zum Online-Antragsverfahren in Sachsen-Anhalt der Jugendleiter/in-Card für Freie Träger auf Landesebene

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1 zum Online-Antragsverfahren in Sachsen-Anhalt der Jugendleiter/in-Card für Freie Träger auf Landesebene Stand: 01.Juli 2009

2 Leitfaden zum Online-Antragsverfahren in Sachsen-Anhalt der Jugendleiter/in-Card für Freie Träger auf Landesebene Inhalt 1. Allgemeines zum Online-Antragsverfahren Die Vorteile des Online-Antragsverfahrens Das Antragsverfahren grundsätzlich Einmalig: Ersterfassung der Träger Untergliederungen freier Träger unterhalb der Landesebene (z. B. Kreisverbände) Trägererfassung während des laufenden Verfahrens Datennutzung und Datenschutz Trägerverwaltung Unterschied Administrator/innen Benutzer/innen Erfassung Ihrer Daten Zuordnung der Freien Träger zur Landeszentralstelle juleica Spätere Erfassung von Trägern Login & Startbildschirm Träger verwalten Selbstverwaltung Träger-Profil Meine Daten Benutzerverwaltung Erfassung neuer Träger Erfassung neuer Träger als Benutzer/innen durch den/die Administrator/in des landesweiten Freien Trägers Verwaltung angelegter Träger Optionen bearbeiten Optionen: Rechte Der Weg zur neuen juleica Schritt 1: Beantragung der juleica Registrierung Antragstellung durch den/die Jugendleiter/in Antragstellung durch den Freien Träger (Verband/Organisation) Schritt 2: Prüfung und Bestätigung durch den Freien Träger Antrag genehmigen Antrag vorläufig ablehnen...23 Leitfaden zum Online-Antragsverfahren in Sachsen-Anhalt der Jugendleiter/in-Card für Freie Träger auf Landesebene 2

3 4.2.3 Antrag endgültig ablehnen Übernahme eines Trägers bei <Träger nicht gefunden> Schritt 3: Prüfung und Bestätigung durch den Öffentlichen Träger, der Landeszentralstelle juleica Sachsen-Anhalt Schritt4: Druck und Versand der juleicas durch die Druckerei Allgemeines Aktualisierung des Leitfadens Ansprechpersonen für das Projekt Anhang Datenschutzerklärung Glossar...28 Leitfaden zum Online-Antragsverfahren in Sachsen-Anhalt der Jugendleiter/in-Card für Freie Träger auf Landesebene 3

4 1. Allgemeines zum Online-Antragsverfahren Das Online-Antragsverfahren der Jugendleiter/in-Card wird das bisherige Papier- Antragsverfahren nahezu 1:1 abbilden. Die vorliegende Beschreibung des Online- Antragsverfahrens ist darum bemüht, das Verfahren grundsätzlich zu formulieren. Daher gelten die im Folgenden beschriebenen Verfahrensweisen vorbehaltlich Änderungen, die sich während der Anfangszeit der Umstellung ergeben werden. Es ist darauf zu achten, dass in unregelmäßigen Abständen überarbeitete Versionen des Leitfadens zur Verfügung gestellt werden, die dann selbstständig unter abzurufen sind. Zu den Begrifflichkeiten dieses Leitfadens: Öffentlicher Träger: Der Träger, der bislang im Papierverfahren unter 9. unterschrieben hat, in Sachsen-Anhalt das Ministerium für Gesundheit und Soziales. Diese Aufgaben des Öffentlichen Trägers wird ab sofort die Landeszentralstelle juleica im Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.v. wahrnehmen, die vom Öffentlichen Träger damit betraut wurde. Freier Träger: Jugendverband bzw. Organisation/Initiative, bei der/dem der/die Jugendleiter/in ehrenamtlich tätig ist und/oder die juleica-ausbildung erhalten hat. In Sachsen-Anhalt übernimmt die Beantragung der juleica der Träger, der die juleica ausgebildet hat. Landeszentralstelle: Die zentrale Ansprechstelle zur juleica im jeweiligen Bundesland. Diese ist in Sachsen-Anhalt beim Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.v. angesiedelt. Die Landeszentralstelle kümmert sich um grundsätzliche Fragen rund um die juleica im jeweiligen Bundesland und ist ebenfalls zuständig für grundsätzliche operative Fragen sowie einfache technische Fragen zum Antragsverfahren und bei der Trägererfassung. Der DBJR unterstützt die Landeszentralstellen bei der Erfüllung dieser Aufgaben. 1.1 Die Vorteile des Online-Antragsverfahrens Die juleica ist schneller bei den jeweiligen Jugendleiter/innen. Der Zeitaufwand reduziert sich, soweit dies durch das Verfahren und die Druckerei beeinflusst werden kann. Die Kosten werden gesenkt, da die bisherige Abrufpauschale in Höhe von 10,50 Euro pro Bestellung zukünftig entfällt und die Portokosten für den Versand der Anträge an die Druckerei entfallen. Es kann kein Antrag verloren gehen. In das Antragsverfahren ist ein System von automatischen Benachrichtigungen eingebaut, so dass jede/r Beteiligte erinnert/ benachrichtigt wird bzw. über den Status der Card informiert ist. Fehler bei der Übertragung der Daten werden weitestgehend ausgeschlossen. 1.2 Das Antragsverfahren grundsätzlich Generell sind im Antragsverfahren (wie bisher auch) jeweils drei Personen bzw. Organisationen beteiligt: der/die Jugendleiter/in, der Träger, der den/die Jugendleiter/in ausgebildet hat im Auftrag des Verbandes, für den der/die Jugendliche ehrenamtlich tätig ist (bisher Feld 8 auf dem Papier- Formular): Dies kann sowohl ein Freier Träger (z.b. Jugendverband, Jugendinitiative o.ä.) als auch ein Öffentlicher Träger (z.b. Jugendtreff des Jugendamtes) sein. Freie Träger auf Landesebene haben die Möglichkeit, ihren Untergliederungen Benutzerkonten einzurichten. Leitfaden zum Online-Antragsverfahren in Sachsen-Anhalt der Jugendleiter/in-Card für Freie Träger auf Landesebene 4

