Wertkonten personalpolitische Ergänzung zur bav. Berlin, 19. April 2018
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- Edith Raske
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1 Wertkonten personalpolitische Ergänzung zur bav Berlin, 19. April
2 Herausforderungen für Unternehmen 2
3 Wertguthaben/Wertkonten/Zeitwertkonten Mit Zeitwertkonten flexibel und vorausschauend planen Qualifizierung Wertkonten Fachkräftegewinnung Demografiefeste Personalpolitik Familienfreundliche Arbeitszeiten Mehrarbeitsvolumina Das Wertkonto ist flexibel einsetzbar und kann auf die Bedürfnisse von Unternehmen und Beschäftigten angepasst werden. 3
4 Wertguthaben: Ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers Beipiel Bruttoeinkommen Arbeitnehmer(in) monatlich Einbringung Wertguthaben monatlich 500 zusätzlich zahlt der AG seinen Anteil an den SV-Beiträgen ein Sozialversicherungs- und Steuer-Brutto monatlich Nach 6 Jahren Guthaben für ein Jahr Freistellung Bruttogehalt Jetzt werden Steuern und SV-Beiträge fällig (AG- und AN-Anteil) D.h., das sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis besteht fort Basis: Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag 4
5 Kernpunkte des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi II Gesetz) 1. Wertguthabenvereinbarung 7 b SGB IV 2. Freistellungszwecke 7 c Abs. 1 SGB IV 3. Führung und Verwaltung von Wertguthaben 7 d SGB IV 4. Insolvenzsicherung 7 e SGB IV 5. Informationspflichten 7 d Abs. 2 und 7 e Abs. 4 SGB IV 6. Portabilität 7 f SGB IV 7. Haftung des Arbeitgebers 7 e Abs. 5 und 7 e Abs. 7 SGB IV 8. Übergangsvorschriften / Bestandsschutz 116 SGB IV 5
6 Arten und Bedeutung von Arbeitszeitmodellen Abgrenzung: Reine Arbeitszeitregelungen und Wertkonten Arbeitszeitregelungen Wertkonten Zweck Flexible Gestaltung der wöchentlichen Arbeitszeit oder zum Ausgleich betrieblicher Produktionszyklen Sonstige Freistellung Geführt als Arbeitszeitguthaben Wertguthaben Formen Gleitzeitkonten, Beschäftigungssicherungskonten Langzeitkonten Altersteilzeitkonten Vorruhestandskonten 6
7 Mögliche Kontenarten im Unternehmen Kurzzeitkonto Flexikonto Gleitzeitkonto Jahresarbeitszeitkonto Langzeitkonto, Lebensarbeitszeitkonto bav Flexi II - Arbeitszeitguthaben liegt dann vor, wenn Ziel der Vereinbarung die flexible Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszyklen ist. Keine Insolvenzsicherungsverpflichtung im SGB mehr vorgesehen Flexi II - Wertguthaben ( 7b SGB IV) liegt vor, wenn (kumulativ) / Schriftliche Vereinbarung / Nicht das Ziel eines Arbeitszeitguthabens verfolgt wird / Arbeitsentgelt für Zeiten einer Freistellung eingebracht wird Arbeitszeitguthaben Wertguthaben / Arbeitsentgelt bei Freistellung oder teilweiser Freistellung erzielt wird und / Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, es sei denn die Beschäftigung war auch vor der Freistellung geringfügig 7
8 Wertkonten im Zeitablauf 8
9 Arten und Bedeutung von Arbeitszeitmodellen Vorteile von Wertkonten für das Unternehmen Gewinnung und langfristige Bindung qualifizierter Fachkräfte an das Unternehmen Mitarbeitermotivation Flexibilisierung der Personalplanung Verringerung zuschlagspflichtiger Mehrarbeit Förderung des gleitenden Übergangs in den Ruhestand Einführung attraktiver Vergütungssysteme Mehrarbeit/ Resturlaub ohne Abbummeln und Auszahlen abbauen zu können Einführung kostenneutrale, sozialverträgliche Vorruhestandslösungen 9
