Zeitwertkonten in der Praxis

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zeitwertkonten in der Praxis"

Transkript

1 Zeitwertkonten in der Praxis Der demografische Wandel ermöglicht ein längeres Arbeitsleben. Die steigende Lebensarbeitszeit und die gesetzliche Anhebung des Rentenzugangsalters von 65 auf 67 Jahre für die abschlagsfreie Rente veranlassen Unternehmen und Arbeitnehmer, Modelle der Arbeitszeitflexibilisierung zu vereinbaren, die in der Lage sind, individuelle Vorruhestandslösungen zu ermöglichen. Zeitwertkonten sind eine Weiterentwicklung der bewährten Arbeitszeitkonten. Deren Vor- und Nachteile werden im folgenden Beitrag beleuchtet. Zeitwertkonten Zeitwertkonten (= steuerlicher Begriff) stellen zwar keine Form der betrieblichen Altersversorgung dar. Die Auszahlung der Guthaben kann den Leistungen betrieblicher Versorgungswerke aber zeitlich unmittelbar vorgelagert sein, wenn sie im Rahmen eines betriebseigenen Vorruhestandsprogramms genutzt werden. Mit dem Flexi-II-Gesetz (= Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeiten) wurden im Jahr 2009 die rechtlichen Rahmenbedingungen für Wertguthaben (= sozialversicherungsrechtlicher Begriff) verbessert. Die derzeit noch geringe Verbreitung in der betrieblichen Praxis zeigt, dass dieses Instrument noch ein enormes Potenzial aufweist. So führen etwa Betriebe in Deutschland Wertguthaben, mit denen die Arbeitnehmer größere Arbeitszeitguthaben oder Arbeitsentgeltbestandteile für längerfristige Freistellungen ansparen können; das sind allerdings erst zwei Prozent aller Betriebe. Die Verbreitung hängt signifikant von der Betriebsgröße ab. So liegt der Anteil bei Betrieben mit 500 und mehr Beschäftigten mit 13 Prozent deutlich über dem Schnitt. Vorreiter in der Privatwirtschaft sind die Chemie- und die Metallindustrie. Betriebe des öffentlichen Dienstes bieten ihren Arbeitnehmern solche Konten insgesamt deutlich häufiger an als Betriebe der Privatwirtschaft. Bislang nutzen die Beschäftigten Wertguthaben überwiegend zum vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand und weniger zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Kindererziehung und Pflege) oder zur Weiterbildung oder Sabbatical. Abbau von Wertguthaben auf Langzeitkonten Freistellung ohne Gehaltseinbußen Flexibler Einsatz mittels Arbeitszeitkonten Der Arbeitgeber richtet für den Arbeitnehmer ein Arbeitszeitkonto ein. Auf diesem spart der Arbeitnehmer Wertguthaben an. Dies geschieht durch Verzicht auf eine mögliche Freistellung oder auf Teile des erarbeiteten Entgelts. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden erst mit künftiger Auszahlung des Wertguthabens fällig. Der Arbeitnehmer nutzt sodann das angesparte Wertguthaben zur Freistellung, z.b. für ein Sabbatjahr oder einen vorgezogenen Ruhestand. Aufbau von Wertguthaben flexibel und attraktiv Vertragsbeziehungen bei Zeitwertkonten 40 HR Performance 1/2014

2 Rahmenbedingungen zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeiten (Flexi-II-Gesetz) Seit dem 1. Januar 2009 gelten die folgenden verschärften Bestimmungen bei der Vereinbarung flexibler Arbeitszeiten mit dem Ziel einer längerfristigen Freistellung von Arbeitnehmern: Neuer Wertguthabenbegriff und andere Formen der Arbeitszeitflexibilisierung Einbeziehung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse Anspruch auf Wertguthabenverwendung bei gesetzlicher Freistellung Erweiterte Pflichten zur Wertguthabenführung Verschärfung der Insolvenzsicherung Neue Portabilitätsmöglichkeit Sie ergeben sich aus dem Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi-II-Gesetz). Sie gelten nicht für Kurzzeit- bzw. Jahresarbeitszeitkonten. Neuer Wertguthabenbegriff und andere Formen der Arbeitszeitflexibilisierung Früher galten alle Vereinbarungen, welche die Verwendung von Arbeitszeiten oder Arbeitsentgelt für Freistellungen von der Arbeit ermöglichen, als flexible Arbeitszeitregelungen. Wertguthabenvereinbarungen nach 7b SGB IV liegen jetzt nur noch vor, wenn auch tatsächlich ein Wertguthaben als Arbeitsentgeltguthaben aufgebaut wird und nicht lediglich Gleitzeitvereinbarungen vorliegen. Seit dem beinhaltet das Wertguthaben das angesparte Arbeitsentgeltguthaben sowie den darauf entfallenden Arbeitgeberanteil. Dies gilt auch für Einbringungen aus Gehaltsteilen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen. Einbeziehung geringfügiger Beschäftigungen Wertguthabenvereinbarungen sind in der Folge auch im Rahmen von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen möglich. Hier ist darauf zu achten, dass für Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung das Arbeitsentgelt nicht unangemessen von dem Arbeitsentgelt in den vorangegangenen letzten zwölf Kalendermonaten abweicht. Das Arbeitsentgelt während der Freistellungsphase gilt dann noch als angemessen, wenn es im Monat mindestens 70 Prozent und maximal 130 Prozent des durchschnittlich gezahlten Arbeitsentgelts der unmittelbar vorangegangenen zwölf Kalendermonate der Arbeitsphase beträgt. Der Status der geringfügigen Beschäftigung ist während der Freistellung (max. 450 Euro) beizubehalten. Anspruch auf Wertguthabenverwendung bei gesetzlicher Freistellung Der Arbeitnehmer hat gem. 7c Abs. 1 Nr. 1 SGB IV einen Rechtsanspruch auf die Verwendung des Wertguthabens bei gesetzlichen Freistellungen wie der sechsmonatigen Pflegezeit Fachreihe Das Personal der Zukunft Teil 1: Zeitwertkonten in der Praxis Teil 2: Bindungsmanagement: Wie binde ich meine Mitarbeiter? Teil 3: Benchmarking Prozesse im Unternehmen verbessern Teil 4: Strategisches Talentmanagement Bindung von jungen Leistungsträgern Teil 5: Strategisches Gesundheitsmanagement (Prävention fördern Altersaufbau optimieren) Teil 6: Diversity Management erfolgreich umsetzen Teil 7: Modernes Vergütungsmanagement Wie entlohne ich meine Mitarbeiter zeitgemäß? und EuBP Einführung der elektronischen Betriebsprüfung in der Sozialversicherung Teil 8: Personalentwicklung fördern Innovationskraft stärken (Pflegezeitgesetz), der mehrjährigen Familienpflegezeit (Familienpflegezeitgesetz seit 2012), der Elternzeit (BEEG) oder einer Teilzeitbeschäftigung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBefG). Der Anspruch besteht jedoch nur für künftige Wertguthabenvereinbarungen. Gemäß 7c Abs. 1 Nr. 2 SGB IV können auch Freistellungen unmittelbar vor dem Bezug der gesetzlichen Altersrente (einschließlich Altersteilzeitvereinbarungen) und solche zur Teilnahme an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen vereinbart werden. Die Vertragsparteien können die vorgenannten gesetzlichen Freistellungszwecke vertraglich ausschließen und die Verwendung des Wertguthabens auf bestimmte Zwecke beschränken. Erweiterte Pflichten zur Wertguthabenführung Wertguthaben können nur als Arbeitsentgeltguthaben geführt werden. Darüber hinaus ist auch der Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in das Wertguthaben einzustellen. Die Anlagemöglichkeiten für Wertguthaben wurden eingeschränkt und richten sich seither nach den Vorschriften über die Vermögensanlage von Sozialversicherungsträgern gemäß 80 ff. SGB IV. Danach muss der Arbeitgeber das Wertguthaben so anlegen, das gem. 80 Abs. 1 SGB IV ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt und eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist. Im Hinblick auf den Sicherheitsmaßstab gilt, dass Verluste mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein müssen. Die Anlage in Aktien oder Aktienfonds kann bis zu 20 Prozent erfolgen. Diese Aktienobergrenze kann durch eine tarifvertragliche Regelung bzw. bei einem Vorruhestandsmodell auch einzelvertraglich erhöht werden. Erhöht sich der Aktienanteil durch eine Wertentwicklung der Anlage, ist dies unschädlich. Der Arbeitnehmer ist schriftlich in geeigneter Weise und mindestens jährlich über die Höhe HR Performance 1/

