F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N

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1 s t a d t b u r s c h e i d ERLÄUTERUNGSBERICHT ZUM F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N Stand: 25. Februar 2004

2 Auftraggeber: Auftragnehmer: Stadt Burscheid Büro für Kommunal- und Regionalplanung Essen Inh. Michael Happe Essen Werdener Markt 2 info@bkr-essen.de Tel. 0201/ Fax Dipl.-Ing. Bauass. Michael Happe Dipl.-Ing. Stefan Hutmacher Dipl.-Geogr. Walther Kaschlun

3 Inhalt A EINFÜHRUNG Grundlagen der Flächennutzungsplanung Rechtliche Grundlagen und Bedeutung des Flächennutzungsplans Anlass der Planaufstellung und Planverfahren Charakterisierung und Geschichte der Stadt Lage im Raum und historische Entwicklung Siedlungs- und Nutzungsstruktur Naturraum... 9 B ENTWICKLUNGSZIELE Ziele der Raumordnung und Landesplanung Landesentwicklungsplanung Gebietsentwicklungsplanung Ziele der Flächennutzungsplanung der Stadt Burscheid Bevölkerungsentwicklung Wohnen Arbeit und Wirtschaft Freiraum Gemeinbedarf und Versorgung Verkehr Technische Ver- und Entsorgung C ERLÄUTERUNG ZU DEN DARSTELLUNGEN IM FLÄCHENNUT- ZUNGSPLAN Wohnbauflächen Gemischte Bauflächen Dorfgebiete (MD) Mischgebiete (MI) Kerngebiete (MK) Gewerbliche Bauflächen Gewerbegebiete Industriegebiete Sonderbauflächen Sondergebiete Sonstige Sondergebiete... 89

4 5 Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs, Flächen für den Gemeinbedarf Flächen für den überörtlichen Verkehr und örtliche Hauptverkehrszüge Flächen für Versorgungsanlagen, für die Verwendung oder Beseitigung von Abwasser oder festen Abfallstoffen sowie für Hauptversorgungsleitungen Gas- und Stromversorgung Wasserversorgung Flächen für Windkraftanlagen Abwasserbeseitigung Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen Grünflächen Dauerkleingärten Spielplätze Sportplätze, Parkanlagen und Golfübungsplätze Friedhof Flächen für die Landwirtschaft und Wald Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Beiplan Kompensation Wasserflächen, Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses Sonstige Darstellungen Kennzeichnungen Altlastenverdachtsflächen Bauflächen ohne zentrale Abwasserbeseitigung Nachrichtliche Übernahmen, Vermerke Regelungen für den Denkmalschutz Richtfunkstrecken Flora-Fauna-Habitat Gebiete Landschaftspläne Wasserschutzgebiete

5 Abbildungen: Abb. 1: Lage im Raum... 5 Abb. 2: Historische Entwicklung... 6 Abb. 3 : Naturräumliche Gliederung Abb. 4: Entwicklung der Einwohnerzahl von Burscheid zwischen 1961 und 1995 (Quelle: LDS und eigene Berechnungen) Abb. 5: Durchschnittlicher Wanderungssaldo nach Altersklassen aus den Jahren 1985 bis Abb. 6: Bevölkerungsentwicklung 1985 bis 1995 sowie untere und obere Grenze der voraussichtlichen Entwicklung Abb. 7: Verschiebungen innerhalb der Altersklassen der Burscheider Bevölkerung 2015 im Vergleich zu 1995 (Varianten: EW und EW) Abb. 8: Beschäftigte und Anteile des verarbeitenden Gewerbes und des Dienstleistungssektors Abb. 9: Pendlerverflechtungen Karten: Karte 1: GEP Karte 2: Soziale Infrastruktur; Bestand Karte 3: Örtliche und überörtliche Hauptverkehrsstraßen Karte 4: Verkehrsnetz des öffentlichen Personennahverkehrs Karte 5: Radwege Karte 6: Abwasserbeseitigung Karte 7a: Siedlungsschwerpunkte Burscheid-Zentrum Karte 7b: Siedlungsschwerpunkte Burscheid-Hilgen Karte 8: Altlastenverdachtstandorte Karte 9: Richtfunkstrecken Tabellen: Tab. 1: Übersicht zu den Bodentypen im Stadtgebiet Burscheid Tab. 2: Altersstruktur der Bevölkerung von Burscheid Tab. 3: Berechnung des Bruttowohnbaulandbedarfs bis zum Jahr Tab. 4: Arbeitsmarktstrukturen in Burscheid Tab. 5: Annahmen des Berechnungsmodells GIFPRO Tab. 6: Übersicht zu den bestehenden Sportplätzen Tab. 7: Übersicht zu den bestehenden Spielplätzen Tab. 8: Altlastenverdachtstandorte

6 Anlagen: Anlage 1: Flächenbilanz Anlage 2: Flächenübersicht / Neue Flächen im FNP Anlage 2.1 Karte Ortsteilbereich 1 Anlage 2.2 Karte Ortsteilbereiche 2, 6 & 8 Anlage 2.3 Karte Ortsteilbereich 3 Anlage 2.4 Karte Ortsteilbereiche 4 & 7 Anlage 2.5 Karte Ortsteilbereich 5 Anlage 3: Übersicht über Bebauungspläne und Satzungen Anlage 4: Erläuterungsbericht zum Beiplan Kompensation

7 Teil A A EINFÜHRUNG 1 Grundlagen der Flächennutzungsplanung Der Flächennutzungsplan soll als vorbereitender Bauleitplan die städtische Entwicklung für das ganze Gemeindegebiet darstellen. Aus ihm begründen sich alle Folgeentscheidungen wie die Bebauungspläne, Standortzuweisungen und Freiraumnutzungen. 1.1 Rechtliche Grundlagen und Bedeutung des Flächennutzungsplans Rechtliche Grundlagen Rechtsgrundlage dieses FNPs ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, ber. BGBl 1998 I S. 137) zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes (BGBl. I S. 2850). Die Bezeichnung der Art der baulichen Nutzung richtet sich nach den Bestimmungen der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO -) i.d.f. der Bekanntmachung vom (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 3 Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom (BGBI. I S. 466). Die Darstellungen richten sich nach den Bestimmungen der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanzV 90) vom (BGBI I S. 58) und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. November 2001 (GV. NRW. S. 811). 1

