Einführung in das. Juleica Online Verfahren. in Mecklenburg-Vorpommern. Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern e.v. Goethestr.

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1 Einführung in das Juleica Online Verfahren in Mecklenburg-Vorpommern Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern e.v. Goethestr Schwerin Redaktion: Friedhelm Heibrock, Geschäftsführer AnsprechpartnerInnen: Claudia Heibrock, Antragstellungen Friedhelm Heibrock, Online-Verfahren Antje Post, Qualitätsstandards Telefon: Fax: Internet: Schwerin, Juni 2009

2 1. Grundzüge des neuen Online-Verfahrens Ab dem 1. Juli 2009 soll das Antragsverfahren für die Juleica in Mecklenburg-Vorpommern online abgewickelt werden. Dabei wird weitgehend das bisherige Papierverfahren online nachgebildet. Die Beantragung der Juleica auf Papier wird in Mecklenburg-Vorpommern nach dem 31. Dezember 2009 eingestellt Die Vorteile des neuen Verfahrens Das neue Verfahren bietet zahlreiche Vorteile: - Die Juleica ist schneller bei den Jugendgruppenleiter/innen: Wenn alle Träger schnell ihre Zustimmung erteilen, kann das Verfahren in 14 Tagen abgeschlossen und die Karte an den Jugendleiter verschickt worden sein. - Die Kosten werden gesenkt: Der Preis pro Karte bleibt gleich und wird auch weiterhin vom Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern übernommen. Dieser spart jedoch den Versand der Karte und eine Abrufpauschale. - Das neue Design steigert die Attraktivität der Karte und unterstreicht deren offizielle Funktion. - Fehler bei der Übertragung werden weitestgehend ausgeschlossen. - Es kann kein Antrag verloren gehen es ist ein System von Benachrichtigungen eingebaut, so dass jeder Beteiligte benachrichtigt wird bzw. über den Status der Card informiert ist Antragsverfahren Um die Juleica zu beantragen gibt es zwei Möglichkeiten: a) Beantragung durch die Jugendleiterin bzw. den Jugendleiter b) Beantragung durch den Träger (meint Jugendverband oder Jugendorganisation) für den die Jugendleiterin / der Jugendleiter ehrenamtlich tätig ist Jugendleiterin Ehrenamtsträger Landesjugendring Ehrenamtsträger Jugendleiter/-in Ehrenamtsträger Landesjugendring Jugendleiter/-in Druckerei alternative Adresse 1.3. Erfassung der Träger Damit das Online-System die Anträge an den richtigen Ehrenamts-Träger weiterleiten kann, müssen die Träger zunächst in einer Datenbank erfasst werden. Juleica-Online-Verfahren Mecklenburg-Vorpommern Seite 1

3 Ebene 1 Landesjugendring freier Träger auf Landesebene JRK Ebene 2 Kreisebene JRK Region Bad Doberan Ebene 3 Stadtebene JRK Kavelstorf (JRK = Jugendrotkreuz) Die freien Träger auf Landesebene werden durch den Landesjugendring erfasst und erhalten eine Zugangsberechtigung als Administratoren zum Online-Verfahren. Sie können anschließend ihre Untergliederungen auf Kreisebene anlegen und diesen eine Zugangsberechtigung als Administratoren zuweisen (meint: die Kreisebene kann weitere Untergliederungen anlegen, z.b. in Städten oder Gemeinden) oder als Benutzer, d.h. die Kreisebene kann nur Juleica-Anträge freischalten. Hinweise: - Jeder Benutzer oder Administrator muss mit einer Adresse eingetragen werden. Eine Adresse kann nur einmal verwendet werden. Beispiel: Wenn Emil Meier mit seiner Dienst- Adresse Benutzer für eine örtliche Jugendorganisation ist und will selbst eine Juleica beantragen, so kann er diese Adresse nicht mehr verwenden, sondern kann sich nur mit seiner privaten Adresse anmelden. - Auf der Juleica erscheint nur die Ebene, die den Antrag freigeschaltet hat. Gibt es bei einem Verband nur die Landesebene, so wird auf der Juleica der Name des Landesverbandes erscheinen, aber nicht der der örtlichen Untergliederung, bei der der Antragsteller ehrenamtlich tätig ist Die Gemeindekennziffer Die Ebenen werden erfasst nach der Gemeindekennziffer des Statistischen Bundesamtes und können unter der Internetadresse gesucht werden. Die ersten beiden Ziffern beinhalten das Bundesland; Mecklenburg-Vorpommern hat die Zahl 13. Die nächsten drei Ziffern kennzeichnen den Landkreis (051 steht in dem folgenden Beispiel für den Landkreis Bad Doberan). Alle acht Ziffern stehen für die Gemeinde (Bs.: ist Kavelstorf). Hinweis: Die auf Landesebene tätigen und erfassten Landesjugendverbände erhalten alle die Kennziffer 13 für Mecklenburg-Vorpommern. Juleica-Online-Verfahren Mecklenburg-Vorpommern Seite 2

