Formvorschriften für wissenschaftliche Arbeiten

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1 Ein Text ist nicht dann vollkommen, wenn man nichts mehr hinzufügen, sondern nichts mehr weglassen kann. Antoine de Saint-Exupéry ( ) Formvorschriften für wissenschaftliche Arbeiten Stand:

2 Lehrstuhl für ABWL und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Inhaltsverzeichnis 1. Literatursuche Aufbau von wissenschaftlichen Arbeiten Das Titelblatt Gliederung von wissenschaftlichen Arbeiten Äußere Form der Arbeit Schriftart Times New Roman Verwendung von Abkürzungen und Symbolen in wissenschaftlichen Arbeiten Rechtschreibreform Anhang Zitierweise in wissenschaftlichen Arbeiten Das Zitat im laufenden Text Allgemeine Anmerkungen Die zu zitierende Quelle Ergänzungen und Auslassungen Fremdsprachliche Zitate Hinweise auf Quellenangaben (Quellenhinweis) Die Quellenangabe Die äußere Form der Quellenabgabe Der Inhalt der Quellenangabe Erstellung von Abbildungen Literaturverzeichnis zu wissenschaftlichen Arbeiten Literaturauswahl über das Erstellen wissenschaftlicher Arbeiten Sonstiges... 27

3 Lehrstuhl für ABWL und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Literatursuche Bei der Literatursuche kann man zwei Vorgehensweisen unterscheiden: 1. Der pragmatische Weg, der über Literaturlisten, Handapparate, Lehrbücher, Kommentare sowie Literaturverzeichnisse in themenspezifischer Literatur zu der angestrebten Literaturübersicht führt, wobei die Möglichkeit der Einschaltung von Informations-, Daten- und Dokumentationsdiensten die Recherchen erweitern kann. 2. Die systematische Vorgehensweise, die ausgehend von Nachschlagewerken, Bibliothekskatalogen, Bibliographien, amtlichen Veröffentlichungen sowie Periodika erfolgt. Nachfolgend sind wichtige Quellen 1 für die Literatursuche genannt: Nachschlagewerke - Fachlexika - Fachhandwörterbücher Bibliothekskataloge - Schlagwort-/Stichwortkatalog - systematischer Katalog - Standortkatalog Bibliographien (national, international) - Allgemeinbibliographie (z. B. CD Rom) - Spezialbibliographie - Buchhandelsbibliographie - Fachbibliographie Amtliche Veröffentlichungen - Gesetzgebung - Rechtsprechung - Verwaltung 1 Vgl. hierzu im Einzelnen: Theisen, Manuel René: Wissenschaftliches Arbeiten, Technik-Methodik-Form, 14. Auflage, München 2008, S

4 Lehrstuhl für ABWL und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Periodika - Jahrbücher - Fachzeitschriften - Zeitungen und Magazine 2. Aufbau von wissenschaftlichen Arbeiten 2.1 Das Titelblatt Das Titelblatt soll u. a. enthalten: 1. Thema 2. Masterarbeit, Bachelorarbeit, Seminararbeit usw. eingereicht bei bei Seminararbeiten: Art und Zeitpunkt des Seminars 4. Vor- und Zuname, Matrikelnummer, Abgabedatum. 2.2 Gliederung von wissenschaftlichen Arbeiten Wissenschaftliche Arbeiten sind sorgfältig und ausgewogen zu gliedern, inhaltliche Überschneidungen sind zu vermeiden. Jede Arbeit wird so in Kapitel, Abschnitte und Unterabschnitte zerlegt, dass der jeweils zu unterteilende Oberpunkt in mindestens zwei Unterpunkte zerfällt, welche insgesamt den Gegenstandsbereich des Oberpunktes abdecken. Zu Beginn einer Arbeit sollte eine auf die Seitenzahl des Textes verweisende Gliederungsübersicht (Inhaltsverzeichnis) 2 stehen. Die Überschriften im Text müssen wörtlich mit denen der Gliederungsübersicht übereinstimmen. Zur Kennzeichnung der Gliederungspunkte werden am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Ziffern verwendet. 2 Vgl. hierzu im Einzelnen: Theisen, Manuel René: Wissenschaftliches Arbeiten, Technik-Methodik-Form, 14. Auflage, München 2008, S

