Sexualisierte Gewalt unter Jugendlichen - Herausforderungen und Anforderungen an Institutionen

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1 Sexualisierte Gewalt unter Jugendlichen - Herausforderungen und Anforderungen an Institutionen Werner Meyer-Deters

2 Herzlichen Dank für Ihre Einladung! Vorstellung: Werner Meyer-Deters Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft zur Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und - vernachlässigung e. V. Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit sexualisiert grenzverletzendem Verhalten e.v. 20 Jahre Mitarbeiter der Bochumer ärztliche und psychosoziale Beratungsstelle gegen Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellen Missbrauch von Kindern; 16 Jahre Leitung der Abt. Ambulante Rückfallvorbeugung für sexuell übergriffige Minderjährige Dip. Sozialarbeiter -pädagoge, Gewaltberater/Gewaltpädagoge, Einrichtungsberatung, Mitarbeiterfortbildung, Fallsupervision, Fachvorträge Prävention, Intervention, Aufarbeitung Kontakt: Werner.Meyer-Deters@t-online.de

3 Sexualisierte Gewalt : auch unter den Schutzbefohlenen bitterer Alltag! Die Folge von Wegsehen und Nichthandeln für die Institutionen:: Ein guter Name geht in Augenblicken verloren, ein schlechter wird in Jahren nicht zu einem guten J. Gotthelf( )

4 1. Sexuelle Grenzverletzungen unter Jugendlichen gehören zum Alltag in den Lebenswelten Jugendlicher Sie geschehen zumeist aus Unwissenheit über Sexualität und den Möglichkeiten angemessener Formen der Kontaktaufnahme. 2. Sexuelle Übergriffe zwischen Gleichaltrigen gehören leider nicht selten auch zur Realität Jugendlicher Die Übergriffe reichen von sexistischen Sprüchen über sexuelle Belästigung im Internet bis zur Vergewaltigung. 3. Sexueller Missbrauch von Kindern durch Jugendliche sind kein zu vernachlässigendes Ausnahmegeschehen Die Gewaltintensität und die Folgen für die betroffenen Kinder kommen dem sexuellen Missbrauch durch Erwachsene gleich.

5 Wegen sexueller Gewalt Verdächtigte in Institutionen Grafik aus der DJI-Untersuchung (2010) i. A. der Bundesbeauftragten, Frau Bergmann

6 Wichtige Unterscheidung zwischen: Sexualität und Sexualisierte Gewalt Sexualität ist Teil der persönlichen Identität, gibt Lebensfreude, Freude am Körper, gestaltet Beziehungen etc. Sexualität umfasst körperliche, biologische, psychosoziale und emotionale Aspekte. Sexualisierte Gewaltist keine Form der Sexualität, sondern eine Form von Gewalt, ist sexuelles Verhalten im Dienste nicht-sexueller (oder nicht ausschließlich sexueller) Bedürfnisse. Quelle:

7 Unterschiedliches Verhalten unterschiedliche Konsequenzen sexuelle Verhalten Jugendlicher: Was sehe ich? Sexuelle Aktivitäten Wie reagiere ich? Sexuelle Übergriffe Wohlwollender Umgang entsprechend dem sexualpädagogischen Konzept, bzw. Durchsetzung grenzachtendes Verhaltens, Entschuldigung erwarten Institutionsverantwortete Intervention zwingend, fachlicher Umgang für Kinderschutzes und Verhaltenskorrektur ggf. Entscheidung über Strafanzeige

8 In Sachen Sexualität ist aller Anfang schwer, denn sexuelle Kontaktversuche findet an Grenzen statt! Die Kontaktversuche bergen in aller Regel das das Potential, Grenzen eventuell auch zu überscheiten; insbesondere für junge Menschen mit wenig Erfahrung. Oft wird Jugendlichen erst hinterher klar: Oh, da war ja eine Grenze! Die Pubertät und frühe Adoleszenz ist eine Entwicklungsphase, in der Problem-und Risiko-und grenzverletzendes Verhalten recht typischsind und in aller Regel durch soziales Erfahrungslernen korrigiert werden können.