3 Das Gebot der sicheren Anlage setzt sich aus den beiden Komponenten Werterhaltungsgarantie und Kapitalanlagebeschränkungen zusammen. Bei dem Gebot der sicheren Anlage handelt es sich um arbeitsrechtliche Regelungen zum Schutze des Wertguthabens. Verstöße können Schadensersatzansprüche nach den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen (Schaden, Verschulden, Kausalität) auslösen. Sozialversicherungsrechtliche Sanktionen gibt es nicht. Wertguthabenverwendung des im Wertguthaben enthaltenen Arbeitsentgeltguthabens zu informieren. Soweit der Arbeitgeber auch den im Wertguthaben enthaltenen AG-Anteil ausweist, sind hierbei die aktuellen Beitragssätze zu Grunde zu legen. Der Arbeitnehmer kann den Arbeitgeber hierzu auffordern. Kommt der Arbeitgeber dieser Aufforderung zum Nachweis seiner Insolvenzschutzverpflichtung nicht innerhalb von zwei Monaten nach, kann der Arbeitnehmer die Wertguthabenvereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen und die Auszahlung und Verbeitragung des Wertguthabens im Rahmen eines Störfalls verlangen. Hinweis: Die Wertguthaben, die bereits vor 2009 als Zeitguthaben geführt worden sind, können als Zeitguthaben weitergeführt werden. Dies gilt auch für zukünftige Wertguthabenvereinbarungen auf der Grundlage bestehender Vereinbarungen (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung). Zum Zeitpunkt der (planmäßigen) Inanspruchnahme des Wertguthabens muss ein Rückfluss mindestens in Höhe des angelegten Betrages gewährleistet sein. Die Werterhaltungsgarantie gilt nicht für den Zeitpunkt eines Störfalles oder einer Übertragung auf einen Folgearbeitgeber bzw. die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund). Die Erträge der gewählten Anlage werden nicht von der Werterhaltungsgarantie erfasst. Soweit dem Arbeitnehmer vereinbarungsgemäß die Erträge der Anlage zustehen, könnten die Kosten der Anlage die sozialversicherungsrechtlich geforderte Werterhaltungsgarantie durch vertragliche Regelungen entsprechend reduzieren. Bei in Zeit geführten Wertguthaben oder im Falle einer zugesagten Verzinsung bemisst sich die Garantie nach dem vereinbarten Wertmaßstab also dem aktuellen Stundenlohn bzw. der zugesagten festen Verzinsung. Verschärfung der Insolvenzsicherung ( 7e SGB IV) Der Insolvenzschutz soll grundsätzlich durch eine Übertragung des Wertguthabens auf Dritte unter Ausschluss der Rückführung erfolgen. Das Wertguthaben ist durch den Dritten insbesondere in einem Treuhandverhältnis zu führen, das die unmittelbare Übertragung des Wertguthabens in das Vermögen des Dritten und die Anlage des Wertguthabens auf einem offenen Treuhandkonto oder in anderer geeigneter Weise sicherstellt. Ein anderes einem Treuhandverhältnis gleichwertiges Sicherungsmittel kann vereinbart werden. Keine geeigneten Sicherungen sind bilanzielle Rückstellungen sowie zwischen Konzernunternehmen ( 18 des Aktiengesetzes) begründete Einstandspflichten, insbesondere Bürgschaften, Patronatserklärungen oder Schuldbeitritte. Die Beendigung, Auflösung oder Kündigung einer Insolvenzsicherungsmaßnahme ist nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich, wenn sie durch einen mindestens gleichwertigen Insolvenzschutz ersetzt wird. Bei Verringerung oder Verlust des Wertguthabens aufgrund mangelnden Insolvenzschutzes haftet der Arbeitgeber für den entstandenen Schaden. Überschreitet das Wertguthaben eines Arbeitnehmers die monatliche Bezugsgröße, so ist der Arbeitgeber zur Insolvenzsicherung verpflichtet. Die Sicherungspflicht besteht dabei bereits ab dem ersten Euro, wenn abzusehen ist, dass der Schwellenwert überschritten wird. Kommt der Arbeitgeber seiner Informationspflicht nicht binnen zwei Monaten nach Aufforderung nach, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Wertguthabenvereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen (Störfallsanktion). 42 HR Performance 1/2014

4 Bestehende Altersteilzeitvereinbarungen werden von den strengeren Vorschriften zur Insolvenzsicherung nicht erfasst. Für diese gelten weiterhin die Regelungen des 8a AtG (Altersteilzeitgesetz), ohne dass deren Einhaltung im Rahmen der SV- Prüfung überwacht wird. Bestehende Optionen für betriebliche Altersversorgung (bav) bei Langzeitkonten sollten für neue Vereinbarungen ausgeschlossen werden. RV-Prüfdienst überwacht den verpflichtenden Insolvenzschutz Der Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung (DRV) überwacht gem. 7e Abs. 6 SGB IV im Rahmen der turnusmäßigen SV-Betriebsprüfung den ausreichenden Insolvenzschutz der Wertguthaben. Wird dabei festgestellt, dass keine Insolvenzschutzregelung getroffen worden ist, die gewählten Sicherungsmittel nicht geeignet sind, die Sicherungsmittel in ihrem Umfang das Wertguthaben um mehr als 30 Prozent unterschreiten oder die Sicherungsmittel den Gesamtsozialversicherungsbeitrag nicht umfassen, ist der Arbeitgeber zur Zahlung der im Wertguthaben enthaltenen und im Störfall zu leistenden Gesamtsozialversicherungsbeiträge aufzufordern. Die Beitragsforderung kann abgewendet werden, wenn der Arbeitgeber innerhalb von zwei Monaten die ausreichende Insolvenzsicherung nachweist. Andernfalls ist neben der Beitragszahlung die Wertguthabenvereinbarung als von Anfang an unwirksam anzusehen und das Wertguthaben aufzulösen. Der Prüfer weist in dem Verwaltungsakt nach 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV den vom Arbeitgeber zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeitrag aus. Neue Portabilitätsmöglichkeit Das Wertguthaben kann gem. 7f Abs. 1 Nr. 1 SGB IV im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung auf den neuen Arbeitgeber übertragen und für Zeiten der vereinbarungsgemäßen oder gesetzlichen Freistellung von der Arbeitsleistung verwendet werden. Seit kann das Wertguthaben gem. 7f Abs. 1 Nr. 2 SGB IV auch auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden. Die Übertragung ist in beiden Fällen spätestens bis zum auf den Austrittstermin folgenden Monat durchzuführen. Andernfalls werden die auf das Guthaben entfallenden Sozialversicherungsabgaben fällig. Diese Frist zur Fälligkeit der Sozialversicherungsabgaben verlängert sich gem. 23b Absatz 3 SGB IV um sieben Monate, wenn der Arbeitnehmer Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit (BA) bezieht oder nur deswegen nicht bezieht, weil er über ein zu hohes berücksichtigungsfähiges Einkommen oder Vermögen verfügt.

