FSC Hauptauditbericht (öffentliche Version) zur Zertifizierung des Forest Management Systems

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1 FSC Hauptauditbericht (öffentliche Version) zur Zertifizierung des Forest Management Systems des Landes Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Landesbetrieb ForstBW ( 26 LHO) Kernerplatz Stuttgart auf der Basis des deutschen FSC -Standards V.2.3 vom sowie den gültigen FSC-Standards bis und FSC Trademark Standard V1-2 Umfang/Bereich der Zertifizierung: Bewirtschaftung der Wälder, des Landeswaldes Baden-Württemberg zur Gewinnung und Verkauf von Nadelholz und Laubholz Kurzbeschreibung: Nachhaltige Bewirtschaftung nach den Regeln des FSC Deutschland in 44 Teilforstbetrieben (Unteren Forstbehörden) mit einer Gesamtfläche von ha in der Klimazone mittleres gemäßigtes Klima Zertifikatstyp: Multiple FMU Zertifizierungsverfahren Nr FSC-Registrierungs-Nr.: IC-FM/COC Ausstellungsdatum des Zertifikates: Gültigkeitsdatum des Zertifikates: Art des Audits: Zertifizierungsaudit Voraudit 2012 Überwachungsaudit Nachaudit Re-Audit IC 09/09-02 \ Seite 1 von 86

2 Ansprechpartner für Zertifizierungsfragen: Ansprechpartner Zertifizierungsstelle Jobst Düstersiek Leiter der Zertifizierungstelle LGA InterCert GmbH Tillystrasse 2 D Nürnberg T: E: jobst.duestersiek@de.tuv.com Ansprechpartner ForstBW Karl Heinz Lieber Leiter Referat 52 (Forstpolitik und Öffentlichkeitsarbeit) Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Kernerplatz Stuttgart T: karl-heinz.lieber@mlr.bwl.de Version public summary vom IC 09/09-02 \ Seite 2 von 86

3 INHALTSVERZEICHNIS 1 Umfang und Ziel des Audits Beteiligte Mitarbeiter des Unternehmens Allgemeines Allgemeine Beschreibung des Unternehmens und seiner Tätigkeiten Stakeholder Konsultation Durchführung und Ergebnisse Grundsätzlich einbezogene Stakeholder Zusätzliche, von Stakeholdern eingebrachte Hinweise auf Abweichungen /Interessensverletzungen Generelle Kommentare aus der Stakeholder-Konsultation Feststellungen, Beobachtungen und Abweichungen bezogen auf die Anforderungen des FSC-Standards Beschreibung des forstlichen Managements Basisinformationen Rechtliche Grundlagen Besitz-/Eigentumsverhältnisse Herausgenommene/nicht betrachtete Flächen Managementplan (FSC Kriterium 7.4.) Nachhaltiger Zuwachs Jährlicher Nutzholzeinschlag (gesamt) FSC Standards Angewandte FSC Standards: Bewertung zeitlicher Ablauf Auditpersonal Beschreibung der Evaluation Auditergebnisse Rückverfolgbarkeit zertifizierter Produkte Kombination FM/COC Risikobewertung Beschreibung des internen COC-Kontrollsystems Lager und Verkauf Produktaufzeichnungen und Rückverfolgbarkeit Weitere und zusätzliche Auditinformationen Festgestellte Abweichungen Zertifizierungsaudit und Nachaudit am Stärken des Betriebs Bewertung der Auditfeststellungen Zusammenfassung und Bewertung Anhänge 1-3 IC 09/09-02 \ Seite 3 von 86

4 1 Umfang und Ziel des Audits Das Voraudit und das Audit in der Betriebsleitung (Ministerium) und vor Ort in den ausgewählten Betriebsteilen ( 2 Betriebsteilen im Voraudit und 10 im Hauptaudit) bezogen sich auf den oben genannten deutschen FSC-Standard und die zugehörigen Audit-Dokumente der LGA InterCert GmbH. Das Hauptaudit wurde zwischen 17 Oktober 2012 und 9 Januar 2013 durchgeführt, wobei ein weiteres Treffen mit ForstBW, Wald AG und dem Bund Deutscher Forstleute (BDF) nach dem Abschlussgespräch am 6 Februar 2013 stattgefunden hat. Die bereits vorhandene Dokumentation und die vorhandenen internen Verfahrensbeschreibungen (landesweiten Vorgaben des Ministeriums) wurden im Hinblick auf die Anforderungen des Deutschen FSC-Standards sowie der Standardreihe FSC Std ff, jeweils in ihrer zum Zeitpunkt des Audits gültigen Form geprüft. Das Ergebnis des Audits wurde dem Auftraggeber in einem umfassenden Abschlussgespräch am 09. Januar 2013 mitgeteilt. Im Rahmen des Audits, insbesondere in den ausgewählten Forstbetrieben wurden die in den zugehörigen Prozeduren und Verfahrensbeschreibungen des Unternehmens beschriebenen Elemente zur Standarderfüllung sowie die zugehörigen Aufzeichnungen und Nachweise durch Befragen der Mitarbeiter, Beobachten der Arbeitsabläufe und Einsicht in die Dokumente vor Ort überprüft. Bei der Durchführung des Audits wurde der Leitfaden für Audits von Qualitätsmanagementund/oder Umweltmanagementsystemen (DIN EN ISO 19011) berücksichtigt. Unterlagenprüfung: Während der ersten beiden Tage des Voraudits im Ministerium, auch im Zusammenhang mit dem Eröffnungsgespräch des Hauptaudits am 17 Oktober Audittermin vor Ort: Voraudit Juni 2012; 26. Juli 2012 Hauptaudit: 17 Oktober Januar 2013 Nachaudit 11./12. März 2014 Auditablauf: (besuchte Betriebsteile) Methodik der Stichprobenauswahl Weitere Angaben siehe Anhang 2 Ministerium / ForstBW Juni, 17 Oktober, 22 November, Abschlussgespräch am 9 Januar 2013, 6 Februar 2013 Betrieb Ravensburg Juli 2012 (Voraudit) Rhein-Neckar 26. Juli 2012 (Voraudit) Heidenheim Oktober 2012 Schwäbisch-Hall, Oktober 2012 Karlsruhe, 31 Oktober 2012 Biberach, 5-6 November 2012 Freudenstadt, November 2012 Stadt Freiburg, 15 November 2012 Lörrach, 19 November 2012 Schwarzwald-Baar Kreis, 20. November Konstanz, 21 November 2012 Böblingen, 7-8 Januar 2013 Staatsklenge Nagold, 8 Januar 2013 IC 09/09-02 \ Seite 4 von 86

5 Auditteam LGA IC Stichprobenauswahl lt. FSC-Anforderungen: s.unten 1. Leitender Auditor mit langjähriger Erfahrung als FSC Auditor in verschiedenen Ländern, inclusive Deutschland, Forstexperte. (externer Auditor) 2. Auditor mit langjähriger Erfahrung in der Zertifizierung der Waldbewirtschaftung nach PEFC, traininert auch auf dem FSC Standard, nach den Anforderungen von FSC, Forstexperte und Forsteinrichter. (Externer Auditor) 3. LGA Angestellter mit langjähriger Erfahrung im Management des FSC Systems bei der LGA IC. Weitere Personen der Zertifizierungsstelle: Ansprechpartner Zertifizierungstelle Siehe Seite 2 Verfahrensdokumentation (Revisionsstand/Datum) : Zur Stakeholderbefragung sowie zur Berichtsfertigstellung eingesetztes Personal. Juni 2012 Stichprobenauswahl: Die Stichprobe wurde auf Grund der bei ForstBW vertretenen Wuchsgebiete definiert. Das Auditteam hat hier repräsentative Betriebsteile von allen 7 Wuchsgebieten ausgesucht. In einigen Betriebsteilen in der Stichprobe sind 2 bis 3 Wuchsgebiete vertreten. Dazu hat das Auditteam auch ein Gleichgewicht bezüglich Betriebsgröße (unter ha, ha, ha) Lage (montan/submontan/hügelland/flachland) und bezüglich Baumartenzusammensetzung angestrebt. Die Begründung für die Auswahl von Betriebsteilen liegt in deren Zugehörigkeit zu den verschiedenen Wuchsgebieten. Man hat eine ausgewogene Stichprobe angestrebt, in der alle 7 Wuchsgebiete, sowie alle Betriebsgrößen und eine breite Palette von Beständen mit unterschiedlicher Baumartenzusammensetzung vertreten sind. In jedem Betriebsteil hat man Punkte für das Waldaudit ausgesucht, die den Eigenschaften des Betriebsteils Rechnung tragen, und die gleichzeitig den einzelnen Indikatoren der LGA Checkliste Anworten liefern konnten. Mit Bezug auf die Baumartenzusammensetzung: In einigen Betriebsteilen hat man sich auf Laubmischbestände konzentriert (z.b. Karlsruhe, Freiburg, Böblingen), während in anderen Betriebsteilen Nadelholzbestände und Nadel-Laub Mischbestände als Zentralpunkt der Evaluierung dienten (z.b. Schwarzwald Baar, Lörrach). Nicht in jedem Betriebsteil wurden alle Standardelemente geprüft, aber über alle Betriebsteile hinweg wurden alle Indikatoren der LGA Checkliste für Deutschland abgeprüft. Einzelne Anforderungen die in den verschiedenen Betriebsteilen geprüft wurden, sind in der internen Auditcheckliste angeführt. Liste der auditierten Betriebsteile und Liste von auditierten Betriebsteilen, Revieren und Abteilungen: Siehe hierzu Anhang 2 IC 09/09-02 \ Seite 5 von 86

6 2 Beteiligte Mitarbeiter des Unternehmens Die beteiligten Mitarbeiter des Unternehmens/Teilnehmer des Audits sind in der zugehörigen Audit-Checkliste (Punkt 1.2.) aufgeführt. Die einzelnen Betriebsteile sind im Anhang 1 aufgeführt. Während der Begutachtung im Ministerium waren die FSC Verantwortlichen Personen sowie Leiter verschiedener relevanter Abteilungen anwesend. Während der Begutachtung in den verschiedenen Betriebsteilen waren jeweils die verantwortlichen Revierleiter sowie in den relevanten Bereichen auch der Betriebsleiter als Ansprechpartner für ihren jeweiligen Themenkomplex anwesend. 3 Allgemeines 3.1 Allgemeine Beschreibung des Unternehmens und seiner Tätigkeiten Name/Rechtsform/Zertifkatscode FSC: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz, Landesbetrieb ForstBW ( 26 LHO); IC-FM/COC Verantwortliche Firmenleitung: Landesforstpräsident Max Reger Ansprechpartner FSC: Siehe Seite 2 Anzahl der Mitarbeiter: Jahresumsatz Holzprodukte: FSC-Produktkategorie: Zertifizierte Produkte: Lieferbare Produkte: Märkte, Einkaufs- und Absatzdefinition: Die mit der Verwaltung und Bewirtschaftung des Staatswaldes beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ForstBW beim MLR, den Abteilungen 8 der Regierungspräsidien Freiburg und Tübingen und bei den unteren Forstbehörden Der Landratsämter und Stadtkreise ergeben zusammen 3147 Personen. 2,5 mio Festmeter Rundholz Verantwortungsvolle Waldbewirtschaftung und Handel mit Rundholz und Brennholz Nadel- und Laub Rundholz Nadel- und Laub Brennholz Nadel- und Laub Rundholz Nadel- und Laub Brennholz Säge- und Holzindustrie (Regional- und Überregional) IC 09/09-02 \ Seite 6 von 86