5 Der Öffentliche Träger, der für den Freien Träger zuständig ist bzw. die Stelle, die bisher den Antrag auf der rechten Seite gegengezeichnet hat (bisher Feld 9 auf dem Papier-Formular). Bei Freien Trägern auf Landesebene übernimmt diese Aufgabe die Landeszentralstelle juleica Sachsen-Anhalt. Je nachdem, wer den Antrag stellt, werden nacheinander die weiteren Beteiligten gebeten, dem Antrag zuzustimmen. Beispiel: 1. Variante: Der/die Jugendleiter/in stellt online einen juleica-antrag. Als Freien Träger auf Landesebene wählt er/sie die Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt aus. Dann würde automatisch die im System hinterlegte Ansprechperson der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt eine Benachrichtigungs- über den neuen Antrag erhalten. Im nächsten Schritt kann er/sie dann auf über die persönliche Zugangsdaten diesen juleica-antrag einsehen und die Richtigkeit und Zustimmung zu dem Antrag mit einem Klick bestätigen. Sobald diese Freigabe erfolgt ist, erhält die Landeszentralstelle juleica ebenfalls eine Benachrichtigungs- über einen neuen juleica-antrag. Diese Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt wurden (siehe Grundsätze der juleica-ausbildung in Sachsen-Anhalt) und schaltet den Antrag dann frei. Wenn nun beide Bestätigungen vorliegen, erfolgt die Benachrichtigung an die Druckerei, die die Daten für den Druck der Karte abruft. Danach erfolgt der Druck der Karte. 2. Variante: Der ausbildende Träger, hier die Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt, stellt online im System für die/den Jugendliche/n den Antrag. Der/die Jugendliche erhält eine Benachrichtigungs- über seinen/ihren vorliegenden Antrag. Er/sie kann nun über die persönlichen Login-Daten den Antrag auf Richtigkeit prüfen und freigeben. Sobald diese Freigabe erfolgt ist, erhält die Landeszentralstelle juleica ebenfalls eine Benachrichtigungs- über einen neuen juleica-antrag. Diese Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt wurden (siehe Grundsätze der juleica-ausbildung in Sachsen-Anhalt) und schaltet den Antrag dann frei. Wenn nun beide Bestätigungen vorliegen, erfolgt die Benachrichtigung an die Druckerei, die die Daten für den Druck der Karte abruft. Danach erfolgt der Druck der Karte. Jugendleiter/in Freier Träger auf Landesebene Landeszentralstelle (KJR LSA) Freier Träger auf Landesebene Jugendleiter/in Landeszentralstelle (KJR LSA) Jugendleiter/in Freier Träger auf Landesebene Druckerei Die Initiative eines juleica-antrags kann sowohl vom dem/der Jugendleiter/in selbst ausgehen als auch vom ausbildenden Freien Träger. Erfahrungen aus den Ländern Berlin und Niedersachsen, in denen Online-Anträge bereits seit April 2009 möglich sind, zeigen, dass die Initiative in der Regel von den Trägern ausgeht. Dies ist auch die Variante, die wir als Landeszentralstelle juleica für Sachsen- Anhalt empfehlen. Leitfaden zum Online-Antragsverfahren in Sachsen-Anhalt der Jugendleiter/in-Card für Freie Träger auf Landesebene 5

6 1.3 Einmalig: Ersterfassung der Träger Für einen reibungslosen Start des Online-Antragsverfahrens 01. Juli 2009 war es notwendig, im Vorfeld möglichst alle Freien Träger auf Landesebene, die in die Bearbeitung der Anträge (Genehmigung) eingebunden sind, in der Datenbank zu erfassen. Nur so ist bereits von Anfang an eine einwandfreie Zuordnung der Träger zueinander möglich und der/die Jugendleiter/in findet bei der Beantragung der juleica seinen/ ihren Freien Träger in der Liste. Diese Trägererfassung wurde abgeschlossen und alle Freien Träger auf Landesebene, die in den letzten Jahren juleica-ausbildungen durchgeführt haben, wurden erfasst und in die Datenbank aufgenommen. Zeitgleich mit diesem Leitfaden erhalten die bei der Trägererfassung benannten Administrator/innen die Zugangsdaten für den jeweiligen Freien Träger auf Landesebene. Diese/r Administrator/in kann später Benutzer/innen für die Untergliederungen des Trägers anlegen Untergliederungen freier Träger unterhalb der Landesebene (z. B. Kreisverbände) Nachdem die Freien Träger auf Landesebene erfasst wurden, können sie nun in ihrem Profil ihre Untergliederungen als Benutzer/innen erfassen. Wenn sie dies unterlassen, verbleibt die Bearbeitung aller Anträge von Jugendleiter/innen dieses Trägers bei der Landesstelle des Freien Trägers. 1.4 Trägererfassung während des laufenden Verfahrens Grundsätzlich hat jeder registrierte Träger jederzeit die Möglichkeit, weitere untergeordnete Träger in das System einzupflegen. Beispielsweise können Landesverbände jederzeit weitere Untergliederungen als Benutzer/innen einpflegen. Dies geschieht über denselben Zugang mit den gleichen Zugangsdaten, wie sie für die Genehmigung der juleica-anträge genutzt werden. Im Einzelfall kann diese Möglichkeit durch den übergeordneten Träger (im genannten Beispiel die Landeszentralstelle) nicht zugelassen werden. 1.5 Datennutzung und Datenschutz Alle Träger, die unmittelbar mit der Bearbeitung eines Antrages zu tun haben, haben Zugriff auf die persönlichen Daten der Antragsteller/innen. Für die weitere Nutzung im Zusammenhang mit dem juleica-antragsverfahren (z.b. Abrechnung der zugehörigen Fördergelder) durch die Träger stehen Export-Schnittstellen zur Verfügung. Die Weitergabe an Dritte ist generell ausgeschlossen. Für die Nutzung der Daten durch die Träger gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen: das Bundesdatenschutzgesetz die Datenschutzregelungen der jeweiligen Länder die Bestimmungen des KJHG Alle Daten dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie erhoben wurden. Dies sind u.a. folgende: Bearbeitung des Antrags und Produktion der Karte Leitfaden zum Online-Antragsverfahren in Sachsen-Anhalt der Jugendleiter/in-Card für Freie Träger auf Landesebene 6

