Reproduktionsmedizin

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Reproduktionsmedizin"

Transkript

1 Reproduktionsmedizin Päpstlicher als der Papst?! Embryonenschutzgesetz / Berufsordnung der LÄK Gesetzliche Grundlagen bei Sonderfällen

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11 Päpstlicher als der Papst?!

12

13 Embryonenschutzgesetz / Berufsordnung der LÄK

14

15

16 Gesetz zum Schutz von Embryonen 1 Mißbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken 2 Mißbräuchliche Verwendung menschlicher Embryonen 3 Verbotene Geschlechtswahl 4 Eigenmächtige Befruchtung, eigenmächtige Embryoübertragung und künstliche Befruchtung nach dem Tode 5 Künstliche Veränderung menschlicher Keimbahnzellen 6 Klonen 7 Chimären- und Hybridbildung 8 Begriffsbestimmung 9 Arztvorbehalt 10 Freiwillige Mitwirkung 11 Verstoß gegen den Arztvorbehalt 12 Bußgeldvorschriften 13 Inkrafttreten

17 Musterberufsordnung BÄK Berufsordnung Implementierung LÄK Ethik / IVF-Kommission LÄK

18 Ärztekammer Nordrhein ( ÄK No) Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion gemäß 13 und Kapitel D II Nr.4 Berufsordnung für die nordrheinischen Äztinnen und Ärzte

19

20

21

22

23

24

25

26

27 Entwicklung des Embryos

28

29

30 Gesetzliche Grundlagen bei Sonderfällen

31 EschG 4 Eigenmächtige Befruchtung, eigenmächtige Embryoübertragung und künstliche Befruchtung nach dem Tode (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. es unternimmt, eine Eizelle künstlich zu befruchten, ohne daß die Frau, deren Eizelle befruchtet wird, und der Mann, dessen Samenzelle für die Befruchtung verwendet wird, eingewilligt haben, 2. es unternimmt, auf eine Frau ohne deren Einwilligung einen Embryo zu übertragen, oder 3. wissentlich eine Eizelle mit dem Samen eines Mannes nach dessen Tode künstlich befruchtet. (2) Nicht bestraft wird im Fall des Absatzes 1 Nr. 3 die Frau, bei der die künstliche

32 Anfang 2008 hatten sich Ines S. und ihr Mann Sandro für eine künstliche Befruchtung entschieden, nach sechs Jahren unerfülltem Kinderwunsch. Im Reagenzglas wurden in der Klinik Ei- und Samenzelle zusammengebracht, reiften zu einem Embryo heran und wurden Ines S. eingesetzt. Aber eine erste Schwangerschaft scheiterte. Neun weitere Eizellen ließ das Ehepaar konservieren - für eine spätere Behandlung. Doch dann starb Sandro S. am 5. Juli 2008 bei einem Motorradunfall. Daraufhin verweigerte das Krankenhaus die Herausgabe der Eizellen, da laut Embryonenschutzgesetz die künstliche Befruchtung mit dem Samen eines Toten in Deutschland verboten ist. Ines S. kämpfte seit August 2009 vor Gericht für die Freigabe der Eizellen. Das Urteil der ersten Instanz gab der Klinik Recht

33 SPIEGEL ONLINE, Eizellen-Rechtsstreit: Witwe darf Kind ihres toten Ehemanns austragen Ines S. will ein Kind von ihrem verstorbenen Gatten. Sie verklagte eine Klinik, weil die Ärzte ihr die Herausgabe der befruchteten Eizellen verweigerten. Jetzt hat die 29- Jährige Recht bekommen /0,1518,689870,00.html

34 Das Gesetz ist nicht schlüssig" Der Gesetzgeber müsste sich nun noch einmal mit dem Embryonenschutzgesetz auseinandersetzen, sagt Taupitz. In manchen Fällen sei das Gesetz nicht schlüssig. Der Jurist gibt ein Beispiel: Ein Krebskranker lässt vor einer Chemotherapie Samen einfrieren, weil eine Unfruchtbarkeit zu erwarten ist. Wird die Eizelle befruchtet, solange der Mann noch lebt, gibt es keine rechtlichen Probleme, selbst wenn der Tod des Vaters kurz darauf eintritt. Stirbt er während der Behandlung, darf die Eizelle nicht mehr befruchtet werden. Das Kind würde aber in jedem Fall ohne Vater aufwachsen

35 Taupitz plädiert außerdem für eine Aufbewahrungsfrist für eingefrorene Samenund Eizellen. So könnte verhindert werden, dass die Generationenschranke übersprungen wird. In Österreich dürften Samen- und Eizellen beispielsweise maximal ein Jahr, in der Schweiz fünf Jahre gelagert werden

36

37

38

39

40

41 Liebe Freunde, gute Nachrichten aus Berlin: Ich hatte heute meinen Prozeß wegen der Präimplantationsdiagnostik durch Trophectodermbiopsie vor dem Landgericht. Ich wurde vollumfänglich freigesprochen die Staatsanwältin hatte 6 Monate zur Bewährung gefordert. Liebe Grüße aus Berlin Euer Matthias

42 Liebe Mitglieder, Frau Uszkoreit hatte Sie ja letzte Woche über das Verfahren vor dem Landgericht Berlin informiert. Die Staatsanwaltschaft wird Revision einlegen, so daß das Verfahren insgesamt noch nicht zu Ende ist. Dennoch haben zwei Kammern des Landgerichts Berlin einen Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz verneint. Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof den Sachverhalt beurteilen wird. An dieser Stelle möchte ich all denen danken, die mich in der Vorbereitung und während des Verfahrens unterstützt haben. Ein besonderer Dank gilt Herrn Prof. Krüssel, der aus Düsseldorf zu der Verhandlung angereist ist und als President elect der DGRM in hervorragender Weise die "Pressearbeit" übernommen hat. Diese Arbeit war von großer Bedeutung. Ebenfalls ein besonderer Dank gilt Herrn Dr. Döhmen, dem zweiten Vorsitzenden des BRZ, der mich neben einigen anderen hier nicht namentlich genannten Kollegen ( diejenigen wissen, wer gemeint ist ) während des gesamten Verfahrens argumentativ und moralisch unterstützt hat. Gerade während eines solchen Verfahrens ist diese Unterstützung von großer Bedeutung - es ist wichtig, daß man sich kollegial getragen weiß. Mit kollegialen Grüßen

