Kindeswohl oder Kindeswille? Die ethische Perspektive

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1 Kindeswohl oder Kindeswille? Die ethische Perspektive Prof. Dr. Claudia Wiesemann Ethik und Geschichte der Medizin Universität Göttingen Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

2 Ein 8-Jähriger wehrt sich heftig gegen eine Impfung Halten Sie es für richtig, dem Wunsch des Minderjährigen zu entsprechen? Ja Nein Keine Angabe Factorial survey mit 145 niedersächsischen Kinderärzten (Peters 2013; Wiesemann, Peters 2013)

3 Factorial survey mit 145 niedersächsischen Kinderärzten (Peters 2013; Wiesemann, Peters 2013) 10-Jähriger mit Leukämie-Rezidiv (AML) verweigert erneute Behandlung Halten Sie es für richtig, dem Wunsch des Minderjährigen zu entsprechen? Ja Nein Keine Angabe

4 14-Jähriger mit selbstverletzendem Verhalten keine Information der Eltern? Halten Sie es für richtig, dem Wunsch des Minderjährigen zu entsprechen? Ja Nein Keine Angabe Factorial survey mit 145 niedersächsischen Kinderärzten (Peters 2013; Wiesemann, Peters 2013)

5 Factorial survey mit 145 niedersächsischen Kinderärzten (Peters 2013; Wiesemann, Peters 2013) Ich würde keine/n Minderjährige/n ab dem Schulkindalter zu einer Behandlung zwingen

6 UN Kinderrechtskonvention Recht auf Zugang zu Massenmedien (Art. 17) Recht auf Schutz und Fürsorge (Art. 2) Recht sich frei mit anderen zusammenzuschließen (Art. 15) Recht der Eltern, das Kind zu leiten und zu führen (Art. 5) Recht auf Bildung (Art. 28) Recht auf Ruhe, Freizeit und Spiel (Art. 31)

7 Zeitgenössische Philosophen zum moralischen Status von Kindern Kinder sind nicht zur Selbstbestimmung befähigt. (Beate Rössler, 2011) Selbst wenn einige Jugendliche prinzipiell zur Selbstbestimmung befähigt sind, sollte man ihnen diese vor dem Alter von 18 nicht gewähren. (J. Anderson, 2012) Kinder sind der Besitz ihrer Eltern, da diese sie produziert haben. (Tristram H. Engelhardt, 1996) Kinder sind nicht in der Lage, persönlichen Beziehungen zu unterhalten. (Hugh LaFollette 1996, S. 4) Einen Vierjährigen in moralischer Hinsicht mit einem Erwachsenen gleichzusetzen ist ziemlich verrückt. (Jim Narveson, 2007)

8 Gerontozentrismus Die Erwachsenenwelt ist der selbstverständliche Maßstab für das Kind, an dem gemessen die gelebte soziale Praxis der Kinderwelt stets unzureichend erscheint. (Jenks 2005)

9 Kindeswohl Objektives Wohl Aktuell zukünftig Subjektives Wohl Kindeswille Es kann kein Kindeswohl gegen den Kindeswillen geben (Ell 1986, S. 289). Die Nichtbeachtung des Kindeswillens hat einen Eingriff in das Kindeswohl zur Folge (Moritz 1989, S. 221).

10 Kindeswohl Eltern Eltern Kind Eltern aktuell Kindeswohl zukünftig

11 Kindeswohl Maximalstandard: optimale Förderung des körperlichen, psychischen und sozialen Wohls des Kindes Minimalstandard: Kindeswohlgefährdung/ signifikante Beeinträchtigung des körperliche, psychischen oder sozialen Wohls

12 Kindeswohlgefährdung als Nebenwirkung medizinischer Maßnahmen Subjektive Aspekte: Schmerz, Angst, Verunsicherung, Beschämung Objektive Aspekte: Nebenwirkungsund Komplikationsrisiken Zukünftige Aspekte: Beschränkung von grundlegenden, die Entwicklung des Kindes betreffende Optionen (Leben, Identität, Fortpflanzungs-fähigkeit, Bildung o.ä.) (Wiesemann 2015a)

13 Kindeswohl Eltern Kind Welche Willensäußerung ist zu berücksichtigen? aktuell Kindeswohl zukünftig

14 Kindeswille UN-Kinderrechtskonvention Art. 12 Berücksichtigung des Kindeswillens Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.