4 1.5. Datenschutz Alle Träger, die unmittelbar mit der Bearbeitung eines Antrages zu tun haben, haben Zugriff auf die persönlichen Daten der Antragsteller-innen. Für die weitere Nutzung durch die Träger stehen Export- Schnittstellen zur Verfügung. Für die Nutzung der Daten durch die Träger gelten die allgemeinen Datenschutz-Bestimmungen: Die Weitergabe an Dritte ist generell ausgeschlossen. Innerhalb des Trägers dürfen die Daten nur zu Juleica-Zwecken verwendet werden. Dazu heißt es in der Datenschutzerklärung, die die Antragsteller-innen akzeptieren müssen: Ferner darf nach 28 (5) BDSG der Träger, für den Du ehrenamtlich tätig bist (d.h. der, den du im Antragsverfahren aus der Liste ausgewählt hast), die Adressdaten nutzen, um dich über wichtige Neuigkeiten im engen Zusammenhang mit der Juleica zu informieren. Es gelten folgende Bestimmungen: das Bundesdatenschutzgesetz o.ä. die Datenschutzregelungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Bestimmungen des SGB VIII: Alle Daten dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie erhoben wurden. Dies sind folgende: Bearbeitung des Antrags und Produktion der Karte zugehörige Kosten- u./o. Fördermittelabrechnung statistische Auswertungen i.d.r. der Jugendhilfe: Dafür sind die Daten sobald wie möglich zu anonymisieren, d.h. den Datensätzen sind zumindest Name, Vorname und Straße / Hausnummer zu entfernen. Über die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen wird in Kurzform beim Export der Daten belehrt. Diese Belehrung ist mit einem Mouseklick zu bestätigen, dies wird protokolliert. Die persönlichen Daten der Antragssteller-innen bleiben im System für die Gültigkeitsdauer der Juleica zzgl. einer Sicherheitsspanne gespeichert, so dass die/der Jugendleiter-in bei einer erneuten Beantragung der Juleica auf diese Daten zugreifen kann. Juleica-Online-Verfahren Mecklenburg-Vorpommern Seite 3

5 Die darüber hinaus im Antragsverfahren freiwillig erhobenen Statistik-Angaben stehen den Trägern NICHT zur Verfügung. Diese werden anonymisiert der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik an der Uni Dortmund (AKJstat) übermittelt, die regelmäßig die Daten auswerten wird. 2. Erfassen neuer Träger Die Aufgabe der Landesverbände ist es, möglichst wenigstens die 2. Ebene ihrer Struktur (Kreisebene) zu erfassen. Wenn die Kreisverbände erfasst wurden und über eigenständige Administrationsrechte verfügen, können diese die örtlichen Untergliederungen im Landkreis einpflegen. Wir empfehlen dringlichst, möglichst alle Untergliederungen zu erfassen, damit der / die Jugendleiter/in beim Antragsverfahren leichter seine/ihre Organisation findet. Falls dieser Admin der 2. Ebene für mehrere Träger Adminrechte hat, muss er ebenfalls vorher unter Träger verwalten den Träger auswählen, für den er agieren möchte. Grundsätzlich ist es möglich, auch als Admin bzw. Benutzer der Landesebene (1. Ebene) die Anträge für die 2. und 3. Ebene (Ortsebene) zu bearbeiten. Es kann also der Landesverband, der in Schwerin sitzt und dort hauptamtlich besetzt ist, die Anträge auch für die Ortsgruppe bearbeiten, die z. B. in Bastorf ist, aber nur ehrenamtlich besetzt ist und daher evtl. nur unregelmäßig online ist. Und vor allem findet der/die Jugendleiter/in so auch seine/ihre Ortsgruppe bei der Auswahl und die Ortsgruppe steht dann ebenfalls auf der Juleica Anlegen des Trägers auf der 2. Ebene Wenn Ihr Untergliederungen habt, die eingetragen werden sollen, macht es zunächst Sinn, die zukünftigen Bearbeiter (Benutzer) für die Anträge der Untergliederungen zu erfassen. So könnt ihr bei der späteren Erfassung der Untergliederungen sogleich die Benutzer den Untergliederungen zuweisen. Hierzu wechselt in die Ansicht Selbstverwaltung > Benutzerverwaltung. Unterhalb der Liste der evtl. bereits angelegten Benutzer klickt auf den Button neuen Benutzer anlegen. Dann öffnet sich eine Datenmaske, in die ihr Name, Vorname und -Adresse des Benutzers eintragt und dann auf speichern drücken. Das Passwort und den Benutzernamen bekommen die Benutzer automatisch per zugesandt. Bitte informiert die Personen vorher, dass ihre sie erfassen wollt! Um schließlich die Untergliederungen anzulegen, wechselt in die Ansicht Selbstverwaltung > Untergeordnete Träger. Unterhalb der Liste mit den bereits angelegten Untergliederungen klickt auf den Button neuen Träger anlegen. Dann öffnet sich die auf der nächsten Seite abgebildete Datenmaske. Zwingend notwendig ist zunächst die Eingabe der 5-stelligen GKZ für den jeweiligen Landkreis, in dem die Untergliederung ihren Sitz hat. Es folgt dann die Angabe des Namens des Trägers und des Kurznamens, der später auch auf der Juleica erscheint sowie die Angabe der Aliase die Aliase können aber auch durch den untergeordneten Träger angegeben werden. Ebenfalls notwendig ist es, die Adresse des Trägers zu erfassen. Hier sollte die Adresse eingetragen werden, die auch mit der Bearbeitung der Anträge betraut ist, damit die am Antragsverfahren Beteiligten wissen, an wen sie sich bei Fragen wenden können. Dann folgt die Angabe, wer zukünftig die Administrationsrechte haben soll. Hier kann entweder ein neuer Administrator angelegt oder aus der Liste der vorhandenen Administratoren ein Admin ausgewählt werden. Juleica-Online-Verfahren Mecklenburg-Vorpommern Seite 4