5 Lehrstuhl für ABWL und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Äußere Form der Arbeit Schriftart Times New Roman Die Arbeit ist in 1 1/2-zeiligen Abstand maschinenschriftlich (Schriftgrad 12) in deutscher Sprache zu erstellen, während die Fußnoten (Schriftgrad 10) und längere wörtliche Zitate in einzeiligem Abstand geschrieben werden können. Der Blattrand ist folgendermaßen zu gestalten: links 3 cm, rechts 2 cm, oben 3 cm, unten 2 cm. Den einzelnen Abschnitten der Arbeit sind die entsprechenden Gliederungspunkte (Überschriften) voranzustellen. Die Zeilenausrichtung sowohl im Textteil als auch in den Fußnoten ist in Blocksatz zu halten. Der Absatzabstand nach den einzelnen Fußnoten sollte 3 Punkte betragen. Der Einzug bei Fußnoten sollte um 0,5 cm hängen. Die Seiten im Textteil sind fortlaufend durchzunummerieren (z.b , - 2 -, usw.). Der Textteil sollte eine eigenständige vom Anhang und vom Inhalts-, Abkürzungs- und Abbildungsverzeichnis getrennte Nummerierung erhalten (z.b. Inhaltsverzeichnis: I, II,...; Abbildungsverzeichnis: IV, VII,...). 2.4 Verwendung von Abkürzungen und Symbolen in wissenschaftlichen Arbeiten Abkürzungen 3 sind in einem alphabetisch zu ordnenden Abkürzungsverzeichnis zu erläutern. Zweckmäßigerweise legt man dieses bereits zwischen Gliederung und Text der Arbeit. Die Abkürzungen müssen eindeutig gefasst werden. Alle in einer Arbeit verwendeten Symbole müssen an der Stelle, an der sie zum ersten Mal gebraucht werden, definiert werden. Wichtige Symbole, die häufig Verwendung finden, müssen zusätzlich in einem Symbolverzeichnis zusammengefasst werden. Darüber hinaus empfiehlt es sich, in Referaten oder Seminararbeiten, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen angefertigt werden, die in der betreffenden Lehrveranstaltung gegebenenfalls bereits eingeführten Symbole zu verwenden. 3 Vgl. hierzu im Einzelnen: Theisen, Manuel René: Wissenschaftliches Arbeiten, Technik-Methodik-Form, 14. Auflage, München 2008, S. 184 f.

6 Lehrstuhl für ABWL und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Rechtschreibreform Die am Lehrstuhl einzureichenden wissenschaftlichen Arbeiten sind zwingend unter Beachtung der neuen Vorschriften der Rechtschreibreform zu erstellen. 2.6 Anhang Wenn gewisse Materialien problematisch im Ausführungsteil der Arbeit untergebracht werden können, diese aber für das Verständnis des Ausführungsteils notwendig erscheinen, dann sollte in der Arbeit ein sogenannter Anhang angefügt werden. Grundsätzlich sollte eine Seminar- oder Abschlussarbeit einen Anhang enthalten, in dem mittels Tabelle und Grafiken die Textaussagen näher erläutert werden. Im Ausführungsteil ist dann an entsprechender Stelle auf den Anhang zu verweisen. 3. Zitierweise in wissenschaftlichen Arbeiten 3.1 Das Zitat im laufenden Text Allgemeine Anmerkungen In wissenschaftlichen Arbeiten müssen Meinungen und originäre Gedanken, soweit sie von anderen Autoren übernommen wurden, durch Zitate belegt werden. Dabei ist nicht irgendein Zitat anzuführen, um die vom Verfasser angeführte Meinung zu untermauern, sondern unbedingt das grundsätzliche Zitat, also in der Regel das Zitat desjenigen Autors, der diese Meinung zum ersten Mal vertreten hat. Zur Bestärkung dieser Meinung können dann weitere bestätigende Zitate, auch von anderen Autoren, angeführt werden; in diesem Fall sind die Zitate in chronologischer Reihenfolge zu nennen. Die Meinung anderer Autoren kann entweder sinngemäß (mit Quellenhinweis und Quellenangabe) oder wörtlich (mit Quellenhinweis, Quellenangabe und in Anführungszeichen) zitiert werden. Wörtliche Zitate sind nur dann zweckmäßig, wenn der genaue Wortlaut wichtig ist oder der Autor besonders treffend formuliert hat. Es gilt