7 zugehörige Kosten- und/oder Fördermittelabrechnung statistische Auswertungen im Sinne der Jugendhilfe: Dafür sind die Daten zu anonymisieren, d.h. den Datensätzen sind zumindest Name, Vorname und Straße/ Hausnummer zu entfernen. Über die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen wird in Kurzform beim Export der Daten belehrt. Diese Belehrung ist mit einem Mausklick zu bestätigen, dies wird im System protokolliert. Die persönlichen Daten der Antragssteller/innen bleiben im System für die Gültigkeitsdauer der juleica zzgl. einer Sicherheitsspanne von sechs Monaten gespeichert, so dass der/die Jugendleiter/in bei einer erneuten Beantragung der juleica auf diese Daten zugreifen kann. Die darüber hinaus im Antragsverfahren freiwillig erhobenen Statistik-Angaben stehen den Trägern nicht zur Verfügung. Diese werden anonymisiert der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik an der Uni Dortmund (AKJStat) übermittelt, die regelmäßig die Daten auswerten wird. 2. Trägerverwaltung Der/die angegebene Administrator/in jedes Trägers erhält nach Erfassung des Trägers in der juleica-datenbank seine/ihre Zugangsdaten für die Antragsverwaltung bzw. -bearbeitung. Diese Datenbank ist erreichbar über die Website bzw. Darüber hinaus ist es möglich, mittels Link von der eigenen Webseite auf die Datenbank zu verlinken bzw. die Antragsmaske einzubinden. 2.1 Unterschied Administrator/innen Benutzer/innen Als Träger im Sinne des Systems wird jeweils ein Freier oder Öffentlicher Träger verstanden, unabhängig davon, auf welcher Ebene er angesiedelt und in welche Struktur er eingebunden ist. Im System werden zwei verschiedene Rollen unterschieden: Administrator/innen können neue (dem jeweiligen Träger zu- oder untergeordnete) Benutzer/innen anlegen sowie Anträge prüfen und freischalten, ablehnen oder zur Überarbeitung zurückschicken. Die Rechte müssen auf der Landesebene verbleiben. Benutzer/innen können Anträge seines/ihres Trägers prüfen und freischalten, ablehnen oder zur Überarbeitung zurückschicken. Es kann beliebig viele Benutzer/innen geben. Sind mehrere Benutzer/innen auf derselben Ebene für denselben Träger eingetragen, haben alle die gleichen Rechte. Diese Rechte können zwischen diesen Benutzer/innen nicht unterschieden werden. 2.2 Erfassung Ihrer Daten Füllen Sie die Eingabemaske bitte möglichst vollständig aus. Im Wesentlichen ist diese Maske selbsterklärend. Hinweise zur Eingabe: Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. "Gemeindekennziffer"(GKZ): Hier ist die entsprechende GKZ Ihres Trägers anzugeben. Wenn es sich um einen landesweiten Freien Träger (z.b. Landes-Jugendverband) handelt, sind die ersten beiden Stellen der Gemeindekennziffer anzugeben. Auf Kreisebene wiederum sind die ersten 5 Ziffern anzugeben und auf Gemeindeebene alle 8 Ziffern. Leitfaden zum Online-Antragsverfahren in Sachsen-Anhalt der Jugendleiter/in-Card für Freie Träger auf Landesebene 7

8 Name (vollständig) : vollständiger Name des Trägers; dieser erscheint in der Liste der gefundenen Träger, die den Jugendleiter/innen angezeigt werden. Da diese Bezeichnung auch in der Ansicht Träger verwalten für die Administrator/innen angezeigt wird, sollte diese Bezeichnung jeweils eindeutig sein und nur einmal verwendet werden. Name (Kurzform) : Bezeichnung des Trägers (max. 30 Zeichen); nur diese wird auf der juleica dargestellt! Kurzbezeichnung möglich. Alias-Bezeichnungen : Es können bis zu 10 Alias-Namen für den Träger erfasst werden, die später in verschiedenen Systembereichen für die Suche nach dem Träger verwendet werden. Adresse/Kontakt : Erfassung wichtiger Adress- und Kontaktdaten des Träger. Wichtig: An die hier angegebene -Adresse gehen alle s, die im Rahmen der Antragsbearbeitung an die Organisation versendet werden. Außerdem werden diese Kontaktdaten, auch den Jugendleiter/innen und anderen beteiligten Trägern mitgeteilt. Daher sollte hier jeweils die Adresse angegeben werden, unter der die/der Antragsbearbeiter/in zu erreichen ist! Kategorie(n) : Zuweisung einer Kategorie zu dem Träger. Administrator : Erfassung eines/einer hauptverantwortlichen Benutzers/ Benutzerin des Trägers mit entsprechenden Administrator/innen-Rechten. Die Angaben müssen mittels der Schaltfläche Angaben bestätigen bestätigt werden. Bei fehlerhaften oder unvollständigen Angaben werden entsprechende Fehlermeldungen durch das System ausgegeben. In diesem Fall können die Eingaben überprüft und entsprechend korrigiert werden. Sind die Eingaben vollständig, wird die Maske Prüfung Ihrer Daten Schritt 2/2 aufgerufen. Hier sollten alle Daten nochmals genau auf Korrektheit überprüft werden. Bei Bedarf kann über die Schaltfläche zurück noch einmal die Eingabemaske aufgerufen werden. Sind alle Eingaben vollständig und korrekt, so muss der Vorgang über die Schaltfläche speichern abgeschlossen werden. Leitfaden zum Online-Antragsverfahren in Sachsen-Anhalt der Jugendleiter/in-Card für Freie Träger auf Landesebene 8

9 Nach erfolgreicher Speicherung der Daten des Trägers in der juleica-datenbank wird eine entsprechende Bestätigungsmeldung ausgegeben. 2.3 Zuordnung der Freien Träger zur Landeszentralstelle juleica Freie Träger auf Landesebene brauchen nur die ersten beiden Ziffern der Gemeindekennzahl (GKZ) eintragen. Freie Träger auf Landesebene legen bitte keine Träger auf Kreis- oder Ortsebene an, die durch ihn freigegebenen Anträge werden abschließend durch die Landeszentralstelle freigeschaltet. Freie Träger auf Landesebene haben zeitgleich mit diesem Leitfaden ihre Zugangsdaten erhalten und können nun Benutzer/innen für die Struktur ihres Trägers anlegen. Es sind folgende Hinweise zu beachten: Auf der juleica erscheint später der Freie Träger, den die/der Jugendleiter/in aus der Liste ausgewählt hat. Bei Freien Trägern auf Landesebene steht wie bisher auch der Name des Landesverbands auf der Card. Da keine Untergliederungen angelegt werden, erfolgt die Freigabe der Anträge durch den Öffentlichen Träger auf der Landesebene (Landeszentralstelle juleica) und die Anträge werden auch auf Landesebene für den/die Antragsteller/in sichtbar. Des Weiteren erfolgt so eine statistische Zuordnung ausschließlich auf Landesebene. Bei Auswertungen der Antragszahlen werden also alle Anträge des Verbandes nur für die Landesebene gezählt, eine Differenzierung nach Kreisen u.ä. ist nicht möglich. 2.4 Spätere Erfassung von Trägern Auch zu einem späteren Zeitpunkt können ihre Untergliederungen jederzeit durch die zuständigen Administrator/innen als Benutzer/innen angelegt werden. 3. Login & Startbildschirm Das Login zum Online-Antragsverfahren ist entweder über oder möglich. Nach dem Login wird zunächst die Übersicht über die aktuell zu bearbeitenden Anträge in den verschiedenen Erinnerungsstufen angezeigt: Leitfaden zum Online-Antragsverfahren in Sachsen-Anhalt der Jugendleiter/in-Card für Freie Träger auf Landesebene 9

