2. Abschnitt: Die Eheschließung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "2. Abschnitt: Die Eheschließung"

Transkript

1 2. Abschnitt: Die Eheschließung 5 Das Verlöbnis I. Grundsätzliches Fall 1: Der 23-jährige Bankkaufmann Stefan und die 16- jährige Verkäuferin Karla beschließen zu heiraten und tauschen deswegen Ringe aus. Besteht ein wirksames Verlöbnis? Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2003/2004 1

2 II. Rechtsfolgen Fall 2: Der 26-jährige Stefan und die jetzt 19-jährige Karla haben sich im August 1993 verlobt. Als sich im September 1993 ein gemeinsames Kind ankündigt, wird für Januar 1994 die Hochzeit angesetzt. Mit Rücksicht darauf kündigt Karla ihre Anstellung als Verkäuferin zum Im Dezember 1993 erfährt Karla von einer Freundin, dass Stefan intime Beziehungen zu einer verheirateten Frau unterhält. Sie tritt vom Verlöbnis zurück, ist aber ab arbeitslos. Trotz intensiver Bemühungen findet sie erst ab eine neue Stelle. Kann sie für die drei Monate Verdienstausfallschaden von Stefan verlangen? Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2003/2004 2

3 Fall 3 (OLG Hamm FamRZ 1995, 296): Nach der Verlobung setzt Karla mit Stefans Wissen die Pille ab. Zwei Monate später wird sie schwanger und nimmt später Mutterschaftsurlaub in Anspruch. Kann sie von Stefan ihren Verdienstausfall ersetzt verlangen, wenn sie die Pille a) im Vertrauen auf die bevorstehende Eheschließung b) aus gesundheitlichen Gründen abgesetzt hat? Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2003/2004 3

4 6 Die Eheschließung I. Grundsätzliches zum Begriff der Ehe II. Die Form der Eheschließung Fall 4: Bärbel will ihren Hans heiraten, hat aber terminliche Probleme. Sie schickt deshalb ihre Zwillingsschwester Kathrin zur standesamtlichen Trauung. Niemand merkt etwas. Zwei Wochen später kommt alles raus. Hans möchte wissen, ob er verheiratet ist, wenn ja, mit wem. Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2003/2004 4

5 III. Die Ehefähigkeit Fall 5: Der 20-jährige Bernhard und die 171/2-jährige, schwangere Claudia wollen heiraten. Claudias Eltern sind gegen eine derart überstürzte Heirat und verweigern ihr Einverständnis. Dabei denken sie vor allem daran, dass sowohl Bernhard als auch Claudia sich noch in der Ausbildung befinden. Bernhards Eltern sind bereits verstorben. Kann das Paar dennoch heiraten? Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2003/2004 5

6 Fall 6 (OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 819). Die 171/2- jährige A und der 19-jährige B., beide irakische Staatsangehörige, wollen einander heiraten. A, die mit ihrer Familie in Rostock lebt, erwartet von B ein Kind. Ihre Eltern haben der Ehe zugestimmt. Das Jugendamt hat den Antrag auf Befreiung vom Erfordernis der Volljährigkeit befürwortet. Das Familiengericht weist den Antrag gleichwohl zurück, weil beide Verlobten Sozialempfänger sind. Mit Recht? Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2003/2004 6

7 IV. Die Eheverbote 1. Die trennenden Eheverbote a) Das Verbot der Doppelehe, 1306 BGB b) Das Eheverbot der Verwandtschaft, 1307 BGB Fall 7: Berta möchte nach dem Tod ihres Mannes Alfons dessen jüngeren Bruder Hans heiraten. Besteht ein Eheverbot? Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2003/2004 7

8 2. Das aufschiebende Eheverbot der Adoption, 1308 V. Das Ehefähigkeitszeugnis, 1309 VI. Willensmängel bei der Eheschließung, 1314 Abs Bewusstlosigkeit oder vorübergehende Störung der Geistestätigkeit, 1314 Abs. 2 Nr. 1 BGB 2. Irrtum, 1314 Abs. 2 Nr. 2 BGB 3. Täuschung, 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2003/2004 8

9 Fall 8 (nach OLG Karlsruhe FuR 2000, 233). Almut und Ingo lieben sich. Als Almut schwanger wird, möchte Ingo sie heiraten. Almut ist einverstanden, obwohl sie nicht sicher ist, ob das Kind nicht von Johann abstammt, mit dem sie ebenfalls ein intimes Verhältnis hatte. Sie sagt Ingo nichts davon, weil sie Angst hat, dass aus der Hochzeit sonst nichts wird. Als das Kind geboren wird, stellt sich schnell heraus, dass es von Johann abstammt. Ingo stellt Antrag auf Aufhebung der Ehe wegen arglistiger Täuschung. Mit Aussicht auf Erfolg? 4. Drohung, 114 II Nr Scheinehe, 1314 II Nr. 5 Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2003/2004 9

10 VII. Die Folgen der fehlerhaften Ehe 1. Die fehlerhaft zustande gekommene wirksame Ehe 2. Die aufhebbare Ehe 3. Die Nichtehe Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2003/

11 3. Abschnitt: Die eheliche Lebensgemeinschaft 7 Grundsatz 8 Einzelne Erscheinungsformen der Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft I. Geschlechtgemeinschaft II. Häusliche Gemeinschaft BVerwG , NJW 2002, 2579 Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2003/

12 Besitzschutzansprüche sind nach zutreffender hm. durch die familienrechtliche Sonderregelung ausgeschlossen: BGH NJW 1983, 47 OLG Köln FamRZ 1997, 1276 OLG Schleswig FamRZ 1997, 892 OLG Düsseldorf FamRZ 1986, 276 a.a. MünchKomm/Wacke a Rn. 16 Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2003/

13 Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung drr Überlassung der Ehewohnung bei Trennung vom (BGBl I 3513) 1361b BGB III. Entscheidungsgemeinschaft 1354 BGB a.f: Dem Manne steht die Entscheidungsgewalt in allen das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten zu; er bestimmt insbesondere Wohnort und Wohnung... 13

14 IV. Gegenseitige Beistandspflicht 9 Haushaltsführung und Mitarbeit im Geschäft des Ehegatten I. Haushaltsführung 1356 II 1 BGB II. Mitarbeit im Geschäft des Ehegatten 1. Keine allgemeine gesetzliche Mitarbeitspflicht 2. Vertragliche Vereinbarungen Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2003/