8 Teil A Bedeutung und Aufgaben Nach der Konzeption des BauGB kommt dem Flächennutzungsplan die Funktion zu, die unterschiedlichen Nutzungsanforderungen an den Raum im gesamtgemeindlichen Maßstab zu koordinieren und auf diese Weise die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde zu steuern. Aus dem Flächennutzungsplan, dem sogenannten vorbereitenden Bauleitplan, sind die Bebauungspläne oder Vorhaben- und Erschließungspläne (vorhabenbezogene Bebauungspläne) als verbindliche Bauleitpläne zu entwickeln. Ebenso sind Satzungen zur Festlegung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Außenbereich nach 34 (4) Nr.2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Planungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften als dem BauGB festgesetzt oder in Aussicht genommen sind, werden gemäß 5 Abs. 6 BauGB im Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen bzw. vermerkt. Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Der Flächennutzungsplan soll als Bauleitplan eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten; er soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan stellt zwar nur die Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar; er soll aber auf der Grundlage einer städtebaulichen Zielsetzung der Gemeinde die Richtung der zukünftigen sozialen, wirtschaftlichen und ökonomischen Entwicklung bestimmen. "Umfang, Allokation und Tempo der städtebaulichen Entwicklung müssen planerisch gesteuert werden, um die vielfältigen, im kommunalpolitischen Geschäft wirksam werdenden Interessen in städtebaulich und ökologisch vertretbare Bahnen zu lenken. Der das gesamte Gemeindegebiet erfassende Planumgriff des Flächennutzungsplans ist hierfür unverzichtbar." 1 Zentrale Funktion des Flächennutzungsplans ist somit die "Programmierung des städtebaulichen Geschehens", wobei Bürger und Verwaltung aus dem Flächen- 1 Bunzel; Meyer (1996), S

9 Teil A nutzungsplan jederzeit die Grundzüge der beabsichtigten Stadtentwicklung ablesen können. Der Flächennutzungsplan ist behördenverbindlich. Einerseits ist die Gemeinde selbst an ihn gebunden, weil Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind ( 8 Abs. 2 BauGB). Auf diesem Wege hat der Flächennutzungsplan auch Einfluß z.b. auf Vorhaben privater Grundstückseigentümer und berührt damit die Interessen aller Bürger. Andererseits müssen auch alle anderen öffentlichen Planungsträger ihre Planungen an den Flächennutzungsplan anpassen, soweit sie ihm während des Aufstellungsverfahrens nicht widersprochen haben ( 7 BauGB). Eine unmittelbare Wirkung kommt dem Flächennutzungsplan im Rahmen der Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich zu. Soweit diese nicht gem. 35 (1) BauGB privilegiert sind oder gem. 35 (6) BauGB durch eine Außenbereichssatzung gesichert sind, sind Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn sie den Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht widersprechen. Gemäß 2 (2) BauGB sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen. Der Abstimmung im Rahmen der Flächennutzungsplanung kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. 1.2 Anlass der Planaufstellung und Planverfahren Anlass Die Geltungsdauer eines Flächennutzungsplans richtet sich nach dem im Rahmen von Bedarfsprognosen noch erfassbaren Planungszeitraum von 15 bis 20 Jahren. Der Flächennutzungsplan der Stadt Burscheid aus dem Jahr 1979 ist dementsprechend für heutige Verhältnisse nicht mehr aussagekräftig. In den 2 Jahrzehnten seit seiner Erstellung haben sich die Rahmenbedingungen in der Stadtplanung geändert, so dass der Flächennutzungsplan auch unter Berücksichtigung der inzwischen erfolgten Planänderungen an die heutigen und die voraussehbaren Bedürfnisse angepasst werden muß. Insbesondere Anpassungen an die geänderten Ziele der Raumordnung und 3

10 Teil A Landesplanung durch die Überarbeitung des Gebietsentwicklungsplans des Regierungsbezirks Köln und an geänderte Zielvorstellungen, die zur Überarbeitung des Baugesetzbuches geführt haben, machen es notwendig, einen neuen Flächennutzungsplan aufzustellen. Mit der Integration der naturschutzrechtlichen Regelungen zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in das BauGB oder mit der Steuerungsmöglichkeit der Stadt bei der Ausweisung von Windkraftstandorten sind gesetzliche Änderungen vorgenommen worden, denen ein neuer Flächennutzungsplan Rechnung tragen muß. Mit einem Zeithorizont bis zum Jahr 2015 soll der neue Flächennutzungsplan der Stadt Burscheid zur Vereinfachung von Entscheidungsprozessen im Planungsalltag dienen, da Entscheidungen aus dieser mit allen Beteiligten abgestimmten Konzeption abgeleitet werden können. Verfahrensablauf Mit der Bearbeitung des neuen Flächennutzungsplans wurde im März 1997 begonnen. Parallel dazu wurde die Stellungnahme der Stadt zum Entwurf des Gebietsentwicklungsplans des Regierungsbezirks Köln vorbereitet, die im Juni vom Rat beschlossen und an die Bezirksregierung weitergeleitet wurde. Der Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan wurde durch den Rat der Stadt Burscheid am gefasst. Im Frühjahr 2001 wurde die vorgezogene Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Flächennutzungsplan hat als Entwurf im Sommer 2003 öffentlich ausgelegen und wurde vom Rat der Stadt Burscheid am als neuer Flächennutzungsplan der Stadt Burscheid beschlossen. 4

11 Teil A 2 Charakterisierung und Geschichte der Stadt 2.1 Lage im Raum und historische Entwicklung Lage im Raum Die Stadt Burscheid liegt im Norden des Rheinisch-Bergischen Kreises und gehört zum Regierungsbezirk Köln. Regional und überregional ist Burscheid verkehrlich sehr gut angebunden (A1, A3, Nähe zu den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf). Die rechtsrheinisch gelegene Stadt befindet sich inmitten der Wirtschaftszentren Köln, Düsseldorf, Leverkusen, Wuppertal und dem Ruhrgebiet und ist der Ballungsrandzone zugeordnet. Die Entfernung zu den Städten Bergisch-Gladbach, Leverkusen, Wermelskirchen und Leichlingen beträgt jeweils rund 12 km. Die Stadt Köln liegt in etwa 25 km Entfernung. Ebenso hervorzuheben ist die Nähe zu den drei Bergischen Großstädten Wuppertal, Solingen und Remscheid. Abb. 1: Lage im Raum 5

12 Teil A Historische Entwicklung Burscheid ist eine in mehreren Jahrhunderten gewachsene Stadt, die sich beeinflusst durch geographische und insbesondere landschaftliche Bedingungen, wie der reizvollen Berg- und Siepenlandschaft des Bergischen Landes, entwickelt hat. An historischen Plänen läßt sich die frühere Siedlungsstruktur ablesen. Bis die Lindenstadt zur Wohn- und Industriestadt mit etwa Einwohnern aufgestrebt war, erlebte sie eine lange Geschichte. Abb. 2: Historische Entwicklung 6