10 Arten und Bedeutung von Arbeitszeitmodellen Vorteile von Wertkonten für den Arbeitnehmer Individuelle Freiräume für private Auszeiten ohne Einkommensverluste, z.b. für Verlängerte Elternzeit Sabbatical Hausbau Weiterbildung etc. Vorgezogener Einstieg in den Ruhestand Möglichkeit der Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung mit nachgelagerter Besteuerung Stundung von Steuern und Sozialabgaben (fallen erst in der Freistellungsphase an Vererbbarkeit (Störfallabrechnung) 10
11 Aufbau von Wertguthaben / Mehrarbeit / Überstunden / Urlaub (> gesetzlicher Anspruch) / Prämien / Bonifikationen / Laufendes Arbeitsentgelt Arbeitnehmer/-in Einbringungen auf das Wertkonto sind steuerund sozialversicherungsfrei / Sonderzahlungen (Weihnachts- / Urlaubsgeld) Zeit und Geld Flexibler Aufbau von Wertguthaben möglich Führung des Wertkontos in Geld Wertkonto Keine Dotierungsbegrenzung 11
12 Kernpunkte des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi II Gesetz) 1. Wertguthabenvereinbarung 7 b SGB IV 2. Freistellungszwecke 7 c Abs. 1 SGB IV 3. Führung und Verwaltung von Wertguthaben 7 d SGB IV 4. Insolvenzsicherung 7 e SGB IV 5. Informationspflichten 7 d Abs. 2 und 7 e Abs. 4 SGB IV 6. Portabilität 7 f SGB IV 7. Haftung des Arbeitgebers 7 e Abs. 5 und 7 e Abs. 7 SGB IV 8. Übergangsvorschriften / Bestandsschutz 116 SGB IV 12
13 Freistellungszwecke, 7c SGB IV Gesetzliche Freistellungszwecke, 7c Abs. 1 Nr. 1 a) c) SGB IV / Das Sozialgesetzbuch sieht gesetzliche Freistellungszwecke vor: Pflege-, Eltern- und Teilzeit / Finanzierungsmöglichkeit über das Wertguthaben / Die gesetzlichen Freistellungszwecke können abgewählt werden Exemplarisch genannte vertragliche Freistellungszwecke / Freistellungszweck vorzeitiger Ruhestand / Eine oder mehrere Freistellungen zu Qualifikationszwecken / andere Freistellungszwecke (z.b. Sabbatical) 13
14 Verwendung von Wertguthaben / Weiterbildung / Qualifizierung / Bezahlte Freistellung zu persönlichen Zwecken z.b. in der Pflegephase / Reduzierung der Arbeitszeit z.b. in der Pflegephase / (Teilweise) Freistellung in Zeiten schwacher Nachfrage / Vorruhestand Arbeitnehmer/-in Während der Freistellung bezieht der Arbeitnehmer sein Gehalt weiter Zeit und Geld Hierauf sind Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten Wertkonto 14
15 Zweckwidrige Verwendung (Störfall) Falls keine Freistellung mehr erfolgen kann, tritt der sog. Störfall ein / Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Kündigung, Tod oder Eintritt des Versorgungsfalls / Vollständige oder teilweise Auszahlung bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis / Ende des Beschäftigungsverhältnis ohne Übertragung / Insolvenz des Arbeitgebers Folge / Auszahlung des Wertguthabens an den Arbeitnehmer bzw. an die Erben / Abführung der Einkommensteuer (ggf. Fünftelungsregelung) und Abführung der Sozialversicherungsabgaben nach dem besonderen Beitragsverfahren 15