43

44 Samenspende Verheiratet nicht verheiratet

45 Samenspende Kein Mischsperma Kein frisches Spendersperma Der Samenspender vor der ersten Samenprobre auf HIV 1+2 untersucht Quarantänezeit von mindestens 180 Tagen + HIV 1+2-Kontrolle Seolog. Unters. Hep.B+C Treponema pallidum,cytomegalieviren

46 Oocytenspende Prämature Ovarialinsuffizienz Nach Fertilitätsverlust durch Operation Strahlentherapie und/oder Chemotherapie

47 Oocytenspende Verboten n. ESchG 1Abs

48 Eizellspende & Co: Was ist wo erlaubt? Land Insemination mit Samenspende (ohne Eizellgewinnung) In-vitro-Fertilisation (IVF) und Embryotransfer Eizellspende / Embryospende Kryokonservierung (Tieffrieren) Leihmutterschaft Deutschland erlaubt erlaubt verboten erlaubt verboten Belgien praktiziert praktiziert praktiziert praktiziert nicht verboten Dänemark erlaubt erlaubt erlaubt erlaubt verboten Frankreich erlaubt erlaubt erlaubt erlaubt verboten Großbritannien erlaubt erlaubt erlaubt erlaubt erlaubt Niederlande praktiziert praktiziert praktiziert praktiziert praktiziert Norwegen erlaubt erlaubt verboten erlaubt --- Österreich erlaubt erlaubt verboten erlaubt verboten Russland erlaubt erlaubt erlaubt erlaubt erlaubt Schweden erlaubt erlaubt verboten erlaubt verboten Schweiz erlaubt erlaubt verboten erlaubt verboten Spanien erlaubt erlaubt erlaubt erlaubt nicht verboten Tschechien erlaubt erlaubt erlaubt erlaubt verboten USA erlaubt erlaubt erlaubt erlaubt erlaubt

49 Oocytenspende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im März 2010 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im März 2010 entschieden, wenn ein Staat künstliche Befruchtung zulässt, darf er die Eizellspende nicht verbieten. [5] Das Gericht urteilte, es sei eine "nicht durch objektive und vernünftige Gründe zu rechtfertigende" Ungleichbehandlung, wenn Paare, die eine Eizellspende benötigen, von der künstlichen Befruchtung ausgeschlossen sind

50

51 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Georg Döhmen KINDERWUNSCHZENTRUM Mönchengladbach von Groote - Str Mönchengladbach Tel 02161/ kindwunsch.de www. kindwunsch.de

In der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1990 BGBl. I S. 2747

In der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1990 BGBl. I S. 2747 Gesetz zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz EschG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1990 BGBl. I S. 2747 Inhaltsübersicht 1 Mißbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken

Mehr

Gesetz zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz - ESchG)

Gesetz zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz - ESchG) Gesetz zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz - ESchG) ESchG Ausfertigungsdatum: 13.12.1990 Vollzitat: "Embryonenschutzgesetz vom 13. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2746), das zuletzt durch Artikel

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 1990, 2746 FNA: FNA Gesetz zum Schutz von Embryonen Embryonenschutzgesetz

Quelle: Fundstelle: BGBl I 1990, 2746 FNA: FNA Gesetz zum Schutz von Embryonen Embryonenschutzgesetz juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: ESchG Ausfertigungsdatum: 13.12.1990 Gültig ab: 01.01.1991 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: BGBl I 1990, 2746 FNA: FNA 453-19 Gesetz zum

Mehr

ESchG (geltende Fassung) Röspel/Hinz Flach/Hintze. 1 Mißbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken

ESchG (geltende Fassung) Röspel/Hinz Flach/Hintze. 1 Mißbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken 1 Mißbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken 1. auf eine Frau eine fremde unbefruchtete Eizelle überträgt, 2. es unternimmt, eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich zu befruchten, als eine

Mehr

zeitgemäß? Prof. Dr. Jochen Taupitz www.imgb.de Seite 1

zeitgemäß? Prof. Dr. Jochen Taupitz www.imgb.de Seite 1 Ist das Embryonenschutzgesetz noch zeitgemäß? Prof. Dr. Jochen Taupitz Prof. Dr. Jochen Taupitz www.imgb.de Seite 1 1. Das Embryonenschutzgesetz (ESchG) vom 13. Dezember 1990 in Kraft getreten am 1. Januar

Mehr

Der Wunsch nach dem Designerkind? Über den Zusammenhang von unfreiwilliger Kinderlosigkeit und Adoption

Der Wunsch nach dem Designerkind? Über den Zusammenhang von unfreiwilliger Kinderlosigkeit und Adoption Der Wunsch nach dem Designerkind? oder Über den Zusammenhang von unfreiwilliger Kinderlosigkeit und Adoption 1 www.adoption-unser-weg.de 2 Geburtenziffer nach Ländern in Europa 2010 www.bib-demografie.de

Mehr

Kinderwunsch bei Frauen über 50? Ethische und praktische Aspekte. Matthias Bloechle Kinderwunschzentrum an der Gedächtniskirche Berlin