9 Ein Test, ob was geht, oder ein sexueller Übergriff? Tester Hören auf, wenn sie merken, dass sie einen Fehler gemacht haben nehmen Signale wahr und reagieren darauf fragen nach entschuldigen sich Täter ignorieren die Signale und machen weiter zeigen keine Einsicht manipulieren ihr Gegenüber und das Umfeld geben den anderen die Schuld, wenn ihr Verhalten erkannt wird Quelle: Carmen Kerger-Ladleif: Tat oder Test? Wie Jugendliche sexuelle Grenzerfahrungen erleben, in: Grenzerfahrungen sexuelle Übergriffe unter Jugendlichen, Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen, 2013

10 Sexuelle Gewalt unter Jungen Menschen ist keine neue Erkenntnis und keine Ausnahmeerscheinung 13% aller Mädchen und 3% aller Jungen zwischen 14 und 16 Jahren berichten von erlebten Übergriffen durch anderer Jugendliche. (BZgA 2006) 67% der befragten Mädchen erlebten sexualisierte Beschimpfungen (Hure, Schlampe o.ä.). (Heiliger 2000) Ca. 1/3 der befragten 18-jährigen Frauen gab an, sexuelle Gewalt durch einen Beziehungspartner erlebt zu haben. (Krahé 2008)

11 Grenzverletzungen unter Jugendlichen können unabsichtlich verübt werden, werden im Überschwang begangen, geschehen aus Unwissen, auf Grund von Missverständnissen (uneindeutigekommunikation) sind Folge fehlender Achtsamkeit und Ungeschick, sind Ausdruck von Irrglauben und Mythen über männliche und weibliche Sexualität. Sie können grundsätzlich korrigiert und geklärt werden dürfen allerdings nicht vorsätzlich wiederholt, abgestritten oder verleugnet werden. In der Regel kann pädagogisch erfolgreich interveniert werden.

12 grenzverletzendes Verhalten wenn Mädchen als Objekte der Begierde behandelt werden, ist das eine eher leicht zu bewältigende pädagogische Herausforderung unter Nutzung einer Folie von Ursula Enders Zartbitter Köln e.v.

13 Übergriffe sind in aller Regel vorsätzlich Sie sind Ausdruck unzureichenden Respekts, passieren nicht zufällig, nicht aus Versehen, unterscheiden sich von Grenzverletzungen durch die Massivität und/oder Häufigkeit der Grenzüberschreitungen, meist ist kein Problembewusstsein bei den Verursachern zu erkennen, die Reaktionen der Betroffenen werden ebenso missachtet, genau so wie Kritik von dritter Seite, Nicht selten wollen die Verursacher die Geheimhaltung erzwingen und setzen Betroffene und Zeugen unter Druck. Übergriffe müssen in Institutionen meldepflichtig sein. Ihre Regulierung liegt in der Verantwortung der Institution. Orientiert an:

14 bei sexuellen Übergriffen Unter Nutzung einer Folie von Ursula Enders Zartbitter Köln e.v. sind die Folgen für die Opfer ungleich größer, Die Konsequenzen für die Täter massiver und die Anforderungen an die Pädagogik anspruchsvoller

15 Institutionelle Verpflichtung zur Prävention sexualisierter Gewalt und sexueller Diskriminierung Etwa 10 Prozent der Jugendlichen müssen ihre lesbische/schwule/bi-/transsexuelle Orientierung integrieren und brauchen womöglich Schutz und Unterstützung. Hilfe bei schulischen Konflikten, wie Mobbing (Beschimpfung, (Ausgrenzung, körperliche Gewalt) Hilfe bei Angriffen im öffentlichen Raum Hilfe bei familiären Konflikten, teils Verlust des Elternhauses (Flucht oder Verweis), Obdachlosigkeit, Hilfe bei Suizidneigung (diese ist 4-bis 6-fach höher als bei gleichaltrigen heterosexuellen Jugendlichen)

