Notfälle in Schulen Leitfaden. für Schulleitungen

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1 Notfälle in Schulen Leitfaden für Schulleitungen

2 Bildungs- und Kulturdepartement Dienststelle Volksschulbildung Kellerstrasse Luzern Notfälle in Schulen. Leitfaden für Schulleitungen. Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern 2/2

3 Inhaltsverzeichnis 1. Was sind Notfälle? 3 2. Grundsätze 4 3. Schulinternes Kriseninterventionsteam (KIT) 5 4. Vorgehen bei spezifischen Ereignissen Suizid 6 Suizidandrohung von Schülerinnen und Schülern 6 Suizidversuch 7 Suizid Todesfälle 9 Todesfall ausserhalb der Schule 9 Todesfall in der Schule Unfälle und medizinische Notfälle Gewalt 12 Mobbing, verbale Drohung, Erpressung 12 Cyber-Mobbing: Lehrpersonen als Opfer 13 Cyber-Mobbing: Schüler/innen als Opfer 14 Körperliche Gewalt Sexuelle Übergriffe 16 Verdacht auf sexuellen Übergriff durch Lehrpersonen 16 Verdacht auf sexuellen Übergriff durch Schüler/innen Amoklauf und Bombendrohung Schüler/in wird vermisst Richtig informieren Weitere Informationen und Beratung Wichtige Adressen und Telefonnummern 22 G:\DVS-GSAdr\Public\2009\ \Merkblätter 2010\Notfälle in Schulen\Leitfaden doc 2/21

4 1. Was sind Notfälle? Ein Notfall ist ein plötzlich auftretendes, unerwartetes und aussergewöhnliches Ereignis. Er stellt für die betroffenen eine schwere Belastung dar und bedarf der schnellen Bearbeitung. Notfälle sind einzigartig und nicht vergleichbar sind dynamisch, verlaufen nicht nach festen Schemata und sind kaum zu kontrollieren haben einen offenen Ausgang, sind zeitlich befristet sind häufig sehr komplex Jeder Notfall hat seine Besonderheiten. Entsprechend gibt es keine Routineabläufe in der Bearbeitung. Der Leitfaden beschreibt thematisch geordnet die wichtigsten Vorgehensschritte. Sie dienen als Orientierungshilfe und können im Ereignisfall kaum 1:1 umgesetzt werden. Je nach Situation müssen sie adaptiert und erweitert werden. In der Dienststelle Volksschulbildung gibt es zwei Anlaufstellen bei Notfällen: Die Schulberatung coacht und begleitet Schulleitungen und lokale Krisenteams moderiert Helferkonferenzen leistet psychologische Ersthilfe bei Lehrpersonen und Schulleitungen bietet nach der Erstintervention psychologische Begleitung an arbeitet mit anderen Fachpersonen und Stellen zusammen berät Schulleitungen, die ein Krisenteam aufbauen wollen unterstützt mit Supervision bestehende lokale Kriseninterventionsteams Der Rechtsdienst berät insbesondere bei folgenden Fragen: Strafrecht, inkl. abwägen, ob Polizei beizuziehen ist/anzeige zu erstatten ist disziplinarrechtliche Fragen personalrechtliche Fragen haftungsrechtliche Fragen Fragen zum Persönlichkeits- und Datenschutz Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Notfälle in Schulen Leitfaden für Schulleitungen 3/22