13 Teil A "Bursceit" wurde erstmals um 1180 als eine zum St. Gereons-Stift gehörende Ortschaft offiziell erwähnt. Die Ringwallanlage im Eifgental, die Eifgenburg, ist das älteste Anzeichen für eine Besiedelung des Ortes. Sie wird bereits auf das 10. Jahrhundert datiert. Die Ringwallanlage im Eifgental ist als archäologisches Denkmal heute noch zu besichtigen. Der erste Kirchturm soll im 11. Jahrhundert errichtet worden sein. Bis zur Ablösung durch Napoleon im Jahre 1806 stand das Bergische Land als selbständiges Großherzogtum mit der Hauptstadt Düsseldorf und damit auch Burscheid unter der Regierung der Herzöge von Berg. Nach der Übergabe 1806 wurde das gesamte Bergische Land 1808 in vier Verwaltungsbezirke eingeteilt. Aus dem Kirchspiel Burscheid im Amt Miselohe wurde eine Maine im Arrondissement Düsseldorf und im Kanton Opladen wurde das Bergische Land durch die Beschlüsse des Wiener Kongresses von Preußen einverleibt; Burscheid wurde Landgemeinde innerhalb der Rheinprovinz. Bereits im 16. Jahrhundert wurde der Grundstein für das Wachstum der Industrie gelegt. Es entstanden die ersten Industriebetriebe, die sich den Holzund Wasserreichtum der Region zunutze machten. Zahlreiche Mühlen erinnern noch heute an alte Handwerksbetriebe. Beispiele hierfür sind die Lamberts-, die Thielen- und die Irlermühle, sowie die Dürscheider Mühle. Bekannt wurde Burscheid seinerzeit durch die Kraut-, Senf- und Siamosenfabrikation (Fabrikation von Schürzenstoffen), so dass hier bald Färbereien und Bleichereien entstanden. Als dann noch Feinleder- und Schuhfabriken sowie Holzwarenbetriebe hinzugekommen waren, wurde die Stadt 1843 zum Sitz des Fabrikengerichts erklärt. Im Laufe der Jahre bauten die Stadtväter Wirtschaft und Infrastruktur stetig aus. Mit der Erfindung eines Kupfer-Asbest-Dichtungsringes und der damit verbundenen Ansiedlung der Firma Goetze verstärkte die Stadt ihre industrielle Prägung begann Goetze mit der selbständigen Fertigung. Was so 1887 begann, sollte auch noch über hundert Jahre später das Bild der Stadt bestimmen. Am 18. August 1856 wurden Burscheid durch Friedrich Willhelm die Stadtrechte verliehen und hatte zu diesem Zeitpunkt ca Einwohner wurde die Eisenbahnstation Kuckenberg errichtet. Nach dem Ersten Weltkrieg war Burscheid bis Anfang 1920 von britischen Truppen besetzt erhielt 7

14 Teil A Burscheid das Stadtwappen wurde mit dem Bau der A1 begonnen war die Zahl der Einwohner auf 5.700, 1900 auf 6.259, 1910 auf 6.673,1928 auf und 1956 zum hundertjährigen Bestehen auf ca Einwohner angestiegen. Die gute Bodenbeschaffenheit und das günstige Klima in der Region hat für eine ausgeprägte Landwirtschaft gesorgt, deren Produkte in den rheinischen Städten Absatz fanden. Der finanzielle Aufstieg der Region wurde durch die zunehmende Industrialisierung beschleunigt. Die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg war insbesondere dem Wohnungsbau gewidmet. Hierbei wurden neben dem Stadtkern auch einige Ortsteile vergrößert, oder entstanden neu, wie z.b. Griesberg, Dünweg, Nagelsbaum, Hammerweg und Auf der Schützeneich. Zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität wurden Sporthallen, ein Hallenbad, Schulen und ein Einkaufszentrum errichtet. 2.2 Siedlungs- und Nutzungsstruktur Geprägt wird die Stadt Burscheid durch landwirtschaftliche Flächen, Wald, kleinere Hofschaften und die größeren Siedlungsbereiche Burscheid-Zentrum und Hilgen. Wie für viele Städte des Bergischen Landes typisch haben sich die Siedlungsbereiche vorwiegend auf den ebenen Höhenrücken entwickelt. Meist wurden die Südhänge zuerst bebaut, um die klimatisch günstigere Lage zu nutzen. Die landwirtschaftliche Nutzung findet meist auf den ertragreichen Böden an den flachgeneigten Hängen statt. Die Bachtäler sind aufgrund ihrer Boden- und Geländestruktur weder für eine Bebauung noch für eine landwirtschaftliche Nutzung geeignet (vgl. Kap. 2.3, Naturraum, Teil A). Burscheid als größter und am dichtesten bebauter Siedlungskern übernimmt die Funktion als Stadtzentrum. Mit dem Haus der Kunst, in dem seit 1978 regelmäßig Kunstausstellungen stattfinden, ist u.a. der Mittelpunkt des Kulturlebens im Zentrum zu finden. Neben den Goetze-Werken im Zentrum Burscheids, die dem Stadtbild eine industrielle Prägung geben, ist 1982 mit der Erschließung des Gewerbegebiets Kuckenberg/ Massiefen ein weiteres größeres Gewerbegebiet westlich des Stadtzentrums hinzugekommen. Insbesondere die dort 8

15 Teil A in jüngster Zeit hinzukommenden Gewerbeansiedlungen und ihre bauliche Gestaltung sind Anzeichen für einen Strukturwandel in Burscheid. Der größte Stadtteil der Stadt Burscheid ist nach dem Stadtzentrum Burscheid die Ortschaft Hilgen mit rund Einwohnern, die man auf dem Weg von Burscheid nach Wermelskirchen passiert. Als Hilgener fühlen sich die Bewohner der Ortschaften Hilgen, Heide, Hürringhausen, Schneppendahl, Leie, Kippekofen, Groß- und Kleinösinghausen, Kotten, Dünweg, Irlen, Eschhausen und Lamerbusch, Großbruch und Kleinbruch. Aufgrund der vorhandenen Versorgungsinfrastruktur zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs und der städtebaulichen Trennung von Burscheid-Zentrum erscheint Hilgen als ein weitgehend eigenständiger Stadtteil. Die Struktur der an der westlichen Stadtgrenze liegenden Ortschaft Dierath weist noch auf den ehemals dörflichen Charakter hin, auch wenn heute reine Wohnnutzung die Ortschaft prägt. Die bandartige Entwicklung Dieraths entlang der K2 im Westen des Stadtgebiets findet ein Pendant in der bandartigen Struktur im Osten entlang der B51 (Dünweg, Irlen, Linde, Sträßchen). Neben diesen größeren Bandstrukturen haben die kleineren Ortschaften wie Kaltenherberg oder Sträßchen vielfach den Charakter von Straßendörfern. 2.3 Naturraum Naturräumliche Gliederung Burscheid liegt in der naturräumlichen Einheit der Bergischen Hochflächen. Diese weitgespannte, gestufte und zerschnittene Hochfläche untergliedert sich im Stadtgebiet in drei weitere Einheiten. Zunächst sind dies die Burscheider Lößterrassen, denen das mittlere und westliche Stadtgebiet zuzuordnen sind. Die von West nach Ost ansteigenden, z. T. deutlich gestuften Terrassen liegen etwa zwischen 100 und 200 m ü. NN. Sie werden durch schmale, häufig steilwandige, zur unteren Wupper führende Bachtäler - u.a. Wiehbach, Bornheimer Bach und Murbach - in West-Ost-Richtung laufende Terrassenriedel aufgelöst. Nordöstlich, etwa den Bereich Hilgen umfassend, schließt sich die Einheit des 9