7 3.2 Stakeholder Konsultation Durchführung und Ergebnisse Gemäß den Vorgaben der FSC Standardreihe, insbes wurden an der Zertifizierung des Staatswaldes Baden-Württemberg interessierte Kreise aus den 3 Gebieten: Ökologie, Ökonomie und Soziales durch die LGA IC identifiziert und angeschrieben: Es erging die Aufforderung Ihre Ansichten zu den betreffenden Sachverhalten zu äußern und einen wesentlichen Input zur Zertifizierung zu leisen. Insgesamt wurden am Schreiben versandt. Zudem wurde in den Schreiben ein Internet-Link mitgeteilt und darüber hinaus durch die LGA IC und das Ministerium kommuniziert, mittels dessen sich alle Interessierten tiefergehende Informationen über die Zertifizierung und die Zertifizierungsanforderungen holen konnten. In 23 Fällen (siehe unten) erfolgten zum Teil kritische Rückantworten, die im Rahmen des späteren Hauptaudits berücksichtigt wurden. Zusätzlich wurde die schriftliche Stakeholder-Konsultation durch eine öffentliche Veranstaltung am im Haus des Waldes in Stuttgart ergänzt. Diese diente erneut zur Diskussion und Stellungnahme durch die Interessierten Kreise. Eine Veröffentlichung in der überregionalen Presse sollte zusätzlich zur Teilnahme aufrufen. Dies blieb jedoch ohne Wirkung, bzw. wurde nicht angenommen. Während des Treffens wurden alle, häufig deckungsgleichen Aussagen zu Protokoll genommen und von den anwesenden Auditoren und einem Vertreter von FSC Deutschland kommentiert. Die LGA IC behielt sich vor, dem FSC Standard folgend eine abschließende Bewertung im Laufe des Hauptaudits vorzunehmen und das Ergebnis den Gruppen und Personen jeweils im Zusammenhang mit der Ausstellung des Zertifikates mitzuteilen. Standardgemäß bleibt allen ein Einspruch gegeben. Kurz vor dem Hauptaudit, und während des Hauptaudits wurde darüber hinaus ergänzend eine Reihe von Schlüssel-Stakeholdern konsultiert (auf Landesebene und besonders auch auf lokaler Ebene im Zusammenhang mit den Audits in den einzelnen Betriebsteilen): IC 09/09-02 \ Seite 7 von 86

8 Feststellung des Stakeholders (vertrauliche Aufzählung) Bewertung der Stakeholder-Kommentare im Rahmen des Zertifizierungsprozesses; Antwort und Weiteres Vorgehen 1. Abstimmung mit dem Arbeitgeber der Forstbediensteten bzgl. des "sozialen Wohlergehens der im Staatswald Beschäftigten". Finanzierung der zusätzlichen Aufwände durch eine FSC- Zertifizierung (insbesondere bei Waldarbeitern) muss über die Haushaltslinie Forst (Forstbetrieb) getragen werden. Der Aufwand, der mit der Doppelzertifizierung (PEFC + FSC) einhergeht sollte für die Mitarbeiter vor Ort so gering wie möglich gehalten werden. Die Finanzierung des damit ggf. einhergehenden zusätzlichen (Personal)aufwandes ist noch nicht geklärt 2. Haben zu folgenden Prinzipien Anmerkungen: (Indikatoren-Nr.): 1.6.2: Wissen bei ForstBW über FSC- Zertifizierung mangelhaft. Forderung Schulungsund Informa-tionsprogramm 4.4.6: Künftig sollte Hauptaugenmerk auf Einbindung von Interessenvertreter vor Ort sein : Nutzung von Nicht-Derbholz künftig nicht mehr möglich - siehe Anmerkung in Antwortschreiben 5.6.2: Hinweis im Antwortschreiben auf Hiebssatz- Herleitung beachten : Prüfen inwieweit ForstBW Saatgut und Wildlinge einsetzt und wie der Einsatz von anderen FSC Betrieben geprüft wird : dieser Punkt ist von großer Bedeutung. Ein umfassendes, landesweites Konzept sollte erarbeitet werden 6.3.9: ForstBW sollte selbst bleifreie Munition einsetzen und Jagdgäste auffordern innerhalb von 3 Jahren ebenfalls bleifreie Munition einzusetzen : Prüfen, ob das Biotopbaumkonzept von ForstBW die Anforderungen aus dem Deutschen FSC Standard erfüllt : Rückegassenabstand beträgt 40 m : Einsatz von Pestiziden nur nach "behördlicher Anordnung" möglich. In diesem Fall Landwirtschaftsministerium? 7.4.1, 8.5.1, 9.3.1: Veröffentlichung von Betriebsdaten: Siehe Anmerkungen Maßnahmen zur Erhaltung der Schutzziele Die Personalsituation wurde ausführlich mit ForstBW analysiert und durch die Abweichung zum Indikator der Deutschen FSC Richtlinine behandelt Zu wurde eine gravierende Abweichung (2012-1) ausgestellt. Zusätzlich wurde auch eine Anmerkung/Observation ausgestellt (o2012-1). ForstBW hat das Personal in den einzelnen Betrieben geschult, somit wurde die Abweichung geschlossen. Zu 4.4.6: Interessensvetreter vor Ort waren im Zusammenhang mit der FSC Zertifizierung vom Betrieb und auch vom LGA Auditteam konsultiert. Zu Dieser Kommentar bezieht sich auf eine Anforderung des Deutschen FSC Standards, und soll an FSC Deutschland gerichtet sein. Diese Standardanforderung wird nicht in allen Fällen eingehalten. Siehe Abweichung Zu Die Hiebsatzherleitung gefährdet die nachhaltige Nutzung bisher nicht feststellbar. In Fällen wo bei der Zwischenrevision ein hoher Hiebsatz festgestellt wurde, wurden Korrekturmassnahmen eingeleitet und der Hiebsatz wurde entsprechend reduziert. Dazu gibt es dennoch eine Anmerkung/Observation o Damit verbunden ist auch die Anmerkung/Observation o zum Indikator Die Analyse dieses Bereichs hat gezeigt, dass es hier nicht um eine Abweichung von den Anforderungen der Richtlinie handelt. Zu hat das Auditteam eine Anmerkung / Observation ausgestellt (o2012-5). Zu hat das Auditteam eine Abweichung ausgestellt (2012-5). Zu wartet Forst BW auch die Erneuerung der gesetzlichen Anforderungen. Dieser Aspekt wird auch im Laufe der Überwachungsaudits untersucht. Zu IC 09/09-02 \ Seite 8 von 86

9 (Verschlechterungsverbot) definieren. 3. Stakeholder hat zu folgenden Kriterien und Indikatoren Anmerkungen: Zu Indikator Wissen über FSC mangelhaft, Mitarbeiter üben z.t. offene Kritik Das Auditteam hat festgestellt daß das Biotopbaumkonzept den Anforderungen des Deutschen FSC Standards entspricht. Zu Zum Thema Rückegassenabstand hat das Auditteam keine Abweichung festgestellt. Neue Rückegassen werden mit 40 Meter Abstand angelegt, die ältere Feinerschließung wird allmählich angepasst. Zu Zum Thema Pestizideinsatz wurde die gravierende Abweichung ausgestellt. Forst BW erarbeitet Erlasse und Konzepte um diese Abweichung zu schließen und die Einhaltung der FSC Vorgaben zu diesem Thema in Zukunft zu sichern. Zum Kriterium 7.4 hat das Auditteam eine Abweichung ausgestellt ( ). Zum Kriterium 8.5 hat das Auditteam eine Abweichung ausgestellt ( ). Im Zusammenhang mit den Wäldern mit hohem Schutzwert hat das Auditteam drei Abweichungen ausgestellt. ( , gravierend, wurde schon behandelt und geschlossen), , und Zu Forderung 1. Stellungnahmen waren während der gesamten Auditzeit (bis Anfang Februar 2013) möglich. Stakeholdertreffen haben auch nach dem Abschlussgespräch stattgefunden. Zu Forderung 2 und 3. Diese beziehen sich nicht auf Anforderungen des Deutschen FSC Standards. Anforderung 4. Die Einhaltung der geltenden Vorschriften wurde während des Audits geprüft. Zu siehe Anmerkung zu 2. Gravierende Abweichung ausgestellt, Schulungsmaßnahmen auf Ebene der Betriebsteile werden durchgeführt. Zu Indikator Personalabbau soll politisch motiviert und nicht betrieblich begründet sein. Naturschutzfachliche Aufgaben können dadurch nicht mehr vernünftig wahrgenommen werden. Zu siehe Anmerkung zum Indikator im Bericht und Abweichung Dieser Bereich wird weiter analysiert werden. Siehe ergänzend folgende Auskünfte von Forst BW vom auf Nachfrage zum Stellenabbau auf der Ebene der Betriebsleitung: Soweit im Zuge des Personalabbaus Stellen abgebaut werden müssen erfolgt dies im Dienstleistungsbereich für den Körperschafts- und Privatwald. Hoheitliche Aufgaben und die Staatswaldbewirtschaftung, die Gegenstand der FSC Zertifizierung ist, sind dadurch nicht betroffen. Die Führungsspannen für den Leitungsdienst werden [jedoch] größer. Auf der Ebene der Revierleiter werden keine Stellen abgebaut. Ergänzend siehe folgende zusätzliche Anfrage der LGA IC und Auskunft von Forst BW zur Stellensitua- IC 09/09-02 \ Seite 9 von 86