6 WICHTIG! Wenn der Admin der Landesebene später allen Benutzer-innen und Administratorinn-en die Rechte zuordnen können soll, MUSS an dieser Stelle zunächst der Admin des Trägers der 1. Ebene ausgewählt werden. DIES EMPFEHLEN WIR DRINGEND! Außerdem sollte der Admin der 2. Ebene als Admin eingetragen werden. I.d.R. ist es nicht sinnvoll, einen neuen Admin für die 3. Ebene anzulegen. Setzt deshalb den Haken bei Ja, Admin zuweisen und wählt den Admin der 1. Ebene aus der Liste aus. Wenn ihr bereits weitere Benutzer-innen angelegt habt, die die Anträge dieses untergeordneten Trägers bearbeiten dürfen sollen, können diese nun aus der Liste ausgewählt werden. Setzt dazu den Haken bei Ja, Benutzer zuweisen und wählt diese dann aus der Liste aus. Eine Mehrfachauswahl ist durch das Drücken der STRG- bzw. APFEL-Taste möglich. Anschließend bestätigt ihr die Angaben durch einen Klick auf Träger anlegen. In diesem Moment wird der Träger angelegt und erscheint in der Übersichtsliste. Wenn Ihr euch als Admin selber die Admin-Rechte für diesen Träger gesichert habt, könnt Ihr nun außerdem unter Träger verwalten die Identität dieses Trägers übernehmen. Juleica-Online-Verfahren Mecklenburg-Vorpommern Seite 5

7 Juleica-Online-Verfahren Mecklenburg-Vorpommern Seite 6

8 2.2. Hinweise für Freie Träger mit Landesebene Wenn die Freien Träger auf Landesebene ihre Zugangsdaten für die Benutzer- und Antragsverwaltung erhalten haben, können sie anschließend die Struktur ihres Trägers digital nachbilden und für die Kreisebene zuständige Träger und zugehörige Bearbeiter /innen einpflegen. Dabei sind folgende Hinweise zu beachten: - Auf der Juleica erscheint später der Freie Träger, den die/der Jugendleiter/in aus der Liste ausgewählt hat. In dieser Liste werden nur die Träger aufgeführt, die auch angelegt wurden. Werden keine weiteren Untergliederungen erfasst, erscheint in der Auswahlliste, die den Jugendleiter/innen bei der Antragstellung zur Verfügung steht, nur der Name des Landesverbandes. - Jedem Träger der 2. Und 3. Ebene muss mindestens ein Administrator zugeordnet werden. Dieser Administrator kann dann weitere Benutzer/innen anlegen. Es ist möglich, die einzelnen Untergliederungen des Trägers mit den bereits im System erfassten Administrator/innen des Trägers (z.b. dem Administrator des Landesverbandes) zu kombinieren. Dies ist sinnvoll, wenn z.b. die Kreis- oder Ortsebene des Trägers ehrenamtlich besetzt ist, die zuständigen Personen häufig wechseln oder es nur wenige Juleica-Anträge bei dem Träger gibt. - Wenn keine Untergliederungen angelegt werden, erfolgt die Freigabe der Anträge lediglich auf Landesebene und die Anträge werden auch nur auf Landesebene statistisch erfasst. Bei Auswertungen der Antragszahlen werden also alle Anträge des Verbandes nur für die Landesebene gezählt, eine Differenzierung nach Kreisen oder Orten ist dann nicht mehr möglich. 3. Das Online Antragsverfahren Wie oben beschrieben, gibt es ein mehrstufiges Mitzeichnungsverfahren, das die Anträge durchlaufen müssen, bevor die Juleicas produziert werden. Wir beschreiben zunächst die Antragstellung durch Jugendleiter-in bzw. Ehrenamts-Träger; anschließend die weiteren Stufen der Freischaltung. Online-Antrag durch die/den Jugendleiter-in Die/der Jugendleiter-in kann zukünftig auf in der Rubrik Antrag & Infos den Juleica- Antrag online ausfüllen. Dazu benötigt sie/er eine -Adresse. Die Antragstellung erfolgt über ein zweistufiges Verfahren. Registrierung Jugendleiter-innen, die noch keine Zugangsdaten haben (und das sind alle, die noch keinen ONLINE- Antrag gestellt haben), müssen sich zunächst durch einen Klick auf "Hier geht's zur Registrierung" anmelden. Dafür werden zunächst nur wenige Angaben abgefragt. Wenn alle Felder ausgefüllt wurden und der Captcha (Buchstaben-Sicherheitsabfrage) richtig eingegeben wurde, erhält die/der Jugendleiter-in umgehend eine mit dem Passwort. Mit diesem Passwort und der -Adresse erfolgt anschließend das Login. Antragstellung Mit diesem Login beginnt dann die eigentliche Antragstellung. Juleica-Online-Verfahren Mecklenburg-Vorpommern Seite 7