5 Die Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung Bund wird folgendermaßen durchgeführt: Wünscht der Beschäftigte die Übertragung, muss er dies durch schriftliche Erklärung gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber verlangen. Die Erklärung ist zu den Entgeltunterlagen zu nehmen. Das Wertguthaben muss einen Mindestbetrag in Höhe des Sechsfachen der monatlichen Bezugsgröße übersteigen. Der Mindestbetrag für Übertragungen 2013 lautet: Euro (West) und Euro (Ost). Die Übertragung des Wertguthabens ist unumkehrbar, eine Rückübertragung ist ausgeschlossen. Das Wertguthaben kann nicht durch weitere regelmäßige Ansparungen vermehrt werden. Der Betrag verändert sich bis zur Auszahlungsphase durch Zinserträge und Kostenabzug. Später erneut aufgebaute Wertguthaben aus einer anderen Beschäftigung können nach deren Beendigung ohne Mindestbetragserfordernis auf die DRV Bund übertragen werden. Die Verwendung (Auszahlung) des Wertguthabens ist spätes - tens einen Monat vorher bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zu beantragen. Dabei ist anzugeben, in welcher Höhe das Wertguthaben monatlich abgebaut (= entspart) werden soll. Die Auszahlung des Wertguthabens erfolgt gem. 7f Abs. 2 SGB IV während einer Beschäftigung im Rahmen von Freistellungen für: eine gesetzliche Pflegezeit zur Pflege eines nahen Angehörigen, eine gesetzliche Elternzeit, eine Teilzeitarbeit, eine Zeit unmittelbar vor möglichem Erhalt einer gesetzlichen Altersrente sowie eine arbeitsvertraglich vereinbarte Zeit (zum Beispiel berufliche Weiterbildung) Darüber hinaus kann das Wertguthaben auch für Zeiten der Nichtbeschäftigung (z.b. Arbeitslosigkeit) unmittelbar vor dem möglichen Beginn einer Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen werden. Steuerliche Anerkennung Zur lohnsteuerrechtlichen Anerkennung der Zeitwertkonten gilt das BMF-Schreiben vom Danach führt weder die Vereinbarung eines Zeitwertkontos noch die Wertgutschrift auf diesem Konto zu einem lohnsteuerlichen Zufluss von Arbeitslohn, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind. Dotierte Gehaltsanteile sind bei Einbringung noch nicht fällig (auf die Entstehung des Anspruches kommt es in diesem Zusammenhang nicht an). Teilnehmer können alle Arbeitnehmer sein. Ausgeschlossen sind Organe von Körperschaften und als Arbeitnehmer beschäftigte beherrschende Anteilseigner wie Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer sowie Vorstände. Gesetzliche Bestimmungen Ein Wertguthabenaufbau ist unzulässig, sobald feststeht, dass das vorhandene Guthaben nicht mehr durch Freistellung für Zeiten vor dem Ruhestand abgebaut werden kann. Wertsteigerungen des Wertguthabens durch eine Verzinsungszusage oder durch Wertsteigerungen der Anlagensicherung führen nicht zum Lohnzufluss in der Ansparphase. Es muss sichergestellt sein, dass zum Zeitpunkt der planmäßigen Inanspruchnahme des Guthabens mindestens ein Rückfluss der dem Zeitwertkonto zugeführten Arbeitslohnbeträge (Bruttoarbeitslohn im steuerlichen Sinne ohne den Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag) gewährleistet ist (Zeitwertkontengarantie). 44 HR Performance 1/2014

6 Der Zeitwertkontengarantie wird entsprochen, wenn der Arbeitgeber in der Wertkontenvereinbarung eine entsprechende Zusage macht und das vorgenannte sozialversicherungsrechtliche Gebot der sicheren Anlage erfüllt. Die Wertkontenvereinbarung darf außerhalb einer Freistellungsphase oder eines Störfalles Entnahmemöglichkeiten nur im Falle existenzieller Notlagen zulassen. Wertguthaben können nicht mehr sozialversicherungsfrei in betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden. Diese Umwandlung zum Zwecke des Ausscheidens aus dem Unternehmen wegen Tod, Invalidität oder beginnender Altersrente ist nur noch dann möglich, wenn die Wertguthabenvereinbarung vor dem abgeschlossen wurde (es reicht hierzu die Teilnahme an einem kollektivrechtlich vereinbarten Modell) und die Vereinbarung eine entsprechende Verwendung zu Guns ten der bav enthält. Steuerrechtlich wird die Umwandlung von Wertguthaben in bav als Entgeltumwandlung anerkannt, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung vor Fälligkeit (planmäßige Auszahlung während der Freistellungsphase) getroffen wird (vgl. BMF-Schreiben vom ). Der Zeitpunkt des Zuflusses dieser zu Gunsten der bav umgewandelten Beiträge richtet sich nach dem Durchführungsweg der zugesagten bav (vgl. BMF-Schreiben vom sowie Richtlinie 40 b.1 LStR zur Abgrenzung). Analog zur Altersteilzeit ist eine Umwandlung von Freistellungsgehalt auch bei sonstigen Zeitwertkonten möglich. Sonderfall: Organe von Körperschaften Im Rahmen von Vereinbarungen über die Einrichtung eines Zeitwertkontos von Arbeitnehmern, die zugleich als Organ einer Körperschaft bestellt sind z.b. Mitglieder des Vorstands einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer einer GmbH, führt bereits die Gutschrift des künftig fällig werdenden Arbeitslohns auf dem Zeitwertkonto zum Zufluss von Arbeitslohn. Der Erwerb einer Organstellung hat keinen Einfluss auf ein bis zu diesem Zeitpunkt aufgebautes Wertguthaben. Nach Erwerb der Organstellung führen alle weiteren Zuführungen zu dem Konto steuerlich zum Zufluss von Arbeitslohn. Nach Beendigung der Organstellung und Fortbestehen des Dienstverhältnisses kann der Arbeitnehmer das Wertguthaben entsprechend weiter aufbauen oder das aufgebaute Guthaben für Zwecke der Freistellung verwenden. Sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen Die Spitzenverbände der Sozialversicherung haben die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen im Rahmen von Besprechungen (30./ , Nr. 2 Fortbestand der versicherungspflichtigen Beschäftigung bei Freistellung von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts) erörtert. Im Nachgang wurden die zwischenzeitlich aufgetretenen Fragen und Sachverhalte ergänzend behandelt und die Ergebnisse in einem Frage-/Antwortkatalog zum Versicherungs-, Beitragsund Melderecht für flexible Arbeitszeitregelungen vom zusammengefasst. Umwandlung in bav Mögliche Ziele Fazit Wegen der demografischen Entwicklung, der individuellen Wünsche von Arbeitnehmern und den betrieblichen Erfordernissen der Arbeitgeber gewinnen flexible Arbeitszeit- und Vergütungssysteme an Bedeutung. Durch Zeitwertkonten werden einerseits Möglichkeiten für eine Auszeit (Sabbatical, Pflege eines nahen Angehörigen etc.) geschaffen und andererseits kann der optimale individuelle Rentenbeginn angesichts einer längeren Lebensarbeitszeit bestimmt werden. Arbeitgeber greifen mit Zeitwertkonten einen wichtigen Trend auf, und sie fördern ihr Image als attraktiver Arbeitgeber in Zeiten eines steigenden Wettbewerbs um Talente am Arbeitsmarkt. Autor: MBA DIPL-ING. RASCHID BOUABBA, Geschäftsführer der MCGB GmbH Unternehmensberatung, HR Performance 1/