10 tion bei den Forstwirten: Das genannte Demografiekonzept wird weiter betrachtet werden. Zu Mangelnde Beteiligung von Interessensvertretern bei Forst BW wird angemahnt Zu Vermarktung wenig bekannter Sortimente wird zu wenig gefördert. Ein Konzept zum Verkauf rotkernigen Buchenholzes wird als Beispiel genannt. Zu Siehe Anmerkung zu Stakeholderkommentar 2. Gezielte Vermarktungsstrategien müssten bei unsicheren Absatzmärkten erst entwickelt werden. Im Zuge von Submissionen werden bisher z.b. seltene Laubholzsortimente angeboten. Zu Aktuell wird bei Forst BW auch Nicht-Derbholz genutzt. Diese Standardanforderung wird bisher nicht in allen Fällen eingehalten. Siehe Abweichung Zu Waldrandgestaltung Dieses Thema wird bisher vernachlässigt. Zu Das Ziel der Hiebsatzherleitung auf der Grundlage der Annäherung an die Baumartenzusammensetzung, Dynamik und Struktur natürlicher Waldgesellschaften und die Entwicklung hoher Holzvorräte wird bisher nicht erfüllt. In besichtigten Betriebtsteilen wurden gezielte Massnahmen zur Waldrandgestaltung vorgefunden. Bei weiteren Audits wird dies erneut abgeprüft. Zu Die Hiebsatzherleitung gefährdet die nachhaltige Nutzung bisher nicht feststellbar. In Fällen wo bei der Zwischenrevision ein hoher Hiebsatz festgestellt wurde, wurden Korrekturmassnahmen eingeleitet und der Hiebsatz wurde entsprechend reduziert. Dazu gibt es dennoch eine Anmerkung/Observation o Damit verbunden ist auch die Anmerkung/Observation o zum Indikator Die Analyse dieses Bereichs hat gezeigt, dass es sich hier bisher nicht um eine Abwei- IC 09/09-02 \ Seite 10 von 86

11 chung von den Anforderungen der Richtlinie handelt. Siehe auch Anmerkungen zu Kriterium 5.6. im Auditbericht. Neue Waldentwicklungstypenrichtlinie von Forst BW ist verabschiedet. Zu Indikator Ein umfassendes landesweites Konzept zur Regulierung von Wildbeständen sollte entwickelt werden. Zu hat das Auditteam eine Abweichung ausgestellt (2012-5). Eine neue Jagdkonzeption ist bei ForstBW derzeit im Entwicklungsprozess. Der Betrieb experimentiert auch mit neuen Ansätzen für die verpachtete Jagd: Es gibt dabei keine festgelegten Zahlen, die Jagd wird an Hand der waldbaulichen Zielsetzung zusammen mit dem Jagdpächter analysiert. Die Ergebnisse sind interessant, es ist aber noch nicht klar, inwieweit dieses Modell auf einer breiteren Basis angewendet werden kann. Zu Verwendung bleifreier Munition Zu wartet Forst BW derzeit auch die Erneuerung der gesetzlichen Anforderungen. Dieser Aspekt wird auch im Laufe der Überwachungen thematisiert. Wild wird derzeit nicht als FSC zertifiziert vermarktet. Zu Prinzip 9: Eine entsprechende Managementplanung für FFH Gebiete liegt bisher von amtswegen vielerorts noch nicht vor. Dieser Umstand entbindet die Forstbetriebe nicht von ihrer Pflicht entsprechende Bewirtschaftungsvorschriften zu erstellen und nach Massnahmen zur Erhaltung der Schutziele (hier Verschlechterungsverbot) zu definieren, bis ein Managmentplan vorliegt. ForstBW hat bereits vor der Zertifizierung die Schutzwerte identifiziert und erfasst. Zum Zeitpunkt des Hauptaudits hatte ForstBW keine klare Darstellung vorbereitet die die bereits identifizierten Schutzwerte und Wälder mit hohem Schutzwert mit den durch den FSC Standard für Deutschland vorgegebenen Richtlinien vergleichen könnte. Dafür wurde im Rahmen des Hauptaudits eine gravierende Abweichung ausgestellt (12). Diese ist umfassend behandelt und konnte geschlossen werden. Ein weiterer wichtiger Themenbereich wurde im Laufe des Audits besprochen: die vorhandenen Bewirtschaftungsvorschriften für die identifizierten Wälder mit hohem Schutzwert. Diese sind nur insofern vorhanden, als die Forsteinrichtung in den letzten 4 Jahren neu erstellt wurde. Dort wo die Forsteirichtung nicht vorhanden ist, bestehen keine Bewirtschaftungsvorschriften, mit Ausnahme eines Verschlechterungsverbots. Dazu wurde eine Abweichung (13) ausgestellt. Siehe auch Anmerkumgen zu Prinzip 9 im Bericht. Zu Anhang 5: Großflächige Schirmschläge in Buchenaltbeständen In der neuen Waldentwicklungstypenrichtline von Forst BW, gültig ab April 2014 haben die Forderungen zur Nutzungsstärke nach Indikator Ein- IC 09/09-02 \ Seite 11 von 86

12 gang gefunden. Zuvor hat Forst BW bereits Ende 2013 einen Erlass an alle Betriebsteile zur Verjüngungsnutzung in Buchenbeständen veröffentlicht. Darin wird geregelt, dass der Einschlag in Buchenhauptnutzungsbeständen in Zukunft einzelstamm bis gruppenweise zu erfolgen hat; großflächige Räumungen unterbleiben ab diesem Zeitpunkt. Die gesamte Nutzung in Buchenaltbeständen mit vorstehenden Verjüngungsverfahren ist dabei auf maximal 30 % des Vorrats zu reduzieren, um dem Dauerwaldgedanken verstärkt Rechnung zu tragen. 4. Haben zu folgenden Kriterien und Indikatoren Anmerkungen Zu Personalabbau wird betrieblich begründet Lediglich die Personalveränderungen beim Landespersonal und den Waldarbeitern sind dokumentiert, keine zusammenfassende Dokumentation der Personalveränderungen auf Ebene der Betriebsleitung verfügbar. Siehe hierzu Anmerkungen unter 3. Eine gesammelte Übersicht über die Personalveränderungen in der Vergangenheit wurde auf Nachfrage vom Betrieb bereitgestellt. Für den Bereich der Angestellten und des gehobenen Forstdienstes lagen von 2005 bis 2011 Schätzungen vor. Für die Zeit nach 2011 wurden konkrete Zahlen für die geplanten Einsparungen auf Ebene der Betriebsleitung im Rahmen des sog. 1480er Programmes übermittelt. Der forstliche Revierdienst ist von diesen neuen Einsparungen bisher nicht betroffen. Zu Prinzip 4 in Verbindung mit Prinzip 7 und 8: Stakeholder sieht Grenzen der Belastbarkeit nach Jahren des Stellenabbaus als überschritten an. Der Stellenabbau auf Ebene der Betriebsleitung betrifft auch die Forsteinrichtung (16 Stellen), da im Rahmen der Aufgabenkritik die Forsteinrichtung als Abbaubereich identifiziert wurde. Die Auswirkungen auf den Staatswald sind dabei noch unklar. Siehe hierzu Anmerkungen zu Indikator in Kommentar 3. - Stellenabbau erfolgt für Dienstleistungen im Privat und Körperschaftswald. In einem Antwortschreiben von Forst BW an die LGA IC vom zur Stellensituation wurde zur Forsteinrichtung mitgeteilt. Wie die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages zur Forsteinrichtung im Körperschaftswald auch mit weniger Personal umgesetzt werden kann, wird derzeit von einer Expertengruppe von Forst BW geprüft. Ergebnisse sollen hierzu demnächst vorliegen. Zu Prinzip Pauschale Formulierung des Verbotes der Nichtderbholznutzung wird kritisiert. Kommentare richten sich an den Standardentwicklungsprozess in Deutschland. Deutscher FSC Waldstandard befindet sich derzeit in Überarbeitung. IC 09/09-02 \ Seite 12 von 86

13 Zu Künftig ist wieder mehr Gewicht auf die einzelbestandsweise Herleitung des Hiebsatzes zu legen. Die aktuell beschlossenen und in der Umsetzung befindlichen Stellenabbaupläne im für die Forsteinrichtung zuständigen Fachbereich bei der Forstdirektion Freiburg stehen in direktem Widerspruch zu Prinzip , da sie mit einer Änderung des Verfahrens verbunden sind, deren Auswirkungen zwar im Moment noch nicht beurteilbar sind, die aber auf Basis eines verringerten Personalstandes nur Vergröberungen und Extensivierungen in diesem zentralen Bereich der forstlichen Nachhaltigkeitskontrolle befürchten lassen. 5. Halten eine PEFC Zertifizierung für ausreichend. 6. Haben zu folgenden Prinzipien Anmerkungen/Änderungswünsche: Prinzip 1: Deutscher FSC-Standard ist höher als andere nationale Standards mittel- und nordeuropäischer Staaten. Deutscher Standard soll angepasst werden. Prinzip 4.2: Keine höheren Anforderungen zu gesetzlichen Anforderungen Prinzip 5: Weiterhin Nutzung von Nichtderbholz. Erweiterung der Standortgerechten Baumarten Prinzip 6: Erweiterung der Standortgerechten Baumarten vor allem Nadelhölzer. Künstliche Verjüngung muss eingeschränkt werden. Kahlschläge bis zu einer Größe von 1 ha sind vertretbar. Einsatz von chemischen Bioziden gegen Schädlinge muss zulässig sein. Die Einbringung nicht standortheimischer Baumarten darf nicht auf 20 % beschränkt werden. Prinzip 7: Standortgerecht sind auch Baumarten die nicht der natürlichen Waldgesellschaft angehören Prinzip 8 + 9: Kontrollen und Bewertungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken 7. hat zu folgenden Prinzipien Bedenken /Anstöße Zu Prinzip 5 und 6: v.a. Nutzen aus dem Wald : Wegfall der bisherigen Form der Bekämpfung gegen (Nutzholz-) Borkenkäfer hat Einfluss auf Holzqualität, Alternativmassnahmen als Prävention gefordert. Umgang mit nicht-standortheimischen Baumarten wird kritisch gesehen. Siehe hierzu die Anmerkungen zu diesem Indikator in Kommentar 3 sowie im Bericht zu Kriterium Diese Kommentare beziehen sich auf die Anforderungen des deutschen FSC Standard, bzw. des Waldgesetzes und sollten an FSC Deutschland gerichtet sein. Sie sind für den Auditprozeß nicht anwendbar. Die Kommentare zu Prinzip 5 und 6 beziehen sich auf die Anforderungen des deutschen FSC Wald- Standards. Sie sind im Auditprozess nicht anwendbar und stellen mögliche Auswirkungen der Zertifizierung dar. Sie können z.b. an FSC Deutschland den Standardgeber oder den zertifizierten Waldbesizer gerichtet sein. ForstBW entwickelt anhand eines Konzepts alternative Maßnahmen um die Holzqualität vor der Entwertung durch den Nutzholz-Borkenkäfer (Trypo- IC 09/09-02 \ Seite 13 von 86