16 Formen sexualisierter Übergriffe durch Jugendliche Sexualisierte Beschimpfungen oder Erniedrigungen Entblößen und zeigen von Geschlechtsteilen Herunterziehen von Kleidungstücken Verschicken intimer Fotos/Videos über soziale Netzwerke Nötigung oder Überrumplung, Pornos anzusehen Berührungen bzw. Grapschen von Brust und Po Aufgedrängte Küsse Versuchte oder vollzogene Vergewaltigungen Folie von: Angelika Degen Fachstelle gegen sexuelle Gewalt an jungen Menschen für die Städteregion Aachen

17 Faustregel für die Ersteinschätzung, ob sexualisierte Gewalt vorliegt: Sehr wahrscheinlich, bei Anwesenheit einer der folgenden Faktoren: -Haben beide die Fähigkeit zur informierten Zustimmung und Folgenabschätzung auf etwa gleichem Niveau? - Gibt es ein Machtgefälle bzw. eine gravierende Ungleichheit (sozialer Status, Geschlecht, Besitz, )? -Sind Formen der Manipulation (Überrumpeln, Überreden, schlechter Deal, Erpressen, Androhung oder Anwendung von Gewalt) erkennbar? - Ist ein deutlicher Altersunterschieds vorhanden? (kann als Faktor durch andere Machtmerkmale aufgehoben sein)

18 Zu erwarten ist: 1. PräpubertäreJugendliche haben präpubertärefantasiepartner. 2. Mit der eigenen Reifung reift auch der fantasierte Partner. 3. Dies gelingt weniger bei Jugendlichen, die sehr früh sexuell aktiv werden, also bei Kindern,-die sozial wenig kompetent sind-die unter Bindungsstörungen leiden-die selber Missbrauchsopfer waren. Eine der vielen Herausforderung: Was führt dazu, dass einige Kinder und Jugendliche den Reifungsprozess, hin zu altersangemessener Sexualpartnerschaft und Sexualkompetenz nicht machen bzw. schaffen? Quelle: Norbert Nedopil(2010)

19 Dimension de psychosexuellen Reifung, und ggf. notwendiger Diagnosen- und Behandlungsansätze 4. sexueller Reifestatus (z. B. Pubertät) eventuelle 5. Psychische Störung 1. Normen und Werte Haltung, Wissen, Kompetenz eventuelle 3. Paraphilien 2. Dissexuelles Verhalten -Übergriffe / Sexualstraftaten

20 Sexualpräferenz und Risikodiagnose Achsenmodell der Sexualpräferenz orientiert an Ahlers et al (2004) Sexuelle Reifung ( körperliche Entwicklungsstatus des Objekts ) Erwachsene Jugendliche Sexuelle Neigung (Typus & Modus, d. h., Neigung zu bestimmter Art und Weise der sexuellen Betätigung/Vorlieben, z. B. manuelle, orale, genitale Stimulation und viele sexuelle Spielarten mehr) Kinder + Sexuelle Orientierung (Geschlecht)

21 Sexuelle Entwicklungskrisen, sexuelle Auffälligkeiten, sexuelle Übergriffe, Sexualstraftaten entwicklungstypisches, unreifes, marginalproblematisches Sexualverhalten sexuelle Auffälligkeiten und Fehlentwicklungen, eventuell Selbstschädigungsgefahr und subjektiv empfundene Not und Sorge dissexuelles, fremdschädigendes Verhalten als behandlungsbedürftiges Risikopotential