Kinderwunsch bei Frauen über 50? Ethische und praktische Aspekte. Matthias Bloechle Kinderwunschzentrum an der Gedächtniskirche Berlin Kinderwunsch bei Frauen über 50? Ethische und praktische Aspekte Matthias Bloechle Kinderwunschzentrum an der Gedächtniskirche Berlin Schwangerschaft über 50 Albert Einstein reichte 1909 als Extraordinarius

Mehr

Vom Anfang des Lebens medizinethische Betrachtungen

Vom Anfang des Lebens medizinethische Betrachtungen Vom Anfang des Lebens medizinethische Betrachtungen Pro und Con der Präimplantationsdiagnostik PID Beispiel einer kontroversen bioethischen Debatte Gliederung des Vortrags Darstellung der med.-naturwissenschaftlichen

Mehr

Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages

Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 Wilhelmstraße 60, Zi. 427 11011 Berlin Tel: (030) 227-73524 Fax: (030) 227-76186 Email: norbert.geis@bundestag.de Redemanuskript: Präimplantationsdiagnostik

Mehr

Kinderwunsch. Künstliche Befruchtung

Kinderwunsch. Künstliche Befruchtung Kinderwunsch. Künstliche Befruchtung 2 kinderwunsch Zwischen Wunsch und Wirklichkeit... vergehen oft Jahre. Diese Erfahrung machen viele Paare, wenn sie eine Familie gründen wollen. Die KNAPPSCHAFT kann

Mehr

Reproduktionsmedizin und Embryonenforschung

Reproduktionsmedizin und Embryonenforschung Wintersemester 2015/16 Vorlesung Ethik in der Medizin Reproduktionsmedizin und Embryonenforschung Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Gliederung der Vorlesung

Mehr

Kleine Anfrage. Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode. Drucksache 11/6870. der Abgeordneten Frau Schmidt (Hamburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Kleine Anfrage. Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode. Drucksache 11/6870. der Abgeordneten Frau Schmidt (Hamburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode Drucksache 11/6870 30. 03. 90 Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Schmidt (Hamburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN Embryonenschutzgesetzentwurf der Bundesregierung I Bei

Mehr

Kinder Was ich als privater

Kinder Was ich als privater Martin Bühler Meine 100 Kinder Was ich als privater Samenspender erlebt habe Rechte und Pflichten Als Spender befindet man sich in vielerlei Hinsicht in einer rechtlichen Grauzone. Der Gesetzgeber sieht

Mehr

Regelungen der Fortpflanzungsmedizin und Humangenetik 2

Regelungen der Fortpflanzungsmedizin und Humangenetik 2 Albin Eser, Hans-Georg Koch, Thomas Wiesenbart Regelungen der Fortpflanzungsmedizin und Humangenetik 2 Eine internationale Dokumentation gesetzlicher und berufsständischer Rechtsquellen So Campus Verlag

Mehr

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII Einleitung... 1 Kapitel 1. Internationale Regelungen als rechtliche Rahmenbedingungen der Biomedizin... 5 A. Internationale Regelungen... 5 I.

Mehr

Reproduktionsmedizin und Embryonenforschung

Reproduktionsmedizin und Embryonenforschung Wintersemester 2014/15 Vorlesung Ethik in der Medizin Reproduktionsmedizin und Embryonenforschung PD Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Gliederung der Vorlesung Ethisch

Mehr

Mehr Familienglück wagen! Die Vivaneo Kinderwunschstudie 2018

Mehr Familienglück wagen! Die Vivaneo Kinderwunschstudie 2018 Mehr Familienglück wagen! Die Vivaneo Kinderwunschstudie 2018 Gesellschaftliche Einstellungen zur Kinderwunschmedizin in Deutschland Methodik Für die VivaNeo-Kinderwunschstudie wurden im April und Mai

Mehr

Künstliche Befruchtung aus juristischer Sicht

Künstliche Befruchtung aus juristischer Sicht Künstliche Befruchtung aus juristischer Sicht Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, LL.M. 13. November 2012 I. Rechtslage nach dem FMedG II. Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen III. Argumentationswege

Mehr

Oozyten im Vorkernstadium lagern überall

Oozyten im Vorkernstadium lagern überall Gynäkologie aktuell Gynäkologe 2010 [jvn]:[afp] [alp] DOI 10.1007/s00129-010-2638-x Online publiziert: 24. Juli 2010 Springer-Verlag 2010 Redaktion W. Distler, Dresden W. Janni, Düsseldorf R. Kimmig, Essen

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 8 Kindschaft

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 8 Kindschaft Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 8 Kindschaft Vertiefung IPR - 7 Kindschaft Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine

Mehr

Positionen. Fachthema: Reproduktionsmedizin Ethik, Beratung, Recht

Positionen. Fachthema: Reproduktionsmedizin Ethik, Beratung, Recht Fachthema: Reproduktionsmedizin Ethik, Beratung, Recht 21. Mai 2005 Grand Hotel am Dom in Erfurt Positionen Bundesregierung Nationaler Ethikrat Bundesärztekammer Bundesverband Reproduktionsmedizinischer

Mehr

Zwei Sicherheitsschleusen, ein schlichter

Zwei Sicherheitsschleusen, ein schlichter embryonenspende Schneeflockenkinder Paare helfen anderen Paaren mit befruchteten Eizellen, die sie nach einer künstlichen Befruchtung nicht mehr selbst austragen wollen. Das wirft juristische und ethische

Mehr

Schröder/Soyke. Ethische und rechtliche Fragen am Beginn menschlichen Lebens

Schröder/Soyke. Ethische und rechtliche Fragen am Beginn menschlichen Lebens Schröder/Soyke Ethische und rechtliche Fragen am Beginn menschlichen Lebens 11 Inhaltsverzeichnis Vorwort (1. Auflage) 7 Inhaltsverzeichnis 11 Literaturverzeichnis 16 Abkürzungsverzeichnis: 25 Kapitel

Mehr

Bundessozialgericht Urt. v , Az.: B 1 KR 33/00 R

Bundessozialgericht Urt. v , Az.: B 1 KR 33/00 R Bundessozialgericht Urt. v. 09.10.2001, Az.: B 1 KR 33/00 R Künstliche Befruchtung: Was verboten ist, das bleibt verboten Auch wenn eine Frau infolge eines mit Strahlen- und Chemotherapie behandelten Krebsleidens

Mehr

Deutscher Bundestag Wahlperiode -2- Drucksache 18/3279 Gewährung von Leistungen nach 27a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch näher zu bestimmen.