10 Die obere Navigationsleiste enthält die Hauptrubriken juleica-anträge, Selbstverwaltung und Träger verwalten. Je nachdem mit welchen Rechten der/die Benutzer/in oder die/der Administrator/in versehen ist, stehen unterschiedliche Optionen zur Verfügung. 3.1 Träger verwalten Die Rubrik Träger verwalten ist für alle Benutzer/innen und Administrator/innen relevant, die für mehr als einen Träger der 2. und/oder 3. Ebene Anträge bearbeiten dürfen und ggf. über Administrationsrechte verfügen. WICHTIG! Diese Funktion ist von den Administrator/innen der Freien Träger auf Landesebene nicht zu nutzen. Untergliederungen können als Benutzer/innen angelegt und verwaltet werden. Somit erfolgt eine Zuordnung zum Träger auf Landeebene. 3.2 Selbstverwaltung Die Selbstverwaltung bietet folgende Möglichkeiten, je nachdem, welche Rechte dem/der jeweiligen Benutzer/in oder Administrator/in übertragen worden sind: Träger-Profil Das eigene Trägerprofil kann durch den/die Administrator/in bearbeitet werden. Neben dem Namen und der Kurzform (siehe Kapitel 2.2) müssen hier die Adressdaten hinterlegt und es kann der Benachrichtigungsmodus über neue juleica-anträge eingestellt werden. Alias Unter Alias sollten andere gängige Bezeichnungen (z.b. Jugendfeuerwehr = JFW,...) für den Träger angegeben werden. Diese verhindern eine ungewollte Doppelerfassung des Trägers und erleichtern es später dem/der Jugendleiter/in, den richtigen Freien Träger zu finden. Leitfaden zum Online-Antragsverfahren in Sachsen-Anhalt der Jugendleiter/in-Card für Freie Träger auf Landesebene 10

11 Kategorie(n): Jeder Träger gehört zu einer Kategorie, die aus einer Liste ausgewählt werden kann. Diese Zuordnung dient vor allem statistischen Zwecken Meine Daten Änderung der -Adresse, des Namens und des Passwortes. WICHTIG! Es wird dringend empfohlen, das ursprüngliche Passwort sofort zu ändern. Es sollte ein Passwort mit den üblichen erhöhten Sicherheitsanforderungen benutzt werden! Das Passwort sollte daher eine Kombination aus Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen umfassen und mindestens 8 Stellen haben Benutzerverwaltung Hier kann der/die Administrator/in weitere Benutzer/innen anlegen oder bestehende Einträge bearbeiten. Die Tabellenansicht gibt einen Überblick über die Benutzer/innen und bietet die Möglichkeit, diese zu bearbeiten oder zu löschen. Die Benutzer/innen können den verschiedenen Untergliederungen zugeordnet werden, da diese nicht selbst die Antragsverwaltung übernehmen. Anlegen neuer Benutzer/innen Wenn der/die Administrator/in auf Benutzer anlegen klickt, öffnet sich ein weiteres Formular. Hier muss der Name sowie die -Adresse für den/die neue/n Benutzer/in eingetragen werden. Die Zusendung des Passwortes erfolgt an die angegebene - Adresse des/der neuen Benutzers/in. WICHTIG! Geben Sie den Benutzer/innen keine Admin-Rechte! Sie verlieren diese Rechte dann bei dem betreffenden Träger selbst! Dasselbe Formular wird auch zum Bearbeiten der vorhandenen Einträge verwendet (z.b. Deaktivieren eines/ einer Benutzers/in). Leitfaden zum Online-Antragsverfahren in Sachsen-Anhalt der Jugendleiter/in-Card für Freie Träger auf Landesebene 11

12 3.3 Erfassung neuer Träger Erfassung neuer Träger als Benutzer/innen durch den/die Administrator/in des landesweiten Freien Trägers Dafür ist folgende Vorgehensweise zu verwenden: Anlegen von Benutzer/innen Insbesondere bei kleineren Verbänden ist die Bearbeitung sämtlicher Anträge in der Geschäftsstelle des Landesverbandes vorzunehmen und dieses Recht nicht der örtlichen Ebene zu geben. In diesem Falle sollten Sie die entsprechenden Benutzer/innen anlegen, bevor Sie mit der Erfassung der Träger beginnt. Ebenfalls notwendig ist es, die Adresse des Trägers zu erfassen. WICHTIG! Die Benachrichtigungen über neue Anträge werden an diese adresse verschickt. Außerdem werden diese Kontaktdaten in Zukunft den Antragsteller/innen und den anderen an der Antragsbearbeitung beteiligten Trägern angezeigt. Wenn Sie bereits weitere Benutzer/innen angelegt haben, die die Anträge dieses untergeordneten Trägers bearbeiten dürfen sollen, können diese nun aus der Liste ausgewählt werden. Setzen Sie dazu den Haken bei Ja, Benutzer zuweisen und wählen diese dann aus der Liste aus. Eine Mehrfachauswahl ist durch das Drücken der STRGbzw. APFEL-Taste möglich. Setzen Sie nie den Haken bei Ja, Admin zuweisen und wählen Sie keinen Admin der 1. Ebene aus der Liste aus. Anschließend bestätigen Sie die Angaben durch einen Klick auf Träger anlegen. In diesem Moment Leitfaden zum Online-Antragsverfahren in Sachsen-Anhalt der Jugendleiter/in-Card für Freie Träger auf Landesebene 12

13 wird der Träger angelegt und erscheint in der Übersichtsliste. Da Sie Admin der 1. Ebene sind, haben Sie sich auch die Admin-Rechte für diesen Träger gesichert und können nun unter Träger verwalten die Identität dieses Trägers administrieren. 3.4 Verwaltung angelegter Träger Für die untergeordneten Träger und die durch die Landeszentralstelle angelegten Freien Träger auf Landesebene steht jeweils eine Listenansicht zur Verfügung, die das Verwalten der angelegten Träger und deren Benutzer/innen ermöglicht Optionen bearbeiten Hier gibt es die Möglichkeit, die im Rahmen der Trägererfassung gemachten Angaben zu modifizieren. Interessant ist vor allem auch die Möglichkeit, weitere Benutzer/innen zuzuordnen: Damit die entsprechenden Zuweisungen, die in der Auswahlliste getätigt und auch gespeichert werden, ist es notwendig, den Haken bei Ja, Benutzer zuweisen zu setzen Optionen: Rechte Die untergeordneten Träger können über unterschiedliche Rechte verfügen, die der/die Administrator/in der übergeordneten Ebene anlegen kann: Leitfaden zum Online-Antragsverfahren in Sachsen-Anhalt der Jugendleiter/in-Card für Freie Träger auf Landesebene 13

