TMTD 98% Satec. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: Lfd.Nr.: 30

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1 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00 Wirkstoff(e): Thiram Stand: Lfd.Nr.: 30 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 D Braunschweig Tel: +49 (0) Fax: +49 (0)

2 Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Anwendungen Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Anhang [Abkürzungen] Antrag: /

3 1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel Kenn-Nr /00 Antragsart Zulassungsantrag gemäß 15 PflSchG Antragsteller SATEC Handelsgesellschaft mbh, Robert-Bosch-Straße 3, Elmshorn Wirkungsbereich Fungizid Formulierungstyp Wirkstoff, technisch Wirkstoff (Wirkstoffnummer) Thiram (0119) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung 980 g/kg ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL Mittel zulassen Beantragte Anwendungen Nummer Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Entscheidung Zweckbestimmung Senf, Kohlrübe, Markstammkohl, Auflaufkrankheiten nicht zulassen Raps, Rübsen, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Schwarzer Senf, Sareptasenf, Oelrettich Ackerbohne Auflaufkrankheiten nicht zulassen Futtererbse Auflaufkrankheiten nicht zulassen Lein Auflaufkrankheiten nicht zulassen Mais Auflaufkrankheiten nicht zulassen Mohn Auflaufkrankheiten nicht zulassen Zuckerrübe, Futterrübe Auflaufkrankheiten zulassen Sonnenblume Auflaufkrankheiten nicht zulassen Buschbohne, Salat-Arten, Stangenbohne, Auflaufkrankheiten nicht zulassen Erbse, Spinat Radieschen, Speisezwiebel, Auflaufkrankheiten nicht zulassen Bleichsellerie, Knollensellerie, Pastinak, Rettich, Rote Bete, Kohlgemüse, Gurke, Möhre, Tomate Zuckermais Auflaufkrankheiten nicht zulassen 1.3 Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung TMTD98%Satec ist ein unformulierter technischer Wirkstoff, welcher als Fungizidkomponente innerhalb eines speziellen Inkrustierungsverfahrens zur Bekämpfung von Auflaufkrankheiten im Freiland (Acker- und Gemüsebau) angewendet wird. Die technischen Daten erfüllen die Mindestanfor- Antrag: /

4 derungen des FAO/WHO-Manuals (Rom 2006) und weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung Probleme auftreten sollten. Für den technischen Wirkstoff Thiram und für die Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Es stehen auch CIPAC-Methoden zur Verfügung. Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Thiram in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Das Mittel mit dem Wirkstoff Thiram ist ein Saatgutbehandlungsmittel, welches innerhalb eines speziellen Inkrustierungsverfahrens zur Bekämpfung gegen Auflaufkrankheiten in Ackerbau- und Gemüsebaukulturen eingesetzt wird. Die hinreichende Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit, Grenzaufwand und ertragssichernde Wirkung des Mittels sind belegt. Die Resistenzgefahr bei den zu bekämpfenden Pilzarten gegenüber dem Mittel wird als gering eingestuft. Aufgrund der festgelegten Anwendungen mit diesem Mittel werden Bienen nicht gefährdet, deshalb erhält das Mittel die Kennzeichnung B 3. Ebenso werden bodenbewohnende Nutzarthropoden durch die Anwendung des Mittels nicht geschädigt. Anwendungen mit dem Mittel beeinträchtigen nicht die Leistung der für die Bodenfruchtbarkeit mitverantwortlichen Bodenorganismen. Die vorliegenden Angaben zum Wirkstoff Thiram und zum Pflanzenschutzmittel reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwender, Arbeiter oder Umstehende sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Die vorgesehenen Saatgutbehandlungen führen in den Erntegütern nicht zu Rückständen oberhalb der für Thiram festgesetzten Höchstmengen. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung ist eine Beeinträchtigung der Gesundheit der Verbraucher durch die Aufnahme von Rückständen praktisch ausgeschlossen. Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung des Mittels sowie unter Beachtung der vorgesehenen Auflagen und Anwendungsbestimmungen ist für die im Anwendungsgebiet 001 genannten Kulturen: Kohlrübe, Markstammkohl, Rübsen und Raps und die unter 010 genannten Kulturen: Gemüsekohl, Rote Bete sowie der unter 007 genannten Kulturen: Futter- und Zuckerrübe nicht mit unvertretbaren Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu rechnen. Nicht positiv bewertet werden konnten in den vorher genannten Anwendungen die Kulturen: Senf, Speiserübe, Schwarzer Senf, Sareptasenf, Ölrettich (alle 001) und Gurke, Radieschen, Speisezwiebeln, Bleichsellerie, Knollensellerie, Pastinak, Rettich, Möhre, Tomate (alle 010). Die Anwendungen müssen noch entsprechend neu gefaßt werden. Für diese und die weiteren beantragten Anwendungen ( ) sind unvertretbare Auswirkungen auf Vögel zurzeit nicht auszuschließen. Zur Abklärung möglicher schädlichen Auswirkungen auf das Grundwasser werden zurzeit seitens des UBA s weitere Grundwassermodellierungen, bezüglich eines möglichen Bodenmetabolit-Eintrags, vorgenommen. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angabe zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß 5 Gefahrstoffverordnung N Umweltgefährlich Xn Gesundheitsschädlich RK005 R 20/22 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken RK017 R 36/38 : Reizt die Augen und die Haut RK021 R 48/22 : Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken RK050 R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. RX043 R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich Antrag: /