Deutscher Bundestag Wahlperiode -2- Drucksache 18/3279 Gewährung von Leistungen nach 27a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch näher zu bestimmen. Deutscher Bundestag Drucksache 18/3279 18. Wahlperiode 27.11.2014 Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Katja Dörner, Volker Beck (Köln), Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Elisabeth

Mehr

Dokument 1: Patienteninformation und Einwilligung zur Integrierten. Patienteninformation und Einwilligung zur Integrierten Versorgung ART

Dokument 1: Patienteninformation und Einwilligung zur Integrierten. Patienteninformation und Einwilligung zur Integrierten Versorgung ART Anhang 1: Dokument 1: Patienteninformation und Einwilligung zur Integrierten Versorgung ART Patienteninformation und Einwilligung zur Integrierten Versorgung ART Liebe Patientin, lieber Patient, Die Integrierte

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII

Inhaltsverzeichnis VII Inhaltsverzeichnis A. Einleitung... 1 B. Medizinische Grundlagen... 5 I. Einleitung... 5 II. Reproduktionsmedizin... 7 1. Ursachen ungewollter Kinderlosigkeit... 8 a) Hormonelle Defekte... 8 b) Organische

Mehr

der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Katja Dörner, Ulle Schauws, und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Katja Dörner, Ulle Schauws, und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Drucksache 19/[ ] Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Katja Dörner, Ulle Schauws, und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes

Mehr

Samenspende und Adoption. Prof. em. Dr. jur. Helga Oberloskamp, Bonn/ Deutschland

Samenspende und Adoption. Prof. em. Dr. jur. Helga Oberloskamp, Bonn/ Deutschland Samenspende und Adoption Prof. em. Dr. jur. Helga Oberloskamp, Bonn/ Deutschland Deutsche Rechtsregeln zum künstlichen Schaffen von Kindern Nicht im Abstammungsrecht (=Bürgerliches Gesetzbuch - BGB) ist

Mehr

GYNEM PREISLISTE 2018

GYNEM PREISLISTE 2018 EIZELLSPENDE 5 300 EUR In dem Preis inbegriffen: - Eine Spenderin für eine Empfängerin - Mindestens 6 Oozyten garantiert (8-12 Oozyten im Durchschnitt) - Erstgespräch mit dem Arzt, benötigte Voruntersuchungen

Mehr

Verwendung von Keimzellen und Embryonen für andere als Fortpflanzungszwecke Eizellspende und Eizellhandel. Sigrid Graumann

Verwendung von Keimzellen und Embryonen für andere als Fortpflanzungszwecke Eizellspende und Eizellhandel. Sigrid Graumann Verwendung von Keimzellen und Embryonen für andere als Fortpflanzungszwecke Eizellspende und Eizellhandel Sigrid Graumann Vorgehen 1. Ethische Kriterien 2. Praxis und Regulierung der Eizellspende 3. Risiken

Mehr

Stellungnahme zu BT-Drucksachen 19/1832 und 19/5548 Prof. Dr. med. Jan-S. Krüssel, UniKiD Seite 1 von 6

Stellungnahme zu BT-Drucksachen 19/1832 und 19/5548 Prof. Dr. med. Jan-S. Krüssel, UniKiD Seite 1 von 6 Prof. Dr. med. Jan-S. Krüssel, UniKiD Seite 1 von 6 Beide Anträge sind aus meiner Sicht grundsätzlich zu unterstützen, da das Ausmaß des Leides der Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch weder abhängig

Mehr

Wertungswidersprüche zwischen Embryonenschutzgesetz und den Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs?

Wertungswidersprüche zwischen Embryonenschutzgesetz und den Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs? Tanja Henking Wertungswidersprüche zwischen Embryonenschutzgesetz und den Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs? Am Beispiel des Verbots der Präimplantationsdiagnostik Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Regelungen zum Embryonenschutz

Regelungen zum Embryonenschutz Einfachgesetzliche Regelungen Regelungen zum Embryonenschutz 1 2 3 Embryonenschutzgesetz Stammzellgesetz Bisher noch nicht erlassen: Fortpflanzungsmedizingesetz Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des

Mehr

KLINISCHE ERGEBNISSE 2017.

KLINISCHE ERGEBNISSE 2017. KLINISCHE ERGEBNISSE 2017. PRÜFBERICHT ERGEBNISSE AUS DEN BEHANDLUNGEN ZUR MEDIZINISCH ASSISTIERTEN REPRODUKTION DER IVI-GRUPPE IM JAHR 2017. In-vitro-fertilisation (IVF-ICSI) Eizellspenden (OVODON) Genetische

Mehr

fremden Eizellen ERSTELLT 21.07.2015

fremden Eizellen ERSTELLT 21.07.2015 KÖLNER STADTANZEIGER VOM 21.7.2015 EMBRYONENSPENDE IN DEUTSCHLANDSchneeflockenkinder mit fremden Eizellen ERSTELLT 21.07.2015 Foto: ksta In Deutschland ist die Eizellspende verboten. Für Frauen mit diesem

Mehr

Fortpflanzungsmedizingesetz FMedG1992

Fortpflanzungsmedizingesetz FMedG1992 Fortpflanzungsmedizingesetz FMedG1992 Eizellspende verboten Samenspende nur bei Insemination Ehe oder Lebensgemeinschaft Behandlung nur bei Indikation Notariatsakt bei Lebensgemeinschaft & Donor Lagerung