9 Unter Antrag stellen wird die/der Antragsteller-in dann durch ein achtseitiges Formular gelotst. Zunächst erfolgt die Angabe der persönlichen Daten und der Upload eines geeigneten Bildes. Außerdem können in einem Bemerkungsfeld Angaben gemacht werden wo/wann die Ausbildung absolviert wurde. Juleica-Online-Verfahren Mecklenburg-Vorpommern Seite 8

10 Im nächsten Schritt wird dann der Ehrenamtsträger ausgewählt. Durch die Auswahl des Bundeslandes, des Landkreises und ggf. der Gemeinde wird die Liste der zur Verfügung stehenden Träger eingegrenzt und die weitere Bearbeitung des Antrags durch den Ehrenamts-Träger ermöglicht. Juleica-Online-Verfahren Mecklenburg-Vorpommern Seite 9

11 Danach folgt ein Block mit freiwilligen statistischen Fragestellungen. Diese werden neutralisiert und ohne personenbezogene Informationen durch die AKJstat ausgewertet. Die Träger haben keinen Zugriff auf die statistischen Angaben der Jugendleiter-innen. Bevor der Antrag endgültig gestellt werden kann, muss der/die Antragstellerin noch die Datenschutzbestimmungen (s. Anhang) akzeptieren und der Selbstverpflichtungserklärung zustimmen. Anschließend sieht sie /er noch einmal alle Antragsdaten in einer Übersicht zur Kontrolle und hat ggf. die Möglichkeit, Fehler zu korrigieren, bevor der Antrag endgültig abgeschickt wird. Wenn der Antrag abgeschickt wurde, hat die/der Antragsteller-in keine Möglichkeit mehr, die Daten zu bearbeiten oder einen zweiten Juleica-Antrag zu stellen. Erst wenn einer der im Verfahren beteiligten Träger den Antrag (vorläufig) ablehnt, ist eine Bearbeitung durch die/den Antragsteller-in wieder möglich. Ehrenamtsträger wird in der Liste nicht gefunden Sollte die/der Jugendleiter-in ihren/seinen Ehrenamts-Träger nicht in der Liste finden, besteht die Möglichkeit, den vermutlichen Ansprechpartner per zu informieren. Dafür kann die/der Jugendleiter-in die -Adresse und eine Bemerkung hinterlassen. Das System verschickt dann automatisch eine mit einem Übernahme-Code an die betreffende - Adresse. Wenn diese Person über einen Träger-Login zum Antragsverfahren verfügt, kann sie/er sich mit Hilfe dieses Codes den Antrag übernehmen und weiter bearbeiten. Anderenfalls sollte die Person die an diejenige/denjenigen in der Trägerstruktur weiterleiten die/der die Rechte hat. Antragstellung durch den Ehrenamtsträger Auch der Ehrenamtsträger kann Juleica-Anträge stellen. Die Antragstellung durch den Ehrenamtsträger ersetzt die spätere Mitzeichnung dieses Trägers im Verfahren. Die Daten werden dann zur Bestätigung der/dem Jugendleiter-in vorgelegt. Hat sie/er den Antrag bestätigt, muss nur noch der Landesjugendring zustimmen. Dazu loggt sich eine-benutzer-in des Trägers ein und wählt unter Juleica-Anträge die Option Gruppenanträge - manuell aus. In die Maske können nacheinander die Daten der einzelnen Jugendleiter-innen eingegeben werden. Nach jedem Datensatz hat man die Möglichkeit zwischen erfassen + nächster Antrag und erfassen + Gruppenantrag abschließen zu wählen. Juleica-Online-Verfahren Mecklenburg-Vorpommern Seite 10

12 Wurden alle Datensätze erfasst und der Gruppenantrag abgeschlossen, besteht die Möglichkeit, die Datensätze als csv-datei zu exportieren. Außerdem werden die Jugendleiter-innen per informiert und um ihre Zustimmung gebeten. Die Jugendleiter-innen haben dann auch die Möglichkeit, jeden beliebigen freien Träger aus der Auswahlliste zu wählen, der freie Träger, der den Datensatz angelegt hat, ist standardmäßig vorausgewählt. Nachdem die/der Jugendleiter-in den Antrag weiterbearbeitet hat, wird daher (erneut) der freie Träger um Prüfung gebeten. Juleica-Online-Verfahren Mecklenburg-Vorpommern Seite 11