5 SK012 SP001 SX002 SX013 SX024 SX026 SX035 SX039 SX046 SX057 S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß 15 Abs. 4 PflSchG Naturhaushalt NH677 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen." NH682 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen." NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW467 Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SB165 Der Genuß von Alkohol vor, während und nach dem Arbeiten mit dem Pflanzenschutzmittel muß unterbleiben. SE1201 Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. SF608 Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut sind Universal-Schutzhandschuhe zu tragen. SF613 Beim Absacken des gebeizten Saatgutes auf funktionierende Staubabsaugung achten. SF6161 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen beim Absacken des Saatgutes. SF618 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen beim Reinigen der Beizgeräte. SS1201 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels. SS2203 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. SS6201 Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. ST1202 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutz- Antrag: /

6 ST1261 ST1271 ausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Absacken des Saatgutes. Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Reinigen des Beizgeräte. Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung Hinweise NB663 NN160 NN165 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. 1.5 Nachforderungen zum Mittel Anwendungsbezogene Nachforderungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3) Ohne Unterbrechung Anwenderschutz Zu: KIIIA1 7.3 Innerhalb von 12 Monaten: Eine Abschätzung der Anwenderexposition Begründung: Für das zum Einsatz kommende Spezialverfahren gibt es abgestimmten Expositionsmodelle, eine Expositionsabschätzung wurde nicht vorgelegt. Das einzige Modell, das für die Exposition von Anwendern bei der Saatgutbehandlung verfügbar ist, ist das Modell 'Seed Tropex' (Seed treatment: calibration, mixing/loading, bagging and cleaning, Report TMF 4896, revised by PSD), welches jedoch für das o.g. Spezialverfahren nur sehr eingeschränkt geeignet ist. Auf Basis der Expositionsberechnungen mit diesem Modell konnte trotz PPE sichere Anwendung identifiziert werden. Es sind daher Angaben zur möglichen Exposition mit dem Präparat bei den relevanten Arbeitsgängen (insb. Befüllen der Anlage, Kalibrieren der Anlage, Absacken des Saatgutes, Reinigen der Anlage) erforderlich. Wirkstoff Zu: EG:AIIA-1.11 und 4.1 (OECD: IIA 1.11 und 4.1) Folgende in der EG-Wirkstoffprüfung vorgelegten Studien sind nachzureichen: Antrag: /

7 Forbes, 1995, Thiram technical composition and identification of impurities, UCB, fileno. GRL , GRL Anonymous, not given, Determination of Thiram and impurities in Thiram technical, No AC Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen BBA erklärt BFR erklärt UBA erklärt 1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e) Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Wirkstoffgehalt Thiram 80 FB Bayer CropScience Deutschland GmbH Registrierung & PGA WG - Thiram (0119) 800 g/kg FLOWSAN FS TAMINCO N. V FS - Thiram (0119) 533 g/l SATEC Handelsgesellschaft mbh TC - Thiram (0119) 980 g/kg 1.8 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über recherchierbar Beschränkungen und Verbote (national) Thiram (0119) 1.11 Beschränkungen und Verbote (EU) Antrag: /