Mehr

Morphologische Prognosefaktoren für den Eintritt einer Schwangerschaft nach IVF oder ICSI

Morphologische Prognosefaktoren für den Eintritt einer Schwangerschaft nach IVF oder ICSI Morphologische Prognosefaktoren für den Eintritt einer Schwangerschaft nach IVF oder ICSI Dipl. Biol. Martin Greuner IVF - SAAR GMP Thaele - Happel - Giebel Kaiserstrasse 5-7 D-66111 Saarbrücken AKQM 0300Th

Mehr

Reproduktionsmedizinische Feldbestellung

Reproduktionsmedizinische Feldbestellung Gen-ethischer Informationsdienst Reproduktionsmedizinische Feldbestellung Juristen wollen Eizellspende und Leihmutterschaft erlauben von Uta Wagenmann Eizellspende und Leihmutterschaft waren in der Bundesrepublik

Mehr

Verbot der Leihmutterschaft

Verbot der Leihmutterschaft Französisches "Nationales Ethikkomitee": Verbot der Leihmutterschaft Berlin (28. Mai 2010) - In einer am 5. Mai 2010 veröffentlichten Stellungnahme [1] spricht sich das französische Nationale Ethikkomitee

Mehr

Klonen. Ein Wahnsinn der Menschheit oder einfach nur wissenschaftliche Spielerei?

Klonen. Ein Wahnsinn der Menschheit oder einfach nur wissenschaftliche Spielerei? Klonen Ein Wahnsinn der Menschheit oder einfach nur wissenschaftliche Spielerei? Was ist Klonen? Das Klonieren setzt sich aus unterschiedlichen Verfahren und Techniken zusammen. Ziel aller Techniken ist

Mehr

Embryonenschutz und Embryonenforschung. Seminar: Beziehung des Medizin- und Strafrechts aus türkischer und deutscher Perspektive Istanbul, April 2012

Embryonenschutz und Embryonenforschung. Seminar: Beziehung des Medizin- und Strafrechts aus türkischer und deutscher Perspektive Istanbul, April 2012 Embryonenschutz und Embryonenforschung Seminar: Beziehung des Medizin- und Strafrechts aus türkischer und deutscher Perspektive Istanbul, April 2012 I. Einführung II. Reproduktives vs. Therapeutisches

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 13

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 13 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 1. Kapitel: Einleitung 17 A. Schöne Neue Welt 17 B. Gegenstand der Untersuchung - Problemaufriss 18 C. Gang der Darstellung 22 2. Kapitel: Deutschland im Spannungsfeld

Mehr

Argumentation für das Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID)

Argumentation für das Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) Argumentation für das Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) 1. Ausgangssituation PID kann nur im Zusammenhang mit künstlicher Befruchtung (In-vitro-Fertilisation, IVF) durchgeführt werden. In Österreich

Mehr

Fortpflanzungsmedizin in Deutschland

Fortpflanzungsmedizin in Deutschland IV. Saarbrücker Symposium Reproduktionsmedizin Fortpflanzungsmedizin in Deutschland 2004-2005 Dr. med. Michael Thaele Gemeinschaftspraxis Thaele-Happel-Giebel-List Symposium 2004 1 1. JANUAR 2004 Gesundheitssystem-Modernisierungs-Gesetz

Mehr

LWL - Landesjugendamt Westfalen Zentrale Adoptionsstelle Fachtag Adoption

LWL - Landesjugendamt Westfalen Zentrale Adoptionsstelle Fachtag Adoption LWL - Landesjugendamt Westfalen Zentrale Adoptionsstelle Fachtag Adoption Alternative Familiengründung - durch oder eine im Ausland durchgeführte Leihmutterschaft - und ihre Bedeutung für die Adoptionspraxis

Mehr

Was ist IVF? KinderwunschPraxis

Was ist IVF? KinderwunschPraxis Was ist IVF? Dr. med. Inés s GöhringG KinderwunschPraxis 15. Jhd. IVF-Therapie IVF = In Vitro Fertilisation Fertilisation in-vivo in-vitro = Befruchtung = im lebendigen KörperK = im Glas IVF Künstliche

Mehr

Lebensanfang: Probleme der neueren Fortpflanzungsmedizin

Lebensanfang: Probleme der neueren Fortpflanzungsmedizin Ethik der Reproduktionsmedizin oder: Lebensanfang: Probleme der neueren Fortpflanzungsmedizin Heike Petermann Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Dank an Prof. Dr. B. Schöne-Seifert

Mehr

Embryonenkultur. Embryonenkultur. Seite 1

Embryonenkultur. Embryonenkultur.  Seite 1 Embryonenkultur Embryonenkultur Die Blastozystenkultur (Kultur des Embryos bis zum Tag 5) ist in Deutschland verboten, aber im Ausland erlaubt. In Deutschland gibt es KEINE zeitliche Begrenzung der Dauer

Mehr

Zugriff auf das menschliche Erbgut: Die geltende Rechtslage

Zugriff auf das menschliche Erbgut: Die geltende Rechtslage Zugriff auf das menschliche Erbgut: Die geltende Rechtslage Berlin, 22.6.2016 Prof. Dr. Jochen Taupitz Prof. Dr. Jochen Taupitz www.imgb.de Seite 1 5 ESchG von 1990 Künstliche Veränderung menschlicher

Mehr

UniKiD Universitäts-Frauenklinik - Moorenstrasse 5 - D-40225 Düsseldorf Per email als PDF an Familienausschuss@bundestag.de Anhörung BT-Drucksache 19/585 Ansprechpartner: Durchwahl: E-Mail: Datum: Prof.