15 10 Ehegatten-Innengesellschaft Bestehen zwischen den Parteien keine ausdrücklichen Vereinbarungen, so kommt die Annahme einer konkludenten Ehegatteninnengesellschaft in Betracht, wenn die Ehegatten durch beiderseitige Leistungen einen über die bloße Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zweck verfolgen und ihrem Tun die Vorstellung zugrunde liegt, dass das gemeinsam geschaffene Vermögen wirtschaftlich betrachtet auch beiden Ehegatten zustehen soll. Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2003/

16 Beiträge der Frau zu einem vom Mann erworbenen Grundstück durch Sammeln von Küchenabfällen und Verkauf der dadurch gefütterten Schweine sowie durch Putzen von 6000 Trümmersteinen (BGH FamRZ 1965, 368) Beiträge des Mannes zur Errichtung von zwei Dreifamilienhäusern auf Grundstücken der Frau durch Übernahme der Bauleitung und Ausführung der Installationen (BGH FamRZ 1985, 1232) Beiträge des Mannes zur Errichtung eines Wohnbungalows, eines Doppelhauses und eines Hotelrestaurants, als deren Eigentümerin die Frau eingetragen wurde, in Gestalt erheblicher Arbeitsleistungen während eines 17-jährigen Zusammenlebens (OLG Hamm NJW 1980, 1530) Zurverfügungstellung von Werkstatträumen und Arbeitsleistungen zum Aufbau eines Unternehmens für elektronische Spezialgeräte (BGHZ 84, 388 = FamRZ 1982, 1065). 16

17 11 Zuwendungen unter Ehegatten BGHZ 142, 137: Eine ehebezogene Zuwendung liegt vor, wenn ein Ehegatte dem anderen einen Vermögenswert um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung und Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft zukommen lässt, wobei er die Vorstellung hegt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft Bestand haben und er innerhalb dieser Gemeinschaft am Vermögenswert und dessen Früchten weiter teilhaben werde. 17

18 BGH FamRZ 1993, 1297 Ein Handwerksmeister hatte seiner Frau aus steuerlichen Gründen im Wege der Schenkung seinen Miteigentumsanteil an dem Haus übertragen, in dem er seine Werkstatt hatte; seine Frau überließ ihm anschließend die Räume im Rahmen eines Gewerbemietvertrages. Nach dem Scheitern der Ehe verlangte sie sofortige Räumung. Der BGH wertet dies zu Recht als groben Undank. Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2003/

19 Auf Zuwendungen der Eltern oder Schwiegereltern finden diese Grundsätze analoge Anwendung Eine Rückforderung unbenannter Zuwendungen wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage kommt idr. nur bei Gütertrennung in Betracht OLG Bremen FamRZ 2000, 671 OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1146 OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1148 Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2003/

20 12 Die Haftung der Ehegatten untereinander 13 Der Ehename ( 1355 BGB) I. Geschichte Bis zum : Name des Mannes ab : Begleitname (GleichberG 1957) ab : Wahlrecht (1. EheRG 1976) Wahlrecht für alle Ehen (EhenamensÄndG 1979) BVerfG , NJW 1991, 1602: automatische Geltung des Mannesnamens bei Nichtausübung des Wahlrechts verfassungswidrig ab : Bei Nichtwahl behält jeder seinen Namen (FamNamRG v ) 20

21 II. Wahl des Ehenamens StA Hamburg-Harburg (StAZ 1992, 220): 91,63% wählten den Mannesnamen Kölner Standesämter 1998: 95,1% wählten den Mannesnamen Ausführlich dazu: Mathias-Bleck, Empirische Ergebnisse zur Anwendung des neuen Ehenamensrechts, DEuFamR 2000, Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2003/

22 Fall 9: Herr Manfred Muffke trägt derzeit den Geburtsnamen seiner von ihm geschiedenen letzten Ehefrau. Vorher trug er den ebenfalls durch Heirat erworbenen Familiennamen Müller, seine damalige Ehegattin war aber früh verstorben. Geboren wurde er als Manfred Meier. Welche dieser Namen können Ehename werden, wenn Manfred erneut heiraten will? * Meier Frau Müller (+) Müller Manfred Muffke Frau Muffke?? Meier Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2003/

23 III. Der Begleitname IV. Verwitwete und geschiedene Ehegatten Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2003/

24 4. Die Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten 14 Allgemeines 15 Unterhaltsansprüche von in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten Arbeitsverpflichtung: nicht für den haushaltsführenden Ehegatten, 1356 I 1, II 1) Keine eigenen Ansprüche der Kinder Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2003/

25 Teilhabeanspruch: Abgelehnt von Haumer FamRZ 1996, 193 Braun NJW 2000, 97 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der 1360, 1360a (BT-Drucks. 15/403 vom ) am erneut an Ausschüsse überwiesen Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2003/

26 Fall 10 (nach OLG Rostock): Klumpe hat aufgrund einer titulierten Forderung gegen Pleitus dessen Taschengeldanspruch gegen seine Frau gepfändet und klagt nun aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen Frau Pleitus auf Zahlung. Frau Pleitus ist ihrem nicht mehr erwerbstätigen Ehemann sowie den beiden Kindern Patrick, geb. am , und Lucas, geb. am , unterhaltspflichtig. Sie erzielt ein monatliches Nettoeinkommen von EUR sowie Kindergeld in Höhe von EUR 270. Klumpe ist der Meinung, dem Pleitus stehe ein Taschengeld in Höhe von 5% des Nettoeinkommens seiner Frau, also monatlich EUR 62,50 zu. Diese Forderung sei in Höhe von 7/10, also EUR 43,75 pfändbar. Er verlangt die monatliche Zahlung dieses Betrages. Mit Recht? Klumpe Pleitus 1.250,- Frau Pleitus 270,- Patrick * Lucas * ,74 26

27 Mindestbedarfe nach Rostocker Tabelle ab : für den im gemeinsamen Haushalt lebenden, selbst nicht erwerbstätigen Ehegatten EUR 500,00 für Patrick (10 Jahre alt) EUR 211,00 für Lucas (4 Jahre alt) EUR 174,00 Insgesamt EUR 885, Selbstbehalt laut Rostocker Tabelle: 750 EUR Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2003/