13 4. Bearbeitung der Anträge durch die Träger Nach erfolgter Antragstellung durch die/den Jugendleiter-in wird zunächst der Ehrenamtsträger über das Vorliegen eines neuen Antrags per informiert. Dem Ehrenamtsträger obliegt die Aufgabe, zu prüfen, ob die/der Antragsteller: - für den Träger kontinuierlich tätig ist, - eine der Empfehlung für Mecklenburg-Vorpommern entsprechende Ausbildung absolviert hat, - über die erforderlichen Kenntnisse in Erste-Hilfe verfügt, - die persönlichen Angaben der/des Jugendleiterin/-s korrekt sind. Der Ehrenamtsträger sollte sich dann einloggen, um den Antrag zu prüfen und freizuschalten. Direkt nach dem Login sieht der Träger eine Übersicht wie viele Anträge zurzeit wo in Bearbeitung sind. Wichtig sind zunächst die Anträge zur Genehmigung (FT). Hier sieht der Träger die Zahl der noch zu genehmigenden Anträge in den verschiedenen Eskalationsstufen. Wenn Anträge zu lange (mehr als 14 Tage) von einem Träger oder der Druckerei nicht bearbeitet werden, erhalten die Anträge eine andere Eskalationsstufe. In dem Moment wo der Antrag in die nächsthöhere Eskalationsstufe kommt, werden die/der Jugendleiter-in und auch die übergeordneten Träger informiert, um ggf. nachhaken zu können. Durch einen Klick auf die Zahl hinter Anträge zur Genehmigung (FT) gelangt der Träger zur Übersicht über alle noch zu genehmigende Anträge. In der Einzelansicht sieht der Träger die Daten der/des Antragstellerin/s. Diese Daten können nicht verändert werden. Lediglich das Bild kann durch den Träger ausgetauscht bzw. ergänzt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Gültigkeit der Juleica zu verändern. Standardmäßig ist die Gültigkeit auf die maximale Länge von 3 Jahren und 1 Monat ab Antragstellung eingestellt, diese Juleica-Online-Verfahren Mecklenburg-Vorpommern Seite 12

14 kann jedoch durch den Träger reduziert werden. Antrag genehmigen Sind alle Angaben korrekt bzw. wurden die notwendigen Änderungen vorgenommen, kann der Antrag genehmigt werden. Nach der Freischaltung durch den Ehrenamtsträger wird dann der Landesjugendring informiert, nach dessen Freischaltung erfolgt der Druck der Juleica. Antrag vorläufig ablehnen Sollten Angaben im Antrag nicht korrekt sein, hat der Träger die Möglichkeit, den Antrag vorläufig zurückzuweisen und die/den Jugendleiter-in zu bitten, die Fehler zu korrigieren. Bitte nutzen Sie das Kommentarfeld, um die/den Jugendleiter-in über die Gründe der vorläufigen Ablehnung zu informieren! Antrag endgültig ablehnen Falls die/der Antragsteller-in keine Juleica erhalten soll, haben Sie auch die Möglichkeit, den Antrag endgültig zurückzuweisen. Die/der Jugendleiter-in wird dann per informiert. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung gegenüber der/dem Jugendleiter-in in dem dazu vorgesehenen Kommentarfeld. Wichtig! Auch wenn Sie der falsche Ehrenamtsträger sind, ist es notwendig den Antrag endgültig abzulehnen. Da jede-r Antragsteller-in nur einen offenen Antrag haben kann, ist diese Ablehnung zwingend notwendig, um eine erneute Antragstellung zu ermöglichen! Druckfreigabe Die Druckfreigabe kann nicht über den Ehrenamtsträger erfolgen, sondern ist in Mecklenburg- Vorpommern so eingestellt, dass sie durch den Landesjugendring durchgeführt wird. Dieser erhält damit auch die Rechnung für den Druck der Juleica. Hinweise zum Foto Das Foto wird auf der Juleica so abgedruckt, wie es hochgeladen wird. Eine Bearbeitung, ein Beschnitt etc. findet nicht statt. Deshalb muss durch die prüfenden Träger auf folgende Hinweise geachtet werden. Juleica-Online-Verfahren Mecklenburg-Vorpommern Seite 13

15 Das Foto muss - das Gesicht der Antragstellerin/des Antragstellers zeigen - im Hochkantformat mit dem ungefähren Verhältnis 18 x 20,5 (b x h) vorliegen - mindestens 150 kb und maximal 2 MB groß sein - im Format JPG vorliegen Das Foto darf nicht - im Querformat sein - ein Ganzkörper-Foto sein - mehrere Personen zeigen - nur einen Teil der gesamten Bildfläche einnehmen 5. Trägerverwaltung Jeder Träger erhält die Zugangsdaten zur Trägerverwaltung auf bzw. In dieser Trägerverwaltung können sowohl die Anträge geprüft und freigeschaltet als auch Benutzer-innen angelegt und verwaltet sowie ggf. Untergliederungen angelegt werden Träger-Rollen Als Träger im Sinne des Systems wird ein freier Träger verstanden unabhängig davon, auf welcher Ebene er angesiedelt und in welcher Struktur er eingebunden ist. Im System werden zwei verschiedene Rollen unterschieden: - Administrator-inn-en können neue Träger und Benutzer-innen anlegen sowie Anträge prüfen und freischalten. Die Administrationsrechte können aber auch auf der übergeordneten Ebene verbleiben. - Benutzer-innen können lediglich Anträge prüfen und freischalten. Es kann beliebig viele Benutzer-innen geben. Sind mehrere Benutzer-innen auf derselben Ebene eingetragen, können die Rechte zwischen diesen Benutzer-innen nicht genauer differenziert werden Träger verwalten Die Rubrik Träger verwalten ist für alle User-innen relevant, die für mehr als einen Träger der 2. und/oder 3. Ebene Anträge bearbeiten dürfen und ggf. über Administrationsrechte verfügen. Da jede-r User-in über einen persönlichen Account verfügt, der getrennt von den Pro filen der Träger verwaltet wird, ist es notwendig, dass die/der User-in jeweils den Träger auswählt, für den er/sie Anträge bearbeiten will. Zur besseren Orientierung, welche Rolle man gerade wahrnimmt, wird der jeweilige Träger links unterhalb der Subnavigation angezeigt Selbstverwaltung Die Selbstverwaltung bietet folgende Möglichkeiten diese Möglichkeiten variieren etwas, je nachdem, welche Rechte der/dem jeweiligen Benutzer-in/Administrator-in übertragen worden sind: Juleica-Online-Verfahren Mecklenburg-Vorpommern Seite 14