14 dendrum lineatum) bestmöglich zu schützen. Ein Verzicht auf Gastbaumarten wird von FSC nicht generell gefordert siehe z.b. Kriterium 6.9. des deutschen Waldstandards. Weiterhin zu Prinzip 5 und 6: Nutzen aus dem Wald / Auswirkungen auf die Umwelt. Die Referenzflächen mit Nutzungsverzicht können im Widerspruch zum Holz der kurzen Wege stehen und längere Transportstrecken mit erhöhter Co² Freisetzung bedingen. Zur Chain of Custody bei FSC: Mehrwert am Ende der COC ist nicht immer möglich. Mehrwert kann Zertifizieungskosten nicht widerspiegeln. Forderung nach Prozentregelung in der COC. 8. kritisiert Form der Stakeholderbefragung. Ankündigung zu stark auf allgemeine FSC Principles and Criteria bezogen. Kritisiert Ziele und Vorgehensweisen des FSC. Sieht in deutschlandspezifischer Referenzflächenforderung mit Ausweisung von 5% der Holzbodenfläche in öffentlichen Wäldern ab ha Größe einen Widerspruch zu FSC Prinzip 5. Nämlich, dass die Waldbewirtschaftung nach diesen FSC Kriterien die Nutzung der vielfältigen Produkte und Leistungen im Sinne einer wirtschaftlichen Nachhaltigkeit erfolgen soll. Die regionale Einschränkung der Rohstoffversorgung (Anm. wie z.b. Referenzflächen) wird zwangsläufig zu einer weiteren Verschärfung der ohnehin angespannten Ertragslage der heimischen Unternehmen führen. Im Zuge der Überwachungsphase wird geprüft, ob sich Flächen des neuen Nationalparks als Referenzflächen für den Staatswald eignen. Siehe hierzu Indikator des deutschen FSC Wald-Standards. Anmerkung zur COC: Bezieht sich nicht auf den Auditprozess oder einen angewandten Standard. (Prozentverfahren sind in der FSC COC ebenso enthalten wie bei anderen Zert.systemen). Verweis auf nationalen FSC Standard ist erfolgt. Formulierung der Ankündigung wird geändert. Ergänzend ist ein public meeting am in Stuttgart durchgeführt worden. Kommentare richten sich an den Standardentwicklungsprozess in Deutschland. Deutscher FSC Waldstandard befindet sich derzeit in Überarbeitung. Die Forderung nach Referenzflächen ausserhalb der Bewirtschaftung ist ebenfalls Teil der internationalen FSC Kritieren (siehe FSC Kriterium 6.4.) Nach FSC Prinzip 5 soll die Waldbewirtschaftung die effiziente Nutzung der vielfältigen Produkte und Leistungen des Waldes fördern, so dass sie wirtschaftlich tragbar wird und eine breite Palette von ökologischen und sozialen Vorteilen gewährleisten kann. Ergänzend wird auf Indikator des deutschen FSC Waldstandards verwiesen. Im Zuge der Überwachungsphase wird geprüft, ob sich Flächen des neuen Nationalparks als Referenzflächen für den Staatswald eignen. Siehe auch Anmerkungen zu Kommentar Stakeholder begrüßt Prinzipien 4 und 5. Mit Bezug auf Beteiligung der lokalen Wirtschaft und der Stärkung der Aus- und Weiterbildung. --- IC 09/09-02 \ Seite 14 von 86

15 Übt Kritik an Prinzip 7, im Zshg. mit der Formulierung der Waldwirtschaftspläne, die die Holznutzung zu sehr einschränken und dadurch die lokale Wirtschaft schwächen. Sollte eigentlich an den Gesetzgeber gerichtet sein. Wald, besonders Bundes,- Landes und Kommunalwald, hat vielfältige Funktionen zu erfüllen. Legt Widerspruch gegen die FSC-Zertifizierung ein, insbesondere zu Prinzip 6. Die Ausweisung von Referenzflächen und Schutzgebieten darf die Gesamtholznutzung nicht einschränken, da hierbei den regionalen Verarbeitern durch die Schmälerung der Rohstoffbasis schwerwiegende Nachteile entstehen. Zu 6.6. Chemiefreie Methoden der Schädlingsbekämpfung. Die Forstbetriebe müssen, bedingt durch das Verbot der Schutzspritzung gegen holzbrütende Borkenkäfer, mit geeigneten Massnahmen dafür sorgen, dass das eingeschlagene Holz unbefallen an den Käufer übergeben und verkauft wird. Ebenso muss ein entsprechender Zeitkorridor für die Abfuhr gewährleistet sein. Sollte dies nicht möglich sein, so ist das Holz durch geeignete Massnahmen auf Kosten des Forstbetriebs zu schützen (Nasslager, Verbringung ausserhalb des Waldes, etc.) Indikator sagt hierzu leider nicht aus. Siehe hierzu Anmerkungen zu Kommentar 7 und 8 Diese Kommentare, Einwände und Vorschläge sollten an den zertifizierten Waldbesitzer bzw. an den Standardgeber gerichtet sein. Sie gehen bereits über den Zertifizierungsprozess hinaus. Die Stakeholderbefragung ist hier als weiterführende Diskussionsplattform nicht geeignet. Durch holzbrütende Insekten befallenes Holz ist grundsätzlich mit der untersten Güteklasse derzeit (D) zu klassifizieren, da das Holz nachhaltig entwertet und in der Verwendung maßgeblich eingeschränkt ist. Befallenes Holz ist in hochwertigeren Verwendungen nicht mehr einsatzbar. Lehnt Doppelzertifizierung aus Kostengründen ab. Ein Mehrwert erschliesst sich für ein Sägewerk durch die FSC Zertifizierung nicht. 10. Begrüßt FSC Zertifizierung Begrüßt FSC Zertifizierung. Gibt zu einigen Kritierien Hinweise ab: Verzicht auf Gastbaumarten bei Erstaufforstungen bedeutet Einschränkungen. Vollbaummnutzungen sollen weiterhin möglich sein. FSC Standard sieht keinen generellen Verzicht vor (siehe z.b. Indikator 6.9.1/ 6.9.2) Vollbaumnutzungen sind in Ausnahmefällen wie der bei der Ernte am Steilhang erlaubt. IC 09/09-02 \ Seite 15 von 86

16 Teilweise ist Verjüngung ohne Hilfsmittel nicht möglich, da die Wildbestände noch nicht ausreichend reguliert sind. Beim Holzeinschlag soll verstärkt auf Befahrung der Rückegassen und Vermeidung von Rückeschäden Wert gelegt werden. Siehe Anmerkung zu Indikator in Kommentar 3 FSC Standard sieht hier extra Indikatoren vor. Prüfung ist erfolgt. In einem Fall wurden tiefe Fahrspuren im Bestand beobachtet. Siehe auch observation Nr Stakeholder mit Anmerkungen zu Prinzip 6 in Hinblick auf Jagdbewirtschaftung Zu Begrüßt die Anpassung der Bewirtschaftungsmethoden bei der Gefährdung besonders geschützer Arten. Zu Bei der Beeinträchtigung gefährdeter Arten oder Biotope durch andere Waldnutzungen wie z.b. die Jagd, sollen diese Aktivitäten entsprechend angepasst werden. Stakeholder wünscht Beteiligung, wenn dies im Einzelfall auftreten sollte. Falls dies im Audit z.b. in Form einer Abweichung festgestellt wird, kann der Waldbesitzer gemeinsam mit dem Stakeholder das Problem bearbeiten um einen Lösungsansatz zu finden. Vorab kann bei Unklarheiten oder offenen Fragen eine Abstimmung bzw. Klärung mit der Zertifizierungsstelle erfolgen. Zu Stakeholder gibt Hinweis auf 32 Abs.2 BJG wenn die Verjüngung der Baumarten natürlicher Waldgesellschaften ohne Hilfsmittel möglich sein soll. Zu den natürlichen Waldgesellschaften gehören z.t. auch andere Baumarten als die im Jagdbezirk vorkommenden Haupholzarten. Wildschaden ist demnach bei anderen als den Hauptholzarten nur ersatzpflichtig, wenn Schutzvorrichtungen in üblichem Mass hergestellt wurden. Nationales Recht ist hier mit zu berücksichtigen. Das Einbringen besonders verbissgefährderter Baumarten ohne Schutzmassnahmen kann im Einzelfall dazu führen, dass eine drastische Schalenwildreduzierung den Erhalt eines gesunden Wildbestandes gefährdet. In bestimmten Fällen kann es sich daher als sachgerecht erweisen, dass Einbringen besonders gefährdeter Baumarten durch Einzelschutzmassnahmen zu unterstützen. Wenn Problem des Wildschadens auftreten sollte, werden die gesetzlichen Regelungen mit berücksichtigt, wie im FSC Standard gefordert. In diesem Indikator und seinen Subindikatoren z.b geht es darum, wie auf dieses Ziel wirkungsvoll z.b. mit neuen Massnahmen und Konzepten hingewirkt werden kann. Die Formulierung des Indikators bildet keinen status quo ab. Die Waldbauliche Ausgangssituation hat dabei einen Stellenwert. IC 09/09-02 \ Seite 16 von 86

17 Zur bleifreien Munition in Indikator Sieht Festschreibung einer Verwendung bleifreier Munition wie im Anhang als verfrüht an. Untersuchungen haben noch nicht deren Vorzüge in allen im Standard genannten Bereichen erwiesen. Die mit Geschossresten herkömmlicher Munition durchsetzten Bereiche des Wildbrets (Anm.: dürfen) zudem nicht in den Verkehr gelangen. Die Konkurrenzfähigkeit des Wildbretangebotes angrenzender Reviere wird herabgesetzt, indem durch eine Zertifizierung von mit bleifreier Munition erlegtem Wild dem Verbraucher suggeriert wird, er gehe dadurch ein erhöhtes Gesundheitsrsiko ein. Zu Derzeit wartet Forst BW auch auf die Erneuerung der gesetzlichen Anforderungen. Dieser Aspekt wird im Laufe der Überwachungen weiter thematisiert. Wild wird derzeit nicht als FSC zertifiziert vermarktet. Kommentare richten sich an den Standardentwicklungsprozess in Deutschland. Deutscher FSC Waldstandard befindet sich derzeit in Überarbeitung. 13. Halten eine FSC Zertifizierung für unnötig Stellungnahme aufgrund von Krankheit nicht möglich 15. Inwieweit lässt sich die Trennung von zertifizierten Betrieb und Arbeitgeber der Forstmitarbeiter mit den FSC-Kriterien vereinbaren. Widerspruch zu Prinzip 4 durch steigende Arbeitsbelastung (immer mehr Beschäftigte müssen vor Erreichen der gesetzlichen Arbeitsgrenze aus gesundheitlichen Gründen in den Vorruhestand gehen bzw. in andere Tätigkeitsfelder wechseln). Fehlendes Personalentwicklungskonzept und steigende Unfallzahlen. Mangelnde Umsetzung der avisierten Qualitätsstandards durch erhöhte Arbeitsbelastung. Durch Ausschreibung und Vergabe an Unternehmer wird die Einhaltung der sozialen Standards unterlaufen 16. Prinzip 4: Die Berücksichtigung der sozialen und ökologischen Belange der Nachhaltigkeit wird für die Bevölkerung verbessert, wenn Mengen und Sortimente an Holz geerntet werden, die die Verbrauchernachfrage nachhaltig befriedigen können. Die Absicherung der sozialen Belange kann durch Gewährung von Mindestarbeitsbedingungen etwa in Tarifverträgen erzielt werden. Prinzip 5: Ein Verzicht auf die Nutzung von Nichtderbholz führt zu einer aus Gründen der Nachhaltigkeit nicht gebotenen Einschränkung der multifunktionalen Nutzfunktion des Waldes. Dadurch kann sich die Konkurrenz zur energetischen Nutzung erhöhen. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass durch die stoffliche Nutzung von Holz der Wertschöpfungsfaktor und Beschäftigungsfaktor deutlich höher ist als bei der energetischen Nutzung von Holz. Unter Berücksichtigung der Gedanken der Nachhaltigkeit --- Zu Kriterium wurde eine Abweichung festgestellt (2012-3), wegen sozialer Auswirkungen der Arbeitsbelastung. Die Betriebsstrategie läuft auf den verstärkten Einsatz von Unternehmern hinaus. Dabei werden aber soziale Themen aufgenommen. Siehe Anmerkungen zu Kommentaren 3 und IC 09/09-02 \ Seite 17 von 86