28 16 Der Unterhalt getrennt lebender Ehegatten Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten Erwerbsobliegenheit eingeschränkt, 1361 II regelmäßig 1 Jahr nach der Trennung intensive Suche nach Arbeitsplatz zumutbar entfällt bei 1 Kind unter 8 Jahren 8-11 Jahre: weitere Kriterien ab 11 Jahren: Teilzeitbeschäftigung ab 15 Jahren: Vollbeschäftigung Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2003/

29 Notwendiger Eigenbedarf (Selbstbehalt) des verpflichteten Ehegatten nach Düsseldorfer Tabelle ab : bei Erwerbstätigkeit: EUR 840 sonst EUR 730 nach Rostocker Tabelle: notwendiger Selbstbehalt ( 1603 II): EUR 750/650 angemessener oder großer SB (gegenüber nichtprivilegierten Kindern und getrenntlebendem Ehegatten): EUR 900/800 Winkler v. Mohrenfels - Familienrecht - WS 2003/

30 Fall 11 (BGH NJW 2002, 1947): Anton und Berta sind seit 1966 verheirat. Seit März 1994 leben sie in Scheidung. Für den Miteigentumsanteil am gemeinsamen Haus zahlt Anton ihr DM. Berta ist 1945 geboren und hat keine Berufsausbildung. Während der Ehe hat sie die Kinder betreut, die jetzt aus dem Haus sind. Sie hält sich aus gesundheitlichen Gründen für arbeitsunfähig. Im Mai 1994 erwirbt sie für DM ein Grundstück, in dem sie und ihr Freund Gustav wohnen. Gustav gibt ihr dafür ein zinsloses Darlehen von DM und haftet außerdem als Gesamtschuldner. Sexuelle Beziehungen gibt es zwischen ihnen nicht. Das Haus wirft Zinseinkünfte in Höhe von monatlich 750 DM ab. Anton erleidet 1998 einen Herzinfarkt und bezieht seit März 1999 EU-Rente in Höhe von monatlich netto DM. Er klagt auf Herabsetzung des von ihm zu zahlenden Trennungsunterhalts auf Null. Welche Erwägungen wird das Gericht (nach dem Stand ) anstellen? 30

Haushaltsführung und Mitarbeit. Ehegatteninnengesellschaft. Zuwendungen unter Ehegatten. Haftung unter Ehegatten. Ehename

Haushaltsführung und Mitarbeit. Ehegatteninnengesellschaft. Zuwendungen unter Ehegatten. Haftung unter Ehegatten. Ehename Haushaltsführung und Mitarbeit Ehegatteninnengesellschaft Zuwendungen unter Ehegatten Haftung unter Ehegatten Ehename Haushaltsführung 1356 Abs. 1 S. 1 BGB: Einvernehmen 1356 Abs. 2 S. 1 BGB: Recht zur

Mehr

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: Repetitorium Erb- und Familienrecht Vorlesung am 27.06.2011 Allgemeine Ehewirkungen (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=40423 Prüfungsstoff

Mehr

VO Familienrecht SS 2016

VO Familienrecht SS 2016 VO Familienrecht SS 2016 Gliederung 14. 3. Einleitung, Ehe, Verlöbnis, Eheschließung 4. 4. Mangelhafte Ehe 11. 4. Persönliche Wirkungen der Ehe 18. 4. Ehegüterrecht 25. 4. Ehescheidung 2. 5. Scheidungsfolgen

Mehr

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) - Auszug - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Auszug -

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) - Auszug - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Auszug - Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 13 Abkürzungsverzeichnis 15 Allgemeines Literaturverzeichnis 35 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) - Auszug - Art. 6 [Ehe, Familie, nicht eheliche Kinder]

Mehr

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Zivilrecht Familienrecht Übersichten A. Anwendbares Recht Nichteheliche Lebensgemeinschaft I. Eherecht analog? Eherecht ist nicht analog anwendbar, da der besondere Schutz durch Art 6 GG dies ausschließt.

Mehr

Familienrecht. von Dr. Dieter Henrich o. Professor an der Universität Regensburg. Fünfte, neubearbeitete Auflage

Familienrecht. von Dr. Dieter Henrich o. Professor an der Universität Regensburg. Fünfte, neubearbeitete Auflage Familienrecht von Dr. Dieter Henrich o. Professor an der Universität Regensburg Fünfte, neubearbeitete Auflage w DE G 1995 Walter de Gruyter Berlin New York Inhalt Abgekürzt zitierte Literatur XIII 1 Der

Mehr

I.Kapitel Rechte und Pflichten in der Ehe und Lebenspartnerschaft

I.Kapitel Rechte und Pflichten in der Ehe und Lebenspartnerschaft Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis V IX I.Kapitel Rechte und Pflichten in der Ehe und Lebenspartnerschaft 1 1. Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht 1 II. Verlöbnis und Probepartnerschaft" 2 IM.

Mehr

Familienrecht Vorlesung 2. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 2. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 3 Ehescheidung 25. Oktober 2012 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Abschnitt 2 - Eheschließung Fallabwandlung: Die Beziehung des Untreu zur Winzertochter ist problematischer als Keusch

Mehr

Repetitorium Familien- und Erbrecht am :

Repetitorium Familien- und Erbrecht am : Repetitorium Familien- und Erbrecht am 14.07.2010: Familienrecht III: Unterhalt,,gesetzliche Vertretung des Kindes / Erbrecht I: Annahme und Ausschlagung g der Erbschaft Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien

Mehr

Dritter Teil Ehe Erster Abschnitt: Eheschließung 14 A. Eheschließung durch familienrechtlichen Vertrag vor dem Standesbeamten

Dritter Teil Ehe Erster Abschnitt: Eheschließung 14 A. Eheschließung durch familienrechtlichen Vertrag vor dem Standesbeamten Vorwort Erster Teil Einleitung A. Familie und Familienrecht 1 B. Die Quellen des Familienrechts 2 Zweiter Teil Nichteheliche Lebensgemeinschaften und Verlöbnis I. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft 7

Mehr

BGB - Familienrecht. Dr. jur. Dr. h.c. Wilfried Schlüter. C. F. Müller Verlag Heidelberg. von

BGB - Familienrecht. Dr. jur. Dr. h.c. Wilfried Schlüter. C. F. Müller Verlag Heidelberg. von BGB - Familienrecht von Dr. jur. Dr. h.c. Wilfried Schlüter em. o. Professor an der Universität MünsterAVestfalen Richter am Oberlandesgericht a.d. 12., neu bearbeitete Auflage C. F. Müller Verlag Heidelberg

Mehr

Unbenannte Zuwendungen. Lehrprobe. PD Dr. Carsten Fischer

Unbenannte Zuwendungen. Lehrprobe. PD Dr. Carsten Fischer Unbenannte Zuwendungen Lehrprobe PD Dr. Carsten Fischer download der Folien: http://www.inp.jura.uni-koeln.de/15464.html Unbenannte Zuwendungen andere Bezeichnungen: - ehebedingte Zuwendungen - (familienrechtliches)

Mehr

Was tun bei Trennung und Scheidung?