14 Träger darf Druckfreigabe erteilen: Einer der beiden Träger, die die Anträge genehmigen, muss die Druckfreigabe und damit die rechtsverbindliche Auftragserteilung für die juleica erteilen. Träger darf eigene Benutzer/innen verwalten: Diese Aufgabe muss durch den Träger auf der 1. Ebene erfolgen. Träger darf selbst (Gruppen-)Anträge stellen: Ist diese Funktion aktiviert, können die Benutzer/innen einzelne oder mehrere Anträge für ihre Jugendleiter/innen stellen. Träger darf eine alternative Lieferadresse erfassen: Mit diesem Recht kann dem Träger das Recht eingeräumt werden, eine alternative Lieferadresse für die juleica einzugeben. Von den meisten Trägern ist es gewünscht, dass die juleicas von der Druckerei direkt zu ihnen gesendet werden und die Träger die juleicas verteilen. Hier besteht jedoch die Möglichkeit, eine von der Trägeradresse abweichende Anschrift einzugeben. 4. Der Weg zur neuen juleica Der Weg des Antragsverfahrens online bildet das bisherige Verfahren nahezu identisch ab. Hier gibt es zum einen eine/n Antragsteller/in und zum anderen die Organisation (der Freie Träger), bei dem der/die Antragsteller/in ehrenamtlich tätig ist sowie den Öffentlichen Träger, welcher für den jeweiligen Freien Träger zuständig bzw. beauftragt ist, die juleica-anträge in 2. Stufe zu genehmigen. Um eine juleica zu erhalten, bedarf es im gesamten Verfahren insgesamt vier Schritte, die im Folgenden ausführlich erläutert werden. 1. Schritt: Ausfüllen des Antragformulars 2. Schritt: Prüfung und Bestätigung durch den Freien Träger 3. Schritt: Prüfung und Bestätigung durch den Öffentlichen Träger 4. Schritt: Druck und Versand der juleicas durch die Druckerei Leitfaden zum Online-Antragsverfahren in Sachsen-Anhalt der Jugendleiter/in-Card für Freie Träger auf Landesebene 14

15 4.1 Schritt 1: Beantragung der juleica Registrierung Wenn der/die Antragsteller/in eine juleica beantragen möchte, muss er/sie sich zunächst auf bzw. registrieren Antragstellung durch den/die Jugendleiter/in Nachdem die Registrierung erfolgt ist, erhält der/die Antragssteller/in eine mit seinen/ihren Zugangsdaten zur juleica-datenbank. Mit diesen Zugangsdaten kann er/sie sich dann auf der Startseite anmelden. Leitfaden zum Online-Antragsverfahren in Sachsen-Anhalt der Jugendleiter/in-Card für Freie Träger auf Landesebene 15

16 Unter Antrag stellen wird die/der Antragsteller/in dann durch ein achtseitiges Formular gelotst. Zunächst erfolgt die Angabe der persönlichen Daten und der Upload eines geeigneten Bildes. Außerdem können in einem Bemerkungsfeld Angaben gemacht werden, wo/wann die Ausbildung absolviert wurde. Geeignete Bilder sind: Leitfaden zum Online-Antragsverfahren in Sachsen-Anhalt der Jugendleiter/in-Card für Freie Träger auf Landesebene 16

17 Schlechte Bilder sind: Quelle: alle Bilder von unter CC-Lizenz, Namensnennung jeweils unter dem Bild Hinweise zum Foto Das Foto wird auf der juleica so abgedruckt, wie es hochgeladen wird. Eine Bearbeitung, ein Beschnitt etc. findet nicht statt. Deshalb muss durch die prüfenden Träger auf folgende Hinweise geachtet werden. Das Foto muss - das Gesicht der Antragstellerin/des Antragstellers zeigen - im Hochkantformat mit dem ungefähren Verhältnis 18 x 20,5 (b x h) vorliegen - mindestens 150 kb und maximal 2 MB groß sein - im Format JPG vorliegen Das Foto darf nicht - im Querformat sein - ein Ganzkörper-Foto sein - mehrere Personen zeigen - nur einen Teil der gesamten Bildfläche einnehmen Leitfaden zum Online-Antragsverfahren in Sachsen-Anhalt der Jugendleiter/in-Card für Freie Träger auf Landesebene 17

18 Im nächsten Schritt wird dann die Organisation/der Verband ausgewählt, bei dem der/die Antragsteller/in seine/ihre juleica-ausbildung absolviert hat. Durch die Auswahl des Bundeslandes, des Landkreises und ggf. der Gemeinde wird die Liste der zur Verfügung stehenden Träger eingegrenzt und die weitere Bearbeitung des Antrags durch Freien Träger ermöglicht. Bei freien landesweiten Trägern darf nur das Bundesland angegeben werden, da nur dann alle freien Träger auf Landesebene erscheinen. Danach folgt ein Block mit freiwilligen statistischen Fragestellungen. Diese werden neutralisiert und ohne personenbezogene Informationen durch die Arbeitsstelle für Kinderund Jugendhilfestatistik an der Universität Dortmund (AKJStat) ausgewertet. Die Träger haben keinen Zugriff auf die statistischen Angaben der Jugendleiter/innen. Bevor der Antrag endgültig gestellt werden kann, muss der/die Antragsteller/in noch die Datenschutzbestimmungen (s. Anhang) akzeptieren und der Selbstverpflichtungserklärung zustimmen. Leitfaden zum Online-Antragsverfahren in Sachsen-Anhalt der Jugendleiter/in-Card für Freie Träger auf Landesebene 18