16 Teil A Remscheider Berglands an. Hochflächen- und Wupperterrassenreste mit tiefen, ebenfalls meist steilwandigen, zur Wupper hin entwässernden Bachtälern, prägen diese Einheit. Das östliche Stadtgebiet, in etwa östlich der B 51, ist der Einheit der Dhünnhochfläche zuzurechnen. Diese als von Nordost nach Südwest geneigte Hochfläche stellt eine Untereinheit der Südbergischen Hochfläche dar. Die auf dem Stadtgebiet von Burscheid beginnenden Bachtäler entwässern in südöstlicher Richtung zum Dhünnhaupttal. Das ca. 100 bis 150 m eingetiefte Tal ist überwiegend steilhängig und weist eine breite Talsohle auf. Abb. 3 : Naturräumliche Gliederung Relief, Geologie und Böden Das Relief des Stadtgebiets wird, wie bereits angesprochen, durch meist flachwellige Höhenrücken bzw. Terrassenriedel sowie häufig mäßig steil bis steil eingeschnittene Bachtäler bestimmt. Westlich der B 51 sind es vor allem die in Ost-West-Richtung verlaufenden teils steilwandigen Täler des Wiehbachs, des Bornheimer Bachs und des Murbachs, welche die Landschaft gliedern. Die Talsohlen liegen um 150 m ü. NN an der westlichen Stadtgrenze. Das Höhenniveau der Terrassenriedel steigt von ca. 140 m ü. NN im Südwesten auf ca. 220 m im Nordosten (etwa bei Hilgen) an. Deutlich stärker eingekerbt und steilwandiger sind die östlich der B 51 beginnenden 10

17 Teil A Bachtäler, die zum Eifgenbach bzw. zur Dhünn hin entwässern. Der geologische Aufbau wird durch Gesteine des Unteren Mittel-Devons - sandige Schiefer, Sandsteine, Tonschiefer sowie Kalke - bestimmt, die im Westen (Dierath, Nagelsbaum) teilweise durch eine Lößschicht, sonst durch Gehängelehme pleistozänen bzw. holozänen Ursprungs bedeckt sind. Am Nordrand von Burscheid werden sie durch die Südausläufer der Remscheider Schichten des oberen Unterdevons abgelöst. Aus den grusig-steinigen schluffigen Lehmen der Höhenrücken haben sich Pseudogley-Braunerden, z. T. Braunerden, gebildet, die an den Rändern der Bachtäler stellenweise in Pseudogley-Braunerden übergehen. Östlich der B 51 finden sich in diesem Übergang zu den Bachtälern neben Braunerden tlw. Ranker und podsolige Böden. In den Bachtälern finden sich Gleye und Nassgleye aus schluffig-lehmigen über kiesigen Bachablagerungen. Eine Ausnahme stellt das Eifgenbachtal dar, in dem braune Auenböden dominieren. Tab. 1: Übersicht zu den Bodentypen im Stadtgebiet Burscheid 2 Bodentyp Lage Bezeichnung Bodenzahl Beschreibung Braunerde, z. T. Ranker, z. T. podsolig aus Ton- und Siltschiefer, z. T. aus Grauwacke (Vordevon, Devon) B31 Hanglagen der Bachtäler östlich der B flachgrundige, schluffige Lehmböden, stark steinig; kleinflächig auf Kuppen, schmalen Rücken sowie an Steilhängen des Berglandes; Wald, stellenweise Grünland oder Acker; sehr geringer bis geringer Ertrag; jederzeit bearbeitbar, durch hohen Steingehalt und starke Hangneigung jedoch erschwerte Bearbeitbarkeit; geringe bis mittlere Sorptionsfähigkeit; geringe nutzbare Wasserkapazität; hohe Wasserdurchlässigkeit; dürreempfindlich; im Bereich des Wuppertales stellenweise Klippen aus devonischen Gesteinen ohne Bodenbildung; z. T. vergesellschaftet mit der Bodeneinheit B32, jedoch nicht immer abgrenzbar. Braunerde, stellenweise Pseudogley-Braunerde, aus grusig-steinigem schluffigem Gehängelehm (Holozän, Pleistozän) über Ton- und Siltschiefer, z. T. über Grauwacke (Vordevon, Devon) B32 untere Hanglagen der Bachtäler, besonders im nördlichen Stadtgebiet, entlang der B51 zwischen Hilgen und der BAB- Ausfahrt mittel- bis tiefgrundige, schluffige Lehmböden, grusigsteinig; großflächig auf Rücken und an Hängen im gesamten Bergland; Acker, Grünland oder Wald; geringer bis mittlerer Ertrag; Bearbeitbarkeit nur nach starken Niederschlägen und durch starke Hangneigung sowie durch hohen Steingehalt erschwert; mittlere bis hohe Sorptionsfähigkeit; meist mittlere nutzbare Wasserkapazität; im allgemeinen mittlere Wasserdurchlässigkeit; stellenweise Hangwasser und Staunässe; z. T. vergesellschaftet mit den Bodeneinheiten B31 und B33, jedoch nicht immer abgrenzbar. 2 aus: Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen, M 1 : , Blatt L 4908 Solingen 11

18 Teil A Bodentyp Lage Bezeichnung Bodenzahl Beschreibung Pseudogley-Braunerde, z.t. Braunerde aus grusigsteinigem, schluffigem Gehängelehm (Holozän, Pleistozän) über Ton- und Siltschiefer, z. T über Grauwacke (Vordevon, Devon), stellenweiser alkstein und Dolomit (Devon) sb31 Hanglagen der Bachtäler, Burscheid- Zentrum schluffige Lehmböden; schwach grusig; groß- und kleinflächig auf Rücken und an Hängen am Rand des Bergischen Landes, nach Osten zurücktretend; Acker, Grünland und Wald; mittlerer Ertrag; Bearbeitbarkeit nur nach starken Niederschlägen und bei stärkerer Hangneigung erschwert; mittlere Sorptionsfähigkeit; mittlere nutzbare Wasserkapazität; mittlere Wasserdurchlässigkeit; verbreitet schwache bis mittlere Hangoder Staunässe, meist tiefer als 4 dm unter Flur. Pseudogley-Braunerde, z. T. Braunerde, Gley-Braunerde und Kolluvium, aus grusig-steinigem schluffigem Gehängelehm (Holozän, Pleistozän) sb32 großflächig auf den Höhenrücken (s. a. L31) schluffige Lehmböden, schwach grusig; großflächig auf breiten Rücken am Rand des Bergischen Landes, z. T. kleinflächig an Unterhängen breiterer Täler und in Trockentälern des Bergischen Landes; Acker, z. T. Grünland und Wald; hoher Ertrag; Bearbeitbarkeit nur nach starken Niederschlägen erschwert; hohe Sorptionsfähigkeit; hohe nutzbare Wasserkapazität; mittlere Wasserdurchlässigkeit; verbreitet schwache bis mittlere Hang- oder Staunässe, meist tiefer als 4 dm unter Flur; in Trockentälern und an Unterhängen stellenweise Vernässung durch Oberflächenwasser und Grundwasser tiefer als 13 dm unter Flur; in Tälern z. T. kolluviale Deckschichten Parabraunerde, stellenweise schwach pseudovergleyt, aus Löß (Pleistozän) L31 auf den Höhenrücken im südwestlichen Stadtgebiet zwischen Nagelsbaum und Kleinhomberg schluffige Lehmböden, stellenweise im Unterboden kalkhaltig; großflächig auf breiten, schwach welligen Rücken im Randgebiet des Bergischen Landes zwischen Romaney und Haan; Acker; hoher bis sehr hoher Ertrag; Bearbeitbarkeit nur nach starken Niederschlägen erschwert; hohe Sorptionsfähigkeit; hohe nutzbare Wasserkapazität; mittlere Wasserdurchlässigkeit; stellenweise schwache Staunässe; empfindlich gegen Bodendruck und leicht verschlämmbar Brauner Auenboden, stellenweise vergleyter Brauner Auenboden und Auengley, aus schluffigem Hochflutlehm (Holozän) über lehmig-sandigen Flußablagerungen (Holozän, Pleistozän), z. T. aus Schuttfächer-Sedimenten vor Mündungen von Nebentälern (Holozän, Pleistozän) A3 östliche Stadtgrenze am Talgrund des Eifgenbachs schluffige Lehmböden, stellenweise kiesig; großflächig in den Tälern von Wupper, Dhünn und Sülz; Grünland und Acker, stellenweise Auenwald; mittlerer bis hoher Ertrag, stellenweise jedoch unsicher; Bearbeitbarkeit nur nach starken Niederschlägen und Überflutungen erschwert; hohe Sorptionsfähigkeit; meist hohe nutzbare Wasserkapazität; mittlere bis hohe Wasserdurchlässigkeit; Grundwasser meist tiefer als 8 dm unter Flur, jedoch entsprechend der Wasserführung der Flüsse stark schwankend; an den Rändern der Flußauen stellenweise Hangdruckwasser; stellenweise flutgefährdet 12