Was tun bei Trennung und Scheidung? Michels & Klatt informiert: Was tun bei Trennung und Scheidung? Ein kurzer Überblick über wichtige Rechte und Pflichten Nicht jeder Streit unter Ehepartnern führt gleich zur Trennung, allerdings kann eine

Mehr

Familienrecht Vorlesung 10. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 10. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 7 Vermögensausgleich außerhalb des Güterrechts 10. Januar 2013 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Rechtsfolgen der Gütertrennung Die Eheschließung hat keine Auswirkungen auf die Zuordnung

Mehr

Titel 5 Wirkungen der Ehe im Allgemeinen HI HI

Titel 5 Wirkungen der Ehe im Allgemeinen HI HI TK Lexikon Arbeitsrecht Bürgerliches Gesetzbuch 1353-1362 Titel 5 Wirkungen der Ehe im Allgemeinen HI1040786 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft HI1040787 (1) 1 Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. 2

Mehr

Wiederholung und Vertiefung Familienrecht

Wiederholung und Vertiefung Familienrecht MDg. Dr. Dr. Jan Backmann Wiederholung und Vertiefung Familienrecht Sommersemester 2016 Verlöbnis ( 1297 ff.) 1. Begriff (doppelte Bedeutung) gegenseitiges Versprechen künftiger Eheschließung familienrechtliches

Mehr

Register des Ratgebers "Trennung und Scheidung"

Register des Ratgebers Trennung und Scheidung Register des Ratgebers "Trennung und Scheidung" Zu diesen Begriffen bietet der Ratgeber Erläuterungen: A Abstammung 33 ff. Adoption s. Annahme als Kind Aktueller Rentenwert 153 Annahme als Kind 37 ff.

Mehr

Inhaltsübersicht. 1. Abschnitt Grundlagen des Familienrechts. 1. Kapitel Grundbegriffe. 2. Kapitel Familie in Gesellschaft und Recht

Inhaltsübersicht. 1. Abschnitt Grundlagen des Familienrechts. 1. Kapitel Grundbegriffe. 2. Kapitel Familie in Gesellschaft und Recht Inhaltsübersicht 1. Abschnitt Grundlagen des Familienrechts 1. Kapitel Grundbegriffe 2. Kapitel Familie in Gesellschaft und Recht 3. Kapitel Rechtsquellen und Entwicklung I. Verfassungsrecht II. Materielles

Mehr

Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch

Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Band 3 1297 2385 Rom I-VO Rom II-VO EGBGB Herausgegeben von Dr. Heinz Georg Bamberger Staatsminister der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz a. D. Dr. Herbert Roth Professor

Mehr

anderes kann nur dann gelten, wenn der Berechtigte die Abfindung durch Verheimlichen einer unmittelbar bevorstehenden Wiederheirat erschlichen hat.

anderes kann nur dann gelten, wenn der Berechtigte die Abfindung durch Verheimlichen einer unmittelbar bevorstehenden Wiederheirat erschlichen hat. anderes kann nur dann gelten, wenn der Berechtigte die Abfindung durch Verheimlichen einer unmittelbar bevorstehenden Wiederheirat erschlichen hat. In diesem Fall soll der Verpflichtete ggf. Schadensersatz

Mehr

Wann ist eine Person ehefähig? Die Fähigkeit, unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Ehe einzugehen verlangt zum einen die Ehemündigkeit, zum and

Wann ist eine Person ehefähig? Die Fähigkeit, unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Ehe einzugehen verlangt zum einen die Ehemündigkeit, zum and Die Eheschließung Was versteht man rechtlich unter einer "Ehe"? Der Begriff der "Ehe" ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Allgemein wird darunter aber eine mit Eheschließungswillen eingegangene,

Mehr

Trennungs- bzw. Scheidungsvereinbarung

Trennungs- bzw. Scheidungsvereinbarung Entwurf Trennungs- bzw. Scheidungsvereinbarung Diese Vereinbarung betrifft die Trennung zwischen geb. am, wohnhaft in, im Folgenden Ehefrau und geb. am, wohnhaft in, im Folgenden Ehemann. Die Parteien

Mehr

Vorlesung Familienrecht ( ) SS 2013

Vorlesung Familienrecht ( ) SS 2013 Vorlesung Familienrecht (190.931) SS 2013 Univ.-Prof. Dr. CHRISTIAN HOLZNER Institut für Zivilrecht Abteilung Allgemeine Zivilrechtsdogmatik Tel.: +43 732 2468-8470 Fax: +43 732 2468-9841 christian.holzner@jku.at

Mehr

Rechtliche Probleme der Patchwork-Familie

Rechtliche Probleme der Patchwork-Familie PATCHWORKFAMILIE Rechtliche Probleme der Patchwork-Familie von RAin und Mediatorin Thurid Neumann, FA Familienrecht, Konstanz Die Patchwork-Familie ist der dritthäufigste Familientyp nach der Kernfamilie

Mehr

Verliebt, verlobt, verheiratet 7. Warum einen Ehevertrag schließen? 9. Was in Ihrem Ehevertrag stehen könnte 13 Mit Muster-Formulierungen

Verliebt, verlobt, verheiratet 7. Warum einen Ehevertrag schließen? 9. Was in Ihrem Ehevertrag stehen könnte 13 Mit Muster-Formulierungen Schnellübersicht Seite Verliebt, verlobt, verheiratet 7 Warum einen Ehevertrag schließen? 9 Was in Ihrem Ehevertrag stehen könnte 1 Mit Muster-Formulierungen Wahl des Ehenamens 21 So regeln Sie Ihren Unterhalt