Mehr

pro familia-positionen

pro familia-positionen Fachthema: Reproduktionsmedizin Ethik, Beratung, Recht 21. Mai 2005 Grand Hotel am Dom in Erfurt pro familia-positionen Dokumentation der Fachtagung 2001 Reproduktionsmedizin und weibliche Autonomie 1

Mehr

hat 8. Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist mittlerweile

hat 8. Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist mittlerweile A. Einleitung Unbeeindruckt von den rasanten Entwicklungen der Fortpflanzungsmedizin in den letzten Jahrzehnten und den so entstandenen Möglichkeiten für ungewollt kinderlose Paare verbietet der deutsche

Mehr

Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung

Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG) 810.11 vom 18. Dezember 1998 (Stand am 1. September 2017) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

Mehr

Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung

Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG) 810.11 vom 18. Dezember 1998 (Stand am 1. September 2017) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

Mehr

Medizinische Reproduktionstechniken und das neue Abstammungsrecht

Medizinische Reproduktionstechniken und das neue Abstammungsrecht Medizinische Reproduktionstechniken und das neue Abstammungsrecht von Dr. Annette Wohn 2001 VERLAG ERNST UND WERNER GIESEKING, BIELEFELD Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Glossar Abkürzungsverzeichnis

Mehr

B e g r ü n d u n g :

B e g r ü n d u n g : Bsw 57813/00 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Kammer I, Beschwerdesache S. H. u.a. gegen Österreich, Zulässigkeitsentscheidung vom 15.11.2007, Bsw. 57813/00. Art. 8 EMRK, Art. 12 EMRK, Art.

Mehr

Univ. Prof. Dr. med. Dr. theol. Mag. pharm. Matthias Beck Universität Wien

Univ. Prof. Dr. med. Dr. theol. Mag. pharm. Matthias Beck Universität Wien Die Entwicklung der modernen Fortpflanzungsmedizin zwischen Geschäft und Ethik Univ. Prof. Dr. med. Dr. theol. Mag. pharm. Matthias Beck Universität Wien In-vitro-Fertilisation (IVF, 1978) Themen: IVF

Mehr

Vortragsinhalte. 1. Sorgerechtliche Verhältnisse. Das kleine Sorgerecht Namensrecht Umgangsrecht Tod des Elternteils Verbleibensanordnung

Vortragsinhalte. 1. Sorgerechtliche Verhältnisse. Das kleine Sorgerecht Namensrecht Umgangsrecht Tod des Elternteils Verbleibensanordnung Vortragsinhalte 1. Sorgerechtliche Verhältnisse Das kleine Sorgerecht Namensrecht Umgangsrecht Tod des Elternteils Verbleibensanordnung 2. Adoptionsrecht Stiefkindadoption Stiefkindkettenadoption (Entscheidung

Mehr

PID -ZENTRUM. Patienteninformation PRÄIMPLANTATIONS- DIAGNOSTIK PID

PID -ZENTRUM. Patienteninformation PRÄIMPLANTATIONS- DIAGNOSTIK PID Patienteninformation PRÄIMPLANTATIONS- DIAGNOSTIK PID Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, das MGZ Medizinisch Genetische Zentrum ist ein von der Bayerischen Staatsregierung zugelassenes Zentrum

Mehr

Gleichgeschlechtliche Elternschaft im Abstammungsrecht

Gleichgeschlechtliche Elternschaft im Abstammungsrecht Gleichgeschlechtliche Elternschaft im Abstammungsrecht 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Gleichgeschlechtliche Elternschaft im Abstammungsrecht Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 20. November 2017 Fachbereich:

Mehr

Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion

Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion 1 Anlage: zu 13 Abs. 1 der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen: in der Fassung der Änderung vom 1. Oktober 2014 (HÄBl. 11/2014, S. 662) Nach Einführung der In-vitro-Fertilisation (IVF)

Mehr

Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung

Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die

Mehr

NEIN ZU DIESER ART DER SELEKTION MENSCHLICHEN LEBENS

NEIN ZU DIESER ART DER SELEKTION MENSCHLICHEN LEBENS NEIN ZU DIESER ART DER SELEKTION MENSCHLICHEN LEBENS Dr. Hansruedi Stadler, Ständerat des Kantons Uri / 02.04.2009 Gegenwärtig läuft das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes.

Mehr

Sitzung der 8. Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein. Berufsordnung geändert AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ÄRZTEKAMMER NORDRHEIN

Sitzung der 8. Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein. Berufsordnung geändert AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ÄRZTEKAMMER NORDRHEIN ÄRZTEKAMMER NORDRHEIN Sitzung der 8. Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein Am Samstag, 28. Oktober 2000, 10.00 Uhr wird im Ärztehaus in Köln, Sedanstraße 10 16 die nächste Sitzung der Kammerversammlung

Mehr

Oberlandesgericht Rostock URTEIL

Oberlandesgericht Rostock URTEIL Oberlandesgericht Rostock 7 U 67/09 2 O 111/09 LG NB Verkündet am: 07.05.2010 URTEIL IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit I. S. - Klägerin und Berufungsklägerin - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin

Mehr

KLINISCHE ERGEBNISSE 2016

KLINISCHE ERGEBNISSE 2016 KLINISCHE ERGEBNISSE 2016 ERGEBNISSE DER IN DER IVI-GRUPPE IM JAHR 2016 DURCHGEFÜHRTEN BEHANDLUNGEN DER ASSISTIERTEN REPRODUKTION In-Vitro-Fertilisation(IVF-ICSI) Eizellspenden(OVODON) Transfer kryokronservierter

Mehr

Was ist ein Embryo? Einschätzungen und Bewertungen von Vorstadien, Stadien, Existenzweisen frühen menschlichen Lebens im europäischen Vergleich

Was ist ein Embryo? Einschätzungen und Bewertungen von Vorstadien, Stadien, Existenzweisen frühen menschlichen Lebens im europäischen Vergleich Was ist ein Embryo? Einschätzungen und Bewertungen von Vorstadien, Stadien, Existenzweisen frühen menschlichen Lebens im europäischen Vergleich Der Embryo Produkt, Rohstoff, Geschenk? Einführung: Was ist

Mehr

Herzlich Willkommen in unserem Zentrum, Instituto igin in Bilbao, das sich der weiblichen Gesundheit widmet und im Speziellen der assistierten Reproduktion www.institutoigin.com Services BEHANDLUNGEN Künstliche

Mehr

Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung

Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG) Änderung vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft

Mehr

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 10 Kindschaft

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 10 Kindschaft Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 10 Kindschaft Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine Ehewirkung 4. Namensrecht 5.