Lebensarbeitszeitkonten. Ziele und Nutzen. Lebensarbeitszeitkonten

Lebensarbeitszeitkonten. Ziele und Nutzen. Lebensarbeitszeitkonten Lebensarbeitszeitkonten Die steigende Lebenserwartung wird zu einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit führen. Aus Sicht des Arbeitnehmers hängt die individuelle Lebensarbeitszeit von der persönlichen

Mehr

Verschärfte Rahmenbedingungen zur Absicherung flexibler Arbeitszeiten

Verschärfte Rahmenbedingungen zur Absicherung flexibler Arbeitszeiten 20090299-0 Sozialversicherung Verschärfte Rahmenbedingungen zur Absicherung flexibler Arbeitszeiten von Raschid Bouabba, Berlin* Zeitwertkontenmodelle haben in der Praxis an Bedeutung gewonnen und sind

Mehr

Praxis. Einflussfaktor Wertewandel. Flexibler Einsatz mittels Arbeitszeitkonten. Flexible Arbeitszeitmodelle im Überblick

Praxis. Einflussfaktor Wertewandel. Flexibler Einsatz mittels Arbeitszeitkonten. Flexible Arbeitszeitmodelle im Überblick Flexibilisierung in der Arbeitswelt Die Trennung zwischen Arbeiten und Leben löst sich zunehmend auf. Flexible Arbeitszeiten sowie deren möglicher Wechsel sind Folge des Wertewandels in der Gesellschaft.

Mehr

Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze - FlexiG II

Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze - FlexiG II 1 Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze - FlexiG II 1. Allgemeines Bei langfristigen Arbeitszeitkonten (auch

Mehr

SGB IV [Sozialgesetzbuch IV: Sozialversicherung] Verkündungsstand: in Kraft ab: (Bund)

SGB IV [Sozialgesetzbuch IV: Sozialversicherung] Verkündungsstand: in Kraft ab: (Bund) SGB IV [Sozialgesetzbuch IV: Sozialversicherung] Verkündungsstand: 08.01.2009 in Kraft ab: 01.01.2009 (Bund) 7 Beschäftigung (1) 1 Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem

Mehr

Die schlaue Art sich Zeit zu nehmen. Zeitwertkonten die rechtlichen Grundlagen. Allianz Lebensversicherungs AG Carolin Romer, 09/2017

Die schlaue Art sich Zeit zu nehmen. Zeitwertkonten die rechtlichen Grundlagen. Allianz Lebensversicherungs AG Carolin Romer, 09/2017 Die schlaue Art sich Zeit zu nehmen die rechtlichen Grundlagen Allianz Lebensversicherungs AG Carolin Romer, 09/2017 Inhalt 1 Motive 2 Funktionsweise von Wertkonten 3 Rechtliche Anforderungen: sozialversicherungsrechtliche

Mehr

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Senatsverwaltung für Inneres und Sport Senatsverwaltung für Inneres und Sport Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Klosterstraße 47, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses

Mehr

Geld ist Zeit! Die Bildung von Langzeitkonten auf Basis der Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft

Geld ist Zeit! Die Bildung von Langzeitkonten auf Basis der Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft Geld ist Zeit! Die Bildung von Langzeitkonten auf Basis der Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft Rechtsanwältin Betina Kirsch Mögliche Freistellungszwecke i.r.v. Langzeitkonten Pflege

Mehr

Zeitwertkonten nach Flexi II: Ansichten der Sozialversicherungsträger

Zeitwertkonten nach Flexi II: Ansichten der Sozialversicherungsträger Zeitwertkonten nach Flexi II: Ansichten der Sozialversicherungsträger Das Flexi-Gesetz II (Gesetz vom 21.12.2008, BGBl. I S. 2940) ist in seinen wesentlichen Bestandteilen am 01.01.2009 in Kraft getreten.

Mehr

Tarifvertrag. über die Altersteilzeit im Baugewerbe (TV Altersteilzeit) vom 19. April 2000 in der Fassung vom 2. Juni 2000 und vom 28.

Tarifvertrag. über die Altersteilzeit im Baugewerbe (TV Altersteilzeit) vom 19. April 2000 in der Fassung vom 2. Juni 2000 und vom 28. Tarifvertrag über die Altersteilzeit im Baugewerbe (TV Altersteilzeit) vom 19. April 2000 in der Fassung vom 2. Juni 2000 und vom 28. Mai 2004 Zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.,

Mehr

Regelungen zum Sabbatical in Deutschland und ausgewählten europäischen

Regelungen zum Sabbatical in Deutschland und ausgewählten europäischen Regelungen zum Sabbatical in Deutschland und ausgewählten europäischen Staaten 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Regelungen zum Sabbatical in Deutschland und ausgewählten europäischen Staaten Aktenzeichen:

Mehr

Lebensarbeitszeitguthaben

Lebensarbeitszeitguthaben Online-Präsentation Pä ti Lebensarbeitszeitguthaben Online-Präsentation Lebensarbeitszeitguthaben Arbeitszeitkonten im Überblick Online-Präsentation Lebensarbeitszeitguthaben Lebensarbeitszeit guthaben

Mehr

Das neue Recht der Arbeitszeitkonten

Das neue Recht der Arbeitszeitkonten Das neue Recht der Arbeitszeitkonten Wertguthaben, Altersteilzeit und Flexikonten von Dr. Dres. h. c. Peter Hanau em. Universitätsprofessor, Köln und Dr. Annekatrin Veit Rechtsanwältin und Steuerberaterin,

Mehr

Steuerliche Behandlung der Entgeltumwandlung:

Steuerliche Behandlung der Entgeltumwandlung: Steuerliche Behandlung der Entgeltumwandlung: Nach LStR 104 a in Verbindung mit BMF-Schreiben vom 17.11.2004 ist die Entgeltumwandlung bei ZWK steuerfrei: LStR 104a Zufluß von Arbeitslohn (1) Der Lohnsteuerabzug

Mehr

Einführung und Gestaltung in der Praxis. von. Katrin Kümmerle Rechtsanwältin febs Consulting GmbH, Geschäftsleitung. und

Einführung und Gestaltung in der Praxis. von. Katrin Kümmerle Rechtsanwältin febs Consulting GmbH, Geschäftsleitung. und Betriebliche Zeitwertkonten Einführung und Gestaltung in der Praxis von Katrin Kümmerle Rechtsanwältin febs Consulting GmbH, Geschäftsleitung und Markus Keller Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) febs Consulting

Mehr

Newsletter zur betrieblichen Altersvorsorge vom

Newsletter zur betrieblichen Altersvorsorge vom Newsletter zur betrieblichen Altersvorsorge vom 24.08.2009 Neue steuerliche Regelung für Zeitwertkonten: Das BMF-Schreiben vom 17.06.2009 Nachdem bisher Zeitwertkonten im BMF-Schreiben vom 17.11.2004 lediglich

Mehr

Arbeitsrecht. 1 Kein genereller Anspruch auf Auszeit HI HI

Arbeitsrecht. 1 Kein genereller Anspruch auf Auszeit HI HI TK Lexikon Steuern Sabbatjahr Arbeitsrecht 1 Kein genereller Anspruch auf Auszeit HI6421836 HI6421828 Auszeiten können auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden. So kommen zum einen die Gewährung

Mehr

Position. Attraktivität von Wertguthaben stärken. Stand: Juni 2016

Position. Attraktivität von Wertguthaben stärken. Stand: Juni 2016 Position Attraktivität von Wertguthaben Stand: Juni 2016 www.vbw-bayern.de Position Attraktivität von Wertguthaben Vorwort Vorwort Moderne Lebensarbeitszeitgestaltung ermöglichen Position Attraktivität

Mehr

Betriebliche Zeitwertkonten

Betriebliche Zeitwertkonten PERSONAL INFO TOP Betriebliche Zeitwertkonten Einführung und Gestaltung in der Praxis Bearbeitet von Katrin Kümmerle, Andreas Buttler, Markus Keller 1. Auflage 2009. Taschenbuch. 242 S. Paperback ISBN

Mehr

- 5 - am 13./ Frage-/Antwortkatalog zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht für flexible Arbeitszeitregelungen

- 5 - am 13./ Frage-/Antwortkatalog zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht für flexible Arbeitszeitregelungen - 5 - Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 13./14.04.2010 Veröffentlichung: ja 2.