5 2. Grundsätze 1. Ruhe bewahren Als Schuleiter/in sind Sie die verantwortliche Person für das Management des Falls. Alle Involvierten orientieren sich an Ihnen. Bewahren Sie in jedem Notfall Ruhe, analysieren Sie die Situation und treffen Sie dann gut überlegte Entscheidungen. 2. Informieren Verifizieren Sie alle Details gemeinsam mit mehr als einer erwachsenen Person. Überprüfen Sie dreifach Detailinformationen, bevor Sie etwas unternehmen oder informieren. Mehr zum Thema Informieren lesen Sie Seite 20/ Kriseninterventionsteam einbeziehen Berufen Sie das Kriseninterventionsteam (KIT) ein (vgl. Seite 5) Treffen Sie Entscheidungen als Gruppe und legen Sie die Verantwortlichkeiten fest. 4. Hilfe leisten Organisieren Sie Hilfeleistungen für Schülerinnen und Schüler und die Personen mit der grössten Betroffenheit. Holen Sie professionelle Hilfe von ausserhalb. 5. Zum Schulalltag zurückkehren Ein Notfall wird für einige Tage das Hauptthema sein. Überlegen Sie genau, wann und wie der Unterricht wieder stattfinden kann und ab wann Prüfungen wieder durchgeführt werden können. Je schneller die schulischen Dinge wieder normal laufen, umso besser ist es für alle. Denken Sie daran, dass der sorgfältige Umgang mit den sozialen und emotionalen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen einen positiven Einfluss auf deren weiteres Leben hat. 6. Bei Todesfall Trauerprozesse ermöglichen Schulleitung und Lehrpersonen geben Zeit und Raum, das Vorgefallene zu verarbeiten. Der Unterricht wird entsprechend gestaltet. Gespräche über das Geschehene sollen angeboten, aber nicht verordnet werden. Kinder und Jugendliche möchten auch unter sich austauschen können. Gemeinsame Rituale unterstützen den Trauerprozess. Schulinterne Gedenkfeiern sind auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen abzustimmen. Die Kinder und Jugendlichen sollen die Möglichkeit haben, aktiv etwas dazu beizutragen. Die Rückkehr in den Alltag soll sorgfältig angegangen werden. Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Notfälle in Schulen Leitfaden für Schulleitungen 4/22

6 3. Schulinternes Kriseninterventionsteam (KIT) Im Kanton Luzern liegt das Krisenmanagement in der Verantwortung der lokalen Schulen. Jede Schulgemeinde sollte über ein lokales Kriseninterventionsteam (KIT) verfügen, zusammengesetzt aus der Schulleitung, einer Vertretung der Schulpflege, evtl. des Gemeinderats, der Schulsozialarbeit oder des Schulpsychologischen Dienstes, evtl. auch des Kollegium. Bei Bedarf können kantonale oder private Stellen beigezogen werden. In Notfällen liegt die Fall-Führung bei der Schulleitung. Das KIT kann unterstützend wirken. Aufgaben Krisensituationen abklären bestmögliche Intervention einleiten nach Bedarf gezielte Unterstützung von externen Fachstellen einholen koordinieren und begleiten Kontakte zu den Fachstellen aufrecht erhalten Nachsorge planen und sicher stellen Prävention einleiten Struktur Das KIT wird von der Schulleitung geführt, die Stellvertretung ist definiert. Jedes Mitglied ist für bestimmte Aufgaben zuständig: Medizinische und psychologische Hilfe, Sicherheit, Elternkontakte, externe Expertenkontakte, interne und externe Kommunikation, Medienarbeit. Die Namen der Mitglieder und ihre Funktionen sind allen bekannt. Das KIT trifft sich regelmässig zum Austausch, unabhängig davon, ob Kriseninterventionen stattfinden. Dieser Austausch dient dazu, Rollensicherheit zu gewinnen, indem eigene Beispiele oder solche aus den Medien bearbeitet werden. Vorgehen bei Notfällen hinschauen und handeln schnell reagieren Opferschutz vor Täterschutz herstellen von schulischer Normalität Datenschutz beachten, vor allem gegenüber den Medien grösstmögliche Transparenz durch gegenseitige Information Hilfe und Unterstützung leisten, aber eigene Grenzen wahrnehmen und respektieren, keine Selbstüberforderung Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Notfälle in Schulen Leitfaden für Schulleitungen 5/22

7 4. Vorgehen bei spezifischen Ereignissen 4.1 Suizid Suizidandrohung von Schülerinnen und Schülern Sofortmassnahmen der Lehrpersonen 1. Jede Androhung ernst nehmen und an die Schulleitung weiterleiten. Bei akuter Androhung den Schüler, die Schülerin nicht ohne Aufsicht lassen und abschirmen. 2. Erziehungsberechtigte informieren Massnahmen der Schule 1. Schulleitung bewertet in Zusammenarbeit mit dem KIT, insbesondere mit der Schulsozialarbeit/dem schulpsychologischen Dienst und allen an der Klasse unterrichtenden Lehrpersonen den Grad der Gefahr. Bei akuter Gefahr Kontakt mit der Polizei Zusammen mit den Erziehungsberechtigten eine angemessene Betreuung einleiten 3. Klären, ob und wie intern zu informieren ist Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Notfälle in Schulen Leitfaden für Schulleitungen 6/22