Mehr

Der Schutz der Grundrechte im Kontext des Gesundheitsrechts

Der Schutz der Grundrechte im Kontext des Gesundheitsrechts Prof. Dr. iur. Heinrich Lang, Dipl. Sozialpäd. Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht Universität Greifswald Der Schutz der Grundrechte im Kontext des Gesundheitsrechts Herbsttagung

Mehr

Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland. Selbstanzeige Dr. Matthias Bloechle 2004 BGH-Urteil 7/ 2010 Bundestagsbeschluss 7/ 2011

Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland. Selbstanzeige Dr. Matthias Bloechle 2004 BGH-Urteil 7/ 2010 Bundestagsbeschluss 7/ 2011 Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland Selbstanzeige Dr. Matthias Bloechle 2004 BGH-Urteil 7/ 2010 Bundestagsbeschluss 7/ 2011 Präimplantationsdiagnostikverordnung (PIDV) 25.2.2013 gültig ab 2/2014

Mehr

Antwort. Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode. Drucksache 11/6925. der Bundesregierung

Antwort. Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode. Drucksache 11/6925. der Bundesregierung Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode 14. 04. 90 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Schmidt (Hamburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN Drucksache 11/6870 Embryonenschutzgesetzentwurf

Mehr

Gesetzentwurf der Abgeordneten René Röspel, Priska Hinz (Herborn), Patrick Meinhardt, Dr. Norbert Lammert,.

Gesetzentwurf der Abgeordneten René Röspel, Priska Hinz (Herborn), Patrick Meinhardt, Dr. Norbert Lammert,. Deutscher Bundestag Drucksache 17/ 17. Wahlperiode Gesetzentwurf der Abgeordneten René Röspel, Priska Hinz (Herborn), Patrick Meinhardt, Dr. Norbert Lammert,. Entwurf eines Gesetzes zur begrenzten Zulassung

Mehr

Finanzierung des Kinderwunsches

Finanzierung des Kinderwunsches Finanzierung des Kinderwunsches Gesetzlich versicherte Patienten Seit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2004, übernehmen gesetzliche Krankenkassen nur noch einen Teil der Kosten

Mehr

Arbeitskreis Abstammungsrecht Abschlussbericht

Arbeitskreis Abstammungsrecht Abschlussbericht Arbeitskreis Abstammungsrecht Abschlussbericht Teil 3: Empfehlungen des Arbeitskreises mit Begründung Die Darstellung der Empfehlungen zu den einzelnen Zuordnungstatbeständen folgt der vom Arbeitskreis

Mehr

Elternschaft zu dritt, zu viert und ihre rechtlichen Folgen

Elternschaft zu dritt, zu viert und ihre rechtlichen Folgen Elternschaft zu dritt, zu viert und ihre rechtlichen Folgen Im Ausland durchgeführte Leihmutterschaft Ordre Public Verstoß, Zuordnung zu den Wunscheltern oder Adoptionserfordernis? Fachtag Adoption Alternative

Mehr

Heterologe Insemination und Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung

Heterologe Insemination und Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung Heterologe Insemination und Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung Absicherung durch Schaffung eines Samenspenderregisters? Dr. Eva Maria Rütz, LL.M. Düsseldorf, 24. Juni 2017 Rechts- und

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gleichstellung nichtehelicher Lebensgemeinschaften und lesbischer Paare bei der Kostenübernahme für Maßnahmen

Mehr

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 07.02.2019 zum Änderungsantrag 1 der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz

Mehr

Enq u e t e- Kom missi on Recht und Ethik der modernen Medizin

Enq u e t e- Kom missi on Recht und Ethik der modernen Medizin Enq u e t e- Kom missi on Recht und Ethik der modernen Medizin Stammzel lforschung und die Debatte des Deutschen Bundestages zum Import von menschlichen embryonalen Stammzellen Deutscher Bundestag Referat

Mehr

NEWSLETTER. Gehalt. Genetische Präimplanationsdiagnostik neue Methode des Screenings von 24 Chromosomen mittels Methode Array CGH...

NEWSLETTER. Gehalt. Genetische Präimplanationsdiagnostik neue Methode des Screenings von 24 Chromosomen mittels Methode Array CGH... August 2012 8 Gehalt Genetische Präimplanationsdiagnostik neue Methode des Screenings von 24 Chromosomen mittels Methode Array CGH...2 Beibehaltung der Fertilität neue Möglichkeiten in GENNET...3 Hysteroskopie

Mehr

Association of the Scientific Medical Societies in Germany. 1. Thema: Ist eine Änderung des Embryonen-Schutzgesetzes notwendig?