18 muss daher der stofflichen Nutzung der Vorrang eingeräumt werden. Prinzip 6: Die verstärkte Betrachtung des Totholzanteils im Wald führt zu einem zusätzlichen Nutzungsverzicht. Insgesamt muss bei der Baumartenwahl ein Gleichgewicht zwischen den Belangen der Nachhaltigkeit gegeben sein. Der Verzicht bestimmter Gastbaumarten wird wiederum zu einem Verlust von nutzbarem Holz führen. Von daher muss zusammenfassend darauf geachtet werden, dass unter Berücksichtigung des Clustergedankens die nachhaltige Waldbewirtschaftung unumschränkt möglich sein muss. Die FSC- Zertifzierung darf zu keiner zusätzlichen Rohstoffverknappung führen. 17. FSC-Zertifizierung wird positiv gesehen. Am werden zusätzliche soziale Kriterien in das Deutsche Forstservice Zertifikat (DFSZ) aufgenommen. Somit Konformität mit FSC. 18. (Stellungnahme vom ) Prinzip 1: Respektieren die Prinzipien und Kriterien des FSC solange das bisherige Gleichgewichtsozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit nicht gestört wird. Prinzip 4: Das soziale und ökonomische Wohlergehen der Bevölkerung wird verbessert, wenn sichergestellt wird, dass entsprechende Mengen und Sortimente geerntet werden, um die Marktund Verbrauchernachfrage nachhaltig zu befriedigen. Prinzip 5: Der kategorische Verzicht auf die Nutzung von Nichtderbholz wie z.b. bei der Vollbaumnutzung führt zu einer Einschränkung der Nutzfunktion des Waldes v.a. zu Lasten möglicher energetischer Nutzung. Dies erhöht die Konkurrenz zur stofflichen Nutzung und führt somit zu einer tendenziell höheren Nutzung der Waldbestände. Prinzip 6: Die Förderung des Totholzanteils im Wald führt ebenso wie der Nutzungsverzicht bei Nichtderbholz zu einem Verlust der nutzbaren Holzmengen. Dies führt zu einer Disharmonie zwischen den ökologischen Aspekten und den sozialen und ökonomischen Aspekten der Waldbewirtschaftung. Die Baumartenwahl muss so erfolgen, dass langfristig ein Gleichgewicht zwischen der ökonomischen, sozialen und ökologischen Nutzung des Waldes sichergestellt ist. Ein Verzicht auf Gastbaumarten führt zu einem Verlust von nutzbarem Holz, was wiederum einen erhöhten Druck auf die verbleibenden Bestände --- Diese Statements zu den Prinzipien 5 und 6 beziehen sich auf die Anforderungen des deutschen FSC Wald-Standards. Sie sind im Auditprozess nicht anwendbar und stellen mögliche Auswirkungen der Zertifizierung dar. Sie können z.b. an FSC Deutschland den Standardgeber gerichtet werden. Der deutsche FSC Waldstandard befindet sich derzeit in der Überarbeitung. Ein Komplettverzicht auf Gastbaumarten ist im Standard nicht vorgesehen (siehe Kriterium 6.9). Siehe auch Anmerkungen zu den Kommentaren 7 und 8. IC 09/09-02 \ Seite 18 von 86

19 nach sich zieht. Die Steuerung der Verjüngung (egal ob künstlich oder natürlich) mit dem Ziel der Steuerung des Endbestands nach rein ökologischen Kriterien führt zu einer Disharmonie der drei Säulen der Nachhaltigkeit. Die Feinerschließung neuer Bestände mit einem Rückegassenabstand von 40 m verhindert nach heutigem Stand der Technik eine effiziente Holzernte. Dies führt zu einem Nutzungsverzicht und erhöhtem Nutzungsdruck auf andere Bestände, was wiederum ein Ungleichgewicht zwischen Ökonomie/Sozialem und Ökologie bedeutet. Die FSC Zertifzierung darf nicht zu einer Rohstoffverknappung führen. 19 (Stellungnahme vom ) FSC Zertifizierung wird seit Jahren gefordert. Prinzip 1: Geht davon aus, dass das Land, gerade auch in seiner Vorbildfunktion, die relevanten gesetzlichen Vorgaben des Landes ebenso einhält wie die Bundesgesetze, internationalen Verträge und Abkommen, welche das Land unterzeichnet hat. Für Missachtungen sollten bei der Auditierung Möglichkeiten enthalten sein, die es dem Zertifizierer erlaubt, Maßnahmen gegen diese Missachtungen zu ergreifen. Prinzip 5: Beobachtet schon seit längerer Zeit, dass der Staatsforstbetrieb die Holznutzung - ganz offensichtlich aus finanziellen Gründen - immer weiter steigert und dabei die Grenzen sowohl der wirtschaftlichen als auch der ökologischen Nachhaltigkeit zu überschreiten droht. Siehe Grafik. Die Übernutzungen wären vermutlich noch gravierender, wenn die Marktverhältnisse eine stärkere Nutzung älterer Buchen- und Edellaubbaum-Bestände zugelassen hätten. Dabei sind gerade ältere Bestände mit ihrem hohen Strukturreichtum besonders wichtig für den Biotop- und Artenschutz. Überlegungen, die nicht nur im Großprivatwald angestellt werden, ob im Zeichen des Klimawandels und als Risikovorsorge nicht generell über "Umtriebszeit"-Verkürzungen, Vorratsabbau und Bestandeshöhen- Reduzierungen nachgedacht werden müsse, geben zu verstärkter Sorge Anlass. Selbst Argumente wie "verstärkter Cashflow und höhere Rentabilität durch niedrigeren Kapitaleinsatz" (=geringere Holzvorräte) und "maximale CO 2 -Bindung durch Nutzung zu einem Zeitpunkt nahe am höchsten laufenden Zuwachs" sind nicht mehr tabu und auch aus dem Staatswald zu hören. Auch gegen den Indikator Diese Aspekte wurden im Laufe des Audits abgefragt und analysiert. Die Kommentare deuten aber nicht auf eine Nicht-Einhaltung des FSC Standards hin, sie richten sich mehr an den Standardentwicklungsprozeß in Deutschland. Zu Indikator wurde eine Abweichung ausgestellt. Siehe hierzu gesamt die Tabelle der festgestellten Abweichungen in Punkt 6.1. IC 09/09-02 \ Seite 19 von 86

20 wird im Staatsforstbetrieb derzeit in großem Umfang und auf vielen Flächen verstoßen: Es hat sich nach den Käferjahren und im Zuge des Energieholz-Booms vielfach eingebürgert, dass insbesondere Fichten-Gipfel oberhalb der Stammholz- Kappungsgrenze vollständig mit Feinreisig- und Nadelmasse aus dem Wald an den Weg gerückt und dort zu Energieholz gehackt werden. Was ursprünglich als Notmaßnahme zur Borkenkäfer- Bekämpfung und - Prophylaxe gedacht war und eingeführt wurde, hat sich nun zu einer Art "moderner Streunutzung" entwickelt. 20. Frage was die Zertifizierung kostet Zur Förderung des Artenschutzes keine Bedenken bzgl. Der Prinzipien 1,6,9. Erhebliche Bedenken bzgl. Prinzip Gibt Hinweis auf 45 des Landeswaldgesetztes in Hinblick auf das forstliche Forschungs- und Versuchswesen. Dieses soll wie bisher weiter möglich sein, ohne Einschränkung der Fragestellungen und der eingesetzten Untersuchungsmethoden. 23. Hauptpunkte: Räumung über Laubbaumverjüngung im Alb-Donau Kreis. Die Räumung über Laubbaumverjüngung (ca. 4 ha) liegt in Stw VII, 6 östlich der K7414 von Munderkingen nach Lauterach. Es handelt sich um einen kartierten FFH- Waldlebensraumtyp (Waldmeister- Buchenwald) Ein weiterer Bereich ist die geplante Holzernte auf verschiedenen Flächen, mit der Anwendung von Schirmschlag und Saumschlag. Der Name des betroffenen FFH-Gebietes lautet: Großes Lautertal und Landgericht. Am 7 Februar 2013, nachdem das Audit bei Forst BW beendet war, hat man weitere Informationen an den LGA Leitenden Auditor geschickt. Darüber hinaus liegt die Fläche übrigens auch innerhalb des Biosphärengebietes Schwäbische Alb (Entwicklungszone). Ein weiteres Thema sind bestimmte Bestände wo die Ernte mittels Schirmschlag und Saumschlag durchgeführt werden sollte Prinzip 10, Plantagen, ist laut dem Deutschen FSC Standard nur für Christbaumkulturen relevant. Keine Christbaumkulturen im Gültigkeitsbereich der Zertifizierung bei ForstBW Durch Kriterium 1.1. sind die gesetzlichen Regelungen das Zertifzierungsobjekt betreffend, im FSC Waldstandard mit verankert. Die entsprechenden Vorgaben sind also bei der Zertifizierung einzuhalten. Ebenfalls ist der FSC an den neuesten Erkenntnissen aus Forschung und Lehre interessiert, die in die Anforderungen mit einfließen sollen. Mit Bezug auf die Räumung im Alb-Donau Kreis hat ein Stakeholder jene genauen Angaben geliefert bezüglich der Lage dieser Räumung. Der Alb-Donau Kreis war nicht in der Stichprobe. Das Auditteam hat mit dem ForstBW Personal aus dem Kreis Alb- Donau dieses Thema im Nachgang besprochen. Man hat mit einer hohen Wahrscheinlichkeit die Fläche identifiziert, aber ohne genaue Koordinaten konnte das Audit Team den Hinweis nicht weiterverfolgen. Dadurch dass die Räumung schon fast ein Jahr zurück lag wäre es auch nicht möglich gewesen die Angaben des Stakeholders zu überprüfen. Bei den in der Stichprobe zur Verfügung stehenden Flächen konnte man keine Abweichung zu diesem Thema feststellen. Dieses Thema wird in der Überwachung weiter analysiert werden. / (Ergänzung: Thema Schirmschlag und Saumschlag: Das Auditteam hat bei der Begutachtung der Ernte keine Abweichungen vom Deutschen FSC Standard festgestellt. Die Angaben des Stakeholders konnten nicht im Gelände überprüft werden, weil diese Information erst am 7 Februar an den Leitenden Auditor geschickt wurde, als der Auditprozess schon abgeschlossen war.) Das Auditteam hat zu dieser Thematik (Indikator IC 09/09-02 \ Seite 20 von 86