8 Suizidversuch Sofortmassnahmen der Lehrpersonen 1. Betreuung der suizidalen Person (Erste Hilfe) 2. Schulleitung informieren 3. Ort absichern, Schaulustige auf Distanz halten Massnahmen der Schule 1. Ambulanz 144 und Polizei 117 alarmieren 2. Erziehungsberechtigte informieren, eine angemessene Betreuung einleiten 3. Information intern und extern planen Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Notfälle in Schulen Leitfaden für Schulleitungen 7/22

9 Suizid Sofortmassnahmen der Lehrpersonen 1. Ambulanz 144 und Polizei 117 alarmieren 2. Schulleitung verständigen 3. Schaulustige auf Distanz halten 4. Am Ort des Geschehens nichts verändern Massnahmen der Schule 1. Erziehungsberechtigte bzw. Angehörige werden durch Polizei benachrichtigt. 2. Personen identifizieren, die psychische Hilfe benötigen 3. Je nach Situation Care-Team anfordern: , wenn Polizei oder Ambulanz diese nicht bereits organisiert hat. 4. Schulleitung entscheidet, ob Schule Hotline einrichten soll. Bei Bedarf Beratung durch Schulberatung DVS oder Schulpsychologischer Dienst. 5. Information intern und extern planen 6. Überlegen, ob und wie sich die Schule/die Klasse an der Beerdigung beteiligt 7. Abschiedsritual in der Schule planen 8. Vorkommnisse schriftlich festhalten 9. Folgemassnahmen definieren: Betreuung und Nachsorge Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Notfälle in Schulen Leitfaden für Schulleitungen 8/22

10 4.2 Todesfälle Todesfall ausserhalb der Schule Schüler/-innen, Lehrpersonen, Eltern, Geschwister Sofortmassnahmen 1. Die Schulleitung informiert die gesamte Lehrerschaft 2. Die Schulleitung bespricht mit der Klassenlehrperson, wann und wie die betroffene Klasse am besten informiert wird 3. Je nach Grösse der Schule alle Klassen vor der grossen Pause informieren Massnahmen der Schule 1. Personen identifizieren, die Beistand benötigen 2. Schulleitung entscheidet, ob Schule Hotline einrichten soll. Bei Bedarf Beratung durch Schulberatung DVS oder Schulpsychologischer Dienst. 3. Klären, ob alle Eltern schriftlich informiert werden sollen 4. Überlegen, ob und wie sich die Schule/die Klasse an der Beerdigung beteiligt und ob ein Abschiedsritual in der Schule geplant wird 5. Beurteilung, ob Verlust, Abschied, Trauer im Unterricht weiter Thema sein soll Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Notfälle in Schulen Leitfaden für Schulleitungen 9/22

11 Todesfall in der Schule Sofortmassnahmen 1. Ambulanz 144 und Polizei 117 alarmieren 2. Zeugen suchen und auffordern, vor Ort zu bleiben 3. Schulleitung benachrichtigen 4. Ort sichern 5. Schaulustige auf Distanz halten Massnahmen der Schule 1. Angehörige werden durch die Polizei informiert 2. Personen identifizieren, die Beistand benötigen 3. Je nach Situation Care-Team anfordern: , wenn Polizei oder Ambulanz diese nicht bereits organisiert hat. 4. Schulleitung entscheidet, ob Schule Hotline einrichten soll. Bei Bedarf Beratung durch Schulberatung DVS oder Schulpsychologischer Dienst. 5. Informationen für Schüler/innen, Kollegium, Eltern planen 6. Beurteilung, ob Verlust, Abschied, Trauer im Unterricht weiter Thema sein soll Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Notfälle in Schulen Leitfaden für Schulleitungen 10/22

12 4.3 Unfälle und medizinische Notfälle Unfälle und medizinische Notfälle Sofortmassnahmen der Lehrpersonen 1. Unfallort sichern 2. Unfallopfer versorgen (Erste Hilfe) 3. Ambulanz 144 und Polizei 117 anrufen 4. Schulleitung informieren 5. Schaulustige auf Distanz halten 6. Am Unfallort nichts verändern Massnahmen der Schule 1. Personen identifizieren, die psychologische Hilfe benötigen 2. Erziehungsberechtigte bzw. Angehörige benachrichtigen 3. Schulleitung (und Schulpsychologischer Dienst) entscheiden, ob Schule Hotline einrichten soll 4. Vorkommnisse schriftlich festhalten 5. Folgemassnahmen definieren: Betreuung und Nachsorge Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Notfälle in Schulen Leitfaden für Schulleitungen 11/22