8 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich zulassungsfähig Identität und phys.-chem. Eigenschaften des/der Wirkstoffe/s Identität und phys.-chem. Eigenschaften des MitteIs Produktanalytik Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Toxikologie/Exposition des Anwenders Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Thiram Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften s. Anlage Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Identität Hersteller des Mittels SATEC Handelsgesellschaft mbh Versuchsbezeichnung SAT F-0-TC Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften: TMTD98%Satec ist ein weißes bis beiges, geruchloses Produkt, bei dem es sich um den unformulierten technischen Wirkstoff handelt. Es reagiert weder selbstentzündlich, brandfördernd, entzündlich noch explosiv. Staubanteil und Lagerstabilität bei erhöhter Temperatur (54 C für 14 Tage) erfüllen die Anforderungen des FAO/WHO-Manuals (Rom, 2006). Das Mittel ist nach einer Lagerung von einem hren bei Umgebungstemperatur in der handelsüblichen Verpackung physikalisch und chemisch stabil. Die Angaben zu den technischen Eigenschaften weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung in der Praxis Probleme auftreten sollten. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Für die Bestimmung des Reinheitsgrades des technischen Wirkstoffs und der Gehalte der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffs stehen gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev. 4 validierte Methoden zur Verfügung. Mittel In der Formulierung wird der Wirkstoff Thiram nach einer Taminco-Methode (Van Hecke, 2000) hochdruckflüssigkeitschromatographisch auf einer Purospher C18-Säule mittels UV-Detektion bei 254 nm bestimmt. Elutionsmittel: Acetonitril/Phosphorsäure (60:40 v/v). Die Methode ist gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev. 4 validiert. Für die Bestimmung des Wirkstoffgehaltes in TC-Formulierungen steht eine CIPAC-Methode zur Verfügung (Handbuch D, S. 169, Methode: [24/TC/M3/-]). Antrag: /

9 2.4 Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Thiram in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Der Wirkstoff Thiram lässt sich mittels HPLC-UV in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs und Luft bestimmen. Für Boden, Wasser und Luft liegen eine LC- Methoden unter Verwendung unterschiedlicher Detektoren (ECD, MS, UV, MS/MS) vor. In pflanzlichen Lebensmitteln lässt sich Thiram mit der Standardmultimethode S15 bestimmen. Methoden für die Bestimmung in Lebensmitteln tierischen Ursprungs sind nicht erforderlich, da es Festsetzung von Rückstandshöchstmengen gibt. Ebenso sind Methoden für die Bestimmung in Körperflüssigkeiten und Gewebe erforderlich, da Thiram nicht als toxisch oder sehr toxisch eingestuft ist. 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Das Mittel mit dem Wirkstoff Thiram ist ein Saatgutbehandlungsmittel, welches innerhalb eines speziellen Inkrustierungsverfahrens zur Bekämpfung gegen Auflaufkrankheiten in Ackerbau- und Gemüsebaukulturen eingesetzt wird. Die hinreichende Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit, Grenzaufwand und ertragssichernde Wirkung des Mittels sind belegt. Die Resistenzgefahr bei den zu bekämpfenden Pilzarten gegenüber dem Mittel wird als gering eingestuft. Aufgrund der festgelegten Anwendungen mit diesem Mittel werden Bienen nicht gefährdet, deshalb erhält das Mittel die Kennzeichnung B 3. Ebenso werden bodenbewohnende Nutzarthropoden durch die Anwendung des Mittels nicht geschädigt. Anwendungen mit dem Mittel beeinträchtigen nicht die Leistung der für die Bodenfruchtbarkeit mitverantwortlichen Bodenorganismen. 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Der Wirkstoff Thiram und das Pflanzenschutzmittel wurden nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung unter Beachtung der Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung und zum Anwenderschutz sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. 2.7 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Zum Rückstandsverhalten des Pflanzenschutzmittels und des darin enthaltenen Wirkstoffs Thiram liegen ausreichende Untersuchungen vor. Die beantragten Saatgutbeahndlungen führen in den Erntegütern zu n signifikanten Rückständen. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Verbrauchers ist nicht zu erwarten. 2.8 Naturhaushalt Der Wirkstoff Thiram wird unter Laborbedingungen im Boden mit einer DT 50 von 2-34 Tagen abgebaut. Durch den Abbau entsteht ein Hauptmetabolit P1 (auch als DMCS bezeichnet) mit > 10 % im Boden, der ähnlich beständig ist wie der Wirkstoff. Die Mineralisierungsrate ist relativ hoch und liegt zwischen 41 und 72 % im Versuchszeitraum. Der Anteil an gebundenen Rückständen ist mit Werten zwischen 18 und 33 % im mittleren Bereich. Für den Wirkstoff ist mit K oc Werten zwischen 2245 und eine niedrige Mobilität zu erwarten. Der Metabolit P1 kann mit einem errechneten K oc -Wert von eine höhere Mobilität aufweisen. Ergebnisse der FOCUS Pelmo Berechnungen lassen für den Wirkstoff Einträge ins Grundwasser über 0,1 µg/l erwarten. Für den Metaboliten lassen sich Einträge über 0,1 µg/l (bis 0,718 µg/l) bei einer angenommen Bildungsrate von Antrag: /