Mehr

Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Arbeitszeitkonten bei geringfügiger Beschäftigung

Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Arbeitszeitkonten bei geringfügiger Beschäftigung Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Arbeitszeitkonten bei geringfügiger Beschäftigung Arbeitszeitkonten im Rahmen geringfügig entlohnter Beschäftigungen Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt,

Mehr

A. Allgemeines zu Zeitwertkonten

A. Allgemeines zu Zeitwertkonten BMF 17. 6. 2009 IV C 5 - S 2332/07/0004 BStBl 2009 I S. 1286 Lohn-/einkommensteuerliche Behandlung sowie Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Zeitwertkonten-Modellen Zur lohn-/einkommensteuerlichen

Mehr

An die Mitglieder der Tarifkommissionen. Rundschreiben Nr. 3 / 2009 (NE u. SB)

An die Mitglieder der Tarifkommissionen. Rundschreiben Nr. 3 / 2009 (NE u. SB) An die Mitglieder des Vorstands An die 22.01.2009 Mitglieder der Tarifkommissionen III/1-Pz/wa. An alle Mitglieder - je besonders - Rundschreiben Nr. 3 / 2009 (NE u. SB) Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen

Mehr

Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten Rechtliche Grundlagen und Umsetzung in Deutschland

Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten Rechtliche Grundlagen und Umsetzung in Deutschland Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten Rechtliche Grundlagen und Umsetzung in Deutschland 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten Rechtliche Grundlagen und Umsetzung in Deutschland

Mehr

IHR ZEITWERTKONTO AUS GELD WIRD FREIZEIT. Das ZeitWertKontenmodell bei Ihrem Arbeitgeber

IHR ZEITWERTKONTO AUS GELD WIRD FREIZEIT. Das ZeitWertKontenmodell bei Ihrem Arbeitgeber IHR ZEITWERTKONTO AUS GELD WIRD FREIZEIT Das ZeitWertKontenmodell bei Ihrem Arbeitgeber DAS PRINZIP IST EINFACH: AUS GELD WIRD FREIZEIT! Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen ein ZeitWertKontenmodell an. Das bedeutet

Mehr

IHR ZEITWERTKONTO AUS GELD WIRD FREIZEIT. Das ZeitWertKontenmodell bei Ihrem Arbeitgeber

IHR ZEITWERTKONTO AUS GELD WIRD FREIZEIT. Das ZeitWertKontenmodell bei Ihrem Arbeitgeber IHR ZEITWERTKONTO AUS GELD WIRD FREIZEIT Das ZeitWertKontenmodell bei Ihrem Arbeitgeber DAS PRINZIP IST EINFACH: AUS GELD WIRD FREIZEIT! Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen ein ZeitWertKontenmodell an. Das bedeutet

Mehr

Position. Attraktivität von Wertguthaben stärken. Stand: August 2016

Position. Attraktivität von Wertguthaben stärken. Stand: August 2016 Position Attraktivität von Stand: August 2016 www.vbw-bayern.de Position Attraktivität von Vorwort Vorwort Moderne Lebensarbeitszeitgestaltung ermöglichen In ein Wertguthaben kann ein Arbeitnehmer langfristig

Mehr

Flexible Arbeitszeiten

Flexible Arbeitszeiten Flexible Arbeitszeiten Inhalt 1. Allgemeines... 1 2. Arbeitszeitmodelle... 1 3. Wertguthaben und Wertguthabenkonten... 1 4. Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht... 2 4.1 Arbeitsphase... 2 4.2

Mehr

Fachtagung Kinderbetreuung. Flexible Arbeitszeit und Zeitwertkonten. Susanne Brunn Thomas Stumpf

Fachtagung Kinderbetreuung. Flexible Arbeitszeit und Zeitwertkonten. Susanne Brunn Thomas Stumpf Fachtagung Kinderbetreuung Flexible Arbeitszeit und Zeitwertkonten Susanne Brunn Thomas Stumpf compertis stellt sich vor compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbh Firmensitz:

Mehr

(Zeit-)Wertkonten Steuer-und sozialversicherungsrechtliche Betrachtung

(Zeit-)Wertkonten Steuer-und sozialversicherungsrechtliche Betrachtung (Zeit-)Wertkonten Steuer-und sozialversicherungsrechtliche Betrachtung 5. Zeitwertkonten Fachkongress 06.11.2014 Referentin: Dipl.-Finanzwirtin Ute Hermanns, Steuerberaterin Steuerkanzlei Hermanns, Humperdinckstr.

Mehr

Umsetzung des Tarifvertrags Lebensarbeitszeit und Demografie

Umsetzung des Tarifvertrags Lebensarbeitszeit und Demografie Die Auswirkungen des demografischen Wandels gestalten Umsetzung des Tarifvertrags Lebensarbeitszeit und Demografie 22. September 2010 Sozialpartner-Fachtagung In Zusammenarbeit mit: Lebensarbeitszeit und

Mehr

- alle fest beschäftigten Arbeiter und Angestellten - mitarbeitende Familienangehörige - Prokuristen - Gesellschafter-Geschäftsführer - Vorstände

- alle fest beschäftigten Arbeiter und Angestellten - mitarbeitende Familienangehörige - Prokuristen - Gesellschafter-Geschäftsführer - Vorstände Newsletter Monat April 2006 "Arbeitszeitkonten: Ohne Aufwand über den Arbeitgeber einen großen Schritt zur optimalen Altersvorsorge! Bei Arbeitszeitkonten handelt es sich i.d.r. um Lebensarbeitszeitkonten,

Mehr

T a r i f v e r t r a g ü b e r L a n g z e i t k o n t e n (TV LZK)

T a r i f v e r t r a g ü b e r L a n g z e i t k o n t e n (TV LZK) T a r i f v e r t r a g ü b e r L a n g z e i t k o n t e n (TV LZK) vom 15. Dezember 2005 Zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.v. und der IG Metall Bezirksleitung

Mehr

Betriebliche Zeitwertkonten

Betriebliche Zeitwertkonten PERSONAL INFO TOP Betriebliche Zeitwertkonten Einführung und Gestaltung in der Praxis Bearbeitet von Katrin Kümmerle, Andreas Buttler, Markus Keller 1. Auflage 2009. Taschenbuch. 242 S. Paperback ISBN

Mehr

Recht und Praxis der Arbeitszeitkonten

Recht und Praxis der Arbeitszeitkonten Aus dem Inhalt Die Rechtsfragen rund um die Arbeitszeitkonten gehören zu den schwierigsten und haftungsrelevantesten Beratungsfeldern. Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht spielen hier in einem

Mehr

Zeitwertkonten bei Schunk. Herausforderungen und Perspektiven

Zeitwertkonten bei Schunk. Herausforderungen und Perspektiven Zeitwertkonten bei Schunk Herausforderungen und Perspektiven Agenda Zeitwertkonten bei Schunk Hintergrund Allgemeine Informationen Aktuelle Zahlen Ausblick und Benefits 29.09.2014 Friedrich// Zeitwertkonten