Mehr

VO Familienrecht SS 2016

VO Familienrecht SS 2016 VO Familienrecht SS 2016 Gliederung 14. 3. Einleitung, Ehe, Verlöbnis, Eheschließung 4. 4. Mangelhafte Ehe 11. 4. Persönliche Wirkungen der Ehe 18. 4. Ehegüterrecht 25. 4. Ehescheidung 2. 5. Scheidungsfolgen

Mehr

Familienrecht IV: Eheliches Güterrecht

Familienrecht IV: Eheliches Güterrecht Vorlesung am 4. Februar 2013 Familienrecht IV: Eheliches Güterrecht Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=47003 Eheliches Güterrecht Gesetzlicher Güterstand:

Mehr

Kommentar zum österreichischen Eherecht

Kommentar zum österreichischen Eherecht Kommentar zum österreichischen Eherecht Von Dr. b.c. Dr. Fritz Schwind Universitätsprofessor in Wien 2., völlig neubearbeitete Auflage Wien 1980 Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung Vorwort Inhaltsverzeichnis

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis...

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis.... Rz Seite XVII 1. Allgemeines... 1/1 1 A. Soziale Funktion der Familie... 1/1 1 B. Familie und Recht... 1/3 1 I. Funktionen des Familienrechts... 1/3 1 II. Gegenstand

Mehr

Scheidungsfolgenvereinbarung Mustervorlage

Scheidungsfolgenvereinbarung Mustervorlage Scheidungsfolgenvereinbarung Mustervorlage Diese Scheidungsfolgenvereinbarung regelt die Scheidungsfolgesachen zwischen: 1. Frau geborene geboren am in Anschrift: - Nachfolgend Ehefrau genannt - 2. Herr

Mehr

Düsseldorfer Tabelle Stand:

Düsseldorfer Tabelle Stand: Seite 1 Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3+4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) 0-5 6-11 12-18 ab 18 alle Beträge in Euro Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6) 1. bis 1500,00

Mehr

Familienrecht Vorlesung 10. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 10. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 6 Die Zugewinngemeinschaft Abschnitt 7 Vermögensausgleich neben dem Güterrecht Ehebedingte Zuwendungen 19. Januar 2012 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Fall Dokumentationsprobleme

Mehr

Grundrisse des Rechts. Familienrecht. von Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab. 22. Auflage

Grundrisse des Rechts. Familienrecht. von Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab. 22. Auflage Grundrisse des Rechts Familienrecht von Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab 22. Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 34. Vermögensbeziehungen außerhalb des Güterrechts 139 zu untersuchen, ob sich ein Rückforderungsanspruch

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Kapitel: Die Behandlung von Ehegattenzuwendungen in der Rechtsgeschichte. bis Anfang der siebziger Jahre 30

Inhaltsverzeichnis. 1. Kapitel: Die Behandlung von Ehegattenzuwendungen in der Rechtsgeschichte. bis Anfang der siebziger Jahre 30 Inhaltsverzeichnis 01 1. Kapitel: Die Behandlung von Ehegattenzuwendungen in der Rechtsgeschichte und im Licht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bis Anfang der siebziger Jahre 04 I. Ehegattenzuwendungen

Mehr

Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1. Juli 2005) A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhalts pflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612a III BGB) 0 5 6 11 12 17 ab 18 Vomhundertsatz Bedarfskontrollbetrag

Mehr

VO Familienrecht SS 2016

VO Familienrecht SS 2016 VO Familienrecht SS 2016 Gliederung 14. 3. Einleitung, Ehe, Verlöbnis, Eheschließung 4. 4. Mangelhafte Ehe 11. 4. Persönliche Wirkungen der Ehe 18. 4. Ehegüterrecht 25. 4. Ehescheidung 2. 5. Scheidungsfolgen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil Einführung. 2. Teil Eherecht. Abkürzungsverzeichnis... XV

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil Einführung. 2. Teil Eherecht. Abkürzungsverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... XV 1. Teil Einführung I. Einleitung... 3 II. Rechtsquellen... 13 A. Materielles Familienrecht... 13 B. Internationales Privatrecht (IPR)... 15 C. Verfahrensrecht... 16 III. Übersicht

Mehr

Das Stiefkind im Unterhaltsrecht

Das Stiefkind im Unterhaltsrecht Sebastian Kremer Das Stiefkind im Unterhaltsrecht Eine rechtsvergleichende Untersuchung PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Kapitell: Einleitung 19

Mehr

Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1. Juli 2007) A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhalts pflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612a III BGB) 0 5 6 11 12 17 ab 18 Vomhundertsatz Bedarfskontrollbetrag

Mehr

Düsseldorfer Tabelle (ab ) A. Kindesunterhalt

Düsseldorfer Tabelle (ab ) A. Kindesunterhalt Düsseldorfer Tabelle (ab 01.07.2007) A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (EUR) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 3 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag 0-5 6-11 12-17 ab

Mehr

Familienrecht. Ein Studienbuch. Dr. Nina Dethloff, LL.M. (Georgetown)

Familienrecht. Ein Studienbuch. Dr. Nina Dethloff, LL.M. (Georgetown) Familienrecht Ein Studienbuch von Dr. Nina Dethloff, LL.M. (Georgetown) o. Professorin an der Universität Bonn 32., neu überarbeitete Auflage, 2018 des von Günther Beitzke begründeten und in der 26. und

Mehr

Familienrecht Vorlesung 5. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 5. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 4 Allgemeine Ehewirkungen Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 27. November 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Statusrechtliche Auswirkungen

Mehr

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 Stand: 1.1. D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Grundlagen des Eltern unterhaltsrechts. Abkürzungen...16

Inhalt. Kapitel 1 Grundlagen des Eltern unterhaltsrechts. Abkürzungen...16 11 Inhalt Abkürzungen...16 Kapitel 1 Grundlagen des Eltern unterhaltsrechts I. Einführung...17 II. Zum Verhältnis von Unterhalt und Sozialhilfe...19 1. Die Aufgabe der Sozialämter...20 2. Sozialhilferegress...21

Mehr

Jura-Ass Zivilrecht Familienrecht Übersichten. Scheidung

Jura-Ass Zivilrecht Familienrecht Übersichten. Scheidung Zivilrecht Familienrecht Übersichten A. Voraussetzungen Scheidung I. Scheitern der Ehe 1565 BGB (Zerrüttungsprinzip) Die Ehe ist gescheitert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und

Mehr

Inhalt. Begriff, Zustandekommen, Rechtswirkungen des Verlöbnisses usw.