22 Wissen über Minderjährige, die Kinder sexuell missbrauchen: 37 % der weiblichen und 44 % der männlichen Opfer sind vor ihrem 16. Lebensjahr durch männliche Personen unter 18 Jahre sexuell missbraucht worden. Quelle: Deegener, (1999) 50 % aller erwachsenen Sexualstraftäter haben ihr erstes Sexualdelikt als Jugendliche begangen. 50 % aller jugendlichen Sexualstraftäter haben vor dem 12ten Lebensjahr sexuelle Auffälligkeiten gezeigt. 10 bis 15 % der jungendlichen Sexualstraftäter werden zu Wiederholungstätern, wenn sie nicht behandelt werden. Quelle: Norbert Nedopil(2010) Ein Drittel aller wegen sexuelle Missbrauch Angezeigten sind Kinder (>14 J.), Jugendliche (<18 J.) und Heranwachsende (<21 J.) Quelle: PKS

23 Beispiel einer pädagogisch-therapeutische Intervention Ich kennemeine Risiken genau! Risikopersonen für mich (Namen): Risikoorteund Situationen für mich: Mein Risikoverhalten war und würde sein: Risikogedanken und Gefühle für mich: Kann ich alleine managen Ich, wie genau, Plan B Brauche ich noch Hilfe weil, welcher Art? wie? vom wem?

24 Die Arbeit mit minderjährigen Sexualstraftätern: AN DER GRENZE DES MACHBAREN U. Kobbé(2005) Institutionen (Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen, usw.) müssen sorgfältig erwägen, ob und unter welchen Voraussetzungen sexuell übergriffige Jugendliche aufgenommen bzw. gehalten werden können. Für die Entscheidung ist eine sorgfältige Risikoeinschätzung durch externe Fachkräfte zwingend und das Ernstnehmen der eigenen institutionellen Grenzen und Möglichkeiten geboten. Beim Zielkonflikt Kinderschutz und/oder Hilfe für sexuell übergriffige Jugendliche: Im Zweifel immer für den Kinderschutz entscheiden!

25 Einander ergänzende Perspektiven der Prävention Pädagogische Prävention Institutionelle Prävention Empowerment-Ansatz: Kinder und Jugendliche stark machen Zielgruppe: Kinder und Jugendliche Protect-Ansatz: Kein Kind kann sich alleine schützen Zielgruppe: Erwachsene (Eltern, Professionelle, Institution)

26 Pädagogische Prävention

27 Rechtsgrundlagen der Kinderrechte: Pädagogische Prävention UN-Kinderrechte Grundgesetz (GG) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Sozialgesetzbuch (SGB)-Achtes Buch (VIII) Kinder-und Jugendhilfe Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG), Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Jugendschutzgesetz Strafgesetzbuch (StGB) 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Relevante arbeitsrechtliche Bestimmungen

28 Erklärung der sexuellen Menschenrechte Declaration of Sexual Rights, verabschiedet von der Generalversammlung der World Association for Sexual Health (WAS) vom in Honkong Pädagogische Prävention Das Recht auf 1. sexuelle Freiheit sexuelle Autonomie, sexuelle Integrität u. körperliche Unversehrtheit 3. eine sexuelle Privatsphäre 4. sexuelle Gleichwertigkeit 5. sexuelle Lust 6. Ausdruck sexueller Empfindungen 7. frei Partnerwahl 8. freie und verantwortungsvolle Fortpflanzungsentscheidung 9. wissenschaftlich fundierte Sexualaufklärung 10. umfassende Sexualerziehung 11. sexuelle Gesundheitsvorsorge Sexuelle Rechte sind universelle Menschenrechte, und gelten im Prinzip auch für Kinder und Jugendliche

29 Prävention durch Ermutigung Pädagogische Prävention Selbstbestimmungsrecht über eigenen Körper, Unterstützung der Wahrnehmung von Gefühlen und Vertrauen auf die eigene Intuition, Förderung der Unterscheidung zwischen guten, schlechten, komischen und verwirrenden Berührungen und Erfahrungen, Umgang mit schlechten Geheimnissen; darüber zu sprechen ist Hilfe holen und kein Vertrauensbruch, Ermunterung zum Nein- und Ja-sagen, Hilfe holen und wissen wo; Adressaten für Beschwerden, Informationen über Unterstützungsangebote geben.