19 Teil A Bodentyp Lage Bezeichnung Bodenzahl Beschreibung Gley und Naßgley, aus schluffig-lehmigem über kiesigen Bachablagerungen (Holozän, Pleistozän), darunter z. T. Tonund Siltschiefer (Devon) G3 Talsohlen der Bachtäler im gesamten Stadtgebiet mit Ausnahme des Eifgenbachs bei meist tiefgründigen schluffigen Lehmböden über Schottern; großflächig in breiten, gefälleschwachen Sohlentälern des Berglandes; überwiegend Grünland, auch nach Entwässerung nicht immer trittfest; mittlerer Ertrag, jedoch unsicher; mittlere bis hohe Sorptionsfähigkeit; mittlere bis hohe nutzbare Wasserkapazität; geringe bis mittlere Wasserdurchlässigkeit; Grundwasser meist 4 bis 8 dm unter Flur, z. T. höher, z. T. abgesenkt; flutgefährdet bei meist flachgründigen schluffigen Lehmböden stellenweise kiesig, über Schottern, z. T. über Ton- und Siltschiefer, kleinflächig in schmalen Kerbtälern des Berglandes mit stärkerem Gefälle; Grünland und Wald; geringer Ertrag; mittlere bis geringe Sorptionsfähigkeit; geringe nutzbare Wasserkapazität; geringe bis mittlere Wasserdurchlässigkeit; Grundwasser meist 0 bis 4 dm unter Flur; flutgefährdet Kolluvium aus umgelagertem Lößlehm (Holozän) K3 Talhänge nördlich Nagelsbaum tiefreichend humose schluffige Lehmböden, stellenweise kalkhaltig; überwiegend kleinflächig in Trockentälern und an Unterhängen bei Romaney und Steinbüchel; Acker- und Grünland; hoher bis sehr hoher Ertrag; Bearbeitbarkeit nur nach starken Niederschlägen und während der Schneeschmelze erschwert; hohe bis sehr hohe Sorptionsfähigkeit; hohe nutzbare Wasserkapazität; mittlere Wasserdurchlässigkeit; Grundwasser meist tiefer als 20 dm unter Flur; zeitweise Vernässung durch Oberflächenwasser möglich Oberflächengewässer und Grundwasser Das Stadtgebiet Burscheid liegt teilweise im Einzugsgebiet der Wupper sowie in dem der Dhünn. Die Wasserscheide zwischen beiden Gebieten wird durch den nord-süd-ausgerichteten Höhenrücken, der in etwa dem Verlauf der B 51 entspricht, gebildet. Östlich der Bundesstraße liegen in einem Höhenniveau um 200 m ü. NN zahlreiche Quellen. Die hier beginnenden Bäche entwässern nach kurzer, meist steiler Fließstrecke in den Eifgenbach, der südöstlich des Stadtgebiets in die Dhünn mündet. Das Einzugsgebiet der Wupper läßt sich in zwei Teilgebiete gliedern. Zunächst ist der Bereich Hilgen im Süden, begrenzt durch die Witzhelder Straße, sowie die B 51 zu nennen. Die nördlich dieser Grenze beginnenden Bachläufe fließen der auf Solinger Stadtgebiet liegenden Sengbach-Talsperre zu. Der weitaus größte Bereich, das mittlere und westliche Stadtgebiet, ist durch ost-west-ausgerichtete, in die Wupper mündende Bäche geprägt. Alle Gewässer im Stadtgebiet Burscheid sind als Gewässer II. Ordnung einzustufen. Ein typisches Merkmal der Bachauen im mittleren und 13

20 Teil A westlichen Stadtgebiet sind die künstlich angelegten Fischteiche. In kurzer Abfolge wechseln naturnahe, unverbaute Bachabschnitte (schützenswerte Biotope) mit deutlich technisch geprägten Strecken. Die Güteklasse des Wiehbachs (Wiembach nicht auf Burscheider Stadtgebiet) schwankt im Fließverlauf zwischen den Klassen I - II (gering belastet) und III (mäßig belastet) (Gewässergütebericht 93/94, LUA NRW 96). Klima Das Stadtgebiet von Burscheid ist makroklimatisch dem maritim geprägten Klimabereich "Nordwestdeutschland" zuzuordnen. Dieser Bereich erstreckt sich von der Küste bis zu den Südseiten der Eifel und des Westerwaldes sowie bis zur Ostseite des Sauerlandes und wird in mehrere Klimabezirke unterteilt. Regional betrachtet liegt Burscheid im Klimabezirk "Bergisches Land". Der maritime Einfluß führt zu einem durch kühle Sommer und milde Winter geprägten Klima mit einem winterlichen Niederschlagsmaximum. Unterbrochen wird die über das Jahr dominierende Westwindströmung von Hochdruckwetterlagen mit schwachen östlichen Winden, die im Sommer zu warmen bis heißen Witterungsperioden und im Winter zu Kälteperioden teils mit verstärkter Nebelbildung führen. Diese autochtonen Wetterlagen sind häufig durch Inversionen mit einer Schadstoffanreicherung in den bodennahen Schichten gekennzeichnet. Die Jahresmitteltemperatur liegt in Burscheid bei ca. 8,6 EC (bei Höfchen). Innerhalb des Stadtgebiets variiert dieser Wert in Abhängigkeit von Höhenlage und Relief. Biotoptypen Für das Bergische Land charakteristisch ist im gesamten Stadtgebiet die Lage der Siedlungsflächen und die Straßenführung auf den Höhenrücken der Terrassenriedel. Auch eine landwirtschaftliche Nutzung - Acker, Grünland - konzentriert sich überwiegend auf diese höheren Lagen. Als wertvolle Biotoptypen sind hier vor allem Obstwiesen mit älteren Obstbaumbeständen hervorzuheben. Die Talzüge sind - soweit nicht Siedlungsgebiete bis in die Aue hineinreichen, z.b. bei Kleinhamberg oder bei Büchel - in der Regel bewaldet. Hier stellen Laubwaldbestände und Feuchtwiesen am Talgrund schützenswerte Biotoptypenkomplexe dar. Als störende Nutzungen in den 14