10 100 % für einige Kulturen nicht ausschließen. Der Metabolit ist nicht fungizid -wirksam und ökotoxikologisch nicht relevant. Wie aus einer Nachfrage an das BFR bekannt geworden ist liegen allerdings Informationen zur Toxikologie vor. Die Focus PELMO Berechnungen für die zurzeit zur Zulassung vorgesehenen Anwendungen werden zurzeit noch vom UBA aktualisiert. Der Wirkstoff wird im Wasser mit einer Halbwertszeit zwischen 1 und 2 Tagen abgebaut. Eine Verlagerung in das Sediment findet nicht statt. Als Hauptabbauprodukt entsteht M1 mit Konzentrationen bis zu 21 % nach 7 Tagen. Der Wirkstoff ist mit einem Dampfdruck von 2,3 x 10-3 Pa semi-volatil. Eine bedeutende Verflüchtigung von der Bodenoberfläche ist aufgrund der Art der Anwendung unwahrscheinlich. Des Weiteren ist für den Wirkstoff in der Luft mit einem schnellen Abbau durch indirekte Phototransformation (DT min) zu rechnen. Bei den längerfristigen Auswirkungen weist der Wirkstoff eine hohe längerfristige Toxizität gegenüber Vögeln und Säugern mit entsprechenden NOEC Werten von 37,5 mg/kg KG/d bzw. einer NOEL von 15 mg/kg KG/d auf. Auch gegenüber allen getesteten Gewässerorganismen ist der Wirkstoff akut wie längerfristig stark bis sehr stark toxisch. Der empfindlichste Endpunkt stammt aus einer verlängerten Fischstudie mit einer NOEC von 0,64 µg/l. Aus einem höherstufigen Mesokosmtest an Algen und Invertebraten wird eine NOEAEC von 0,0032 mg/l abgeleitet. Das entspricht unter Berücksichtigung eines Sicherheitsfaktors von 2 einer für Gewässer unbedenklichen Konzentration von 1,6 µg/l. Im Bewertungsbericht liegen Angaben zu Effekten auf Nichtzielorganismen vor. Aus der EU-Wirkstoffprüfung liegt eine Reihe von Ergebnissen vor. Bei den getesteten Nichtzielarthropodenarten zeigt sich besonders C.carnea und C.septempunctata als empfindlich. Aufgrund der Anwendung als Saatgut-Beize sind Auswirkungen auf epigäische lebende Arten relevant. Hierzu wurden Tests mit A.bilineata und P.cupreus aufgeführt, die beide unempfindlich reagieren. Die Toxizität gegenüber Regenwürmern und Bodenmikroorganismen ist gering. Hinweis zur Kennzeichnung des Wirkstoffes Thiram: N R50/53 Zu dem Mittel TMTD 98 % Satec wurden verwertbaren Unterlagen zur Berücksichtigung des Repellent-Effektes auf Vögeln und Säugern eingereicht. Ein Vermeidungsfaktor konnte daher bislang nicht abgeleitet werden. Es wird auf die Wirkstoffdaten zur Bewertung des Mittels zurückgegriffen. Bei der Risikobewertung Vögel zeigt sich in der TIER 1 Bewertung ein hohes Risiko gegenüber Vögeln. Die nötigen Sicherheitsfaktoren werden im akuten und längerfristigen Bereich unterschritten. Durch Berücksichtigung des Schälverhaltens kleiner granivorer Vögel und verfeinerter Expositionsdaten kann ein annehmbares Risiko für einige Anwendungen demonstriert werden. Gerade für die Anwendungen, wie in Mais, bei denen die großen granivoren Vögel betrachtet werden, kann ein unvertretbares Risiko zurzeit nicht ausgeschlossen werden. Bei den Säugern zeigt sich unter Berücksichtigung des Schälverhaltens ein annehmbares Risiko für alle Anwendungen. Allgemein ist mit einer Auflage sicherzustellen, dass kein Saatgut für Vögel oder Säuger erreichbar auf der Bodenoberfläche verbleibt. Aufgrund der beantragten Anwendung kann eine Gefährdung von Gewässerorganismen durch Spraydrift und Verflüchtigung/Deposition weitestgehend ausgeschlossen werden. Das Risiko durch Run-off oder Drainage Einträge ist annehmbar gering. Für Regenwürmer und Bodenmikroorganismen ist auf Grund der Risikobewertung mit m unannehmbaren Risiko zu rechnen. Nichtzielpflanzen und Nichtzielflächenarthropoden werden nicht exponiert, ein Risiko kann daher weitestgehend ausgeschlossen werden. Hinweis zur Kennzeichnung des Mittels TMTD 98 % Satec: (siehe Wirkstoff) Antrag: /