30 Ein Beispiel pädagogischer Prävention Pädagogische Prävention Präventionsbüro Kontakt:

31 Beispiel für pädagogische Prävention 1. Meine Gefühle sind richtig und wichtig! Bewegung: rechte Hand auf linke Brust Deine Gefühle sind richtig und wichtig! Bewegung: linke Hand auf rechte Brust 2. Ich sag nein lass das sein! Bewegung: Hände in Neinhaltung nach vorn Grenzen setzen nicht verletzen! Bewegung: Hände nacheinander in Kreuzhaltung vor die Brust 3. Ein gutes Geheimnis behalte ich für mich, Bewegung: linke Hand bildet eine Schale, rechte Hand deckt Schale zu ein schlechtes Geheimnis sage ich weiter! Bewegung: Hände bilden einen Trichter vor dem Mund, Stimme laut 4. Ich kann helfen Bewegung: mit ausgestreckten Armen und Händen Hilfe anbieten und mir Hilfe holen! Bewegung: mit ausgestreckten Armen Hilfe holen 5. Denn eines sag ich dir, Bewegung: Zeigefinger zeigt auf sich und dann ausgestreckt nach vorn mein Körper gehört mir! Bewegung: sich selbst freundlich in die Arme nehmen Pädagogische Prävention

32 Orientierende Leitfragen für die Institution für die Entscheidung über Intervention: Institutionelle Prävention Berührt es Fragen der Verantwortung der Einrichtung? (z. B. die Garantenpflicht für Kinderschutz) Leiden involvierte Person unter den Verhaltensweisen? Leidet die Umgebung unter den Verhaltensweisen? Hat das Geschehene strafrechtliche Relevanz? Fragen in Anlehnung an Matthias Schmelzle, (2007) Ist das der Fall, dann ist konsequentes Handeln für den Schutz von Kindern und Jugendlichen verpflichtend

33 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)- Befugnisnorm- Institutionelle Prävention 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung Werden ÄrztInnen, PsychologInnen, BeraterInnen, SozialarbeiterInnen, SozialpädagogInnen und LehrerInnen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit, gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, sollen sie auf die Inanspruchnahme von Hilfe hinwirken, haben sie Anspruch auf Beratung zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung, sind sie befugt, das Jugendamt zu informieren, wenn die Abwendung einer Gefahr nicht anders möglich ist

34 Institutionelle Prävention Institutionelle Verpflichtung gemäß 8a SGB VIII bei gravierenden Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung: Es ist sicherzustellen, dass 1.( ) Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen, 2.bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird, Der Träger ist entsprechend verpflichtend, sofern er Leistungen nach diesem Gesetz erbringt.

35 Prävention durch institutionelle Maßnahmen : Voraussetzung der Mitarbeit: fachliche und persönliche Eignung. Erweitertes Führungszeugnis für Hauptamtliche und Ehrenamtliche. Information und Schulungen für die Leitung, für alle MitarbeiterInnen und Ehrenamtlichen der Institution. Selbstverpflichtungserklärung /Verhaltenskodex. Präventions- und Missbrauchsbeauftragte. Interventionsverfahren bei Aufdeckung und Verdacht auf sexualisierte Gewalt. kontinuierliche und aktiv gelebte Präventionsarbeit. Institutionelle Prävention

36 Den gefährdeten und betroffenen Kindern und Jugendlichen verpflichtet: Wir müssen eine Kultur des Hinschauens entwickeln, höre und lese ich seit einiger Zeit. Spreche ich mit Menschen zum Thema, frage ich sie: Und, wo schauen sie nun hin? Statt einer Antwort ernte ich fragende Blicke. Solange die Kriterien, an denen ich misshandelte Kinder erkennen kann, nicht Allgemeinwissen sind, solange ich Strukturen in den Einrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, nicht beurteilen kann, solange ist Hinschauen zwar gut gemeint, aber nicht wirkungsvoll. Ich muss wissen, wohin ich schauen soll. Zitat aus der Dankesrede zur Verleihung des Geschwister-Scholl-Preises am von Andreas Huckele, Betroffener und Autor des Buches: Wie lange soll ich denn noch schreien?- Die Odenwaldschule und der sexuelle Missbrauch. Institutionelle Prävention