21 6.3.1) einen Hinweis /Observation ausgestellt (o2012-4). In der neuen Waldentwicklungstypenrichtline von Forst BW, gültig ab April 2014 haben die Forderungen zu Kriterium (Kahlschläge) Eingang gefunden. Zuvor hat Forst BW bereits Ende 2013 einen Erlass an alle Betriebsteile zur Verjüngungsnutzung in Buchenbeständen veröffentlicht. Darin wird geregelt, dass der Einschlag in Buchenhauptnutzungsbeständen in Zukunft einzelstamm bis gruppenweise zu erfolgen hat; großflächige Räumungen unterbleiben ab diesem Zeitpunkt. Die gesamte Nutzung in Buchenaltbeständen mit vorstehenden Verjüngungsverfahren ist dabei auf maximal 30 % des Vorrats zu reduzieren um dem Dauerwaldgedanken verstärkt Rechnung zu tragen. IC 09/09-02 \ Seite 21 von 86

22 3.2.2 Grundsätzlich einbezogene Stakeholder Zur Stakeholder-Konsultation führte die LGA InterCert GmbH eine Excel-Tabelle in die alle angeschriebenen und eingeladenen interessierten Kreise, Personen und Interessensgruppen aufgenommen und gelistet wurden. Intern wurde diese Liste um die oben genannten Kommentare und die daraus folgenden Konsequenzen ergänzt Zusätzliche, von Stakeholdern eingebrachte Hinweise auf Abweichungen /Interessensverletzungen Während des Auditzeitraumes November 2012 wurde von dritter Seite (Privatperson) die Nachfrage an den Leitenden Auditor per gestellt, dass eine Räumung über Naturverjüngung Buche stattgefunden hat, die möglicherweise nicht konform mit dem FSC-Standard für Deutschland sei. Es wurde in Folge der Recherche festgestellt: Es handelt sich um die Fläche 68/19 a13/1, Paterhau. Die Räumung über Laubbaumverjüngung (ca. 4 ha) liegt in Stw VII, 6 östlich der K7414 von Munderkingen nach Lauterach. In der Einrichtung ist eine Räumung über NV. im Turnus 2,0 vorgesehen. Die Fläche wurde im Winter 2011/12 auf ca. 70 % geräumt, Habitatbaumgruppen wurden angelegt. Im Westen, entlang der Straße Lauterach - Mundingen, wurde ein Streifen von m nicht bearbeitet. Im Frühjahr war mit diese Fläche bereits mit dem anfragenden Stakeholder, bzw. von ihm bekannten Personen u.a. begangen und abgebildet worden. Es handelt sich um einen kartierten FFH-Waldlebensraumtyp (Waldmeister-Buchenwald). Der Name des betroffenen FFH-Gebietes lautet: Großes Lautertal und Landgericht. Darüber hinaus liegt die Fläche auch innerhalb des Biosphärengebietes Schwäbische Alb (Entwicklungszone)." Auf Verlangen des leitenden Audiors der LGA IC wurden vom Forstbetrieb eine Revierkarte sowie Auszüge aus der PPV Vollzugs- und Planübersicht und ein Auszug aus dem Betriebswerk (Def. Zustand/ ökologische Aspekte) zugesandt. Bewertung: Aus Sicht des leitenden Auditors sind die vorgefundenen Fakten als normkonform zu bewerten und dies dem Anfragenden mitzuteilen. Um jedoch volle Sicherheit darüber zu gewinnen wurde seitens der LGA IC beschlossen, die in Frage stehenden Flächen im Zuge des 1. Überwachungsaudits direkt vor Ort in Augenschein zu nehmen und dem Anfragenden danach eine abschließende Bewertung zukommen zu lassen. Siehe hierzu auch die Anmerkungen zu Kommentar 16 in der Tabelle zu Punkt IC 09/09-02 \ Seite 22 von 86

23 Generelle Kommentare aus der Stakeholder-Konsultation Feststellung des Stakeholders (Name/Org. etc) Bewertung im Rahmen des Zertifizierungsprozesses; Weiteres Vorgehen Kritische Stellungnahmen während der Stakeholderkonsultation. Positive Rückmeldung von benachbarten Waldbesitzern, und anderen Stakeholder auf lokaler Ebene. Kritische Stellungnahmen während der Stakeholderkonsultation wurden während des Audits behandelt. Dies bezieht sich hauptsächlich auf: -Nicht genügende Kenntnisse über FSC beim Forstpersonal in den einzelnen Teilbetrieben -Negative Einstellung zur FSC-Zertifizierung seitens einiger, weniger Beamter und Angestellter -Personalsituation bei ForstBW -Jagd und Wildverbiss -Anwendung von Bioziden in der Waldbewirtschaftung -Kahlschläge, bei der Verjüngung von Lichtbaumarten -Ernteverfahren mit Bezug auf die natürliche Dynamik der Waldgesellschaften -Mögliche negative Auswirkungen der Zertifizierung auf andere Interessenten und den Holzmarkt -Kein Zugang zu Managementdokumentation und zu spezifischen Informationen über die Waldbewirtschaftung Diese Aspekte wurden während des Audits behandelt. Im Falle, dass die Überprüfung im Audit eine Nicht-Konformität bezügl. des Deutschen FSC Standard zeigte, wurden diese Erkenntnisse bei der Formulierung der Abweichungen berücksichtigt. (s. Teil 6.1). In den meisten der besuchten Teilbetriebe sind die Beziehungen zu den lokalen Stakeholdern gut, und es besteht eine gute Kommunikation. Dies ist insbesondere der Fall, wo der Wald sich in unmittelbarer Stadtnähe befindet, und Interessen und Waldnutzungen z. T. unterschiedlich sind. IC 09/09-02 \ Seite 23 von 86

24 4 Feststellungen, Beobachtungen und Abweichungen bezogen auf die Anforderungen des FSC-Standards 4.1 Beschreibung des forstlichen Managements Basisinformationen a) Zertifikatstyp Einzelzertifikat mit mehreren Betriebsteilen (FMUs), Multiple FMU b) Forstbetrieb mit geringer Bewirtschaftungsaktivität Keine c) Anzahl der Gruppenmitglieder Es handelt sich bei ForstBW um keine Gruppenzertifizierung; ForstBW besteht jedoch aus 44 Betriebsteilen d), e) Anzahl der FMU i) < 100 ha ii) ha iii) ha iv) ha v) > ha i) 1 ii) 3 iii) 27 iv) 10 v) 3 f) Geographische Position Deutschland Süd West g) Waldzone Rheinebene, Schwarzwald, Baden, Württemberg, Voralpenland h) Gesamtfläche der FMU mit geringer Bewirtschaftungsaktivität: keine i) Gesamtfläche [ha] nach Besitzart: ha j) Wälder mit hohem Schutzwert (High Conservation Value Forests - HCVF): Gemäß dem Deutschen FSC-Standard (2008) sind HCVF Wälder, die als seltene Ökosysteme einen besonderem Wert für den Naturschutz darstellen oder Lebensraum für besonders seltene Tier- und Pflanzenarten darstellen. In Deutschland sind dies alle Wälder, die einem Schutzstatus nach Naturschutzrecht unterliegen und von nationaler Bedeutung sind. Dies sind z. B. ausgewiesene Nationalparke, NSG, Biosphärenreservate, Bannwälder, FFH-Gebiete oder Natura 2000-Gebiete. Darin enthalten sind Naturschutzgebiete; Biosphärenreservate und ein großer Anteil Natura 2000 Flächen. Es bestehen sog. Bannwälder, die aus der regulären Bewirtschaftung genommen sind, sowie ausgezeichnete Schonwaldflächen. Darüber hinaus sind viele Flächen mit speziellen Schutzkriterien (z.b. Wasserschutzwald, Erholungswald). belegt. Diese können sich mit den zuerst genannten Flächen überschneiden. Jeder Forstbetrieb verfügt über eine genaue Auflistung der betroffenen Flächen in der gültigen und flächendeckend vorhandenen Forsteinrichtung. Notwendige Kartierungen liegen zentral vor. Für die gesamte Waldfläche bei Forst BW wurde eine Beschreibung der HCVF vorbereitet. Siehe Tabelle 3 k) Auflistung der besonders schützenswerten Flächen (ohne Forst): (entsprechend Aufgrund der flächendeckenden Forsteinrichtung sind die betroffenen Flächen bekannt. In vielen Betriebsteilen wurden HCVF identifiziert. Zum Teil überlappen sich die Hohen Schutzwerte. Auf Grund der Komplexität des Betriebs und der großen Ausdehnung der Wald- IC 09/09-02 \ Seite 24 von 86

25 fläche bei ForstBW, ist eine komplette Auflistung im Zertifizierungsbericht nicht möglich. l) Liste verwendeter, chemischer Pflanzenschutzmaßnahmen (je Stoff/evtl. Anhang) siehe hierzu auch FSC Kriterium 6.6. / Seite 49 Hauptsächlich: Round Up Lambda Cyhalothrin (Karate Forst) Alphacypermethrin (Fastac-Forst) m) Forstliche Produktionsfläche [ha]: ha n) Plantagen-Fläche [ha]: keine o) Auflistung der im Rahmen der Zertifizierung betroffenen, kommerziell bewirtschafteten Holzarten. Siehe Anhang 3 Nadelholz i.d.r. Fichte, Kiefer, Douglasie. Lärche Laubholz i.d.r. Buche, Eiche, Erle, Esche, Linde u. gängige Edellaubhölzer Keine Nichtholzprodukte Eine vollständige Liste findet sich im Anhang 3 Siehe auch Produktgruppenliste unter: Mitarbeiter-Status von ForstBW Betriebsleitung (incl. Bildungseinreichtungen und Versuchsanstalt) 606,5 Untere Forstbehörden (inkl. 140,5 Landesbedienstete) 2.240,5 Untere Forstbehörden Auszubildende 300 Summe Forst BW Anzahl der Unternehmen im Auditzeitraum: Unternehmen werden von den einzelnen Betriebsteilen nach Ausschreibung unmittelbar beauftragt. Anzahl ca. 35 in gesamt BW zum Auditzeitpunkt. IC 09/09-02 \ Seite 25 von 86