21 Teil A Bachauen sind die in größerer Zahl bestehenden Fischteiche einzustufen. Östlich der B 51 (Naturraum Dhünnhochfläche) prägen größere zusammenhängende Waldflächen die zum Eifgenbachtal häufig steil eingeschnittenen zahlreichen Bachtäler. Diese Waldflächen bilden zusammen mit den Quellbereichen der Bäche und den Feuchtwiesen der Bachtäler häufig wertvolle Biotoptypenkomplexe. Im nordöstlichen Stadtgebiet - Hilgen sowie der nördlich angrenzende Freiraum - (naturräumliche Untereinheit Remscheider Berglande) werden die höheren Lagen ebenfalls meist von größeren Ackerflächen eingenommen, während in den am nördlichen Siedlungsrand beginnenden Bachtälern meist Grünlandnutzungen zu finden sind. Waldflächen, die dem größeren zusammenhängenden Waldgebiet um die Sengbachtalsperre zuzurechnen sind, nehmen die nördlichen Randbereiche des Stadtgebietes ein. Innerhalb der größeren Siedlungsgebiete Burscheid-Zentrum und Hilgen werden Freiflächen in der Regel intensiv genutzt. Neben einigen Garten- /Grabelandflächen stellen Sportplätze den überwiegenden Anteil der Grünflächen. 15

22 Teil B B ENTWICKLUNGSZIELE 1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung Aufgrund des 1(4) BauGB sind die Gemeinden als Träger der Bauleitplanung verpflichtet, die Bauleitpläne - also insbesondere auch den Flächennutzungsplan - den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen. Die Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung werden gemäß 11 Landesplanungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LPIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juni 1994 im Landesentwicklungsprogramm (LEPro) in einem integrierten Landesentwicklungsplan (LEP) in Gebietsentwicklungsplänen (GEP) dargestellt Landesentwicklungsplanung Landesentwicklungsprogramm Das Gesetz zur Landesentwicklung vom (LandesentwicklungsprogrammGesetz zur Landesentwicklung) 3 enthält in Textform Grundsätze und allgemeine Ziele für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen einschließlich der raumwirksamen Investitionen. Das LEPro wird nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes im LEP entfaltet. Das LEPro stellt die unterschiedlichen Planungsaufgaben für die im LEP gekennzeichneten Arten der siedlungsräumlichen Grundstruktur dar. Ebenso verpflichtet es die öffentlichen Planungsträger dazu, ihre Planungsaufgaben auf das im LEP entfaltete System der zentralörtlichen Gliederung auszurichten. Landesentwicklungsplan Der im Juni 1995 vorgelegte Landesentwicklungsplan legt auf der Grundlage des Landesentwicklungsprogramms (LEPro) die Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Gesamtentwicklung des Landes über die nächsten 10 Jahre hinaus fest. 3 Landesentwicklungsprogramm - LEPro - in der Fassung vom 5. Oktober 1989 (GV. NW. S. 485), geändert am 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403) 16

23 Teil B Um den heutigen Anforderungen an eine vernetzte Politik Rechnung tragen zu können, gibt es im Gegensatz zu vorher erstmals einen einheitlichen, fachübergreifenden und integrativen Landesentwicklungsplan. Die Erarbeitung von LEP s für sachliche Teilabschnitte erfolgt somit nicht mehr. Im LEP NRW sind die Ziele der Raumordnung und Landesplanung konzentriert und sowohl textlich als auch zeichnerisch dargestellt. Der LEP NRW umfaßt zwei Zielbereiche: 1. Festlegung der Grundzüge der Raumstruktur (zonale Gliederung, zentralörtliches Gliederungssystem, System der Entwicklungsschwerpunkte und -achsen, landesbedeutsame Raumfunktionen wie natürliche Lebensgrundlagen etc.); 2. Aufzeigen von Entwicklungsperspektiven für strukturwirksame Bereiche der Landespolitik (Vorsorge für raumbezogene Anforderungen von Industrie, Gewerbe, Wohnen, Freiraum, Erholung/Freizeit, Verkehr, Energieversorgung, Entsorgung). Burscheid liegt gemäß LEP NRW am Rand der Metropolregion Rhein-Ruhr als "Europäische Metropolregion". Die "Europäischen Metropolregionen" haben eine zentrale Bedeutung im europaweiten System der Stadtregionen. Sie sind gekennzeichnet als Agglomerationen mit internationaler bzw. großräumiger Bedeutung und herausgehobener Verkehrsanbindung im internationalen und interkontinentalen Maßstab. Durch ihre intensive innerregionale Arbeitsteilung mit den zugehörigen Ober-, Mittel- und Grundzentren sind sie in der Lage, die wirtschaftliche, siedlungsräumliche und kulturelle Entwicklung und Einigung Europas nachhaltig zu beeinflussen. Bei der siedlungsräumlichen Grundstruktur wird Burscheid als Stadt in der Ballungsrandzone eingestuft. Im Bereich der zentralörtlichen Gliederung, die sich an der Einwohnerzahl orientiert, gilt Burscheid als Grundzentrum mit ca Einwohnern, das Teilfunktionen eines Mittelzentrums übernimmt. Die Stadt liegt an der A1, die zu den großräumigen Entwicklungsachsen mit europäischer Bedeutung gehört. Gemäß 21 (2) LEPro sind Ballungsrandzonen an Ballungskerne anschließende Verdichtungsgebiete, die eine durchschnittliche Bevölkerungsdichte von Einwohner je km 2 aufweisen oder in absehbarer Zeit aufweisen werden. Nach 21 (3) b sind in Ballungsrandzonen vorrangig die Voraussetzungen für eine geordnete Entwicklung der Siedlungsstruktur unter Berücksichtigung der Ergänzungsaufgaben gegenüber den jeweils angrenzenden Ballungszonen zu erhalten, zu verbessern oder 17