19 Anschließend sieht sie/er noch einmal alle Antragsdaten in einer Übersicht zur Kontrolle und hat ggf. die Möglichkeit, Fehler zu korrigieren, bevor der Antrag endgültig abgeschickt wird. Achtung: Wenn der Antrag abgeschickt wurde, hat der/die Antragsteller/in keine Möglichkeit mehr, die Daten zu bearbeiten oder einen zweiten juleica-antrag zu stellen. Erst wenn einer der im Verfahren beteiligten Träger den Antrag (vorläufig) ablehnt, ist eine Bearbeitung durch den/die Antragsteller/in wieder möglich. Der Freie Träger wird in der Liste nicht gefunden Sollte der/die Jugendleiter/in seinen/ihren Freien Träger nicht in der Liste finden, besteht die Möglichkeit, die vermutliche Ansprechperson per zu informieren. Dafür kann der/die Antragsteller/in die -Adresse und eine Bemerkung hinterlassen. Das System verschickt dann automatisch eine mit einem Übernahme-Code an diese betreffende -Adresse. Wenn diese Person über einen Träger-Login zum Antragsverfahren verfügt, kann sie/er mit Hilfe dieses Codes den Antrag übernehmen und weiter bearbeiten. Anderenfalls sollte die Person die an diejenige/denjenigen in der Trägerstruktur weiterleiten, die/der die Rechte hat. WICHTIG! Bitte informieren Sie die Mitarbeiter/innen Ihrer Organisationen, die nicht in das juleica-online-antragsverfahren involviert sind, darüber, an wen sie diese s weiterleiten sollen. Ansonsten ist eine weitere Bearbeitung des Antrages nicht möglich Antragstellung durch den Freien Träger (Verband/Organisation) Die Antragstellung durch den Freien Träger ersetzt die spätere Mitzeichnung dieses Trägers im Verfahren und bietet die Möglichkeit, mehrere Anträge gleichzeitig abzusenden. Die Daten werden dann zur Bestätigung dem/der jeweiligen Jugendleiter/in vorgelegt. Hat sie/er den Antrag bestätigt, muss nur noch der Öffentliche Träger, in dem Falle die Landeszentralstelle juleica Sachsen-Anhalt, zustimmen. Leitfaden zum Online-Antragsverfahren in Sachsen-Anhalt der Jugendleiter/in-Card für Freie Träger auf Landesebene 19

20 Ein/e Benutzer/in des Trägers loggt sich ein und wählt unter juleica-anträge die Option Gruppenanträge - manuell aus. In die Maske können nacheinander die Daten der einzelnen Jugendleiter/innen eingegeben werden. Wenn der/die Antragsteller/in bei diesem Träger die Ausbildung absolviert hat, muss ein Haken bei Ich bin der zuständige freie Träger gesetzt werden, was eine nochmalige Bestätigung nach Kenntnisnahme durch den/die Jugendleiter/in ersetzt. Nach jedem Datensatz hat man die Möglichkeit zwischen speichern + nächster Antrag und speichern + Gruppenantrag abschließen zu wählen. Wurden alle Datensätze erfasst und der Gruppenantrag abgeschlossen, besteht die Möglichkeit, die Datensätze als csv-datei zu exportieren. Außerdem werden die Jugendleiter/innen per über die Antragstellung informiert und um ihre Zustimmung gebeten. Des Weiteren erfolgt durch die Angabe der -Adresse des Jugendleiters/der Jugendleiterin automatisch die Registrierung zur juleica-datenbank. WICHTIG! Wie bereits erwähnt, ist es nur möglich, jede -Adresse einmal im System zu verwenden. Bitte daher darauf achten, dass diese nicht doppelt erfasst werden. Leitfaden zum Online-Antragsverfahren in Sachsen-Anhalt der Jugendleiter/in-Card für Freie Träger auf Landesebene 20

21 4.2 Schritt 2: Prüfung und Bestätigung durch den Freien Träger Nach erfolgter Antragstellung durch den/die Jugendleiter/in wird zunächst der Freie Träger über das Vorliegen eines neuen Antrags per informiert. Der Freie Träger sollte sich dann einloggen, um den Antrag zu prüfen und freizuschalten. Dem Freien Träger obliegt die Aufgabe zu prüfen, ob die/der Antragsteller - eine der jeweiligen Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes entsprechende Ausbildung absolviert hat, - über die erforderlichen Kenntnisse in Erste-Hilfe verfügt, - die persönlichen Angaben der/des Jugendleiterin/s korrekt sind. Direkt nach dem Login sieht der Träger eine Übersicht, wie viele Anträge zurzeit wo in Bearbeitung sind. Wichtig sind zunächst die Anträge zur Genehmigung (FT). Hier sieht der Träger die Zahl der noch zu genehmigenden Anträge in den verschiedenen Eskalationsstufen (=Erinnerungsstufen). Leitfaden zum Online-Antragsverfahren in Sachsen-Anhalt der Jugendleiter/in-Card für Freie Träger auf Landesebene 21

22 Wenn Anträge zu lange (mehr als 14 Tage) von einem Träger oder der Druckerei nicht bearbeitet werden, erhalten die Anträge die höhere Eskalationsstufe. In dem Moment wo der Antrag in die höhere Eskalationsstufe kommt, werden der/die Jugendleiter/in und auch die übergeordneten Träger informiert, um ggf. nachhaken zu können. Durch einen Klick auf Anträge im Überblick gelangt der Träger zur Übersicht über alle noch zu genehmigenden Anträge. Um zur Einzelansicht des jeweiligen Antrages zu gelangen, genügt ein Klick auf anzeigen. In der Einzelansicht sieht dann der Träger die Daten der/des Antragstellerin/s. Diese personenbezogenen Daten können nicht verändert werden. Lediglich das Bild kann durch den Träger ausgetauscht bzw. hochgeladen werden. Des Weiteren ist es möglich, eine alternative Lieferadresse zu bestimmen, entweder durch einen Klick auf die entsprechende Adresse oder durch manuelle Eingabe in das Adressfeld. Um die alternative Lieferadresse zu bestätigen, klicken Sie anschließend auf Änderungen speichern. Leitfaden zum Online-Antragsverfahren in Sachsen-Anhalt der Jugendleiter/in-Card für Freie Träger auf Landesebene 22