Inhalt. Begriff, Zustandekommen, Rechtswirkungen des Verlöbnisses usw. Basiswissen Familienrecht Inhalt Lektion 1: Grundbegriffe des Familienrechts 7 Lektion 2: Das Verlöbnis 10 Begriff, Zustandekommen, Rechtswirkungen des Verlöbnisses usw. Lektion 3: Die Ehe 15 I. Die Eheschließung

Mehr

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 Stand: 1. Juli 2003 D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen Altersstufen in Jahren Vomhun- Bedarfsdes Barunterhalts- ( 1612 a Abs. 3 BGB) dertsatz kontrollbepflichtigen

Mehr

Ratgeber für die standesamtliche Trauung

Ratgeber für die standesamtliche Trauung Herausgeber: Bürgermeisteramt Rosengarten Hauptstraße 39 74538 Rosengarten Telefon: 0791/ 95017-0 Standesamt: 0791/ 95017-10 / 11 / 15 Fax: 0791/ 95017-27 E-Mail: gemeinde@rosengarten.de Internet: www.rosengarten.de

Mehr

Bürgerliches Recht BandV Familienrecht

Bürgerliches Recht BandV Familienrecht Ferdinand Kerschner Bürgerliches Recht BandV Familienrecht 4., aktualisierte Auflage 2010 SpringerWienNewYork Abkürzungsverzeichnis XIX 1. Allgemeines 1/1 1 A. Soziale Funktion der Familie 1/1 1 B. Familie

Mehr

am : Familienrecht I: Allgemeine Ehewirkungen

am : Familienrecht I: Allgemeine Ehewirkungen Repetitorium Familien- und Erbrecht am 08.07.2010: Familienrecht I: Allgemeine Ehewirkungen Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=34552 Organisatorisches

Mehr

Zu einem niedrigeren Unterhalt mit einem höheren Selbstbehalt können folgende Personen herangezogen werden (normal unterhaltspflichtig):

Zu einem niedrigeren Unterhalt mit einem höheren Selbstbehalt können folgende Personen herangezogen werden (normal unterhaltspflichtig): Unterhaltspflicht ( 93, 94, 117 SGB XII) Hilfebedürftige Menschen erhalten nur dann Sozialhilfe, wenn es keinen zum Unterhalt Verpflichteten gibt. Das Sozialamt prüft daher, ob es Personen gibt, die den

Mehr

Familienrecht Vorlesung 10. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 10. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 11 Nichteheliche Lebensgemeinschaft 14. Januar 2010 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die nicht eheliche Lebensgemeinschaft Zahlreiche (zivil-) rechtliche Probleme insbesondere bei

Mehr

Schemata und Definitionen Zivilrecht

Schemata und Definitionen Zivilrecht Jurakompakt Schemata und Definitionen Zivilrecht mit Arbeits-, Handels-, Gesellschafts- und Zivilprozessrecht Bearbeitet von Von Prof. Dr. Martin Maties, und Dr. Klaus Winkler, Rechtsanwalt 1. Auflage

Mehr

Düsseldorfer Tabelle Fassung ab (Düsseldorfer Tabelle ab 7-03)

Düsseldorfer Tabelle Fassung ab (Düsseldorfer Tabelle ab 7-03) Düsseldorfer Tabelle Fassung ab 1.7.2003 (Düsseldorfer Tabelle ab 7-03) vom 1. Juli 2003 (Nichtamtliche Inhaltsübersicht) Düsseldorfer Tabelle ab 7-03 A. Kindesunterhalt B. Ehegattenunterhalt C. Mangelfälle

Mehr

Nichtehe: Nichtig (ex tunc) ist eine Ehe nur in seltenen Ausnahmefällen

Nichtehe: Nichtig (ex tunc) ist eine Ehe nur in seltenen Ausnahmefällen 1 Nichtehe: Nichtig (ex tunc) ist eine Ehe nur in seltenen Ausnahmefällen o Eheschließung ohne ortszuständigen Standesbeamten o Einer oder beide Ehekandidaten unter 16 Jahren, 1303 S. 2 BGB Ehe wirksam,

Mehr

1 Allgemeines 1. 2 Das Eherecht Kindschaftsrecht Eingetragene Partnerschaft Außereheliche Lebensgemeinschaft 156

1 Allgemeines 1. 2 Das Eherecht Kindschaftsrecht Eingetragene Partnerschaft Außereheliche Lebensgemeinschaft 156 Inhaltsübersicht 1 Allgemeines 1 2 Das Eherecht 23 3 Kindschaftsrecht 106 4 Eingetragene Partnerschaft 152 5 Außereheliche Lebensgemeinschaft 156 6 Adoption und Pflegekindschaft 166 7 Obsorge einer anderen

Mehr

Inhaltsübersicht. 1 Allgemeines Das Eherecht Kindschaftsrecht Eingetragene Partnerschaft

Inhaltsübersicht. 1 Allgemeines Das Eherecht Kindschaftsrecht Eingetragene Partnerschaft Inhaltsübersicht 1 Allgemeines... 1 2 Das Eherecht... 21 3 Kindschaftsrecht... 107 4 Eingetragene Partnerschaft... 155 5 Außereheliche Lebensgemeinschaft... 160 6 Adoption und Pflegekindschaft... 171 7

Mehr

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 Stand: 1. Juli 2003 D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen Altersstufen in Jahren Vomhun- Bedarfsdes Barunterhalts- ( 1612 a Abs. 3 BGB) dertsatz kontrollbepflichtigen

Mehr

Verwandtschaft und Abstammung / Verwandtenunterhalt / Gesetzliche Vertretung des Kindes. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Verwandtschaft und Abstammung / Verwandtenunterhalt / Gesetzliche Vertretung des Kindes. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: Repetitorium Familien- und Erbrecht Vorlesung am 18.06.2012 Verwandtschaft und Abstammung / Verwandtenunterhalt / Gesetzliche Vertretung des Kindes Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=44701