16 Kernpunkte des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi II Gesetz) 1. Wertguthabenvereinbarung 7 b SGB IV 2. Freistellungszwecke 7 c Abs. 1 SGB IV 3. Führung und Verwaltung von Wertguthaben 7 d SGB IV 4. Insolvenzsicherung 7 e SGB IV 5. Informationspflichten 7 d Abs. 2 und 7 e Abs. 4 SGB IV 6. Portabilität 7 f SGB IV 7. Haftung des Arbeitgebers 7 e Abs. 5 und 7 e Abs. 7 SGB IV 8. Übergangsvorschriften / Bestandsschutz 116 SGB IV 16
17 Führung und Verwaltung von Wertguthaben, 7d SGB IV Führung nur noch in Geld (in Zeit geführte Wertguthaben genießen Bestandsschutz) / Wertguthabenbegriff: Arbeitsentgeltguthaben + darauf noch zu entrichtender Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag / Einhaltung des Gebotes einer sicheren Anlage : / Werterhalt zum Zeitpunkt der Freistellungsphase / Minimierung von Verlustrisiken zum Zeitpunkt eines ggf. eintretenden Störfalls (z.b. durch max. Aktienquote i.h.v. grds. 20%) 17
18 Insolvenzsicherung von Wertguthaben, 7e SGB IV Insolvenzsicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn das Wertguthaben (d.h. inklusive Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag) einen Beitrag in Höhe der monatlichen Bezugsgröße überschreitet (2018: West, Ost) ). / Zur Sicherung sieht der Gesetzgeber Treuhand- und (soweit vereinbart) Verpfändungslösungen vor. / Bei Altersteilzeit gilt das AltTZG. 18
19 Zulässigkeit der bestehenden Insolvenzsicherung Zulässige Formen, 7e Abs. 2 SGB IVUnzulässige Formen, 7e Abs. 3 SGB IV Treuhand Verpfändung Bürgschaft Kautionsversicherung Bilanzielle Rückstellungen Konzernbürgschaft Patronatserklärung Schuldbeitritt Einschränkung: Insolvenzsicherung über Bürgschaft oder Kautionsversicherung nur bei ausreichender Sicherung gegen Kündigung 19
20 Insolvenzschutz Verpfändungsmodell Verpfändung der Rückdeckungsversicherung Arbeitgeber Versicherungsnehmer Arbeitsvertrag Vereinbarung Zeitwertkonto Arbeitnehmer = Versicherte Person Beitrag (Wertguthaben) Rückzahlungsanspruch Versicherungsleistung (Finanzierung der Freistellung des AN) Versicherungsgesellschaft /Bank Langzeitkonto Abführung von Steuern, Sozialversicherungsbeiträge Bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers Finanzamt Sozialversicherungsträger 20
21 Kernpunkte des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi II Gesetz) 1. Wertguthabenvereinbarung 7 b SGB IV 2. Freistellungszwecke 7 c Abs. 1 SGB IV 3. Führung und Verwaltung von Wertguthaben 7 d SGB IV 4. Insolvenzsicherung 7 e SGB IV 5. Informationspflichten 7 d Abs. 2 und 7 e Abs. 4 SGB IV 6. Portabilität 7 f SGB IV 7. Haftung des Arbeitgebers 7 e Abs. 5 und 7 e Abs. 7 SGB IV 8. Übergangsvorschriften / Bestandsschutz 116 SGB IV 21
22 Informationspflichten Informationspflicht über den Stand des im Wertguthaben enthaltenen Arbeitsentgeltguthaben mindestens jährlich in Textform, 7 d Abs. 2 SGB IV / Unverzügliche schriftliche Information an den Arbeitnehmer über die getroffene Insolvenzsicherung, 7 e Abs. 4 SGB IV 22
23 Kernpunkte des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi II Gesetz) 1. Wertguthabenvereinbarung 7 b SGB IV 2. Freistellungszwecke 7 c Abs. 1 SGB IV 3. Führung und Verwaltung von Wertguthaben 7 d SGB IV 4. Insolvenzsicherung 7 e SGB IV 5. Informationspflichten 7 d Abs. 2 und 7 e Abs. 4 SGB IV 6. Portabilität 7 f SGB IV 7. Haftung des Arbeitgebers 7 e Abs. 5 und 7 e Abs. 7 SGB IV 8. Übergangsvorschriften / Bestandsschutz 116 SGB IV 23