11 Antrag: /

12 3 Anwendungen 001 Senf, Kohlrübe, Markstammkohl, Raps, Rübsen, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Schwarzer Senf, Sareptasenf, Oelrettich - Auflaufkrankheiten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Auflaufkrankheiten Senf, Kohlrübe, Markstammkohl, Raps, Rübsen, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Schwarzer Senf, Sareptasenf, Oelrettich Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Anwendungszeitpunkt Vor der Saat Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 Anwendungstechnik inkrustieren - Erläuterungen nach Satec-Spezialverfahren Aufwand 4 g/kg - Erläuterungen maximaler Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur pro hr 12 bis 32 g/ha Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (F) Freiland: Kohlrübe, Schwarzer Senf, Sareptasenf, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Senf, Markstammkohl, Rübsen, Oelrettich, Raps Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt zulassungsfähig Nein Antrag.: /

13 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die beantragten Saatgutbehandlungen führen in den Erntegütern nicht zu signifikanten Rückständen. Die geltenden Höchstmengen können eingehalten werden. 002 Ackerbohne - Auflaufkrankheiten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Auflaufkrankheiten Ackerbohne Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Anwendungszeitpunkt Vor der Saat Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 Anwendungstechnik inkrustieren - Erläuterungen nach Satec-Spezialverfahren Aufwand 2 g/kg - Erläuterungen maximaler Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur pro hr 280 bis 640 g/ha Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (F) Freiland: Ackerbohne Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt zulassungsfähig Nein Antrag.: /

14 003 Futtererbse - Auflaufkrankheiten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Auflaufkrankheiten Futtererbse Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Anwendungszeitpunkt Vor der Saat Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 Anwendungstechnik inkrustieren - Erläuterungen nach Satec-Spezialverfahren Aufwand 2 g/kg - Erläuterungen maximaler Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur pro hr 320 bis 440 g/ha Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (F) Freiland: Futtererbse Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt zulassungsfähig Nein 004 Lein - Auflaufkrankheiten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Auflaufkrankheiten Lein Angaben zur sachgerechten Anwendung Antrag.: /

15 Anwendungsbereich Freiland Anwendungszeitpunkt Vor der Saat Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 Anwendungstechnik inkrustieren - Erläuterungen nach Satec-Spezialverfahren Aufwand 2 g/kg - Erläuterungen maximaler Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur pro hr 200 g/ha Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (F) Freiland: Lein Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt zulassungsfähig Nein 005 Mais - Auflaufkrankheiten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Auflaufkrankheiten Mais Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Anwendungszeitpunkt Vor der Saat Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 Anwendungstechnik inkrustieren - Erläuterungen nach Satec-Spezialverfahren Aufwand 36 g pro Einheit Saatgut - Erläuterungen maximaler Mittelaufwand 90 g/ha (entsprechend Antrag.: /

16 maximal 2,5 Saatgut-Einheiten pro ha; 1 Einheit umfasst Korn) Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (F) Freiland: Mais Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt zulassungsfähig Nein 006 Mohn - Auflaufkrankheiten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Auflaufkrankheiten Mohn Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Anwendungszeitpunkt Vor der Saat Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 Anwendungstechnik inkrustieren - Erläuterungen nach Satec-Spezialverfahren Aufwand 4 g/kg - Erläuterungen maximaler Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur pro hr 12 bis 20 g/ha Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (F) Freiland: Mohn Antrag.: /