Mehr

Das neue Recht der Arbeitszeitkonten

Das neue Recht der Arbeitszeitkonten Aktuelles Recht für die Praxis Das neue Recht der Arbeitszeitkonten Wertguthaben, Altersteilzeit, Flexikonten von Prof. Dr. Peter Hanau, Dr. Annekatrin Veit 1. Auflage Das neue Recht der Arbeitszeitkonten

Mehr

Langzeitkonto im DB-Konzern Funktion, Beispiele und Vorteile

Langzeitkonto im DB-Konzern Funktion, Beispiele und Vorteile Langzeitkonto im DB-Konzern Funktion, Beispiele und Vorteile www.wertguthabenfonds.de Vor der Altersrente, z. B. mit 62, ohne Abschläge freigestellt zu sein Langzeitkonto im DB-Konzern 2 Zeit für meine

Mehr

Inhaltsübersicht. Geringfügige Beschäftigung - Flexible Arbeitszeit

Inhaltsübersicht. Geringfügige Beschäftigung - Flexible Arbeitszeit Geringfügige Beschäftigung - Flexible Arbeitszeit Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Voraussetzungen 3. Arbeitsrechtliche Auswirkungen 3.1 3.2 Wertguthabenvereinbarung 4. Sozialversicherungsrechtliche

Mehr

SPITZENVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN SOZIALVERSICHERUNG, KASSEL DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG KNAPPSCHAFT-BAHN-SEE, BOCHUM

SPITZENVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN SOZIALVERSICHERUNG, KASSEL DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG KNAPPSCHAFT-BAHN-SEE, BOCHUM GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN SPITZENVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN SOZIALVERSICHERUNG, KASSEL DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG KNAPPSCHAFT-BAHN-SEE, BOCHUM DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN BUNDESAGENTUR

Mehr

Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger vom

Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger vom Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger vom 31.3.2009 Sozialrechtliche Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen; Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen

Mehr

Nordrhein-Westfalen. Eisen- und Stahlindustrie. Abschluss: gültig ab: kündbar zum: TARIFVERTRAG ÜBER LANGFRISTKONTEN

Nordrhein-Westfalen. Eisen- und Stahlindustrie. Abschluss: gültig ab: kündbar zum: TARIFVERTRAG ÜBER LANGFRISTKONTEN Vorstand Frankfurt am Main 011 18 200 524 072 00 Nordrhein-Westfalen Industrie: Arbeiter Angestellte Eisen- und Stahlindustrie Abschluss: 13.12.2000 gültig ab: 01.01.2001 kündbar zum: 31.12.2007 TARIFVERTRAG

Mehr

Langzeitkonto im DB-Konzern Funktion, Beispiele und Vorteile

Langzeitkonto im DB-Konzern Funktion, Beispiele und Vorteile Langzeitkonto im DB-Konzern Funktion, Beispiele und Vorteile www.wertguthabenfonds.de Vor der Altersrente, z. B. mit 62, ohne Abschläge freigestellt sein Langzeitkonto im DB-Konzern 2 Zeit für meine Kinder

Mehr

Wertkonten personalpolitische Ergänzung zur bav. Berlin, 19. April 2018

Wertkonten personalpolitische Ergänzung zur bav. Berlin, 19. April 2018 Wertkonten personalpolitische Ergänzung zur bav Berlin, 19. April 2018 1 Herausforderungen für Unternehmen 2 Wertguthaben/Wertkonten/Zeitwertkonten Mit Zeitwertkonten flexibel und vorausschauend planen

Mehr

Analysebogen zur Einrichtung betrieblicher Wertguthaben Arbeitgebergespräch

Analysebogen zur Einrichtung betrieblicher Wertguthaben Arbeitgebergespräch Analysebogen zur Einrichtung betrieblicher Wertguthaben Arbeitgebergespräch A Gesprächsteilnehmer Firma: Straße/Hausnummer: PLZ/Ort: Mitarbeiterzahl: Gesprächsteilnehmer Firma: Vermittler: Ort und Datum

Mehr

KANZLEI NICKERT WIR DENKEN SCHON MAL VOR.

KANZLEI NICKERT WIR DENKEN SCHON MAL VOR. KANZLEI NICKERT WIR DENKEN SCHON MAL VOR. Nadine Jablonski Das Langzeitarbeitskonto 1. Was ist ein Langzeitarbeitskonto? Insolvenzschutz Übertragbarkeit Geltungsdauer Ein Langzeitarbeitskonto ist ein langfristiges

Mehr

Entwurf. Wilhelmstraße 97, Berlin. Bundesministerium der Finanzen, Berlin HAUSANSCHRIFT BEARBEITET VON. TEL +49 (0) (oder 682-0)

Entwurf. Wilhelmstraße 97, Berlin. Bundesministerium der Finanzen, Berlin HAUSANSCHRIFT BEARBEITET VON. TEL +49 (0) (oder 682-0) Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Entwurf POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin BEARBEITET VON TEL +49

Mehr

Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht

Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht Überschreiten der Entgeltgrenze in einer geringfügigen Beschäftigung Das Arbeitsentgelt in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung überschreitet

Mehr

Tarifvertrag Langzeitkonten und Demografie für die ArbeitnehmerInnen der Universitätsklinika Baden-Württemberg ab 1. Januar 2014

Tarifvertrag Langzeitkonten und Demografie für die ArbeitnehmerInnen der Universitätsklinika Baden-Württemberg ab 1. Januar 2014 Tarifvertrag Langzeitkonten und Demografie für die ArbeitnehmerInnen der Universitätsklinika Baden-Württemberg ab 1. Januar 2014 Geltungsbereich alle ArbeitnehmerInnen, die unter den Manteltarifvertrag

Mehr

Aktive Arbeitsphase. Grundmodell Altersteilzeit mit Zeitwertkonten. ver.di FB 10 SAT Tarifvertrag 160 Zeitwertkonten

Aktive Arbeitsphase. Grundmodell Altersteilzeit mit Zeitwertkonten. ver.di FB 10 SAT Tarifvertrag 160 Zeitwertkonten Grundmodell Altersteilzeit mit Sie arbeiten die Hälfte ihrer arbeitsvertraglichen Wochenarbeitszeit. Versteuerung und fällige Sozialabgaben des Guthabens. Sie arbeiten entsprechend Ihres Arbeitsvertrages

Mehr

Arbeitszeitkonten Vereinbarungen der Tarifpartner

Arbeitszeitkonten Vereinbarungen der Tarifpartner Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e.v. Marienburger Str. 7 50968 Köln 0221 / 93 46 140 Arbeitszeitkonten Vereinbarungen der Tarifpartner Markus Erlewein Ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit

Mehr

Muster: Betriebsvereinbarung zur Einführung von Zeitwertkonten

Muster: Betriebsvereinbarung zur Einführung von Zeitwertkonten Muster: Betriebsvereinbarung zur Einführung von Zeitwertkonten Die Geschäftsführung der... (nachfolgend Arbeitgeber genannt) und... (nachfolgend Betriebsrat genannt) schließen folgende Betriebsvereinbarung

Mehr

Wertguthaben nach Flexi II

Wertguthaben nach Flexi II Wertguthaben nach Flexi II DAV vor Ort - HH 19.10.2011 Günter Rehbock Wertguthaben - DAV vor Ort Günter Rehbock 19.10.2011 1 Gesetzliche Grundlagen Sozialgesetzbuch - Insbesondere SGB IV 7b 7d - Anpassung

Mehr

HBS-Fachtagung 30./31. Januar 2014, Hannover. Übergänge in die Rente flexibel und abgesichert?