24 Teil B zu schaffen durch: - Ausrichtung der städtebaulichen Entwicklung auf Siedlungsschwerpunkte an Haltepunkten leistungsfähiger Linien des ÖPNV, - ein bedarfs- und qualitätsorientiertes Flächenangebot für die Erweiterung und Ansiedlung strukturverbessernder gewerblicher Betriebe, - Sicherung und Entwicklung des Freiraums unter besonderer Berücksichtigung der Erhaltung oder Schaffung eines angemessenen Freiflächenanteils. Für die genannten Zielbereiche (Freiraum, Freizeit/Erholung, Flächenvorsorge Wohnen und Gewerbe/Industrie, Verkehr, Energie, Ver- und Entsorgung) sind insbesondere folgende Hauptziele formuliert worden, die für die Flächennutzungsplanung Bedeutung haben: - Freiraum darf nur in Anspruch genommen werden, wenn Flächenbedarf für siedlungsräumliche Nutzungen nicht innerhalb des Siedlungsraumes bzw. für Verkehrsinfrastruktur nicht durch Ausbau vorhandener Infrastruktur gedeckt werden kann und eine gleichwertige Fläche dem Freiraum wieder zugeführt oder in eine innerstädtische Grünfläche umgewandelt wird. - Die Inanspruchnahme von Freiraum soll flächensparend und umweltschonend erfolgen: Der siedlungsnahe Freiraum muß hinsichtlich seiner Freizeitfunktionen erhalten und entwickelt werden, und in räumlicher Zuordnung zu größeren Erweiterungen von Wohnsiedlungen und neuen eigenständigen Wohnstandorten sind ausreichend große Landschaftsteile für die siedlungsnahe landschaftsorientierte Erholung, Sport- und Freizeitnutzung besonders zu pflegen und zu entwickeln. Der Biotop- und Artenschutz ist bei der Freizeiteinrichtung zu beachten. In Wohnsiedlungsbereichen ist ein angemessenes, an den Sport-, Freizeit- und Erholungsbedürfnissen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen orientiertes Angebot zu sichern oder zu schaffen. Innerstädtische Grün- und Freiflächen sollen nach Möglichkeit untereinander und mit siedlungsnahen, der Freizeitgestaltung gewidmeten Freiflächen verknüpft werden. 18

25 Teil B - Die Bauleitplanung hat durch Darstellung und Festsetzung ausreichender Siedlungsbereiche (Wohnen/Gewerbe/Industrie), Bauflächen und Baugebiete in den Flächennutzungs- und Bebauungsplänen die Baulandversorgung für den kommunalen, aber auch regionalen Bedarf sicherzustellen. - Im Verkehrsbereich hat der Ausbau vorhandener Verkehrswege grundsätzlich Vorrang vor Neubau, und auf die Erhaltung des Schienennetzes ist hinzuwirken. Verkehrsnetze des ÖPNV sollen miteinander verknüpft und zu regionalen Verkehrsnetzen fortentwickelt werden. - Die städtebauliche Planung soll durch umwelt- und siedlungsverträgliche Mischung von Wohnen und Arbeiten zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens beitragen. In den Siedlungsbereichen ist eine Zuordnung von Einrichtungen der öffentlichen und privaten Versorgung zu den Wohngebieten anzustreben. Wohnen, Arbeiten, Versorgung und Freizeit sind durch Ausbau des Fuß- und Radwegenetzes miteinander zu verknüpfen. - Es sind die planerischen Voraussetzungen für den Einsatz erneuerbarer Energien zu verbessern bzw. zu schaffen, und die Entsorgung soll umwelt- und raumverträglich so vollzogen werden, dass negative Umweltauswirkungen vermieden oder vermindert werden. 1.2 Gebietsentwicklungsplanung In den von den Bezirksplanungsräten aufgestellten Gebietsentwicklungsplänen werden das LEPro und der LEP für einen Regierungsbezirk regional konkretisiert. Da die Gemeinden ihre Bauleitplanung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anpassen müssen ( 1 (4) BauGB), ist in Nordrhein-Westfalen der Gebietsentwicklungsplan eine wichtige Vorgabe für die vorbereitende Bauleitplanung. Am hat der Bezirksplanungsrat die Erarbeitung des Gebietsentwicklungsplans für den Regierungsbezirk Köln (Kurzbezeichnung GEP Region Köln) in das Erarbeitungsverfahren gegeben (Erarbeitungsbeschluss). Die Stadt Burscheid nahm 1997 dazu Stellung und schlug Veränderungen vor, welche vom Bezirksplanungsrat bis auf einen geringfügigen Flächenaustausch im Bereich Straßerhof/ Lungstraße übernommen wurden. Der GEP wurde am durch die Landesplanungsbehörde genehmigt und am 21. Mai 2001 im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW bekannt- 19

26 Teil B gemacht. 4 Siedlungsraum Der GEP stellt insbesondere Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) und Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) dar (vgl. Karte 1: GEP). ASB beinhalten hiernach: - Flächen für den Wohnungsbau und die damit verbundenen Folgeeinrichtungen, - Flächen für die zentralörtlichen Einrichtungen, - Flächen für die sonstigen privaten und öffentlichen Einrichtungen der Bildung und Kultur sowie der sozialen und medizinischen Betreuung, - gewerbliche Bauflächen für die Bestandssicherung und Erweiterung vorhandener Gewerbebetriebe und für die Ansiedlung neuer, überwiegend nicht erheblich belästigender Gewerbebetriebe, - wohnungsnahe Sport-, Freizeit-, Erholungs- und sonstige Grünflächen sowie - kleinteilige Naturschutzgebiete und Freiflächen, die in ihren wesentlichen Teilen geschützt werden sollen. GIB sind überwiegend: - Flächen für gewerbliche und industrielle Nutzungen, die wegen ihres großen Flächenbedarfs, ihrer Emissionen oder ihrer besonderen Standortanforderungen nicht in den ASB integriert werden können, - vorrangig Standorte, die sich durch eine gute Standortgunst auszeichnen und in ein städtebauliches Entwicklungskonzept eingebunden sind. Im Rheinisch-Bergischen Kreis kann der bis zum Jahr 2010 (Planungshorizont des GEP) benötigte Handlungsspielraum für den Wohnungsbau mit Hilfe der ASB-Darstellungen im GEP nicht gesichert werden. Bedingt durch die Topographie, landschaftliche Restriktionen und Freiraumfunktionen, wie z. B. Gewässerschutz, ist es in diesem Raum nicht möglich, genügend Allgemeine Siedlungsbereiche darzustellen. Zur Sicherung der Wohnbaulandversorgung ist es daher notwendig, die Spielräume im Rahmen 4 Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV.NRW.) Nr.15 vom , S

27 Teil B der Flächennutzungsplanung zur Sicherung geeigneter Flächen zu nutzen. Um den Städten und Gemeinden die Möglichkeit zu geben, geeignete Flächen im Rahmen der Flächennutzungsplanung zu sichern, wurden mehrere Ortschaften im GEP Köln 2001 als ASB neu dargestellt, darunter u. a. Burscheid-Ösinghausen. Hierbei handelt es sich um Siedlungsbereiche, die noch keine Einwohner haben, sich aber durch die Größe der vorhandenen Entwicklungspotentiale für eine Darstellung eignen. Nach Erhebungen im Rahmen der GEP-Überarbeitung (Stand August 1996) ergaben sich für die Stadt Burscheid im damals gültigen GEP noch 35,4 ha Reserveflächen für ASB-Gebiete und 4,6 ha für GIB-Gebiete. Der GEP Köln 2001 stellt für Burscheid folgende neue ASB-Flächen (nur unbebaute Flächen) dar: Ösinghausen Erweiterung Kämersheide (nur die Teilflächen, die nicht in den vorhandenen Reserveflächen erfasst sind) Linde/Irlen Kaltenherberg/AS-Burscheid insgesamt ca. 22 ha ca.4,5 ha ca. 10 ha ca. 2 ha ca. 38,5 ha Somit ergeben sich im GEP folgende ASB-Reserveflächen: ASB-Flächenreserven im GEP ASB vorhanden im alten GEP (vor 2001) ASB neu im gültigen GEP 2001 Summe ASB 35,4 ha 38,5 ha 73,9 ha Ebenso schwierig wie ASB-Flächen im Bergischen Land zu finden, ist es, geeignete Gewerbeflächen zu finden. Aus diesem Grund ist ein Nachholbedarf bei Gewerbeflächen zu verzeichnen. Im GEP wurden für Burscheid folgende neue GIB-Flächen (nur unbebaute Flächen) dargestellt: Oberlandscheid 16,9 ha 21

