00 0,00 Rauhes Haus 0,62 0,62 0,00 0,00 0,00 0,03 0,00 0,05 Gesamt 0,62 0,62 0,30 1,00 0,78 0,14 1,00 0,05 Quelle: Angaben der freien Träger 14

15 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/3845 Anlage 2 Bezirklicher PKD Beschäftigungsv olumen Anzahl Fachkräfte (Personen) Anzahl betreute Pflegekinder (Fälle/Fachkraft) ø Fallzahl/Fachkraft im PKD (Summe Fälle/Anzahl Personen) max. Fallzahl/Fachkraft BA Hamburg-Mitte 1, BA Altona 3, BA Eimsbüttel 5, BA Hamburg-Nord BA Wandsbek 3, ,6** 22 BA Bergedorf 4, *** BA Harburg 5, Summe 27,51 32,00 772,00 165,60 231,00 Quelle: Angabe der Bezirksämter * Eine Untergliederung in Abteilungen ist nicht vorhanden. **Durch anstehende Suchaufträge werden in absehbarer Zeit wieder durchschnittliche Betreuungszahlen erwartet. *** Eine Fachkraft befindet sich im Mutterschutz, die zu betreuenden Pflegekinder wurden auf andere MA verteilt. Freie Träger Beschäftigungsvolumen Anzahl Fachkräfte PKD (Personen) Anzahl betreute Pflegekinder (Fälle/Fachkraft im PKD) ø Fallzahl/Fachkraft im PKD (Summe Fälle PKD/Anzahl Personen) max. Fallzahl / Fachkraft im PKD LEB 5, ,6 32 Das Rauhe Haus 4, ,8 42 Pfiff 1, GM Jugendhilfe Gmbh 1, ,5 31 Summe 12,84 17, ,5 15

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