17 Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt zulassungsfähig Nein 007 Zuckerrübe, Futterrübe - Auflaufkrankheiten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Auflaufkrankheiten Zuckerrübe, Futterrübe Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Anwendungszeitpunkt Vor der Saat Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 Anwendungstechnik inkrustieren - Erläuterungen nach Satec-Spezialverfahren Aufwand 4 g/kg - Erläuterungen maximaler Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur pro hr 60 bis 160 g/ha Kennzeichnungsauflagen NW642 Wartezeiten (F) Freiland: Zuckerrübe, Futterrübe Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Antrag.: /

18 Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung BBA-Wirksamkeit Zu: OECD KIIIA (EG KIIIA1 6.2) Drei weitere Versuchsergebnisse des amtlichen Dienstes oder anderer GEP-anerkannter Prüfstellen zur Absicherung der Wirksamkeit. Die Prüfergebnisse sind innerhalb eines hres nach erteilter Zulassung einzureichen. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig 008 Sonnenblume - Auflaufkrankheiten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Auflaufkrankheiten Sonnenblume Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Anwendungszeitpunkt Vor der Saat Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 Anwendungstechnik inkrustieren - Erläuterungen nach Satec-Spezialverfahren Aufwand 3 g/kg - Erläuterungen maximaler Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur pro hr 9 bis 15 g/ha Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (F) Freiland: Sonnenblume Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Antrag.: /

19 Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt zulassungsfähig Nein 009 Buschbohne, Salat-Arten, Stangenbohne, Erbse, Spinat - Auflaufkrankheiten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Gemüsebau Auflaufkrankheiten Buschbohne, Salat-Arten, Stangenbohne, Erbse, Spinat Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Anwendungszeitpunkt Vor der Saat Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 Anwendungstechnik inkrustieren - Erläuterungen nach Satec-Spezialverfahren Aufwand 2 g/kg - Erläuterungen maximaler Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur pro hr 1,2 bis 440 g/ha Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (F) Freiland: Buschbohne, Salat-Arten, Stangenbohne, Erbse, Spinat Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt zulassungsfähig Nein Antrag.: /

20 010 Radieschen, Speisezwiebel, Bleichsellerie, Knollensellerie, Pastinak, Rettich, Rote Bete, Kohlgemüse, Gurke, Möhre, Tomate - Auflaufkrankheiten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Gemüsebau Auflaufkrankheiten Radieschen, Speisezwiebel, Bleichsellerie, Knollensellerie, Pastinak, Rettich, Rote Bete, Kohlgemüse, Gurke, Möhre, Tomate Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Anwendungszeitpunkt Vor der Saat Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 Anwendungstechnik inkrustieren - Erläuterungen nach Satec-Spezialverfahren Aufwand 4 g/kg - Erläuterungen maximaler Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur pro hr 2,8 bis 68 g/ha Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (F) Freiland: Radieschen, Speisezwiebel, Bleichsellerie, Knollensellerie, Pastinak, Rettich, Rote Bete, Kohlgemüse, Gurke, Möhre, Tomate Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt zulassungsfähig Nein Antrag.: /

21 011 Zuckermais - Auflaufkrankheiten Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Auflaufkrankheiten Zuckermais Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Anwendungszeitpunkt Vor der Saat Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 Anwendungstechnik inkrustieren - Erläuterungen nach Satec-Spezialverfahren Aufwand 36 g pro Einheit Saatgut - Erläuterungen maximaler Mittelaufwand 90 g/ha (entsprechend maximal 2,5 Saatgut-Einheiten pro ha; 1 Einheit umfasst Korn) Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (F) Freiland: Zuckermais Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt zulassungsfähig Nein Antrag.: /

22 N NB663 NH677 NH682 NN160 NN165 NW262 NW264 NW467 NW642 RK005 RK017 RK021 RK050 RX043 SB001 SB110 SB165 SE1201 SF608 SF613 SF6161 SF618 SK012 SP001 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Umweltgefährlich Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen." Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen." Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Das Mittel ist giftig für Algen. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. R 20/22 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken R 36/38 : Reizt die Augen und die Haut R 48/22 : Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Der Genuß von Alkohol vor, während und nach dem Arbeiten mit dem Pflanzenschutzmittel muß unterbleiben. Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut sind Universal-Schutzhandschuhe zu tragen. Beim Absacken des gebeizten Saatgutes auf funktionierende Staubabsaugung achten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen beim Absacken des Saatgutes. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen beim Reinigen der Beizgeräte. S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Antrag.: /