37 Fazit: 1. Die Unterscheidung zwischen Sexualität und sexualisierte Gewalt ist sehr wichtig. 2. Die Differenzierung zwischen (sexuellen) Grenzverletzungen, Übergriffen und Straftaten sind eine unabdingbare Voraussetzung zur Entscheidung über angemessenes Eingreifen. 4. Institutionelle Schutzkonzepte sind zwingend und rechtlich verbindlich, die a) Maßnahmen für die pädagogische und institutionelle Präventionund b) Verfahrensablaufe für Intervention-differenziert nach Grenzverletzungen und Übergriffen bzw. Straftaten - verbindlich für alle MitarbeiterInnenund Ehrenamtliche festlegen. Institutionelle Prävention

38 Vier Säulen institutionell standardisierter Primär- und Sekundärprävention 1. Partizipation Kinderrechte, Information, Beteiligung, Beschwerdemöglichkeiten, Evaluation der Zufriedenheit 2. Sexuelle Bildung durch Sexualpädagogik Aufklärung, Begleitung, Erziehung, Schutz 3. Machtgefälle und Verantwortung Haltung und Kultur der Achtsamkeit und Fehlerfreundlichkeit Institutionelle Prävention 4. Interventionsund Schutzkonzept standardisierte Handlungsschritte Bei Aufdeckung und bzw. Verdacht. ggf.: Aufarbeitung

39 Einrichtungsberatung & Mitarbeiterfortbildung Werner Meyer-Deters Ulrike Leimanzik: Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und alles Gute für Ihre Arbeit! 39

40 Nützliche überregionale Adressen: Suche nach Beratungsstellen Kampagne des Unabhängigen Beauftragten Missbrauchsbeauftragter der Bundesregierung Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und Vernachlässigung e. V. Präventionsbüro Petze e.v. Mut-Zentrum Theaterpädagogische Werkstatt Osnabrück BAG Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit sexualisiert grenzverletzendem Verhalten e.v.

41

42 Workshop Was haben wir damit zu tun? Sexualisierte Gewalt unter Jugendlichen in Institutionen

43 Mögliche Fragen für die Diskussion: 1. Welche Aufgaben und Möglichkeiten hat eine Institution, wenn sich Jugendliche sexuell gewalttätig verhalten? 2. Sind Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe überhaupt aufgefordert zu handeln? 3. Wer ist verantwortlich für Umgang, wenn sexualisierte Gewalt unter Jugendlichen stattgefunden hat? 4. Wie kann der Schutz und die Unterstützung gewaltbetroffener Jugendlicher gestaltet werden? 5. Welche Maßnahmen sind für die sexualisiert gewalttätigen Jugendlichen sinnvoll und notwendig? 6. Wie sollten die Eltern einbezogen werden? 7. Welche Meldepflichten bestehen gegenüber den Aufsichtsbehörden? 8. Welche Rolle kommt dem Jugendamt zu?

44 Nachfragen/Diskussion: Nuss ( woran habe ich noch zu knacken ) und Bonbon ( was nehme ich gerne mit? ) Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

45 Nützliche überregionale Adressen: Suche nach Beratungsstellen Kampagne des Unabhängigen Beauftragten Missbrauchsbeauftragter der Bundesregierung Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und Vernachlässigung e. V. Präventionsbüro Petze e.v. Mut-Zentrum Theaterpädagogische Werkstatt Osnabrück BAG Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit sexualisiert grenzverletzendem Verhalten e.v.

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