7 Lehrstuhl für ABWL und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre prinzipiell, dass der Text innerhalb der Anführungszeichen wortwörtlich einschließlich Interpunktion zu übernehmen ist (wörtliche Zitate werden jedoch ungern gesehen!). Beispiele für sinngemäßes Zitat: Die unbeschränkte Steuerpflicht liegt vor, wenn das Steuersubjekt eine subjektive, persönliche Beziehung zum Staat aufweist. 4 Beispiele für wörtliches Zitat: Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind alle Personen, die im Inland eine Wohnung im Sinne von 8 AO haben oder sich hier im Sinne von 9 AO gewöhnlich aufhalten. 5 Von dieser Grundsatzregelung sind nur folgende Ausnahmen zulässig: a) wird ein Satzanfang so zitiert, dass er im laufenden Text nicht als solcher erscheint, ist das betreffende Anfangswort, sofern es nicht ohnehin klein zu schreiben wäre, klein zu schreiben; entsprechend gilt im umgekehrten Fall, dass der erste Buchstabe eines Zitates am Satzanfang groß zu schreiben ist, auch wenn er im Original nicht groß geschrieben ist. b) Hervorhebungen, Sperrungen, Kursivdrucke u. ä. müssen nicht in einem Zitat übernommen werden. In diesem Fall ist dann aber die Fußnote unbedingt mit der Anmerkung Im Original vorhandene Hervorhebungen wurden weggelassen oder mit einem ähnlichen Hinweis zu versehen. Werden umgekehrt Teile des Zitats hervorgehoben, die im Original nicht hervorgehoben sind, so ist dies mit dem Vermerk Hervorhebung im Original nicht vorhanden kenntlich zu machen. Die Formulierung Hervorhebung(en) vom Verfasser ist mehrdeutig und daher unzulässig. c) Die Interpunktion am Zitatende darf nicht übernommen werden, wenn sie im laufenden Text nicht korrekt ist. d) Bei Zitaten innerhalb von Zitaten sind nur einfache Anführungszeichen ('...') zu verwenden. Beispiel zu Zitaten innerhalb von Zitaten: Alle Geheimnisse dieser Materie sind 'nur einem Häuflein Eingeweihter vertraut' Vgl. Vogel, Klaus, Doppelbesteuerungsabkommen und ihre Auslegung (I), StuW 1982, S. 112; Vogel, Klaus, Internationales Steuerrecht, DStZ 1997, S Rose, Gerd, Die Ertragsteuern, 16. vollst. überarb. Auflage, Wiesbaden 2001, S. 25. Lippross, Otto-Gerd, Kreft, Volker, Einkommensteuerrecht, 9. Aufl., Köln 2002, S. 192.

8 Lehrstuhl für ABWL und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Die zu zitierende Quelle Als Grundlage des Zitats kommt grundsätzlich nur die Originalquelle in Frage, wobei die neueste Ausgabe eines Buches etc. zu zitieren ist. Unter Umständen ist es wichtig, auch ältere Auflagen zu zitieren (z. B. bei literaturhistorischen Arbeiten). Lediglich wenn die Originalquelle weder im normalen noch im Fernleihverkehr zu beschaffen ist, darf ausnahmsweise nach einer früheren Auflage oder einer sekundären Quelle zitiert werden. Im letzteren Fall ist in der Fußnote durch den Vermerk zitiert nach... hierauf hinzuweisen. Dies gilt allerdings nur, wenn die Originalquelle, die mit zitiert nach... zitiert worden wäre, wirklich nicht mehr aufzufinden bzw. zu bestellen ist Ergänzungen und Auslassungen Es kann mitunter notwendig werden, durch Einschübe in den Originaltext die Verständlichkeit des Zitates zu erhöhen. Derartige Einschübe sind in Klammern zu setzten. Werden im Zitat Teile des Originaltextes weggelassen, so ist hierauf durch eingeklammerte Punkte (...) hinzuweisen. Beispiel für Auslassung: Die Bedeutung des Kriteriums Steuerbelastung hat im Laufe der letzten siebzig Jahre (...) zugenommen Fremdsprachliche Zitate Kürzere Zitate aus dem Englischen oder Französischen sind im Original zu belassen; Zitate aus einer anderen Fremdsprache sollen in einer Fußnote übersetzt werden. Hierbei ist in der Fußnote zu klären, ob die Übersetzung durch den Verfasser der Arbeit vorgenommen wurde oder ob eine bereits vorhandene deutsche Übersetzung benutzt wurde. Zur Verbesserung der Lesbarkeit sind längere Zitate aus dem Englischen und Französischen zu übersetzen.