23 SS1201 SS2203 SS6201 ST1202 ST1261 ST1271 SX002 SX013 SX024 SX026 SX035 SX039 SX046 SX057 Xn Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Absacken des Saatgutes. Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Reinigen des Beizgeräte. S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Gesundheitsschädlich noch nicht gefüllt 5 Anhang [Abkürzungen] Antrag.: /

24 BVL-Bewertungsbericht ZA /00 Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e): 980 g/kg Thiram (0119) Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Wirkungsweise von Thiram:

25 ISO common name Thiram BVL No CIPAC No CAS No CH 3 S EEC No C H 3 N S S N CH 3 S CH 3 Function Fungicide Molecular formula and molecular mass C 6 H 12 N 2 S g/mol Chemical name (IUPAC) Chemical name (CA) tetramethylthiuram disulfide or bis (dimethylthiocarbamoyl)-disulfide tetramethylthioperoxydicarbonic diamide FAO Specification AGP:CP/82; g/kg Minimum purity of the active substance as manufactured Identity of relevant impurities in the active substance as manufactured 980 g/kg (Directive 2003/81/EC)

26 Physical and chemical properties of the active substance Thiram (Draft Assessment Report) Section (Annexpunkt) B (IIA 2.1) B (IIA 2.1) B (IIA 2.1) B (IIA 2.2) B (IIA 2.3) B (IIA 2.3) B (IIA 2.4) Study Melting point, freezing point or solidification point Boiling point Purity [%] Method Result Comment Reference 99.1 EEC A 1 (Ernst Leitz apparatus) Temperature of decomposition or sublimation Relative density 97,8 EEC A 3 (pycnometer) Vapour pressure 99.1 OECD 104 (gas saturation method) Volatility, Henry's law constant Appearance: physical state C LOEP Riggs, 1994 (CHE ) not applicable (not a low melting substance) not applicable D = 1.36 g/cm 3 (20 C) LOEP The technical compound was used instead of PAS, but study is acceptable Tutty, 1993 (CHE ) 2.3 x 10 3 Pa (25 C) LOEP Lemal, 1985 (CHE ) Calculation 3.3 x 10 2 Pa m 3 mol 1 (25 C) LOEP Pierce, 1995 (CHE ) Visual solid fine crystals LOEP Riggs, 1994 assessment (CHE ) B (IIA 2.4) TAS Appearance: colour 99.1 TAS Visual assessment powder white slightly off-white beige LOEP LOEP LOEP Riggs, 1994 (fehlt) Riggs, 1994 (fehlt) Riggs, 1994 (CHE )

27 Section (Annexpunkt) B (IIA 2.4) B (IIA 2.5) B (IIA 2.5) B (IIA 2.6) Study Purity [%] Appearance: odour 99.1 Spectra of purified active substance TAS Spectra for impurities of toxicological, ecotoxicological or environmental concern Solubility in water 99.1 Method Result Comment Reference Olfactory assessment UV/VIS OECD 101 IR, NMR, MS OECD 105 (flask method) no detectable odour no detectable odour λ max [nm] ε [L mol 1 cm 1 ] ph Spectra are consistent with the given structure 16.5 mg/l (20 C; bidist. water) LOEP LOEP LOEP Not required LOEP Riggs, 1994 (fehlt) Riggs, 1994 (CHE ) Tutty, 1994 (CHE ) Document JII Penny, 1995 (CHE ) Forbes, 1995 (fehlt) Pouchert, 1983 (CHE ) Tutty, 1993 (CHE ) 99.8 OECD 105 (flask method) mg/l (22 C; ph 4.2; after 1 d) 17.9 mg/l (22 C; ph 4.2; after 2 d) 21.1 mg/l (22 C; ph 8.8) no effect of ph on solubility not acceptable Van de Putte, 1997 (CHE )