26 Tab. 1: Übersicht der Wälder mit hohem Schutzwert nach FSC Standard mit deren Bezeichnung bei ForstBW Wälder mit hohem Schutzwert im Staatswald nach FSC Standard Prinzip Kategorien nach FSC Standard Anhang I a) Waldgebiete mit Häufungen von Indikatoren biologischer Vielfalt und/oder ausgedehnte Waldlandschaften, mit tragfähigen Populationen natürlich vorkommender Arten b) Waldgebiete in oder mit seltenen, bedrohten oder gefährdeten Ökosystemen c) Waldgebiete die grundlegende Schutzfunktionen erfüllen Kategorie umfasst nach FSC Standard Anhang I im SW Naturschutzgebiete Biosphärenreservate Natura 2000-Gebiete Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte Bruch-, Sumpf- und Auenwälder Schlucht, Blockhalden- und Hangschuttwälder Wälder in Wasserschutzgebieten Wälder mit Erosions-/ Bodenschutzfunktionen gesetzlicher Erholungswald und Erholungswald Stufe 1 Bezeichnung bei ForstBW Naturschutzgebiet Biosphärengebiet Natura 2000-Gebiet: FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet (= SPA-Gebiet) Waldbiotope Wasserschutzgebiet Bodenschutzwald gesetzlicher Erholungswald, Erholungswald Stufe 1 d) Wälder die wesentlich für die Grundbedürfnisse der lokalen Bevölkerung und/oder für deren traditionelle kulturelle Identität sind Mittel-, Nieder- und Hutewälder Schonwald (hier mit dem Ziel Erhalt/Pflege von Mittel-, Nieder- oder Hutewald) IC 09/09-02 \ Seite 26 von 86

27 Tab. 2: Übersicht über Fachverwaltungen und gesetzliche und fachliche Grundlagen für die Ausweisung von Schutzgebieten bzw. für deren Festsetzung sowie den sich daraus ergebenden rechtlichen Status. Wälder mit hohem Schutzwert - Ausweisung und Status Bezeichnung Träger des Ausweisungsverfahrens gesetzliche/ fachliche Grundlagen der Ausweisung Status Naturschutzgebiet Naturschutzverwaltung des Landes Naturschutzgesetz rechtsverbindliche Festsetzung Biosphärengebiet Naturschutzverwaltung des Landes Naturschutzgesetz/ UNESCO- Kriterien rechtsverbindliche Festsetzung Natura 2000-Gebiet: FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet (= SPA- Gebiet) Naturschutzverwaltung des Landes FFH-Richtlinie, Vogelschutz- Richtlinie, Naturschutzgesetz/ Handbuch zur Erstellung von Managementplänen rechtsverbindliche Festsetzung Waldbiotope ForstBW, Landesforstverwaltung FFH-Richtlinie, Naturschutzgesetz, Landeswaldgesetz/ Kartierhandbuch Waldbiotopkartierung rechtsverbindliche Festsetzung Wasserschutzgebiet Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes Wassergesetz rechtsverbindliche Festsetzung Bodenschutzwald ForstBW, Landesforstverwaltung Landeswaldgesetz/ Leitfaden zur Waldfunktionenkartierung rechtsverbindliche Festsetzung gesetzlicher Erholungswald ForstBW, Landesforstverwaltung Landeswaldgesetz/ Leitfaden zur Waldfunktionenkartierung rechtsverbindliche Festsetzung Erholungswald Stufe 1 ForstBW, Landesforstverwaltung Landeswaldgesetz/ Leitfaden zur Waldfunktionenkartierung ohne Festsetzung Schonwald (hier mit dem Ziel Erhalt/ Pflege von Mittel-, Nieder- oder Hutewald) ForstBW, Landesforstverwaltung Landeswaldgesetz/ Waldschutzgebietsprogramm der Landesforstverwaltung Baden- Württemberg rechtsverbindliche Festsetzung IC 09/09-02 \ Seite 27 von 86

28 Tabelle 3 Flächenbilanz der Wälder mit hohem Schutzwert von ForstBW Stand: FSC Kategorie (Anhang I) Schutzkategorie Hektar a Naturschutzgebiete a Biosphärenreservate a Natura 2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete, überlagerungsbereinigt) b Waldbiotope c Wasserschutzwald c Bodenschutzwald c Erholungswald d Schonwald (a) Flächen ohne kommerziellen Holzeinschlag (a) davon Bannwald (a) davon Wald in Kernzonen Biosphärengebiet (b) davon Waldrefugien Alle Flächen, die lt. Inventur als Bannwälder klassifiziert wurden dienen dem Prozessschutz und sind in 32 LWaldG definiert. Dazu exisitieren unterschiedliche Flächengrößen in den einzelnen Betriebsteilen, schwankend zwischen 2 und 5 % der Betriebsflächen. Die Naturnähe der Verjüngung (Verjüngungsvorräte und Altersstufe 1) nach BWI- Klassifizierung (sehr naturnah und naturnah) lag im Jahr 2009 bei 68%. Der Sollwert für 2020 ist 70%. Eine kontinuierliche Bewertung der jeweils auditierten Flächen bis zu diesem Zeitraum muss in den jährlichen Überwachungsaudits fortgeschrieben werden Rechtliche Grundlagen Die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Wälder sind mit den Bereichen Wald-, Natur-, Jagd- und Gewässerschutz sowie Arbeitsrecht und Arbeitssicherheit umfassend geregelt. Das Bau- und Immisionsschutzrecht, der Umgang mit Abfällen und Gefahrstoffen, sowie weitere gesetzliche Regelungen und Gewohnheitsrechte können ebenfalls im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung des Waldes und der Einhaltung der FSC Prinzipien und Kriterien eine Rolle spielen. Eine Auflistung der wichtigsten die Waldbewirtschaftung betreffenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften ist dem Anhang II des o.g. FSC Standard zu entnehmen. IC 09/09-02 \ Seite 28 von 86

29 4.1.3 Besitz-/Eigentumsverhältnisse Eigentümer rechtlich: Bewirtschaftung durch: Weitere (nicht forstliche Aktivitäten auf den zu zertifizierenden Flächen) (Bergbau, industrielle Verarbeitung, Landwirtschaft, Jagd, Tourismus etc.) Bundesland Baden-Württemberg ForstBW Kies- und Sandabbau, Steinbruch, Trassenund Leitungsrechte im Rahmen von Gestattungsverträgen Vermietung und Verpachtung Jagdbetrieb und Wildbret Der Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg, im folgenden als ForstBW bezeichnet, ist als Landesbetrieb nach 26 Landeshaushaltsordnung eingerichtet. Betriebssitz ist Stuttgart. Für die Zertifizierung nach FSC wird das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, als Zertifikatinhaber agieren. Die Bewirtschaftung des Waldes bei ForstBW erfolgt zweistufig durch die Zusammenarbeit zwischen der Betriebsleitung und den Betriebsteilen. Die Betriebsleitung besteht aus der Geschäftsführung und den Fachbereichen, die am Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Stuttgart sowie an den beiden Regierungspräsidien Freiburg und Tübingen angesiedelt sind. Sitz der Geschäftsführung ist das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Stuttgart. Die Betriebsteile fassen die Staatswaldfläche eines IC 09/09-02 \ Seite 29 von 86

30 Stadt- oder Landkreises zusammen. 44 untere Forstbehörden stellen dabei die Bewirtschaftung der Betriebsteile sicher und sind Teil der unteren Verwaltungsbehörden (Stadt- und Landkreise). Die Zusammenarbeit bei ForstBW zwischen der Betriebsleitung und den unteren Forstbehörden ist durch das Controlling mit Zielvereinbarungen festgelegt. Mit diesem Instrument übt die Betriebsleitung gleichzeitig die gesetzlich festgelegte Fachaufsicht über die unteren Forstbehörden aus. Der Geschäftsführung obliegt hierbei die Gesamtverantwortung. Grundlage für das Controlling bei ForstBW ist ein kaskadierendes Planungsverfahren, bestehend aus langfristiger strategischer Planung, mittelfristiger Planung und jährlicher operativer Planung. Die Forstbetriebsarbeiten erfolgen durch eigene Waldarbeiter und durch Unternehmen. Tendenziell erhöht sich der Anteil an Unternehmerdienstleistungen. Die Aufarbeitung und Bereitstellung der Rohholzprodukte aus teil- und vollmechanisierten Holzerntemaßnahmen sowie motormanuellen Holzerntemaßnahmen, die eine Seilkranunterstützung erfordern, erfolgt funktionalisiert durch die Zentrale Holzbereitstellung (ZHB). Hierbei kommen sowohl eigene Waldarbeiter als auch Unternehmen zum Einsatz. Die übrigen Forstbetriebsarbeiten werden durch die unteren Forstbehörden organisiert und gemäß aktuellem Vergaberecht ausgeschrieben. Neben eigenen Waldarbeitern kommen zumeist lokale Unternehmen zum Einsatz. Beim Thema Waldpädagogik, Aus-und Weiterbildung ist ForstBW sehr aktiv. Mit Bezug auf Waldpädagogik gibt es eine ganze Reihe von Angeboten, die für verschiedene Gruppen geeignet sind: Kinder, Jugendliche, und Erwachsene, mit einer breiten Palette von Kursen über Wald, Nachhaltigkeit, Ökologie, etc. Die Forstfachliche Ausbildung umfasst Bereiche wie Waldarbeit, Forsttechnik und Walderschließung, Betriebssteuerung, Betriebswirtschaft und Controlling, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Forstnutzung und Marketing, Waldbau und Forstplanung, Waldschutz und Jagd, Ökologie, Naturschutz und Landschaftspflege, Recht und Verwaltung, und andere Bereiche. Waldarbeiter haben regelmäßigen Zugang zu Fortbildungsprogrammen. Im Jahr 2012 wurden durchschnittlich mehr als 26 Stunden je Waldarbeiter für Fortbildungen genutzt. Die Waldarbeiter haben auch während des Audits bestätigt dass es für sie ein reichhaltiges Angebot an Fortbildungsmaßnahmen gibt. Dazu hat Forst BW auch ein Handbuch Aus-und Fortbildung im Beruf Forstwirt/-in entwickelt. Die Betriebsleitung hat ihren Sitz beim Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz in Stuttgart, mit zwei Außenstellen (Regierungspräsidium Tübingen und Freiburg). Der Staatswald wird von 44 Unteren Forstbehörden 1 (Stadt- und Landkreise) bewirtschaftet, unter der Leitung von Forst BW. 140,5 Stellen auf der Ebene der Unteren Forstbehörden sind eigentlich Landesbedienstete. Die Waldbewirtschaftung beruht auf gemeinsamer Planung (5 Jähriger und jährlicher Planungsbrief), Kontrolle und Übersicht der Durchführung durch ForstBW. 1 In Baden-Württemberg bestehen insgesamt 46 untere Forstbehörden, davon 44 bei Stadt- und Landkreisen und 2 Stadtforstämter (Stadt Biberach und Stadt Villingen-Schwenningen. Die beiden Stadtforstämter haben keine Funktion bei der Bewirtschaftung des Staatswaldes. Der Staatswald in den 44 Stadt und Landkreisen entspricht den 44 Betriebsteilen von ForstBW. IC 09/09-02 \ Seite 30 von 86