Mehr

Checkliste Mandantengespräch Aufnahmebogen

Checkliste Mandantengespräch Aufnahmebogen Checkliste Mandantengespräch Aufnahmebogen I. Mandant/Mandantin: Name: Geburtsname: Sämtliche Vornamen: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Anschrift: Telefon privat: geschäftlich: mobil: E-Mail-Adresse:

Mehr

BACH DR.KREBS ZAHN VALDFOGL

BACH DR.KREBS ZAHN VALDFOGL Aufnahmebogen Scheidung / Scheidung online I. Mandant/Mandantin: Name: Geburtsname: Sämtliche Vornamen: Geburtsdatum: Geburtsort: Ist es die erste Ehe? wenn nein wie oft bereits verheiratet gewesen? Staatsangehörigkeit:

Mehr

Die Ehescheidung. von Dr. Ludwig Bergschneider Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht. 5., neubearbeitete und erweiterte Auflage

Die Ehescheidung. von Dr. Ludwig Bergschneider Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht. 5., neubearbeitete und erweiterte Auflage Die Ehescheidung und ihre Folgen Grundriss mit praktischen Beispielen unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte

Mehr

Inhaltsübersicht. Vorwort...5. Abkürzungsverzeichnis Literaturhinweise Sachenrecht...19

Inhaltsübersicht. Vorwort...5. Abkürzungsverzeichnis Literaturhinweise Sachenrecht...19 Inhaltsübersicht Vorwort...5 Abkürzungsverzeichnis...15 Literaturhinweise...17 Sachenrecht...19 I. Die Grundlagen des Sachenrechts...19 1. Allgemeines...19 2. Das Abstraktionsprinzip...20 3. Numerus clausus

Mehr

Die Unterhaltspflicht

Die Unterhaltspflicht Vorwort 5 5 Wenn das eigene Einkommen und Vermögen sowie die Leistungen der Pflegeversicherung nicht zur Deckung der Kosten für das Pflegeheim ausreichen, bekommen Pflegebedürftige unter bestimmten Voraussetzungen

Mehr

Schlagworte: Ehegatten, Gesamtschuldner, Ausgleichspflicht, Innenverhältnis, Steuernachteil, Trennung, Trennungsunterhalt

Schlagworte: Ehegatten, Gesamtschuldner, Ausgleichspflicht, Innenverhältnis, Steuernachteil, Trennung, Trennungsunterhalt OLG Bamberg, Beschluss v. 03.02.2011 2 UF 280/10 Titel: Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten: Ausgleich von Steuernachteilen bei Berechnung des Trennungsunterhalts auf der Grundlage einkommensteuerlicher

Mehr

Vorwort zur 5. Auflage Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung Teil A: Das Unterhaltsrecht...

Vorwort zur 5. Auflage Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung Teil A: Das Unterhaltsrecht... Vorwort zur 5. Auflage... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis... 17 Einleitung... 19 Teil A: Das Unterhaltsrecht... 21 I. Vorbemerkung... 21 II. Der Verwandtenunterhalt... 21 1. Verwandtschaft

Mehr

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 Stand: 1. Juli 2005 D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen Altersstufen in Jahren Vomhun- Bedarfsdes Barunterhalts- ( 1612 a Abs. 3 BGB) dertsatz kontrollbepflichtigen

Mehr

VORWORT... 9 I TRENNUNG UND SCHEIDUNG... 11

VORWORT... 9 I TRENNUNG UND SCHEIDUNG... 11 INHALT VORWORT... 9 I TRENNUNG UND SCHEIDUNG... 11 1. TRENNUNG... 11 1.1. Getrenntleben in der gemeinsamen Wohnung... 12 1.2. Auszug... 13 1.3. Zuweisung der gemeinsamen wohnung zur alleinigen Nutzung

Mehr

Fragebogen zur Vorbereitung eines ersten Besprechungstermins in einer Ehe- oder Familiensache

Fragebogen zur Vorbereitung eines ersten Besprechungstermins in einer Ehe- oder Familiensache Fragebogen zur Vorbereitung eines ersten Besprechungstermins in einer Ehe- oder Familiensache Dieser Fragebogen soll einerseits dazu dienen, dass wir schnell einen Überblick über wesentliche formelle Dinge

Mehr

Familienrecht Vorlesung 2. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 2. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 3 Eheschließung und Ehescheidung 31. Oktober 2013 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Abschnitt 2 - Eheschließung Fallabwandlung: Die Beziehung des Untreu zur Winzertochter ist problematischer

Mehr

Familienrecht Vorlesung 5. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 5. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 4 Allgemeine Ehewirkungen 22. November 2012 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Statusrechtliche Auswirkungen der Eheschließung Früher generelles Übertreten der Frau in den Stand des

Mehr

14 Beispielfamilien 14 Trennung und Scheidung: Das Ende der ehelichen Lebensgemeinschaft 18 Exkurs: Die eingetragene Lebenspartnerschaft

14 Beispielfamilien 14 Trennung und Scheidung: Das Ende der ehelichen Lebensgemeinschaft 18 Exkurs: Die eingetragene Lebenspartnerschaft 7 01 Einführung 14 Beispielfamilien 14 Trennung und Scheidung: Das Ende der ehelichen Lebensgemeinschaft 18 Exkurs: Die eingetragene Lebenspartnerschaft 02 Wohnungszuweisung und Hausrat 22 Trennung 22

Mehr

Haufe TaschenGuide 134. Elternunterhalt. Wenn Kinder zahlen sollen. von Michael Baczko. 3. Auflage 2008

Haufe TaschenGuide 134. Elternunterhalt. Wenn Kinder zahlen sollen. von Michael Baczko. 3. Auflage 2008 Haufe TaschenGuide 134 Elternunterhalt Wenn Kinder zahlen sollen von Michael Baczko 3. Auflage 2008 Elternunterhalt Baczko schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Haufe-Lexware

Mehr

Unbenannte" Zuwendungen

Unbenannte Zuwendungen Oliver Conradt Unbenannte" Zuwendungen unter Ehegatten und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften GLIEDERUNG EINLEITUNG 13 1. KAPITEL. KAUSAL

Mehr

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 Stand: 01.07.07 D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen Altersstufen in Jahren Vomhun- Bedarfsdes Barunterhalts- ( 1612 a Abs. 3 BGB) dertsatz der kontrollbepflichtigen