23 Außerdem besteht die Möglichkeit, die Gültigkeit der juleica zu verändern. Standardmäßig ist die Gültigkeit auf die maximale Länge von 3 Jahren und 1 Monat ab Antragstellung eingestellt, diese kann jedoch durch den Träger reduziert werden. Empfohlen wird aber, sich an der bundesweiten als auch Sachsen-Anhalt spezifischen Richtlinie zu orientieren und die Gültigkeit nur in begründeten Ausnahmefällen manuell zu verändern Antrag genehmigen Sind alle Angaben korrekt bzw. wurden die notwendigen Änderungen vorgenommen, kann der Antrag genehmigt werden. Nach der Freischaltung durch den Freien Träger wird dann der für diesen Freien Träger zuständige Öffentliche Träger, die Landeszentralstelle juleica Sachsen-Anhalt, informiert, die ebenfalls den Antrag bestätigen muss. Nach dieser zweiten Bestätigung erfolgt der Druck der juleica Antrag vorläufig ablehnen Sollten Angaben im Antrag nicht korrekt sein, hat der Träger die Möglichkeit, den Antrag vorläufig abzulehnen und den/die Jugendleiter/in zu bitten, die Fehler zu korrigieren. Bitte nutzen Sie das Kommentarfeld, um den/die Jugendleiter/in über die Gründe der vorläufigen Ablehnung zu informieren! Antrag endgültig ablehnen Falls der/die Antragsteller/in keine juleica erhalten soll, haben Sie auch die Möglichkeit, den Antrag endgültig zurückzuweisen. Der/die Jugendleiter/in wird dann per informiert. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung gegenüber dem/der Jugendleiter/in in dem dazu vorgesehenen Kommentarfeld. WICHTIG! Auch wenn Sie der falsche Freie Träger sind, also den/die Antragsteller/in nicht ausgebildet haben, ist es notwendig, den Antrag endgültig abzulehnen. Da jeder/e Antragsteller/in nur einen offenen Antrag haben kann, ist diese Ablehnung zwingend notwendig, um eine erneute Antragstellung zu ermöglichen! Bitte denken Sie auch hier an die Begründung für die/den Jugendliche/n. Leitfaden zum Online-Antragsverfahren in Sachsen-Anhalt der Jugendleiter/in-Card für Freie Träger auf Landesebene 23

24 4.2.4 Übernahme eines Trägers bei <Träger nicht gefunden> Wenn der/die Jugendleiter/in bei der Antragstellung in der Auswahlliste seinen/ihren Träger nicht gefunden hat, gibt es die Möglichkeit, eine -Adresse der vermutlichen Ansprechperson für die Freigabe des juleica-antrages einzufügen. Das System verschickt dann automatisch eine mit einem Übernahme-Code an diese betreffende -Adresse. Diese inkl. Übernahmecode erhält ebenfalls der/die Jugendleiter/in in Kopie. Wenn diese Person über einen Träger-Login zum Antragsverfahren verfügt, kann sie/er mit Hilfe dieses Codes den Antrag übernehmen und weiter bearbeiten. Anderenfalls sollte die Person die an diejenige/denjenigen in der Trägerstruktur weiterleiten, die/der die Rechte hat. Um einen Antrag mit Übernahmecode zu übernehmen, muss man sich zunächst versichern, dass man der korrekte zuständige Freie Träger für den/die Jugendleiter/in ist. Im nächsten Schritt muss man auf juleica-anträge > Anträge übernehmen klicken und in dem dafür vorgesehenen Feld die betreffenden Antragsnummer eintragen und auf Antrag suchen klicken. Dann erfolgt die Anzeige des juleica-antrags. Um den Antrag vollständig zu übernehmen, ist hier die Eingabe des zugesandten Übernahmecode notwendig. Dann auf übernehmen klicken. Es folgt dann noch eine Sicherheitsabfrage ( Wollen Sie den Antrag wirklich übernehmen? ), die mit Ok bestätigt werden muss. Nun ist der Antrag übernommen worden und in der Übersicht der Anträge zu finden für die weitere Bearbeitung. Leitfaden zum Online-Antragsverfahren in Sachsen-Anhalt der Jugendleiter/in-Card für Freie Träger auf Landesebene 24

25 4.3 Schritt 3: Prüfung und Bestätigung durch den Öffentlichen Träger, der Landeszentralstelle juleica Sachsen-Anhalt Nach erfolgter Freischaltung/Genehmigung des juleica-antrags durch den Freien Träger erhält die für diesen Freien Träger auf Landesebene zuständige Landeszentralstelle juleica eine mit der Bitte um Prüfung und Bestätigung des Antrages. Im Zuge der Trägererfassung erfolgte bereits die korrekte Zuordnung der Freien zu den Öffentlichen Trägern, so dass nach erfolgter Bestätigung des Freien Trägers eine automatische Nachricht per über einen neuen Antrag erfolgt. Die Landeszentralstelle juleica sollte sich dann einloggen, um den Antrag zu prüfen und ebenfalls freizuschalten. Direkt nach dem Login sieht die Landeszentralstelle juleica eine Übersicht, wie viele Anträge zurzeit wo in Bearbeitung sind. Unter Anträge im Überblick kann der/die zuständige Bearbeiter/in der Landeszentralstelle juleica die laufenden Anträge, die zur Bearbeitung anstehen, einsehen. Beim Klicken des Feldes anzeigen wird der jeweilige juleica-antrag vollständig angezeigt. Nun hat die Landeszentralstelle juleica die Möglichkeit, wie auch der Freie Träger diesen Antrag freizuschalten, vorläufig abzulehnen oder auch endgültig abzulehnen. Die Erläuterung dieser Funktionen wurde bereits unter Pkt bis beschrieben. Ebenfalls hat die Landeszentralstelle juleica die Möglichkeit, eine alternative Lieferadresse einzutragen. Nach erfolgter Freigabe erhält wiederum der/die Antragsteller/in automatisch eine zugesandt, mit der Nachricht, dass nun auch die zweite Freigabe erfolgt ist. Falls eine vorläufige oder endgültige Ablehnung erfolgt, erhält der zuständige Freie Träger die Nachricht über die Ablehnung ebenfalls per wie auch der/die Antragssteller/in. Leitfaden zum Online-Antragsverfahren in Sachsen-Anhalt der Jugendleiter/in-Card für Freie Träger auf Landesebene 25

26 4.4 Schritt4: Druck und Versand der juleicas durch die Druckerei Die juleica wird weiterhin zentral gedruckt von der Druckerei NOVO GmbH in Bonn. Die NOVO GmbH hat einen eigenen gesicherten, zertifizierten Zugang zur Datenbank, um sich die Daten für den Card-Druck abzurufen. Es werden lediglich die Daten übertragen, die für den Druck der juleicas benötigt werden. Die Druckerei ruft in regelmäßigen Abständen die Daten ab, druckt die Cards und versendet sie direkt an voreingestellte Lieferadresse, in Sachsen-Anhalt in der Regel an die Träger. Wenn der Druck und Versand abgeschlossen ist, erfolgt eine nochmalige Benachrichtigung des Jugendleiters/der Jugendleiterin über den Versand der Card. 5. Allgemeines 5.1 Aktualisierung des Leitfadens In der ersten Phase kann es durchaus zu kleineren Veränderungen kommen. Die Landeszentralstelle juleica Sachsen-Anhalt ist deshalb bemüht, diesen Leitfaden stets aktuell fortzuschreiben. Unter kann die jeweils aktuellste Fassung heruntergeladen werden. 5.2 Ansprechpersonen für das Projekt Bei Fragen zu diesem Leitfaden bzw. zum Online-Verfahren in Sachsen-Anhalt im Allgemeinen wenden Sie sich bitte an den Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.v., bei dem die Landeszentralstelle juleica ansässig ist. Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.v. Anhaltstr Magdeburg Tel: Fax: Web: Der Leitfaden wurde vom Deutschen Bundesjugendring erstellt und vom Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.v. an die landesspezifischen Bedingungen angeglichen. Leitfaden zum Online-Antragsverfahren in Sachsen-Anhalt der Jugendleiter/in-Card für Freie Träger auf Landesebene 26