HBS-Fachtagung 30./31. Januar 2014, Hannover. Übergänge in die Rente flexibel und abgesichert? HBS-Fachtagung 30./31. Januar 2014, Hannover Übergänge in die Rente flexibel und abgesichert? Die Zeiten ändern sich Zeiten im Lebensverlauf Petra Ganser Arbeitszeitpolitische Initiative von ver.di Ausstiege

Mehr

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung. 1 Geltungsbereich

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung. 1 Geltungsbereich Zwischen dem Industrieverband Technische Gebäudeausrüstung Baden-Württemberg e.v. Burgenlandstr. 44/D, 70469 Stuttgart und der IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg wird folgender

Mehr

Geschäftsstelle für Mitarbeitervertreter (KODA/MAV) Erzdiözese Freiburg

Geschäftsstelle für Mitarbeitervertreter (KODA/MAV) Erzdiözese Freiburg Geschäftsstelle für Mitarbeitervertreter (KODA/MAV) Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Dirk Blens, Rechtsreferent Stand: 03.02.12 Sabbatjahr Ein Sabbatjahr verschafft

Mehr

Recht und Praxis der Arbeitszeitkonten

Recht und Praxis der Arbeitszeitkonten Recht und Praxis der Arbeitszeitkonten Wertguthaben, Altersteilzeit, Flexikonten von Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hanau, Dr. Annekatrin Veit, Dr. Andreas Hoff 2. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag

Mehr

Arbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen,

Arbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen, Stahl Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung vom 14. November 2001 Zwischen dem und der Arbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen, wird folgender Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung

Mehr

Insolvenzsicherung von Arbeitszeitkonten

Insolvenzsicherung von Arbeitszeitkonten VORTRAGSREIHE Mittwoch, 16. Juni 2004 17 Uhr Dr. Christina Wiezer Deutsche Bank AG Personalbetreuung Insolvenzsicherung von Arbeitszeitkonten ZAAR Infanteriestraße 8 80797 München Tel. 089-20 50 88 3 00

Mehr

Inhaltsübersicht. Freistellung Sozialversicherung

Inhaltsübersicht. Freistellung Sozialversicherung Freistellung Sozialversicherung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Freistellung 3. Anwendungsfälle 3.1 Arbeitskampfmaßnahmen 3.2 Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit 3.3 Elternzeit/ Elterngeldbezug 3.4 Familienpflegezeit

Mehr

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und Änderungstarifvertrag Nr. 19 vom 26. März 2015 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten

Mehr

Tarifvertrag. zur Regelung der Altersteilzeit. für die Arbeitnehmer der. Arcor AG & Co. KG (ATZTV)

Tarifvertrag. zur Regelung der Altersteilzeit. für die Arbeitnehmer der. Arcor AG & Co. KG (ATZTV) Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit für die Arbeitnehmer der Arcor AG & Co. KG (ATZTV) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich...3 2 Voraussetzungen für die Altersteilzeit...3 3 Arbeitszeit während

Mehr

Rückkehrmöglichkeiten von privater zu gesetzlicher Krankenversicherung Januar 2018

Rückkehrmöglichkeiten von privater zu gesetzlicher Krankenversicherung Januar 2018 Rückkehrmöglichkeiten von privater zu gesetzlicher Krankenversicherung Januar 2018 Viele privat krankenversicherte Arbeitnehmer und Selbstständige möchten gerne in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren,

Mehr

Tarifvertrag. zur Entgeltumwandlung

Tarifvertrag. zur Entgeltumwandlung Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Zwischen dem Fachverband Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg Landesinnungsverband des Glaserhandwerks Wunnensteinstr. 47-49, 70186 Stuttgart einerseits und der IG

Mehr

Rückkehrmöglichkeiten von privater zu gesetzlicher Krankenversicherung

Rückkehrmöglichkeiten von privater zu gesetzlicher Krankenversicherung Rückkehrmöglichkeiten von privater zu gesetzlicher Krankenversicherung April 2019 Viele privat krankenversicherte Arbeitnehmer und Selbstständige möchten gerne in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren,

Mehr

T a r i f v e r t r a g. zur Entgeltumwandlung

T a r i f v e r t r a g. zur Entgeltumwandlung T a r i f v e r t r a g zur Entgeltumwandlung Gültig ab 01.01.2002 Zwischen dem Landesverband für Kälte- und Klimatechnik Bayern Landesinnungsverband für Kälteanlagenbauer Bruckmannring 40, 85764 Oberschleißheim

Mehr

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Zwischen dem Verband der Säge- und Holzindustrie Baden-Württemberg e.v. Stuttgart einerseits und der IG Metall, Bezirk Baden-Württemberg, Bezirksleitung Baden-Württemberg

Mehr

Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum

Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum 01.01.2013 Bitte beachten Sie auch weiterhin unsere monatlichen Informationsschreiben, die über unsere Internetseite (www.stbclever.de) verfügbar

Mehr

Das Pflegezeitgesetz

Das Pflegezeitgesetz Praxistag Das Pflegezeitgesetz 23.11.2011 - Ralf Dernbach, Agenda (Familien-)Pflegezeit Pflegezeitgesetz seit 1. Juli 2008 Familienpflegezeit ab 2012 Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen weitere

Mehr

Info Recht. Gestaltung von Zeitwertkonten nach dem Flexi-II-Gesetz. Stand: Oktober 2012

Info Recht. Gestaltung von Zeitwertkonten nach dem Flexi-II-Gesetz. Stand: Oktober 2012 Info Recht Gestaltung von Zeitwertkonten nach dem Flexi-II-Gesetz Stand: Oktober 2012 www.vbw-bayern.de/inforecht Vorwort X Vorwort Gestaltung von Zeitwertkonten Mit Inkrafttreten des Flexi-II-Gesetzes

Mehr

Rundschreiben Nr. 1 Februar 2017 THEMENÜBERSICHT. Sehr geehrte Damen und Herren,

Rundschreiben Nr. 1 Februar 2017 THEMENÜBERSICHT. Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, es tut sich was beim Thema Altersversorgung: Die Bundesregierung hat das Flexirentengesetz erlassen. Wir informieren Sie, welche Auswirkungen sich dadurch auf die Zusatzversorgung

Mehr

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Zwischen dem Landesverband Holz + Kunststoff Baden-Württemberg (Landesinnungsverband des Schreinerhandwerks Baden- Württemberg), Danneckerstr. 35, 70182 Stuttgart und

Mehr

Für alle, die schon früher die Füße hochlegen möchten.

Für alle, die schon früher die Füße hochlegen möchten. Arbeitnehmer-Info: Flexible Zeitwertkontenmodelle. Für alle, die schon früher die Füße hochlegen möchten. Allianz ZeitWertkonten mit Garantie: früher in den Ruhestand, flexibel arbeiten. Allianz Lebensversicherungs-AG

Mehr

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Zwischen dem Landesverband Holz + Kunststoff Baden-Württemberg (Landesinnungsverband des Schreinerhandwerks Baden- Württemberg), Danneckerstr. 35, 70182 Stuttgart und

Mehr

Altersteilzeitordnung

Altersteilzeitordnung Altersteilzeitordnung AltTZO 4.75 Altersteilzeitordnung Vom 26. Januar 2011 (ABl. EKD 2011 S. 58) zuletzt geändert am 9. April 2014 (ABl. EKD 2014 S. 164) Lfd. Nr. Änderndes Recht 1 Arbeitsrechtsregelung

Mehr

f l e x i b e l, e i n f a c h u n d s i c h e r

f l e x i b e l, e i n f a c h u n d s i c h e r Lebens- arbeits- f l e x i b e l, e i n f a c h u n d s i c h e r zeit- konto Zeit wird mehr wert Das LAZ-Modell m e h r F r e i h e i t, m e h r L e b e n s q u a l i t ä t i m A l t e r! Wünschen Sie

Mehr

Zeitwertkonten KOSTENGÜNSTIG VERWALTEN. Wichtige Information für Arbeitnehmervertreter

Zeitwertkonten KOSTENGÜNSTIG VERWALTEN. Wichtige Information für Arbeitnehmervertreter Zeitwertkonten KOSTENGÜNSTIG VERWALTEN Wichtige Information für Arbeitnehmervertreter Was machen wir anders? Preis Die Deutsche Zeitwert ist der preisattraktivste Anbieter unter den Verwaltern von Zeitwertkonten.

