Webinar AGB s, Impressum und Vertragsgestaltung. Dr. Bernhard Fielder Senior Associate Norton Rose Fulbright LLP 15. Juni 2015
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- Franziska Schmitz
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1 Webinar AGB s, Impressum und Vertragsgestaltung Dr. Bernhard Fielder Senior Associate Norton Rose Fulbright LLP 15. Juni 2015
2 Agenda AGB Impressum Nutzungsbedingungen für Webseiten E-Commerce 2
3 AGB
4 Was sind AGB? Vorformulierte Vertragsbedingungen vom Verwender gestellt für eine Vielzahl von Verträgen einmalige Verwendung mit Wiederholungsabsicht ausreichend spätestens mit dreimaliger Verwendung Individuelle Abreden stellen keine AGB dar! 4
5 Warum AGB nutzen Gestaltungshoheit bei Vertragsbedingungen Heimvorteil, Festlegung der Spielregeln Haftungsausschlüsse Einräumung von Sonderrechten Modifikation von Bestell- u. Liefermodalitäten Allgemeine Regelung unterschiedlicher Interessenlagen Rechtswahlvereinbarung Vereinbarung des Gerichtsstandes 5
6 Einbeziehung von AGB in eine Website Ausdrücklicher Hinweis bei Vertragsschluss im Internet Einbeziehung durch Click & Accept Link zu AGB auf Angebotsseite In den Bestellablauf integrierte Fenster mit AGB Wiedergabe der AGB zum Download (HTML / PDF) Hinweis auf AGB auf der Homepage (Frames) reicht nicht aus! Rechtsfolge bei (teilweiser) Unwirksamkeit / Nichteinbeziehung Vertragsschluss bleibt wirksam Es gelten gesetzliche Vorschriften 6
7 AGB-Inhaltskontrolle Was geht, was geht nicht (1/2) Schranken der Gestaltungsfreiheit bei Verwendung von AGB Transparenzgebot Überrumpelungsverbot Abweichung von wesentlichen gesetzlichen Grundgedanken Beispiele unzulässige Klauseln Vertragsstrafe allgemeiner Haftungsausschluss Ungenaue Lieferfristen ( in der Regel oder c.a. ) Einschränkungen der Ausübung des Widerrufsrechts Verkürzung der gesetzl. Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche 7
8 AGB-Inhaltskontrolle Was geht, was geht nicht (2/2) Zulässige Klauselbeispiele Regelung der Versandkosten bei Widerruf Eigentumsvorbehalt Aufrechnungsverbot Solange Vorrat reicht, Änderungen und Irrtümer vorbehalten Rechtsfolge: Unwirksamkeit der Klausel lässt den Vertrag unberührt 8
9 AGB im unternehmerischen Rechtsverkehr Verträge mit Verbraucherbeteiligung ( b2c ) Eingeschränkte Gestaltungshoheit durch AGB-Strenge Verträge im Unternehmensverkehr ( b2b ) Befreiung starrer Einbeziehungsvoraussetzungen Eingeschränkte Inhaltskontrolle; Klauseln können Indizwirkung entfalten Privatautonomie im Geschäftsverkehr Berücksichtigung von Handelsbräuchen 9
10 Folgen der Verwendung unwirksamer AGB Abmahnungen Verwendung unwirksamer AGB ist wettbewerbsrechtlich abmahnfähig Urheberrechtliche Abmahnungen möglich Schadensersatzansprüche möglich Übernahme von Muster-AGB können inkompatibel sein 10
11 Impressum
12 Impressum (1) Jede Webseite benötigt ein Impressum Die Impressumspflicht für Webseiten ergibt sich aus 5 Abs. 1 TMG Danach hat das Impressum mindestens folgende Angaben zu enthalten: Name, Anschrift, Rechtsform sowie der bzw. die Vertretungsberechtigten Telefonnummer und -Adresse Handelsregister, in das der Anbieter eingetragen ist, und Registernummer Umsatzsteueridentifikationsnummer 12
13 Impressum (2) Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein Das heißt, das Impressum sollte: mit einem eindeutigen Begriff bezeichnet werden (z.b. Impressum oder rechtliche Hinweise ) von jeder Unterseite mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein möglichst nicht erst durch Scrollen sichtbar sein Die Impressumspflicht gilt auch für sog. Baustellenseiten 13
14 Nutzungsbedingungen für Webseiten
15 Nutzungsbedingungen für Webseiten (1) Nutzungsbedingungen für Webseiten sind rechtlich nicht erforderlich, aber oftmals sinnvoll Die rechtliche Einordnung von Nutzungsbedingungen ist unklar sind es AGB oder nur unverbindliche Hinweise? Falls der Nutzer sie explizit akzeptiert (z.b. im Rahmen der Erstellung eines Nutzerkontos), sind sie wohl als AGB einzustufen Im Rahmen von Nutzungsbedingungen können folgende Punkte geregelt werden: Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen (welche Webseite?) Nutzungsgegenstand (welche Dienste?) 15
16 Nutzungsbedingungen für Webseiten (2) Zugang und Registrierung Betrieb/Betriebsunterbrechungen Pflichten des Nutzers (z.b. Unterlassen von Spam-Mails, keine Installation von schädlicher Software, Beachtung von Urheberund Markenrechten, etc.) Datenschutz (Link zur Datenschutzerklärung) Datensicherheit Haftung des Webseitenbetreibers Änderung der Nutzungsbedingungen 16
17 E-Commerce
18 E-Commerce (1) Wann kommt ein Vertrag im Internet überhaupt zustande? Produktdarstellungen im Web-Shop stellen in der Regel nur eine sog. invitatio ad offerendum dar (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt bei der unmittelbaren Abwicklung des Vertrages (z.b. Download von Filmen, Musik, etc.) Die Bestellung des Kunden ist in der Regel erst das Angebot Vertrag kommt zustande durch Annahmeerklärung des Verkäufers, das heißt: Per Konkludent durch Zusenden der Ware 18