9 Lehrstuhl für ABWL und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Hinweise auf Quellenangaben (Quellenhinweis) Kürzere Zitate müssen mit einem Hinweis auf die Quellenangabe, der am Fuß betreffenden Seite aufgeführt wird, versehen werden. Als Hinweis dienen hochgestellte fortlaufende arabische Ziffern. Die Fußnoten können seitenweise oder durchlaufend nummeriert werden. 3.2 Die Quellenangabe Die äußere Form der Quellenabgabe Die Quellenangabe wird am Fuße der betreffenden Seite aufgeführt. Sie wird eingeleitet durch eine arabische Ziffer, ist einzeilig zu schreiben und beginnt immer mit einem Großbuchstaben und wird durch einen Punkt abgeschlossen. Der Fußnotentext ist zwingend im Blocktext zu gestalten und um 0,5 cm einzurücken (vgl. Beispiele auf S. 15). 7 Wöhe, Gerd, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Band II, 1. Halbband. Der Einfluss der Besteuerung auf die Wahl und den Wechsel der Rechtsform des Betriebes, 5. neubearb. Aufl., München 1986, S. 25.

10 Lehrstuhl für ABWL und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Der Inhalt der Quellenangabe Das erstmalige Zitieren (1) Bücher Vorbemerkung: In diesem Abschnitt werden allgemeine Zitiervorschriften anhand des Zitierens nach einem Buch aufgeführt. Die nachfolgenden Abschnitte enthalten nur Sonderregeln für andere Quellen. Über Interpunktion beim Zitieren und andere nicht explizit genannte Zitiervorschriften geben die Beispiele Auskunft. Bei Büchern sind mindestens folgende Angaben zu machen: Name des Autors (ohne Titel oder akademischen Grade) Vorname ausgeschrieben Titel des Buches Auflage Erscheinungsort/-jahr Seite bzw. Spalte Beispiel: König, Rolf, Besteuerung und Rechtsformwahl, 2. Aufl., Berlin 2001, S. 19 Sind Verfasser und Erscheinungsort oder Erscheinungsjahr nicht zu ermitteln, so ist dies durch den Vermerk "o.v." ( ohne Verfasser ), o.o. ( ohne Ort ) oder o.j. ( ohne Jahr ) zu kennzeichnen. Bei den Quellenangaben sind die zitierten Seiten genau anzugeben, also etwa S oder S Wenn sich die Quellenangabe nur auf zwei aufeinanderfolgende Seiten bezieht, kann dies durch ein f. ( folgende ) (z.b. S. 26 f. steht für S ) gekennzeichnet werden. Die Bezeichnung ff. ( fortfolgende ) Quellenangaben, die sich auf mehr als zwei aufeinanderfolgende Seiten beziehen, ist letztlich unbestimmt und sollte deshalb vermieden werden. Ist ein Werk in mehreren Bänden erschienen, muss nach dem Titel die Bandzahl des zitierten Buches angegeben werden.

11 Lehrstuhl für ABWL und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Wöhe, Günter, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre. Band I, 2. Halbband. Der Einfluss der Besteuerung auf das Rechnungswesen des Betriebes. Steuerbilanz- Vermögensaufstellung-Steuerliche Betriebsprüfung, 6. Aufl., München 1986, S Ist das zu zitierende Buch in einer Schriftenreihe veröffentlicht worden, so werden nach der Angabe der Bandzahl der Titel der Schriftenreihe und der Name des Herausgebers der Schriftenreihe angegeben. Schildbach, Thomas, Analyse des betrieblichen Rechnungswesens aus der Sicht der Unternehmungsbeteiligten dargestellt am Beispiel der Aktiengesellschaft, Band 22 der Schriftenreihe Betriebswirtschaftliche Beiträge, hrsg. von H. Münstermann unter Mitwirkung von W. Busse von Colbe, A.G. Coenenberg, K.D. Haase, J. Kloock und G. Sieben, Wiesbaden 1975, S An die Stelle eines einzelnen Verfassers kann auch eine Institution treten. Union Européene des Experts Comptables, Economiques et Financiers (U.E.C.), Die Prüfung des Jahresabschlusses, Handbuch für Studium und Praxis, ausgearbeitet von der Kommission für Buchprüfung der U.E.C., Düsseldorf 1973, S. 10. Bei nicht wörtlichen Zitaten ist der Quellenangabe ein vgl. ( vergleiche ) voranzustellen. Am Anfang der Fußnote bzw. nach einem Punkt natürlich groß schreiben. (2) Beiträge in Sammelwerken Es sind der Verfasser des Beitrages, der Titel des Beitrages, der des Sammelwerkes und der Name des Herausgebers sowie die zitierte(n) Seite(n) bzw. Spalte(n) des Beitrages zu nennen. Das Wort Herausgeber ist mit Hrsg., der Vermerk herausgegeben von mit hrsg. von abzukürzen. Forster, Karl-Heinz, Gedanken zur passiven Sicherung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, in: Bilanzfragen, Festschrift zum 65. Geburtstag von