13 4.4 Gewalt Mobbing, verbale Drohungen, Erpressung Massnahmen der Lehrpersonen wenn Opfer/Täter aus der eigenen Klasse 1. Intensität des Vorfalls bewerten 2. Beteiligten Personen identifizieren und ansprechen, um Situation zu deeskalieren 3. Opfer betreuen und Soforthilfe leisten 4. Vorkommnisse schriftlich festhalten, Bericht an die Klassenlehrperson und die Schulleitung weiterleiten 5. Erziehungsberechtigte von Opfer und Täter/in benachrichtigen 6. Aufarbeitung in der Klasse 7. Betreuung und Nachsorge des Opfers Massnahmen der Schule wenn Opfer/Täter aus mehreren Klassen oder ausserhalb der Schule 1. Schwere des Vorfalls gemeinsam bewerten 2. Beteiligte Personen identifizieren 3. Opfer betreuen und Soforthilfe leisten 4. Wenn möglich schriftliche Zeugenaussagen einholen 5. Disziplinarischer Konsequenzen erörtern 6. Erziehungsberechtigte von Opfer und Täter/in(nen) benachrichtigen 7. Sofort- und Folgemassnahmen festlegen (falls nötig Jugendamt, Psychologe, Polizei usw.) 8. Bericht über Ablauf und Bewältigung des Vorkommnisses verfassen 9. Betreuung und Nachsorge des Opfers Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Notfälle in Schulen Leitfaden für Schulleitungen 12/22

14 Cyber-Mobbing: Lehrpersonen als Opfer Sofortmassnahmen der Lehrpersonen 1. Keine Antwort auf Einträge machen keine Rechtfertigung, keine Reaktion 2. Checken, ob noch weitere entsprechende Einträge vorhanden sind, z. B. auf Vorfall der Schulleitung melden 4. Lehrperson entscheidet, ob sie eine Anzeige macht Massnahmen der Schule 1. Den Vorfall beim Anbieter melden mit Aufforderung, Eintrag zu löschen 2. Beweise sichern Daten speichern 3. Klären, ob und welche Information für welche Zielgruppe nötig ist 4. Opfer betreuen, rehabilitieren, Nachsorge garantieren 5. Mit den Erziehungsberechtigten des Täters, der Täter Kontakt aufnehmen 6. Schulinterne Massnahmen für Täter/innen definieren Weitere Informationen Cyber-Mobbing. Merkblatt für Schulleitungen, Lehrpersonen und Schuldienste Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Notfälle in Schulen Leitfaden für Schulleitungen 13/22

15 Cyber-Mobbing: Schüler/innen als Opfer Sofortmassnahmen der Lehrpersonen 1. Keine Antwort auf Einträge machen keine Rechtfertigung, keine Reaktion 2. Checken, ob noch weitere Einträge vorhanden sind, z. B. auf Mit der Klassenlehrperson und/oder dem zuständigen Mitglied der KIT Kontakt aufnehmen Massnahmen der Schule 1. Den Vorfall beim Anbieter melden mit Aufforderung, Eintrag zu löschen 2. Beweise sichern Daten speichern 3. Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten des Opfers 4. Mit den Erziehungsberechtigten besprechen, ob sie bei der Polizei Anzeige erstatten sollen 5. Klären, ob und welche Information für welche Zielgruppe nötig ist 6. Opfer betreuen, rehabilitieren, Nachsorge garantieren 7. Mit den Erziehungsberechtigten des Täters, der Täter Kontakt aufnehmen 8. Schulinterne Massnahmen für Täter/innen definieren Weitere Informationen Cyber-Mobbing. Merkblatt für Schulleitungen, Lehrpersonen und Schuldienste Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Notfälle in Schulen Leitfaden für Schulleitungen 14/22