16 Träger-Profil Das eigene Trägerprofil kann durch die/den Administrator-in bearbeitet werden. Neben dem Namen und einer Kurzform (diese erscheint auf der Juleica) müssen hier die Adress-Daten hinterlegt werden und der Benachrichtigungsmodus über neue Juleica-Anträge eingestellt werden. Alias Unter Alias sollten andere gängige Bezeichnungen (z.b. Jugendzentrum = JuZ, JZ,..) für den Träger angegeben werden. Diese werden in die Ähnlichkeitssuche einbezogen und erleichtern es später der/dem Jugendleiter-in den richtigen Ehrenamts-Träger zu finden. Kategorien Jeder Träger gehört zu einem Tätigkeitscluster, die aus einer Liste ausgewählt werden können. Diese Zuordnung dient statistischen Zwecken. Juleica-Online-Verfahren Mecklenburg-Vorpommern Seite 15

17 Meine Daten Änderung der -Adresse, des Namens und des Passwortes Benutzerverwaltung Hier kann der Administrator weitere Benutzer-innen anlegen oder bestehende Einträge bearbeiten. Die Tabellenansicht gibt einen Überblick über die Benutzer-innen und bietet die Möglichkeit diese zu bearbeiten oder zu löschen. Freie Träger können diese Benutzer später den verschiedenen untergeordneten Trägern zuordnen. Anlegen eines neuen Benutzers Klicken Sie auf Benutzer anlegen und anschließend öffnet sich folgendes Formular: Tragen Sie in diesem Formular bitte alle erforderlichen Daten ein. Dasselbe Formular wird auch zum Bearbeiten der vorhandenen Einträge verwendet. Juleica-Online-Verfahren Mecklenburg-Vorpommern Seite 16

18 6. FAQs Trägerverwaltung Welche Unterschiede gibt es zwischen Benutzern und Administratoren? Administrator-inn-en können neue Träger und Benutzer-innen anlegen sowie Anträge prüfen und freischalten. Benutzer-innen können lediglich Anträge prüfen und freischalten Wer sollte Anträge innerhalb der Verbandsstruktur bearbeiten dürfen? Die Vergabe der Rechte für die Bearbeitung an Untergliederungen ist sicherlich eine der wichtigsten Entscheidungen, die insbesondere die freien Träger treffen müssen. Generell sollten die Bearbeiterinnen regelmäßig ihre s abrufen, über eine schnelle Internetverbindung verfügen, die Qualifikation der Antragsteller-innen beurteilen können und kontinuierlich dabei sein. Wir empfehlen daher, die Aufgabe möglichst bei hauptamtlichen Mitarbeiter-inne-n zu belassen. Ob alle Anträge auf der Landesebene bearbeitet werden oder (teilweise) auf der Kreisebene, obliegt der Entscheidung des Trägers. Unserer Verbandsstrukturen entsprechen (z.b. Kirchenkreise) nicht den politischen Strukturen der Landkreise wie lege ich meine Untergliederungen an? Das gesamte Juleica-Antragsverfahren orientiert sich an den Gemeindekennzahlen und den politischen Strukturen. Deshalb ist es notwendig, die verbandlichen Strukturen darin abzubilden. Am Beispiel eines Kirchenkreises, der in zwei Landkreisen liegt, soll dies deutlich gemacht werden: Der Admin des Landesverbandes legt den Kirchenkreis A als Freien Träger der 2. Ebene (mit der 5- stelligen GKZ) in allen Landkreisen an, in denen der Kirchenkreis A Gemeinden hat. Beim Anlegen des ersten Kirchenkreises A kann gleichzeitig der Administrator/Benutzer angelegt werden, beim Anlegen der weiteren Kirchenkreise können diese dann als verwaltende Benutzer/Administratoren aus der Liste ausgewählt werden. So kann z.b. der Kirchenkreisjugendwart dann in allen Landkreisen, die zu seinem Bereich gehören, Anträge prüfen und (wenn er Admin-Rechte hat) auch örtliche Untergliederungen(Jugendgruppen, Kirchengemeinden) anlegen Welche Kontaktdaten des Trägers sollten bei den Untergliederungen angegeben werden? Die der jeweiligen Gruppe/des jew. Kreisverbandes oder die des Landesverbandes? Hier sollte immer die Adresse erfasst werden, an die sich im Zweifelsfall der öffentliche Träger/die Landeszentralstelle wenden kann, wenn es Probleme bei einem Antrag gibt. Wenn die Anträge zentral durch den Landesverband geprüft werden, sollte hier immer die Adresse des Landesverbandes eingetragen werden. Wenn ein Kreisverband die Bearbeitung der Anträge aller örtlichen Untergliederungen übernimmt, sollte die Adresse des Kreisverbandes bei allen Untergliederungen erscheinen. Wie ändere ich mein Passwort? Das Ihnen übermittelte Passwort sollten Sie in jedem Falle ändern, damit nur Sie das korrekte Passwort kennen, so tragen Sie dazu bei, einen Missbrauch das Antragssystems auszuschließen. Die Änderung des Passwortes ist unter Selbstverwaltung > Meine Daten möglich. Juleica-Online-Verfahren Mecklenburg-Vorpommern Seite 17