12 Lehrstuhl für ABWL und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Professor Dr. Ulrich Leffson, hrsg. von Jörg Baetge, Adolf Moxter und Dieter Schneider, Düsseldorf 1976, S (3) Zeitschriftenaufsätze Bei Zeitschriftenaufsätzen sind nach dem Verfasser und dem Titel des Aufsatzes der Name der Zeitschrift und der Jahrgang, das Erscheinungsjahr und die zitierte(n) Seite(n) (bzw. Spalte(n)) des Aufsatzes anzugeben. Der Name der Zeitschrift kann abgekürzt verwendet werden. Diese Abkürzung ist dann in ein Abkürzungsverzeichnis aufzunehmen. Herausgeber und Erscheinungsort der Zeitschrift sollen nicht genannt werden. Kußmaul, Heinz/ Beckmann, Stefan, Die Dividendenbesteuerung im nationalen und internationalen Kontext, in: StuB 23/2001, S Sind die Seitenzahlen einer Zeitschrift nicht fortlaufend durch den gesamten Jahrgang durchnumeriert, so ist die Angabe der Heftnummer erforderlich. (4) Gesetzliche und ähnliche Vorschriften Gesetzliche und ähnliche Vorschriften sind regelmäßig nur abgekürzt zu zitieren. Dabei sind die amtlichen Abkürzungen, im Zweifelsfall auch die in den Beck schen Textausgaben verwendeten, zu benutzen. Beispiele: 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3, 1. Hs. EStG 5 Abs. 1 StBerG Abschn. 40 Abs. 3 Satz 2 KStR Die Angabe der Gesetzesfassung etc. ist nur notwendig, wenn andere als die zur Zeit der Anfertigung der Arbeit gültigen Fassungen (etwa zum Vergleich) zitiert werden.

13 Lehrstuhl für ABWL und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre (5) Gerichtsentscheidungen Gerichtsentscheidungen sind in jedem Fall mit Quellenangabe zu zitieren. Hierbei sind anzugeben das Gericht, das das Urteil gefällt hat, das Aktenzeichen und das Datum der Entscheidung sowie die Fundstelle. Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, 1 BvR 210/68 vom , abgedruckt in: Der Betrieb, 24/1971, S Urteile des Bundesfinanzhofes sind, soweit dort veröffentlicht, nach einer der drei folgenden Quellen zu zitieren. (a) Bundessteuerblatt Teil III (bis 1967) bzw. Teil II (ab 1968): BFH I R 45/70 vom , BStB II, 17. (b) (Amtliche) Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs: BFH II 58/63 vom , BFH 86, 169. (c) Steuerrechtsprechung in Karteiform: BFH I 73/55 U vom , StRK KStG 6 Abs. 1 Satz 2 R, 20. Urteile von Finanzgerichten sind, sofern dort veröffentlicht, nach der Sammlung Entscheidungen der Finanzgerichte ( EEFG ) zu zitieren, und zwar unter Angabe der ersten Seite (nicht der Nummer) des Urteilsabdrucks. FG München I /67 vom , EFG 1966, 341. (6) Verwaltungserlasse und -verfügungen Verwaltungserlasse und -verfügungen sind ebenfalls zitierpflichtig. Es sind stets anzugeben: - die erlassende bzw. verfügende Behörde - das Aktenzeichen - das Datum und - die Fundstelle. Erlass Finanzminister N S V 1 vom II, 56.