16 Körperliche Gewalt Sofortmassnahmen der Lehrpersonen 1. Am Ort des Geschehens bleiben, Kontrolle übernehmen, ausdrückliche Anweisungen geben, Gewalt stoppen 2. Schulleitung informieren 3. Opfer schützen und betreuen 4. Erste Hilfe leisten, auf innere Verletzungen achten, evtl. Ambulanz 144 oder Polizei 117 anfordern Massnahmen der Schule 1. Beteiligten Personen identifizieren 2. Erziehungsberechtigte bzw. Angehörige der/des Opfer/s benachrichtigen 3. Unmittelbare Sanktionen und Folgemassnahmen für Täter/innen festlegen 4. Erziehungsberechtigte der Täter/-innen informieren und zum Gespräch einladen 5. Vorkommnis schriftlich festhalten 6. Vorfall mit Opfer aufarbeiten, Nachsorge organisieren Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Notfälle in Schulen Leitfaden für Schulleitungen 15/22

17 4.5 Sexuelle Übergriffe Verdacht auf sexuellen Übergriff 1 durch Lehrpersonen Sofortmassnahmen der Schulleitung 1. Plausibilität der Vorwürfe prüfen 2. Verdacht nicht erhärtet: Lehrperson über Anschuldigung informieren und anhören. Die Schulberatung DVS unterstützt die Schulleitung bei der Vorbereitung eines Gesprächs mit der beschuldigten Lehrperson. 3. Verdacht erhärtet: Entscheiden, ob Polizei eingeschaltet werden muss. Bei Bedarf Rechtsdienst der DVS kontaktieren. Massnahmen der Schulleitung 1. Verdacht nicht erhärtet: Lehrperson öffentlich und schriftlich rehabilitieren. Disziplinarmassnahmen für Anschuldiger definieren. 2. Verdacht erhärtet a) Falls nötig, erste Hilfe leisten b) Erziehungsberechtigte des Opfers informieren, auf Opferberatungsstelle hinweisen c) Beweise sichern, keine Ermittlungen aufnehmen d) Falls die Polizei noch nicht involviert ist, in Absprache mit Erziehungsberechtigten des Opfers entscheiden, ob und durch wen Anzeige erstattet wird. Handelt es sich um ein Offizialdelikt und erhält die Polizei Kenntnis des Sachverhalts, ist diese verpflichtet, die Ermittlungen aufzunehmen. e) Interne Kommunikation definieren f) In Absprache mit dem Rechtsdienst DVS personalrechtliche Massnahmen für die fehlbare Lehrperson einleiten: Freistellung, fristlose Entlassung g) Vorkommnis schriftlich festhalten h) Aufarbeitung des Vorfalls mit dem Opfer Nachsorge organisieren Detaillierte Informationen zum Vorgehen beim Verdacht auf sexuelle Übergriffe finden sich im LCH- Merkblatt (Verlag LCH - Download). 1 Sexualdelikte nach SGB. Art. 187ff (breites Definitionsspektrum: von sexueller Belästigung durch Worte bis zur Vergewaltigung. Je nach Schweregrad des Übergriffs handelt es sich um ein Offizialoder Antragsdelikt) Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Notfälle in Schulen Leitfaden für Schulleitungen 16/22

18 Verdacht auf sexuellen Übergriff durch Schüler/innen Sofortmassnahmen der Lehrpersonen und der Schulleitung 1. Lehrperson informiert umgehend die Schulleitung 2. Plausibilität der Vorwürfe prüfen 3. Verdacht nicht erhärtet: Schüler/in über die Anschuldigung informieren und anhören. Für die Vorbereitung dieses Gesprächs können die Schulberatung DVS, der kommunale schulpsychologische Dienst oder die Schulsozialarbeit unterstützend beigezogen werden. 4. Verdacht erhärtet: Entscheiden, ob die Polizei eingeschaltet werden muss. Bei Bedarf die Fachstelle Kinderschutz oder den Rechtsdienst DVS kontaktieren. Massnahmen der Schulleitung 1. Verdacht nicht erhärtet: Die Angeschuldigten öffentlich und schriftlich rehabilitieren. Disziplinarmassnahmen für Anschuldiger definieren. 2. Verdacht erhärtet a) Falls nötig, erste Hilfe leisten b) Erziehungsberechtigte des Opfers informieren, auf Opferberatungsstelle hinweisen c) Beweise sichern, keine Ermittlungen aufnehmen d) Falls die Polizei noch nicht involviert ist, mit den Erziehungsberechtigten des Opfers entscheiden, ob und durch wen Anzeige erstattet wird. Handelt es sich um ein Offizialdelikt und erhält die Polizei Kenntnis des Sachverhalts, ist diese verpflichtet, die Ermittlungen aufzunehmen. Bei Bedarf Fachstelle Kinderschutz oder Rechtsdienst DVS für Beratung kontaktieren. e) Interne Kommunikation definieren. f) Allfällige schulinterne Disziplinarmassnahmen gegen die fehlbaren Schüler/innen in die Wege leiten. g) Vorkommnis schriftlich festhalten h) Aufarbeitung mit dem Opfer, Nachsorge organisieren Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Notfälle in Schulen Leitfaden für Schulleitungen 17/22