28 Section (Annexpunkt) B (IIA 2.7) Study Solubility in organic solvents Purity [%] 99.1 Method Result Comment Reference OECD 105 (flask method) acetonitrile hexane methanol 1.91 xylene 8.30 all in g/l, 20 C LOEP Tutty, 1993 (CHE ) 99.8 ethyl acetate 10.5 g/l, 22 C Van de Putte, 1997 (CHE ) B (IIA 2.8) B (IIA 2.9) TAS OECD 105 (flask method) Partition coefficient OECD 107 (shake flask method) Hydrolysis rate > 98 [ 14 C] Statement EPA, N, acetone 69.7 benzene 41.2 chloroform dichloromethane 199 methanol 1.8 petroleum ether 0.04 xylene 9.1 all in g/l, 25 C log P ow = 1.73 (distilled water) As ph has no effect on solubility of thiram in water, log P ow is not influenced by ph. ph 5 (25 C): DT 50 = 68.5 d ph 7 (25 C): DT 50 = 3.5 d ph 9 (25 C): DT 50 = 6.9 h LOEP no effect of ph is addressed Danschutter, 1985 (CHE ) (CHE ) Lemal, 1983 (CHE ) Norris, 1991 (CHE ) B (IIA 2.9) Direct phototransformation in purified water > 98 [ 14 C] EPA, N, major degradation product: CS 2 ph 5 (25 C): DT 50 = 8.8 h major degradation product: CS 2 LOEP Norris, 1990 (CHE ) McManus, 1990 (CHE )

29 Section (Annexpunkt) B (IIA 2.9) B (IIA 2.9) Study Quantum yield of direct photodegradation Dissociation constant Purity [%] 96.5 [ 14 C] Method Result Comment Reference OECD Test Guideline Phototransformation of Chemicals in Water, OECD 112 (spectrophotometric method) φ = 2.97 x 10 3 DT 50 = 4.1 h pk a (BH + ) = 8.19 LOEP Knoch, 1994 (CHE ) LOEP Thomson, 1995 (CHE ) B (IIA 2.10) Stability in air, indirect phototransformation Conductance studies (in 1,4 dioxane/water 89:11 V/V) Atkinson calculation K < 10 6 mol/l DT 50 = 21.3 min k = x cm 3 molecules 1 s 1 (OH-radical-conc.: 1.5 x 10 6 molecules cm 3 ) not acceptable Van Beylen, 1985 (CHE ) Förster, 1999 (CHE ) B (IIA 2.11) B (IIA 2.11) B (IIA 2.12) B (IIA 2.13) Estimated gas phase hydroxyl radical rate Document MII constant: k = 10.2 x 10 9 cm 3 molecules 1 s 1 Flammability 99.5 EEC A 10 Not highly flammable. LOEP Tremain, 1999 (CHE ) Auto-flammability 99.8 EEC A 16 Not auto-flammable. LOEP Van de Putte, 1997 (CHE ) Flash point not applicable Explosive properties 99.5 EEC A 14 Not explosive (heat: Koenen; shock: fall hammer; friction: friction test apparatus) LOEP Krips, 2000 (CHE )

30 Section (Annexpunkt) B (IIA 2.14) Study Purity [%] Surface tension EEC A 5 Method Result Comment Reference 56 mn/m (90 % saturated aqueous solution) not acceptable Van de Putte, 1999 (CHE ) B (IIA 2.15) Oxidising properties EEC A 5 (OECD ring method) Statement 72.7 mn/m (90 % saturated aqueous solution; 18.5 C) Examination of the chemical structure of thiram established that the active substance is incapable of reacting exothermically with a combustible material. The structure of thiram contains no highly oxidised groups that would lead to oxidising properties. Flack, 1997 (fehlt) LOEP: List of End Points of the Draft Assessment Report

31 Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Sektion (Annex Punk) Eigenschaft Methode Ergebnis III2. 1 Farbe weiß bis beige III2. 1 Geruch geruchlos III2. 3 Entzündlichkeit (feste Stoffe) Das Mittel ist nicht leicht entzündlich. III2. 3 Selbstentzündlichkeit (feste Das Mittel ist nicht III Stoffe) Lagerstabilität bei erhöhter Temperatur CIPAC MT 46.1 Accelerated storage, general methods III Staubanteil 2 mg III4. 2 Verfahren zur Reinigung von Pflanzenschutzgeräten Experimentelle Überprüfung der physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften des Mittels: Bewertungen : Positiv selbstentzündlich. Das Mittel ist physikailisch und chemisch stabil. ( Lagerdauer: bei 54 C / 14 d ) mit Wasser oder Ethanol die Beizanlage reinigen. The physico-chemical properties of the plant protection product were partly analysed during a former registration process

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