24 Portabilität, 7f SGB IV Übertragung auf einen Folgearbeitgeber Übertragungsmöglichkeit auf einen Folgearbeitgeber: Der neue Arbeitgeber übernimmt im Wege der Schuldübernahme die Verpflichtungen aus der Wertguthabenvereinbarung (Änderungen möglich). Geldwert des Wertguthabens wird auf den Folgearbeiter übertragen. Übertragung auf die DRV (seit dem ) Voraussetzungen: Der Folgearbeitgeber verweigert eine Übernahme. Mindestgrößenordnung des Wertguthabens ist das 6-fache der monatlichen Bezugsgröße (2018: Euro West/ Euro Ost). 24
25 Kernpunkte des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi II Gesetz) 1. Wertguthabenvereinbarung 7 b SGB IV 2. Freistellungszwecke 7 c Abs. 1 SGB IV 3. Führung und Verwaltung von Wertguthaben 7 d SGB IV 4. Insolvenzsicherung 7 e SGB IV 5. Informationspflichten 7 d Abs. 2 und 7 e Abs. 4 SGB IV 6. Portabilität 7 f SGB IV 7. Haftung des Arbeitgebers 7 e Abs. 5 und 7 e Abs. 7 SGB IV 8. Übergangsvorschriften / Bestandsschutz 116 SGB IV 25
26 Haftung des Arbeitgebers Folgen gemäß 7e Abs. 5 und 7 SGB IV bei Verstößen gegen die Insolvenzsicherungspflicht / Kündigungsrecht des Arbeitnehmers, wenn auf Anforderung binnen 2 Monaten nicht gesichert wird (Störfallabrechnung wird ausgelöst). / Prüfung durch die DRV. Fehlt eine Sicherung, sind die Sicherungsmittel ungeeignet oder im Falle einer Unterdeckung von mehr als 30% kann die Wertguthabenvereinbarung aufgehoben werden (Störfallabrechnung wird ausgelöst). Schadensersatzanspruch und Durchgriffshaftung. Die Organe haften zukünftig bei Nichterfüllung der Insolvenzsicherungspflicht. / Bestandsschutz: Im Hinblick auf die Störfall-Sanktionen gibt es eine Frist zum Nachbessern von 6 Monaten. 26
27 Kernpunkte des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi II Gesetz) 1. Wertguthabenvereinbarung 7 b SGB IV 2. Freistellungszwecke 7 c Abs. 1 SGB IV 3. Führung und Verwaltung von Wertguthaben 7 d SGB IV 4. Insolvenzsicherung 7 e SGB IV 5. Informationspflichten 7 d Abs. 2 und 7 e Abs. 4 SGB IV 6. Portabilität 7 f SGB IV 7. Haftung des Arbeitgebers 7 e Abs. 5 und 7 e Abs. 7 SGB IV 8. Übergangsvorschriften / Bestandsschutz 116 SGB IV 27
28 Wegfall der privilegierten Umwandlung in bav Ab dem ist auch für Wertguthabenvereinbarungen die vor dem geschlossen worden sind eine geeignete Insolvenzsicherung nachzuweisen, 116 Abs. 3 SGB IV Beitragsfreie Umwandlungsmöglichkeit in bav wird durch das Flexi II Gesetz stark eingeschränkt Bestandsschutz für individuelle Vereinbarungen vor dem ( 23b Abs. 3a SGB IV) 28