27 6. Anhang 6.1 Datenschutzerklärung Die folgende Einwilligung muss der/die Antragsteller/in in Schritt 6/8 des juleica- Antragsverfahrens akzeptieren. Daraus ergeben sich auch die Rechte und Pflichten, die die Organisationen haben, die Kenntnis von den Daten erlangen: Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung und Speicherung Im Zuge der Antragsstellung der Jugendleiter/in-Card ist die Speicherung und Verarbeitung der von Dir soeben angegebenen Daten notwendig. Dies geschieht grundsätzlich nur zu den Zwecken, zu denen Du die Daten zur Verfügung gestellt hast nämlich zur Überprüfung und Genehmigung Deines Antrags, zur Herstellung und dem Versand der Karte sowie ggf. zur Überprüfung der im Zusammenhang mit der juleica eingesetzten Fördermittel (in der Regel wird die Herstellung der Karte aus Fördermitteln bezahlt.) Ferner darf nach 28 (5) BDSG der Träger, für den Du ehrenamtlich tätig bist (d.h. der, den du im Antragsverfahren aus der Liste ausgewählt hast), und der zuständige öffentliche Träger die Adressdaten nutzen, um dich über wichtige Neuigkeiten im engen Zusammenhang mit der juleica zu informieren. Für diese Zwecke und nur für diese Zwecke stehen die Daten der Organisation, bei der Du ehrenamtlich tätig bist (z.b. Dein Jugendverband) und die Du eben ausgewählt hast, und, wenn nötig, der Landeszentralstelle für die juleica zur Verfügung. Darüber hinaus werden die dafür notwenigen Daten durch die Druckerei (NOVO GmbH Bonn) zum Druck und Versand der Karte verarbeitet und bis zum Versand gespeichert, nach Versand werden die Daten in der Druckerei gelöscht. Alle Beteiligten am Antragsverfahren der juleica haben sich an die Datenschutzbestimmungen des Bundes, des jeweiligen Bundeslandes und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) zu halten. Um Dir eine bequeme Neu-Beantragung nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums Deiner juleica zu ermöglichen sowie Dich zwischendurch über den Stand der Bearbeitung u.a. zu informieren, werden Deine Daten in der juleica-datenbank während der Laufzeit der juleica und einer Nachlauffrist von 6 Monaten gespeichert und anschließend gelöscht. Die Daten werden zu keinem Zeitpunkt an Personen oder Organisationen weitergegeben, die nicht im oben beschriebenen Zusammenhang stehen und auch zu keinem anderen als den beschriebenen Zwecken genutzt. Für diese Datenbank ist zuständig: Deutscher Bundesjugendring Mühlendamm 3, Berlin Telefon: Telefax: info@dbjr.de Internet: Eingetragen im: Vereinsregister Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Nr.: 23372Nz Vertretungsberechtigter Vorstand: Detlef Raabe (Vorsitzender) Leitfaden zum Online-Antragsverfahren in Sachsen-Anhalt der Jugendleiter/in-Card für Freie Träger auf Landesebene 27

28 Selbstverpflichtungserklärung Diese Erklärung muss von den Jugendleiter/innen ebenfalls in Schritt 6/8 akzeptiert werden: Hiermit versicherst Du, dass Du alle Voraussetzungen zum Erwerb der Jugendleiter/innen- Card (juleica) erfüllst. Dazu gehören insbesondere: eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit i. S. des 73 Kinder- und Jugendhilfegesetzes, bzw. eine Tätigkeit, die in dem Bundesland Deines Trägers für die Ausstellung einer juleica gelten; eine Ausbildung, welche den gültigen Anforderungen entspricht, die für das jeweilige Bundesland und ggf. für die Organisation, für die Du tätig bist, gültig sind. Du versicherst ebenfalls, dass alle von Dir gemachten Angaben richtig sind. 6.2 Glossar Administrator/in: Können neue Benutzer/innen ihrer Untergliederungen anlegen sowie Anträge prüfen und freischalten. Dieser vergibt auch die Rechte an die Benutzer. Aliasbezeichnungen: Unter Alias sollten andere gängige Bezeichnungen (z.b.: Jugendfeuerwehr= JFW,...) für den Träger angegeben werden. Diese werden in die Ähnlichkeitssuche einbezogen und erleichtern es später dem/der Jugendleiter/in, den richtigen Freien Träger zu finden. Benutzer/in: Die Benutzer/innen können lediglich Anträge prüfen und freischalten. Es kann beliebig viele Benutzer/innen geben. Sind mehrere Benutzer/innen auf derselben Ebene eingetragen, können die Rechte zwischen diesen Benutzer/innen nicht genauer differenziert werden. Freier Träger: Der Träger, für den der/die Jugendleiter/in ehrenamtlich tätig ist (bisher Feld 8 auf dem Papier-Formular). Dies kann sowohl ein Freier Träger (z.b. Jugendverband, Jugendinitiative o.ä.) als auch ein Öffentlicher Träger (z. B. Jugendtreff des Jugendamtes) sein. Öffentlicher Träger: Im Falle der Freien Träger auf Landesebene fungiert in Sachsen-Anhalt die Landeszentralstelle juleica als selbiger. Jugendleiter/in: Antragsteller/in im juleica-antragsverfahren. Landeszentralstelle: Die zentrale Ansprech-Stelle zur juleica im jeweiligen Bundesland. Diese ist in Sachsen- Anhalt der Kinder- und Jugendring, Anhaltstr. 14, Magdeburg. Diese Stelle kümmert sich um grundsätzliche Fragen rund um die juleica im Bundesland und ist ebenfalls zuständig für grundsätzliche operative Fragen zum Antragsverfahren. Leitfaden zum Online-Antragsverfahren in Sachsen-Anhalt der Jugendleiter/in-Card für Freie Träger auf Landesebene 28

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