Mehr

Wertkonten machen Unternehmen flexibel.

Wertkonten machen Unternehmen flexibel. NÜRNBERGER Wertkonten Wertkonten machen Unternehmen flexibel. Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg Beratungs- und Betreuungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung und Personaldienstleistungen

Mehr

Veröffentlichung: ja. am 08./

Veröffentlichung: ja. am 08./ 15 Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 08./09.05.2012 Veröffentlichung: ja 6. Beitragsberechnung

Mehr

1. EINLEITUNG DIE UNTERSTÜTZUNGSKASSE... 3

1. EINLEITUNG DIE UNTERSTÜTZUNGSKASSE... 3 FACHINFORMATION UNTERSTÜTZUNGSKASSE INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG... 2 2. DIE UNTERSTÜTZUNGSKASSE... 3 2.1. Vorteile für den Arbeitgeber... 3 2.2. Vorteile für den Arbeitnehmer... 3 2.3. Sozialversicherungsrechtliche

Mehr

NÜRNBERGER Altersteilzeit-Modell (NAM)

NÜRNBERGER Altersteilzeit-Modell (NAM) Fachinformation NÜRNBERGER Altersteilzeit-Modell (NAM) Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeit-Verträgen Stand: April 2016 BA935_201508 txt Inhalt Vorwort 1 Kurzinformation 1 Funktionsweise

Mehr

Tarifvertrag Entgeltumwandlung 2003

Tarifvertrag Entgeltumwandlung 2003 IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag Entgeltumwandlung 2003 Handwerksverband Metallbau und Feinwerktechnik Baden-Württemberg Abschluss: 01.10.2003 Gültig ab:

Mehr

IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg. Tarifvertrag Entgeltumwandlung. Edelmetallindustrie Baden-Württemberg

IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg. Tarifvertrag Entgeltumwandlung. Edelmetallindustrie Baden-Württemberg IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag Entgeltumwandlung Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 29.06.2006 Gültig ab: 01.01.2007 Kündbar zum: 31.12.2012

Mehr

Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen

Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen Vom 6. April 1998 (BGBl Jahrgang 1998 Teil I Nr. 21, 14. April 1998) Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende

Mehr

Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg. Entgeltumwandlung. für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg

Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg. Entgeltumwandlung. für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg Entgeltumwandlung für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg Abschluss: 17.12.2009 Gültig ab: 01.01.2009 Kündbar zum: 31.12.2010

Mehr

Zeit für Flexibilität Vorstellung ZeitWertKonto

Zeit für Flexibilität Vorstellung ZeitWertKonto Zeit für Flexibilität Vorstellung ZeitWertKonto Informationsveranstaltung für ein innovatives Arbeitszeitmodell der St. Josef ggmbh Stuttgart, den 20.11.2012 Seite 1 ECCLESIA 20.11.2012 Ihr Referent stellt

Mehr

ddn Regionalkonferenz initative 45plus Südbaden : Altersvorsorge in Krisenzeiten

ddn Regionalkonferenz initative 45plus Südbaden : Altersvorsorge in Krisenzeiten ddn Regionalkonferenz initative 45plus Südbaden : Altersvorsorge in Krisenzeiten Christian V. Keller Allianz Pension Partners GmbH Inhalt Vorstellung Langzeitkonten nach dem Flexi-II-Gesetz Kombinationsmöglichkeiten

Mehr

Arbeitszeitkonten. zur Unterstützung betrieblicher und individueller Flexibilität. Dipl.-Psych. Corinna Jaeger Düsseldorf,

Arbeitszeitkonten. zur Unterstützung betrieblicher und individueller Flexibilität. Dipl.-Psych. Corinna Jaeger Düsseldorf, Arbeitszeitkonten zur Unterstützung betrieblicher und individueller Flexibilität Dipl.-Psych. Corinna Jaeger Düsseldorf, 16.06.2016 Foto: Kzenon /Fotolia.com Unsere Mission Wir sind das Forschungsinstitut

Mehr

Bundesministerium der Finanzen Bonn, 11. November 1999

Bundesministerium der Finanzen Bonn, 11. November 1999 Bundesministerium der Finanzen Bonn, 11. November 1999 - Dienstsitz Bonn - IV C 2 - S 2176-102/99 ( Geschäftszeichen bei Antwort bitte angeben ) Telefon: (0 18 88) 6 82-15 23 (02 28) 6 82-15 23 oder über

Mehr

Gliederung: Verhandlungsergebnis Arbeitszeitgestaltung Bezirksleitung Baden-Württemberg

Gliederung: Verhandlungsergebnis Arbeitszeitgestaltung Bezirksleitung Baden-Württemberg Gliederung: o Verhandlungsauftrag Ludwigsburg o Flexibles Arbeitszeitkonto o Langzeitkonto o Weitere Verhandlungsergebnisse 1 Verhandlungsauftrag Ludwigsburg Protokollnotiz im MTV vom 5.4.2000 Die Tarifvertragsparteien

Mehr

Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken

Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken FMBl. 2009 S. 417 2034.2.1-F Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken

Mehr

Arbeitszeitkonto und verdeckte Gewinnausschüttung bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Arbeitszeitkonto und verdeckte Gewinnausschüttung bei Gesellschafter-Geschäftsführern B/2-5 194/2005 S 2742 An die Finanzämter ET-4307 Tel.: 0681/501-1546 Fax: 0681/501-1560 E-mail-Adresse: a.dilk@finanzen.saarland.de 21. Oktober 2005 Auflage: XIII Arbeitszeitkonto und verdeckte Gewinnausschüttung

Mehr

Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben. Erläuterung zur Neuregelung am 1. Januar 2009 ("Flexi II-Gesetz").

Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben. Erläuterung zur Neuregelung am 1. Januar 2009 (Flexi II-Gesetz). Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben. Erläuterung zur Neuregelung am 1. Januar 2009 ("Flexi II-Gesetz"). Die Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben Die Neuregelung der Insolvenzsicherung von

Mehr

vom 28. September 2011 Zwischen Präambel

vom 28. September 2011 Zwischen Präambel Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder, die Tätigkeiten in der Waldarbeit ausüben (TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L) vom 28. September 2011 Zwischen der Bundesrepublik

Mehr

Betriebsvereinbarung Altersteilzeit

Betriebsvereinbarung Altersteilzeit zwischen der Geschäftsführung der Obermeyer Planen + Beraten GmbH - nachstehend: Firma genannt - und den Betriebsräten der Niederlassungen in München, Berlin, Hamburg, Hannover, Halle, Karlsruhe, Köln

Mehr

Pflege und Beruf beides geht?!

Pflege und Beruf beides geht?! Pflege und Beruf beides geht?! Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung bei der Pflege von Angehörigen bei der Stadt Hamm Ihre Referentinnen: Christine Hecker Christel Helmig Personalamt Personalamt Tel.

Mehr

NÜRNBERGER Minijob-DirektRente Konzept zum Mindestlohn 2017

NÜRNBERGER Minijob-DirektRente Konzept zum Mindestlohn 2017 Konzept zum Mindestlohn 2017 Was bedeutet der gesetzliche Mindestlohn für mich? Minijob Bisher: Seit 01.01.2017: Löhne oft unter dem Mindestlohn Mindestlohn 8,84 EUR Arbeitszeit bis zur 450 EUR-Grenze

Mehr