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Vorlesung 6 Abschnitt 6 Die Zugewinngemeinschaft Abschnitt 7 Vermögensausgleich neben dem Güterrecht Ehebedingte Zuwendungen 3. Dezember 2009 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Fall Negatives

Mehr

Mandantenerfassungsbogen Ehescheidungen

Mandantenerfassungsbogen Ehescheidungen www.ra-jens-weise.de RA Jens-Tilo Weise Markt 7 16798 Fürstenberg/Havel Tel.: 033093 614 670 Fax: 033093 614 6717 Mandantenerfassungsbogen Ehescheidungen Personendaten: 1. Wer will den Antrag auf Ehescheidung

Mehr

Band 10. Ein Deutschland in Europa Ehe nein, Lebenspartnerschaft ja (2001)

Band 10. Ein Deutschland in Europa Ehe nein, Lebenspartnerschaft ja (2001) Band 10. Ein Deutschland in Europa 1989 2009 Ehe nein, Lebenspartnerschaft ja (2001) Gegen den vehementen Widerstand von CDU/CSU und gegen die Stimmen der FDP setzt die rot-grüne Regierung ein Gesetz durch,

Mehr

I. Was sind Patchwork-Familien? Lesen Sie die folgende Definition.

I. Was sind Patchwork-Familien? Lesen Sie die folgende Definition. Video: Patchwork-Familien Thema: Rechtliche Situation der Patchwork-Familien I. Was sind Patchwork-Familien? Lesen Sie die folgende Definition. Als Patchworkfamilie wird eine Familie bezeichnet, bei der

Mehr

Änderungsantrag. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/4453. der Fraktion der CDU/CSU

Änderungsantrag. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/4453. der Fraktion der CDU/CSU Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode Drucksache 7/4453 11.12.75 Sachgebiet 40 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten

Mehr

DÜSSELDORFER TABELLE

DÜSSELDORFER TABELLE DÜSSELDORFER TABELLE Stand: 01.01.2013 Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3+4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6) 0-5 6-11 12-18 ab 18

Mehr

[1] Dr. Jacoby FamilienR Einführung I. Gegenstand des Familienrechts?

[1] Dr. Jacoby FamilienR Einführung I. Gegenstand des Familienrechts? Test Familienrecht [1] Dr. Jacoby FamilienR Einführung I. Gegenstand des Familienrechts? [1] Dr. Jacoby FamilienR Einführung I. Familienrecht I. Gegenstand des Familienrechts - Familie = Eltern(teil) +

Mehr

DÜSSELDORFER TABELLE

DÜSSELDORFER TABELLE Stand: 01.01.2017 DÜSSELDORFER TABELLE Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3+4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6) 0-5 6-11 12-17 ab 18

Mehr

Familienrecht. Dr. Dr. h. c. Dieter Schwab em. Ordinarius an der Universität Regensburg. von. 14., überarbeitete Auflage

Familienrecht. Dr. Dr. h. c. Dieter Schwab em. Ordinarius an der Universität Regensburg. von. 14., überarbeitete Auflage Familienrecht von Dr. Dr. h. c. Dieter Schwab em. Ordinarius an der Universität Regensburg 14., überarbeitete Auflage Verlag C. H. Beck München 2006 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XVII Einleitung

Mehr

DÜSSELDORFER TABELLE

DÜSSELDORFER TABELLE Stand: 01.01.2018 DÜSSELDORFER TABELLE Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6) 0-5 6-11 12-17 ab 18

Mehr

Grundriss des Eherechts

Grundriss des Eherechts Cyril Hegnauer em. Professor an der Universität Zürich Peter Breitschmid Dr. iur. Grundriss des Eherechts Vierte, überarbeitete Auflage Stämpfli Verlag AG Bern 2000 Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Tafeln

Mehr

5. Bedürftigkeit. 6. Leistungsfähigkeit. aus eigenen Mitteln decken kann oder bedürftig im Sinne des Unterhaltsrechts ist.

5. Bedürftigkeit. 6. Leistungsfähigkeit. aus eigenen Mitteln decken kann oder bedürftig im Sinne des Unterhaltsrechts ist. 20 Grundprinzipien des Ehegattenunterhalts aus eigenen Mitteln decken kann oder bedürftig im Sinne des Unterhaltsrechts ist. Voraussetzung für einen Unterhaltsanspruch 5. Bedürftigkeit Nur wer seinen Unterhaltsbedarf

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS. in der Familiensache

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS. in der Familiensache BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES XII ZB 721/12 BESCHLUSS in der Familiensache Verkündet am: 9. April 2014 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ:

Mehr

BGH, Beschluss vom IV ZR 30/10 Rücktritt vom Erbvertrag bei Nichterbringung von Pflegeleistungen

BGH, Beschluss vom IV ZR 30/10 Rücktritt vom Erbvertrag bei Nichterbringung von Pflegeleistungen Februar 2011 Seite: 1 NewslETTER ERBRECHT - Februar 2011 BGH, Beschluss vom 25.11.2010 IV ZR 124/09 Die Bewertung von Nachlassgegenständen, die nach dem Erbfall veräußert wurden, orientiert sich am tatsächlich

Mehr

Rn Seite Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XXI Literaturverzeichnis... XXIV

Rn Seite Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XXI Literaturverzeichnis... XXIV Rn Seite Vorwort................................. V Abkürzungsverzeichnis......................... XXI Literaturverzeichnis........................... XXIV Teil I Einleitung 1 Ehe und Familie in der Entwicklung

Mehr

Vorwort... Inhaltsverzeichnis Kapitel Das G etrenntleben von E h e g a tte n Kapitel Die Scheidung... 13

Vorwort... Inhaltsverzeichnis Kapitel Das G etrenntleben von E h e g a tte n Kapitel Die Scheidung... 13 Inhaltsübersicht Vorwort... Inhaltsverzeichnis... V XI 1. Kapitel Das G etrenntleben von E h e g a tte n... 1 2. Kapitel Die Scheidung... 13 3. Kapitel Ehew ohnung und H aush altsgeg en stän de... 29 4.

Mehr

Muster Scheidungsvereinbarung

Muster Scheidungsvereinbarung HILFEHTLINE 06021 / 495695000 (KSTENLS*) Muster Scheidungsvereinbarung Diese Vereinbarung betrifft die Trennung zwischen, geb. am:, wohnhaft in, im Folgenden Ehefrau und, geb. am, wohnhaft in, im Folgenden

Mehr