14 Lehrstuhl für ABWL und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Verfügung OFD Köln S St 111 vom , StEK 6a Nr. 70. (7) Kommentare Bei Kommentaren, die die Namen mehrerer (möglicherweise auch früherer) Verfasser tragen, ist jeder Verfasser anzuführen, wobei die Vornamen weggelassen und die Nachnamen durch Schrägstriche gegeneinander abgegrenzt werden. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien- Gesetzes, Band I, 5. Aufl., völlig neu bearbeitet von K.-H. Forster, R. Goerdeler, J. Lanfermann, H-P. Müller, W. Müller, G. Siepe, K. Stolber, S. Weirich, Stuttgart In jedem Fall ist bei Loseblattkommentaren nicht das Erscheinungsjahr, sondern der Stand, also das Datum der letzten eingeordneten Ergänzungslieferung anzugeben. (8) Tabellen Die Quellenangaben für Tabellen werden unmittelbar unter die Tabelle gesetzt, wobei das Wort Quelle bzw. Quellen immer voranzustellen ist. Eine nochmalige Angabe der Quelle(n) in einer Fußnote ist nicht erforderlich. Etwaige Fußnoten, die sich auf sachliche, zeitliche und räumliche Besonderheiten einzelner Zahlen beziehen und zur Vermeidung von Missverständnissen mit kleinen lateinischen Buchstaben (a, b, c usw.) zu bezeichnen sind, werden am Ende, aber noch innerhalb der eingerahmten Tabelle gebracht. Verwendete Zahlen müssen nachprüfbar sein, auch wenn sie allgemein bekannt sind (z.b. Einwohnerzahlen und Größenangaben der Länder). Sie sind daher zu belegen. Werden in einer Arbeit Zahlen aus vielen Quellen verarbeitet, neu zusammengestellt oder umgeordnet, so sind auf alle Fälle zu Beginn des betreffenden Abschnitts alle Quellen anzugeben und auf die Art der Verarbeitung in einer Fußnote hinzuweisen, wenn das genaue Belegen jeder einzelnen Zahl nicht möglich ist. Enthält die Arbeit Tabellen bzw. Abbildungen, so ist ein Tabellen- bzw. Abbildungsverzeichnis am Anfang der Arbeit aufzunehmen.

15 Lehrstuhl für ABWL und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Das wiederholte Zitieren Wird eine Quelle nicht erstmalig zitiert, so ergeben sich die folgenden Möglichkeiten, die Quellenangabe abzukürzen: - die Verwendung der abgekürzten Zitierweise ist an die Voraussetzung gebunden, dass im Anschluss an das Zitieren der betreffenden Quelle der Kurztitel in Verbindung mit der Angabe im folgenden zitiert als... aufgeführt wurde. - Wird die Quelle wie in der vorhergehenden Fußnote wörtlich zitiert, so reicht als Quellenangabe das Wort Ebenda (bei sinngemäßem Zitieren Vgl. ebenda ), verbunden mit der Seitenzahl, aus. - Handelt es sich um eine Quelle die nicht in der vorhergehenden, wohl aber in einer früheren Fußnote angeführt wurde, so kann nach dem Namen des Verfassers ein Kurztitel eingeführt werden, worauf die Angabe a.a.o. und die Seitenzahl folgen. Der Kurztitel ist so zu wählen, dass Verwechslungen ausgeschlossen sind. Der Lehrstuhl bittet darum, auch bei wiederholtem Zitieren die Formvorschriften wie beim erstmaligen Zitieren anzuwenden; d.h. ohne ebenda, ders., a.a.o.!! Beispiel für die korrekte Formatierung und Zitierung mit Quellenangabe im Text:

16 Lehrstuhl für ABWL und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Die unbeschränkte Steuerpflicht Die unbeschränkte Steuerpflicht liegt vor, wenn das Steuersubjekt eine subjektive, persönliche Beziehung zum Staat aufweist. 1 Steuersubjekte sind im Bereich der deutschen Einkommensteuer die natürlichen Personen. 2 Ihre persönliche Bindung findet in der Anknüpfung an den Wohnsitz ( 8 AO) sowie den gewöhnlichen Aufenthalt ( 9 AO) im Inland seinen Ausdruck. Das Innehaben eines Wohnsitzes zielt im Steuerrecht nicht auf den rechtlichen Sitz i.s.d. 7 ff. BGB ab. 3 Von Bedeutung sind vielmehr die Umstände des Besitzens, Beibehaltens oder Benutzens einer Wohnung. 4 Der gewöhnliche Aufenthalt knüpft an den äußeren Umstand an, dauerhaft 5 an einem Ort oder in einem Gebiet zu verweilen. 6 Dieses Anknüpfungsmerkmal kann grundsätzlich nur einmal vorliegen Die beschränkte Steuerpflicht Während die unbeschränkte Steuerpflicht an subjektive Beziehungen des Steuerpflichtigen zum Hoheitsgebiet anknüpft, bezieht sich die beschränkte Steuerpflicht auf objektiv vorliegende, sachliche Gegebenheiten. 8 Kennzeichen dieser Steuerpflicht ist, dass über das Steuerobjekt eine räumliche Beziehung zum Inland gegeben ist und somit eine objektive Inlandsbeziehung vorliegt, was als Territoralitäts- oder Quellenprinzip bezeichnet wird. 9 Aus diesem Grund kann der Steuerpflichtige Sonderausgaben nur eingeschränkt und außergewöhnliche Belastungen in keinem Fall geltend machen ( 50 Abs. 1 Satz 4 EStG). Durch die fehlende Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse erhält die beschränkte Steuerpflicht einen Objektsteuercharakter. 10 Für eine beschränkte Steuerpflicht müssen somit hinreichende Anknüpfungsmomente vorliegen, die je nach Art der Einkünfte und des Vgl. Vogel, Klaus, Doppelbesteuerungsabkommen und ihre Auslegung (I), in: StuW 12/1982, S. 112; Vogel, Klaus, Internationales Steuerrecht, in: DStZ 16/1997, S Vgl. 1 Abs. 1 Satz 1 EStG i.v.m. 2 EStG; vgl. Schaumburg, Harald, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl., Köln 1998, S Vgl. Rose, Gerd, Grundzüge des Internationalen Steuerrechts, 5. Aufl., Wiesbaden 2000, S. 28. Vgl. BFH v , III-R-22/92, BStBl II, S. 887 ff. D.h. mehr als sechs Monate, 9 Satz 2 AO. Vgl. BFH v , I-R-210/75, BStBl II, S. 118 ff. Vgl. BFH v , I-244/63, BStBl III, S. 522 ff.; BFH v , I-R-241/82, BStBl II, S. 11 ff. Vgl. Crezelius, Georg, Steuerrecht II, Besonderes Steuerrecht, München 1991, S. 47; Koblenzer, Thomas, Grundlagen der beschränkten Steuerpflicht, in: BB 39/1996, S. 934; Hohensee, Günther/ Bellstedt, Christoph, Die Besteuerung international verflochtener Gesellschaften, 2. Aufl., Köln 1970, S. 16. Vgl. Rose, Gerd, Grundzüge des Internationalen Steuerrechts, 5. Aufl., Wiesbaden 2000, S. 25; Loritz, Karl-Georg, Einkommensteuerrecht, Heidelberg 1988, S. 22; Vogel, Klaus, Internationales Steuerrecht, in: DStZ 16/1997, S Vgl. Schaumburg, Harald, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl., Köln 1998, S. 164; Crezelius, Georg, Steuerrecht II, Besonderes Steuerrecht, München 1991, S. 47.

17 Lehrstuhl für ABWL und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Erstellung von Abbildungen Einfügen der Grafik Die Grafik, die in das Word-Dokument eingefügt werden soll, ist zunächst in PowerPoint zu erstellen. Um die Grafik zu kopieren, muss die Grafik in PowerPoint markiert (z.b. durch Strg + a) und anschließend kopiert (Strg + c) werden. Die ausgewählten Elemente sehen danach folgendermaßen aus: Tipp: Damit die Grafik (und damit auch die Schriftgröße des Textes in der Grafik) im Word- Dokument nach dem Einfügen der Grafik nicht verkleinert bzw. vergrößert werden muss, sollte die Grafik bereits in PowerPoint in der entsprechenden Größe, insbesondere der Breite sowie mit der Schriftgröße des übrigen Textes des Word- Dokuments (i.d.r. 12 Punkte) angelegt werden. Als Hilfsmittel für die Bemessung der Breite der Grafik in PowerPoint dienen die Führungslinien (Menü Ansicht, Führungslinien), die so ausgerichtet werden sollten, dass sie die beschreibbare Fläche des Word-Dokuments anzeigen. D.h. wenn das Word-Dokument eine beschreibbare Fläche von bspw. 16 cm hat, dann können die

18 Lehrstuhl für ABWL und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Führungslinien jeweils 8 cm lins und rechts von der Mitte ausgerichtet werden (siehe linke Führungslinie in nachfolgender Abbildung). Einfügen der Grafik in Word Nach dem Kopieren der Grafik in PowerPoint muss in Word gewechselt werden, um die Grafik dort an der gewünschten Stelle in das Dokument einfügen zu können. Das Einfügen der zuvor kopierten Grafik geschieht über das Menü Einfügen mit dem Unterpunkt Inhalte einfügen.

19 Lehrstuhl für ABWL und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Im anschließend erscheinenden Fenster ist der Punkt Bild (Erweiterte Metadatei) auszuwählen. Keine Verknüpfung zur Grafik erstellen!!