19 4.6 Amok Amoklauf und Bombendrohung Sofortmassnahmen 1. Alarmierung auslösen. Lehrperson/Schulleitung informiert übrige Lehrpersonen und Hauswart über Telefon/Handy. Alle sollen sich in Schutz begeben und einschliessen. 2. Lehrperson/Schulleitung alarmiert die Polizei 117 und ruft die Ambulanz Die Führung liegt bei der Polizei. Alle Anweisungen müssen befolgt werden. 4. Nur die Schulleitung ist für die Einsatzleitung der Polizei erreichbar und kooperiert mit ihr. 5. Kontaktperson mit genauen Ortskenntnissen/Plänen erwartet die Polizei am vereinbarten Ort. 6. Lehrpersonen und Schüler/-innen/-innen verlassen das Schulzimmer nicht mehr. Personen auf Gängen begeben sich ins nächste Zimmer. Zimmertüren werden sofort von innen abgeschlossen. Sich nicht in der Nähe der Türe oder der Fenster aufhalten, sich auf den Boden im toten Winkel zur Türe legen, in Deckung gehen. Evtl. Splitterschutz mit Tischen erstellen. 7. Die Handys der Schüler/-innen/-innen ausschalten lassen, um Panikanrufe zu verhindern. 8. Für die Kommunikation ist die Polizei zuständig, auch gegenüber den Medien. 9. Der Einsatz kann möglicherweise Stunden dauern. Ruhig bleiben und beruhigend auf Schüler/-innen einwirken. 10. In Absprache mit der Einsatzleitung die Eltern benachrichtigen und für einen Sammelplatz ausserhalb des Schulgeländes sorgen. Bombendrohung Bei Bombendrohung innerhalb des Gebäudes. Dieses muss evakuiert werden. Den Entscheid dazu fällt die Schulleitung. Zur Beurteilung der Lage und der Ernsthaftigkeit der Drohung kann die Polizei beigezogen werden. Bei Bombendrohungen ausserhalb des Gebäudes müssen möglichst alle Bedrohten ins Haus gebracht werden. Auch hier liegt die Entscheidung bei der Schulleitung. Zur Beurteilung der Lage und der Ernsthaftigkeit der Drohung kann die Polizei beigezogen werden. Weitere Informationen Amokdrohung in Schulen. Merkblatt für Schulleitungen, Lehrpersonen und Schuldienste Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Notfälle in Schulen Leitfaden für Schulleitungen 18/22

20 4.7 Schüler/in wird vermisst Eine Schülerin, ein Schüler wird vermisst Massnahmen der Lehrpersonen 1. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler nach der Pause vermisst wird, ist sofort die Klassenlehrperson und/oder die Schulleitung zu informieren. 2. Wenn die Schülerin/der Schüler wieder auftaucht, muss sofort die Klassenlehrperson und/oder die Schulleitung informiert werden. 3. Bei Schülern/innen, die zu Unterrichtsbeginn ohne Entschuldigung fehlen, ist gemäss Schulordnung zu verfahren. Massnahmen der Schule 1. Das Schulgelände nach der Vermissten oder dem Vermissten absuchen 2. Die Erziehungsberechtigten verständigen 3. Die Polizei in Absprache mit den Erziehungsberechtigten angemessen und frühzeitig einbeziehen Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Notfälle in Schulen Leitfaden für Schulleitungen 19/22