15 Kindeswille Einwilligungsfähigkeit: Wesen, Tragweite und Bedeutung verstehen und Willen danach bestimmen In der Regel ab 16 Jahren Sollte ab 14 Jahren geprüft werden Abhängig von Lebenserfahrungen bei einigen Kindern auch schon früher gegeben (Dörries 2015)

16 Berücksichtigungsfähiger Kindeswille Kriterien für Berücksichtigungsfähigkeit, wenn keine Einwilligungsfähigkeit vorhanden: zielorientiert, stimmungsunabhängig, nachdrücklich und entschieden; Stabilität in unterschiedlichen Situationen und gegenüber unterschiedlichen Personen (Dettenborn 2010, S. 71)

17 Berücksichtigungsfähiger Kindeswille Nachdrückliche Meinungsäußerung des Kindes, die wiederholt vorgetragen wird, für das Kind eine besondere emotionale Bedeutung hat und deren Nichtbeachtung die Selbstachtung des Kindes untergraben würde. (Peters, Wiesemann 2013, S. 29)

18 Partizipation von Kindern und Jugendlichen in medizinischen Entscheidungen Informierte Einwilligung nach Aufklärung in eine Maßnahme Von einwilligungsfähigem Minderjährigen, zusätzlich zu Eltern Informierte Zustimmung nach Aufklärung zu einer Maßnahme Bei nicht einwilligungsfähigem Minderjährigen, zusätzlich zu informierter Einwilligung der Eltern Informierte und qualifizierte Ablehnung (Veto) einer Maßnahme nach Aufklärung bei nicht einwilligungsfähigem Minderjährigen Sollte immer Maßnahmen zur Förderung der Kooperationsbereitschaft des Minderjährigen und die Prüfung alternativer Vorgehensweisen nach sich ziehen. (Dörries 2015; Wiesemann 2015a)

19 Wahrheitsgemäße Aufklärung des Kindes auch im Sterben? Bluebond-Langner (1978): Viele schwerstkranke Kinder sind sich ihrer Situation bewusst, aber geben aus Rücksicht auf ihre Eltern vor, nicht zu wissen, wie es um sie steht. Das Kind ist dann in der großen Gefahr, in einer existentiell bedrohlichen und belastenden Situation systematisch allein gelassen zu werden. (Bluebond-Langner 1978; Niethammer 2003)

20 Wann darf man sich über den Kindeswillen hinwegsetzen? Je trivialer der Eingriff Je höher das Risiko Paternalistische Entscheidungen sind zulässig, wenn sie die Selbstachtung des Kindes berücksichtigen. Paternalistische Entscheidungen sind zulässig, wenn sie das Vertrauen des Kindes erhalten. (Wiesemann 2015b)

21 Verzicht auf lebensrettende Transplantation

22 Organisationsethik: Kinderfreundliche Infrastruktur Kindgerechtes Aufklärungsmaterial Standardisierte Verfahren zur Schmerz- und Angstvermeidung Erfassung der Behandlungszufriedenheit von Kindern Beschwerdemöglichkeit für Kinder Systematische Ausbildung des Personals in Kinderrechtsfragen (Wiesemann 2015a)

23 Literatur Bluebond-Langner M (1978): The Private Worlds of Dying Children. Princeton University Press, Princeton, New Jersey. Dettenborn H (2010): Kindeswohl und Kindeswille. Psychologische und rechtliche Aspekte. Ernst Reinhardt, München. Dörries A (2013): Zustimmung und Veto. Aspekte der Selbstbestimmung im Kindesalter. In: Patientenautonomie.Theoretische Grundlagen, praktische Anwendungen, hrsg.v. Wiesemann C, Simon A, pp Mentis, Münster. Jenks C (2005): Childhood. Routledge, New York. Moritz HP (1989): Die(zivil-)rechtliche Stellung der Minderjährigen und Heranwachsenden innerhalb und außerhalb der Familie. Duncker & Humblot, Berlin. Niethammer D (2003): Kinder im Angesicht ihres Todes. In: Das Kind als Patient. Ethische Konflikte zwischen Kindeswohl und Kindeswille, hrsg. v. Wiesemann C, Dörries A, Wolfslast G, Simon A, pp Campus, Frankfurt/M. Peters S (2013): Wenn Kinder anderer Meinung sind. Die ethische Problematik von Kindeswohl und Kindeswille in der Kinder- und Jugendmedizin BBDB-8 Wiesemann C (2014): Der moralische Status des Kindes in der Medizin. In: wissen / leben / ethik, hrsg. v. Ach JS, Lüttenberg B, Quante M, pp mentis, Münster. Wiesemann C (2015a): Ethik in der Kinderheilkunde und Jugendmedizin. In: Praxishandbuch Ethik in der Medizin, hrsg. v. Marckmann G, MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Berlin (im Erscheinen) Wiesemann C (2015b): Vertrauen als moralische Praxis - Bedeutung für Medizin und Ethik. In: Autonomie und Vertrauen. Schlüsselbegriffe der modernen Medizin, hrsg.v. Steinfath H, Wiesemann C, Springer, Heidelberg (im Erscheinen) Wiesemann C, Peters S (2013): Kindeswohl und Kindeswille in der Medizin. Eine ethische Analyse. frühe kindheit, 23: C. Wiesemann, Institut für Ethik und Geschichte in der Medizin

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