19 Ich habe mein Passwort vergessen, wie bekomme ich ein neues? Bitte klicken Sie auf auf den Link zu neues anfordern. Ich habe eine zur "Übernahme eines Antrags" bekommen - was hat es damit auf sich? Wenn JugendleiterInnen ihren Träger nicht finden können, haben sie trotzdem die Möglichkeit, die Juleica zu beantragen. Dafür geben die JugendleiterInnen dann die -Adresse der Person an, von der sie denken, dass diese für die Bearbeitung zuständig ist. Wenn du selber keinen Träger-Zugang zum Juleica-Antragsverfahren hast, leite die bitte an die/den zuständigen MitarbeiterIn weiter - falls dieser unbekannt ist, im Zweifelsfall immer an die Landesgeschäftsstelle des Verbandes. Wenn du selber einen Träger-Zugang hast, kannst du dich einloggen, gehst auf Juleica-Anträge > Antrag übernehmen und suchst dort zunächst nach der in der angegeben Antragsnummer. Wenn der Antrag zu dir gehört, kannst du den Antrag dann durch Eingabe des Übernahmecodes übernehmen; anderen falls leite die bitte an die zuständige Person weiter. Ich habe eine zur Übernahme eines Antrages erhalten. Wenn ich auf "Juleica-Antrag > Antrag übernehmen" den Übernahme-Code eingebe, bekomme ich aber eine Meldung, dass kein Datensatz gefunden wurde. An dieser Stelle muss zuerst die in der Benachrichtigungs- angegebene Antragsnummer eingegeben werden. Der Übernahmecode wird anschließend unterhalb der Detailansicht eingetragen, um die Übernahme endgültig zu bestätigen. Ich bin Benutzer/Admin für mehrere Gruppen meines Verbandes. Wie übernehme ich einen Antrag für die richtige Untergliederung? Bei der Übernahme des Antrages muss jeweils die Identität des Trägers übernommen sein, dem der Juleica-Antrag zugeordnet werden soll. Bitte überzeugen Sie sich daher BEVOR Sie den Übernahmecode eingeben davon, dass Sie die richtige Identität angenommen haben. Ggf. können Sie diese unter Träger verwalten annehmen. EinE JugendleiterIn hat keine -Adresse, kann ich einfach eine des Verbandes nehmen. Nein. Das solltet ihr nicht tun. Dafür gibt es viele Gründe: Jede -Adresse darf im System nur einmal vorkommen und ist somit anschließend für andere Zwecke "verbraucht" Im System werden personenbezogene Daten der/des Jugendleiterin/s gespeichert. Daher ist die aktive Zustimmung der/des Antragstellerin/s unumgänglich. Es wird ein personenbezogener Account für die/den JugendleiterIn erstellt, den dieser auch später nutzen können soll, wenn sie/er ggf. für einen anderen Verband tätig ist. Die/der JugendleiterIn wird dann nicht selber über den Fortschritt des Antrages informiert. Wenn AntragstellerInnen also bislang keine -Adresse haben, gibt es div. kostenlose - Anbieter, wo in 5 min. eine Adresse eingerichtet ist! Als Träger erhalte ich einen -Antrag für einen Träger, der nicht im System ist, was mache ich? Juleica-Online-Verfahren Mecklenburg-Vorpommern Seite 18

20 Wenn es sich um eine nicht erfasste Untergliederung eines freien Trägers mit landesweiter Struktur handelt, leiten Sie den Antrag bitte an diesen Träger weiter. Wenn es sich um einen kleinen örtlichen Träger handelt, können Sie entweder den Träger erfassen und die entsprechend weiterleiten oder Sie prüfen den Antrag selber, nehmen zu Prüfzwecken Kontakt zu dem freien Träger auf und schalten anschließend den Antrag frei. Online-Anträge Wie werden Qualifikations-/Erste-Hilfe-Nachweise übermittelt? Das System sieht keine Möglichkeit vor, Nachweise upzuloaden, die dann von den Trägern eingesehen werden könnten. Es besteht aber die Möglichkeit für die/de Jugendleiter-in, in dem entsprechenden Bemerkungsfeld Angaben zur erworbenen Qualifikation zu machen. Kann auch ein-e 15Jährige-r einen Antrag stellen? Das System führt bei allen Anträgen eine Plausibilitätsprüfung durch und wird einige Anträge aus formalen Gründen zurückweisen. Gewisse Kulanzspielräume sind aber vorgesehen, so dass auch 15-Jährige Anträge stellen können. Kann ich Fehler in Anträgen als Träger bearbeiten? Nein, das kann nur die/der Antragsteller-in. Sie müssen die Anträge in diesem Fall vorläufig ablehnen. Technik Von welchem PC aus kann man Juleica-Anträge stellen oder bearbeiten? Die Antragstellung bzw. -bearbeitung kann von jedem PC mit Internet-Zugang und einem installierten Browser (Internet Explorer 7, Firefox 2 oder höher) erfolgen. Über welche technischen Voraussetzungen muss die/der Antragsbearbeiter-in verfügen? Die/der Antragsbearbeiter-in muss über eine gültige -Adresse verfügen und benötigt einen PC mit Internet-Zugang und einem Browser (Internet Explorer 7, Firefox 2 oder höher). Teilweise kann es sinnvoll sein, über eine Digital-Kamera zu verfügen oder die Möglichkeit zu haben, Bilder einzuscannen. Bei mir funktioniert das Login nicht - woran kann das liegen? Bitte prüfen Sie, ob in Ihrem Browser Cookies zugelassen sind. Unter Firefox 3 muss unter "Extras > Einstellungen > Datenschutz" der Haken bei "Cookies von Drittanbietern akzeptieren" gesetzt sein. Beim Internet Explorer ist die fragliche Einstellung unter "Extras > Internetoptionen > Datenschutz> Erweitert > Cookies von Drittanbietern" zu finden und muss auf "annehmen" eingestellt sein ODER man muss den Haken bei "Automatische Cookiebehandlung aufheben" entfernen Mit diesen Einstellungen sollte das Login von aus möglich sein. Juleica-Online-Verfahren Mecklenburg-Vorpommern Seite 19