29 Zeitwertkonten für GGF? BMF-Schreiben vom Vereinbarungen über die Einrichtung eines Zeitwertkontos von Arbeitnehmern, die zugleich als Organ einer Körperschaft bestellt sind z.b. von Mitgliedern des Vorstandes einer AG oder Geschäftsführern einer GmbH -, sind mit dem Aufgabenbild des Organs einer Körper-schaft nicht vereinbar. Infolgedessen führt bereits die Gutschrift des künftig fällig werdenden Arbeitslohns auf dem Zeitwertkonto zum Zufluss von Arbeitslohn Aktuelle Entscheidungen aus den Finanzgerichte Soweit das beklagte Finanzamt meint, Vereinbarungen über die Einrichtung von Zeitwertkonten seien mit dem Aufgabenbild des Geschäftsführers einer GmbH nicht vereinbar, hat diese Wertung keinen steuerrechtlichen Bezug Siehe FG Düsseldorf v K 2834/11 AO (Rev. beim BFH eingelegt unter VI R 2612); FG Niedersachsen (Urteil vom K 202/11; Hessisches FG v K 250/11. Urteil beim BFH v VI R 26/12. Es ist nur über die Richtigkeit einer Anrufungsauskunft entschieden worden. Das Finanzamt muss nur seine Rechtsauffassung darstellen. 29
30 Beispiel In einem Betrieb (GmbH) mit 200 Mitarbeitern ist das Gros der Belegschaft zwischen 30 und 45 Jahren alt und erzielt ein Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (West). Das Unternehmen bilanziert nach HGB. Es besteht keine Tarifbindung. Der Betrieb möchte ein reines Lebensarbeitszeitkonto einrichten mit dem Ziel, den Mitarbeitern eine bis zu dreijährige Vorruhestandsregelung anzubieten. Das Konto wird in Geld geführt und soll extern finanziert werden. Der 35-jährige Mitarbeiter M mit einem monatlichen Brutto-Gehalt von 3.500,- EUR bringt jährlich 1.200,- EUR in sein Wertkonto ein und möchte in der Vorruhestandsphase 70 % seines letzten Aktiv-Gehalts beziehen. Auszugehen ist von einer 2 %-igen Lohnsteigerung pro Jahr sowie einer 6 %-igen Verzinsung der Wertguthabenanlagen.
31 Beispiel
32 Unterschiede Wertkonten und bav Nur bav sichert biometrische Risiken (Berufsunfähigkeit, Todesfall und Altersrente) Wertkonten sind bei Tod des Arbeitnehmers an beliebige Personen vererbbar Wertkonten unterliegen bei Ausscheiden des Arbeitnehmers keinem Abfindungsverbot Wertkonten können ohne Beitragspflicht zum PSVaG gegen Insolvenz des Arbeitgebers gesichert werden Wertkonten erfordern keine Übernahme biometrischer Risiken durch den Arbeitgeber Wertkonten erlauben sehr flexible Einzahlungen und Freiheiten in der Kapitalanlage Wertkonten können betriebliche Altersversorgung sinnvoll ergänzen 32
33 Wertguthaben und bav Nettogehalt Wertguthaben GRV z. B. 63 Jahre 67 Jahre und / oder Nettogehalt z. B. 65 Jahre Betriebsrente Gesetzliche Rente mit Abschlägen Wertguthaben Finanzierung einer Freistellungsphase vor Beginn der gesetzlichen Rente. Betriebliche Altersversorgung Abschläge wegen früheren Rentenbeginn und das gesunkene Rentenniveau bei der gesetzlichen Rente werden durch eine Betriebsrente aufgefangen. mit Bilanzwirkung ohne Bilanzwirkung (bis auf Pensionszusagen) 33
34 Rechtsgrundlage von Zeitwertkonten / Sozialversicherungsrecht (SGB IV): / Flexi II Gesetz (ab ) / Rundschreiben der Sozialversicherungsträger vom / Besprechung der Sozialversicherungsträger vom 30./ / Besprechung der Sozialversicherungsträger vom 13./ / Fragen-/Antwortkatalog der Sozialversicherungsträger vom 13./ / BSG-Urteil vom (B12 KR 22/07 R) / Steuerrecht / BMF-Schreiben vom / Arbeitsrecht / Tarifvertrag / Betriebsvereinbarung und / oder Arbeitsvertrag 34
35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ihr Referent war: Walter Matthiesen Industrie-Pensions-Verein e.v. Stosch-Sarrasani-Str Radebeul Telefon Mobil
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