28 Teil B Straßerhof insgesamt 4,2 ha 21,1 ha Somit ergeben sich im GEP folgende GIB-Reserveflächen: GIB-Flächenreserven im GEP GIB vorhanden im alten GEP (vor 2001) GIB neu im gültigen GEP ,6 ha 21,1 ha 3 GIB 25,7 ha Die Darstellung von Entwicklungsmöglichkeiten für allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) im GEP Region Köln entspricht der auf zwei Pole (Burscheid und Hilgen) ausgerichteten Vorstellung zur Siedlungsentwicklung der Stadt Burscheid. Die Siedlungszäsur zwischen Hilgen und Burscheid soll - wie im GEP vorgesehen - erhalten bleiben, um einer weiteren bandartigen Entwicklung entlang der B51 entgegenzuwirken. Die vorgesehene Siedlungszäsur berücksichtigt dabei ebenso landschaftsplanerische Rahmenbedingungen. 22

29 Teil B Karte 1: GEP 23

30 Teil B 24

31 Teil B Generelle Entwicklung des Freiraumes Die Sicherung und Entwicklung des Freiraumes und seiner Funktionen im Einzelnen hat nach Vorgabe des LEPro entsprechend den Allgemeinen Zielen der Raumordnung und Landesplanung für Sachbereiche zu erfolgen (LEPro 24 bis 35). Auf der Grundlage der Vorgaben des LEP NRW stellt der Gebietsentwicklungsplan für die verschiedenen Sachbereiche die regionalen Erfordernisse und Ziele dar. - Bereiche mit der Freiraumfunktion Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) werden für Burscheid südlich und nördlich des ASB Burscheid sowie im Eifgenbachtal dargestellt. In diesen Bereiche sind die Bodennutzungen und ihre Verteilung auf eine nachhaltige Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sowie der Erholungseignung auszurichten. - Die gesamte Fläche südöstlich der B 51 ist als BSLE mit dem Zielschwerpunkt Naturpark dargestellt. Zwei Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) werden für Burscheid dargestellt: - Im BSN Höhscheider Bachtal (78016/ ) auf der Grenze zwischen Leichlingen und Burscheid sollen die noch nicht schutzwürdigen Teile zu einer höheren Wertstufe entwickelt und mit den bereits naturschutzwürdigen Teilen erhalten und geschützt werden. S Im BSN Wiembachtal ( ) sollen die typischen feuchten Florenelemente sowie der Buchenniederwald erhalten und geschützt werden. Die eingeschlossenen Mühlen und die wasserbautechnischen Anlagen sollen erhalten und gepflegt werden. Ein Regionaler Grünzug verläuft südwestlich der Ortsteile Groß- und Kleinhamberg. 25

32 Teil B 2 Ziele der Flächennutzungsplanung der Stadt Burscheid Für die zukünftige Stadtentwicklung ist neben der Anpassung an die Ziele der Landes- und Regionalplanung die Angabe von Zielen wichtig, die sich an der städtischen Struktur, ihren Potentialen und Defiziten orientiert. Zur Formulierung von Entwicklungsperspektiven ist somit die Prognose der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung mit der damit verknüpften Nachfrage nach Wohnbauflächen, sozialer Infrastruktur und notwendigen Grünflächen für Freizeit und Erholung, die Beschreibung der zu erwartenden wirtschaftlichen Entwicklung mit der damit verbundenen Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen, die Erarbeitung eines Landschaftskonzepts und die Analyse der technischen Infrastruktur vorzunehmen. Die Prognosen zur Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung geben Aufschluss über die notwendige Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur. Die insgesamt mit den Perspektiven verbundenen baulichen Entwicklungen sind wiederum mit dem Landschaftskonzept in Einklang zu bringen. 2.1 Bevölkerungsentwicklung Entwicklung der Einwohnerzahlen Die folgenden Angaben beziehen sich auf eine Bevölkerungsprognose, die 1997 im Rahmen der Erarbeitung der GEP-Stellungnahme durchgeführt wurde. Die zwischenzeitliche Entwicklung bis Ende 2001 wird ergänzend im Text dargestellt. Die Einwohnerzahl der Stadt Burscheid ist im Zeitraum vom bis zum um 35% gestiegen. Der Anstieg war kein kontinuierlicher Prozeß, sondern unterlag Schwankungen. In den Jahren von 1987 bis 1995 war insgesamt eine Wachstumsphase auszumachen, so dass am die Einwohnerzahl auf Einwohner angewachsen war. Gegen Ende des Jahres 2001 hatte Burscheid Einwohner. 26

33 Teil B Abb. 4: Entwicklung der Einwohnerzahl von Burscheid zwischen 1961 und 1995 (Quelle: LDS und eigene Berechnungen) Änderungen der Bevölkerungszahl beruhen zum einen auf der natürlichen Bevölkerungsentwicklung, d.h. dem Verhältnis von Geburten zu Sterbefällen und zum anderen auf dem Wanderungssaldo, d.h. dem Verhältnis von Zuzu Fortzügen. Die natürliche Bevölkerungsentwicklung war im Zeitraum von nahezu konstant. Ein Mittelwert der jährlichen Anzahl der Lebendgeborenen von 184 steht einem Mittelwert der jährlichen Sterbefälle von 183 gegenüber. Einen größeren Einfluß auf die Entwicklung der Einwohnerzahl Burscheids als die natürliche Bevölkerungsentwicklung haben die Wanderungsbewegungen. Die Zahl der Zu- und Fortzüge verläuft differenziert. In den Jahren überstieg die Zahl der Fortzüge die der Zuzüge, so dass hier auch die Einwohnerzahl Burscheids abnahm. Seit 1988 ist jedoch ein deutlich positiver Wanderungssaldo von 208 Einwohnern/Jahr festzustellen. Die größte Wanderungsbereitschaft läßt sich feststellen bei Personen im Alter von 30 bis unter 50 Jahren und bei den zwangsläufig in die Umzüge der Eltern eingebundenen Kindern bis 18 Jahren. Es handelt sich meist um junge Familien, die Burscheid als Stadt am Ballungsrand mit preiswerterem Bauland den Ballungsräumen als Wohnstandort vorziehen. Burscheid weist dementsprechend einen deutlich positiven Wanderungssaldo aus. 27

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