21 7. Anhang Datenschutzerklärung Die folgende Einwilligung muss die/der Antragsteller-in in Schritt 6/8 des Juleica-Antragsverfahrens akzeptieren. Daraus ergeben sich auch die Rechte & Pflichten, die die Organisationen haben, die Kenntnis von den Daten erlangen: Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung und Speicherung Im Zuge der Antragsstellung der Jugendleiter/in-Card ist die Speicherung und Verarbeitung der von Dir soeben angegebenen Daten notwendig. Dies geschieht grundsätzlich nur zu den Zwecken, zu denen Du die Daten zur Verfügung gestellt hast - nämlich zur Überprüfung und Genehmigung Deines Antrags, zur Herstellung und dem Versand der Karte sowie ggf. zur Überprüfung der im Zusammenhang mit der Juleica eingesetzten Fördermittel (in der Regel wird die Herstellung der Karte aus Fördermitteln bezahlt.) Ferner darf nach 28 (5) BDSG der Träger, für den Du ehrenamtlich tätig bist (d.h. der, den du im Antragsverfahren aus der Liste ausgewählt hast), und der zuständige öffentliche Träger die Adressdaten nutzen, um dich über wichtige Neuigkeiten im engen Zusammenhang mit der Juleica zu informieren. Für diese Zwecke - und nur für diese Zwecke - stehen die Daten der Organisation, bei der Du ehrenamtlich tätig bist (z.b. Dein Jugendverband) und die Du eben ausgewählt hast, und, wenn nötig, der Landeszentralstelle für die Juleica (i.d.r. das Landesjugendamt, das Jugendministerium des Landes oder der Landesjugendring) zur Verfügung. Darüber hinaus werden die dafür notwenigen Daten durch die Druckerei (NOVO GmbH Bonn) zum Druck und Versand der Karte verarbeitet und bis zum Versand gespeichert, nach Versand werden die Daten in der Druckerei gelöscht. Alle Beteiligten am Antragsverfahren der Juleica haben sich an die Datenschutzbestimmungen des Bundes, des jeweiligen Bundeslandes und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) zu halten. Um Dir eine bequeme Neu-Beantragung nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums Deiner Juleica zu ermöglichen, sowie Dich zwischendurch über den Stand der Bearbeitung u.a. zu informieren, werden Deine Daten in der Juleica-Datenbank während der Laufzeit der Juleica und einer Nachlauffrist von 6 Monaten gespeichert und anschließend gelöscht. Die Daten werden zu keinem Zeitpunkt an Personen oder Organisationen weitergegeben, die nicht im oben beschriebenen Zusammenhang stehen und auch zu keinem anderen als den beschriebenen Zwecken genutzt. Für diese Datenbank ist zuständig: Deutscher Bundesjugendring Mühlendamm 3, Berlin Telefon: Telefax: info@dbjr.de Internet: Eingetragen im: Vereinsregister Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Nr.: 23372Nz Vertretungsberechtigter Vorstand: Detlef Raabe (Vorsitzender) Juleica-Online-Verfahren Mecklenburg-Vorpommern Seite 20

22 Selbstverpflichtungserklärung Diese Erklärung muss von den Jugendleiter-inne-n ebenfalls in Schritt 6/8 akzeptiert werden: Hiermit versicherst Du, dass Du alle Voraussetzungen zum Erwerb der Jugendleiter/innen-Card (Juleica) erfüllst. Dazu gehören insbesondere: eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit i. S. des 73 Kinder- und Jugendhilfegesetzes, bzw. eine Tätigkeit, die in dem Bundesland Deines Trägers für die Ausstellung einer Juleica gelten; eine Ausbildung, welche den gültigen Anforderungen entspricht, die für das jeweilige Bundesland und ggf. für die Organisation, für die Du tätig bist, gültig sind. Du versicherst ebenfalls, dass alle von Dir gemachten Angaben richtig sind. Juleica-Online-Verfahren Mecklenburg-Vorpommern Seite 21

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