19 E-Commerce (2) Worauf muss bei Fernabsatzverträgen geachtet werden? Vor Vertragsschluss: Allgemeine Informationspflichten aus 312d BGB i.v.m. Art. 246a und b EGBGB Informationen zum Widerrufsrecht Option: Übersendung eines ausgefüllten Musterformulars (Anlage 1 zu Art. 246a 1 Abs.2 S.2 EGBGB) an den Verbraucher in Textform Nach Vertragsschluss: Unternehmer hat dem Verbraucher gem. 312f BGB eine Abschrift des Vertrages oder eine Bestätigung des Vertragsinhalts zukommen zu lassen 19
20 E-Commerce (3) Worauf muss bei Fernabsatzverträgen geachtet werden? Verbraucher haben grundsätzlich ein freies Widerrufsrecht mit einer Frist von 14 Tagen Ausschlusstatbestände: 312g BGB Erlöschen des Widerrufsrechts: 356 Abs. 4 und 5 BGB Ausübung des Widerrufsrechts Formlose Erklärung (aus Beweisgründen Textform empfehlenswert) Unternehmer muss Verbraucher ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen, das der Verbraucher verwenden kann, aber nicht muss (Art. 246a 1 Abs. 2 Nr. 1 BGB; 356 Abs. 1 S. 1 BGB) Die Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt gem. 355 Abs. 2 S. 2 BGB mit Vertragsschluss (Spezialregelung in 356 BGB) Informationsmangel kann den Fristbeginn hinauszögern 20
21 E-Commerce (4) Worauf muss bei Fernabsatzverträgen geachtet werden? Rechtsfolgen des Widerrufs Erlöschen von Pflichten und Rückabwicklung ( 355 ff. BGB) Lieferkosten ( 357 Abs. 2, 6 BGB): Unterscheidung Kosten der Hinlieferung und Rücksendekosten Wertersatz ( 357 Abs. 7, 8, 9 BGB) 21
22 E-Commerce (5) Besonderheiten: Elektronischer Geschäftsverkehr ( 312i, 312j BGB) Button-Lösung ( 312j Abs. 2 4 BGB): Verbraucher muss, bevor er sich im Internet zu Zahlungen verpflichtet, klar, verständlich und in hervorgehobener Weise informiert werden Daneben muss gem. 312j Abs. 1 BGB der Unternehmer auf Webseiten für den elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich angeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden (Problem: Warenkorb ) 22
23 E-Commerce (6) Darüber hinaus sind die folgenden Vorschriften zu beachten: Regelungen der Preisangabenverordnung Endpreis angeben (inkl. MwSt, Versandkosten, etc.) Angabe, dass die Preise die MwSt beinhalten Klare Zuordnung zwischen Produkt und Preis Verpflichtende Angaben für Geschäftsbriefe und Geschäfts- s aus 37a HGB Firma und Bezeichnung der Rechtsform Ort der Handelsniederlassung Registergericht und Registernummer Gefahr bei Missachtung: Wettbewerbsverstoß, Risiko von Mitbewerbern abgemahnt zu werden 23
24 Fragen???
25 Kontaktdaten Dr. Bernhard Fiedler Senior Associate Norton Rose Fulbright LLP
26 International Canada Calgary Montréal Ottawa Europe Québec Toronto Amsterdam Athens Brussels Frankfurt Hamburg London Milan Moscow Munich Paris Piraeus Warsaw USA Central Asia Austin Dallas Denver Houston Los Angeles Minneapolis New York PittsburghSouthpointe San Antonio St Louis Washington DC Almaty Latin America Bogotá Caracas Rio de Janeiro * associate office ** alliance 26 Africa Middle East Bujumbura** Cape Town Casablanca Dar es Salaam Durban Harare** Johannesburg Kampala** Abu Dhabi Bahrain Dubai Riyadh* Asia Bangkok Beijing Hong Kong Jakarta* Shanghai Singapore Tokyo Australia Brisbane Melbourne Perth Sydney
27
28 Disclaimer Norton Rose Fulbright US LLP, Norton Rose Fulbright LLP, Norton Rose Fulbright Australia, Norton Rose Fulbright Canada LLP and Norton Rose Fulbright South Africa Inc are separate legal entities and all of them are members of Norton Rose Fulbright Verein, a Swiss verein. Norton Rose Fulbright Verein helps coordinate the activities of the members but does not itself provide legal services to clients. References to Norton Rose Fulbright, the law firm and legal practice are to one or more of the Norton Rose Fulbright members or to one of their respective affiliates (together Norton Rose Fulbright entity/entities ). No individual who is a member, partner, shareholder, director, employee or consultant of, in or to any Norton Rose Fulbright entity (whether or not such individual is described as a partner ) accepts or assumes responsibility, or has any liability, to any person in respect of this communication. Any reference to a partner or director is to a member, employee or consultant with equivalent standing and qualifications of the relevant Norton Rose Fulbright entity. The purpose of this communication is to provide general information of a legal nature. It does not contain a full analysis of the law nor does it constitute an opinion of any Norton Rose Fulbright entity on the points of law discussed. You must take specific legal advice on any particular matter which concerns you. If you require any advice or further information, please speak to your usual contact at Norton Rose Fulbright. 28
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