21 5. Richtig informieren Es ist von Vorteil, wenn die Schule auf ein Kommunikationskonzept zurückgreifen kann, das die Öffentlichkeitsarbeit regelt. Was im Alltag eingespielt ist, hilft auch bei Notfällen. Die Informationen bei Notfällen laufen in zwei Richtungen: nach innen (Schule, Behörden) und nach aussen (Öffentlichkeit). Es gilt: Zuerst die Betroffenen informieren (Angehörige, Klasse, Kollegium, Behörden), dann die Öffentlichkeit (Medien). Nach innen und nach aussen gelten folgende Grundsätze: Information konzentrieren Die Verantwortung für die Information bei einer Person konzentrieren. Sie ist auch Kontaktperson bei Rückfragen. Informationsprofis beiziehen Wenn nötig die Informationsprofis beiziehen (Informationsbeauftragte der Gemeinden, der Dienststelle Volksschulbildung: 041/ , des Bildungs- und Kulturdepartements: 041/ ; der Polizei: 041/ ). Rasch, aber vorbereitet informieren Information soll aktiv (nicht reaktiv) und rasch erfolgen. Trotzdem: Sich zuerst einen Überblick verschaffen, die Fakten sammeln und erst dann informieren. Sich auf Fakten beschränken Sich bei der Information auf überprüfte Tatsachen beschränken. Keine Vermutungen äussern, nicht spekulieren. Keine Rechtfertigung Die Situation sachlich darstellen. Vollständig informieren Die Information muss umfassend sein. Wo zuverlässige Information fehlt, wird sie durch Gerüchte ersetzt. Gerüchte sind vermeidbar. Aufklärung nicht gefährden Informationen auch gesicherte Fakten sind dann zurückzuhalten, wenn dadurch die Aufklärung eines Ereignisses gefährdet würde. Betroffene und Beteiligte schützen Vom Ereignis direkt betroffene oder daran beteiligte Personen von Medienleuten abschirmen, mindestens aber begleiten. Keine Namen nennen Persönlichkeitsschutz hat oberste Priorität. Keine Namen nennen. Werden falsche Namen genannt, ist dies zu korrigieren, ohne aber den richtigen Namen zu nennen. Ort des Geschehens abschirmen Wo dies möglich ist, sollen Medienleute vom Ort des Geschehens ferngehalten werden, so lange dies erforderlich ist. Information ankündigen Zusammenfassende Orientierungen (z. B. Medienkonferenz) zusammen mit den Informationsprofis frühzeitig planen und ankündigen. Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Notfälle in Schulen Leitfaden für Schulleitungen 20/22

22 6. Weitere Informationen und Beratung Literatur Krisen "Krisensituationen ein Leitfaden für Schulen" Orientierungshilfe zur Bewältigung von schwierigen Situationen in der Schule und ihrem Umfeld. Der EDK-Leitfaden richtet sich an Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrpersonen aller Stufen. Download oder Bestellung: Krisenkompass Orientierung für den Umgang mit schweren Krisen im Kontext Schule. Schulverlag plus Bern, Ausgaben Seiten, ISBN Der Ordner bietet eine Fülle von Themen und Vorlagen und eignet sich für die Prävention und Früherkennung Öffentlichkeitsarbeit Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit in der Schule. Ein Leitfaden für Schulbehörden, Schulleitungen und schulische Medienbeauftragte. Bruno Fuchs. Orell Füssli Verlag AG, Zürich, Seiten, CD mit Konzepten und Checklisten zum Bearbeiten. ISBN Ein gut lesbares Buch mit Beispielen. Hilfreich ist auch die CD: Schulen können sich aufgrund der Vorlagen gute Grundlagen erarbeiten oder die Checklisten ausfüllen z. B. zur Vorbereitung einer Medienorientierung. Beratung Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern Kellerstrasse Luzern Schulberatung Rechtsdienst Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Notfälle in Schulen Leitfaden für Schulleitungen 21/22

23 7. Wichtige Adressen und Telefonnummern Ambulanz 144 Polizei 117 Notfallzentrale der Luzerner Ärztinnen und Ärzte Permanence Medical Center, Rail-City, Bahnhof Luzern Luzerner Kantonsspital, Notfallpraxis (inkl. psychiatrische Notfälle) Care Organisation Zentralschweiz (Care-Team) Dargebotene Hand: Telefonische Hilfe Tag und Nacht 143 Fachstelle Kinderschutz, Rösslimattstrasse 37, 6002 Luzern Opferberatungsstelle des Kantons Luzern, Obergrundstrasse 70, 6003 Luzern Luzern, März Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern. Notfälle in Schulen Leitfaden für Schulleitungen 22/22

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