31 4.1.4 Herausgenommene/nicht betrachtete Flächen Nationalpark: Ha. Begründung: Eigene Verwaltung, keine Managementverantwortung von ForstBW. Baumschulen: 8.5 Ha. Begründung: Liegen ausserhalb der Waldfläche, nicht in unmittelbarer Nähe. In den FSC Richtlinien fehlen hierzu klare Regelungen. Christbaumkultur unter einer Elektrizitätsleitung im Neckar-Odenwaldkreis (6 ha) Managementplan (FSC Kriterium 7.4.) Managementziele Managementplan ForstBW liegt vor. Handbücher zum Controlling regeln die Vorgehensweise in einem kaskadierenden Zielsystem mit SBSC, mittelfristiger Planung und Jahresplanung (in 3 Zieldimensionen Ökonomie, Ökologie und Soziales). Forsteinrichtung liegt in allen Betriebsteilen vor. FED regelt die Vorgehensweise in einem kaskadierenden Zielsystem mit SBSC, mittelfristiger Planung und Jahresplanung. (in 3 Zieldimensionen Ökonomie, Ökologie und Soziales. Betriebsinventuren und zugehörige Stich- IC 09/09-02 \ Seite 31 von 86

32 proben liegen dokumentiert vor. Kartierungen zu Managementplänen und Waldbiotopkartierungen liegen vor. Art des forstlichen Managements Der Landesbetrieb ForstBW ist als Landesbetrieb nach 26 Landeshaushaltsordnung eingerichtet. ForstBW besitzt eine zweistufige Organisation bezüglich der Staatswaldbewirtschaftung; die Betriebsleitung an drei Standorten (Stuttgart, Tübingen und Freiburg) sowie die unteren Forstbehörden. Für den Bereich Hoheit gilt die dreigliedrige Verwaltungsstruktur der allgemeinen Verwaltung (Ministerium, Regierungspräsidien sowie Stadtund Landkreise). Das Land Baden-Württemberg ist Arbeitgeber für die Mitarbeitenden der Betriebsleitung sowie für das Führungspersonal (höherer Dienst) bei den unteren Forstbehörden. Arbeitgeber des Großteils der Mitarbeitenden bei den unteren Forstbehörden sind die Stadt- und Landkreise. Die Fachaufsicht obliegt der Betriebsleitung. forstliche und betriebliche Organisation Die Organisation ForstBW zeichnet sich durch eine enge und kooperative Zusammenarbeit zwischen der Betriebsleitung und den Betriebsteilen aus. Beschreibung der internen Monitoring und Auditprozesse Mit dem Instrument der Zielvereinbarung werden jährlich mindestens drei Controlling-Gespräche zwischen den Betriebsteilen und dem zuständigen Geschäftsführer ForstBW geführt. Im fünfjährigen Turnus evaluiert die Betriebslei- tung die Betriebsteile hinsichtlich der Erreichung von strategischen Zielen. Das betriebliche Informationssystem FO- KUS2000 stellt datentechnisch die Informationsund Auswertungsgrundlage für das Controlling dar. Management Ziele: ForstBW hat die Aufgabe, den Wald nach den Zielen des Landeswaldgesetzes zu schützen und nachhaltig zu entwickeln. Diese Ziele umfassen die Holzproduktion ebenso wie den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und die Gestaltung des Waldes als Erholungsraum für die Bevölkerung. IC 09/09-02 \ Seite 32 von 86

33 Diese Entwicklung verlangt von ForstBW, die strategische Ausrichtung stets anzupassen. Der Betrieb hat hierzu mit dem strategischen Nachhaltigkeitsmanagement ein ausgewogenes und an einer langfristigen nachhaltigen Entwicklung ausgerichtetes Zielsystem für den Staatswald entwickelt. Ausdruck dieser Strategie ist die Sustainability Score Card (SBSC) mit 18 definierten strategischen Zielen und den zugehörigen Indikatoren. Die 18 strategischen Ziele bilden die im Landeswaldgesetz verankerten drei Nachhaltigkeitsdimensionen Ökonomie, Ökologie und Soziales ab. Sie umfassen Themen wie Nachhaltigkeit der Holznutzung, ökonomische Erfolgswerte, Arbeitssicherheit, Mitarbeiterzufriedenheit, ge- sellschaftliche Akzeptanz der Waldbewirtschaftung. Hinzu kommen Risikovorsorge für einen möglicherweise in Zukunft notwendigen Umbau der Wälder im Hinblick auf den Klimawandel wie auch Ziele zu Umweltbildung und Fortbildung der Beschäftigten. Damit setzt der Betrieb klare Zielprioritäten, mit denen die Vielschichtigkeit der forstlichen Aufgaben umfassend abgebildet und für die interessierte Öffentlichkeit transparent gemacht werden. Die Zielerreichung kann regelmäßig mittels Kennzahlen und Indikatoren überprüft werden. Derzeit befindet sich ein Nachhaltigkeitsbericht in Entwicklung mit dem Ziel, den Fortschritt von ForstBW auf dem Weg zu seinen langfristigen Zielen für die Öffentlichkeit zu dokumentieren. Ein weiteres Ziel, und gleichzeitig eine langfristige Grundlage ist die naturnahe Waldwirtschaft. Dieser Bereich wird auch auf der website von ForstBW in Detail beschrieben: Ausgangspunkt bilden ökologisch und physikalisch stabile Wälder, die an standörtlichen Grundlagen ausgerichtet sind. Die Hauptbaumarten innerhalb der Waldbestände orientieren sich dabei an den entsprechenden Naturwald- gesellschaften also an den Wäldern, wie sie die Natur am entsprechenden Standort aufbauen würde. Alle Bestände sollen Mischbestände aus Nadel- und Laubbaumarten und mehrstufig aufgebaut sein. Das Zu- sammenspiel aus hohen und niedrigen Bäumen erlaubt die Nutzung einzelner Stämme, ohne das Waldgefüge zu stören. Die Verjüngung der Wälder erfolgt vielfach natürlich durch Saat der vorhandenen Bäume Pflanzungen bilden die Ausnahme. Eine Voraussetzung für naturnahe Waldwirtschaft bilden angepasste Wildbestände, die mit einer waldund wild- gerechten Jagd erreicht werden. Waldschäden werden durch biologische, waldbauliche oder technische Verfahren im Rahmen des integrierten Waldschutzes erreicht. Chemie bleibt soweit wie irgend möglich außen vor. Werden Bäume geerntet, so geschieht dies boden- und bestandsschonend mit geeigneten Erntetechniken. Die Empfindlichkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes wird bei allen durchzuführenden Pflegemaßnah- men berücksichtigt. Die Baumartenauswahl richtet sich nach der jeweiligen Forsteinrichtung die für jeden Teilbetrieb zur Verfügung steht. Die Baumartenzusammensetzung basiert auf die Anforderungen einer naturnahen Waldwirtschaft. Die Naturnahe Baumartenzusammensetzung nach BWI Klassifizierung (sehr naturnah und naturnah) lag im Jahr 2009 bei 55% der Holzbodenfläche. Der Soll-Wert für 2020 ist 57%. Die Naturnähe der Verjüngung (Verjüngungsvorräte und Altersstufe 1) nach BWI- Klassifizierung (sehr naturnah und naturnah) lag im Jahr 2009 bei 68%. Der Soll-Wert für 2020 ist 70%. IC 09/09-02 \ Seite 33 von 86

34 Die Naturverjüngung wird bevorzugt, obwohl die künstliche Verjüngung auch noch zum Tragen kommt, vor allem bei der Verjüngung von Lichtbaumarten. Bei der Naturverjüngung wird meistens der Schirmschlag, aber auch der Saumschlag verwendet. Dies ist ein Thema das auch während der Stakeholderkonsultation besprochen wurde. Der Betrieb hat als Ergebnis des Audits die Auflage erhalten, das Thema Verjüngung zu bearbeiten, wobei er sicherstellen muss dass die angewandten Methoden in allen Fällen dem FSC Standard angepasst sind. (z.b. maximale Kahlschlagsfläche, Intensität der Nutzungen beim Schirmschlag und beim Saumschlag, etc). Die Holzernte erfolgt sowohl durch eigene Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter der unteren Forstbehörden als auch durch (in den meisten Fällen) lokale Unternehmen. Die Technologie die für die Holzernte verwendet wird ist dem Bestand und den lokalen Bedingungen angepasst. ForstBW hat Qualitätsanforderungen für die Motormanuelle Holzernte, die mechanisierte Holzaufbereitung, Holzrücken, Seilkrananlagen, das Seillinienverfahren, die Maschinelle Entrindung und den Rundholztransport entwickelt. Verfahrenshandbücher und Benutzerhandbücher stehen im Zusammenhang mit dem Betriebssystem FOKUS2000 zur Verfügung. Umweltrelevante Aspekte werden bei ForstBW durch die folgenden Regelungen behandelt: Die oben angeführten Instrumente sind geeignet, um die Einhaltung des FSC Standards sicherzustellen. Einige von diesen Instrumenten sind noch teilweise in einer Entwicklungsphase (z.b. Managementpläne für Natura 200 Gebiete), andere werden in den Jahren 2012/2014 überarbeitet (z.b. Bodenschutzkonzeption, Jagdnutzungsanweisung). Die Anwendung dieser Instrumente und Regelungen wurde im Laufe des Audits überprüft, und durch entsprechende Abweichungen oder Hinweise adressiert. Arten, die nach den geltenden Gesetzen und Regelungen geschützt sind, werden durch den Schutz ihres Habitats gefördert. Dazu gehört unter anderem das Alt- und Totholzkonzept (be- inhaltet auch die Habitatbaumgruppen), die Waldbiotopkartierung, die Forsteinrichtung, die Managementpläne für Natura 2000 Gebiete sowie die Naturschutzgebiete. Dazu arbeitet ForstBW auch zusammen mit Universitäten, Forschungsinstituten und einzelnen Fachexperten an Themenbereichen die in einem direkten Zusammenhang mit dem Artenschutz stehen. Geschützte Arten sowie die Maßnahmen, die ihrem Schutz dienen, sind dem Forstpersonal bekannt. IC 09/09-02 \ Seite 34 von 86

35 Das Thema Monitoring wird bei Forst BW durch die folgenden Regelungen und Berichte (Auswahl) umgesetzt: Das Controlling bei ForstBW wird durch ein kaskadierendes Planungssystem umgesetzt. Mit diesem System wird die Betriebsstrategie auf die einzelnen Betriebsteile übersetzt. Ausgehend von strategischen Zielen, die in einer Sustainability Balanced Score Card (SBSC) mit Indikatoren unterlegt sind, werden mit dem Instrument der mittelfristigen Betriebsplanung für 5 Jahre individuell zwischen der Betriebsleitung und jedem Betriebsteil operative Ziele vereinbart. Die jährliche Planung übernimmt diese mittelfristigen Ziele und setzt sie in das jährliche Betriebsgeschehen um. Unterjährig erfolgt die Steuerung durch mindestens drei Gesprächsroutinen zwischen Betriebsleitung und Betriebsteil. Unterstützt wird der Controllingprozess durch das Betriebssystem FOKUS2000. Sustainability Balanced Score Card bei Forst BW: IC 09/09-02 \ Seite 35 von 86

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