Association of the Scientific Medical Societies in Germany. 1. Thema: Ist eine Änderung des Embryonen-Schutzgesetzes notwendig? Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften Association of the Scientific Medical Societies in Germany AWMF S Arbeitskreis "Ärzte und Juristen" Referate der Sitzung des

Mehr

Pränataldiagnostik und Schwangerschaftsabbruch

Pränataldiagnostik und Schwangerschaftsabbruch Wintersemester 2017/18 Vorlesung Ethik in der Medizin Pränataldiagnostik und Schwangerschaftsabbruch Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Fallbeispiel In Ihre Geburtshilfliche

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von

Mehr

Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion

Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion Anhang 2 zu 13 Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion 1. Begriffsbestimmungen zur assistierten Reproduktion Als assistierte Reproduktion wird die ärztliche Hilfe zur Erfüllung des Kinderwunsches

Mehr

1. Urteilstenor. Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail

1. Urteilstenor. Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail An die Parlamentsdirektion, alle Bundesministerien, alle Sektionen des BKA, die Ämter der Landesregierungen und die Verbindungsstelle der Bundesländer GZ BKA-VA.C-506/06/0004-V/7/2008 ABTEILUNGSMAIL V@BKA.GV.AT

Mehr

Aufwendungen für IVF einer in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebenden unfruchtbaren Frau als außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen für IVF einer in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebenden unfruchtbaren Frau als außergewöhnliche Belastung BUNDESFINANZHOF Urteil vom 5.10.2017, VI R 47/15 ECLI:DE:BFH:2017:U.051017.VIR47.15.0 Aufwendungen für IVF einer in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebenden unfruchtbaren Frau als außergewöhnliche

Mehr

Dr. med. Christine Reißmann, Praxis für Social Freezing im Kinderwunschzentrum profertilita. Social Freezing. für die aufgeschobene Mutterschaft

Dr. med. Christine Reißmann, Praxis für Social Freezing im Kinderwunschzentrum profertilita. Social Freezing. für die aufgeschobene Mutterschaft Dr. med. Christine Reißmann, Praxis für Social Freezing im Kinderwunschzentrum profertilita Social Freezing für die aufgeschobene Mutterschaft Das Zeitfenster Natürliche Abnahme der Fruchtbarkeit bereits

Mehr

TAB. Präimplantationsdiagnostik. Praxis und rechtliche Regulierung in sieben ausgewählten Ländern. Zusammenfassung. Arbeitsbericht Nr.

TAB. Präimplantationsdiagnostik. Praxis und rechtliche Regulierung in sieben ausgewählten Ländern. Zusammenfassung. Arbeitsbericht Nr. Leonhard Hennen Arnold Sauter Februar 2004 TAB Präimplantationsdiagnostik Praxis und rechtliche Regulierung in sieben ausgewählten Ländern Zusammenfassung TAB TAB Arbeitsbericht Nr. 94 Hintergrund und

Mehr

Ergänzende Stellungnahme der Ethikkommission der Stiftung Liebenau zur Präimplantationsdiagnostik

Ergänzende Stellungnahme der Ethikkommission der Stiftung Liebenau zur Präimplantationsdiagnostik Ethikkommission der Stiftung Liebenau 13.05.2011 Ergänzende Stellungnahme der Ethikkommission der Stiftung Liebenau zur Präimplantationsdiagnostik 1. Anlass der aktuellen Diskussion über Präimplantationsdiagnostik

Mehr

B e g r ü n d u n g :

B e g r ü n d u n g : Bsw 57813/00 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Kammer I, Beschwerdesache S. H. u.a. gg. Österreich, Urteil vom 1.4.2010, Bsw. 57813/00. Art. 8, 12, 14 EMRK, 3 FMedG - Verbot heterologer Methoden

Mehr

Reproduktionsmedizin Die Rechtslage

Reproduktionsmedizin Die Rechtslage ZaeFQ 26. SYMPOSION 2002 JURISTEN UND ÄRZTE REPRODUKTIONSMEDIZIN UMSTRITTENE GRENZZIEHUNG Reproduktionsmedizin Die Rechtslage Christian Dierks Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, Berlin ZUSAMMENFASSUNG

Mehr

Was erlaubt das Recht?

Was erlaubt das Recht? Dagmar Coester Waltjen Was erlaubt das Recht? 1. Der verfassungs und menschenrechtliche Rahmen Angesichts der weit gespannten Thematik und der relativ knappen Vortragszeit werde ich die mir gestellte Frage

Mehr

Rechtsfragen der Präimplantationsdiagnostik

Rechtsfragen der Präimplantationsdiagnostik Rechtsfragen der Präimplantationsdiagnostik Eine Studie zum rechtlichen Schutz des Embryos im Zusammenhang mit der Präimplantationsdiagnostik unter besonderer Berücksichtigung grundrechtlicher Schutzpflichten

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Teil 1 - Einführung 1. A) Problemaufriss 1

INHALTSVERZEICHNIS. Teil 1 - Einführung 1. A) Problemaufriss 1 IX INHALTSVERZEICHNIS Teil 1 - Einführung 1 A) Problemaufriss 1 B) Naturwissenschaftliche Grundlagen 12 I. Entwicklungsschritte vom Follikel zum implantierten Embryo 12 1. Keimzellreifung 12 2. Befruchtungskaskade

Mehr

Im Rahmen dieser ersten Sprechstunde werden wir folgende Handlungen durchführen:

Im Rahmen dieser ersten Sprechstunde werden wir folgende Handlungen durchführen: UNSER PROGRAMM FÜR DIE IVF/ICSI-BEHANDLUNG Das Medizinische Zentrum Manzanera hat ein IVF/ICSI-Programm für Paare mit Wohnsitz im Ausland entwickelt, das nicht nur hohe Erfolgsraten aufweist, sondern die

Mehr

Zusammensetzung der Kreisstellenvorstände der Ärztekammer Nordrhein Wahlperiode 2005/2009

Zusammensetzung der Kreisstellenvorstände der Ärztekammer Nordrhein Wahlperiode 2005/2009 ÄRZTEKAMMER NORDRHEIN Zusammensetzung der Kreisstellenvorstände der Ärztekammer Nordrhein Wahlperiode 2005/2009 Gemäß 21 Abs. 9 und 22 Abs. 3 der Wahlordnung für die Wahl zu den Kreisstellenvorständen

Mehr