20 Lehrstuhl für ABWL und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Einbettung der Grafik Die Grafik ist nun im Word-Dokument eingefügt und muss nur noch eingebettet werden. Dafür ist mit der Maus auf die Grafik mit der rechten Maustaste zu klicken und der Punkt Grafik formatieren auszuwählen. Um die Grafik in den Textfluss einzubetten, muss unter dem Punkt Layout auf mit Text in einer Zeile angewählt werden.

21 Lehrstuhl für ABWL und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Ob die Grafik in den Textfluss eingebettet wurde, kann überprüft werden, in dem man die Grafik anklickt und schaut, ob am linken Rand ein Anker zu sehen ist (siehe z.b. obige Abbildung). Wenn ja, dann ist die Grafik noch nicht im Textfluss integriert (vorherigen Schritt wiederholen!). Die Grafik kann nach der Einbettung hinsichtlich deren Ausrichtung (linksbündig, zentriert, rechtsbündig) weitestgehend wie der übrige Text behandelt werden. Rahmen um die Grafik Um einen Rahmen um die Grafik zu ziehen, die Grafik markieren (anklicken) und im Menü Format auf den Punkt Rahmen und Schattierungen gehen. Im nun erscheinenden Fenster können die Art des Rahmens (Kontur etc.) und die Rahmenbreite (½ Punkt, ¾ Punkt, 1 Punkt) eingestellt werden. I.d.R. sollte hier die Einstellungen schattiert, 1 Pt um den Absatz vorgenommen werden.

22 Lehrstuhl für ABWL und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Fall die Rahmenlinie insbesondere oben und unter zu nah an der Grafik anliegt, kann der Abstand der Grafik zur Rahmenlinie verändert werden. Dafür ist Menü Format wieder der Punkt Rahmen und Schattierungen anzuwählen. Im nun erscheinenden Fenster (siehe vorherige Abbildung) können unter dem Punkt Optionen der Abstand der Rahmenlinie zur Grafik eingestellt werden. Damit die Rahmenlinien links und rechts nicht über den übrigen Text hinausgeht, sollten im nachfolgenden Fenster entsprechende Werte eingesetzt werden.

23 Lehrstuhl für ABWL und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Abbildungsunterschrift Um an die Grafik eine Abbildungsunterschrift anzuhängen, ist mit der Maus auf die Grafik mit der rechten Maustaste zu klicken und der Punkt Beschriftung einfügen auszuwählen. Mit diesem Punkt kann für die Grafik eine Unterschrift eingefügt werden. I.d.R. können die voreingestellten Angaben übernommen werden (siehe nachfolgende Abbildung).

24 Lehrstuhl für ABWL und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Damit die eingefügte Abbildungsunterschrift von der Grafik nicht getrennt wird (z.b. durch Seitenumbrüche), kann diese mit der Grafik ständig verbunden werden. Dazu sind die Grafik und die Abbildungsunterschrift zu markieren und mit der rechten Maustaste anzuklicken. Mit dem Punkt Absatz kann der Zeilen- und Seitenwechsel eingestellt werden. Im Bereich Seitenumbruch müssen die Felder Absatzkontrolle, Absätze nicht trennen und Diesen Absatz zusammenhalten eingestellt werden. Damit wird verhindert, dass sich die Abbildungsunterschrift von der Grafik löst. Das gleiche kann auch für Überschriften eingestellt werden, damit sie sich nicht vom nachfolgenden Text lösen.

25 Lehrstuhl für ABWL und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Office XP bzw. PowerPoint 2013 und Word 2013 Die zuvor angegebenen Fenster können bei Verwendung von Office XP (bzw. PowerPoint 2013 und Word 2013) in ihrer Darstellung abweichen. Die Funktionen sind aber auch in diesen Programmversionen alle vorhanden und durchführbar. 5. Literaturverzeichnis zu wissenschaftlichen Arbeiten In jede wissenschaftliche Arbeit ist ein Verzeichnis der durch Quellenangaben belegten Literatur aufzunehmen. Wurden zur Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit persönliche Auskünfte von Fachleuten eingeholt, sind am Schluss des Literaturverzeichnisses Name und Anschrift der Betreffenden zu nennen. Die Quellenangaben im Literaturverzeichnis sollten dem erstmaligen Zitieren der ausführlichen Zitierweise entsprechen. Als Beispiel siehe dazu die Literaturauswahl in Gliederungspunkt V auf Seite 26. Eine Untergliederung des Literaturverzeichnisses in z. B. Bücher und Beiträge in Sammelwerken und Zeitschriften ist nicht erforderlich.

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